1944 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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KRerlin. Abt. 551. A 105

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Berlin Abt. 562.

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Fürth, Am

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 19 vom 24. Januar 1944. S. 2

A nordnung Nr. 169

des Hauptausschusses Maschinen beim Reichs minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Kolbenlompressoren

Vom 14. Januar 1944

Auf Vorschlag des Sondergusschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1917 (RGBl. J, S. 686 mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet: .

§1

Kolbenkompressoren im Sinne dieser Anordnung sind stehende und liegende Kolbenkompressoren für alle Drücke, Leistungen und Ärbeitsstoffe.

Ausgenommen sind:

Kompressoren für Kälteanlagen (Anordnungen Nr. 98 ö Dezember 1942 und Nr. 147 vom 28. Juli Kompressoren für fahrbare Anlagen (Anordnung Nr. 128 vom 26. Mai 1943); Kolben⸗Naßluftpumpen und trockene Schieberluftpumpen ö (Anordnung Nr. 139 vom 26. Mai

§82

Kolbenkompressoren dürfen nur noch von Herstellerbetrieben, die dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben, und nur in den dem Einzelbetrieb genehmigten Bauarten und Größen hergestellt werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.

8 3

Die Anordnung gilt nicht für Reparaturen und Ersatzliefe⸗ rungen, Vollständige Gehäufe (3ylinder) sofern diese nicht Ersatz bilden für unbrauchbar gewordene und vollständige Maschinen gelten nicht als Ersatzteile.

§54

Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig nicht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt werden, wenn die erforderlichen Zeichnungen und Modelle bei der betreffen⸗ den Firma vorhanden sind und erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter⸗ lieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet werden kann.

85

In besonders , . Fällen können Ausnahmen von

den Vorschriften der vorstehenden Anordnung zugelassen

werden. Anträge sind an den Sonderausschuß Konipressoren und Pumpen zu richten.

§86

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-⸗Industrie, Berlin⸗Ehar⸗ lottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen, Einficht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usm, zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erfor⸗ derliche Prüfungen zu gestatten.

§87 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 8

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal— tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 14. Januar 1944.

. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

Anordnung Nr. 170

des Sauptausschusses Maschinen beim Reichsminister . für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Rotations⸗-Kompressoren

Vom 14. Januar 1944

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver— ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De— zember 1919 (RGBl. 1, S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet: 81

Rotationskompressoren im Sinne dieser Anordnung sind Maschinen, bei denen im Zylindergehäuse ein Läufer exzen⸗

steht, der durch Schieberbleche in Zellen unterteilt ist. Ausgenommen sind Rotationskompressoren, die als Bestand⸗ teil eigener Erzeugnisse zusammen mit diesen hergestellt und vertrieben werden, z. B. Kompressoren für Farbspritzgeräte, Vakuumpumpen für Melkanlagen, Aufladegebläse für Ver⸗ brennungs motoren u. dgl.

über die Vereinheitlichung von Platten⸗, Trog⸗ und Kasten⸗

tungen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verord— nun zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

nung sind Fördereinrichtungen für Schüttgüter aller Art, für die als Zugorgan Büchsenförderketten mit Laufrollen verwen⸗ det werden. Der Antrieb der Ketten erfolgt durch Eingriff von Kettensternrasten in die Laufrollen.

oder unter den Platten angeordneten Ketten. unter den Trogen angeordneten Ketten.

Aufnahme des Fördergutes besitzen.

Kastenbändern sind die Betriebs- und Konstruktionsmaße nach

zu benutzen.

stellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, soweit das Einhalten dieser Vorschriften nach gewissenhafter Prüfung nicht vertretbar ist.

von Bauteilen von Platten, Trog⸗ und Kastenbändern sind s den Zyli verpflichtet, anderen Firmen auf Verlangen des Sonderaus— trisch gelagert ist, so daß ein sichelförmiger Arbeitsraum ent— rf KJ die Konstruktionszeichnungen

und sonstigen Vergütung zur Verfügung zu stellen.

Bauteile von Platten-, Troͤg- und Kastenbändern außerhalb der

83

bleiben. Maschinen und deren Zubehörteile dürfen sich i

teilen unterscheiden.

§54

lieferanten vorgearbeitet ist und Zwecken nicht verwendet werden kann.

85

Maschinen gelten nicht als Ersatztei §56

den Vorschriften der vorstehenden Anordnun werden. Anträge sind an den Sonderausschuß und Pumpen zu richten.

§87

Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-⸗Industrie der Wirt⸗ schaftsgruppe Maschinenbau, Berlin Charlottenburg 9, Linden⸗ allee 15, Auskunft f erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.

§8 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. z

9

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem— burg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 14. Januar 1944.

Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Karl Lange.

Anordnung Nr. 171

des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

bändern mit Büchsenförderketten für Schüttgüter aller Art Vom 15. Januar 1944 Auf Vorschlag des Sonderausschusses Transporteinrich⸗

über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗

51 T Platten- Trog⸗ und Kastenbänder im Sinne dieser Anord⸗

Plattenbänder sind Bänder ohne Seitenwände mit seitlich Trogbänder sind Bänder mit Seitenwänden mit seitlich oder Kastenbänder sind Trogbänder, die außerdem Rückwände zur

82

Für die Planung und Ausführung von Platten-, Trog⸗ und

DIN E 731 Platten, Trog⸗ und Kasten⸗

Ausgabe Februar 1944 bänder mit Büchsenförder⸗ ketten nach DIN E gg3 für Schüttgüter aller Art

83

Ausgenommen von den Vorschriften des 8 2 ist die Her—

§4 Die Hersteller von Platten, Trog- und Kastenbändern und

Fertigungsunterlagen gegen eine angemessene

85 Hersteller, die die Fertigung der in DIN E731 behandelten

Rotations kompressoren, die zur Verdichtung von Luft oder Gasen vorgesehen sind, können auch als Vakuumpumpen ge⸗ 87 liefert werden, wenn die Maschinen grundsätzlich unverändert

Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig nicht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 1. Juni 1944 noch ausgeführt werden, wenn

die erforderlichen Zeichnungen und Modelle bei der betreffen⸗ den Firma vorhanden sind und erforderliches Materiah in erheblichem Umfange beim Hersteller oder bei dessen Unter— zu anderen kriegswichtigen

Die Anordnung gilt nicht für Reparaturen und Ersatzteil⸗ lieferungen. Vollständige Gehäuse ligen und vollständige e.

In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von zugelassen ompressoren

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der

1

verwendet werden kann.

chaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht bie Gesch ift sbůchtr, . ö

derliche Prüfungen zu gestatten.

588

schuß Transporteinrichtungen zu richten.

Berlin, den 15. Januar 1944.

Ner Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung' und Kriegsproduktion. Karl Lange.

Anordnung Nr. 172

; des Hauptausschusses Maschinen beim Reichs minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Konzentrierung der Pumpen fertigung

Vom 15. Januar 1944 Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren um

wirtschaftliche Maschinen und Kraftmaschinen im Hauptau schuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstun ö. . produktion auf Grund der Verordnung über den onen rn, in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. IS. 686) mi Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegt produktion angeordnet:

hand⸗ oder kraftbetriebenen Flüssigkeits fördereinrichtungen,

Verdrängerpumpen usw., soweit sie zum Bereich des Haup

um selbständige Einheiten oder Maschinen in Form von An- und Einbaupumpen handelt.

82

pumpengruppen sind mit Wirkung vom 1. März 1944 nur mit einer besonderen Genehmigung zulässig.

2. Die Herstellungsgenehmigung braucht vorbehaltlich

Herstellern, die laufend Pumpen bzw. Motorpumpengruppen im Sinne dieser Anordnung schon vor dem J. September 1931 gefertigt haben und die Fertigung spätestens am J. April 194 bei den zuständigen Sonderausschüssen anmelden unter Ein— reichung von Angaben über die Bauarten und Größen, deren Herstellung während des Krieges noch beabsichtigt ist.

1. Aufträge, die bei ni vorliegen, dürfen bis zu . den, wenn hierfür erforderliches Material in erheblichem Um- fange beim Hersteller oder bei dessen Unterlieferanten vorgear—

wendet werden kann.

2. Die Herstellung von Ersatzteilen und die Ausführung vo Reparaturen bleiben unberührt,

§4

Die Entwicklung neuer Pumpentypen sowie die Weiterent wicklung vorhandener Pumpenthpen ist nur auf Grund eine Sondergenehmigung gestattet, sobald die Herstellung neu Konstruktionszeichnungen und Modelle dazu erforderlich wir

85

Sämtliche Pumpen sind ab 1. März 1944 mit einem Her stellerzeichen bersehen zu liefern, das nicht entfernt werdes darf. Aus diesem . muß der Pumpenhersteller ohne he— sondere Schwierigkeiten zu ermitteln sein. Das Hersteller zeichen, dessen Form den Herstellern überlassen bleibt, muß an sichtbarer Stelle, die dem Verschleiß oder der Auswechsluns nicht stark unterworfen ist, eingegossen, eingeschlagen oder in sonstiger dauerhafter Form angebracht werden.

§86

Meldungen und Anträge auf Genehmigungen sind über den zuständigen Sonderausschuß, von Handwerkbetrieben über den

zuständigen Reichsinnungsverband an den Sonderausschuß

Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Linden, allee 15, zu richten. 57

Die Hersteller sind berpflichtet, der Fachgruppe Kompressoren und Pumpen der Wirtschaftsgruppẽ Maschinenbau, Berlin.

vorgearbeitet ist und für andere kriegswichtige Zwecke ni

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahme; von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. An träge auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonderaug

Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung i Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und d Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit 3u stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn ahh ö gemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialhsta Die Zahlungssperre betreffend die

n

Pumpen wird im Einvernehmen mit den Sonderausschüsse Maschinen und Einrichtungen für den Bergbau, Ernährung:

im Si ; ; 9 splatz, Zimmer 142, anberaumten Pumpen im Sinne dieser Anordnung sind alle Arten von z

wie z. B. Kreiselpumpen, Kolbenpumpen, Zahnradpumßpen, ährigenfalls die Kraftloserklärung der

ausschusses Maschinen gehören. Es ist gleichgültig, ob es sich um Bestandteile andere

1. Die Herstellung von Pumpen sowie der Zusammenhait von Pumpen mit Kraftmafchinen zu ortsbeweglichen Nolor.

späterer Festlegungen vorläufig nicht eingeholt zu werden von

tatermin auf den 29. Juni 1914

beitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht ver

hrieses über die für ihn im Grundbuch

zum Deutschen Neichs

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführun der

; n Fachgruppe Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge der Binn solchen Fällen von der Normalausführung nur durch Fort⸗ . i .

lassen oder Hinzufügen von Nebeneinrichtungen und Zubehör⸗ einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen

usw. zu , und Betriebsbesichtigungen und etwa erh.

Erste Veilage

öffentlicher Anzeiger

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 24. Januar

1944

nt ngs⸗ und Straflachen. er wa ngen.

65. Ber luft⸗ und Sundsachen,

4. Oeffentliche Zuftenslungen,. 6. Auslosung usw. von rtpapieren,

7F. Atti ften, 8. auf Attien, 8. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. n, , . m Bb. S., 23 6. , , , Rommanditgeselschaften, 15.

ind Snvalidenver sichernngen, . ö und Bantausweise, Verschiedene Bekanntmachungen.

AUufgebdote,

s der 4 *igen Schuldverschrei⸗ lerer ile Ausgabe 1940 tschen Rentenbank-⸗Kreditanstalt abe B Nr. 29 135 über 1000 Red Zahlungssperre aufgehoben wor⸗ 455 F. 331. 43. in, den 11. Januar 1944. Amtsgericht Berlin.

. Teilschuldverschreibung der elfe , Berlin, Aus⸗ 1 Reihe B Nr. 77 158, über ist aufgehoben worden.

301. 48. :

lin, den 15. Januar 1944. tsgericht Berlin. Abt. 456.

Aufgebot. . .

Ingenieur Herbert Reinecke in

n 23, Königinstraße 61 a IIhat ufgebot der auf den Namen Frau

ete Reinecke, Görlitz, lautenden Serie 1 Nr. 9950, Nr. 9951 und

52 der „Alba“ Allgemeine Lebens⸗ erungs-Bank Aktiengesellschaft zu „die vom 10. Mai 1928 ab Nord—⸗ Lebensversicherungsbank Aktien⸗ chaft und jetzt Nordstern Lebens⸗ erungs⸗AUktiengesellschaft firmiert,

über ursprünglich je 1090, Rec, um estellt auf je 100 IU, beantragt. ; nhaber der Urkunden wird auf— ert, spätestens in dem auf Mitt⸗

den 9g. August 1944, 11 Uhr, vor unterzeichneten Gericht, Amts⸗

botstermine seine Rechte anzu⸗ und die Urkunde vorzulegen,

nden erfolgen wird. n, , , , n,, 18. 1. 1944. Umtsgericht. 79 / 37 F. 78/42

5 Zahlungssperre betreffs des ie Zahlun e teffs der digen 6 nnr r . der Preußischen andespfandbriefanftalt Reihe 29 Lit. 0 16933 über 500 eM ist aufgehoben orden. 4565. F. 298. 43. Berlin, den 13. Januar 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 456.

95] Aufgebotsterminsverlegung. en 1b sa g re den er gin fg. ren der Beamtensparkasse in Liquidation der Aktiengesellschaft Krusche u. Ender in Pabianitz, Schloßstr. 3 veröffent=

im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 286 vom JT. 12. 1943 —, wird der f den 30. 3. 1944 anberaumte Auf⸗

ö Aufgebot. 9. 5. 43. fue, Frau Helene hnke, Moschin, Saarlandstr. 16, hat Aufgebot der Hypothekenbriefe der Grundbuch von Moschin Band III tt 570 in Abt. III unter Nr. 10 und

osen, den 13. Januar 1944. Das Amtsgericht.

08] Aufgebot. . der Malermeister Max Erxleben in tsdam, Neue Königstraße 30, hat das

Aufgebot des verlorenen Hypotheken

von Zerbst B Band 47 Blatt 2834 ein⸗ setragene Hypothek von 20000 üs l leantragt. Der Inhaber der Urkunde bird aufgefordert, spätestens im Ter⸗ ine am 14. März 1944 seine Rechte nzumelden und die Urkunde vorzu⸗— egen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ rklärung der Urkunde erfolgen wird. Zerbst, den 15. Januar 1944. Amtsgericht.

28891

lan Hit Das Amtsgericht Bremen hat am 12. Januar 1914 auf Antrag des Karl Keilhack, Bremen, Gr. Jo⸗ hannisstraße Nr. 222, vertreten durch seine Ehefrau, daselbst, folgendes Auf⸗ gebot erlassen: „Der unbekannte In⸗ haber des auf den Namen des Karl Keilhack ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von 408334 Its nach⸗ weisenden Einlegebuches Nr. 365 813 der Sparkasse in Bremen wird hier⸗ mit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 26. Juli 1944, vorm. 95, Uhr, anberaumten, im Gerichts⸗ hause, hierselbst, Zimmer Nr. St, statt⸗ findenden Aufgebotstermin unter An⸗ meldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebotsfrist wird auf 6 Monate sestgesetzt«“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

28999 . Aufgebot von Nachlaßgläubigern. Am 50. Juli 1943 ist in Hamburg der

Inhaber der Milchwirtschaft im Ham⸗

burger Stadtpark, August Meer, zuletzt

wohnhaft gewesen in Hamburg, Hinden⸗ burgstraße 32, gestorben. Auf Antrag des a , A. Lindemann,

Hamburg 395, Alsterdorfer Straße 334,

werden alle Nachlaßgläubiger des vor⸗

genannten Gestorbenen aufgefordert, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Ham⸗ burg, Abteilung 54, Sievekingplatz,

Ziviljustizgebäude, Zimmer 81h, späte⸗

stens in dem dort auf Donnerstag, den

4. Mai 1944, 11 Uhr, anberaumten

Aufgebotstermin anzumelden. Die An⸗

meldung einer Forderung hat die An⸗

gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Fflichtteilrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht gusge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der

Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus

Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und

Auflagen sowie für die. Gläubiger,

denen die Erben unbeschränkt haften,

tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen— den Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamburg, den 4. Januar 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 54.

28945 Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 13. Januar 1944 7 F 10145 ist das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Saarlautern Nr. 16994, mit einem Bestand von 808,83 Reichsmark, lautend auf den Namen der Eheleute Josef Reis und Marga— retha geb. Barthel in. Rehlingen, Mühlenstraße 1, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Saarlautern.

29006

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts in Bernau bei Berlin vom I5. Januar 1944 sind; a) der Hypo⸗ thekenbrief über die für den Schmied Paul Lesniewski in Schönow im Grund⸗ buch von Lanke Band 4 Blatt Nr. 124 in Abteilung III unter Nr. 8 einge⸗ tragene Hypothek von 6000, (sechs— 3 Goldmark, b) der Hnpothelen⸗ brief über die im Grundbuch von Zepernick, Kreis Niederbarnim, Band 59 Blatt Nr. 1802 in Abteilung III Nr. 2 für die verehelichte Kaufmann Elisabeth Kempfer, geb. Pallasky, in Berlin, Ackerstraße 39, eingetragene Darlehnshypothek von 1200, (ein⸗ tausendzweihundert) Goldmark, e) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin von Rüdnitz, Kreis Oberbarnim, Band 9g Blatt Nr. 254 in Abteilung II Nr. 2 . den Landwirt Gustav Schulze in

28941

Durch Beschluß vom 14. Januar.

1944 ist der Soldat Peter Heinrich

Allard, geboren am 23. November 1901

zu Emmersweiler, für tot erklärt und

als Zeitpunkt des Todes der 4. Fe⸗

bruar 1942 festgestellt worden. 455

II 122. 43.

Berlin, den 14. Januar 1944. Amtsgericht Berlin.

D Durch Beschluß vom 15. Januar 1944 ist der Ed des Arbeiters Oswald Streichert, geboren am 14. April 1912 in Ludwikowo, jetzt Luisenthal / Warthe⸗ land, ohne letzten Wohnsitz im Inland, polnischer Staatsangehöriger, festgestellt und als Zeitpunkt des Todes der 12. September 1939. 456 II. 293. 43. Berlin, den 15. Januar 1944. Amtsgericht Berlin.

1. Oeffentliche ustellungen

28946 Oeffentliche Zustellung.

43 R 3144. Die Frau Praxada Kartsch, verwitwet gewesene Itxich geb. Gurski in Gusthof, Post Sullenschin, Kr. Karthaus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Waechter in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den , Landwirt Johann Kartsch aus Gusthof, z. 3. unbekannten Aufenthalts, 1, Ehescheidung aus SS 49 bzw. 47 und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 5 60 Ehegesetz. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Zimmer 227, auf den 10. März 1944, i109 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

n. den 11. Januar 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

289000) Oeffentliche Zustellung. ;

Der Verlader Christian Müller in Köln, Mauritiuswall 50 52, II. Etage, Prozeßbevollmächtigter; Rechtsanwalt Schulte 1 in Köln, klagt gegen die Ehefrau Minna Müller geb. Frei⸗ mann, früher in Köln, Mauritius⸗ wall 50sß2, II. Etage, zur Zeit unbe⸗ lannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Schei— dung der am 3. Oktober 1931 vor dem Standesbeamten in Aachen Heir. Reg. Nr. 909/31 geschlossenen Ehe der Parteien, die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Verfahrens aufzu— erlegen. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, 3. Stockwerk, Zimmer 314, auf den 21. März 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige Einwen⸗— dungen und Beweismittel durch diesen in einem Schriftsatz dem Gericht mit— zuteilen. .

Köln, den 15. Januar 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

28901] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Helene. Kaminski geb. Schonschor in Waldockern, Kreis Tuchel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buraczynski in Konitz (Westpr.), klagt gegen ihren Ehemann, den Eisenbahn— arbeiter Johann Kaminsti, früher in Waldockern, Kreis Tuchel, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus 5 49 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Konitz (Westpr.) auf den 15. März 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Konitz (Westpr.),, 13. Januar 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

in Koblenz auf den 25. Mai 1944, vor⸗

mittags 19 Uhr, Saal 22, geladen.

Koblenz, den 8. Januar 1944. Groutars, Justizinspektor,

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

5. Verlust⸗n. Fundsachen 29019 ; Kraftloserklärung eines Versicherungs⸗ scheines. ö Der in Verlust geratene Versiche⸗ rungsschein Nr. 166 922 auf das Leben des Herrn Karl Degueldre, Mühlen⸗ thal / Oberberghausen, Kr. Bez. Köln, gilt als kraftlos, wenn sich der In⸗ haber des Versicherungsscheines nicht innerhalb zweier Monate gemeldet hat. Atlas Lebensversicherungs⸗Aktien⸗ ! gesellschaft. 3. 3st. Heidelberg, den 24. Januar 1944.

29018 Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. . Die Versicherungsscheine A 1605 Friedrich Katrzer, Aà. 531 g und k 329 450 Heinrich Voigt, A 17760 Hans Voigt, A 147343 Gustav Niebel, 5s 6htz Mathias Baeth, A 64873 Hermann Wurst, A 71494 Friedrich Carl Reusche, A S5 889 Elsa Schulz, A 116 660 Emil Hüsselmann,. A 185 242 Jörg Hüsselmann, A 136 243 Jutta Hüsselmann, A 118989 und A 133 265 Franz Harm, A 121 86560 und A 137 513 Hans Knoll, A 128177 Georg Feddersen, 129 108 und E 328 5065 Oskar Manig, A 1537 74 Rainer Reinhard, E 300 445 Wilhelm Jahn, E zi 805 Friedrich Graf, E T0 gig Charlotte Nickel, M 303110 Fritz Krewald und die Hinterlegungs⸗ cheine vom 5. 4. 1932 zur Vers. A 18645 Otto Pröls, vom 12. 3. 1943 zur Vers. A 28088 Willy Tormann und vom 21. 8. 1939 zur Vers. A 380 591 Josef Langlechner sind ab⸗ handen gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Ein⸗ spruch bei uns erfolgt.

Berlin, den 21. Januar 1944.

Der Vorstand.

29017 Folgende Versicherungsscheine

abhanden gekommen:

30 755

100 353

166789 67003

sind

Ernst Hermann Neubauer

Erich Schlipphacke 89 592 Heinrich Schott 98 769 Dr. Fritz Schultz 167 696 dto. 99793 Albert Guttau 105 0883 Max Heitmann 113547 Josef Hartmann 125 0360 Johannes von Schierstädt 153 639 Dr. Arthur Viertel 178 613 Kurt Eulitz 181 294 Ulrich W. Doering 227 241 Roman Kutz 411733 dto. 239 747 Otto Wirmer 242215 Otto Brummert 335 5s 1 Fritz Stüssel 342 297 dto. . 332 334 Günter Loose 407 333 Bruno Bartschis —⸗ 451 317 Dr. phil. Erich Grathoff 1473 085 Rudolf W. Eversmann 1478 055 Paula Dobschiner 485 054 Hildegard Heinicke 700715 Georg Braun s04 367 Dr. Felix Jung 105 443 Detlev Herms 106 418 Maria Herms geb. Bessel⸗ mann 24719 Wilhelm Vitting U 304913 Max Alte LU 307 611 Willy Tormann Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten zu melden, andernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 24. Januar 1944. Allianz Lebensversicherungs⸗AG.

CO

7. Aktien⸗ gesellschaften

28977 . ,,, Groterjan Altien⸗ gesellschaft.

Für das Geschäftsjahr 1912/43 kommt

29024 Bekanntmachung. Altienbrauerei Dormagen vorm. Becker & Cie,, Dormagen, Bez. Köln. Für das Geschäftsjahr 1942/43 kommt eine Dividende von 4 36 zur Verteilung. Die Auszahlung der⸗ selben erfolgt ab 1. Februar 1944 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 45 außer an unserer Gesellschafts⸗ liaffe in Dormagen bei der Deutschen Bank, Köln, bei dem Bankhaus Del⸗ brück/ von der Heydt & Co., Köln, und bei der Dortmunder Aetien⸗Brauerei, ortmund. 3 den 18. Januar 1944. Der Vorstand.

28980 . ü ingebirgsbahn. ttiengeselschaft. Laut Vorstands- und Aufsichtsrats⸗ beschluß vom 18. 1. 1944 gelangt für das 41. Geschäftsjahr (umfassend die Zeit vom 1. Juli 1942 bis 390. Juni 1943) ein Gewinnanteil von 235 zur Verteilung. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. I1 ab sofort bei der Kreis⸗ Sparkasse zu Reichenbach (Eulen⸗ gebirge) mit lit 10,26 je Aktie (ab— züglich 15 7, Kapitalertragsteuer).

Reichenbach / Eulengebirge, im Ja⸗

nuar 1944. Der Vorstand. Dr. Hübner. Mich alski.

sg ö Brauerei zur Walkmühle H. Lück Aktiengesellschaft, Lübeck.

Die am 17. Dezember 1943 abgehal⸗ tene Hauptversammlung genehmigte die Auszahlung einer Dividende von 8 75. Dieselbe kann gegen Aushändi⸗ gung des Dividendenscheins Nr. 2 bei der Handelsbank in Lübeck, Lübeck, oder bei der Gesellschaftskasse erhoben

werden. ö Nach Neuwahlen zum Aussichtsrat setzt sich derselbe wie folgt zusammen: Max Beyersdorf, Dir. der Handelsbank in Lübeck, Lübeck. Vorsitzer; Wilhelm Schlichting, in Fa. Fr. Schlichting, Lübeck, stellv. Vorsitzer; Heinrich Spengler, Kaufmann, Lübecks. Max Lück, Ingenieur, Kiel; Livia Grunert, Frau Konsul, Leipzig; Erna Lück, Lübeck.

Lübeck, den 18. Januar 1944. Der Vorstand. Heinrich Lück. Ewald Jahn ke.

286)9 87

Brauhaus Nürnberg. .

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben gemäß VO. des Reichsjustizministers vom 23. 12. 1943 (RGBl. 1 S. 686) die Verteilung einer Dividende von 625 auf das Stamm⸗ kapital beschlossen.

Die Auszahlung dieser Dividende abzüglich 15 33 Kapitalertragssteuer leinschließlich Kriegszuschlag) erfolgt ab heute gegen Vorlage des Dividenden⸗ scheines Nr. 14 bei folgenden Zahl⸗ stellen:

Bayerische Vereinsbank in Nürnberg

und München,

Deutsche Bank in Berlin, Frankfurt

a. M. und Nürnberg, Commerzbank A.⸗G. in Berlin, Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G. in

Berlin, Deutsche Effekten und Wechselbank

in Frankfurt a. M.

Nürnberg, den 20. Januar 1944.

Der Vorstand. L. Blum. W. Fälker.

g. denn ge yinnialgeselsganen

I0. 26407 Gemäß § 10 Abs. 7 Dividendenabgabe⸗ verordnung machen wir bekannt: Beschluß unserer Gesellschafterver⸗ sammlung vom 22. September 1943: Entsprechend dem Vorschlage der Ge⸗

Rüdnitz eingetragene, 6 vom 10. September 1929 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 345,190 (drei⸗ hundertfünfundvierzig / 10) Gold⸗

Charlottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen, Ein ; sicht in die Geschäftz bücher, einschlan ne n ln ter inen geg, wn Dehsentliche Au sserterung; nungen usw. zu gewähren und ,, und etw II 139163. Der Ingenieur Werner

schäftsführung und der von ihr auf⸗ gestellten Bilanz beschließt die Ge⸗ sellschafterversammlung der Holsteiner

28947) Oeffentliche Zustellung. Der Johann Peter Steffens, An⸗ streicher in Alf, Mosel, Prozeßbevoll⸗

ö bisher von ihnen eingehaltenen Größenbereiche oder in bisher ö § 2 von ihnen nicht gebauten Arten oder auch als neues Aufgaben⸗

eine Dividende von 6 265 . Vertei⸗ Kasper & Rotationskompressoren dürfen nur von solchen Firmen, die gebiet aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu einer be—

lung. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines

Prokura n pin A

Am 31 BShme, Gi des Herm erloschen.

dazu eine besondere Genehmigung erhalten haben und nur in den für sie zugelassenen Ausführungen und Größen her⸗ gestellt werden.

Die Anfertigung von Sonderbauarten, die in den den einzelnen Firmen erteilten Baugenehmigungen nicht enthalten

sonderen Genehmigung.

an den Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin W 15,

Kurfürstendamm 188,189, betrieben sind die Anträge über den für sie zuständigen Reichs⸗ innungsverband einzureichen. .

Anträge auf Baugenehmigung sind

zu richten. Von Handwerks—

sind, bedarf in jedem Falle einer besonderen Genehmigung, ebenso die Einführung neuer Typen und die Herstellung neuer 3 und neuer Modelle. .

nträge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten.

und deren Bauteile, deren Herstellung gemäß den 55 2 bzw. 5 verboten ist, dürfen noch ausgeführt werden, wenn das erfor⸗ derliche Material bereits im Betrieb oder bei Unterlieferanten

86

Vorliegende Aufträge auf Platten, Trog⸗ und Kastenbänder

erforderliche Prüfungen zu gestatten.

den 8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Kraft. den Gebieten von Eupen, Malmedh und Moresnet fowie mi

88

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

§89 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung i Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten un

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.

Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung

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baag, geboren 1880 in Stettin, ist am April 1983 in Kiel verstorben. Da Erbe nicht zu ermitteln ist, werden iejenigen, die Erbrechte beanspruchen, ufgefordert, diese bis zum 1. April 4 bei dem unterzeichneten Gericht nzumelden, andernfalls sestgestellt wird, daß andere Erben als der Fiskus nicht vorhanden sind.

Kiel, den 3. Januar 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 2.

mark, ch der Hypothektenbrief über die im eh n d des Amtsgerichts in Bernau bei Berlin von Zepernick, Kreis Niederbarnim, Band 74 Blatt Nr. 2267 in Abteilung III Nr. 3 für den Kauf— mann Max Koschatzky in Erkner ein⸗ getragene, zu 8 vom Hundert vom 15.9. 19258 verzinsliche Restkaufgeldforderung von 800, (achthundert) Goldmark für kraftlos erklärt.

Bernau bei Berlin, 18. Januar 1944.

mächtigter: Rechtsanwalt Goerz in Traben⸗Trarbach, klagt gegen die Maria Steffens, Tochter des Anton Steffens und Klara geb. Steffens, früher in Alf, Mosel, jetzt in Amerika, wegen Forderung mit dem Antrage auf Zah⸗ lung von 300 Re nebst 4 2 Zinsen seit dem 1. 8. 1940 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits

Nr. ? unter Abzug von 10 5 Kapital⸗ ertragssteuer und 5 . Kriegszuschlag mit netto RM 51, für jede Aktie über nom. EM 1000, —, und zwar ab Donnerstag, den 20. Januar 1944, bei der Dresdner Bank, Berlin W 8, Behrenstr. 35—39. Verlin, am 19. Januar 1944. Der Vorstand. Wilhelm Langrehr.

Butter⸗Handel Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Hamburg, einstimmig, das Stammkapital von fiel 260 000, * um el 4700, auf Re 24 700, zu be⸗ richtigen. Die Erhöhung ist durch⸗ geführt durch Zuteilung eines Zusatz⸗ geschäftsanteiles auf die mehreren Ge⸗ schäftsanteile des bisherigen Gesell⸗ schafters. 6 den 8. November 1913. Holsteiner Butter⸗Handel

wird die Beklagte vor das Amtsgericht

Hoeck, Amtsgerichtsdirektor.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

Erich Ulrich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung.