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x n , n ,.
Prüf⸗Nr. 56537 vom 10. 1. 1942 Der Watzmann und seine Kinder“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 869 vom 2. 2. 1944. 2
Prüf⸗-Nr. 56 357 vom J. 1. 1942 „Arbeitsmaiden helfen“. Verfalltag: 24. 2. 1944.
1944 für Schmaltonfilm. . .
Prüf⸗Nr. 56 357 vom J. 15 1942 „Arbeitsmaiden helfen“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 890 vom 2. 2. 1944 für Normaltonfilm. ;
Prüf⸗Nr. 56 365 vom 6. 1. 1942 „Das Buch der Deutschen“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 892 vom 2. 2. 1944. . Prüf⸗Nr. 56 409 vom 2. 1. 1942 „Die Kleinsten aus dem Golf von Neapel“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur
Nr. 59 894 vom 2. 2. 1944. Prüf⸗Nr. 56 680 vom 7. 2. 1942 „Urwald wird Kultur⸗
land“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 915 vom 2. 2. 1944.
Prüf⸗Nr. 53 746 vom 11. 5. 1940 „Deutsche . zeuge“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 58 si5 vom 5. J. 1944.
Prüf⸗Nr. 56 52 vom 26. 1. 1942 „Die Straßen der Zu⸗ kunft“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 832 vom 8. 7. 1944.
Prüf-Nr. 53 588 pom 5. 4. 1940 „Eisen und Edelweiß“. Verfalltag: 22.2. 1944. Gültig nur Nr. 59 833 vom 3. 2. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 00 vom 7. 2. 1941 „Vollblutzucht im Kriege. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 844 vom 3. 2. 1944.
Prüf⸗Nr. 56 106 vom 28. 11. 1941 „Deutsche Pflanzer am Kamerunberg“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur
Nr. 59 854 vom 3. 2. 1944. Prüf⸗Nr. 56 120 vom 26. 11. 1941 „Am Rande des Ur⸗
waldes“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 855
vom 3. 2. 1944. Prüf⸗Nr. 58 186 vom 22. 12. 1942 „Die Großglockner⸗
straße“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 856 44
vom 3. 2. 1944. J Prüf⸗Nr. 56 559 vom 9. 1. 1942 „Natur als Schützerin
im Kampf ums Dasein“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 870 vom 3. 2. 1944. Berlin, den 21. März 1944. Der Leiter der Filmprüfstelle: Dr. Baemeister.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr, Hans . ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die eitung der Hesandtschaft wieder übernommen.
Nummer 7 des Reichsarbeitsblatts vom 109. März 1944 hat fol⸗ genden Inhalt: Teil J. Der Reichs arbeitsminister. Allge⸗ meines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verpflichtung der Jugend am 265. März 1964. — Städte⸗ bau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Ver⸗ öffentlichung von Runderlassen im Reichsarbeitsblatt und seinen Sonderdrucken. — Betr.: Rettungsweg aus LS⸗Räumen. — Betr.: Richtlinien für den Bau von glas⸗, splitter⸗ und trümmer⸗ sicheren LSS⸗Rundbauten. — Fassung September 19835. — Betr.: Anschriftänderung. — Der- Generalbevollmästtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Umgliederung des Landkreises Friedberg aus dem Regierungsbezirk Oberbayern in den Regierungsbezirk Schwaben. — Neuabgrenzung der AAe. München und Rosen⸗ heim. — Neuabgrenzung der AAe. Koblenz und Mayen. — Betr: Mitteilungsblatt „Die Reichskulturkammer“. — Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Richt⸗ linien für die Zulassung zu den Lehrabschlußprüfungen in Aus⸗ nahmefällen. — Neuordnung der Ausbildung der Praktikanten für Ingenieur- und Bauschulen — Neufgssung. — Erlaß zur Ergänzung des Erlasses über Dienstpflichtunterstützung (Dritter Ergänzungserlaß). Vom 10. Februar 1944. — Lohnüberweisun⸗ gen ausländischer Arbeiter; Ausgabestellen von Vordrucken. — TLohnüberweisungen ausländischer Arbeiter: Ausgabestellen von Vordrucken. — Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirt⸗ schastspolitik. Gesetze., Verordnungen, Erlasse: Anordnung, be⸗ treffend Form und Inhalt der Entgeltbücher für die mit der Herstellung von Schuhwaren in Heimarbeit Beschäftigten. — An⸗ ordnung zur Aenderung der Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Nordmark in Heimarbeit Be⸗ schäftigten vom 2. März 1910. — Anordnung über die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Gau Salzburg. — Anordnung. — Beurlaubung von polnischen Beschäftigten. — Betr.: Vergütung für Luftschutzdienst; hien: Vergütung für die im Luftschutzdienst eingesetzten polnischen Beschäftigten. — Be⸗ scheide, Urteile. Abordnungen von Gefolgschaftsmitgliedern auf Grund der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes vom 1. No⸗ vember 1943.
Aus der Verwaltung
Mittagessen und Lohnsteuer
Der Reichsfinanzhof hat durch Urteil vom 28. Oktober 1943 — IV 3843 — (Reichssteuerblatt Nr. 6 vom 15. Februar 1944) einen allgemein interessierenden Streitfall entschieden. — Ein verheirateter Angestellter, der soweit von der Dienststelle entfernt wohnt, daß er aus dienstlichen Gründen das Mittagessen nicht Mu Hause einnehmen kann, wollte die Unkosten für das Mittagessen als erhöhte Werbungskosten bei der Lohnsteuer berücksichtigt wissen. Er war der Ansicht, daß die Aufwendungen in Friedens zeiten als Lebenshaltungskosten angesehen werden könnten, nicht aber in Kriegszeiten. Er beantragte daher, entsprechend ver⸗ heitrateten Angestellten behandelt zu werden, die von auswärts zu ihren Dienststellen anfahren und dafür außer der Fahrtver⸗ gütung die täglichen Mehraufwendungskosten ersetzt erhalten.
Der Reichsfinanzhof hat die Beschwerde abgelehnt. Er geht grundsätzlich davon aus, daß der Arbeitgeber überhöhte Unter⸗ haltungskosten, die durch den Dienst veranlaßt sind, durch be—⸗ sondere Bezüge (Zulagen, Zuschüsse, Dienstaufwandsentschädigun⸗ gen, Reisekostenentschädigung, Trennungsentschädigung, Erstattung von Mehraufwendungen und ähnliches) ausgleicht, soweit es aus sozialen Gründen geboten ist. Es wäre nicht Aufgabe der Steuer⸗ behörden, hier ausgleichend durch Anerkennung von Lebens⸗ haltungskosten als Werbungskosten einzugreifen. Eine außer⸗
gewöhnliche Belastung im Sinne des 5 41 Abs. 1 8 Z des Einkommensteuergesetzes kam nicht in Frage, da der chwerde⸗
führer nicht dartun konnte, daß durch die Mehraufwendungen der Betrag erheblich überschritten sei, den der Gee enn, seine gesamte Ernährung in der letzten Zeit vor dem Kriege aufgewendet hatte. Die Mehraufwendungen entstanden in der Hauptsache aus Kosten für Einnahme von Stammgerichten, wo⸗ bei die Haushaltsersparnis anzurechnen ist. Hierbei wurde die Mehrbelastungsgrenze von 4 X nicht überschritten.
Gültig nur Nr. 59 891 vom 2. 2.
nrerahs. und Staatshnzeiger Rr. o vom 23. Mär; 1944. 8. 2
.
15 Viren erst- .
der Heimarbeit in der deutschen Volkswirtschaft
Reichsorganisationsleiter Dr. Ley auf einer Großkundgebung der Heimarbeiter in Dresden
Auf einer Großkundgebung, in deren Mittelpunkt mehrere tausend Heimarbeiter standen und die die Bedeutung der Heim⸗ arbeit für die deutsche Kriegswirtschaft unterstrich, sprach in Dresden Reichsorganisationsleiter Dr. Ley, der sich vorher per— sönlich einen Einblick in die K Heimarbeit berschafft hatte, in grundlegenden Ausführungen, deren Bedeutung weit über den Rahmen dieser Großkundgebung hinausreicht, über die Probleme der Heimarbeit. Dr. Ley leitete seine Betrachtungen mit dem Hinweis auf die Uebervölkerung Deutschlands zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts ein. Mit dem Segen, der über die Industrialisierung über Deutschland kam, gingen auch schäd⸗ liche Nebenerscheinungen einher. Dr. Ley ging im weiteren Ver⸗ lauf seiner Ausführungen auf die Zusammenballung von Betrie⸗ ben in immer größeren Industrieunternehmungen, in Holding⸗ Gesellschaften, in Industriekonzernen usw. ein, wobei das kapita— listische System in dem Heer der Arbeitslosen keinerlei Gefahr sah. So segensreich und ö Großunternehmungen in vielen Wirt— schaftszweigen sind, sagte Dr. Ley, so schädlich könnten sie anderer⸗ seits der Nation werden, wenn technische Notwendigkeiten in kapitalistische Herrschaftsgelüste, in Profitstreben und in Rück⸗ sichtslosigkeit gegenüber dem schaffenden Menschen einmündet. Die Fehler des kapitalistischen Systems wurden für dieses selbst offen⸗ bar, als mit einem Male ein Mangel an Arbeitskräften auftrat. Jetzt erwies es sich, wie gesund eine richtige Mischung von Klein⸗=, Mittel⸗ und Großbetrieben in der modernen Wirtschaft je nach Bedürfnis und Notwendigkeit ist.
„Für uns Nationalsozialisten“, sagt Dr. Ley, „tritt außer den wirschaftspolitischen e, d,, n, e. und den sozialen Umständen die , und politische Bedeutung des Mittel⸗ und Klein⸗ betriebes hinzu, wie er sich vor allen Dingen im Handwerk aus⸗ drückt. Das Handwerk bietet dem aufstrebenden, schaffenden Men⸗ schen die Möglichkeit, durch Fleiß und Können eine selbständige Existenz zu erhalten.“ J
Nachdem Dr. Ley über die Möglichkeiten einer rationellen
Die Bedeutung
näher auf die gegenwärtige Bedeutung der Heimarbeit ein. „Man sollte soweit als möglich den Menschen nicht entwurzeln, aus seiner Heimat reißen und verpflanzen, sondern versuchen, wenn es mög— lich ist, auch Arbeit zu den Wohnstätten zu bringen. Sicherlich kann dies nicht allgemein verwirklicht werden, aber für viele Fertigungszweige wird dies unendlich viele Vorteile bringen. Man muß sich allerdings Mühe geben, bis zu den letzten Tiefen des Arbeitseinsatzes, der sozialen Betreuung und der sozialen Zu⸗ friedenheit der Menschen vorzudringen. Vor allem muß man mit den Vorurteilen über die Heimarbeit an sich brechen. Die Heim— arbeit hat bei uns noch einen schlechten Klang, weil sie ja lange Zeit hindurch wegen der Uebervölkerung des Dorfes zu jedem Lohn Arbeit annehmen mußte.
Erst der Nationalsozialismus hat diesem unwürdigen Zustand durch die Berechnungsstellen der Deutschen Arbeitsfront Einhalt
Arbeitsweise auch der kleinen Betriebe gesprochen hatte, ging er
geboten. Wir haben die Heimarbeit neu organisiert und sind uns auch darüber klar, daß hierzu ein starkes Unterführerkorps gehört. Selbstverständlich ist, daß der Heimarbeit durch entsprechende Ar⸗ beitsborbereitung und die Scha , n,. technischer Be⸗ dingungen Gelegenheit gegeben werden muß, den gleichen Lohn zu verdienen, der in der Fabrik gezahlt wird, und daß die Akkorde und der Zeitlohn auf den gleichen Stand gebracht werden wie im
Werk.
Nach eingehender Rücksprache mit dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion sowie dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz sind wir uns klar, daß dieser beschrittene Weg konsequent weitergegangen werden muß. Die Notwendigkeit, neue Arbeitskräfte zu mobilisieren, zwingt uns dazu. Der Wille unserer Gegner, uns zu vernichten, drängt uns auf Wege, die leichzeitig einmal Voraussetzungen einer gesunden wirtschaftlichen Struktur sein werden.“
Die Kunst des Bierbrauens in Krieg und Frieden
Auf der Arbeitstagung der ir m, , , Vereini⸗ gung der Bezirksgruppe Rheinland und Westfalen des Brauerei⸗ und Mälzereigewerbes hielt Dr. Fritz Windisch, Berlin, einen bedeutungsvollen Vortrag über die Technologie des Schank— biers und deren Auswirkung auf die zukünftigen friedensmäßigen
Vollbiere. Er berichtete, daß während des Krieges in der Brau⸗ industrie bisher ungelöste oder nur oberflächlich behandelte Probleme unter dem Zwang der Verhältnisse kategorischen
Lösungen entgegengeführt wurden. Diese Erkenntnisse würden bleibenden Wert haben, da das technologische Wissen um die Bier⸗ herstellung ungemein bereichert worden sei. Hopfengabe und Ver⸗ gärungsgrad seien die entscheidenden Kriterien für die Güte und Stabilität der heutigen Schankbiere und des friedensmäßigen Pilsener Biertyps. Die Menge der Hopfengabe sei vor dem Kriege ein ungelöstes Problem gewesen, und ihre Bedeutung sei erst durch die Erfahrungen dieses Krieges erhärtet worden. Ein Grundprinzip der heutigen Bierherstellung bestehe darin, das Bier durch die Kunst des Brauens für höchste Hopfengabe auf⸗ nahmebereit zu machen, bittere Stoffe auszuscheiden und dafür wertvolle Stoffe, die man erst in diesem Kriege kennengelernt hat, in das Bier einzuführen, um es fein und edel zu machen. Nach dem Kriege werde der Hopfen nicht mehr mit Chemikalien, son⸗ dern mit Wasser behandelt, dann die Wasserstoffe zur Maische ge⸗ geben und die wertvollen Säuren und Salze in die Würze über— führt. Der überschießende Hopfengerbstoff bewirke eine geschmack- liche Verschlechterung der Biere. Er sei auch die Ursache der Gerbstoff⸗Eiweißerkrankungen, die erst in diesem Kriege festge—⸗ stellt worden sind. Weiter betonte der Vortragende, daß der in diesem Kriege geschaffene Schankbiermalztyp mit hoher Färbe⸗ kraft diesen Krieg überleben und man von den allzu hellen Malz⸗ farben abkommen werde. Das in diesem Kriege neu geschaffene Malluisin⸗Malz sei von fundamentaler Bedeutung für die Bier⸗ herstellung, da seine Eiweißzusammensetzung dem der Pilsener Biere gleiche. Am meisten sei in diesem Kriege auf dem Gebiete der Hefepflege und Gärung hinzugelernt worden; neu gelernt wurde auch der Wert der Züchtung der Hefe⸗Vorderwürze, in der wichtige Vitamine enthalten sind.
Maßnahmen der Wirtschaft zur Eingliederung der Krjegsversehrten
Der Arbeitsausschuß für Berufsausbildung der Reichswirt⸗ schaftskammer berichtet über den Aufbau der e hrt. betreuung in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Die Reichsgruppe Industrie hat in Dresden eine ö Arbeits⸗ stelle in die Wiedereinstellung von Kriegsversehrten errichtet. Diese gibt neuerdings itteilungsblätter heraus, die den Be⸗— trieben helfen sollen, Schwierigkeiten zu überwinden und einen Erfahrungsaustausch herbeizuführen. Auch die Reichsgruppe Handwerk hat sich in den Dienst der Versehrtenbetreuung gestellt und entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen ins Leben gerufen, in denen Kriegsversehrte bis zur Meisterprüfung gefördert wer— den. Im Gau Westfalen⸗Nord ist eine solche handwerkliche Aus⸗ bildungsstätte geschaffen worden. Im Bereich des Handels hat sich besonders das vom Großhandel in Braunschweig errichtete Lehrheim für Kriegsversehrte bewährt. Um die einheitliche Aus⸗ richtung aller Maßnahmen zu gewährleisten, sind bei den Gau⸗ wirtschafts⸗ und Wirtschaftskammern Sachdezernate geschaffen worden, in denen Beauftragte für Kriegsversehrtenfragen tätig sind, die allen Beteiligten beratend und fördernd zur Verfügung stehen. Nur wenn der Wiedereintritt in den erlernten Beruf nicht möglich ist, erfolgt eine Umschulung des Versehrten. Soweit Kriegsversehrte für e , , ,. werden, für die Prüfungen vorgeschrieben sind, soll eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgen. Die Prüfungen werden ae che lich von den Kammern abgenommen und nach normalen Maß⸗ stäben durchgeführt.
Heilverfahren der Berufsgenossenschaften
Eine der wichtigsten Aufgaben der reichsgesetzlichen Unfall versicherung ist die Gewährung des berufsgenossenschaftlichen Heil- verfahrens an die Unfallverletzten. Sobald die Verletzung be— sonderer Betreuung bedarf, werden die Unfallverletzten dem Fach- arzt überwiesen. Mehrere tausend Fachärzte stehen dafür zur Verfügung. Die Ueberweisung erfolgt unter Mitwirkung der Be. triebe, Aerzte und Krankenkassen, bei leichteren Fällen durch das sogenannte Durchgangsarztverfahren, das den Fall dem Facharzt , . bei schwereren und schwersten Fällen im Wege des Ver⸗ etzungsartenverfahrens, das die Unterbringung in Heilanstalten zum Ziele hat. Die Erfolge, die mit diesen Maßnahmen erzielt worden sind, erweisen die Notwendigkeit rechtzeitiger gi rsar ge um von vornherein etwaigen Dauerschäden im Interesse des Ver- letzten, der Wehrwirtschaft und der Abwehrkraft unseres Volkes vorzubeugen. Der Reichsverband der gewerblichen Berufsgenossen⸗ schaften appelliert deshalb an alle beteiligten Stellen, insbesondere auch die Betriebsführer, an der sorgfältigen Durchführung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens mitzuwirken.
Allgemeine Einführung des Jugendsparens in den Betrieben lösung für das 5J.⸗Sparen — Prämien der Betriebe — Gesamtzinsen: 6 93
Das Jugendamt der DAF. gibt soeben, nach Zustimmung der Reichs jugendführung, des , für den Ar- beitseinsatz und der sonst beteiligten Stellen, Richtlinien für die allgemeine Einführung des Jugendsparens in deutschen Betrieben bekannt. An diesem Jugendsparen, das auf breitester Basis das ehemalige HJ. Sparen ablöst, können sich berufstätige männliche Jugendliche von 14 bis 18 und weibliche von 14 bis 21 Jahren beteiligen. Der en . der am Jugendsparen im Betrieb teil⸗ nehmen will, erklärt dies durch einen von seinem gesetzlichen Ver⸗
treter mitzuunterschreibenden Antrag an den Betriebsführer, wo⸗ bei er auch die Höhe des Betrages angibt, der ihm von seiner Er⸗ ziehungsheihilfe oder seinem Lohn oder Gehalt jeweils abzuziehen ist. Die Wahl des Sparinstituts, bei dem das Konto zu führen ist, soll dem Jugendlichen bzw. seinem er n Vertreter frei über⸗ lassen werden. Der Betrieb händigt dem Jugendlichen nach Ab⸗ gabe der Sparerklärung einen Spargeschenkgutschein als Geschenk— einlage aus. Der Höchstbetrag ist mit 3 F. festgesetzt. Unter
.
liche dann bei dem von ihm gewählten Kreditinstitut ein Spar⸗ konto eröffnen. Dieses Sparbuch soll im Besitz des Jugendlichen bleiben, so daß er aus dem ,,. der Sparsumme einen wei⸗ teren Anreiz zum intensivierten Sparen durch ständigen eigenen Augenschein gewinnen kann. Das Kreditinstitut versieht das Spar= 9 mit dem Vermerk „Jugendsparen im Betrieb“. Dieser Ver⸗ merk hat die Wirkung, daß das Guthaben bis zur Einberufung Urbeitsverhältnisses, längstens aber bis zur Erreichung des 18. Lebensjahrs des Kontoinhabers gesperrt bleibt. Vorher dürfen Abhebungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers und bei besonderen Verhältnissen erfolgen, etwa bei beruflicher Fortbildung, Teilnahme an SHJ.⸗Lagern, Krankheit des Jugend⸗ sparers oder in seiner Familie usw. Auf das für den Jugend⸗ lichen geführte Konto zahlt der Betrieb laufend die auf Antrag des Jugendlichen einbehaltenen Sparbeträge ein. Der Jugendliche kann , sein Sparbuch beim Kreditinstitut vorlegen und sich die inzwischen geleisteten Zahlungen und gutgeschriebenen Zinsen
eintragen lassen. Das Kreditinstitut gewährt 8 . Zinsen. Darüber
hinaus haben die maßgebenden Stellen erklärt, daß keine Bedenken vom Lohnstop her bestehen, wenn 2. Forderung des Werksparens die Betriebe reguläre Zinsen und Sparprämien , die usammen nicht mehr als 6 3 ausmachen. Der etriebsführer ö. also dem Jugendlichen die Sparprämie gern, so daß der Jugendsparer eine Gesamtverzinsung von 6 * bekommt. Diese raͤmie des Betriebes wird im Sparbuch als „Sparprämie be⸗ sonders kenntlich gemacht. Die Richtlinien vegeln auch noch die Ueberführung des Betriebssparens bei etwai Arbeitsplatz. wechsel. Die Betriebe haben mit dem Jugendsparen ein neues Mittel in die Hand bekommen, ihre Jugendarbeit zu aktivieren. lten die Möglichkeit, gerade in
Die Jugendlichen selbsft aber erha . einer 6 in der der verstärkte Arbeitseinsatz auch ihre Einnahmen häufig erhöht, vorteilhaft anlegen zu können.
Spargeld besonders
Deutschlands Hilfe beim Ausbau der belgischen Anhenhandels⸗ beziehungen
Brüssel, 2. März. Deutschland hat der belgischen Wirtschaft in großzügigster Weise alle Möglichkeiten geboten, ihre traditio- nellen Außenhandelsbeziehungen aufrecht zu erhalten und neue Verbindungen anzuknüpfen. Diese tstellung trifft die Zeit- schrift der den enn Handelskammer in Belgien „Belgien Handel“. Belgien habe eine Anzahl von oe, treffen können, die als Zusatzprotokolle zu den 2 deutschen Han⸗ delsverträgen in sich geschlossen den Wirtschaftsverlehr . chen Belgien und den auslandischen Partnern regeln. Das laufende Jahr werde der belgischen Außenhandelswi ft nene Möglich⸗ keiten aber auch neue , . bringen. Mehr als in der Ver⸗ , . werde die Preisfrage vor allem im Balkangeschäft in
en Vordergrund treten. Es müsse sich erft en, ob die neue Ausgleichskasse das geeignete Instrument sei, um die Export⸗ mehrerlöse so abzuschöpfen und zur Verbilligung überhöhter Einfuhr preise derart einzusetzen, daß das Optimum für die Versorgung des Landes erreicht werde. Die gegen Jahresende vereinbarten und vergrößerten Abkommen mit Dänemark und Ungarn sowie eine Vereinbarung mit Rumänien, die einen Warenaustausch in bisher nie gekanntem Ausmaß vorsieht, en die technischen
Voraussetzungen zum Einsatz aller in der belgischen Exportwirt- schaft noch vorhandenen Reserven. Die belgische Wirtschafts lenkung müsse bestrebt sein, die artikel⸗ und wertmäßige Gestal= tung des Warenaustausches mit dem Nachbarlande Frankreich aus dem Gesichtskreis der privaten kommerziellen Initiative herauszunehmen und durch eine umfassende Planung von Land zu Land zu ersetzen. ;
Deutsch⸗kroatische Wirtschaftsverhandlungen
Agram, 22. März ⸗ ; ausschuß haben unter Vorsitz von Ministerialdirigent Dr. Rein⸗ hardt auf deutscher Seite und Handelsminister Dr. Cabas auf
Vorlage des ihm vom Betriebe hierzu mitgegebenen Antrags und unter Ueberreichung des Geschenkgutscheins läßt sich der Jugend⸗
roatischer Seite ihre 6. Tagung in Agram abgehalten.
63 Arbeits⸗ oder Wehrdienst oder bis zur . des
Der deutsche und der kroatische Regierungs-“
*
2
O . s * * * In den , die im Geiste freundschaftlicher Zusammen⸗ en, wurde wieder volles Einvernehmen über
arbeit geführt wu alle aktuellen Fragen des beiderseitige
ber die Warenlleferungen ; irtschaf Ueber die Warenlieferungen im kommenden Wirtschaftsjahr wurden
Vereinbarungen getroffen, durch dient
. se, der bisherige Umfang des beiderseitigen Warenverkehrs
ichergestellt wird.
der die ge der am 5. bei Kriegs
n Wirtschaftsverkehrs erzielt.
rotz der kriegsbedingten Ver⸗
Anbauprär
Wirtschaft des Auslandes
Britische Bemühungen zur Einschaltung in die amerikani ĩ an ö achtriegn ci f * Stockhohm, 22. März. Während die USA. auf d imperialistischen Durchdringung und . . D
handels mit Riesenschritten vorwärts
die Interessen des britischen Verbündeten rigoros hinweggehen,
e nh man sich in London den K
chaltung des britischen Exports in die amerikanische Nachkriegs⸗
wirtschaft. Um einen nennenswerten leiten, erwägt man unter Verzicht seitige Bearbeitung des Lee gh differenziertere regionale Bearbeitun schen Marktgebiete.
gemacht worden.
wenn dazu
rischen Pr ; des Welt⸗ eilen und dabei auch über 3 sicht genon
opf über eine stärkere Ein? ligt sein,
Neichs und Staatsanzeiger Nr 790
peflingeit beschluß in Kraft treten, durch den die zukünftige? Schweiz geregelt wird. zukünftige Ag
und Ausfuhr landwirtschaftlicher zu knüpfen, wobei auf die Interessen der Gesamtwi imen werden muß. Weiter soll der Bundesrat berech⸗ ; die landwirtschaftlichen Spitzenorganisationen und die Firmen, die sich mit der Verarbeitung, der Verwertung und dem
Bundesbeschluß über Maßnahmen zur Förderung de
setzliche Grundlage über den Mehranbau
R 5 j 7 4. 1944 abläuft, wird auf Grund der dem Bundesrat
ausbruch erteilten besonderen Vollmachten Im Jahre 1945 soll dann der neue
Nach dem neuen Bundesge
nien au die Landwirtschaft nur noch gewährt werden,
eine Notwendigkeit vorliegt. Die in den l
1 Maßnahmen zur Förderung der Landwirts n n g. 6 3. eigenen Mitteln sollen Kra eiben; gegebenenfalls müss i angepaßt werden. n. n n
Zur Sicherstellung des Absatze odukte soll, der Bund ermächtigt . Produkte gewisse
hom SZ März 1944 e 3
s Ackerbaues, darstellt und oö, 80 B., Brüssel 39, 6 Agram 49,95 G., 50, 05 B. 16,ů2 B.
London, 22. März.
um ein Jahr Bundesrats⸗ rarpolitik der setz sollen die etzten Fahren Stacholm chaft und zur auch weiter⸗ ; ; Verhältnissen (Amtlich. Berlin — —,
236, 68 G 36, os B., Mailand 9o, go 6 hs G;, 2802 V. Paris as, dz G. So, 03s B., Stockholin d, ahhh;
100,10 B., New York
G;, 100 40 B., Belgrad 49, 965 G., 50, 0s B., Sofia 30, 47 G., 36, 53 B., Athen 1638 G., (D. N. B.)
New ort 4,02 - = 4, 03 ,
Spanien loffiz.) 44,00, Montreal 4,43 —- 4,47, Schweiz 17, 50 - 17 45 15 836 16 95, ffn. = Rid
S3, 5473, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —. Amsterdam, 22. März.
Buenos Aires loffiz. — MNio
(D. N. B. 12.00 Uhr
holl. Zeit. London — — New daris
Vork — —, Paris
der schweize⸗ — — Brüsse! 30, 11 — 30,17, Schweiz 43, 83 43 7 int an die Ein —— , Italien (Clearing) — —, Mabrid on , Olo . Bedingungen Kopenhagen — — Stockholm 44,81 —=44, 90, Prag —= — J ttschaft Rück⸗ Zürich, 22. März. (D. N. B.) JI11.40 Uhr.! Paris 6,273,
London 17,36. 22,67 , B., Madrid 35 Lissabon 17,403,
New York 4,30, Stockholm 102,66,
Brüsse! 69,ꝛ5:. B., Mailand 76 B. Holland 22955, Berlin 172.55, Oslo Is d y,
Industrieausfuhr nach den , , e lber ö. ö . n sei n r , . 3 . 5 . nn, ,,, s, , . J bros Bank, einer fen n e be ge e ichs, sind von der Ham= Volksentscheid. ; ,, . Drin ian . ae, e, e. 36. Mit Zilfe der fsher , ebnen bese oo n benni d Ten. K
durch e tn n n, . Großhandels ö 23 Steigerung der deichtmetallerzeugung in Japan Sto ttz orm * mann, . ö. . es Briefkurse. ,, zerär! Krtng dnnerhalß des Größostgfienministeriums er. 16, Be Heuin lz, ng, 1s6 o . . . B.
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Neuer schweizerischer Gesetzentwurf über die Si der Nahrungsmittelversorgung ö
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Zürich, 20. März. Entwurf für ein nenes Bundesgesetz Landes versorgung mit Erzeugniffen? Kriegs- und Nachkriegszeit vor.
während des Krieges die Ver⸗ it dem amerikanischen Markt verl ä ĩ USA.-Geschäft billig und schnell wieder nr. erer e ,
ließen sich dadurch die regional unterschiedlichen Ge t macks⸗ . besser berücksichtigen. ö. Ob gi,
Der am 6. 4. 19589 ge faßte
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Beschleunigt werden
die Sicherung . , überni der Lei etallabteilung im Rüstungsministeri
teiligten Jen eff mn f n, Jö
solgte die Errichtung eines „Hauptquartters“ . dei chrmerallets Aang. „Hauptquartiers“ zur S metallindustrie
Chinas und Manbschukuos
des Transportes.
aften.
Das Hauptziel ist zunächst, die Leicht- dust . entspr ! Produktionssteigerung der n , er n r . 3 lig oll der Bau von Fabriken auf dem durch Liesexungen von Maschinen und Materialien und Das Leichtmetallhauptquartier mmt auch die Verbindung mit
teigerung der Brüssel —— G. 67, 50 Oslo 95, 35 G., 95,65 B 8, 35 G., 8,59 B., Rom 23.82 B., Madrid — — 17,25 B., Buenos Aires
ur nen a, Berlin is, z5 G., 7s, ss
über die Sicherstellung der der Landwirtschaft in der
Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten Prag, 22. März. Zürich 578,90 G., ös0, iq B., Sal hagen 52l, 50 G., 522, 509 B., Lon
(D. N. B. Amsterdam 13,27
o 567. 590 G., 56s, 80 B., Kopen- don 965,90 G., gg, 10 B., Mahrid
G. 13,27 B.
Oslo, 22. März. (D. N. B.)
Lon don, 22. März. (D. N. B.) Silber Silber auf Lieferung Barren 23, 59, Gold 168 —
B. Schweiz. Püttze gr G., 97 60 B,),
Amsterdam — — G., 223,56 B., Kopenhagen s7, go G., 87,90 B.,
„Washington 416 G. 420 B. Hesfinfĩ — O G4, 22,20 B., Kanada 3,7 G., G. Türkei — B., Lissabon — — G., 160,50 G., 106,50 B.
London —— G., 17,75 B. B. Paris = 8. Io oo G., Rr, gör⸗
= G., 440 B., Amsterdam — — G., 2,35 B. Züri
, 4410 B. ö ö ' rich 101,50 G. gs 00 B. Helfinis s, 10 G., 9,29 B., Antwerpen ö. 9 . 8 Stocholm iot,ßeh G. 105,10 ., Kopenhagen Js C, ga, B., Rom — — G., 2z, 26 B. Prag — G7 ,. 8. .
— —
Barren prompt 23, 50,
1. Unterfuchungs und Straffachan.
3. Auf gebote,
2. Zwangs versteiger ungen.
4. 28 . z
6. Auslofung uf. von Wertyapteren, 8. Deut
Atttcengeseichaften, 10 Komm andi ö , , m
Qesellschaften m. v. S., 14. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Rommanditgesellschaften,
* Unfall⸗ und 16. Berschiebene Beranntmachungen.
nvalidenver ficherunge Deuts che 2 — unb —
6 Aufgebote 959 42 F 27143. Das Aufgebotsverfahre
um Zwecke der Kraftloserklärung der Aktienurkunde Global⸗Aktie) der At⸗ , aft Eisenwerk Eoswig Ak⸗
tiengesellschaft in Dresden Nr.
1 bi
0 über zusammen 100 000 R. hat
sich durch Zurücknahme des Antrag
auf Erlassung d ĩ erledigt. ung,. des, Ausschlußurtei
eichneten Gerichte, Lo
r. 1 1II. Zimmer 2965,
Aufgebotstermin wird aufgehoben.
Amtsgericht Dresden, Abt. I, den 18. März 1944.
igt. Der auf den 14. April 1914 vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ ringer Straße anberaumte
31498
. h Ebhaxdt ena, Unt. Philosophenweg 15
n das Aufgebot . J ö .
der 1 ist über die im Grund
buch für Bad Bibra Band Vin Blat
8
unterzeichneten
Gericht, Eckertsberga,
ie gen wird. ckertsberga, den g. März 1944.
681506 Aufgebotsedikt.
GJ. F I — 10/44. Auf Antrag der Marie Hild, Rosa Bauer, Wilma Plaß, Anna Rudolf Haubl,
Marie Plaß, Stefan Gottas, . Anna Dlouhy,
urt Wolfram und Barbara Gottas
alle aus Wiesengrund, eingebracht am wird der Verlust fol⸗ ö — Spar⸗ ssenbücher der Kreditanstalt der Deut⸗
9. März 1944, e . Urkunden verlautbart: a
schen, Zweiganstalt
Nr. 2363, lautend auf Rosa
auf Wilma Plaß, Fol. Nr. 2249, lautend auf Marie Plaß, über RM 12l3, 51, Fol. Nr. 29], lautend auf Stefan Gottas, über Red, Rd, 24, Fol. Nr. 2060, lautend auf Anna Hahn, über EM 1259,86, Fol. Nr. 1209, lautend auf Anna Dlouhy, über ü 41.64, Fol. Nr. 23, lautend auf Rudolf Haubl, über Raft 2854, 6, Fal. Nr. Z27, lautend auf Kurt Wolfram, über Hitz 2509,74, . Nr. 2087, lautend auf Barbara ottas, über RM 1646,32. Diese Ur⸗ kunden hat ihr Inhaber diesem Gericht oder dem Amtsgericht des Ortes, wo sich die Urkunden befinden, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu er— eben, da sonst das Gericht die Ur⸗ unden nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines halben Jahres vom Fälligkeitsage der Forderung aus der Urkunde. . Wiesengrund, den 17. März 1944. Das Amtsgericht.
31492 Aufgebot.
7 F 11944. Die Erben des verstor⸗ benen Hotelbesitzers Philipp Auer aus Kruft, vertreten durch Notar Dr. Kraut— wig in Mayen, haben das Aufgebot des über die im Grundbuch von Kretz Blatt 719 in Abt. II eingetragene Grundschuld von 10 00, — RM für Philipp Auer aus Kruft gebildeten Grundschuldbriefes beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird , , , spätestens in dem auf den 4. Juli 1944, 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde rorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklütung der Urkunde erfolgen wird.
Andernach, den 15. März 1944.
Amtsgericht.
v in Wiesengrund, u, zw.: Fol. Nr. 1471, lautend auf Marie Hild, über RM 4444,42 Fol. J . r auer, über Ren 56, 02, Fol, Nr. 1449, lautend über eM 251,98,
Amtsgericht Naumburg.
31442 Aufgebot. 3 F. 743. Der Landwirt Robert Langner aus Wilhelmsau Nr. 11, Kreis Lissa, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Wilhelmsau Band 1 Blatt 13 in Ab⸗ e ng IIl unter Nr. 13 eingetragene Hypothek von 800 Zloty in Gold nebst den in fe Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nugr 1928 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 110, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde , widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. Lissa (Wartheland), 9. März 1944. Das. Amtsgericht.
31496 Aufforderung. Am 3. September 1939 ist in Hopfen— garten im Kreise Bromberg, der am 4 März 1884 in Pradocin, Kreis Hohensalza, als Sohn des Landwirts Anton Behnke (auch Benkowsti oder Bentkowsti)h und seiner Frau Wilhel⸗ mine geb. Janowiez geborene Kauf⸗ mann Richard Behnke gestorben. Die Witwe des Erblassers, Martha Behnke eb. Renz, aus Hopfengarten, Kreis romberg, hat die Erteilung eines Erbscheins als een lg: Alleinerbin beantragt. Diejenigen Personen, denen g. oder bessere Erbrechte an dem Nachlasse des Erblassers zustehen, wer⸗ den n,. aufgefordert, ihre Erbrechte bis spätestens zum 30. Mai 1944 bei dem unterzeichneten Gerichte melden.
Bromberg, den 13. März 1944.
Das Amtsgericht.
31497 Aufforderung.
S8. VI. 440143. Der Kaufmann Wal⸗ ter Oskar Bunn, der am 14. Oktober 1903 in Bromberg als Sohn des Kauf⸗ manns Heinrich Bunn und seiner Ehe—⸗ frau, Maria geb. Kroll, geboren ist, ist am 8. Mai 1941 in Bromberg, seinem letzten Wohnsitze, verstorben. Der Ren⸗ tier Marian Bruder des Vaters des Erblassers, hat als gesetzlicher Erbe beantragt, ihm einen gemeinschaftlichen Erbschein des Inhalts zu erteilen, daß der Erblasser von ihm und seinem Bruder Adolf Bunn aus Bromberg zu je 1M des
*
anzu⸗
Kohlhaas, Dberamtsrichter.
geb. Knabe, Briefes beantragt,
Il7 in Abteilung III. unter Nr. 3 ein— getragene Hypothek von 4125, — .. . Der Inhaber des Briefes wird aufge—⸗ ö fordert, spätestens in dem auf den
5. Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem Gerichtstag 1 a, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗
Bunn aus Bromberg, ein 8
a) Heinrich Bunn aus Köln, b) Anna Hinz geb. Bunn aus Eichwalde, Kreis t Teltow, zu je i“ des Nachlasses beerbt worden ist. Diejenigen Personen, denen gleiche oder bessere Erbrechte an t dem Nachlaß des Erblassers zustehen, werden hiermit aufgefordert, ihre Erb= rechte bis spätestens zum 30. Mai 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden.
Bromberg, den 13. März 1944.
Das Amtsgericht.
31502 Aufgebot.
Der Bguer Adolf Goile in Lippen hat als Pfleger für den, welcher An— erbe des am 11. September 1942 in Berlin Britz verstorbenen Bauern Bernhard Schröter aus Lippen wird, das Aufgebolsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubi⸗ gern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre For— derungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Bauern Bernhard Schröter in Lippen spätestens in dem auf den 24. Mai 1914, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf— gebotstermin bei
jzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des
Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke fend in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu⸗ biger aus Pflichtteils rechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie die Gläu— biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Neusalz, Oder, den 3. März 1944.
Amtsgericht.
31441 ö Aufgebot.
Der Büxovorsteher i. R. Wilhelm Rauter, Königsberg (Pr), Vorderroß⸗ garten 13jñ14, als Nachlaßpfleger für Max Kämmerer, vertreten durch die Rechtsanwälte Strauss, Dr. Meyer und Dr. Kaschade, Königsberg (Pr), hat beantragt, den seit November 1915
verschollenen May Kämmerer, geb. 109. 11. 1885 in Schönfließ, Kreis
Königsberg (Pr), im Weltkrieg Ober⸗ matrose⸗Artillerist, dessen letzter nach⸗ , H , Wohnsitz bis Januar 1917 Königsberg (Pr), Augustastr. 8, war, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 23. Mai 1944, 1075 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 2865, zu melden oder dem Gericht bis dahin über seinen Verbleib Mitteilung zu machen, widrigenfalls
diesem Gericht an⸗ 2
Durch Beschluß vom 29. Februar laiä ist der Vberfeldwebel it rh delin Hafner, geboren am 24. Mai 1908 in Karlsruhe, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. Sep—⸗ tember 1940 festgestellt worden. — 455. II. 246. 48. 31380
Berlin, den 29. Februar 1944.
Das Amtsgericht Berlin.
31439 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom i3. März 1944 ist der Leutnant d. R. Albert Sebastian Lu eboren am 27. Februar 1911 in Mis⸗ and, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 11. August 1942 festge⸗ stellt worden. — 456 1 5. 44. Berlin, den 13. März 1944. Das Amtsgericht Berlin.
31440 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Ge⸗ freite Alfred Karl⸗Heinz achmann, , am 11. Dezember 1918 in Meuselwitz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 24. Dezember . . worden. — 4566 II
Berlin, den 13. März 1944. Das Amtsgericht Berlin.
31494], Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Feld- webel Alfred Fritz Lewandowski, ge—⸗ boren am 15. Fuli 1914 zu Kulkwitz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 153. Februar 1911 e erte worden. — 4656 1I. 2. 44. Berlin, den 13. März 1944.
Das Amtsgericht Berlin.
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. März 1944 ist der Unteroffizier Gerolf Windisch, geboren am 12. August 1917 in Dresden, fi tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 25. November 18942 festgestellt wor⸗ den. — 456 II. 303. 43. 31495
Berlin, den 13. März 1944.
Das Amtsgericht Berlin.
A4. Oeffentliche ustellungen
313646]! Belanntmachung. 3 R 5/44. Die klagende Partei Luise Hilz, verehel. Holowenko, Angestellte in
Reichersdorf 1604, vertreten durch Dr. Renner, R.-A., Eger, hat gegen die Partei abym olowenko,
g Schiffsbauingenieur, derzeit unbekann⸗ ten Aufenthaltes, unter Geschäfts⸗Nr. 3 R 54/44 eine Klage wegen Eheschei⸗ dung eingereicht. Die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung würde auf den 4. April 1944 um 336 Uhr nachm. bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. 18,
31347] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 81. 44. Der Stabsarzt Dr. Eberhard Fröhlich in Guben, Kleine Neissestraße 9, z. 3. Reservelazarett 102 in Guben, Städtisches Krankenhaus, w Rechtsanwalt Dr. Bewier in Guben, klagt gegen seine Ehefrau Frances lohn geb. Kae⸗ ding, früher in Lucern, Californien, mit dem Antrage, festzustellen, daß die Ehe der Parteien nichtig ist, hilfs—⸗ weise: die Ehe der Parteien aufzu⸗ heben. Die Beklagte wird zu dem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 7. Juni 1944, 109 Uhr, bestimmten Termin ge⸗ laden, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Guben, den 8. März 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 5. Vetluft⸗ n. nndsachen 31566 Der Versicherungsschein Nr. 377780 v. 16. August 1929. Versicherungs⸗ nehmer: Erwin Thiessen, Versicherter: Edgar Thiessen, über 935, — RM bzw, Ug - — RM, fällig am 1. August 1944, . in Verlust geraten. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.
Wien, den 21. März 1944. DER ANKER
Allgemeine , 0 Gesellschaft.
7. Attien- gesellschaften
i.
rankona Ric und Mitversicherungs⸗ 3 Attien⸗Gesellschaft.
Für das Geschäftsjahr 1942,ñ43 haben Vorstand und fsichtsrat der Gesell⸗ schaft gemeinsam beschlossen, eine Divi⸗ dende don 6 3. auszuschütten. Gegen Einreichung des Dividendenscheines Nr. 59 gelangen also zur Auszahlung:
Rec 7,26 für die Aktie Lit. O, Re 21,60 für die Aktie Lit. D. R 18, — für die Aktie Lit. E'
Die Dividende wird vom 30. März
1944 an nach Abzug von 1525 für
Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegs⸗
u hlag bei . er Dresdner Bank in Berlin, Frankfurt a. M., Mannheim und München,.
der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktien⸗ gesellschaft in Berlin,
4 ö ce in Berlin, rankfurt a. M., Mannheim un . e .
der Commerzbank Aktiengesellschaft
L St., anberaumt ¶Kdolf Sitler Platz
ie Todeserklärung erfolgen wird. Am alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Königsberg (Pr), 6. März 1944.
e, . und von den Kindern seines verstorbenen Bruders Oskar Bunn:
ten Partei unbekannt ist, bestellt ihr das Gericht Herrn Dr. Karl Oesser, Rechtsanwalt in Eger, zum Kurator, der sie auf ihre Gefahr und Kosten ver— treten wird, bis sie
dem Gerichte namhaft macht.
Nr. 16). Da der Aufenthalt der beklag⸗=
. elbst auftritt oder einen Bevollmächtigten
Eger, den 10. März 1944.
in Berlin, Frankfurt a. M., Mann⸗ heim und München,
dem Bankhause Hardy E Co. G. m.
; 36 ch 7
er Deutschen Effeeten⸗ und Wechsel⸗ bank in Frankfurt a. M. ö
ausgezahlt. Im März 1944. Frankona Riick⸗ und Mitversicherungs⸗
Aktien⸗Gesellschaft.
Das Landgericht.
Der Vorstand
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