1944 / 26 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Kenn⸗-Nummern auf Grund der R. -Listen gekennzeichnet und haben folgendes Aussehen VII F d 2137 (Beispieh.

4. Die Fertigungsfolge, nach der die Eisen und Metalle sowie Holz verarbeitende Industrie die Aufträge aus— zuführen hat und das Verhältnis der Fertigungsauf— träge für Bauvorhaben, die mit Kenn Nummern ver⸗ sehen sind, zu den Dringlichkeitsstufen der Fertigungs⸗ programme der Wehrmacht (ADFW.) wird in der

1. Ausführungsbestimmung geregelt. . U

5. Die Gültigkeit der bisher erteilten Kenn-Nummern wird mit Bekanntgabe der neuen Kenn-Nummern des je⸗

weiligen Bedarfsträgers aufgehoben. .

6. Für . Anmeldung von Bauvorhaben gilt die 81. An⸗ ordnung.

J. Die Weiterflhrung nicht in die R.-Listen eingeordneter Bauvorhaben oder Bauvorhabeteile sowie die Durch führung von Fertigungsaufträgen hierzu durch die Eisen⸗, Metall- und Holzderarbeilende Industrie und die Durchführung von Zulieferungstransporten fällt so⸗ weit sie nicht durch Ausnahmegenehmigung nach der 21. Anordnung zum Bau freigegeben sind unter die Strafbestimmungen des Führererlasses vom 21. März 1942 (RGBl. LI65) sowie meines Folgeerlasses vom 28. April 1942 Tgb. Nr. 188242 A3.

8. Tie Anordnung tritt unter gleichzeitiger Aufhebung der 27. Anordnung mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 11. Januar 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Speer.

Bekanntmachung

Alle an einer deutschen Börse amtlich notierten Pfanbriefe und Kommunal-Schuldverschreibungen der Hamburgischen Landesbanl Girozentrale in Hamburg sind zur Be⸗ leihung bei der Deutschen Reichsbank zugelafsen, und zwar Pfandbriefe in Klasse I1(— 75 2 vom Kurswert), Kommunal⸗ Schuldverschreibungen in Klasse II (— 50 3 vom Kurswert).

Berlin, den 20. Januar 1944. Reichsbankdirektorium.

Nichtamtliches Aus der Verwaltung

Zeitliche rte nn,, bei ber kteuerlichen

In Nr. 364 der Deutschen Steuer-Zeitung vom 22, Januar 1944 nimmt Staatssekretär Reinhardt zur Frage einer „zeit⸗ lichen Berücksichtiung der Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung“ eingehend ich nn Staats sekretär Rein⸗ hardt geht von der Besteuerungsgrundlage aus und klärt den Begriff des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals sowie den genauen Ansatz der Steuermeßzahlen. i . für die Erhebung der Gewerbesteuer war bisher nach f 10 Abs. 1 GewStG. soweit sie sich auf den Gewerbeertrag bezieht, der Ge⸗ ̃ , , . . . Erhehungs⸗ eitraum unmittelbar voranging. Dieses Kalenderjahr war immer den Bemessungszeitraum. engen lag der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1912 (1. April 1942 bis 31. März 1948) der Gewerbeertrag des Kalenderjahres 1941 zugrunde. Dadurch waren

aber Erhebungszeitraum und Bemessungszeitraum zwei verschie⸗

dene Zeitabschnitte. Für die Veranlagung zur Einkommensteuer und zur Gewerbhesteuer 1943 hat man nunmehr einen einheit⸗ lichen Bemessungszeitraum festgesetzt: nämlich das Kalender sahr 1943 oder das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschafts sahr, das im Kalenderjahr 1913 endet. Nunmehr wird also die Gewerbesteuer ebenso wie die Einkommensteuer für jedes Ka⸗ lenderjahr nach den Merkmalen und nach Ablauf dieses Kalender jahres veranlagt. Dies ist eine bedeutende steuerliche Verein⸗ fachung. . .

Staatssekretär Reinhardt behandelt auch eingehend die wixrt⸗ schaftlichen Belastungen eines Betriebes (Unkosten), soweit sie bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses berücksichtigt werden können. Im ganzen gesehen darf die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und nach dem Gewerbekapital nur insoweit zu Lasten eines Wirtschaftssahres genommen werden, als sie in diesem Wirtschaftsjahr fällig geworden ist. Ein Bilanzpassivposten wegen später fälliger Gewerbesteuer kommt nicht mehr in Be⸗ tracht. Es kann als Bilanzpassivposten nur noch rückständige Gewerbesteuer in Betracht kommen. Darunter sind Gewerbesteuer— beträge zu verstehen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr fällig geworden, aber am Schluß des Wirtschaftsjahres noch nicht ent⸗ richtet sind. . .

Als fällige Gewerbesteunerbeträge kommen in Betracht: 1. die vorgeschriebenen Vorauszahlungen, 2. die Abschlußzahlung auf Grund des Steuerbescheides für einen vergangenen Erhebungs⸗ zeitraum und 3. die Mehrsteuer auf Grund einer Berichtigungs⸗ pveranlagung. Diese drei Posten sind zu Lasten desjenigen Wirt⸗ schaftsjahres zu nehmen, in dem sie fällig geworden sind.

Die vorher genannte Vereinfachung gilt bei der Gewerbesteuer für alle Erhebungszeiträume, die nach dem 31. März 1943 be⸗ ginnen, also erstmalig für die Zeit ab 1. April 1943. Als erster Erhebungszeitraum gilt die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 19463. Für Gewerbesteuerbeträge, deren Besteuerungsgrundlage in Erhebungszeiträume fällt, die vor dem 1. April 1943 geendet haben, verbleibt es wie bisher. In der Regel ergibt sich für die

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 26 / 7 vom 1.2. Febrnar 1944. S. 2

8 von Vorauszahlungen sei nicht möglich. Der i,, ,, . werde jedoch in den Ergänzungsrichtlinien 1943 zur Ein ommen⸗ steuer, die demnächst erscheinen, die Finanzämter ermächti en, auch den Betrag als Belastung des laufenden Wirtschaftsjahres anzuerkennen, den der Steuerpflichtige als vorgussichtliche Ab⸗ schlagszahlung für diesen oder einen früheren Zeitraum glaub⸗ haft macht und noch vor Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das die Belastung anerkannt werden muß, entrichtet. Vorauszah⸗ lungszeitpunkte für das Wirtschaftsjahr 1943 seien vorbei.

Keine Steuerfreiheit für betriebliche Beihilfen an Bomben geschädigte

Einzelne Unternehmer gewähren Gefolgschaftsmitgliedern, die bei Luftangriffen Sachschäden erlitten haben, Beihilfen. Aus Billigkeitsgründen hatte der Reichsfinanzminister solche Beihilfen nicht als Arbeitslohn angesehen, soweit die Beihilfe im Einzel⸗ sall nicht mehr als 1090 ü- betrug. Mit Erlaß vom 20. Sep⸗

tember 1913 hat der Reichsfinanzminister nunmehr die Steuer⸗

freiheit aufgehoben. In der Begründung dafür wird darauf hingewiesen, daß Personen, die durch feindliche Einwirkung einen Sachschaden erleiden, einen Rechtsanspruch auf Ersatz des Scha—

dens haben. Die Richtlinien für die Entschädigung sind inzwischen

ie zeitliche Grundlage Ar n ö 1 Arbeit Die Heitliche ö kräfte, die nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen hinsichtlich

Wirtschaftsjahre 1543 und 1944, wenn sie mit dem Kalenderjahr

zusammenfallen, also folgende Berechnungsgrundlage:

Das Wirtschaftsjahr 1943 belasten: a) bie am 15. Februar 1913

fällig gewordene Gewerbesteuerzahlung in Höhe eines Viertels der für das Rechnungsjahr 1912 festgesetzten Jahressteuer; b) die Vorauszahlungen, die am 10. Mai, 10. August und 10. November 1943 für den Uebergangserhebungszeitraum vom 1 April bis 31. Dezember fällig geworden sind; e) die Abschlußzahlung für das Rechnungsjahr 1912 und dh eine Mehrsteuer auf Grund einer Berichtigungsveranlagung.

Das Wirtschaftsjahr 1944 belasten: a) die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer für das Wirtschaftsjahr 1944, die am 10. Fe⸗ bruar, 19. Mai, 10. Augqust und 16. November 1944 fällig werden. Die einzelne Vorauszahlung beträgt ebenfalls ein Viertel der für das Rechnungsjahr igtz festgesetzten Jahressteuer und an den⸗ jenigen Fälligkeitstagen, an denen der Steuerbescheid für den Uebergangszeitraum bereits bekanntgegeben ist, ein Drittel. der Steuer, die für den Uebergangszeitraum vom 1. April his 31. De⸗ zember 1943 festgesetzt ist; B) die etwa vorkommende Abschluß⸗ zahlung für den Uebergangszeitraum vom J. April bis 31. De⸗ zember 1963, wenn der Fälligkeitstag für die Abschlußzahlung noch in das Wirtschaftsjahr 1944 fällt; N eine Mehrstener auf Grund einer Berichtigungsveranlagung. Schließlich geht Staats⸗ setretar Neinhardt noch auf die Termine der Vorauszahlungen und die Cinstellung der zuständigen Finanzämter ein, insbeson⸗ dere hinsichtlich der „Rückstände“ Eine nachträgliche Erhöhung

so ausgebaut worden, daß die Entschädigung den entstandenen Schaden voll deckt. Unter [i Umständen 1j kein Grund mehr vorhanden, die erwähnten Unternehmerbeihilfen steuerlich zu begünstigen.

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Arbeitslosenversicherungsfreiheit der Halbtagsbeschäftigung

Nach z 75 a des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits— losenversicherung sind geringfügige Beschäftigungen versicherungs⸗ frei. Geringfügig ist eine ge giga wenn sie auf nicht mehr Us 30 Arbeitsstunden in einer Kalenderwoche nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im voraus durch den Arbeits— vertrag beschränkt ist oder wenn für sie kein höheres wöchent— liches Arbeitsentgelt als 19 Reg oder kein höheres monatliches Arbeitsentgelt als 45 eM vereinbart oder ortsüblich ist. In einer Entscheidung hat, wie in der neuesten Nummer des Reichs— arb.⸗-Blattes mitgeteilt wird, das Reichsversicherungsamt hierzu den rn g ausgesprochen, daß bei wechselndem Arbeitsentgelt des Beschäftigten in den einzelnen Kalenderwochen die voraus— sichtliche dürchschnittliche Höhe des Entgelts maßgebend ist. Dem— entsprechend ist das Reichsversicherungsamt der Jussassung die auch der Reichsatbeitsminister teilt, daß bei wechselnder Tauer der Arbeitszeit in den einzelnen Kalenderwochen die durchschnitt— liche Dauer der Arbeitszeit zugrunde zu legen ist. Hiernach 3 bei Frauen eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des

Gesetzes dann vor, wenn die Beschäftigung im voraus als Halb

tagsbeschäftigung beabsichtigt ist, leech mit Rücksicht auf ihre häuslichen 6 zjten derart geregelt wird, daß sie im Kahmen des

sortlaufenden Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig je eine Woche voll arbeiten, die zweite Woche aber aussetzen oder zwei Wochen voll arbeiten und . wei 6m aussetzen. Hierbei wird vorausgesetzt, daß die durchschnittliche Zahl der Arbeits— stunden in einer Kalenderwoche 30 nicht übersteigt.

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WMWirts chaftsteil

Arbeitsschutz für ausländische Arbeitskräfte und Ostarbeiter

Der Reichsarbeitsminister hat in einer Anordnung vom 8. Ja⸗ nuar 1944 nähere Bestimmungen über den Arbeitsschutz für aus—= ländische Arbeitskräfte und Sstarbeiter getroffen, die im letzten RArbBl. veröffentlicht ist. Für diese Arbeitskräfte gilt danach im wesentlichen derselbe Arbeitsschutz wie für deutsche Ge⸗ solgschaftsmitglieder. Die verhältnismäßig geringfügigen Ab⸗ weichungen sind zum Teil durch andere Lebensgewohnheiten und eine andere körperliche Veranlagung dieser Arbeitskräfte bedingt. Die Tatsache, daß ausländische Arbeitskräfte und Ostarbeiter bei Ausübung ihrer Berufstätigkeit im Deutschen Reich weitgehend gegen Gefahren vor Leben ünd Gesundheit geschützt werden, ver⸗ dient um so stärkere Beachtung, wenn an die Behandlung gedacht wird, die fremdpölkischen Arbeitskräften bei unseren Gegnern zuteil wird.

Ausländische Arbeitskräfte im Sinne der neuen Anordnung sind alle Arbeitskräfte aus Gebieten außerhalb der Reichsgrenze einschließlich der Arbeitskräfte aus dem Generalgouvernement. Ostarbeiter sind die im 8 1 der Verordnung über die Einsatz⸗ bedingungen der Ostarbeiter vom 30. Juni 1949 (RGB. )] S. 190) gengunten Arbeitskräfte. Auf Arbeitskräfte aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, aus Luxemburg, Lothringen, Elsaß, aus den befreiten Gebieten der Untersteiermark, Kärntens und Krains und aus dem Bezirt Bialystok findet das am Be— schäftigungsort für deutsche Gefolgschaftsmitglieder geltende Ar⸗ beitsschutzrecht Anwendung.

Das volle deutsche Arbeitsschutzrecht gilt nach der Anordnung serner auch für einen frech eil der übrigen ausländischen Arbeitskräfte. Es handelt sich hierbei um ausländische Arbeits-

des Arheitsschutzes vergleichbaren 6 Arbeitern gleichzu⸗ stellen sind und außerdem um Arbeitskräfte aus bestimmten in der Anordnung genannten Stagten. Die allgemeinen deutschen Arbeitsschutzbestimmungen (Gesundheits. und a m Arbeitszeitschutz, Mutterschutz ufw. sind danach in vollem Üm' fange auf Arbeitskräfte aus folgenden Staaten anzuwenden: Bulgarien, Dänemark, Estland, . Italien, Kroatien, Lettland, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn.

Den gleichen Anspruch haben Flamen, die ihre Zugehörigkeit zum flämischen Volkstum durch eine amtliche Bescheinigung nach⸗

Reichsorganisationsleiter Dr. Ley über das Wohnungshilfswerk

In seinem Bestreben, das dẽutsche Wohnungshilfswerk in allen Gauen zur Ueberwindung der durch den Lustterror geschaffenen Wohnungsnot wirtungsvoll zum Einjatz zu bringen, sprach Reichs⸗ organisgtionsleiter Dr. Ley am Sonnabend in seiner Eigenschaft als ,,,, zu den verantwortlichen Männern der Dienststellen und Behörden des Gaues Schleswig⸗Holstein. Er umriß in seiner Ansprache die speziellen Aufgaben der Partei und der Behörden, um dieses Werk überall zu schnellem und . Erfolg zu führen. Dabei unterstrich er die wichtige Auf⸗ ebe der Landräte die ebenfalls anwesend waren * und der Bürgermeister als die Behördenstellen, die mit den Bewilligungen in engste Berührung kommen und die alles kun müßten, um Frei von ungngebrachten bürotratischen Hemmungen den Volksgenossen Rat und praktische Hilfe . bringen. Ein solche Planung kann nur dann mit der erforderlichen Schnelligkeit durchgefuhrt werden, wenn jeder einzelne von dem Willen getragen ist, unter restloser , nn aller Mittel und Möglichkeiten den Erfolg sicher= zustellen.

VWiederbeschaffungs⸗ und un hassun gsloste im Entschädigungs⸗ antrag

Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung ist nach der Kriegssachschädenberordnung von den Kosten auszugehen, die hei einer Wiederbeschaffung der zerstörten Sache aufgewendet sind der aufzuwenden wären. Die Wiederbeschaffungskosten werden ich nur selten mit den Kosten decken, die . bei der An⸗ schaffung aufgewendet wurden, sie können niedriger oder höher ein. In den Antragsformulgren der Feststellungsbehörden wird deshalb nach den Wiederbeschaffungskosten der Sachen gefragt. In einem Bescheid des Präsidenten des Reichskriegsschädenamts wird ausgeführt, daß der Geschädigte diese Frage elbstverständlich nur beantworten könne und brauche, wenn er wiederbeschafft habe oder die Wiederbeschaffungskosten ihm bekannt sind. Andernfalls sei es durchaus sachgemäß, statt dessen die Anschaffungskosten aus trüherer Zeit einzusetzen, da diese immerhin brauchbare Anhalts⸗ hunkte für die Wertbemessung geben. Durch einen entsprechenden Vermert müsse daun aher klargestellt werden, daß es sich nicht um Wiederbeschaffungskosten, sondern um die früheren An— chaffungskosten handele. Den Feststellungsbehörden wird emp— ohlen, im Interesse der Klarheit für die Geschädigten in den Vordrucken, die die Angabe von Wiederbeschaffungskosten fordern,

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in geeigneter Weise auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Der Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Italien auf neuer Grundlage

Neues Clearing ubfommen

Rom, 31. Januar. Am 309. Januar 1914 unterzeichneten der Vertreter des Großdeutschen Reiches, Botschafter Rahn, und der

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weisen. Das , . Arbeitsschutzrecht gilt al, ; ausländische Arbeitskräfte, mit denen entsprechende Ein . barungen getroffen worden sind. Für alle übrigen ausländischen Arbeitskräfte und Ostarbeiter regelt sich der AÄrbeitsschutz nach der neuen Anordnung des Reichsarbeitsministers.

Alle deutschen Bestimmungen über den Gesundheits⸗ und Ge⸗ fahrenschutz (Schutz gegen Unfälle und Berufskrankheiten ein schließlich Beschäftigungsverbste und Vorschriften über gefähr— liche Arbeiten) sind danach auf diese Arbeitskräfte anzuwenden.

Die Regelung des Mutterschutzes entspricht der Nr. O der Aus- führungsverordnung zum ö vom 17. Mai 1942.

auch für

Werdende Mütter, Wöchnerinnen und stillende Mütter, die unter die Anordnung fallen, erhalten danach den in Abschn. 1X der Ausführungsverordnung zum Mutterschutzgesetz geregelten Mindestschutz für Sondergruppen erwerbstätiger Frauen (Arbeits⸗ befreiung zwei Wochen vor der Niederkunft, Beschäftigungsverbot für sechs Wochen nach der Niederkunft, besonderer Gefahrenschutz).

Die Bestimmungen der Anordnung über die Arbeitszeit der ausländischen Arbeitskräfte und Ostarbeiter sind ebenfalls der für deutsche Gefolgschaftsmitglieder geltenden Re elung ange glichen. Im Interesse einer leichteren Handhabung wurden diese Bestimmungen auf ein Mindestmaß beschränkt. Arbeiter über 16 Jahre dürfen nach der Anordnüng wöchentlich bis zu 60 Stunden, Arbeiterinnen über 16 Ya re wöchentlich bis zu Stunden und Jugendliche unter 1 ahren wöchentlich bis zu 54 Stunden ausschließlich der Ruhepausen ,. werden. Die Anordnung bestimmt ferner, daß innerhalb der Arbeitszeit die für deutsche , n. lieder vorgeschriebe⸗ nen Pausen zu gewähren sind. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens zehn Stunden vor- zusehen. Auch die nr. Schutz bestimmungen für weibliche ausländische / Arbeitskräfte entsprechen im n . der für deutsche Gefolgschaftsmitglieder getroffenen Kriegsregelung.

Zu Arbeiten an Sonn- und Feiertagen dürfen die augländt⸗· schen Arbeitskräfte nur herangezogen werden, wenn diefe Ar beiten betriebsüblich sind oder in außergewöhnlich dringenden Fällen nn,. Kinder der genannten Arbeitskräfte dürfen ebenso wie deutsche Kinder grundsätzlich nicht beschäftigt werden, Kinder über . Jahre können bis zu vier Stunden täglich mit leichten Arbeiten beschäftigt werden. Die Aufsicht über die Ausführung der Anordnung ist den Gewerbeaufsichtsämtern übertragen worden.

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Vertreter der Republikanischen Faschistischen Regierung, General— sekretär Graf Mazzolini, Abkommen und Protokolle hber die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen Deutschland und Ftalien. Die nn , n und militärischen Erfordernisse ließen es wünschenswert erscheinen, den Zahlungsverkehr zwischen beiden Ländern auf eine neue Grundlage zu stellen. Der auf dem bisherigen Vertrag beruhende Clearingverkehr wird abgeschlossen, um einem neuen Elearingabkommen Platz zu machen, das Grund- lage für eine . Abwicklung des zwischen Deutschland und Italien erfolgenden ai geben soll. Durch diese im Sinne noch engerer Zusammenarbeit getroffenen Vereinbarungen soll gewährleistet werden, daß kein der enn n en Kriegführung und der Versorgung der Bevölke— rung der beiden Länder dienender Warenverkehr an technischen Abpicklungsschwierigkeiten scheitert. Hierdurch wird zugleich ein weiterer wesentlicher Beitrag für die Solidarität der europqischen 3 im Kampf gegen Bolschewismus und Plutokratie ge— geben.

Tabałkanbau im Generalgouvernement

Krakau, 31. Januar. Ueber die jüngste e, , des Tabak⸗ anbaues im Generalgouvernement wird von maßgebender Seite mitgeteilt: Der Tabakanbau im Generalgouvernement liegt vor- zugsweise in den Händen von Kleinbauern; es waren im vorigen Jahr nicht weniger als 108 000 Landwirte mit dem Tabakanbau auf einer Fläche von 15 800 ha beschäftigt. Im letzten Vorkriegs⸗ jahr entfielen auf das Gebiet des heutigen Generalgouvernements rund 6140 ha , mit einem Gesamtertrag von 10459 t. Nach einem kriegsbedingten Absinken der Anbaufläche bezifferte sich im Jahre 1912 dieselbe wieder auf 13 06 ha mit einem Gesamtertrag von 18431 t. Dies bedeutet eine Erhöhung der Tabakanbaufläche um rund 17635 und eine Steigerung des Gesamtertrages um rund 84 35. Damit ist der Tabakanbau im Generalgouvernement in der Lage, nicht nur den Bedarf der Tabakwarenerzeugung an Inlanbstabaken zu decken, sondern darüber hinaus . mindestens 43 Mill. kg jährlich an das Reich auszuführen. Der Anteil der Qualitätstabake am Anbau⸗ programm wurde, sofern es die Bodenverhältnisse irgendwie zu⸗ ließen, erheblich gesteigert. Der Anbau der amerikanischen Tabak- sorten Kentuckh und Virginy hat fh gegenüber den Vorkriegs⸗ . mehr als verdreifacht, der Anbau von Orienttabaken ver⸗ oppelt und ist außerdem durch Einführung neuer Sorten ergänzt worden. Gleichlaufend mit der Verbesserung des Anbaues laufen umfassende Maßnahmen für eine Verbesserung der ,, Eine im Gang befindliche Modernisterung der Zigarettenwerke verspricht nicht nur bedeutende Ersparnis an Kosten und Materfal, sondern wird auch eine Verbesserung der Qualität der Erzeugniffe zur Folge en, An Stelle der gegenwärtig noch mit Handbetrieb erzeugten Zigarren werden in nächster 37 zur Aufstellung kom⸗ mende Maschinen den gleichen Doppelerfolg mit sich bringen.

ches und Zahlungsverkehrs

mmelden und die Urkunde vorzulegen, vidrigenfalls die Kraftloserklärung der

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bebotster

Leg nr ; , Graul, Pensionär, z. Z. in Saß

thekenbank

bor dem Amtsgericht hier, 1I. Stock,

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 26 /27 vom 1./2. Februar 1944. g. 3

Wirtschaft des Auslandes

Span ischportugiesischer Warenautztausch im ersten Halbjahr 1944

Madrid, 1. Februar. Das Programm des Warenaustausches für das erste Halbjahr 1944 innerhalb des spanisch⸗portugiesischen Handelsvertrags ist nunmehr offiziell festgelegt worden. Spanien

wird damit an Portugal traditionelle ire rte geg f wie

Trockenfrüchte, Apfessinen, Textilien usw, sowie auch Eisenbahn⸗ material liefern. Die paertugiesischen Lieferungen an Spanien werden sich auf. Zinn, Hölzer für Bergwerke und Eisenbahn⸗ schwellen, Eisenschrott und Eisenlegierungen für die spanische Industrie sowie auf portugiesische Kolonialprodukte erstrecken.

„Englands Kohlenindustrie im Schmelztiegel“

Genf, 1. Februar. Unter der Ueberschrift „Englands Kohlen⸗ industrie im Schmelztiegel“ schreibt das Mitglied der Exekutive der Südwaliser Bergarbeitergewerkschaft, D. R. Llewellin, in einem Artikel des New Leader“, jetzt sage die britische Agitation dem englischen Volk, die Lage in Englands fon r dn fg; sei verzweifelt ernst“ Für den britischen Bergmann aber „sei die Lage stets verzweifelt ernst“ gewesen, denn früher habe man ihn als Arbeitslosen im Elend verkommen lassen. Gestern noch habe es das Gesetz von a, und Nachfrage den Grubenbesitzern ermöglicht, unter den vielen avbeitslosen Bergleuten ö 6 von deren Hände Arbeit sie sich die größten Reingewinne versprachen. Heute seien Englands Bergleute durch die Aufhebung der Irelzig ig ei gezwungen, sich von den Grubenbesitzern aus? beuten zu lassen. „Englands Grubenindustrie sei durch die Ge— winnsucht ihrer Privatunternehmer fast völlig ruiniert.“ Wer wirklich über Beziehungen zur Kohlenindustrie verfüge, wisse, daß die , nnn unter den britischen Bergleuten nie stärker gewesen sei als heute. Heute könnten sie die Behandlung nicht vergessen, die die privaten Unternehmer ihnen in den Jahren der -Depression zuteil werden ließen. Alles Zureden von seiten der Regierung vermöge das nicht ungeschehen zu machen. An weiter Stelle komme die . stünden doch die englischen

,. in bezug auf die Höhe ihres Verdienstes fast an B3. Stelle von allen englischen Industriearbeitern.

In Südwales leide von zehn Bergmännern einer an einer der üblichen Bergmannskrankheiten, ohne daß man ihm von Staats wegen helfe. Diejenigen Engländer, die heute die eigenen Berg— leute verdammten, schreibt Llewellin schließlich, sollten einmal jene Städte und Ortschaften in Wales besuchen, in denen der Tod reiche Ernte halte. Der englische Bergmann vergegenwärtige sich an Hand seiner Erfahrungen, daß alle Zusammenkünfte von Staatsmännern ihn nicht von seinen Leiden erlösten.

Die schwedische Handelsflotte am 1. Januar 1944

Stockholm, 31. Fanuar. Die schwedische Handelsflotte bestand nach Angaben in Kommersiella Meddelanden am J. Januar 1944 aus 2089 Schiffen mit 1423 800 Bruttotonnen. Die Anzahl der Schiffe ist im Jahre 1963 nicht gestiegen, jedoch die Tonnage, und zwar um 3 ahi BRT. In den letzten vier Monaten 1913 hat sich die bis dahin ständige Verringerung in eine Vermehrung gewendet, da die Kriegsperluste nur gering waren. Seit Kriegs⸗ ausbruch hat die schwedische Handelsflotte eine Nettoabnahme von 168 Schiffen mit 192 940 BRT. erfahren, d. . 12 3 des Bestandes am 31, August 1939. Da die Kriegsverkuste aiff 226 Schiffe mit 570 814 BRT. sich beliefen, ö ein nicht unbedeutender Teil dieser Verluste durch Neubauten ober Käufe aus dem Ausland erfetzt worden, In Schweden selbst wurden 168 Schiffe mit 371 6 BRT.

nen gebaut. ;

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Schweizerischer Verrechnungsverkehr

rich, 81. Januar. Der Direktor der Schweizerischen Vex— vechnungsstelle, Dr. C. Boehi, erklärte in einem Vortrag über den Verrechnungsverkehr, daß im Fahre 1532 nur 47, des schwei⸗ iche, m e, vom Verrechnungsverkehr erfaßt worden eien, im Jahre 1942 waren es dagegen schon 5g 7, Bis Ende November 1913 seien seit Bestehen der Schweizerischen Verrech— nungsstelle insgesamt 7692 Mill. sfrs. an Schweizer Gläubiger ausgezahlt und andererseits 7936 Mill. ssrs. von Schweizer Schuldnern eingezahlt worden. Ende 19435 hatte die Schweiz mit ö. Stgaten Clearingverträge abgeschlossen. Dazu tritt bie staat— che Blockierung des Zahlungsverkehrs gegenüber verschiedenen

anderen Ländern. Hinsichtlich der Nachkriegsentwicklung bemerkte Dr. Boehi, daß der Verre nag bern r, auch dann noch zum Ausgleich von Leistungen und Gegenleistungen zwischen den ein⸗ zelnen Staaten beibehalten werden müsse, um so mehr, als es unsicher sei, ob die Staaten in der Lage sein werden, ihre Währungen zu stabilisieren und die verschiedensten Beschränkungs⸗ und Kontrollmaßnahmen abzubauen. Der Clearingverkehr werde wahrscheinlich noch lange Zeit für die Regelung des schweizerischen Außenhandels ein sehr bedeutsames Instrument darstellen.

Relordförderung im türkischen Steinkohlenbergbau Istanhul,. 1. Februar,. Die Steinkohlenförderung erreichte im 3 1945 die Rekordhöhe von 3136 660 t gegen die bisherige Höchstleistung von 3019 0hst im Fahre 1941.

Morgenthau verhandelt mit Moskau Die britisch⸗amerikanischen Währungsverhandlungen auf dem toten Punkt

Genf, 31. Januar. Wie die Londoner „News Chroniele“ be— richtet, hat Roosevelts Finanzminister, der Jude Morgenthau, sich mit den Machthabern in Moskau in Verbindung gesetzt, weil er sich mit der englischen Regierung nicht über die künftige Welt- währung einigen kann. Der Vizepräsident der sowjetischen Staats⸗ bank, Chechulin, so heißt es in dem Bericht weiter, werde dem— nächst in Washington eintreffen. Die Währungsverhandlungen zwischen Washington und London seien auf einem toten PVunkt angelangt, weil England nicht auf den Keynes-Plan zugunsten des White-Planes verzichten wolle. Jetzt hoffe man, daß die Sowjetregierung, die, so erklärt jedenfalls „News Chroniele“, ebenfalls zum Goldstandard zurückkehren wolle, den Amerikanern gegen die Engländer helfen werde.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Bu dapest, 1. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 130,73 K, Berlin 136,29, Bukarest 278 1, Helsinki 6,90, London Mailand 17,77, New Jork Paris , gi, Prag 13,52, Preßburg II,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6, s, Zürich 86,26.

London, 1 Februar. (D. R. B.) New Vork 4,02 P, 4,03 , Spanien (offiz. 14,90, Montreal 4,43— 4,47 Schweiz 17,30 17,46, Stockholm 16,85 1695, Buenos Aires (offiz. —, Rio 83,647, Schangha⸗ Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 1. Februar. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit.! Amtlich. Berlin —, London New York —, Paris —, Brüssel 30, 11— 30, 7, Schweiz 43, 63 43,71. Helsink

—. Italien (Clearing) —, Mabrid —, Oslo

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Kopenhagen Stockholm 44,81 —= 44,90, Prag ——

Zürich, 1 Februar. (D. N. B.) III. 46 Uhr. Paris 6, 25, London 17,32, New York 4,3), Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,67 ½½ nom., Madrid 39,5 B., Holland 2298, Berlin 172,55, Lissabon 1165, Stockholm 102, 964, Oslo 95, 67 , Kopenhagen W037 V, Sofia 5,37 4 Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb 8.75, Istanbul 3,55 B., Bukarest 2, 37 ½, Helsinki 8,76

Preßburg 15,90, Buenos Aires 93,75, Japan 101, 650, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 1. Februar. (D. N. B. London 19, 341, New Jork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80. Zürich 1II,25, Rom Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15 Oslo 109,00, Helsink H. 83, Madrid Alles Briefkurse.

Stockholm, 1. Februar. (D. N. B. London I6, Ss; G., 16, 95 B., Berlin 16,560 G.. 168,50 B., Paris G., H, oJ B. Brüssel —— G., 67, »0 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G. 97,80 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87. 50 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 96,65 B., Washington 4,15 C., 4,20 B., Helsink S, 35 G. S659 B., Rom G., 22,30 B., Kanada 3,77 G., 382 B;, Madrid —— G. Türke; B., Lissabon G. 17,50 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 1. Februar. (D. N. B. London —— G., 17,76 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G. 10,00 B., New York , G., 0 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G. 93,00 B., Helsinki 8, 0 G., 9, 29 B., Antwerpen G., 7l, 50 B., Stockholm 104, (6. 10510 B., Kopenhagen 91,55 G. 92, 235 B., Rom G., 28,20 B., Prag G. .

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London, 1. Februar. (D. N. B. Silber Barren prompi

25,506 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.

Onennicher Ameiger

n Berlin festgestellte Notierungen für tetegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegrayhifche Auszahlung

2. Februar 81. Januar

eld Brief Geld Brief Aeg pten (Alexandrien und

p 1èẽ ägyvt. Pfund **

Afghanistan (Kabul) ...... .. 100 Afghani 18,79 18,88 18,79 158,83 Albanien (Tirana) ...... ...... 100 Franken 80,92 31,08 50,92 31,05 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap.-Pef. o,5ßs8 0,592 0,6683 C0, 5gz Australien (Sidney) ..... .... aunr. Pfund , . . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 109 Belga 35, 906 40,0. 639,96 40, 0 Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro 2 * J 2 Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

, 100 Rupien Bulgarlen (Sofia). .... ...... 100 Lewa 3,947 S, 053 8,947? 3, 95685 Dänemark (Kopenhagen) ... 100 Kronen 52, i685 52,6 52,15 52, a6 England (London) ... ...... 1 engl. Pfund . . Finnland (Helsinki) ...... ... 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 6, 07 Frankreich (Paris) .... ..... 100 Frs. Griechenland (Athen) .. ..... 100 Drachmen 1,668 1,572 1,8668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

R 1090 gulden 139,0 132,70 132,10 162,70 Iran (Teheran)... 100 Rials 14,59 14,51 14,59 14,51 Island (Reykjavih) ..... .... 100 isl. Kr. 385,2 35,5090 35,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9, 99g 10,1 89,99 19,01 Japan (Tokio und Kobe) ... 100 Jen 55, 551 58,711 58,591 58,711 Kanada (Montreal) ...... ... 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) .... ...... 1090 Kuna 4,995 5, 0058 4,995 h, 0065 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) .. ..... ... 100 Kronen 56, 76 56, 885 56,76 56, 85 Portugal (Lissabon) ...... .. 100 Escudo 10, 19 106,1 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗

,,, 100 Kronen os, a 58,86 vo, nas 69, 6s Schweiz (Zürich, Basel und

n, 100 Frs. S7, 89 58,09 57,369 6868,01 Serbien (Belgrad) ...... ... 190 serb. Dinar 4,095 5,005 4965 5350065 Slowakei (Preßburg) ...... 109 slow. Kr. 5.5851 3,699 8,591 8,699 Spanien (Madrid u. Barcelona), 100 Pesetas 25,565 28,5805 235,565 238, 6065 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) . ...... füdafr. Pfd. Türkei (Istanbul) ...... .... türk. Pfund 1,976 1,582 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ...... ... 100 Peng Uruguayh (Montevideo) ..... 1ẽ Goldpeso 1,ů 199 1,201 1,109 1,901 Verein. Stagten von Amerika

neh n,, . 1ollar

mr exe e, Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brio] England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ...... 9, 9 9, 91 , . . Hoss wos Australien, Neuseeland ...... .. ...... 4 . 7, 912 7, 98 Grit sch⸗Rnn len . . 74, 18 74,39 Rane; . 2 6 2, 095 2, 10 Vereinigte Staaten von Amerika . ...... ...... ...... 2, 498 2, 502 Brasilien r 0, 1890 0, 188 Ausländische Gelvsorten und Banknoten 2. Februar 61. Januar Geld Brief Geld Brief ö, Notiz 20,89 20,45 go, sz 80, 46 20⸗Franes⸗Stücke ... .... 24 für 16,16 16,29 16,16 16,98 Golb⸗Dollarß ..... .. ...... 1 Stück 4, 185 4,295 4,185 (, 306 wean n,, ägyyt. Pfd. 4, 89 4,41 4,39 4, 41 Ameritanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar ,, 1Pap.⸗Peso 0, 44 90, 46 0, 44 0, 46 mn nnn, . 1 austr. Pfd. 2, 44 2, 4 2,44 2, 465 Gene,, fo 5 Belgas 88,92 40,06 86, 92 40,08 Bg sssantssne, 1èCruzeiro 0, 06 0, o O0, os 0,09 Britisch⸗Indische .... ..... 100 Rupien 22, 965 25,905 22,95 26,06 Bulgarische: 500 Lewa und

än, 100 Lewa 6, 0 8, 09 8, 07 8, 0s Dänische: große ...... ...... 100 Kronen

10 Kr. und darunter ...... 100 Kronen a, 10 32, 60 5g, 19 5e, 30 Englische: 10 und darunter 1 engl. Pfd. Finnische ..... k .. 100 Finnmarkt 50oss S075 S, oss 3, ons Französische ...... .... ..... 100 Irs. 4, 959 5,01 6,99 5, 01 Holländische .. ..... 182,09 132,70 132,70 152, 76

talienische: große * 9, 98 10,99 9,98 10,02

lin r , ,, . 1060 Tire 358 19,07 gos io, oꝛ , ,, , . J... 1 tanad. Dohar G66 hol / bes or , 100 Kuna 4,99 5, o1 46,99 5,01 NVorwegische: 50 Kr. u. barunter 100 Kronen 56, s 57,11 656,89 67, 11 Rumänische: 1000 Lei unb / J

, 100 Zei 1,56 1 1,6 6 Schwedische: große ...... ... 1090 Kronen . ö i. e

60 Kronen ünd darunter.. 100 Kronen 59, 40 59,84 89, 40 59, 89 Schweizer: große ... .... 100 Frs. 57,83 55,07 57,88 58, 07

100 Frs. und darunter ... 100 Frs. 57,88 58,07 57,83 56,07 g,, 100 serb. Dinar 4699 5,09 4,99 501 Slowatische: 20 Kronen und

darunter.... ... 109 slow. Kr. 3,55 58,68 3, 55 8,52 Südafritanische Union ...... 1 südgfr. Psb. 4, 89 4,41 6,49 4,41 K 1 türk. Pfund 1,91 1,98 1,91 1,98 Ungarische: 100 Peng und ;

ann.,

100 Bengb 60, g

L. Untersuchunga⸗ und Gtrafsachen. 2X. Zwangs versteigerungen,

5. Verluft⸗ und D ; 3. Aufgedote, rlust⸗ und Fundsachen

6. Auslosung usw. von

4. Oeffentliche K 9

ertpapieren,

3. Qommanditgeseilschaften auf Attien.

9. Deutsche Koloniolgesenischaften, .

J. Aktiengesellschaften, 1. Genossenschaften,

19. Seselljchaften m. b. H., 12. Offene Handels- und Qommanditgesensschaften.

14. Deutsche Relchsbant und

153. Unfall⸗ und Inval I5. Verschiedene Bekanntmachungen.

ngen.

8. Aufgebote

los erklärt werden.

falls werden die Urkunden für kraft— Mannheim, den

aygon Aufgebot. 8. Januar 1944. Amtsgericht. BG. 3. (2 F 68 / . Der Firma N. V. Buiten⸗ 7 landsche BVantvereen ging, mster⸗ 29808 Bekanntmachung.

damm C, Heerengracht 265, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Friedrich Carl Sarre und Eduard Wätjen zu Berlin Wö5, Viktoriastraße 33, haben das Aufgebot folgender AEtien der J. G. arbenindustrie Aktiengesellschaft, Frank⸗ urt Main, iM 11 060, = A 56g gä, 98 858, 257 685, 245 771, 231 663, 251 682, 231 661, 231 660 —— 8/1000, = mit Dividendenscheinen Nr. 20 und Er— neuerungsscheinen, B 1072638, 1072635, 1032684, 172633, 1072632 1072631, L072 636, 1070 639, go ft, 9 fz, WI 192, S800 605, 785 886, 620 287, e1 152 15/206, mit Dividenden⸗ scheinen Nr. 26 und Erneuerungsschei⸗ lz9els) nen beantragt. Der Inhaber der Ur— kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Heilig kreuzgasse 34, Zimmer 19, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte anzu—

furt a. M. Bezirk 32 Abt. III unter sd

Hypothek von 10000, nung zum RBG. vom 25.

Brief ist kraftlos.

Satzung erklären wir

Schüler.

Urkunde erfolgen wird.

Lebensver Frankfurt am Main, 24. Januar 1944.

loch, West, Adolf⸗Hitler⸗Straße 164, 75 859 M at das Aufgebot folgender Urkunden K .,

Mannheim Reihe 44 Buch⸗

Ez 334 009 a tabe C Nr. 2986 und 7712 über je

Zinn,

dird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ . min am Dienstag, den 5. August 1914, vormittags Sz Uhr,

in 82 6e mmer 227, seine Rechte anzumelden

Berlin, den 28. nd die Urkunden vorzulegen, andern⸗

Der Vorstand.

Ueber die im Grundbuch von Frank⸗ Blatt 2623 in Nr. 22 a eingetragene Ge ist auf Grund des 89 Abs. 3 der 11. Verord⸗

neuer Brief erteilt worden. Frankfurt a. M., 2. Januar 1944.

as m, (Grundbuchamt). Ibteilung 53.

5. Verlust⸗ n. undsachen Gemäß Punkt 2 Absatz 6 unserer Nr. 9865 und 98665 für ungültig.

Oelsnitz (Erzgeb.), 31. Jan. 1944. Gewerkschaft Deutschland.

cherungs⸗Aktiengesellschaft.

29386 . Wilhelm Die Versicherungsscheine A 527 Egon

A II 438 Albrecht Eden, A 48 643 . borg König, A 58777 Karl Uebel er

A 99277, A 112473 Joachim Wetter⸗

deantragt; Mäntel zweier 13 3. ag Xi 8 * 967 P 46 . ahn, A 12 668 Fritz Lange, A 117 267, sandbriese, der Rheinischen, Sypo—= ö * 008, E ö gh Georg August

Meta . E 3I5 6560 Otto Wilhelm, r Inhaber der Urkunde August Hengst, E Ni 72 Tony Moeller, AM 251 017 Otto Voß und M 572 267 Ludwig Kraus sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Einspruch bei uns erfolgt. Januar 1944.

Auf Wunsch vieler Bezieher erscheint das 29326

11. 1941 ein 8. . ) Der alte dem Inhalt aus dem vorangegangenen Monat.

Die Bestellungen müssen bei

entgegen.

Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 6, H. 0. auf das früher wöchentlich erscheinende Register Neubestellung des Monatsregisters gebeten.

hier angezeigte Monatsregister angerechnet.

die Kuxe

r

7. Altiengesellschaften Aktien ⸗Sachregiste

zum Reichs- und Staatsanzeiger

bon Ende Januar 1944 ab monatlich einmal am Ende eines jeden Monats mit

i gen müs em untenstehenden Verlag erfolgen, da das Register noch nicht in die Zeitungspreisliste eingetragen ist. Vom 15. Februar 1944 nehmen auch alle Postämter Bestellungen auf das Aktien⸗Sa,

Alle früheren Bestellungen sind hinfällig. zestellung d ; Bereits erfolgte Bestellungen auf das im Heft 52 / i943 angezeigte Vierteljahrsregister werden vom Verlag auf das

Selbstwverlag M. Banse, Inh. M. Allenstein, O Kölzig über Friedeberg, Neum.

register

Es wird um

ehen

Entsprechend dem gemeinsamen Be— schluß von Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft kommt eine Divi⸗ dende für das Geschäftssahr 192/43 in Höhe von 6 3, auf die Inhaber⸗

Amtsgericht. Abt. 42 Englerth, Ey 355 4e a Dorothea und Namensaktien, zahlbar am 31. Ja⸗ Englerth, A 3033 Johann Schmidt, nuar 1944, zur Ausschüttung. chum,

Es sind also auf jeden zur Einliefe— rung gelangenden Dividendenschein chen, Nr. 19 der Nummern der Inhaber⸗ Aktien 1— 330 000 und 550 001-559 000 und 709 001-859 009 REM 24, ab- zügl. 15 35 (10 3 Kapitalertragsteuer zuzügl. 50 z. Kriegszuschlag) Reichs⸗ mark 20,40 zu zahlen. . Die Dividende ist zahlbar, außer an unserer Gesellschaftskasse in Essen, bei

X SC isi,

Zinn, E 340940

Reichs Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesell⸗ schaft, Berlin,

Bankhaus Burkhardt K Co, Essen,

Bankhaus Pferdmenges Co, Köln,

Commerzbank Attiengesellschaft, Ber⸗ lin, und deren Niederlassungen,

Westfalenbank Atiengesellschaft, Bo⸗

Bankhaus Merck, Finck G Co., Mün⸗

Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin,

Bank der Deutschen Arbeit Akltien« esellschaft, iederlassung Essen,

Nationablank Aktiengefellschaft, Essen,

Bankhaus Grunelius K Eo, Frank— furt a. Main,

Bankhaus C. G. Trinkaus, Düssel⸗

folgenden Bankhäusern:; dorf,

Len she Bank, Berlin, und deren Bankhaus Poensgen, Marr K Co., Niederlassungen, Düsseldorf,

Dresdner Bank, Berlin, und deren August Thhssen-Bant Alütiengesell= Niederlassungen, schast, Berlin WS, Behrenstraße 8,

Berlin, und deren

Rheinische Girozentrale und Provin⸗ lalbank, Düsseldorf, nd deren Zweiganstalt in Köln,

Landesbank und Sparlkassenzentrale

für Westfalen (Girozentrale), Münster, Niedersächsische Landesbank ⸗Giro⸗

. Sannover. Essen, den 31. Januar 1944. Rhe n ich. Wen salische⸗ Elektrizitätswerl Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Henke. Schmit.

Friedrich Töpel Aktiengesellschaft, Triytis⸗Oberpöllnitz.

Für das Geschäftsjahr 1942143 kom⸗ men 3 23 Dividende gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine Nr. 2, ab- sailich 15 * Steuern, ab 1. Februar M44 bei dem Bankhaus Gebr. Ober⸗ laender in Gera oder bei der Gesell⸗ schaftskasse in Oberpöllnitz zur Ver⸗ teilung. 29825

Triptis⸗Oberpöllnitz, 25. Jan. 194

Der Vorstand. Dr. Biedermann.

Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden. Auf. Grund der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederver— sammlungen vom 23. Dezember 1943 haben der Aufsichtsrat und der Vor— stand heschlossen, die Dividende für das Geschäftsjahr 1942/43 mit 43 fest⸗ usetzen. Die Auszahlung der Divi— ende erfolgt ab 10. Februar 1944 gegen gluchabꝰ des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. 1 unter Kürzung von l5 * Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag 29324 bei der Dresdner Bank in Dresden und Berlin sowie deren übrigen Niederlassungen oder . bei der Gesellschaftskasse in Dresden. Dresden, den 25. Januar 1914.

Der Vorstand. Dr. Hans Roerin.

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