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Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 37 vom 14. Februar 1944.
S. 2
—
K resden, heimatzust. nach Warnsdorf, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstraße 80, 14. Dr. Benisch, May Israel, geb. 9. 12 1884 in heimatzust. nach Deschenitz b. Klattau, wohnh. gew. Prag II, Flössergasse 6,
15. Dr. Bergmann, Artur Isfrael, geb. 13. 6. 1881 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag l, Geistgasse 13,
16. Berg mann, Josef Israel, geb. 24. 11. 1920 in Brüx, heimatzust. nach Brüx, wohnh. gew. Prag XII, Schwerinstraße 141,
17. Bergmann, geb. Bloch, Lotte Sara, geb. 29. . 1892 in Wien, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag l, Geistgasse 13,
18. Blau, Franziska Sara, geb. 27. 10. 1878 in Bosko⸗ witz, heimatzust. nach Wsetin, wohnh. gew. Prag ll, Korngasse 30 a,
19. Blau, Leopold Israel, geb. 1. 12. 1867 in Cuz, hei⸗ matzust. nach Wsetin, wohnh. gew. Prag II, Korn⸗ gasse 30 a,
Bloch, Artur Israel, geb. 24. 5. 1894 in Wien, hei⸗ matzust. nach Neuras b. Nepomuk, wohnh. gew. Prag l, Lange Gasse 31,
Bloch, Julie Sara, geb. 13. 7. 1902 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag II, Korngasse 30,
Bloch, Marie Sara, geb. 28. 12. 1896 in Prag, hei⸗ matzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII, Schwerin⸗ straße 187,
Bloch, geb. Bergmann, Markete Sara, geb. 9. 2. 1901 in Prag, heimatzust. nach Neuras b. Nepomuk, wohnh. gew. Prag 1, Lange Gasse 31,
Dr, med. Bo dc Kurt Fsrael, geb, 5. 5, 19606 in Brünn, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XAlll, Tschaslauer Straße 7,
Bodansky, geb. Kantor, Elisabeth Sara, geb. 31. 1. 1911 in Wien, heimatzust. nach Friedeck b. Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag 1, Berliner Straße 2,
Bondy, Georg Israel, geb. 18. 4. 1886 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Gersten⸗ gasse 29,
Brauch, geb. Osterreicher, Bianka Sara, geb. 12. 5. 1901 in Karlsbad, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. Prag Xl, Huttenstraße 14,
Dr. Breth, Franz Israel, geb. T7. 8. 1879 in Königinhof a. d. Elbe, heimatzust. nach Königinhof, wohnh. gew. Prag II, Gerstengasse 29,
Brettschneider, Anna Sara, geb. 8. 12. 1915 in Pirnitz, heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew. Skriwan, Bez. Bidschow,
Brettschneider, Edith Sara, geb. 20. 11. 1917 in Pirnitz, heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew. Prag II, Gürtlergasse 12,
Brettschneider, Paul Israel, geb. 25. 6. 1911 in Iglau, heimatzust. nach Pirnitz, Bez. Iglau, wohnh. gew. Prag II, Gürtlergasse 12,
Brunn, Sigmund Israel, geb. 27. 2. 1909 in Ungar. Hradisch, heimatzust. nach Ungar. Hradisch, wohnh. gew. Prag II, Smetschkagasse 29,
Deutsch, geb. Wesela, Hedwig Sara, geb. 2. 8. 1872 in Brünn, heimatzust, nach Brünn, wohnh. gew. Prag XII, Bismarckstraße 76,
Deu tsch, Julius Israel, geb. 5. 8. 1875 in Klo⸗ bouk, heimatzust. nach Klobouk, Bez. Brünn, wohnh. gew. Prag 1, Berliner Straße 23,
5. Deutsch, Leo Israel, geb. 29. 3. 1872 in Brünn, heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Prag All, Sladkovskygasse 6,
. Dr. jur. Dub sky, Josef Israel, geb. 12. 8. 1900 in Ratzowitz, heimatzust. nach Morawetz, wohnh. gew. Prag 1, Stupartgasse 16,
Eisner, geb. Spielmann, Elsa Sara, geb. 2. 7 1897 in Wien, heimatzust. nach Kolin, wohnh. gew Prag VII, Sommerbergstraße 17,
Eisner, Franz Israel, geb. 1. 8. 1896 in Kolin, heimatzust. nach Kolin, wohnh. gew. Prag VII, Som⸗ merbergstraße 17,
Faltyn, Jaroslaus Israel, geb. 12. 2. 1892 in Turnau, heimatzust. nach Turnau, wohnh. gew. Ober⸗ Bausow,
Fink, geb. Löwy, Helene Sara, geb. 21. 8. 1890 in Kasejowitz, heimatzust. nach Reichenberg, wohnh gew. Prag l, Lange Gasse 617,
„Fink, Rudolf Israel, geb. 6. 8. 1887 in Jung⸗ bunzlau, heimatzust. nach Reichenberg, wohnh. gew. Prag l, Lange Gasse 617,
2. Dr. Fleischmann, Gustav Israel, geb. 18. 2. 1894 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag V, Geistgasse 12,
Fuchs, Karl Israel, geb. 10. 5. 1886 in Leitmeritz, heimatzust. nach Leitmeritz, wohnh. gew. Prag XII, Hradeschiner Straße 33, J
4. Geminder , Hedda, Sara, geb. 15. 4. 1936 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag XII, Mikoveestraße 3,
5. Geminder, Herta Sara, geb. 23. 12. 1906 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag XII, Mikovecstraße 3,
46. Geminder, Siegmund Israel, geb. 13. 10. 1904 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr Ostrau, wohnh. gew. Prag XII, Mikovecstraße 3,
47. Dr. jur. Gottlieb, Karl Israel, geb. 12. 3. 1881 in Bielitz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Prag II, Legergasse 69,
48. Heller, geb. Kopidlanska, Elsa Sara, geb. 11. 9. 1887 in Kladno, heimatzust. nach Bodenbach, wohnh. gew. Prag XVIII, Strechowitz 436, .
49. Heller, Richard Israel, geb. 11. 6. 1878 in Dres⸗ koviee, heimatzust. nach Bodenbach, wohnh. gew. Prag XVIII, Streschowitz 436,
50. Hirsch, Edith Mauth Sara, geb. 4. 5. 1924 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew Prag 1, Kreuz— herrengasse 10,
51. Hirsch, Ladislaus Israel, geb. 8. 8. 1908 in Holitz, heimatzust, nach Holitz, wohnh. gew. Prag-Straschnitz, Kurze Gasse,
Susanne Ruth Sara, geb. 2. 10. 1922 in
52. Hirsch, Siegfried Israel, geb. 15. 1. 1894 in Duppau,
heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1, Kreuz⸗ herrengasse 10,
Hirsch, geb. Friedländer, Walerie Sara, geb. 28. 9.
1899 in Tschaslau, heimatzust. nach Teplitz⸗Schönau, wohnh. gew. Prag XIX, Dr.-Winter⸗Straße 834,
Ing. Hübscher, Otto Israel, geb. 15. 2. 1899 in
Prag, heimatzust. nach Smilowitz, wohnh. gew. Prag Il, Fleischergasse 16,
5. Hüttner, Felix Rudolf Israel, geb. 2. 1. 1924 in
Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VlIlI, Am Baumgarten 17,
Hüttner, Hans Israel, geb. 13. 8. 1922 in Prag,
heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VII, Am Baumgarten 17,
Im merglück, Artur Israel, geb. 25. 12. 1899 in
Mähr. Ostrau, staatenlos, wohnh. gew. Prag 1, Ber⸗ liner Straße 16,
Im merglück, geb. Teichner, Betty Sara geb.
25. 8. 1897 in Zadziele, staatenlos, wohnh. gew. Prag 1, Berliner Straße 16,
Im merglück, Ruth Sara, geb. 6. 4. 1925 in Mähr.
Ostrau, staatenlos, wohnh. gew. Prag 1, Berliner Straße 16,
50. In wald, Hanus Israel, geb. 23. 5. 1921 in Tre⸗
bitsch, heimatzust. nach Groß⸗-Meseritsch, wohnh. gew. Prag VIII, Primatorengasse 33 a,
Ippen, geb. Selig, Dora (Dolly) Sara, geb. 1. 7.
1907 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Bischofshof 3,
Jach cel, geb. Beyer, Johanna Sara, geb. 20.3. 1911
in Mähr. OSstrau, heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Prag 1, Karlsgasse 9,
Jachcel, Samuel Israel, geb. 24. 2. 1902 in Mähr.
Ostrau, heimatzust. nach Teschen, wohnh. gew. Prag l, Karlsgasse 9,
Jäger, Otto Israel, geb. 1. 5. 1896 in Prag, heimat⸗
zust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VII, Pristavni 25,
Jedlin sky, Jaroslav Israel, geb. 13. 3. 1900 in
Pilgram, heimatzust, nach Wobratein, wohnh. gew. Prag XII, Schwerinstraße 9,
. Dr. Jellinek, Julius Israel, geb. 20. 2. 1888 in
Butschowitz, heimatzust. nach Butschowitz, wohnh. gew. Prag II, Heuwaagsplatz 3,
Jetter, Friedrich Israel, geb. 26. 1. 1916 in Neuern,
heimatzust. nach Neuern, wohnh. gew. Prag All, Nerudagasse 18,
Ju st ie, Adolf Israel, geb. 9. 2. 1911 in Tabor, hei⸗ matzust. nach Tabor, wohnh. gew. Prag XII, Bel⸗
grader Straße 39,
9. Fu stie, Otakar Israel, geb. 4. J. 1892 in Tabor, heimatzust. nach Tabor, wohnh. gew. Prag VII, Som-
merbergstraße 84,
Dr. med. Kafka, Ernst Israel, geb. 8. 8. 1911 in
Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Am Hang 4,
Kafka, Josef Israel, geb. 17. 2. 1915 in Prag, hei⸗
matzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag VIII, Am Hang 4,
„Kann, Herbert Israel, geb. 29. 3. 1909 in Teplitz⸗
Schönau, heimatzust. nach Teplitz Schönau, wohnh. gew. Prag Vll, Naeglestraße 433. 1V,
Katz, geb. Lederer, Regina Sara, geb. 9. 8. 1873 in
Pilsen, heimatzust. nach Aussig, wohnh. gew. Prag Vll, Laibacher Straße 43,
Katz, Semin Israel, geb. 14. 9. 1872 in Rabi, Bez.
Strakonitz, heimatzust. nach Aussig, wohnh. gew. Prag XII, Laibacher Straße 43,
Kauders, Ilona Sara, geb. 15. 5. 1913 in Preß⸗
burg, heimatzust. nach Zdieslawitz, Bez. Podersam, wohnh. gew. Prag XII, Belgrader Straße 37,
. Kaufmann, geb. Grünhut, Irma Sara, geb.
L. 11. 1913 in Karlsbad, heimatzust. nach Hejnitz, 2. Königgrätz, wohnh. gew. Prag XII, Nerudagasse 2
1
Keller, geb. Wolfner, Olga Sara, geb. 25. 11. 1896
in Eger, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. Prag 1, Schalengasse 9,
Dr. Keller, Rudolf Israel, geb. 20. 4. 1875 in
Schlackenwerth, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Herrengasse 12,
Kelsen (früher Kohn), geb. Engel, Lilly Sara, geb.
9. 10. 1909 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslikgasse 5,
„Kelsen (früher Kohn), Walter Israel, geb. 26. 3.
1905 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Myslikgasse 5,
Kemp lfrüher Kohm), Viktor Israel, geb. 4. 12. 187
in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag Xll, Amerikanische Straße 25,
Lavetzky, geb. Thon, Marie Sara, geb. 11. 11. 1909
in Gutenfeld, heimatzust. nach Gutenfeld, wohnh. gew. Prag XIX, Raabestr. 8,
Dr. med. Löffler, Otto Israel, geb. 27. 2. 1902 in
Prerau, heimatzust. nach Svinov, wohnh. gew. Prag XI, Radegastr. 1,
Mannheimer, Markus Israel, geb. 16. 3. 1875 in
Sucha, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Prag II, Goldschmiedgasse 4,
Marx, geb. Fantl, Kamilla Sara, geb. 21. 7. 1885
in Wolin, heimatzust. nach Wolin, Bez. Strakonitz, wohnh. gew. Pilsen, Husgasse 20,
Mautner, Friedrich Israel, geb. 3. 1. 1914 in Eger,
heimtzust. nach Eger, wohnh. gew. Prag XVlI, Holecek⸗ straße 63,
Meindl, Hans Israel, geb. 24. 1. 1924 in Frank⸗
furt, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 1II, Goldschmiedgasse 4,
Dr. jur. Müller, Emil Israel, geb. 10. 6. 1891 in
Wischau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag VII, Veverkastr. 7,
Müller, Emma Sara, geb. 8. 6. 1886 in Breslau,
heimatzust. nach Dobschikan b. Hohenmauth, wohnh. gew. Prag XII, Horni Stromka 2305, .
Müller, Friedrich Israel, geb. 23. 4. 1910 in Böhm.
Leipa, heimatzust., nach Böhm. Leipa, wohnh. gew. Prag VII, Sternberggasse 15,
Müller, geb. Censor, Irma Sara, geb. 21. 3. 1897
in Prerau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag Vll, Veverkastr. 7,
Dr. jur. Mun k, Erwin Israel, geb. 11. 9. 1906 in Prag, heimatzust. nach Prestawilk b. Chrudim, wohnh. ew. Prag VII, Winzerstr. 19, . fer aeg Alfred Israel, geb. 10. 6. 1871 in Hart—
manitz, Bez. Schüttenhofen, heimatzust. nach Pilsen,
wohnh. gew. Pilsen, Skretagasse 9,
Popper, geb. Kussy, Jenny Sara, s 3 ö . ö. gew. Prag l,
in Pilsen, heimatzust. nach Prag, wohn Karpfengasse 34,
Dr. med. Posner, Erich Israel, geb. 29. 11. 1910 in Karlsbad, heimatzust. 63 Prag II, Korngasse 42,
Soh ka, geb. Thein, Marie Sara, geb. 9. 6. 1912 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XII,
Rankestr. 33,
Ing. Soyka, Zdenek Israel, geb. 18. 11. 1912 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh gew. Prag XII, Rankestr. 33,
Schaffer, geb. Kisch, Rosa Sara, geb. 2. 1. 1891
in Menton, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. Prag II, Svehla⸗Ufer 6, Schaffer, Salomon Israel, geb. 7. 12. 1890 in
Bylec, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew.
Prag II, Svpehla⸗Ufer 6, Sch ick, Nina Sara, geb. 17. 2. 1936 in Prag,
heimatzust.; nach Prag, wohnh. gew. Prag Vlf,
Janovskystraße 21, .
Schick, geb' Thein, Nora Sara, geb. 31. 8. 1907 in
Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag Vll, Janovskystr. 21,
„Ich lefün'ge r, Louis Ifrael, geb. 8. 4. 1891 in Kirchenbirk, heimatzust. nach Kirchenbirk b. Falkenau,
wohnh. gew. Prag VII, Palackystraße 137,
Stern, Katl FJossef Ifrael, geb' 13. 3. 1898 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag XI.
Schwerinstraße 11,
Dr. Tauber, Ernst Israel, geb. 14. 2. 1901 in Bystritz, Bez. Holleschau, heimatzust. nach Leipnik.
wohnh. gew. Prag 1, Berliner Straße 767,23,
Thein, Emil Israel, geb. 4. 11. 1877 in Prag
heimatzust. nach Prag, wohnhaft gew. Prag WA, Sudetenstraße 72,
Thein, geb. Lüftschitz, Klara Sara, geb. 31. 1. 188 in Prag, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag X,
Sudetenstraße 72,
Weiner, Ludwig Israel, geb. 28. 5. 1910 in Klattau, heimatzust. nach Klattau, wohnh. gew. Prag II, Jung!
mannstraße 9, Weißbarth, geb. Stern, Johanna Sara, geb.
8. 12. 1869 in Schumberg, heimatzust. nach Schumberg,
Bez. Chrudim, wohnh. gew. Prag II, Carl⸗Maria— von⸗Weber⸗Straße 9.
Prag, den 7. Februar 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Wein mann, S⸗Standartenführer.
Bekanntmachung
Auf Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung tom— munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. IS. 293, der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Gesetzes
vom 31. Mai 1933 (G.⸗S. S. 207), des Gesetzes über die
Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom
14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und des Erlasses des Führer⸗ und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. ! S. 303) ziehe ich hiermit den Vermögensnachlaß der ver— storbenen Jüdin Margarete Sara Arnholz, geb. Cohn, und zwar Anteil an der Hypothek von 3740,49 GM, die auf dem Grundstück Heringsdorf Band 1 Blatt 22 ruht und in der Abt. III Nr. 14 des Grundbuchblattes für ;
a) Frau Hedwig Sara Jakoby, geb. Cohn,
b) Frau Rosa Sara Jakoby, geb. Cohn,
c) Frau Margarethe Sara Arnholz, geb. Cohn, und
d) Max Israel Cohn eingetragen ist, zugunsten des Deutschen Reiches ein.
Dies wird an Stelle einer Zustellung hiermit bekannt
gemacht. Stettin, den 3. Februar 1944. Der Regierungspräsident. J. V. Hagemeister.
— —
Bekanntmachung
Auf Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293. der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Gesetze⸗
vom 31. Mai 1933 (G.⸗S. S. 207), des Gesetzes über dit
Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom
14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und des Erlasses des Führer und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl.! S. 303), ziehe ich hiermit den Vermögensnachlaß des am 4. Dezember 1930 in Pyritz verstorbenen Juden Eduard Israel Cohn, und zwar Barkonto bei der Dresdner Banh, Depositenkasse 51, in Berlin, Potsdamer Str. 111, in Höhe von 2527,87 RM, Sperrkonto Nr. 1591 bei der Kreissparkass in Friedeberg, N.M., in Höhe von 150, — Re, Wertpapier- depot bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 51, in Berlin 1300 HReM 4 * Dt. Rentenbankablösungsschuldverschreibung 1900 Rai, — 47 * Dt. Rentenbankkreditanstalt Landeskultur⸗ schuldverschreibung, Hypothek über 250, — GM, zuzüglich Zu, satzforderung von 32, — G-, auf dem Grundstück Babbin, Kreis Pyritz, Band 4 Blatt 98, Amtsgericht Pyritz, mutmaß— licher Schuldner: Arbeiter Wilhelm Thom in Babbin, Krei⸗ Pyritz, Hypothek über 600, — GM auf dem Grundstück Marien— werder, Kreis Pyritz, Band 5 Blatt 162, Amtsgericht Pyritz, mutmaßlicher Eigentümer: Otto Rosenthal II in Marien— werder, Kreis Phyritz, Hypothek über 5437, — M auf dem Grundftück Bhritz, Band V' Blatt IV. 9 und Band VI Blat
. 6 Schuldner: Frau Sophie Otte, geb. Böttcher
in Altstadt bei Pyritz, zugunsten des Deutschen Reiches ein Dies wird an Stelle einer Zustellung hiermit bekannt
gemacht. .
Stettin, den 3. Februar 1944. Der Regierungspräsident. J. V. Hagemeister.
Karlsbad, wohnh. gew.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 37 vom 14. Februar 1944. S. 3
Anordnung 144 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie als Produk⸗ tionsbeauftragtem des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Gerstellungs⸗ und Verwendungs verbot Vom 10. Februar 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver— bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗— tember 1913 (RGBl. 1 S. 529 ß31) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an— geordnet:
§1
Herstellungs- und Verwendungsverbot
Soweit nicht Herstellungsanweisungen dafür vorliegen, wird mit Wirkung vom 15. Februar 1944 verboten:
A. die Herstellung folgender Glaswaren:
1. Flachglas a) Tafelglas b) Gußglas c) Spiegelroh⸗ und Spiegelglas d) Farbenglas e) Sonstiges Flachglas (Spezialflachgläser) Hohlglas a) Behälterglas b) Wirtschaftsglas, gepreßt und geblasen c) Hohlglas für Technik und Wissenschaft dh Rohglas für Elettroindustrie, Glaskurzwaren, Glas⸗ bläserei und sonstige Weiterverarbeitung e) Kristalleuchten f) Sonstige Glasmontagen 3. Isolierflaschen und sonstige Isoliergefäße 4. Glasinstrumente und chemisch⸗pharmazeutische Glaswaren 5. Glaskurzwaren
B. die Veredelung 1. der unter 1 Abs. 1 a—e genannten Waren durch
a) Bearbeiten von Kanten
b) Anschleifen von Ecken
c) Bohren und Einschleifen von Löchern, Rillen, Hand— griffen und dergleichen
d) Biegen
e) Mattieren
f) Belegen mit Silber oder anderen Metallen
g) Dekorieren
h) Bedrucken und Beschriften
2. der unter 51 Abs. ? a — genannten Waren durch a) Schleifen b) Aetzen c) Drucken d) Gravieren e) Malen f) Sonstige Arbeitsvorgänge. C. die Verwendung von Flachglas für 1. Herstellung von Vordächern 2. Bilderverglasung. . Das Verbot zu A— C erstreckt sich nicht auf die Glaswaren, die zur Zuständigkeit des Hauptringes „Technisches Glas und Keramik“ gehören. 52
Herstellungsanweisungen
Die Herstellungsanweisungen werden von mir erlassen. Ich behalte mir vor, andere Stellen damit zu beauftragen.
83 Ausnahme vorschrift 1. Von dem Verbot unter 1 A und B sind ausgenommen:
Glaskurzwaren, die mit meiner Zustimmung von der Prüfungsstelle Glasindustrie zum Export zugelassen werden;
2. Von dem Herstellungsverbot gemäß 5 1 A Ziffer 5 sind ausgenommen:
a) Uniformknöpfe und Uniformeffekten aus Glas,
b) Gebrauchsknöpfe aus Glas,
e) Linsen und Rückstrahler,
d) Isolatoren,
e) Glasschreibfedern,
f) technische Artikel für die Rüstungsindustrie,
soweit im Rahmen der durch Herstellungsanweisungen der Hohlglashütten zur Verfügung stehenden Rohglasmenge den Herstellern von Glaskurzwaren Einzelkontingente an Roh⸗ glas von mir bewilligt werden.
3. Von dem Veredelungsverbot gemäß § 1 6 Ziffer 2 ist ausgenommen:
das Schleifen und Bearbeiten von Hohlgläsern für Rüstungsprogramme, soweit im Rahmen der durch Herstellungsanweisungen der Hohlglashütten zur Verfügung gestellten Rohglasmenge den Beredlern Einzelkontingente an Rohglas von mir bewilligt werden.
4. Darüber hinaus behalte ich mir vor, in begründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen und sie mit Auflagen zu ver⸗ fie Das Recht zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen übertrage ich:
a) der Wirtschaftlichen Vereinigung für Glasinstrumente und chem.⸗pharm. Glaswaren, Weimar, hinsichtlich der Glasinstrumente und chem.⸗pharm.
Glaswaren;
b) der Vereinigung der Glaskurzwarenhersteller, Gablonz, hinsichtlich der Glaskurzwaren; ö
e) der Fachvereinigung Flachglasveredlung, Fürth, hinsichtlich der Flachglasveredlung;
d) dem Reichsinnungsverband des Glaserhandwerks, Berlin SW 68, Mauerstr. gö, hinsichtlich des Verbots unter § 1 C.
§4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 88 1, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs—⸗
strafrecht gemäß 5 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wahr⸗ genommen.
85
Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Sstgebieten und in den Ge— bieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 10. Februar 1944.
. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
Dr. Holler.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nr, 4 des Reichsarbeitsblatts vom 10. Februar 1944 hat fol⸗
genden Inhalt; Teil J. Der Reichsarbeitsminister. Allge⸗ meines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst⸗ und Arbeitsunfällen. Vom 7. Dezember 1943. Städte⸗ bau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Ver⸗ ordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände; hier: Ge⸗ brauchsanweisungen für Holzschutzmittel gegen Feuer. — Betr.: Schutzmaßnahmen nach Luftangriffen — Nachprüfung der Stand⸗ sicherheit von Ruinen. Der Generalbevollmächtigte . den Ar⸗ beitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. esetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Verordnung über die Meldepflicht von Männern und, Frauen, die aus ꝰnlc des Luftkrieges ihre bis⸗ herige Tätigkeit aufgegeben haben. Vom 17. Janüar 1944. — Betr.: Verordnung über den Nachrichtenverkehr. — Betr.: Arbeits⸗ buch; hier: Luftschutzsichere Aufbewahrung. — Betr. Arbeitsbuch; hier: Eintragung der Beschäftigung im langfristigen Notdienst und im hauptberuflichen Luftschutzdienst. — Anordnung über den Einsatz ausländischer Aerzte, Apotheker, Zahnärzte und Dentisten. Vom 5. Januar 1944. — Rückbeförderung ausländischer Arbeits⸗ kräfte aus Krankheitsgründen usw.; hier: Ausstattung mit Aus⸗ weispapieren und Fahrkarten. Sozialverfassung, Ärbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bekämpfung von Disziplinlosigkeit Jugendlicher in den Betrieben. — Betr.: Leistungslohn im Baugewerbe; hier: Verrechnungslohn für Jugendliche. — Betr.: Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der aus dem Wehrdienst entlassenen Gefolgschaftsmitglieder. — Anord⸗
nung zur Sicherung der Ordnung in öffentlichen nn, , und Betrieben. Vom 9. Dezember 1943. — Anordnung über die Einsendung der Listen der im Gau Bayreuth in Heimarbeit Be⸗ schäftigten. — Anordnung über die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet Sudetenland. — Anordnung über die Einsendung der Listen der im Gau Nieder⸗ schlesien in Heimarbeit Beschäftigten.
Aus der Verwaltung
Bei Aufnahme und Verpflegung Bombengeschädigter und Umquartierter: Erweiterte Umsatzsteuerfreiheit
Die Vermietung von Wohnungen und einzelnen Zimmern ist schon an sich unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrez. Diese Voraussetzungen werden bei den meisten Personen, die Bombengeschädigte und Umquartierte aufnehmen, erfüllt sein. Denn die Zahl dieser Personen hat weniger als vier Zimmer oder weniger als sechs Betten zu vermieten und gewährt nicht Verpflegung. Es haben beim Vorliegen dieser Voraussetzungen insbesondere die vielen Haushaltungen, die Bombengeschädigte und Umgquartierte aufgenommen haben, Umsatzsteuer mn! nicht zu entrichten. Von der Umsatzsteuerfreiheit sind aber die Unternehmer ausgenommen, die neben der Vermietung von Zimmern auch Verpflegung gewähren. Es kommt nun vor, daß die aufgenommenen Bombengeschädigten und Umquartierten vom Quartiergeber auch verpflegt werden. Zur steuerlichen Er⸗ fassung dieser Fälle wären oft besondere Ermittlungen erforder⸗ lich. Deshalb hat sich der Reichsfinanzminister damit einver⸗ standen erklärt, daß die Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung den Zimmervermietern, die weniger als vier Zimmer oder weniger als sechs Betten 6 vermieten haben, auch dann zu⸗ gestanden wird, wenn sie Verpflegung nur den von ihnen auf⸗ genommenen Bombengeschädigten und Umquartierten gewähren. Die , , , erstreckt sich dann auch auf die Ver⸗ pflegung. Sie kann z. B. ebenso Gaststätten zugute kommen wie anderen gewerblichen Betrieben, etwa Bäckern oder Fleischern und auch Privatpersonen. Gewähren die Quartiergeber aber die Verpflegung auch anderen Personen, die bei ihnen oder ander⸗ wärts wohnen, so hatten sie schon bisher die Entgelte für Unter⸗ kunft und Verpflegung zu versteuern. Hier bringt die Erhebung der Umsatzsteuer also neue Ermittlungen und Mehrarbeit nicht mit sich. Deshalb ist in diesen Fällen die Umsatzsteuerpflicht auch für die Entgelte aus Unterkunft und Verpflegung von Bomben⸗ geschädigten und Umquartierten aufrecht erhalten. Die gewerbs⸗ mäßige Gewährung von Verpflegung und Unterkunft bleibt also
rundsätzlich steuerpflichtig — sei es in Gaststätten, Hotels oder Pensionen. Die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung durch Haushalte an Bombengeschädigte und Umgquartierte ist in der Regel steuerfrei. Die Steuerfreiheit wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Quartiergeber gleichzeitig noch eigenen Gefolgschaftsmitgliedern Verpflegung als Vergütung für die ge⸗ leisteten Dienste gewährt, wie es z. B. bei Landwirten üblich ist.
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Höchste Anforderungen an die Reichsbahn wurden gemeistert
Einmalige Einnahmesteigerung in 1943 um mehr als 20 8. — Verkehrsdisziplin wird unbedingt gefordert
Mit der Ausweitung des Krieges sind die Aufgaben der Deutschen Reichsbahn bis heute fast ins unermeßliche gestiegen, die Leistun⸗ en ihrer Männer daher auf das höchste zu veranschlagen. Kein Bombenkrieg aus der Luft konnte die , unserer Eisen⸗ bahnen entscheidend herabsetzen, der Verkehr . den Schienen ist in Rhythmus und Ausmaß stets reibungslos verlaufen. Der Krieg in seinem Auf und Ab bestimmte stets das Tempo. Besondere An⸗ forderungen an die Schlagkraft und Leistungsfähigkeit der Reichs⸗ bahn stellte schließlich auch die teilweise in kürzester Frist durchzu— führende Evakuierung von Millionen Menschen aus den luft⸗ gefährdeten oder vom feindlichen Bombenterror heimgesuchten
Gebieten.
Im Amtlichen Nachrichtenblatt der Deutschen Reichsbahn ver⸗ öffentlicht das Unternehmen einen vorläufigen Fahresrückblick über den Ablauf des Jahres 1943, aus dem klar zu ersehen ist, daß dies Berichtsjahr in der Geschichte des Verkehrslebens einzig da— stehende Leistungen aufwies, die allein von der Deutschen Reichs⸗ bahn vollbracht wurden. Ohne seine schlagkräftigen und immer leistungsbereiten Eisenbahnen würde Großdeutschland auch dem Ansturm seiner bolschewistischen und plutokratischen Feinde nicht siegreich begegnen können. Dies gilt in besonderem Maße für den schweren Abwehrkampf im Osten, wie Staatssekretär Dr. Ganzen⸗ müller kürzlich in seiner Rede zum Tag des Deutschen Eisen⸗ bahners und Reichsminister Dr. Goebbels in seiner großen Ansprache am 7. Dezember ausgedrückt hat. .
Der programmatische Hinweis im Jahresüberblick über das Jahr 1912, daß es möglich sein müsse, die Verkehrstäler, die bei dem bisherigen Ablauf des Güterverkehrs abwechselnd mit Ver⸗ kehrsspitzen in fast starrem jahreszeitlichem Rhythmus auftreten, mit jahreszeitlich ungebundenen Verkehrsleistungen aufzufüllen und auf diese Weise zu einer weiteren 3 Ver⸗ kehrswesen zu kommen, hat die Reichsbahn mit großem Erfolg in die Tat umgesetzt; dadurch wurde besonders die Durchführung des Herbstverkehrs wesentlich erleichtert.
Da im Jahre 1943 keine ,,, , wurden, stellt die Steigerung der Einnahmen von 9,8 Mrd. in 1912 auf 11,8 Mrd. Het im Jahre 1913, also eine Steigerung um 20,4 33, eine Kraftanstrengung dar, die unfaßlich erscheint. Wenn sie voll⸗ bracht werden konnte, so hat daran jeder Eisenbahner, vom letzten Lehrling bis zum höchsten Beamten, seinen Anteil. Infolge des vergrößerten Geschäftsumfanges und der gesteigerten Betriebs⸗ leistungen sind naturgemäß auch die Aufwendungen gegenüber 1942 wieder gestiegen. Die gegenwärtige große Beanspruchung des Apparates ist zwangsläufig mit besonderen Kosten verbunden, die außer für die Betriebsführung vor allem in der Unterhaltung und einer erhöhten Erneuerung (. h. Abschreibung) der Bahnanlagen und Fahrzeuge in Erscheinung treten. Die durch diese erhöhten Abschreibungen zum Ausdruck kommende vorsorgliche Finanzpolitik ist nicht nur wegen des augenblicklichen erhöhten Wertverzehrs not⸗ wendig, sondern auch im Hinblick auf die großen Ersatzinvestitionen, die die Zukunft bringen wird. Mit diesen erhöhten Abschreibun⸗ gen und mit dem Teil der allgemeinen Reichsabgabe, der als fester Betrag von 120 Mill. RM aus der Betriebsrechnung zu leisten ist, ergibt diese einen Ueberschuß, der auch im Jahre 1943 ausreichen wird, um alle Verbindlichkeiten der Gewinn⸗ und Verlustrechnung, wie Schuldendienst, Dotierung der Ausgleichsrücklage und die weitere Abgabe an die allgemeine Reichskasse, zu bestreiten. Die letztere Abgabe wird ebenso wie die an das Reich abzuführende Be⸗ förderungssteuer wiederum nicht unerheblich höher sein als im Jahre 1942. . ; . ; ;
Zur Kapitalrechnung bei der es sich bekanntlich um die Betriebs⸗ entwicklung und den Neubau von Bahnanlagen und Fahrzeugen sowie um die Aufwendungen für Schuldentilgungen handelt, ist zu bemerken, daß die vorhandenen Anleihe und Kreditmittel sowie die sonstißen eigessen Passiven zu ihrer Finanzierung ausreichten.
Der Gesamtschuldenstand der Reichsbahn ist weiterhin als günstig zu bezeichnen. Auf dem allgemeinen Kapitalmarkt ist die Reichs⸗ bahn im Jahre 1943 durch die Umwandlung der am?. Fanuar 4941 fällig gewordenen 500 Mill. FM 4 3 Reichsbahn Schatzanweisun⸗ gen von 1936 in Erscheinung getreten. Den Inhabern dieser Schatzanweisungen ist der Umtausch in neue 3M 36 Schatzanwei⸗
sungen 1914, rückzahlbar zum Nennwert am 1. Juli 19665, an⸗ geboten worden.
Bei den Beteiligungen sind keine nennenswerten Aenderungen eingetreten. Die von der Deutschen Reichsbahn betriebene Ver⸗ staatlichung von Privatbahnen in der Ostmark wurde im Berichts⸗ jahr fortgesetzt. Im Altreich wurden im Berichtsjahr 5. Privat⸗ bahnen verstaatlicht. Die Verstaatlichungen erfolgten — ent⸗ sprechend der grundsätzlichen Linie der Reichsverkehrspolitik —, weil besondere Reichsinteressen sie erforderlich machten.
Zu sammenfassend ist festzustellen, daß der Abschluß des Jahres 1943 wieder ein durchaus befriedigendes Bild ergibt.
Die ungewöhnlich hohen Leistungen der Deutschen Reichsbahn sind vor allem dem vorbildlichen und unermüdlichen Einsatz der Gefolgschaft zu danken. Die Reichsbahn hat aber auch verstanden, alle Reserven, die in der Organisation des Verkehrslebens liegen, hervorragend zu nützen. Hinzu kam auch eine verständnisvolle Unterstützung der Arbeitseinsatzbehörden, die den großen Bedarf an Arbeitskräften nach Möglichkeit zu decken bemüht waren. Ferner ist zu nennen die wirkungsvolle Unterstützung der Reichs⸗ bahn durch die Eisenbahnfahrzeugindustrie, die unter Leitung des Hauptausschusses „Schienenfahrzeuge“ beim Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion vor allem für eine außerordentliche Steigerung des Ausstoßes an Lokomotiven sorgte. Daneben hat eine unermüdliche Propaganda dafür Sorge getragen, daß die Verlader und Empfänger der von der Reichsbahn beförderten Güter sich verständnisvoll auf die Gesamtlage unseres Verkehrs⸗ wesens einstellten. Dieser Appell an die Verladerschaft muß auch in diesem Fahre aufs neue wiederholt werden, und alle Ein⸗ sichtigen müssen dafür sorgen, daß diejenigen Verlader und Emp⸗ fänger, die noch nicht begriffen haben sollten, was von der richtigen und verständnisvollen Mitarbeit jedes einzelnen von uns für die reibungslose Abwicklung unseres Verkehrswesens abhängt, dies begreifen lernen. Derselbe Appell geht an jeden Fahrgast. Der wichtigste Teil unseres Fahrgastverkehrs ist heute der Berufs⸗ verkehr, und hier wieder insbesondere der Nahverkehr. Vor allem müssen unsere Frauen, die aus luftgefährdeten Gebieten um⸗ quartiert sind, dafür Verständnis haben, daß sie nicht den Montag und das Wochenende für Reisen benutzen dürfen.
Fortschritte bei der Kohlenstaubaufbereitung
Im Rahmen der von der Westfälischen Bergwerkschaftskasse Bochum im Auftrage des Vereins Deutscher Bergleute durch⸗ geführten Vortragsveranstaltungen sprach Bergassessor Dr.-Ing. hahil F. L. ,. wffnn über „Fortschritte bei der elektrostatischen Kohlenstauhgufbereitung“. Der Ruhrbergbau be⸗ schäftigt sich nach den Ausführungen des Vortragenden schon seit 1939 mit diesem interessanten Aufbereitungsverfahren der Lurgi, dessett Bedeutung in der Möglichkeit der Entaschung des Kohlen— staubes auf trockenem Wege liegt. Damit ist ein 6 , , auf dem Gebiete der Feinstkorn⸗Aufbereitung erzielt, wofür bisher nur die Flotation zur Verfügung steht, die sich aber wegen ihrer nassen Konzentrate und der Schwierigkeiten der Beseitigung der Schlämme im Betrieb keiner großen Beliebtheit erfreut.
Nach ausgezeichneten Versuchsergebnissen auf dem Versuchs⸗ stand der Lurgi wurde 1940 eine kleine Versuchseinrichtung mit Schlitzscheider auf einer Zeche erfolgreich betrieben, so daß man sich zur Errichtung einer betriebsmäßigen Großbersuchsanlage entschloß, die zur Veredlung eines Teiles des Sichterstaubes dem e e, mn einer Steinkohlengufbereitungsanlage im Ruhrbezirk eingefügt ist und die 1,A— i in der Stunde ver⸗ arbeitet. Sie ist mit allen Hilfseinrichtungen versehen, wie ther⸗ mischer Trocknung, Ueberkornabscheider und Feinstsichter, weil die elektrostatische Aufbereitung einen Wassergehalt von unter 1 v. H. voraussetzt und für einen bestimmten Körnungsbereich von 175 bis , mm in Betracht kommt. Die für jede Kohlenart unter⸗ schiedlichen optimalen physikalischen Trennungsbedingungen hin⸗ n Temperatur und Wassergehalt der Kohle sowie Luft⸗ euchtigkeit müssen genau ermittelt und eingehalten werden, da⸗ mit sich eine genügende Selektivität in der Oberflächenleitfähigkeit zwischen Mineralien und Kohle ausbildet.
Nach dem Absichten des in der Regel etwa mit 20 v. S. ver⸗ tretenen Steinstaubes arbeitet der für Kohle besonders geeignete Walzenscheider mit 79 v. H. Ausbringung, so daß aus einem Sichterstaub mit 15— 20 v. S. Asche 56 v. 8. aufbereitete Staub⸗ kohle mit — v. S anfallen. Die Abscheidungsgrade für Ton⸗ schiefer und Brandschiefer sind außerordentlich hoch, ebenso noch
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