1944 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. Se vom 6. April 1944. S. 2

Verordnung

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichs mart für die Umsätze im Monat März 1944 werden auf Grund von S 5 Absatz ! Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 19534 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit 5 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 16938 (RGBl. 1 S. 1935) wie folgt festgesetzt:

Einheit FR.AM

1 Pfund 1090 Afghani Albanien 100 Franken Argentinien 109 Papierpesos. Australien Pfund Belgien 100 Belga Brasilien 100 Cruzeiro Britisch⸗Indien 1090 Rupien Bulgarien 100 Lewa Dänemark 100 Kronen 1 1060 Mark Frankreich 100 Franes Griechenland 109 Drachmen Großbritannien Pfund Sterling Holland 100 Gulden Iran 100 Rials Island 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Jen Kanada 1 Dollar Kroatien 100 Kuna Neuseeland Pfund Norwegen 100 Kronen Paläãstina 1ẽPfund Portugal 100 Eskudos Rumänien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franten Serbien 100 Dinar Slowakei 100 Kronen Spanien 100 Peseten Südafrikanische Union 1 Pfund Türkei 1 Pfund Ungarn J 100 Pengö (bei Ausfuhr nach = Ungarn) Uruguay 1Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika

Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 8. d. M. festgesetzt werden. Berlin, den 5. April 1944. Der Reichsminister der Finanzen J. A.:: Hedding.

Lfd. Nr. Staat

Aegypten Afg hanistan

O DO O , M d ——

Anordnung

über die Verlängerung marktregelnder Verträge in der Rundfunkindustrie Vom 3. April 1944

Auf Grund des Gesetzes über Exrichtung von Zwangs— lartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 488) ordne ich an:

Mit Wirkung vom 1. April 1944 werden die Vertrags⸗ parteien des Wirtschaftsvertrages der Rundfunkempfangs— apparatefabriken vom 31. März 1938 bis zum 31. Dezember 1945 zu einem Vertrage gleichen Namens und Inhalts zu⸗ sammengeschlossen. Dem Wirtschaftsvertrag der Rundfunk⸗ empfangsapparatefabriken bleiben auch diejenigen Unter⸗ nehmungen angeschlossen, die den Vertrag zum 31. März 1944 gekündigt haben.

Kosten, die durch etwa notwendig werdende Aufsichts⸗ maßnahmen entstehen, haben die Beteiligten zu tragen. Ueber die Höhe der Kosten und darüber, wer fie zu tragen hat, ent— scheide ich endgültig. .

Ich behalte mir vor, diese Anordnung jederzeit ganz oder teilweise wieder aufzuheben.

Berlin, den 3. April 1944.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Drexl.

Fünfzehnte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände Vom 31. März 1944 Vom Prüfzwang nach § 4 der Verordnung ausgenommen ist die Verwendung von Baukalk n) und Karbidkalk?) zur Schwerentflammbarmachung brennbarer, namentlich hölzer⸗ , Hierbei müssen folgende Bestimmungen befolgt en:

1 Handels formen des Kalls

1. Stückall uungelöschter stückiger Branntkalk) ist vor Ge—

brauch in der üblichen Weise (in Gruben) zu löschen. Frühe⸗ stens nach 30 Tagen ist dieser eingesumpfte Kalk verwen⸗ dungsfähig. 2. Gemahlener Branntkalk (ungelöschter gemahlener Kalk ist vor Gebrauch in eisernen oder hölzernen Behältern unter ien, von Wasser zu einem trockenen Pulver zu löschen; ei Wasserkalt und hydraulischem Kalk beträgt die Zugabe 'twa 104-50 3, hei. Weißkalk und Dolomitkalt (Grautkalh) 50.70 3. Die Gefäße find groß genug zu wählen, weil gelöschter Kalk die doppelte Raummenge von gemahlenem Brannttalk ergibt. Es werden z. B. 10 kg Branntkalk Wasserkalh) in ein Gefäß gebracht und diesem Pulver bei langsamem Verrühren bis zu fünf Liter Wasser zugefügt, Der Kalk, muß gleichmäßig feucht beschaffen sein, dann ist das Gefäß abzudecken. Nach 1— Stunden ist der Kalk gelbscht. Der auf diese Weise gelöschte Kalt auch bereits gelöschter Kalk in Papiersäcken (Löschkall ist dann in Wasser einzuweichen und als Kalkteig 1— 3 Tage eingeweicht stehen zu lassen, ehe er verwendet werden kann.

3. Kalkbrei, Kalkteig (eingesumpfter Kalh) ist sofort ver⸗ wendungsfähig.

4. Karbidkalk ist sofort verwendungsfähig. Nach Entnahme aus dem Behälter darf er nicht längere Zeit gelagert werden, weil dadurch die von der Luft gehärtete Außenschicht zu Ver⸗ unreinigungen führt, die die Verwendungsfähigkeit beein⸗ trächtigt.

5. Es ist besonders darauf zu achten, daß nur vorstehende Kalkhandelsformen verarbeitet werden. Keinesfalls darf kohlensaurer Kalk (Schlemmkreide u. a. verwendet werden. ) Vgl. DIX 10960 Bl. 1 Ausgabe 1939.

) Karbidlalk hat den Bestimmungen meines RdRrl. vom 19. Juli 1911 1Ve 11 Nr. 9g706s5/41 (RArbBl. Nr. 23 S. I 353) zu entsprechen. .

l

II Gebrauchs anweisung

Erforderliche Mengen 8

6. Um eine ebenso gute feuerhemmende Wirkung bei Holz durch Kalk zu erreichen, wie sie mit geprüften (Prüfzeichen) oder vereinheitlichten (Cennzeichen) Holzschutzmitteln gegen r erzielt werden kann, müssen auf je 1 m' zu schützender

olzoberflache mindestens 600 g gelöschter Kalk (als trockener, gelöschter Baulalk gerechnet) aufgebracht werden. Hierzu ist ein Spritzverlust von 20 3 oder ein Streichverlust von 5 8 zuzurechnen. Nicht die Zahl der Arbeitsgänge ist für eine einwandfreie Schutzbehandlung ausschlaggebend, sondern das Aufbringen der vorgeschriebenen Mindestmenge von gelöschtem Kalk (600 g / m).

Spritz verfahren

J. Beim Spritzverfahren mit Maler⸗, Kübel, Weinberg⸗ oder Obstbaumspritze ist der gelöschte Kalk mit soviel Wasser anzurühren, wie es das betreffende Spritzgerät erfordert. Im allgemeinen beträgt das Gewichtsverhältnis ) von Kalk

zu Wasser 1:1 bis 1,6 (1 Eg Kalk 1 bis 1,6 kg Wasser).

Die Zahl der Arbeitsgänge, die zur Aufbringung der für die Behandlung der betreffenden Hob oberfläche berechneten Kalk⸗ menge erforderlich ist, richtet sich mit nach der Menge des Wassers, die zum Anrühren des Kalkes verwendet wird. Je dickflüssiger der zum Verspritzen kommende Kalkbrej ist, desto eringer die Zahl der erforderlichen Arbeitsgänge. Im gün⸗ e r Falle wird man mit zwei Arbeitsgängen auskommen können. Streichverfahren

8. Beim Streichverfahren (mit Pinsel oder Quaste) ist der gelöschte Kalk mit Wasser im Gewichtsverhältnis 1: 1 (19 Kalk 4 1 kg Wasser) anzurühren. Sollte dieser Kalkbrei zum werftrethen noch etwas zu dickflüssig sein, so können je 1 kg Kalk noch bis 100 g Wasser nachträglich zugegeben werden. Man wird auch beim Streichen ,, mit zwei Arbeitsgängen auskommen, um die vorgeschriebene Kalk⸗ menge je m' aufzubringen.

Vorbehandlung des Holzes 9. Bevor Kalk aufgebracht wird, ist das zu behandelnde

Kalk bereits etwas erhärtet, jedoch noch nicht vollständig ge⸗

trocknet ist. Erhöhung der Haftfestigkeit 10. Zur Verbesserung der Verarbeitungsfähigkeit des Kalk⸗ breies und zur Erhöhung der Haftfestigkeit des aufgebrachten Kalkes können dem Kalkbrei bis 5 „, Kochsalz (bezogen auf das Gewicht des trockenen, gelöschten Kalkes) zugesetzml werden h. Anstatt von 5 Kochsalz können als Zufatz auch 3 * Kochsalz

2,5 z Alaun (Kaliumaluminiumsulfat)

* 2,5 3 Natronlauge (15 Rig) verwendet werden 9.

Arbeiterschutzmaßnahmen 11. Mit der Natronlauge ist vorsichtig umzugehen, damit Verätzungen (Augen, Haut usw.) vermieden werden. Es ist daher, namentlich beim Spritzverfahren eine dicht⸗ schließende Schutzbrille zu tragen. U Kennzeichnung 12. Bei Anstrichen, die gewerblich (. B. durch Malerhand⸗ werk) ausgeführt worden sind, ist an leicht sichtbarer Stelle in deutlicher Schrift eine dauerhafte Aufschrift anzubringen, die folgende Angaben enthält: Art des Holzschutzmittels, Tag der Ausführung des Anstriches und Anschrift des Betriebes. Berlin, den 31. März 1944.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Scholtz.

) Soll eingesumpfter oder Karbidkalk an Stelle von gelöschtem trockenen al verwendet werden, so ist bei der Ermittlung des Gewichtsverhältnisses darauf zu achten, wieviel v. S. Wasser der Kalk in Breiform enthält. Der jeweilige Wassergehalt ist von der Lieferfirma zu erfragen. Beträgt z. B. bei 1 kg Karbidkalk der Wassergehalt 40 v. H., so enthält 1 kg nur 600 g trockenen Kalk.

) Auf 1 kg trockenen Kalk kommen 50 g Kochsalz.

) Auf 1 kg trockenen Kalk kommen 36 g az * 1 Alaun 4 25 g Natronlauge.

Bekanntmachung

Auf Grund der 55 1,3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1 S. 11 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594 / 39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi / d. 126,39 wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermögen

1. der Maragarete Sara Kornfeld, verehel. Fischer,

geb. 19. 10. 1910 zu Pilsen, früher wohnhaft gewesen in Gradlitz, ͤ des Alois Reindl, geb. 22. 5. 1881 in 3beeno und

seiner Ehefrau Beatrix geb. Randak, geb. 18. 8. 1892 in.

Dux, beide früher wohnhaft in Ossegg,

der Charlotte Sara Löw my, geb. Stein, geb. 20. 3. 1879 zu Unterkralowitz, früher wohnhaft in Leitmeritz, der Margarethe Sara Steindler, geb. Löwy, geb. 31. 11. 1902 zu Aussig, früher wohnhaft Theresienstadt,

des Dr. med. Otto Israel Hoffmann, geb. 21. 2. 1865 zu Jungbunzlau, und dessen Ehefrau Hermine Sara geb, Kornfelb. geb. 15. 9. 1677 316 Iglau beide frühe wohnhaft in Niemes,

des Dr. Alfred Israel Simon, geb. 17. 8. 1893 zu Sey und dessen Ehefrau Waleska Sara geb. Wolf, geb.

2. 1910 zu Görkau, beide früher wohnhaft Prag Vl,

des Arthur Israel Wolf, geb. 15. 8. 1880 zu Görkau und dessen Ehefrau Anna Sara geb. Guth, geb. 3. 6. 1887 zu Pilsen, beide früher wohnhaft Görkau,

das Nachlaßvermögen nach Emma Sara Buchsbaum, geb. 29. 12. 1887 zu Komotau, verstorben 15. 1. 1938 in Brüx, früher wohnhaft in Komotau,

das Nachlaßvermögen nach Dr. med. Ferdinand Israel Katz, geb. 29. 12. 1867 in Slany, verstorben am 27.6. 1936 in Reichenberg, früher wohnhaft in Reichenberg,

das Vermögen des Max Israel Löw h, geb. 3. 1. 1878 zu

Zuckmantel, und das Nachlaßvermögen nach Rosa Sara!

Löwy, geb. Wolf, geb. 19. 109. 1875 zu Görkau, ver— storben am 28. 9. 1957 zu Teplitz Schönau, beide früher wohnhaft in Brüx, ; das Vermögen des Fritz Israel Neuschul, geb. 17. 4. 1904 zu Aussig, und das Nachlaßvermögen nach Theodor Israel Neu sch ul, geb. 15. 2. 1863 zu Aussig, ver— e n am 29. 4. 1915 in Aussig, beide früher wohnhaft ussig, 10. des Tr. Samuel Israel Mahler, geb. 17. 8. 1850 zu Wolschan, des Dr. Eugen Israel Mahler, geb. 28. 3. 1893 zu Aussig, beide früher wohnhaft in Aussig, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 29. März 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern⸗ röllchen für die 11. Deutsche Reichslotterie und der 10 000; Ge⸗ winnröllchen für die 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am

Donnerstag, den 13. April 1944, 9 Uhr, öffentlich im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes in Berlin, W 35, Margarethenstr. 6. Am Einschüttungstage um 9 Uhr kann sich jeder Spieler per—

sönlich oder durch einen Beauftragten die von ihm gespielte Losnummer vorzeigen lassen und davon überzeugen, daß seine Losnummer in das Nummernrad gelangt. Beauftragte, die diese Nachprüfung für die Spieler gewerbsmäßig besorgen, werden nicht zugelassen.

Die Ziehung 1. Klasse 11. Deutscher Reichslotterie beginnt am gleichen Ort am Freitag, den 14. Aprik 1944, morgens 7, 3 Uhr.

Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft zur Lenkung des Einsatzes der Werbemittel

Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung

Holz gut zu entstauben und mit Wasser anzufeuchten. Zwischen (RGB 1 S. 791) wird bestimmt: den einzelnen Arbeitsgängen beim Aufbringen des Kalkes

ist eine so große Pause einzulegen, daß der bisher aufgebrachte andere, durchführen, z. B. Verlage, Anschlagunternehmen,

Werber, d. h. Personen oder Unternehmen, die Werbung für

Lichtspieltheater, müssen bei der Annahme und Durchführung von Aufträgen bis auf weiteres folgende Reihenfolge beachten: 1. Amtliche Bekanntmachungen, staatlich ö Aufklä⸗ rungsaktionen, vom Werberat genehmigte Gemeinschafts— werbungen und sonstige von den zuständigen Fachver— bänden im Einvernehmen mit dem Werberat bestimmte Veröffentlichungen (3. B. Familienanzeigen), tatsächlich erfüllbare Angebote (i. d. Reihe ihrer Kriegs⸗ wichtigkeit), vom Werberat ausdrücklich anerkannte Werbeaktionen privater Werbungtreibender mit staatspolitisch oder volks—⸗ wirtschaftlich wichtigem Inhalt, 4. alle sonstige Werbung, z. B. reine Firmen- oder Marken⸗ werbung. ö Es dürfen also z. B. Aufträge, die unter 3 oder 4 fallen,

erst ausgeführt werden, wenn Abrufe mit im Rang- vorher⸗

gehenden Texten nicht mehr vorliegen. Ebenso müssen neue Aufträge noch solange angenommen werden, als der zur Ver—⸗ fügung stehende Werberaum von Werbetexten vorhergehender oder gleicher Reihe nicht voll ausgenutzt wird.

Der Werberat kann von dieser . im allgemeinen oder für einzelne Fälle Ausnahmen zulassen.

Anordnungen, die den Werbern allgemein oder für einzelne

Fälle die Ausführung bestimmter Aufträge untersagen, werden

von dieser Bestimmung nicht berührt. Die Bestimmung tritt am 1. Mai 1944 in Kraft. Berlin, den 31. März 1944. . Der Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft.

Hunke.

Anordnung Nr. 8

zur Durchführung ,, XVA3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse (Dringlichkeitsstufe) Vom 5. April 1944

Auf Grund von 8 8 Ab. 1 der Anordnung XVIt3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE-Schecks und RTE-Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet: 4

. Zu § 1 Lieferungs⸗ und Bezugsregelung

(1. RTE- Schecks, deren Zuteilungsnummern als 5. und s. Ziffer die Schlüsselzahl 533 tragen, sind von Herstellern und Händlern 1 und unter Zurückstellung aller anderen Aufträge zu beliefern. .

(2) Ausgenommen sind Reichsstellenläger. Sie dürfen Waren nur auf Weisung der Reichsstelle für Technische Er⸗ zeugnisse abgeben. n

Inkrafttreten. Aufhebung von Anordnungen

4.

(1) Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in

Kraft; ö. gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung XI V3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Versorgung der fliegergeschädigten Bevölkerung mit Haushaltswaren, Oefen, Herben, Kochern u sonstigem Gerät aus Eisen oder Metall vom 6. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 182 vom 7. August 1943), die Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung der Anordnung XIViM3z (XIVI43/1) der Reichsstelle für Technische Er⸗ zeugnisse vom 10. September 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943), , e) die Anordnung Nr. ? zur Ergänzung der Anordnung

XI VI43 (IV/d8/2) der Reichsstelle für Technische

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S2 vom 6. April 1944. S. 3

*

,,, .

Erzeugnisse vom 7. Oktober 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 238 vom 12. Oktober 1943). Berlin, den 5. April 1944. Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kem na.

Berichtigung

Die in Nummer 58 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung II43 Gulassung von Austauschgerbstofsen und Fettaus tauschstoffen) riß in der Ueberschrift statt Vierte Bekanntmachung“ richtig Siebente Bekanntmachung“ lauten. Die Ueberschrift der Anlage ändert sich dementsprechend.

Nichtamtliches Postwesen Erweiterter Dienstpostverkehr Adria

Zur Beförderung durch die Deutsche Dienstpost Adria sind in—

beiden Richtungen jetzt weitere Sendungsarten zugelassen worden. Danach werden befördert: 1. im Behördenverkehr ge⸗ wöhnliche und eingeschriebene Postkarten, gewöhnliche und ein⸗ geschriebene Briefe bis 1000 g, Wertbriefe mit einer Wertangabe bis 300) Fele gewöhnliche Drucksachen bis 500 g, Zeitungsdruck sachen won Zeitungsverlegern und Zeitungsvertriebsstellen) bis 190M. g und gewöhnliche Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500g; 2. im Privatverkehr gewöhnliche und eingeschriebene Postkarten, gewöhnliche Briefe bis 1060 g, ein—⸗ eschriebene Briefe bis 560 g, gewöhnliche Drucksachen bis 500 g, ,, von und Zeitungsver⸗ triebsstellen biz 1900 g und gewöhnliche Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 g.

Aus der Verwaltung

Verstärkte Schaffung von Ausbauwohnungen

Zu den beg chen Maßnahmen im ann der Wohnraum⸗ lenkung und Wohnraumversorgung der luftkriegsbetroffenen Be⸗

völkerung gehört auch der Ausbau von Dach⸗ und Kellergeschossen, die Teilung bon Wohnungen, der Um⸗ und Ausbau vorhandener gewerblicher und sonstiger Räume zu Wohnungen und die Rück— gewinnung zweckentfremdeten Wohnraums. Auf dem Gebiet der Ausbauwohnungen, der Schaffung von Wohnungen in vorhan⸗ denen Gebäuden im Rahmen des Deutschen Wohnungshilfswerks, sind jetzt den Baupolizeibehörden umfasfende Aufgaben übertragen worden. Sie haben die Befugnisse und Obliegenheiten der Be— willigungsbehörde für Reichsbeihilfen erhalten. Ferner sind sie ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen namens des Bau⸗ bevollmächtigten über die Ausnahme vom Bauverbot zu ent⸗ scheiden und Baustoffe zuzuteilen. Für das baupolizeiliche Ge⸗ nehmigungsverfahren hat der Reichsarbeitsminister bestimmt, daß die Baupolizeibehörden mit allen verfügbaren Mitteln dazu bei⸗

tragen müssen, daß trotz des Mangels an Baustoffen und Bau⸗

arbeitern viel Wohnraum erstellt wird. Das baupolizeiliche Ge⸗ nehmigungsveyfahren soll beschleunigt werden. Nur die notwen— digsten Bauvorlagen sollen verlangt und alle vertretbaren Er— leichterungen und Befreiungen gewährt werden. Dem Antrag auf Reichshilfe wird entsprochen, wenn die Gesamtbaukosten 1700 Re für jede neue Wohnung nicht übersteigen und der Auf⸗ wand an Baustoffen und Arbeitskräften nicht wesentlich höher ist cls für einn en nn. Außerdem muß sichergestellt sein, daß die Wohnungen mit Luftkriegsbetroffenen besetzt werden.

Gedinge⸗ und Prämienlohn im öffentlichen Dienst

Der Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst hat für die inbalidenversicherungspflichtigen Gefolgschaftsmitglieder des öffentlichen Dienstes (ausgenommen Staatsweinbau und Staats— forsten) eine Anordnung zur Förderung der Leistungssteigerung erlassen. In allen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben, in denen ein Gedinge⸗ oder Prämienverfahren wirtschaftlich und möglich ist, soll nach diesem Verfahren gearbeitet werden. Die Gedinge sind nach Zeit zu bemessen und so festzusetzen, daß bei durch schnittlicher Leistungsfähigkeit und normaler Anstrengung ein Verdienst erzielt wird, der dem Grundlohn zuzüglich des Ge⸗ dingefleißsaktors (Akkordzuschlag) entspricht. Für Ärbeiten, die sich für die Ausführung im Gedinge nicht eignen, können Prä⸗ mien ausgelost werden, wenn dadurch der Arbeitserfolg gesteigert wird. Soweit im Zeitlohn beschäftigte Gefolgschafts mitglieder ng Leistungen erbringen, die über dem Leistungsdurchschnitt er übrigen liegen, können widerrufliche Leistungszulagen bis zu 10 3 des Gesamtstundenlohnes gezahlt werden. Der Kreis der Empfänger solcher Zulagen wird auf 30 2 begrenzt. Gefolg⸗ schaftsmitglieder, deren Leistung unter dem Durchschnitt bleibt, können unter den tariflichen Lohnsätzen entlohnt werden.

. Ad ir ti ch af ts tei

„Ungebrochene Kraft der deutschen Wirtschaft“

Betriebsappell der Deutschen Reichsbank Ansprachen der Reichsminister Dr. Goebbels und Funk

Ein in feierlicher Form durchgeführter Betriebsappell der Deut— schen Reichsbank in Berlin, auf dem die Reichsminister Dr. Goebbels und Walther Funk zu den führenden Män— nern des deutschen Bankwesens sprachen, wurde zu einer über— eugenden Kundgebung der ungebrochenen Kraft der deutschen

irtschaft, die auch unter schwierigsten Kriegsverhältnissen und unter den Belastungen des feindlichen Bombenterrors ihr Teil zum deutschen Endsieg beiträgt.

Am Beispiel der Deutschen Reichsbank wies Reichswirtschafts⸗ minister und Reichsbankpräsident Funk nach, daß der Bomben— terror, ebensowenig wie er die Moral der Bevölkerung zu brechen

vermag, ein geregeltes Wirtschaftsleben unterbinden kann, wenn

die darin tätigen Menschen entschlossen sind, sich dem feindlichen Terror nicht zu beugen und dangch zu handeln. Selbst nach den schwersten Terrorangriffen, so führte Reichsminister Funk aus, ist der Geschäftsbetrieb der Deutschen Reichsbank auch nicht für fünf Minuten unterbrochen worden. In vorbildlicher Zusammen⸗ arbeit mit den anderen Banken der Reichshauptstadt wurde so die Aufrechterhaltung eines reibungslos arbeitenden Geld⸗ und Kredit verkehrs er r l ffir Reichsminister Funk schloß seine Ansprache mit dem Gelöbnis, daß das für geordnete Lebens- und Wirtschafts⸗ verhältnisse entscheidende Geld⸗ Und Kreditwesen seine Pflicht auch weiterhin tun werde, im Kriege und erst recht indem durch den Sieg gesicherten Frieden.

Reichsminister Dr. Goebbels sprach als Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar von Berlin allen, die an der Orbnung und Aufrechterhaltung des deutschen Bank⸗

ewerbes vor allem in der Reichshauptstadt während des Krieges und namentlich im, feindlichen Bombenterror mitgeholfen haben, seinen Dank und seine Anerkennung aus. Die Anstrengungen für die Erringung des Endsieges seien nicht nur militärischer oder wirtschaftlicher Art, sondern umfaßten alle Ge⸗ biete unseres öffentlichen und privaten Lebens.

Dieser Krieg, so fuhr Dr. Goebbels, auf die politisch⸗mili⸗ tärische Lage übergehend, fort, ist ein Weltanschauungskrieg, der sich mit früheren dynastischen Kriegen nicht vergleichen läßt und dessen lange Dauer und außerordentliche Erbitterung jedes daran beteiligte Volk und jeden einzelnen Bürger großen Belastungen unterwerfe. Die Bewährungsprobe, die unser Volk heute besteht, ist mindestens so schwer wie die, der es vergleichsweife 1918 aus— gesetzt war. Heute aber weiß das deutsche Volk, das damals nur unterlag, weil es schlecht geführt wurde, daß es in diesem Krieg um seine Lebenssubstanz felbst kämpft, daß ihm im Falle seines Versagens nach dem Eingeständnis unserer Feinde die physische Auslöschung droht, im Falle seiner Standhaftigkeit und Treue aber der sichere Sieg winkt.

Auf der anderen Seite bringt der Krieg Belastungen nicht nur für eine der kriegführenden Parteien mit sich; auch im gegnerischen Lager gibt es deren mehr als genug, aber wir sehen sie nicht so deutlich wie die eigenen. In diesem Zusammenhang erinnerte Dr. Goebbels an die Eingeständnisse führender englischer Staats- männer nach dem letzten . daß Groß⸗ Britannien, als Deutschland kapitulierte, selbst am Ende seiner Kräfte angelangt war. Es gelte 9 immer, und gerade in Zeiten schwerster Be⸗ lastungen, standhaft zu sein, um jede Chance, die sich bietet, aus⸗ nützen zu können. .

„Standhaftigkeit“, so sagte Dr. Goebbels, „ist eine politische Tugend, ohne die es keinen Erfolg gibt“. Das habe sich im Kampf der nationalsozialistischen Bewegung um die Macht gezeigt, und dafür seien uns in diesen Tagen wieder die Helden von Cassino ein leuchtendes Beispiel. Hier habe es sich erwiesen, daß der Mut und die Ausdauer einer Schar entschlossener und gläubiger Kämpfer auch den stärksten zahlenmäßigen und materiellen AÄn⸗ griffen des Feindes gewachsen sei. Nicht die Zahl allein entscheide hier, sondern vor allem auch die Qualität, nicht das Material allein bringe den Sieg, dazu gehöre der Geist, der es beseelt.

Im Anschluß an den Betriebsappell stattete Reichsminister Dr. Goebbels in Begleitung von Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident Funk der Gefolgschaft der Deutschen Reichs= bank einen Besuch an ihren Arbeitsplätzen ab und besichtigte die Einrichtungen des zentralen deutschen Zahlungsinstituts.

Zweckvoller innerbetrieblicher Arbeitseinsatz Reichsorganisationsleiter Dr. Ley auf einer Arbeitstagung

Auf einer Reichsschulungsstätte der NSDAP. sprach Reichs— organisationsleiter Dr. Ley vor Gausozialwaltern und Gau— berufswaltern der Deutschen Arbeitsfront und den Bezirks⸗ arbeitseinsatzingenieuren des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Ley behandelte Probleme des innerbetrieblichen Arbeits⸗ einsatzes, deren Lösung in enger Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Da F., dem Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion und dem Generalbevollmächtigten für den Ar⸗ beitseinsatz zu dem Wunder unseres heutigen Leistungsstandes wesentlich beigetragen haben. Trotz Terror und Zerstörung nehme unsere Rüstungsfertigung auch jetzt noch dauernd zu. Es sei er⸗ möglicht worden, die gegenwärtige Höhe der Rüstungsfertigung cht nur zu erreichen und zu halten, sondern die Fertigung sei auf nahezu allen Gebieten von Waffen, Munition und AÄus— rüstung höher als das Soll. Hier wirken die Erziehung der poli⸗ tischen Führung mit den technischen Begabungen des , Volkes zusammen., Der deutsche Arbeiter vollbringe bewunde— rungswürdige Arbeitsleistungen und beweise damit seine Ein⸗ sicht in die Schicksalhaftigkeit dieses Krieges. Das deutsche Volk trete in diesem Jahre mit seinen Leistungen zu dem Spurt an, der uns den Erfolg bringen wird. Dr. Ley würdigte in diesem Zu sammenhang die anerkennenswerten Leistungen der Betriebs— führer, die trotz aller Lenkungsmaßnahmen unserer Wirtschafts—⸗ führung alle Verantwortung für ihren Betrieb tragen. Es sei nicht notwendig gewesen, zur Erhöhung der Leistungsstärke Expe⸗ rimente anzustellen. Die sozial⸗ und betriebswirtschaftlichen Maß⸗ nahmen, die vor dem Kriege durchgeführt worden waren, hätten in kraftvoller Linie fortgesetzt werden können. Zu den Maß⸗ nahmen, die sich allgemein seistungssteigernd auswirken, gehören insbesondere der Leistungskampf der deutschen Betriebe, der Kriegsberufswettkampf der deutschen Jugend, das betriebliche Vorschlagswesen, das Leistungsertüchtigungswerk des Amtes für Leistungsertüchtigung, Berufserziehung und ,, n die verschiedenen Rationalisierungs maßnahmen, u. a. solch,z lohnordnen— der Art sowie verschiedene Möglichkeiten von Einzelauszeich⸗ nungen, insbesondere das Leistungsbuch und der Dr.⸗Fritz⸗Todt=

Preis. Insgesamt bewähre sich die betriebliche Menschenführung,

die die

9 etriebe zu einer Leistungseinheit zusammengeschmiedet e. .

Der Ansprache Dr. Leys ging eine mehrtägige Aussprache vor⸗

an, in der alle Möglichkeiten des zweckmäßigen innerbetrieblichen

Arbeitseinsatzes von fachmännischer Seite erörtert und Wege auf⸗

ezeigt wurden, wie mit den vorhandenen Arbeitskräften ein Höchstmaß von Leistungen zu erzielen ist. Dabei sprachen u. a. der Leiter des Amtes Soziale Selbstverantwortung der DAß., Dr. Hupfauer, Chef der Amtsgruppe Arbeitsordnung im Reichs- ministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, Reichshand⸗ werksmeister Schramm, Arbeitseinsatzingenieur Friedrich und Dipl.Ing. Steinwarz, Leiter des Amtes für Leistungsertüchti⸗ gung, Berufserziehung und Betriebsführung.

Deutsche Bauwirtschaft im Kriege

Auf einer Arbeitstagung des Hauptausschusses Bau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wurden die verantwortlichen Männer der deutschen Bauwirtschaft über die egenwärtigen Aufgaben und Forderungen des innerdeutschen Far fer . nach den von Reichsminister Speer gegebenen Richt⸗ linien und Weisungen unterrichtet.

Der Chef des Amtes Bau beim Reichsminister für Rüstung

und Kriegsproduktion, Ps. Stobbe⸗Dethle ffsen, kenn⸗

zeichnete in grundsätzlichen Ausführungen die Tätigkeit der Be— triebsführer der Bauwirtschaft und führte weiter aus, daß Reichs⸗ minister Speer im Hauptausschuß Bau diejenige Plattform ge⸗ schaffen habe, auf der dem deutschen Bauunternehmer volle Ent⸗ faltungs- und Wirkungsmöglichkeit für seine Mitarbeit ermöglicht worden sei. ö

Der . Bau habe sich u. a. der Frage des rationellen Einsatzes der Arbeitskräfte 9 widmen und dafür zu sorgen, daß die Baustellen in ausreichendem Maße und in der xichtigen Fach- arbeitermischung belegt werden und jeder Leerlauf ant der Umsetzung der Arbeitskräfte vermieden wird. .

Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgaben sej die Not⸗ wendigkeit, täglich zu beweisen, daß der firmen mäßige Einsatz der deutschen Bauwirtschaft wirklich der rationell günstigste sei.

„Ich bin der Ueberzeugung“, so führte Pg. Stobbe⸗Dethleffsen aus, „daß wir einen starken Teil der deutschen Bauwirtschaft frei von allen Bindungen mit den Sorgen kämpfen lassen müssen, die die Zeit ihm bringt. Nur dann bleibt ein starker, energischer und initiativer Block erhalten, aus dem immer wieder neue Kraft wächst. Für die Bauwirtschaft im Rahmen des Hauptausschusses Bau ist es ein dringendes Erfordernis, den technischen Wettbewerb

weiter zu entwickeln. Er ist nur möglich in einer selbstverantwort⸗ lichen Wirtschaft bei freier technischer Verantwortung und Initiative.“

Der Leiter des Hauptausschusses Bau, Dir. Gärtner, unter⸗ ltrich die Ausführungen des Amtschefs Bau und würdigte die Arbeit hervorragender Männer der deutschen Bauwirtschaft, die sich vor allem zur Mitarbeit dem Hauptausschuß Bau zur Ver⸗ fügung ,. haben. Er verwies darauf, daß der verstärkte Einsatz der deutschen Bauwirtschaft bei der Beseitigung der Bombenschäden erst durch die im vorigen Fahr von Reichsminister Speer erfolgte Errichtung dieser schlagkräftigen Organisation mög⸗ lich geworden sei und forderte seine Berufskameraden auf, mit

ganzer Kraft an der Erfüllung der Forderungen dieses Krieges zur

Erringung des Endsieges in höchster Einsatzbereitschaft mitzu—⸗ wirken.

Grundsätze der deutschen Fremdenverkehrspolitik im Kriege Staatssekretär Esser sprach in Wien

Anläßlich der Einführung des Vizepräsidenten der Gauwirt⸗ schaftskammer Wien, Hans er gk als Leiter der Abteilung Fremdenverkehr sprach Staatssekretär für Fremdenverkehr, Staats= minister a. D. Hermann Esser, über Grundsätze der deut⸗ schen Fremdenverkehrspolitik im Kriege. Er erinnerte zunächst an die Notwendigkeit, die friedensmäßigen Maßnahmen im Fremden⸗ verkehr auf die Bedürfnisse des Krieges umzustellen und unter— strich die große Bedeutung des Gaststätten⸗ und Beherbergungs⸗ gewerbes in der heutigen Zeit, dessen Tätigkeit viefach geradezu als öffentlicher Dienst angesprochen werden müsse. Staatssekretär Esser kam dann des weiteren auf die kürzlich erlassene neue An— ordnung zur Lenkung des Fremdenverkehrs zu sprechen, die not⸗ wendig geworden sei, weil der zur Verfügung stehende Beher⸗ bergungsraum und die kriegsmäßig beschränkten Leistungen der Gaststättenbetriebe einem möglichft großen Kreis deutscher Men⸗ schen zugänglich gemacht werden sollen. Während der Wirt im Frieden die Aufgaben der Gastlichkeit vor allem egenüber dem einzelnen Gast zu erfüllen hatte, erwüchsen ihm heute Pflichten vor allem gegenüber der Volksgesamtheit. Der Hastwirt helfe besonders in der jetzigen Zeit die Ernährung des Volkes zu sichern, was u. a. daraus hervorgehe, daß über 15 Millionen Menschen in den deutschen Gaststätten verpflegt würden. Be⸗ sonders bewährt habe sich das Stammgericht, das auch weiterhin, wenngleich verbunden mit einer geringen Markenabgabe, bei⸗ behalten werden würde. Hinsichtlich der Speisenpreise müsse an dem Grundsatz der SKbilität festgehalten werden, das Gast⸗ stättengewerbe helfe damit, den Geldwert zu erhalten und die Währung zu sichern. Auch der Hotelier habe ähnliche Aufgaben wie der Gastwirt. Von besonderer Wichtigkeit sei im Hotelwesen die Erhaltung der Substanz; der Hotelier habe darauf zu sehen, daß sein Betrieb im Kriege und in der kommenden Friedenswirt— schaft einsatzfähig bleibe. Nicht zuletzt gelte dies auch im Hinblick auf den Luftkrieg, der vor allem dem Beherbergungsgewerbe be⸗ sondere Verpflichtungen auferlege. Um alle diese Zielsetzungen erfüllen zu können, sei eine schlagkräftige Organisation und ein weitgehendes Vertrguensverhältnis zwischen Amtsträgern, Ge⸗ schäftsführern und Einzelbetrieben notwendig.

Wirtschaft des Auslandes

Düstere bevölkerungspolitische Prognosen in England

Stockholm, 5. April. In einer Rede in Cardiff erklärte Sir William Beveridge, das Sinken der Geburtenziffer und die Er— höhung des durchschnittlichen Lebensalters stelle eine bevölkerungs⸗ ar, überaus düstere Prognose für England dar. England tehe vor einer völligen Veralterung. Heute zähle Großbritannien 225 Mill. Menschen im pensions⸗ und rentenfähigen Alter. Im Jahre 197) würde diese Zahl auf nicht weniger als 9 Millionen gestiegen sein. Unter je fünf Engländern würde sich eine Person im pensions- und rentenfähigen Alter befinden, falls sich dieses Verhältnis nicht noch mehr durch ein weiteres Sinken der Ge— burtenziffer verschlechtere.

Weiterer Umsatzrückgang an der Preßburger Börse

Preßburg, 5. April. Die Entwicklung der Preßburger Börse ist durch einen ständigen Rückgang der Gesamtumsatzziffer gekenn⸗ zeichnet, der gleichermaßen Aktien, Anlagepapiere und Devisen umfaßt. Im Jahre 1913 wurde ein Umsatz an Aktien, Anlage⸗ werten und Devisen in Höhe von 252,7 Mill. Ks. gegenüber 302 Mill. Ks. im vorausgegangenen Jahr erzielt. Davon ent— fallen auf Aktien 6,4 (G,3, auf Anlagewerte 53,8 (86) und auf Devisen 182,5 (218,5) Mill. Ks.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 5. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578 90 G., 580,10 B., Szlo 567, s0 G., 56s, 8) B., Kopen hagen 521,50 G., 522,50 B., London 96,90 G., 99, 10 B., Madrid 33666 G., 236, 956 B., Mailand oö, 99 G., 106,10 B., New Hort 24,58 G', 2502 B., Paris 49, 95 G., 50, s B., Stockholm 5o4, 0 G., oö, so B., Brüssel zoö, o G., 400 146 B., Belgrad 40, 55 G., 50 os B. , sn G., S0, B., Sofia zo, a7 G., z 53 B., Athen 16, 88 .,

Budapest. 5. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,373 , Berlin 136,29, Bukarest 278 5, Helsinki 6, 90, London Mailand 17,77, New Jork Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

11,71, Sofia 4.181, Zagreb 6 51, Zürich So, 75.

London, 5. April. (D. N. B. New York 4, 02 - A, 03 , Spanien (offiz. 44, 900, Montreal 4,43 -– 4,47, Schweiz 17, 30 - 1746, Stockholm 16,858 16,95, Buenos. Aires (offiz) —, Ris S3, 643, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 5. April. D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. (Amtlich. Berlin ——, London —, New Vork —, Paris Brüssel 30, 1 —– 30, 17, Schweiz 43, Cs 43,7, Helsinti . Italien (Clearing —— Madrid —— Olo Kopenhagen Stocklolm 44,81 - 44,90, Prag —.

Zürich, s. April. D. N. B. HLII.40 Ühr. Pari! 6,2, London 17,6, New York 4,30. Brüssel 69,28 B., Mailand 22,657 B., Madrid 39,75 B., Holland 229589, Berlin 172,56, Lissabon 1140, Stockholm 102,65, Oslo 98, 62 , Kopenhagen 20,37 * Sofia 5.387 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb seo Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,87 , Helsinti S, 5, Preßburg 16,00, Buenos Aires 97, 5, Japan 101,00, Rio 22, 00 B.

Kopenhagen, 5. April. (D. N. B.) London 19,34, New Jork 4,79, Berlin 191,8. Paris 10,85, Antwerpen 76, So, Zürich 1,256, Rom . Amsterdam 2564,70, Stockholm 114,15, Oslo 109, 00, Helsinki 9,Ss, Madrid Alles Briefkurse.

Stockholm, 5. April. (D. N. B. London 16,ss G., 16.95 B., Berlin 167,55 G., 163,50 B., Paris G., G. 00 S. Brüssel —— G., 67, 89 B., Schweiz. Plätze gr C0 G., 97 80 G. Amsterdam —— G., 223,56 B., Kopenhagen 87,30 G., 87,90 B., Oslo 96,35 G. 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 BG. Selsinki äs G. s6 B., Fiom. ==. G, zx 0 . Känade 3537 6. 382 B., Madrid —— G. Türkei B., Lissabon —— G., 17,25 B. Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

Oslo, 6. April. (D. N. B.) London —— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 1756,75 B., Paris G., 10, 900 B., New Yori = G, 0 B., Amsterbam G., 2, 35 B., Zürich 101, 50 G., 1098,99 V. Helsink s, G. 9,29 B. Antwerpen —— G., Ji,50 g. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 9g! 75 G., ge, 26 B., Rom G.. 28,20 B., Prag G.. B.

Lon don, 5. April. (D. R. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 28, 50, Gold 168 .