1944 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 61/62 vom 13 / 14. März 1944. S. 2

getteide, ausländischen Mais, Futterhülsenfrüchte, Trocken⸗ schnitzel und Kartoffelflocken haben sich den monatlichen Auf⸗ schlägen entsprechend erhöht. .

Die leichte Steigerung der Indexziffer für industrielle Roh⸗ stoffe und Halbwaren ist durch Preiserhöhungen für einzelne Einfuhrwaren und durch die jahreszeitliche Staffelung der Preise für einige Düngemittel, insbesondere für Stickstoff⸗ düngemittel, verursacht. . . —t 6

Unter den industriellen Fertigwaxven sind die Preise ein⸗ zelner Textilerzeugnisse im Durchschnitt etwas gestiegen.

Berlin, den 9. März 1944.

Statistisches Reichsamt.

Berichtigung

zur Anordnung Nr. 1 des Hauptringes N. Glas

und Keramik“ beim Reichsminister für rung und

Kriegsproduktion über die Bestellregelung von Schleis⸗

körpern vom 4. Februar 1944 erschienen in Nr. 31

des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗

anzeigers“ vom 7. Februar 1944 —:

In § 2 Abs. 4 muß es heißen statt „festgesetzten Monats⸗ kontingente“ „festgesetzten Monatskontingentes“ .

In §5 Abs. 1 muß es im Wortlaut der vom Besteller ab⸗ zugebenden Erklärung statt „.. und der Anordnung vom 1. März 1944“ „... und der Anordnung vom 4. Februar 1944“ heißen.

Berlin, den 2. März 1944.

Hauptring „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichs⸗

minister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Dr. Scheid.

Anordnung Nr. 7

zur Durchführung der Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse (Lieferquartal für Warenbezugsrechte) Vom 13. März 1944 Auf Grund des 5 8 Abs. 1 der Anordnung XVs43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTC Schecks und RTE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 19453) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs⸗ amt angeordnet: J. Zu § 7 Uebergangsbestimmungen Abschnitt VI Abs. 4 der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung XVI43 der Reichsstelle für Technische Erzeug- nisse vom 10. September 1943 (Reichsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943) erhält folgende Fassung:

unser

„Durch Bekanntmachung Rei 3 das Lieferquartal für diejenigen Schecks fc in welchen bisher gültige Marken, Bestellscheine, Bezugscheine, Sammelbescheinigungen und andere Warenbezugsrechte zu⸗ sammengefaßt werden. Für die , die die Vierte Bekanntmachung zur Anordnung XY / 43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse vom 14. Februar 1944 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 39 vom 16. Februar 1944) in das Warenver⸗ . (Anlage zur Anordnung X VI43) auf enaommen hat, ist das vierte Quartal 1943 (V/ 48) einzusetzen.

II. Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach ihver Ver⸗ kündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ast⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mo⸗ resnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 13. März 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse.

Dr. Kemna.

Bekanntmachung Die am 8. März 1944 ausgegebene Nummer 12 des Reichs⸗ gesetzblatts, 3 enthält: . Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die . Vermögens der Angehörigen des ehemaligen

lnischen Staates. Vom 29. Februar 1944. , über den Schutz des Heldengedenktages. Vom

6. März 194 . Umfang; 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15. -M. Postbeförde⸗

rungsgebühren: 0 8 Rau für ein Stück bei Voreinsendung auf . Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 10. März 1944. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

*

Nichtamtliches Dentsches Reich

Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, 74 Berlin am J. März d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat de Steensen⸗ Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Ma tüs Cernäk, hat Berlin am 4. März 1944 verlassen. Während seiner Abwefenheit führt der Legationssekretär, Herr Dr. An⸗ ton Bliska, die Geschäfte der Gesandtschaft.

im Reichsanzeiger setzt die deutscher Sieg ihm die Wiederherstellung seines vernichteten Be⸗

es garantiert, daß ihn weder die Engländer oder Amerikaner, e enn, denn die Bolschewisten ersetzen werden. Wer heute glaubt, „überflüssige“ Geld zu haben, der bringe es getrost zur

Bparkasse, die immer unbeschränkten Bedarf hierfür hat, und wer

laubt, daß „Geld keine Rolle spielt“, der sollte sich schämen vor en Millionen fleißigen und gewissenhaften deutschen Menschen, die auch heute mit jeder Mark rechnen müssen und sich bemühen, durch gesteigerte Leistungen mehr zu verdienen, um ihre Lebens⸗ lage zu verbessern, für die das Geld den hohen moralischen Wert besitzt, den die Achtung vor dem sauer verdienten Gelde diesem verleiht, und er sollte sich schämen, vor den Millionen von treuen, anständigen Deutschen, die mit unerschütterlicher Zuver⸗ sicht an den deutschen Sieg glauben und dieses Vertrauen durch ihren Sparbeitrag immer von neuem in überzeugender Weise unter Beweis stellen. Diese leisten damit einen wertvollen Bei⸗ trag zur Erringung des Sieges und sichern sich selbst und dem deutschen Volke eine glückliche Zukunft. Die deutschen Sparer dürfen und werden nicht enttäuscht werden!

. Nahrung ist Waffe Rede des Reichsobmanns des Reichs nährstandes

Vor führenden Männern des bäuerlichen Berufsstandes, der Partei, des Staates und der Wehrmacht aus den Landesbauern⸗ schaften Rheinland und Moselland sprach der Reichsobmann des Reichs nährstandes, Bauer Gustav Behrens, über aktuelle Fragen ren, Ernährung. Er betonte, die Ernährung des Volkes müsse auf eine lange Sicht ausgebaut werden. 363 Grundsatz gelte auch für Viehfutter. Durch eine weitsichtige Planung sei es ge— lungen, das deutsche Volk in den fünf Kriegsjahren sattzumachen, wenn es auch nicht immer möglich ,. sei, ihm alle die Güter zur Verfügung zu stellen, die es sonst besessen habe. Im Vordergrunde der Bemühungen, auch die Spanne bis zur Ernte 1945 ö. Schwierigkeiten zu überbrücken, kann die Pflicht, für genügend Brot, Kartoffeln und Gemüse zu forgen. Die vor⸗ jährige Ernte hätte mehr Getreide erbracht, als man habe vor— aussehen können; ein Teil dieses Ueberschusses werde dazu ver⸗ wendet, die Lücke auf dem . u schließen. Während 1943 die Umlage bei Gerste und Haser . ermäßigt werden können, werde im kommenden Jahre mit einer größeren Abliefe⸗ rung gerechnet werden müssen. Bei den Kartofselnf sei 1943 der Ertrag trotz größerer Anbaufläche niedriger gewesen. Die Lücke werde einmal durch den Einsatz von Brot gemildert werden, zum anderen würden Reis und i rr dt daneben auch Zucker⸗ rüben ausgegeben. Mit Entschiedenheit wandte sich Behrens gegen die Verfütterung von Pflanzkartoffeln und ging dann zur Fett— versorgung über, wobei er darauf hinwies, daß die Milchabliefe⸗ rung wiederum erhöht werden müsse, um die Butterproduktion nicht nur zu halten, sondern noch zu steigern. Auch die Zahl der Schweine solle vermehrt werden; es stünden jetzt schon mehr in den Ställen als im vergangenen . Ihre Mast solle in der Hauptsache mit Zuckerrüben und Zuckerschnitzeln durchgeführt werden. Eine Steigerung sei ferner in dem Bestand der Rinder, Schafe und Pferde festzustellen. Zum Schluß unterstrich der Redner, wenn das Landvolk seine Ablieferungspflicht voll erfülle und gleichzeitig die Macktordnung nicht gestört würde, so könne das deutsche Volk auf dem Gebiete der Ernährung ohne Sorge in die Zukunft blicken. Es gelte der Grundsatz, daß die Nahrung eine entscheidende Waffe sei.

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 61/62 vom 13. /14. März 1944.

Handwerks förderungsanstalt im Generalgouvernement

Krakau, 13. März. In Krakau wurde özetz,

neu errichtete dandwerksförderungsanstalt

polnischen Zeit übernommene In

nommen und dann weiter ausg ö polnis

wuchs zunächst überhaupt nicht gekü

, haupt nicht gekümmert.

aut hatte.

Zeit außerordentlich dürftig. Auch di war sehr o,, . . .

die Lehrbücher völlig unzureichend. Die

zudem schlecht ausgebildet war.

städten gute Berufss Generalgouvernement 75 Berufsschulen, ferner 28

förderung und ⸗lenkung das größte

um die auf dem Handwerkssekrtor meistern zu können. Als weiteres

err.

e Regierung hatte ih um den .

den Ausbau des Berufsschulwesens de Vachwuchses an. Die Ausbildung der ö war zur polnischen Die Lehrbefähigung der Meist 2 . nimal. D er Mei q außerordentlich dürftig, die e r nn ffn, . h en zeitlich ersessen. Gegenüber dem Reich waren die t richtungen des polnischen Handwerks um Jahrzehnte zurück, auch d. e Zahl der Lehrlinge selbst ieb immer beschränkt. Bei der Errichtung der deutschen Ver— waltung war nur ein geringer K vorhanden, der s wurde zunächst vo

deutschen 32 dafür gesorgt, daß en n, . den 1

ulen eingerichtet wurden. Heute bestehen im

orbildung

polnische, 3 ukrainische und 6 deutsche ö Handwerkerschulen. Der deutschen i. werksführung war es von Anfang an klar, daß sie der . 5 Interesse zu wid anstehenden großen Aufgaben eres erschwerendes Moment kam ng, daß die Handwerksdichte im Generalgouvernement nur ein rittel des Reiches betrug. So wurde dann 1947 eine Aktion

Ie. vollständig

ite n nera .

ments eröffnet, während man i in Warschau . t

itut gleicher Art nur Über-

ndwerklichen Nach—⸗ rst später nahm sie s handwerklichen

gewissermaßen echnischen Ein⸗

achwuchs⸗ men hatte,

Mehr 1 e ins Handwerk“ , rgebnis hatte, aber ni

. t verhindern konnte, daß auch eute noch 13 009 Lehrstellen im Fandw ö e ,. aan s erk des Generalgouverne

Unterstagtssekretär Gouverneur Dr. von Burgsdor a

ö. seiner Ei enschaft als Regierungskommissar für die irn ammer die Eröffnung der neuen Sandwerksförderungsanstalt in Krakau vor, wobei er besonders auch die politi che Bedeutung ihrer Eröffnung im fremdvölkischen Raum im fh. Kriegsjahr hervorhob. Die Eröffnung dieser Anstalt, auf der polnische Sand⸗ werker geschult und gefordert werden sollen, ist ein Ausdruck des Willens des Generalgouverneurs Dr. Frank, wie man mit dem polnischen Volt pu einer Zusammenarbeit kommen will. Die Anstalt dient eh der Förderung der ö als

durchgeführt, die zwar ein sehr

auch ihrer Gehilfen durch Vermittlung technischen Wissens, de Kenntnis fachgerechter Erarbeitung vo ö 6. ö Außerdem . übertragene schwierige Aufgaben in Mustereremblaren vorbereit

und durchgearbeitet werden, um r dell . . Kalkulationsgrundlage zu erhalten. Ferner sind Umschulungs⸗ kurse sowie Kurse zur Spezialisierung und s ließlich zur Aus⸗= bildung von Handwerks meistern ö Handwerkslehrern vorgesehen. Fachlich enthält die Anstalt eine bteilung für Holz- und Metall- derarbeitung sowie Vorbereitungsabteilungen für Textil⸗ und dederverarbeitung. Oertlich getrennt ist . eine Lehrwerkstätte für das Kraftfahrzeughandwert sowie eine Wäschereparatur ange⸗ gliedert. Geplant ist noch die Aufstellung einer Holztrocknungs⸗ anlage sowie eines . für Lehrgan i, . von außer⸗ halb Kralau. Die Lehrgänge, die nunmehr anzulaufen beginnen, gliedern sich in Tages, Salbtages⸗ sowie Abendkurse.

ollen durch sie dem Handwerk

Wirtschaft des Auslandes

Februar⸗Ausweis der Bank für Internationalen Zahlungs⸗

ausgleich Zürich, 13. März. Na

umme eine leichte Verminderung auf 486,?

kontierbare erhöhten und Gelder auf Sicht mit

weisen und Gelder auf Zeit mit 21, Mi 3 der Passivseite stehen die

einlagen der Zentralbanken

6,1 auf 6,4 und diejenigen anderer Ein

1,5 Mill. sfrs erhöht. Kurzfristige und Sichteinlagen in Gold sind

von 50,5 auf 48,8 Mill. ffrs zurückgegangen.

Zurückhaltung in der schweizerischen Bautätigkeit i M ie „Holderbank Financisre“, Glarus, in ihrem , ,,, für 1913 u, a. ausführt (vergl. Dy D. irz J die schweizerische Bautätigkeit au

anderer Einflüsse als jener der Zementrationierun Armee ist wesentli worden. Die großen Kraftwerke ö. mi amn von Ruppers⸗ ie öffentliche Hand, das heißt Bund, Kantone und Gemeinden, halten mit ; air hr, kehr

Zürich, 19. März. Wie die vom 1. März 1944), ist zurückgegangen. Der Bedarf der

wil und Luxcendro fertiggestellt.

ͤ auf. 6,7 und andere Wechsel und Anlagen mit 195,5 Mill. sfrs nur 6e sfsgige 2 auf⸗ : ,, .

- ö angfristige n ĩ 229,0 Mill. ffrs unverändert zu wu r fn ö 9 eng t für eigene nen n ]

dem Ausweis der Bank für Inter— nationalen Zahlungsausgleich vom 29. Februar hat gi Bilanz n Mill. sfrs erfahren. Das Gold in Barren ist von 137,8 auf 136,8 und der 43 . von 18.5 i, Mill. sfrs zurückgegangen, während 1 redis⸗

echsel und Atzepte von 105,38 auf 106, Mill. sfrs

en sind.

Sicht⸗ aben sich von leger von 1,4 auf

wegen sehr stark kleiner ge⸗

Holzvorräte, über die Beschränkung des Holzwerbrauchs, Regelun der Holzpreise, der Arbeitslöhne und der r, , a lichen heute eine ständige Steigerung des Holzeinschlags und so⸗ mit die Erfüllung der Forderungen der ungarischen Volkswirt- schaft und die Ein ltung der in den Handelsverträgen nieder⸗ gelegten Lieferungsverpflichtungen. Durch die Eingliederung neuer Gebiete ist der Waldreichtum Ungarns zwar bedeutend en geworden, die Bemühungen um die Verbesserung der

rstwirtschaft und die Erhöhung der forstlichen Erträge werden aber weiter zielstrebig fortgeführt.

—— *

Die südosteuropäischen Weinernten 1943

Wien, 11. März. Im allgemeinen kann gesagt werden, daß der Südosten gute mittlere Weinernten einbro te, wenn auch das Jahr 1943 dem Qualitätsweinbau nicht günstig war. Die Wein⸗ ernte Rumäniens ist mit fünf Mill. hl gegenüber elf Mill. hl in guten Jahren als mittelmäßig zu bezelchnen. Sie liegt aber mit rund 1,3 Mill. hl über dem Ergebnis des vorange ngenen ir. Der Jahrgang ist nicht schlecht, wenn auch 2 Güte ätte besser ausfallen können. Da aus den letztjährigen Ernten noch etwa drei Mill. hl. Wein bei den Erzeugern lagern, stehen für die Ausfuhr vier Mill. hl zur Verfügung. Die . sten Schätzungen kamen im Sommer aus Ungarn, wo man eine Rekordernte erwartet, deren Aussichten sich aber mit anhaltender Trockenheit immer mehr verringerten. Heute schätzt man die Erntemenge auf vier Mill. hl gegenüber 45 Mill. hl im Vor— jahr. Dag ist ein mittelmäßiger Ertrag bei guter Qualität.

Prag, 13. März.

236 oz G.

16,52 B.

Budapest. 13. März. 180,73 n, Berlin 136,20,

11,71, Sofia 4,6 v, London, 13. März.

Stockholm

lAmtii ch,

.

rüsse! Italien

Zürich, 13. März. London 17,36.f New

90, 37 , 8.16, Preßburg

1IlIi,26, Rom

Stoholm,

3182 B., Madrid 17,15 B., Buenos Aires

8sl1o, Berlin 175,25 G.,

London, 13. März.

9 (D. N. B.)

Zürich Sy8, 90 G., oo, id B., Ssl hagen 521, 5o G., Saz, 50 B., Lon 236,95 B., Mailand 99,90 G.,

2s G., 25, 2 B., Paris 49,965 G., So, (65 B 06,50 B., Brüssel 3ob, 60 G., 400, 460 B., Bel Agram 49,95 G., So, 05 B., Sofia 30 47 G., 3

Mailand 17,7, New Jork

Berlin ——, London zo, 11 = 30,17, Clearing) —, Mabrid Kopenhagen , Stockholm 44,81 - 44,90, Pra

2,57 y B., Madrid 39,75 B., Lissabon 1740, Stocholm 162,67, Sofia 5. 37, Prag i7 26, Istanbu! 3,50 B.,

Kopenhagen, 13. März. Nork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, An

Amsterdam G., 223 Oslo 95,35 G., 96,656 B. 8, 238 G., 8, 59 B., Rom

13. März. (D. N. B.)

103,00 B. Helsinki 8, 10 G., g 20 Stockholm Iod, 55 G., 105,10 Rom G., 23, 26 B., Prag —— G

(D. N. B.)

(D. N. B.)

Buenos Aires

(D. N. B.)

1 1

Schweiz

(D. N. B.) York 4,30. Brüsse! Holland

Bukarest (D. N. B.)

Amsterdam 254,70, Oslo 109, 00, Helsinki b, 83, Madrid Alles Briefkurse. 13. März. 16,95 B., Berlin 167,50 G., Brüssel G., 67, 50

(D. N. B.)

Alles in Bularest 2.718 , Helsinki 6,95, London —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg Zagreb 6, s1, Zürich S6, 20. New Yort 4,02 fp -= 4,031 Spanien (offiz. 44, 00, Montreal 4, 43 4,47, e . 5 165, 8s = 16, 95, S3, 64 yz, Schanghai Tschungking⸗Dollar = —. Amsterdam, 13. März. New

Peng

soffiz.

12.00 Uhr holl. Zeit.) Vork —, Paris 13, 63 = 43, n,

6g, 25

22934, Oslo vs, ga , Budapest 104,59, Zagreb 2,37, 16, o, Buenos Aires 97 26, Japan J6i, 00, Rio 22, oo B. London 19,34, New twerpen 76,80, Sto

Lond

/ / 8 ——

1I.40 Uhr.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkien

Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., o 567,50 G., 56z s, 89 B., Kopen⸗ don 98,90 G., 99, 109 B., Madrid 100,10 B., New York „Stockholm 594,60 G., grad 49,95 G., 50, 05 B., 6,53 B., Athen 16,68 G.,

ö. Amsterdam

Rio

Helsinki Oslo .

Paris 8 26, B., Mailand Berlin 172,55. Kopenhagen

, n , , ,

Helsinki 8,75,

Zürich

cholm Id, 16,

on 16,85 G.,

168,50 B., Paris G., S, 099 B.,

B., Schweiz. Plätze 97 00 G., 97830 B.

. G., G., Türkei . 162,55 G.

London

*/

(D. N. B.) Silber

Silber auf Lieferung Barren 23, 5h, Gold 16

V.

176,5 B., Paris G., io, 00 B., New York i G, ä B, Anisterdam —— G., 235 B., Zürich Jol, S0 G., Antwerpen —— G., 71,50 B., B., Kopenhagen 91,7

5 G., 92, 265 B.,

50 B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 22,20 B., Kanada 3,77 G., B., Lissabon G., 104, 5o B

G., 17178 B.,

Barren prompt 23,50, 8 —.

In Berlin festgestente Notierungen für nee ische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und nr,

Telegraphische Auszahlung

, (Alexandrien und airo)

1 ägypt. Pfund

13. Geld

März

Brief

10. März Geld Brief

Sie sei es bessnders dann, wenn Projekte J, dieselben für die Zeit größerer Arbeitslösigkeit

aufzusparen. Die private Bautätigkeit wird gehemmt durch den

Mangel an Eisen und Materialien für den Innenausbau, beson⸗ ders im Wohnungsbau. Die stark gestiegenen Baukosten Sin.

Bei den Markenweinen war der uckergehalt durchschnittli L bis 2 Grade höher als im Jahre 1 Die eg 3 infolge der Trockenheit eine dicke Schale, so * si

ein Tresteranfall von mehr als 906 000 42 ergab.

1s,ss 18,19 18,33 31,58 36, gz

o, Sg 0,58

Afghanistan (Rabulh .... .... Albanien (Tirana) 100 Franken 80,92 ie nnn, (Buenos Airesꝛ . 1 Pap. -Pes. 0,688 Aust y) 1 austr. Pfund

100 Afghani 18,B79

bei Keltern e Trauben⸗

Wir tf ch arts ei

AUnser Geld Reichswirtschaftsminister Walther Funk sprach im Rundfunk

Reichswirtschaftsminister ö Walther Funk sprach am Sonnabend im Großdeutschen Rundfunk über das Thema „Unser Geld“. Er führte u. a. aus:

Die gewaltigen Leistungen der deutschen Wirtschaft im Kriege sind nur dadurch ermöglicht worden, daß wir die Wirtschafts⸗ politik den politischen und sozialen Lebensgesetzen der Nation eingeordnet haben. Auch unser Geld ist diesen Gesetzen unter⸗ worfen. Und dieses ist der letzte Grund für die Stabilhaltung des Geldwertes im Kriege, eine Erscheinung, die in der Ge— schichte kaum eine Parallele hat. Wir haben das deutsche Geld von internationalen Fesseln befreit und durch die Devisengesetz. gebung nach außen abgeschirmt. Bei uns wird das wirtschaftliche und soziale Leben des Volkes nicht vom Gelde her bestimmt, ondern umgekehrt der Geldwert nach den wirtschaftlichen und , Notwendigkeiten festgelegt.

Unser Geld erfüllt eine nationale, staatliche und sozigle d, , Seine Stabilität ist die erste Voraussetzung für die ufrechterhaltung gerechter Wertrelationen. Alle Menschen sind daran in gleicher Weise interessiert, sowohl der Unternehmer, um überhaupt kalkulieren zu können, wie auch der Arbeiter, um für seine Leistung Güter in entsprechendem Wert eintauschen zu können. Würde der Leistungsanreiz, den das höhere Geldein⸗ kommen bietet, aufhören, so würde unser gesamtes , . liches und soziales Leben den Boden unter den Füßen verlieren Unser Geld ist nicht das Wertzeichen einer Bank, sondern das Wertzeichen unserer Arbeit. Der Wert unseres Geldes wird nicht von einer autonomen Bankpolitik bestimmt, sondern vom auto⸗ nomen Willen des Volkes, der sich in der Autorität des Staates und der sozialen Verpflichtung der Volksgemeinschaft ausdrückt. Jeder deutsche Volksgenosse hat also die Pflicht, den Wert des Geldes zu achten, weil er damit die Arbeit achtet, deren Wert sich im Geldwert dokumentiert. Er hat weiterhin die Pflicht, durch ein diszipliniertes Verhalten den Erfolg der Maßnahmen sicher⸗ zustellen, die der Staat zur Aufrechterhaltung eines stabilen Geld⸗ wertes ergeift, insbesondere also die Preis⸗ und Lohnvorschriften zu beachten. Der deutsche Volksgenosse nimmt es heute fast als eine Selbstverständlichkeit hin, daß die Preise für die lebens⸗ wichtigen Güter auch im Kriege stabil gehalten worden sind. Welche gewaltige wirtschaftspolitische und soziale Leistung in dieser Tatsache liegt, wird uns erst klar, wenn wir sehen, wie in den feindlichen Ländern die Preise allenthalben im Kriege stark estiegen sind, wodurch andauernde Lohnkämpfe, Streiks und lr. schwete soziale Beunruhigungen hervorgerufen werden, die immer wieder empfindliche Produktionsstörungen auslösen. Man kann natürlich im 6 nicht alles kaufen, was man will, weil im Kriege nur die kriegswichtigen Güter produziert werden. Aber wir nehmen ja den Menschen das Geld, das sie nicht ausgeben können, keineswegs fort, sondern geben . die einmalige Chance, diefes Geld sich wertbeständig zu erhalten, um nach der siegreichen Beendigung des Krieges für dieses Geld billiger und besser kaufen zu können. Da die Geldeinkommen der schaffenden Menschen in Deutschland im Zusammenhang mit höheren Leistungen und durch großzügige Unterstützungen sehr be⸗ deutend gestiegen sind, schaffen sich diese Volksgenofsen, wenn sie das Geld sparen, für sich und ihre Familie in der Zukunft eine bessere materialle Existenz, als sie sie bisher hatten. Wir müssen allerdings auch verlangen, daß jeder sich selbst die größe Sparsamkeit in Geldausgaben als ein ungeschriebenes

Gesetz ständig vor Augen hält und danach handelt, insbesondere

auch nicht unnötig bares Geld mit sich herumträgt oder auf⸗ n l Jeder ungenutzte Geldbetrag ist brachliegende Pro⸗ duktionskraft. Das Geld, das nicht ausgegeben wird, gehört in

streitung seiner Kriegsausgaben zur rr gn stellen. Auf diese

Weise hilft der Sparer mit zum Siege und sichert sich selbst den ö i geld weil andernfalls der Staat in übermäßiger Weise die Notenbank in Anspruch nehmen, also Geld ohne Arbeitsleistung ausgeben müßte, was zur Geldentwertung führen muß.

Wird aber so höre ich . der Staat nie die Spar⸗ guthaben eines Tages in Anspruch nehmen, weil er sie . Til⸗ gung der Kriegsschulden brauchts Die Antwort ist lar und einfach: der Staat wird dies nicht tun, weil er die Spargut⸗ haben zur Schuldentilgung nicht braucht. Er darf es auch nicht tun, weil er dem Sparer das Versprechen gegeben hat, dem deutschen Voll den Wert seiner Spargelder zu erhalten. Darüber hinaus aber wird der Staat das größte Interesse daran haben, daß die im Kriege gesparten Kapitalien in der Aufbauwirtschaft des Friedens für die Wiederherstellung der im Kriege verloren⸗ gegangenen Vermögenssubstanz eingesetzt werden, insbesondere also für den Wohnungsbau, die Landwirtschaft und auch für indu⸗ strielle und gewerbliche Investitionen bei der Umstellung von der Kriegswirtschaft zur Friedenswirtschaft zur Verfügung stehen.

Hinsichtlich der Kriegsverschuldung des Staates ist folgendes zu sagen: Schulden können nur durch Arheit abgetragen werden, wenn man nicht in der Lage ist, einen Erlaß der Schuld ganz oder teilweise Len e fh, er Staat ist nun zwar ein sehr⸗/ mächtiger Schuldner, aber die Staatsraison verbietet es, die Schuldentilgung in einer Form vorzunehmen, die das Vertrauen wie die Di ziplin und Ordnung und das gesamte wirtschaftliche und soziale Leben erschüttern müßte. a, der Kriegs⸗ schulden des Staates wird der alte Spruch zu gelten haben: „Einer für alle, alle für einen“, d. *. die ganze Volksgemein⸗ schaft wird diefe Schuld auf ihre Schultern nehmen müssen, wobei diejenigen mehr zu tragen haben werden, die die stärkeren Schultern haben, die also die größere Vermögenssubstanz und das größere Einkommen aus dem 6. in den Frieden hinüber gerettet haben. Die Abtragung dieser Schuld wird um so leichter werden, je größer der Kreis derjenigen ist, deren Vermögens⸗ werte und e nne. entsprechend zu belasten, ferner um so leichter werden, je größer die Arbeitsleistung und je besser die Produktionsmittel sind.

Es ist gar keine Frage, daß die gewaltigen Fortschritte in der peu o e ö. 6. den Arbeitsmethoden, die unter dem Zwange der Krijegsnotwendigkeiten erzielt worden sind, dem Wiederaufbau der Friedenswirtschaft zugute kommen werden, so daß wir nach dem Kriege besser und killiger werden produzieren können. Dann gilt auch der Satz, daß, je wertvoller unsere Ar⸗ beit, um so wertboller auch unser Geld ist! Unser Geld wird also nach dem Siege wertvoller werden! Im ührigen ist das Problem der Kriegsverschuldung nicht allein ein deutsches, sondern ein europäisches und ein weltpolitisches . Es ist jetzt noch nicht die Zeit für eine eingehende Betrachtung dieser Fragen. Nur soviel ist sicher, daß die deutsche Kriegsverschuldung weder durch eine Konfiskation der Sparguthaben noch durch den Betru einer Inflation beseitigt werden wird. Allein die Tatsache, da die durch den feindlichen Bombenterror Geschädigten vielfach nur

noch einen Anspruch in Reichsmark besitzen, legt dem Staate die

das ganze Volk zu essen habe.

Gründung der Deutschen Handwerkszentrale Gmbs.

Vertrauensinstrument des Reichshandwerlsmeisters für die handwerklichen Gemeinschaftseinrichtungen

Im Zuge der Neuordnung der wirtschaftlichen Unternehmen des Handwerks ist am 4. Dezember 1945 die „Deutsche nd⸗ werkszentrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Berlin gegründet und am 7. 2. 1944 in das Handelsregister wan r worden. Der Zweck der DHZ. ist nach der Satzung die Förde⸗ rung, Lenkung und Betreuung der wirtschaftlichen Unternehmen des deutschen Handwerks, die Ueberwachung dieser Unternehmen nach wirtschaftlichen und handwerkspolitischen Gesichtspunkten sowie die Durchführung von Aufgaben im Auftrage der Reichs⸗ gruppe Handwerk. Die DHJZ. soll als Vertrauensinstrument des Reichshandwerksmeisters für alle wirtschaftlichen Unternehmen des Handwerks zuständig sein.

Zu diesem Zweck hat die Reichsgruppe Handwerk ihre Beteili⸗ gungen an denjenigen Unternehmen des Handwerks, die auch für die Zukunft tätig bleiben sollen, auf die Do 3 übertragen. Die wichtigsten dieser Gemeinschaftseinrichtungen, die von der neuen „Deutschen Handwerkszentrale GmbH.“ gelenkt und betreut wer den, sind: 1. die Reichszentrale für Handwerkslieferungen eGmbHF., Berlin, die Spitzenstelle der Landeslieferungsgenossen⸗ schaften, die vor allem Wehrmachtlieferungen durchführen; 2. die Ausfuhrstelle des Deutschen Handwerks Gmb§., Berlin; 8. die Einsatzgesellschaft des Deutschen Bauhandwerks mbH., Berlin, die Spitzenstelle der bauhandwerklichen Einsatzgesellschaften mit ihren Zweigstellen. Diese Gesellschaften dienen als Führungsfirmen für die Betriebe des Rohbau⸗ und Ausbauhandwerks, die auf größeren Baustellen eingesetzt sind; 4. Holzbaugese ssschaft des Deutschen Zimmerhandwerks mbH., Berlin, die sich hauptsächlich im Barackenbau betätigt; 5. die Reichsgeschäftsstelle der Arbeits⸗ gewerke für den Wohnungsbau bei der Reichshandwerksführung GmbH., Berlin; 5. die Handwerksaufbau Ost GmbH.,. Berlin, die besonders in den eingegliederten Ostgebieten Werkstätten und Wohnungen für Handwerker ,, 7. die Bürgschaftsgesell⸗ . für Handwerkersiedler mbH., Berlin, die Ausfallbürgschaften * Kredite zu Einrichtungen von Handwerkerstellen besonders in neu eingegliederten Gebieten übernimmt; 8. die Wirtschaftseinsatz Ost GmbH., Berlin, die in Gemeinschaft mit Industrie und Han— del Funktionen für die Ostgesellschaften y. 3 .

as Kapital der DHZ. beträgt 2 Mill. RM und ist von den , , und der Reichsgruppe Hand⸗ werk übernommen worden. Bei der zentralen Bedeutung der Neugründung für die Handwerkswirtschaft hat der Reichswirt⸗ schaftsminister an den Vorberatungen und an der Bildung der Gesellschaft starken Anteil genommen. Zum Geschäftsführer wurde Dr. Karl Mahler, Berlin, ernannt.

Gruppen⸗Vollsunfallversicherung ohne Altersgrenze In Anpassung an die Erfvrdernisse der kriegsbedingten Wirt— schy . ai vorigen e die Altersgrenze bei Gruppen; bolksunfallversicherung der etriebe . Kriegsdauer von 65 auf

Verpflichtung auf, die Wertbeständigkeit unseres Geldes zu er⸗ halten.

Der BSombengeschädigte ef schon heute den Betra ahlt, den er zur Wiederbeschaffung seines zerstörten Hab und utes verwenden kann. Trotz der ständig wachsenden nforde⸗ rungen an unsere Rüstungsproduktion und trotz der von Monat zu Monat wachsenden Kriegsproduktionskraft ist es unmöglich gewesen, durch ÜUmstellungen und Verlagerungen die Produktion don Gebrauchsgütern für Bombengeschädigte wesentlich zu er höhen. Der Bombengeschädigte kann die , . haben, daß seine berechtigte Ent ie, ,, . an den Staat ihm

ausge⸗

die Sparkassen und Banken, die dieses Geld dem Staate zur De⸗

wertbeständig erhalten bleibt. Er weiß aber auch, daß nur ein

70 Jahre erhbht worden. Um die Bestrebungen auf verstärkten . e r m n. , . älterer i, weiterhin zu fördern und auch Volksgenossen, die nach Vollendung des 50. Lebensjahres noch im Arbeitsprozeß stehen, den 3 der Deutschen Volksunfallversicherung zukommen zu. lassen, haben die Unfallversicherer 1 aller wagnismäßigen Bedenken beschlofsen, für die Dauer des Krieges die Altersgrenze über⸗ haupt fallen zu lassen. Diese Erweiterung erstreckt sich nicht auf die durch eine Gruppenunfallversicherung mitvbersicherte Ehefrau, für die es bei der Altersgrenze von 70 Jahren verbleibt, während bei Einzel⸗ und Familien⸗Volksunfallversicherungen die Alters-

grenze mit 65 Jahren festgesetzt ist.

eine große Zurückhaltung bewirkt. Aus allen diesen Gründen wird verstärkten . solange nicht zu osigkeit dazu zwingt,

mit einem , rechnen sein, als nicht eine größere Arbeits neue Bauvorhaben in Angriff zu nehmen.

Die neue Slowalei als Wirtschafts faktor

Prag. 12. März. Zum 5. Jahresta slowakischen Republik veröffentlicht .

seien. aufrechterhalten wor

und wirtschaftlichen Zentrum des ostens zu m ihre Industrie ge n rs en, und die als befriedigend. Man hätte die Eisenbahn ergä bauten seien ausgeführt Schulen, Arbeiterhäuser auf dem Lande sowie

Städten seien seitdem errichtet worden. Um sich

einfuhr möglichst baut, und in rund göh großen jährlich etwa S800 000 artholz und 100 000 arbeitet.

In diesen Werken und in den etwa 141 deckenden Wäldern seien etwa 16 schaft beschäftigt, und die Ausfuhr beteiligt. mittelerzeugung und auch die Förderun und man sei auch lich auszubauen.

Beachtenswerte Erfolge der ungarischen

Budapest, 10. März gelungen, wie der Abteilungsleiter der Inter zentrale, kg. ung. Oberforstrat Dr. Luncz in über die ungarische Forstpolitik bekannt gibt, v über 106 000 ha bisher nicht oder ungenügend aufzuforsten. 6 ö. die 1 h af e er Gesamtwirtschaft laufend immer höhere hel werden, eine hel e f ilfe. 86h aben s. It, zu einem Verlust bon rd. 84 vs Forsten geführt. ö hat daher seit 1920 . seine Waldflä er von Wäldern und Bäumen auf der großen u von 1923 und das „Gesetz über Wälder und

1936 gaben der Gi en Forstverwaltung die Grundlagen für e

das große ungaris ufforstungswerk. Um

wissenschaftlich zu unterbauen, wurde von der ungarischen Staats⸗ orstverwaltung eine Versuchsanstalt für Sonderfragen der Auf⸗ orstung gegründet. Hier wurde vor allem das u 66 von Flugsandböden mit öde, , , .

Sand bearbeitet. Das Gesetz über Wälder

gab den ungarischen Forstleuten gleichzeitig die

Eine Verbesserung der gesamten ungarischen ö. Privatwälder müssen z. B. nach genau festge

Staat genehmigten Betriebsplänen bewirtschaftet werden. ; f r von Fachleuten verpfichtet. Die Forstbehörden können gegen eine nicht fag en ih Bewirt⸗ 6 ; ĩ Grund dieses Ge⸗

setzes ist es nicht möglich, eine Waldfläche ohne an nn

Waldbesitzer sind zur Heranziehung

schaftung des Privatwaldes einschreiten. Au der Forstbehörden in eine andere Nutzungsart Alle diese Maßnahmen, die im Laufe des Kr ergänzt wurden durch Bestimmungen über die

der Gründung der einen Artikel, in dem es u. a. heißt, d 9 brach hält isse in d rtikel, in u. a. daß die Verhältnisse in der Slowakei keineswegs rosige nach dem 14. März 1939 gewefen , . .. . 3 und Ordnung stets iufre. in worden. In den fünf Jahren ihrer Eigenstaat— lichkeit habe sich die geschichtliche anf der Gr ale . ie hätten alles darangesetzt, die junge Republik

Handelsbilanz sei heute mehr

worden und neue

freizumachen, i. man ,, ge⸗ olzindustriewer

Mill. ha Boden be⸗ der slowakischen Arbeiter⸗ Holzindustrie sei mit Große Fortschritte seien auch in der Lebenz— verarbeitung erzielt worden. Schließlich fei von Eisen und Manganerzen stark aran gegangen, Erdgasvorkommen wirtschaft⸗

Der ungarischen Forstverwaltung ist es

Diese Vergrößerung der Wasdflä weg, und Holzwirtschaft, an die seitens

Die territorialen Einbußen H. der .

! äche zu erweitern und den Holzanfall zu en, Zwei Gesetze, und zwar das „Gesetz über rn!

Südosteu ropas

Nodolni List“

zu einem

achen. Sie hätten

nzt, neue Straßen⸗ Staatsgebäude, Miethäuser in den von der Kohlen⸗

en würden all⸗ t Weichholz ver⸗

5 an der

gestiegen,

Forstpolitił

nationalen Forst⸗ einem Ueberbick on 1926 bis 1942 enutzten Boden ö Ungarns be⸗

nforderungen ge⸗

nichts unver

ucht

sarischen Ebene“ aturschutz“ von

die Aufforstung

roblem der

W

aturschutz⸗ lichkeit für twirtschaft. Alle egten und vom Die

zu überführen.

kerne werden neuerdings zu Oel verarbeitet. erzeugern des Südostens nehmen sich die an Länder dieses Raumes bescheiden auz. In der

lowakei rechnet man mit einem Weinertrag von 200 500 hi. Besonders gut war die Lese im Gebiet um Preßhurg. Auch Serbien hat eine gute Ernte zu verzeichnen. Im Süden Kroatiens, in Dalmatien und der Herzegowina sind die Erträge infolge der Trockenheit mittelmäßig, während der Norden gute Erträge brachte. Bestellt wurden 73 Fo ha, jedoch werden die an⸗ fallenden Mengen, wenn man von Dalmatien absieht, aus⸗ schließlich für den Eigenbedarf gebraucht.

Neben den Haupt⸗ anderen Wein er⸗

Neue Postgebühren in Bulgarien Sofia, 13. März. Die Hauptpostdirektion in Sofia gibt neue Postgebühren bekannt: Ab 15. d. M. beträgt die Gebühr für Karten im Inlande 2 Lewa, für Briefe 3 Lewa. Postpakete kosten 5 bis 10 Lewa je Kilogramm nach Entfernung. Bei Telegrammen lostet jedes Wort 1,509 Lewa bei einer Mindestgebühr von? 20 Lewa je Telegramm. Die Auslandsgebühren bleiben unverändert.

Die Finanzierung der japanischen Rüstungs⸗Industrie Tokio, 10. . 3j Zusammenarbeit mit dem Finanz⸗ ministerium und er Nippon⸗Bank hat die Finanzkontro körper⸗ chaft Listen über die Kapital⸗ und ersonalverhältnisse sowie der epositen⸗ und Schuldenverhältnisse der einzelnen Rüftungs esell⸗ schaften abgeschlossen. Als Finanzorgan wurde rn f fr nur ein Finanzinstitut je Rüstungsgesellschaft bestimmt, nur aus— nahmsweise können zwei zugelassen werden. Jedes Finanzierungs⸗ organ erhält Hilfsfinanzierungsorgane, die meist aus den bis⸗ herigen Syndikatsmitgliedern genommen werden. Für die Finan⸗ zierungsmethode werden fünf Punkte als wesentlich bezeichnet 1. Die Fina ierung erfolgt auf Grund eines schriftlichen An—⸗ trages, das f c gibt jedesmal eine Quittung; 2. die Be⸗ dingungen zwischen dem Finanzierungsorgan und dem Syndikat ö, dieselben wie . dem Finanzierungsorgan und der üstungsgesellschaften, a le Finanzierungsorgane nehmen an der , 3. bei einer notwendigen Geheimhaltung kann die Kriegszeit⸗Finanzierungskasse die Garantie übernehmen. Die Garantiekosten werden nach Vereinbarung geteilt; 4. falls das ,,, allein den Kredit gibt, garantiert die Kriegs⸗ imanzierungskasse nicht; 5. wenn Banken‘ an eine Rüstungs⸗ ern ft Kredit geben wollen ohne als , . Sorgan inn. zu sein, muß die Entscheidung der Nippon⸗Bank einge⸗ olt werden.

Die Funktionen der neuen philippinischen Zentralbank Tokio, 10 März. Ein Domei⸗Bericht aus Manila gibt Einzel— eiten über die Funktionen der kommenden Zentralbank ber Philippinen bekannt, die darauf schließen lassen, daß die Tätig⸗ leit dieseß neuen Instituts einer modernen Zentralbank ent— richt, also auch Geschäfte am offenen Markte tätigt. In jeder oche erfolgt eine öffentliche Berichterstattung. Die neüe Zen⸗ tralbank wird die einzige Agentur der Regierung sein, und laufend von der Regierung kontrolliert. Ferner besitzt sie das Notenausgabemonopol. 6 Beginn der Notenausgabe der neuen Zentralbank dürfen andere Ausgabeberechtigte keine Noten mehr ausgeben. Die Notendeckung soll in Gold, Gib Devisen, Wertpapieren und Wechseln bestehen, doch fehlen noch nähere ingen Die Bank gibt keine Dividende, sondern teilt nur die Höhe des Reingewinns mit, da das Kapitaß von der Regierung tellt wird. Die Bankleitung erfolgt durch den Vorstand, der ich aus dem Gouverneur und ie Direktoren zusammensetzt, die alle für eine fünfjähri e Amtszeit ernannt werden. Bei der ersten Ernennung ist allerdings insofern eine Ausnahme gemacht worden, als ein Direktor nur für ein Rehn ein weiterer für

ieges dann noch Melden n ht für

fei Jahre, der dritte nur für drei Jahre und der vierte nur ür vier Jahre ernannt wurden.

Iran (Teheran) Island (Reykjavih talien (Rom und Mailand) . apan (Tokio und Kobe) .... anada (Montreal) ... ...... Kroatien (Agram) ...... .... Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) .... .... 286 Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

109 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 . Pfund

100 Finnmark 190 Frs. 100 Drachmen

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 109 Lire 100 Yen

1ẽ kanad. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs. 1090 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1ẽ südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1è᷑ Goldpeso

Dollar

39, 96

a0, oa

39, 9s

Joss 850]

52, 26, 5,07

1,6 132,70

14,51 35,50

10,01 58,71

5, oo 56, 88 16,2 og, os os ol

5,005 8, 9os 23, 605 23, 565 1,982 1, 201

52, 15 6, os ö 2 1,668 isz, 70 14,59 35, 42 9,99 1 36 6 5 4995 56,76 10, 19

66, as 7,89 965 s Sp 1,578 1, 100

Frankreich

England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ......

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Auslãndische Geldsorten und Ganknoten

Sovereigns ... 5.4. 20⸗Francs⸗ Stücke Gold⸗Dollars

darunter Dänische: große

10 Kr. und darunter ...... Englische: 10 und darunter. innische

Schweizer: große

20, 38 16, 16 4,185 1ẽ ägypt. Pfd 4,39 1 Dollar

1èollar

1Pap. Pe. o, 44 1 austr. Pfd. 2, 44 1090 Belgas 39, 92 1 Cruzeiro 0, 8 100 Rupien 22, 95

100 Lewa 3,07 100 Kronen 100 Kronen 52, 10 1 engl. Pfd 5, 055 4, 99

100 Finnmart 100 Frs. 132,70

100 Gulden 109 Lire

1090 Lire

1 kanad. Dollar 190 Kuna

100 Kronen

100 Lei 1,66 109 Kronen 100 Kronen 59, 40

9, 98 g, s o, gg 4599 6. 86

100

1 südafrik. Hfd

100 Frs 57,83 100 Frs 57,83 100 serh Dinar 499 1090 slow. Kr. 8,58 4,39 1,91

60, 78

1 türk Pfund 100 Peng

18. März Geld Brie Geld

20, 165 156,22

4.265 441 o, as 2, 15

46.08

0, og

28, 06 3, o9

e. 5, 075 5,01 182, 70 10,02 10, o2 1,01 5,01

10. März

ö 77 Q Q 7 77 7

20, 8s 16. 16 4185 4,39 o, 44 2,44 35, 9 o, 0s 22.95

3, o

52, 30 / 52, 10

5, oss 4,99 188, 0 9, 8 98, s 06.59