1944 / 76 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 76 vom 30. März 1944. S. 4

auf Grund der S8 81, 8t a des Gesetzes über die Beaussichti⸗

1

23. Jakubowirez, Benno Israel, geb. 12. 4. 1870, gest. JI7. 1. 1837, zuletzt wohnhaft in Breslau, Vorwerk⸗

traße 12, .

24. Jul iusburg, Jacob Israel, geb. 4. 7. 1866, gest.

J. 8. 1935, zuletzt wohnhaft in Breslau, .

25. Landsberg, Georg Ifrael, geb. 27. 2. 1862, gest. 2. 2. 1928, zuletzt wohnhaft in Breslau, ;

26. Lederm'sa nn, Louis Israel, geb. 360. 12. 1836, gest.

1935, zuletzt wohnhaft in Breslau, Gräbschener Straße 15,

31. Rother, geb. Bloch, Amalie Sara, geb. 6. 8. 1856, gest. 19. 3. 1922, zuletzt wohnhaft in Breslau, Straße der SA. 173, .

32. Rosenthal, Max Israel, geb. 26. 9. 1909, gest. 7. 8. 1934, zuletzt wohnhaft in Breslau, Gartenstraße 47,

33. Rosenthal, Arnold Israel, geb. 24. 6. 1870 gest. 9g. 1. 1930, zuletzt wohnhaft in Breslau, Brandenburger Straße 25, ö

34. Schottländer, Jacob Israel, geb. 1. 3. 1850, gest. 16. 12. 1918, zuletzt wohnhaft in Breslau,

35. Schottländer, Paul Israel, geb. 14. 2. 1870, gest. 18. 3. 1938, zuletzt wohnhaft in. Bergmühle, Kreis Breslau,

36. Schüftan, Simon Israel, geb. 8. 2. 1858, gest. 26. 12. 1923, zuletzt wohnhaft in Brieg,

37. Schalscha, Hugo Israel, geb. 26. 10. 1865, gest. 1. 2. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Straße der SA. 71,

38. Schlesinger, Emil Israel, geb. 5. 8. 1860, gest. 23. 5. 1935, zuletzt wohnhaft in Breslau, Frobenstraße 9,

39. Schmul, Gustav Israel, geb. 25. 1. 1853, gest. 27. 9. 1931, zuletzt wohnhaft in Breslau, Scheffelstraße 7,

40. Sternberg, Adolf Israel, geb. 31. 8. 1846, gest. 4. 4. 1924, zuletzt wohnhaft in Breslau,

41. Striem, geb. Gutfreund, geb. 12. 10. 1878, gest.

818. 11. 1938, zuletzt wohnhaft in Breslau, Körner⸗ straße 26, .

42. Weyl, Erich Israel, geb. 4. 6. 1900, gest. 1. 1. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Wallstraße 13,

43. Zöllner, Josef Israel, geb. 9. 1. 1861, gest. 10. 6. 19024, zuletzt wohnhaft in Breslau, Kurfürstenstraße 3ö,

44. Im merwahr, Philipp Israel, geb. 28. 12. 1839, gest. 24. 5. 1908, zuletzt wohnhaft in Breslau, Blumen⸗ straße 2, ;

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Breslau, den 23. März 1944.

Der Regierungspräsident.

Bekanntmachung

über die Behandlung von Lebensversicherungsansprüchen der Angehörigen der Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste in den eingegliederten Ostgebieten

Den Angehörigen der Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste in den eingegliederten Ostgebieten sollen ihre Rechte aus Lebensversicherungsverträgen mit den unter II Ziff. 1 aufgeführten, ehemals polnischen oder im ehemaligen Polen zum Geschäftsbetriebe zugelassenen Versicherungs⸗ unternehmungen erhalten bleiben. Zu diesem Zwecke wird

gung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bau⸗ sparkassen in der Fassung des Aenderungsgesetzes vom 5. März 1937 (RGBl. 1 S. 269) angeordnet:

1.

1. Die Angehörigen der Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste in den eingegliederten Ostgebieten oder ihre Erben haben Rechte aus Lebensversicherungsverträgen mit den unter II Ziff. 1 genannten Versicherungsunternehmungen (auch etwa noch bestehende Rechte aus Lebensversicherungs⸗ verträgen, bei denen der Versicherungsfall Todesfall, Er⸗ lebensfall nach dem 31. August 1939 eingetreten ist)

bis zum 30. Juni 1944 anzumelden. Diese Anmeldefrist ist eine Ausschlußfrist, deren Versäumung den Verlust der Rechte aus den Versiche— rungsverträgen nach sich zieht.

2. Ist die Zugehörigkeit zu den Abteilungen 1—3 der Deut⸗ schen Volksliste noch nicht rechtskräftig festgestellt, so hat die Anmeldung vorsorglich zu geschehen.

3. Die Änmeldefrist kann nach ihrem Ablauf für die zum Wehrdienst oder einem 'gleichartigen Dienst (Organisation Todt, Reichsarbeitsdienst u. dergl.) einberufenen Personen auf deren Antrag verlängert werden, wenn ihnen infolge eines solchen Dienstverhältnisses nicht zuzumuten war, ihre Rechte fristgemäß geltend zu machen. . ;

4. Auf den Lauf der Anmeldefrist finden die Vorschriften der S5 2603, 206 und 207 Bürgerliches Gesetzbuch entsprechende Anwendung.

II.

1. Die Anmeldung erstreckt sich auf die Lebensversicherungs⸗ verträge bei folgenden Versicherungsunternehmungen: a) Postsparkasse (Pocztowa Kasa Oszezednoseci) in Warschau einschließlich des ehemals polnischen Versicherungs— bestandes der Lebensversicherungsgesellschaft „Phönix“ („Phönix“ Towàarzystwo. Uhezpieczen na Zycie) in Wien —, b) „Vesta“ Versicherungsbank auf Gegenseitigkeit („Vesta“ Bank Wzajemnych Ubezpieczen) in Posen,

c) Oeffentlich⸗rechtliche Lebensversicherungsanstalt (zaklad Uhezpieczen na Zycie) in Posen, . q) Versicherungs⸗Aktiengesellschaft „Vita⸗Kotwica“ (To. warzystwo Übezpieczen ,- Vita-Kotwica““, Spolka Akeyjna) in Warschau, e) Versicherungs⸗-Aktiengesellschaft „Przezornose“ (Towar— aystwo Ubezpieczen „Przezornornose“, Spolka Akeyjna)

in Warschau,

) Versicherungs⸗Aktiengesellschaft „Europa“ ( Towar- ystwo Uhezpieczen „Europa“, Spolka Akeyjna) in Warschau, g) Versicherungs⸗Aktiengesellschaft „Przyszlose“ (Towar- aystwo Ubezpieczen „Prayszlosc“, Spolka Akeyjna) in

h) Gegenseitige Versicherungsgesellschaft Aerztekammer War⸗ schau⸗Bialystok (Zaklad Uheapieczen Waajemnyeh I2by Lekarskiej Wars zawsko-Bialostockiej) in Warschau,

i) Englische Versicherungsgesellschaft „Prudential An. gielska Spolka Akeyjna Towarzystwo Ubezpieczen Prudential).

2. Die Anmeldungen sind an folgende Stellen zu richten:

Zu a: Volksfürsorge Lebensversicherungs⸗ Aktiengesell⸗

schaft der Deutschen Arbeitsfront, Hamburg 1, An der Alster 57 —11, ö

Zu b: Dr. Heinrich Nieh uus, Zoppyt, Kaiserhöhe⸗ 4,

Zu e: Posensche Lebensversicherungsanstalt in Posen,

. Königsplatz 8, . ĩ

Zu d: n r ing Lebensversicherungs Aktiengesell⸗

schaft der . Arbeitsfront, Hamburg 36, Karl⸗Muck-⸗Platz 1, .

: Allianz Lebensversicherungs⸗-Aktiengesellschaft, Ber⸗ lin W 8, Mohrenstraße 56 51, ö

Zu f: Victoria zu Berlin Allgemeine Bersichern ng

Actien⸗Gesellschaft, Berlin SW s, Lindenstr. 20/25,

g: Dr. Heinrich Niehuus, Zoppot, Kaiserhöhe 4,

u R: Dr. Heinrich Niehuus, Zoppot, Kaiserhöhe 4, i: Allianz Lebensversicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W 8, Mohrenstraße 56 61.

III. .

1 Bei der Anmeldung sind anzugeben:

a) die genaue Anschrift des Berechtigten,

b) der Name der Versicherungsunternehmung, bei der der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen worden ist,

c) die Farbe und die Nummer des Ausweises des Berech⸗ tigten über seine Zugehörigkeit zu den Abteilungen 1—3 der Deutschen Volksliste, . -

d) eine Erklärung darüber, ob weiterhin Versicherungs⸗ beiträge (Versicherungsprämien) gezahlt werden sollen.

2. Der Anmeldung sind beizufügen: . ; .

a) eine Abschrift des Ausweises des Berechtigten über seine Zugehörigkeit zu den Abteilungen 1.—3 der Deutschen Volksliste . ö .

b) die Verficherungsurkunde Versicherungsschein, Police),

c) die letzte Beitragsquittung.

IV.

Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen behält

sich vor, weitere Anordnungen zu treffen.

Berlin, den 13. März 1944. .

Das Reichsaufsichtsamt für das Versicherungswesen Amend.

IV. Nachtrag zur Gemeinsamen Verordnung über die Lade⸗ und Löschzeiten in der Binnenschiffahrt für den Bereich der Wasserstraßen⸗ direklionen Münster, Hannover und Magdeburg, des Mini⸗ steriums des Innern, Oldenburg, und des Regierungsbezirks Aurich vom 13. Oktober 1942

Die Gemeinsame Verordnung über die Lade- und Löshʒ zeiten in der Binnenschiffahrt usw. vom 13. Oktober 1942 VI 1137 M. L. Sch. 3. wird unter Teil II Abschnitt B wie folgt erweitert:

Tor J ö. . in Fahrzeugen bis zu 350 t ö. 6 ,, .

Dieser Nachtrag tritt am 1. März 1944 in Kraft.

Munster i. W,, den 16. März 1944.

Der Oberpräsident der Provinz Westfalen

Wasserstraßendirektion

Oberpräsidenten Wasserstraßendirektionen in Hannover und Magdeburg, für den Minister des Innern, Abt. Reichswasserstraßen,

Oldenburg, und für den Regierungspräsidenten in Aurich.

J. V.: (Unterschrift.)

V.

cx) D

50 t

zugleich für die

Berichtigung

In der in Nr. 58 des Deutschen Reichsanzeigers und Pxeu⸗ ßischen Staatsanzeigers v. 9. März 1944 beröffentlichten Anlage zur 4. Bekanntmachung der Reichsstelle 6. Leder⸗ wirtschaft zur Anordnung 1143 ulassung von Austausch⸗ gerbstoffen und Fettaustauschstoffen) ist ein Fehler enthalten. In Stelle des von der Fa. J. Seidel K.-G., Grottau a. d. N., erzeugten Austauschstoffes „Syntannin B“ muß es richtig heißen: Syntannin W“.

Anordnung Nr. 179

des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs produltion über die Fertigung von Maschinen und Apparaten für die Herstellung, Aufbereitung und Verteilung von Gasen aus Kohle und anderen Brennstoffen

Vom 18. März 1944

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Maschinen und Apparate für die Herstellung und Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koks im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion wird auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§51

Angebote auf Lieferung von Maschinen, Apparaten und Armaturen sowie Einzelteilen von solchen für Anlagen und Teilanlagen für die Herstellung, Aufbereitung und Verteilung von Gasen aus Kohle und anderen Brennfloffen dürfen nur abgegeben und Aufträge auf Lieferung vorgenannter Erzeug⸗ nisfse nur übernommen werden, wenn der Sauptausschuß Gaserzeugungsanlagen und (eitungshbau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion den Bedarf anerkannt hat.

8 2

Die unter 5 1 genannten Erzeugnisse dürfen nur von den Betrieben hergestellt werden, die dazu eine besondere Ge⸗ nehmigung erhalten haben. Anträge sind an den Sonder⸗

Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koks, Berlin Sw Il, Bernburger Str. 29, zu richten.

83 , Die Hersteller sind verpflichtet, dem Sonde raus schuß Maschinen und Apparate zur Herstellung und Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koks bzw. der von diesen beauf. tragten Geschäftsführung der Fachgruppe Apparatebau . Wirtschaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Ein⸗ sicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeich⸗ nungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.

§8 4 . In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonder⸗ ausschuß Maschinen und Apparate für die Herstellung und Aufbereitung von Gasen aus Kohle und Koks zu richten. 35 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86.

Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, Lothringen, Luxemburg und in Bialystok. c Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 102 des Bevoll⸗ mächtigten für die Maschinenproduktion über Planung. und Fertigung von Anlagen für die Erzöugung und Aufbereitung von Gas aus Kohle und Koks vom J. Februar 1943 außer Kraft. Berlin, den 18. März 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und . beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktio

Karl Lange

Anordnung Nr. 180 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim , : Rüistung und Kriegs produltion über die Einschränkung der Konstruktions⸗= Modell⸗ und Fertigungsarbeiten für Maschinen zur , , , . zellstoff, Holzschliff, Papier, Pappe, Karton und Holz⸗ faserplatten Vom 20. März 1944 ö. Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Maschinen zur Her— eng . zel stoff und Papier im Sauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für a g und Kriegsproduktion angeordnet: * 8 hinen Lur Herstellung von Zellstoff, Holzschliff, Papier, . n , n, sowie sämtliche Vor⸗ bereitungs⸗ und Hilfsmaschinen hierzu, soweit sie in das Zu⸗ ständigkeitsgebiet des Arbeitsausschusses Maschinen zur Her⸗ stellung von Zellstoff und Papier, fallen, dürfen nur von den bisherigen Herstellern und von jedem Hersteller nur in den von diesem selbst schon ausgeführten Konstruktionen von geringfügigen Aenderungen und Anpassungen abgesehen hergestellt werden. 32 Neukonstruktionen dürfen ohne besondere Genehmigung weder von Herstellern noch von Konstruktionsbüros oder Verbrauchern in Angriff genommen. werden. Die Ge⸗ nehmigung wird nur ö wenn wichtige wehrwirtschaft⸗— liche Belange das erfordern. . ; N,, eier. sind an den Arbeitsausschuß Maschinen zur Herstellung von Zellstoff und Papier, Berlin W 35, Kurfürstenstr. 56, zu richten. 83 Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Aus⸗ führung Neukonstruktionen größeren Umfanges erfordern, ist mit dem Besteller zu verhandeln, ob an Stelle, der bestellten Ausführung nicht eine solche treten kann, für welche die Zeichnungen und Modelle vorhanden sind. Führen derartige Verhandlungen nicht zum Ziele, ist der Fall dem Arbeits⸗ ausschuß Maschinen zur Herstellung von Zellstoff und Papier vorzulegen. . 84

Die für die Herstellung und Konstruktion in Betracht kommenden Firmen sind verpflichtet, der eschäftsführung der Fachuntergruppe Papierherstellungsmaschinen der Wirt⸗ schaftsgruppe Maschinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa er⸗ forderliche Prüfungen zu gestatten.

§5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Ss 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 586 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedh und Moxesnet sowie mit

sowie im Bezirk Bialystok. ; Berlin, den 20. März 1944.

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Karl Lange

(Fortsetzung des Amtlichen Teils in der Ersten Beilage)

Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg

Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaftionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag

i. V: Rudolef Lantzsch in Berlin 8Ww 6s Druck der Preußischen Verlags, und Druckerer GmbH. Berlin

Eine Beilage

*

Warschau,

ausschuß Maschinen und Apparate für die Herstellung und

Preis dieser Nummer: 20 sm:

V

*.

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1

Erste Veilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Prenhzischen Staatsanzeiger

Nr. 76

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Zusatzanordnung vom 20. März 1944

des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion zur Anordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Groß⸗ und Schnellwaagen vom 19. März 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Groß- und Schnell— wangen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird in Ergänzung der Anordnung Nr. 117 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion vom 19. März 1943 über die Her— stellung von Groß- und Schnellwaagen auf Grund der Ver— ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De— zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichs— ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

51

In § 1 der Anordnung Nr. 117 vom 19. März 1943 sind folgende Aenderungen vorzunehmen:

a) Absatz 2a) erhält folgende Neufassung:

2a) Gleiswaagen für Normalspur sowie kombinierte Gleis- und Fuhrwerkswaagen mit Gleis— unterbrechung ohne Entlastungsvorrichtung gemäß DIN. 1926, Blatt 3, 2. Ausgabe Juni 1942. Zugelassen sind nur Waagen mit Wägefähigkeiten: 50, 60, 80, 100 t und darüber. Brückengrößen: Gleiswaagen: 9 über. Kombinierte Gleis⸗ und Fuhrwerks⸗ wia g gen: 9g, 19M, 188, 118 m unh darüber. b) Absatz 3a) erhält folgende Neufassung: „Ja) Fuhrwerkswaagen ohne Entlastungsvor— richtung gemäß DIN 1926, Blatt 2, Ausgabe April 1910. Zugelassen sind nur Waagen mit Wäge fähigkeit: 15 Brückengröße: 6 *2,6 m, Wägefähigkeit: 20t Brückengröße: 8 *2,8 m.“

0) In Absatz ) „Hölzerne Viehwaagen“ wird die für die Wägefähigkeit von 1300 kg vorgesehene Nebengröße 2100 * 12590 mm (ohne Gitter) in die Nebengröße 2300 * 1100 mm abgeändert.

d) In Absatz 109 „Hölzerne Laufgewichts⸗ Bodenwaagen“ sind folgende Größen neu einzusetzen: Unter a) . Wägefähigkeit: 2000 kg. Brückengröße: 2500 * 1500 mm, Wägefähigkeit: 3000 kg Brückengröße: 2500 * 1500 mm. In h) ist die Wägegröße 200 kg Wägefähigkeit und 550 * 500 nnn Brückengröße durch die neue Größe von 250 kg Wägefähigkeit und 550 600 mm Brückengröße

zu ersetzen.

2) Absatz 12 erhält folgende Neufassung: . „Eiserne Dezimalwagagen sowie Kippmulden— waagen. Zugelassen sind nur Dezimaltischwaagen bis ein— schließlich 100 kg Wägefähigkeit. .

§ 2

Vorliegende Aufträge, die nach 1 dieser Zusatzanordnung

10, 11 *, 12, 14 m und dar⸗

1

nicht mehr angenommen werden dürfen, können fertiggestellt

werden.

583

Verlin, Donnerstag, den 30. März

Zeichen von einem hierzu ermächtigten Beamten oder Helfer der Polizei gegeben werden und ihn zum Anhalten auffordern. Der Erlaß trifft die entsprechenden Einzelanweisungen, aus denen für die Straßenverkehrsteilnehmer folgendes von Interesse ist:

Die Haltezeichen werden stets auf ausreichende Entfernung ge— geben, da ein sofortiges Anhalten von der Fahrgeschwindigkeit, dem Bremsvermögen der Fahrzeuge und dem Zustand der Fahr— bahn abhängig ist. Bei Tage wird das Haltezeichen durch Hoch— heben eines Armes („Achtung“ und „Anhalten“) gegeben. Wenn das Haltezeichen von einem Beamten oder Helfer der Polizei ge geben wird, der nicht durch seine Uniform auf ausreichende Ent

sernung als Angehöriger der Polizei erkennbar ist, dann werden Anhaltestäbe mit dem Hoheitszeichen der Polizei und der Aus⸗ schrift „Halt Polizei“, bzw. von Führern und Männern des NSKK. Anhaltestäbe mit dem Hoheitsabzeichen des NSKK. und der Aufschrift „NSKK.⸗Verkehrserziehungsdienst“ oder „Verktehrs⸗ Hilfs-Polizei⸗Transport-Kontrolle“ verwendet.

Bei Durchführung größerer Kontrollen empfiehlt der Erlaß die

1944

* 2

Verwendung einer roten Halteflagge oder einer roten Flagge mit eingesetztem weißen Rechteck. Von Kraftwagen aus wird das Haltezeichen zur Vermeidung der Verwechslung mit dem Zeichen zum Anzeigen einer beabsichtigten Fahrtrichtungsänderung stets mit Anhaltestab oder Flagge gegeben. Bei Dunkelheit wird zum Anhalten stets rotes Licht Laterne oder Taschenlampe ver⸗ wandt, das bis auf 150 Meter Entfernung gut sichtbar sein muß. Damit keine Verwechslung mit dem Schlußlicht erfolgen kann, wird das Anhaltelicht von oben nach der Seite zu geschwenkt. Das Haltezeichen wird in geeigneter Entfernung hinter der roten Lampe wiederholt werden, und zwar entweder von einem durch ein Licht angeleuchtehen Beamten in Uniform Hochheben eines Armes oder Schwenken roten Lichtes oder von einem Helfer der Polizei, der den Anhaltestab durch Licht erkennbar macht.

Einer solchen Wiederholung bedarf es naturgemäß nicht, wenn das

Zeichen durch einen Polizeibeamten in Uniform gegeben wird, der als solcher durch das Licht vorhandener Beleuchtungsanlagen, z. B. der Straßenbeleuchtung, rechtzeitig erkannt werden kann.

Mir tsj chaftstenl

Erhöhung der europäischen Getreideerzeugung

Europa arbeitet mit steigendem Erfolg an einer Erhöhung der Getreideerzeugung. So will Finnland seine Getreideanbaufläche von 485 000 ha auf 600 000 ha erweitern. Schweden hat die Wintergetreideanbaufläche um 5 35 erhöht und will außerdem 100 000 ha Sommerweizen anbauen. Durch bessere Ernten und eine erhöhte Getreideeinfuhr hat sich die Versorgungslage Schwe— dens beim Brotgetreide verhältnismäßig günstig entwickelt. In Irland ist die Getreideanbaufläche von 623 000 ha im Jahre 1938 auf 950 000 ha im letzten Jahr gesteigert worden. Auch die Schweiz hat erfolgreiche Anstrengungen zur Erhöhung ihrer Ge— treideerzeugung gemacht. Im Zuge des Wahlenplanes ist es der Schweiz gelungen, ihren Versorgungsplan von 52 „,½ (in Kalorien ausgedrückt) auf 72 35 zu erhöhen. Die Ausdehnung der Acker⸗ fläche auf 400 000 ha wird als wertschaftliches Optimum be— zeichnet; damit würde der Selbstversorgungsgrad auf 80 4 steigen. Gleichzeitig konnten die Hektarerträge erhöht werden. In Südost— europa haben sich die Saaten günstig entwickelt. In Bulgarien reicht der letztjährige Ernteertrag zur vollen Deckung des Eigen⸗ bedarfs aus, wenn auch zur Zeit die Getreideablieferungen in⸗— folge der winterlichen Verkehrserschwerungen nur langsam vor sich gehen. Auf dem rumänischen Getreidemarkt ist das Angebot immer noch größer als die Nachfrage. Ein Ausgleich kann nur durch die angebahnten Lieferungen an Deutschland erreicht werden. Zum Austausch werden aus Deutschland bedeutende Mengen an Saatgut erwartet. Auch die Türkei will die Erzeu⸗ gung zur weiteren Verteilung von Saatgetreide erhöhen. Ungarn konnte im Laufe des Vorjahres seine Brotration zweimal erhöhen als Auswirkung einer guten Brotgetreideernte. Bei der Weizen⸗ produktion wirken sich allerdings die Besitzgrößenverhältnisse un⸗ günstig aus, da zwei Drittel der Weizenproduktion in Ungarn auf die kleinen Bauernbetriebe mit niedrigen Hektarerträgen entfallen. Es wird daher vorgeschlagen, die Weizenproduktion des Landes mehr auf die Großbetriebe zu verlagern. Im allgemeinen er⸗ gibt sich für die europäische Getreideerzeugung eine steigende Tendenz hinsichtlich der Anbauflächen wie auch der Erträge.

Wirtschaft des Auslandes

Nachkriegsprobleme der spanischen Wirtschaft Einschränkung der Monokulturen und Ausdehnung der Industrialisierung Madrid, 28. März. Im Rahmen der von den Falangesyndi— katen veranstalteten Vortragsserie über die Wirtschaftsprobleme der Nachkriegszeit sprach kürzlich der Generalinspektor für Handel und Zollpolitik im spanischen Industrie⸗ und Handelsministerium, Manuel Fuentes Jrurpzqui, einer der markantesten und aktivsten Vertreter der jungen Generation der spanischen Wirtschaftler.

und keinerlei vorzeitige Bindungen eingehen wollen. Von höchster Bedeutung bei all solchen Wirtschaftsbesprechungen ist nach Meinung des Korrespondenten eine anglo⸗amerikanische Zu sammenarbeit. Dem stehe aber die starre politische Haltung der USA. im Wege, die an dem alten Goldstandard festhalten wollten. Sollten sich Engländer und Amerikaner allein nicht verständigen können, so müßten sich England und seine Dominions auf eine gemeinsame ihrem Interesse entsprechende Politik einigen.

Ausgabe von 100 Mill. hfl. niederländischen Schatzscheinen

Den Haag, 29. März. Vom Schatzamt in Amsterdam wird am 3. April die Zeichnung auf 3 ige natigngle Schuldgrundhuch einschreibungen im Gesamtbetrag von 100 Mill. hfl. eröffnet werden.

Unbefriedigender Stand der schwedischen Industrierationalisierung

Stockholm, 28. März. Wegen Ueberlastung mit Heeresaufträgen habe die Industrierationalisierung in Schweden nicht in wünschens wertem Ausmaß fortgesetzt werden können, erklärte der Leiter der Gotenburger Automobilfabrik A. B. Valvo.

Da die Notwendigkeit einer möglichst schnellen Fertigung im Vordergrund stand, konnten die Gesichtspunkte der Wirtschaftlich= keit und rationellen Produktion erst in zweiter Linie berücksichtigt werden. Dadurch sei die Rationalisierung der schwedischen In— dustrie gegenüber dem Stand in anderen Ländern ins Hinter⸗ treffen geraten. Die Vernachlässigung neuer Arbeitsmethoden und der Wegfall der früheren Einfuhr neuer Maschinen haben ebenfalls dazu beigetragen, und daher müßte die schwedische In⸗ dustrie nach dem Kriege diese Versäumnisse schnellstens wieder einzuholen trachten.

Kroatiens Handels⸗ und Finanzstruktur Aus dem Bericht der Kroatischen Staatsbank

Agram, 29. März. Wie aus dem Geschäftsbericht der Kroatischen Stantsbank für 1943 zu ersehen ist, war die Handelsbilanz Kroatiens Ultimo 1943 um 2936 Mill. Kung passiv (1942: 2702 Mill. Kuna). In, Wirklichkeit ist diese Passivität geringer, weil ein nicht unerheblicher Teil der kroatischen Warenausfuhr unsicht⸗ bar und - daher unregistriert geblieben ist. Die Zahlungsbilanz war schon im Jahre 1942 mit 452,4 Mill. Kuna aktiv. Dieser Saldo hat sich Ultimo 1943 auf 1741 Mill. Kung vergrößert. Dem passiven Saldo der Warenbilanz steht ein entsprechender Aktivsaldo im Finanzverkehr gegenüber. Kroatien mußte 42 *. der jugoslawischen Staatsschulden auf sich nehmen. Beim Um⸗ tausch der Dingre in Kung wurden 7550 Mill. Dinare eingelöst. Der Hauptanteil der neuen kroatischen Staatsschuld besteht in der

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach

Ss§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. , 5 4

Diese Zusatzanordnung tritt am Tage nach ihrer Ver— kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost— gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Loth— ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 20. März 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

Karl Lange

*) Die Brückengröße 11m ist nur zulässig, wenn zwei⸗ und vier— achsige Kesselwagen in geschlossenem Zug gewogen werden müssen.

Bekanntmachung

Die am 25. März 1944 ausgegebene Nummer 13 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:

Sechste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstversorgungsgesetzes M. Vom 10. März 1944.

Zweite Verordnung über die Anzeigepflicht bei Veränderung von wirtschaftlichen Verhältnissen in der Energiewirtschaft. Vom 15. März 1944. .

Verordnung über die Landbeschaffung zur Seßhaftmachung von reichs und volksdeutschen Umsiedlern. Vom 23. März 1944.

Verordnung zum Schutze des heimischen Kulturgutes. Vom 23. März 1944. ;

Anordnung über Freizeitgewährung an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die von ihren Familien getrennt sind. Vom 20. März 1944.

Umfang; 1e Bogen. Verkaufspreis. O,. 15 ö.. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,93 Le für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 27. März 1944. Reichsverlagsamt. J. V.:: Stern.

Nichtamtliches

Verkehrswesen

Klarheit bei Verkehrskontrollen: Einheitliche Zeichen zum Anhalten von Fahrzeugen Der Reichsführer f6 Reichsminister des Innern, stellt in einem Runderlaß an die Polizeibehörden fest, daß zur Vermeidung un⸗ rwünschter Folgen die Zeichen zum Anhalten von Fahrzeugen im Straßenverkehr klar und einheitlich gegeben werden müssen. Der Verkehrsteilnehmer müsse grundsätzlich erkennen können, daß die

Fremntes Fern ie Tin nfchen d diẽ Nic dĩsᷣtẽrt. ddp dich Spanien sich nach dem Vorbild anderer Länder rechtzeitig mit der Aus⸗ einandersetzung über die Nachkriegsprobleme befasse und seine eigenen, seiner wirtschaftlichen Struktur entsprechenden Pläne ausarbeite. Bei der Betrachtung der zukünftigen Entwicklung könne bereits heute als sicher angesehen werden, daß das liberale

bereits heute selbst von Vertretern der Hochburg des wirtschaft— lichen Liberalismus, Großbritannien, zugegeben werde.

Bei der Lösung der Nachkriegsprobleme stehe begreiflicherweise der internationale Warenaustausch und die sich aus ihm ergeben— den Fragen der Währungspolitik und dgl. im Vordergrund. Eine Einschränkung der Monokulturen der Küstengebiete und eine starke Förderung des Getreideanbaues in Zentralspanien sei unerläßlich. Darüber hinaus müßte auch eine Verminderung der heute noch bestehenden großen Oedlandflächen durch die Schaffung neuen Kulturlandes und die Durchführung der von der Regierung ge⸗— planten großen Wiederaufforstung im Hinblick der angestrebten wirtschaftlichen Souveränität erreicht werden.

Auf dem Gebiete des Bergbaues müßte ebenfalls ein grund— legender Wandel herbeigeführt werden, der die frühere gering⸗ wertige Erzausfuhr durch im Lande erzeugte hochwertigere Me— talle und Fertigfabrikate ersetze.

Die Notwendigkeit einer solchen Umstellung ergäbe sich bereits aus der Tatsache, daß Spanien für den Absatz von 80 v. H. seiner Ausfuhr seit Jahren von hochentwickelten Industrieländern ab⸗ hängig sei, eine Tatsache, die auch durch das unter dem Einfluß der Kriegskonjunktur und der neuen Wirtschaftslenkung des Staates verschwundene Defizit des spanischen Außenhandels in den letzten Jahren nicht geleugnet werden könne.

Bei dem Warxengustausch der Nachkriegszeit könne Spanien, ohne seine wirtschaftliche Zukunft zu gefährden, nicht mehr die Leistung eines Arbeiters eines hochwertigen Industrielandes gegen die Leistung von 59 Arbeitern seiner Agrarwirtschaft kompensieren. Auch hier müsse ein System der wirtschaftlichen und sozialen Ge⸗ rechtigkeit erreicht werden.

Brirische Ziellosigkeit in der internationalen Wirtschaftsßolitik Genf, 29. März. Die britische Unfähigkeit, einen festen Wirt⸗ schestskurs zu steuern und überhaupt positive Wirtschaftspro⸗ gramme aufzustellen, tritt nicht nur in der Innenpolitik, sondern auch in den außenpolitischen Beziehungen in Erscheinung und wurde erst letzthin von dem politischen Mitarbeiter des Londoner

fest, daß erst in der vergangenen Woche eine gemeinsame Kon⸗ ferenz von Wirtschaftssachverständigen Englands und der Domi— nions beendet worden sei, ohne daß man bisher von irgend— welchen nennenswerten Ergebnissen gehört habe. Auf der er⸗ wähnten Konferenz seien dje gleichen Fragen der Währungs- Handels- und Investierungspolitck besprochen worden wie kürzlich zwischen britischen und amerikanischen Fachleuten in Washington. Das Haupthindernis für eine Verständigung scheine die ungeklärte Haltung der USA. zu all diesen Problemen zu sein, zumal ver⸗ schiedene Dominions, vor allem Kanada, mit einem Seitenblick

auf die Vereinigten Staaten die Hände frei zu behalten wünschen

Zeitalter auf wirtschaftlichem Gebiet endgültig vorüber sei, was /

„Lbserver“ mit großer Besorgnis angeprangert. Dieser stellte

Wechfeffch td = des trorttfchew Firm znrintftertims der der FRrn- tischen Staatsbank, und zwar in Höhe von 29732 Mill. Kuna. Schatzscheine wurden in drei Auflagen und mit einer Gesamt⸗ summe von 6496 Mill. Kung ausgegeben. Die gesamte kroatische Staatsschuld beträgt bei der Kroatischen Staatsbank zum 31. De⸗ zember 1943 35 992 Mill. Kuna, wovon 18 3 auf Schatzscheine, 832 735 auf Wechsel- ünd sonstige Schulden entfallen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Pxag, 29. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578, 90 G., 580, 10 B., Oslo 567, E90 G., 56s, 89 B., Kopen hagen 521,59 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,65 (35., 236,905 B., Mailand 99,99 G., 1990,19 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 409,95 G., 5o, 95 B., Stockholm 594, 569 G., S905, 8ᷓo B., Brüssel 399, 39 G., 400, 46 B., Belgrad 49,65 G., 50, 0s B., , G., So, 05 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G.,

3, 72 B.

London, 29. März. (D. N. B.) New York 4,023. = 4,903 , Spanien loffiz. 44,90, Montreal 4, 13-4, a7, Schweiz I,. 30 17 465, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz. Rio S3,64 75, Schanghai Tschungking⸗Dollar —.

Amsterdam, 29. März. (D. N. B.) II12.00 Uhr holl. Zeit.) Amtlich. Berlin ——, London —, New York —, Paris Brüssel 30, i1—= 30,17, Schweiz 43,63 = 43,71, Helsink —— Italien (Clearing —— Madrid ——, Oslo Kopenhagen Stockholm 44 81— 44,90, Prag

Zürich, 29. März. (D. N. B.) J[i11.40 Uhr. Paris 6,28, London 17,æ 6. New York 4,30. Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 B., Madrid 35,75 B., Holland 22975, Berlin 172,55, Lissabon 12439. Stockholm 102,66, Oslo 98, 52 , Kopenhagen 20.374, Sofia s'37 ., Prag 1725, Budapest Jö4, s, Zagreb 8.75, Istanbul 3,50 B., Bularest 2,37 ½, Helsinktki 8.75 Preßburg 15.0 Büenos Aires M7 25, Japan 161,00, Rio 22, 05' B.

Kopenhagen, 29. März. (D. N. B. London 19,34. New York 4,79, Berlin 191,80. Paris 1085, Antwerpen 76, so, Zürich üll,26, Rom Amsterdam 254 70, Stockholm IIa, 15 Oslo log, O0, Helsink; h. s3, Madrid Alles Brie fturrse,.“*“

Stockholm, 29. März. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,5 B., Berlin 167,50 G., 166,60 V., Paris G., go B. Brüssel —— G., 67, »9 B., Schweiz. Plätze o7, 0 G., 97 890 B. Amsterdam —— G., 223,50 B., Kopenhagen S7, 60 G., 87, 90 B) Oslo Is, 35 G. s, 653 B.. Wastington 4,15 G. 420 G. Helsinfi S135 G., 8.59 B., Rom —— G., 22,20 B., Kanada 3,77 6G. 3.32 B., Madrid —— G., Turkei g.. Lissabon —— 4. 17,28 B. Buenos Aires 162,55 G. 104,50 B ö

Oslo, 29. März. (D. N. B.) London G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 6,5 G., Paris —— 6. Joo B., Rem York == Gr, 440 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G. 106, o9 B. Helsimis s, G.. g,20 B., Antwerpen q., 7,89 . Stockholm j04, 65 G. 105,19 B., Kopenhagen g! 55 G., g2 23 B? Rom —— G., 25 25 B., Prag g. 4. ; ;

London, 279. März (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/— ,,