1944 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs. und Staats anzeiger Rr. 1 vom 24. mär; 1944. . 2

§8 4

Zuwiderhandlungen n

den s 10, 12 = 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86 z

() Diese n,, tritt am 1. April 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in : ; Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuftändigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. .

Berlin, den 22. März 1944.

Gemeinschaft Hohlglas als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗

beauftragten für Glas, Keramik und olzvexarbeitung. Meißner.

Fünfte Bekanntmachung zur Anordnung XV 48 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 2X. März 1944

Auf Grund von 51 der Anordnung X43 der Reichsstelle für Technische , ,, über die Einführung von RTE Schecks und RTE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943 wird bestimmt: .

3

Folgende Erzeugnisse des RTE⸗Warenverzeichnisses (Anlage zur Anordnung XVs43):

gegen diese Anweisung werden nach

en eingegliederten Ostgebieten und den,

Schüssel, Lt em, fläch (Einzel Waren- Nr. ase) e ir 9e 34 l m . 450 4515 dürfen vom 1. April 1944 an nur noch unter den Einzel⸗ Waren⸗Nummern (nicht mehr unter den bisherigen Sammel⸗ Waren⸗Nummern) geliefert und bezogen werden. Das Warenverzeichnis wird deshalb wie folgt geändert: Vor das Erzeugnis Schüssel, 24 em, tief mit der Einzel⸗ Waren⸗Nr. 430 43] wird das Erzeugnis Schüssel, 24 em- flach mit der Einzel⸗Waren⸗Nr. 430482 gerückt, so daß dieses von der zur Sammel⸗Waren⸗Nr. 430 / 50 gehörenden Klammer

nicht mehr erfaßt wird.

Neben dem ,, Becher, 9 em, mit der Einzel⸗Waren⸗ Nr. 430/451 wird die zur Sammel-Waren⸗-Nr. 430/060 ge⸗ hörende Klammer so weit gesenkt, daß das Erzeugnis Becher, g em, von der Klammer nicht mehr erfaßt wird. 3. ö In die Spalte „Bemerkungen“ wird neben den Erzeugnissen

Schüssel, 24 em, (Einzel ⸗Waven⸗Nr. 430/482) gan i 9em ö (Einzel ⸗Waren⸗Nr. 430/451),

folgende Bemerkung eingestellt: icht lieferbar für den nichtkontingentierten (zivilen) Bedarf! ö

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1944 in Kraft.

Berlin, den 22. März 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kem na.

XS ir ti chafisteii

Bildung eines Arbeitskreises für Außenwirtschaftsfragen

Der Reichswirtschaftsminister hat angeordnet, daß aus dem Kreis der Reichsgruppen Industrie und Handel einige führende Persönlichkeiten zu einem Arbeitskreis für Außenwirtschaftsfragen zusammentreten, um in der Außenwirtschaft die Zusammenarbeit wischen der staatlichen Wirtschaftsführung und den privaten

irtschaftskreisen zu vertiefen. Der Arbeitskreis soll aus allen in

Betracht kommenden Bereichen der Wirtschaft für seine Arbeiten

Sachverständige heranziehen.

Reichsminister Funk hat mit der Leitung des Arbeitskreises Präsident Hans Croon, Sonderbeauftragter für Außenwirt⸗ schaftsfragen in der Reichsgruppe Industrie, mit der Geschäfts⸗ führung Dr. Friedich von Poll, Geschäftsführer in der Reichsgruppe Handel, betraut.

Der Arbeitskreis ist inzwischen zu seiner ersten Beratung zu⸗ sammengetreten. Aus diesem Anlaß wurden die Mitglieder des Arbeitskreises von Reichsminister Funk im Beisein von Staats⸗ sekretär Hayler und dem Leiter der Hauptabteilung III (Außenwirtschaft) des Reichswirtschaftsministeriums, Dr. Kirch⸗ feld, empfangen. Reichsminister Funk gab dem Arbeitskreis nach einem Ueberblick über die gegenwärtige Außenhandelslage Richtlinien für seine Tätigkeit. Dabei hob er die Aufgabe dieses Kreises hervor, dem Reichswirtschaftsminister nach den Erfahrun⸗ gen der Praxis Anregungen und gutachtliche Aeußerungen zu übermitteln und im Bedarfsfalle geeignete Persönlichkeiten als Sachverständige oder Beauftragte vorzuschlagen.

In einer Ansprache behandelte Staatssekretär Hayler im einzelnen die Fragen, die der Arbeitskreis in nächster Zeit in Angriff nehmen soll. Der Unternehmer sei besonders in der Außenwirtschaft berufen und verpflichtet, seine Beziehungen und seine Initiative einzusetzen und seine Erfahrungen und seine Kenntnisse der staatlichen Wirtschaftsführung zur Verfügung zu

stellen, um so zu helfen, daß die europäische Handelspolitik den

wirklichen Erfordernissen der Völker entspräche.

Auf Vorschlag der Reichsgruppen Industrie und Handel wur⸗ den vom Reichswirtschaftsminister zu ständigen Mitgliedern des Arbeitskreises berufen: Freiherr Carl von Schröder (Staudt C Co.), als Stellvertreter des Leiters, Karl Blessing (Kontinentaile Oel AG), Dr. Boden (AEG), Otto Braun (Transdanubiag), Dr. Illgner (J. G. Farbenindustrie), Staatsrat Karl Lindemann (C. Melchers C Co.), Edgar Michael (C. W. Michael), Dr. mont.

h. c. Philipp v. Schoeller (Schoeller C Bleckmann⸗Werke AG.). Die stellvertretende Geschäftsführung wurde Herrn Dr. Albrecht, Leiter der Abteilung Außenwirtschaft in der Reichsgruppe Indu⸗ strie, übertragen. .

Die Durchführung des Freiwilligen Ehrendienstes in de Kriegswirtschaft .

Der Aufruf des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz zur Meldung für den Freiwilligen Ehrendienst in der deutschen Kriegswirtschaft wendet sich in erster Linie an einen bestimmten Kreis weiblicher Personen. Zu ihm gehören, wie schon gemeldet wurde, insbesondere die über 45 Jahre alten Frauen, die allein⸗ stehend oder verheiratet sind und nur für den Mann zu sorgen haben oder deren Kinder, groß genug sind, um sich selbst zu ver⸗ sorgen. Aber auch umquartierte Frauen und von der Meldepflicht befreite unter 45 Jahren sowie alle nicht unentbehrlichen Haus⸗ gehilfinnen sind durch den Appell angesprochen. Der Einsatz der für den Ehrendienst gewonnenen Kräfte erfolgt auf freiwilliger Grundlage. Daher hat der Generalbevollmächtigte auch verfügt, daß von einer Dienstverpflichtung abzusehen ist. Wie zur Durch⸗

kenn des Ehrendienstes im Reichsarbeitsblatt noch erklärt wird,

oll auf die häuslichen Bindungen der sich zum Einsatz freiwillig

Meldenden weitgehend Rücksicht genommen werden. So ie z B. die wegen des Luftkrieges abgewanderten Frauen pielfach die Versorgung ihrer Kinder oder des zurückgebliebenen Mannes unter erschwerten Verhältnissen weiterführen. Die persönliche Lage kann durch Einsatz mit verkürzter Arbeitszeit oder nur während der Wintermonate oder nur in der Nähe der Wohnung oder in Heimarbeit berücksichtigt werden. Bei den im Ehrendienst eingesetzten Männern und Frauen wird ein Arbeitsverhältnis be— gründet, für das die allgemeinen Arbeits und Lohnbedingungen gelten. Anträgen von Männern und Frauen des Ehrendienstes, das Arbeitsverhältnis wieder zu lösen, wird im allgemeinen zu entsprechen sein, besonders bei Aenderungen der familiären Ver⸗ hältnisse. Bei Kräften, die sich freiwillig für den Ehrendienst

melden und noch kein Arbeitsbuch haben, wird auf Ausstellung des Arbeitsbuches verzichtet.

Sie erhalten nur eine Ersatzkarte mit einem roten „K. Können auf das Land umquartierte Frauen nicht in der Rüstung helfen, so kommen sie zur Entlastung der Bauersfrau im Haushalt, bei der Kindebetreuung usw. in Betracht.

Wirtschaft des Auslandes

Die Leih⸗Pacht⸗Schwierigkeiten zwischen England und den USA

Genf, 23. März. Cordell Hulls Mitteilung, nach der die Frage der Wiederausfuhr von Leih⸗Pacht-Waren und Leih⸗Pacht⸗Ma⸗ terial zur Zeit zwischen Engländern und Nordamerikanern ver⸗ handelt werde, wird mit großem Interesse in englischen Kauf⸗ mannskreisen aufgenommen, schreibt der Finanzmitarbeiter des „Manchester Guardian“. Die englischen Exporteure unterlägen natürlich immer noch den Einschränkungen vom September 1941, d. h., England dürfe nicht von dem, was es unter Leih⸗Pacht er⸗ halte, exportieren und auch nicht ausführen, was sich durch einen Leih⸗Pacht⸗Artikel ersetzen lasse, bzw. irgend etwas, woran es in den USA mangele. ;

Zu der Zeit, schreibt der Korrespondent, als man sich britischer⸗ seits zu dieser Ausfuhrheschränkung verpflichtete, sei sie noch fair ewesen, denn die USA waren damals noch neutral, während das eih-Pacht⸗System eine Möglichkeit gab, „unseren“ Krieg weiter⸗ zuführen. 9

Seit 1941 jedoch habe sich in dieser Situation vieles geändert. Die USA seien nicht mehr länger neutral und die Leih⸗Pacht⸗ Lieferungen stellten nicht mehr einen gnädigen Beitrag der Nord⸗ amerikaner zu einem ausschließlich britischen Krieg dar. Im Gegenteil, die Nordamerikaner hätten genau die gleiche Verpflich⸗ tung wie die Engländer, alles, was sie erübrigen könnten, in die Kriegsanstrengung zu stecken. Demgegenüber seien die britischen Exporteure seit mehr als zwei Jahren nicht mehr in der Lage, auch nur soviel ihren ausländischen Kunden zu liefern, damit diese sie nicht vergäßen. Sie fürchteten, daß ihre amerikanischen Kon⸗ kurrenten diese Gelegenheit ausnutzten, um die brachliegenden britischen Märkte an sich zu bringen, und das insbesondere in Ibero⸗Amerika.

Darum sei es gerecht und vernünftig, wenn man die einseitigen Einschränkungen des britischen Exporthandels abändere, denn schließlich seien die Exporteure keine Tennisspieler, wobei der eine Teil den anderen zu überlisten versuche. Im Gegenteil, für England gehe es bei den Nachkriegsausfuhren auf Leben und Tod, und zwar nicht nur, weil man normalerweise in England von Importen abhänge, sondern in hohem Maße, weil England in diesem Kriege seine überseeischen Guthaben verbrauchte und Ex⸗ portversprechungen abgab, um den Krieg finanzieren zu können.

Stabilität der industriellen Produktion in Dänemark Kopenhagen, 23. März. Die Richtzahl für die industrielle Produktion Dänemarks (1935 100) betrug im Februar 97 gegen 9g im Januar und 96 im Februar 1943. Die Beschäfti⸗ gungszahl (Zahl der Arbeitsstunden je Arbeitstag) stellte sich im Februar auf 1266 000 gegen 1258 0090 im Januar und 1229000 im Februar 1943.

Fortschreitende Bindung der unbeschäftigten Gelder in Dänemark Kopenhagen, 23. März. Wie sich aus den Ausweisen der dänischen Banken für Februar ergibt, kann nunmehr dank der verschiedenen Maßnahmen zur Bindung der sogenannten un⸗ beschäftigten Gelder die Summe von 230 Mill. Kr. als ge⸗ bunden angesehen werden. Das sind rd. 180 Mill. Kr. mehr als Ende Januar. .

Zur Neuregelung des schweizerisch⸗schwedischen Handelsverkehrs Zürich, 23. März. Zu dem bereits gemeldeten Abschluß eines chwedisch⸗schweizerischen Handelsabkommens wird aus der Schweiz ergänzend mitgeteilt, daß die neuen Vereinbarungen den Warenverkehr im Jahre 1944 regeln und nach Möglichkeit die Beibehaltung des bisherigen Handelsvolumens vorsehen. Dem⸗ entsprechend sind die Kontingente der einzelnen Waren auf der Ein- und Ausfuhrseite weitgehend nach Maßgabe des letztjährigen Umsatzes bemessen worden. Die Schweiz wird insbesondere auf dem Textilsektor zur Versorgung Schwedens beitragen, wobei für Gewebe aller Art höhere Quoten vereinbart wurden. Ferner kom⸗ men zur Ausfuhr Konfektionswaren, Wirk⸗ und Strickwaren, Hüte, Irm he rte , usw. Außerdem nehmen am Export nach Schweden in beträchtlichem Umfange Erzeugnisse der Maschinen⸗=, der Uhren⸗ und der chemischpharmagzeutischen Industrie teil. Schweden seinerseits liefert außer Eisen und Stahl, Zellulose und Papier, gleichfalls Maschinen und Apparate. Es kann damit gerechnet werden, daß die Schwierigkeiten im Warenverkehr, die sich aus der geographischen Lage der beiden Länder ergeben, weiterhin über⸗— wunden werden.

Der norwegische Wertpapierumsatz im Jahre 1948

Oslo, 23. März. Das norwegische Wirtschaftsdepartement gibt die Zahlen über den von den Aktienmaklern vermittelten Wert⸗ papierumsatz im Jahre 1943 bekannt. Insgesamt wurden Aktien und Obligationen im Werte von 1523 Milliarden Kronen um⸗ gesetzt. Die , gn, der getätigten Geschäfte beträgt 74 314. in das Jahr 1942 lauten die entsprechenden Zahlen 1455 Milliarden Kronen und 88777.

Bevorstehende Wirtschaftsverhandlungen Rumäniens mit . Spanien und Portugal Bukarest, 23. März. spanischen Wirtschaftsvertrages begibt sich demnächst eine rumä⸗ nische Abordnung unter Führung von Nikolas Rasmeritza nach Madrid. Der rumänischen Delegation gehören auch zwei Ver⸗ treter der Rumänischen Nationalbank an. Zur Reaktivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit Portugal wird sich der gleiche

Ausschuß auch nach Lissabon begeben, um dort den gegenwärtigen

Stand der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu besprechen und gegebenenfalls notwendig werdende Abmachungen zu treffen.

tion der staatlichen

—, Italien

Zum Abschluß eines neuen vumänisch⸗

zo Mill. Kredit für die bulgarischen Staatsbergwerke Sofia, 23. März. Einen Kredit von 300 Mill. Lewa für Ma—

schinen und sonstige Einrichtungen für die bulgarischen Staats

bergwerke beantragte Minister Dr. Wasoff, im Ministerrat.

Dicfer Kredit soll von der bulgarxischen Landwirtschafts- und Ge— nossenschaftsbank

unter Garantie des Staates dem Handels⸗ ministerium zur an et gestellt werden. Der Antrag wird mit den gesteigerten Be uff sowie mit der erhöhten Produk⸗ ergwerke begründet. Außerdem hat der Staat die Ausbeutung von früheren privaten Bergwerken über— nommen, für die neue Einrichtungen benötigt werden.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 23. März. (D. N. B. New Yort 4,02 =, H, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4, 438—- 4,47, Stockholm 116,85 16,95, Buenos Aires 3, 34 , Schanghai Tichungking⸗Dollar —.

Amsterdam, 23. März. D. N. B. 12.00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin —, London ——, New York Paris Brüssen 30, 11— 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki Clearing ——, Mabrid —— Oslo —— Kopenhagen Stockholm 44 81— 44,90, Prag

Zürich, 23. März. (D. N. B. 11.40 Uhr. Paris 627, London 17,38. New York 4,30. Brüssel 22,67 B.. Madrid 39, 75 B., Holland 22989, Berlin 172,55. Lifsabon 17,403, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 12, Kopenhagen go, 37 , Sofia 5.37, Prag i725, Budapest ioä,56g, Zagreb S, 15, Istanbu. 3,566 B., Bularest 2,8? *,. Helsint⸗ S, 5, Preßburg 156, 0 BVüenos Ares 7 25, Japan 165,00, Rio zz, 6 B.

Kopenhagen, 23. März. (D. N. B.) London 19,34 New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 1085, Antwerpen 76,80. Hürich III, 256, Rom —. Amsterbam 264,70, Stockholm 1I4,15, Oslo log, 00, Helsinki H83, Madrid —— Alles Briefturse

Stockholm, 23. März. (D. N. B.! London 16,85 G., 16,55 B., Berlin 167,50 G. 163,50 B., Paris —— G., 8,90 B., Brüssel * G., 67, 5o B., Schweiz. Plätze 9,60 G., 7,89 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B. Oslo 96,36 G., os, V.. Washington 44fi5 G. 4,20 B. Hrelsinki S, 35 G., 8, 5g B. Rom G.;, 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3582 B., Madrid —— G.,. Türkei —— B., Lissabon G., 17,25 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 23. März. (D. N. B.) London —— G. 17,75 B., Berlin 175,25 G., i76,75 B., Paris G., io, 90 B., New York G., 440 B. Amsterdam * G., 2,35 B., Zürich 101, 60 G., 103, 0 B. Helsinki 8,0 G.. g, 29 B. Antwerpen G. 714560 B., Stockholm 104,55 G., 105,109 B., Kopenhagen 91,75 G., 92, 25 B., Rom G., 23,26 B., Pag G. B.

soffiz. Rio

.

London, 23. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50 Gold 168 / —.

In Berlin feftgeftellte Notierungen für telegraphische

Fgfsusaahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 24. März 22. März Geld Brie Geld Brie Aegypten (Alexandrien und .

Kairo) ...... ...... 1 ägypt. Pfund Afghanistan (Kabul) .. ...... 100 Afghani 18,ů79 18,83 18,79 18,88 lan (Tirana) .... ...... 109 Franken S0, 92 81, os 80,99 s1, 09s Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. ⸗Pef. 0, 588 o, 592 O0, 588 0, 592 Australien (Sidney) .... .... austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 389, 96 40, 09 389,906 40, 04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro Britisch⸗Indien (Bomhay⸗Cal⸗

ö,, 160 Rupien Bulgarien (Sofia) * ...... .. 100 Lewa 8,047 3,058 3,047 3, 053 Dänemark (Kopenhagen)... 100 Kronen 52,185 52,25 52,15 52,5 England (London) .... ..... 1 engl. Pfund 3 Finnland (Helsinki) ... ...... 100 Finnmark 5, 06 5,07 5,06 5,07 Frantreich (Paris) ..... ... 100 Frs. Griechenland (Athen) ...... 100 Cachmen 1,668 1,67? 1.668 1,67 Holland (Amsterdam u. Rotter z

d,, 100 Gulden süisz,79 isæ, 0 sitze,)o. 182,70 Iran (Teheran) ...... ...... 100 Rials 14.59 14551 14,59 145651

land (Reykjavil) . ...... .. 100 isl. Rr 358.47 35,50 38,2 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,01 9, 9 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .... 109 Jen 58, 5g1 568,711 58.59 685,711 Kanada (Montreal... ...... 1 lanad. Dollar . , Kroatien (Agram) ..... ..... 100 Kung 4,9985 565,005 4,990 5,005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) ... ...... 100 Kronen 56,78 66,88 59,76 66, 88 Portugal (Lissabon) . ...... 100 Es cudo 10,19 10,921 10,19 10, 21 Rumänien (Bukarest) ...... 100 Lei 6 . 2 Schweden (Stockholm u. Göte⸗

, , m 100 Kroner 59, 45 68, 58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und

,, 100 Frs. 57,85 68,90 57,9 6891 Serbien (Belgrad) ...... ... 100 serb. Dinar 4998 5,9908 4,995 55,005 Slowakei (Preßburg) .... ... 100 ssow. Kr. 3,581 5,9 5,581 35,6509 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 28,565 23, gos 28.565 23, 605 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) . ...... 1ẽ südafr. Pfd. Türkei (Istanbul) ... ...... I türk. Pfund 1,978 1B 982 1,978 1,989

Ungarn (Budapest) ..... ... 100 Pengö Uruguay (Montevideo) . ..... 1è1 Goldpeso 1,199 1, 301 1, M9 1201 Verein. Staaten von Amerika .

(New York) ...... ..... .. 1èollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... 9, 89 9, 91 Frankreich 22226 4, 995 5, 005 Australien, Neuseeland —— 2222222 7, 918 7, 928 Britisch⸗ Indien ..... ..... 2 74, 18 74,32 Kanada .... ...... .... 2 889622 2,098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika .. ...... 2, 498 2,50 Brasilien 2 2 221 0. 130 o, 192 . Ausländische Geld sorten und Banknoten 24. März 232. März Geld Brie] Geld Brief Sovereigns .. ...... . Notiz 20,388 20,46 20,38 20,46 20⸗Franes⸗ Stücke —6 226 ; für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars 222222222. 1 Stück 4, 185 4, 205 4, 185 4,205 Aegyptische .. ..... 44... 1 ägyyt. Pfd. 4, 89 4, 41 4, 89 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar . Argentinische ... ...... ... 1 3 0, 44 o, 163 O0, 44 0,46 Australische ——— 22222. 1ẽ austr. fd. 2, 44 2, 46 2, 44 2, 46 Bell ische —— 1 2228 100 elgas ! 89, 92 40, 08 89, 92 40, 08 Bra ilianische 2 1 Cruzeiro 0, 08 0, O9 0, 05 0, 99 Britisch⸗Indische .. ...... 100 Rupien 22,95 23, os z2,85 es os Bulgarische: 500 Tem und ;

darunter ..... .... ...... 1060 Lewa 8,07 8, 09 6, 0 3, 0s

Dänische: große ...... ...... 100 Kronen

10 Kr. und darunter ...... 100 Kronen 52, 10 62,89 52,10 52,80

Englische: 10 2 und darunter. 1 engl. Pfd Finnische .... ...... .... ... 100 Finnmart b, 05. 5,076 6,055 5, 075 Franzbsische .... ... ...... 100 Irs. 4,99 5941 14,99. 35,91 Dolländische .... ...... 100 Hulden 132,779 36,70 182,70 182,70 Italienische: große ... ..... 1990 Lire 9, 988 10,02 9, 98 10,92

10 Lire 2 .. 100 Lire 1 9, 98 10, 0 9, 98 10,02 Kanadische . ...... .... 1 kangd. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01 Rroatische ..... ..... ...... 100 Kuna 4,99 5,00 4,99 5, 01 en r e Kr. u. darunter 100 Kronen 66. 89 67.11 656,89 57, 11

mänische 10606 Lei und

,,, .. 100 gei 1, 66 l, 88 1,66 1,588 Schwedische: große ... ...... 100 Kronen

50 Kronen und darunter. 1090 Kronen 59,09 59,69 59,40 do9,64 Schweizer: große .... ...... 100 Frs 7,85 88,57 57,vs3 38,907

100 Frs. und darunter ... 109 Frs 57, 85 68, 97 57,55 58,07 Serhischte. . ,, . . 100 serb Dinar 4.99 5 01 4, 99 01 Slowakische: 20 Kronen und -

Sanne . 100 slow. Kr. 8, 5 9, 62 585 8, 52 Südafrikanische Union. . . 1 südaftik. Pfd 4,39) 4, 41 39 4,941 nee,, . 1 türk. fund 1,9 1.96 1,91 ; 95 Ungarische: 100 Pengö und

darunter ...... .. ...... I 100 Pengb so, 18 61,02] 60,18 61,R02

chwei5 J zo = 17 .

69, 25 B., Mailand

5

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Bunzlau, 5. des QOberleutnants

teragene

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 71 vom 24. März 1944. S. 3

Sñnentlicher Anzeiger

1. Untersuchunga⸗ und Strafsachen. z. Zwangsversteigernngen. 8. Nußfgebote.

4. Oeffentliche ( 7. 8. 8 und Funbs * 8. G. Austosung uw. von Wertpapteren,

Qotumanbd 8. Deutsche Roloniatgefenschaften,

itgefedschaften n Attien, 11. 2

19. Gesellschaften nm. B. D., 12. Ossene Handelg⸗ und Rmmanditgesellschaften,

18. Unfall⸗ und i 14. 2 —— und Bankanswetse.

id. Berschiedene

nntmachungen.

3. Aufgebote

31594 Aufgebotsedikt.

17*5 1144. Wendler, Rumburg, Aschengasse 25, ein⸗ y J. März 1944, wird der

erlust folgender Urkunde verlautbart: Sparkassenbuch der Rumburger Spar⸗ kasse, Konto Nr. 1044, lautend auf Anna Wendler, Rumburg, Aschengasse Nr. 25, mit einem Kapitalbestande von Erd 1245,85 zum 31. 12. 19413. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, , oder Einwendungen gegen den Antrag 6 erheben, da sonst das Gericht die

rkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird.

Rumburg, den 20. März 1944.

Das Amtsgericht. Hiekel, Oberamtsrichter.

31592 Sammelaufgebot.

3 F 3/44. Auf Antrag 1. des staatl. app. Augenoptikers Walter Koberstein in Oberursel i. T., Oberhöchstädter Straße 33, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Beninde und Malige in Bunz— lau, 2. der Frau Berta Bader gebore⸗ nen Baumann und deren Ehemannes Robert Bader in Liegnitz, Wörther Straße 2a, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Beninde und Malige in Bunz⸗ lau, 3. der verwitweten Frau Elisabeth Preusker geborenen Schäfer in Oppeln, zugleich als gesetzliche Vertreterin der am 10. Oktober 1931 geborenen Elisa⸗ beth Liselotte Preusker in Oppeln, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Neumann und Dr. Stein in Löbau i. Sa., 4. des Bürgermeisters Hoffmann namens der Gemeinde Wehrau, Kreis ans⸗ Joachim Florsch, Dienststelle Feldpost⸗ nummer 10242, 6. des Fräuleins Paula Weikert in Bunzlau, Nikolaistraße 9, werden folgende Urkunden . u 1: das bei der Stadt⸗ und Kreis⸗ . zu Bunzlau unter Nr. 1151

für die verwitwete Frau Oberpostsekre⸗

tär Elisabeth Koberstein geborene Taube in Bunzlau ausgestellte Spar⸗ kassenbuch über 1128,07 Re, zu 2: der ypothekenbrief betreffend die im rundbuch von Neundorf Band 11 Blatt 70 in Abteilung III unter Nr. 13 für Fräulein Berta Baumann in Lieg⸗ nitz, jetzt . Bader, einge⸗ Hypothek von 1000. - t-,

zu 3: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Gießmannsdorf Blatt 508 in Abteilung III unter Nr. 17 für Alfred Kurt Preusker in . eingetragene Hypothek von O0, GM bzw. Ren, zu 4: die bei der 1 Oberlausitzer Provinzial ebensparkasse Klitschdorf, jetzt Stadt⸗ und Kreissparkasse Bunzlau unter Nr. 609 und 105 für die Ortsarmen⸗ lasse Wehrau bzw. die Armenkasse Wehrau ausgestellten Sparkassenbücher über 153,6 eM bzw. 92,32 Re, zu H: der Hypothekenbrief betreffend die im Grunbbuch von Bunzlau Band 36 Blatt 1218 in Abteilung Il unter Nr. 8 für den Oberleutnaut Hans ⸗Joachim Florsch, z. 3. Feldpostnummer 10242, eingetragene Hypothek in Höhe von S005 Rat, zu 6: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Bunz lau Band Xa Blatt 312 in Ab- teilung III unter Nr. 17 für den Vex⸗ sorgungsanwärter Bruno Sauer in Bunzlau, Rothlacher Straße 58, einge⸗

teragene Hypothek von 1900 d. und von

Bunzlau Band XIX Blatt 687 in Ab- teilung III unter Nr. 4 für die Stadt⸗ und Kreissparkasse in Bunzlau einge⸗ tragene Hypothek von 1500 RA. Die ar er der genannten Urkunden wer— den aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Oktober 1944 um 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und, soweit es sich um die Urkunden handelt, diese vor⸗ zulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Amtsgericht Bunzlau, 15. März 1944.

31503 ufgebot. ; F- 4I43. Dur) Ausschlußurteil vom 5. März 1944 is das Sparlassenbuch Nr. 13533 der Kreissparkasse in Sieg⸗ burg, ,, Uckerath, lautend auf Anna Maria Helene Sommer o. B in Süchterscheid, für kraftlos erklärt worden. . Amtsgericht Siegburg.

31596 ee, dn, 2 FP 9/43. Durch Ausschlußurteil vom 10. März 1944 ist das Sparbuch der

Kreissparkasse , . Zweigstelle Sieglar, Nr. S657, lautend auf den Namen des verstorbenen Christian

Orth, für kraftlos erklärt worden.

Siegburg, den 16. März 1944. Amtsgericht Siegburg.

31595 Aufgebot. ;

2 F S / 43. Durch Ausschlußurteil vom 5. März 1944 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuche von Troisdorf, Band 54 Blatt 20658 in Abt. III Nr. 1

Auf Antrag ! Anna]

eingetragene Grundschuld von 15609, Reichsmark, für kraftlos erklärt worden. Siegburg, den 15. März 1944. Amtsgericht Siegburg.

31499 Beschluß . in der Erbscheinsache des Stell⸗ machers Paul Goßmann in Hohne⸗ bostel 49. Der Witwe Frieda Goß⸗ mann geb. Schäfer, jetzige Ehefrau Frieda Röpke in Hohnebostel Nr. 49 ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht zi Händen des inzwischen verstorbenen otars Dr. Hans Bauer in Mei⸗ nersen am 4. April 1925 ein Erb⸗ schein erteilt worden, worin beschei⸗ nigt worden ist, daß sie sich als ge⸗ setzliche Erbin zu ½ und der Stell⸗ macher Walter Goßmann in Hohne⸗ bostel und Peter Goßmann in Hanno— ver als gesetzliche Erben zu je */ nach dem am 28. 3. 1943 zu Hohnebostel verstorbenen Stellmacher Paul Goß⸗ mann ausgewiesen haben. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird da—⸗ her für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Meinersen, 11. 3. 1944.

31598] Beschluß vom 3. März 1944.

IV 444. Der von dem Amtsgerichte Treuen (Vogtl.) den Erben des am J. Dezember 192tz in Limbach (Vogtl.), seinem letzten Wohnsitze, verstorbenen Gutsauszüglers Franz August Rahmig erteilte Erbschein vom 22. Juni 1934 N Reg R 2/84 wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Treuen (Vogtl.).

31493

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Ober⸗ feldwebel Hellmut Haese, geboren am 3. November 1914 in Baumgart, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. November 1942 festgestellt wor⸗ den. 455. JI. 252. 43.

Berlin, den 13. März 1944.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche ustellungen

31393) Oeffentliche Zustellung.

13 R 95144. Der Elektriker Wilhelm Engel in Pr. Stargard, Neudorfer Weg 2 bei Witzke, Prozeßbevollmäch— tigter: Rechtsanwall Dr. Frank in Pr. Stargard, klagt , seine Ehefrau Elisa Engel geb. Anthes, Porto Alegro, Avenida Pernambuco 1265 Brasilien (Stgat: Rio Grande do Sul), auf Ehe⸗ scheidung aus 5 55 Ehegesetz. Die Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Recht tr vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Danzig geladen auf den 5. Mai 1944, 10 Uhr. mit der Aufforderung, sitz durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Danzig, den 7. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31507] Oeffentliche Zustellung.

Die Karteiführerin Margarete Fede⸗ row geb. Meng in Laband, Menzel— straße 11 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Draub in Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Koch Konstantin Federow, z. 3. beim russi⸗ schen Heer, unbekannten Aufenthalts, früher in Strelna, Ray. Krasnoe Selo, Gebiet Leningrad, auf Ehescheidung aus 5 3 der 4. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz vom 25. Oktober 1941 (RGBl. J S. 654) hilfsweise aus 5 55 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land—⸗ gerichts in Gleiwitz, 5 23, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 142, auf den 29. Juni 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Gleiwitz, den 14. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31508] Oeffentliche Zustellung.

: 8. R. . Die Frau Barbara Nicoli geb. Schön in Görlitz, Ober⸗ markt 23, pr gen nch r, Rechts anwalt Dr. Glaätzner in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann Amadeo Girolamo Nicoli, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Be⸗ klagte wird 9 mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits von die 4. Zivil kammer des Landgerichts in Görlitz auf den 16. Mai 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht e, , , en, Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. Görlitz, den 15. März . . Der Urkundzbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

31509] Oeffentliche Zustellung. 2 9 17843. Die dhe ö Boll geb. Gorecki in Kassel, nische Straße Nr. 7, Klägerin, Prozeßbewoll⸗ mächtigter: Rechts anwalt Dr. rüchte in Kasfel, klagt gegen den Betriebsleiter Karl Boll, früher in Kassel, Kölnische Straße 7, jetzt unbekannten Aufenthalts,

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kassel, Kölnische Straße Nr. 46, 1. Stockwerk, Zimmer 3, auf den 25. Juni 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll— mächtigten vertreten zu lassen. Kassel, den 2. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31510] Oeffentliche Zustellung.

14 R 5l/sd44. Der Monteur Johann Strehlau in Leipzig O 5, Ludwigstr. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Birkner in Leipzig, klagt gegen seine Ehefrau Elly . Strehlau geb. Böhme, z. 3. San Paulo, Brasilien, Eldorado, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Beklagte trägt die Alleinschuld an der Scheidung, sie hat auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig, Harkortstr. 9, auf den 10. Juli 18944, vormittags 9M, Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt, als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leipzig, den 16. März 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, bei dem Landgericht.

31443 Oeffentliche Zustellung. Chemiefachwerker Hermann Albert August Mielke, wohnhaft Mannheim, Kronprinzenstr. 19 bei Liedke, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Willi Groß, Mannheim, A 2. 3a, klagt gegen seine Ehefrau LWꝛdia Margaretha Mielke geb. Gärtner, jetzt wieder verehelicht mit Fred Bertfell, Chikago, USA., als letzter bekannter Aufenthalt, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrag; die am A. April 1927 vor dem Standesamt Mannheim⸗Neckarau geschlossene Ehe der Parteien wird gemäß 8 55 des Ehe⸗ gesetzes geschieden. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Er ladet die , zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung der 3. Zivilkammer des Land⸗ en g Mannheim vom Mittwoch, den 8. Juni 1944, vorm. 19 Uhr, in das Amtsgerichtsgebäude Mannheim, 2. Stock, Zimmer 215, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt mit ihrer Ver⸗ tretung zu beauftragen. Heidelberg, den 14. März 1944. Geschäftsstelle des Land—⸗ gerichts Mannheim, Zivilkammer 8.

31444 Oeffentliche Zustell ung. Der Landarbeiter Johann

Talasch

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Semprich in Marienwerder, klagt gegen seine Ehefrau Wanda Talasch geborene Borris aus Zanders⸗ felde, Kreis Marienwerder, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung aus S5 47 und 49 des Ehegesetzes. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Marienwerder, Marien⸗ buxger Straße 24, 2. Stock, Zimmer 24, auf den 19. Mai 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige Einwen⸗ dungen bis zum 1. Mai 1944 geltend zu machen. Marienwerder, den 5. März 1944. Die Geschäftsstelle, Abt. 2, des Landgerichts.

31511] Oeffentliche Zustellung.

3 R. 591/43. Die Ehefrau. Martha Weichelt geb. Hundertmark in Zeitz, Franz⸗Schubert⸗Straße 12, Prozeß⸗ bevoll mächtigter: ͤ Schmidt in Zeitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Kraftfahrer Max Weichelt aus Zeitz, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivlikammer des Landgerichts in Naumburg (Saale) auf den 23. Mai 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen.

. (Saale), 15. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31512 Oeffentliche Zustellung.

5 R 102/44. Die Ehefrau Charlotte Kunze geb. Heinrichs in Wittenberg, Bahnstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. n . in Wittenberg, klagt gegen den Kraftfahrer Ernst Kunze, zuletzt bei der Wehrmacht als Unteroffizier, Feldpostnummer 46 128, früher in Wittenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ghescheidung aus § 49 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß 5 60 des Ehe⸗ esetzes. Die Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung

1

aus Zandersfelde, Kreis Marienwerder,

Rechtsanwalt Dr..

des Landgerichts in Torgau auf den 17. Mai 1944, 10 Uhr, im Amtsgerichts⸗ gebäude in Lutherstadt Wittenberg mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. ; Torgau, den 13. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31565] Oeffentliche Zustellung.

20 Cm. 22. 44. Der Architekt Joa⸗ chim Grasshof in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Olympische Straße 16, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Heinz Grasshoff, Henin, Viktoria⸗Luise⸗Platz Nr. 7, klagt gegen den Dr.Ing. Baron Edoardo Ricci del Riccio, früher in Berlin, Budapester Straße 13, mit dem Antrage auf Aufhebung des Mietsver⸗ hältnisses und Mietszahlung von 672,60 HM nebst Zinsen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Grunewaldstraße 66—ę657, auf den 5. 5. 1944, 10 Uhr, Zimmer 46, ge⸗ laden.

Berlin⸗Schöneberg, 11. März 1944. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

31394 Oeffentliche Zustellung.

AV. 3143. In dem berufsgericht⸗ lichen Verfahren . den Facharzt Dr. med. Gerhard Winkel, geb. 16. Ja⸗ nuar 1895 in Camelsberg (Pommern), zuletzn in Saarbrücken, Dudweiler Straße 7, wohnhaft, z. 3. unbekannten Aufenthalts, hat das Aerztliche Be⸗ zirksgericht Westmark in seiner Sitzung vom 26. Februar 1914 folgende Ent⸗ scheidungen verkündet: J. Urteil: Der Beschuldigte ist unwürdig, den ärzt⸗ lichen Beruf auszuüben. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. II. Beschluß. Gegen Dr. med. Ger⸗ hard Winkel aus Saarbrücken wird ein vorläufiges Verbot ärztlicher Tätigkeit erlassen. Die Veröffentlichung dieser Entscheidungen erfolgt zum Zwecke der Zustellung an den Beschuldigten. Rechtsmittelbelehrung. Gegen das Ur⸗ teil kann beim Aerztlichen Bezirks⸗ gericht Westmark (Saarbrücken, Tal⸗ straße 73) schriftlich oder zur Nieder⸗ schrift der Geschäftsstelle Berufung ein⸗ gelegt werden. Die Berufungsfrist be⸗

dem Tage der Urteilszustellung an den

lich zu begründen. Die e eg zwei Wochen und dem Ab

und wie diese Anträge begründet wer⸗ den. Eine verspätet

werfen. schwerde an den Deutschen gerichtshof in München werden. Die Beschwerdefrist

schiebende Wirkung. Zweibrücken, den 14. März 1944. Der Vorsitzende des Aerztlichen

5. Bersuft. u. Ʒun

31517 Aufruf.

Die Police Nr.

J. Aktien- gesellschaften

31654

Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter Aktiengesellschaft.

Bekanntmachur

Auf Grund der Verordnun

führungsverordnungen dazu ist das Grundkapital

30. September 1943 erhöht worden. Die Durchführung der Kapitalberich⸗ tigung erfolgt in der Weise, daß jede alte Aktie über ERM 200. auf ., 400, heraufgestempelt wird. Die näheren Einzelheiten werden später be⸗ kanntgegeben.

Den 24. März 1944. Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter

Aktiengesellschaft.

Beklagten, auf Ehescheidung aus f 47] des Rechtsstreites vor die Zivilkammer 131415 des Ehegesetzes.

trägt zwei Wochen und beginnt mit

rist hierzu eginnt mit lauf der Berufungsfrist. In der Begründung ist anzugeben, inwie⸗ weit das Urteil angefochten, welche Aenderung des Urteils beantragt wird

Beschuldigten. Die n, ist schrift⸗

. eingelegte oder

nicht rechtzeitig oder nicht ordnungs⸗ mäßig begründete Berufung ist ohne sachliche Prüfung als unzulässig zu ver⸗ f Der Beschluß kann durch Be⸗ Aerzte⸗ angefochten beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zu⸗ stellung. Die Beschwerde hat keine aus⸗—

achen

] gemäß 5 19 Abs. ] DAV. Kapitalberichtigung wr ,. zur Be⸗ grenzung von Gewinnausschüttungen (Dividendenabgabe⸗Verordnung) vom 12. Juni 1941 und der beiden Durch⸗

rundkapital unserer Gesellschaft ge⸗ mäß Entschließung des Aufsichtsrates vom 9g. März 1944 um RM 130 000, von än 130 009 auf RM 260 000, im Wege der Kapitalberichtigung mit Wirkung für den Jahresabschluß zum

Aufruf

zur Anmeldung von Aktien der

Baumwollmanufaktur Adam Osser,

Aktiengesellschaft,

Przemyst Bawelniany Adam sser, Sp. Ak.

in Litzmannstadt. Buschlinie 222.

Auf Grund von 5 31 der Verord⸗

nüng über die Abwicklung der Forde⸗

rungen und Schulden polnischer Ver⸗

mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗

nung) vom 15. August 1941 (RGBl. l

S. 5I6) und der dazu ergangenen 5. An⸗

ordaung der Haupttreuhandstelle Ost

zur Durchführung der Schuldenabwick⸗

lungsverordnung (AO. Nr. 16) vom

8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger

Nr. 1084) werden hiermit die Aktio⸗

näre der

Baumwollmanufaktur Adam Osser,

Aktiengesellschaft, Przemyst Bawelniany Adam Osser, Sp. Ake.

in Litzmannstadt, Buschlinie 222,

aufgefordert, ihre Aktien bei dem

unterzeichneten kommissarischen Ver⸗ walter binnen einer Frist von drei Mo⸗ naten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗

meldung die Aktien entweder in Ur⸗

schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen

Bank nachzuweisen, in der die Urkun⸗

den genau zu bezeichnen sind (Nenn⸗

betrag, Stücknummer).

Erfolgen die Anmeldung und die

Vorlegung der Aktienurkunden (oder

der Hinterlegungsbescheinigung) nicht

innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Einrei⸗ chung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom I7. September 1940 (RGGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz, oder ?

b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht nach dem 1. September 1939 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts- vorgänger nicht zu den Personen ehört, deren Vermögen der Be⸗ ,, nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied⸗ schafts recht am 1. September 1939 zustand. .

Der persönliche Nachweis ist wie folgt

zu führen:

1. für deutsche Staats- und Volks⸗ zugehörige:

durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde, . für deutsche Volks zugehörige im Generalgouvernement: .

durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns,

3. für Protektoratsangehörige:

durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats, ;

4. für ausländische Staatsangehörige:

durch Bescheinigung der zustan⸗ digen Behörde des ausländischen Skaates (Seimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).

gurl ich Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. 5 10 Pol. Verm. VO. ). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vor ** i,, . ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank Der kommiffarische Verwalter: Franz Wolf, Litzmannstadt,

Vandalenstr. 12 W. 1.

po

. .