1944 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1944.

S 2

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die Rüstungsinspektion XI b, Magdeburg, Fürstenwallstr. 6,

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau fz die Rüstungsinspektion XII a, Frankfurt / Main, Adolf⸗itler⸗ Anlage 2, Postschließfach 1665,

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die Rüstungsinspektion XII b, Saarbrücken, Hardenbergstr. 2,

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die Rüstungsinspektion XIII, Nürnberg, Sandstr. 34,

Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die

Rüstungsinspektion XVII, Wien 1, Himmelpfortgasse s, Postschließfach 143, Begzirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau 2 die

üstungsinspektion XVIII, Salzburg, Chiemseehof, Post⸗ schließfach 549, Bezirksbeauftragter für die Untersteiermark, Graz, Post⸗ ließ 576, ö ö . Bezirksbeauftragter des Hauptausschusses Bau für die üstungsinspektion XX, Danzig⸗Langfuhr, Ostseestr. 15, i reer rl. des Hauptausschusses Bau für die ü

üstungsinspektion XXI, Posen, Gig et 283.

Anordnung l / 4

des Leiters der Wirtschaftsgruppe Bekleidun gsindustrie als Produktionsbeauftragtem des Reichsministers für Rüstung und Kriegs produktion. (Kriegsproduktionsprogramm.)

Auf Grund der Anordnung des Warenverkehrs in der Nel vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 Seite 686) in

erbindung mit dem Erlaß des . über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 7. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1913 (RGBl. 1 Seite 529 / 531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion für die Anfertigung von Herren⸗ und Knaben⸗ oberbekleidung nach Größen (ausgenommen reine Maß⸗ fertigung) angeordnet: 31

Geltungsbereich ;

(). Der persönliche Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Herren- und Knabenober⸗ bekleidung nach Größen herstellen.

(2) Sachlicher Geltungsbereich: Herren⸗ und Knaben⸗ Oberbekleidung jeder Art.

82 Warengruppen Für die Fertigung von Herren⸗ und Knabenoberbekleidung nach Größen werden folgende Warengruppen gebildet: . 1 (bisher A) Knabenoberbekleidung jeder r

Warengruppe II (bisher B) Herren⸗ und Burschenanzüge jeder Art Warengruppe III (bisher C) Herren⸗ und Knabenmäntel jeder Art. 83

Eingruppierung

Die Eingruppierung erfolgt nach der Zahl der vorhan— denen Gefolgschaftsmitglieder.

(I) Betriebe mit einer Gefolgschaftszahl bis zu 159 Arbeits⸗ kräften dürfen nur Artikel aus einer in 52 aufgeführten Warengruppe herstellen.

(2) Betriebe mit einer n, n,. von 160 Arbeits⸗ kräften und mehr dürfen nur Ärtikel aus zwei der in 5 2 aufgeführten Warengruppen herstellen.

(3) Betriebe und Unternehmungen, deren Produktionspro—⸗ ramm über Herren- und Knabenoberbekleidung hinausgeht, . sofern die sonstigen Voraussetzungen . sind, im

Höchstfalle Artikel aus drei von mir zugelassenen Waren⸗ gruppen herstellen.

(4) Als Arbeitskräfte im Sinne des Absatzes (1) bis (3) zählen sämtliche kaufmännische und gewerbliche Gefolgschafts⸗ mitglieder einschließlich der Lehrlinge, Heimarbeiter und Zwischenmeister sind nach der Stückzahllieferung unter Zu⸗ grundelegung eines voll beschäftigten Heimarbeiters auf Är⸗ beitskräfte umzurechnen.

(5) Soweit bisher durch die Leiter der Fach⸗ oder Fach— untergruppen Eingruppierungen in die Warengruppen bereits erfolgt sind, bleiben diese unberührt.

(G6) Hinsichtlich der Eingruppierung gilt jedes selbständige Unternehmen für sich. Die Gefolgschaft von nicht selbständigen Zweig⸗ und Nebenbetrieben sind dem Hauptunternehmen zu— zurechnen. 84

Verarbeitungsvorschriften

(I) Für die Formengestaltung und Verarbeitung der den Warengruppen 1 -=III zuzuzählenden Artikel sowie über den zu ihrer Herstellung benötigten Werkstoff gelten die beson⸗ deren Vorschriften gemäß Anlage 1 und 2 dieser Anordnung. (Anlage 1: Typenliste, Anlage 2: Tabelle über den höchst⸗ zulässigen Durchschnittswerkstoffverbrauch.) .

(2) Andere als in der Anlage 1 aufgeführten Artikel dürfen bis auf weiteres aus dem zugewiesenen Werkstoff nicht mehr hergestellt werden.

(3) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für sämtliche noch nicht zugeschnittenen Stoffe, ohne Rücksicht auf die bei der Hereinnahme der Aufträge etwa bezüglich der Verarbeitung getroffenen Vereinbarungen.

(4 Diese Anordnung findet gleichfalls Anwendung auf alle für Fl-⸗Lager anzufertigenden Bekleidungsstücke.

(5) Abweichung von den angegebenen Formen sind nur in—⸗ soweit gestattet, als der in der Anlage 2 dieser Anordnung festgelegte höchstzulässige Durchschnittswerkstoffverbrauch im Produktionsabschnitt eingehalten wird.

(6) In begründeten Einzelfällen (z. B. Export) können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung durch den Leiter der Fachgruppe in meiner Vollmacht zugelassen werden. Die Herstellung von Uniformen (für Wehrmacht, Behörden, Partei) wird durch diese Anordnung nicht be⸗

t . roffen 85

Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 3 19, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß § 14, sowie das Ordnungz⸗ strafrecht gemäß 15 dieser Verordnung werden von mir als dem Produktionsbeauftragten des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion wahrgenommen.

§86 Schluß vorschriften Diese Anordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft, sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge— ieten Eupen, Malmedy, Moresnet sowie mit Zustim⸗ mung des zuständigen Ehefs der Zivilverwaltung sinn⸗

Vom 15. Februar 1944

emäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. Februar 1944.

Der Leiter der e n,. Bekleidungsindustrie als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.

Tengelmann.

Anlage 1 * Anordnung Nr. L/ 44 des Leiters der Wir⸗ . ekleidungsindustrie als Prodartions beauftragtem des Reichs ministers 4 Rüstung und Kriegsproduftion vom 15. Februar 1944 über das Kriegs⸗Provuttionsprogramm für die Anfertigung von Herren⸗ und Knabenobar be⸗ kleidung nach Größen (ausgenommen reine Maß⸗

eau g

Typenliste.

I. Etr aßenanzüge für Herren: 3 Formen. Form 1: Sakko⸗Anzug einreihig, zweiteilig, ohne Weste: a) Sakko: 2 äußere Seitentaschen, 20 em tief, 1 innere Brusttasche, 20 em tief, ohne äußere Brusttasche, ohne Klappenknopfloch, glatter Aermel, Mindestlänge 72 em (Basisgröße 50); b) Hose: Fußweite (Basisgröße 50), mindestens 60 em, blinder Umschlag, 4 em breit, 1 Gesäßtasche, 20 em tief, 2 Seitentaschen, 33 em tief. Form 2: Sakko⸗Anzug einreihig, dreiteilig, mit Weste: a) Sakko: Ausführung wie Form 12; b) Hose: Ausführung wie 1b; e) Weste: 3 äußere Taschen, 10 em tief, ohne Westen⸗Innentasche. Form 3: Sakko⸗Anzug, zweireihig, zweiteilig, ohne Weste: a) Sakko, Ausführung wie Form la, jedoch zweireihig, C:

24

b) Hose:; . Ausführung wie Form 1b.

II. Sportanzüge für Herren: 2 Formen. Form 1: Anzug, Sliponform, zweiteilig, ohne Weste: a) Sakko, einreihig: Sliponkragen, zum Durchknöpfen, höchstens 5 Knöpfe, ganz gefüttert, Ü innere Brusttasche, 20 em tief, 2 äußere Seitentaschen, 20 em tief, glatter Aermel, Mindestlänge 70 em (Basisgröße 50); b) lange Hose oder Golfhose: beide mit Gesäßtasche, 20 em tief, 2 Seitentaschen, 33 em tief, lange Hose mit blindem Umschlag, 4 em breit, Fußweite (Basisgröße 50), e,. 50 em. Form 2: Jankerform, zweiteilig, ohne Weste: a) Janker, einreihig: mit Stehkragen und Revers, in Trachtenart gearbeitet, ganz gefüttert, ohne Rückengurt, 2 äußere Seitentaschen, U innere Brusttasche, 20 em tief, glatter Aermel, Mindestlänge 62 em (Basisgröße 50); b) Hose: Ausführung wie unter 2b.

III. Anzüge für Burschen: 2 Formen. Form 1: Anzug, zweiteilig, ohne Weste: a) Sakko, einreihig: Sliponkragen, durchgeknöpft, höchstens 4 Knöpfe, ganz gefüttert, glatter Aermel, innere Brusttasche, 20 em tief, 2 Seitentaschen, . ! Mindestlänge 68 em (Basisgröße 42 b) Hose: Golfhose oder lange Hose, beide mit einer Gesäßtasche, 18 em tief, 2 Seitentaschen, 30 em tief, lange Hose mit blindem Umschlag, 4 em breit, Fußweite (Basisgröße 42), mindestens 48 em. Form 2: Blusenanzug, zweiteilig, ohne Weste: a) Bluse: leberfallbluse auf Bund gearbeitet, Schal⸗ oder Sliponkragen, höchstens 5 Knöpfe, U äußere Brusttasche, 20 em tief, 1 innere Brusttasche, latter Aermel, . indestlänge einschl. Bund, 51 em, (Basisgröße 42); b) Hose: Ausführung wie unter III, b.

6

IV. Anzüge für Knaben: a) Kleinkind anzug, Gr. 00 —1, 2 Formen. Form 1: Einknöpfanzug: Bluse ohne Futter, Aermel gefüttert, Hose gefüttert. Form 2: Stehbr ustanzug: 2 Brusttaschen ohne Knöpfe und ohne Knopflöcher, 6 aus dem gleichen Oberstoff, Hose gefüttert; . b) Knabenanzüüge, Gr. 2— 5, 2 Formen. Form 1: Steh brustanzug: ohne Kunstseidenkragen, Hose gefüttert. Form 2: Uerfall⸗Blusenanzug auf Bund gearbeitet: mit oder ohne Kragen, höchstens 4 Knöpfe, 1 äußere Tasche, glatter Aermel, Hose gefüttert; ; o) Knabenanzug, Gr. 12, 2 Formen. Form 1: Steh brust anzug: höchstens 4 Knöpfe, 1 äußere Tasche, innere Tasche, glatter Aermel, Hose ungefüttert. Ueberf all⸗Blusenanzug auf Bund gearbeitet: mit oder ohne Kragen, höchstens 4 Knöpfe, 1 äußere Tasche, innere Tasche, latter Aermel, 6. ohne Futter. Beide Formen können mit Knie oder Golfhose gearbeitet werden.

. V. Einzelhosen: a) Einzelhosen für Herren, 2 Formen: Lange Hose oder Golfhose, 1᷑ Gesäßtasche, 20 em tief, 2 Seitentaschen, 33 em tief, Fußweite (Basisgröße 50), mindestens 50 em, blinder Umschlag, 4 em breit; b) Einzelhosen für Burschen, 2 Formen: Lange Hose oder Golfhose, beide mit 1 Gesäßtasche, 18 em tief, 2 Seitentaschen, 30 em tief, lange Hose mit blindem Umschlag, 4 em breit, Fußweite (Basisgröße 42), mindestens 48 em; e) Einzelhosen für Knaben, 3 Formen: Gr. 090— 1 Hose gesüttert mit Stoffträgern, Gr. 6 ue e gefüttert, Gr. = 12 Kniehose ungefüttert, ohne Gesäßtaschen, Gr. 12 Golfhose ungefüttert, ohne Gesäßtaschen, mit oder ohne doppeltes Gesäß. ;

VI. Wintermantel für Herren: 2 Formen:

Form 1: Mantel, einrei hig: mit Revers ohne Klappenloch am Revers, oder in Sliponform, höchstens 5 Knöpfe, durchgeknöpft, glatter Aermel, 2 n l . Taschen, 20 em tief, kleine Geldtasche in der rechten, äußeren Seitentasche, 1 Innenbrusttasche, 30 em tief, ohne äußere Brusttasche, glatter Rücken ohne Rückengurt, einfach gesteppt, Mindestlänge 115 em (Basisgröße 50). Form 2: Stutzer, zweireihig: 3 Knöpfe, L weiterer Knopf unter der Klappe zum Ueberknöpfen, 2 Mufftaschen, ohne Seitentaschen, ohne äußere Brusttasche, innere Brusttasche, 20 em tief, glatter Aermel ohne Aermelspange, einteiliger Rückengurt ohne Knopf, ganz gefüttert, einmal gesteppt, mehrfaches Steppen der unteren Kante nicht zulässig, Mindestlänge 90 em (Basisgröße 50.

VII. Sommermantel für Herren: 1 Form:

Raglan, einreihig: höchstens 5 Knöpfe, durchgeknöpft, glatter Aermel ohne Spange, ganz gefüttert, 2 Leistentaschen, ohne innere Brusttasche, ohne Rückenschlitz, einmal gesteppt, Mindestlänge 112 em (Basisgröße 50).

VIII. Popetinmantet für Herren: 1 Form: Raglan, einreihig, Tellerkragen:

höchstens 5 Knöpfe, verdeckte Leiste, Rückensattel und am Oberstoff bis zur Armlochtiefe, halbbreites Besetzen aus dem Oberstoff, ungefähr, Taschenbeutel deckend, doppelter Aermel aus Oberstoff, . Rückenschlitz ohne Knopf bis 338 om Länge, 2 Leistentaschen, ohne innere Brusttasche, Kanten und Krageneinlage aus dem Oberstoff, Mindestlänge 115 em (Basisgröße 50).

IX. Winsermantet für Burschen: 1 Form

Nusst hrung wie unter VI, Form 1, der Wintermantel für Herren: Mindestlänge 110 em (Basisgröße 49.

X. Lodenmantel für Burschen: 1 Form:

Raglan, einreihig:

ohne Rückengurt,

ohne Kapuze,

zum Durchknöpfen,

höchstens 5 Knöpfe,

glatter Aermel,

ohne innere Brusttaschen,

Mindestlänge 112 om (Basisgröße 42),

4 em Saumbreite,

3 em Aermelsaum,

2 Leisten aschen.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1944.

S. 3

. XI. Lodenmantel für Knaben, Gr. —12: 1 Form: zweireihig, ohne Kapuze, Rückengurt, Rückensattel bis unter das Armloch, glatter Aermel Mindestlänge: Größe 7— 82 em, Größe 8 86 em, Größe 9 90 em, Größe 19 96 em, Größe 11 100 em, Größe 12 104 em, 4 em Saumbreite, 3 em Aermelsaum.

XII. Sodenmantel ssir Knaben, Gr. —6: Form: Ausführung wie unter Xl, Lodenmantel, Gr. 12, Mindestlänge: Größe 2 60 em, Größe 3 64 em, Größe 4 68 em, Größe 5 72 em, Größe 6 78 em, 5 em Saumbreite, 3 em Aermelsaum.

XIII. Knabenmantel, Gr. 12: 1 Form: zweireihig mit Revers, einteiliger Rückengurt, glatter Aermel, nur linkes Vorderteil Knopflöcher, Innentasche, keine aufgesetzten Taschen, ohne Rückenschlitz, 56 em Saumbreite, 3 em Aermelsaum, Mindestlänge wie unter XI.

XIV. Knabenmantel, Gr. 2— 6: 1 Form: Ausführung wie unter XIII, Mindestlänge wie unter XII, Saum wie unter XII.

XV. Kleinkindmantel, Gr. o. - : 2 Formen: a) Hamburger Mantel: mit oder ohne Ueberkragen, einteiliger Rückengurt, glatter Aermel, nur linken Vorderteil Knopflöcher, 56 em Saumbreite, 3 em Aermelsaum. b) zweireihig mit Revers: einteiliger Rückengurt, sonst wie a, . Mindestlänge: Größe 00 45 em, Größe 0 48 em, Größe 1 52 em.

Anlage 2

9 Anordnung Nr. I/ 44 des Lesters der Wirtschafts gruppe ekleidungsindustrie als Produktions beauftragtem des Reich sministers für Rnstung und Kriegsproduttion vom 15. Februar 1944 über das iegs⸗Produktionspro gramm für die Anfertigung von Herren- und Knabensvbenbeklei⸗ dung nach Größen (ausgenommen reine Maßfertigung).

Höchstzulässiger Durch chnitts verbrauch an Oberstoff, Futter⸗ sowie Einlagestoff.

Es darf folgender höchstzulässiger Durchschnittsverbrauch an Ober⸗ stoff, Futter- sowie Einlagestoff im Produktionsabschnitt nicht über⸗ schritten werden. Die Maße für Einlagestoffe verstehen sich bei einer Warenbreite von 80 em.

Im Produktionsabschnitt für Herrenanzüge müssen aus dem zuge⸗ wiesenen Oberstoff 09 in Straßenanzügen (55,ů 7) Form 1 oder 2 66. 3 und 3099 in Sportanzügen 5, 1) Form 1 oder 2 hergestellt werden.

Ober Futter⸗ Einlage⸗ Hosen⸗

Artitel: Größe stoff stoff ue, . m qm m m

1. Straßenanzüge für Herren (65, I) ; . Form 1,2 und 3 44 54 2,75 3,03 1,28 0, 10 einschl.

Von den Straßenanzügen einreihig müssen 209, mit Westen herge⸗ stellt werden. Für die Form! ist 2,65 m, für die Form 2 ist 2, 8s m und für die Form 3 2,83 m Oberstoff vorgesehen. Zur Einhaltung des ge⸗ forderten Durchschnittstoffverbrauches von 2,75 m können zweckmäßig ö des Materials in Form 1 und je 2094 in Form 2 und 3 hergestellt werden.

Für Futter⸗ und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

2. Sport anzüůge für Herren 65, I) Form 1 und 2 44— 54 2,52 2,50 0, 84 0, 10 einschl.

Für die Form 1 ist 2, 60 m Oberstoff, für die Form 2 2,43 m Ober- stoff vorgesehen. Zur Einhaltung des geforderten Durchschnittsstoff⸗ verbrauches kann Form 1 und 2 je zur Hälfte hergestellt werden.

Für Futter und Einlagestoffe gilt diefes entsprechend.

5. Anzüge für Burschen (5 5, III) Form 1 und 2 38-43 2,15 2, 18 0, 54 0, 08 einschl.

Für die Form 1 (32 mit b) ist 2.25 m Stoff, für die Form 2 (a mit b) 2.05 m Stoff vorgesehen. Zur Einhaltung des geforderten Durch schnittstoffverbrauches von 2,15 m können zweckmäßig So des Materials in Form 1 und 5099 in Form 2 hergestellt werden.

Für Futter und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

4. Anzüge für K/naben

6 5, IV)

a) Kleinkind⸗ anzug O0 1 Form 1: Einknöpf⸗Anzug 00-1 Form 2: Stehbrust⸗Anzug 00-1

b) Knabenanzug 26 Form 1: Stehbrust⸗Anzug 2— 6 Form 2: Ueberfallblusen⸗ Anzug

r, r, , . insges. einlage m m m

Artikel:

) Knabenanzug Form 1: Stehbrust⸗Anzug mit Kniehosen mit Golfhose Form 2: Ueberfallblusen⸗ Anzug mit Kniehose mit Golfhose

5. Einze lhosen 68, S. 6 a) Einzelhosen für Herren: Lange Hose 44 54 einschl. Golfhose 44 - 54 einschl. b) Einzelhosen für , . Lange Hose 38— 43 einschl. Golfhose 38 43 einschl. ) Eĩinzelhosen für Knaben: Hose mit Stoff⸗ träger 00 - Kniehose gefüttert 2—6 Kniehose ohne Futter 1-12 Golfhose ohne Futter 7-12

6. Wintermäntel und Stutzer für Herren: G5, VD) Form 1 und?: 44 54 2,18 2,79

einschl.

Zur Einhaltung des geforderten Durchschnittverbrauches von 2, 18 m können zweckmäßig 6005 des Materials in Form J zu 2,20 m und 4099 in Form? zu 2, 15 in gefertigt werden.

Für Futter⸗ und Einlagestoffe gilt dieses entsprechend.

1, 25

, , ,

Artikel Größe stoff stoff insges. einlage m

m dm m

7. Sommermantel für Herren: 5 5, VNIn) 44-54 1,15 1 Form einschl.

8. Popelinmantel für Herren: S5, VIII) 44 54 0,40 1 Form einschl.

9. Wintermantel für Burschen: 8 5, IX) 38 - 43 1, 10 1 Form einschl.

10. Lodenmantel für Burschen: 5 5, XV) 38- 43 0, 55 1 Form einschl.

11. Lodenmantel für Knaben: (5 5, XI) 4—12 1ẽForm einschl.

12. Lodenmantel für Knaben:

z 5, XI)) 2—6

1 Form einschl.

13. Knabenmantel: (665, XIII) 412 1 Form einschl.

14. Knabenmantel: (55, XV) 26 1 Form einschl.

15. Kleinkindmantel:

(6, X Y

Form 1: Hamburger 00 - ö. 1, 10 0, 40 Mantel einschl.

Form 2: Mantel zweireihig mit Revers O01 0,83 O, 97 0, 50

Besondere Verarbeitungsvorschriften

1. Für die Herstellung von Burschen⸗Uebergrößen (44 B, a5 B, go B, g4 B) gelten die Verarbeitungsvorschriften für Herrenkleidung.

2. Für Uebergrößen (über Größe 64) darf der höchstzulässige Stoff⸗ verbrauch bis höchstens 1595 überschritten werden.

3. Sämtliche Maße verstehen sich einschl. Verschnitt und ohne Flicken, bei einer Stoffbreite von 142,144 om. Bei geringerer oder größerer Stoffbreite ist die durch Preisanordnung vom 18. 4. 41 vorgeschriebenen Schablonenzeichnung Größe 50, 42, 10, 5 und O maßgebend.

4. Berechnungsbasis für

Herrenkleidung ist die Größe 50, für Burschenkleidung die Größe 42, für Knabenkleidung die Größe 10 bei den Größen 1—12 Größe 4 bei den Größen 2—6 und Größe 0 bei den Größen 001.

5. Die vorgeschriebenen Mindestlängen erhöhen sich für die Herren⸗ größen über 50 um mindestens 2 em je Größe und verringern sich für die Größen unter 50 um höchstens 1 em je Größe. Das gleiche gilt für Burschengrößen, Basisgröße 42. Jede einzelne Größe muß die Maße der Größentabelle für Herrenoberbekleidung der Fachgruppe Herren⸗ und Knabenbekleidungsindustrie enthalten. Es müssen alle Größen in dem bisher handelsüblichen Verhältnis hergestellt werden.

6. Aermelschlitze, Aermellnöpfe sowie blinde Knöpfe und Knopf⸗ löcher an Aermeln sind nicht zulässig. Bei der kö, dürfen Papiereinlagen nicht verwandt werden. Zugelassen sin jedoch Hosenbundeinlagen aus Zellwollkette mit Papiergarnschuß.

J. Zulässig ist nach wie vor die Einarbeitung von Schulterwatte, soweit sie erforderlich ist, um dem Stück an der Achsel Halt zu geben und das Hängen der Schultern auszugleichen. Die Ge⸗ samtpolsterung darf am Stück nachstehende Gewichtsmengen auch zu den als zulässig angegebenen Zwecken nicht übersteigen:

bei Herren⸗ und Burschenanzugen 40 Gramm je Stück,

bei Herren⸗ und Burschenwintermänteln 40 Gramm je Stück,

bei Knabenwintermänteln Gr. ——12 25 Gramm je Stück, bei Kleinkindmänteln und Anzügen Gr. 00—– 1 ohne Watte⸗

polsterung

bei Herrensommermänteln ohne Wattepolsterung,

bei Herrenpopelinemänteln ohne Wattep sterung.

Bekanntmachung

Die am 16. Februar 1944 ausgegebene Nummer 9 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:

Verordnung zur Durchführung der Erbhoffortbildungsverord⸗ nung auf dem Gebiete des Kosten⸗ und Steuerrechts. Vom 24. Januar 1944.

Verordnung über die Wiederaufnahme rechtskräftig entschiede⸗ ner Abstammungsklagen. Vom 27. Januar 1941.

Verordnung über den Zusammenschluß des freien . berufs zur „Reichsgruppe der Oeffentlich bestellten Verme sungs⸗ ingenieure“. Vom 31. Januar 1944.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Verfahrensordnung für die Berufsgerichte der Presse. Vom 31. Januar 1944.

Vierundzwanzigste Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs in das Reichsschuldbuch. Vom 9. Februar 1944.

Umfang:; Bogen. Verkaufspreis: O, 15 Rd. Postbeförde⸗ rungsgebühren; 0,93 Ea für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 18. Februar 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 22. bis 28. Februar 1944

Staatsoper

Dienstag, 22. Februar: Bohem e. Musikal. Leitung: Lenzet. Beginn: 151. Uhr.

Mittwoch, 23. Februar: Zwei Tanzschöpfungen. Die grünen . Coppelia. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 14 r.

Donnerstag, 24. Februar: Arabella. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 13 Uhr.

Freitag, 25. Februar: Fidelio. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 131 Uhr.

Sonnabend, 26. Februar: Fidelio. Beginn: 13355 Uhr.

Sonntag, 277. Februar: Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 12 Ühr.

Montag, 28. Februar: Die verkaufte Braut. Beginn: 13145 Uhr.

Schauspielhaus

n, 26. Februar: Neu einstudiert. Othello Beginn: 13 1 .

Sonntag, 27. Februar: Geschlossene Vorstellung. Beginn: 15 Uhr.

Montag, 28. Februar: Vorstellung der KdF. Theatergemeinde. Beginn: 15 Ühr.

Lustspielhaus

Dienstag, 22. Februar: Große Welt. Beginn: 145 Uhr.

Mittwoch, 23. Februar: Lauker Lügen. Beginn: i435 Uhr.

Donnerstag, 24 Februar: Der Fächer. Beginn: 143. Uhr.

Freitag. 25. Februar: Große Welt. Beginn: 14½ Uhr.

Sonnabend, 26. Februar: Lauter Lügen. Beginn: 1455 Uhr.

Sonntag, 27. Februar: Große Welt. Beginn: 14 Uhr.

Montag,. 28. Februar: Große Welt. Beginn: 14½ Uhr.

Mirif ehaftsteil

Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten

Prag, 21. Februar. D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 57s, 909 G. 560,10 B., Oslo s67, 566 G., 56s, 8c B., Kopen hagen 521,50 G. 522,50 B., London 96,90 G., 99, 19 B., Madrid 236565 ö., 236,95 B., Mailand 99,0 G. 106, 10 B., New York 24498 Gre, 25,0 B. Paris 49,95 G., 50, 95 B., Stockholm 594, 60 G., öoß, so B., Brüssel 39h, 60 G., 4004466 B. Belgrad 49,65 G., S0, os B. . G. 50,05 B. Sofia 30, 47 G., 36,53 B., Athen 16, 88 G., 16,ů72 B.

Bu dapest, 21. Februar. (D. N. . Alles m Pengö. Amsterdam 180, 3 Y, Berlin 1365,20, Butarest 275 , Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,7, New JYort Paris 6,8! Prag 13,62, Preßburg II, 71, Sofia 4, 15 K, Zagreb 6, s!1, Zürich 86, 26.

London, 21. Februar. (D. R. B. New Yor! 4,02 , 03 , Spanien (offiz. 44,90, Montreal 443 —- 4,47 Schweiz 17, 30 - 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz. ——. Rio 33,6483, Schangha Tschungting⸗Dollar

Amsterdam, 21 Februar. (D. R. B. 12.00 Uhr holl. Zeit. e, Berlin ——, London New York —— Paris rüsse! 30, 11-30, 17 Schweiz 43,63 43,B71, Helsinki ——— Italien (Clearing) Madrid ——, Oslo —, Kopenhagen Stockholm 44,81 44,90, Prag —.

Zürich, 21. Februar. (D. N. B. 11.40 Uhr.! Paris 6,25, London 17,æ New York 4.30, Brüsse 69,25 B., Mailand 22M6é7? nom, Madrid 39,75 B., Holland 2293, Berlin 172,66, Lissabon 17514, Stockholm 102,664, Oslo gs, 63 14, Kopenhagen 0372. Sofia 5,87 v,, Prag 17.25, Budapest 104,5 B., Zagreb sS75,. Istanbul 3,50 B., Butarest 2,87 ,, Helsink. 8.75. Preßburg 15, 00, Buenos Aires o6ß 50 Japan 101, 5. Rio 22, 09 B.

Kopenhagen, 21. Februar. (D. N. B.) London 19,3 New⸗ Jort 4,79. Berlin 191,80. Paris 10,85, Antwerpen 76,89 Zürich 1l,25', Rom Amsterdam 264,70, Stockholm Ua, 15, Oslo 109,00 Helsink 9, 83, Madrid Alles Briefkurse.

Stockholm, 21. Februar. (D. N. B. London 16,85 G., 16,95 B., Berhn 167,50 G. 168,59 B., Paris G., H, ö B., Brüsse G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G.,. 97, B., Amsterdam G., 223,566 B., Kopenhagen sy 60 G., s7, 90 B.,

Oslo 96,38 G. 96,68 B. Washington 4,5 G. 4,20 B. Helsmk

8,85 G. 869 B., Rom G., 22,20 B. Kanada 3,77 G., 382 B;, Madrid —— G. Turke! —— B. Lissabon —— G., 17,45 B. Buenos Ares 102,50 G. 104,50 B.

Oslo, 21. Februar. (D. N. B. London —— G.. 17,75 B. Berlin 175,25 G., 1736,75 B., Paris G. 0,00 B., New Jork n G, M40 B. Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 108, 00 B., Helsinks s 70 G., 9, 29 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm 1094,55 G. 105 19 B., Kopenhagen 91, 35 G. 9225 B., Rom G. 23,20 B. Prag —— G. —— B

London, 21. Februar. D. N. B. Silbe. Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 / —.