1944 / 42 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1944. S. 4

ter Haftpflicht“! mit dem Sitz in Gie⸗ boldehausen, eingetragen worden. Die Satzung ist am 11. November 1943 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Beschaffung und Unterhaltung von Deckhengsten.

Amtsgericht Duderstadt, 27. Jan. 1944. Eheleben. 30071 Amtsgericht Ebeleben, 8. Februar 1944.

Gen.⸗-R. 6 Obermehler'scher Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Obermehler.

Die Firma ist geändert in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Ober⸗ mehler.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.

1

Ehelehenm. 30119 Amtsgericht Ebeleben, 8. Februar 1944.

Gen.⸗R. 2 Mehrstedter Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Mehrstedt.

Die Firma ist geändert in: Raiff⸗ eisenkasse e. G. m. u. H. Mehrstedt. Frankenstein, schles. 3020

Amtsgericht Frankenstein, Schles.,

den g. Februar 1944. Veränderung:

Gn.⸗-R. 7 Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Schönwalde, Kreis Frankenstein, Schles., ist durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 17. Oktober 1943 geändert in: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Schönwalde, Kreis Frankenstein, Schles.

Gu hrann.,. Her. Breslau. 30122)

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 7 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Gleinig, Kreis Guhrau, Bez. Breslau, heute folgendes eingetragen worden:

Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht!

Guhrau, den 28. Januar 1944.

Das Amtsgericht. Guhran, Ben. Breslau. 30123

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 29 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Nahrten, Kreis Guhrau, Bez. Breslau, heute folgendes eingetragen worden:

Die Firmd der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.

Guhrau, den 28. Januar 1944.

Das Amtsgericht. Mährisch Schönberg. 30124 Das Amtsgericht Handelsregister Mährisch Schönberg, 8. Februar 1944.

Gesch.⸗31. 5 Gn.⸗R. 484. Eingetragen wurden im Genossenschaftsregister bei

der Genossenschaftsfirma „Müllerei⸗ und,

Getreideverwertung, Genossenschaft mit Sägebetrieb und elektrischer Anlage für Weikersdorf und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung“ nachstehende Aenderungen:

Zufolge Beschlusses in der Vollver⸗ sammlung vom 7. 1. 1944 wurden die Satzungen in den 1 Abs. 2, 5, 16, 20, 28 und 29 abgeändert.

Gemäß S 1 Abs. 2 ist der Sitz der Genossenschaft nunmehr: Reitendorf, W.

Gemäß S 20 der nunmehrigen Satzung beträgt der Geschäftsanteil 20, R.

Die übrigen Aenderungen der Satzun⸗ gen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Gelöscht werden die Vorstandsmit⸗ glieder Rudolf Wölfl und Rudolf Gabriel.

Eingetragen werden die neu gewähl⸗ ten Vorstandsmitglieder Max Vogel, Bauer in Reitendorf, W., als Obmann und Johann Kunz, Bauer in Mährisch Schönberg, als Obmann⸗ Stellvertreter.

Die Wiederwahl der bisherigen Vor⸗ standsmitglieder Franz Scholz und Rudolf Rotter wird zur Kenntnis ge⸗ nommen Mährisch Sehäönhberx. 30125

Das Amtsgericht Handelsregister Mährisch Schönberg, 21. Januar 1944.

5 Gn.R. 613. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma „Kampeliéka, sporitelni a zä- lozmi spolek ey Rokytnici v Orl. Hor. zapsané spolesenstvo s neohmezenzm rußenim“ Sitz Rolitnitz, die mit Be— schluß der Hauptversammlung der Ge⸗ nossenschaft am 5. Dezember 1943 be⸗ schlossene Auflösung und Liquidation eingetragen

Liquidatoren: Josef Grund, Landwirt in Niederdorf Nr. 58, und Miroslav Mlynäf, Zahlmeister in Rofkitnitz i Adlergeb

Die Liguidationsfirma lautet nun⸗ mehr „Kampeliéka., sporitelni a zä- lozni spolek v kokytnici v Orl. Hor. zapsané spolesenstvo s neohmezenym rusenim in Liquidation.“

Marienburg, Westpr. 301265 Marienburger Beamtenbank e. G. m. b. H., Marienburg, Westpr. Die Genossenschaft ist zufolge Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 28. August 1943 aufgelöst. Marienburg, Westpr., 7. Februar 1944. Amtsgericht.

Mittenwalde, Marke. 30127

Im Genossenschaftsregister Nr. 20 ist bei der Bezug⸗ und Absatz⸗Genossen⸗ schaft e. G. m. b. H., Rotberg, ein⸗ getragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 36. 12. 1943 ist die Firma geändert in Raiffeisen⸗Warengenossen⸗ schaft e. G. m. b. H., Rotberg⸗LKarlshof.

Amtsgericht Mittenwalde (Mark),

den 8. Februar 1944.

Namslau. 30128 Im Genossenschaftsregister der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. Schwirz, Kreis Namslau, ist einge⸗ tragen, daß die Firmg geändert ist. Sie lautet jetzt: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, Schwirz. Namslau, den 10. Februar 1944. Amtsgericht. 3 Gn.⸗R. 18 a2

Oels, Schles. 30163 16Gn.⸗-R. 1232. Firma und Gegen⸗ stand des Unternehmens sind wie 6 eändert: Sozialgewerk der Deutschen rbeitsfront (Handwerks⸗, Handel⸗ und Gewerbebetriebe) des Kreises Oels, Groß⸗ Wartenberg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1 die,. Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsför⸗ derung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗

triebe. Amtsgericht Oels.

30130 Oppeln, 8. Februar 1914. Neueintragung: Gn.⸗R. 229. Einsatzgenossenschaft des Malerhand⸗ werks, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Oppeln. Die Satzung ist am 20. Ok⸗ tober 1943 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist: die Uebernahme von Großaufträgen an das Malerhand⸗ werk, die Aufteilung solcher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstützung der Mitglieder bei der Finanzierung und Durchführung der Aufträge, ins⸗ besondere durch Beschaffung der erfor⸗ derlichen Rohstoffe, sowie die Vornahme von sonstigen Geschäften, die mit den vorstehenden Aufgaben zusammenhän⸗ gen oder der Förderung des Maler⸗ handwerks in Oppeln (Stadt⸗ und Landkreis) dienen.

Ophelᷣmn. Amtsgericht

Posen. 30047 Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

Die im Genossenschaftsregister unter 17 Gn.⸗R. 39 Schrimm eingetragene Spar⸗ und Darlehnskasse Hohensee ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränl⸗ ter Haftpflicht in Hohensee ist durch Verschmelzung. mit der Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft Burgstadt ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Burgstadt (Genossen⸗ schaftsregister: 17 Gn.-R. 47 Schrimm) gemäß den Generalversammlungsbe⸗ schlüssen vom 15. und 18. Juni 1942 und dem Verschmelzungsvertrag vom 15. Juni 1942 aufgelöst.

Posen, den 28. Januar 1944.

Das Amtsgericht. Hosen. 30048 Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.

17 Gn.⸗R. 4 Neutomischel Spar⸗ und Darlehnskasse Kirchplatz eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Kirchplatz. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. Juni 1941 ist die unbe⸗ schränkte Haftpflicht in die beschränkte umgewandelt worden. 5 1 (Firma) der Satzung ist dementsprechend ge⸗ ändert.

Posen, den 1. Februar 1944.

Das Amtsgericht.

H ibmnitæꝝ. 30049 Genossenschaftsregister Amtsgericht Ribnitz, 4. Februar 1944. In das Genossenschaftsregister Sozial⸗ gewerk Ribnitzer Handwerker eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Nr. 60 des Genossen⸗ schaftsregisters ist am 4. Februar

1944 eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 26. August 19413 ist die Firma geändert in: Sozial Gewerk für Handwerk, Handel und Gewerbe von Ribnitz und Umgegend eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung und Betätigung einer ge⸗ meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben und die ge⸗ meinschaftliche Durchführung und För⸗ derung sozialer Einrichtungen und Maß⸗ nahmen der beteiligten Betriebe.

S. Schweinfurt.

schlochau. 30050 Amtsgericht Schlochau, 15. 1. 1944. Belanntmachung. Genossenschaftsregister Nr. 28 Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Kramsk. F 1 der Satzung ist am 27. Dezember 1943 dahin geändert, daß die Genossenschaft jetzt! „Raiffeisenkasse Kramsk, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ lautet.

Schweinfurt. 29991 Eintrag in das Genossenschaftsregister. Milchlieferungsgenojsenschaft Elfers⸗ hausen, eingetr. Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz: Elfers⸗ hausen. Diese Genossenschaft wurde gemäß Reichsgesetz vom 9. 10. 1934 RGGBl. 1 S. g14 von Amts wegen in⸗ folge Vermögenslosigkeit gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt. Schweinfurt, den 11. Februar 1944. Amtsgericht Regiftergericht.

29992 Eintrag in das Genossenschaftsregister. Dreschgenossenschaft Unsleben, ein⸗ getr. Gen. mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Unsleben. Infolge Vermögens⸗ losigkeit wurde diese Genossenschaft ge⸗ mäß Reichsgesetz vom 98. 10. 193 RGBl. J S. 91 von Amts wegen ge⸗ löscht. Eine Liquidation findet nicht tatt. . Schweinfurt, den 11. . 1944. Amtsgericht Registergericht.

Scelo w. 29993

Gn.-R. Nr. 6. In dem Genossen⸗ schaftsregister Nr. 6 des hiesigen Amts⸗ gerichts, betr. Platkower Spar⸗ und Ver eh sk ass e. G. m. u. H. zu Plat⸗ low, ist folgendes eingetragen worden:

Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: Platkower Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Platkow, Kreis Lebus. ;

Jeder Genosse haftet für die Ver⸗ bindlichkeiten der Genossenschaft bis zu einem Betrage von 500, fünfhundert) Reichsmark (Haftsumme) für jeden er⸗ worbenen Geschäftsanteil. Die Höchst⸗ zahl der Geschäftsanteile, auf welche der Genosse sich beteiligen kann, beträgt 10.

Durch Umwandlungsbeschluß der or⸗ dentlichen Generalversammlung vom 2. Oktober 1943 ist ein neues Statut errichtet worden. ,

Seelow, den 19. Januar 1944.

Das Amtsgericht. Senshinmꝝ. 30131 Bekanntmachung.

Gn. -R. 20 b Nikoläiken, Ostpr. Durch Vertrag vom 25. September 1943, der durch die Generalversammlung von demselben Tage genehmigt ist, hat die Milchverwertungsgenossenschaft Eichen⸗ dorf e. G. m. b. H. in Eichendorf, Kr. Johannisburg, die Verschmelzung mit der Erlenauer Molkereigenossenschaft e. G. m. b. H. in Erlenau, Kr. Sens⸗ burg, vereinbart. Uebernehmende Ge⸗ nossenschaft ist die Erlenauer Molkerei⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. in Erlenau.

Sensburg, den 11. Februar 1944.

Amtsgericht Soldin. 30051 Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 27. Januar 1944. Löschung:

Nr 62 Elektrizitäts- und Maschinen⸗ genossenschaft e. G6. m. b. H. in Schild⸗ berg. Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 5. Dezember 1943 aufgelöst.

Soldin. 30052 Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:

Nr. 21. Die Dertzower Spar⸗ und Darlehnskasse e. 6. m. b. H. in Dertzow ist in Raiffeisenkasse Dertzow eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. 1. 1944 ist 51 des Statuts geändert.

Soldin. 30053 Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:

Nr. 29. Der Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein Rufen e. G. m. u. Haft⸗ pflicht in Rufen ist in Raifeisenkasse Rufen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 15. 1. 1944 ist 51 des Sta⸗

tuts geändert.

Soldlin. ; 30054 Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:

Nr. 30. Die Mellentiner Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. in Mellen⸗ tin ist in Raiffeisenkasse Mellentin eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht geändert. Durch

Beschluß der Generalversammlung vom

16. 1. 1944 ist 81 des Statuts geändert.

Sun. 29094 Amtsgericht Suhl, 27. Januar 1944. Veränderung: Kühndorfer⸗ Dar⸗

lehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗

nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Kühndorf. Gn.⸗R. 18. Durch

Beschluß der Generalversammlung

vom 17. 12. 1943 ist die Firma geän⸗

dert in Raiffeisenkasse, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗

pflicht, Kühndorf.

Leck lenburg. 3301321 In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 49 eingetragen: Hengsthaltungsgenossenschaft ö kappeln, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Westerkappeln. Die Satzung ist vom 30. Oktober 1943. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Pferdezucht durch Haltung von Deck⸗ hengsten. ! Amtsgericht Tecklenburg, den 8. Februar 1944.

Tilsit. 29995 Genossenschaftsregister Amtsgericht Tilsit, 5. Februar 1944. Veränderung:

Gn. ⸗R. 61 Sozial⸗Gewerk für Hand⸗ werks⸗Handels⸗ und Gewerbebetriebe des Kreises Tilsit, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Tilsit: Die Firma lautet jetzt: Sozial⸗Gewerk der . für Hand⸗ werks⸗Handels⸗ u. Gewerbebetriebe des Kreises Tilsit, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht,

Tilsit.

Wei da. 30055 Amtsgericht Weida, 7. Februar 1944. Veränderung:

Gn.⸗R. 19 Ottmannsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein eGmuH. in Ottmannsdorf. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Schönborn. Neues Statut vom 18. November 1943. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse; 3 zur Förderung der Maschinenbenutzung. Wei da. 30056 Amtsgericht Weida, 8. Februar 1944. Veränderung:

Gn.⸗R. 16 Börthner Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein e6muß. in Börthen. Die Firma ist geändert in aten, kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Neustadt / Orla⸗Börthen. Statut vom 28. Novem⸗ ber 1943. Gegenstand des Unterneh⸗ mens: Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ verkehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. n efeß! des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artike! und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse)h; 3. zur Förderung der

Maschinenbenutzung.

Westerstede. 30133 Veränderung:

Gen. ⸗-Reg. Nr. 108. Oldenburger Kleinziegeleien e. G. m. b. H. in Ede⸗ wecht. Die Genossenschaft ist durch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 29. Dezember 1943 und 6. Januar 1944 aufgelöst.

Westerstede, den 7. Februar 1944.

Das Amtsgericht.

Wold en berg. 30134

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 64 a eingetragen: Die Firma ist geändert und lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse Marienwalde, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Marienwalde, Kreis Arnswalde.

Amtsgericht Woldenberg, 14. Februar 1944.

Tillich u. 29997

Gn.⸗R. 15a. In das Genossen⸗ schaftsregister der Skamper Spar⸗ und Darlehnskasse Nr. 15 ist eingetragen worden:

Die Firma lautet jetzt „Raiffeisen⸗ asse Skampe eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“. Amtsgericht Züllichau, 1. Febr. 1944.

5. Musterregister

KEerlin. 30135

In das Musterregister des unterzeich⸗ neten Gerichts ist eingetragen worden:

Bei Nr. 49004, Firma „Epar Ein⸗ ö, . Atiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Verlängerung bis auf fünfzehn Jahre für das Muster mit der Fabrik⸗Nr. 805, angemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nr. 40092, Firma „Epa“ Ein⸗ heitspreis⸗Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver⸗ längerung bis auf fünfzehn Jahre, an⸗ gemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nr. 41 415, Firma Singer Näh⸗ maschinen Aktiengesellschaft, Berlin. Verlängerung der Schutzfrift bis auf fünfzehn Jahre für die Fabrik⸗Nrn. 738, 739, 740, 741, 742, 7458, 746, 747, 749, 750, 751, 752, angemeldet am 6. Januar 1944, 8— 10 Uhr.

Bei Nr. 41 435, Firma Volksbund für das Deutschtum im Ausland Wirt⸗ schaftsunternehmen Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Berlin: Verlänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 6 Januar 1944,

8 10 Uhr. Bei Nr. 41472, Firma Heinrich

Franck Söhne n w, . mit beschränk⸗ ter Haftung, Berlin: Verlängerung der

das Muster mit der Fabrik⸗Nr. 1135, angemeldet am 27. Dezember 1943, 8— 10 Uhr.

Bei Nrn. 41482, 41 523, 41 524, Firma Allgemeine Elektricitäts⸗Gesell⸗ schaft, Berlin: Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 12. Januar 1944, 8 = 10 Uhr.

Bei Nr. 41 490. Firma Allgemeine Elektricitäts⸗Gesellschaft. Berlin: Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf fünf⸗ zehn Jahre, angemeldet am 14. Dezem⸗ ber 1943, 16— 24 Uhr.

Bei Nr. 41571, Firma Siemens⸗ Schuckertwerke Aktiengesellschaft, Berlin: Verlängerung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 6. Ja⸗ nuar 1944, 11 Uhr 10 Minuten. ö

Bei Nr. 42 181, Firma „Epa“ Ein⸗ heitspreis Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zwölf Jahre für das Muster mit der Fabrik-

tr. 23 235, angemeldet am 19. Fanuar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nrn. 43940, 43 987, Firma „Kepa“ Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf neun Jahre, angemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.

Bei Nr. 44773, Die Deutsche Arbeits⸗ front, Berlin: Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 27. November 1943, 8 140 Uhr.

Bei Nr. 44 779, Firma Marylan⸗Ver⸗ trieb Wilhelm Dette, Berlin: Verlänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 10. Januar 1944, 8— 10 Uhr. n

Bei Nrn. 44 789 - 44 794. Firma AEG Beleuchtungskörper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin; Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 11. Januar 1944, 8 10 Uhr.

Bei Nr. 44 783, Firma „Osram“ Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft. Berlin: Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 31. Dezember 1943, 8—10 Uhr.

Berlin, den 31. Januar 1944.

Amtsgericht Berlin Abteilung 551.

IImenan. 29831 Musterregister Amtsgericht Ilmenan, am 2, Februar 1944.

M.⸗R. Nr. 731, 732 und 733. Firma Ilmenauer Porzellanfabrik „Graf von Henneberg“ A. G. in Ilmenau.

Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 31. Januar 1944, vorm. 9 Uhr, auf weitere 3 Jahre angemeldet.

Schutzfrist bis auf . Jahre für

Mettmann. 30164 M.⸗R. 274. W. Seibel, Mettmann. Die Schutzfrist ist auf weitere 5 Jahre

verlängert.

Mettmann, 7. Februar 1944. Amtsgericht.

München. 80136 Musterregister.

In das Musterregister ift einge⸗ tragen:

Bei Nr. 4216 Anton Riemerschmid Weinbrennerei, Likör⸗ und Essigfabrik in München, wurde die Schutzfrist hin⸗ sichtlich eines Musters einer Likörflasche, Gesch. Nr. 76, versiegelt und weitere sieben Jahre verlängert.

Bei Nr. 151 II A. Zwink in Dachau wurde die Schutzfrist hinsichtlich der Muster 1 mit 6 versiegelt um weitere sieben Jahre verlängert.

Amtsgericht München, Dorfen, den 10. Februar 1944.

Soran, V. L. 80137 Musterregister. Mechanische Weberei Sorau vormals F. A. Martin & Co., Soran (Laufitz): Nr. 317: Um weitere 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 30. Januar 1944, 12 Uhr. Nr. 318: Um weitere 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 11. Februar 1944, 8,30 Uhr. Nr. 389: Um weitere 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 22. Januar 1944, 12 Uhr. Amtsgericht Sorau (Eausitz).

7. Konlurle und Vergleichsiachen

Chemnitn. 30165

Ueber den Nachlaß des am 5. 11. 1943 gestorbenen, in Chemnitz, Planitz straße 112, wohnhaft gewesenen Bäcker⸗ meisters und Mehlhändlers Carl Ru⸗ dolph Dietzsch wird heute, am 11. 2. 1944, 11 Uhr, das Konlursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Kauf⸗ mann Richard Oertel, Chemnitz, Ischo⸗ pauer Str. 144. y,, bis zum 8. 3. 1944. Wahltermin und Prüfungs⸗ terstin am 20. 3. 1944, 19. Uhr. Offe⸗ ner Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 8.53. 1944.

Chemnitz, den 11. Februar 1944.

Amtsgericht. Abt. 34.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8SWö6s Druck der Preußischen Verlags, und Druckerei GmbH., Berlin

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Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 33 33

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Druckauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreis ein⸗ zusenden, ins besondere ist darin auch anzugeben, welche 3 e, e, Fetthruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk

1. 10 ds, einer dreigespaltenen H mm breiten Petit ⸗Zeile 185 Ra.

e vor dem Einriickungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen semm.

Berlin, Sonnabend, den 19. Februar, abend

8 Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1s1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

ö

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anweisung 44 des Beauftragten für Bürobedarf beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der . von Registraturgeräten und buchbinderischen Mappen. Vom 10. Februar 1944.

Anordnung M“ 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs⸗ und Aus⸗ stattungsgegenständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft. Vom 17. Februar 1944.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung M 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegen⸗ ständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerb⸗ lichen Wirtschaft. Vom 17. Februar 1944.

Anordnung Nr. 3 zur Aenderung der Anordnung XIII 43 der Reichsstelle „Chemie“ (Abfatzregelung für stickstoff⸗ haltige Düngemittel). Vom 15. Februar 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Anweisung 144

des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Registraturgeräten

und buchbinderischen Mappen

Vom 19. Februar 1944

Auf Grund der mir von dem Herrn Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion in Verbindung mit ö. Erk über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1913 erteilten Vollmacht und der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 in der Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) wird folgende Anweisung erlassen:

81. Herstellungsbeschrän kungen für Briefordner, Schnellhefter und Registraturmappen

Die Herstellung von Briefordnern, Schnellheftern und Registraturmappen ist nur mit schriftlicher e , ung des Beauftragten für den Bürobedarf des gien, n fen für Rüstung und Kriegsproduktion und nur in folgenden Aus— fühvungen zulässig:

1. Briefordner

a) Es ist nur Hartpappe oder Stroh e zu verwenden. Ein Bedrucken oder Beziehen der r . mit Ueber⸗ zugspapier ist unzulässig. b) Hebelordner sind nur in den Größen für Schriftgut DINA 4d hoch, DINA5 hoch und DIN A5 quer mit S em Vochabstand und 8 em Rückenbreite zulässig. c) Schmalordner sind nur noch in der eg, für Schriftgut ö A4 mit Bügelmechanik und 4 em Rückenbreite zu⸗ sig. d) Deckblätter für Briefordner sind nur im Format DINA5 quer unbedruckt herzustellen. e) Rückenschilder für Briefordner sind nur in einer Höchst⸗ länge von 18 em 6 schwarz herzustellen. H Register für Briefordner dürfen nur hergestellt werden: Register A mit höchstens 21 Blatt, unbedruckte Re⸗ gaister mit höchstens 21 Blatt, Zahlenregister 1— 31. g) Das Griffloch der Briefordner ist ohne Ring herzustellen. h) Kantenschoner sind, mit Ausnahme bei Briefordnern aus Strohpappe, unzulässig.

2. Schnellhefter

a) Schnellhefter und Vertikalhefter sind nur in den zwei Größen für Schriftgut DIN A4 und DINA5 mit ein- facher, kurzer Deckleiste, einfachem Bandaufreiher und einfachem beweglichem Heftfalz herzustellen.

Bei Schnellheftern für Sonderzwecke (z. B. Formular⸗ hefter) sind auch andere Formate in der gleichen Aus⸗ stattung zulässig.

Sonderaufdrucke für Verbraucher sind nur für Mindest⸗ auflage von 5000 Stück zulässig.

b) Einhängehefter sind in der Größe für Schriftgut im For⸗ mit DINA 4 mit höchstens halbbreitem Vorderdeckel nur ifi Oesenhefter (ohne Einfassung der Oesenlochung) zu⸗ ässig.

c) C fftreifen und Heftrücken sind nur für Schriftgut im Format DIN A4, ohne beweglichen Falz, Zunge durch Rücken gezogen, zulässig.

q) Hängehefter für Schriftgut DIN A2 sind nur für Nach⸗ lieferungen an bisherige Verbraucher zugelassen.

e) Etwaige Lochungen zum Einhängen bei Ef g chestern, Leftstreifen und Heftrücken sind ohne Oesen zu arbeiten.

5 Deckleisten sind stets lose beizulegen.

3. Registraturmappen Als Registraturmappen sind nur 7⸗ und 31⸗ teilige Termin⸗

s8a4

§ 2. Herstellungsbeschränlungen für buchbinderische Mappen Die Herstellung von buchbinderischen Mappen mit und ohne Mechaniken für die Aufnahme von Druck⸗Erzeugnissen, wie Gesetze Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und tech⸗ nische orschriften, ist in jedem Einzelfall nur mit schriftlicher, auch die Ausführungsart vegelnder Genehmigung der Fach⸗ gruppe Industrielle Buchbinderei zulässig, die im Einverneh— men mit dem Beauftragten für den Bürobedarf des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion erteilt wird.

§ 3. Aufbrauchsfrist

§ 4. Ausnahmen Der Leiter der Abteilung Registraturgeräte des Beauftrag—⸗

ten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion kann Ausnahmen von den Vorschriften zu S1 dieser Anweisung zulassen.

§ 5. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen werden nach der Warenverkehrs— ordnung bestraft. ; § 6. Inkrafttreten Diese Anweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft und gilt für das Gebiet des Großdeutschen Reiches einschl. der eingegliederten Ost⸗ gebiete und des Protektorats. Die Anweisungen des Leiters der Fachgruppe Industrielle Buchbinderei vom 17. April 1942 und vom 7. September 1942 treten gleichzeitig außer Kraft.

Berlin, den 10. Februar 1944. Der Beauftragte für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beuriger. .

der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschl

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der eng vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs⸗ amt und des Reichskommissars für die Preisbildung an⸗

geordnet: 51

1. Von den Vorschriften dieser Anordnung werden betroffen alle Verwaltungsgebän e und Büros von Unternehmungen, Zusammenschlüffen oder Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, mit Einschluß aller der Verwaltung oder dem Bürobetrieb dienenden Nebenräume, nicht dagegen Räumlich keiten, die der Fertigung, Entwicklung, e, oder ge⸗ werbsmäßigen Lagerung von Waren dienen.

2. Den gewerblichen Unternehmungen gleichgestellt sind Grundstücksgesellschaften, die als Organgesellschaflen von ge⸗ werblichen Unternehmungen, Zusammenschlüssen oder Organi⸗ sationen deren Grundstücksinteressen verwalten.

§5 2 1. Alle in den nach 5 1 betroffenen Räumen befindlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände werden beschlag⸗ nahmt, soweit sie ganz oder überwiegend aus folgenden Me⸗ tallen bestehen:

Kupfer und Kupferlegierungen (insbesondere Messing, Tombak, Bronze und Neusilber),

Nickel und Nickellegierungen,

Zinn und Zinnlegierungen,

Blei und Bleilegie rungen,

Zink und Zinklegierungen.

Zu den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen eines Verwaltungsgebäudes oder Büros gehören auch Geländer, Gitter, Türen, Tür⸗ und Mauerbeschläge, Türdrücker und en er eff, Schilder jeder Art. Ein- und Aufsätze zu Be⸗ ältern usw', die mit diesen nur lose verbunden und leicht entfernbar sind, gelten nicht als Beschläge oder Zubehör, son⸗ . als selbständige Einrichtungs- oder Ausstattungsgegen⸗ ände.

2. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind:

a) Gegenstände, die zur Hauptsache aus anderem Material bestehen und nur mit Ueberzügen, Beschlägen oder son⸗ stigem Zubehör aus den im Absatz 1 aufgeführten Me⸗ tallen versehen sind,

b) Gegenstände, die bereits durch anderweitige Maß⸗ nahmen zur Mobilisierung von Metallen erfaßt sind,

e) Führerbüsten und Büsten sonstiger führender Persön⸗ lichkeiten des Dritten Reiches,

d) Ausstellungsstücke von besonderem geschichtlichem Wert für die Entwicklung des Unternehmens, soweit sie nur einmalig vorhanden sind,

e) Gegenstände, die nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern im persönlichen Eigentum einzelner Gefolg⸗ schaftsmitglieder oder im Eigentum betriebsfremder Personen oder Unternehmungen stehen.

3. Der Betriebsführer ist verpflichtet, unverzüglich über die⸗ jenigen Gegenstände, für die eine Ausnahme nach Absatz 24 oder e in Anspruch genommen wird, eine Liste anzufertigen, bei jedem Gegenstande den Grund für die Befreiung von der Beschlagnahme anzugeben und diese Liste verantwortlich zu unterzeichnen. Für Gegenstände, die nicht in diese Liste auf⸗ genommen sind, haben die erwähnten Ausnahmen keine Geltung.

4. Ueber die grundsätzlichen Ausnahmen nach Absatz 2 hin⸗ aus können von Fall zu Fall begründete Ausnahmeanträge für einzelne Gegenstände von besonderem künstlerischen oder

Anordnung M 65

agnahme und Einziehung von Einrichtungs- und

Ausstattungsgegenständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft Vom 17. Februar 1944

Betrieb zuständigen Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschafts— kammer gestellt werden. .

5. Soweit der Inhaber des Betriebes Gegenstände aus seinem persönlichen Eigentum oder aus dem persoͤnlichen Eigen⸗ tum seiner Familienangehörigen für die Einrichtung oder Aus⸗ stattung des Verwaltungsgebäudes oder Büros zur Verfügung gestellt hat, unterliegen auch diese Gegenstände der Beschlag— nahme.

83

1. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß jede (gegenständ⸗

liche oder örtliche) Veränderung an den beschlagnahmten Gegenständen verboten ist und Rechtsgeschäfte über sie ohne Genehmigung der Reichsstelle unwirksam sind. Den Rechts— geschäften stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangs— vollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

2. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Weiterbenutzung der ,, Gegenstände für den bisherigen Zweck er⸗ aubt.

§ 4

1. Die beschlagnahmten Gegenstände unterliegen der Ein⸗ ziehung durch die Reichsstelle Eisen und Metalle. Sie sind nach erfolgtem Aufruf durch die Reichsstelle oder durch eine von dieser beauftragten Stelle dem örtlich zuständigen Ver⸗ . anzubieten und nach dessen Weisung abzu⸗ iefern.

2. Die Anschrift und örtliche Zuständigkeit der Vertrauens— händler ergibt sich aus der Anordnung 53, betr. Einsetzung von Vertrauenshändlern, vom 30. März 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 77 vom 1. April 1942), für die Kammerbezirke Wien und St. Pölten aus Ziffer 3 der Be⸗ kanntmachung 17 zur Anordnung 52 a) vom 30. Juni 1912 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 153 vom 3. Juli 1942).

3. Anbietungs⸗ und ablieferungspflichtig ist bei Verwal⸗ tungsgebäuden der Eigentümer bzw. Verwalter, bei Büros der Benutzer.

4. Der Transport der beschlagnahmten Gegenstände zum Lager des Vertrauenshändlers liegt dem Ablieferungspflichti⸗ gen ob. Die nachweislich durch die Ueberbringung entstande⸗ nen Kosten werden dem Ablieferer sofort gegen Quittungs⸗ leistung vergütet. .

5. Der Ablieferer erhält von dem Vertrauenshändler eine Empfangsbestätigung über die abgelieferten Gegenstände.

55

1. Gemäß 5 4 werden von den beschlagnahmten Einrich⸗

tungs- und Ausstattungsgegenständen zunächst zur Einziehung

aufgerufen: . j

a) alle beweglichen (d. h. nicht fest mit dem Mauerwerk verbundenen) Gegenstände,

b) alle Beleuchtungskörper, soweit sie nicht unentbehrlich, d. h. zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen, Arbeits⸗ räumen und Nebenräumen unbedingt notwendig sind,

e) Gitter, Geländer, Tür⸗ und Mauerbeschläge, soweit sie nicht aus Gründen der Sicherheit unentbehrlich sind, sondern zur Hauptsache der Verkleidung oder Ver⸗ schönerung dienen und ohne Inanspruchnahme be⸗ triebsfremder Fachhandwerker entfernt werden können,

I alle sonstigen eingebauten (d. h. fest mit dem Mauer— werk verbundenen) Gegenstände, soweit sie ohne Inan⸗ spruchnahme betriebsfremder Fachhandwerker ausge⸗

; 26 53 3

2. Die na atz 1 aufgerufenen Gegenstände müssen bis

zum 30. April 1944 dem n ,,, ange⸗

boten werden.

56 Für Türdrücker, Fenstergriffe und unentbehrliche Beleuch⸗ tungskörper ist unverzüglich der erforderliche Ersatz in Auftrag

zu geben. Sie gelten als zur Einziehung aufgerufen in dem⸗

geschichtlichen Wert bei der für den ablieferungspflichtigen

jenigen Zeitpunkt, in dem der Ersatz zur Verfügung steht, und

*

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