Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S4 vom 12. April 1944. S. 2
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33. Orn stein, geb. Wagner, Edith, geb. 19. 9. 1900 in Brünn, heimatzust. nach Trebitsch, wohnh. gew. Brünn, Postgasse 1, ö j
4. Orn stein, Ernst, geb. 13. 2. 1888 in Trebitsch, heimatzust. nach Trebitsch, wohnh. gew. Brünn, Post⸗ gasse 1, ;
35. Orn stein, Liane, geb. 21. 4. 1928 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Trebitsch, wohnh. gew. Brünn, Postgasse 1,
Spitzer, Armin, geb. 7. 3. 1888 in Eschenbach, Bez.
Wsetin, heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Olmütz,
Radetzkystr. 5,
. Spitz er, Edith, geb. 18. 12. 1924, heimatzust. nach QAlmütz, wohnh. gew Olmütz, Radetzkystr. 5,
. Spitz er, Trude, geb. 3. 7. 1898, heimatzust. nach QAlmütz, wohnh. gew. Olmütz, Radetzkhstr. 5,
Schmeidler, Heinz Geinrich,, geb. 7. 8. 1919 in Proßnitz, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Proß⸗ nitz, Wassergasse 25,
Schuller, Dinah, geb. 27. 1. 1938 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hermann-Göring⸗ Straße 35 = 27,
Schuller, geb. Feinberger, Ruth, geb. 6. 9. 1914 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Lermann-Göring⸗Str. 25 —27,
Steiner, Rudolf, geb. 16. 5. 1893 in Groß⸗Meseritsch, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Karl⸗ Sermann⸗Wolf⸗Gasse 9g,
3. Dr. Stern, Inianuel, geb. 24. 5. 1882 in Mähr.
Kromau, heimatzust., nach Triesch, Bez. Iglau, wohnh.
gew. Brünn, Beischlägergasse 9,
Wachs berg, Arthur, geb. 22 1. 1839 in Schönhof, heimatzust. nach Mähr. Ostrau⸗Schles. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Qstrau-Schles. Ostrau, Adolf⸗Hitler⸗Str. 112,
. Wähler, Edith, geb. 8. 8. 1924 in Brünn, heimat zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tösmohlidek⸗ gasse 13,
Wähler, Emil, geb. 8. 8. 1924 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Täösmohlidekgasse 13,
Vähler, Helene, geb. 16. 5. 1898 in Busk (ehem Polen), heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Täsmohlidekgasse 13, .
Wähler, Josef, geb. 27. 2. 1898 in Zalozee (ehem. . 3 ö . z Polen), heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Toösmohlidekgasse 13, .
Wähler, Karl, geb. 11. 4. 1919 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tösmohlidek⸗ gasse 13,
.Wtzek, Richard, geb. 27. 1. 1903 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Unterm Ab⸗— hang 20, ?
Wiltzek, Wilhelm, geb. 13. 4. 1899 in Brünn, heimat— zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Unterm Ab⸗— hang 20, . .
2. Wo dak, Marianne, geb. 30. 6. 1919 in Brünn, heimat⸗ zt. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn-Sebrowitz, Zelenz⸗
gasse (8.
Prag, den 4. April 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Wein mann, 5 Standartenführer.
Berichtigung Die Einziehung des Nachlasses des Alfred IsraelMied⸗ z wän skä, geb. 25. 8. 1877, gest. 17. 10. 1524, zuletzt wohn⸗ haft in Breslau, Kürassierstr. 28, veröffentlicht im Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 9 unter lfd. Nr. 17 vom 4. Januar 19414, wird aufgehoben.
Breslau, den 5. April 1944. Der Regierungspräsident.
Anordnung Nr. 181 des Sauptaus schusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Verein— heitlichung von Trocknungsanlagen
Vom 5. April 1944
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Trocknungsanlagen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 1I. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686 mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordnet: ⸗ §81
Folgende Trocknungsanlagen sind nur noch in den nach⸗
stehenden Größen und Ausführungen herzustellen *):
Maße in mm: 1. Ein⸗ und 3weiwalzentrockner mit und ohne Vakuum: Aeußere Walzendurch a melleer-⸗- 180 8315 g39 don joJh n Walzenlänge . 500 630 1250 1600 2000 2500 Vahzen länge. J — — — — 2400 3150 Walzenlänge.. — — — — 280 — Trommeltrockner: Lichter Trommeldurch— messer ohne Aus⸗ kleidung... . 509 800 000 12850 1400 1600 . 1800 20909 2200 2500 2800 3150 Trommellänge das 5⸗, 8⸗ oder I0fache des Durchmessers. Schaufeltrockner: Lichter Muldendurch⸗ meler J S ,. 1400 1600 = 1800 2000 r Mulde nur nach Normenzahlen der Reihe R 20. Plandarren: Trockenfläche pro Darr— = feld r 400002000 100004000 Felderzahl J 1 5. Kanal trockner: Lichte z J . 1900 1250 1400 1600 2000 Lichte Kanalhöhe . S660 jöhd 1755 1865 31 Trockenschränke: J 1. ohne Vakuum Lichte Kammerbreite 500 800 1000 1250 1400 1600 2000 2500 3150 Lichte Kammertiefe nur nach Normenzahlen der Reihe R I0.
Länge der
X
Röhren trockner sind bereits in der Anordnung Nr. 112 des Rewollmächtigten, für. die Maschinenproduttion! mr Vereinheit⸗ lichung von Aufbereitungsmaschinen für Braunkohle und Torf vom 22. Februar 1943 enthalten.
*.
2. mit Vakuum Maße in mm: Heizplattenbreite. 750 1120 1500 1900 Heizplattenlänge . 1000 1000 26600 2096 Heizplattenlänge . — 2000 3000 3000
Trockenschalen⸗ abmessung . 000X355
J. Bandtrockner: Bandbreite 1000 1250 1600 2000 2500 3150 4000
8. Walzenbahntrockner: Walzenbreite .. 4000 9. Pneumatische Trockner: Trockenrohrdurchmesser, von 200 bis 500 mm nach Normen⸗ zahlen der Reihe R?20 von 6304 bis 1660 mm nach Normen n zahlen der Reihe R 10. 10. Teller⸗ Ringscheiben⸗ und Turbinentrockner: äußerer Teller bzw. ö Turbinendurchmesser 1250 1600 2000 2500 3150 3550 1000 5000 5600 : §52 .
Die Hersteller sind berechtigt, an Stelle einer vorgeschrie⸗ benen Größe eine Größe ihrer jetzigen Fertigung vorläufig weiterzubauen, die der vorgeschriebenen Größe nahekommt— Die vorgesehenen Ersatzgrößen sind der Geschäftsführung der jeweils zuständigen Fachgruppe der. Wirtschaftsgruppe Maschinenbau unverzüglich zu melden.
83 . Die Herstellung von Ersatzteilen und die Ausführung von Reparaturarbeiten bleiben von der Anordnung unberührt.
§ 4
Die Hersteller von Trocknungsanlagen dürfen nur die von ihnen bisher gebauten Trocknerarten und Größen und nur für solche Abnehmerkreise bauen, die bisher von ihnen schon beliefert worden sind.
Firmen, die vor dem 1. Januar 1940 keine Trocknungs⸗ anlagen hergestellt haben, dürfen solche nur mit einer be— sonderen Genehmigung herstellen. Anträge sind an die Arbeitsgemeinschaft Trocknungsanlagen, Berlin Wö50, Mar⸗ burger Str. 3, zu richten.
§5
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der jeweils zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftsgruppe Ma⸗ schinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäfts⸗ bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu ge⸗ währen und Betriebsbesichtigungen und elwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.
86
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an die Arbeits⸗ gemeinschaft Trocknungsanlagen zu richten.
§8 7
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Fz§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§8 8
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. „Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilver— waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 5. April 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Karl Lange.
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Druckfehlerberichtigung
In der in Nummer 74575 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Anordnung Nr. 2 III44 des Leiters des Hauptringes Maschinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlichung von Groß- und Dampfarmaturen vom 19. Marz 1944 ist unter 6 Absatz R. Buchstabe a) die Angabe des Normalblattes DIN Hös4 zu berichtigen in DIN 953i.
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Bekanntmachung
Die am 5. April 1914 ausgegebene Nummer 14 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil 1, enthält: .
Verordnung über die Aufhebung der Bewertungsfreiheit auf Grund von Steuergutscheinen J. Vom 14. März 1944. Verordnung zur Ginführung des Grundsteuergesetzes in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 15. März 1944.
Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter. Vom 25. März 1914.
Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver⸗ ordnung über die Einfatzbedingüngen der Ostarbeiter. Vom 26. März 1944. 5
Verordnung über die Einführung der Polizeiverordnung über das Sammeln von Küchen- und Nahrungsmittelabfällen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 28. März 1944.
Umfang:; 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 R. Mt. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 9,93 Ie für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin MW 40, den 6. April 1944.
Reichsverlagsamt. J. V: Stern.
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Bekanntmachung
Die am 6. April 1944 ausgegebene Nummer 165 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil JI, enthält:
Verordnung über vordringliche Aufgaben der Wasser⸗ und der Energiewirtschaft. Vom 36. März 1944.
„Vergrdnung zur Durchführung der Verordnung über vordring— liche Aufgaben der Wasser⸗ und der Energiewirtschaft. Vom 30. März 1944. .
Umfang: 154 Bogen. Verkaufspreis: 0,39 . Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Löch,e für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 260. .
Berlin MW 40, den 8. April 1941. 8
. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
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Bekanntmachung Die am 4. April 1944 ausgegebene Nummer 6 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil Il, enthält:
(Ge über die Haushaltsführung im Reich im Rechnungsjahr 1944. Vem zt. März 1944.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen n den Eisenbahnfrachtverkehr , Liste. Vom 28. März 1944. .
Umfang: „c Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RM. Postbeförde⸗ rungsgebühren:; (, 3 Ren für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postschecklonto: Berlin 96 209.
Berlin NW 40, den 5. April 1944.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches
Das von der Deutschen Seewarte im Auftrage des Ober⸗ kommandos der Kriegsmarine herausgegebene
Nautische Jahrbuch oder Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1945
ist im Verlag Broschek L Co., Hamburg Iz, Große Bleichen 36— 52,
eben erschienen. Das Buch wird den Reichs- und Staatsbehörden
sowie den Wiederverkäufern bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von iM 1,59 vom Verleger geliefert. Im Buchhandel ist das Buch zum Preise von RM 2, — für das Stück zu beziehen.
Postwesen
Zurückhaltung in der Versendung dringender Postpakeie
Dringende Pakete befördert die Deutsche Reichspost mit den schnellsten Postgelegenheiten, d. h. in den Bahnpostwagen der
„Eil⸗ und Personenzüge, während gewöhnliche Pakete, vor allem auf weitere Entfernungen, meist mit Güterzügen versandt werden. Die Sonderbehandlüng der dringenden Pakete machte früher bei ihrer verhältnismäßig geringen Zahl und bei den zahl— reich verkehrenden Zügen für den Personenverkehr keine beson— deren Schwierigkeiten. Seit einiger Zeit hat aber die Zahl der dringenden Pakete einen solchen Umfang angenommen, daß es unmöglich wird, sie noch weiterhin auf die dafür vorgesehene Weise zu befördern, weil der durch die Verringerung der Züge für den Personenverkehr ohnehin schon beschränkte Raum in den Bahnposten in der Hauptsache der eiligen Briefpost vorbehalten bleiben muß und weil die Haltezeiten der dem Reiseverkehr dienenden Züge vielfach nicht ausreichen, um große Paketmassen umzuschlagen. Die Deutsche Reichspost richtet daher das Ersuchen an die Patetversender von der dringenden Versen⸗ dung nur in wirklich eiligen Fällen Gebrauch zu machen. Bleibt dieser Appell wirkungslos, so wird es in immer größerem Umfang dahin kommen, daß dringende Pakete,
namentlich auf weite Entfernungen, nicht rascher als gewöhnliche
Pakete befördert werden können.
Zustellung der Postsendungen an Fliegergeschädigte
Volksgenossen, deren Wohnungen durch Feindeinwirkungen be⸗ schädigt oder zerstört worden sind, sollen, sobald sie anderwärts Aufenthalt genommen haben, ihrem seitherigen Zustellpostamt möglichst umgehend die neue Anschrift mitteilen. Dabei geben sie zweckmäßig an, wie die noch unter der alten Anschrift eingehenden Sendungen behandelt werden sollen. Nach den Terrgrangrifsen der letzten Wochen ist diese wiederholt er⸗ gangene Aufforderung vielfach nicht beachtet worden. Infolge⸗ dessen mußten zahlreiche Sendungen nach Ablauf einer ur die
anderweitige Zustellung vorgesehenen Lagerfrist von vierzehn
Tagen unzustellbar behandelt werden.
Aus der Verwaltung
Der preußische Staatshaushaltsplan für 1944
Der nach den Vorschlägen des Finanzministers, Prof. Dr. Popitz, festgestellte Staatshaushgltsplan für das am 1, April beginnende Rechnungsjahr 1944 wird in der neuesten Ausgabe der preußischen Gesetzsammlung vom Ministerpräsidenten Reichs marschall Göring durch Gesetz verkündet. Der Haushaltsplan 1944 ist mit rd. 2652 Mill. RM in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Von diesem Betrag entfallen 634,3 Mill, eM auf die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts und 18 Mill. iM auf die des außerordentlichen Haushalts. Die Abschlußzahlen des ordentlichen Haushalts liegen um rd. 28 Mill. Reichsmark höher als diejenigen des Haushaltsplanes des ver⸗
gangenen Rechnungsjahres. Der neue Haushaltsplan hält sich
danach etwa in den bisherigen Grenzen. Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie Minderausgaben und Mehreinnahmen gleichen sich im Rahmen der Veränderung von 23 Mill. RA gegenseitig aus. ; ; .
Die Auswirkung der Kriegsverhältnisse und die der Staats⸗ führung durch den Krieg gestellten Aufgaben finden auch in diesem fünften Kriegshaushalt ihren Niederschlag. Der Kriegs⸗ beitrag, den Preußen aufzubringen hat, ist wieder in Höhe des Vorjahrsbetrages von 189, Mill. -t veranschlagt. Ueberdies konnten auch für das neue Rechnungsjahr die erforderlichen Mittel vorgesehen werden, um die durch die Ziele des National- sozialistischen Staates vorgezeichneten Aufgaben weiterhin nach—⸗ haltig zu fördern. Hier sei der weitere Ausbau der Lehrer— bildungsanstalten, der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten und Heimschulen sowie der Hauptschulen genannt. Auch für die durch den Krieg bedingten Mehrbedürfnisse der Universitäten und Technischen Hochschulen sind die erforderlichen Mittel aufgebracht. Den Mehrbedürfnissen der Landeskultur wird im Interesse der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion Rechnung ge— tragen.
ðie Ausgaben des außerordentlichen Haushalts übersteigen diejenigen des vergangenen Rechnungsjahres um 78 Mill. FA. Sie betreffen hauptsächlich dringende produktive Vorhaben, die der weiteren Festigung. unserer Ernährungsgrundlage dienen sollen.
Beseitigung der Bewertungsfreiheit auf Grund von Steuergutscheinen 1
Gewerbliche Unternehmer, die Steuergutscheine 1 zehn Monate und länger ununterbrochen besitzen, konnten bisher in bestimmten Hundertsätzen Bewertungsfreiheit für ihre abnutzbaxen Betriebs⸗ anlagegüter in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit ist durch die Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 14. März 1944 RGBl. 1 S. 67) aus Vereinfachungsgründen für die Wirtschafts⸗ jahre, die nach dem 31. Dezember 1944 enden, beseitigt worden. Die noch im Umlauf befindlichen Steuergutscheine f verlieren dadurch ihre Eigenschaft als langfristige Anlagepapiere. Sie können entweder zur Entrichtung von Reichssteuern oder auf Grund einer im Reichsanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung des Reichs⸗ ministers der Finanzen vom 33. März 1914 beim Erwerb von verzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs der jeweils
9 Verkauf kommenden Folgen zum Kurs von 10 ve S. in X
ahlung gegeben werden. Der Erwerber der Schatzanweisungen muß sich verpflichten, während der Dauer eines Jahres sich jeder rechtsgeschäftlichen Verfügung über die erworbenen Schatz⸗ . zu enthalten. Auf Antrag werden die Schatz⸗ anweisungen auf den Namen des Erwerbers in das Reichsschuld⸗ buch eingetragen. Sie bleiben in diesem Fall für die Dauer eines Jahres zugunsten des Reichs gesperrt.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. Sd vo
Die Schatzanweisungen werden zum jeweiligen Ausgabekurs abgerechnet. Soweit dabei ein SEpitzenbetrag verbleibt, hat der Erwerber eine Zuzahlung zu leisten. Börsenumsatzsteuer' wird für die Eingabe der Steuergutscheine 1 und für die Zuteilung der Schatzanweisungen an den ersten Erwerber nicht erhoben. Unter⸗ nehmer, dig ordnungsmäßig Bücher führen, können bei der Er— mittlung des steuerlichen Gewinns die erworbenen Schätz— anweisungen mit dem bisherigen niedrigeren Bilanzansatz der Steuergutscheine zuzüglich der Zuzahlung und Vermittlungsgebühr bewerten.
Aufträge zum ,. nehmen die Deutsche Reichsbank,
eichnungsabteilung, Berlin C 111, Kurstraße 36,51, alle Reichs⸗ bankanstalten und Kreditinstitute bis zum 1. April 1h45 entgegen.
Steuerliche Erfassung der Trinkgelder
„Bereits seit längerer Zeit wurde von den beteiligten Stellen über die steuerliche Erfassung der Trinkgelder verhandelt. Diese Verhandlungen haben jetzt zu einem Ergebnis geführt, das der
Geschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe bekannt— gibt. Es ist in einem Erlaß des Reichsfinanzministers nieder—⸗ ele, in dem klargestellt wird, daß alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bezieht, Arbeitslohn sind, gleich, ob der Arbeitnehmer darauf einen Rechts— anspruch hat oder ein Trinkgeld freiwillig erhält. Nach den reichseinheitlichen Richtlinien werden künftig neben der Trinkgeld— ablösung, die bereits dem Steuerab; ug unterliegt, auch die frei⸗ willigen Trinkgelder steuerlich erfaßt. Solche Trinkgelder sind neben dem Gaststättengewerbe auch bei den Friseuren, im Kohlen⸗
handel und im Möbeltransportgewerbe üblich. Alle Arbeitnehmer,
denen freiwillige Trinkgelder in nennenswertem Umfange gewährt werden, haben künftig für jeden Lohnsteüerzeitraum die Summe der freiwilligen Trinkgelder ihrem Arbeitgeber schriftlich anzu— zeigen und durch Unterschrift zu bestätigen. Der Betriebsführer haftet nicht f Arbeitgeber mit den anderen steuerpflichtigen Lohnbezügen dem. Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Regelung gilt erstmalig für freiwillige Trinkgelder, die in dem nach dem 31. März 1944 enden⸗ den Lohnsteuerzeéitraum bezogen worden sind.
Wir ri ch ars ren
Europas Landwirtschaft im weiteren Lenkungsausbau Je länger der Krieg dauert, desto eindeutiger wird die Not—
wendigkeit, in Zeiten härtester Beanspruchung die . vorgänge zentral zu führen und in der Durchfü rung zu lenken. Wenn Reichsminister Reichsbauern ührer Her⸗ bert Backe zu Beginn des fünften Jahres ber Kriegserzeu— gungsschlacht feststellen konnte, daß Deutschland durch den Hunger niemals zu besiegen sei, so ist die Voraussetzung dafür ,, worden, durch die im Rahmen der Erzen ungsschlacht und der Marftordnung durchgeführten ,, . So offen⸗ sichtlich an sich dieser Vorgang ist, so wenig wollte man in den anderen Ländern zunächst davon etwas wissen, vor allem wurde darauf hingewiesen, daß staatliche Lenkung die Gefahr der Kollek— tivierung mit sich bringe und daß damit die schöpferische Initiative der Einzelpersönlichkeit 6 werde. In Wirklichkeit ist aber das Gegenteil der Fall führt, wie es in Deutschland geschehen ist, nämlich drückliche Herausstellung der Verantwortlichkeit des einzelnen und der bewußten Herausstellüng der persönlichen Leistung. Diese Lenkungsmaßnahmen haben mit der bolschewistischen Kollektivierung also nicht das Geringste zu tun, stehen vielmehr in stärkerem Gegensatz dazu als die ,, frei liberalistische 6 mit ihren brutalen Beherrschungsmethoden durch das apital.
Diese Entwicklung ist nach Ausbruch des Krieges von den meisten europäischen Staaten sehr schnell erkannt worden, so daß seit jener Zeit die staatliche Lenkungswirtschaft immer größeren
Umfang angenommen hat. Gerade in den letzten Tagen sind
einige bemerkenswerte Beispiele bekanntgeworden. So wurde z. B. in Rumänien im Interesse der Lenküng des Getreide und Viehfutterverkehrs ein „Amt für Getreide und Viehfutteraus⸗ fuhr“ geschaffen mit dem Auftrag, die Getreideexportfirmen zu⸗ ki n e, und bei voller Wahrung der Initiative der Privatunternehmungen doch eine Gemeinschaftsarbeit im Inter⸗ esse der rumänischen Agrarausfuhr zu erreichen. Spanische Zei⸗ tungen veröffentlichen soeben einen von der Regierung jus⸗ . Organisationsplan für die Mühlenindustrie. Auch iese neue Organisation geht darauf hinaus, unter Beibehaltung der privaten Selbständigkeit eine Vexeinheitlichung der Mühlen—⸗ industrie zu erreichen, um die staatliche Getreidepolitik dadurch besser untermauern zu können. Das kroatische Landwirtschafts⸗ ministerium wiederum hat soeben eine Abteilung für Planwirt— 6. gegründet, die eine Gleichschaltung aller agrarfördernden staßnahmen erreichen soll. Im Interesse einer gleichmäßigen Agrarversorgung hat auch die Schweiz eine weitere Verstärkung ihrer Lenkungsmaßnahmen durchgeführt, und zwar durch die Ein‘ richtung von xegionalen Ausgleichstellen der Müllerei. Von , , . Bedeutung scheint darüber hinaus das neue Ar— eitsprogramm, das Ungarn zur Förderung der landwirtschaft⸗ lichen Erzeugung erlassen hat. Dabei handelt es sich nicht um einzelne Probleme der Produktion, sondern um eine grundsätz⸗ liche Aktion zur weiteren Verstärkung der anne ng nnn n Lenkungsmaßnghmen. Aus Portugal wird bekannt, daß die Re⸗ ierung 6 Mitte Dezember dieses Jahres einen nationalen andwirtschaftskongreß einberufen hat, auf dem vordringlich Maß⸗ nahmen der staatlichen Lenkungspolitik an, werden sollen. Diese Beispiele aus den letzten Tagen lassen erkennen, daß der Gedanke der Steuerung und Lenkung auf dem Sektor Agrarwirtschaft immer konseguenter durchgeführt wird. Es muß noch einmal betont werden, daß es sich hierbei nicht um eine statswirtschaftliche Entwicklung handelt, daß also nicht der Staat selbst als Wirtschafter auftritt. sondern nur eine Lenkung der vorhandenen privaten Firmen und Einzelwirtschaftler im Interesse der gleichmäßigen Ausrichtung der Staatspolitik erfolgt. So unterscheidet sich also dieser Vor= gang grundsätzlich von der Entwicklung des Kollektivismus in er Sowjetunion. Dort hat der Staat alle Wirtschaftstätigkeit an sich gerissen, um dadurch die Massen restlos zu beherrschen. Die Lenkungspolitik in Europa erstrebt nur eine gerechte all⸗ emeine Versorgung unter Einschaltung der schöperischen Arbeit es Einzelmenschen. . ö
Der Urlaub der Halbtagsbeschäftigten Nach einer im Reichsarbeitsblatt veröffentlichten Bekannt⸗
machung des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschafts⸗
gebiet Hessen zur Frage der Beurlaubung von Halbtagsbeschäftig⸗ ten erhalten die Halbtagsbeschäftigten nach den tariflichen Vor⸗ schriften den gleichen, Urlaub wie die Vollbeschäftigten. Das Urlaubsgeld bemißt sich jedoch nach der verkürzten Arbeitszeit. Einer Urlaubsregelung, wonach den Halbtagsbeschäftigten der halbe Urlaub mit dem Urlaubsgeld der Vollbeschäftigten gewährt wird, stehen gegenwärtig keine arbeitseinsatzmäßigen Gründe ent— gegen. Der Zusatzurlaub für Inhaberinnen '8es Ehrenkreuzes der deutschen Mutter steht auch den Halhtagsbeschäftigten zu, selbst⸗ verständlich mit dem entsprechend verkürzten Urlaubsgeld. Auch die Halbtagsbeschäftigten, deren Ehemänner infolge , zum Wehrdienst mindestens drei Monate abwesend waren, sin auf Antrag anläßlich des Wehrmachtsurlaubes des Ehemannes
bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsfahr von der
Berufsarbeit ohne Entgelt freizustellen. Auf diese Zeit ist jedoch der der Ehefrau zustehende bezahlte Erholungsurlaub anzurechnen. Das gilt auch trotz der angeordneten Urlaubsbeschränkung. Ist allerdings aus kriegswirtschaftlichen Gründen eine Freistellung für diesen Zeitraum nicht möglich, so kann der Reichstreuhänder die Zeit der Freistellung bis auf 12 Arbeitstage herabsetzen, jedoch nicht unter die Dauer des zustehenden Urlaubs. Der Anspruch auf Freistellung besteht nur für Kriegerfrauen, nicht für sonstige Familienmitglieder oder gar Bräute. Um allen Verhältnissen gerecht zu werden, müssen nach Auffassung des Reichstreuhänders zu der gesetzlichen Regelung für Kriegerfrauen fürsorgliche Maß⸗ nahmen des Betriebsführers treten. Hierbei sollen insbesondere die werktätigen Mütter von Soldaten berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen werden sich auch auf solche Fälle zu erstrecken haben, in denen der auf Erholung kommende Ehemann oder Sohn zwar nicht der Wehrmacht selbst angehört, jedoch in einem dem Front— einsatz vergleichbaren Arbeits- oder Diensteinsatz steht. Endlich
.
wenn man die ,, so durch ⸗ urch nach⸗
weist der Reichstreuhänder darauf hin, daß von den auf Grund der Meldepflicht zum Einsatz kommenden Frauen immer wieder besondere Urlaubswünsche an die Betriebsführer herangetragen werden. In dem Wunsche, ihren Urlaub mit dem Ehemann, der in der Heimat verblieben ist, zu verbringen, begehren sie vielfach Urlauh, obwohl die tarifliche Karren nicht erfüllt ist und eine Urlaubsdauer, die dem längeren Urlaub des Ehemannes ent⸗
Spricht, nicht gewährt werden kann. Solche Wünsche auf Vorweg⸗
nahme des Tarifurlaubs oder auf Gewährung einer zusätzlichen . zu dem tariflichen Urlaub können nicht berücksichtigt werden. ;
Wirtschaft des Auslandes
Intensive Elektrifizierungstätigkeit in Spanien
Madrid, 11. April. Der Staatsanzeiger veröffentlichte 18 Er— lasse des Industrie⸗ und Handelsministeriums, durch die Neubau— projekte für Hochspannungsleitungen und Transformatoren in den verschiedensten Gebieten Spaniens genehmigt werden. Diese Erlasse stellen in den letzten Monaten stets die Mehrzahl aller industriellen Genehmigungen des Ministeriums dar, woraus sich
ermessen läßt, wie stark die Tendenz zur . der Elektri⸗ ‚.
fizierung beim industriellen Ausbau Spaniens ist. ach wie vor macht sich allerdings der Kupfermangel für den Leitungsbau noch hindernd bemerkbar, obwohl gerade die Kabelindustrie bei den amtlichen Zuteilungen stets bevorrechtigt beliefert wird.
Zunehmende Ausschaltung Englands vom südamerikanischen Kapitalmarkt
Stockholm, 6. April. In den Kreisen der Londoner City be⸗ klagt man sich immer heftiger über die wachsende Ausschaltung Englands von dem iberoamerikanischen Kapitalmarkt. Ein großer Teil der britischen Kapitalanlagen in Sitdamerika sei notleidend und bringe nur noch ganz ger n gsügige Zinsen. Für rund 100 Mill. Pfund britischer Kapitaͤ anlagen würden überhaupt keine Dividenden oder Zinsen mehr gezahlt. Gleichzeitig gingen verschiedene Regierungen immer systematischer gegen die britischen Kapitalinteressen vor. Das gelte z. B. für Argentinien, das die britischen Eisenbahngesellschaften für den argentinischen Staat zu erwerben suche.
Verschiedentlich wurde im Unterhaus bereits von City-Ver— tretern die Frage an die Regierung gestellt, was sie zu tun ge⸗ denke, um die Kapitalinteressen Englands zu schützen. Die Re⸗ gierung wich einer bestimmten Antwort aber vorsichtig aus, da ihr keinerlei Mittel zur Verfügung stehen, um die britischen Forde— rungen tatkräftig zu stützen.
Die wirtschaftlichen Fortschritte Mandschukuos
Nanking, 8. April. Auf einem Presseempfang führte der mandschurische Botschafter in China aus, daß Mandschükuo im letzten Jahre der Förderung seiner landwirtschaftlichen Pro⸗ duktion größte Aufmerksamkeit zugewendet und auch gute Erfolge erzielt habe. Er erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung der mandschurischen Jugend am Straßenbau“ und ihren Einsatz im Einsenbahndienst. Zwischen Mandschukuo und Nordchina sei ein reger Warenaustausch in Kohlen und Lebens— mitteln im Gange. Mandschukuo wünsche von Nordching vor allem Bauwolle und Baumwollstoffe zu kaufen.
Japans Anstrengungen zur Produktionssteigerung
Die japanische Zeitung „Asahi“ schreibt in einem Leitartikel: Die Jahre 1944 und 1935 werden durch größte Anstrengungen zur Produttionesteigerung, insbesondere von Flugzeugen, gekenn zeichnet sein. In einer Rundfunkansprache im Januar erklärte Vizeadmiral Onishi vom Rüstungsministerium, da nach Er⸗ reichung der geplanten Steigerung der Flugzeugpro uktion eine radikale Aenderung der Kriegslage insofern zu erwarten sei, als Japan wieder die Initiative übernehmen werde. Bemerkens wert sei auch die Erklärung des japanischen Ministerpräsidenten Tojo vor dem Reichstag im Januar gewesen, wongch heute in Japan doppelt so viele Flugzeuge wie vor einem Jahr erzeugt würden. Neben der Arbeitsleistung des Volkes hänge die weitere Steigerung der Flugzeugproduktion in erster Linie von einer ausreichenden Aluminiumerzeugung ab. Die japanische Alumi⸗ niumindustrie könne aber ruhig mit der Englands und Amerikas verglichen werden. Insbesondere habe der Feind dem von den japanischen Ingenieuren Tanaka und Kitahara von den Sumi— tomo⸗Leichtmetallwerken entwickelten sehr harten Superduralu—2 minium, das beim Angriff auf Pearl Harbour seine Feuerprobe bestanden habe, nichts entgegenzusetzen. Die kürzliche Preis- erhöhung für Aluminium sowie die Gewährung von, Sonder- prämien für gute Leistungen haben die Produktionssteigerung sehr begünstigt.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest. 11. April. (D. R. B.) Alles im Pengö. Amsterdam 180,73 , Berlin 136,20, Buktarest 27S 13, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New Jork — — Paris 6,8, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1512, Zagreb 6,51, Zürich S6, 20.
London, 11. April., (D. N. B.) New York 4, Q 1. = 4,03 1, Spanien (offiz. 44,00, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17, 50 - 1745 Stockholm 16,83 — 16,95, Buenos Aires offiz. —— Rio 33,6473, Schanghai Tschungking⸗Dolla — —.
Amsterdam, 11. April. (D. N. B. 12.00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin ——, London —— New Jork —— Paris ——. Brüsse zo, 1 — 30, 17, Schweiz A3, 68 =‘43, 1, Hessink
* 1 —— . Italien (Clearing7 —— Madrid —— Osle — — Kopenhagen —,. —, Stockholm 44, 81-44, 90, Prag — —
Zürich, 11. April. (D. N. B. [11.40 Uhr.! Paris d, 284, London 17,3. New York 4,30. Brüsse! 69,26 B., Mailand
22,67 r. B., Madrid 35,13 B., Holland 2297. Berlin 172, 65,
m 12. April 1944. 8.
3
ür die Richtigkeit. Der angegebene Betrag wird vom
Lissabon 1140. Stockholm 102,65, Oslo gs, 62 3, Kopenhagen 90,37 Sofia 5, 37 ½, Prag 17.25, Budapest 104,50, Zagreb
2
3(U75, Istanbu, 3,50 B., Bukarest 2,37 ½,, Helsint, 8,75,
Preßburg 15,900 Buenos Aires 975, Japan 161,00, Rio 22, 00 B, Kopenhagen, 11. April. (D. J. B. London 19,34 New Jort 4,70, Berlin 191.80. Paris 10.85, Antwerpen 76,80, gürich
111,25, Rom —— . Amsterdam 254,370, Stockholm 114,165,
Oslo 109,00, Helsinki H, 83, Madrid — — Alles Brie skurse. Stockholm, 11. April. (D. N. B.) London 16,stz G.,
16, 9.5. B., Berlin 167,50 G. 1686,50 B, Paris — — G., 9,00 B.,
Brüsst — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G.), 97,80 B.,
Amste n —— G., 223,560 B., Kopenhagen S7, 50 G., 87,90 B.,
Oslo gez5 W., 95,65 B. Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki
8,35 (3, 569 B., Rom — — G., 22, 9 B., Kanada 3,77 G.,
382 B.,, Madrid — — G., Türke! —— P., Lissabon —— G.
17, 28 B., Buenos Aires 101, 50 G., l05,50o B.
Oslo, 11. April. (D. N. B.) London —— G. 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,5 B., Paris —— G., jo, 0 B., New Hort == Gr, 440 B. Amsterdam — — G., 2, s5 B., Zürich 101,50 G., 1963,90 B. Helsink s, 10 G., 9, 20 P., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 1094,55 G., 1056,19 B., Kopenhagen 91,5 G., 92,25 B., Rom — — G., 23, ꝛ6 B., Prag — G., — — B.
—
London, 11. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
Börsenkennziffern für die Woche vom 3. bis 8. April 1944 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 3. bis 8. April 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 3. 4. vom 27. 3. durchschnitt Aktien kurse (Kennziffer l x24 bis 8. 4. bis 1. 4. März
bis 1926 — 100)
Bergbau und Schwerindustrie 162,27 162,21 162,23 Verarbeitende Industrie .. 158,75 158,74 158,62 Handel und Verkehr .... 156, 14 156,06 155,B87
Gesamt ... 168,85 1656, 168,70
Kursniveau der 491gen Wertp apiere
Pfandbriefe . 102,50 102,50 102,50 Komm unalobligationen ... 102,50 102,50 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen
1940 Folgen 6 und 7... 105,22 105,13 105,11 Dtsch. Reichsbahnanleihe 19410 107,25 107,20 107, 20 Anleihen der Länder .... 104,47 104,60 104, 28 Anleihen der Gemeinden .. 103,87 103,87 103,89 Gemeindeumschuldungsanleihe 106,20 106,28 106,30 Industrieobligationen .... 109, 55 109,63 109,651
In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Ausaahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten
* Telegraphische Auszahlung
12. April 5. April Geld Brief Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo) 1 ägypt. Pfund — — — Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 168, 85 Albanien (Tirana) 109 Franken 80,92 81,98 80, 92 51,08 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. -Pes. 0, 585 o, 597 O0, 588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 389, 96 40,0 889,96 46, 0 Brasilien (Rio de Janeiro)... 1 Eruzeiro — 3 3. — Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 100 Ruvien — — — — Bulgarien (Sofia) ... ..... . 100 Lewa 3, 047 58,053 3,047 5, 0858 Dänemark (Kopenhagen) .... 100 Kronen 52,15 52,25 5215 52,25 England (London) 1 engl. Pfund — — — Finnland (Helsinti) 100 Finnmark 5, 00 5,07 5,06 5, 97 Frankreich (Paris) 100 Frs. — — — — Griechenland (Athen) .. ..... 100 Drachmen 1,66 1,572 1,668 1,5672
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
dam) 189 Gulden 132,0 is2,70 132,79 182,70 an n rn), , 100 Rials 14,69 14,561 14,59 14,61 Island (Reykjavil) 1006 isl. Kr. 38,42 35,50 38,42 35,50 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 98,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ... 100 Yen 58,591 58,731 58 591 58,711 Kanada (Montreal) 1ẽ61anad. Dollar — — — Kroatien (Agram) 1090 Kuna 4,995 5, 005 49895 5,005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd. — — — — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56, 76 56,88 56,76 56, 85 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,1 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei ö , — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Groner 5945 69,568 59,46 69358 Schweiz
Bern) 100 Frs. 57,9 538, o 57,9 68 01 Serbien (Belgrad) 109 serb. Dinar 4,995 5, 005 4,995 5, 005 Slowakei (Preßburg) 1990 slow. Kr. 8, 591 8,509 8,591 8,509 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 2s, 565 23.505 23. 5685 28, 505 Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) 1ẽ südafr. PBfd. — — —W— — Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1.3978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budavest) 100 Pengö — — — Uruguay (Montevideo) 1è Goldpeso 1, 199 1,301 1,199 14201 Verein. Staaten von Amerika
(New York 1è Dollar — —
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende sturse⸗
Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ..... 9, 89 9, 91 Frankreich — ' 222 4,995 5,005 Australien, Neuseeland — —— 2 = 26 7, 912 7, 9285 Britisch⸗ Indien — — 2224 714, 18 74,52 gie, 22 2,095 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika 2222222222 2, 4958 2,502 Brasilien .. ..... —— — y — 0.180 0, 182
—— — Ausländische Geldsorten und Banknoten
12. April 5. April Geld Brie Geld Brief Sovereigns ..... ... . 28 Noti⸗ 20,38 20,46 Lo, ss 20,46
20-Francs-Stüce. für 16,16 16,29 16.16 Gold⸗ Dollars .... 1 Stüc 4, 185 4,205 4,1865 Aegyytische 1 ägypt. Pfh. 4,39 4,41 4939 Amerikanische: 10900—5 Dollar 1 Tollar — — —
ö 2 und 1 Dollar 1 Dollar — — — Argentinische .... .... . 1FRavp.-Pes. 0, 44 0, 4s 0, 44 Australische ...... 1ẽ austr. Pfd. 2, 44 2, 45 2,44 Velgische . .. 1060 Belgas 39,92 40,065 39,92 Brasilianische .. ...... ...... 1 Cruzeiro 90, 08 90, 09 0, 08 Britisch⸗Indische .. ..... ..... 100 Rupien 22,95 23, 05 2z2, 95 Bulgarische: 5600 Lewa und
darunter 1069 Lewa 8,07 3, 09 8,07 Dãanische: große 100 Kronen — — —
10 Kr. und darunter 100 Kronen 52, 19 52 30 52, 10 Englische: 10 und darunter. 1 engl. Bfd — . ö
innische ...... . . 100 Finnmar! 5,055 5,075 5,055 5,075 ö . 100 Frs. 4, 99 5,01 4,99 5,01 Hollandische 100 Gulden 182,0 182,76 sg, iss 0 Italienische: große ... ...... 100 Lire 9, 98 10,92 9, 98 10,02
10 Lire . 100 Lire 9, gs 10,02 98, 8 10, 92 Lanadische . 1 kangd. Dollar O0, 99 1,01 1,B01 sroatische 100 Kuna 4, 99 5,901 ; 5 D1 Vorwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Rronen 56. 89 57.11 . 57, 11 Rumänische: 1009 Lei und
500 Lei 100 Lei 1,66 1468 ü ; 1,68 Schwedische: große. 100 Kronen — — —
S0 Kronen und darunter . 100 Kronen 59, 40 59, 564 59, 64. Schweizer: große 100 Frs. 57,358 58. 07 8 58.07
1090 Frs. und darunter... 1090 Irs 57, 85 58. 07 58,07 Serbische 100 serb Dinar 4.99 501 4 501 Slowatische: 20 Kronen und
darunter 100 slow. Kr. 8, 58 3,82 3652 Südafrikanische Union 1ẽ südafrik. Pfd 4,39 441 ᷓ 441 Türtische 1 türk. Bfund 1.91 1.98 4 198
100 Fengö und
darunter ...... ö 1600 Pengo 60, 78 631, oꝛ ! 31 02