Reichs und Staatsanzeiger Nr. 8 vom 1. Ayrtl 1944. S8. 9 . eᷣ /
in Könige berg Pw) Seilerstraße 3 a, hinterlassene Guthaben sperrwert) und solgt dann ü er diese hi — ö Zollbi . U 85 . - III. Bersonlicher Geltungsbereich , § 5 bon 0 ers , dee fe 5 . in Dal an *. er e rhein, a r f eee, ,,, w , , . . . , . Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Die Anordnung gilt für: Zuwiderhandlungen geen diese Anordnung werden nach bakasse; Königsberg Körr. —= Nebenstelle Parfhotel — he., uferhahn. Von Horthsthnrt sie über die Tonautangsbriccke ent, schen Reichsant zeigen unk, Preußischen Staatsanzeiger Nr. 137 feet e glu nnd Heehlngeglicbertt , e gebied 1. alt Mitglieder der Bic ntetabteilungfn, Gasmertäcsen. Hen io, 1e bis is der Verordnung über den Warenveriehr findet, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. lang der Schwechat Dongurferbahn bis zu deren Schnittpunkt böm i. nnnzf außer. Kraft . den Gebigten von Eupen Mialmedg und Morgsnet sowi== bau, Kolergiban und Generatoren hau der Fachabiellung bestraft. Königsberg (Pr), den 25. März 1944. nit der Straße Kaiserebergborf., Albern. Von dort verläuft Wien, 21. März 1944 ᷣ mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung Feuerungsbau sowie der Fachabteilung Rohrleitungsbau 58 65 . . . Der Regierungsprãsident J. V.: Bertuch sie über die Schwechatbrücke (Wildbachbrücke) entlang der 8 — Cb ,, ; — . sinngemãß auch im Elsaß, in Lothringen ünd Luxemburg der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Diese Anordnung trit am Tage nach der Verkündung in . ; ö Straße nach Albern und Mannsäwörth bis zur Einmündung er Oberfinanzpräsident Wien⸗-Niederdonau. sowie im Bezirk Bialystot. . alle. Mitglieder der Fachgruppe Apparatebau der Wirt- Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und ö. in die 3 Wien — Hainburg. J. V. Dr. Bauer. Berlin, den 27. März 1944. schafts gruppe Maschinenbau, soweit sie unter den fach⸗ den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie Bekanntmachung Zum n ezirk . auch der Donaukanal in Wien — Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. lichen Geltungsbereich dieser Anordnung fallen, — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ Auf Grund des 5 1 des esehe über die Einziehung kom⸗ von der Nußdor er Schleuse bis zum Praterspitz. Die Ufer Allgemeine Vertriebs enehmi ; Lü schen. 3. alle sonstigen Unternehmungen und Unternehmer, die den waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGI. I S 293), des Donaukanals bilden die Zollbinnenlinie. Außerhalb des e 9 migung borstehend auf eführten. Organisationen der gewerblichen Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Ge— ollgrenzbezirks liegt die Stadt Wien mit Ausnahme der zum kür Splitterschutzzellen und eschrän ke n halt , . . . Berlin, den 20. März 1944. setzes vom 31. Mai 1933 (8. S. 207), des (Ghesetzes über die B. Viener Stadtbezirk gehörenden Orte Albern, Fischamend Auf Grund 8 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 Anordnung Nr. 71 (FA 9) Planung oder Errichtung don Anlagen 6 sind, die Der Leiter des Hauptausschusses Gaserzeugungganlagen und Einziehung volte. und staats feindlichen Vermögens vom Dorf, Fischamend Markt und Mannswörth. in Verbindung mit den S J,. 3 und g der Vierten Durch⸗ der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für unter den fachlichen Geltungsbereich dieser Anordnung , ,. 1 hr 3 25 an 14. Juli 19353 (RGBl. 1 S. 479) und des Erlasses des Die Zollbinnenlinie folgt dann der Hauptstraße Wien — führungsverorbnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Rohr⸗ fallen. Aeitungsbau beim Reich 1 n 9 Führers 36 Reichskanzlers über die Verwertung des ein— . n . , ,,. [. a . a August 1943 (Rööl. J S. 665 wird hierdurch für post⸗ und Kleinförderanlagen gules ö * kö 2 6 ) . . gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1991 Rande ö ur ischa abfallenden Steilhangs und dem oberen plitterschutzzellen und eschränke, die den z ulassung zur gkeit auf dem Fa ⸗Ing. ; RGB. 1 S. Zh ziehe ich hiermit folgendes Vermögen der Rande dieses Hangs entlang in östlicher Jtichtung vorbei an „Richtlinien für den Bau von , he ene und . 6. . ; Eine Tätigkeit auf dem Fachgebiet gemäß 5 1, J, darf nur am g. Januar 1883 in Anklam geborenen Judenwitwe Anna den Orten Marig Ellend, Haslau a. ð. Donau, Regelsbrunn, schränken — Fassung September 1943 —“ entsprechen Auf Grund der Vexordnung üher den Warenverlehr in mit besonderer Genehmigung ausgeübt werden. Sara Grünberg, geb. Schüler, zuletzt wohnhaft im Vildungs mauer und Petronell bis zum Strandbad westlich Erhältlich bei der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz, der Fassung vom 11. Dezember 191 (RGBl. 1 S,. 666) in Anträge auf Zulassung sind zu richten an den Hauptaus— Nichtamtliches Peneralgauvernement, ünd zwar: Tas im Grundbuch von Deutsch Altenburg. Die Schluchten am Ortsazsgang von Berlin iy 29, Friefensti 16), die Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung schuß Gaserzeugungsanlagen und -„leitungsbau, Berlin Wöo, ĩ Anklam Band 67 Blatt 1506 verzeichnete, in Anklam Vau- Haslan und Wildungsmauer iwerden in gerader Linie urch All ᷣ ̃ ̃ ; elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Nürnberger Str. J7. Deutsches Reich a, ze ö . z z J n . gemeine Genehmigungzum Vertriebe 12 * ⸗ 9 ö gars 9 straße Nr 44, gelegene Grundstück zugunsten des Groß schnitten. Vom Strandbad westlich Deutsch Altenburg aus innerhalb des S Re . ⸗ Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 184 vom 5 3 i .
, 9 . 1h eutschen Reiches unter . Jene, ,, 3652 . Der Königliche Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto deutschen Reiches ein. folgt die Zollbinnenlinie dem Uferweg bis zum Schnittpunkt der einheitlichen Kenn-Nr. kl. 3 = 44/1 A 8. August 1912) wird mit Zustimmung des Reichsministers Auftragslenkung Carl M „, ift nach Berlin zurück ekehrt und hat die Lei⸗ Au wurd an Siett ame gusselung hiermit beam, snßee beben eser, wenn ü. J , , , e n n , n, ,, gemacht. Hainburg a. . Donn ostwärts des Srtes Dentsch listenburg j . mit, dem. Göneralbevollmächtigten für technische Nachrichten, . ieldep ich äge kür Anl d Teil ung der Gesandtscha
Stettin, den 27. März 1944 und sodann dieser Gemeindegrenze bis zur Straße Deutsch Für den Vertrieb solcher Splitterschutzzellen und schränke mittel angeordnet: 1. Alle Anfragen und Aufträge für Anlagen und Teil⸗ 1 . Allentitg 4eirchen, Die geschzssenen Srletell der in dag ausland bedarf eß (hes bösonßeenm gin eas ränt §1 , , , ,, Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Der Regierungspräsident. J. V: Hagemeister. am rechten (füdlichenz Donauufer gelegenen Orte Marla einer besonderen von der Reichsanstalt der Luftwaffe für . d Liefer von Rohrpost', Seilpost⸗ GA, Hä dieser Anordnung fallen sind meldepflichtig, Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung ö Ellend, Haslait a. 8. Donau, Regelsbrunn, Wildungsmauer, Luftschutz zu erteilenden Genehmigung. Die Herstellung und, n d 3 f e. 6a i ö. und zwar; der Gesandtschaft wieder überenommen. Bekanntmachun Pefronell und Deutsch Altenburg liegen außerhalb des Zoll⸗ Die allgemeine Vertriebsgenehinigung für Splitterschutz⸗ , . . . . 36 there ren ander, a) alle feng n auch dann, wenn es sich nur um vor— 9 . grenzbezirks. zellen und schränke wird an die Einhaltung der nachstehend Attenaufzüge bis zu 15 kg Trag ö — bereitende Anfragen handelt, . ö 6 , Auf Grund des 5 1 der K zum Schutze von Die Zollbinnenlinie verläuft weiter in südlicher Richtung 4ufgeführten, abänderbaren Bedingungen und Auflagen der . 852 h) alle rechtsverbindlich erteilten Aufträge, auch wenn Nummer 89 des Neichsarbeitsblatts vom 25. März . ha Volt und Staat vom 28 Februar 1955 MiGBl. I 3. &, des enllange der Strahe ber Nreltentecch: , id sh hrs Re chsanstalt den Luftwaffe für Luftschatz geknüpft. har bot 1 sind Anl di die Auftragserteilung zunächst nur mündlich, Folgenden Inhalt; Teil I. . n ,,, 1 des Hesetzes über, die Einziehung kommunistischen Ver— Potzneusiedl nach Gattendorf. Von dort folgt sie dem in Splitterschutzzellen und chränke dürfen nur vertrieben ,, ., . 2 ö r 6 tte gern, ö telefonisch oder telegrafisch erfolgte. 6 . . , Iirde . 3. vem 26. , . Sieg, 1 S. 293), der Ver⸗ südwestlicher Richtung an der Annakapelle voörbeiführenden werden, nachdem sie gemäß Ziffer 10 bzw. 17 der Richtlinien , e e f, nnz J, Die Meldepflicht erstreckt sich: , Erlasse: . Vaupoltzeiliche Naßnahmen , , , , , är igen l . 3 , e de ,,,, ö l —. 2 8 . 2 235 * . 2 l 9 9 z y . 2 ö 1 =. 5 oy c egebene 2 9. ge 5 . 2 9 volls⸗ und staats feindlichen Vermögens vom 14. * 1933 e n , ö ö . . bedingungen für jede zum Vertrieb , . ar reg, . 8583 a , ö ö hr rn ee, prog un — Entbindungs⸗ und Sanitätsräume in LS.⸗Bunkern RGBl. 18. 479) und des Erlasses des Führers und Reichs⸗ Friedrichshof liegt im Jolle n nr, Vom Frldrichshof aus zelle und für jeden Splitterschutzschrank zur Pflicht gemacht. Der Leiter des Sonderausschusses „Signal⸗ Zeitdienst- und 9) sür alle rechtsverbindlich erteilten gluftrãge sowei⸗ ö. Fassung Juli 1941. — Betr. Bau ,,, , 5 lanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens folgt die Zollbinnenlinie dem in sildwestlicher Richtung auf . In Werbeschriften, Anzeigen oder dergl. sind stets die Kommandoanlagen“, Generaldirektor Hoffmann, Berlin— sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anord. Deuisches . . ,. 3 . , ,, J . . Gl. S. hr) die Straßcligabel Weiden — Gols —=Podersdorf am See filhren?! Kenn- Nummer und der JAllasungsvermerk anzugeben. Schöneberg, Geneststr. 5, wird ermächtigt, in bespnders be⸗ nung noch licht restlos abgewickelt sind, en rs 9 1, hen d nel wol gf gere nnr , , den Feldweg und weiter der Straße nach Podersdorf am See.. , , . haben Hersteller oder Wiederverkäufer auf gründe en Einzelfällen , . von den Vorschriften c) für alle nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung von Aufgaben der Verufsfüürso ge ür beschädigte Nichtberufs⸗ Rreß . geb. am ‚ . . in ö . . 3 Sie biegt eiwa 300 m suüdlich des Siebenmodehügels (Punkt ihre Kosten Mufter Heichnungen, Lichtbilder, Proben) der dieser Anordnung zu zulassen. Der Antrag ist. vom dersteller eingehenden Anfragen und erteilten Aufträge. soldaten, der neuen. Wehrmacht TSchulungsstärten. = Petr.: . e ,, , ,,,, , gan mn n, h, n, 122) einem Graben folgend, der die Gemeindegrenze zwischen Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz oder der von ihr beim Leiter des Arbeitsausschusses Rohrpost. und Klein Alle Höeldungen sind innerhalb einer- Woche nach Eingang Neberleitung won Aufgaben de' Herüse sürsoge fir e, paltsc! ,, Badstüberstr. 2, zugunsten des Groß. Pesden und Podersdorf am See bildet, nach Westen ab bis beguftragten Stelle zur Nachprüfung“ zur Verfügung zu sörderanlagen, Dr ug. . Trager, Berlin So 36, Naunyn— der Anfrage oder des Auftrages schristlich an den Haupt; Nichttzerufssoldaten, der nenen . 63 n,, . . * lle einer Zustell hiermi e Hö Ufer des Neusiedler Sees und lolgt dem llfer in südwest⸗ ö ae n ai . ; ; ; straße . einzureichen, hieber i Genehmigung 3 ausschuß auf den von ihm herausgegebenen Meldebögen , . ,,, , ies wird an Stelle einer Zustellung hiermit bekannt— licher Richtung etwa 6 km weit bis zur südlichen Gemeinde— Jederzeitiger Widerruf dieser allgemeinen Vertriebs⸗ trägen von Wehrmachtsteilen entscheidet der Generalbevoll⸗— 6 5 Slücken zu erstatten und durchlaufend bzu ölen e, Terordnungen, ? 165 w , . here, w. gemacht. . grenze von Podersdorf ant See (Punkt 120). genehmigung auch einzelnen Herstellern gegenüber bleibt aus— mächtigte für technische Nachrichtenmittel, Berlin W 365, , d J , rg ,,, n,, der deütschen Stettin, den 27. März 1944. „Die Zollbinnänlinie führt sodann in westlicher Richtung drücklich vorbehalten. Widerruf findet insbesondere statt, wenn Matthãikirchplatz 5. ; Kriegswirischäft. — Verordnung zur Arbeitebuchpflicht der ir Der Regierungspräsident. J. V. Hagemeister. 61 6 r . See . der Gemeindegrenze von rr n n und ,, , . 1. §5 4 k ftige Pl von Anl d Teilanl beiter , im w,, n, ,, . . odersdorf am See bis zur Grenze zwischen den Landkrei en ( Ur en genau en Mi h Iinten en rechen, oder ö ; j für die kün ige zlanung von n. agen un Tei anlagen vember 1943. — Anor nung zur Erganzung der — nordnung Verordn Bruck a. d. Leitha und 4 n 9 dort an das n wenn der Vertrieb mit unsachgemäßer Werbung verbunden ge gd rn gen gbr, , n, e n. int hlah n en des fachlichen Geltungsbereiches dieser Anord⸗ vohnerstattung zi , ö ö arvnung ufer zum nördlichen der beiden Punkte 119 und über diesen wird, bestrast. . nung wird folgendes bestimmt: (,, , , . 6 über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezit! Punkt zur Rosalienkapelle am Westrand der Straße Oggau—= Diese allgemeine PVertriebsgenehmigung entbindet nicht von 1. Jeder Besteller, der Anlagen oder Teilanlagen, die unter schaftsdienst, hei ,, 967 , ,,, ee, ö Wien⸗Niederdonau Schützen am Gebirge (Punkt 1377. Sie verläuft en lang dieser der Einhaltung sonstiger gesetzlicher oder VUerwaltungshestim⸗ . ̃ ö ö . . J ben fachlichen Geltungsbereich dieser Anordnung fallen, n , wm n. n erf n nne Ich verordne 5 4 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 20. März Straße etwa hh m in nördlicher, dann in westlicher Richtung , ö. ö die etwa nach sonstigen Vorschriften li ,, ,, . ,, zum Gegenstand einer Anfrage macht, darf diese an nicht anordnungj. Vom 2. März 1914. — Betr.; Geltungsdauer ber 19859 (MG6BI. I S. 523) gemãß: — bis zum Schnittpunkt mit den Wulkabach, folgt dann dlesen erforderlichen Gene unigungen anderer Stellen. Sie wird ichung in Kraft Sie gilt auch in den an , ,, f n mehr als zwei Firmen des einschligigen Fachgebietes irbeiter lckfahrtarlen. “ Bztr. Arbeitsissenherstcheru ngs frei— ; ; Bach aufwärts bis zur Einmündung des Eisbachs, folgt unheschadet der Rechte Dritter erteilt. 3 und den ebigten. bon Eupen, Heal medhy und richten. Wenn verschiedene grundsätzlich voneinander ab- heit der Lehrlinge nach S 7 AAG; hier; Beginn der Versiche⸗ 81 diesem und dann dem Großen Bach bis zu dessen Schnittpunkt Wiederverkäufern ist eine Abschrift dieser allgemeinen Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs weichende Verfahren oder Systeme durch die Planung rungsfreiheit. — Lagerverordnung vom 14. Juli 1913 — RArb l. Die Hollbinnenlinie des Oberfinanzbezirks Wien-Nöedert mil ber Vahnlimse. Eisen stadtWlkaprodersdorf und fodann Vertrigbsgenehmigqung zu erteilen. J der, Hivilrermwaltung = ungemäß auch im Clsaß, in Loth miteinander verglichen werden sollen, darf für jedes Ver; i S1 ss und Göl, . DJ 3 donau beginnt im Anschluß an die Zollbinnenlinie des Sber. der Bahnlinie in südwestticher Richtung bis zum Schnittpunkt BVerstöße gegen die Börschriften des § s des Luftschutzgesetzes ringen und Luremburg sowie im Bezirk Bialystokt. fahren oder System nur bei einer Firina angefragt lichen . ,, i, ,,. a . sinanzbezirks Prag am Schnittpunkt der Straße Zischtöw= mit dem Hirmerbach südlich von Wulkaprodersdorf. , . und, zie orschriften der Hierten Durchführungsverorduung Berlin, den 30. März 1914. werden. erm n ,,,, ee. Angeftellten aus Frankreich und Lundenburg mit der Gemeindegrenze von Lundenburg, die bilden der Hirmerbach und der Eblesbach die Zoöllbinnenkinie zum Lustschutzgesetz sowie die daraufhin ergangenen Anord- Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Eingegangene, und gemäß 8 3. 1 dieser Anordnung Belgien ul Tarifliche zie gennng d! Beförderung? von Arbeiter gleichzeitig die Grenze zwischen dem Protektorat Böhmen' und bis Sigleß; von dort verläuft sie entlang der Straße nach nungen sind gemäß Sz 9, 10 und 10a des Luftschutzgesetzes Lüsche gemeldete Anfragen dürfen von den beteiligten Firmen urlaubern und Arbeiterheimkehrern in Sonderzligen. — Maß⸗ Mähren und dem übrigen Reichsgebiet bildet. Sie folgt dieser Wiesen und weiter dem von Wiesen zum Steinkogel Punkt strasbar. * . erst bearbeitet und Aufträge bestätigt werden, wenn die nahmen bei Todesfällen ausländischer Arbeitskraͤfte. Sozialver- . wa en ,,, . bis 3 Schnittpunkt 637) führenden Weg. Sie führt weiter in allgemein südlicher Berlin, den 14. Januar 1944. Auftragslenkungsstelle des Hauptausschusses Gaserzeu⸗ lag. arte fr en. 4 n r ftr n n,, mit der Bahnlinie Landshut — Lundenburg, sodann in allge— Richtung entlang der früheren burgenländischen Grenze über eichsanstalt . ür L ungsanlagen und leitungsban den Firmen mitgeieilt erdnuügen, Erlgsse: Ansrdn 8 ie Mitgrbeit ve ⸗ uren westlicher Richtung dieser Bahnlinie bis zu deren Ein. den Kamm des Rosaliengebirges aden das Tobias e . ö ⸗ . . ö I. Nachtrag . 6 ge, . gegen 96. Bearbeikung der Anfrage . , e n , dr n, mündung in die Bahnlinie Lundenburg — Hohenau, weiter in) den Punkt 631, das Weiße Kreuz und den Punkt 746), von , , er. zur Anlage zur Anordnung Nr. 60 (FA 5) bzw. die Ausführung des Auftrages nicht bestehen. ih re . . ng ; Anordnung 369 3 n Siche⸗ e dlicher Richtung entlang der Bahnlinie Lundenburg— dort entlang dem an den Punkten 20 und 709 zur Straße der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für 3 Der Hauptausschuß kann die Bearbeitung einer Anfrage rung der Ordnung a den Vetrieben; hier: Land. und forstwirt⸗ n n mn Schnittpunkt mit dem die Grenze zwischen Schleinz * Hochwolkersdorf führenden Weg und folgt dieser Anordnung Nr. 70 (FA 1) j elektrotechnische Erzeugnisse vom 30. September 1943 (Deut⸗ oder die Hereinnahme eines Auftrages durch eine der schastliche Betriebe — Leistungslohn im Baugewerbe; hier: Ver⸗ den Landtreisen Nikolsburg und Mistelbach bildenden Weg. Straße über Hochwolkersdorf in Richtung Schwarzenber der Wirtschaftsgruppe Eleltroindustrie als Reichsstelle für scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 29 vom meldenden Firmen untersagen, wenn dies im allgemein⸗ rechnungslohn bei Frauengrbeit. — Lohnzahlung an Musterungs— Weiter folgt sie in westlicher Richtung der Kreisgrenze bis Markt bis zur Abzweigung des Fahrwegs nach dem in e elektrotechnische Erzeu nisse über die Herstellung von Molkerei 1. Oltober 193) über die Herstellung von elettrotechnischem wirtschaftlichen Interesse zweckmäßig äist. tagen. — Versetzung und Abordnung von Gefolgschaftsmitgliedern Kum Schnittpunkt mit dem die Grenze zwischen den Gemein“ Dieser Fahrweg, der den Rattenhof mit den Häusergruppen n ĩ gig zi Imo or? erstellung von Moltere· Installations material ö in außerdeutsche Gebiete — Betr.: Spargktion der Jugend in den den Bernhardsthal und Reinthal bildenden Weg (Punkt 187 Oberau und Schön verbinde bildet bi Schni ; pezialmotoren . 51 Betrieben; hier: Ausnahme vom allgemeinen Lohnstop. — Anord⸗ ern har . 90 , Schön verbindet, bildet bis zum Schnittpunkt mit Vom 27. März 1944 ; ; 4 e, d g. , , , . e,. . südlicher Richtung zunächst der Gemeindegrenze (über der früheren burgenländischen Grenze etwa 1' km südöstlich Vom 27. März 1944 k Die nn, und ö 36. 3 . . . 2 ,, Punkt 161) und dann dem Weg zum Meierhof, der etwa 2 km Schön die Zollbinnenlinie. Die Häusergruppen Oberau ( . ö en War ckeßr Die Herstellung des nachgenannten Erzeugnisses ist nur auf dem Hauptausschu s, seinen Son erausschüssen sowie den für , . ar ,, ,,, e . e e der e enim rg gent ö, , ab folgt sie in südlicher Richtung dem zur Straße Haus- bezirt. bindung mit der Verbrdnung über bie Jewirtschastun elektro⸗ Glettroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug⸗ der sewerblichen Wirtschaft, söweit die letzteren ini Auftrag rung der Leistungssteigerung, der in validen versicherungepflichtigen 9 der Ausschüsse handeln, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die GHefolgschafts mitglieder im öffentlichen Tlenst. . Aufhebung ber
brunn — Dobermannsdorf führenden Fahrweg (über die Die e f j in östlich ich chnisch 3 A T Reich nisse zulässig:
. ᷣ 2 w r ! . 9. . 4 . Die ollbinnenlinie 1 5 te ni er Erz dugnisse v 8 ĩ 2 . . . ) ss 9: w, , mn, 2 22 * 7 fp ꝛ . h weer (6 . 5 rund 181) bis zu dieser Straße. Die Srtschaft fe g ,, m. anz 9 e irn el . , . . Erzeugnis Inkrafttreten er , , . un, , , 3 , a, Ith r 9 8brᷓ J 26v 1 5312 zairks 6. 4 ‚ 6 ( F ö 1 1 . f 8 . J 5 9 57 Mao war . — ü = 3 1. e 2 ö 1 . 35 er r z d ö Hausbrunn liegt außerhalb des Zollgrenzbezirks. zenbach —Oberpetersdorf, weiter der Straße Oberpetersdorf — 1912) wird mit“ ustimmung des Reichsministers für Rüstung Regulierschalte. des Verbots Auslauftermin bann nnn etriebsbesi stigungen un e . und der Ergänzung vom 5. ober 5 * . *. 2 .
Die Zollbinnenlinie verläuft weiter entlang der Straße über KRobersdor Wepr⸗ te, der Gre, ie iti . ür Heizki ĩ Apri Deoberniannedarf, PValternbol f, Gostingz ag e bern ; Hoheradorf nach Weppersdorf, von dort der Straße nach und Kriegsproduktiön angeordnet: für Heizkissen 1. Mai 1944 30. April 1944 h ; g, 8 . Lackenbach bis zum Schnittpunkt mit dem Gaberlingbach. Sie 81 Berlin, den 27. März 1944.
inzersdorf nach Loidesthal folgt von dort dem Fahrweg na folgt dem Gaberlingbach üdöstlicher Ric J . 2 ᷣ . . i n d in südöstlicher Richtung bis zum . . e ichs ö t ü . Sbannberg und weiter der Straße über Matzen, . Ech il ul mit ,. , ( Die Herstellung von Molkerei⸗Spezialmotoren ist vom Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erʒeugnisse. Mirtsch aft steil
Schönkirchen nach Gänserndorf.“ Sie folgt der Straße von (Punkt 249), wei girane n Ober h 15. April 1944 ab nur noch mit Genehmi der Wi 8⸗ Lüsc
, ,, , dorf, : Str 249), weiter dieser Straße über Oberpullendorf na . ab nur noch mitz Genghmigüng der, Wirtschafts= ü sch en. Ganserndorf nach Markgrafneusiedl etwa 12 km weit, dann a im Burgenland 326 e, dort dem r. die r . Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische . . ö . c dem in östlicher Richtung abzweigenden Fahrweg über die 354, 410 und 466 nach Schwendgraben führenden Weg. Die Erzeugnisse (Herstellungsgenehmigung) zuläsig. Handwerks- Die Aufgaben der Industrieabteilungen der Gauwirtschafts⸗ gestärkt. Das sei für die Zukunft, in der nicht mehr nur produ⸗
. 6 , und ,. dort der , Follbinnenlinie verläuft weiter in südöstlicher Richtung ent— , 3 über den zuständigen Reichs- Anordnung Nr. 1 9. d e, . Ausschusses“ der Indu ö. ,, ber Lassee nach Loimersdorf, weiter in allgemein weftlicher lang der Straße nach Unterrabnitz und von dort in sübwest. innungzverband einzureichen. des Hauptausschusses Gaserzeugungsanlagen und leitungsban . Ius det ersten Sitzung des Ständigen Rlusschusses, der Indu— U f ihre P ᷣ 6s
irn ers, ö ꝛ an 4 ; ] . ö ! ; ö — g 9 . r isfchas̃ᷓ , em Gnd i ö eber einzelne Aufgaben, ihre Problematik und Lösung ver⸗ Richtung der Straße über Kopfstetten, Pframa, Wagram licher Richtung entlang dem südlich von Punkt 415 nach . (Y. Molkerei-Spezialmotoren im Sinne iz Anordnung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über kit abteilung der Gauwirtschaftstammer Westfglen Süd in. Dort breitete sic der erste Heschäfts futhrer der Industrieabteilung der
g, d. Done 35 Mannadar ; ; . tun sudlic 415 ĩ ; f d . ;. . 0p d wies Dr.-Ing. e. h. Moritz Klönne in einer Ansprache de . 83 . . ; Hebrsc dnart Und Lrth nach Mannsdorf und von dort der PFilger'dorf führenden Weg. Sie, folgt dem von Pilgersdorf sind Motoren, die den Richtlinien der Preußischen Versuchs— Planung ünd Errichtung von Anlagen sowie die Lenkung des . ö. , n mn die gesamten fachlichen Gauwirtschaftsfammer Westfalen⸗Züd, Dr. Sion. Während in
Straße nach Schö D , ,,, . 4 P * h d,. . ; ; 2 , , . ö. kunt günässsr in westliszer dann in , e n,, ,, Vedarfs in seinem Zuständigkeitsbereich Aufgaben ihres Wirtschaftszweiges wahrzunehmen hätten. Das n n f ,,, 6 0 . J V ö. z 38 5 26 J 7 . ᷣ 6. 8.3 ' ꝭ 363 . to er 0 g Anschließend bilden nördlich ver Hrn , n, h enn nn , 6 6. uind südlich von Punkt 620 zum Grünsbach fat. Dberfla Vom 26. März 1944 Felhstuerwaltungsnrgan der ,, . , . . . n gen n nn n ,,,, nacheinander: führenden Weg bis Punkt zzz. Weiter folgt sie der Grenze 9) 0 Oberfläche, . , , , , n, n, ,, , ,,. reinigung der Fertigungsprogramme und der Erschließung inner⸗ Ver in allgemein westlicher Richtung verlaufende, an Mühl— ,, den Reichsgauen Niederdonau und Steiermark sent⸗ h) Sonderisolation, Auf Grund der Verordaung über den Warenverkehr in der ihrer sewziligen Wirtschaftsgruppe gleichsam ein repräsentatives ,,, un e a n, n , , 9 d . ang dem Weg über Punkt 537, am südwestlichen Dorfrand 9 wasserdichter drehbarer n n Fassung vom 11. Dezember 1943 Reichsgesetzbl. J, S. 686) Bildẽ g e, 83. Generalreferent für Industrieabteilungen in voll auszschößfen, sit ein Gabel dern Siunde. Fien liege enehbet Auftreffen auf den Großenzergdor er en ud, Punkt 96 bon Salniannsdorf vorbei bis Punkt 436, von dort in süd⸗ d) ohne Werkzʒeu abnehmbare Lüfter aube, . wird mit Zustimmung des Reichsministers für süůftung und ö Inh f Di , , . Berlin, über den wesentlichsten Aufgaben der Arbeitseinsatzingenieure, die durch den Der Großenzersdorfer Arm 2 8 i, , en Wasser 26 licher Richtung durch den Geresdorfer Wald über die Güns e) bakterientötender Anstrich an bestimmten Stellen. Kriegsproduktion angeordnet: e , n g,. Nufban der Rüstungswirtschaft. Sobald man Bezirks. bzw. Ganaybeits ein satzingen ien einheitlich . Miühlwasfer' bie zum, Tischwaffer. Ta Ilberhe emo , ,,, . sin ,, ö. (6) Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zu⸗ 51 den Wirtschaftsablauf nicht ö. 3. Automatik 6 k ,, V2 Alte N ᷣ an, n. , . 1 Breitr en) n inzeltei ! ] en Geschehens hätte über 6 i eine starke Aus—= ( nf. ,, f ͤ n g hn Das Ichi ieee Das Große und das dem dirschenstein öh e gem chin, J. ohe ger sammenbau aus kö —⸗ —ͤ Geltungsbereich ,, , ,, ö Im kißderer auch , . inn enn. der Referent die n , . och. Das an Nas Kleine Schilloch anschließende binnenlinie des Oberfinanzpräsidenten Graz an. . I. Fachlicher Geltungsbereich Rahmen der im Erlaß über die Aufgahenverteilung in der Kriegs. Wiedereingliederung der Kriegsversehrten. Stück des Bahndamms der Ostbahn in südlicher Richtung bis Hersteller, die keine Herstellungsgenehmigung erhalten haben, Die Anordnung erstreckt sich auf die Planung, die Er⸗ wirtschaft vom 29. Oktober 1943 getroffenen Regelung interessiere .
zur Stadlauer Brücke. Der Hochwasserschutzdamm (Hubertus— 8 snd verpflichtet, bei ihnen eingehende Aufträge auf Molterei⸗ richtung sowig die Pedarsslenkung von Anlagen ift die Ent. Hier vor allen; die, Mittelinftanz, Sell die ser Nengrdnnng beftehe Wie Zehntausende kleiner Handwerksbetriebe der Rüstung helfen
2 damm) in nordwestlicher Richtun bis zum Stromkilometer ö ; ; in; SZpezialmotoren an die? irtschaft e Elektroindustrie f i, ; tine enge personelle Verbindung zwischen den Selbstverwaltungs— ᷣ ; . . 195z, ho. Die geschlosscnen n,, . 6 3 36 26 ,,. die durch die , ,. durchschnitten . sar (ir e f, n nf. u , 6 sasung und Verggsung von Kohlen und, sanstigen Brenn- hene . , Wirkschaft und den Vertretungen der Zu Kriegsbeginn waren in. Deutschlgnd in, der Industrie l . n em, . d. werden, gehören zum Zollgrenz ezirk, wenn die Verordnung zeug zug stoffen sowie von Anlagen für die Gasverteilung. Selbstverantwortung, also den Ausschüssen und Ringen sowie 156 000 Betriebe mit über 10 Missionen Beschäftigten, im Hand⸗
T Mö te Sr a0 208 5 * . 1 4 2 ; Fi j *. 111 j si 5 II 1 ati din, blihlleiten und Großenzersdorf liegen außerhalb des nicht im einzelnen etwas anderes bestimmt. sie zur derstellung zugelassenen Firmen zuleitet. Hierunter fallen also insbesondere: n . Gaswerks- deren regionalen Rebräsentanten, Insbesondere habe stch daburch werf 1.5 Millionen! Perrsebe mit!“ kö!) Millionen Beschäftigten
Zoll nal 231 E83 r 2 . 2 ra ö ; ) i. . 3. 66 . J 3. ꝛ ,, 2 * — ö Zollgrenzbezirks. Straßen, Wege, Bahnlinien, Wasserläufe, Kanäle und 83 anlagen, Kokereianlagen Schwelanlagen Vergasungsanlagen das Gesicht der I i r eher geändert. Der Rüstungs⸗ vorhanden. Die Führung der Kriegswirtschaft sah sich vor die
Bei Stromkilometer 1937, 100 setzt die Zollbinnenlinie recht— ä ; ö ; ö . tze gsaa⸗ ersas' ertréter der Ausschüsfe Ri ze si n⸗ te Aufgabe gestellt, beide Gruppen auf die Kriegsforderungen e 1 , , und über die Tongu und verläuft am rechten ssildlichen) ürfen Austräge, die bei ihnen bis zum 15. April 1941 ein⸗ innerhalb und . 3 der Erzeugungsanlagen ? dienen. Eine ideale Lösung sei, wie im Gau Weftfalen-Süd, die Es ist aber auch gelungen, viele Zehntgusende von kleinen Sand⸗ Donauufer in südöstlicher Richtung ben Donauuferdanim ent' 83 gegangen sind, noch ausfü ren, wenn sie bis zum 1. August 2 h. . k 1 ire gur, 39 reich all Personalunion zwischen dem Rüstungsobmann und dem Leiter der werksbetrieben in die Arbeit a der Rüstung einzuschalten. Der lang bis zur Nordwefstecke des Kuchelauer Hafens. Diesen Diese Verordnung tritt am 15 April 1944 in Kraft 1944 ausgeliefert werden können. ö ae! . , nn vient ö erer Industrieabteilung, die daneben nach wie vor als ö. der e, , , ,, , im , . dee. . 2 a,, ,. ; n n n, . . l . . . ! agen gehöri eile deichsar Industrie fungiert. Die Aufgabe er Industrie⸗ Kriegsproduktion, Dipl. Ing. Theodor Span au, berichte ,, . pig se ,,,. e n lte, bis n Mit dem gleichen Zeitpunkt treten die Verordnungen, des ; 8 * der Gesamtanlage e err ich sind. . . . i , enn nn ef, , dar fe, ,,, Zemnsch it 86. R
gn des Hafens, führt dann entlang der Franz-Josefs- ehem. Oberfinanzpräsidenten Wien vom 7. Juni 1941 über Zuwiderhandlungen gegen die . werden nach den Nicht darunter fallen Herstellung, Angebot und Lieferung emäß, bielseitig und bedeutüngsvoll. Durch die Aktivität 'der ! Danach gibt es heute kein Geschütz, kein U-Boot, Panzer oder en Waren verkehr von Maschinen, Apparaten, Einrichtungsteilen und Baustoffen. ndustrieabteilungen werde der Gedante der Selbstverwaltung Flugzeug, an dem nicht das selbständige Handwerk mitgearbeitet
Bahn bis in Höhe der Schemmerlbrücke kechtwinklig zu dieser den Verlauf der Zollbinnenlinie im Aberfinanzbezirk Wien S8 15, 17413 der Verordnung ü ö g. . . ꝰrIb . twinllig ; 19 — V ng über hin, über die Brücke hinweg auf die Nußdorfer Schleuse (Ab und des ehem. Oberfinanzpräsidenten zende e r ee in Wien . ü