1944 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 22. März 1941. S. 2

imm ̃ uf Berufstrankheiten VBestimm eng zur Durchführung der Vierten Verordnung zur Ausdehnung der Unfall versicherung auf Be ö. vom 29. Januar 1943 (RG SBi. 1 S. 85). Vom 7. Februar 1944 1 1106242 - 807 -.

Auf Grund des § 4 der Vierten Verordnung zur Aus⸗ dehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 29. Januar 1913 (RGBl. 1 S. 85 RArbBl. AN.] S. II 64) wird bestimmt: ;

Das Reichsversicherungsamt.

Das durch § 1 der Bestimmungen zur Durchführung der Dritten Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom 1s. Dezember 1936 vom 9. März 1937 (RArbBl. AN.] S. IV 98) vorgeschriebene Formblatt

Abteilung für Unfallversicherung.

ersetzt. Dr. Kieffer.

nach Muster B. Aerztliche Anzeige über eine Berufskrankheit wird durch ein Formblatt nach dem beiliegenden Muster B.

Aerztliche Anzeige über eine Berufskrankheit

Verordnung

zur Durchführung des Erlasses des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vom 9. November 1943 be⸗ treffend Freimachung von Fertigungseinrichtungen aus der laufenden Produktion für vordringliche Rüstungsfertigungen

1. Mit der Durchführung und Ueberwachung der Frei⸗ machung von Fertigungseinrichtungen gemäß obigem Erlaß werden die Wehrkreisbeauftragten als Vorsitzer der bezirklichen Maschinenhauptkommissionen beauftragt.

2. Unter die nach obigem Erlaß frei zu machenden Ferti⸗ gungseinrichtungen fallen Maschinen für Metall- und Holz⸗ bearbeitung, Einrichtungen zur Oberflächen und Wärme⸗ behandlung, elektrische und autogene Schneid⸗ und Schweiß⸗ maschinen und Betriebsfördermittel.

3. Die Auslastung der Werkzeugmaschinen ist aus den bei den meisten Betrieben eingeführten Maschinen⸗Belegungs⸗ plänen ersichtlich, die auf Verlangen den mit der Ueberprüfung des Maschineneinsatzes beauftragten Dienststellen und Per⸗ sonen des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion vorzulegen sind. Wo solche Maschinen⸗Belegungspläne noch

nicht geführt werden, wird das in der Anlage beigefügte Form⸗ blatt Anlage 1 zur Einführung empfohlen. Von der

2 * m mmm, P (Vorderseite) Anlage. (Rückseite) * ; Mu ster HE. ö

ö * * 5. a) Seit wann ist der Erkrankte arbeits⸗ ,

5 644 unfähig?

. . Arztliche Anzeige y) ö. ö Krankenhaus ist der b)

d ! 8 * 9 2 2

13 über eine Berufskrankheit Erkrankte in,, 66.

8 ** ö . oder befin et er ich 1 ause 2

* 2887 1. Durch die Verordnungen über Ausdehnung der s 3

8 ** Unfallversicherung auf Berufskrankheiten vom ) Welcher Krankenkasse gehörte ber 6) ......

35 22 185. Dezember 19566 und 29. Januar 1943 (RGBl. Erkrankte bei der Inanspruch⸗

. 193661 S. 1117 und 1943 1 S. 85) sind bestimmte, nahme ärztlicher Hilfe (Nr. 4a

3 3* in einer Liste aufgeführte Krankheiten als Berufs⸗ und b) an?

3 * krankheiten im Sinne der Unfallversicherung be⸗ .

1 *2 zeichnet worden). .

e 6. Kurzer Untersuchungsbefund:

3 Nach 57 der Verordnung vom 16. Dezember 1936 hat ein (Soweit erforderlich, auch Unter⸗

535 Arzt, der bei einem Bersicherten eine Berufskrank⸗ suchung des Urins, Blutes usw.)

86 heit oder Krankheitserscheinungen feststeltt, die . ; Angabe „Ekzem“ genügt nicht

* den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit recht⸗

5 ** fertigen, diese Feststellung dem für das unternehmen ;

2 ** zuständigen Träger der Unfallversicherung (Be⸗

K rufsgenoͤssenschaft usw.;) oder dem Staatlichen . Gewerbearzt unverzüglich anzuzeigen.

D 22. Anzuzeigen sind die in Spalte M der Liste aufgeführten

5 53* Berufskrankheiten, wenn sie nach Ansicht des Arztes durch 8 6 35 berufliche Beschäftigung in einem der in Spalte 1II neben 2 ** der Krankheit aufgeführten Unternehmen verursacht Frei halten für die X . worden sind. Die Anzeige ist auch dann zu erstatten, wenn Berufsgenossenschaft T * 2* die Berufskrankheit durch plötzliche Einwirkung (Unfall)

5 3 verursacht worden ist. X 333. Diese Anzeige ist in doppelter Ausfertigung einzusenden. 5 ö ** 4. Der Arzt hat für die Anzeige Anspruch auf eine Gebühr gegen den Versicherungs J. Welche Berufskrankheit liegt vor ober a) 4. 2 6 3 528 träger. Wenn ein Arzt die Anzeige gar nicht oder 5 ö. Li ,. . ö. der wird angenommen? 5 & * Gewerbearzt oder der Versicherungsträger eine Bestrafung des Arztes bei der zu⸗ . ö ö.

5 28 ständigen Aerztekammer beantragen. b) ö der Liste der b) Laufende Nr... .... 55... ..: dec Liste 64 5. Bei Todesfällen oder Massenertrantungen ist die zuständige Berufsgenossen= h 5 6 8* schaft (oder deren zuständige Sektion, Bezirksverwaltung) unverzüglich gegen Kosten⸗ ) Auf welche kennzeichnenden Krank 60) . 7 . erstattung telegraphisch oder fernmündlich zu benachrichtigen. heitserscheinungen stůützt sich die 2 3 ** Annahme? 9 * . 1. a) Vor⸗ und Familienname, Wohnort a) .... 4444444 24444244 (Möglichst eingehende und er⸗ 6 5537 und Wohnung des Erkrankten (Vorname) (Familienname) schöpfende Antwort erbeten) * Gem e i def e, . K ' 3 (Wohnort) (Wohnung) *

8 235 ;

ö b) Geburtstag und jahr des Er⸗ b) geboren am...... . 4

53 krankten 23673 e) Staatsangehörigkeit ö . 2 d) Familienstand d) ledig verheiratet verwitwet ge⸗ 7 34 schieden 8 33 ** e) Zahl der Kinder (ausgenommen ö Kinder unter 18 Jahren

2323 Stief⸗ und Pflegekinder) unter

28553 18 gin, Ifteg . d) Welche Behandlungsmaßnahmen q)

3 ; wurden bisher durchgeführt? 8 53. 2. Bei welchem Unternehmen (Firma) w K 226 1 35 7* ist der Erkrankte tätig?

6 ö , . ö 2

2532

D 2 8. . .

23 3* b) In welchem Betriebsteil? J e) Handelt es sich um den Rückfall e) 7 ** (3. B. Laboratorium, Steinhauerei) (wievielter?) einer früheren glei⸗ s

28 * ‚! P

. e) Bei welchem Versicherungsträger , , K chen oder ähnlichen Erkrankung?

1258 (Berufsgenossenschaft) ist das f) Welche früheren Erkrankungen des f) 383 833 Unternehmen versichert? Versicherten sind Ihnen bekannt? 8 3 966 = 5 2 3. a) Genaue Beschreibung der Be⸗ a)

6 schäftigung, die die Berufskrank⸗ 5 2533 heit verursacht haben soll oder aus

ö der sich der begründete Verdacht

5 * des Vorliegens einer Berufskrank⸗ ; 83 23 heit ergibt. ;

335 8. Im Falle des Todes: Hat eine Leichen⸗

25 * oͤffnung stattgefunden?

. (Wann, durch wen?)

* ** * b) Dauer der Beschäftigung zu a) , ö 33 9. a) en , e, a)

. ) Frühere Beschäftigungen ähnlicher é) b) Wenn die Anzeige zu spät erstattet b)

. Art (Firma, Ort, Zeit) wird, weshalb geschieht dies?

2 ?

33 4. Zeitpunkt (Ort): eee eee ee den. . .... e 2 e 2 2 2 194... .

S 3 * är: j * w—— , 5 , ö K

* 9 * 9. . i ten . , . Anschrift: e ö Unterschrift des Arztes)

22 * bh des Genn ber wehen ,,,,

2221 handlung ö

3333 6) des Todes J ' d Postscheck⸗ 2 ; —— 2

433 * Bank. Konto: 222 GBeidruck des Namensstempels oder

J ) Die Liste der Berufskrankheiten kann jederzeit unentgeltlich von den Versicherungsämtern Wiederholung des Namens in Schreib⸗ oder den Trägern der Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaften) bezogen werden. maschinenschrift erforderlich)

allgemeinen Einführung eines Formblattes wird mit Rücksicht auf die Zeitumstände abgesehen. )

4. Jeder Betrieb hat sofort alle Möglichkeiten der Frei⸗ machung von Fertigungseinrichtungen durch weitestmöglichen Uebergang auf Mehrschichtenarbeit bei gleicher Belegschaftszahl auszuschöpfett. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei der derzeitigen Arbeitseinsatzlage Be⸗ triebe, deren Fertigung nicht in einer besonders hohen Dring⸗ lichkeitsstufe liegt, mit der Zuführung weiterer Arbeitskräfte nicht zu rechnen haben.

5. Die auf diese Weise frei werdenden Fertigungseinrichtun— gen sind auf Formblatt Anlage 2 in vierfacher Ausferti⸗ gung von den Betrieben an die Maschinenhauptkommission des zuständigen Wehrkreises zu melden. Auf dem Meldeformblatt ist ausdrücklich der Zeitpunkt der Freimachung der Maschinen zu vermerken. Es soll den Betrieben genügend Zeit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen im Betriebe belassen bleiben. Es wird jedoch erwartet, daß die Betriebe diese Möglichkeit nicht dazu benutzen, um die Freimachung der Fertigungseinrichtungen auf unbestimmte Zeit hinauszu— schieben. Die Wehrkreisbeauftragten sind deshalb gehalten, nötigenfalls den einzelnen Betrieben Termine zu setzen.

Sofern ein Betrieb nach Ausschöpfung aller in Ziff. 4 ge⸗

nannten Möglichkeiten nicht in der Lage sein sollte, Ferti⸗ gungseinrichtungen frei zu machen, hat er in jedem Fall Fehlanzeige an die Maschinenhauptkommission zu er⸗ statten.

6. Es sind nur voll 8 Fertigungseinrichtungen (Werkzeugmaschinen nur mit Einzelantrieb) frei zu machen.

J. Die Maschinenhauptkommissionen haben drei Ausferti⸗ gungen des Vordruckes Anlage 2 sofort nach Eingang an die Maschinenstelle des Rüstungslieferungsamtes, Berlin Wöàß, Großadmiral⸗von⸗Koester⸗Ufer 35, einzusenden- (Eine Ausfertigung bleibt bei der Maschinenhauptkommission.) Hier⸗ bei können Vorschläge für einen Einsatz von Fertigungsein⸗ richtungen im eigenen * in ,. werden.

8. Ueber den weiteren Einsatz der Fertigungseinrichtungen

entscheidet unter Beiziehung der fachlich zuständigen Aemter

die Maschinenstelle des Rüstungslieferungsamtes.

Der Maschinenstelle liegen die Maschinenanforderungen für die vordringlichen Rüstungs⸗Programme der Ausschüsse und Ringe vor. Diese werden, soweit eine anderweitige Bereit— , nicht möglich ist, aus dieser Aktion zusätzlich gedeckt werden. ;

Sofern ö Ausschüsse oder Ringe Vorschläge für den Wiedereinsatz der durch diese Aktion aus ihrem Firmenbereich

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 69 vom z. März 19414. 8g. 3

,,

frei , . Fertigungseinrichtungen zu machen haben, sind

diese der aschinenstelle vorzulegen, die nach' An! öre Auständigen Ausschusses be, nn, über . , . Fertigungsein richtungen entscheidet.

9g. Sämtliche reichseigenen und wehrmachteigenen Betriebe haben mit Rücksicht auf die Kriegslage diese Aktion ebenfalls durchzuführen. Der Abzug frei werdender Fertigungseinrich⸗ tungen erfolgt nach vorheriger Verständigung mit den zustän— digen Reichsbehörden bzw. Wehrmachtteilen.

10. Die zuständige Maschinenhauptkommission ist ver— pflichtet, die von den Betrieben gemachten Angaben im Be— trieb stichprobenweise auf Richtigkeit nachzuprüfen. Bei Fehl⸗ anzeigen und ungenügenden Ergebnissen hat in jedem Fall eine Nachprüfung zu erfolgen. Bei mangelhafter oder bewußt fahrlässiger Durchführung des Erlasses ist sofort Meldung an den Chef des Rüstungslieferungsamtes zu erstatten.

11. Für Einzelbetriebe von Konzernen ist jeweils diejenige Maschinenhauptkommission zuständig, in deren Bereich der e,

12. Die erforderlichen Vordrucke (Anlage 1 und 2) sind von den Betrieben selbst zu erstellen. ; ö

Berlin, den 17. März 1944.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

In Vertretung: Dr. Schieber.

Anlage 2

Meldung

über freie Werkzeugmaschinen und Fertigungt einrich⸗ tungen gemäß dem Erlaß des Reichsministers für NRüstung und Kriegsproduktion vom H. November 15dz

Meldende Firma:

Fabrikat: Type: Meldedatum: Baujahr:

Art der Maschine oder

: Inv. Nr.: Fertigungseinrichtung: ?

Hauptabmessungen:

Zeitpunkt der Freistellung:

Besondere Bemerkungen und Zusätze:

———

Unterschrift:

Anlage 1

Firma:

Selegungsplan für Wertzeugmaschine:

gan,

k , Bilan mr, . Arbeitssto. Gefolgschaster Kontr. Nr. . 6 ö sz efolgschafter Kontr-Nr. Lohngruppe Termintafel —— Soll ne,, k, . —— —— Ist 2 Schicht ——* = . —— * JJ Monat:. ...... Jahr:. ..... sr Zeichnungs-⸗Nr. Arbei J grid. Stsczcss ö 3 1. J 1 Auftrags⸗Nr. des Wertstickh s Gus. 6 a , . 14 96 101112 13 1416 , 2 n ec e 26 27 26 20 30 3] , i ,, . U J . i . J 1 6 .

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Aufgestellt zu: ..... , . am;

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Nahrung für alle Schaffenden

Reichsobmann Behrens: Die Leistungskraft muß erhalten bleiben!

Auf einer Landvolkkundgebung, die anläßlich der Wanderschau „Mehr Milch mehr Fett“ in Passau stattfand, sprach in Gegen— wart von Gauleiter Wächtler und zahlreicher Vertreter von Partei, Staat und Wehrmacht der Reichsobmann des Reichsnähr⸗ standes, Bauer Gu st av Behrens, vor 4000 Bauern und Bäuerinnen über die gegenwärtige ernährungspolitische Lage. Der deutsche Bauer trägt, so führte der Reichsobmaunn aus, in diesem Kriege die Verantwortung dafür, daß die Leistungskraft aller schaffenden Menschen im Reich und in Europa durch eine ausreichende Ernährung erhalten bleibt, und daß die Ernährung in den ausgebombten Städten in Ordnung ist. Für die er⸗ nährungswirtschaftliche Führung ergeben sich daraus besondere Aufgaben. Sie muß mindestens auf ein Jahr im voraus planen und bei ihren Versorgungsbilanzen alle Ünsicherheitsfaftoren der landwirtschaftlichen Erzeugung in Rechnung stellen. Der Reichs⸗ obmann schilderte die Lage auf den einzelnen Versorgungsgehieten. Das Schwergewicht liegt bei Brot, Kartoffeln, Gemüse und Fetz. Der guten Getreideernte dieses Jahres fieht eine schlechte Kar⸗ toffelernte gegenüber, für die ein Ausgleich herbeigeführt wird. Auch beim Gemüse haben wir im letzten Jahre leider trotz ver⸗ größerter Anbauflächen eine geringe Ernte gehabt. Wir brauchen aber das Gemüse als wichtigen Vitaminträger und als Füll— nahrung. Der Reichsobmann richtete daher an das Landvolk die Aufforderung, den Gemüseanhbau stärker zu pflegen. Neben diesen Nahrungsmitteln steht das Fett an erster Stelle. Seit 1934 sind in der deutschen Milchwirtschaft alle Anstrengun⸗ gen gemacht worden, auf wirtschaftseigener Basis das fehlende Kraftfutter auszugleichen. Trotz des Krieges ist die Milch— produktion von Jahr zu Jahr gestiegen, dennoch können auf diesem Gebiete noch Leistungssteigerun gen erzielt werden. Das gilt für die Erzeugung ebenso wie für die Erfassung und Ablieferung. Der Reichsobmann zeigte die Einsparungs⸗ möglichkeiten, die auf dem bäuerlichen Hof im Eigenverbrauch, im Milchverbrauch der Deputanten, der Kriegsgefangenen und der ausländischen Arbeitskräfte gegeben sind.

Auch in den beiden weiteren Fettquellen, dem Oelfrucht⸗ anbau und der Schweine mast, liegen noch bedeutende Reserven. Wenn der Rapsanbau auch ir gleichmäßig ist, so stützt er doch dank der erhöhten Anbaufläche unsere Fettversorgung erheblich. Nachdem das Anbausoll für die Winterölfrüchte in diesem Jahr erfullt ist, komn ĩ nächsten Wochen darauf an, die vorgesehene Sommerölfrüchte in vollem Umfange zu ;. Aufbau unserer Schweinebestände läßt für das komme nde Jahr so viel Mehrschlachtungen erwarten, daß auch dadurch unsere Fett⸗ bilanz cufgebessert wird. Wenn auch Brotgetreide und Kartoffel für die Mast nicht in Frage kommen, so word der Baner aus den Möglichkeiten seines Betriebes Mittel finden, um die Schwerne⸗ mast aufrechtzuerhalten. Bisher hat der Bauer in seinen Kräften stand, um die Erzeugun Daß dies auch für die Viehhaltung zutriff t der letzten Zählung. Besondere Sorgfalt wird der des Rindviehbestandes zugewendet, ĩ Milchlieferant in erster Linie ei duttionsm: solches geschont werden muß. Eingriffe in den

daher nur im Rahmen der Nachzucht erfolg Viehhaltung muß auch vom Standyunkt des wirt Düngers betrachtet werden, dem heute bei de Sandelsdüngergaben erhöhte Bedeutung zukommt. ö Worten wandte sich der Reichsohmann gegen die Aa Sn nSGFJ der Kleintierhaltung. Eine über den normalen Sand hinausgehende Zahl von Kaninchen, Gãnsen nnd Erren itt Tie mehr aus den natürlichen Abfallprodukzen e futtern. emden nimmt den Schweinen das Futter weg.

Es wäre ein leichtes, vom deatschen Banern die geferderzen Mehrleistungen zu erwarten,. wenn ihm der nomoendige Damnde l dinger und die Maschinen nnd Gerate in der erforderlichen Seh

r Berfügung gestellt werden / kõnnten. Das ist aber net mmer der Fall Trotzem, so schloß Reich tobeagne Bedrer ern, ür. führungen, werden wir in der Landmirtschaft die Sen

24 n .

*

an 8 nern, Dear

s in diesem Stadiam des Kriege ewdartei werden. von uns

seinen Erträgen nicht

vollem Umfange vollbringen. Der deutsche Bauer weiß, um was es heute geht, er trägt bewußt seine Verantwortung und ist ge willt, das letzte zu leisten, um den Sieg erringen zu helfen. Nahrung ist Waffe, so heißt unsere Parole, aber nur dann, wenn das ganze Volk so lange zu essen hat, bis wir diesen Krieg unter Adolf Hitler siegreich beendet haben.

Arbeitsbesprechung des Außenhandels

Unter dem Vorsitz von Carl Freiherr v. Schröder fand eine Arbeitsbesprechung des Beirats und der Geschäftsstellenleiter der Abteilung Außenhandel der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außen⸗ handel statt. Frhr. v. Schröder wies darauf hin, daß auch im seften Kriegsjahr der Einsatz der Privatfirmen im Außenhandel für mannigfaltige Aufgaben stark sei. Er betonte zugleich, daß die führenden Männer der Organisation einen strengen Maßstab an die Tatigteit der Firmen, auch in bezug auf Leistung und Entgelt, anlegen müßten. Der leitende Geschäftsführer, Dr. v. Poll, gab einen Ueberblick über die Arbeit der Selbstverwaltung des Außenhandels, wobei er auch auf Fragen der Handelspolitik in ihren Zzusammenhängen für den gegenwärtigen und künftigen Warenverkehr einging. In den anschlie ßenden Beratungen wurden besonders Fragen des Einsatzes in den Westgebieten, der Ausfuhr⸗ preise, der Ein fuhrverbilligungen und der Besteuerung des Außen⸗ handels erörtert.

Wirtschaft des Auslandes

Die Kohlenproduktion Spaniens 1943 Madrid, 21. März. Nach offiziellen Angaben hat die spanische Kohlenproduktion im vergangenen Jahr 0,8 Mill. t gegenüber 10, Mill. t im Jahre 1912 betragen. Davon entfallen auf' Stein— kohlen 8,3, auf Anthrazit 1,3 und auf Braunkohlen 152 Mill. t.

Produktionserfolge der spanischen Textilindustrie

Madrid, 21. März. Nach den statistischen Angaben des spanischen Textilsyndikats hat die spanische Textilindustrie im Jahre 1913 insgesamt 392,5 Mill. Meter Gewebe im Werte von 3,275 Mrd. Veseten hergestellt, d. h. 75 Mill. Meter mit 350 Millionen Peseten mehr als im Jahre 1942. An erster Stelle stehen die Baumwoll- gewebe mit 300 Mill. Meter, dann folgen Seide mit 138 und Woll⸗ gewebe mit 44,5 Mill. Meter. An der Produktion sind insgesamt 11439 Unternehmen beteiligt, die zusammen ca. 450 0900 Arbeiter und Angestellte beschäftigen.

Die spanische Baumwolleinfuhr war im letzten Jahre mit 85 06 t doppelt so hoch wie im Jahre 1942. Die spanische Seiden⸗ industrie, die ihre Erzeugung von 45 Mill. Meter im Jahre 19312 auf 43 Mill. Meter im vergangenen Jahr steigern konnte, produ⸗ ziert gegenwärtig 50 . mehr als im Jahre 1935. Nach Ver⸗

wdollständigung der von den spanischen Behörden ergriffenen Maß⸗

zahmen zur Förderung der Seidenraupenzucht wird Spanien im Jahre 1950 seinen Inlandsbedarf an Seide völlig allein decken

Förderung der Normung in Frankreich Daris A. März. Betanntlich sind die französischen Behörden

ett emen zwei Jahren um die Normung und Tyvenvereinfachung m der französischen Industrie bemüht. Um diesen Bemühungen die netwendige finanzielle Grundlage zu geben, wurde jetzt an⸗ Terdner. daß alle Organisationen und Ausschüsse der französtichen Jade trie. soweit ie an den Lenkungsmaßnahmen inte resftert bzw. Dercilteat fad. 1 T ihrer Jahresansgaben für die Finanzierung der Termen de rschriften zu verwenden haben.

Ars abrberiũchnt5 im Schweizer Außenhandel für Februar Där A Marz Die Einfuhr der Schweiz im Februar be⸗ ig auf 25 S5 Wagen zu je 10 To. und stellt reren Ser den is 4 Mill ffra dar. Tie Ausfuhr dagegen belief ac mr Rr Deen im Berte von 142.7 Mill ffrs Im Januar

R der ener ze rische Einfuhr einen Wert von 125 Mill.

Ser dez ang dea Dirtichafta teils anf der falgenden Seite

ö // .

Nichtamtliches

Deutsches Reich

I. Stand der Reichsschuld

2fd Betrag 56. Bezeichnung der Schu!d (in a. RA) 230 9. 43 31. 12. 43 A. Fundierte Schuld a) Auf Reichsmart lautende Schuld: 1 3! / Schatzanweisungen des Deut— schen Reichs von 1943, Folge 1I1 41048, 7 2 3!“ Schatzanweisungen des Deut. schen Reichs von 1943, Folge 11 369,5 5h69, 9 3 3 Men Schatzanweisungen des Deut- chen Reichs von 1943, Folge nl 5 070,9 6085,9 4 6 Anleihe des Deutschen Reichs von 1913 . 68999 5 3 M 9 Schatzanweisungen des Deut schen Reichs von 1942, Folgen l, ,, dae 6 3. M6 Anleihe des Deutschen Reichs bon 19a 9 aan g 7 3 6 Schaßanweisungen des Deut— schen Reichs von 1941, Folge VM 39,7 39,7 8 31½, 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1941, Folge VI 10,0 40,0 9 31s, 9 Schatzanweisungen des Deut- schen Reichs von 1911, Folgen 1— 14 999,) 14 999,9 10 'is, 76 Anleihe des Deutschen Reichs hon ele, 921,7 921,7 11 495 Schatzanweisungen des Deut— schen Reichs von l9ah, Folgen -V 7838, ]7 837,3 12 455 Anleihe des Deutschen Reichs von 1940 z,, 4203, 1207, 1 13 47 Y Anleihe des Deutschen Reichs ,,, J 3 841,3 3 841, 14 4 oy Anleihe des Deutschen Reichs ö,, , 2928,86 292855 16 Desgl., Zweite Ausgabe ö. 167,2 767,2 16 4 5 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1939. z 51,2 51,3 17 1 4, Schatzanweisungen des Deut— schen Reichs von 1938, Folgen VI! , 37, 5 37,5 18 41 75 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, k 1 669,5 19 4 Y, ausloabare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1838, Dritte Folge. J 1 846,7 20 A41* Anleihe des Deutschen Reichs 8, 15309, 1 359,5 21 Desgl., Zweite Ausgabe.... 932,3 908,3 22 11 Y5 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, ,,, 56909, 7 699,6 23 44 Y½, Anleihe des Deutschen Reichs , 56, 661,9 24 Reichsschulbbuchforberungen, eingetr. auf Grund von 5 65 des Gesetzea zur Regelung der landwirtschaft⸗ lichen Schuldyerhältnisse, ; 40, 40,3 25 14 MS auslosbare Schatzanwe jungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge J 569,8 497,5 26 Desgl., Zweite Folge 3656, ! 556, 27 43 995 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935 5,9 657,2 25 Schuldschemdarlehn von 1938. 56,7 565, 7 29 44 H auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1935. 277,5 125, 360 4 75 Schuldscheindarlehn von 1935 2s 4, 264,1 31 43 * Anleihe des Deutschen Reichs von 1935 . 6885, 685,1 32 Desgl., Zweite Ausgabe 5 305,9 905,9 33 4 Y Anleihe des Deutschen Reichs on,, . J 33, 33,0 34 43 *, Schatzanweisungen des Teut⸗ schen Reichs von 1934 ö 10,5 35 Reichsschuldbuchforderungen 5. frei⸗ willigen Arbeitsdienst. . 4,5 4,5 365 Reichsschuldbuchforberungen, einge⸗ tragen auf Grund a des Kriegs schäbenschlußgesetzes 517,0 516,7 b) der Polenschäbenverorbnung. 75,7 76,7 37 Schuldscheindarlehn von 1928. 5,1 6,9 35 Anleihe ablosungsschuld des Deutschen Reichs: a) mit Auslosungasrechten 2023, 0 19433 b) ohne Auslosungsrechte 57, , 57,8 39 Rentenbankdarlehn . 159,9 1 549,9 Summe a 102 412,0 198 546,2 b) Auf fremde wähtung lautende Schuld (in Millionen): 40 6 Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 . 295,3 298.2 J 41 Internationale 5] Yhige Anleihe des Deutschen Reichs 1530 553,7 363, . 29,4 . fr. Ir... 22434 k hfl. . 59,5 ,,, 90,6 Schwed. Ec... 60,5 Schweiz. Fr. 73,2 k 29,3 1 Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 234,5 252, S (Nennbetrag). 32 2 Einlõfungsbetrag zu los z. = 33,ů5 h) k . 14393 Gamen, 7,3 Schwed. Kr. w 17,2 K 51,7 Summe d 1296,ů7 1 2903.35 Summe 102 41253 10 382

Fortsetzung auf der jolgenden S

eite

Schuld 193 sis s mio 797