Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 686 vom 18. März 1941. 8. 2
J
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Erzeugnis Normaussführungen
W
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Ferner die nicht genormten Baumuster
Bemerkungen Erzeugnis
Normausführungen
Ferner die nicht genormten
Baumuster Bemerkungen
Fußabblenodschalter C DIN 72758
Bosch sskl 114 2 D DbIN 72758
Gerstmeyer DSW 100 bzw. Plitz àB9
269
Anhängersteckdosen
A DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 (Bremslicht) und der dazu ge-
hörigen Kontakthülse
Handabblendschalter für Bosch SH / NNH 1/1 Wagen Kostal 7340
Andere Abblend⸗ systeme sind ver⸗ boten. In Krad⸗
Elektrische Abblend⸗ ADIN 7 schalter für Kräder B DIN 727
scheinwerfer ein⸗
A DIN 726576 unter Fortfall der Klemme 54 und der dazu gehörigen Kontakt⸗ ülse sowie Foxtfall der Klemme 52 und des zugehörigen Kurz-
chlußschalters
gebaute Abblend⸗ schalter gehören Anhängerstecker
Mechanische Abblend⸗ F DIN schalter für Kräder (Seilhebel zum Abblendschalter)
Bosch LSR 8/100 2
Bosch S 17P 62
zum Schein⸗
B Pr 725765 unter Fortfall der Klemme 54 (Bremslicht) und des zugehörigen
gKontaktstiftes
werfer
B DIN 72676 unter Fortfall der Klemme 54 und des dazugehörigen Kontakt-
stiftes sowie Fortfall der Klemme 52 mit zugehöriger Kontakthülse
Anlaßdrucknopfschalter A DIN 72764
. Bosch ssRi 511/12 n bid rsa
Zwischenstecker für Anhãängersteckdosen und Stecker
Horndruckknöpfe B Dl; 72765- (Kontakte in Ruhe⸗ lage oͤffen) (
Sonderdruckknopf⸗ schalter (Kurzschließer Bosch SSH 506/4 z u. dgl.) Bosch ss 515,1 2
Kostal 7962
Kostal 7545 Kostal 7547
Apparatebau Kirchheim AK 102
Kostal 563 für Ford
Kostal 7557 (Kontakte in Ruhe geschlossen)
mit 2 isolierten
A DIN 72579
B DIN 7257 (Norm in Vor- bereitung)
zur Angleichung der Ausführungen HgN 25026 u. 21 an A u. B DIN 72576
Klemmen — Feuerwehrstecker und . Steckdosen
Bosch skA 223 1 12 Bosch 8sRA 224 L 12 Bosch ska 170i z
Horndruckknöpfe im Lenkrad gehören Sicherungsbosen zum Lenkrad
Glühanlaßschalter A DIN 72763 Bosch sk / ak 3 /
Bosch ssl 15/2 2
Glühschalter . SBosch : Ski / HM 4/1 J
Apparatebau Kirchheim AK 163
5/1 DIN 72682 5 PiN; 72582 6 Pi 72582 6 / PiN 72582 5 biN 725882 z / Pi; 72582 12 / Pr 726582 12 DIN 72582 17/2 Pix 72682
Zur allgemeinen Verwendung
A B A A B B A B B B
3 DIN 72582
für Volkswagen
Kirsten 4048/15 Kirsten 3938/16
Schubausschalter A DIN 72761
B DIN 72761
Kippausschalter Bosch ss 36/2 2
Bosch Ss 364 2 bzw. Kirsten 1220
Wacker E Dörr 14600 bzw. Kostal 7500 (sogen. Tumbler-
A 4 DIN 72582 B4 DIN 72582
derfahrzeuge lauf
Schalter)
Bosch SSH 507 / 1 2 Bosch SH /rHI 2/1 Kostal 71265
Drehausschalter
A2 DIN 72582
Bosch SEA 9 / 3 2 für Ersatzzwecke
für das überschwere
Noris 2BEP 205/12 Krad
Ford G19 T- 12261 (12cpolig mit für Ford 36 rückwärtigem Anschluß) .
A DIN 72759 Bosch ssi 20/2 2z B PIX 723759 Bosch ssH 3/11 2 6 bin fass
Bremslichtschalter
Bemerkung: Als Bremslichtschalter nur noch zugelassen für den Auslandsbedarf, dagegen als Sicher- heitsschalter, Seldruckschalter, Schalter für Gerätebetätigung auch im Inland.
Verbindungsschiene für Sicherungsdosen
C DIN 72582
Schmelzeinsätze für obige Sicherungs⸗ dosen
S8 DIN 72581 25 PIN 72581 32
Bosch wscG vos / l,, 3 Z (f. 8bA / Schmelzeinsätze für andere Geräte nicht inbegriffen
2. Verbindungsmittel.
Leitungsverbinder
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Erzeugnis Normaus führungen
Ferner die nicht genormten Baumuster
A3 DIN 72686 A4 DIN 72586 A5 DIN 72586 B I2 DIN 72586 Norm in Vor⸗ bereitung
Bosch Rs 1866 (polig) Kostal 7712 (2. pol.) bzw. Hella 22 / 10 Jäger 500 (2⸗polig) .
Bemerkungen Schutzdeckel für Lei⸗
B Dix 72591
Handlampensteckdosen : C DIN 72591
tungsverbinder A3 DIN 72586
Hella n. OkH-Zeichnung 4 VI D 04007
Handlampenstecker A DIN 72591
Abzweigdosen
Zweistiftstecker mit
Kostal 4797 und 98 Gegenstück 1
Abzweigdosen für abgeschirmte Lei⸗ tungen nicht ent- halten
Bosch Rs 187 Kostal 77II bzw. della 22/1
Einstiftstecker mit Gegenstück
Franke KS' 5522 bzw. Nr. 55
Kabelschnellstecker für Kräder
52 Für die im 5 1 genannten Erzeugnisse dürfen die nach⸗ stehend genannten Werkstoffe, nicht verwendet werden:
1. Legierte Stähle nach Maßgabe der Anordnung E23 B der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Begrenzung des Legierungsgehaltes in Baustählen) vom 1. Juli 1942.
Kupfer und Kupferlegierungen für alle Bauteile, aus⸗ genommen ;
a) Oberflächenstücke an den eigentlichen Kontaktstellen. Schichtstärke nach Maßgabe der Kontaktbeanspruchung und des Verschleißes.
b) Kleinere Teile, die die eigentliche Kontaktstelle be⸗ inhalten und wo eine Verbundausführung nachweis⸗ lich einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Folge hätte.
c) B
ringerung des Spannungsabfalls bei großen
Strömen.
d) Kurze Verbindungslitzen zwischen bewegten Teilen in den Geräten.
Aluminium und Aluminiumlegierungen.
Nickel, Chrom, Kadmium, Wolfram, Molybdän und deren
Legierungen, Blei.
Edelmetalle mit Ausnahme von Silber für Kontaktober⸗ flächen und kleinste Kontaktstücke für reine Druckkontakte, da wo der Ersatz durch Reibkontakte nicht möglich ist.
„Zinn und Zinnlegierungen für Kolbenlötungen mit höch⸗ stens 40 2, Zinngehalt. Zinn⸗Blei⸗Legierungen für Tauch⸗ lötungen mit höchstens 1555 Zinngehalt zur Herstellung
eilagen zu stromführenden Stahlfedern zwecks Ver⸗
von Stromleitungsverbindungen an Stellen, wo eine Druckverbindung (beispielsweise Nietung) allein nach⸗ weislich nicht ausreicht. „Zink, ausgenommen als Oberflächenschutz für strom⸗ führende Teile. ; „Isolier⸗ und Kunststoffe mit Ausnahme a) nach Maßgabe der Anordnung Nr. 36 der Reichs⸗ stelle Chemie (Verwendungsverbote für Hartgewebe vom 13. April 1942). b) Kunststoffe auf Phenolharzgrundlage. 9g. Hartgummi. ; i mit Ausnahme von Wasserabdichtungs⸗ tüllen. Lacke und Farben mit Ausnahme von einfachen Anstrichen auf Teilen, die außen am Fahrzeug befestigt werden und der Witterung stark ausgesetzt sind.
583 Alle für die Funktion der Geräte nicht unbedingt erforder⸗ lichen Arbeiten, die einen zusätzlichen Aufwand bedingen, z. B. das Auslegen mit Farbe von Zahlen oder Zeichen Schalt⸗ stellungsmarkierung, Klemmen⸗Nummern und dergl., Zierprägungen der Schaltschlüsselgriffe und dergl. Ünterlegringe an den Geräten mit Halsgewindebefesti⸗ gung, k sind zu unterlassen. §5 4 Die im § 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen vom 1. April 1944 an nur von denjenigen Firmen (im eigenen Werk oder
Allgemeines: Für Erstausrüstungszwecke müssen, falls nicht zwingende Gründe vorliegen, die Norm⸗ ausführungen verwendet werden.
Baumusteränderungen sind zuläss t . — ist und wesentliche Fortschritte hinsichtlich Werkstoff⸗ und Arbeitsaufwand damit erzielt werden.
ig unter der Voraussetzung, daß volle Austauschbarkeit gewährleistet
im Wege der r, ,, hergestellt werden, die vom
Leiter des Sonderringes „Elektro⸗Zubehör für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmoͤtoren“, Herrn Dir. Dr. E. C. Raßbach, I. H. R. Bosch B. m. b. H., Stuttgart, Militärstr. 4, eine Herstellungsgenehmigung erhalten haben.
85 Der Leiter des Sonderringes „Elektrozubehör für Kraft⸗ fahrzeuge und Verbrennungsmotoren“ wird ermächtigt, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge sind beim Arbeitsring „Elektr. , Kraftfahrzeuge“, Herrn Dipl-Ing. Älfred Rehm, i. H. Robert Bosch G. m. b. H., Stuttgart, Militärstr. 4, einzureichen. §8 6 Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und
den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver—⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 1. März 1944.
Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.
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Nichtamtliches
Deutsches Reich
Nr. 5 des Reichsministerialblatts vom 19. März 1944 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin W 40, Scharn⸗ horststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll⸗ sttarif. — 2. Volksgesundheit: Bekanntmachung über die Aufteilung der Aerztekammer Rheinland in die Aerztekammer Düsseldorf, Essen und Köln⸗Aachen.
Aus ver Verwaltung
73 Musterbetriebe des öffentlichen Dienstes
Die Dienststellen und Betriebe des Reiches, des Staates und der Gemeinden haben sich seit Jahren auch am Leistungskampf der deutschen Betriebe beteiligt. 57 von ihnen sind bisher als national⸗ sozialistische Musterbetriebe und 15 als Kriegsmusterbetriebe aus⸗
gezeichnet worden. Ferner erhielten 1239 Betriebe und Dienst⸗
stellen das Gaudiplom für hervorragende Leistungen. Außerdem
wurden verliehen 19 Leistungsabzeichen für vorbildliche Berufs-
erziehung, 41 Leistungsabzeichen für vorbildliche Sorge um die Volksgesundheit, 2 Leistungsabzeichen- für vorbildliche Förderung von KdF., 36 Leistungsabzeichen für vorbildliche Heimstätten und
Wohnungen. 39 Betriebe wurden als vorbildliche Kleinbetriebe , . net. Im Kriegsleistungskampf erhielten bereits 32 Be⸗ triebe die zweite Anerkennung, sind also auf dem besten Wege zum Kriegsmusterbetrieb.
Steuerfreiheit für die Behelfsheime
Im Reichssteuerblatt Nr. 10 veröffentlicht der Reichsfinanz⸗ minister eine Regelung zur steuerlichen Behandlung der Behelfs⸗ heime für Luftkriegsbetroffene. Danach darf der Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer Behelfsheime, die nach geltendem Recht zum notwendigen Betriebsvermögen . als Privatvermögen behandeln. Die Prämie von 17600 Hit bleibt dann bei der Er⸗
* Ersatz u. Son⸗ fender Fertigung
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1944. S. 3
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mittlung der Einkünfte außer Betracht, Eine Einkommenbesteue⸗ rung kommt für den Eigentümer nur in Betracht, wenn das Be⸗ helfsheim zum Betriebsvermögen gehört, Aehnliches gilt für die Prämie bei der Körperschaftsteuen. Für die ern edel wird bestimmt, daß Holzhändler und Baustoffhändler für ihre Liefe⸗ rungen nur ein halbes Prozent Umsatzsteuer zahlen. Für Behelfs= heime wird ein Einheitswert nicht festgestellt und sie führen auch nicht zur Fortschreibung des Einheitswerts für das Grundstück.
Die Behelfsheime werden ferner nicht zur Grundsteuer heran—
gezogen.
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Besteuerung der Gemeinschafts⸗ und Stillegungsbeihilfe Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ist eine Reihe von Einkünften, wie z. B. Fürsorge⸗ und Versorgungs⸗ bezüge, Bezüge aus einer Krankenversicherung, Heiratsbeihilfen und andere Beihilfen der Betriebe in begrenzter Höhe usw., aus
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drücklich für steuerfrei erklärt worden. Zu diesen steuerfreien Einkünften nimmt Staatssekretär Reinhardt in der Deutschen Steuer-Zeitung ausführlich Stellung. Daraus geht hervor, daß die Gemeinschaftsbeihilfe und die Stillegungsbeihilfe, die den Unternehmern stillgelegter oder zusammengelegter Betriebe gezahlt werden, nicht zu diesen nach dem Einkommensteuergesetz steuer⸗ freien Bezügen gehören. Weder die Betriebserhaltungsbeihilfe noch die als Unternehmerentgelt oder Unterhaltsbeihilfe gegebenen Beträge sind steuerfrei. Der Finanzminister hat aber aus Billig⸗ keitsgründen angeordnet, daß der Teil der Beihilfe, der als Unter⸗ nehmerentgelt oder als Unterhaltsbeihilfe gewährt wird, bei der Feststellung des steuerfreien Einkommens nicht zu berücksichtigen ist. Diese Feststellung ist, wie Staatssekretär Reinhardt ausführt, dadurch begründet, daß die Unterhaltsbeihilfe grundsätzlich 85 * derjenigen Beträge nicht übersteigen darf, die dem Unternehmer vor der Betriebsstillegung nach Abzug der Personensteuer als Privatentnahme oder Privatverbrauch verblieben waren.
Wir is ch af is tei
Die Wagniswandlungen und Deckungserweiterungen der deutschen Versicherungswirtschaft aus dem Luftkrieg
Die deutsche Versicherung hat in vielfacher Hinsicht Wagnis⸗ wandlungen und Deckungserweiterungen aus dem Bombenterror auf sich genommen. Nach einem Bericht, den hierzu General— direktor Querfeld in dem Fachorgan „Die Versicherung“ ver⸗ ösfentlicht, wird bei der Hausratversicherung der Luftnotstands⸗ geblete Rücksicht darauf genommen, daß jetzt der Keller Auf— bewahrungsraum für den größten Teil des Hausrats geworden ist. Damit war der Fortfall der Begrenzung der Haftung für den Kellerinhalt in der Einbruchsdiebstahlversicherung gegeben, wie andererseits die vorübergehende Außenversicherung unein— geschränkt zugestanden und auf die Veränderungsanzeige verzichtet wird. Auch ist bei der Einbruchsdiebstahlversichermig die Er⸗ hebung eines Zuschlages für das Unbewohntsein von Wohnungen fortgefallen. All diese Deckungserweiterungen, also Erweite⸗ rungen der Haftung des Versicherers, werden in der Hausxatver⸗ sicherung beitragsfrei zugestanden. In der Industrieversicherung wird größtes Entgegenkommen gezeigt. Leerstehende Wohnungen der Luftnotstandsgebiete weisen auch hinsichtlich der Versicherun gegen Leitungswasserschäden erweitertes Risiko auf. Ferner 4 in der Feuerversicherung auf die vielfachen behelfsmäßigen Heiz- anlagen von an sich nicht heizbaren Zimmern der Aufnahmegaue hingewiesen werden. Auch hier wird seitens der Versicherer auf den Einwand der Gefahrerhöhung verzichtet. In der Sturm⸗ schädenversicherung sind es die ungenügende Unterhaltung der Dächer und die Beschädigungen durch Flaksplitter fowie die Ex⸗ schütterungen durch Schüsse und Bombeneinschläge, die wesentliche
Wagniswandlungen für die Versicherung mit sich bringen. Aehn⸗
lich liegt es in der Glasversicherung. In der Lebensversicherung gewiunt die Deckung der Kriegs gefahr gerade auch mit Rücksicht auf die Luftnotstandsgebiete wachsende Bedeutung. „Diese Bei⸗ spiele zeigen, wie die deutsche Versicherung erfolgreich bemüht ist, allen Anforderungen, die der Krieg durch Wagniswandlungen an sie stellt, gerecht zu werden.
Keine Haftung des Steuerberaters bei gelegentlichen Versehen
In einem Rechtsstreit übet die, Haftungsbegrenzung des Steuerberaters — d. h, in welchem Umfange sich der Steuerberater vertraglich von der ihm im Rahmen seiner Berufsausübung drohenden Haftung freimachen kann — stellt das OSG. Stettin bei der Prüfung der Frage, ob die Vereinbarung einer Haftungs— begrenzung sittenwidrig sei, fest, daß nicht die zur Zeit des Ver— tragsabschlusses herrschenden Anschauungen maßgeblich sind, sondern die zur Zeit der Geltendmachung der Haftungsbegrenzung⸗ bestehenden Auffassungen. Nicht aus jeder Standeswidrigkeit sei ohne weiteres auch auf Sittenwidrigkeit einer standeswidrigen Haltung zu schließen. Entscheidend sei vielmehr, gegen welchen Kreis von Gemeinschaftspflichten im einzelnen verstoßen werde.
Richte sich die Pflichtwidrigkeit gegen die umfassende Gemeinschaft . . 2 * ĩ Massenarbeitslosigleit und Verarmung in Australien nach dem widrig. In diesem Falle seien die Bestands- und Ordnungs⸗
des Volkes, so sei die Standeswidrigkeit zugleich auch sitten—
fler der Volksgemeinschaft berührt, und zwar, wenn eine krasse imkehrung der vom Gesetz gewollten Rechtslage durch den ver⸗ traglichen Haftungsausschluß erzielt würde, zweitens, wenn eine tatsächliche Monopolstellung ausgenutzt werden würde oder wenn die öffentliche Gemeinschafts- und Rechtsstellung eines Berufs⸗ trägers zu unverantwortlichem Handeln in der Volksgemein⸗ schaft mißbraucht oder leichtfertig ausgeübt würde.
Wenn dem Steuerberater die Möglichkeit gegeben würde, ober⸗ flächlich zu arbeiten, so wäre eine Haftungsbegrenzung nichtig. Entsprichkt der Steuerberater jedoch dem Typ des sorgfältigen Steuerberaters, so sei die Vereinbarung einer Haftungs⸗ begrenzung für den Fall eines gelegentlichen Versehens während eines viele Jahre dauernden Beratungsvertrages wirksam. Es handele sich dann um eine Gefahrtragungsvereinbarung in dem Hm, daß der Steuerberater dem Geschäftsherrn zwar die Arbeit der Erledigung aller laufenden Steuersachen ahnimmt, nicht aber das Ristko. (OLG. Stettin 4 U 66 19. 10. 19453.)
Devisenbewirtschaftung Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Albanien
Das Reichswirtschaftsministerium hat durch Runderlaß 12/44 D. St. 7S44 R. St. eine Zusammenstellung der Bestimmungen über die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Groß⸗ dentschen Reich und Albanien veröffentlicht, die in einem am 27J. Dezember 1943 in Tirana unterzeichneten deutsch-albanischen Verrechnungsabkommen vereinbart wurden und vom Tage der Unterzeichnung dieses Abkommens ab angewendet werden. Die Zahlungen zwischen Deutschland und Albanien, die bisher auf dem Wege über das deutsch-⸗italienische Verrechnungsabkommen durchgeführt worden sind, erfolgen nunmehr unmittelbar durch Verrechnung zwischen der Deutschen Verrechnungskasse und der Albanischen Nationalbank, der Banka Kombetare e Shqipnis, in Tirana. Deutsche Schuldner haben den Reichsmark⸗Gegenwert ihrer Verpflichtungen auf das Reichsmark⸗Konto Nr. 4079 der Banka Kombetare e Shqipnis bei der Deutschen Verrechnungs⸗ kasse einzuzahlen. Die Auszahlungen in Albanien, ebenso wie in Deutschland, exfolgen nur nach n , der auf dem Konto des Verrechnungsinstituts des anderen Landes vorhandenen Mittel.
Der Zahlungqwerkehr erstreckt sich grundsätzlich sowohl auf Zahlungen im Warenverkehr — einschließlich aller Nebenkesten — als auch auf Zahlungen für Dienstleistungen sowie auf Zahlungen im Kapitalverkehr.
Es können auf diesem Wege auch Verpflichtungen aus der Zeit
vor dem Inkrafttreten des Abkommens erfüllt werden, soweit
deren Regelung nach den Bestimmungen der Prxivatverträge im deutschitalienischen Verrechnungsverkehr vorgesehen war.
Wirtschaft des Auslandes
Spaniens Apfelsinenabsatz — Steigerung des Inlandsverbrauchs
Valencia, 17. März. Wie aus bisher feststehenden offiziellen Bekanntgaben hervorgeht, hat die letzte spanische Apfelsinenernte insgesamt 430 600 t ergeben; davon wurden bisher im Inland 1I0 000 t verbraucht. Nach Schweden wurden 25 000 t, nach der Schweiz 9000 t, nach Holland 5300 nt und nach auderen Ländern etwa 93 000 t ausgeführt. Auf Grund des mit Deutschland ab— geschlossenen Vertrages über 55 060 t und in der Annahme, daß in den Monaten März und April in Spanien selbst noch weitere 140 000 st abgesetzt werden können, hofft man auf eine fast restlose Unterbringung der letzten Ernte. Die Preise waren bis Januar mit etwa he bis 0, 10 Peseten je Kilogramm wenig zufrieden⸗ stellend für die Produzenten. Erst auf Grund der Gerüchte über einen bevorstehenden Abschluß mit Deutschland zogen die Preise etwas an, um auf 0,47 bis (62 Peseten je Kilogramm stehen zu bleiben. .
Neue Abmachungen über den Warenaustausch zwischen Dänemark und Belgien bzw. Holland.
Kopenhagen, 17. März. Zwischen Dänemark und Belgien ist ein Abkommen getroffen worden, das für die Zeit vom 1. April bis 30. September d. J. einen Warenaustausch im Werte von 7.7 Mill. Kr wechselseitig vorsieht. Tänemark wird in diesem Rahmen nach Belgien u. a, exportieren Fische und andere Lebens⸗ mittel, Zuckerrübenschnitzel, Maschinen und Apparate, Gegen⸗ stände aus Eisen und Stahl. Belgien wird dafür seinerseits an Dänemark vor allem Maschinen und Apparate, Gegenstände aus Eisen und Stahl, Fensterglas, Telephonmaterial, Kupfervitriol, photographische Artikel und chemische Produkte liefern. Ueher
nicht außgenutzte Kontingente und Kontingentteile aus dem im
November 1943 e, , Sondergbkommen über die Liefe⸗ Kartoffeln gegen verschiedene belgische Waren
Dllentiicher Unzeiger
dember d. J. einen Warenaustausch im Werte von 44 Mill. Kr wechselseitig vorsieht. Dänemark wird in diesem Rahmen an die Niederlande u. a. Fische, getrocknete Rübenschnitzel, Medizinal⸗ waren, Maschinen und Apparate sowie Gegenstände aus Eisen und
Stahl exportieren. Die Niederlande werden dafür an Dänemark
vor allem Gegenstände aus Eisen und Stahl, Rundfunkmaterial, Blumenzwiebeln und Faßbänder liefern. Steigerung der schwedischen Einfuhr im Februar ö Stockholm, 17. März. Der starke Rückgang des schwedischen
: h J 3 sᷣ· Außenhandels im Januar war, wie „Nya Dagligt Allehanda X .
berichtet, nur vorübergehender Natur, da im Februar ein wesent⸗ licher Aufschwung eintrat. Der schwedische Import stieg auf 1353 Mill. Fr. gegen 122 Mill. Kr. im Januar und überschritt sogar den Umfang des Vorjahres (147 Mill, Kr.). Die Ver⸗ befsexung, die bet den Warengruppen Mineralien, Metalle usw. zu verzeichnen ist (48 Mill. Kr. gegen 39 Mill. Kr. im Januar
und 14 Mill. Ar, im Februar des Voxjahres) spiegelt eine Er⸗
höhung der Einfuhr von Kohle und Koks im Vergleich zu den
beiden genannten Mongten wider. Auch der Geleitschiffsverkehr
führt zu einer Einfuhrsteigerung.
Kriege
Genf, 17. März. In einem Vortrag über die Lage Australiens nach dem Kriege sagte der dortige Außenminister Dr, Evatt dem Lande eine schwere soziale Krise mit Massenarbeitslosigkeit und Massenverarmung voraus. Die australische ,, ei nach den zur Zeit bestehenden Gesetzesvorschriften völli außer⸗ stande, von sich aus mit derartig großen Problemen ler? zu werden, weil ihre Handlungsvollmachten weitgehend beschränkt seien. Wolle man versuchen, die Arbeitslosenfrage mit den Macht⸗ mitteln der australischen Einzelstaaten zu lösen, dann werde sich mindestens eine Neuauflage der schweren Wirtschaftskrise von 1929j33 ereignen Zu allem kämen noch Inflations⸗ und De⸗ flationsgefahren. Aus dieser Lage könne nur eine starke, mit be—⸗ deutenden Vollmachten versehene Zentralregierung die erforder— lichen Auswege schaffen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 17. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 1327 B., Zürich 578,90 G., so, lo B., Oslo 567,60 G., 66s, 87 B., Kopen⸗ hagen 521, 50 G., 522,50 B., London 95,90 G., 96,10 B., Mabrid 236,65 G., 236, 66 B., Mailand 9o, 90 G., 106,10 B., New York 24,968 G., Es, 07 B., Paris 49,95 G., So, os B., Stockholm 54, 60 G., Foö, so B., Brüssel 39h. 6 G., 400,16 B., Belgrad 49,5 G., sg, os B., rr ed os G., 50, 05 B., Sofia 30, 47 G., 36, 53 B., Athen 16,68 G., 16572 B.
Bu dapest. 17. März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136, 20, Bukarest 2.78 , Helsinki 6, 90, London — —A Mailand 17,7, New Jork — — Paris 56,81, Prag 15,52, Preßburg 11,71, Sofia 4,157, Zagreb 651, Zürich S6, 20.
London, 17. März. (D. N. VB.! New Pork 4,02 ½ς 603 M, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 - 4,47, Schweiz 17,30 –- 1740, Stockholm 16,85 —= 16,956, Buenos Aires (offiz. ——, Rio
S3, 6473, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —
Amsterdam, 17. März. (D. N. B. 12.00 Uhr holl. Zeit.] Amtlich.! Berlin ——, London — — New Jork — — Paris — — rüsse! 30,1 — 30,17, Schweiz 43,653 — 43,71; Helsinki — —, Italien (Clearing — — Madrid ——, Oslo — — Kopenhagen — — Stockholm 44,81 — 44,90, Prag — —
Zürich, 17. März. (D. N. B. 1.40 Uhr. Paris 6æe7n, London i7, 33, New York 4,30. Brüssel 60,25 B., Mailand 22,574 B.,. Madrid 39,75 B., Holland 22934, Berlin 172,55, Lifsabon 17,403, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 3, Kopenhagen 90,7) , Sofia 5,371, Prag i725, Budapest 104,59, Zagreb 8, 75, Istanbu. 3,50 B., Bukarest 2,37, Helsinki S, 75, Preßburg 15,90 Buenos Aires 97, 25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 17. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 1,79, Berlin 191,80, Paris 10, 8é, Antwerpen 76,so, Zürich [ii,z5, Rom — — Umsterbam 264,70, Stockholm IIc, 18, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 17. März. (D N. B. London 16385 G., 16,55 B., Berlin 167,50 G. 168,50 B., Paris — — G., 8,00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,860 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen S7, 60 G.. 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95, 6ß B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8, 3) G. 8,59 B., Rom — — G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid — — G., Türkei —— ., Lissabon —— G., 17,t5 B.. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. ;
Oslo, 17. März. (D. N. B.) London —— G. 17,715 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 10, 00 B., New York == G., Lao B. Amsterdam — — G., 2.35 B. Zürich 101,59 G., 103,00 B. Helsinki 8,10 G., 9,29 B., Antwerpen —— G., 71,50 B., Stockholm 104,565 G., 105,10 B., Kopenhagen 9175 G., 92,25 B., Rom — — G., 23,26 B., Prag —— G., — — B.
London, 171. März. (D. N. B.) Silber Barren vrompt 28,50 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangs versteigerungen.
3. Aufgebote, 6. Austlosung usw. von
4. Oeffentliche Zustellungen, ⁊. Attiengeselisch aften, 10. Gesetschaften m. d. S., Ber suft⸗ ĩ ; I. Artrten, 11. S . 14. Deutsche R 9 n. k — ] 12. — und Rommanditgesellschasten, 18. — 2
auf 9g. Deutsche Rotlonialgeselschaften,
183. Unfall⸗ und ler / —— eichsbant und Bankans weile. edene Bekanntmachungen.
ᷣ after der erloschenen Firma M.] Gericht anzumelden, widrigenfalls ge⸗ boren am 26. August 1896 in Mühl⸗ 3. Aufgebote e . 1 Viersen, mäß 5 1954 BGB. festgestellt wird daß hausen (Thür.), zuletzt wohnhaft da⸗ hische selbst, vermißt seit 24. Juni 1916 (Ge⸗
Arnold Hüpkes, KG.,
31338 Aufgebot.
Franz fe, , . . Sandwei . das Aufgebot folgender Urkunde bean⸗ tragt: Grundschuldbrief des Grundbuch= und Erben, Hummen, amks Sandweier vom 23. März 193
haben das Aufgebot der im Grund ein anderer Erbe als der Preu 2 ier hat huch von Viersen Band 91 Blatt 3617, Fiskus nicht vorhanden ist, Der reine fecht vor Verdun) für tot zu erklären. g Eigentümer Ww. Johann Hummen Nachlaßwert beträgt 800 HM.
in Abt. III unter Nr. 15 für die Firma M. Arnold Hüpkes, KG. in Viersen, eingetragenen
Amtsgericht Berlin⸗Weißensee.
über 1000 Cal, ,. im Grund⸗ rn ndschu t bon hh Fenngolzmert 31341 mer 64,
buch Sandweier Band 47 BI. 25 if? Abt. Nr. und Band 13 Bl. S5 ben ragt III. Abt. Nr. 6 auf den Grundstücken
. 33353 ann auf den 6. Juli 1944, . Lgb. Nr. 287, 1055, 2251 und 6213, , Uhr, vo? dem i , wc:
Gericht in Viersen, Sitzungssaal, an⸗
9. n 3er . ö. dessen Ehefrau Else geb. Kaltenbach in . Der End den der Urkunde i, m , i d wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ Rechte anzumelden un gebotstermin am. Dienstag, den 17. Ol⸗ e rn
lober 1944, vormistags 10 Uhr, vor dem losghllarun 9 hn. Amtsgericht hier, J. Stock, Zimmer Viersen, den 9. Mär Nr. 14, seine Rechte anzumelden und
wird aufgefordert, spätestens in dem
vorzulegen, widrigenfalls die : der Urkunde erfolgen wird. 31339 2 ir 104. Dutlh Beschluß vom 22. 2. 1944 Durch Amtsgericht.
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4. Oeffentliche ustellungen
Der bezeichnete Verschollene wird auf— 31189 Deffentliche Zustellung. Berlin⸗Weißensee, den 11. März 1944. gefordert, sich spätestens in dem auf Der Paul Zeitz, Lagerarbeiter in den 13. September 1944, 19 Uhr, vor e, Pflügersgrundstr. 38, jetzt dem unterzeichneten Gericht, Zim- Mannheim⸗Luzenberg, Untere Ried⸗ Wässentliche Aufforderung an un e, , ,. n e r, . 22 3 , Zt. Obergefr. rkunde effentliche Au un- termine zu melden, widrigenfalls die bei der Wehrmacht, Res . bekannte Erben der am 8. Juni 1838 TZodezerklarung erfolgen wird. An welka bei Bautzen, Prozeßbevollmächtig⸗
⸗Laz. Klein⸗
vormittags in Hildesheim verstorbenen ö alle, welche Auskunft über Leben oder ter: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Horch in
Kleinrentnerin Marie Hennecart, si zu melden und ihr Erbrecht urkundli
233/35. ; . ui g. Amtsgericht Hildesheim. Abt. 8.
ö. Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ Mannheim, L. S. 135, klagt gegen seine j ö h mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ Ehefrau Frieda Zeitz geb. Stegmann, Aufgebotstermin seine binnen 6 Wochen nachzuweisen. — Vl stens im Aufgebotstermine dem Ge. Mannheim, Pflügersgrundstr. 8, mit n richt Anzeige zu machen. Mühlhaufen (Thür.), Amtsgericht.
dem Antrag auf Scheidung seiner am 11. Dezember 19366 vor dem Standes. amt in Mannheim geschlossenen Ehe auß
— 4 Wæx 23. 44 — hat das Kammer⸗
die Urkunde vorzulegen, andernfalls
mrrd bie Urkunde für? kraftlos ertlärt lsl340) e , . als
werden. 3 VI 23/44. Der am
Baden⸗Baden, den 5. März 1944. Amtsgericht. 3.
ig 7 Aufgebot.
mann in Viersen,
räulein, ebenda, als letzte Gesell⸗ 10. Mai 1944
verstorbene deutsche. Staatsangehörige durch den der am 17. August 1915 in Rentenempfänger Gustav ier a Berlin⸗Hohenschönhausen, Kolonie Einig⸗ für 3 keit, n 6, it. , , . 3 F713. 1. Heinrich Hüpkes, Kauf⸗ Erben ermittelt werden konnten, ver, T . 12, storben. Alle Personen, denen Erbrechte 31343) ; 34
27. Frau Ww. Josef. Brors, Maria aus dem Nachlasse zustehen, werden Der Schneider Wiegand Noll in 2009 Reef geb. Hüpkes in Viersen, Am e, hiermit von Amts . . n. ö. , , ten, 3. Eli üpkes, Kauf⸗ ihre Rechte. 4 achla zu ra hat beantragt, = eri J ĩ ö E dem unterzeichneten schollenen Stricker .
kerct in Berlin den Beschluß des
reier aus Wurzen geborene Schütze Kurt Reichart ö erklärt worden ist, aufgehoben. Kammergericht Berlin.
Aufgebot.
Langensalzaer
Noll, ge, 31342
Ausschlußurteil des Amts- Grund des 5 49 des Ehegesetzes. Der gerichts Meuselwitz vom 8. März 1914 Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ . 3. II 1 ist , i, ö 36 Rechtsstreits ö . rief vom 3. Februar 1934 über die vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts ,, ,, n, , . auf Band 7 Blatt 200 des Grundbuchs Mannheim im en e e, in m . , für Zechau in Abt, IIJ unter Nr. 4 Mannheim, 2. Stock, Zimmer 215, auf für die Ruppiner Bank, eingetragene Freitag, den 12. Mai 1944, vorm. Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ 3s Uhr, mit der Aufforderung, einen pflicht, in Neuruppin eingetragene, mit bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ z vom Hundert jährlich vom J. August anwalt zu bestellen. Heidelberg, den 1934 ab verzinsliche Grundschuld über 4. März 194. Der Urkundsbeamte der ür kraftlos erklärt worden. Geschäftsstelle des Landgerichts Mann⸗ Meuselwitz, den 13. März 1944. Das Amtsgericht. Dr. Müller.
heim in Heidelberg.
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