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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. SL vom 4. Januar 1944. S. 4
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 5. Dezember 1943 ist; 1. die bisherige Firma der Genossenschaft ge⸗ ändert worden in: Raiffeisenkasse, ein⸗ etragene Genossenschaft mit unbe⸗ chränkter Haftpflicht in Brünn; 2. die Mustersatzung Form E 2a des Reichs verbandes als Rechtsgrundlage der Ge- nossenschaft angenommen worden.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: l. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs Bezu kardid * Te flich⸗ Bedarfs⸗ artikel und Absatz e, ,, ,, . Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung.
Eis felĩdl. ⸗ 27927] Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisfeld, 28. Dezember 1943. Firmenänderung: Neue Satzung Gn. R. 17 Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit , Haftpflicht in Sachsen⸗
orf.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 5. 12. 1943 ist: 1. die bis⸗ herige Firma der Genossenschaft geän⸗ dert worden in: Raiffeisenkasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Sachsendorf, 2. die Mustersatzung Form E Za des Reichs⸗ verbandes als Rechtsgrundlage der Ge⸗ nossenschaft angenommen worden.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs l 1 r er che, Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung.
Kis f eldcl. f Q7928 Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisfeld, 28. Dezember 1943.
Firmenänderung: Neue Satzung Gn.⸗R. 23 Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit ö Haftpflicht in Bratten⸗ orf.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 5. Dezember 1943 ist: 1. die bisherige Firma der Genossenschaft ge⸗ ändert worden in: Raiffeisenkasse, ein⸗ etragene Genossenschaft mit unbe⸗ er nr. Haftpflicht in Brattendorf, 2. die Mustersatzung Form E Za des Reichsverhandes als Rechtsgrundlage der Genossenschaft angenommen worden.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erxzeugnisse); 3. zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung.
Friesoythe. 27929 Amtsgericht Friesoythe, 23. 12. 1943. In das Genossenschaftsregister ist
unter Nr. 5 zur Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Barssel, eingetragen: In der außerordentlichen Generalversammlung vom 21. Novem⸗ ber 1943 ist die Umwandlung der Ge⸗ nossenschaft in die Rechtsform der be⸗ schränkten Haftpflicht beschlossen und an Stelle des bisherigen Statuts das Einheitsstatut für Kreditgenossenschaf⸗ ten, herausgegeben vom Reichsverband der Deutschen landw. Genossenschaften, angenommen. Die Genossenschaft lautet nunmehr: Spar und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Barssel.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Gehren, Thür. 939 Amtsgericht Gehren, Thür., 28. 13. 1943.
Im Genossenschaftsregister unter Nr. 43 ist heute beim Möhrenbacher Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H., folgendes eingetragen morden: Die Firma der Genossenschaft ist ge⸗ ändert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Möhrenbach. Am 13. 11. 1943 ist eine neue Satzung beschlossen.
Gelsenkirchen-Bnuer. 279311 Bekanntmachung. Amtsgericht Gelsenkirchen⸗Buer,
1. Oktober 1943.
Gen.⸗Reg. Nr. 4 Horster Bank, einge⸗ tragene Genossenschast mit beschränkter Haftpflicht in Gelsenkirchen⸗Horst. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. August 1943 ist der Name der Ge⸗ nossenschaft in „Volksbank Horst, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗
ter Haftpflicht in Gelsenkirchen⸗Horst“ geändert. G rlit. 21932
2b Gn.-R. 44 a. In unser Genossen⸗ schaftsregister ist bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H., Groß Krauscha, folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 5. November 1943 ist das Statut (8 1) geändert. Die Firma
Herrn
Idstein.
HKäöcnigs erg
tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht. Amtsgericht Görlitz, J. Dezember 1943. Gx emt hal. ; 27933]
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Gräfenthal,
den 29. Dezember 1943.
Veränderungen:
Am J7. Dezember 1943: Nr. 16 Schmiedebacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Schmiedebach, Nr. 18 Großgeschwendaer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Großgeschwenda, Nr. 31 Marktgölitzer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. S. in Marktgölitz;
Am 14. Dezember 1943: Nr. 265 Reichmannsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H. in Reichmannsdorf: Vorbezeichnete Genossenschaften sind geändert worden in: Raifseisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens bei ihnen ist jetzt: Der Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse 1, zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung.
hut. . 27934 Genossenschaftsregister Amtsgericht Herrnhut, den 23. November 1943. Veränderung: Gn. ⸗R. 4 Spar⸗ und Darlehnskasse Ruppersdorf, O. L., eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Ruppersdorf. Die Firma lautet künftig: Spar⸗ und
Darlehnskasse Ruppersdorf, O. L, ein⸗
getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.
Die Gläubiger der Genossenschaft werden hierauf besonders hangewiesen.
27935 Bekanntmachung. Gen.⸗Reg. Nr. 52. Die im Genossen⸗ schaftsregister unter Nr. 52 eingetragene i gn ech nen ga er sserischeast e. G. m. b. S5. in Nieder Oberrod i. Ts. ist durch Verschmelzung mit der Molkerei⸗Ge⸗ nossenschaft e. G. m. b. 5. in Bad Hom⸗ burg v. d. H. gemäß dem Generglver⸗ sammlungsbeschlusse und Verschmel⸗ zungsvertrage vom 5. September 19413 aufgelöst. Idstein i. Ts., den 16. Dezember 1943. Das Amtsgericht.
27936
—
. ö Genossen ga sberegister Amtsgericht Königsberg (Pr). Königsberg 98 21. Dezember 1945.
Nr. 451 Sozial⸗Gewerk für Hand⸗ werker des Gaues Ostpreußen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. . Die Firma lautet fortan: Sozial⸗ gewerk der DaF — Handwerk, Handel und Gewerbe — des Gaues Ostpreußen eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz: Königsberg (Pr). Der Gegenstand des Unterneh⸗ mens ist fortan: Der Zusammenschluß der im Gau Ostpreußen bestehenden Sozialgewerke für Handwerks⸗, Han⸗ dels und Gewerbebetriebe zur gemein⸗ schaftlichen Förderung und Durchfüh⸗ rung sozialer Einrichtung und Maß⸗ nahmen für die den einzelnen Sozial⸗ gewerken angeschlossenen Betriebe, so⸗ weit die Aufgaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinaus— gehen. Die gesamte Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft hat der Zielsetzung der Deut⸗ schen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozial⸗ gestaltung im Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. HKäönigsberg (Er). 27937
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Königsberg (Pr). Königsberg (Pr), 22. Dezember 1943. Nr. 265 Elektrizitätsgenossenschaft Ludwigswalde eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Die . ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. De⸗ zember 1943 aufgelöst.
Lamelshut. 27938 Gn. ⸗Reg. Landshut II 11. Am 24. De⸗= ee, 19435 Spar⸗ u. Darlehens kasse andshut eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz Landshut. Durch Beschl. d. G.⸗V. v. 12. 9. 1943 wurde die Genossenschaft unter entsprechender Aenderung der Bezeichnung der Firma umgewandelt in: Maschinengenossenschaft Landshut eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Landshut, und das Einheitsstatut für Dresch⸗ genossenschaften m. beschr. Haftpfl., her⸗ ausgegeben vom Reichsverband . e , landm. Genossenschaften Raiffeisen e. V. Berlin angenommen. Gegenstand des Unternehmens ist nun: 1. das selbstgebaute Getreide der Mit⸗ glieder mit der Dreschmaschine zu dreschen, 2. Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftl. Maschinen. Die
lautet nunmehr: Raiffeisenkasse einge⸗
m Antriebe der Dreschmaschine vor⸗ handene Kraftmaschine kann auch für
andere Zwecke gebraucht werden, worüber die Generalversammlung zu bestimmen hat. Die Genossenschaft be⸗ schränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. J
Den Gläubigern der Genossenschaft, die sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, wird, soweit sie nicht Befriedi⸗ gung verlangen können, Sicherheit ge⸗ leistet.
Amtsgericht Landshut. Leitmeri tx. ⸗ 278941 Genossenschaftsregister
Amtsgericht Leitmeritz.
Aenderung: 15. Dezember 1943.
7 Gn. R. VI 177 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassen⸗Verein für Medonost und Umgebung registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Medonost, Bez. Wegstãdtl. . Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 26. 9. 1943 wurde in den Vorstand neu gewählt: Rudolf Krei⸗ bich, Oberlehrer in Medonost. Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Josef Laufka, Landwirt in Medonost.
Erloschen: 15. Dezember 1943: Gelöscht wurde im Genossenschafts⸗ register nach beendeter Abwicklung die Firma 7 Gn.-R. 17 64 Deutscher ge⸗ werblicher Landes⸗Kreditverband Aussig registrierte Genossenschaft mit beschraänl⸗ ter Haftung in Liquidation, Aussig. Gelöscht wurde im Genossenschafts⸗ register nach beendeter Abwicklung die Firma 7 Gn⸗R. VI 44 Vseohbecnä- zäloznä mensinovä zapsané spole- denstva s. r. o, Teplitz, .
Sämtliche Aktiven und Passiven dieser Genossenschaft wurden von der Volks⸗ bank Teplitz-Schönau eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung in Teplitz Schönau übernommen.
Gelöscht wurde im Genossenschafts⸗ vegister nach beendeter Abwicklung die Firma 7 Gn.-R. VII 341 ObGanska zalozna zivnostenskä pro Teplice- Sangy a okoli, zapsane spolesenstvo s Oohmezenym rusenim, Teplitz⸗ Schönau. . Sämtliche Aktiven und Passiven dieser Genossenschaft wurden von der Volks⸗ bank Teplitz-Schönau eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung in Teplitz⸗Schönau übernommen.
Lobenstein, Lhiir. 27895 Gen. ⸗-Reg. 13 Neundorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Neundorf bei Lobenstein (Reuß). Die Firma ist geändert in: „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Neun⸗ dorf bei Lobenstein (Thür. ).“
Amtsgericht Lobensteéin, 27. Dezbr. 1913.
Lobenstein, Lhiin-, 27896 Gen. ⸗Reg. 17 Schönbrunner Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Schönbrunn.
Die Firma ist geändert in: „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Schön⸗ brunn.“
Amtsgericht Lobenstein, 27. Dezbr. 1943.
Lohenstein, Ehür. 27897
Gen.⸗Reg. 19 Thimmendorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Thimmendorf.
Die Firma ist geändert in: „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft . Haftpflicht, Thimmen⸗ orf.“
Amtsgericht Lobenstein, 27. Dezbr. 1943.
Lobenstein, Thi. 278981
Gen.⸗Reg. 25 Röttersdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Röttersdorf.
Die Firma ist geändert in: „Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft ö. unbeschränkter Haftpflicht, Rötters⸗ orf.“
Amtsgericht Lobenstein, 27. Dezbr. 1913.
Lobenstein, Thür. 27899 Gen.⸗Reg. 29 Friesauer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Friesau. .
Die Firma ist geändert in: „Raiff⸗ eisenkasse. eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Friesau.“ Amtsgericht Lobenstein, 27. Dezbr. 1943.
a en mern, 27909 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 21 bei der Genofsen⸗ schaft Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Osterweddingen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Osterweddingen, ein⸗ getragen worden, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. Sep⸗ tember 1943 das Statut geändert ist Magdeburg, den 20. Dezember 1943. Das Amtsgericht. Abt. 8.
Neisse, 27901 Amtsgericht Neisse, 17. Dezember 1943.
Im Genossenschaftsregister Nr. 32, Firma: Spar⸗ und Darlehnskasse, E. G. m. u. H., Sitz: Seiffersdorf b. Ott⸗ machau, Kreis Grottkau, ist der Name der Firma in: „Reiffeisenkasse“ — ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht — geändert wor⸗
den.
u em.
lautet jetzt:
Vimntsæh. 127902 In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 29 betr. Elektrizitäts⸗
Genossenschaft Mallschau e. G. m. b. H., Kreis Strehlen, folgendes eingetragen worden:
Die Genossenschaft ist durch die Be⸗ schlüsse der Generalversamm ö vom 15. 3. 1943 und 7. 5. 1943 aufgelöst.
Nimptsch, den 17. Dezember 1943.
Amtsgericht Reichenbach E. Zweigstelle Nimptsch.
Reichenberg. ; 27959 Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenberg. Beschluß. ;
Das Gericht beabsichtigt, die „Bezirks⸗ a,, . in Böhm.⸗Aicha für Arbeiter, Handwerker, Kleinland⸗ wirte, Lehrer und Beamte, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung“, tschechisch: „Okresni spotrebni drutstvo V Geském Dube pro déölnikx, emeslniky, malorolniky, uséitele a üredniky, zapsane spolesenstvo s rusenim obmezenym“ in Böhm.⸗Aicha, gem. 5 3 des Böschungsgesetzes vom J. Oktober 1934, RGBl. 1 S. 14, von Amts wegen unter Ausschluß der Liqui⸗ dation im Genossenschaftsregister zu löschen.
Feder, der an der Unterlassung der Löschung berechtigtes Interesse hat, kann gegen die beabsichtigte Löschung bei diesem Gericht binnen einem Monat Widerspruch erheben.
Ie ucdlolstadlt. . 27993 In unserem Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 37 eingetragen worden: Die Firma Großkochberg⸗Neusitzer Spar⸗ u. Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Großkochberg ist geändert in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. in Klein⸗ kochberg über Rudolstadt. Es ist ein neues Musterstatut vom 12. 12. 1943 beschlossen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förde⸗ rung der Maschinenbenutzung. Rudolstadt, den 28. Dezember 1943. Das Amtsgericht.
Schl oi ꝝ. 27904 Oeffentliche Bekanntmachung. Gen.Reg. Nr. 4. Der Saalburger Spar⸗ und Darlehens⸗Kassenverein e. G. m. u. H. hat seine Firma geändert in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Saalburg. Schleiz, den 21. Dezember 1943. Das Registergericht.
Sahle iꝶ. 27940 Oessentliche Bekanntmachung. Gen.⸗Reg. Nr. 9. Der Langgrüner Spar⸗ und Darlehens⸗Kassen⸗Verein e. G. m. u. H. hat seine Firma geändert in: Raiffeisenkasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht, Langgrün. Schleiz, den 17. Dezember 1943. Das Registergericht.
Schlei. 27941] Oeffentliche Bekanntmachung. Gen-Reg. Nr. 2. Der Frössener Spar⸗ und Darlehens⸗Kassenverein e- G. m. u. H. hat seine Firma geändert in: Raiffeisenkasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht Frössen (Thür..
Schleiz, den 21. Dezember 1948. Das Registergericht.
Schlęiꝝꝝ. 279421 Oeffentliche Bekanntmachung. Gen.⸗Reg. Nr. 31. Der Knauer Spar⸗ und Darlehens⸗Kassenverein e. G. m. u. H. hat seine Firma geändert in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossen⸗ j, mit unbeschränkter Haftpflicht,
Knau. Schleiz, den A. Dezember 1943. Das Registeygericht.
Straus hen. 127905
Ins Genossenschaftsregister ist unter Nr. 11 (Elektrizitäts- und Maschinen⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. zu Bollers⸗ dorf) eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 15. 9. 1943 aufgelöst. Straus⸗ berg, 22. Dezember 1943. Amtsgericht.
bach.
Kelsezäericht Bieselbach. Weimar, den 17. Dezember 1943. Genossenschaftsregister Band 1 Nr. 15
aide e; Spar⸗ und Darlehnskassen⸗
Verein, eingetragene Genossenschaft mit
unbeschränkler Haftpflicht in Klettbach. Durch Generalversammlungsbeschluß
vom 21. November 1943 ist die Satzung geändert und neu gefaßt. Die Firma
Raifseisenkasse, eingetra⸗ ene Genossenschaft mit unbeschränkter aftpflicht in Klettbach. Gegenstand
des Unternehmens ist der Betrieb
einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des
Geld⸗ und Kredityerkehrs und zur För⸗
derung des Sparsinns; 2. zur Pflege
des Warenverkehrs (Bezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur
Förderung der Maschinenbenutzung.
Viesel 27906
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IHHIalberstactt.
. Tong Gn. R. 21. In das hiesige Reichs⸗ genossenschafts register. betr. die Spar⸗ und Darlehnskasse Niederoderwitz ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Niederoderwitz, ist heute folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 8. März 1943 ist die Genossen⸗ ang. in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden.
Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ merkt: .
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Zittau, 15. Dezember 1943. ritt am. . .
Gn.-⸗-R. 36. In das hiesige Reichs⸗ genossenschaftsregister, betr. den Spar⸗— Kredit⸗ und Bezugsverein Hörnitz b. Zittau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Hörnitz, ist heute folgendes eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 3. Februar 1943 ist die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht umgewandelt worden.
Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ merkt:
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Zittau, 15. Dezember 1943.
5. Musterregister i 3 MeR. 254. Fabrikant Friedri Graepel, Halberstadt.
Die Verlängerung der Schutzfrist auf weitere sieben Jahre ist am 19. De⸗ zember 1943, vormittags 10 Uhr 30 Minuten, angemeldet worden.
Halberstadt, den 24. Dezember 1943.
Amtsgericht. Abt. 9.
Lahr, Schwarzwald. 27946
Amtsgericht Lahr (Schwarzwald),
den 7. Dezember 1943.
Musterregister Nr. 87. Wilhelm Meister in Lahr (Schwarzwald), ein Muster für ein Kaleidoskop aus Panpe mit farbigen Mustern, plastisches Er⸗ zeugnis, Geschäftsnummer 2, Schutzfrist 10 Jahre, angemeldet am 7. Dezembes 1913, 19 Uhr.
Saalfeld. Sanle. E790
In unser Musterregister ist einge⸗ getragen: h
Nr. 129. Firma Könitzer Porzellan⸗ Fabrik Gebrüder Metzel in Könitz, Schachspiele aus Porzellan, Größe der Figuren 33 bis 55 mm einschließlich Karton und Schachbrett, Artikel Nr. 531, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 30. November 1943, 8 Uhr.
Saalfeld (Saale), . Dezember 1943.
Amtsgericht.
IT. Konlurse und Vergleichs sachen
Radebeul. son 2] 3 Nö543. Ueber den Nachlaß des am 20. Juni 1943 verstorbenen kaufmänni⸗ schen e, , . Johannes Pohlers in Radebeul ⸗1, Kaisey⸗Friedrich - Allee 4, wird heute, am 30. Dezember 1948, vor⸗ mittags 16 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Anmeldefrist bis zum 24. Ja⸗ nuar 1944. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 31. 1. 1944, vormittags 19 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Januar 1944. Amtsgericht Radebeul, 30. Dezbr. 1943.
PDortmiu mal. 28013 Bekanntmachung. Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 24. 2. 1942 in Dortmund gestorbenen Kaufmanns Hermann Hof⸗ mann wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Dortmund, den 23. Dezember 1943.
as Amtsgericht.
le pnigsberg (Pr). 280141
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Hirsch, Königsberg (Br), Am Kaibahnhof, gt unbekannten Aufenthalts, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben.
Amtsgericht Königsberg (Pr), den 27. Dezember 1943.
Fint en. 28015 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Molkereiinhabers Emil
Tobien aus Ludwigsort wird nach er⸗
folgter Abhaltung des Schlußtermins
aufgehoben. ]
Amtsgericht Zinten, 24. Dezember 1948.
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Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf anssch in Berlin SW 6s ĩ Druck der Preußischen Verlags« und Druckerei GmbH. Berlin
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Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der
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2
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutfches Reich.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anweisung Nr. 5 43 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee. Vom 23. Dezember 1943. ;
Nachtrag 3 zur Anordnung II43 der Reichsstelle für Papier (Verbot des Mehrfarbendrucks). Vom 31. Dezember 1943.
Der Nichtamtliche Teil enthält:
Stand der Reichsschuld, Betrag der ausstehenden Steuergut⸗ scheine und Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaf— fungsguthaben.
Amtliches Deutsches Reich
Be schluß
f Grund des 81 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli igz33 — RGBl. 1 S. 479 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver— mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. 1 S. 303 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen des Juden Jonas, Israel Jonas, geb. am 18. Juli 1835 in Fränkisch⸗Crumbach, verstorben am 25. 1. 1915 in Pfungstadt, und seiner Ehefrau geb. Oppen— heimer, Emma Sara, geb. am 1. Mai 1812 in Kleinhausen, verstorben am 18. September 1914 in Bensheim a. d. B., zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 21. Dezember 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. Mohr.
Anweisung Nr. 5/43 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabalwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee
Vom 23. Dezember 1943
Auf Grund der Anordnung 143 der Reichsstelle für Tabak und Kaffee über die Bewirtschaftung von Rohtabak und Tabakwaren vom 22. Dezember 1942 (Dt. Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) in Ver— bindung mit der Anordnung II43. des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaf— tungsstellen im Leukungsbereich Tabak in der Fassung vom 1. Juni 1943 (Dt. Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr, 136 vom 15. Juni 1943) ergeht mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee folgende An— weisung:
81
Auf Fahrzeugen der Seeschiffahrt und Seefischerei ange— musterte Seeleute erhalten keine Raucherkarte zur Be⸗ schaffung von Tabakwaren, sofern sich das Fahrzeug im Besitz eines Einkaufsbuches zur Versorgung mit Schiffsproviant be— findet. Die Besatzungsmitglieder von Hilfsbeischiffen der
Die Musterungsbehörde hat bei der Anmusterung von See— leuten neben den Lebensmittelkarten auch die Raucherkarte einzuziehen und sie dem Wirtschaftsamt zu übersenden, das die Raucherkarte ausgestellt hat.
82
Die Versorgung der Besatzungsmitglieder der Seeschiffahrt und der Seefischerei mit unverzollten und unversteuerten Tabakwaren erfolgt durch die Schiffsleitung. Diese hat unter Verwendung einer besonderen Bestelliste des Einkaufsbuches, die vorher dem zuständigen Wirtschaftsamt zur Prüfung und Abstempelung vorzulegen ist, die dem Schiff zustehende Menge an Tabakwaren bei dem Schiffsausrüster anzufordern, bei dem sie im Jahre 1943 ihre Tabakwaren bezogen hat. Nach erfolgter Lieferung der Tabakwaren hat die Schiffs⸗ leitung den Empfang auf einem Doppel der Bestelliste zu bescheinigen und dieses dem Schiffsausrüster zu übergeben.
Die Versorgung der Besatzungsmitglider von Hilfs— beischiffen, Wohnschiffen und ähnlichen Fahrzeugen sowie der dort untergebrachten Personen der Kriegsmarine mit Tabak— waren erfolgt durch die Kriegsmarine.
Für Lotsen, Begleitkommandos, Flakbedienung usw. dürfen
83 Die Besatzungsmitglieder der Seeschiffahrt und der See— fischerei erhalten für die Dauer der Anmusterung die gleiche Menge Tabakwaren, die den Angehörigen der Kriegsmarine zusteht. Ueber die Höhe der Ausgabesätze erfolgt jeweils eine besondere Bekanntmachung der Bewirtschaftungsstelle.
Bei einem Aufenthalt in einem deutschen Hafen von mehr als 28 Tagen ist vom 29. Tage ab nur die für die Versorgung der Zivilbevölkerung durch das für den Hafen zuftändige Landeswirtschaftsamt festgesetzte Menge zu gewähren.
§ 4
Bei berechtigter Unterbrechung der Arbeit (Krankheit, Urlaub usw) an Bord eines Fahrzeuges der Seeschiffahrt
Tabakwarenversorgung des Schiffes aus und erhält für die Dauer des Ausscheidens Kontrollausweise zum Bezuge von Tabakwaren an Land. Die Kontrollausweise werden aus— schließlich durch die Schiffsleitung ausgegeben. Diese hat auf einer besonderen Bestelliste des Einkaufsbuches die erforder— liche Anzahl von Kontrollausweisen bei dem örtlich zuständi gen Wirtschaftsamt anzufordern und über die Verwendung der Kontrollausweise eine Liste zu führen. Diese Liste hat Vor- und Zunamen des Empfängers, seine Stellung an Bord, die Zeitdauer, für die Kontrollausweise ausgehändigt worden sind, und die Empfangsbescheinigung zu enthalten. Bei jeder Anforderung von Tabakwaren auf Grund des Einkaufsbuches und bei Anforderung neuer Kontrollausweise hat die Schiffs— leitung die Liste über die Verwendung der empfangenen Kontrollausweise dem Wirtschaftsamt vorzulegen, das ' diese mit einem Prüfungsvermerk versieht. Die durch die Ausgabe von Kontrollausweisen an Bord eingesparten Tabakwaren sind hierbei zu verrechnen.
Das Besatzungsmitglied erhält auf Grund der ihm an Bord erteilten Köontrollausweise von dem Wirtschaftsamt seines Aufenthaltsortes Zusatzkarten, sofern solche dort für die Ver—
Tabakwaren über das Einkaufsbuch nicht bezogen werden.
sorgung der Zivilbevölkerung ausgegeben worden sind.
Die Schiffsleitung von Hilfsbeischiffen, Wohnschiffen und ähnlichen Fahrzeugen der Kriegsmarine fordert die Kontroll— ausweise durch den Abmiral der Kriegsmarine, Dienststelle Hamburg, nach näherer Vereinbarung mit dem Landes- und Hauptwirtschaftsamt Hamburg an.
§85
Kontingente an unversteuerten Tabakwaren, die Schiffs ausrüstern und selbst ausrüstenden Reedereien bei einem Schiffsgroßhändler oder einem Hersteller auf Grund ihrer Bezüge in den Vergleichszeiten (bei Zigarren im Jahre 1938, bei Zigaretten und Rauchtabak in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1939) gemäß § 11 ff. der Anweisung Nr. 1143 vom 26. Juni 1943 zustehen, dürfen ab 10. Januar 1944 weder vom Schiffsgroßhändler noch vom Hersteller aus— geliefert werden. .
Die Belieferung der Schiffsausrüster und selbst ausrüsten— den Reedereien mit unversteuerten Tabakwaren erfolgt ab 10. Januar 1944 ausschließlich auf Grund von Bezugs⸗ anweisungen.
§86
ö Die Bezugsanweisungen werden von dem Landes- und Sauptwirtschaftsamt Hamburg 11, Brook 1, ausgestellt. Der Schiffsausrüster hat dem Antrag auf Ausstellung einer Bezugsanweisung das mit der Empfangsbescheinigung der Schiffsleitung und dem Prüfungsvermerk des örtlich zu⸗ ständigen Wirtschaftsamtes versehene Doppel der Bestelliste aus dem Einkaufsbuch (s. 8 2) beizufügen. Die Anträge sind nach Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Kau- und Schnupf— tabak aufzugliedern und die Lieferanten, von denen im Jahre 1943 Tabakwaren bezogen wurden, anzugeben. Ein Wechsel der Lieferanten ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Bewirtschaftungsstelle zulässig. . Der Schiffsausrüster reicht die Bezugsanweisung den Lieferanten (Schiffsgroßhändler bzw. Hersteller) ein und erhält darauf die bescheinigte Warenmenge. Der Lieferant hat die Bezugsanweisungen mit seinem Auslieferungsvermerk gesammelt mit einer listenmäßigen Zusammenstellung der Bewirtschaftungsstelle einzureichen, die den Ersatz der aus— gelieferten Mengen anweist. §87
Fahrzeuge der Seeschiffahrt und der Seefischerei, die im Besitz eines Einkaufsbuches sind und die bei Eingang in einen Seehafen Erleichterungen bei der Zollabfertigung genießen, dürfen unversteuerte Tabakwaren nicht beziehen, werden vielmehr auf Grund des Einkaufsbuches mit versteuerten Tabakwaren versorgt. Die Bewirtschaftungsstelle wird an den einzelnen Hafenplätzen Lieferanten bestimmen, bei denen versteuerte Tabakwaren auf Grund der Bestellisten bezogen werden können. Diese Lieferanten haben ihre Anträge auf
Erteilung von Bezugsanweisungen für die Lieferung von versteuerten Tabakwaren gemäß den Bestimmungen des 86 ebenfalls an das Landes- und Hauptwirtschaftsamt Hamburg unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen zu stellen.
8.
und der Seefischerei scheidet das Besatzungsmitglied aus der
8 8 Seeleute auf deutschen Fahrzeugen der See⸗ Seefischerei werden wie deutsche Seeleute
Ausländische schiffahrt und behandelt.
Ausländische Seeschiffe werden mit Tabakwaren nicht aus⸗ gerüstet. Ihre Besatzungsmitglieder erhalten von dem örtlich zuständigen Wirtschaftsamt jeweils für die Dauer des Auf⸗ enthalts in einem deutschen Seehafen Kontrollausweise für den Bezug von Tabakwaren an Land. Diese Regelung gilt auch für den Fall der Hergabe von Bardevisen.
Im Auftrag und für Rechnung einer deũtschen Reederei fahrende ausländische Seeschiffe, deren Ausrüstung durch die deutsche Reederei erfolgt, werden wie deutsche Seeschiffe be⸗ handelt, wenn sie im Besitz eines Einkaufsbuches sind.
89
—
Die Bestimmungen der 8s§ 915 der Anweisung Nr. 143
vom 24. Juni 1913 (Dt. Reichs und Preuß. Staatsanzeiger
Nr. 147 vom 28. Juni 1942) finden entsprechende Anwendung. 810
Die Bewirtschaftungsstelle behält sich vor, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zuzulassen.
Die Sonderanweisung über die Belieferung des Handels mit Tabakwaren im Gebiet. Groß Hamburg vom 28. August 1943 findet auf Schiffsausrüster und Schiffsgroßhändler keine Anwendung.
511 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den SS 19, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) bestraft. §12 Diese Anweisung tritt am 10. Januar 1944 in Kraft.
Der Beauftragte: Dr. Raabe.
Nachtrag 3 zur Anordnung M43) der Reichsstelle für Papier (Verbot des Mehrfarbendrucks) Vom 31. Dezember 1943
Auf Grund des. Erlasses des Führers über die Konzentra⸗ tion der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 (RöBl. ! S. 529 ff) und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 197 vom 21. August 1939) wird im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: 8§1 „() Papier, Karton, Pappe und Zellglas sowie Erzeugnisse hieraus dürfen nur in einer Farbe bedruckt werden. Dem Drucken im Sinne dieser Vorschrift steht Prägen, Spritzen usw. gleich. . 06 Zweifarbendruck, der in einem Durchgang durch die Druckmaschine hergestellt wird, ist von dem Verbot des Absatzes 1 ausgenommen. 6) Als Bedrucken im Sinne des Absatzes 1 gilt nicht das Durchfärben des Stoffes im Holländer sowie das Einfärben und Streichen auf Streichmaschinen. 82 Ausnahmen 9 37 ö 8 53 3 ; In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung erteikt werden a) soweit es sich um Verpackungsmaterial handelt, von der, Wirtschafts gruppe Papierverarbeitung, Berlin W30, Nollendorfsplatz 1, b) im übrige er Wirtschaftsgruppe Dr ĩ 9) m übrigen von der Wirtschaftsgruppe Druck, Berlin SW 11, Dessauer Straße 34. . 83 Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. 84 Inkrafttreten Die ser Nachtr . j ; ö Nacht rag tritt am 1. Januar 1944 in Kraft; er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmun des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß 44 im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystot. Berlin, den 31. Dezember 19413. Der Reichsbeauftragte für Papier.
Dr. Grass.
*) Veröffentlicht in Nr. 800 des Deutschen Reichsanz. u. Preuß
Staatsanz. vom 22. Dezember 1942.