1944 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

mer, ee, e =. , 2

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 54155 vom 4. /6. März 1944. S. 2

Sandberg, Israel,

burg, heimatzust. nach Göding,

63.

64.

Auf Grund des 3

zust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Kirchengasse 23,

Rabbinsowitz, Jakob, geb. 15. 1. 1863 in Petre⸗

göczin, Bez. Salwa / G. G., heimatzust, nach Mähr. Weiß⸗ kirchen, wohnh. gew. Mähr. Weißkirchen, Janacekgasse 1,

2. Ra bbinow itz geb. Friedmann, Sara, geb. 10.

1866 in Wien, gen m . y . ohnh. gew. Mähr. Weißkirchen, Janacekgasse ö ,,, geb. 3. T 18615 in Fvankov,

ehem. Polen, heimatzust, nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Messenhausergasse 11,

Sandberg geb. Seliger, Sara, geb. 16. 10. 1869 in

Brezany, ehem. n. . . Proßnitz, wohnh.

ew. Proßnitz, Messenhausergasse 11,

* ir 5 r, Konrad, geb. 24. 9. 1892 in Lunden⸗ wohnh. gew. Brünn,

Reicheltgasse 25, / z

. 64 Lans ty, Heinz, geb. 1. 4. 1912 in Brünn,

heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Herren⸗

asse 2, . ö . Heine, geb. 15. 9. 1922 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Freiherr⸗von⸗Neurath⸗ Straße 3, ;

Ir, Torn, Paul, geb. 21. 8. 1880 in Czernowitz,

heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Freiherr⸗ von⸗Neurath⸗Str. 3,

Windholz, Nathan, geb. 3. 4 1895 in Chybi, Kreis

Bielitz, heimatzust. nach Mähr. Ostrau⸗Hruschau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau⸗Hruschau, Dr.- Goebbels⸗Str. 119,

Win kelsberg geb. Stern, Else, geb. J. 11. 1892 in

Schles. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Pruß, Bez. Wischau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 29,

Win kelsberg, Georg, geb. 27. 5. 1919 in Mähr.

Ostrau, heimatzüst. nach Mähr. Pruß, Bez. Wischau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 29,

2. Winkelsberg, Lucie, geb. 31. 53. 1954 in Mähr.

Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Pruß, Bez. Wischau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 29, Wohlmann-⸗Glaser, geb. Lustmann, Frieda, geb. 25. 6. 1891 in Stryj Polen, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bartosgasse 6, Wohlmann⸗Glaser, Moses, geb. 19. 11. 1886 in Stryj / Polen, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Bartosgasse 6.

Prag, den 1. März 1944. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. Weinmann, SS⸗Standartenführer.

Einziehungsverfügung

Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli (RGBl. I S. 4790), der VWO. über die n nnn volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande 18. Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303), wird hiermit der Nachlaß der Jüdin Kach, Selma Sara, in Bad Neustadt / Saale, gestorben am 30. November 1940, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Nürnberg, den 28. Februar 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle N.örnberg⸗Fürth.

1933

esterreich vom November 1938 (RGBl. J. S. 1620), der VO. über die

6 1 rers und

geb. 12. August 1885 in Augsburg, zuletzt wohnhaft

Siebente Anordnung

der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwicklungsverordnung

42 der Schuldenabwicklungsverordnung

vom 15. August 1941 (RGBl. J S. 516) wird 8 2 der

Schuldenabwicklungsverordnung durch

folgenden Absatz 2

ergänzt:

. U findet keine Anwendung, wenn die , Personen (Gläubiger oder Schuldner) Söhne haben, welche in die Abteilung III der Deutschen Volksliste auf⸗ genommen und zur Wehrmacht einberufen sind.“

Berlin, den 1. März 1944.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Haupttreuhandstelle Ost. Dr. Win kler.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗

kosten im Februar 1944

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Februar 1944 gegen⸗ über dem Vormonat um 0,7 vH. angezogen. indexziffer stellt sich im Februar 1944 auf 189,6 (1913/14

100) gegenüber 139,, im Januar.

1357 (* 03 YS) dem jahreszeitlichen Preisanstie Indexziffer für

ändert.

Die Indexzifer für Ernährung hat sich von 134,8 9 Dies beruht hauptsächlich au für Gemüse und Obst. Die 180,) auf 181,8 ( 0,3 vH.) angezogen. Die Indexziffer für „Verschiedenes“ ist mit 150,8 gegenüber dem Vormonat (150,B7)) kaum ver⸗ Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (123,3) und für Wohnung (121,2) unverändert

erhöht. Bekleidung hal von

Im übrigen sind die

geblieben.

Berlin, den 1. März 1944.

Statistisches Reichsamt.

Anordnung II / 44 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatz⸗ und Verbrauchsregelung für Schwefeh Vom 3. März 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelun

18. August 16390 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

Die Gesamt⸗

des Warenverkehrs vom

2

Statsanzelger Nr. 199 vom 21. August 1939) wird mit Zu—⸗ , keen hel ur haf amm n sslrs 2 des General⸗ enn ht enn für Rüstungsaufgaben Planungsamt

angeordnet: ; ö J. Verteilung durch Kontingentsträger

§1

(1) Wer Schwefel für Verwendungszwecke verbraucht, für

die Kontingentsträger eingesetzt sind, bedarf 6 Verbrauch

und Bezug von Schwefel einer Genehmigung des zuständigen

Kontingentsträgers. .

(2) gin . Verwendungszwecke sind Kontingents⸗

träger eingesetzt:

1. sür Raumentwesung, für die Herstellung von Pflanzen⸗ schutzmitteln, Weinbergschwefel: . x Fachgruppe Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämp⸗

fungsmittel der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie,

Großhartau, Bez. Bautzen, Schloß.

für die Herstellung von Schwefelsäure und Schwefel⸗

dioryd: abteilung Schwefelsäure der k

Chemische Industrie, Berlin 8W üs, Kochstr. ꝛ.3.

3. für Leichtmetall, Schwermetall und Verbundguß: Fachgruppe Metallgießereien der Wirtschaftsgruppe

Gießereiindustrie, Berlin Ws, Kurfürstendamm 54 —– 55.

für die Verarbeitung von Kautschuk und Regeneraten,

für die Herstellung von Faktis und Kautschuk⸗Asbest⸗ waren: Fachgruppe Kautschukindustrie der Wirtschaftsgruppe

Chemische Industrie, Calau, N. L., Töpferstr, 7.

für die Erzeugung von , , . Reichsstelle für Mineralöl, Berlin SW zs, Krausen⸗

straße , api d Zestof

für die Erzeugung von Papier und Zellstoff:

t e ef fn 6 . Chemie, Berlin W 36, Viktoriastr. 32. *

für die Erzeugung von Automatenstahl: .

Reichspereinigung Eisen, Berlin⸗Wilmersdorf, Ba⸗ densche Str. 124. 36 8. für die a von Schwefelkohlenstoff: Schwefelkohlenstoff G. m. b. H., Frankfurt a. M. Kaiserstr. 12. 9. für die Zuckererzeugung. ; Wirtschaftsgruppe Zuckerindustrie, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 2, Uhlandstr. 6. ö 10. für die Herstellung von Ultramarin: Fachgruppe. Mineralfarben der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie, Berlin SW 68, Kochstr. 78. 11. für die Ausfuhr: . r . Chemische Industrie, Berlin 8SW 6s, Kochstr. 73. z . Es bleibt, vorbehalten, weitere Kontingentsträger einzu⸗

setzen.

po

.

*

82

2

II. Verteilung an sonstige Verbraucher

§82 Wer Schwefel verbraucht für Verwendungszweck, für die Kontingenktsträger nicht eingesetzt sind, darf Schwefel a) nur mit Genehmigung der Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel des Reichsbeauf⸗ tragten für Chemie (6 3) oder . b) nur im Umfang des Verbrauches im Jahre 1942 GS 4 und 5) verbrauchen und beziehen.

(1) Wer monatlich insgesamt 500. kg Schwefel und mehr verbraucht für Verwendungszwecke, für die J nicht eingesetzt sind, bedarf zum Verbrauch und Bezug von Schwefel einer nn, . der Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel des Reichsbeauftragten für Chemie, Berlin 8W 68, Kochstr. 3.

(2) Die Genehmigung für den Bedarf eines Monats ist jeweils bis zum 15. des vorangehenden Monats zu bean⸗

tragen. 9 8

(1) Wer monatlich insgesamt weniger als 500 kg Schwefel verbraucht für Verwendungszwecke, für die Kontingentsträger nicht eingefetzt sind, darf monatlich die dem Monatsdurch⸗ schnitt des Jahres 1942 entsprechende Menge Schwefel ohne Genehmigung verbrauchen. .

(2) Für den Mehrverbrauch gegenüber dem Monatsdurch⸗ schnitt des Jahres 1942 ist eine Genehmigung bei der Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel zu beantragen. 88

Die im § 4 genannten Verbraucher dürfen Schwefel im Kalenderjahr nur im Umfang ihres Verbrauchs im Fahre 1942 zuzüglich des genehmigten Mehrverbrauchs beziehen. Beim Bezuge darf, um Transportleistungen und Verpackung einzusparen, der Bedarf für mehrere Monate zusammen⸗ gefaßt werden. Bei der Bestellung ist jedoch dem Lieferer gegenüber folgende Erklärung abzugeben:

„Die hiermit bestellte Schwefelmenge soll ...... ... (genauer Verwendungszwech verwendet werden. Der

monatsdurchschnittliche Verbrauch für diesen Verwen⸗

dungszweck betrug im Jahre 1942 ..... kg, die Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für S . . einen Mehrverbrauch von einmalig / monatlich.... kg genehmigt. Es wird ver⸗

sichert, daß die bestellte Menge für den Bedarf der ,, bestimmt ist und daß für denselben Bedarf Schwefel von einem anderen Lieferer nicht be⸗ zogen wird. Es ist bekannt, daß eine falsche Versicherung nach der Warenverkehrsordnung bestraft wird.“

§5 6

Die Vorschriften der s5 4 und 5 gelten nicht für Ver⸗ braucher, für die besondere Kontingentsträger eingesetzt sind. Solche Verbraucher dürfen Schwefel nur beziehen und ver⸗ brauchen, wenn sie eine Genehmigung des für sie ,

Kontingentsträgers (Wirtschaftsgruppe, Fachgruppe usw.) er⸗ halten. ; III. Freigrenze §87

Wer monatlich insgesamt nicht mehr als 10 kg Schwefel verbraucht und auch nicht mehr bezieht, bedarf zum Bezuge und Verbrauch keiner Genehmigung (Freigrenze). Er hat jedoch bei der Bestellung seinem en, gegenüber folgende

„Die hiermit bestellte Menge an Schwefel wird im

Rahmen der monatlichen Freigrenze für den Monat . . . bezogen. Für den Bedarf desselben Monats

wird von einem anderen Lieferer Schwefel nicht bezogen.“

IV. Lieferer

88

1) Schwefel darf an Verbraucher nur geliefert werden 1 Grund von Genehmigungen der Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel oder eines Kontingents trägers, gegen le be einer Verbrauchererklärung gemäß § 5 oder im Rahmen der Freigrenze G Y. ; 3 2) Lieferer, die nicht selbst Erzeuger oder Einführer von Schwefel sind, haben beim Bezuge von Schwefel die hnen von ihren Abnehmern ausgehändigten Bezugsgenehmigungen an ihren Vorlieferer , Beim Bezuge, der gegen Verbrauchererklarung (5 65) ober im Rahmen der Freigrenze (G6 7) gelieferten oder zu liefernden Mengen haben sie ihrem Vorlieferer gegenüber zu versichern, daß Bestellungen der Abnehmer in der angegebenen Höhe tatsächlich vorgelegen haben oder vorliegen.

V. Meldungen

(1) Die Erzeuger von Schwefel haben bis zum 15. eines Monats zu melden: 1. die tatsächliche Erzeugung im vorhergegangenen Monat, 2. die voraussichtliche Erzeugung im folgenden Monat. E) Wer monatlich insgesamt 500 kg Schwefel und mehr verbraucht, hat bis zum 15. eines Monats für den vorher⸗ gegangenen Monat auf besonderen Formblättern Meldung zu erftatten. Verbraucher, die im Einzelfall von dieser Meldung befreit worden sind, haben diese Meldung von sich aus wieder aufzunehmen. (3) Lieferer, die Verbraucher mit Schwefel beliefern, haben über diese Lieferungen bis zum 15. eines Monats für den vorhergegangenen Monat zu melden, welche Mengen ge⸗ liefert wurden: . 1. auf Grund von Genehmigungen der Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel, g 2. auf Grund von Genehmigungen der Kontingentsträger, aufgegliedert nach den einzelnen Kontingentsträgern,

3. auf Grund von Verbrauchererklärungen (6 5), aufge— gßgrgliedert nach den einzelnen Verwendungszwecken,

4. im Rahmen der Freigrenze (G6 7. )

(4) Alle Meldungen sind zu richten an die Schwefel G. m. b. H. als Bewirtschaftungsstelle für Schwefel des Reichs⸗ beauftragten für Chemie, Berlin SM 68, Kochstr. 75.

VI. Schlußbestimmungen 5 10

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anorb⸗ nung werden nach den 9 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

811

(1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1944 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: .

F 6 der Anordnung 43, soweit er Schwefel betrifft (Mb 42, Anordnung Nr. 5 zur Durchführung der An—⸗ ordnung L43, soweit sie Schwefel betrifft (Freigrenze),

Einzelanordnung Nr. 53 / 45.

(') Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und erde sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elie in Loth⸗ ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 3. März 1944.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Aordnung Nr. 4 zur Durchführung der Anordnung 1/48 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für kleine Mengen chemischer Waren) Vom 3. März 1944 h

Auf Grund der Anordnung I48 der Reichsstelle Chemie“ vom 19. Dezember 1947 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des eiche nl fünf. und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs⸗ amt angeordnet: 81

(Aufhebung von Freigrenzen)

Nachfolgende, gemäß Anordnung Nr. 3 zur , . II43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19. Dezember 1942, festge⸗

! ten Freigrenzen werden mit sofortiger Wirkung aufge⸗ oben: Ausl. Bienenwachs. 3 kg Borax D . 5 kg Ve nee Kaliumpermanganat . 26 kg eam 2 kg Schwefel 8 . 9 * 8 7 2 8 100 kg 30 (Etrafvorschriften)

,, geen diese Anordnung werden nach den 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fafsung vom 11. Dezember 1942 (RGGBl. 1 S. 686)

bestraft. 8§5 3

Inkrafttreten)

Diese Anordnung tritt am 3. März 1944 in Kraft. Sie ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ 1 von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit . des el igen Chefs der 3

nngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg owie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 3. März 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie.

Erklärung abzugeben:

Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung

Die am 29. Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

Erlaß des Führers über die Ausübung des Gnadenrechts dur den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. Vom .

1944.

i

Verordnung über die Aufhebung des Landschaftlichen Kredit—⸗ verbandes für die Provinz Schleswig⸗-Holstein. . 4. Februar

1944. Umfang: / Bogen. unser Postscheckkonto: Berlin 96200. Berlin NW 40, den 1. März 1944. Reichsverlagsamt. FJ. V.: Stern.

Bekanntmachung

Februar 1944 ausgegebene Nummer 11 des

, über öffentliche Spielbanken. Vom 31. Januar

Verkaufspreis: 0, i5 RA. Postbeförde⸗ rungsgebühren:; 0, G6 EeH für ein Stück bei Voreinsendung auf

Die am 1. März 1944 ausgegebene Nummer 4 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil II, enthält:

. über die Verlängerung der Geltungsdauer des

deutsch⸗schweizeris 1944.

Bekanntmachung über die deutsch-kroatischen Verträge.

en Verrechnungsabkommens. Vom 31. Januar

1. zur

Ausgleichung der in⸗ und ausländischen Besteuerung, insbesondere

zur Vermeidung der , auf dem Gebiet der echtsschutz und Rechtshilfe in Steuer⸗

direkten Steuern, 2. über sachen. Vom 15. Februar 1944.

Bekanntmachung über den Beitritt Ungarns zum Abkommen zer einer dänisch⸗deutsch⸗finnisch⸗schwedischen Kom⸗ mission zur gemeinsamen Behandlung der Holzbedarfsdeckung in Vom 21. Februar

über Einsetzung

. des Nordsee⸗ und Ostseeraumes. 1 ;

.

Umfang: A /e Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RA. Postbeförde⸗

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 4/58 vom 4/6. Mürz 19441. 8g. 3

rungsgebühren: 0, 4 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6200.

Berlin NW 40, den 3. März 1944. Reichs verlagsacht. Stern.

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung

Dokument des guten Willens Arbeitsbücher für Millionen Ausländer

Im Zuge der weiteren Attivierung des europäischen Arbeits—⸗ einsatzes gewinnt auch das Arbeitsbuch für ausländische Arbeits⸗ kräfte erhöhte , . das gegenwärtig in Millionen von Exemplaren an die im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte ausgehändigt wird. Im „Reichsarbeitsblatt“ wird in einem Aufsatz der Wert dieses Arbeitsbuches als Symbol gemeinsamer ehrlicher Aufbauarbeit für Europa hervorgehoben. Bas Arbeits⸗ buch vermittele nicht nur das Berufs⸗, sondern auch ein genaues Leistungsbild des Arbeiters. Es werde vom Generalbevollmäch⸗ tigten für den Arbeitseinsatz als gewichtiges und wertvolles Dokument der europäischen Solidarität dem in Deutschland schaffenden 3 Arbeiter gewissermaßen als Anerkennung für seine an den Werkplätzen im Reich ehe gte Einsatzfreude dar⸗ gereicht. Das Arbeitsbuch für auslaän . Arbeitskräfte sei gleich eiti ein Qualitätsausweis von höchstem Wert, der dem rbeiter auch im Frieden ein sicheres Fortkommen verbürge. Bot sich In ch in Deutschland die Gelegenheit, Eh unter An⸗ leitung vorzüglicher Meister zu einer ö. Fachkraft empor⸗ uarbeiten. Das Arbeitsbuch sei eine Art Ehrenbrief der Arbeit. s unterstreiche, daß, während Soldaten aller europäischen Länder mit den deutschen , mne , als Freiwillige für menschliche und soziale Gerechtigkeit kämpfen, der Arbeiter der gleichen Nationen n,. nicht minder wichtigen Beitrag zum Endsteg wie zur Erhaltung europälschen Lebens beigesteuert habe. Das Arbeitsbuch, das Gauleiter Sauckel mitten im Kriege für den europäischen Arbeiter als Dokument seines guten Willens ge⸗ schaffen habe, diene damit nicht zuletzt der ausgleichenden Ge⸗ rechtigkeit. Es sei ferner ein sichtbares Zeichen fortschreitender europäischer Ordnung.

8 ir ti ch arts ter

Sozialpolitik, Staatsverwaltung und Kriegs⸗ wirtschaft Eiue Vortragsveranstaltung der Volkswirtschaftlichen Vereinigung

Auf einer Vortragsveranstaltung der Volkswirtschaftlichen Ver⸗ einigung im rheinisch⸗westfälischen Industriegebiet in Essen sprach Ministerialdirektor Dr. Kim mich beim General⸗ bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Berlin, über „Sozial⸗ politische Tagesfragen im fünften Kriegsjahr“, wobei er davon ausging, daß im nationglsozialistischen Staat sich alles den politi⸗ schen Fielsetzungen der Führung unterzuordnen hat. Was für die Wirtschaftspolitik als se . gilt, gilt naturgemäß auch für die Sozialpolitik. Mochte die * weil ge schisfur aueh als eine der Soziglpolitik wesenseigentümliche Aufgabe n mn so 6 die angesichts der hochgerüsteten Umwelt entstehende Rotwendig⸗ keit, einen starken Staat . auf sozialem Gebiet zu Fol⸗ gerungen, die der Sozialpolitik nicht nur wesensfremd, 5 um Teil . wesensfeindlich waren. Diese Entwicklung mußte 1 im totalen Krieg natürlich 1 fortsetzen. Darum legte der

ortragende besonders Wert darauf zu betonen, daß die jetzigen Maßnahmen der Sozialpolitik als Maßnahmen der Aufrüstung und des Krieges anzusehen sind und keinesfalls mit der vom ke, , , . gewünschten und geforderten Sozialpolitik verwechselt werden h . Unter diesem grundsätzlichen 26 ts⸗ winkel behandelte der Redner die einzelnen der Sozial⸗ und Lohn⸗ 6 gestellten Probleme. Sie alle lassen sich irgendwie auf die

ormel bringen: „Ausrichtung auf die Notwendigkeiten des Ar⸗ beitseinsatzes.“ In diesem Rahmen wurden Fragen der ver⸗ schiedensten Art dargestellt, die oft zunächst ungleicharkig erscheinen mögen, schieh ich aber alle den Erleichterungen des Arbeitsein⸗ a u dienen bestimmt sind, und die gleich die Spannweite

er lohn pe en chen ĩ eng der Lohnbe⸗ und ⸗abrechnung, die eine Entlastung des

ohnbüros bezwecken, standen neben den Maßnahmen auf dem Gebiet der europäischen Lohnpolitik, die zwischen den Notwendig⸗ keiten des innerdeutschen Arbeitseinsatzes und einer vom Rei nicht verkannten europäischen sozialen Aufgabe die richtige Mitte zu finden haben. Die Behandlung der praktisch so bedeutsamen , des Urlaubs und der täglichen Arbeitszeit

ufgaben aufzeigen. Die Pläne zur Verein⸗

ehlte in dem Vortrag ebenso wenig wie der Hinweis auf die ozial⸗ und währungspolitisch begründete Notwendigkeit der Durchführung des ö die für den leitenden Angestellten nicht weniger gilt als für den sogenannten „Tariflichen Ange⸗ stellten“ und den Arbeiter. Welch starken Einfluß das Kriegs⸗ e he en auf die deutsche Lohnpolitik ausübt, zeigte der Vor⸗ ragende an Hand der Verlagerungs⸗ Auslandseinsatz, und Luft⸗ kriegsprobleme auf. Ebenso ist die Durchführung lohnordnender Maßnahmen nach der Darstellung von Dr. Kimmich ein Gebot der praktischen , , fe , wie sie auch zugleich für den Lohnpolitiker ein Stück von besonders befriedigender konstruktiver Lohnpolitik bedeutet. Der Vortragende betonte abschließend, daß bei allen diesen vielseitigen Problemen sich nicht nur die deutschen

Aufgabe gewachsen ee g haben. U . In einem Vortrag über „Staatsverwaltung und Kriegswirt⸗ schaft an Rhein und Ruhr“ wies Regierungspräsident Dr. Burgandt, Düsseldorf, zunächst darauf hin, daß die nationalfozialistische Wirtschaflapositit einerseits das liberalfstische freie Spiel der Kräfte durch eine staatliche Lenkung ersetzt, an— dererseits aber eine bolschewistische Verstaatlichung der Wirtschaft seele n, habe, um statt dessen die pribate Initiative der Wirt- schaft selbstberantwortlich einzuschalten. Wichtiger als diese äußere Umstellung des , e, sei aber die durch den Natio⸗ nalsozialismus gleichzeitig herbeigeführte innere e, , . Wirtschaftsauffassung und Wirtschaftsmoral der in der Wirt— schaft tätigen Menschen. Erst hierdurch sei gewährleistet, daß die

übertragenen staatlichen Hoheitsaufgaben durch die selbstverant⸗

wortlichen Organifationen und Bekriebe im Sinne der Volks—=

emeinschaft durchgeführt werden. Die Wirtschaft an Rhein und . ef 3 nicht nur auf die innerhalb des engeren

Ruhr dürfte sich

7

, anfallenden Aufgaben beschränken, gan n, müsse

sich auch, wie dies auch mehr und mehr geschehe, für die Sicherung der Lebensnotwendigkeiten ihrer vom Bombenterror besonders be⸗ troffenen Gefolgschaftsmitglieder einsetzen. Wenn es gelungen sei, die Kriegsproduktion nicht nur zu halten, sondern noch ständig zu steigern, so müßten andererseits auch alle hieran beteiligten Kräfte voll arbeitsfähig erhalten werden. Verpflegung sowie Un⸗ terkunft, Ausrüstung mit Bekleidung, Kochge egenheiten, Betten, Möbeln usw. seien hierbei hesonders wichtig. Eine sich als Treu⸗ händer der Gesamtheit fühlende Kriegswirtschaft könne viel tun, um eine ordnungsmäßige Versorgung aller im kriegswichtigen Arheitseinsatz stehenden deutschen Menschen zu gewährleisten. Die

Ausammenarbeit der besten planenden und lenkenden Kräfte des

Staates mit den initiativreichsten selbstveran wortlichen Kräften der Wirtschaft werde der Wehrmacht die besten Waffen und dem Volk die notwendige Versorgung sichern, um den Endsieg zu erringen.

a n, n. sondern auch die deutschen Unternehmer ihrer

was das

Wirtschaft des Auslandes

Oelherstellung in Spanien aus nationalen Produkten

Madrid, 3. März. Nach mehrtägigen Besprechungen des spani⸗ schen Ministervats gab dieser am Donnerstag folgende amtliche Verlautbarung aus:

Dem Cortes wird ein Gesetzentwurf über die e ehen von Brennstoffen und Oelen aus nationalen Produkten zugeleitet, ferner ein Bauprojekt zur großzügigen Umgestaltung Madrids. 5000 Gefangenen aus dem Bürgerkrieg wird die bedingte Freiheit zugesprochen. Zum neuen Generaldirektor der spanischen Eisen⸗ bahn und Straßenbahnen wurde Amalio Hidalgo ernannt. Die inne, ation wurde zur Industrie im nationalen Inter⸗ esse erklärt.

Erheblithes Absinken der australischen Lebensmitteltransporte nach England

Genf, 3. März. In einer recht gedrückten Stimmung be⸗ finden sich gegenwärtig die meisten Australier, heißt es in einem Sydneyer Bericht des „Daily Telegraph“. Sie hätten in diesen . ihren Einkommensteuerbescheid mit der allgemeinen An⸗ weisung erhalten, die noch rückständigen Steuern für das abge⸗ laufene Jahr bis Ende März zu bezahlen. Das aber bedeute Ent⸗ behrungen für tausende Australier. Vor einigen Tagen habe man sich auch an 3 genauer, vom ö Handelsminister ausgegebener Zahlen, fährt das Blatt fort, über das Absinken der austvalischen Lebensmittellieferungen an . überzeugen können. Sie seien in der Tat besorgniserregend, da die letztjährige Ziffer die niedrigste seit 1938/39 sei. Am stärksten seien die Fleischexporte nach England gefallen. „Sydney Morning Herald“ emerkt zu dem Rückgang des Fleischexports, einer der dafür ver⸗ antwortlichen Faktoren seien die deutschen U⸗Boote und die deut⸗ schen, die Schiffahrt angreifenden Flugzeuge gewesen, die mit ihren Versenkungen die verfügbare Tonnage beschnitten hätten.

Finnisch⸗norwegisches Warenabkommen.

Oslo, 4. März. Im Rahmen der deutsch⸗finnischen Warenaus⸗ tauschverhandlungen wurde auch ein Abkommen über den Waren⸗ gustausch zwischen Norwegen und Finnland getroffen, wie Norsk Telegram Bypaa bekannt gibt. as Abkommen gilt für das Jahr 1944. Norwegen ich * an Finnland u. a. Kalksalpeter, technische Stickstoffprodukte, Kalziumkarbid,. Schwefel, Talkum und andere pulverisierte Mineralien Elektro enmassen und Fischereihaken, während Finnland an Norwegen in der Haupt⸗ hen die folgenden Waren e nr, . wird: Furnierhölzer, ver⸗ chiedene Holzwaren, Birken, As 2 Fayence⸗Waren und Keramik, Kinderwagen, Milchseparatoren sowie andere Industrie⸗ produkte . Die Konkurrenz der englischen mit der USA⸗sandelsflotte nach dem Krieg. Lord Winster muß die führende Rolle

der USA anerkennen

Genf, 5. März. Mit der Lage der r n Handelsmarine in der Nachkriegszeit befaßte sich Lord Winster, ein früherer Privatsekretär des britischen arineministers , Guardian“ vom 2. März zufolge in einer Rede vor der Rohal Empire Society in London. 1989 habe sich , . gesamte andelstonnage auf 18 Mill. BRT. und die der USA auf rund 5 Mill. BRT. gestellt. Se e e , besäßen die Vereinigten Staaten von Amerika nach diesem Krieg 20 Mill. BRT. und Eng⸗ land nur rund 10 Mill. BRT. e ac esen brauche England mindestens weitere 10 Mill. BRT. Es sei 3 klar, bemerkt Lord Winster weiter, daß die USA, piel mit den Handelsflotten angehe, den Fußball vor ihren Füßen haben. Fraglich sei nur, ob sie den Ball weiter⸗

leben oder versuchten, auf eigene Faust „Tore“ zu erzielen. ollten die USA ihre Nachkriegshandelsmarine unter Nicht- achtung der britischen Interessen einsetzen, dann hätten die Eng⸗ länder entweder ihre früher fremden Völkern geleisteten Schiffs- dienste zu kürzen oder zu einer Politik der Staatssubsidien über⸗ zugehen. Wie dem auch sei, die Vereinigten Staaten spielten bei der Gestaltung der zukünftigen Schiffahrtspolitik eine führende Rolle und seien jetzt w in der Lage, viel mehr zu produ⸗ zieren als England. „Wenn es aber zwischen uns und den USA zu einem Wettrennen und nicht zur Zusammenarbeit kommt, krempeln wir unsere Aermel hoch und erinnern uns, daß wir nicht nur billiger produzieren, sondern unsere Seeleute auch als Schiffbauer unübertrefflich sind und unsere Reeder der Welt in früheren Zeiten zeigten, wie man eine Handelsmarine aufbaut

und wie man sie einsetzt.“

Lord Winster betonte zum Schluß, es würde ihn nicht über⸗ raschen, wenn England in diesem Kriege bis rund 20 Be⸗ satzungsmitglieder der Handelsschiffe verloren hätte. Die Han⸗ delsmarine habe also einen erschütternden Preis für jene be⸗ zahlen müssen, die vor dem Krieg den U⸗Bootkrieg verkannten

und den Juftkrieg unterschätzten. J

Berichte von auswärtigen Devisenmärktten

Prag, 3. Märßz. (D. N. B.) Amsterdam 18,27 G., 13,27 B., Zürich 578, 0 G., 80, 10 B., Oslo 67, 60 G., 56s, 860 B., Kopen- hagen 521,50 G., s22, 59 B., London 95,90 G., 99, 109 B., Mabrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 1006,10 B., New HYHork 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, B., Stockholm 594,60 G., S06, 8o B., Brüssel 396, 69 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., So, Os B., . G., 50, 05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B.. Athen 16,68 G.,

* D.

Bu dapest. 3. März. (D. N. B. Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ve, Berlin 136,26, Butarest 2.78 , Helsinki 6,99, London Mailand 17,77 New Jork Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4, 18 4x, Zagreb 6, si, Zürich 86 . 20

Lonbon, 4. März (D. N. B. New Hort 4,025. 403 , Spanien (offiz. 44,00, Montreal 4,43 - 4,47 Schweiz 17,50 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz. —, Rio

S3, 5647, Schanghai Tschungking⸗Dollar —. Amsterdam, 3. März. (D. N. B. 12.00 Uhn holl. Zeit. Amtlich.“ Berlin ——, London —, New Jork Paris

Brüsse! 30,11 30,17. Schweiz 43,63 = 43,ů, 71, Helsinki Italien Clearing7 —, Madrid ——, Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44,81 44,90, Prag —.

Zürich, 4. März. (D. N. B. 11.40 Uhr. Paris 6,26, London 17,æ 6 New York 4,30. Brüsse! 69,25 B., Mailand 22,67 r, B., Madrid 39,75 B., Holland 22955, Berlin 172,56, Lissabon 17,40, Stockholm 102,664, Oslo 98,62 ½½, Kopenhagen go, 37 ½,, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,59, Zagreb e756, Istanbun 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 16,00 Buenos Aires 97,25, Japan 161,00, Rio 22, 00 B.

Kopenhagen, 4. März. (D. N. B. London 19,A34, New

York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, so, Zürich

1lI,25, Rom Amsterdam 254 70, Stockholm 114,6, Oslo 109, 00, Helsinki 9, 83, Madrid Alles Briefkurse. Stockholm, 4. März. (D. N. B.) London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris G., 9,00 B., Brüssel G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G., 9g7, 80 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,36 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,85 G.,, 859 B., Rom G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 382 B;, Madrid —— G. Türkei —— V., Lissabon —— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Dzlo, 4. März. (D. N. B.) London G., 17,75 R., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G., 10, 00 B., New York —— G., 4440 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103, 00 B. Helsinki s, 0 G., 9g, 20 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm Joa, Ss G., 108, 1d B., Kopenhagen ol, 8 G. 225 B. Rom G., 23,206 B., Prag G., B.

London, 3. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168

In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

6. März 8. März 4 Geld Brief Geld Brief Aeghpten (Alexandrien und

Kairo.. 1 ägypt. Pfund n n. (Kabul) ...... .. 1090 Afghani 18,9 1is,ss 18,79 18,88 Albanien (Tirgna) .... 109 Franken 80,973 31,98 80,92 S1, 0s Argentinien (Buenos Ares). 1 Pap. -Pes. o, 588 Oo, 592 O,588 O0, 5g Australien (Sidney, ...... .. 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 109 Belga 89,965 40,0 39,98 40,0 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro Britisch⸗ Indien (Bombay⸗Car

cutta) .. ...... 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .... ...... t00 Lewa 68, 047 8,053 8,047 8,068 Dänemark (Kopenhagen) ö ... 100 Kronen 52, 15 52,95 52, 15 52, 26 ,. ä en, 6 1 engl. Pfund

unlan in) . 100 Finnmark 5, Oz 5,07 6 Frankreich (Paris) ..... 100 Frs. 3 3 Griechenland (Athen) ...... 100 Drachmen 1,668 1,672 1,685 1,6172 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

,, . 100 Gulden 182,0 132,70 188,0 168g, 0 Iran (Teheran) ö 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 FIösland (Neykjavih) ...... ... 100 isl. Kr. S8, 2 38,5090 38,0 6336,50 Italien (Rom und Mailand) ./ 100 Lire 9,99 10,01 9, 99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .... 100 Yen 68,551 58,711 58,591 58,711 Lanada (Montreal). . ..... 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) ...... 100 Kung 4995 5, 005 46,995 5, 005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) .... ... . 100 Kronen 56,76 56,ss8 56,76 66, 88s Portugal (Lissabon) .. ...... 100 Escudo 10,19 190,21 10,19 10, 91 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗

D 100 Kronen So, 6 58,88 583,6 80,68 Schweiz (Zürich, Basel und

Vun; , . , e, . 100 Frs. S7, ss 58,01 57,9 68, 0s Serbien (Belgrad) .... ..... 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) ... .... 1099 slow. Kr. 8,591 3,5609 8,591 8,609 Sphanien (Mabrid u. Barcelona) 100 Pesetas 28,568 23, 305 28,565 es, 50s Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) ...... 1ẽ südafr. Pfd. Türkei (Istanbul) ...... ..... 1 türk. Pfund 1978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ...... ... 100 Pengö Uruguay (Montevideo) ...... 1èẽGoldpeso 1,169 1,201 1,109 1,801 Verein. Staaten von Amerlka

(hem hun Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... ..... 9,89 9, 91 Frankreich... ...... 4, 995 5, 005 Australien, Neuseeland . ...... ... .... ...... .. ...... 7, 912 7, 928 Briisch ãæ iin , . . 6 74, 18 74, 82 Kanada 2 2 2, 098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika ..... ..... ... ...... 2, 498 2, Sõ0ꝛ By n sllten . 6 3 222 6 0, 180 1 0, 132 ; Ausländische Geldsorten und Banknoten 6. März 3. März . , Geld Brief Geld Brief oyereigns .. .... 0 0. Notiz 20,88 Lo, 46 2zo, 88 20,46 de rn e et üg. 4 24. für 16.16 15 22 16 16 6 3 . . 1 Stück 4,1885 4,205 4,185 4,205 , ägypt. Pfd. 4, 89 4,41 4,39 4,41 Amerstanische: ib = 5 Döilar 1 Vollar ö ö 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argent htsch . .... . 1Pap. - Pes. 0, 44 0, 46 0, 44 0, 465 Australlsch h...... ..... ... 1 austr. Pfd. 2, 44 2, 46 2, 44 2, 46 Belgische ...... ...... ...... 109 Belgas 89,99 40, os 39,92 40, 08 Brasilianische ... ...... ..... 1 Cruzeiro 0, 08 0, 09 0, 08 0, 09 Britisch⸗Indische . ...... ..... 100 Rupien geg, 98 28, os 22, 95 23,05 e, n. 500 Lewa und darunter ..... ...... ..... 100 Lewa 8,07 8,09 3,07 8, 09 2 w 3 6666 100 Kronen 8 . . r. und darunter ..... 100 Kronen 59, 10 52, 80 52, 10 52, 60 Englische: 10 6 und darunter. 1 engt. Pfd * 6, 6. Finnische .... ...... ..... . 100 Finnmart 5,oß5 5,07 5,055 5,075 ranzösische .... ..... 4. 100 Irs. 4, 99 5, oJ 4,99 5,01 olländische .... ..... * 199 Gulden 152,0 132,70 182,0 132,70 talienische: große ... ...... 100 Lire 8, 98 19,079 9,98 10,02 w 100 Lire 9, 88 10,07 89,98 10,02 Cem ahb cha ..... ...... 1 tangd. Dollar C,98 1,01 0,06 1,01 1 . * 9. 254 * 9 i 4,99 5,01 4,99 5,01 2 ö r. u. darunter ronen 56,89 57, 11 356,89 j 2 1000 Lei und ! . . , 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedĩische: große ..... .... 1060 Fronen *. 4 . e 50 Kronen und darunter.. 100 Kronen 59,49 59,64 59,49 539,64 Schweizer: große ...... .... 100 Frs. 57.88 58,07 57,66 88,07 ö und darunter .... 190 Frs. 57, ss 68,7 57,8ss 68,07 Gerkische . . 100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 Slowakrtsche: 20 Kronen u . ; 1 . barnnter ...,. 1090 ssow. gr. 8 58 8.52 8.58 8, 89 Südafrikanische Union ...... 1südafrit. Bf 89 11 6g da . 4 1 türk. Pfund 1,91 1,98 1,91 1,98 Ungarische: 100 Pengo und darunter... ...... ...... 100 Pengb 60, 78 61,07 60, 18 61,00

en , e , , . , ,, , .

, .

p