Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 289 v
om 10. Dezember 1943. S. 2
51 Isolier fi e jeder Art darf Dachpappe, Isolierpappe und Einlegepappe jede — auf . e age Schienenbahn oder Landstraßen) nicht über eine Entfernung von mehr als 300 km versandt werden. 5
—
Ausnahmen von den Vorschriften des 8 1 kann in beson⸗ ders ee neten Einzelfällen die Fachgruppe 2 industrié der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie als be= auftragte Stelle des Reichsbeauftragten für Chemie, än w R, Alt Moabit Ss e, zulassen.
§83 widerhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 6 ö diu r g, erditl ing über den Warenverkehr
bestraft. 3
Diese Anordnung tritt am 1. Jan gilt auch in den eingegliederten Ostge von Eupen, Malmedy und Moresnet s mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltun gemäß auch im Elfaß, in Lothringen und Luxem im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 9. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Anordnung XIII43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel Vom 9. Dezember 1943 Verordnung über den Warenverkehr in der hi2 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August i939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
J.
In §5 1 Absatz 2 der Anordnung XIII 43 e ͤ „Chemie“ Abfatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 25. September 19435 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsan⸗ zeiger Nr. 25 vom 27. September 1943) treten an die Stelle der Worte „15. Dezember 1943“ die Worte „1. Februar 1944. ;
Grund der
Auf 11. Dezember 1942
Fassung vom bindung mit
der Reichsstelle
Il.
Diese Anordnung tritt am 165. Dezember 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Loth⸗ ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 9. Dezember 1943.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Anordnung XII / 3 der Reichsstelle für Mineralöl
Vom 10. Dezember 1943 Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 197 vom 29. August 1939) wird mit Zustimmung des GHeneralbevollmächtigten für Rüstungsaufgäben im Vier⸗ jahresplan — Planungsamt — angeordnet:
§1 Im Zuständigkeitsbereich der Reichsstelle für Mineralöl werden zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des 53 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr bestimmt:
1. Die Schmierstoffgemeinschaft, Hamburg 36, Neuer Jung⸗ fernstieg 21, für den Absatz von Schmierstoffen im Sinne der Anordnung II/43 der Reichsstelle für Mineralöl vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 25. Dezember 1942.
Die Fachgruppe Mineralöl, Berlin Halensee, Kurfürsten⸗ damm 74, für den Absatz von Petroleum sowie von Spezial⸗ und Testbenzin.
Jie Arbeitsgemeinschaft Deutsche Benzolerzeuger, Bochum, Wittener Str. 45, für den Absatz von technischen Benzolen im Sinne der Anordnung Vas der Reichsstelle für Mineralöl vom 21. Dezember 1942 Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. De⸗ zember 1912).
Die Arbeitsgemeinschaft Verteilung der Steinkohlenteer⸗ erzeugnisse, Bochum, Wittener Str. 45, für den Absatz der bei der Herstellung, Entwässerung und Destillation von Steinkohlenrohteer gewonnenen Erzeugnisse (insbe⸗ sondere Steinkohlenteerpech und Steinkohlenteeröh, soweit sie der Zuständigkeit der Reichsstelle für Mineralöl unter⸗
liegen. 82
(1) Die in § 1 genannten Bewirtschaftungsstellen werden ermächtigt: ; 1. Den Absatz jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten zu lenken.
2. Herstellern und Verteilern die Veräußerung an bestimmte Abnehmer, die ihnen die Bewirtschaftungsstelle zuweist oder die Belieferung von bestimmten Lagern aus vorzu⸗ schreiben.
(2) Darüber hinaus werden die in 5 1 genannten Bewirt⸗ schaftungsstellen ermächtigt, Prüfungen — insbesondere Be⸗ triebsprüfungen — innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten durchzuführen.
gungen gel Verteilern, ht M d eingesetzten Organisationen sind.
lange Reis Betroffenen jeweils
der Bewirtschaftung hinter ihrem n 3u al⸗ Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Mineralöl“.
des Reichsbeauftragten.
ordnungen werden als der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es
sich um
und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗
ordnung (RGBl. 1 S. 1133.
mäͤchtigung nach 5 2 dies die 88 16—15 und 17
verkehr 4 t. erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen von ihnen in ihrem Auf werden na Warenverkehr bestraft,
gang des Instituts an de Forschungsgemeinschaft) gungsbetrieben begonnen, der Forderungen des Instituts,
zugrunde gelegt werde, gemãß Runderlaß vom 25. 6. 1913 von 20 9 bezw. 30 5 vom
5 d . * () Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächti⸗ — ten auch gegenüber denjenigen Herstellern und die nicht Mitglieder der zu Bewirtschaftungsstellen
Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt und auf Ver⸗ n des Reichsbeauftragten verpflichtet, den Kreis der ausdrücksich einzuschränken.
5 4 4 Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten 9 e Namen den Zusatz „als
6)
() Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen
. 86 () Die von den Bewirtschaftungsstellen zu erlassenden An⸗ Anweisungen bezeichnet. Sie bedürfen
Einzelanweisungen handelt. (2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 88 1
Warenverkehr vom 20. Oktober 1937
über den (3) Soweit die ewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Er⸗ er Anordnung tätig werden, gelten der Verordnung über den Waren= für die von ihnen geforderten Auskünfte und der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen gabenbereich erlassenen Vorschriften
ch den 85 10, 12 —15 der Verordnung über den gemäß 5 14 und das Ordnungsstraf⸗
( Das Antragsrecht
recht gemäß Reichsbeauftragten
erforderlichen Mittel sind von aufzubringen. ;
Reichsbeauftragten, die übrigen in den tätigen Personen von ihrem L ie Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
über den Warenverkehr finden auf die pflichteten Personen sinngemäß Anwendung.
Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten den Gebieten von Eupen, — mit Zustimmung des ; waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
g 15 der genannten Verordnung werden von dem selbst wahrgenommen.
§ 6 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen den jeweiligen Organisationen
. = (1) Die Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem Bewirtschaftungsstellen Leiter auf die gewissenhafte 5 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung
2) Die Vorschriften des 2. . nach Abs. 1 ver⸗
§8 8 Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Ostgebieten und Malmedy und Moresnet sowie zuständigen Chefs der Zivilver⸗ Lothringen und in
Berlin, den 10. Dezember 1933. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. M. d. F. d. G. b: Dr. Mojert.
Nichtamtliches Deutsches Reich Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi⸗
mäki, hat Berlin am 1. Dezember d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Edvin st r öm die Geschäfte der Gesandtschaft.
Lund⸗
WBirtfę chaftsteil
Kriegsbedingte Kostenrechnung
in Beherbergungsbetrieben Am Donnerstag wurde in Frankfurt a. M. ein zweiter Lehr⸗ für Betriebswirtschaft des Freindenverkehrs Heidelberg (Außenstelle der Hermann⸗Esser⸗ über die Kostenrechnung in Beherber⸗ insbesondere die kriegsbedingten Der Leiter des Forschungsbeirates Hotelier Fritz G abler⸗-Heidelberg, konnte etwa 160 Lehrgangteil nehmer begrüßen. Die Kostenrechnung sei — wie Gabler hierbei ausführte — heute von besonderer Be⸗ deutung angesichts der zunehmenden Inanspruchnahme ganzer Beherbergungsbetriebe durch militärische Stellen und soziale Trä⸗ ger. Wenn man auch daran festhalte, daß bei Exrechnung der Vergütungen durch die Bedarfsstellen möglichst die Preis rechnung so werde durch den neuerlichen Abschlag
r Universität
berücksichtigt.
„Monat der Inanspruchnahme an die Vergütungserrechnung nach Kostenrechnung gefordert werden. Der Lehrgang werde deshalb vor allem auf die Kostenarten⸗ rechnung abgestellt sein, wobei das wichtigste Problem die Exr⸗ rechnung des Wertes der Betriebsanlagen sei, aus denen die Betriebsanlagekosten zu ermitteln sind. Da der Mangel einer Anlagebuchführung. in fast allen Betrieben dazu zwinge, auf Schätzungen und Hilfswerte bei Ermittlung der Werte der Grund⸗ stücke, Gebäude und Einrichtungen zurückzugreifen, die hieraus zu errechnenden Kosten aber einen Hauplteil der Gesamtkosten dar⸗ stellen, die nach der Kosten rechnung im Reichsleistungs esetz ver⸗ gätet werden müssen, bedürfe es noch weiterer enn, Te um fen des Instituts bis zur endgültigen Lösung. Von besonderer Be⸗ deutung werde auch die Berechnung der Rutzungsschäden im Bei—⸗ hilfeverfahren nach dem Kriegssachschädenrecht. Da. der total⸗ geschädigte Hotelbetrieb durch seine Ortgebundenheit endgültig aus dem Fremdenverkehr ausscheide, sei ein auf. 1000 t mongt⸗ lich beschränkter Unternehmerlohn keine befriedigende Lösung für die entgangenen Einnahmen. Man erstrebe daher eine Sonder⸗ regelung, die der Betriebs- und Kapitalstruktur gerecht werde. Der Leiter des Instituts, Professor Dr. Thoms ging dann auf die Bedeutung der Koftenrechnung für die Kriegswirtschaft der Beherbungsbetriebe ein. Er erläuterte den Begriff „Kosten⸗ rechnung“ an sich. Unter Kosten sei bei den „betriebswirtschaft⸗ lichen Arbeiten“ der Arbeitseinsatz, ausgedrückt in Geld, zu ver⸗ stehen. Die Kostenrechnung sei von zentraler Bedentun, gur alle Probleme, vor allem der Kriegszeit, für Ge gn mu . Kriegsschäden usw. Eine Verfeinerung der Kostenrechnung be⸗ deute Verbesserungen der Betriebsbeurteilung, der Betriebs führung und damit auch der Wettbewerbskraft, denn wenn auch bie Weltbewerbsverhältnisse im Kriege überdeckt seien, so seien sie doch im Grunde gegeben, Der Betrieb brauche eine vollständige und systematische Üebersicht der vollzogenen Betriebsarbeiten. Eine Gefamlkosten rechnung sei praktisch Ausgangspunkt aller Ar⸗ beiten auf diesem Gebiet. Es genüge heute nicht mehr eine Bilanz allein. Neben der Bilanz müsse die Kostenrechnung stehen. Die Kostenrechnung sei wichtig für den Betriebsführer, aber auch snnentbehrlich für die verantwortlichen Leiter der Betriebszweige und deren Mitarbeiter und schließlich auch für den Sach verstän⸗ digen. Dabei müsse man auch zu einer einheitlichen Terminologie
nung auf, daß 2 betriebswirtschaftliche Probleme traten, so daß an 1 Lehrganges eine Verbindung zwischen den . ganges und den aktuellen Problemen angebracht schien. die Entwicklung der aktuellen Fragen führte Leitsätze der KWO. lung auslösten. des Krieges begründeten
remdenverkehrsbetrieben“. Eingangs verwies er dar⸗ eit der Durchführung des ersten Lehrgangs im Mai höchster Aktualität auf⸗ Wiederholung des ersten Aufgaben dieses Lehr⸗ Ueber er u. a. aus, daß die im Laufe des Krieges eine Sonderentwick⸗ Verstärkt durch die in Dauer und Auswirkung Exeignisse (Beschlagnahmungen Kriegs⸗ schäden). Während bei der Durchführung des 5 22 KWVDO. bei der Industrie eine feinentwickelte Kostenrechnung schon ange⸗ wandt wurde, fehlte es im Fremdenverkehr an allen Grundlagen. So war die Frage der Ermittlung des angemessenen Gewinnes für die Fremdenverkehrsbetriebe ein völlig ungeklärtes Problem, erschwert durch die Möglichkeit, ̃
Methoden zu übernehmen. Noch 1941 dachte niemand daran, welche Bedeutung die ,, ,, für die überwiegende Mehr⸗ ahl der Fremdenverkehrsbetrie e haben wurde. Bei den späteren Horhe nol ngen erwiesen sich die vom , für Betriebswirt⸗ schaft des Fremdenverkehrs begonnenen rbeiten als besonders
wertvoll. Nach diesen Lehrgang zunächs
in
Stelle einer reinen
einleitenden Ansprachen begann der eigentliche mit einer eingehenden Darlegung der Grund⸗ lagen der Beherbergungsbetriebe von Dr. Falk. Der Nachmittag brachte zwei weitere Vorträge des gleichen Referenten über das Betriebsanlagevermögen der Beherbergungsbetriebe und für die Betriebsanlagekosten, während Professor Dr. Thoms über Technik und Anwendung der Aequivalenzziffernrechnung sprach. Der Fxei⸗ tag bringt zunächst einen besonders interessanten Vortrag des Ge⸗ r reh; der Wirtschaftsgruppe Beherbergungs gewerbe- Ber⸗ lin, Dr. M. Hoffmann, über die Vergütungen und Entschädigun⸗ gen nach dem Reichsleistungsgesetz, anschließend die Schl uß⸗ ansprache von Professor Dr. Thoms über Betriebswirtschaftslehre und Praxis. Der Zonnabend ist praktischen Uebungen und der
Aussprache gewidmet.
——
Fragen der gewerblichen Wirtschaft im Generalgouvernement
Krakau, 8. Dezember. In einer Besprechung der Hauptgruppe gewerbliche Wirtschaft und Verkehr der Zentralkammer und der Distrikts kammern für die Gesamtwirtschaft im Generalgouver⸗ nement wurden die zur Zeit wichtigsten Fragen der industriellen Fertigung behandelt. Der Geschäftsführer der Hauptgruppe gab (inen Ueberblick über die an der Lenkung der Industrie des Ge⸗ neralgouvernements beteiligten Stellen und deren Aufgaben. In der fachlichen Gliederung der Gruppe und deren bezirklichen Untergllederungen stehen heute schlagkräftige Organe. nr Ver⸗ fügung, deren . schon jetzt zahlreiche Behörden und Träger der Selbstverwaltungsorgane bedienen. Die zunehmende, Einschal⸗ tung der Industrie des Generalgouvernement? in die Krieas⸗ produktion und die Abschaltung kriegs unwichtiger Fertigungen, Rationalisierung und Leistungssteigerung der Betriebe Bereini⸗ gung des Produktionsprogramms, Srdnung des Rechnungs: wesens, Ausbildung des Facharbeiternachwuchses. Mitarbeit bei der Bewirtschaftung von Roh⸗ und Hilfsstoffen sind u. a. Auf⸗ gaben der Industrieorganisation, denen sie sich mit. wachsendem Erfolg widmen. Anschließend erstatteten die Geschäfts führer der einzelnen Wirtschaftsgruppen sowie der Gruppe Industrie in den
gelangen. Der stellv. Leiter des Instituts, Wirtschaftsprüfer Dr. R. Falk
behandelte anschließend das Thema „kriegsbedingte Kostenrech⸗
Distrikts kammern Bericht über die bisher geleistete Arbeit.
50⸗Millionen⸗Kredit für das spanische Nationalinstitut für Industrie
Madrid, 9. Dezember. Die spanischen
liche Nationalinstitut für Industrie in Höhe von
genehmigen. Die Summe
zur Finanzierung einer neuen Alumini
spanischen Außenhandelsbank Banca Exterior de Espana.
Spanisch⸗schweizerische Handels⸗ und Finanzvereinbarungen Madrid, 9. Dezember. Vor kurzem wurde
zerischen Warenverkehr vom 4.
regeln.
(3) Im Rahmen der den Bewirtschaftungsstellen in Absatz 1 und 2 erteilten Ermächtigungen werden ihnen die Befugnisse aus den 55 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr übertragen.
Wesentlich gebesserte Lage der spanischen Privatbanken Madrid, 9. Dezember.
spanischen Banken veröffentlichten Daten hat sich die Lage der
Wirtschaft des Auslandes
Cortes werden in einer der nächsten Sitzungen den eingereichten Gesetzesvorschlag über die Gewährung eines außerordentlichen Kredites für das staat⸗ 50 Mill. Peseten ; soll wie folgt aufgeteilt werden: 15 Mill. Peseten Kapitalbeteiligung an den Werken zur Her⸗ stellung von Militär⸗ und Transporktflugzeugen, 20 Mill. Peseten — iniumfabrik und die rest⸗ lichen 15 Mill. Peseten als Beitrag zur Kapitalerweiterung der
in Madrid eine
Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, die den spanisch-schwei— Oktober 1943 bis 31. März 1944
und den Transfer von Vermögenserträgnissen für das Jahr 1944
Nach den vom Nationalkomitee der
Bürgerkrieges stetig gebessert. den Depositenkonten sind Vertrauen zu dem unter
Privatbanken seit Beendigung des Die von Jahr zu Jahr mehr ansteigen ein Beweis dafür, daß das Volk wieder . nationalsyndikalistischer Führung stehenden Bankwesen hat,; Die Wertpapiere der spanischen Privatbanken sind von 6,4 Milliarden Peseten im März 1936 auf 13,3 Milliarden im Juni d. J. ge⸗ stiegen. Die ausstehenden Kredite beliefen sich zu den genannten Zeitpunkten auf 34 bzw. 6,21 Milliarden Peseten und die De⸗ positenkonten auf 8.5 bzw. 2077 Milliarden Peseten.
Britische Oelgesellschaften werden NSA⸗ Filialen Lissabon, 9. Dezember. In verschiedenen britischen Virtschafts⸗ zeitschriften werden die großen hritischen Delgesellschaften he⸗ schuldigt, sie spielten mit den amerikanischen Gesellscha en unter ber Decke ein verräterisches Spiel Röährend das Empire mit allen Misteln versuche, sich seine eigene! Oelreserven, vor allem im mittleren Orient, gegen den az erskanischen Zugriff zu scüßen, arbeiteten die britischen Großkapitalinteressen der Delindustrie insgeheim mit den USA⸗Konzernen zusamen Den Schaden davon werde eines Tages das hritische Volk haben.
Aus den Ausführungen der Finan hl tter gent deutlich For, daß die bri ischen Oelgesellschaf en im er nm. 1 schen Einfluß rafen und prakti ch den rds. Empires bereil⸗ abgeschrieben hen
unten esitr de!
— —— 10
verw orn d n Filialen der großen amerikanischen Monraollonzerne.
für die Industrie entwickelte
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 89 vom 10. Dezember 1943. S. 3
Vor einer Auflockerung der Papierkontingentierung in der Schweiz
Zürich, 9. Dezember. In der Schweizerischen Buchdrucker⸗ Zeitung wird auf die veränderte Lage am Papiermarkt hin⸗ ewiesen. Noch im vergangenen Sommer sei die Nachfrage nach fast allen Papiersorten überdurchschnittlich groß gewesen. Seit den letzten Monaten mußten jedoch verschiedene Papierfabriken infolge mangelnder Nachfrage ihren Betrieb einschränken, da der Käufer heute seine Vorräte nicht mehr ergänzen oder gar ver⸗ größern wolle. Deshalb konnte in der letzten Zeit jeder Papier⸗ bedarf gedeckt werden, und es machte keine Schwierigkeiten mehr, wie früher normale Lieferfristen einzuhalten. Die Schweizerische Buchdrucker⸗Zeitung wirft deshalb die Frage auf, ob es nicht zeitgemäß wäre, die Papierkontingentierung aufzuheben. Wenn dies nicht erfolgen werde, sei damit zu rechnen, daß eine Auf⸗ lockerung bei der Kontingentierung durch Erhöhung des Kontin⸗ ö wie dies bereits beim Zeitungspapier erfolgte, statt⸗ inden werde. Da die festen Kosten bei der Papierproduktion außerordentlich groß seien, würde sich bei nicht vollkommener Aus⸗ nutzung der Produktionskapazität auch die Fabrikation stark ver⸗ teuern' Es wäre daher wünschenswert, sich nach den Gesamt— interessen der Papierwirtschaft zu richten und nicht die Läger rücksichtslos abzubauen.
Die Schweiz zweitbester Kunde Schwedens
Zürich, 9. Dezember. Dieser Tage wurde mehrfach in der Schweizer Presse über die Steigerung des Güteraustausches zwischen der Schweiz und Schweden berichtet. Nach Angaben von schwedi⸗ scher Seite hat sich der Warenaustausch zwischen der Schweiz und Schweden im Laufe des Krieges so entwickelt, daß die Schweiz gegenwärtig den zweiten Platz im Außenhandel Schwedens ein⸗ nimmt und nur noch von Deutschland übertroffen wird, Im Jahre 1942 stellten sich die Umsätze im schweizerisch⸗schwedischen Handels⸗ verkehr auf 134 Mill. Kr. oder 6 3. der gesamten schwedischen Außenhandelsumsätze, wovon 91 Mill. Kr. auf die Einfuhr aus der Schweiz und 93 Mill Kr. auf die schwedische Ausfuhr nach der Schweiz entfielen. In den ersten neun Monaten 1943 ist der Warenaustausch weiter auf 160 Mill. Kr. oder 7 3 der gesamten Umsätze angestiegen, und zwar 75 Mill. Kr. in der schwedischen Einfuhr und 35 Mill. Kr. in der schwedischen Ausfuhr. Allerdings ist dabei infolge der gestiegenen Preise zu berücksichtigen, daß die mengenmäßigen Umsaͤtze nicht. so stark gestiegen sein können. Bei der Ausfuhr nach der Schweiz stehen die schwedischen Standard⸗ Exportwaren, vor allem Zellstoff, Papier, Eisen und Stahl sowie Werkzeuge und Maschinen an der Spitze. Die Einfuhr aus der Schweiz ist dagegen entsprechend der weitgehenden Spezialisierung der schweizerischen Industrie sehr mannigfaltig. Außer verschie⸗ denen Landwirtschaftserzeugnissen, wie Käse und Aepfeln, setzt sich der Import aus der Schweiz hauptsächlich aus Chemikalien und Pharmazeutika, Textilwaren, Kunstseide und Geweben, Alumi⸗ niumfabrikaten, verschiedenen Arten von Maschinen und' Spezial⸗ instrumenten sowie Uhren zusammen. Für diese Warengruppen sind die jährlichen Einfuhrwerte fortgesetzt gestiegen. .
Hemmungslose Bodenspekulation in den USA. wachsenden Inflationsgefahr
Stockholm, 9. Dezember. Infolge der wachsenden Inflations⸗ gefahr ist über die Vereinigten Stagten eine . Bo⸗ denspekulgtion hereingebrochen. Diese Bodenspekulation wird da⸗ durch gefördert oder erleichtert, daß es keine auch nur einiger⸗ maßen ausreichende Besteuerung für den Gewinn aus Wieder⸗ der käufen von Boden innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gibt. Die Spekulation hat sich dieses lohnenden Objekts bemächtigt.
Wie aus Dayton berichtet wird, erstreckt sich diese Hochkonjunktur der Bodenspekulation vor allem auf die großen Landwirtschafts⸗
Folgen der
stagten des Mittleren Westens, d. h. auf Jowa, Illinois, Indiana,
Michigan und Wisconsin. Der Wert des Bodens stieg vom 1. April 1942 bis Zum 1. April 1943 um rund 16 „, ö 1 1943 bis zum 1. Juli 1943 um 8 6. Seitdem hat sich das Stei⸗ gerungstempo noch erhöht. Die Bodenspekulation hat sowohl den städtischen wie den ländlichen Grundstücksmarkt erfaßt. Der Wert der Farmen in Jowa beispielsweise stieg zwischen dem 1. Juli 1942 und dem 1. Juli 1943 durchschnittlich um 1 im Monat. Die , ,, 2 bezeichnen dies als die größte Steige⸗
rung seit der krügerischen und gefährlichen Hochkonjunktur d Jahres 1919. J, Interessant ist die Feststellung, daß die Farmer ihre Ueberschüsse Hypo⸗
—
London
thekenlöschung benutzen, im allgemeinen aber kein Land hinzu⸗
kaufen, da sie der Dauer der jetzigen Konjunktur nicht trauen. Der
größte Teil der in den letzten Jahren verkauften Farmen ist in
den Besitz von Städtern übergegangen, die sich vor einer Infla⸗
tion schützen wollen oder die einfach unter Ausnutzung der Kon⸗
. durch raschen Wiederverkauf große Gewinne machen ten.
Südafrika will eigene Handelsmarine schaffen — Fortschreitende ; Loslösung vom Mutterland
Genf, 5. Dezember. Dem südafrikanischen Parlament liege bei seinem Wiederzusammentritt im kommenden Januar der Plan für Schaffung einer südafrikanischen Handelsflotte vor, meldet die Zeitung African World“. Komme dieser Gefetzen wurf durch dann könne Südafrika in Zukunft nicht nur seine Seeleute und Offiziere ausbilden, sondern sie auch ohne Prüfung des britischen Handelsministeriums in Dienst stellen. Hinter diesem Plan ständen sehr einflußreiche südafrikanische Kreise, die es nach dem Krieg gern sähen, wenn Südafrika über eine eigene Handelsflotte verfüge und sich damit auch in dieser Hinsicht von England un⸗ abhängig mache. ö
Die Reorganisation des japanischen Großostasienministeriums Tokio, 9g. Dezember. „Mai Nishis veröffentlicht Einzelheiten über die am 1. Dezember erfolgte Reorganisation des Großost⸗ asienministeriums. Das Ministerium, das bekanntlich am 1. Ok⸗ tober v. J. eröffnet wurde, wird immer mehr ausgebaut, indem früher selbständige Aemter eingegliedert werden. Ursptünglich gab es vier Hauptabteilungen: 1. Allgemeines, 2. Mandschukuo, 3. China, 4. Südsee. Am 1. November d. J. übernahm das Ministerium die Handelsabteilung des aufgelösten Industrie⸗ ministeriums als fünfte Hauptabteilung, in die auch die Teile des aufgelösten Planamtes eingegliedert wurden. Damit stieg die Gesamtzahl der Unterabteilungen auf 31. Am 1. Dezember wurde die Zahl aber auf 26 herabgesetzt. In die allgemeine Haupt⸗
abteilung wurde die Betreuung fremder Studenten eingegliedert,
in der Hauptabteilung Mandschukuo erfolgte die Auflösung der Ueberseeabhteilung, so daß nur folgende vier Abteilungen erhalten bleiben: Allgemeines, Industrie, landwirtschaftliche Siedlung und Schulung. In der Hauptabteilung China erfolgte die Auflösung der Abteilungen Kultur und Sondereigentum so daß nur fechs Abteilungen bleiben: 1. Allgemeines, 2. Verwaltung, 3. Finanzen 4. and. und Forstwirtschaft, 5. Handel und Industrie unð 3. Verkehr. In. der Hauptabteilung Südseegebiete wurden die . Unternehmungen und Kultur, zu einer Abteilung ö erwaltung zusammengelegt. Auch die Abteilungen Finanzen und Verkehr werden künftig zu einer Abteilung Wirtschaft zusammen⸗ gefaßt, während die Abteilungen Politische Angelegenheiten und Induftrie unverändert bleiben. .
Von der Handelsabteilung wird berichtet, daß die Einrichtung eines beratenden Organs vorbereitet wird. Leiter dieses Organs wird der Vizeminister im Großostasienministerium. Dieses Organ soll Vorschläge, besonders hinsichtlich des Handelsprogramms und der Preispolitik, machen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Bu dap est, 9. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180, 3 13, Berlin 136,20, Bukarest 2,18 , Helsinki 6, 900, London — —, Mailand 17,7, New York — —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11ů71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 9. Dezember; (D. N. B.) New York 4,02 -= 4,03 M, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 –= 4,47, Schweiz 17,0 – 17,49, Stockholm 16,86 —- 16,95, Buenos Aires (offiz.) — —, Rio S3, 6473, Schanghai Tschungking⸗Dollar — — .
Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) II2.099 Uhr holl. it. Amtlich.“ Berlin — —, London — —, . 3 . ern — = Brüssel 30,11 –- 30,17, Schweiz 43,ů63 = 43,1, Helsink Italien (Clearing) Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 —= 44,90, Prag — —.
Zürich, 9. Dezember. (D. N. B.) III.40 Uhr. Paris 6,40, 17,2, New York 4,31, Bruͤssel 69,25 B., Mailand 22, 97 ½ nom., Madrid 39,75 B., Holland 2298, Berlin 172,55 Lifsabon 17,57, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 72 B., Jopenhagen 0 37 B., Sofia 5,375. B., Prag 17, 30, Budapest 104,569 B., Zagreb 8, 15 B., Istanbul 3,55 V., Bukarest 2.37 B.,. Helsinki 8,7 4,
Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97 00, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Sffentlicher Anzeiger
London, 9. Dezember. 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —
(D. N. B.)
Silber
Barren prompt
Telegraphische Auszahlung
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Uus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Aegypten Kairo)
cutta)
dam) Iran (Te
borg)
Bern)
(Alexandrien und
eran)
Schweiz (Zürich,
Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗-
Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗
Basel und
Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid . Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York)
.
100
10. Dezember
1 ägypt. Pfund 100 Afghani
1 Pap. 1 austr. Pfund
Pes.
100 Belga 1Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund
100 100 100
100 100 109 100 100
isl. Lire Yen 1kanab.
Finnmark yrs. Drachmen Gulden Rials
Kr
Dollar
100 Kuna 1 neuseel. Pfd.
100 1090
100
100 100 190 100
Frs serb. Dinar slow. Kr. esetas
Kronen Escudo Lei
Kronen
1èẽ südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
Geld
18,79 0,588 38,96
3,047 52,15 5,065
1B 663
132,70 14,59 38,42 9,99 58,591 4,995 56,76 10,19
59, 46
57,89 4,995 8, 591
23, 555
1,978
1199
1 Dollar
. Brief
18,68
9,592
3,053 52, 25 5,07
1,6572
132,70
14,51 38,59 1001
58,711
1, 982
1,201
40,04
Geld ö 18,79 0,588 39,96 . 3, 047 52,15 5 06
1.668 132,70 14,59 358,42 9,99
58,59!
4995 56,76 10619
59, 46 57,89 4, 995 8,591 23 565 1,978 1,199
.
22. November
Brief
1— 18,83 0 592
410, 04
Kanada
Brasilien
Vereinigte Staaten von Amerika
England, Aegypten, Südafrikanische Union , Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Belgische
Dänische:
Finnische
Serbische
Türkische
Sovereigns
20⸗Franes- Stücke Gold⸗Dollars ...... ...... Aegyptische Amerikanische: 1000 —5 Dollar
2 und 1 Dollar
Argentinische Australische
Brasilianische
Britisch⸗Indische
Bulgarische: darunter
große.
Französische Holländische Italienische: große 10 Lire Kanadische Krogtische ... Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter ... Schweizer: große 100 Frs. und darunter ...
1000
10 Kr. und darunter Englische: 10 8 und darunter
Ungarische: 100 Pengö darunter
500 Lewa und
Lei und
Slowakische: 20 Kronen, und darunter ) Südafrikanische Union
Notiz für 1 Stück ägypt. Pfd Dollar Dollar
Pap. austr.
Peso Pfd.
100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa
1090 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 100 100 100 1696
3 Finnmark Frs. Gulden Lire
Vite
1è kanad. Dollar 100 Kuna
100
100 100 100 100 100 100
109
Lei Kronen Kronen Frs.
Frs.
serb. Dinar
Kronen
slow. Kr.
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengö
Geld 20,38 16,16
4, 185
4,39
0, 44
2, 44 39, 92
0, 08 22, 9g5
3,07 52, 10 5, 055 4,99 132,70 9,98 9, 98 0,99 4,979 56, 89
1,66 59. 40 57,83 57,55
4,99
10. Dezember Brief
20, 46 16,22 4,205
22. November
Geld 20, 38
36*
5, 078
5,51
152,70 10,02 10,92
1,01 5,04 57, 11
1,58
59, 64 58, 07 58, 07
5, o
ö 5,055 4,99 132,70 9, 98 9,98 0,99 4,99 56,89
1,66 59, 40 57.83 57,83 4,99
Brief 20,46 16,22 4,205
4, 41 0, 46 2, 46
4008
0, 09 23, 05
3,09
52,30
5,075 5,01 132,70 10,02 10,02
4. Oeffentliche Zuftellne gen, 5. Ber lust⸗ und Fsundsachen,
2. Zwangs versteigerungen,
1. Untersuchunga⸗ und Strafsachen, 8. Aufgebote,
6. Auslofung usw. von Wertpapieren,
7. Attiengesellschaften, 8. Komm anditgesellscha feen auf Aktien, 9. Deutsche Rolonialgesessschaften,
11. GSenosfenschaften,
19. Gefellschaften m. b. S.,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiedene Betanntmachungen.
3. Aufgebote
26723
F 152/1913. Aufgebot. Auf Antrag des Otto Wunsch in Bremen, Bayern⸗ . Nr. 131, vertreten durch seine Ehefrau, daselbst wohnhaft, wird der
Aufgebotstermin
Amtsgerichtsgebäude Zimmer 70.
Wechsel für kraftlos erklärt werden. ist Sonnabend, 1J. Juni 1944, vormittags 9 Uhr, im in
Sonneberg, den 27. November 1943. Amtsgericht. Abteilung 2.
Limanowskiego 4, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Feststellung der Nichtigkeit der Ehe/ mit dem Antrage, A. die zwischen den Parteien am 13. 11. 1472 1929 vor dem Standesbeamten zu 1983 Mainz geschlossene Ehe für nichtig zu 2365 erklären und dem Beklagten die Kosten 3009 des Rechtsstreites aufzuerlegen. Der 4234
der
1672 2014 2417 3141 1518
Sonneberg,
unbekannte Inhaber des auf den Namen des Otto Wunsch ausgestellten und gegenwärtig ein Hu! ker * vn RM 1600,17 nachweisenden Einlege⸗ buches Nr. 322968 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 14. Juni 1944, vorm. 97 Uhr, anbe⸗ raumten, im Gerichtshaus hierselbst,
26725 Aufgebot.
gebot zur
F. J. 43. Die Witwe Henriette Ristow gerwitwete Stahnke geborene Schmidt in Strasburg (Uckermark) hat das Auf— Ausschließung des tümers des im Grundbuch von Stras⸗ burg, Um., Band XVII Blatt 1670 eingetragenen Grundstücks Strasburg,
Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ 6448 6969. lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Mainz auf den 29. Februar 1944, 9 Uhr,
mit der Aufforderung, sich
714
1014 1277 1631 2447 2884
753 1024 1330 1876 2536
3040
Eigen⸗
2086
2434
162 1028 1358 1887 2634
3096
1682 1719
5366
1148 1424 1997 2674 3167
Zimmer Nr. 84, stattfindenden Auf⸗ gebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vor— zulegen, widrigenfalls es, für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebots⸗ frist wird auf sechs Monate festgesetzt. Bremen, den 30. November 1943. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
26451. Aufgebot.
Die Firma Willy Puschner in Gera hat das Aufgebot eines verloren⸗ 6 Wechsels beantragt. Der
echsel war am 28. 4. 1930 in Schalkau von Max Schneider ausgestellt. Der Wechselbetrag von 150 RM, fällig am 28. 6. 1930, zahlbar bei der Vereins⸗ bank in Schalkau, sollte an Max Schnei⸗ der in Schalkau gezahlt werden. Bezoge⸗ ner und Annehmer war Adolf Schmidt in Schalkau. Protest mangels Zahlung ist am 1. 7. 1930 gegen die Vereinsbank in Schalkau im Auftrag des Willy Puschner in Gera erhoben worden. Der Inhaber des Wechsels wird auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotz⸗ termin seine Rechte beim unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, sonst wird der
Um., Lange Straße 22, bestehend aus Hofraum mit Garten und Gebäuden sowie Acker, das 4 a 34 am groß sst, gemäß § ge7 BGB. beantragt. Der Arbeiter Hermann Stahnke, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen
in
ffentliche Zustellungen 26727] Oeffentliche Zustellung. 2. R. 118/43 Die Ehefrau Anna Maria Majerowiez geborene Heinin⸗ 8. in Mainz⸗Bretzenheim, Schweden⸗ a , . Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Willenbücher in Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Gerson Majerowiez. Kaufmann, zuletzt in
gesellschaften
267461 Wien⸗Pottendorf⸗Wr. Neustädter Bahn.
Gemäß § 25 der Satzung wurden am 1. Dezember 1943 nachstehende Stück 40 Aktien und gemäß dem mit dem Prioritätenkurator abgeschlossenen Vertrag vom 20. Dezember 1949 am selben Tage nachstehende Stück 493 Ob⸗ ligationen verlost.
Dieselben gelangen u. zw. die Aktien mit dem Betrage von EAM 200, — und die Obligationen mit dem Betrage von li 192, — ab 3. Januar 1944 bei der Kuponsabteilung der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, J., Schottengasse tz, zur Rückzahlung. ö Die verlosten Aktien und Obliga⸗ tionen erhält der Einreicher mit dem Aufdruck über die erfolgte Rückzahlung ohne Kuponbogen, die eingezogen und annulliert werden, rückgestellt.
Iloezew, Krs. Sieradz, in Polen, ul.
Die verlosten Aktien sind mit den Ge⸗
3451 3918 4376 4865 5173 5756 6014 6491 6937 7579 8280 88d 9206 9820 10079 10662 10985 11539 12122 12320
12755 13102 13405 13870 14358 14715 15436 15845
3470 3975 4571 4894 5244 5803 6127 6495 6999 602 8332 8991 9304 9977
10203 1090 11062 11567 12155 12395 12920 13108 13435 13928 14413 14776 15464 15902
3473 4207 4595 4922 5396 5876 6155 6584 7003 7658 8403 9071 9383
3600 4257 4599 4923 5562 5879 6167 6654 1047 7787 8435 9084 9528
2i8z 236 3597 363: ziß 3176
dols
*
B. Verloste Obligationen: 364 373 436 451 455 631 661 675 691 861 893 920
1189 1437 2130 2731 3238 3662 4270 4671 4938 5632 5937 6180 6698 7391 8120 8543 098 582
winnanteilscheinen Nr. 3 u. ff. der lösungsstelle vorzulegen. Verloste Aktien: Ng
1133
1822 2285
2877 3638
5702
1208 1461 2170 2734 3348 3765 4290 4715 4967 5653 5948 6268 6729 7396 8168 8817 9112 9648
10001 10006 10018
10287 10862 11072 11697 12167 12406 12939 13222 13445 13957 14526 14812 15534 15985
10469 10867 11253 1888 12208 12488 129581 13266 153597 14000 14593 14983 15623
16075
100 is? Ii3i6 ijg60 12286 13501 13396 i535 3694 1416 116 15066 ö 16zohõ
951
Ein⸗
1470 1837 2364 2931 4231 6104
13 169 184
984 1239 1495 2327 2855 3350 3783 4310 4742 5078 5749 5990 6328 6730 7547 8261 8855 9202 9781 10076 10506 10931 11396 12111 12303 12728 13005 13343 13730 14237 14709 15261 15716 16121
16166 16447 16865 17662 17990 18436 18838 19028 19310 19801 20262 20539 20913 21426 21702 22453 22739 22978 23302 23834 24191 24488 24929
95 *907
2002 25753 26015 26416 27064 27438 27980 28342 28465 28830 29112 29384 29817 30034 30409 30543 30746 31322 31467 31771
16210 16553 17231 17691 18270 18519 18881 19032 19366 19849 20295 20573 21004 21436 21718 22461 22754 23078 23646 23906 24225 24496 25136 25536 25758 26173 26420 27154
27490
28042 28343 28705 28844 29256 29394 29850 30080 30439 30557 30852 31337
31500
31784
Wien, 1.
16227 16562 17250 17776 18283 18549 18892 19131 19371 193884 20305 20842 21028 21472 21852 22523 22841 23177 23761 23964 24267 24504 25345 25573 25760 26222 26665 27394 27528 28093 28373 28765 28897 29287 29521 29851 30102 30452 30608 31051 31346 31637 31859
16235 16637 17275 17798 18414 18590 18936 19153 19381 20011 20316 20844 21218 21496 21964 22530 22855 23201 23801 24021 24280 24554 25360 25623 25768 26291 26704 27399 2812 28192 28407 28784 28939 29303 29707 29885 30303 30479 30610 31053 31348 31670 31866
16391 16791 17406 17840 18426 18778 18943 19236 19572 20041 20337 20875 21260 21584 2066 2581 22728 23210 23804 24117 24465 24561 25444 25698 25779 26371 26919 27408 27877 28247 28436 28814 28965 29320 29733 29928 30317 30506 30642 31126 31417 31707 31883.
Dezember 1943. Der Vorstand.
16437 16864 17511 17866 18427 18798 18944 19278 19757 20072 20517 20888 21422 21644 22097
22635
25269 23828 24173 24479 24671 25449 25737 25917 26400 26967 27456 27937 28262 28438 28821 28995 29349 29747 29930 30320 30508 30741 31195 31458 31716