1944 / 64 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 15. März 1944. S. 4

Zentralhandelsregister

1. ndelsregifter.

2. Sũterrechtsregister,

8. Bereinsregister, 4. GSenossenschaftsregifter,

5. Mußsterregifter, 6. Urheberrechts eintragsrolle,

7. Qonkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.

1. Handelsregister

ür die Angaben in g ) wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

KBerlin. 581131 Amtsgericht Berlin. Abt. 351. Berlin, 6. März 1944. Veränderung:

A g9I 795 Gesellschaft für Elektro⸗

metallurgie Dr. Heinz Gehm. Die Gesamtprokura des Kurt Dieth⸗ mer ist erloschen.

Berlin. 31132 Abt. 564. J. März 1944. Veränderung:

B 55 7169 Ufa⸗Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Prokura für Otto Palatz ist er⸗ loschen.

KEonn. 81133 In das Handelsregister A Nr. 2814 bei der Firma Walter Seiwert, Metall⸗ waren in Bonn, ist am 7. März 1944 eingetragen worden: Die Prokura des Willy Seiwert in Bonn ist durch Tod erloschen. Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn.

Gleiwitꝝ. . 31134 Handelsregister Amtsgericht Gleiwitz, den 3. März 1944. Veränderung: B 405 Baildon Silesia⸗ stahl Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Gleiwitz. Die Prokurg des Han⸗ delsbevollmächtigten Arthur Frey, Glei⸗

witz, ist erloschen.

Groß Wartenberg. 31135 Amtsgericht Groß Wartenberg. Groß Wartenberg, den 3. März 1944. Veränderung:

S.⸗R. A 103. Das unter der Fa. Walter Grosse Groß Wartenberg in Groß Wartenberg betriebene Einzel⸗ handelsgeschäft ist mit dem Recht der Fortführung, aber unter Ausschluß der Uebernahme der Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers, an den Schrift— setzmeister May Albrecht in Groß Wartenberg verpachtet worden und wird unter der bisherigen Fa. weiter⸗

betrieben.

311361 Abt. 66.

.

Hamburg. Handelsregister Amtsgericht Hamburg. 4. März 1944. Veränderung:

B 2052 Controll⸗Co. mit beschränkter Haftung (Kontrolle von Getreide usw. Lagerung, Verfraͤchtung, Spedition, Schopenstehl 163).

Die an W. Grussendorf für den Be⸗ trieb der Zweigniederlassung Danzig erteilte Prokura ist durch Tod erloschen.

Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Danzig, die den Firmenzusatz „Zweigniederlassung Danzig“ führt, bei dem Gericht in Dan⸗

zig erfolgen. Erloschen:

B 2025 J. Nootbaar junior Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung.

Mit Gesellschafterbeschluß vom 19. Ja⸗ nuar 1944 hat sich die Gesellschaft ge⸗ mäß Umwandlungsgesetz vom 5. Juli 1934 und den dazu ergangenen Durch- führungsverordnungen durch Ueber⸗ tragung ihres Vermögens auf eine Kommanditgesellschaft, die das Geschäft unter der Firma J. Nootbaar junior mit dem Sitz in Hansestadt Hamburg fortführt, umgewandelt. Die Firma der G. m. b. H. ist erloschen. Die an RT. F. W. Zaum, H. R. Schröder und E. K. Wieloch erteilten Prokuren sind erloschen. .

Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der Firma J. Noot⸗ baar junior melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

6. März 1944. Veränderungen:

B 2088 Schlesische Dampfer⸗ Com⸗ pagnie⸗Berliner Lloyd Aktien ⸗Gesell⸗ schaft (Billwärder Neuedeich 116).

Die an E. H. Cord erteilte Prokura ist erloschen. 38.

Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen in Breslau, Stettin, Berlin, Oppeln, Halle⸗Trotha und Magdeburg, die den Firmenzusatz Zweigniederlassung mit der betr. Orts—⸗ bezeichnung führen, bei den Gerichten in Breslau, Stettin, Berlin, Oppeln, Salle a. S. und Magdeburg erfolgen.

X 32617 Lassek K Co. (Großhandel und Ausfuhr in Werkzeugen, Maschi— nen und Industriebedarf, Alsterdamm Nr. 16118).

Die an E. Steinhaus erteilte Pro⸗ kura ist erloschen.

A 41266 Hugo Zeidler (Baugeschäft, insbesondere Hallen⸗ u. Barackenbau sowie Holzhandlung, Hamburg⸗Stellin⸗ gen. Kieler Straße 335).

Die an Ehefrau J. Zeidler, geb. Proiß erteilte Prokura ist erloschen.

7. März 1914. Erloschen:

B 2411 Matthias Rohde & Co.! s

Frachtkontor Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung.

Mit Gesellschafterbeschluß vom 4. Fe⸗ bruar 1944 hat sich die Gesellschaft ge⸗ mäß Umwandlungsgesetz vom 5. Juli 19g34 und den dazu ergangenen Durch- führungsverordnungen, durch Ueber⸗ tragung ihres Vermögens auf eine Kommanditgesellschaft, die das Geschäft unter der Firma Matthias Rohde C Co. Frachtkontor mit dem Sitz in Hansestadt . fortführt, umge⸗ wandelt. ie Firma der G. m. b. H. ist erloschen. Die an K. H. F. Mösing und C. H. Riedemann erteilten Pro⸗ kuren sind erloschen.

Als nicht eingetragen wird verössent— licht: Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten nach dieser Be⸗ kanntmachung bei der Firma Matthias Rohde K Co.s Frachtkontor melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Bremen, die den Firmenzusatz „Zweigniederlassung Bre⸗ men“ führt, bei dem Gericht in Bremen

erfolgen. 8. März 1944. . Neueintragung:

A 49530 Conrad Meyer K Söhne, Hansestadt Hamburg (Vertretung in u. Handel mit Maschinen u. Waren jeder Art, Cäcilienstraße 6).

Jürgen Meyer und Conrad Wilhelm Otto Meyer sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.

München. 51089 Handelsregister Amtsgericht München. Dorfen, den 6. März 1944.

A 67 34. 2. 1944 „Dahmit⸗ Brenn⸗ und Baustoff Gesellschaft Paul Dahm, München (Birketweg 4 6). Die Einlage eines Kommanditisten ist her⸗ abgesetzt. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung Nürnberg bei dem Amtsgericht Nürnberg erfol⸗ gen. Die Firma der . lassung führt den Zusatz „Zweignieder⸗ lassung Nürnberg“.

A 35694 29. 3. 1944 Universi⸗ tätsbuchhandlung Max Hueber, Mün⸗ chen (Amalienstr. 79). Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Gesell⸗ schafter Max Hueber senior ermächtigt. Die Gesellschafter Max Hueber junior, Ernst Hueber und Ilse Hueber sind von der Vertretung der Gesellschaft ausge⸗ schlossen.

A 2988 29. 2. 1944 Fries & Co., München (Maffeistr. 4). Die Prokura des Wilhelm Christgau ist er⸗ loschen.

A 3053 29. 2. 1944 Leonh. Schuster, München (Einzelhandel mit Kolonialwaren und Lebensmitteln, Lilienstr. 82). Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten For⸗ derungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Helene Allmann ausgeschlossen.

A 3086 24. 2. 1944 Hans Reinbold. München (Häute, Felle, Sommerstr. 9. Die Prokura der Paula Eschenweck ist erloschen.

A 3228 23. 2. 1944 Germosan⸗ Gesellschaft Molineus K Co., München (Maximiliansstr. 4). Die Prokurg des Hellmuth Freiherr von Mühlen ist er⸗ loschen.

A 4427 21. 2. 1944 Lachner⸗ Apotheke Fritz Müller, München (Be⸗ trieb einer Apotheke, Nymphenburger Straße 1915. Fritz Müller als In⸗ haber gelöscht. Nunmeriger Inhaber: Joseph Herleder, Apotheker in Mün⸗ chen. Der Uebergang der im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist beim Ueber— gang des Geschäfts auf Joseph Her⸗ leder ausgeschlossen. Geänderte Firma: Lachner⸗Apotheke Fritz Müller Pächter Joseph Herleder.

A 72 Dachau 29. 2. 1944 Untere Stadtapotheke Dachau Franz Schuberth, Dachau (Münchener Straße Nr. 32 b5. Der Uebergang der im Be⸗ trieb des Geschäfts begründeten For— derungen und Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch Oskar Ganther ausgeschlossen.

B 56 1. 3. 1944 Bayerische Rückversicherung Aktiengesellschaft, Mün⸗ chen (Leopoldstr. 45. Die Prokura des Josef Baierle ist erloschen.

B 474 18. 2. 1944 C. Flüggen Kohlenhansa Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, München (Maximilians⸗ straße 25). Die Prokura des Augus Bültermann ist erloschen.

B 9g62 1. 3. 1944 „Rühag“ Rück⸗ versicherungs⸗Altiengesellschaft, Mün⸗ chen (Leopoldstr. 45. Die Prokura des Josef Baierle ist erloschen.

B 998 29. 2. 1944 Franz Eher Nachf. Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, München (Thierschstr. 11). Die Prokura der Betty Zech ist erloschen.

PEParchim. 31137 Handelsregistereintrag, Abteilung A, zur Firma Robert Piper in Parchim vom 1. März 1944. H.⸗R. A Bd. 1 Nr. 11 4 Firma Robert Piper, Inh. Erna Piper. Geschäftsinhaber: Witwe Erna Piper geb. Wustrow in Parchim. Rechtsver⸗

hältnisse: Nach dem am 10. Januar

1944 erfolgten Tode des Inhabers Ro⸗ bert Piper ist das Geschäft auf dessen Witwe Erna Piper geb. Wustrow in Parchim übergegangen. Amtsgericht Parchim. 8

Posen. . 31138 Handelsregister Amtsgericht Posen. Am 29. Februar 1944: H.⸗R. A 140

Pinne Gieral Regenbekleidung Giehler

& Co. in Pinne. Die Prokura des

Frl. Erna Giehler aus Pinne ist er⸗

loschen.

Potsdnam. 31139

Amtsgericht Potsdam. Abt. 8. Potsdam, den 7. März 1944.

Veränderung:

A 1824 E. Taeschner, chemisch⸗phar⸗ mazeutische Fabrik, offene Handelsgesell⸗ schaft, Potsdam (Behlertstr. 29). Die Prokura des Max Dobroschke ist er⸗ loschen.

Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht Wien, Registergericht, erfolgen.

Schmallealdlen. 31140 H.-R. A 7 Brotterode Firma Edmund Schwarzkopf, Brotterode. Die dem Kaufmann Emil Hohage erteilte Prokura ist erloschen. Schmalkalden, den 7. März 1944. Amtsgericht. Abt. JI. Stolpen, Sachsen. 31141 Handelsregister. Veränderung: Lichtspieltheater Johannes Strauß, Zweigniederlassung Stolpen. Die Pro⸗ kura des Walter Raue ist erloschen. Amtsgericht Stolpen (Sachsen), 8. März 1944.

Teschen. 31142 Handelsregister Amtsgericht Teschen, den 7. März 1944. Erloschen:

A 25 Freistadt Graf Larisch⸗ Mönnich'sches Sägewerk, Karwin, In⸗ haber Dr. Johann Graf Larisch⸗ Mönnich, Karwin. Die Prokura des Richard Hanselka und des Max Korzinek

ist erloschen.

wWwehlan. . 80521 Amtsgericht Wehlau, 21. Februar 1944. In unser Handelsregister Abt. A ist heute bei der unter Nr. 112 eingetra⸗ genen Firma Trockenmilchfabrik und Dampfmolkerei Langendorf von Per⸗ bandt und Zielle in Langendorf bei Cremitten eingetragen worden:

Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.

Wien. 30876 Amtsgericht Wien.

Abt. 134. Am 22. Februar 1944.

B 1585 Kaltleim⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H. in Liquidation (Wien, I., Trattnerhof 1). Die Prokura des Friedrich Buschina ist erloschen.

Abt. 131. Am 23. Februar 1944.

B 12147 Bernhuber, Widhalm C Lahsberg (Wien, J., Wollzeile 13, Ein⸗ und Ausfuhrhandel von Glas, Por⸗ zellan und Keramik, Email⸗, Eisen⸗ und Blechwaren, Haushaltungsartikeln, Werkzeugen, Kurzwaren usw. ). Ver⸗ tretungsbefugt, sind nur je zwei Gesell⸗ schafter gemeinschaftlich. =

Abt. 131. Am 25. Februar 1944.

A 11983 Bernhuber C Widhalm (Wien, J., Parkring 4, fabriksmäßige Erzeugung von Stoppeln, Spunden, Dichtungen usw.). Der Gesellschafter Johann Gebell vertritt gemeinsam mit einem der beiden anderen Gesellschafter Max Bernhuber oder Franz Widhalm.

Abt. 132.

A 50590 Urban K Schwarzenberg (Wien, IX., Frankgasse 4, Verlagsbuch⸗ handel). Die Prokura des Carl Tutter ist erloschen.

Abt. 134.

B 3648 „Optimolc Spezial⸗Hochdruch⸗ schmiermittelerzeugungs⸗Gesellschaft m. b. H. (Wien, II., Novaragasse 42). Der Geschäftsführer Edmund Heygster ver⸗ tritt nunmehr gemeinsam mit dem Ge— schäftsführer Franz Mohelsky.

B 14425 Gemeinnütziges Wohnungs⸗ unternehmen „Riedenhof“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Wien, IX., Porzellangasse 515. Die Prokura des Anton Rieser ist erloschen.

Wien. 311431 Amtsgericht Wien. Abt. 131. Am 1. März 1944.

A 6159 Franz Geisberger K Söhne (Wien, XIII., Linzer Straße 163, Schlossergewerbe). Die Prokura des

Franz Geisberger ist erloschen. Abt. 131. Am 4. März 1944.

A 12152 W. Hahn & Co. (Wien⸗ Himberg, Hauptstraße 44, Einzelhandel mit Textilien aller Art usw. 5. Der Gesellschafter Walter Hahn ist von der Vertretung ausgeschlossen.

A 1154 Ludwig Tolinger C Co. (Wien, XVI., Speckbacher Gasse 44, Großwäscherei). Vertretungsbefugt sind nur die Gesellschgfter Ludwig Tolinger und Hermine Toölinger, und zpar jeder selbständig.

Abt. 132.

A 9670 Maschinenfabrik Ing. B. Pich⸗ ler K Co. (Wien, VI., Bürgerspital⸗ gasse 28). Die Prokura des Ing.

Darlehnskasse,

für Emmerich und Umgebung e. G. m.

4. Genossenschasts⸗ register

Bad HEolzin. 31145

In das Genossenschaftsregister ist heute eingetragen worden:.

Die Firma der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Arnhausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Arnhausen, Schivelbein Land, ist geändert in: „Raiffeisenkasse Arn⸗ hausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“

Bad Polzin, den 7. März 1944.

Amtsgericht.

Rad Salzungen. 31146 Amtsgericht Bad Salzungen, 3. März 1944.

Gen.⸗R. 28 Spar⸗ und Darlehnskasse Möhra. Firma geändert in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Möhra.

Heesleè Om. 31148 2 Gn. ⸗-R. 40. In unser Genossen⸗ schaftsregister ist bei der unter Nr. 40 eingetragenen Neubrücker Spar⸗ und eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Neubrück, eingetragen worden, daß das Statut in 5 1 geändert ist und daß die Firma jetzt lautet: „Raiffeisenkasse Neu⸗ brück, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“ Amtsgericht Beeskow, den 6. März 1944.

Bensheim. 31147 Amtsgericht Bensheim, 9. März 1944. Veränderung: J

In unser Genossenschaftsregister wurde unter Nr. 5 bei der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. zu Wilms⸗ hausen eingetragen:

Spar⸗ und Darlehnskasse Elmshausen⸗ Wilmshausen e. G. m. b. H. in Elms⸗ hausen. ;

Haftsumme: 500, RM, Geschäfts⸗ anteil: 100, RA.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗

lung vom 24. I 1933 wurde die Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und die 85 1, 14 Ziff. 5, 44 Abs. 1, 3, 4 des Statuts geändert. Die Haftsumme beträgt 50h Hél⸗ für jeden erworbenen Geschäftsanteil und der Geschäftsanteil 100, Hit, wovon 50, Rei sofort einzuzahlen sind. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile beträgt 5.

Erieg, By. Breslan. 31149 Anitsgericht Brieg, Bz. Breslau,

? 8. März 1944.

J. Gn. -R. 10 Spar⸗ und Darlehns⸗

kasse, eingetragene Genossenschaft init ii

unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Moll⸗ witz, Kreis Brieg. Die Firma ist ge⸗ ändert in: „Raiffeisenkasse, e. G. m. u. S. ferner die Höhe des Geschäftsanteils und die Art seiner Einzahlung. 85 1 und 43 Abs. 1—4 des Statuts. Emmerich. 31059 Bekanntmachung.

Bei Gn. R. 29 Sozial⸗Gewerk für Handwerker von Emmerich und Um⸗ gebung e. G. m. b. H.:

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 14 11. 1943 ist die Firma in Sozial⸗Gewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Gewerbe)

b. H. mit Sitz in Emmerich umbe⸗ nannt.

Der Gegenstand des Unternehmens ist wie folgt geändert: Die gemein⸗ schaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.

Die gesamte Tätigkeit der Genossen⸗ schaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deut⸗ schen Arbeitsfront ergehenden Richt⸗ linien zu vollziehen. Amtsgericht Emmerich, 26. Febr. 1944.

. 31098

Festenberg. Wildheide,

Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H. : Die Genossenschaft ist durch Beschluß

der Generalversammlungen vom 20. 11.

1943 und 11. 2. 1944 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Franz und Anton Simolke und Paul Kuhnert sind Liquidatoren. (Gn. R. 39.) Festenberg, 4. März 1944. Amtsgericht.

Franlzfurt, Main. 31150 Landeslieserungsgenossenschaft des Schlosserhandwerks für den Treuhänder⸗

bezirk Hessen e. 6. m. b. H. Gemäß S5 3 und 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 19344 von Amts wegen

gelöscht. ö Frankfurt (Main), den J. März 1944. Amtsgericht. Firth, Bayerm. 31151 Amtsgericht Fürth (Bayern), den 10. März 1944. Genossenschaftsregister:

verein Erlangen⸗Büchenbach⸗Kosbach eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Erlangen⸗ Büchenbach. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 16. Oktober 1943 wurde das Statut in 51 Firma abgeändert. Die Firma der Genossen⸗ schaft lautet jetzt: Raiffeisenkasse Büchen⸗ bach⸗Kosbach eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht.

CGehranm. 31152 Gen. ⸗Reg. 46. Im Genossenschafts⸗ register des Amtsgerichts Gehren ist bei dem Oehrenstöcker Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein e. G. m. u. H. in Oehren⸗ stock Gen. ⸗Reg. 14, jetzt 465 am 7. 3. 1944 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Genossenschaft ist ge⸗ ändert in: „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Oehrenstock.“

Die Generalversammlung vom 11. De⸗ zember 1913 hat eine neue Satzung be⸗ schlossen. Der Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist geändert.

Gehren, den 9. März 1944.

Amtsgericht. QT lauen. 31153 Bekanntmachung.

Die im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nordenburg unter Nr. 2 eingetragene Raiffeisenkasse Nordenburg e. G. m. u. H. in Nordenburg ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 2836. 1943 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht ungewandelt. Sie heißt jetzt: Raiffeisenkasse Nordenburg e. G. m. b. 5. Es gilt das Statut vom 28 G 1g, J

Die im gleichen Genossenschaftsregister unter Nr. 1 eingetragene Volksbank Nordenburg e. G. m. b. H. in Norden⸗ burg ist durch Verschmelzung mit der Raiffeisenkasse Nordenburg e. G. m. b. S. in Nordenburg gemäß den Generalver⸗ sammlungsbeschlüssen und dem Ver⸗ schmelzungsvertrag vom 28. 6. 1943 auf⸗ gelõst.

Amtsgericht Gerdauen, 6. März 1944.

Grimma. . 31060 Genossenschaftsregister Amtsgericht Grimma.

Zu Gn-⸗R. 140, die Gemeinnützige

Baugenossenschaft Grimma, eingetra⸗

gene Genossenschaft mit beschränkter

Haftpflicht, in Grimma betr., ist am

38. Februar 1944 eingetragen worden:

Die Firma ist geändert und lautet nun⸗

mehr: Gemeinnützige Baugenossenschaft

eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht Grimma⸗ Colditz.

xMcOt t leau. 81999

In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 17 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Schwarzengrund, Kreis Grottkau, folgendes eingetragen;

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. Fe⸗ bruar 1944 aufgelöst.

Liquidatoren find! der Bauer Josef Roschke in Schwarzengrund, der Spar⸗ kassendirektor Josef Vogel in Grottkau. Amtsgericht Grottkau, 8. März 1944.

31061 Hachenburg, Westerwald.

In unser Genossenschaftsregister Nr. 26 wurde bei der An⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft Gmb. Roßbach / Wester⸗ wald folgendes eingetragen:

Die Genossenschaft ist mit der Spar⸗ und Darlehnskasse Freirachdorf e Gmbh. verschmolzen. (Beschluß der General⸗ verfammlung vom 25. September 1943.)

Die Firma ist erloschen.

Hachenburg, den 7. März 1944.

Das Amtsgericht.

Vi es lex. 31101

Die Firma der unter Nr. 21 des hiesigen Genossenschaftsregisters einge⸗ tragenen Spar- und Darlehnskasse e— G. m. u. H. in Petershain ist geändert und lautet jetzt: Raifseisenkasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht.

Amtsgericht Niesky, O. L., den 2. März 1944.

7 . Kontur und Vergleichs lachen

Xii rnberꝝ. 31239

N 943. Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 10. März 1944 das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 3. 9. 1943 verstorbenen

in Nürnberg, Parkstraße 29, wohnhaft,

als durch Schlußverteilung beendigt

aufgehoben. ; Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz Ech in Berlin 8W 6s Druck der Preußischen Verlags. und Druckerei Gmbh Berlin

Gn. ⸗R. II 30 Erlangen 3. 3

Ignaz Dürrer ist erloschen.

1944 Spar⸗ und Darlehens lassen⸗

Preis dieser Nummer: 10 u

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Deutscher Reichs anzeiger Staatsanzeiger

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kosten 10 .

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Nr. 64 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 33 33

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3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Verlin, Donnerstag, den 16. März, abends

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung Möß der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Orgelpfeifen und Windleitungen. Vom 14. März 1944.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung M66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Orgelpfeifen und Windleitungen. Vom 14. März 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung M 66

der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von Orgelpfeifen und Windleitungen

Vom 14. März 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 197 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs⸗ amt und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses angeordnet: ;

§1

() Sämtliche Orgelpfeifen und Windleitungen aus Blei, Zinn, Zink, Kupfer und Aluminium und deren Legierungen, auch soweit sie mit Ueberzügen, Beschlägen, sonstigen Bestand⸗ oder Zubehörteilen aus anderen Metallen oder sonstigen Stoffen versehen sind, mit Ausnahme der in 5 2 bezeich⸗ neten Orgelpfeifen und Windleitungen, sind beschlagnahmt.

(2) Von der Beschlagnahme werden betroffen neue und gebrauchte, in Benutzung und außer Benutzung befindliche, gebrauchsfähige und 6 oder aus anderem Grunde nicht gebrauchsfähige, eingebaute und bewegliche, auch zum ö. oder zur Lieferung bzw. zum Einbau bestimmte Orgelpfeifen und Windleitungen nach Absatz 1.

(G) Unter Orgelpfeifen und Windleitungen werden im fol⸗ genden nur die nach Absatz 1 und 2 beschlagnahmten Orgel⸗ pfeifen und Windleitungen verstanden.

§8 2 Ausgenommen von der Beschlagnahme sind Orgelpfeifen und Windleitungen, die sich als Altmetall um Zwecke der Metallverwertung bei Betrieben des ltmetallhandels oder Betrieben der Metallgewinnung befinden. h §83

(I) Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß jede Verände⸗ rung, welche geeignet ist, die beschlagnahmten Orgelpfeifen und Windleitungen nach Menge, Art und Güte der darin enthaltenen Metalle bzw. ihrer Legierungsbestandteile zu be⸗ einträchtigen oder der Erfassung zu entziehen, verboten ist. Rechtsgeschäfte hierüber sind nichtig. Den Rechtsgeschäften stehen Verfügungen gleich, welche im Wege der Zwangsvoll⸗ streckung oder Arrestvollziehung erfolgen.

(E) Trotz der Beschlagnahme sind erlaubt

a) die Weiterbenutzung der beschlagnahmten Orgelpfeifen und Windleitungen im bisherigen . und für den bisherigen technischen Zweck, .

b) die Ausbesserung schadhaft gewordener Orgelpfeifen und Windleitungen, auch wenn damit eine vorüber⸗ a Entfernung vom bisherigen Ort verbun⸗

en ist,

e) der ganze oder teilweise Ausbau von Orgelwerken aus Gründen des Kulturluftschutzes, welcher aber der Reichsstelle Eisen und Metalle, Hauptabteilung M, un⸗ verzüglich zu melden ist unter genauer Angabe des Ortes, an welchen die beschlagnahmten Orgelteile ver⸗ bracht worden sind.

Die unter a) bis e) gestatteten Handlungen heben die Wir⸗ , . der , ,, nicht auf. ;

(3) Jede über Absatz 2a) bis c) hinausgehende Verfügung über die beschlagnahmten Orgelpfeifen und , , , ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Reichs⸗ stelle Eisen und Metalle zulässig. Eine von der Reichsstelle , . Verfügung hebt im übrigen die Wirkungen der

eschlagnahme nicht auf, auch wenn damit ein Wechsel des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten, eine Aen⸗ derung des Ortes oder der Benutzung verbunden ist, soweit nichts Gegenteiliges in der Genehmigung selbst ausdrücklich gesagt wird.

§84

Die Wirkungen der Beschlagnahme gelten sowohl für jeden Eigentümer oder aus anderem Grunde Verfügungsberechtigten

§5 ö () Die Orgeln, welche beschlagnahmte Metallteile enthalten, sind von dem Besitzer (Gewahrsamsinhaber oder Benutzer) zu melden. Die Meldepflicht des Besitzers erstreckt sich auch auf diejenigen Orgeln, an denen einem anderen das Eigen⸗ tums⸗ oder Verfügungsrecht zusteht.

E) Schausteller⸗ und Drehorgeln sind einstweilen von der Meldung ausgenommen.

§56 ö

(1) Die beschlagnahmten Orgelpfeifen und Windleitungen unterliegen der Einziehung durch die Reichsstelle Eisen und , e . auf , der Reichsstelle oder der

on ihr beauftragten Organisation der gewerblichen Wirt abgeliefert . . ö .. 6

(2) Jeder Besitzer wird von der Reichsstelle Eisen und Metalle unmittelbar oder der von ihr beauftragten Organi⸗ säͤtion der gewerblichen Wirtschaft rechtzeitig davon in Kennt⸗ nis gesetzt, zu welchem Zeitpunkt die Orgelpfeifen und Wind⸗ leitungen zur Ablieferung und Abholung ausgebaut werden. . Ausbau erfolgt durch die von der Reichsstelle hiermit eauftragte Organisation der gewerblichen Wirtschaft.

(3) Jeder Besitzer ist verpflichtet, der ihm nach Absatz 2 ge⸗ gebenen Anweisung zu entsprechen und bei der Abholung und dem Ausbau der Orgelpfeifen und Windleitungen jede mög⸗ liche Unterstützung zu leihen.

87

(1 Der Ausbau und der Abtransport der Orgelpfeifen und Windleitungen erfolgt auf Kosten des Reiches.

(2) Eine angemessene Entschädigung nach Kriegsende sowie jede sonstige dann mögliche Hilfe für den Wiederaufbau der Orgeln werden zugesichert. .

G) Für die Orgelbauanstalten bleibt die Frage der Ent⸗ schädigung einer späteren Regelung vorbehalten

(4) Ueber die erfolgte Ablieferung erhält der Ablieferungs⸗ ir . eine Quittung, welche für Entschädigungszwecke sorg⸗ ältig aufzubewahren ist. 4

Die im Sinne von 6 von der Reichsstelle Eisen und Metalle beauftragte Organisation der gewerblichen Wirtschaft ist die Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neustädtische Kirch⸗ straße 4— 5, mit ihren Untergliederungen.

589 Die Reichsstelle Eisen und Metalle erläßt für die Durch⸗ führung des Meldeverfahrens und die Ablieferung besondere Bestimmungen, die im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

§ 10 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen die nach 5 9 zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden nach den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 11

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal— tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg' sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 14. März 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. ö. Müller⸗Zimmermann.

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Anordnung 4

zur Durchführung der Anordnung M 66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über a g em h, und Ablieferung von Orgel⸗ pfeifen und Windleitungen

Vom 14. März 1944

Auf Grund von 5 9 der Anordnung M 66 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Ablieferung von

scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 63 vom 15. März 1944) wird angeordnet: . 31 . Diejenigen Orgeln, welche gemäß 1 der Anordnung M6 beschlagnahmte Orgelpfeifen und Windleitungen enthalten, sind von den Besitzern (Gewahrsamsinhabern, Benutzer) nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen auf besonderen Meldevordrucken spätestens vier Wochen nach Empfang des Vordruckes anzumelden. z 2

Verfahren für kirchliche Orgeln (1) Den Gemeinden der Deutschen Evangelischen Landes⸗ kirchen sowie den Pfarreien und Seelsorgestellen der Rö⸗ misch⸗Katholischen Kirche werden von der zuständigen oberen kirchlichen Stelle die erforderlichen Meldebogen⸗Vordrucke nebst Anleitung für die Ausfüllung zugesandt. Nach Ausfüllung sind diese Meldebogen in dreifacher Ausfertigung der zu⸗ ständigen oberen kirchlichen Stelle einzureichen. (2) Die übrigen Kirchen und Religionsgesellschaften werden zur Vereinfachung des Verfahrens von der Deutschen Evan⸗

als auch für jeden Besitzer (Gewahrsamsinhaber oder Be⸗ nutzer). .

gelischen Kirche mit erfaßt.

Orgelpfeifen und Windleitungen vom 14. März 1944 (Deut⸗

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1918 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

83 Verfahren für nicht⸗kirchliche Orgeln

(I) Nach erfolgtem öffentlichen Anruf haben die Orgel⸗ besitzer bei dem zuständigen Landrat (Oberbürgermeister) die erforderlichen Meldebogen⸗Vordrucke nebst Anleitung zur Ausfüllung unverzüglich anzufordern.

(2) Die ausgefüllten Meldebogen sind dem zuständigen Landrat (QOberbürgermeister) in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

G) Auf, die Besitzer von Schausteller⸗ und Drehorgeln findet gemäß 3 5 Absatz ? der Anordnung M 66 diese Vor⸗ schrift zunächst keine Anwendung.

8584 Gang des Verfahrens

Die gemeldeten kirchlichen Orgeln werden bei der zu⸗ ständigen oberen kirchlichen Stelle unter Hinzuziehung ihrer Musik- und Orgelsachverständigen sowie des Denkmalspfle⸗ ers, die nicht-kirchlichen Orgeln durch den von der. Reichsstelle Eisen und Metalle bestellten Gebietssachverständi⸗ gen in vier Gruppen eingeteilt. Es bedeutet die Einreihung in

Gruppe A: Zum Ausbau aller Metallteile in Anspruch zu nehmen, ö

Gruppe B: Unter Erhaltung der Spielbarkeit teilweise für den Ausbau in Anspruch zu nehmen, .

Gruppe C: Zunächst zurückzustellen und nur im äußersten Notfall wie Gruppe B in Anspruch zu nehmen,

Gruppe D: Unbedingt ohne jeden Ausbau zu erhalten.

Für die Bewertung der Orgeln erläßt die Reichsstelle Eisen und Metalle besondere Richtlinien. Es ist vorgesehen, daß Orgeln, welche nicht als völlig entbehrlich erachtet werden, nach erfolgtem Ausbau der in Anspruch genommenen Teile noch spielbar bleiben. Im allgemeinen soll in jedem regel⸗ mäßig gottesdienstlich benutzten Raum eine liturgisch ver⸗ wendbare Orgel verbleiben. Vorgesehen ist ferner die Er⸗ haltung histoxisch oder musikalisch überragend wertvoller Werke sowie die Berücksichtigung ihrer Bedeutung für Aus—⸗ bildungszwecke, für das öffentliche Musikleben, für kirchen⸗ musikalische Darbietungen und für wichtige feierliche Veran⸗ staltungen.

55

Die Einstufung in die Gruppe A erfolgt bei den oberen kirchlichen Stellen bzw. bei den Gebietssachverständigen endgültig. Von den Meldebogen dieser Gruppe geht eine Ausfertigung an die zuständige Kreishandwerkerschaft, eine weitere an den Meldepflichtigen für seine Akten, während die dritte Ausfertigung bei der zuständigen kirchlichen Stelle bzw. bei nicht⸗kirchlichen Orgeln beim Landrat (Oberbürger⸗ meister) verbleibt. Der Reichsstelle Eisen und Metalle ist von diesen Gruppierungsbescheiden eine kurze formlose Mit⸗ teilung zu machen. 56

Die Meldebogen der Gruppen B, C und D werden in allen drei Ausfertigungen von der oberen kirchlichen Stelle bzw. dem Landrat (Oberbürgermeister) der Reichsstelle Eisen und Metalle übersandt, welche unter Hinzuziehung ihrer Sachverständigen diese Gruppierungsvorschläge nachprüft und darüber endgültig entscheidet. Sie veranlaßt das zum Ausbau Erforderliche, d. h sie gibt eine Ausfertigung der Meldebogen der Gruppe B an die zuständige Kreishandwerkerschaft, die zweite an die obere kirchliche Stelle bzw. den Gebietssachver⸗ ständigen, die dritte an den Meldepflichtigen zurück.

Von den Meldebogen der Gruppen C und D verbleibt eine Ausfertigung bei der Reichsstelle, während die beiden anderen an die obere kirchliche Stelle bzw. den Landrat (Ober⸗ bürgermeister) gehen. Diese Stellen haben ein Exemplar da⸗ von an den Meldepflichtigen weiterzugeben.

§87

(l) Für den Ausbau der Orgelteile erläßt die Reichsstelle Eisen und Metalle besondere Richtlinien.

(2) Zum Ausbau selbst sind ausschließlich geeignete Orgel⸗ bauer einzusetzen.

G) Sofern die Erbauer der betroffenen Orgeln oder deren Nachfolger heute noch ihre Tätigkeit ausüben, sind sie nach Möglichkeit von der Reichsgruppe Handwerk mit dem Ausbau der beschlagnahmten Orgelteile zu betrauen. Andernfalls soll der Orgelbauer beauftragt werden, dem die Pflege der Orgel obliegt.

§ 8

(I) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft; sie gilt auch in den . gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ net sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

(E) Diese Anordnung gilt als Bestandteil der Anord⸗ nung M 66. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung oder gegen Verfügungen, die auf Grund der Anordnung getroffen werden, fallen unter die Strafandrohung des 15 der An⸗ ordnung M 66. ö

Berlin, den 14. März 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.

Müller⸗Zimmermann.

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