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*
w
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 1943. S. 2 ⸗
3. die verlosten und unverlosten 4 25 Obligationen der Stadt Lissaboen vom Jahre 1886 Ser. III, mit Zinsscheinen fällig 1. 1. 1917 bzw. 1. 7. 1917 oder mit Erneuerungs⸗ schein,
4. die Zinsscheine zu der unter 3 genannten Anleihe, soweit sie vom Zinsscheinbogen getrennt wurden,
bei: Dresdner Bank, Berlin Ws.
Die Einlieferung hat umgehend, jedoch spätestens bis zum 31. Januar 1944 zu erfolgen. Für das Protektorat Böhmen und Mähren und die angeschlossenen sonstigen Gebiete werden entsprechende Bekanntmachungen ergehen. Protektorats⸗ angehörige, die ihre Stücke im übrigen Reichsgebiet verwahren lassen, können sie auch bei den Banken im Reichsgebiet ab⸗ liefern.
Berlin, den 22. Dezember 1943.
Reichsbankdirektorium. Puhl. Em de.
Verfügung
Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14 Juli 1933 (RGBl. 1 S. 293 u. 479), in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (G6.⸗S. S. 207) und dem Führererlaß vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte Vermögen der Jüdin Dorothea Sara Ballizany, geb. Cosmann, geb. am 2. November 1857 in Kleve, wohnhaft gewesen in Kleve, Klosterstr. 2, mit der Maß⸗ gabe zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfugung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Ver⸗ mögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden.
Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Düsseldorf, den 20. Dezember 1943. Der Regierungspräsident. J. A.:. Sträter.
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volls, und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. 61 1933 (RGBl. J S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit ein bei dem aus Herne nach dem Osten evakuierten Juden Artur Isrgael Goldschmidt vorge⸗ fundener Brillant, Gewicht 6600 Karat, im Werte von ca. 1300, — Roell zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Königsberg (Pr), den 18. Dezember 1943. Der Regierungspräsident. J. V.: Eschen bach.
Bekanntmachung Der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 135 vom 15. Juni 1943 unter lfd. Nr. 94 und 95 veröffentlichte Vermögensver⸗ fall der Juden Jean und Robert Löwy, Mähr. Ostrau, wird hiermit widerrufen.
Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle Brünn.
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf⸗Nr. 54 657 vom 7.12. 1940 „Versprich mir nichts“. Verfalltag: 30. 11. 1943. Gültig nur Nr. 59 660 vom 15.11. 1943.
Prüf⸗Nr. 527 894 vom 14. 12. 1939 mit Vermerk vom 23.1. 1910. „Wir tanzen um die Welt“. Verfalltag: 30. 11. 1943. Gültig nur Nr. 59 638 vom 15. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 295 vom 2. 9. 1940 „Das sündige Dorf“. Ver⸗ falltag: 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 643 vom 16. 11. 1943.
Prüf-Nr. 54 491 vom 6. 11. 1940 mit Ausfertigungsdatum vom 14. 11. 1940 und Vermerk vom 28. 11. 1945 „Feinde“. Ver alltag: 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 644 vom 16. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 555 vom 21. 11. 1940 „Der liebe Augustin“. Verfalltag: 2. 12. 1913. Gültig nur Nr. 59 648 vom 16. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 352 vom 9. 10. 1940 „Das Fräulein von Barn⸗ 1 . 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 640 vom
I. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 800 vom 6.1. 1941 „Der Herrscher“. Verfall⸗ tag: 3. 12. 1913. Gültig nur Nr. 55 649 vom 18. 11. 1945.
Prüf⸗Nr. 56 358 vom 16. 1. 1941 „Hinunter“ Verfalltag: 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 617 für Normal (Ton unb Nr. 57 618 für Schmal Ton vom 16. 11. 1943.
Prüf ⸗Nr. 52 909 vom 18. 12. 1939 mit Vermerk vom 25. 1 1949 „Nanette“. Verfalltag: 4. 12. 1943. Gültig nur Nr. 57 605 vom 19. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 066 vom 2. 8. 1940 „Die Geierwally“. Ver⸗ falltag: 5. 12 1943. Gültig nur Nr, 5h 5909 vom 20. 1. 1543.
Prüf⸗Nr. 56 362 vom 16. 12. 1941 „Pulsschlag des Meeres“. Verfalltag: 2. 12. 1943. Gültig nur Rr. 59 itz für Normal / 3. vom 16.11. 1943 und Nr. 59 9620 für Schmal / Lon vom 16. 11. 1943.
Vrüf⸗Nr. 56 410 vom 30. 12. 1941 „Hebel und Zähne“. Verfalltag: 2. 12. 1913. Gültig nur Nr. 59 621 für Normal / Ton vom 16. 11. 1933 und Nr. 59 622 für Schmal / Ton vom 16. 11. 1943.
Vrüf, Nr. 54 057 vom 2. 8. 1940 „Herbstlied“ Verfalltag: 2. 12.1913. Gültig nur Nr. 59 8625 vom 16. 11. 19483.
Prüf⸗Nr. 54 115 vom 4. 11. 19490 mit Ausfertigungsdatum vom 27. 1.1911 und Vermerk vom 18. 5. 1942 „Der Stören⸗ fried? Farbenfilm). Verfalltag: 2. 17 19435 Gültig nur Nr. 59 626 vom 16. 11. 1943.
Brüf⸗Nr. 57 786 vom 30. 11. 1942 „Mecklenburg, Land der
l ind Seen“. Verfalltag: 2. 12. 1943. Gültig nur 47 vom 16. 11. 1943.
Brüf⸗Nr. 51 570 vom 28. 11. 1940 „Helft helfen“. Verfall— tag: 2 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 616 vom 16. 11. 1943.
Prüß Nr, 5 827 vom 8.1. i941 „Floßer“ Verfalltag: 4. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 623 vom 17. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 55 008 vom 7. 2. 1941 „Dorfmusik“. Verfalltag: 4. 12. 1915. Gültig nur Nr. 59 629 vom 1J7. 11. 1943.
Brüf⸗Nr. 56 180 vom 9. 1. 1942 „Steinmetz am Werk“ (2. Fassung). Verfalltag: 4. 12. 1943. Gültig nur Nr 59 630 vom 17. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 55 289 vom 3. 4. 1941 Kristalle“ Verfalltag: 4. 12. 1913. Gültig nur Nr. 59 631 vom 17. 11. 1943.
Prüf -Nr. 54 051ñ᷑ vom 25. 7. 1940 mit Ausfertigungsdatum vom 16. 8. 1940 „Weltraumschiff Ustartet“. Verfalltag: 6. 12. 1913. Gültig nur Nr. 59 624 vom 18. 11. 1943.
Prüf-Nr. 54 208 vom 3.9. 1949 mit Vermerk vom 265.2. 1910 „Bunte Kriechtierwelt“ (Farbenfilm). Verfalltag: 6. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 627 vom 18. 11. 1943.
Prüf⸗Nr. 55 347 vom 16.4. 1941 „Rund um Wien“. Ver⸗ falltag: 6. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 632 vom 18. 11. 1945.
Prüͤf⸗Nr. 5ß 418 vom 19. 12. 1941 „Fantasien am Schreib⸗ tisch“. Verfalltag: 6. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 633 vom
18. 11. 1943. Berlin, den 23. Dezember 1943. Der Leiter der Filmprüfstelle. Dr. Bacmeistexr.
Dritte Bekanntmachung zur Anordnung XV43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 24. Dezember 1943
Auf Grund des § 1 der Anordnung XVM3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE⸗ Schecks und RTE Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943) wird bestimmt:
In das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XVI4d3) werden folgende Erzeugnisse neu aufgenommen:
Waren⸗ Ein⸗ Erzeugnis⸗ Nr. bezeichnung
Bemerkungen
52,111 Stück Herrenfahrräder ... ] Lieferung auch gegen RTE⸗
752/112 Stück Damenfahrräder ... Marken unter Sammel⸗ Waren⸗Nr. I52 010, lau-
fend auf 1 Stück. Bis⸗ herige Bezugscheinbezeich⸗ nung: „Fahrräber“
752 1I5) Fahrräder mit Trup- nicht lieferbar für den nicht- penausrüstung kontingentierten (zivilen) P Bedarf
752/20 Fahrradrahmen .... Lieferung auch gegen RTE. q Marken, lautend auf ein Stück. Geliefert werden Reparaturrahmen kom⸗ plett mit Getriebe, Vor⸗ derradgabel, Schutz blechen und Sattelstütze
Lieferung auch gegen RTE⸗
I52,131*) Stück Fahrrad⸗Dynamo. Marken unter Sammel⸗
7J52/ 132 Stück Fahrrad- Schein
werfer Waren⸗Nr. 752,030, lau-
52 133 Stück Fahrräab sticktichi. (end auf J Stüc 445/010) Stück Fahrradtetten .... Lieferung auch gegen RTC⸗= Marken, lautend auf ein
/ Stück 445020 *) U Paar Fahrradpedale .....
Lieferung auch gegen RTE⸗ Marken, lautend auf ein Paar 445/030) Stück Fahrrad ⸗Vorderrad⸗ Lieferung auch gegen RTC⸗ Marken, lautend auf ein Stück 445/040 Stück Fahrrab-Zahnkränze Lieferung auch gegen RTC Marken, lautend auf ein Stück 446/060! kg Fahrrab-Getriebe- Lieferung auch gegen RTE⸗ teile Marken, lautend auf 1 kg. Geliefert werden: Kettenräder, Kurbeln, Konusse, Achsen, Schalen, Kurbelkeile ¶ 5 / 060 *) Nabenachsen .. . . . .. Lieferung auch gegen RTC⸗ Marken, lautend auf 1 kg. Geliefert werden: Vorderradachsen mit Konen und Muttern Hinterradachsen mit Konen und Muttern
naben
II.
Für die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Erzeugnisse ist der 1. Februar 1944 der Stichtag nach Abschnitt VI der A4ordnung XVI4ß / vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 217 vom 11. September 1943).
III.
, Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1944 in raft.
(2 Gleichzeitig tritt die Anordnung Vll /43 der Reichsstelle für Technische gengnrise über die Verbrauchsregelung für Fahrräder vom 15. April 1913 (Deutscher Reichsanzeiger und . Staatsanzeiger Nr. 88 vom 15. April 1548) außer
raft.
Berlin, den 24. Dezember 1943.
Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse.
Dr. Kemna.
1
)Diese Erzeu nisse sind an den nichtkontingentierten zivilen) Letztverbraucher frei auszuliefern. Für den iederbezug erhält . Händler Schecks oder Marken von seiner Gauwirtschaftz⸗ ammer.
Anordnung E19
der Reichsstelle Eisen und Metalle zur , nn,, der An⸗
ordnung EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung
der Eisenbewirtschaftung) „Einführun besonderer Kontingente für ach he cn fee,
Vom 24. Dezember 1943
Eisen darf für die Anschaffung von Produktionsmitteln nur zugeteilt werden, soweit es zur Ausführung planmäßiger Produktionsaufgaben durchaus unvermeidlich ist, in einem Industriezweige weitere oder neue k einzu⸗ een Um einer Schwächung der üstung durch unnötige Investitionsansprüche auch von der Eisenseite her zu begegnen, muß die Verfügung über Eisen für die Beschaffung von Ma— schinen durch Sonderkontingentierung beschränkt werden.
Daher wird auf Grund der Verordnung über den Waren-
verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. I 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die
Reichsstellen vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr, 197 vom 21. August 1939) mit Zu⸗ stimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet: 81
Bildung besonderer Kontingente für Maschinenbeschaffung
(1) Die Kontingentsträger erhalten für die Beschaffung folgender Erzeugnisse besondere Eisenkontingente:
1. Maschinenbauerzeugnisse, die nach der Anordnung I 43 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Maschinenbauerzeugnisse vom 22. Dezember 1912 (Deut⸗ scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 306 vom 31. Dezember 1942) und den zu ihrer Durchführung er— lassenen Anordnungen vormerkscheinpflichtig (Werkzeug⸗ u. Holzbearbeitungs⸗
maschinen) und zulassungsscheinpflichtig (Sonstige Maschinen) sind,
„A) Widerstandsöfen ab 100 kw und mehr,
b) Induktionsöfen mit 1st und mehr Fassungsvermögen, e) Lichtbogenöfen mit 3st und mehr Fassungsbermögen, d) elektrische Lokomotiven (Vollbahm),
e) elektrische Lokomotiven (Industriebahm),
f) Motoren ab 300 RW und mehr,
g) Transformatoren ab 500 kVA und mehr,
h) Generatoren ab 500 kVA und mehr.
E) Die in Abs. 1 aufgeführten Erzeugnisse werden in den
nachstehenden Bestimmungen als Maschinen bezeichnet.
82 Erlangung und Uebertragung von Eisenbezugsrechten für Maschinen
(1) Eisenbezugsrechte für Maschinen sind getrennt von den Anforderungen für andere Erzeugnisse aus Eisen und Stahl mit dem Formblatt „Eisenanforderung“ bei den Kontingents⸗ trägern anzufordern.
(2) Im Fall der Genehmigung versieht der Kontingents⸗ träger den von ihm bestätigten Eisenschein mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“.
83 Sonderregelung für zulassungspflichtige Maschinen
Für die Beschaffung von zulassungspflichtigen Maschinen dürfen die Kontingentsträger Bezugsrechte nur übertragen, wenn ein Zulassungsschein vorgelegt wird, der von der zu⸗ ständigen Bedarfsprüfungsstelle anerkannt ist S§5 4 und 5. der Anordnung I/43 des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion).
§ 4
Eisenbuchführung für Maschinen
Jeder Betrieb ist verpflichtet, Eisenbezugsrechte, die ihm durch Eisenschein mit dem Stempelaufdruck „Für Maschinen⸗ beschaffung“ gemäß 5 2 übertragen werden, in der Eisenbuch⸗ führung auf einem besonderen Konto „Maschinenbeschaffung“ zu verbuchen.
§85
Verwendung von Eisenbezugsrechten für Bestellung von Maschinen
Für die Beschaffung von Maschinen dürfen die Betriebe nur Eisenbezugsrechte von dem Konto „Maschinenbeschaffung“ verwenden. Bei der Uebertragung der Bezugsrechte ist der Eisenübertragungsschein mit dem Aufdruck „Für Maschinen⸗ beschaffung“ zu versehen.
Annahme von Aufträgen auf Lieferung von Maschinen
(1) Die Bewirtschaftungsstellen Maschinenbauerzeugnisse dürfen Aufträge auf Lieferung von „Maschinen“ gemäß § 2 der Anordnung 43 des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion als Reichsstelle Maschinenbau nur genehmigen, wenn dem für den Auftrag ausgestellten Zulassun sschein Eisenscheine bzw. Eisenübertragungsscheine mit dem ufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ beigefügt sind.
(E) Die Hersteller der in 1 3iff. ] aufgeführten Maschinen⸗ bauerzeugnisse dürfen Eisenbezugsrechte für die Lieferung dieser Maschinenbauerzeugnisse nur über die Rohstoffbuchungs⸗ stelle Maschinen — und nicht unmittelbar von den Auftrag⸗ gebern — entgegennehmen. Eine Ausnahme gilt nur für Be⸗ stellrechte, welche die Betriebe in späteren Quartalen für einen bereits genehmigten Auftrag anfordern.
() Die Hersteller der in 51 Abs. 1 Ziff.? aufgeführten Er⸗ zeugnisse dürfen Aufträge auf Lieferung dieser Erzeugnisse nur annehmen, wenn der Eisenschein oder Eisenübertragungs⸗ schein, mit dem die zur Ausführung des Auftrages erforder⸗ lichen Bezugsrechte übertragen werden, mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ gekennzeichnet sind.
§7 Erteilung von Unteraufträgen Die Rohstoffbuchungsstelle Maschinenbau gibt die ihr über⸗ tragenen Bezugsrechte an die Maschinenherstesler ohne Kenn⸗ , „Für Maschinenbeschaffung“ weiter. Ebenso dürfen ie Hersteller der in 8 1 Abs. 1 Ziff.? aufgeführten Erzeugnisse bei der Erteilung von Unteraufträgen die irn enn.
scheine nicht mik dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“
kennzeichnen. §88
Ausnahmen
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.
89 Strafvorschriften
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 19, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§5 10 Inkrafttreten und örtlicher Geltungsbereich
(1) Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verfündung in Kraft. Die Bewirtschaftungsstellen Maschinenbauerzeugnisse dürfen jedoch bis zum 31. Januar 1944 für Aufträge, für die bei Inkrafttreten dieser Anordnung bereits Anträge auf An⸗
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 13943. S. 3
erkennung bei der zuständigen Bedarfsprüfungsstelle gestellt waren, Bezugsrechte entgegennehmen, ohne daß der Eisenschein oder Eisenühertragungsschein mit dem Aufdruck „Für Ma⸗
schinenbeschaffung“ gekennzeichnet ist. Ebenso dürfen die Her⸗
steller der in 31 Abs. 4 Ziff. 2 aufgeführten Erzeugnisse bis jum 31. Januar 1944 Bezugsrechte für Aufträge, die bereits bei Inkrafttreten dieser Anordnung erteilt waren, entgegen— nehmen, ohne daß der Eisenschein oder Eisenübertragungs⸗ schein mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ gekenn zeichnet ist.
(2) Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores— net sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok
Berlin, den 21. Dezember 1943. Der Reichsbeauftragte für Eisen und M J. V.: Dr. Heise.
Anordnung MI der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen Vom 27. Dezember 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1542 (RGGBl. J S. 656) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur
Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz.
Nr. 195 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungs⸗ amt — angeordnet:
§1
(1) Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann bestimmen, welche Metalle und Metallegierungen noch hergestellt und verarbeitet werden dürfen.
(2) Die für die Herstellung und Verwendung noch zuge⸗
lassenen Metalle und Metallegierungen werden in den Ein—
heitsblättern des Deutschen Normenausschusses E. V., die vom Sonderring Werkstoffe im Hauptring Metalle in Zu— sammenarbeit mit dem Arbeitsstab für Metallumstellung der Reichsstelle Eisen und Metalle ausgearbeitet sind, bekannt⸗ gegeben.
(G3) Die Herstellung und Verarbeitung anderer als der zu⸗ gelassenen Metalle ist verboten.
Cc) Der Arbeitsstab für Metallumstellung und der Sonder— ring Werkstoffe können in begründeten Fällen Ausnahmen
genehmigen. Anträge auf Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 3 sind an den Arbeitsstab für Metallumstellung zu
richten. 582
(M). Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Sz§5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.
() Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Sstgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit . des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — inngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 27. Dezember 1948. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. J. V: Helbing.
Nachtrag 4 zur Durchführungsanordnung EI5 / MI5 der Reichsstelle Eisen und Metalle „Fertigungs⸗Kontingente“)
Vom 27. Dezember 1943
Auf Grund des z 16 der Anordnung E! der Reichsstelle für Eisen und Stahl e, d,, der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Juni 1912) und auf Grund des 5 17 der Anordnung M der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 151 vom 13. Juli 1942) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtiglen für Rüstungs⸗ aufgaben — Planungsamt — angeordnet:
§51
Die Anlage zur Durchführungsanordnung EI5 / M5 der Reichsstelle Eisen und Metalle „Fertigungs⸗Kontingente“ vom 9. September 1942 in der i n des Nachtrags 1 vom 20. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. 356 Staatsanz. Nr. 44 vom 29. Februar 1943), des Nachtvags 2 vom 10. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 134 vom 11. Juni 1943) und des Nachtrags 3 vom 25. September 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 225 vom 27. September 1948) wird wie folgt ergänzt:
Unter A. Fertigungs⸗Vollkontingente: VII. Fertigungs-Vollkontingente (mit sachlichem Geltungs⸗ . nur für Metalle) erhält h die Wirtschaftsgruppe Maschinenbau für Holzbearbei⸗ tungs⸗ und Werktzeugmaschinen. §52 Diese Anordnung tritt mit dem 1. anuar 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten O tgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 27. Dezember 1943. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. J. V. Helbing.
Bekanntmachung Die am 21. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 16 des ieichsgesetzblatts, Teil J, enthält: Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Neufassung der Eichordnung. Vom 7. Dezember 1943.
Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Wertpapier rechts und des Bankwesens. Vom 15! Dezember 1943. .
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Erhaltung von
Wechselrechten in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 15. De⸗ zember 1943.
Dritte Verordnung zur Durchführung des z 30 e der Gewerbe— ordnung für das Deutsche Reich. Vom 15 Dezember 1933.
Zweite Verordnung zur Regelung der Uebernahme von Grund— psandrechten der Posener Landschaft (Poznansti Ziemstwo Kredy— r, durch landwirtschaftliche Kreditanstalten. Vom 16. Dezember
Verordnung über die Zahlung der Zinse f festverzinsli mung zie Zahlune Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere. Vom 17. Dezember 1943. ;
Umfang; e Bogen, Verkaufspreis; (5 H. Vostbeförde⸗ rungsgebühren; 0, G3 Ert für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96206.
Berlin NW 40, den 22. Dezember 1943.
Reichsverlagsamt. J. V: Stern.
Bekanntmachung
Die am 24. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 105 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:
Dritte Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Börsenwesens während des Krieges. Vom 7. Dezember 1943. ö Verordnung über die Verlängerung der Geltungsdauer des Ge— stzes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter. Vom' 20. Dezember 1943.
Elfte Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Neuord— . des österreichischen Berufsbeamtentums. Vom 290. Dezember
943. .
Verordnung über die Einführung des Heilpraktikergesetzes in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 20. Dezember 1965.
Umfang; „6. Bogen, Verkaufspreis: 05 Ft. Postbeförde— rungsgebühren: 0,0 Kr„ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96206.
Berlin NW 40, den 24. Dezember 194.
Reichsverlagsamt. J. V. Stern.
Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 29. Dezember 1943 bis 3. Januar 1944
Staatsoper Unter den Linden
Mittwoch, 29. Dezember: 3wei Tanzschöpfungen. Die grünen Hosen / Coppeli a. Beginn: 14½ Uhr.
Donnerstag, 30. Dezember: Tiefland. Mufikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 14194, Uhr. ö
Freitag, 31. Dezember: Die verkaufte Braut. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 149. Uhr. ö.
Sonnabend, 1. Januar: Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 13 Uhr. .
Sonntag, 2. Januar: In der Philharmonie: Mittagzkonzert. 8. Sinfoniekonzert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 109 Uhr. — La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 149 Uhr.
Montag, 3. Januar: Geschlossen. In der Philharmonie: Abend⸗ konzert. 3. Sinfoniekonzert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 15 Uhr.
Schauspielhaus ;
Mittwoch, 29. Dezember: Einen Juz willer sich machen. Beginn: 14 Uhr.
Donnerstag, 30. Dezember: Des Meeres und der Liebe
Wellen. Beginn: 13 Uhr, 2
Freitag, 31. Dezember: Zum 25. Male. Einen Juz will er sich machen. Beginn: 14 Uhr.
Sonnabend, 1. Januar: Zum 26. Male. der Liebe Wellen.. Beginn: 131 Uh . ;
Sonntag, 2. Januar: Ein verlorener Brief. Beginn: 14 Uhr.
Montag, 3. Januar: Candida. Beginn: 1455 Uhr.
Lustspielhaus
Mittwoch, 29. Dezember: Lauter Lügen. Beginn: 11 Uhr.
Donnerstag, 30. Dezember: Noch einmal Napoleon? Be⸗ ginn: 141 Uhr. ᷣ ö
Freitag, 31. Dezember: Florentiner Brokat. Beginn: 15 Uhr.
Sonnabend, 1. Januar: Flucht vor der Liebe. Beginn: 14 Uhr.
Sonntag, 2. Januar: Lauter Lügen. Beginn: 14 Uhr.
Montag, 3. ** Noch einmal Napoleon? Beginn:
23 2
es Meeres und 4
1495 Uhr.
Wir ich a rr s ter
Geplante Steigerung und Verbesserung der Viehzucht im Generalgouvernement Krakau, 23. Dezember. Die für das Landwirtschaftsjahr 1943 für verbindlich erklärten Maßnahmen zur Steigerung der Er— zeugung im Generalgouvernement sehen hinsichtlich der Tierzucht und Tierhaltung ganz allgemein eine zielbewußte Vergrößerung der Tierzahl, mindestens aber deren Erhaltung vor. Zur gleich⸗ zeitigen Verbesserung ihrer Leistungen, besonders der Rindvieh— herden, ist die verstärkte Vornahme von Leistungsprüfungen, ins— besondere durch Milchleistungskontrollen bzw. durch Legeleistungs⸗ prüfung bei den Hühnern verbindlich festgelegt. Erstmals ist im Landwirtschaftsjahr 1913544 auch die Schaffuͤng von Schweine— leistungskontrollringen vorgesehen. Durch Einschaltung der Tier—⸗ zuchtämter in die Registrierung wird die Ausschaltung der zucht⸗ untauglichen Tiere ünd damit die Exhaltung qualitätsmäßig guten Tiermaterials für die Aufzucht ewährleistet. Ein weiterer wesentlicher Beitrag für die Leistungs teigerung der Rinder wird die vorgesehene Verbesserung der Fütterung sein, zumal die Leistungsanlagen auch des rasselosen Landviehs im allgemeinen viel höher liegen, als sie wegen Futterlmangels bislang aus⸗ genutzt wurden. Aus den , der letzten Jahre stellt der Plan schließlich einige ins einzelne gehende Maßnahmen fest. So wendet er sich bei den Pferden mik Nachdruck gegen die so nachteilige Anspannung von Jungpferden und fordert einen teil⸗ weisen Ausgleich durch vermehrte Kuhanspannung. Durch die Einrichtung von Ochsenhöfen soll nicht nur der Bedarf der Liegen⸗ schaftsbetriebe an männlichen Jungtieren, sondern darüber hin⸗ aus der gesamte allgemeine Bedarf gedeckt werden. Hinsichtlich der viel zu geringen Schweinehaltung im Generalgouvernement legt der Erzeugungsplan fest, daß jedem Distrikt gemäß der An⸗ zahl der Betriebe bei gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen Agrarstruktur die Mindestzahl der zu haltenden Schweine bindend aufgegeben wird. Um die viel ju geringe Schafhaltung zu steigern, ist die Einfuhr von Jungschafen aus Bulgarien in die Wege geleitet, während aus dem Reich mindestens 15000 weib— liche Merinoschafe und 1500 Zuchtböcke eingeführt werden sollen. Die Einrichtung. von Stammherden zur Aufzucht von Jung— böcken, die Schaffung von Aufzuchtstationen und schließlich die
Einrichtung von Lehrschäfereien und Musterschafhaltungen werden durch den Plan gleichfalls bindend festgelegt. Im Hinblick auf die Verringerung der Rinderbestände wird die Ziegenzucht vor allem in kleinbäuerlichen Betrieben vorgeschrieben. Durch Ver⸗ drängungskreuzung sollen widerstandsfähige, bodenständige Ziegenstämme erreicht werden. Für das Jahr 1944 ist im übrigen auch für die Zuchtziegen die Einführung einer Leistungskontrolle vorgesehen.
In der Geflügelzucht sieht der Plan neben der Vermehrung der wertvollen Zuchttiere eine Leistungsverbesserung durch Ver⸗ jüngung der Bestände vor. Als Ziel der Legeleistung werden 100 Eier je Tier und Jahr gegenüber bislang 60 festgelegt. Bis zum Herbst 1444 sind nach dem Plan die Bienenvölker um 1090 0090 zu vermehren, um auf diese Weise 200 G00 kg Honig mehr zu er⸗ zielen. Für die Königinnenaufzucht, die für die Erhöhung der Hönigerträge mitbestimmend ist, sollen die bisherigen 20 Beleg⸗ stellen um 190 25, vermehrt werden. Auch auf dem Gebiete des Seidenbaues soll durch Gründung eines Verbandes die straffe Zusammenfassung, Aufklärung, Schulung und Lenkung der Seidenbauer sichergestellt werden. Nachdem sich die Zahl der Seidenbauer von 210 im Jahr 1910 auf 2355 erhöht hat, während gleichzeitig die Menge der gelieferten Seidenraupenbrut von 2658 g auf 23 408 g gestiegen ist, ist für 1944 sogar die Ausgabe von 300 000 g geplant. Um für diese Ausdehnung des Seiden⸗ baues die notwendigen Futterbringer sicherzustellen, sind 500 kg Maulbeersamen aus Ungarn bestellt worden.
Entsprechend dem Gesamtcharakter des Planes werden die für die Tierhaltung und Tierzucht im einzelnen vorgesehenen Maß⸗ nahmen von der Abteilung Erzeugung in der Hauptabteilung Ernährung und Landwirtschaft laufend überwacht, so daß bei nur einigermaßen verständnisvoller Mitarbeit des Landvolks der Er— folg des Planes sichergestellt ist. Nachdem die Freigabe eines Schweines zur Hausschlachtung bei Ablieferung eines anderen Schweines sich über Erwarten vorteilhaft für die Steigerung der Schweinebestände ausgewirkt hat, kann füglich angenommen werden, daß die letzten Endes auch für jeden einzelnen Erzeuger vorteilhaften Anweisungen des Planes den angestrebten Erfolg zeitigen werden.
Sauptversammlungskalender für die Zeit vom 3. bis 8. Januar 1944
Montag, 3. Januar Elbschloß⸗Brauerei.
Dienstag, 4. Januar Hefftsche Kunstmühle. Lederer⸗Bräu. Zuckerfabrik Alt Jauer
Mittwoch, 5. Januar
Bausparkasse der deutschen Volksbanken. Mahn C Ohlerich Bierbrauerei.
Donnerstag, h. Januar Badische Maschinenfabrik K Eisengießerei vorm. G. Sebold u. Sebold C Neff. Brauerei Schwartz-⸗Storchen. Diwag Chemische Fabriken. Schuhfabrik Hassia. . Torpedo⸗Werke Fahrräder u. Schreibmaschinen Freitag, J. Januar Märkische Oelwerke, Sonnabend, 8. Januar A.⸗G. Hackerhräu. W. Jacobsen.
Wirtschaft des Auslandes
Britisch⸗amerikanische Gegensätze im inter⸗ uggionalen Seeversicherungsgeschäft Stockholm, 26. Dezember. Die Pläne des amerikanischen Konteradmirals Vickery, die für das wachsende Volumen der USA.⸗Handelstonnage eine Erweiterung des amerikanischen See⸗ versicherungsmarktes anstreben und für die amerikanischen Ver— sicherungsgesellschaften beinahe eine Monopolstellung heanspruchen, begegnen in Großbritannien steigender Kritik. Man legt in ef, Versichexrungskreisen unbedingt Wert darauf, daß der
eigene Versicherungsmarkt, der schon immer eine hervorragende Stellung eingenommen und sich aus Jahrhunderte alten Tradi⸗ tionen entwickelt habe, erhalten bleibt. Daher wird an der Themse mit devoter Verbeugung die Notwendigkeit unterstrichen, im Seeversicherungsgeschäft mit den Vereinigten Staaten auf freundschaftlicher Basis zusammenzuarbeiten — selbst wenn die Amerikaner offensichtlich die britischen Interessen nicht gerade übermäßig zu achten gewillt sind. Auch Aeußerungen des Rück⸗ versicherungsfachmannes Coen werden von der britischen Presse mit Unmut verzeichnet und entgegen seinen Ansichten betont, daß die Seeversicherung eine internationale und keine nationale Basis haben müsse, schon wegen des Grundsatzes ausgedehnter Rückver⸗ sicherungen. Die Amerikaner seien auf einem falschen Wege, wenn sie glaubten, daß der Versicherungsmarkt in vielen Ländern durch den Krieg vernichtet worden sei und die USA. nun einfach an dessen Stelle treten könnten. Die Freizügigkeit im See⸗ versicherungsgeschäft werde sich auch nach dem Kriege durchsetzen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 27 Dezember. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 18,27 B., Zürich 578,90 G., 580,19 B., Oslo 567,860 G., 56s, so B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 322,50 B., London 986,90 G., 99, 19 B., Madrid 235,56 G., 236,95 V., Mailand 90,90 G. 106,109 V., New Yort 24, 93 G., 2s, 02 B., Paris 49, 95 G., s0, os B., Stockholm 594,60 G., 565, 8o B., Brüssel zo, 69 G., 400, 4 B., Belgrad 49, 65 G., z0, os B., Agram 49,98 G., So, s B., Sofia 30,47 G., 36,55 B., Athen 16, 68 G. 16,72 B.
Bu dapest, 27. Dezember. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,783 n, Berlin 136, 20, Bukarest 2,78 7, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New Jork — — Paris 6,8, Prag 13,62, Preßburg II,71, Sofia 4,15 v2, Zagreb 6, s, Zürich So, 20.
Zürich, 27. Dezember. (D. N. B.) III. 40 Uhr.) Paris 6,25, London 17,32, New York 430, Brüssel 69, 25 B., Mailand 22, 67! nom., Madrid 39,75 B., Holland 22938, Berlin 172,55, Lissabon 17,57, Stockholm 102,66, Oslo 9gs8,621. B., Kopenhagen 90,371 B. Sofia 5,37 4, Prag 17,30, Budapest 104,59 B., Zagreb 875 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2, 3 1 B., Helsinki 8,771, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97, 26, Japan lol, h, Rio 22, 236 B.