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Erste Beilage zum Reichs- nnd Staatsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944. S. 2
II. Gleichzeitig bestätige ich, daß
die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.
Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist frühestens nach Ablauf
Betrifft: Erstattung von
An das Arbeitsamt
) Für die ersattungsfähige Vergü⸗ tung (e) habe ich an Unternehmer⸗ anteilen zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Invaliden⸗
versicherung, Knappschaftliche Pen⸗ ö An das Arbeitsamt
sionsversicherung, Arhbeitslosenver⸗ sicherung — nicht Unfallversicherung)
— insgesamt entrichtet.. R, w.
Es sind zu erstatten . w In
(in Worten): ö Re,, nn. Ich bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein
Postscheckkonto Nr Bankkonto Nr. .
bei der zu überweisen.
a) der unter Le genannte Betrag lediglich als Ausgleich für den Ausfall der Arbeitsstunden, die durch Flieger⸗ alarm oder Schußalarm ausgefallen sind, von mir ge⸗ zahlt worden ist, .
b) daß anrechnungsfähige Nacharbeit, durch die der ur⸗ sprüngliche Lohnausfaäll (s. La) ausgeglichen ist, tatsäch⸗ lich nur in dem angegebenen Umfang ((b) geleistet worden ist, ⸗ daß . Berechnung des Lohnausfalls und der Ver⸗ gütung sowie über die Ausfallzeiten beim Betrieb im einzelnen prüfungsfähige Unterlagen vorhanden find, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Betrieb zur Verfügung stehen, . .
daß die in Ziffer La berücksichtigten Arbeiter nicht mehr als /i der gesamten Arbeiter der vom Fliegeralarm be⸗ troffenen Schicht des Betriebes bzw. der Betriebsabtei⸗ lung ausmachen. (Streichen, wenn der Betxieb die Ein⸗ zelfeststellung wählt, welche Arbeitskräfte zum Werkluft⸗ schutz bzw. erweiterten Selbstschutz herangezogen waren, siehe Nr. 11 des Erlasses.) Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet,
Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten)
von fünf Wochen nach Ende des Lohnabrechnungsabschnitts, für den die Erstgttung beantragt ist, bei dem Arbeitsamt ein⸗ zureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.
Muster
Unlage B zum Erlaß vom 25. Januar 1944
(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944) Lohnausfällen, die infolge von Be⸗ schädigung der Betriebe durch Luftangriffe eintreten, für Arbeiter.
I. a) In dem Lohnabrechnungsabschnitt von ö bis (einschl. haben die Arbeiter (ohne Angestellte) meines Betriebes in . Beschädigung meines Betriebes — des Betriebes....
in von dem die Produktion meines Betriebes abhängt ), infolge einer Beschädigung oder Zerstörung des Betriebes durch Luftangriff einen Lohnausfall erlitten von insgesamt brutto ö N hiervon wurden durch anderweitigen Arbeitseinsatz dieser Arbeiter in meinem oder in einem anderen Be⸗ triebe ausgeglichen Ri, M
c) somit endgültiger Lohnausfall .. Ro, .,. , d) an Vergütung für diesen Lohn⸗ ausfall habe ich den Arbeitern für den gleichen Lohnahrechnungs⸗ abschnitt tatsächlich gezahlt?! ... ... RCG ... S, e) erstattungsfähig ist der gezahlte Betrag, jedoch nicht mehr als 109 v. H. des endgültigen Lohn⸗ ausfalles (c), also erstattungsfähig .
Von dieser Vergütung sind die Steuern und sozialen oder son⸗ stigen Abgaben wie vom Arbeits⸗ entgelt entrichtet.
d Für die erstattungsfähige Ver⸗ gütung (e) habe ich an Unterneh⸗ meranteilen zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Invalidenver⸗ sicherung, Knappschaftliche Pen⸗ sionsversicherung, Arbeitslosenver⸗ sicherung — nicht Unfallversiche⸗ rung) insgesamt entrichtet. .
.
56 ö . I. . , ., n erstattungsfähigen Betrag auf mein Bankkonto Nr
zu überweisen.
Es sind zu erstatten (in Worten): Ich bitte, Postscheckkonto Nr bei der Gleichzeitig bestätige ich, daß a) die unter Le genannte Vergütung lediglich als Aus⸗ gleich für den Ausfall der Arbeitsstunden, die durch die in La genannte Beschädigung ausgefallen sind, von mir gezahlt worden ist, b) der Lohnausfall durch anderweitigen Arbeitseinsatz tat⸗ sächlich nur in dem ange Umfang (Ib) aus⸗ geglichen worden ist, e) die Vergütung unter genauer Beachtung der Voraus⸗ setzungen gezahlt worden ist, unter denen sie gewährt werden darf (nicht erstattungsfähige Zeiten siehe Nr. 25 des Erlasses), d) über die Berechnung des Lohnausfalls und der Ver— gütung sowie über die Ausfallzeit beim Betrieb im ein⸗ zelnen prüfungsfähige Unterlagen vorhanden sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Be⸗ triebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen. . . Name und Sitz des Betwviebes Betriebsstempel) 8 9 9 * 2. *. . (Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten) Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist nach Ende des Lohn⸗ abrechnungsabschnittes, für den die Erstattung beantragt wird, bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.
) Nun im Falle der Beschädigung der Ferngasversorgung
Anlage C zum Erlaß vom 25. FJanuar 1944
Betrifft: Erstattung von Bergütungen für Angestellte bei Flieger⸗
Muster (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 4. Februar 1944)
alarm und Fliegerschäden.
) In dem Kalendermonat ...... ...... 19 2. sind . fi . Angestellte meines Betriebes durch Flieger⸗ alarm oder Fliegerschaden oder beides mehr als 24 Ar⸗ beitsstunden ausgefallen, die nicht durch anrechnungs⸗ fähige Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeit⸗ vorschriften (Nr. 23, 8 des Erlasses) oder durch ander⸗ weitige Arbeit , ee. der ausgefallenen Arbeitszeit ausgeglichen werden konnten. ; . 6 gi . 24 Ausfallstunden habe ich diesen An⸗ gestellten das ihnen r bern. Arbeitsentgelt und die onstigen Bezüge gezahlt. 6 3 uber ea g e sallstunden hinausgehenden Aus⸗ fallstunden habe ich diesen Angestellten eine Vergütung gezahlt in Höhe von insgesamt ..... RA... . SH, Von dieser Vergütung sind die Steuern und sozialen oder son⸗ stigen Abgaben wie vom Arbeits⸗ entgelt entrichtet. . Für die erstattungsfähige Ver⸗ gütung (ch habe ich an Unterneh⸗ meranteilen zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Angestellten⸗ versicherung, Knappschaftliche Pen⸗ sionsversicherung, Arbeitslosenver⸗ sicherung — nicht Unfallversiche⸗ rung) insgesamt entrichtet. Es sind zu erstatten. .. . ,, ,, (in Worten): . ö J Ich bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein Postscheckkonto Nr. . Bankkonto Nr. . bei der zu überweisen.
IA. Gleichzeitig bestätige ich, daß . a2) 34 ih Le genannte Betrag lediglich als Ausgleich für den Ausfall der Arbeitsstunden, die durch Flieger⸗ alarm oder Fliegerschaden ausgefallen sind, von mir ge⸗
zahlt worden ist, ö.
b) in den der Erstattung zugrunde gelegten Ausfallstunden (1Buchst. a, b und c) Stunden nicht enthalten sind, deren Ausfall bereits durch anrechnungsfähige Nacharbeit im Rahmen der geltenden Arbeitszeitvorschriften (Nr. 2, 3 des Erlasses) oder durch anderweitige Arbeit während der ausgefallenen Arbeitszeit, ins besondere durch Auf⸗ räumungs- und Wiederherstellungsarbeiten ausgeglichen worden ist,
die Vergütung unter genauer Beachtung der Voraus⸗ setzungen gezahlt worden ist, unter denen sie gewährt werden darf (nicht erstattungsfähige Zeiten siehe Nr. 25 des Erlasses), über die Ausfallstunden und über die Berechnung der Vergütung beim Betriebe im einzelnen prüfungsfähige Unterlagen sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Betriebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.
. 7
Name und Sitz des Betriebes Betriebsstempel)
Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten) Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Ende des Kalendermonats, für den die Erstattung beantragt wird, bei dem Arbeitsamt ein— zureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im Januar 1944
über dem Vormonat um O.6 v. H. angezogen. indexziffer stellt sich im Januar auf 139,8 (1913/14 — 100)
gegenüber 138,5 im Dezember 1943.
(4 0,9 v. H.) erhöht. berul ⸗ jahreszeitlichen Anstieg der Preise für Gemüse und Kartoffeln. Die Indexziffer für Bekleidung hat von 1802 auf 180) ( 0,4 v. H.) angezogen. Die Indexziffer für „Verschiedenes stellt sich für Januar auf 159, Vormonat 159,5). Im übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (123,3 und für Wohnung (121,2) unverändert geblieben
nach der Kriegssachschädenverordnung.
Wertpapiere.
Umfang: 1 Bogen. J . . - ö 0,03 Reis für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Postscheckkonto: Berlin 9g6200.
Patentwesen.
dauer des deutsch⸗finnischen Handelsvertrags. 1944.
Die Gesamt⸗
Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 133,6 auf 134,8 5 9 Das beruht hauptsächlich auf dem
Berlin, den 1. Februar 1944. Statistisches Reichsamt.
Berichtigung . In der Anlage zur Anordnung über Höchstpreise für Ferkel
und Läufer vom 1. Dezember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr, 284 vom 4. Dezember 1943) ist zwischen den Worten „Tirol-Vorarlberg“ und „Würt⸗ temberg“ das Wort „Westmark“ einzurücken. .
Berlin, den 27. Januar 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Reichskommissar für die Preisbildung. ̃ Fisch bö ck.
Bekanntmachung
Die am 28. Januar 1944 ausgegebene Nummer 7 des .
Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Verordnung über die Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren . J — Vom 15. Januar 1944.
Dritte Verordnung zur Aenderung des Maß⸗ und Eichrechts.
Vom 19. Januar 1944.
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur
Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen- und ( Donau⸗Reichsgaue.
Vom 30. Januar 1944. 1
Verordnung zur Vereinfachung der Bekanntmachungen über Vom 22. Januar 1944. ;
Verkaufspreis: 0, t5 Re. Postbeförde⸗
Berlin NW 40, den 31. Januar 1944. Reichsverlagsamt. J. VB.: Stern.
Bekanntmachung ; Die am 28. Januar 1944 ausgegebene Nummer 2 des
Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung ö. Einschränkung von Veröffentlichungen im om 15. Januar 1944. ; die zehnte Verlängerung der Geltungs⸗
Bekanntmachung über . ö 33 Vom 12. Januar
Umfang; „ Bogen. Verkaufspreis: G15 E.. Postbeförde⸗
rungsgebühren: 0,63 EA für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 31. Januar 944. Reichsverlagsamt. J. BR Ster n.
Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen
Bedarfs im Durchschnitt des Monats Januar 1944 gegen⸗ ö
Nichtamtliches Verkehrs wesen Güterverkehr zwischen General gouvernement und Südoststaaten
Krakau, 3. Februar. Mit Wirkung vom 1. Februar 1914 ist die Ostbahn der zwischen den Eisenbahnen in Großdeutschland einerseits und den Eisenbahnen in den Südoststaaten (Krogtien, Serbien, Bulgarien und Griechenland) andererseits getroffenen Regelung füp den Güterverkehr zwischen diesen Ländern bei⸗ getreten. Von diesem Zeitpunkt an können Sendungen zwischen dem Generalgouvernement und den genannten Ländern mit urchgehendem Frachtbrief aufgeliefert werden.
7
*
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Sozialwissenschaftliche Tagung in Wien Reichsarbeitsminister Seldte über die nationale und inter⸗ nationale Bedeutung der Sozialpolitik
Reichsarbeitsminister Franz Seldte hielt auf der sozial⸗ wissenschaftlichen Tagung des Auslandsamtes der deutschen Do⸗ zentenschaft in Wien eine Rede, in der er zunächst darauf hin⸗ wies, daß wir heute nicht einen Krieg führten, bei dem es um militärische oder imperialistische Ziele gehe. Es gehe um weit mehr, nämlich um die Durchsetzung geschichtlich notwendig ge⸗ wordener territorialer und sozigler Neuordnungen. Darum ständen gegenwärtig die Fragen sozialer Art im Vordergrunde. Gewiß sei die Lösung dieser Fragen angesichts der tiefgehenden Erschütterung der ganzen Welt nicht leicht. Eines sei aber gewiß: Die alte Aufteilung der Welt in besitzende und nichtbesitzende Völker werde nicht mehr länger bestehen. Die „Habenichtse“ werden sich nicht mehr länger von den Schätzen der Erde aus⸗ schließen lassen. Der Reichsarbeitsminister führte dann weiter aus, daß Deutschland sich nicht damit begnügt habe, gegen den Zustand der internationalen Entrechtung zu protestieren, sondern die eigenen sozialen Verhältnisse vom Jahre 1933 ab in einer geradezu revolutionären Weise geordnet habe. Seit der Macht⸗ übernahme habe sich die deutsche Sozialpolitik für die Errichtung einer neuen Ordnung der sozialen Gerechtigkeit eingesetzt und damit die Voraussetzung geschaffen für eine echte, leistungsfreudige Volksgemeinschaft.
Daß diese sozialpolitische Arbeit erfolgreich gewesen sei, beweise wohl am besten die einzigartige Opferhereitschaft und Arbeits⸗ hingabe des deutschen Arbeiters gerade im jetzigen Kriege. Die schaffenden deutschen Menschen wüßten, daß sie den Kern der Volksgemeinschaft ausmachten und daß es der deutschen Sozial⸗ politik mit der Verwirklichung eines nationalen Sozialismus ernst sei. Reichsarbeitsminister Seldte betonte sodann, daß sich auch im Kriege die deutsche Sozialpolitik fortschrittlich weiterentwickelt habe. Jedes Kriegsjahr weise soziglpolitische Verbesserungen auf, die auch in einer Friedenszeit nicht größer hätten sein können. Damit habe Deutschland eine gute Tradition fortgesetzt. Immer schon hätten wir Deutsche den Ehrgeiz gehabt, uns an sozial⸗ politischen Fortschritten von keinem Land der Welt übertreffen zu lassen. Beftanntlich sei Deutschland auch das erste Land, das eine gesetzliche Sozialversicherung geschaffen habe. Dadurch sei die deutsche Sozialpolitik richtunggebend für die ganze Welt ge⸗ worden Hierin bekunde sich die Tatsache, daß die Sozialpolitik
(Nr. 24 Buchst. a des Erlasses) auszufüllen.
eines Staates, wenn sie echte soziale Fortschritte enthalte, bald
über den nationalen Rahmen hinauswachse. Es sei leicht, im einzelnen darzulegen, welche großen internationalen Wirkungen trotz aller Feindlügen von der deutschen Sozialpolitit, wie sie seit 1933 betrieben wurde, ausgegangen seien. So habe unsere echte nationgle. Soziglpolitik ihre hohe. Bedeutung für die Gestaltung einer sozialen Wann nns Nichts aber liege uns Deutschen serner, als unsere eigenen sozialen Fortschritte etwa anderen Völkern aufzuzwingen. Wir wollten und wünschten nur, daß auch die anderen Völter unsere eigenen Auffassungen von Volks tum und sozialer Ordnung verstehen und würdigen. . starken Bekenntnis zur Solidarität der europäischen Völker schlof der Reichsarbeitsminister seine Ausführungen.. . Im weiteren Verlauf der sozialwissenschaftlichen Tagung be handelte der Direktor des Reichsverbandes der H Be rufsgenossenschaften Dr. Lauterbach den „Wiedereinsatz von
dienenden Heilverfahrens und die Berufsfürsorge. Berufsfürsorge ist es, die durch den Unfall verursachte e unfähigkeit soweit zu beseitigen, wie es nach Lage der Sache übe haupt nur möglich ist, darüber hinaus den Verletzten zur Wiede aufnahme seines Berufes oder zur Aufnahme eines neuen B rufes zu befähigen und ihm zur Erlangung einer Arbeitsstelle verhelfen. Die Berufsfürsorge dient also dem Wiedereinsatz d Verletzten im Arbeitsleben. Neben den Arbeitsämtern und de Hauptfürsorgestellen sind die Unfallversicherungsträger verpflichte den Unfallbeschädigten Berufsausbildung, Berufsberatung ur jede nur denkbare Unterstützung in, der Richtung eines zwe mäßigen Einsgtzes zu gewähren. Dieser Aufgabe dienen Maß nahmen, die schon während des Heilverfahrens einsetzen. Ein zweckvolle Arbeitstherapie und eine ständige Beratung und B treuung durch die Berufsfürsorge der Berufsgenossenschaften füh den Verletzten heilungsmäßig und seelisch wieder an die Arbe heran. Bei schweren Verletzungen folgt dem Krankenhausaufen halt eine längere Unterbringung in einer Sonderstation zur Hei und Berufsfürsorge Schwerunfallverletzter, in der der Verletzt
unter ständiger Führung sachverständiger Aerzte die Folgen seine
Verletzung durch Arbeit, Sport und Gemeinschaftspflege zu her winden lernt. 1 ; h . nahmen sichern alsdann dem Verletzten seine Wiedereingliederun
Mit einem
19a, mittags 12 Uhr, vor dem unter—
an einem, seiner früheren Tätigkeit möglichst entsprechenden, sozi , Arbeitsplatz. Durch die na e , Den , wird der Verletzte an seinem neuen Arbeitsplatz noch lange Zeit darauf überwacht, ob die Arbeit für ihn auch wirklich geeihned ist und ihn seelisch befriedigt.
In den Mittelpunkt seiner Ausführungen über „J Sozial⸗ recht in der Volksgemeinschaft“ stellt . Dr. . n, die tiefsten Zusammenhänge unserer Volksgemeinschaft zurück⸗ zuführende Grundhaltung, von der alle Erscheinungen debr Albert. rechts, das Arbeitsperhältnis, die Tarifordnung, die Dienstver⸗ pflichtung, die soziale Ehre ausgehen. Hatte man früher allge— mein im Sozialrecht ein Recht der Betreuung Minderbemitteller esehen, so muß in einer Volksgemeinschaft die soziale Ordnung o gestaltet sein, daß jeder nach seiner Leistung an den geschaffe⸗ nen Gütern teilnimmt, mindestens aber einen Lebensstandard
gewährleistet erhält, der eines Volksgenossen würdig ist, so daß
er nicht mehr sozialhilfsbedürftig im alten Sinne werden kann. So muß das Sozlalrecht einer echten Volksgemeinschaft nicht nur den gerechten Lohn des Arbeiters, fondern auch den angemessenen Gewinn des Unternehmers gewährleisten, nicht nur den Arbeits- verdienst, sondern auch Gesundheitsführung und Krankenhilfe Erziehung und Berufsausbildung, Versorgung bei Alter und Be‘ schädigung, aber auch Sicherung des Zinses und der Rente, der Kaufkraft des ersparten und nicht zuletzt die Ermöglichung der Teilhabe an den kulturellen Gütern der Nation. Ein Sozialrecht beschränkt sich also nicht mehr auf schutzbedürftige Teile des Volkes, sondern in ihm drückt sich das Grundverhältnis aus, in dem jeder Volksgenosse in seiner Volksgemeinschaft steht. Das Mittel, mit dem nach dem Ende des weithin Zwang erfordernden Krieges das Leben des Volksgenossen in der Volksgemeinschaft zu hestimmen ist, wird in starkem Maße der Appell an die Einzel⸗ initigtive, an die Ehre des Volksgenossen, an sein Verständnis für die Belange der Volksgemeinschaft sein, wie manche Auf⸗ gaben der Selbstverantwortung der Wirtschaft überlassen werden, die man früher einmal zwangsweise von außen geregelt hatte. Soweit diese Grundsätze dem Sehnen aller Völker Europas ent⸗ sprechen, kann diese Ordnung Vorbild für die künftige soziale Ausrichtung Europas sein, wobei für jedes Volk das Recht und die Pflicht besteht, sie seinen völkischen Besonderheiten ent— sprechend auszugestalten.
Ministerialrat Prof. Dr. Bauer stellte die Leitsätze des aus einer grundsätzlich neuen Einstellung zu Mutter und Kind mitten in dem gewaltigen Ringen für Deutschland geschaffenen Mutter— schutzgesetzes vom 17. Mai 1942 heraus, das die bisher bestehenden Vorschriften und wirkungsvollen Maßnahmen der national— sozialistischen Staatsführung zur Sicherung der Familie als Zelle der deutschen Volksgemeinschaft ergänzt und erweitert. Alle erwerbstätigen Frauen, unabhängig von der Art des Dienst⸗ verhältnisses und der Höhe des Einkommens, fallen unter den Schutz des Gesetzes, und der Reichsarbeitsminister kann diesen Schutz ganz oder teilweise auf weitere Personenteile ausdehnen. Für Heimarbeiterinnen und Inhaberinnen offener Verkaufsstellen ist dies bereits geschehen. Weiteren Ausbau und Einbeziehung aller schutzwürdigen Mütter behält sich die Reichsregierung vor. Jede Erwerbsarbeit, die Gesundheit von Mutter und Kind ge⸗ fährden kann, ist verboten. Im übrigen ist die Beschäftigung vor der Niederkunft zulässig. Die bereits bestehenden Beschäfti⸗ gungsverbote sind stark erweitert, darüber hinaus ist ein Indivi⸗— dualschutz durch Arbeitsplatzwechsel, leichtere Arbeit usw. auf Grund ärztlicher Vorschläge ohne Minderung des Einkommens ermöglicht, wie überhaupt der ärztlichen Mithilfe im Gesetz ein weiter Raum gegeben wird. Mehrarbeit über durchschnittlich acht Stunden, ebenso Beschäftigung in der Nacht ist grundsätzlich untersagt, und sechs Wochen vor und nach der Niederkunft ist jede gewerbliche Arbeit verboten. Die völlige Arbeitsruhe der stillenden Mütter wurde auf acht Wochen, nach Frühgeburten auf zwölf Wochen verlängert. Während der Dauer des Stillens ist eben falls Mehrarbeit, Nachtarbeit usw, verboten. Nach der — nahme der Arheit darf die Stillzeit nicht auf die üblichen Ruhe= pausen angerechnet oder nachgearbeitet werden; ein Lohnausfall tritt nicht ein. Bestimmte wirtschaftliche Hilfen, so die Zahlung des Stillgeldes, und vor allem der Kündigungsschutz, werden der Mutter gewährt. Bemerkenswert ist, daß Betriebe, die regel⸗ mäßig Frauen beschäftigen, verpflichtet werden können, Beiträge zur Einrichtung von Kindertagesstätten zu zahlen ober eigene Krippen, Kindergärten oder Horte zu errichten.
Oberregierungsrat Prof. Dr. Bayer zeigte in seinem Vor⸗ trag über den deutschen Arbeitseinsatz im Krieg auf, wie sich die Bestimmungen über Planung, Lenkung und Durchführung des Arheitseinsatzes organisch entwickelt haben und heute der Arbeits einsatzverwaltung die Möglichkeit geben, sowohl die Massenver⸗ schiebungen an Arbeitskräften, die zahlenmäßig über die Um— schichtungen während der Völkerwanderung weit hinaus gehen, Wveckentsprechend zu lenken als auch den Einsatz bis in die letzten Feinheiten zu vegeln. Auch die Organisation des Arbeitseinsatzes wurde schrittweise ausgebaut. Immer stärker wurde durch eine Reihe von Anordnungen die staatliche Ueberwachung und Beein— He ung der Fluktuation der Arbeitskräfte gesichert. Besondere Bedeutung kommt der Reichstreuhänderverwaltung und der Zusammenfassung des Arbeitseinsatzes zu, die nunmehr im Zuge der Schaffung von Gauarbeitsämtern erfolgt ist. Dr. Bayer behandelte dann die Aufgaben und Tätigkeit der Arbeitseinfatz⸗ verwaltung in ihren Grundzügen. Die Bedarfsplanung gliedert den Kräftebedarf für die verschiedenen Fertigungen näch' deren Wichtigkeit und stellt ihm die Deckungsmöglichkeiten gegenüber. Das größte Augenmerk wird der Heranziehung der sogenannten latenten Arbeitskräfte zugewendet, die noch nicht oder nicht voll in der Kriegswirtschaft eingegliedert sind. Durch die Meldepflicht⸗ aktion wurden solche Arbeitskräfte in großem Umfange für die Rüstungsproduktion gewonnen. Wichtig ist, daß durch laufende Betriebsüberprüfungen nicht voll aus z. B. auch Facharbeiter, die nicht ents eingesetzt sind, für den Schließlich behandelte der vevwaltu
zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
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angenommen hat.
29 vom 4. Februar 1944. . 3
Betreuung der
der nach der Uebernah s. Lei s nach de hme der obersten Leitung des g e ⸗ i r l L ⸗ gesamten Arbeitseinsatzes durch Gauleiter Sauckel ein erhebliches ö . SDieser habe sich vor allem dafür ein 3 . fremden Arbeitern ihr Aufenthalt in Deutschla . 366 wie möglich gemacht wird, um auf der anderen Seite ein Höchstmaß an Leistung von ihnen zu verlangen. , . zwischen Arbeitseinsatzverwaltung, D triebsführern sei es gelungen, die Unterbringung , n e tuning und sonstige der Arbeitskräfte weitgehend auszübaus ĩ f kräfte gel zubauen und ihren fachl den Fähigkeiten entsprechend, er , 9
gesetzt, nd
Im Zu⸗ AF und Be⸗ Ernährung, aus ländischen ichen Einsatz,
so
Karto
land.
noch
Stetigkeit die
Die Aufgaben der Landwirtschaft 1944 —
Raum entscheidend ist. müssen.
der bishe
erhalten bleiben.
weisungen herauskommen.
9 des Hülsenfruchtanbaues ti des Beisaatverfahrens zu Getreide. erf Frühgemisebau müsse die Lücke im Mai und Juni ge⸗
plossen werden. Vor allem seien die Massengemüse in ihrer bis⸗
herigen Anbaufläche zu halten. Nicht we
manches tun könne.
schweinen. Die entsprechende schon in nächster Zeit aufe wirtschaft darauf einstellen können. haupt entscheidend für die gesamte schränkung der Kleintierhaltung, die durch Aufrufe nicht zu er⸗ reichen war, werde durch entfprechende Ai werden müssen, um zu sichern, daß das Futter dort eingesetzt wird wo der größte ernährungswirtschaftliche Nutzen liegt. l der Pferdefütterung seien noch erheblich e zumal die Haseranbauf am men fasse d wird in dem Bericht fe der Landwirtschaft mit kleinen in den bisherigen Kriegsjahren sind. die Stärke unseres Erzeugungsprogramms.
programms
Rleintierhaltung
600 00 ha bereitstehen.
Immer wieder ist festgestellt fü s mmer wiede geste vorden, daß für unsere gungslage die Erzeugung unserer Landwirtschaft im Sie wird es gerade auch in
Ausgehend von diesem dsat : . diesem Grundsatz entwickelt
sse.
tärke unseres Erzeugungs⸗
Einschränkung der
Versor⸗ großdeutschen Zukunft sein Brummenbaum in d NS . ( ö ; ü er „N S⸗CL ei Bild von den Aufgaben der Landwirtschaft im Jahre , leben dem Brot, zu dessen ausreichender zereitstellung die Erhaltung
sherigen Brotgetreidefläche notwendig sei, bilde heute die toffel das Haupthahrungsmüittel. Aus aufläche für Spätkartoffeln sei notwendig, um die Gesaͤmtanbau fläche des Jahres 1910 wieder zu erreichen. e besonderg Erhöhung der Anbaufläche in West⸗ und Süddeutsch⸗
Die ö 383 , müsse mit allen Mitteln z ͤ eben der Bedeutung für die menschliche Er— nährung sei der Zuckerrübenan i für die Futter⸗ . . entscheidend für die Futter⸗ ügung stehende Saatgut reiche aus, um ein Drittel d sche Futterrübengnbaufläche mit , ,. . 3 . für die verstärkte Anwendung d —
Eine Ausweitung der An—
Dies bedeute eine
Das in diesem Jahre zur Ver—
, 5 Gerade öde ; nwend der Zuckerrüben und Gehaltsrüben in der Schweinemast würden in nächster Zeit eingehende An— . ) Nach dem bisherigen Witterungsver— lauf sei damit zu rechnen, daß die Winterölfrüchte gut durch den Winter kommen, so daß der Anbau von Sommerölfrüchten nur im normalen Umfang notwendig sei. Gesamtanbaufläche von Verstärkun mit Hilfe
Auf alle Fälle müsse die be Auch sei notwendig, besonders Durch einen ver⸗
eine
ö. L Für die Mislcherzeugung sei die betriebseigene Futtergrundlage eine wesentliche Voraussetzung. z niger wichtig als die Erhaltung der Erzeugung sei die Erhöhung der Milchablieferung, für die die Landfran vor allem ie. Ein Preisausgleich für Schlachtrinder werde in absehbarer Zeit zu erwarten sein. Die Fleischverforgung verlange insbesondere eine ausreichende Erzeugung von Schlacht n Kontingente würden den Betrieben rlegt, damit sie sich in ihrer Futter⸗
Die Futterseite bleibe über⸗ tierische Erzeugung. Die Ein⸗
iordnungen zur Tat
Auch bei . erhebliche Futtermengen zu sparen, läche eingeschränkt werden mü stgestellt, daß die Aufgaben Abwandlungen die gleichen wie In dieser Stetigkeit liege
Zu⸗
Devisenbewirtschaftung
Lohnüberweisungen von Arbeitern und Angestellten aus Belgien und Frankreich
Mit r 1. M Ueber⸗ tragung nicht ausgenutzter jeweils drei Monate beschränkt.
J Zeitraum gen zu können.
Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten
Bu dapest, 3. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180, 3 h, Berlin 136,ů20, Bukarest 278 M, Helsinki 6, )), London — —, Mailand 17,77, New York — — Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4, 165 v, Zagreb 6,51, Zürich S6, 3p,. .
London, 3. Februar. (D. N. B.) New York 4,02 3 — 4, 03 M, Spanien (offiz.) 14,00, Montreal 4, 43— 4,47, Schweiz 17, 30 — 17,46, Stockholm 16,85 — 16.956, Buenos Aires (offiz.? — — Nis S3, 5473, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —.
Amsterdam, 3. Februar. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.!
Amtlich. Berlin — —, London — — New Hork — —, Paris — — Brüssel 30, 11—– 30,17, Schweiz 13, 63— 43,R71, Helsinki = Italien (Clearing) —— Mabrid —— Ss — Kopenhagen — — Stockholm 44, 1 44,90, Prag — —. Zürich, 3. Februar. (D. N. B.) II1. 40 Uhr.! Paris 6,22), London 17, x, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 nom., Madrid 39,75 B., Holland 2293, Berlin 172,655, Lissabon 17,023, Stockholm 102,664, Oslo 986,62 ,, Kopenhagen d0rs7 , Sofia 5,3 , Prag 17256, Budapest jo, 50 B., Zagreb sees, Istanbul 3,56 B., Hukarest 3,377, Helsink 8, 76, Preßburg 15,00, Buenos Aires 9ö, 75, Japan 101,065, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 3. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New York 79, Berlin 191,80. Paris 10, sf, AIntwerven 76, , Zürich 11,26, Rom —— Amsterdam 254, 79, Stockholin 114,15, Oslo 109,90, Helsinki h, 83, Madrid — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 3. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,560 B., Paris — — G., H, 00 B. Drüssel — G., Sy,ßg B.. Schweiz. Plätze gr Ge, 9, 3. B. Anisterdam — G., 223,566 B., Kopenhagen sy 60 G., 37 90 B. Oslo 96,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsink 3, 8o, (G, S. 59 B., Rom — — G, 22, so B., Kanada 3776. 3382 B, Madrid —— G., Türke! ——— B. Lissabon —— 6. 17,50 B.. Buenos Aires Iz, 56 G., 105,50 BV.
Oslo, 3. Februar. (D. N. B.“ London — — G., 17,75 B. Berlin i723 G. 17675 B., Paris —— G. Ido G., Rem De. a Gr, o. B, Anisterdam — — G., 2, 85 B., Zurich Lol, so' G. 193,90 B., Helsinki s, 70 G., g, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B. Stockholm 104,55 G., 05, 10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92, 265 B. Rom — — G., 23,26 B., Prag — — G., — — B.
*
27
1
London, 3. Februar. (D. N. B. Silben Barren
8. ) Febru prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 1681 —
Telegraphische Auszahlung
Sn Bertin feftgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Bantnoten
cutta)
dam)
borg)
Bern)
Aegypten (Alexandrien und Kairo)
Afghanistan (Kabul)
Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay -Eal⸗
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen) .... England (London)
Finnland (Helsinki) ...... ... 100 Finnmark Paris) . 100 Frs. Griechenland ( Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
Frankreich
Iran (Teheran) Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) 100 Lire Japan (Tokio und Kobe) x ... 100 Yen Kanada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗
Schweiz (Zürich,
Serbien (Belgrad)
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul)
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo)
Verein. Staaten von Amerika (New York)
DIsenmmer An einer
4. Februar Geld Brief
1ẽägyyt. Pfund — 1099 Afghani 18,7 18,383 1090 Franken 809 81,08 1Pap.⸗Pes. k 0,592 1 austr. Pfund 109 Belga 1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
1 engl. Pfund
100 Gulden 100 RNials
58,591 38,711 1 kanad. Dollar . 1090 Kuna 4,995 5,005 1 neuseel. Pfd. — 100 Kronen 56, 76
d Escudo 10,19
Kronen
Frs. 57,89
serb. Dinar 4,995 slow. Kr. 8,591 Pesetas 28,565
1 südafr. Pfd. — 1 türk. Pfund 1,978 100 Peng é.
1 Goldpeso 1, 199
1 Dollar
2. Februar Geld Brief
18,79
30, 92 0, 588
39,96
3, 047 52, 15
5,06
1,668
132,70 1459 35, 1
9, 99 58, 59g
4, 996 56, 76 10, ig
18,83 31, 08 0,592
40, 0a
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
3, Geld Brief England, Aeghpten, Südafrikanische Union SJ 9, 91 z Frankreich 4, 995 5, 90s
Vereinigte Staaten von Amerika ⸗ Brasilien 0, 130 Ausländische Gelvsorten und Banknoten
4. Februar 2. Februar
Geld Brief Geld Brief So vereigns .. ..... . Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20⸗Franes⸗Stücke ) für 16,16 322 1616 16 22 Dold Dollars 1è Stück 1,1885 4,208 44185 36,395 Aegyptische ägypt. Pfd. 4,3 4, 130 1411 Amerikanische: 1000 Dollar Doll⸗ .
2 und 1 D Dollar 6.
Argentinische
Bap. Pe so 0, 46 Australische eee
austr. Pfd. 2, . ; 2, 26 109 Belgas 39,92 40,08 39,9 10, 098 2 1 ', 1Cruzetro O? 0,09 08 9,99
Rupien 22, 9õ 23,095 23 23, 05
Brasilianische Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Lewa 989 3,0 Dänische: große Kronen — ö . 10 Kr. und darunter ...... Kronen 52, 10 Englische: 10 und darunter 1 engl. Pfd. — k 100 Finnmark 5,055 Französische 1090 Frs. 1,99 l 4,99 Holländifche ... .... 6 190 Gulden 182,50 182375 132.76 Italie nische: große 100 Lire 9.58 1557 9558 . . 109 Lire 92 10567 9353 Kanadische 1 kanad. Dollar 91 1,91 6, 99 Kroatische 100 Kuna 4,9 5.0 439 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,8 57.11 558 89 Rumänische: 1000 Lei und . z 500 Lei
52,39 88 52, 0
100 Lei 1,68
ö? 100 Kronen n, a 50 Kronen und darunter... 1090 Kronen 59, 59, 64 59,40
Schweizer: große ..... ..... 100 Frs. o7, 8, 58,07 357 383 109. Frs. und darunter .. 1900 Irs. o? 53 563, 9, 57.83
Serbische .. ...... KJ 100 serb. Dinar , 98 5,01 499
Slowakische: 20 Kronen und ö darunter
109 slow. Kr. 8,5 8,62 1è südafr. Pfd. * 4,41 1 türk. Pfund 14,93
Ungarische: 100 Pengö und
H 100 Pengö 560, 61, 99
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangs verstei 8. . 6, .
4. Oeffentliche Zuftellungen, 5. Verluft⸗ und Sundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Atktiengesellschaften, 8. Eommanditgesellschaften auf Attien. 9. Deutsche Kolonialgefelsschaften,
11. Genosfenschaften,
19. Gesellschaften m. b. S., 12. Offene Hanbels⸗ und KRommanditgesellschaften,
15. Unfall- und nvalidenverficherungen, 14. Vent che Reichsbank und autkauswetse,
15. Verschiedene Bertanntmachungen.
3. NAufgebote
hg 78! Aufgebot. Die Ehefrau Hermine Bokelmann
auch die Ansprüche aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen erlöschen.
Hildesheim, den 27. Januar 1944. Das Amtsgericht.
geb. Henke in Borsum, vertreten durch den Rechtsanwalt Franz Bleidorn in Hildesheim, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen Aktie Nr. 1285 der Hilßesheimer Aktien⸗ brauerei in Hildesheim über 200, — Reichsmark beantragt. Der Inhaber der senannten Aktie wird ä d,. spätestens in dem auf den 6. Teptember
294174
Erbenaufruf.
bach, verstorben am 7.
ich neten Gericht, Zimmer 301, des ] . Berry House (England),
Dandgerichtsgebäudes, Domhof 18, an— beraumten chte anzumelden und die Aktie vor=
kilegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ 1iga4 hier anzumelden,
Nachlaßgericht Hohebach (Württbg.).
In der Nachlaßsache des: a) Fried⸗ rich Fluhrer, Schreiners, geb. J. 8. 1864 in Hohebach, Krs. Künzelsau, zuletzt in Chicago, daselbst im März 1926 ge⸗ storben, b) Wilhelm Fluhrer, früheren Landwirts, geb. 14. 8. 1866 in Hohe⸗ 12. 1934
ergeht
Aufgebotstermine seine deren Abkömmlinge die Aufforderung, ihre Erbrechte bis spätestens 1. April 29486 rtr gr ng e r f widrigenfalls , ,, . h . r , dung eder Aktie erfolgen wird. Mit der Erbschein dem Bruder Christian Verwaltungsmäßige, technische und ärztliche Maß rr Kraftloserklärung der Aktie werden Fluhrer 5 wird.
Auf Grund von § 31 der SchAbwVO. vom 15. August 1941 (RGBl. I S. 516) werden folgende Kuxe und die darüber ausgestellten Kuxscheine der Gewerk⸗ schaft Polen (Andreas) für kraftlos und die Mitgliedschaftsrechte daraus für erloschen erklärt: 1—6 70-96 150 —158 327 — 346 357— 366 36g9—370 375— 446 4678 747 - 756 787-826 17 - 1000.
Ratibor, O. S., 31. 1. 1944. 29475 Der Beauftragte für den Vierjahresplan
— Haupttreuhandstelle Ost —.
6. Auslofung ufsww. von Wertpapieren
Geraer Stadtkreisanleihe von 1926. Bei der am 24. Januar 1944 statt⸗
1569.
Nr. 1814,
gefundenen Auslosung der Schuldver⸗
In Nr. 57, 58, 88, 326, 251, 234, 235, 246, 244. der Reihe B über 1000 Nr. 392, 396, 436, 429, 753, 739, 7 a3, 34, 803, 817, S23, Sa7, S5j, s5ß, Die 837, 838, Sö52, 855, Söb, Sö5, S67.
In
In
schreibungen der anleihe von 1926 auf Grund des Til⸗ werden den Inhabern zur Rückzahlung gungsplanes t . mern gezogen worden:
Geraer Stadtkreis⸗ Die ausgelosten Schuldverschreibungen
sind nachstehende Num- am 1. Juni 1944 gekündigt. Die Ein⸗
lösung der gelosten Stücke erfolgt zum
der Reihe A über 2009 He Nennwert kostenfrei bei der Stadtkasse
der
In der 1792, 1815, 1847, 1848, 1854, 1857, 1858, 1859.
Reihe D über 200 R. 1794, 17965,
Gera und der Stadtsparbank Gera, beide in Gera, sowie bei der Commerz bank Aktiengesellschaft in Berlin und ihren sämtlichen Niederlassungen.
5 Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen endigt am 31. Mai 1944. Bei der Einlösung der Stücke sind die dazugehörigen Erneue⸗ rungsscheine und die Zinsscheine für l. Dezember 1944 u. ff. mit einzu—⸗ reichen. Für fehlende Zinsscheine wird der entsprechende Betrag vom Kapital iso, 15811, gekürzt.
1836, 1845, Nach z 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verord⸗ nung über die Zahlung der Zinsen auf
1816, 1823,
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Jen . . r en , ee , n m