1943 / 293 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

(2) Mehrere Bezugscheine, die über mindestens sechs Stück je Warenart bei Herrenmänteln und -anzügen, Knaben⸗ mänteln und ⸗anzügen, Damen⸗ und Mädchen mänteln mindestens je drei Stück oder über mindestens ein halbes Stück in Meterware lauten, werden von den Wirtschafts⸗

umgewandelt. . (3) Die vom Wirtschaftsamt ausgestellten Bezugsberechti= gungsscheine können vom Lieferer zum Wiederbezug verwendet werden. Mehrere Bezugsberechtigungsscheine können auch zusammen mit Bezugscheinen in einen neuen Bezugs⸗ berechtigungsschein umgetauscht werden. .

(4 In Fl.⸗Bezugsberechtigungsscheine können nur Fl.⸗Be⸗

zugsrechte umgewandelt werden. . U . 5) Im außerordentlichen Verfahren können außer Be⸗ kleidung auch bezogen werden: 1. Schlafdecken der Gruppenziffer 821 bis S123 der Punktliste, .

2. k Viehdecken der Gruppenziffer 8161 der BVunktliste,

Gardinen, Gitter⸗ und Dekorationsstoffe der Gruppen⸗ ziffer 9371 bis 9373,

Bettfedern,

Flickköper.

Die Lieferung und der Bezug der unter Ziffer 1— genannten Spinnstoffwaren gegen den von einer örtlichen Punktverrechnungsstelle bestätigten Punktscheck ist verboten. Bezugscheine über Decken dürfen nicht in Bezugsberechtigungs— scheine umgewandelt werden.

(6) Die im außerordentlichen Verfahren verwertharen Be⸗ zugsrechte können jederzeit auf Punktkonto gutgebracht werden. Die im § 19 der n, ,, . zur n und Er⸗ gänzung der Anordnung Il /43 gesetzte Ausschlußfrist gilt hier nicht.

I 2

——

§8 5 Sonderbestimmung für Fl.⸗Bezugsrechte

() Bei der Belieferung von Fl.-Bezugsrechten ist eine Ab⸗ weichung von den sich aus ihnen ergebenden Gruppenziffern der Punktliste in dem aus der Anlage 1V ersichtlichen Um⸗ fange möglich. J

() Auf Fl⸗Bezugsrechte über Kleidungsstücke (einschließlich Leibwäsche) kann auch Meterware insoweit wieder bezogen werden, als in der Anlage V eihe Umrechnung der fertigen Kleidungsstücke in Meterware vorgesehen ist. Die Wirtschafts⸗ ämter wandeln diese Bezugsrechte nur dann in solche über Meterware um, wenn mehrere Warenarten zur Herstellung der Kleidungsstücke erforderlich sind. Die Umwandlung erfolgt durch Ausstellung von Fl. Bezugsberechtigungsscheinen über die sich aus der Anlage V ergebende Metermenge.

§56 Bevorzugte Belieferung von Fl.⸗Bezugsrechten

() Die in 5 28 Abs. 4 der Anordnung 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung II43 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete festgelegte Pflicht zur bevor⸗ zugten Belieferung der Fl.⸗Schecks gilt für Fl. Bezugs rechte aller Art, also auch für Fl.⸗Bezugsberechtigungsscheine, Fl. Bezugscheine und Abschnitte von Fl-Sammelbezugscheinen.

(Y) Es ist jedoch verboten, Spinnstoffwaren mit der Maß⸗

6 2

werden können.

§ 7 Aenderungsvorbehalt

Die Reichsstelle ist berechtigt, die sS und 3 dieser An— ordnung durch Bekanntmachung zu ändern und die Liefe⸗ rungs- und Verkaufsbeschränkungen ganz oder teilweise für dauernd oder vorübergehend wieder aufzuheben..

§ 8 ; Strasbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 58 19, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und

Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gehiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗

zeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1911 (RGBl. 1 S. 734) bestraft. §5 89 Inkrafttreten

I) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothxingen, Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok.

(2) Am gleichen Tage treten die Anordnung XI43 vom

August 1943 sowie der dazu ergangene Nachtrag Nr. 1

m 10. August 1943 und der dazu ergangene Nachtrag Nr. 2

om 5. Oktober 1943 außer Kraft.

Berlin, den 14. Tezember 1943.

Ter Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Anlage 1

X. Männer B. Frauen Vintermäntel inte rmäntel Linterjoppen Umschlagtücher Stutzer Regenmantel Regenmäntel Vindjacken Windjacken Wollkleider Anzüge und Teile Andere Kleider Arbeits⸗ und Berufslle Rödke ö. Pullover Unterkleider Strickwesten Arbeits⸗ und Berufskleidung Taghemden Pullover Nachthemden Strictwesten Unterhosen Taghemden Unterhemden Nachthemben Ichals Sch lüp fer Tragen Sch als Krawatten Hüte mit Ausnahme der Stroh⸗ =

hüte

amtern auf Antrag in Bezugsberechtigungsscheine (Anlage III)

gabe anzubieten, daß sie nur gegen Fl.⸗Bezugsrechte bezogen

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 15. Dezember 1943. S. 2

einlage 11 A. Männer

B. Frauen

Mäntel und Umhänge aus Aus. Mäntel und Umhänge aus Aus—

tauschstoffen tauschstoffen Sonstige Mäntel (soweit nicht

auf Anlage I)

Jacken Kostüme Janker ; Jaden Schlafanzüge Janker Strümpfe Blusen Socken Schürzen Taschentücher Kittel Winterhandschuhe Norgenrõlke Hosenträger Schlafanzüge Sockenhalter Nachtjacken Schirme Bettjackchen Mützen Strümpfe Taschentücher Hüfthalter Büstenmieder Büstenhalter

Sonstige Mäntel (soweit nicht auf Alnage I)

Winterhandschuhe

Schirme Hüte mit Ausnahme der Stroh⸗ hüte Anlage 1II Datum gew 9 9 2 2 22 Bezugsberechtigungeschein die Fi,, w K . hat am 2 2 2 2 22 e e e e e e e e e e e e 0 2 e 2 2 2 2 2222 e eee eee . , ih Worten Bezugscheine Bezugsberechti⸗ qungsscheine Fl. Bezugscheine Abschnitte von Fl. Sanimelbezugscheinen Fl.-Bezugsberechtigungsscheine ,, in Worten ...... ... Stück / Baar / Meter .. ...... . (Artikel) = . abgeliefert und ist zum Wiederbezug dieser Warenmenge berechtigt. Stempel des Wirtschaftsamtes: Unterschrift: Anlage IV I. Männerkleidung Anzüge 1011, 1021 mit 1031 do. für Burschen 1012, 1022 mit 1032 Taghemden 1201, 1202, 1208, 1209 Nachthemden 1210, 1211 Unterhemden 1510, 1511, 1812 Unterjacke 1513, 1514, 1515 Unterhyosen 1520, 1521, 1522 Unterhosen, kurz 1530, 1531, 1532 Socken 1501, 1502 Regenmäntel 1I3IJ, 1132 Sonst. Mäntel (außer Wintermäntel) 1133, 1134 II. Frauenbefleidung Wollkleider 2011, 2041 mit 2121 Andere Kleider 2021, 2022 Unterkleider 2531, 2532, 2533, 2534, 265365 Unterröcke 2541, 2542, 2543 Taghemden 2140, 2141, 2142, 2521, 2622, 2623, 2624, 2625 Schlüp fer 2500, 2501, 2502, 2503, 26831, 2632, 2683, 2634, 2635 Nachthemden 2170, 2171 8 Kittel 2150, 2151, 2152 Pullover, Strickwwesten 2191, 2193, 2195 Regenmãäntel 2070, 2081, 2082, 2083 Wintermäntel 2060, 2061 Strümpfe 2550, 2561

Anlage V A

Gelieferte Artikel nach Gruppenziffern:

J. Männer⸗ und Burschenanzüge Gruppenziffer 1011/12

2. Männer⸗ und Burschensakko Gruppenziffer 1021/22

Gr. 3. 9061 Gr. 3. 9061

3. Hosen für Männer und Burschen 1,40 m 143 breit

Gruppenziffer 1031/32 Gr. Z. 9061

4. Arbeitsjoppen Grupvenziffer 1051

5. Arbeitshosen Gruppenziffer 1061

6. Männer⸗Taghemd Gruppenziffer 1202

7. Männer⸗Nachthemd

Gruppenziffer 1211

8. Kragen z Gruppenziffer 1611

9. Männer⸗ u. Burschenwinter⸗ mäntel 3m 143 em Gruppenziffer 1121/22 Gr. 3. 9071

10. Frauenwollkleid Gruppenziffer 2011

II. Frauenwollrock Gruppenzifser 2041 Gr. Z. 9090

12. Frauenbluse Gruppenziffer 2123.

Gr. Z. 9160 Gr. Z. 9160

Gr. 3. 9090

1,70 m 143 breit

1,0 m 143 breit Gr. 3. 9031 u. 9033 Gr. J. gas 120 m 143 breit Gr. Z. 9031 u. 9033 Gr. Z. 9252 3,10 in 80 em breit

Gr. 3. 91650, 9M 43

3,50 m 80 em breit

Menge und Gruppenziffer der zu beziehenden Meterware:

a) Oberstoff: 3,20 m 143 breit

) Futterstoff: 4,50 qm Gr. Z. 9252 2, 40 m Gr. 3. 9252 9, 75 ꝗm Gr. Z. 9252 2, 40 qm

0, 70 ꝗm

0, 30 m 80 em breit

breit 3,50 qm Gr. Z. 9252

2,50 m 130 em breit o, 90m 130 em breit

l, 90 m 90 em breit Gr. 3. 9120/23

13. Andere Kleider 3,30 m 90 em breit Gruppenziffer 2021 Gr. 3. 9120 / 23 4. Frauen⸗Taghemd 1, SSõ m 80 em breit

Gruppenziffer 2130 Gr. Z. 9160 16. Frauen⸗Nachthemd Gruppenziffer 2171

Iz. Frauen⸗Nachthemd

Gr. 3. 9160,

3,50 m 80 em breit

9043

3, 50 mn 80 em breit

Gruppenziffer 2170 Gr. 3. 9172 IJ. Frauen⸗Kittel oder Schürze 3 m S0 em breit

Gruppenziffer 2151 18. Frauen⸗Wintermantel

Gr. Z. 9125 u. 9151 2,80 m 140 em breit 2, 90 m

Anordnung XVIII 43

der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellung von Industriereinigungsmitteln)

Vom 13. Dezember 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in

Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939 wird mit Zu⸗

stimmung des Reichsministers für Rüstung, und Kriegs⸗ produktion angeordnet: .

(Begriffs bestimmungen)

(I) Industriereinigungsmittel im Sinne dieser Anordnung

sind alle Reinigungs-, Entfettungs⸗ und Abbeizmittel, die zur Durchführung eines Produktionsvorganges dienen oder die zur Reinigung von Maschinen oder Produktionsmitteln oder zu Reinigungszwecken allgemeiner Art verwendet werden oder verwendet werden können.

(2) Hierunter fallen nicht:

a) Reinigungsmittel, für die eine Herstellungs⸗ anweisung der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel erteilt ist,

b) organische Lösungsmittel, soweit sie nicht in wässriger Emulsion vorliegen oder durch Emulga⸗ toren emulgierbar gemacht sind,

e) ungemischte Chemikalien (z.B. Soda, Aetznatron), soweit sie nicht unter einem Phantasienamen ver⸗ trieben werden,

d) Textil- und Lederhilfsmittel, Schuh⸗, Leder⸗ und Fußbodenpflegemittel, soweit diese durch die Fach⸗ gruppe Textil⸗, Lederhilfsmittel und Gerbstoffe erfaßt sind.

82

(Meldepflicht der Herstellerbetriebe von Industriereinigungs⸗

mitteln)

Hersteller von Industriereinigungsmitteln (58 1 Abs. 1) haben ihren Betrieb bis zum 19. Januar 1944 beim Fach⸗

bereich „Industrie⸗Reinigungsmittel“ der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie, Ludwigshafen⸗Rheingönheim, König⸗

straße 31, zu melden.

8538 (Herstellung von Industriereinigungsmitteln)

(I) Industriereinigungsmittel dürfen ab 1. Februar 1944 nur noch auf Grund einer von dem Fachbereich „Industrie⸗ Reinigungsmittel“ erteilten Herstellungsanweisung hergestellt werden.

(2) Bereits vor diesem Zeitpunkt erteilte Herstellungs⸗ anweisungen sind neu zu beantragen.

(3) Die Herstellungsanweisung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen, insbesondere über den Vertrieb der hergestellten Erzeugnisse, versehen werden.

4 Anträge auf Erteilung einer Herstellungsanweisung sind, fal jedes Erzeugnis getrennt, bis zum 10. Januar 7 bei

dem Fachbereich „Industrie⸗Reinigungsmittel“ einzureichen.

In den Anträgen ist anzugeben:

Name des Erzeugnisses,

Verwendungszweck,

genaue Zusammensetzung,

beabsichtigte Produktionsmenge (in moto),

Produktionsmenge im Jahre 1938,

Produktionsmenge im Jahre 1942,

das Jahr, in welchem die Produktion des betreffenden

Erzeugnisses aufgenommen wurde,

8. die zur Herstellung des Erzeugnisses monatlich erforder- lichen Rohstoffe und zwar unter genauer Bezeich⸗ nung der Sorte, Qualität, des Gehaltes —.

8 0 8 0

(6) Die gem. Abs. 4 bei dem Fachbereich „Industrie⸗Reini⸗

gungsmittel“ eingereichten Anträge gelten gleichzeitig als An⸗ meldung im Sinne des § 2. § 4

Etrafvorschriften)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§ 5 (Inkrafttreten)

Die Anordnung tritt am 15. Dezember 1943 in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 13. Dezember 1943.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

, e -,

*

Gruppenziffer 2060 Gr. Z. 9100 90 em breit ö . Gr. Z. 9251 19. Frauenarbeitakleid 4m S0 em breit Gruppenziffer 2150 Gr. Z. 9140 Nichtamtliches Verkehrs wesen

Entschädigung bei Häufung von Bagatellschäden Durch den Krieg verursachte Bagatellschäden werden in der

Regel nicht entschädigt, weil von jedem Vollsgenossen verlangt . z er das Kriegsrisiko in . Höhe selbst

werden muß, da

trägt. Nun können sich aber derartige Bagatellschäden ins⸗

besondere auf Transporten derart häufen, da Volksgenossen oder einer einzelnen Firma dieser Schäden nicht mehr zugemutet werden Fällen ist, es auch nicht gerech fertigt, von veden. Für die Entschadigung ist in solchen

ö einem einzelnen ie Selbsttragung kann. In solchen Bagatellschaden zu Fällen ein neues

*

erfahren eingeführt worden. Der Geschädigte muß die Be⸗ . den e, gen Transportschaden feststellt das ist in der Regel die Behörde des Ortes, wo der Schaden eingetreten ist, und wenn dieser Ort nicht ermittelt werden kann, die Behörde des Absenderortes —, davon unterrichten, daß das Unternehmen gleichzeitig auch an anderen Orten von dergrtigen Schäden be⸗ froffen wurde, daß es sich alsp bei dem Ein elschaden, der an sich nur ein Bagatellschaden wäre, um einen Teil eines großen Gesamtschadens handelt. Dieses Verfahren kann auch dadurch vereinfacht werden, daß Betriebe, die von einer größeren Anzahl von Transportschäden betroffen wurden, einen Antrag stellen, daß ihnen eine für alle diese Fälle zuständige Feststellungsbehörde zugewiesen werde.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 1

. Wir ch fes tem

5. Dezember 1943. S. 3

Zn Berlin fefstgeftellte Notierungen für tele raphische Aus zahlung, aus ländische Geldsorten und . Telegraphische Auszahlung

Die Qualitätsverbesserung der Zellwolle

Gelegentlich der oB V. der Thüringischen Zellwolle A.-G. gab Staatsrat Dr. Walther Schieber in seiner Eigenschaft als Vorstandsratsvorsitzer ein ausführliches und ins einzelne gehendes Bild von der bisherigen Entwicklung der Gesellschaft selbst und der deutschen Zellwolleindustrie überhaupt, die aus dem Betrieb die wichtigsten wissenschaftlichen Forschungsgrundlagen und Erfah— rungsergebnisse erhielt. Bei der Schaffung der neuen, regionalen Zellwollwerke im Rahmen des Vierjahresplanes fiel der Thürin⸗ gischen Zellwolle A.-G. eine besondere Aufgabe zu. Während alle anderen Werke nach den bisher üblichen Zellwollverfahren Baumwolltypen herausarbeiten sollten, wurde die Thüringische A—-⸗G. dazu bestimmt, nach einem bisher nur in kleintechnischem Maßstabe ausgearbeiteten Verfahren eine neue im Wollsektor einzusetzende Zellwolle herzustellen. In Fachkreisen war es da⸗ mals abgelehnt worden, dieses neue Verfahren ins Großtechnische zu übertragen, da die zu erwartenden Fabrikationsschwierigkeiten als unüberwindbar galten. Im wesentlichen bestand das neue Verfahren darin, die Methode des Kupferstreckspinnens auf das Viskoseverfahren zu übertragen und damit seine besonderen Vor⸗ teile auch bei der Viskose zu erreichen. Dazu war es notwendig, die bisherigen Arbeitsweisen des Viskoseverfahrens nicht nur beim Spinnen, sondern auch bei der Herstellung der Viskoselösung

X

vollkommen zu verändern und ganz neue Wege zu gehen.

Besondere Schwierigkeiten mußten in der Filtration und Reife der zum Streckspinnverfahren notwendigen sehr viel viskoseren Lösungen überwunden werden. Erst nach mühsamen Versuchen gelang es, die gewünschten Viskoselösungen den Spinnereien in . Reinheit und im spinnfähigen Zustande zuzuführen. Nur dem restlosen Einsatz aller Mitarbeiter gelang es, diese Schwierigkeiten zu meistern, um in ständig ansteigender Richtung sowohl Qualität wie Quantität und damit die immer weiter ge⸗

forderten und gesteckten Ziele zu erreichen.

Staatsrat Schieber erläuterte nun an Hand eines aufschluß⸗ reichen Ziffernmaterials den Stand der heutigen Produktion. Die ziffernmäßige Steigerung der Produktion zeigt jedoch noch nicht, was in Wirklichkeit alles erreicht wurde. Hand in Hand damit ging eine überzeugende Qualitätsverbesserung, um die sich die deutsche Zellwoll⸗Industrie in systematischer und gründlicher Forschungsarbeit ständig bemüht hat. In den Entwicklungsjahren bis 1940 konnte die Menge der zur Feinausspulung verwandten Qualitäten auf 90 85 der n,. Produktion gesteigert und

laufend in dieser Höhe gehalten werden. Durch diese Entwicklung und Umstellung ist es gelungen

Deutschland vom Faserimport, der vor dem Krieg etwa ein Viertel des Gesamtdevisenaufwandes beanspruchte, nahezu unabhängig zu machen. Sowohl für die Jetztzeit wie auch für die kommende Friedensentwicklung sei naturgemäß entscheidend wichtig die Frage der Bewährung der neuen Thpen. Am wichtigsten erschien die

ere.

Beurteilung auf dem Gebiet der Gebrauchswäsche, insbesondere der Hemden. Die Prüfung hierauf wurde unter exakter wissen⸗ schaftlicher Kontrolle an vier verschiedenen Orten Deutschlands parallel zueinander durchgeführt. Sie ist heute nach vierjähriger Laufdauer noch nicht voll beendet. Trotzdem könne bereits so viel igt werden, daß eine ganze Reihe von Zellwollprovinzen den Vergleich mit Baumwolle auf diesem Gebiet voll auszuhalten im⸗ stande ist.

Aus den Ergebnissen wird die Folgerung abgeleitet, daß die Zellwoll⸗Industrie keineswegs am Ende, sondern viel eher am Anfang einer wissenschaftlichen Entwicklung stehe, von deren Ver— folgung für die Zukunft noch erhebliche Qualitätssteigerungen er⸗ wartet werden dürften.

Darüber, hinaus habe sich die Zellstoff⸗Industrie mit der Auf⸗ gabe beschäftigen müssen, selbst neue Wege zur Reinhaltung der

anliegenden Flüsse aufzufinden. Trotz ungünstiger Wasserlage sei es dabei verschiedentlich gelungen, bei voller Wahrung der Wirt⸗ schaftlichkeit der Betriebe, die bon der Behörde geforderte Grenze nicht nur zu erreichen, sondern zu unterschreiten. Die in den Ab— wässern enthaltenen zuckerartigen Stoffe seien in besonders hohem Maße für die Verpilzung der Gewässer verantwortlich und daher von großer Schädlichkeit für den Fischbestand. Die Arbeiten, diesen bisher vollkommen wertlosen Zucker, dessen Beseitigung erhebliche Unkosten verursachte, einer zwecdienlichen Verwendung zuzu⸗ führen. habe die Gründung der Biosyn GmbH. gebracht. Diefe Gesellschaft beschäftige sich mit der Erzeugung von Eiweiß auf biologischer Grundlage. Von einer systematischen Erforschung die⸗ ses Gebietes erwartet man in Zukunft, daß es möglich sein wird, die , in Kriegszeiten als unangenehm empfundene Ei—⸗ weißlücke zu schließen.

Daneben fielen in der gellwoll⸗Industrie aber auch große Mengen wasserfreies Glaubersalß an, mit denen wertvoller Schwefel in das Abwasser laufe. Durch eine zweckentsprechende Aufarbeitung gelingt es, diesen zurückzugewinnen und damit einen der wertvollsten Rohstoffe im Kreislaufprozeß zu verwenden. Auf— gaben von außerordentlichem Ausmaß seien also für den deut— schen Chemiker und den deutschen Konstrukteur gestellt, und die Erzeugnisse von Forschung und Technik der Zellwoll-Industrie wiesen auf eine ungewöhnliche Bedeutung in der Zukunft hin. Sie zeigten deutlich, daß die Zellwolle, die einst als Notbehelf aus dem Baumwollmangel heraus entstanden sei, heute schon nicht mehr als unzulänglicher Ersatz angesehen werden dürfe. Zellwolle werde eines Tages in jeder Hinsicht besser sein als natürliche Baumwolle. Hierauf gründe sich die Zukunft der deutschen Zell⸗ wolle, und es sei ein völliger Irrtum anzunehmen, daß die Zell— wollerzeugung nach Erringung der deutschen Rohstofffreiheit ein— mal überlebt sein würde. Im Gegenteil, die Not der Vergangen⸗ heit und dieser Tage habe einen Weg gezeigt, der der deutschen Zellwoll⸗Industrie einen ungeahnten Aufschwung in der Zukunft nach dem Kriege sichern werde.

Wirtschaft des Auslandes

Wesentliche Verbesserungen der finnischen Außenhandelsbilanz

Helsinki, 14. Dezember. Der finnische Außenhandel weist nach einer jetzt veröffentlichten Statistik in den ersten elf Monaten dieses Jahres eine wertmäßige Steigerung der Ausfuhr um 53,1 2 und eine Zunahme der Einfuhr um 12 76 gegenüber dem Vorjahre auf, wodurch der Einfuhrüberschuß in der genannten Zeit um 14445 Mill. Fmk., d. h. um 35,4 93, vermindert und so⸗ en, finnische Handelsbilanz wesentlich verbessert werden

unte.

Der Wert der Waxreneinfuhr belief sich von Januar bis No— vember auf 11 938,8 Mill. Fm, während der Wert der Waren— ausfuhr eine Höhe von 7868,56 Mill. Fmk. erreichte. Obgleich die Zunahme der Wertziffern für die Ein, und Ausfuhr zum Teil auf Preissteigerungen zurückzuführen ist, konnte auch mengenmäßig eine nennenswerte Zunahme auf der Einfuhr⸗ und noch stärker auf der Ausfuhrseite verzeichnet werden.

New Yerk als Zentrum des Weltbankverlehrs London soll an die zweite Stelle geschoben werden

Stockholm, 14. Dezember. Die Londoner „Financial News“ beschäftigen sich in sorgenvollen Betrachtungen erneut mit der nordamerikanischen Handelskonkurrenz. Sie erklären, amerika⸗ nische Industrielle verlangten immer stärker einen unterbewerte—= ten Dollar, um mit ihm die überseeischen Märkte leichter er— obern zu können. Admiral Land habe den Aufbau einer kon— kurrenzlosen amerikanischen Handelsflotte nach dem Kriege ver— langt, und zwar einer Handelsflotte, die stärker sei als die bri⸗ tische. Die großen amerskanischen Luftfahrtgefellschaften, an der Spitze die Pangmerican Airways, hätten sich die Errichtung der amerikanischen Luftherrschaft in der ganzen Welt zum' Ziel ge⸗ setzt. In den Kreisen Wallstreets wolle man New York zum Zentrum des Welthankverkehrs machen und London endgültig an die zweite Stelle schieben. In anderen Kreisen des amerikanischen Kapitals erstrebe man eine Beteiligung an den wirtschaftlichen Unternehmungen aller wichtigen Länder der Erde. In noch anderen Kreisen mache man Propaganda für eine Erhaltung der während des Krieges aufgebauten Werke zur Erzeugung von künstlichem Gummi, was einen schweren kg für die Natur⸗ gummiproduktion des Empires darstellen würde.

Die Leistungssteigerung im japanischen Metallbergbau

Tokio, 14. Dezember. „Tokyo Keizai“ bringt unter dem Titel SGollstũndige ö 4

Durchführung der Produktionssteigerung im

Metallbergbau“ einen Artikel, in dem es heißt, daß der Groß— ostasienkrieg zuerst eine vollständige Sperre der Erzeinfuhr und den Zwang zur Autarkie brachte. Infolgedessen wurde der bis— herige Grundsatz der Bevorzugung der Gold- und Silberförde— rung aufgegeben, eine Vorrangstellung erhielten stattdessen die Eisenerze und die Nichteisenerze, wie Kupfer, Blei, Zink, Man⸗ gan, Quecksilber, Asbest, Nickel, Chrom usw. Diese Politik wurde in erster Linie durch die Bergkontroll⸗Körperschaft ab Dezember 1941 eingeleitet. Die Hauptaufgaben sind: Kontrolle der Ver— teilung der Güter für den Bergwerksbedarf, Abstimmung des Angebots und der Nachfrage von bzw. nach Arbeitskräften, Kon—= trolle der Verteilung der Haupterze, Festsetzung der Bedingungen für den Ankauf von Bergwerken und die Planung von Pro⸗ duktionserweiterungen. Während für diese als Vertikalkontrollen bezeichneten Aufgaben der Körperschaft allein zuständig ist, ar⸗ beitet sie bei den Horizontalkontrollen mit den Bergwerksämtern zusammen.

Mit der Verschärfung des Krieges erfolgte eine Erhöhung des Produktionszieles für 1913, das nach den bisherigen An⸗ gahen überall überschritten werden wird. Die Gründe für diese Erfolge sind: die Hebung des Kampfgeistes in den Bergwerken, die Verbesserung der Führung und Konzentration der geistigen und materiellen Kräfte von Beamtenschaft und Industrie. Einen wichtigen Anteil hat auch die Aufstellung von Produktions- steigerungs-Abschnitten für begrenzte Zeiträume. Seit April begann die Auswirkung der Ueberführung von Arbeitskräften und Materialien von den Goldbergwerken . alle Bergwerke, die die bereits aufgezählten Metalle liefern.

Diese Maßnahme wird ganz unabhängig von der Zuteilung durch den Material⸗Mobilisierungsplan durchgeführt. Diese erste Umstellung wurde im Oktober beendet. Jetzt beginnt der zweite Teil, der die Ueberführung von Antriebsanlagen und schweren a nen bezweckt und dadurch schwierige Transportaufgaben tellt

Durch die Intensivierung des Abbaus, auf den bestehenden An— lagen sind in den letzten zwei Jahren die Arbeiten zur Er⸗ schließung neuer Schürffelder zurückgetreten; ferner ließ die Qua— lität der Erze nach. Hier setzte die Tätigkeit von Untersuchungs⸗ kommissionen ein, die vom Rüstungsministerium unterstützt wer—

den und Prämien für ihre Schürfarbeit erhalten. In letzter git

erfolgte die Bildung von Untersuchungsgruppen für den Be⸗ schäftigungswert seitens der Kontrollkörperschaft und Unternehmen. Bisher lag diese Untersuchung des Beschäftigungswertes der ein—

Rumänische: 10900 Lei und

15. Dezember 13. Dezember Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexandrien und e 1 ägypt. Pfund ——

Afghanistan (Kabul) ...... .. Io Afghani 15,79 18,83 18,79 18.83 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. Pes. 0, 583 0,9? 0,588 0 592 Australien (Sidney) .... ..... 1 anstr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 109 Belga 39,9868 40,90. 39,98 d0, 0s Brasilien (Ris de Janeiro) .. 1 Cruzeito ö. . . Britisch⸗Indien (Bombay⸗CLal

cutta) .... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) ..... ..... 109 Lewa 3,047 3, 953 3,047 3,953 Däne mart (Kopenhagen) .... 16060 Fronen 52, 15 62, 835 52,185 52, 25 England (London) ... ...... 1 engl. Pfund a. a. . Finnland (Helsinki) ...... .. 100 Finnmark 5, 05 5,07 5, 06 5,07 Frankreich (Paris) .... ..... 100 Frs. 2 . Griechenland (Athen) ...... 100 Drachmen 1,6638 1,572 1,8663 1,6372 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ . dam) J 100 Gulden 182,0 132,70 132,70 132,70 Iran (Te ergn) .... ...... 100 Rials 14,59 14,51 14,59 14.651 Island in; 100 isl. Kr. 38, 427 38359 38,42 358,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,9197 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ... 100 Yen 8,591 58,711 58,51 58,711 Kanada (Montreal) ...... ... 1 kanad. Dollar . Kroatien (Agram) ..... ..... 100 Kuna 4, 995 5, 005 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) .... neuseel. EHfd. Hörger . 100 Kronen 56,76 56,868 56,76 56, 88 Portugal (Lissabon) .... .... 190 Escudo 10,9 101 10195 10,21 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei . Schweden (Stockholm u. Göte⸗

borg) .... 444 100 Kronen 589,46 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Gürich, Basel und Bern . 100 Frs. 57,89 58,91 57,89 568,901 Serbien (Belgrad) .... ..... 100 serb. Dinar 46,995 5,005 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) . ...... 100 slöw. Ar. 8,591 3,509 3,91 5, 5609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 PVesetas 25,555 283,605 23,5355 23, 605 Süd afrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) ... .... 1 südafr. Pfd. Türkei (Istanbul) ..... . 1 türk. Pfund 1,378 1982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ..... = 109 Pengö Uruguay (Montevideo! ..... 1è6Goldpeso 1,199 1,201 1,199 1,201 Verein. Stagten von Amerika

(diem Fort) ..... . 1èœ Dollar

1

Für den innerdeutschen Berrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

. Seld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ...... 9, S6 9, 91 m . 2 4, 995 5,005 Lustralien, Neujeeland . . ...... ...... ...... ö 7,912 7,9285 Britisch⸗Mndien ... ...... J w , 44 2,0985 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika .... ..... .... 4 2, 4905 2, 50? Brafilien ... ...... ö, .

0 1360 o, i532

Ausländische Geldsorten und Banknoten

15. Dezember 18. Dezember Geld Brief Geld Brief

Foner tn L RNotis 20,s86 20,466 2zo, 88 20,46 20⸗Francs⸗ Stücke ..... ...... für 16,6. 18,22 16,165 16,32 Dold Dollars ..... ,, ss 5s. 4,183 s w,, 1ẽ ägypt. Pfd 4, 865 4, 41 4,59 4, 41

Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar

2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische ...... 24. 1 Pap. ⸗-Peso 0,44 o, 45 0,44 9, 46 Australische ..... ..... ..... 1 austr. Pfd. 2, 44 2,45 2,44 2, 46 Belgische I.... . . 109 Belgas 39,972 40, os 39,92 40 08 Brasilianische .. ...... ...... 1 Cruzeiro 9, 08 9, 09 0, 08s 0, 09 Britisch⸗Indische ...... ..... 100 Rupien 22, 95 28,05 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und

,,, 100 Lewa 8,07 5,095 8,07 3, 66

Dänische: große.... 100 Kronen 10 Kr. und darunter ...... 100 Kronen 52, 19 58, 89 52,10 52, 30

Englische: 10 E und darunter 1 engl. Pfd. Mmnnilil . 100 Finnmark 6, 055 5,0765 5, 055 5,075 Französische ...... .... ..... 100 Irs. 4,99 5,00 4,39 5,01 Holländische ...... . 199 Gulden 152,0 182,0 132,70 is2, 75 Italie nische: große ... ...... 100 Lire 9, 98 106,97 9, 98 10, 02 , . 109 Lire 9,98 10,02 9, 98 16,02 Kanadische ...... . 1 kanad. Dollar O99 1,01 0, 9 1,01 e,, 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01

Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56, 89 57, 11 56,89 57, 11

590 dei ,, , , . 109 Jet 1,66 1,85 1,66 168 Schwedische: große ... ..... 100 Kronen

50 Kronen und darunter... 1090 Kronen 59,40 59,84 589,40 59, 4 Schweizer: große .... .... 100 Frs. 57,85 58,07 57,83 585, 1009 Frs. und darunter .. 106 Frs. 57,83 558,57 57,83 58, 07 n,, 100 serb. Dinar 4,99 5, 01 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und

, 109 slow. Kr. 5, 58 8, 62 8, 58 8,62 Südafrikanische Union ..... 1 füdafr. Pfd. 4, 89 4,41 4, 89 4,41 , 1 türk. K fund 131 153 1,91 1,93 Ungarische: 100 Peng und

born, 100 Peng 66, 78 64,08 60, 78 61,09

er

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Bu dapest, 14. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 , Berlin 136,20, Bukarest 2.781, Helsinki 6, 90, London —, Mailand 17,77, New Jork Paris 6, sl, Prag 13,52, Preßburg 11,71, Sofia 4,151, Zagreb 6,81, Zürich S6, 20.

London, 14. Dezember. (D. N. B.) New Yort 4,02 v = 4,03 , Spanien (offiz. 44,090, Montreal 4,45 - 4,47, Schweiz 17, 5 - 17,465, Stockholm 16,85— 16,95, Buenos Aires (offiz. —, Rio S3, 6475, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 14. Dezember. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit.! (Amtlich. Berlin ——, London ——, New Jork —, Paris —, rüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 3,71, Helsink; —— Italien (Clearing) Madrid ——, Oslo Kopenhagen —, Stockholm 44,81 44,90, Prag

Zürich, 14. Dezember. (D. N. B.) II1. 40 Uhr.! Paris 6, 40 London 17,2, New York 431, Brüͤssel 69,85 B., Mailand 22,67 ½ nom.. Madrid Zo, 75 B., Holland 22955, Berlin 172,55, Lissabon 17714, Stockholm 102,65, Oslo 9s, 62 i. B., Kopenhagen W. 37 4 B.. Sofia 5,37 4 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 875 B., Istanbul 3.50 B., Bukarest 2,377, B., Helsinki 8,7 14, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,75, Japan 101,05, Rio 22, 25 B.

London, 14. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/

7. Atticageleaschaften, à.

19. Gefesnschaften m. B. G.,

. uwer⸗ = Gm.. . Qesentua- 13. Unsag. vad Znvatidenn er fihecungen, . ,.. * —— tee,, , eee, nr. 14. Zeneiche Tele ee en nnn Ben., 3. gebote, ; 6. . uf. won Wertwvarieren, 89. Dentsche 6 12. Offene Jandetig⸗ und Qommanditgese snsehaften, 15. * *

8. Aufgebote

270611

Betreffs der Schuldverschreibung der , , des Deutschen Reiches von 1925 Nr. Wa 565 über 13560 R sowie wegen des Aus⸗ lofungsscheines zu dieser Anleiheschuld Gr. 19 Nr. 14563 über 1250 KM ist die Zahlungssperre gemäß 5 1019 ZPO. erlassen worden. 156. F. 382. 45.

Berlin, den 11. Dezember 1948.

Amtsgericht Berlin.

2797

Der Bauer Wilhelm Ohlendorf in Hoheneggelsen, H. Nr. 20, Prozeßbe⸗ dollmächtigter: Justizrat Hoffmann in

Hildesheim, hat das Aufgebot der angeb⸗

Hlich verlorengegangenen Stammaktie Nr. 537 der Lafferder Aktien⸗Zucker⸗ fabrik in G4 Lafferde, lautend auf den Namen Wilhelm Ohlendorf in Hohen— eggelsen Nr. 29, über 300 id, zum . der Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 21. Juli 1944, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 17, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde n. legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde . wird.

Amtsgericht Peine, 6. Dezember 1943.

27066 Aufgebot.

Vr. 273 dieses Blattes vom XR. 11. 1943

S. ? für Leopold Hahn in Weiler, Post

4 FE. 74/48. Die in der Ausgabe

Monzingen erfolgte Veröffentlichung des Aufgebots der 4 (7) „igen Gold⸗ pfandbriefe Emission X Nr. 4801 und 1802 2/1000 der Westdeutschen Bo⸗ denkreditanstalt in Köln haben nicht die Bezeichnung Lit. N, sondern Lit. P. öln, den 3. Dezember 1943. Amtsgericht. Abt. 4.

25. Februar 1944, vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗

raumten Aufgebotstermin seine Rechte

anzumelden und die Urkunde vorzu⸗

legen, widrigenfalls die Krafloserklä⸗

rung der Urkunde erfolgen wird. Peiskretscham, den J. Dezember 1945.

Das Amtsglericht.

26957 Aufgebot.

3 F. 2sd3. Der Rechtsbeistand Sta⸗ nislaus Lubos in Peiskretscham hat als Abwesenheitspfleger des Kaufmanns Bruno Israel Schüftan, früher in

Peiskretscham, das Aufgebot des Hypo⸗

26958 Aufgebot. 1

22 F 22s43. Der Josef Herrmann und seine Ehefrau Maria geborene Balzert, Riegelsberg⸗Saar, Straße des

13. Januar 51, haben das Aufgehot es verlorengegangenen Grundschuldbriefes

thekenbriefes über die Hypothek Abt. II über die Grundschuld von 10006,

Nr. 2 von 2000 GM des Grundstücks Reichsmark, eingetragen im Grundbuch

Peiskretscham Blatt 1150 beantragt. von Güchenbach, Band 206, Blatt 97, Der Inhaber der Urkunde wird gufge⸗ auf den Grundstücken Nr. 2a und 4 fordert, spätestens in dem auf den unter Nr. 14 in Abt. 3, zugunsten der

Gläubiger Kaufmann Hermann Bischof, Hans Fleissig und Armann Bloch, für kraftlos zu erkären beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗— dert, spätestens in dem auf den 15. Fe⸗ bruar 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Heuduk⸗ straße 1, Saal 62, zu 22 F 22/43 anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Saarbrücken, den 1. Dezember 1943. Das Amtsgericht. Abt. 22.

066

Es ist beantragt, folgende Ver⸗ schollene: a) die Elise Zethner, geboren etwa 1875 in U. S. A., h) die Mar⸗ garete Zethner, geboren etwa 1876 in

, ee, me.

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