1944 / 29 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

1.

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A 248 Die loschen. A 118 Die erlosche bert Bi Die Mitinhe A 16 und D Stadt General Die ? und Wi 3890 Die Geschäft A 35

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Die 1 delbach inhaber;

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Gesellsch ditgesell „Lederfe heim / Ts wandelt loschen. 587 Die Christig A 466 „Jost“ Die 4 jüngere Frankfu Werke Firma, B 50 rungsan Frankfu Die loschen. B 417 mit best Die loschen. B 874 Aktienge Die

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Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 28 vom 3. Februar 1944. S. 2

Zentralhandelsregister

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregifter,

8. Vereinsregifter, 4. Senossenschaftsregister,

5. Musterregister, 7. Konkurse und Vergleichssachen. 6. Urheßerrechtseintragsrolle,

3. Berschiedenes.

I. Handels regifter

3 die Angaben in 9 ) wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Augsburg. 29334 Amtsgericht Augsburg Register⸗ gericht den 27. Januar 1944.

Veränderungen:

S. R. A Au. 867 am 10. Jan. 1944 bei „Fritz Zuber“, Sitz: Augsburg (Thommstr. 919) Großhandel und Großhandelsmakler für Nutzholzy. Die persoͤnlich haftende Gesellschafterin Zu⸗ ber, Emma, ist ausgeschieden. Als neue persönlich haftende Gesellschafter sind eingetreten: Käufl, Karla, geb. Zuber, Kaufmannsehefrau, Bad Tölz, Schwarz— mayr, Irma, geb. Zuber, Oberleut⸗ nantsehefrau, Bad Tölz. Zur Vertre⸗ tung der Gesellschaft und Zeichnung der Firma sind die Gesellschafter Fischer und Käufl, Karla, zusammen berechtigt. Die Gesellschafterin Schwarzmayr, Irma, ist von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Einzelprokura. Käufl, Alfred, bleibt bestehen.

H.⸗R. A Au. 102 am 14. Jan. 1944 bei „Michel⸗Werke, Augsburg, Ing. Johann Michel“, Sitz; Augsburg: Prokura Dr. Max Rembeck ist erloschen. An Laura Michel in Augsburg ist Ein⸗ zelprokura für den Betrieb der Haupt⸗ niederlassung Augsburg und für den Betrieb der Zweigniederlassung Bre⸗ genz erteilt.

Die gleiche Eintragung wird beim Registergericht Feldkirch für die in Bre⸗ genz unter gleicher Firma mit dem Zusatz Werk Bregenz bestehende Zweig⸗ niederlassung erfolgen. Ham berg. 29335 Amtsgericht Bamberg, 27. Jan. 1944.

Veränderung: H⸗R. A Bbg. II 717 „Presba“ Preßstoffwerk Bamberg, Vaaßen Oehlhorn C Woelz, Bamberg. Dem Kaufmann Herbert Vaaßen ist durch einstweilige Verfügung der Kam⸗ mer für Handelssachen des Landgerichts Bamberg vom 12. 1. 1944 Hk 2143 bis zur rechtskräftigen Erledigung des beim Landgericht Bamberg anhängigen Rechtsstreits Hk9 L435 wegen Aus— schließung eines Gesellschafters die Ge⸗ schäftsführung und Vertretungsmacht entzogen. Eerlin. 29336

Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 27. Januar 1944. Veränderungen:

A 87583 Böhmische u. Schlesische Kohlenwerke F. A. Meyer K Co.

Die Vrokura des Emil Klingeberg ist erloschen.

A 107636 Hotel Rheinlang Johan⸗ nes Helm. .

Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur ermächtigt: Die Gesellschafterinnen Elli Helm geb. Lamprecht und Wanda Hoerter geb. Schliephake, und zwar jede von ihnen allein, die Gesellschafter Jo⸗ hannes Helm und Hans Carl Hoerter sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.

A 110152 Glasbläserei Otto Arno Müller.

Zur Vertretung, der Gesellschaft ist nur der Gesellschafter Otto Arno Müller ermächtigt. Die Gesellschafter Arthur Müller und Max Müller sind von der Vertretung der Gesellschaft ausge⸗ schlossen. Die Prokura der Anna Müller geb. Schmidt ist erloschen.

A 112324 Hanns Arens Verlag Kommanditgesellschaft.

Die Einlage eines Kommanditisten ist herabgesetzt.

Eerlin. 29337 Abt. 552. Berlin, 27. Januar 1944. Veränderung:

A 99380 Franz Völker Kleider.

Inhaber setzt: Karl Völker, Kauf⸗ mann, Berlin, und Anna Völker geb. Hübner, Berlin, in ungeteilter Erben⸗ gemeinschaft. Die Uebernahme der unbeschränkter Haftung für die bestehen⸗ den Geschäftsverbindlichkeiten ist aus—⸗ geschlossen.

Veutitschein. 29266 Amtsgericht Neutitschein, 22. 1. 1944. Veränderung: 1H.⸗R. A 34 Kbg. J. B. Möbel⸗ fabrik und Sägewerk, Lorenz C Co.

Jomma-ditgesellschaft, Poruba, Kreis

Wagstadt. Die dem Kaufmann Fried⸗ rich Raschka in Neutitschein erteilte zesamtprokurg ist erloschen. Der Frau Margarethe Lorenz, Betriebsführers⸗ sattin in Poruba Nr. 55 bei Schön⸗ rünn, ist Gesamtprokura erteilt. Sie ertritt die Gesellschaft gemeinsam mit em persönlich haftenden Gesellschafter Miroslaus Blasej. OPppeln. . 29267 Amtsgericht Oppeln, 29. Januor 14. Veränderung: A 965. Georg musnok, Textilhaus, Oppeln. Offene zandelsgesellschaft. Persönlich haftende zesellschafter: verw. Frau Maxie Rus— lok geb. Fischer, Kaufmann Walter Rusnok, Frau Ruth Güttler geb. Rus⸗ nok, sämtlich in Oppeln., Die Gesell— schaft hat am 1. Januar 1943 begonnen. Die Gesellschaft dauert bis 31. Dez. 1947.

KRorna, Bz. Leipzig. 2928

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 20. Januar nossenschaft Festbesoldeter, b. H. in Borna, eingetragen

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind die Gesellschafter Walter Rusnok und die Witwe Frau Marie Rusnok geb. Fischer und zwar jeder für sich ĩ Einstellung von Prokpristen, zur Auf⸗ nahme und Hergabe von Krediten aller Art und zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 19. Juli 1913 hat sich die Genossenschaft aufgelöst.

Borna, den 20. Januar 1944.

Amtsgericht. Oppeln,

Amtsgericht Veränderung: Georg Rusnok, Offene Handelsgesellschaft. Gesellschafter: Marie Rusnok geb. Fischer, Kaufmann Walter Rusnok, Frau Ruth Güttler geb. Rusnok, sämtlich in Oppeln. Gesellschaft hat am

A 1270 Textil⸗ ; . Amtsgericht Eger. Veränderungen: Gn.⸗R. II 46, 8. 1. 1944, Spar⸗ und Darlehens kassen⸗Verein berg und Waschagrün, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, In der Hauptver⸗ sammlung am 17. Dezember 1943 wur⸗ den die Satzungen in den S8 1, 6, 44, 53, 55 u. 83 geändert.

Großhandel Persönlich

Januar 1913 Sitz Michelsberg. Die Gesellschaft dauert bis Dezember 1947. und Vertretung der Gesellschafter Rusnok und die Witwe Frau Marie Rusnok geb. Fischer und zwar jeder für sich berechtigt. stellung von

Die Firma „Raiffeisenkasse Michelsberg, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. schäftsanteil ist auf 50, RA erhöht. Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen durch Anschlag an der Kund⸗ machungstafel Michelsberg oder durch Runoͤschreiben an alle Mitglieder.

Für die Ein⸗ Prokuristen, aller Art und jum Kauf oder Verkauf Genossenschaft von Grundstücken ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. H 1944, Spar⸗ und Darlehenskassen witz und Umgebung, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, In der Hauptversamm⸗ lung am 12. Dezember 1913 wurde die Umwandlung der Genossenschaft in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung Die Satzung sprechend in den 12, dem in den 58 und 83 geändert. Raiffeisenkasse t registrierte Genossenschaft mit beschränk⸗ Der Geschäftsanteil ist Die öffentlichen

Posen. Handelsregister Amtsgericht Posen. Veränderung:

Am 17. Januar 1944: H.-R. A 4027

J. Grauding R. Kroepsch in Posen

Manufaktureinzelhan⸗

Die Prokura der Erika

Sitz: Wickwitz.

(Poststraße delsgeschäft). Grauding est erloschen.

ist dement⸗ 3 und außer⸗ 44, 53, 55

beschlossen.

Solingen. Handelsregistereintragungen. Abteilung A.

Am 24. Januar 1944:

. Heinrich Pütz Sohn in Solingen: Die Prokura der Ehefrau Heinrich Pütz, Klara geb. Schwarz, ist

Nr. 771 Paul Heyderhoff in Solin⸗ gen: Die Prokura des Otto Henkels ist

ter Haftung. auf 50, Rr erhöht. Bekanntmachungen erfolgen durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft Rundschreiben an alle Mitglieder. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Ulliers⸗ reith mit Bernetzreith, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, In der Hauptver⸗ sammlung am 17. Oktober 1943 wur⸗ den die Satzungen in den ss 6, 7, Der Geschäftsanteil ist auf 50, RM erhöht.

Gn.⸗R. V 180, 17. 1. 1944, Elektrizi⸗ Harlosee mit Kahu⸗ dowa, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz: Harlosee. der Generalversammlung zember 1939 wurde die Auflösung der Genossenschaft und die Liquidation be⸗ Liquidator ist der derzeitige Josef Nadler, Ob⸗ Isidor Klement, Obmannstell⸗ Baumgartl, Johann Pittxof.

Solingen, den 26. Januar 1944. Amtsgericht. Stra sund. Sitz: Ulliersreith. Amtsgericht Stralsund, den 13. Januar 1944. H⸗R. A 765 W. Knuth K Co., Stral⸗ sund. Die Prokura Emil Pramschiefer ist erloschen. K tätsgenossenschaft Ten chern. Bekanntmachung. Bei der im hiesigen Handelsregister A - eingetragenen K Koettnitz, getragen worden:

ist heute ein⸗

Vorstand, u. zw.: Lederhausen, Mineralöl ⸗Werk Teuchern. Vormals Filler u. Koettnitz. Geschäftsinhaber ist die Firma Cafati und Lederhausen offene Handelsgesell⸗ schaft in Königsberg i. Pr. Die Ueber— nahme der im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des frühe⸗ ren Inhabers ist ausgeschlossen worden. Teuchern, den 24. Fanuar 1944. Das Amtsgericht.

Liquidatoren Unterschrift dator“ gemeinsam bei. und deren

ie bisherige

1944, Spar⸗ und Vorschußkasse Rodisfort, registrierte Genofsenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Rodisfort. versammlung wurde die Umwandlung der Genossen— eine Genossenschaft schränkter Haftung beschlossen und der Geschäftsanteil auf 50, sowie die Haftsumme mit 50,

In der Haupt⸗ Amtsgericht Zerbst, 22. Januar 1944. Betrifft: die Firma Otto Natho in

Gesellschafter Otto Natho verstorben; Martha geb. Gürtler in Zerbst ein—

Vorschußkasse eingetragene, Genossenschaft mit beschränkter Sauerbrunn, Ortsteil Rodisfort. Genossenschaft Sauerbrunn, Ortsteil Rodisfort. Satzung ist entsprechend in den 88 1, 3

4. Genossenichasts⸗ register

Angermünde. Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ re eingetragenen Ziethener Spar⸗ und Darlehnskasse ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 13. Mai 1942 unter Einführung des Einheitsstatuts E Ia vom gleichen Tage die Firma in Ziethener Spar⸗ und ö skasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Groß⸗= Ziethen, Krs. Angermünde, geändert

Gn. ⸗R. VIII 14, 24. 1. 1944, Volks⸗ bank Ronsperg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung. ausgeschieden: Dipl.⸗Ing. aus dem Wehrdienst entlassen und ist wieder Vorstandsmitglied.

Gn.⸗R. IV 118, 24. 1. 1944, Deutsche Bezugs⸗Absatz⸗ und registrierte Ge⸗ mit beschränkter In der Hauptversammlung 16. Januar Satzungen in den 6, 8, 32 und 34 geändert, (Geschäftsanteil auf RM“ 25,

Darlehnskasse,

landwirtschaftliche Betriebsgenossenschaft, Angermünde, den 15. Januar 1944. nossenschaft Das Amtsgericht. lei cherode. Genossenschaftsregister Nr. 4. Sollstedter Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Rehungen.

Die Firma ist geändert in: Raiff⸗ Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Rehun⸗ Nach dem Beschluß der Mitglie⸗ derversammlung vom 5. Dezember 1943 gilt jetzt die Mustersatzung des Reichs— verbandes der deutschen landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften Raiffeisen VU, Berlin, Druckmuster E 2a. Geschäftsanteil Zeichnung der Firma geschieht zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzer oder sein Stellvertreter.

Gn. ⸗R. VIII S5, 24. 1. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Blisowa und Umgebung, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Hauytversammlung

eingetragene

Satzungen in den 86 1, 5, 7, 53 und 55 Die Firma lautet nunmehr: Naiffeisenkasse registrierte

Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗—

1944, Elektriai⸗ tätsgenossenschaft die Gemeinde Schneidmühl, registrierte Genossenschaft

mit heschränkter Haftung, Sitz Schneid⸗

den: Heinrich Falb, Josef Schmidt und Rudolf Schmidt. In den Vorstand ge⸗ wählt: Johann Klement, Bergarbeiter in Schneidmühl, Alois Hous, Wagner⸗ meister in Schneidmühl, und Alois Kugler, Tischlermeister in Schneidmühl.

Gn.⸗R. V 194, 24. 1. 1944, Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft für die Gemeinde Funkenstein, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Funken⸗ stein. Anton Haßmann ist nunmehr Obmann. Johann Frank ist Obmanns⸗ stellvertreter.

Hisreld. 29283) Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisfeld, 26. Januar 1944. Firmenänderung: Neue Satzung. Gen. 20 Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schnett. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. November 1943 ist: 1. die bisherige Firma der Genossenschaft ge⸗ ändert worden in: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Schnett, 2. die Mustersatzung Form E Za des Reichs⸗ verbandes als Rechtsgrundlage der Ge⸗

nossenschaft angenommen worden.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pfege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Ma⸗

schinenbenutzung.

Lestienberꝶ. 29284 Gn.-R. 5a Spar⸗ und Darlehnskasse Goschüß e. G. m. u. H. in Goschütz. Die Firma ist in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. in Goschütz geändert. Im §z 42 Abs. ? des Statuts ist das Wort „Schlesien“ durch „Niederschlesien“ ersetzt. Festenberg, 24. Januar 1944. Amtsgericht.

iu hen. 29285 Genossenschaftsregister 117.

Wallwitzer Spar⸗ und Darlehnskasse im Kreise Guben eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 10. 1. 1944 ist das Statut in 5 1 (Firma) geändert. Der Name

eisenkasse Wallwitz eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht. l

Amtsgericht Guben, 21. Januar 1944.

Ha dam ann. 29286 In unser Genossenschaftsregister wurde heute das Statut vom 22. November 1943 der Dreschgenossenschaft e. G. m. b. H., Lahr / Krs. Limburg, eingetragen.

Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. das selbstgebaute Getreide der Mitglieder mit der Dreschmaschine zu dreschen, 2. Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen. Gn.⸗R. 68

Hadamar, den 17. Januar 1944.

Amtsgericht.

Litrymannstadt. 29287 Amtsgericht Litzmannstadt, den 15. Januar 1944. Neueintragung:

Gn. -R. 24. In das hiesige Genossen⸗ schaftsregister ist unter der Nr. 24 eine Genossenschaft unter der Firma Einsatz⸗ genossenschaft des Malerhandwerks, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Litzmannstadt ein⸗ getragen worden. Das Statut ist am 13. Oktober 1943 festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist: Die Uebernahme von Großaufträgen an das Maler⸗ handwerk, die Aufteilung solcher Auf⸗ träge unter die Mitglieder, die Unter⸗ stützung der Mitglieder bei der Finan⸗ zierung und Durchführung der Auf⸗ träge, insbesondere durch Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe sowie die Vornahme von sonstigen Geschäften, die mit den vorstehenden Aufgaben zu⸗ sammenhängen oder der Förderung des Malerhandwerks in Litzmannstadt dienen.

Mäi kRrisch Schänbenrꝶ. 29288 Amtsgericht Mährisch Schönberg, den 13. Januar 1944. ; 5 Gn.⸗R. 545. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, registrierte Genosi⸗aschaft mit beschränkter Haftung in Markt Türnau (Sudetengaun), eingetragen: Die SS 1, 3 und 55 der Genossen⸗ schaftssatzungen wurden abgeändert. Demnach lautet die Genossenschafts⸗ firma nunmehr: „Raiffeisenkasse Markt Türnau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung.“ Der Sitz ist Markt Türnau, Schönhengstgau. ,,,, beträgt nunmehr 50, RAM. Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Viktor Adalbert Hickl sowie die dem— selben erteilte Prokura infolge Ab⸗

Amtsgericht Bleicherode. mühl. Aus dem Vorstand ausgeschie⸗

lebens.

der Genossenschaft lautet jetzt: Raiff⸗

. eisiensee, Thür. 292

unbeschränkter Haftpflicht, Her durch Beschluß der Mitgliederversam

Eingetragen wird das neu gewähh Vorstandsmitglied Leopold Bittne Molkereileiter in Markt Türnau.

Die Genossenschaft „Bäuerliche Von schußkasse für Türnau und Umgebun registrierte Genossenschaft mit beschrän, ter Haftung“, oder „Rolnickß zäloân pro Trnävku a okoli, zapsané spè lesenstvo s obmezenym rusenim wird aufgelöst und mit der „Raiffeisen kasse Markt Türnait, eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haftung Gesch. Nr. 545, vereinigt.

Die vorgenannte aufgelöste Genossen schaft ist erloschen.

Mährisch Schönberg. 2928 Amtsgericht Mährisch Schönberg, den 15. Januar 1944. Nr. 5 Gn.⸗R. 79. Eingetragen wurd im Genossenschaftsregister bei der G nossenschaftsfirma „Spar⸗ und Da lehnskasse für Runarz und Umgebun registrierte Genossenschaft mit un beschränkter Haftung“ die beschlossen Aenderung der Satzungen in den 88 6a, 7b, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 und 8 Demzufolge lautet gemäß § 1 de Satzungen in der geänderten Fassun die Genossenschaftsfirma nunmehr „Raiffeisenkasse Runarz eingetrage Genossenschaft mit unbeschränkter Ha tung.“ Die übrigen Bestimmungen der neue Satzungen betreffen innere Verhältnis der Genossenschaft.

Miinchen. 29291 Genossenschaftsregister. Sägewerksgenossenschaft Unteramme gau eingetragene Genossenschaft mit he schränkter Haftpflicht, Sitz Unterammer aau. Geänderte Firma: Holzindustr Unterammergau eingetragene Genossen schaft mit beschränkter Haftpflicht. München, den 27. Januar 1944. Amtsgericht. Vamslau. 2929 Im Register der Baugenossenscha Namslau e. G. m. b. H. in Namslau eingetragen worden: Für das verzoge Vorstandsmitglied Mühlsteff und d infolge Wehrmachtseinziehung verhi derte Vorstandsmitglied Matzke ist d Stadtinspektor Friedrich Sroka Namslau zum Vorstandsmitglied beste Amtsgericht Namslau, 26. Januar 19

Reichenbach, Vogt. 292 Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenbach (Vogtl.. Blatt 22 Gen.⸗Reg. Einkaufsgenosse schaft vereinigter Bäckereiinhaber wo Reichenbach i. V. und Umgebung, ein getragene Genossenschaft mit beschrän ter Haftpflicht, 21. Januar 1944. Genossenschaft führt jetzt die Beze nung „Bäcker Einkauf, eingetrag« Genossenschaft mit beschränkter Hasf pflicht, Reichenbach i. V.“. . Blatt 43 Gen.⸗R. Sozial⸗Gewe Reichenbacher Handwerker, eingetrage Genossenschaft mit beschränkter Haf pflicht. Die Genossenschaft führt je die Bezeichnung „Sozialgewerk d DAF. für Handwerk, Handel und werbe von Reichenbach i. Vogtl. Umgebung eingetragene Genossensche mit beschränkter Haftpflicht“. Eingetr gen am 21. Januar 1944.

2. 8 1

Si cheingen. 2927 Genossenschaftsregistereintrag Bd. Nr. 25: Molkereigenossenschaft Rhei felden⸗Nollingen e GmbH. in Nollinge sz 2 des Statuts Gegenstand d Unternehmens erhält unter Ziffer folgende weitere Bestimmung: Viehne sicherung bei tötlichem Ausgang (N schlachtung) innerhalb der Mitglie schaft auf Gegenseitigkeit. Die Mi gliedschaft können auch Personen e werben, die in Warmbach wohnh sind S3 des Statuts. Säckingen, den 21. Januar 1944. Amtsgericht.

Sondershausen. 292 Bekanntmachung. Nr. 12 Ben leber Spar⸗ und Darlehnskassen Vere eingetragene Genossenschaft mit un schränkter Haftpflicht, Sitz: Bendeleb— Durch Beschluß der Generalversam lung vom 27. November 1943 ist Firmg in Raiffeisenkasse eingetrage Genossenschaft mit unbeschränkter Ha pflicht Bendeleben geändert. . Sondershausen, den 18. Januar 190 Amtsgericht.

Gen.⸗Reg. 7. In unser Genesch schaftsregister ist bei Nr. 7, Hert schwende⸗Nausißer Spar⸗ und Di lehnskassenverein, eingetragene 6 nossenschaft mit unbeschränkter Ho pflicht in Herrnschwende, eingetrgg worden, daß die Firma in Raiffei— kasse, eingetragene Genossenschaft n

schwende, geändert und das Stat

lung vom 28. November 1943 nen ah gestellt worden ist. . Weißensee i. Thür., 24. Januar 19 Das Amtsgericht. .

Deutscher Reichs anzeiger Breuhischer Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. monatlich 230 eM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1.90 MMM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8ꝶw 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpzeis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen losten 10 Rhe. Einzelnummern werden mir gegen Barzahlung oder dorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Verlin, Freitag, den 4. Zebruar, abends Amtliches

Deu tsches Reich

Beschluß

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kom— munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks— und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGGBl. !] S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs— feinden vom 29. Mai 1911 (RGBl. 1 S. 303) wird das ge— samte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der am 11. Juli 1943 verstorbenen Philippine Laubinger, geb. Schmidt, geschiedene Steinbach, geb. am 1. 6. 1888 in Rauen berg, zuletzt wohnhaft in Rödgen, Kreis Friedberg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 27. Januar 1944.

Geheime Staatspolizei.

eis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mum breiten Petit⸗ einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit⸗deile L865 -n. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw 8, Wilhelmstraße 32, en. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschrlebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetthruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperr bruch (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Hefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

RNeichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. I/ Postscheckkonto: Berlin 418 21

Bezugsprets durch die Post Angeigenpr Zelle Ih Ma

1944

Auch bei einschichtigen Betrieben gilt eine Ueberarbeit, die im Anschluß an einen Fliegeralarm nach dem regelmäßigen Schichtende des gleichen Tages vollbracht wird, nicht als Nach⸗ arbeit im Sinne von Nr. 1, sondern als Anschlußarbeit, wenn der Betriebsführer pflichtgemäß versichert, daß er die Arbeit nur wegen der technischen Notwendigkeit, den Arbeits⸗ prozeß bis zu einem gewissen Punkt zu führen, angeordnet

Nr. 25 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Erlaß über Maßnahmen des Arbeitsrechts und Arbeitseinsatzes über besondere Hilfsleistungen bei Fliegeralarm und Flieger—

Lohnausfallregelung bei Fliegerangriffem). 25. Januar 1944.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1944.

4. Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen

u der Frage, ob für die Anschlußarbeit im Sinne von Nr. 3 Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, wird bemerkt: Die Zeit, in der Gefolgschaftsmitglieder die Arbeit infolge eines Fliegeralarms aüssetzen, ist als besondere Bereitschaft anzusehen, die zwar nicht mit der Arbeitsbereitschaft im Sinne der Arbeitszeitordnung völlig gleichgesetzt werden kann, jedoch wie sonstiger Bereitschaftsdienst auf die Dauer der Arbeitszeit angerechnet werden muß. n Fall über das regelmäßige Schichtende hinaus geleistet wird, um der infolge des Fliegeralarms verspätet eintreffenden Arbeitsaufnahme Produktion zu ermöglichen, ist auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938, ggf. auch auf Grund des § 6 der Verordnung über den Arbeits⸗ schutz vom 12. Dezember 1939, als notwendige Abschlußarbeit Für sie braucht kein Mehrarbeitszuschlag gezahlt zu werden (G 15 der Arbeitszeitordnung).

Berichtigung der Anlage zur Anordnung über Höchstpreise für Ferkel und Läufer, in Nr. 411944. Bekanntmachungen über die Au

sgabe des Neichsgesetzblatts Teil 1 Nr. 7 und Teil II Nr. 2

Arbeit, die in solchem

Staatspolizeistelle Darmstadt.

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage zweiten Schicht Störung der

Erlaß

und Arbeitseinsatzes sowie über besondere

Hilfsleistungen bei Fliegeralarm und Fliegerschäden ( Cohnausfallregelung bei Slieger angriff en)

Vom 25. Januar 1944

scheidung, in welchem Umfang hiernach Nacharbeit in den einzelnen Betrieben zu leisten ist, muß in erster Linie von dem Betriebsfitchrer getroffen werden. pflichtet, Nacharbeit, soweit vertretbar, zu fordern; denn die

; bezweckt, die Leistung der Betriebe allgemein mög—

lichst hoch zu halten. ? Das Arbeitsamt hat bei der Prüfung, ob N war, in aller Regel die Entscheidung des Betriebs— Es kann die Erstattung wegen Nacharbeit verweigern, wenn offensichtlich ist, daß der Betrieb trotz gegebener Möglichkeiten die Anordnung der Nacharbeit unterlassen hat. Dabei sind Verhältnisse und alle sonstigen Umstände, die Dauer der Arbeitszeiten und die alarme ausreichend zu berückichtigen. Beschwerde entscheidet der Präsident de Reichstreuhänder der Arbeit, erforderliche mit dem Gewerbeaufsichtsamt.

Da eine Nacharbeit in vielen Fällen nur mit Ueber— schreitung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (z. B. stundentag) möglich ist, setzt sie häufig die Ge Gewerbeaufsichtsamts Arbeitszeitschutzes

über Maßnahmen des Arbeitsrecht II. Erstattungsfähige Ausfallzeiten

5. Alarmzeiten

Ausfallzeiten im Sinne dieses Erlasses ist die Alarmzeit, d. h. die Arbeitszeit, die infolge von Fliegeralarm von der Warnung bis zu der Entwarnung ausgefallen ist. Wird kein allgemeiner Fliegeralarm gegeben, gilt als Alarmzeit die Arbeitszeit, deren Ausfall durch die Maßnahmen des Werk⸗ luftschutzleiters wegen unmittelbarer Flieger⸗ oder Beschuß⸗ gefahr im Rahmen seiner Befugnisse verursacht worden ist.

nebersicht A-. Lohnaus fälle bei Fliegeralarm J. Arbeitsrechtliche Borscht a) Nacharbeit ö b) Anschlußarbeit .. II. Erstattungsfähige Ausfall III. Nichterstattungsfähige Zeiten R. Lohnaus fälle bei Jtiegerschäden Arbeitsrechtliche Vorschriften Maßnahmen zur Sicherung des A

ist aber ver⸗

a2 0 an

. acharbeit zu Rr. 10 41 ö 1 6. Weitere erstattungs fähige Ausfallzeiten ührers zugrun m. e ; führers zugrunde zu legen Erstattungsfähige Ausfallzeiten werden ferner in folgenden

Fällen anerkannt:

a) Wenn die Arbeit in einem Betrieb auf Anordnung des Werkluftschutzleiters schon vor dem allgemeinen Alarm ganz oder teilweise eingeschränkt wird, um die Produk⸗ tionsanlagen des Betriebes für die Zeit des Beginns des Alarms rechtzeitig zu drosseln, so gilt für diesen trieb auch die Zeit vor dem allgemeinen Alarm, die der Werkluftschutzleiter bestimmt, als Zeit des Fliegeralarms. Die Zeit ist in den Betriebsunterlagen genau festzu⸗

Nr. 12 IJ

die wirtschaftlichen insbesondere auch Häufigkeit der Flieger⸗ Im Zweifel oder auf s Gauarbeitsamts und nfalls im Benehmen

ige Ausfallzeiten C. Gemeinsame Vorschriften J. Gefolgschaftsmitglieder, stattung geleistet wird. II. Erstattungsfähige Beträge D. Verfahren Erstattungsantrag Betriebsunterlagen, Arbeitsamts J. Entscheidungen E. Inkrafttreten

Wie der Soldat an der

III. Erstattungsfäh

für die Er⸗

Nr. 39 40 ; ; nehmigung des

voraus, dessen Zuständigkeit auf dem . durch diesen Erlaß nicht Das Gewerbeaufsichtsamt kann unter Um— g von Nacharbeit infolge Ueber— folgschaftsmitglieder untersagen.

Wenn Gefolgschaftsmitglieder infolge Fliegeralarms den Weg zur Arbeitsstätte nicht rechtzeitig antreten können oder auf dem Anmarschwege zu ihrem Betrieb von einem Fliegeralarm überrascht werden, so wird auch der Lohn— ausfall vergütet und erstattet, der durch die auf den zurückzuführende nahme verursacht wird. Ist der Anmarschweg nach dem Fliegeralarm durch eine Beschädigung oder Störung der Verkehrswege erschwert, so kann auch der notwendig ver⸗ längerte Anmarsch berücksichtigt werden. Dagegen können sonstige Verzögerungen des Eintreffens des Gefolgschafts⸗ mitgliedes an seiner Arbeitsstelle, die nicht unmittelbar durch den Fliegeralarm verursacht sind, für die Er⸗ stattung der Vergütungen durch das Arbeitsamt nicht zugrunde gelegt werden.

Der Betrieb hat in solchen Fällen eine genane Kon⸗ trolle zu führen. Er hat festzustellen, zu welchem Zeit⸗ punkt das Gefolgschaftsmitglled im Betrieb nach dem Alarm hätte eintreffen müssen, und hat nur die bis dorthin ausfallende Arbeitszeit dem Erstattungsantrag zugrunde zu legen. Der Zeitpunkt, zu dem das Gefolg⸗ schaftsmitglied im Betrieb hätte eintreffen müssen, ist in den Betriebsunterlagen für eine spätere des Arbeitsamtes genau festzuhalten.

Nach dem Fliegeralarm benötigen gewerbliche Betriebe vielfach eine gewisse Zeit, bis die Produktionsanlagen wieder voll zum Anlauf gekommen find. Diese Anlauf⸗ zeit kann nach der Art und dem augenblicklichen Produk⸗ tionsstand verschieden lang sein, jedoch ist anzunehmen, daß alle gewerbilchen Betriebe eine gewisse benötigen, da schon die Rückkehr de dem Luftschutzraum an Mindestzeit in daß ein Ze

Nachprüfung des . . Nrn.

Nr. 43 —= 45 berührt wird.

ständen auch die Anordnun beanspruchung der Ge

Für Heimarbeiter ist zu beachten, Umfang nacharbeiten können

Front, so hat auch das werktätige Volk in der Heimat seine Pflicht im Kriegseinsatz bis zum äußersten zu erfüllen.

Zahlreiche Maßnahmen des Arbeitsrechts und des Arbeits⸗ einsatzes sind getroffen, um auch bei Luftgefährdung und nach Fliegerangriffen diese Pflichterfüllung zu gewährleisten; besondere Hilfsleistungen sind zugelassen, um sie zu er— Insbesondere werden allen Arbeitern und An⸗

kellten bei Lohnausfällen, die durch Fliegeralarm oder

iegerschäden verursacht sind, aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz Vergütungen gewährt und dadurch Lohn— berluste weitgehendst ausgeglichen. Auch die Leistungen der Sozialversicherung werden

Fliegeralarm verspätete Arbeitsauf⸗

daß sie in größerem mfang rbei als das für Betriebsarbeiter möglich ist, da sie im allgemeinen an keine bestimmte Arbeits— zeit gebunden sind.

2. Lohnzahlung für Nacharbeit . Werden durch Fliegeralarm ausgefallene Arbeitsstunden

von allen Gefolgschaftsmitgliedern des Betriebes

so findet eine Bezahlung der

gleichmäßig Nacharbeits

nachgearbeitet, stunden nicht statt.

Müssen ausgefallene, Arbeitsstunden regelmäßig von weni— gen Gefolgschaftsmitgliedern, unter Umständen f der gleichen Abteilun

ogar immer der gen nachgearbeitet werden, wogegen die übrigen Gefolgschaftsmitglieder zur Nacharbeit nicht heran— gezogen werden, so kann diese als Mehrarbeit bezahlt werden. Erfolgt die Nacharbeit nur durch schaft, jedoch derart, daß ein regelmäßiger Wechsel eingehalten wird und so nicht immer dieselben Gefolgschaftsmitglieder nachzuarbeiten haben, dann ist Nacharbeit nicht statthaft.

b) Anschlußarbeit 3. Verhältnis zur Nacharbeit Eine Arbeit, die im unmittelbaren Anschluß an einen der betriebsüblichen Schichtzeit er einen Schicht bis zum Ein- chfolgenden Schicht

vollem Umfang

Die hierfür geltenden Regelungen waxen bisher in zahl⸗ reichen, zeitlich aufeinander folgenden Vorschriften enthalten. Zur Erleichterung der Durchführung ist eine Zusammen— sassung und Vereinheitlichung der Porschriften erforderlich. Verordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von BVorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeitslose 1 Seßtember 1939 (RGGBl. ! S. 1662) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den General⸗ bevollmächtigten für den Arbeitse RGBl. 1 S. 347), daß die Fassung angewendet werden:

A. Tohnaus fälle bei Fliegeralarm I. Arbeitsrechtliche Borschriften a) Nacharbeit 1. Pflicht zur Nacharbeit stunden, die infolge von Fliegerala nach Möglichteit durch Nacharbeit im Arbeitszeitvorschristen auszugleichen.

einen Teil der Gefolg⸗

Nachprüfung

Ich bestimme auf Grund der

eine besondere Bezahlung der

nhilfe vom

insatz vom 25. Mai 1942 Vorschriften von jetzt ab in

Fliegeralarm nach Beendigun von Gefolgschaftsmitgliedern treffen der Gefolgschaftsmitglieder der na geleistet werden muß, ist nicht als Nacharbeit im Sinne von Als Nacharbeit gilt nur eine Arbent, die im Anschluß an spätere Schichten innerhalb der vorgesel nen Fünfwochenfrist geleistet wird. der ersten Schicht, die am gleichen Tage bis zum Einkreffen ihrer Arbeitskameraden der zweiten leistung herangezogen werden, erhalten deshalb den zuständi⸗ Lohn

t Anlaufzeit . r Gefolgschaft aus ihre Arbeitsstellen eine gewisse in Anspruch nimmt. Ich lasse deshalb zu, itraum bis zu einer halben Stunde nach Beendigung des Fliegeralarms von de Betrieben einbezogen und de

Nr. 1 anzusehen.

I Flie ; n gewerblichen in die Zeit des eigentlichen Fliegeralarms . m Erstattungsantrag mit gelegt wird, soweit in diesem Zeitraum in den tatsächlich noch

alarms eingetreten sind.

Die Gefolgschaftsmitglieder

icht zu einer Arbeits⸗

anrsgef Rahmen der Arbeitsausfälle

inrfolge des Flieger⸗