1944 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 18. Februar 1944. S. 2

*

müssen innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung des Er⸗ satzes dem zuständigen Vertrauenshändler angeboten werden.

37 Für solche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die weder unter 5 noch unter § 6 fallen, wird späterer Aufruf vorbehalten. Die Wirkungen der Beschlagnahme nach 8 3 bleiben für alle zunächst noch nicht aufgerufenen Gegenstände in vollem Umfange bestehen. 58 Es ist zulässig und erwünscht, daß Einrichtungs- und Aus⸗ stattungsgegenstände, die nicht unter 5 oder § 6 fallen, schon vor erfolgtem Aufruf dem zuständigen Vertrauenshändler an⸗ geboten und abgeliefert werden.

1. Für beschlagnahmte und abgelieferte Gegenstände kann eine Entschädigung nach folgenden Grundsätzen beantragt und bewilligt werden:

a) Für Türdrücker und Fenstergriffe werden die Kosten der Beschaffung und des Einbaus von Ersatzstücken vergütet.

b) Für unentbehrliche Beleuchtungskörper werden die

Kosten der Beschaffung von Ersatzstücken in kriegsgemäß einfacher Ausführung und ihrer Anbringung vergütet. e) Für alle sonstigen abgelieferten Gegenstände wird das Metallgewicht mit einem Einheitssatz von RM 3, je Kilogramm vergütet, gleichniel, um welches Metall und um welche Art von Gegenständen es sich handelt. d) Soweit ein Ausbau der abgelieferten Gegenstände durch betriebsfremde Fachhandwerker erfolgen mußte, werden die tatsächlich entstandenen Ausbaukosten ver⸗ gütet. 2. Die Empfangsbestätigung des Vertrauenshändlers über . die abgelieferten Gegenstände bildet die Grundlage für jede Ersatzleistung oder Vergütung und ist zu diesem Zweck zu⸗

sammen mit den Belegen für die erstattungsfähigen Aufwen⸗ dungen sorgfältig aufzubewahren.

810 1. Die o n e. Eisen und Metalle erläßt besondere Durchführungsbestimmungen für a) die Anbietung an die Vertrauenshändler, b) die Durchführung der Ablieferung, c) die Ausstellung und Behandlung der Empfangsbestäti⸗ gungen, d) die Beschaffung und den Einbau von Ersatzgegen⸗ ständen, e) die Durchführung des Entschädigungsverfahrens. 2. Der Inhalt dieser Durchführungsbestimmungen gilt als Bestandteil dieser Anordnung.

511 Anfragen zu dieser Anordnung und zu den Durchführungs⸗ bestimmüngen der Reichsstelle Eisen und Metalle nach § 10 sind an die für den ablieferungspflichtigen Betrieb zuständige Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschaftskammer zu, richten. Die Kammern erhalten ö. die erforderlichen Richtlinien von der Reichsstelle Eisen und Metalle.

8 12

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden nach den 10, 12 bis ö der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 318

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg sowie im Bezirk Bilaystok.

Berlin, den 17. Februar 1944.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. J. V.: Dr. He i se.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung M 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft

Vom 17. Februar 1944

Auf Grund von § 10 der Anordnung M 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in Verwaltungs⸗

ebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft vom 17. Fe⸗ . 1941 6 . Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 42 vom 19. Februar 1944) wird mit Zustimmung des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:

L. Anbietung und Ablieferung der beschlagnahmten Ein⸗ richtungs⸗ und Ausstattungsgegenstände

8§1

Die Anbietung der nach 55 5 und 6 der Anordnung M 65 zur Einziehung aufgerufenen Gegenstände an den zuständigen Vertrauenshändler hat i. zu erfolgen. Das An⸗ bietungsschreiben muß folgende Angaben enthalten:

1. Name, Wohnort und genaue Anschrift des Ablieferungs⸗

pflichtigen,

2. Ungefähres Gewicht der Türdrücker, Fenstergriffe und unentbehrlichen Beleuchtungskörper im Sinne von 5 6 der Anordnung M 65, für die ein Ersatz angeliefert wurde,

3. Ungefähres Gewicht aller sonstigen nach 8 5 der Anord⸗ nung M 65 zur Einziehung aufgerufenen Gegenstände, also auch einschließlich der entbehrlichen Beleuchtungs⸗ körper.

Unternehmungen, die keine Entschädigung also weder die Kosten der Beschaffung und des Einbaues von Ersatz⸗ stücken oder des Ausbaues der abzuliefernden Gegenstände noch die Pauschalvergütung gemäß 5 9 Absatz 106 der An⸗ ordnung M 65 zu beantragen beabsichtigen, können die Anbietung an den Vertrauenshändler ohne Unterteilung nach Ziffer 2 und 3 dieses Paragraphen vornehmen.

§ 2 Der Vertrauenshändler teilt dem Anbietenden mit, an welche Stelle die Ablieferung zu erfolgen hat. Etwaige Wünsche des Vertrauenshändlers bzw. der von ihm mit der Entgegennahme der beschlagnahmten Gegenstände beauftrag⸗ ten Stelle hinsichtlich des Zeitpunktes der Anlieferung sind nach Möglichkeit zu befolgen.

583

Gemäß § 4 Absatz 4 der Anordnung M 65 obliegt der Transport der beschlagnahmten Gegenstände zum Lager des Vertrauenshändlers dem Ablieferungspflichtigen. Hierzu hat sich der betreffende Betrieb, sofern ihm eigene Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen, der örtlich vorhandenen Transport— mittel (Speditionsgesellschaften usw.) zu bedienen. Läßt sich der Transport wegen zu großer Mengen oder Fehlens jeg⸗ licher Transportmittel durch den betreffenden Vetrieb nicht selbst vornehmen, so hat der Betrieb sich mit dem Vertrauens⸗ händler bzw. der von ihm beauftragten Stelle wegen Ab⸗ holung der Metallgegenstände in Verbindung zu setzen. Die nachweislichen Kosten des Transportes werden dem Ablieferer sofort gegen Quittüngsleistung vom Vertrauenshändler oder der von ihm mit der Entgegennahme der beschlagnahmten Gegenstände beauftragten Stelle vergütet.

§5 4 Der Vertrauenshändler bzw. die von ihm mit der Ent⸗ gegennahme der beschlagnahmten Gegenstände beauftragte Stelle stellt dem Ablieferer eine Empfangsbescheinigung in einfacher Ausfertigung aus, die als Unterlage für die Ent⸗ schädigung nach 5 8 dieser Durchführungsbestimmungen dient.

II. Beschaffung und Einbau von Ersatzgegenständen 85

. 1. Die Beschaffung von Ersatzstücken, soweit sie unter An⸗ . legung eines kriegsmäßig scharfen Maßstabes überhaupt er⸗ . forderlich ist, hat der Ablieferungspflichtige unter Ausschöp fung aller Möglichkeiten selbständig vorzunehmen. Für Tür⸗ drücker, Fenstergriffe und unentbehrliche Beleuchtungskörper regelt sich die Ersatzbeschaffung nach folgenden Grundsätzen:

a) Türdrücker

Nach erfolgter Auskämmung aller Bezugsquellen sind die weiter benötigten Austausch⸗Türdrücker bei den ein⸗ schlägigen Schloß und Beschlaghändlern oder Hand⸗ werkern zu bestellen, die auch für den Aus⸗ und Einbau technische Ratschläge erteilen können. Für diese Be⸗ stellungen ist der Wortlaut gemäß dem als Anlage 1 bei⸗ gefügten Muster zu verwenden. Diese Bestellungen werden von den Händlern oder Handwerkern an die von der Reichsstelle Eisen und Metalle eingeschaltete Auf⸗ tragslenkungsstelle bei der Fachgruppe Schloß⸗ und Be⸗

lagindustrie, Velbert / Rhld., weitergeleitet und werden ort auf die einzelnen Herstellerfirmen verteilt. Die Türdrücker werden in der von der Reichsstelle vorgeschrie⸗ benen Form und Ausführung geliefert.

Beim Vorhandensein besonderer Patentkonstruktionen ist es ratsam, dem Händler gleichzeitig eine eigens zu diesem Zweck ausgebaute Türdrückergarnitur einzusenden, damit dieser das eingesandte Stück der Bestellung an das Lieferwerk als Muster beifügen kann. Der Ausbau der Türdrücker aus Metall hat sofort nach Eintreffen der Austausch⸗-Türdrücker zu erfolgen. Es wird hierbei noch⸗ mals besonders darauf hingewiesen, daß nur Türdrücker aus Kupfer, Nickel, Zinn, Blei, Zink und deren Legie⸗ rungen, und zwar auch dann, wenn sie mit anderen Metallen, Eisen oder sonstigen Werkstoffen plattiert sind, abgeliefert werden müssen; dagegen unterliegen Türdrücker aus Leichtmetall, Eisen oder anderen Werkstoffen weder der Beschlagnahme noch der Ablieferungspflicht, selbst wenn sie mit Plattierungen aus Kupfer, Nickel, Zinn,

Blei oder deren Legierungen versehen sind. Genaue Fest⸗

stellungen hierzu erfolgen zweckmäßig durch den mit dem Ausbau beauftragten ,

b) Fensteroliven (Fenstergriffe)

Die Bestellung geschieht nach den gleichen Grundsätzen wie bei Türdrückern, jedoch ist ö die ,, . bei den einschlägigen Schloß⸗ und Beschlaghändlern oder Handwerkern der Wortlaut gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Muster zu verwenden. Die vorhandenen S , . sind beim Einbau der Austauscholiven wieder zu verwenden.

e) Unentbehrliche Beleuchtungskörper

Die Ersatzbeschaffung ist bei dem örtlichen Handel vor⸗ zunehmen. Sofern derselbe nicht über entsprechenden Ersatz verfügt, kann die Bestellung des Ersatzes bei der zuständigen Kreishandwerkerschaft mit folgenden Angaben erfolgen: Anzahl der auszutauschenden Beleuchtungs⸗ körper, getrennt nach Decken⸗ und Tischlampen, wobei gleichzeitig die Anzahl der in den einzelnen Beleuchtungs⸗ körpern benötigten Brennstellen zu benennen ist. Die behördlicherseits für den Energieverbrauch angeordneten Sparmaßnahmen haben hierbei besondere Berücksichti⸗ gung zu finden.

Nach Eingang der angeforderten Beleuchtungskörper ist der Austausch sofort vorzunehmen.

Lampenschirme aus anderen Stoffen als Metall, Glas⸗ schalen, Fassungen und der in den abzuliefernden Leuch⸗ ten befindliche Draht müssen vom Ablieferer entfernt und der zuständigen Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden, da diese Teile zur Herstellung weiterer Austausch⸗Leuchten dringend benötigt werden. Ent⸗ sprechende Anweisungen bezüglich der Ersatzbeschaffung von Beleuchtungskörpern find den Kreishandwerker⸗ schaften von der Reichsgruppe Handwerk zugegangen.

Darüber hinaus hat die Reichsstelle mit der AEG⸗ Leuchten G. m. b. H. ein Abkommen getroffen, wonach die Verkaufsorganisationen der AEG Bestellungen auf be⸗ stimmte für den Austausch zugelassene metallarme Be⸗ leuchtungskörper (Leuchten) entgegennehmen. Solche Be⸗ stellungen sind mit dem vom Betriebsführer bzw. seinem Stellvertreter unterschriebenen Vermerk zu versehen:

räte benötigt, die im Zuge der Metallmobiltstenmig

abgeliefert werden.“ 2. Der Ausbau und die Ablieferung der Türdrücker, Fenstergriffe und unentbehrlichen Beleuchtungskörper hat unverzüglich bei Bereitstellung des Ersatzes zu erfolgen; die Anbietung der beschlagnahmten Türdrücker, Fenstergriffe und unentbehrlichen Beleuchtungskörper muß innerhelb von 2 Wochen nach Anlieferung des Ersatzes bei dem zuständigen Vertrauenshändler vorgenommen werden. .

3. Der Ersatz für Türdrücker, Fenstergriffe und unentbhehr⸗ liche Beleuchtungskörper ist gemäß 6 der Anordnung M 65 unverzüglich in Auftrag zu geben. Ein Durchschlag des Auf⸗ trages ist als Nachweis für die erfolgte Bestellung sorgfältig aufzubewahren.

4. Soweit für die nach 5 7 der Anordnung M 65 nach nicht zur Ablieferung aufgerufenen Einrichtungs- und Aus⸗ stattungsgegenstände ein Erxsatz erforderlich ist, sind alle Mög⸗ lichkeiten der Ersatzbeschaffung beim Handel, Handwerk und den in Betracht kommenden gern ern auszuschöpfen, da es , ist, daß auch diese Gegenstände jetzt schon abgeliefert werden.

Aufträge für derartige Gegenstände aus Austauschwerk⸗ stoffen sind den Aufträgen der Dringlichkeitsstufe Se, gleich⸗ gestellt und müssen zur Einordnung in die Dringlichkeits⸗ stufe mit dem Kennwort „Metallaustausch“ versehen werden. Die Umstellbeauftragten der Betriebe, die derartige Gegen⸗ stände aus Austauschwerkstoffen beschaffen oder soweit Umstellbeauftragte nicht ernannt sind die Betriebssührer solcher Unternehmungen haben mit ihrer Unterschrift auf dem Auftrag zu bestätigen, daß es sich um einen Auftrag zur Beschaffung von Gegenständen aus Austauschwerkstoffen handelt, für die Gegenstände aus Mangelmetallen zur Ver⸗

des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1917 (RGBl. 1 S. 165) die volle Verantwortung dafür, daß diese Bestätigung nicht mißbraucht wird. Für die Bestätigung ist ein Vermerk mit folgendem Wortlaut zu ver⸗ wenden: . Metallaustausch

Dieser Auftrag ist gra Erlaß des Reichswirtschafts⸗ ministers 11 EM 4sa496s42 wie ein Auftrag der Dringlich⸗ keitsstufe , zu behandeln.

Ort und Datum. Firmenstempel.

Unterschrift.

Mit der aufgegebenen Bestellung der Austauschgegenstände ist der Betrieb zunächst entlastet, auch wenn die Lieferung der Ersatzgegenstände nicht sofort möglich ist.

Die Reichsstelle bzw. die von ihr zur Ueberwachung der Durchführung dieser Mob⸗Maßnahme eingeschaltete Reichs⸗ wirtschaftskammer mit ihren Üntergliederungen wird durch Kontrollen feststellen, ob der Betrieb seine Bestellung auf⸗ gegeben und im übrigen die sonstigen Vorschriften der An— ordnung hinsichtlich Anbietung und Ablieferung der zur Ein⸗ ziehung aufgerufenen Gegenstände erfüllt hat. Den Beauf⸗ tragten ist jederzeit die erforderliche Unterstützung bei der Durchführung ihrer Kontrolle zu gewähren.

§ 7.

Der Ausbau der beschlagnahmten Gegenstände sowie der Einbau des etwa erforderlichen Ersatzes ist nach Möglichkeit mit betriebseigenen Kräften vorzunehmen. Nur soweit dies in einzelnen Fällen, namentlich beim Ausbau größerer Gegen⸗ stände, nicht möglich ist, kann das zuständige Handwerk mit dem Ausbau beauftragt werden. Dem betreffenden Hand⸗ werksbetrieb ist als die für den Ausbau in Betracht kom— mende Wehrkreisrangfolge⸗Listennummer die Bezeichnung „Vm 1* anzugeben. Soweit kein Handwerksbetrieb für den UAusbau gefunden werden kann, hat sich der Ablieferungs— pflichtige an die zuständige Kreishandwerkerschaft zwecks Nam⸗ haftmachung eines Betriebes zu wenden.

III. Durchführung des Entschädigungs verfahrens

§8 8 Soweit Betriebe nicht auf eine Vergütung verzichten, regelt sich das Entschädigungsverfahren nach folgenden Grundsätzen: 1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung bei der zu⸗ ständigen Gauwirtschaftskammer oder ufche fehr mn einzureichen, in deren Bereich das ablieferungspflichtige Unternehmen seinen ständigen Sitz hat. 2. Die Rechnung muß folgende Angaben enthalten:

a) Kosten der Beschaffung und des Einbaues sowie Kosten des etwaigen Ausbaues durch betriebsfremde Fachhandwerker für Türdrücker, Fenstergriffe und unentbehrliche Beleuchtungskörper,

b) Für alle gemäß 5 9 Absatz 1e der Anordnung M ö6ö egen Pauschalvergütung anzurechnenden Gegen⸗ tände das vom Vertrauenshändler unter b in der Empfangsbestätigung eingesetzte quittierte Gewicht und den sich unter Berüͤcksichtigung des Einheits⸗ preises ergebenden Endbetrag,

c) Bank⸗ oder Postscheckkonto des Ablieferers.

3. Der Rechnung sind beizufügen:

a) Sämtliche Originalbelege über die in Rechnung ge⸗ stellten Kosten,

b) Empfangsbescheinigung des Vertrauenshändlers oder der von ihm mit der Annahme der beschlag⸗

J nahmten Gegenstände beauftragten Stelle. d. Nach Prüfung und Richtigbefund der Rechnung wird die Entschädigung von der Gauwirtschaftskammer bzw.

Wirtschaftskammer dem Ablieferer überwiesen.

§ 9 Anfragen zu der Anordnung M 65 und zu diesen Durch⸗ führungsbestimmungen sind nicht an die Reichsstelle Eisen und Metalle zu richten, sondern ausschließlich an die zu⸗ ständige Gauwirtschaftskammer oder Wirtschaftskammer. 510 Diese en, . tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 17. Februar 1944. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

„Diese Leuchten werden als Austausch für solche Ge⸗

J. V.: Dr. Hei se.

fügung gestellt werden. Sie tragen gemäß der Verordnung

; M

Neichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1944. G6. 3

Anlage 1 zur Durchführungsanor . Anordnung 16 65. .

uster für die Bestellung von Türdrückern bei den einschlägi und Beschlaghändlern oder e e n goisen r,

(Die Bestellungen müssen alle vorgeschriebenen Angaben nach dem

Aufbau und Wortlaut des Musters enthalten.) Destellung von Türdrückern gemä vr ils rg, ser rr rs 23. i , n 65 An Firma

m .

2 2 dd , 24

—— J

Von den unter 2 aufgeführten Türen sind: , m

1. Normalausführung: w, . k .. w Stuck mm start 9

,,, k ; J Stück mn stark ..... .

Genaue Dornangaben: z. B. Viereckig 8 oder g mm

. Stück entsprechend beigefügt Türdrückergarnitur. gefügter kompl.

(Dieselbe ist mit genauer Bezeichnun . ; g des Betriebes, h dieses Muster ausgebaut wurde, zu berschen. se .

. Stempel

Unterschrift)

Anlage 2 zur Durch führun gsanordn A nord nung ß 65.

Muster für die Bestellung von Fensteroliven und Fensterarif i , , . Schloß⸗ und Beschlaghändlern n i, ie Bestellungen müssen alle vorgeschriebenen An Aufbau und Wortlaut des Musters , ö Bestellung von Fensteroliven und Griffen ĩ em ä b . hrungsbestimmungen zur ,,,, a 5 ö.

G

in . 2e e228 ee ee.

1. Genaue Anschrift des bestellenden Betriebes: w

Von den unter 2 aufgeführten Oliven sind: 1. normale Ausführung mit 43 mm Schraublochentfernung:

JJ i Stück mit? mm Vierkantloch, JJ k . *. mm Vierkantloch, JJ Stück mi i i 2. Spezialaus führung: . J J Stück entsprechend beigefügtem Muster⸗ beschlag.

(Diese Garnitur ist mit genauer Bezeichnung des Betriebes i ausgebaut hat, zu 5 ö

K (Stempeh , R (Unterschrift) Anlage 3.

Empfangs bestãtigung.

1. Ausfertigung (nur für den Ablieserer bestimmt und der betr. Rechnung beizufügen).

Ablieferung gemäß Anordnung M 65.

Betr. Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenstände in der gewerblichen , ]

Von der Firma: e eeeeeeee eee eee = 28 * in . d sind übernommen worden:

a) Metallgegenstände, für die Ersatz geliefert werden muß (Türdrücker, Fenstergriffe,

unentbehrliche Beleuchtungskörper u. ä.) .... .... ...... kg nne , ent, ,, dd . kg

b) sonstige Metallgegenstände, welche zum einheitlichen Entschädigungspreis abzu⸗ 2 4.

————

,, ,,,,

J kg

(Unterschrift des Vertrauens⸗ oder Mittelhändlers)

(Ort und Datum)

Anlage 4. Empf angsbestätigung. -.

II. Ausfertigung (nur für den Vertrauenshändler be⸗ stimmtz.

Ablieferung gemäß Anordnung M 65. Betr. Ginrichtungs⸗ und Ausstattungs gegenstände in der gewerblichen Wirtsch aft. Von der Firma: w . ö ö sind · übernommen worden:

a) Metallgegenstände, für die Ersatz geliefert werden muß (Türdrücker, Fenstergriffe,

unentbehrliche Beleuchtungskörper u. .). .... ...... .... kg

———————— gönne in Buchten... . J kg

b) sonstige Metallgegenstände, welche zum einheitlichen ef gare. abzu⸗ m , n

, n,,

J kg

2

(Ort und Datum) (Unterschrift des Vertruuens⸗ oder

Maschinen, Metallwaren,

. Anordnung Nr. 3 . lenderung der Anordnung XIIIaß der Rei „Chemie ö 1 für stickstoffhaltige 2

. Vom 15. Februar 1944

uf Grund der Verordnung über d i e ung vom 11. Dezember 1942 hs fre br ner ,, K die Reichsstellen zur egelung des Warenverk 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzei eg n. 6 Nr. 192. vom 21. irn f ö stimmung des Reichswirtschaftsministe rs angeordnet: 1 In §1 Absatz 1 der Anordnung XIII 43 der Reichsstelle

x

„Chemie“ (Absatzregelung für stickstoffhalti ü ĩ

. tickstoffhaltige Düngemittel . 31. Mai 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und r , Staatsanzeiger Nr. 124 vom 31. Mai 1943) treten an die Stelle der Worte „H0 v. H. die Worte „õO0 v. S.“.

II

Diese Anordnung tritt am 1. F i i . 2 . Februar 1944 in Kraft. S e auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und 5 , . mit Zustimmung des zuständigen Ehefs der Zivil⸗ , tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und uxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 15. Februar 1944.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Bir tỹch af

Dr. gritscher, Wien, Über Oesterreichs wirt bruch nach . schaftlichen Zusammen⸗

Auf Einladung des deutschen Volt ild . en ungswerkes spr 3 6 . . ah 36. in Wien ,, . . eit zahlreicher Vertreter aus Partei Staat, der Stadtverwaltung, der Wehr Wen lch .der , macht und d 9 high ds, Vorstandes der ,, 5 . Fritscher, Wien, über das Thema „Ein wirtschaft⸗= icher Niederbruch Rückblick auf die Zeit nach dem ersten Welt—

Bild des politischen Zusammenbruches den österreichisc ĩ t 7 errei = ri⸗ schen Monarchie und ihres er dem oe lf, dern wirtschaftliche Niedergang in Deutsch⸗Oesterreich folgen mußte Die Zahl der Aktienbanken stieg von 28 im Jahre 1514 auf 65 6 Jahre 1923. Diese Ziffern wurden bei weitem in den , gestellt durch die Vorgänge bei den übrigen Bankfirmen: 1914 gab es in Wien deren 119, im Jahre 1923 war ihre Zahi auf 345 . Ueberall machte sich im steigenden Ausmaß der Einfluß der Juden geltend. Im Jahre * zählt die Wert⸗ . 340 Besucher, ihre Zahl stieg im Jahre 1921 auf 340, heute sind es 93. An der Warenbörse war es noch ärger. Diese zählte 1910 444 Besucher und 1921 2750. Die Summe der ö K alte Oesterreich notierten Aktien . 3 ö rd. K., im Jahre 1920 für den Rumpfstaat Mit der Stabilisierung der Krone ebbte der Tumult a Börse langsam ab, aber noch einmal flackerte die ö wieder auf, als 1924 der französische Franken ins Absinken geriet wobei der Verlust Oesterreichs an der Frankenspekulation zwischen 400 und 590 Mill. Goldkronen betrug, während sich der Ertrag der Völkerbundanleihe nur auf 631 Mill. Goldkronen belief. Der Vortragende wandte sich sodann der Frage zu, welches der wirt— schaftliche Erfolg der „Völkerbundhilfe“ war und stellte fest, daß die österreichische Währung von diesem Zeitpunkt im großen und ganzen zwar stabil blieb, daß jedoch die rücksichtslofe De= flationspolitik, die durch die sogenannte Sanierung eingeleitet wurde, in der Folgezeit die österreichische Wirtschaft immer mehr und mehr lahmlegte. Die Zahl der Arbeitslosen stieg von ur⸗ sprünglich etwas mehr als 199 000 auf 400 000. Im Jahre 1933 waren von 727000 gegen Arbeitslosigkeit Versicherten 406 000, also mehr als die Hälfte, arbeitslos Im Februar 1933 betrug die Zahl der gegen Arbeitslosigkeit Versicherten 750 600. Davon waren noch 3565 900, also beinahe die Hälfte, arbeitslos. Im Februar 1938 betrug die Zahl der gegen Arheitslosigkeit Ver⸗ sicherten 750 000. Davon waren noch die Hälfte arbeitslos während im Juni 1939 die Arbeitslosigkeit praktisch beseitigt war. Nachdem sich das internationale Finanzkapital einmal. Herr auf österreichischem Boden fühlte, steigerte sich, wie der Vor— tragende des weiteren ausführte, das Einflrömen fremden Geldes ins Maßlose, doch zogen die fremden Geldgeber ihre Gelder sofort zurück, als die Scheinkonjunktur mit Ausgang der zwanziger Jahre plötzlich absackte. Für die Zeit von 1926 bis 1938 wurden rund 23 Mrb. Schilling an Arbeitslosenunterstützung verausgabt. Die Stützungsbeträge für Banken sowie für den „Phöniy / erforderten eine Milliarde Schilling. Sie übertrafen das Ergebnis der Völkerbundanleihe und der Internationalen Bundesanleihe 1930. Schließlich war es so, daß die Verluste Oesterreichs aus Vermögensverschiebungen ins Aus— land einschließlich der verkehrten Cern ner hefe ngen aus der Arbeitslosigkeit und den Stützungsbeträgen für die Banken höher waren als die gesamte staatliche Verschuldung, die Ende 1937 mit einem Kapitalwert von 3,6 Mrd. Schilling anzusetzen ist.

Wirtschaft des Auslandes

Spaniens wirtschaftlicher Aufstieg Zu dem großen Erfolg der Anleiheüberzeichnung

Madrid, 18. Februar. In spanischen Wirtschafts- und Finanz⸗ kreisen wird unn Befriedigung der am Dienstag el gelt! r. zende Erfolg bei der Ausgabe der neuen 3 . Schatzanweisungen in Höhe von einer Milliarde Peseten unterstrichen. Die Tat⸗ sache, daß die Ausgabe bereits nach einer Stunde überzeichnet war und daß sich das Angebot aller spanischen Provinzen auf annähernd 2 Mrd. Peseten belief, wird als untrügliches Zeichen für das Vertrauen des Volkes in den wirtschaftlichen Aufstieg der Nation angesehen. Aus den jetzt vom spanischen Nationalrat für die Industrie veröffentlichten Daten geht dieser industrielle Aufschwung Spa— niens in den Jahren nach dem Bürgerkrieg deutlich hervor. Von 1939 bis einschließlich 1943 wurden insgesamt 25 006 neue industrielle Unternehmen ins Leben gerufen, davon 1000 Groß⸗ unternehmen. Außerdem konnten etwa I0ö6 durch den Bürger⸗ krieg stillgelegte Industriewerke den Betrieb wieder aufnehmen. Die Hauptfaktoren, die diesen erfreulichen Aufstieg ermöglichten, liegen in der Notwendigkeit des Wiederaufbaues, in dem steigen⸗ den Vertrauen des privaten Kapitals zur Regierung General . in den durch den Weltkrieg hervorgerufenen Ein⸗ fuhrschwierigkeiten für zahlreiche Fertigwaren, die jetzt in Spanien selbst hergestellt werden.

Neues Handelsabkommen Dänemark⸗Finnland

Kopenhagen, 18. Februar. Zwischen Dänemark und Finnland ist in Helsinki ein Handelsabkommen für die erste Hälfte des laufenden Jahres getroffen worden, das einen Warenaustausch im Werte von 36 Mill. Kr wechselseitig vorsieht. Dänemark wird nach Finnland Butter, Jian Käse, Farben, feuerfesten Ton,

ü undfunkzubehör usw. liefern, während der Export Finnlands nach Dänemark in erster Linie Holz— waren, Fournier, Zellulose, Pappe und Karton sowie Porzellan umfassen wird.

Starke Verringerung des schwedischen Außenhandelsvolumens

. Stockholm, 18. Februar. Der schwedische Außenhandel bewegte sich im Januar 1944 auf einer derartig . Höhe, wie sie 1 V

Mittelhändlers)

krieg“ Der Vortragende entwarf zunächst ein eindrucksvolles.

möglichkeiten besonders ungünstig la ie Einf ĩ i gi lagen. Die Einfuhr erreichte 3. . Kr. gegen (lab, in Kr. im , . 51 min Kr. (im Januar 1943. Die Ausfuhr ging auf 6 n fi , , . Mill. Kr. Besonders stark ver . ö . n; on tierischen und vegetabilischen Er⸗ mneralien, Metalle und Metallarbeiten. Dieser Rückgang b , konnte bis zu einem gewissen Grade 1 . eil sich der Abschlu der neuen schwedischen Verträge für dieses Jahr in den meisten Fällen verzögert hat, wodurch vorübergehend , ,,. auch der Warenverkehr beeinflußt werden mußte eichzeitig aber ist zu berücksichtigen, daß in einer Reihe der neuen schwedischen erträge eine Verringerung der Waren— .. vorgesehen ist. Ein gewisser Ausgleich dürfte im Laufe ö 53 dadurch erfolgen, daß der Geleitverkehr inzwischen ieder aufgenommen worden ist. Im Januar sind zunächst nur wenige Geleitschiffe hereingekommen. Die Verladung sowie die statistische Erhebung dieses Geleitverkehrs pflegte sich seweils um einige Wochen zu verzögern, so daß der auf diesem Wege erfol⸗ gende Warenumsatz erst später in die Erscheinung tritt.

Ein gemeinsames Walzwerk der schwedischen Eisenindustrie geplant

Stockholm, 18. Februar. Von unterrichteter Seite verlaute daß in der schwedischen Eisenindustrie Pläne diskutiert e ein neues Walzwerk für die Deckung des gemeinfamen Bedarfs zu bauen. Die schwedischen Pläne halten sich naturgemäß in engen Grenzen. Es heißt, daß es sich um eine Anlage in Höhe von 10, Mill. Kr oder auch 15, ) Mill. Kr handeln dürfte. Der Plan läuft darauf hinaus, daß die beteiligten Werke nur ihren Guß diesem neuen Walzwerk zur ger ag Tm zuführen, um das Material dann wieder zur weiteren Verarbeitung zurück⸗ zunehmen. Voraussetzung für die Durchführung diefes Plans ist die Zusammenarbeit einer ganzen Reihe von Werken, weil im anderen Falle nicht die Kapazität erreicht werden könnte, die vorgesehen ist. Für ein einzelnes schwedisches Unternehmen würde der Bau eines derartigen Werkes aus finanziellen und produk⸗ tionstechnischen Gründen praktisch unmöglich . Die Verwirk⸗ lichung dieses Planes der sich noch im vorbereitenden Stadium 9. 66 dürfte vor Beendigung des Krieges jedoch nicht möglich

Wichtige Industrieplanungen in Litauen

Hauen, 18. Februar. Um eine bessere Ausnutzun Fisch⸗ reichtums in den litauischen . zu J 0 . den erforderlichen Fischnetzen. Um diesem Mangel abzuhelfen besteht die Absicht, bereits in Kürze eine auf maschineller Basis arbeitende Netzfabrit zu errichten. Die erforderlichen Rohstoffe liefert die einheimische Flachswirtschaft. Die Maschinen werden aus dem Reich bezogen. Auch die Errichtung einer Borsten— re n,, ö. n, . das Ostland vorgesehenen zur

beitung der in steigendem Maß f Ti ) n n, n, 9g Maße anfallenden Tierhaare

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 18. Februar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27

Zürich Sas, go G., os6 10 B., Seio os 60 G., 6s, so H., . hagen 521,509 G., 522,50 B., London 96,90 G., 99, 19 B., Madrid 236,565 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G. 106,109 B., Rew Yort 2458 G., 26,02 B. Päris 49,95 G6. 50, os B., Slockholmm sg. 503. z0ö, so B., Grü sel zoß, s G., 400 4 B., Belgrad 0, 65 G., Fo, s B'); en l ss . ö s S. Soft So cf ä. oh Cs B. zith ci Is, z G6.

Bu dapest, 18. Februar. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 tz, Berlin 136, 20, Bukarest 2.78 , Helsinki 3 , —, Mailand 17,77, New Jork Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg II, 1, Sofia 4,1513, Zagreb 6,81, Zürich S6, 20.

London, 18 Februar. (D. R. B.) New HYort 4, 02 ,. 4 03 , Spanien (offiz. K 50, Montreal ad- 4 , Schweiß e e g. Stockholm 16,85 16,965, Buenos Aires (offiz. Ris 83,6473, Schangha! Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 18 Februar. (D. N. B. 12.00 Uhr holl. ĩ Amtlich. Berlin —, London . gon . ö rüsse! 30,1 —–- 30,17 Schweiz 43,55 —= 43ů71, Helsinki w , Italien (Clearing7 —— Madrid ——, Ozlo Kopenhagen Stockholm 44,81 = 44,90, Prag z Zürich, 18. Februar. (D. N. B.) [11.40 Uhr. aris 6, 25 London 17,36. New York 430, Bruͤsse! 69, 25 . Mailand 223674 nom. Madrid 39,75 B., Holland 2298, Berlin 172,55 Iiffabon 1zs6zz,. Stoctholm os, zs Yslo gs 6e, sopenhägen 90, 37 14 . Sofia 5,87 Prag 1725. Budapest 104,59 B., Zagreb Si7ö5, Istanbul, 3,50 B., Vukarest 2, 37 v,, Helsink; 8,75. Preßburg 15,00, Buenos Aires gö, 75, Japan 101, ', Rio 22,00 B. Kopenhagen, 18. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New⸗ York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10, 85, Antwerpen Jo, g . 11,25, Rom —— Amsterdam 264,70, Stockholm II4, 15, Oslo 109, 00, Helsinki 9, Sn, Madrid —. Alles Briefkurse. Stockholm, 18. Februar. (D. N. B.! London 16,85 16,55 G., Berlin Ir 50 G., 16655 B., Paris G., H öo 8. Brüsse G., 67,50 B., Schwetz. P3iätze O7, 90 G.,. 97 30 B' Amsterdam —— G., 223,5 R., Kopenhagen S7 60 G., 8796 B. Dzlo 5,356 G. 96.65 B., Wastiingtöon 415 G. 1,20 B. Helsintz 8, 85 G. 869 B., Rom G., 22,20 B. Kanada 3,77 G. 382 B., Madrid —=— G. Türe; —— P. gissabon *. g. 17,15 B. Buenos Ares 102,50 G. 104,50 B.

Oslo, 18. Februar. (D. N. B. London G., 17,75 B Berlin 17625 ., iss, ns B. Paris G. IG, 0 ., Rew York n G, Mo B., Amsterdam G., 2.35 B. Zärsch Jol, o'. 106, 0 B., Helsinis s 55 G. G,zo S., Antwerpen = G. 71730 B. Stockholm log, 5s G. 105 19 B., Kopenhagen 91,13 G. 2 25 B' Rom G. 2326 B. Prag G. 6. .

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London, 18. Februar. D. N. B. Silbe. Barren prompt

nur in den entsprechenden Monaten der Fahre 1910/42 zu ver⸗ zeichnen war, als infolge der schweren Winter die Verschiffungs⸗ ͤ

28,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /

1. ist der Rückgang am stärksten für

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