1944 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S3 vom 11. April 1944. . 2

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.

ö Die Methodik der deutschen Kriegsfinanzierung Ein Rundfunkvortrag des Reichs finanzministers

Reichsfinanzminister Graf Schwerin⸗Krosigk sprach am Sonn abend im Großdeutschen Rundfunk zu dem ö. „Die Finan⸗ zierung des Krieges“.

Er führte aus: An mich wird oft eine Frage gerichtet, die sicher schon viele deutsche Menschen beschäftigt hat: Wie wird dieser Trieg finanziert? Wo kommt das Geld für die gewaltigen Kriegsqusgaben her? Die Frage ist uralt. Sie ist von jeher bei jedem Kriege gestellt worden. Von ihrer richtigen oder falschen Lösung hat in der Vergangenheit manches Mal der Ausgang eines Krieges. abgehangen. Und immer hat diese Frage die mili⸗ tärische Kriegführung fördernd oder hemmend beeinflußt und den obersten Feldherrn vor schwere Entscheidungen gestellt.

Wir können durch die ganze deutsche Geschichte hindurch die oft genug verhängnisvolle Bedeutung dieser Frage verfolgen, ob im frühen Mittelalter die deuntschen Kaiser bei Fürsten, Städten und Bischöfen um die Mittel ringen mußten, um einen ihrer Züge nach Italien auszurüsten, oder ob Karl V., der Kaiser, in dessen Weltreich die Sonne nicht unterging, im Kampf gegen Türken und Franzosen von den Krediten abhängig war, die ihm das Augsburger Bankhaus der Fugger gab, ob Preußens großer König Friedrich II. nach Erschöpfung des ihm von seinem spar⸗ samen Vater hinterlassenen Kriegsschatzes genötigt war, zur Fort⸗ führung des Siebenjährigen Krieges das alte Mittel des Kippens und Wippens anzuwenden, d. h. das Silbergeld zu verschlechtern, oder ob im Weltkrieg der Staatssekretär Helfferich mit einem uneinigen und die Verantwortung scheuenden Reichstag um die dringend notwendigen Kriegssteuern zu kämpfen hatte.

Für die , in der Neuzeit sind im Vergleich zur Vergangenheit zwei wichtige Faktoren maßgebend, einmal

die mit der Aufstellung von Maffenheeren und mit dem modernen

Kriegsgerät verbundene gewaltige Erhöhung der Kriegskosten, zum anderen die Vervollkommnung des staatlichen Kredit apparates. Der Krieg 1870571 hat Deutschland rund 11½ Mil⸗—

liarden Mark gekostet, der Weltkrieg 1911½8 das Hundertfache, rund 159 Milliarden. So konnte der Krieg 1870.6 im wesent—

lichen mit kurzfristigen Krediten finanziert werden. Der Versuch, den Weltkrieg ebenfalls in der Hauptsache durch Anleihen und kurzfristige Kredite zu finanzieren, erwies sich als verhängnisvoll.

Das zweite große Finanzierungsmittel, die Steuer, werde nicht hinreichend angewandt. Daher griff man weitgehend zur

Finanzierung durch die Notenpresse. Bis 1918 wurde der Noten— umlauf versiebenfacht. Das hätte man zwar alles wieder in

Ordnung bringen können, wenn nicht die Waffenniederlegung und das Diktat von Versailles gewesen wären. Durch diese Ver' kettung wirtschaftlicher und politischer Ursachen kam es statt zur

Wiederherstellung geordneter Verhältnisse zu der Inflation der

Jahre 1919 1933. Uns allen ist diese Zeit in bitterster Er⸗

innerüng. Wenn es eine Verpflichtung für die finanz- und wirt—

schaftspolitische Führung des Reiches gibt, so ist es die, die Ge— fahr einer Inflation mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu

bekämpfen und abzuwenden. . Dieser Verpflichtung sind wir uns heute voll hewußt. Ein

neuer Weltkrieg ist uns aufgenötigt worden, dessen Ausmaße

auch in finanzieller Hinsicht die des ersten Weltkrieges weit über— treffen. So gut wie die gesamte Produktionskraft des Reiches muß heute in den Dienst des Krieges gestellt werden. Für private Konsumgüter kann' bei der Härte dieser Auseinander- setzung nur eine geringe Spanne bleiben. Die Folge ist natür— lich, daß ein Teil des vorhandenen Geldes nicht ausgegeben werden kann und insofern seine Kaufkraft einbüßt, Diese Kauf⸗ kraft wird erst in dem Augenblick wieder lebendig, in dem nach Kriegsende wieder genügend Verbrauchswaren zur Verfügung stehen. Daß das Geld bis dahin seinen Wert behält, dafür sorgt der Preiskommissar durch die Erhaltung der Preisstabilität bei allen Verbrauchsgütern. Wenn man also infolge der kriegs— bedingten Warenverknappung nicht alles kaufen kann, wozu die meisten nach dem Inhalt ihrer. Geldtasche in der Lage wären, so handelt es sich um eine vorübergehende Stillegung von Kauf— lrast, nicht aber um eine Entwertung des Geldes. Auch in der

Tatsache, daß im Schwarzhandel steigende Preise gezahlt werden,

kann eine Entwertung des Geldes nicht erblickt werden. Es ist

eine uralte Regel, daß, wenn Waren knapp sind, ein schwarzer

Markt sich nicht vollstandig vermeiden läßt und daß auf solchem

Markt Liebhaberpreise gezahlt werden. Wird der Kaffee knapp,

werden sich eben immer passionierte Kaffeetrinker finden, die

bereit sind, jeden Preis für das letzte Pfund zu zahlen. Dieses künstlich hochgetriebene Gebäude der schwarzen Preise stürzt in dem Augenblick in sich zusammen, in dem es nach dem Kriege wieder Ware gibt. Der deutsche Sparer, der sein Geld jetzt nicht fur überflüssige Dinge zu überhöhten Preisen ausgibt, sondern es auf die Sparkasse bringt, handelt nicht nur kriegsmäßig richtig, sondern auch klug. Denn einmal ist das Gerede, daß Spargut⸗ haben jetzt oder später weggenommen werden könnten, lediglich eines der bösen Gerüchte aus der Giftküche der feindlichen Pro⸗

paganda. Zum anderen wird sich nach Beendigung des Krieges zeigen, welche ungeheuren. Möglichkeiten in der Umstellung unserer Kriegs- und Friedensproduktion stecken. Hat unsere

Industrie in der Herstellung von Waffen für den Krieg organi⸗ satorisch und technisch Wunder vollbracht, so wird sie in der Her⸗ stellung von Waren für den Frieden auch was die Preise an⸗ betrifft gleiche Wunder vollbringen. Dann wird sich zeigen, daß das Sparen sich gelohnt hat, und daß das Gerede von der Entwertung des Geldes ein Unfug war. Richtig ist nur das eine daß, soweit das überschüssige Geld nicht zum Sparen ver⸗ wendet wird, diese Geldfülle einen Druck auf die Preife ausüben und infolgedessen inflatoxische Gefahren heraufbeschwören kann.

Es lommt deshalb entscheidend darauf an, daß die Methoden der deutschen Finanzpolitik, mittels deren die notwendigen Mittel zur. nanzierung des Krieges aufgebracht werden, sede solche Gefahr nach Menschenmöglichkeit ausschließen. Die Finanzpolitik

hat mit der Steuer das wirksamste Mittel in der Hand, um die gefährlich überschüssige und daher überflüssige Kaufkraft abzu⸗ schöpfen

kann keinen Schaden mehr anrichten. So unliebsam das Mittel der Steuer auch vielen erscheint, so sollte sich doch jeder darüber lasse entrichtet, zugleich einen Beitrag zur Finanzierung der Kriegslasten und einen Beitrag zur Bekämpfung der Inflakions— gefahr leistet. Darin liegt die große finanz⸗ und wirtschafts⸗ politische Bedeutung der Steuer und damit ist auch die Begrün⸗ dung für die steuerlichen Maßnahmen gegeben, die wir in diesem Kyiege durchgeführt haben, und für etwaige Maßnahmen, die auf diesem Gebiet noch in Zukunft notwendig werden sollten. Wir haben bisher in i e Kriegsjahren etwa über 50 9, der gesamten Kriegsausgaben durch Steuern und sonstige laufende Einnahmen, 6 der Beiträge der von uns besetzten Gebiete, decken önnen.

Das zweite große Mittel der Kriegsfinanzierung, der Kredit, brauchte daher nur in Höhe von noch nicht 59 95 der Kriegsaus⸗ gaben in Anspruch genommen zu werden. :

Wir haben nicht, wie im ersten Weltkrieg, öffentliche Kriegs— anleihen aufgelegt, sondern die erforderlichen Kreditsummen zum größten Teil bei Banken und anderen Geldinstituten aufgenommen. Das wird heute als die Methode der geräuschlosen Kriegsfinan⸗ zierung bezeichnet, Ihr Durchführung beruht zum guten Teil auf der 3 Sparleistung des deutschen Volkes, deren Rutzen für den einzelnen ich vorher dargelegt habe. Viele Deutsche machen sich

und oft genug auch mich wie die deutsche Wirtschaft eine solche Belastung ertragen soll, ohne zusammenzubrechen. Ich ver— stehe diese Sorge. Aber einmal läuft dem Wachstum der öffent⸗ lichen Schuld eine Abnahme der privaten Verschuldung innerhalb der deutschen Volkswirtschaft parallel. Zweitens wird die Ver— schuldung des Reiches durch den Gewinn großer und fruchtbarer Gebiete im Westen und Osten weitgehend wettgemacht. Drittens ist die Schuld des Reiches im Grunde eine Schuld des Deutschen Volkes an sich selbst. Es kann und muß daher nach Kriegsende ge⸗ lingen, die öffentliche Schuld teils aus den Steuereinnahmen der wieder aufblühenden privaten Wirtschaft zu tilgen, teils lang⸗ fristig zu lonsolidieren, so daß wir in einem langen segensreichen Frieden die erforderliche Zeit haben, die Entschuldung des Reiches durchzuführen.

Auch die Notenpresse ist von uns nicht über das erforderliche Maß beansprucht worden. Zwar ist der Zahlungsmittelumlauf seit Kriegsbeginn um rund das Dreifache gestiegen. Die Ursachen dafür sind bekannt. Da ist der Bedarf der Wehrmachtkassen, die Zahlung der Familienunterstützung, da sind die gestiegenen Lohn— summen in der Rüstungsindustrie, die Löhne der krigesverpflich⸗ teten Arbeiter, der Millionen von Ausländern, da ist die Aus⸗ zahlung von Kriegssachschäden auf Grund der Terrorangrisfe und schließlich die Steigerung der Einwohnerzahl auf Grund der Ver— größerung des Reichsgebietes. Das Steigen des Zahlungsmittel⸗ umlaufs ist daher kein Grund zur Besorgnis.

Auf die Frage: Wie wird der Krieg finanziert? lautet die Antwort: Durch unsere Arbeit, durch unsere Disziplin, durch unsere Steuern, durch unser Sparen. Auf diesen Wegen wird das Geld für den Krieg immer beschafft werden, und dieses Geld wird seinen Wert behalten. Die Grundlagen der deutschen Kriegs⸗ finanzierung sind gesund. Es wird niemandem gelingen, sie zu erschüttern. Es ist nicht wahr, daß die silbernen Kugeln, von denen einst Lloyd George im Weltkrieg sprach, den Ausschlag geben, sondern den Sieg gewährleisten allein bie Tapferkeit unserer Soldaten an der Front und die Arbeit und Opferbereitschaft der Heimat.

Berufswartetagung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel

Im Hause für Berufsgestaltung des Lebensmittel⸗Einzelhandels in Neuwied fand kürzlich eine Berufswartetagung der ier m ger. Truppe Einzelhandel statt. Auf diefer Tagung wurden nicht nur Fragen der Ausbildung des Nachwuchses besprochen, sondern auch die augenblickliche Lage des Einzelhandels im Zusammenhang mit den Sorgen um den beruflichen Nachwuchs behandelt.

Aus den Vorträgen und Aussprachen ging klar hervor, daß an der Aufrechterhaltung einer in jeder Beziehun gediegenen · Aus⸗ bildung auch unter den bestehenden schwierigen re , nf sestgehalten und weiter gearbeitet werden muß. Es genügt deshalb auch nicht, dem Lehrling nur fachliche Kenntnisse zu vermitteln, wenn er nicht gleichzeitig im beruflichen Ethos erzogen wird. Der Lehrling von heute ist der Kaufmann von morgen, der mit dazu beitragen muß, den Einzelhandel in die Lage zu versetzen, die ihm im Rahmen der Gesamtzwirtschaft gestellten Aufgaben zu meistern. Aus diesem Grunde muß nach wie vor der Schwerpunkt der Aus⸗ bildung im Betrieb liegen. So wichtig fachliches und sachliches Können auch ist, so ist es doch nur die Persönlichkeit des Kauf⸗ manns, die die Gewähr dafür gibt, daß der junge Mensch seine Lebensaufgabe nicht im Händlerischen ieht, sondern sie als Teil der gesamten deutschen auf das Gemeinwohl ausgerichteten Auf⸗ gabe betrachtet. Die stärtste Kraft, die den Lehrling zu diesem Ziele treibt, ist das Vorbild seines Lehrherrn.

Die in vielen Teilen des Reiches eingerichteten Arbeitsgemein— schaften für Preisbildung und Bewirtschaftung stellen auch einen Weg dar, die Tätigkeit des Einzelhandelskaufmanns in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Diese bestehenden und noch einzu— richtenden Arbeitsgemeinschaften sollen dem Kaufmann helfen, die zeitbedingten Schwierigkeiten zu überwinden. Sie werden vor allem auch dazu beitragen, den Handel in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft ohne stagtlichen Eingriff seinen Aufgaben ge⸗ recht zu werden. Der sich durch die ganze Tagung ziehende Grumd⸗ gedanke war der, daß alle Verantwortlichen des Einzelhandels daran arbeiten müssen, das Wohl des Staates in die Sprache des Berufes zu übersetzen. Nur durch diese Auffassung von Wesen und Wert des Einezelhandels können alle schwebenden Fragen, gleich ob sie Nachwuchs- oder Tagessorgen betreffen, zur Zufrie⸗ denheit aller gelöst werden.

klar werden, daß er mit dem Steuerbetrag, den er an die Finanz⸗

nun . wegen der Höhe der Reichsschulden. Sie fragen sich«

Wirtschaft des Atuslandes

Aus der Braunkohlenwirtschaft Dänemarks

Kopenhagen, 7. April. Wie sich aus Schätzungen von unterrich⸗ teter Seite ergibt, sind die Braunkohlenreserven, die Tänemart 3 . n n, trotz des gesteigerten Abbaus in den letzten

ahren ö. eckung der verminderten Brennstoffzufuhren aus deni Auglande, noch als recht groß anzusehen. Durch die systema— tischen Bohrungen, die im letzten Jahr insbesondere in Mittel— jütland vorgenommen wurden, sind mehrere neue und beträcht— liche Kohlenlager erschlossen worden, von denen einige zwar wegen allzu hoher Abbaukosten für eine Ausbeute fortfallen, andere uns umfangreiche Vorkommen aber leicht ausgenutzt werden können. 1 Ansehung der Fündigkeit dieser neuen Vorkommen und der

engen, die aus den akten teilweise schon abgebauten Lagern noch gewonnen werden können, kann, wie es heißt, mit einer Braunkohlenreserve von noch gut 25 Mill. gerechnet werden.

Die Eisenwirtschaft Schwedens 1943

Stockholm, J. April. Wie im Bericht des Verbandes der schwe⸗ dischen Maschinenfabriken für 1943 mitgeteilt wird, war die Produktion der schwedischen Eisenwerke im vergangenen Jahre im großen und ganzen gegenüber 1942 unverändert. Die Her— stellung von handelsfertigem Eisen und Stahl zeigte eine nur unbedeutende Verringerung, während die Ein- und Ausfuhr von Eisen einen starken Rückgang erfuhr. Der ganze schwedische Eisenverhrauch, der sich 1942 auf etwa 1 Mill. t belief, dürfte im Jahre 1943 diese Zahl nicht erreicht haben. Ein Rückgang im Auftragseingang wurde besonders bei den Stahlgießereien' be⸗ obachtet.

Leichte Verringerung des ungarischen Ausfuhrüberschusses in 1943

Budapest, 6. . Nach den vorläufigen Ergebnissen der amt— lichen Außenhandelsstatistik erhöhte sich im Jahre 1943 die un— garische Ausfuhr vom 1144 auf 1288 Mill. P, also um rund 13 v. H. Gleichzeitig trat bei der Einfuhr eine Steigerung um lund 24. v. H. von g23 auf 1148 Mill. P ein, so daß sich der Ausfuhrüberschuß gegenüber dem Vorjahre von 2217 auf 146 Mill. P verringert hat. Da sich das gesamte ungarische Preis⸗ niveau im Laufe des vergangenen Jahres infolge der am J. Juli durchgeführten allgemeinen amtlichen Preiserhöhung stärker er⸗ höht hat als der Wert der Ausfuhr, dürfte sich die Ausfuhr nur wertmäßig, nicht aber mengenmäßig gesteigert haben. Es ist vielmehr anzunehmen, daß auf den meisten Gebieten ein gewisser mengenmäßiger Rückgang der Ausfuhr zu verzeichnen war Auch auf der Einfuhrseite dürfte eine mengenmäßige Steigerung der Umsätze im allgemeinen nicht vorliegen. .

* ; 4 . Geplante Wiedererrichtung der staatlichen albanischen Agrarbank

Tirana, 109. April. Das albanische Wirtschaftsministerium hat dem Staatsrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Wieder— errichtung der „Stgatlichen Agranbank“ vorsieht. Diefes Institut war nach der Besetzung Albaniens durch die Italiener mit Wirkung vom 15. Mai 1939 in dem italienischen Bankinstitut Banco di Napoli aufgegangen. Es hatte seine Tätigkeit erst Mitte 1937 aufgenommen, nachdem die Schaffung einer albani— schen Landwirtschaftsbank bereits seit dem Jahre 1922 öffentlich diskutiert worden war. Insgesamt wurden in der knapp zwei sährigen Tätigleit der Agrarbank, die in Skutari. Korca' und Valona Zweigstellen errichtet hatte, rund hoöH 060 albanische Franken Landwirtschaftskredite begeben.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Bu dapeęst. 65. April. (D. N. B. Alles n Pengö. Amsterdam 130,73 r, Berlin 146,29, Bukarest 278 , Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,77, New York Paris 6,8, Prag 13,62. Preßburg II, II, Sofia 4,15 1, Zagreb 6,81, Zürich S6, 20.

London, 8. April. (D. N. B. New Mork d, 02 . = 4,03 v, Spanien loffiz. 44,00, Montreal 4,43 - 4,47, Schweiz 17,30 - 17,46, Stockholm 16,85 6,95, Buenos Aires (offiz. Rio S3, 54743, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 6. April. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. (Amtlich. Berlin ——, London ——, New York Paris

Brüsse! 30, 1 36,17, Schweiz 43, 83 = 43ů71, Hessink: —— Italien (Clearing) Madrid —, Oslo —. Kopenhagen Stockholm 44,81 -= 44,99, Prag

Zürich, 6. April. (D. N. B. [11.40 Uhr. Paris 6, 284, London 175836. New York 4,30. Brüsse! 69, 26, B., Mailand 22557“ B.. Madrid 29,75 B., Holland. 229575, Berlin 172.55, Lissabon 140. Stockhbim 162, 66, Osso 96, 62 73, Kopenhügen 9037 *. Sofia 5367 V, Prag 1723, Budapest 164,50, Zagreb sel6, Istanbu 350 B., Bukarest 2,37 ½,, Helsinki 8, 75,

Preßburg 16,90 Buenos Aires rs /, Japan 161, 00, Rio 22,00 B. Kopenhagen, 6. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,866, Antwerpen 76,80, Zürich

11,25, Rom Amsterdam 254 70, Stockholm 1I4, 15, Oslo 109,00, Helsinkj 9,83, Mabrid Alles Briefkurse. Stockholm, 6. April. (D. N. B.) London 16,85 G.,

16,95 B., Berlin 16ö,50 G., 1686,60 B., Paris G., S, 00 B., Brüssel G., 67,560 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,89 B., Amsterdam G., 223,56 B., Kopenhagen SI, s0. G., 87,90 B., Oslo 96,35 G., 95,6 B., Washington 4, is G. 4,20 H. Helsinki s,-385 G., S5 B., Rom G., 22,20 B., Kanada 3,57 G., 82 B.,, Madrid w G. Türkei —— VB., Lissabon G., 17,5 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

Oslo, 6. April. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,5 B., Paris G., Io, o0 B., New York i G, elo B. Amisterdam —— g. 235 B. Zürich Jol, 5o' ., 193,90 B. Helsinki 8,0 G., 9, 29 B., Antwerpen —— G., Il, 50 B., Stockholm 1ot,6s G. 195,9 B., Kopenhagen 91s G. 92 25 B., Rom G., 258,26 B., Prag —— G ;

* . .

London, 65. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, 50,

Die Steuer beseitigt Kaufkraft. Was weggesteuert ist,

SOnennicher amzeiger

Silber auf Lieferung Barren 23,50 Gold 168

1. Untersuchungs und Strafsachen. 4. Qessfentliche Zustenungen, J. Attiengesa lich a: ; 2. Zwangs versteigerungen. 8. Berluft⸗ und n, . 6. n n.. Arti * r i, , . F, n d, e, r r ner A. Aufgebote. 8. Auslosung usw. von Wertvapieren, 9. Deutsche K . 11. . Rommanditgeselischaften, z. 2 . , Es ist ein Vermögensverwalter zu 307 Bekanntmachung. 1 Nr. 4 237 044 zu 100, Zl.; 5. 1 Obliga⸗ J. lmenliummn llld öllissuchen bestellen. affen j ar rm Schankwirt Max Lettau, 3. Aufgebote lion Rr. 4546 592 zu 1665, 31. ö lot zerfügung. „S und Polizeigericht XxII Kassel Jönigsberg (Pr)⸗Lauth, habe ich ven 314 Aufgebot tragt. Der oder die Inhaber der Ur⸗ In der Strafsache gegen den Weimar, w r; 1944. ss i, mit Gegenständen des täglichen Der Orts n n, der NES Del. kunden werden aufgefordert, spätestens

t-Sturmmann. Thilo Bornschein, ss⸗T⸗Stuba. Bu. gegen den wegen eines Verbrechens gegen die K Ww. V.. die Preisstraf. V. O. und wegen Steuer! hinterziehung die Anklage verfügt worden ist, wird gemäß 8 41 der „St. V. O. das Vermögen des Ange⸗ klagten beschlagnahmt.

Der Vorsitzer: Piekenbrock,

Der Gerichtsherr: Erbprinz zu Waldeck, SS⸗Obergruppenführer

u. General d. Poliz

S Sauptsturmführer 1. sS⸗Richter d. R.

edarfs auf Grund des ö 20 der Ver⸗ ordnung über Handels eschränkungen vom 15. 7. 1923 (RGBl. J S. 756) untersagt. Die Handelsuntersagung wirkt für das Reichsgebiet.

Königsberg (Br), den 3. April 1944.

Der Oberhürgermeister der Stadt Königsberg (Py).

ei.

Iloty; 2.

Adolf Hasenbein, Wohlau, hat das Auf⸗— gebot der angeblich durch kriegerische Ereignisse abhanden gekommenen 5 3, polnischen Staatsanleihen, und zwar: 1. 1 Obligation Nr. 4119 171 zu 1600, 1 Obligation Nr. 4103310 zu 500, 3. 4101 161 zu 500, Il. 4. 1 Obligation

in dem auf, den 15. September 1914, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Zimmer 2, anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen« falls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird.

Amtsgericht Wohlau, 24. März 1944.

3. 1 Obligation Nr.

e , , e ,

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,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S3 vom 11. April 1944. 8. 3

6

Il305 Bekanntmachung. . Ueber die im Grundbuch von König

stadt Blatt 5709 in Abteilung 111 unter Nr. 47 eingetragene Hypothek von 1000 Goldmark ist auf Antrag des im Grundbuch eingetragenen Gläu⸗ bigers Großdeutsches Reich (Reichs—= finanzverwaltung gemäß 5 1 der Verordnung vom 18. März 1933 MöBl,. Teil 1 S. 317 ein neuer vpothekenbrief erteilt. Mit der Er⸗

teilung des neuen Briefes ist der bis⸗ herige Brief kraftlos geworden. Amtsgericht Berlin, 4. März 1944. Abteilung 407.

309 Aufgebot. 4 F 2/44. Die Ehefrau Karl Kieren, Emma geb. Plein, aus Bernkastel⸗Kues hat das Aufgebot des verlorengegange⸗ nen Grundschuldbriefes vom 15. Mai 1924 über die im Grundbuch von Andel Bd. 19, Bl. S418 (früher Bd. 2, Bl. 97) in Abt. III unter If. Nr. 1 für die Antragstellerin am 13. Mai 1924 ein⸗ getragene Grundschuld von 3584,23 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spalestens in dem auf den 30. November 1944, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht, Sitzungszimmer, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu— legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde . wird. Bernkastel⸗Kues, den 50. März 1944. Das Amtsgericht.

312 Beschluß vom 28. Januar 1944. Am 19. Juli i943 ist in Leipzig, ihrem Wohnsitz, die berufslose Caroline Adele Franziska verw. Kolz geb. Schlo⸗ bohm, ohne ein Testament zu hinter⸗ lassen, gestorben. Sie war geboren am 11. November 1857 in Hamburg, die Eltern sollen Gastwirtsleute in Ham⸗ burg gewesen sein. Frau Kolz heiratete am 9. 11. 1879 in Hamburg einen Jo⸗

hann Franz Heinrich Pemöller, der nach 14 Jahren starb; Kinder aus

diesenr Ehe sollen nicht vorhanden sein. In zweiter Ehe heiratete sie am 21. April 1893 in Hamburg den Kauf⸗— mann Wilhelm Johann Heinrich Kolz, der am 8. Februar 1929 in Leipzig starb. Aus dieser Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, die unverheiratet bzw. ohne Kinder hinterlassen zu haben, ge⸗ storben bzw. gefallen sind. Es ergeht an alle diejenigen, die ein Erbrecht am Nachlasse der gen. Kolz haben, die Auf⸗ forderung, sich bis zum 390. April 1944 beim unterzeichneten Nachlaßgericht (181 VI 270143) unter Vorlegung der ihr Erbrecht begründenden Urkunden zu

melden. Leipzig, den 28 Januar 1944. Das Amtsgericht. Abt. 181.

1311 Aufgebot. Der Schiffer Adam Schreiber in Peisern, Goethestraße 13, hat beantyagt, den vexschollenen Sohn Eduard Schrei⸗ ber, geb. am 23. 10. 19128, zuletzt wohn⸗= haft in Langenau, Kreis Konin, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 15. Juni 1944 vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimm⸗ ten Zeitpunkt dem Gericht in Konin une g zu machen. Konin, den 31. März 1944. Das Amtsgericht.

13 6. 14437. Kraftlos erklärt wurde das Sparbuch der Salzburger Spar⸗ kasse, ,,, Nr. 43 139, lautend auf aria Meisinger, über Reichs⸗ mark 11543,)z mit Losungswort.

Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 4. April 1944.

6810 Bekanntmachung. Durch Beschluß vom 10. Dezember 1943 ist der im Fahre 1884 in Solote⸗ jewla, Kreis Slonim, Gouvernement Grodno, geborene frühere Landespolizist Peter Gorbatsch, zuletzt wohnhaft in 3. ingen (Mlodosewo), Kreis Konin,

ür tot erklärt worden. Als Todestag st der 20. Januar 1920 festgestellt. Konin, am 3. Januar 1944. Das Amtsgericht Grenzhausen. 4. Oeffentliche ustellungen L815) Oeffentliche Zustellung. ö. Es klagen; 1. Elisabeth Anna Emilie affé geb. Poepke, Berlin⸗Wilmersdorf, landstr. 98 / 99, k ter: Rechtsanwalt Dr. Wienholtz, Ber⸗ in K 50, Kurfürstendamm 232, gegen den Max Israel Jaffé, früher in Ber— lin Wilmersdorf, Uhlandstr. 60, 222 R. Il. 43; 2. Frau Julia Chimitsch geb. ischer in , Deides⸗ eimer Str. 28 bei Dollezal, Prozeßbe⸗ vollmächtigter; Rechtsanwalt Dr. Hel⸗ mut Kost, Charlottenburg, Kantstraße/ Nr. 129, gegen den Michael Ehiwtitsch, unhekannten Aufenthalts, 241 R. v' 44; 8. Frau Hedwig Geske * Napierale, Berlin, Buchstr. 4, Prozesbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Fritz Dittmann, Ber⸗ lin d,, . Straße 109, gegen den Schneider August Geske, . Berlin, 217 R. 72. 44; 4. Frau C . geb. Eising in La Louvpiére, Rue Har⸗ moire Nr. 165 bei Madame Massin,

Dr. Kalies, Berlin, Königstraße 49, gegen den Photographen Arthur Lewith, früher in Roclenge sur Geer (Belgien), 24 R 107. 44; 5. Frau Magdalene Schulz geb. Bochynek in Berlin, Schön⸗ ö. er Allee 72. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Scholz, Berlin⸗Dah⸗ lem, Bitterstr. Ja, gegen den Tapezierer Walter Schulz, früher in Berlin, Grün⸗ thaler Str. 60 bei Schwabe, 250 R. l24. 44; 6. Frgu Käte Saul geb. Gaffrey, Berlin, Bödickerstr. 2, Prozeß⸗ bevollmächtigter. Rechtsanwalt Dr. Kottmeier, Berlin, Leipziger Str. 39, gegen den Kaufmann Cäsar Saul, früher Berlin⸗Lichtenberg, Hauptstraße Ur. 1d, 252 R. 636. 43; 7. Detacheur it Dubois, Berlin⸗Neuheiligensee, Karwitzer Pfad 196 bei Schwarzer, Zt. Gesreiter, Feldpost⸗Nr. 47337, . bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rukes, Berlin-Schöneberg, gegen Ehefrau Hildegard Dubois geb. Brase, früher Berlin, 215 R 104. 43; S8. Dr. Helmut Legerlotz, Wien, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Foth, Berlin, egen Frau Selma Sachs, früher in

255 Der in Nr. 71 unter Nr. 31 507 an⸗ egebene Name muß Fedorow, nicht

n, heißen. J Gleiwitz, den 31. März 1944.

Landgericht, Münzberg, Landgerichtsrat.

173) Oeffentliche Zustellung.

R 157143. Die Ehefrau Johann Josef Viktor Tony Moißzheim, Angelika eb. Kremer verwitwete Klepper, in uzemburg, Adolf⸗Hitler⸗Str. 21, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt. Dr. Jochem in Trier, klagt gegen ihren Ehemann Johann Josef Viktor Tony Moitzheim, früher in Luxemburg, Pe— trusring Nr. 130, z. 3. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrag, das Landgericht wolle die am 6. Juni 1930 vor dem Standesbeamten in Luxemburg geschlossene Ehe der Parteien scheiden, den Beklagten für allein schuldig erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—

mit unbekanntem 2 den Ehemann meister, auf Ehescheidung. nün lichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte auf Freitag, den isabeth Lewith 2. Landgericht Heilbronn / N. geladen.

erlin, 242 O. 177. 43, mit den An⸗ trägen zu 1 bis 7 auf Ehescheidung, fi 8 festzustellen, die Beklagte ist nicht erechtigt, aus dem zwischen dem Klä— Er und dem verstorbenen Dr. Wilhelm Sachs geschlossenen Vertrage vom 4.12. 1933 und dem Ergänzungsvertrag vom 16. 1. 1935 n , , Rechte herzu⸗ leiten. Die Beklagten werden zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin geladen, und zwar auf den: 1. 30. Juni 1944, 111 hr, II. Stock, Zimmer 244, 2. 15. Juni 1944, 10 Uhr, JI. Stock, Zimmer 2c, 3. 16. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 235, 4. 15. Juni 1914, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 261, 5. J. Juni 1944, 109 Uhr, II. Stock., Zimmer 237, 6. 30. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer A212, 7. 1. Juni 1944, 10 Uhr. II. Stock, Zimmer L253, 8. 19. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 233, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen zu 1 und 6 Konsulenten, zu bis 5, 7 und 8 Rechtsanwalt als , vertreten zu assen.

Berlin, den 4. April 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

316 Oeffentliche Zustellung. Der kaufmännische Angestellte Jo⸗ hann Heesterbeek, Bremen⸗Hemelingen, Holzstraße 37, vertreten durch R.⸗A. Stats M. Müller, Bremen, klagt gegen seine Ehefrau Gina Heesterbeek geb. Rage, unbekannten Aufenthalts, nach z 49 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Bekagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

Gerichtshaus, Zimmer 69, auf den z. Funi 1944, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver— treten, zu erscheinen. Zwecks öffent— licher Zustellung bekanntgemacht. Bremen, den 31. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

168 Oeffentliche Zustellung. 2 R. 6344. Die Ehefrau Agnes

Banasik geb. Rerek in Wirsitz, Berliner Straße 111, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Paschotta in Bromberg, klagt gegen den Arbeiter Thomas Banasik, unbekannten Aufenthalts, früher in Glesno, auf Ehescheidung aus sz 65 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg, Große Bergstraße 4, Zim— mer 7, auf den 7. Juni 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bromberg, den 21. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

254 Deffentliche Zustellung.

36 R. 125844. Die Frau Martha Stein geb. Damm in Seelow, Berliner Str. 33, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Bischoff in Seelow, klagt gegen den Arbeiter Bruno Stein, unbekann— ten Aufenthalts, früher in Seelow, auf Ehescheidung aus 5 49 und Schuldig— erklärung des Beklagten gemäß § 60. Die Klägerin ladet den Beklagten zur. mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt, Oder, Zim⸗ mer 241, auf den 7. Funi 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Frankfurt, Oder, den 25. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

172

1 fentliche Zustellung und Ladung.

Marie Lechler geb. Hettler, Weberin

in Mühlhausen, Eng, klagt gegen ihren ufenthalt abwesen⸗

einrich Lechler, Bagger⸗

Zur münd⸗

Juni 1944, vorm. 9 Uhr, vor das

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

streits vor das Landgericht Bremen,!

streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg, Gerichts— hofstraße, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 31, auf den 30. Mai 1944, 5 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Luxemburg, den 22. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 174 Ladung.

Marie Dihlmann geb. Storz in Tuttlingen klagt gegen ihren Ehemann Hermann Dihlmann, Gerber, unbe⸗ kannten Aufenthalts in Amerika, auf Ehescheidung aus 5 55 Eheges. Ver⸗

andlungstermin: Mittwoch, den 31. Mai 1944, 9 Uhr, vor der 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Rottweil a. N.

Geschäftsstelle des Landgerichts. 317 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Ferdinand Men⸗ nicken, Köln, Zülpicher Platz 18, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Braun und Dr. Bohne, Köln, klagt egen den Kaufmann Hermann Han⸗ amer, früher in Köln⸗ Holweide, Wasserwerkstr. 10, zur Zeit unbekann— ten Aufenthaltes, wegen Forderung mit dem Antrage auf, Zahlung von 5000, HM nebst 6 *, Zinsen seit dem 16. 2. 1943. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, L. Stockwerk, Zimmer Nr. 267, auf den 9. Juni 1914, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 25. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

J. Attien- gesellschaften

Der Aufsichtsrat und Vorstand haben in einer gemeinsamen Sitzung am 3. April 1944 die Verteilung einer Divi⸗ dende von 5 für das Geschäftsjahr 1943 beschlossen. 353 Tie Einlösung der Gewinnanteil scheine Nr. 6 erfolgt ab 27. April 1944 außer bei der Kasse unserer Gesellschaft Flensburg: bei der Flensburger Pri⸗ vatbank, Filiale der Schleswig⸗Hol⸗ steinischen und Westbank,

4 bei der August Thyssen⸗Bank l. G., 2

Hamburg: bei der Deutschen Bank, Filiale Hamburg.

Den 3. April 1944.

Flensburger Schiffsbau⸗Gesellschaft.

279 A. Ziemann A. G. Gemäß §. 4 der 2. Verordnung über

die Einschräntung von Mitgliederver⸗ sammlungen vom 23. 12. 1843 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesell⸗ schaft beschlossen, aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 1942143 eine Dividende von 6, an die Aktionäre auszuschütten. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab 27. April 1944 an der Gesellschafts⸗ lasse sowie bei der Deutschen Bank, Stuttgart, gegen Einreichung des Ge— winnanteilscheins Nr. 7.

Den 3. April 1944.

Der Vorstand⸗ Dr. Paul Schlaich.

278 Usines⸗Mathes S. A. HBrüssel, 109 Rue des Etangs Noirs 109. Mathes⸗Fabriken Akt. Ges., Berlin⸗Küstrin. Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hiermit zu der am Montag, dem 1. Mai 1944, um 15 Uhr am Sitz der Gesellschaft in Brüssel statt⸗ findenden ordentlichen Generalversamm⸗ ag eingeladen. ö An der Generalversammlung können nur die Herren Aktionäre teilnehmen, welche (entsprechend z 24 der Statuten ihre Aktien hinterlegt Haben . bei der Bank der Société Gencrale de Belgique in Brüssel, bei der Bank der Soeieté Générale in Charleroi, am Sitz der Gesellschaft in Brüssel.

3. Eigene Hypothekenpfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen (Nennbetrag Eq. 1009 200)

e 65. Sonstige Forberungeen,.,. . . 6. Hypotheken, davon: a) Deckungshypotheken ...... . b) Abgeltungsdarlehen. ...... w

e) Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypotheken .. d) Zusatzsorderungen nach der Verordnung vom 77 September 19377.

(Davon zur Deckung verwendet Reichs⸗ mark 328 703 541,73 und deckungsfähige

Eigentilmergrundschulden ygl. Ziff. 11] Ri 100 209, zus. Rd 328 sos 741, 73 J. Kommunaldarlehen .. (Davon: mit Reichsbürgschaft EM“ 9 406 024,40, zur Deckung verwendet EM 10518 514, —–. 8. Sonstige Hypotheken ... 9. Zinsen: a) Anteilige Zinsen: ypothekdarlehenszinsen Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗ Hypothekenzinsen... Kommunaldarlehenszinsen 148 326,88 Wertpapierzinsen . ... 39 750,89

4 316 148,54 11 063,06

b) Imletzten Monat des Geschastsjahres fällige Zinsen:

Hypothekdarlehenszinsen

Kommunaldarlehenszinsen .

lz37 9755,81 3 59s, 9

310 515 900

727 För re 1498 369

964 571

1515 289

141 574

e) Rückständige Zinsen: Hypothekdarlehenszinsen

ls9 7ꝛo, lꝗ Rentenbank⸗Kreditanstalta⸗

Hypothekenzinsen .. 1473,41 o is 7p

Hierauf zurückgestellt . .. 128 434,42 Tin m

Kommunaldarlehenszinsen . 143,81

32 902

10. Beteiligungen. K (Davon sind nom. RM 1170 000, Be⸗ teiligungen bei anderen Kreditinstituten.) II. Grundstücke u. Gebäude: Sonst. Grundstücke (Davon deckungsfähige Eigentümergrund⸗ schulden EM 100 200, —. 12. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung .... 13. Posten der Rechnungsabgrenzung . .... 14. In den Aktiven sind enthalten: Forderungen gemäß 5 14 Abs. I u. 3 des Reichs⸗ gesetzes über das Kreditwesen: a) Deckungshypotheken an Mitglieder des Auf⸗ sichtsrates, des Vorstandes und der Gefolg⸗ schaft der Bayerischen Handelsbank Reichs⸗ mark 1I9 071,83, b) Arbeitgeberdarlehen an Gefolgschaftsmit⸗ glieder der Bayerischen Handels ban Reichs⸗ mark 11 070, —.

. . .

Rassiva. l. Anleihen im Umlauf: a) Hypothesenpfandbriefe: 19M ige Reichs mark⸗

pfandbriefe 656 253 700, 4 UM ige Reichs mark⸗ pfandbriefe 56 855 300,

b) Schuldverschreibungen: Yo ige Reichs markschuld⸗ verschreibungen d Mohige Reichsmark⸗ Kommunalschuldver⸗ schreibungen ... 3 300 000,

6 00 o,

e) Unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. September 1932 2. Aufgenommene Darlehen: 499 ige Renten⸗ bank ⸗Kreditanstalts⸗Darlehen 3. Verbindlichkeiten: a) Verloste und gekündigte Hypothekenpfand⸗ briefe und Schuldverschreibungen: Hypothekenpfandbriefe . . 317 020, Schuldverschreibungen 10 590, b) Verpflichtungen aus Teilungsmassevertei⸗ lungen in bar w o) Sonstige Verbindlichkeiten: Andere Ver⸗ bindlichkeiten ,, 5. Rücklagen nach 511 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen und nach 57 des Hypotheken⸗ bankgesetzes: . 3 ele nlich nnn ge,, b) Rücklage nach 57 des Hypothekenbank⸗ gesetzes: „Sonderrücklage A“ D 7. Rücktellungen 8. Zinsen: a) Anteilige Zinsen: Pfanbbriefezinsen ... Rentenbank⸗Kreditanstalta⸗

dd

252 sal,

323 109 009

9 300 000

708 556

114. Bayerische Handelsbank, München. Bilanz für den 31. Dezember 1943. ; attiva. , 1. Kassenbestand einschl. Reichs bank⸗ u. Postscheck⸗ ö, 410 958 38 2. Wertpapiere, soweit sie nicht unter Ziffer 3 und 10 aufgeführt sind: ; a) Schatzanweisungen, Anleihen und Schuld⸗ buchforderungen des Reiches und der w . 3 851 859 96 b) Sonstige Wertpapiere.... .... 105 6273 3 957 532 69

101025560 15 369 808 56 2 146 739 24

19188 6572

O90 333 117 .

ö. 60

*

87 332 167 513 47

10 532 7758 38

335 608 05

50

94 4 689 766 80 6 1201 004

130 125 60

1 130 986 65

372 086168

181

Darlehens zinsen . 9 828, 83 Schuldverschreibungszinsen 184 703,656 Sonstige Zinsen.... 29 992, 92 b) Fällige Zinsen:

Pfandbriefzinsen ... 6543 288,74 Schuldverschreibungszinsen 3 281,33 9. Posten der Rechnungsabgrenzung ......

10. Reingewinn...

12. In den Passiven sind enthalten:

a) Gesamtyverpflichtungen nach 511 Abs. I des Reichsgesetzes über d. Kreditwesen (Passiva L bis 3) RM 345 397 896,09, .

b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kredit⸗

Mathes⸗Fabriken A.-G., Berlin.

Geschäftsstelle des Landgerichts Heilbronn / N.

Kanneblen. 1

wesen (Passiva d u. 8) RM 19 600 0 0,

477 1465 92

546 570 07

I 509 672 64

327 5

1II6 183 62

.

109 326 903 74 10770 657 36 14 000 000

2 500 000 3100 M0 = 5 600 000 1172 125 150 75204

ß 023 716 99

26 os 30 7II5 600

372 086 168 42 X