Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S4 vom 12. April 1944. S. 4
Sssentlicher Anzeiger
1. Untersfuchungs⸗ und Straffachen. 2. Zwangs versteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, . Mttiengesellschaften,
5. Berluft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. ö auf Metien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgefellschaften,
Unsfall⸗- und Invalibenversicherungem, Deutsche Reichsbank und Bankausweise .Verschiedene Dekanntmachungen.
5. Verlust⸗ u. Fundsachen
256
Es sind abhanden gekommen:
Der Versicherungsschein Nr. 118700 über 2000 Ce für Herrn Emil Kallen⸗ bach, Leipzig, geboren 29. 9. 1880, aus⸗ gestellt von der Ostra Lebensversiche⸗
rungs-Bank Aktiengesellschaft, Berlin,“
die Police Nr. 306 210 über 215, — IH. für Herrn Wilhelm Braune, Wolfen, geboren 18. 1. 1880, die Police Nr. 309 361 über 235, — EM für Frau Anna Martha Grimmer geb. Falke, Zwickau, Sa., geboren 2. 12. 1889, die Police Nr. 309 362 über 231, — He für Herrn Rich. Edmund Grimmer, Zwickau, Sa., geboren 10. 4. 1869, sämtlich ausgestellt von der Hovad Le⸗ bensversicherungs⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, der Versicherungsschein Nr. A 11374 über 6000. — EM für Herrn Jakob Weppler, Ober Hilbers⸗ ö Rheinhessen, geboren 3. 4. 1901, der Versicherungsschein Nr. A 58 768 über 2000, — LM für Herrn Johann Laber, Wemding, geboren 13. 2 1907, sämtlich ausgestellt von unserer Gesell⸗ schaft. Die ,,,, bzw. Policen verlieren ihre Gültigkeit, und wir fertigen Ersatzurkunden aus, wenn sich die jetzigen Inhaber nicht inner⸗ halb zweier Monate bei uns melden. Magdeburg, den 4. April 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
7. Aktien⸗ gesellschaften 360 Angust Hoffmann Aktiengesellschaft, Neugersdorf (Sa.).
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer am Donnerstag, den 4. Mai 1944, 15 Uhr, in unseren i, n räumen stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Neugersdorf (Sa.), am 6. April 1944. Der Vorstand.
PBög] Bekanntmachung.
Vorstand und Augfsichtsrat unsever Gesellschaft haben gemäß § 4 der Ver⸗ ordnung vom 23. 12. 1943 in ihrer ge⸗ meinsamen Sitzung vom 22. 3. 1944 die Ausschüttung einer Dividende von 5 M auf die Stammaktien für das Ge⸗ schäftsjahr 1943 beschlossen. Sie kommt nach Abzug von 15 Kapitalertrag—⸗ steuer (einschl. Kriegszuschlag) mit
R.“ 4,25 für jede Stammaktie über
nom. Ee 100, — und
RA 17,— für jede Stammaktie über
nom. R. 400, — . Paul Kapff,
bei dem Bankhaus Stuttgart, bei der Deutschen Bank Filiale Stutt⸗ gart, Stuttgart, ö und bei unserer Gesellschaftskasse en Gewinnanteilschein Nr. 12 ab 5. April 1944 zur Auszahlung. Im April 1914. Württembergische Baumwoll⸗Spinnerei und ⸗Weberei bei Eßlingen am Neckar. Der Vorstand.
3565 Klosterbräu St. Veit, Aktiengesellschaft in Neumarkt⸗St. Veit.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 1914, 11 Uhr, in den Kanzleiräumen des Notariats Mün⸗ . XII, Notar Hans Hieber in München, Weinstraße 5.
Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung ist nur der⸗ jenige Aktionär berechtigt, welcher vpätestens am 4. Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei der Bayer. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank, Filiale Neu⸗ markt⸗St. Veit, seine Aktien oder einen mit Angabe der Aktiennummer ver⸗ sehenen Hinterlegungsschein der Reichs⸗ bank hinterlegt oder wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für diese bei anderen Banken bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden Bestätigung hierüber spätestens einen Ta nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft eingereicht ist.
Neumarkt⸗St. Veit, 8. April 1944.
Der Vorstand.
358 Ungarische Allgemeine Creditbank. . Kundmachung.
Zufolge Beschlusses der am heutigen Tage abgehaltenen Generalversamm⸗ lung unseres Institutes wird der Dividendenkupon Nr. 18 unserer Aktien zum Nennwert von P. 50, — für das Fahr 1943 mit P. 3, — d. s. drei Bengö, vom 20. März l. J. an pro Kupon gegen Ablieferung desselben und unter Berücksichtigung der hinsicht⸗ lich Einlösung von- Aktlendividenden⸗ kupons bestehenden gesetzlichen Verfü⸗ gungen bei der Kasse unseres Insti⸗ tutes Budapest V., Dorottya ucca 5,
n e Kupons sind entweder auf der
und die
Rückseite mit Stampiglie oder Namens⸗ fertigung versehen, oder aber mit Num⸗ ,,,, in arithmetischer Ordnung angeführt, einzureichen. Budapest, den 18. März 1944. Ungarische, Allgemeine Creditbank.
361 Gesellschaft
zur Förderung der Elektrifizierung des
Bezirks Posen A. G., Posen, Berliner Straße 8. .
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 2. Mai 1944, 15 Uhr, im Sitzungs⸗ saal der Treuhandstelle Posen, in Posen, Wilhelmplatz 15, 1. Stock, Zimmer 2 stattsindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung 6
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 265. April 1944 entweder bei unserer
Gesellschaftskasse in Posen,
bei der Landesbank und Girozentrale
Warthegau, Posen,
bei einem deutschen Notar, oder bei
einer zur Entgegennahme der Aktien
befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit * stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 27. April 1944 bei der Gesellschaft einzureichen.
Posen, den 5. April 1944.
Dr Vorstand: Alfred Genz, Johannes Spangemacher.
366 Gemäß § 4 der Verordnung des Herrn Reichsministers der 3h vom 23. Dezember 1943 haben Aussichtsrat und Vorstand gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 einen Ge⸗ winnanteil von 6 3 auszuschütten.
Die Auszahlung der Gewinnanteile erfolgt ab 19. April 1944 unter Abzu von 15 94 Kapitalertragsteuer einschl. riese u chli gegen Einreichang der Gewinnanteilscheine:
Nr. 15 für die Aktien von RAM 100, —
mit EM 5,10 per Stück
Nr. 15 für die Aktien von HM 1000,
mit RM 51, — per Stück bei der Gesellschaftskasse und den nach⸗ stehend verzeichneten Banken:
in Berlin und Frankfurt a. M.: der
Dresdner Bank, . der Deutschen Bank;
in Berlin: der Allgemeinen Elektri⸗
eitäts⸗Gesellschaft, der Berliner Handels⸗Gesellschaft, dem Bankhaus Delbrück Schickler C Co., dem Bankhaus Hardy Kk Co. G. m, R in Frankfurt a. M.: dem Bankhaus Grunelius K Co., dem Bankhaus Heinrich Kirchholtes & Co.: in . der Sächfischen Staats⸗ ank; in Zürich: der Bank für elektrische Unternehmungen. Im März 1944. Thüringer Elektricitäts⸗Lieferungs⸗ Gesellschaft. Wilhelm Du is. Gustav Knorr.
357 Gemäß § 4 der Verordnung des Herrn Reichsministers der Justiz vom 23. Dezember 1943 haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 einen Ge⸗ winnanteil von 5 * auszuschütten.
Die Auszahlung der Gewinnanteile erfolgt ab 19. April 1944 unter Abzug von 15 . Kapitalertragsteuer einschl. Kriegszuschlag gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine:
Nr. 1Iß für die Aktien über Hal
100, — Nr. 1— 46 000 mit Hä 4, 25 / St.
Nr. 16 für die Aktien über HM 1000, — Nr. 1— 10 400 mit HM 12,50 / St.
bei der Gesellschaftskasse, Fosephs⸗ platz 3,
bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, Augs⸗ burg, Bayreuth, Hof, Nürnberg,
bei der Bayerischen Staatsbank in München, Augsburg, Bayreuth, Hof, Nürnberg, *
bei der Deutschen Bank in Berlin, München, Frankfurt a. M.,
zei der Hauptkasse der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft in Berlin W a4. Friedrich⸗Karl⸗Ufer 2 -= 4
in Berlin,
zei der Dresdner Bank in München und Frankfurt a. M.,
dei dem Bankhause Hardy C Co., GmbH. in Berlin.
Im März 1944.
Banerische Elektrieitäts⸗Lieferungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft.
Schäfer. Mehner.
bei der Berliner Handels⸗-Gesellschaft
Von der zum 1. April 1935 zur Rülk—⸗ zahlung gekündigten 8/6 igen Anleihe der Deutsche Linoleum⸗Werke Hansa, Aktiengesellschaft, Delmenhorst, von 1926 sind 363 6 Stück Reihe A zu je nom. li. 10090,
Nr. 446, 447, 418, 1449, 960, 96! und von der zum 1. Oktober 1935 zur Rückzahlung gekündigten 8itz Hwigen An⸗ leihe der Delmenhorster Linoleum⸗ Fabrit (Anker⸗Marke) von 1926 8 Stück Reihe B zu je nom. Il.M 500, — Nr. 2968, 2969, 2h76, 2971, 2972, 2975,
2974, 975 10 Stück Reihe O zu je nom. He 200, Nr. 50h0, 5091, 52, 50 hz, 50h4, 523g, 5235, 5236, 537, 5238 zur Rückzahlung noch nicht vorgelegt.
Wir . Efe Stücke hiermit öffent⸗ lich auf.
Bietigheim, den 4. April 1944.
Deutsche Linoleum⸗Werke A.⸗G.
3. deutsche Wollwaren Manufaktur G. m. b. H., Grünberg (Schlesien). Anläßlich der Umwandlung unseres Unternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurden die nach⸗ stehenden Aktienurkünden trotz unserer dreimal veröffentlichten Aufforderung vom 31. August 1913 nicht fristgemäß bei der Gesellschaftskasse eingereicht: a) Aktien über RM 1000, — Nennwert: Nr. 1454 3477 3491 3683 3755 37935 3794 3916 3917 3918 391g — 11 Aktien u RM 1000, —. Aktien über RM 100, — Nennwert: Nr. (0022 0023 0024 0025 (06 0027 0048 0019 0050 0051 (0052 0354 (06355 0374 0429 0430 431 0432 (0459 0469 0499 0500 0525 0547 0581 6582 0583
0601 0602 0603 0607 626 0627 0628
Oße9g 06389 9721 M22 M23 0724 M25
Oöl 9752 07653 786 M86 787 (788 3
(M789 (790 0791 0793 (806 C9807 03849
08560 86s 0890 9930 1090 1001 103514. 1636 10657 1048 1947 10948 10949 1050]
11065 1106 11097 18 1119 1130 1136 1178 1195 1196 2218 2219 2226 2238
2239 2249 2241 2348 2455 2665 2666
3466 3167 3468 3474 3475 3537 3538 3639 3540 3541 3542 3543 3544 3545 3546 3547 38554 3824 3825 3923 3924 3925 3926 3927 3928 3929 3930 39419
3960 3951 39652 3953 3984 3985 3986
3987 3988 3989 4067 14068 4069 4166 4167 4178 4179 4915 4216 4217 4218 4219 422090 4239 4240 4241 4242 4243 4244 4245 4246 4247 4248 1249 4275 4328 4329 4330 43435 4344 4357 4358 4359 4360 4362 4391 4392 4403 4404 4416 4423 4427 4430 4442 1863 4864 8469 4870 4924 — 177 Aktien zu eM 100,—.
Diese Aktienurkunden werden nun⸗ mehr gemäß 8 266 in Verbindung mit §z 67 und 5 79 des Aktiengesetzes mit den folgenden Maßgaben für kraftlos erklärt:
Für die zu a genannten nom. Rel 11 000, — Attien über je Reichs⸗ mark 1000, — sind Geschäftsanteile im gleichen Nennwert gebildet worden, die wir zur Verfügung der sich später mel— denden Gesellschafter halten.
Von den unter b aufgeführten nom. RM 17700, — Aktien über eM 100, — wurden je 5 Stück in der Nummern—
ge zu
34 Geschäftsanteilen über je nom.
M 500, — und 1 Geschäftsanteil über nom. Reichs⸗ mark 700, — zusammengefaßt. Diese Geschäftsanteile werden r n, n z am 2. Mai 1944, vormittags 11 Uhr, durch Herrn Notar Paul Zobel im Hause Berlin SWll, Askanischer Platz 3, öffentlich für Rechnung der Beteiligten versteigert werden. *
Gleichzeitig kommen die aus den bei der Gesellschaftskasse zur Verwertung eingereichten nom. M 10 600, — Aktien gebildeten Geschäftsanteile zur Ver⸗ steigerung.
Grünberg (Schlesien), im März 1944. Deutsche Wollenwaren Manufaktur Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Geschäftsführung.
359 Westböhmischer Bergbau⸗Aktien⸗Verein. Aktienumtausch.
Gemäß den inzwischen in das Han⸗ delsregister eingetragenen Beschlüssen unserer Hauptversammlung vom 9. De—⸗ zember v. J. ist das Aktienkapital unserer Gesellschaft auf Reichsmark um— gestellt worden.
Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre alten Aktien mit den Dividenden⸗ scheinbogen bis zum 15. Juli d. J. einschließlich
in Berlin bei der Dresdner Bank
oder der Deutschen Bank,
in Reichenberg bei der Dresdner
Bank oder der Deutschen Bank oder der Kreditanstalt der Deut⸗ schen Gmb. Prag bei der Böhmischen Es⸗ compte⸗Bank oder der Böhmischen Union⸗Bank oder der Kredit⸗ anstalt der Deutschen e Gmb. in Wien bei der Länderbank Wien Altiengesellschaft oder der Credit⸗ anstalt Bankverein während der bei diesen Stellen üblichen Kassenstunden am zuständigen Schalter zum Umtausch einzureichen. . Gegen Einlieferung von fünf Aktien
zu je K 500, — mit laufendem Dividen⸗ denschein erhalten die Aktionäre drei neue Aktien zu je M 100, — mit Dividendenschein Nr. 1 u. ff. Bei— spielsweise können aber auch Stück zwei Aktien à K 500, — zum Umtausch in eine Aktie à Ie 109, — unter Ver⸗ wertung der überschießenden Spitze eingereicht werden. Die Stellen sind bereit, neben dem Verkauf auch den Ankauf von Spitzenbeträgen so weit möglich zu vermitteln, doch ist in diesem Zusammenhang der letzte“ Ab⸗ satz dieser Bekanntmachung besonders. zu beachten. An Stelle von je zehn Aktien à nom. IM 100, — wird nach Möglichkeit eine über nom. HM 1000, — lautende Aktienurkunde mit Einver— ständnis des Aktionärs ausgegeben.“ Ueber die neuen Aktien werden zu⸗ nächst nicht übertragbare Kassenquit⸗ tungen ausgehändigt, gegen deren Rück⸗ gabe die Stücke bei derjenigen Stelle, welche die Kassenquittungen ausgestellt hat, erhohen werden können. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Kassenquittungen zu prüfen. Für die mit dem Umtausch verbun— denen Sonderarbeiten wird die übliche
471].
Gebühr in Anrechnung gebracht; so⸗ fern jedoch die alten Aktien mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung direkt am zuständigen Schalter der vor genannten Stellen eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht
verbunden ist, erfolgt der, Umtausch kostenfrei. .
Die nicht fristgemäß zum Umtausch eingerichten alten Aktien werden ge⸗ mäß z 179 AktG. in Verbindung mit 5 18 der Umstellungsverordnung vom 9g. Februar 1939 für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt für Aktien, die zwar eingereicht worden sind, aber den zum Umtausch erforderlichen Nennbetrag nicht erreichen und der
Gesellschaft nicht zur Verwertung für
Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind. Die auf die für kraftlos erklärten alten Aktien entfallenden neuen Aktien werden ver⸗ kauft. Der Erlös wird abzüglich der entstandenen Kosten zur Verfügung der Berechtigten gehalten oder für deren Rechnung hinterlegt werden. Den 380. März 1944. Westböhmischer Bergbau⸗Aktien⸗Verein. Der Vorstand. Kuhlmann.
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank
. .
Aktiva. Deckungsbestand an Gold und Devisen Bestand an Wechseln und Schecks sowie Reichs
Wertpapieren,
Lombardforderungen .. deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen ... sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktiven...
Ra ssiva. Grundkapital HJ 2. Rücklagen und Rückstellungen:
a) gesetzliche Rücklagen...
b) sonstige Rücklagen und Rückfellungen' ; ö :
5. Betrag der umlaufenden Noten ; 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten...
5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichleiten .
6. Sonstige Passiva . Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Berlin, den 5. April 1944.
vom 31. März 1944.
worden sind (deckungsfähige Wertpapiere) ..
8 8 . * 2 8
R. At I7 121 609
an Schatz wechseln des
3 Ziffer 3 angekauft
40 379 276 000
619 000
45 518 000 86 902 000 593 217 000 32 771 09090 1661 175 000
8 9 e 9 9 4 2
1 2
0 *
3 8.
2 1 2
9 9 *
160 000 6090
160 000 000 08 255 000 385 791 762 000 7236 686 000
9 gos ooo
Inlande zahlbaren Wechseln: EM ——
Neichsbautdirektorin Funk.
Lange. Bayrh
off er. Emda.
169]. Monatsausweis der Deutschen Golddistontbank vom 31. März 1944.
470. Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden. Ausweis per 31. März 1944.
Aktiva. FR. AM 83 Kassenbestand (deutsche u. ausländ. Zahlungs⸗ mittel, Gold) ...
Guthaben bei der Reichs⸗ bank u. a. Postscheck⸗
53 796 0658 96
24 199 433 09 Wechsel 3 131 798 934 62 Schatzwechsel und un—⸗ verzinsliche Schatz⸗ . anweisungen des Reichs und der Länder 1 829 1485 000 Eigene Wertpapiere 91 218 560 Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Boni⸗ tät und Liquidität gegen Kreditinstitute Schuldner Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Be⸗ teiligung bestimmten Wertpapiere ö 6 530 250 Sonstige Aktiva ... 1 Forderungen aus Kre⸗ diten gem. Kredit⸗ abkommen . Bürgschaftsforderungen RH 3 521 413,40
376 356 469 755 360
501 015
5 607 660 971
Passiva. Aktienkapital Gruppe A und B Vorzugsaktien . ... Gesetzliche Rücklage... Sonstige freie Rücklagen Gläubiger. Verpflichtungen aus Solawechseln Sonstige Passiva Verpflichtungen aus Krediten gem. Kre⸗ ditablommen Bürgschaftsverpflichtun⸗ gen R.M 3 521 413,40
475 000 000 125 000 000 25 000 000 129 300 000 3 524 917 635
1262 100 000 65 842 320
501 015
5 35 sd , 13]
Bürgschaftsverpflichtungen FR. gem. Kreditablommen . 9676 689,08 Eigene Indossamentsver⸗ bindlichkeiten 175 591,73 Termindevisen⸗Verpflich⸗ tungen 64 211 454,39. Berlin, den 5. April 1944.
Deutsche Golddiskontbank.
Aktiva. RV S8 Forderungen gegen die 12 374 51 6 48
Reichsbank. ... / Sonstige Forderungen 3 625 372 65 940 376 913 28
Anlagen 9656 376 802 31 — — —— —
Passiva. Schuldscheine .. Schuldverschreibungen:
499 auf ausländische
Währung lautend.
399 auf ausländische
Währung lautend.
399 auf Reichsmark lautend
Sonst. Verpflichtungen
171 379 aas s 16 / 8 zo a
84 gas gꝛ0 os o7 gh os 30
gs vr vz g
Berlin, den 6. April 1944. Der Vorstand.
lo. Gesellischasten n. h. 5.
257 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung. Die Gesellschafter der „Coloniale“ Einsfuhr⸗ und Einkaufsgesellschaft der Großhändler, Ges. m. b. H., Aussig, werden hiermit aufgefordert, an der am Mittwoch, den 19. April 1914, 14,30 Uhr, im „Grand⸗Kaffee“ zu Aussig, Riunionehaus, J. Stock, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung teizunehmen. Aussig, den 12. April 1944. „Coloniale / — Einfuhr⸗ und Einkaufsgesellschaft der Großhändler Ges. m. beschr. Haftung, Aussig. Der Geschäftsführer: A. Kindermann. Für den Aufsichtsrat als Vorsitzer: Otto Rösler.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗— zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: ! Rudolf Lantzsch in Berlin SW ös Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer; 10 .
5 182 025 -
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Anzeigenstelle monatlich 1, 90 M. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen
an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Sw 65, Wilhelmstr. inzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen arzahlung oder
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Erschelnt an sedem Wochentag abends. bie Post ; 5 D . bel der ; 2 Ce 11
w Mr 10 Qαο, einer dretgespaltenen 9 mim breiten Petst⸗deile 1. 8 M.AMn. Anzeigen nimmt die Anzeigenftelle Berlin Sn / 68, Wilhesmstraße 32, an. r, e, . sind auf einseitig beschriebenem Papser völlig bruckreis ein⸗ zusenden, ins besondere
Fettdruck (einmal interstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Defrfflete 8 Tage gor dem Ginrickungstetmin bet der Anzelgenstelle
ben Naum elner fansgespaltenen gz mm bertten Pettt
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
mülssen angen sein.
Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 385 38
B erlin, Donnerstag, den 13. April, abends
Neichs h ankgirokonto Bert, onto M. 1189185 Foftscheckkonto: Verlin 418 21
1944
D Pᷣ ᷣ ᷣ—ᷣ—— 2 — ö
ier nee,
— —
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich ;
ordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen . für die Umsätze im März 1944.
Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten in Stettin und der Geheimen Staatspolizei in Regensburg über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Verbrguchsregelung für Spinnstoff⸗ waren). Vom 1. April 1944.
Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung I/ 44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren — I44-— 1 —.
om 1. April 1944.
Anordnung III44 des Reichs beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Bezug und 3 von Spinnstoff⸗ waren). Vom 1. April 1944. ;
Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung II / 44 des Reichsbeauftragten 9. Kleidung und verwandte Ge⸗ biete (Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren — IIA. - 1 — J. Vom 1. April 1944.
Amtliches Ventsches Neich Verordnung
China(Nanking⸗Dollar) Kolumbien Mexiko PVeru
Berlin, 11. April 1944.
Der Reichaminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
100 Sole
Verfügung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks, und ,, Vermögens vom 14. Juli 1953 (RGBl. 1 479) wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögen von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGGlI. 1 S. 305) das gesamte Vermögen des in Regensburg ver. storbenen Moritz RKegengburg er, geb. am 6. Jun! 1848 in Sulzbürg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Regensburg, den 6. April 1944. Geheime Staatspolizei. w Regensburg. o pp.
Verfügung
Uluß Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und taats feindlichen Vermögens vom 14. Juli 19533 (RGGl. 1 S. 477) wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers, und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Har 1941 (RGBl. I S. 305) das Fam Vermögen des in Regensburg ver— storbenen Levy Regensburger, geb. 1820 in Sulzbürg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Regensburg, den 6. April 1944.
Geheime Staatspolizei. w, Regensburg. o pp.
Bekanntmachung
Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RG Bl. 1 S. 2939), der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Gesetzes vom 31. Mai 1953 (GS. S. 207), des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. JL. S. 479) und des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mogens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) ziehe ich hiermit das folgende Vermögen des am 26. 1. 1921
22. 1. 1932 in Greifenhagen (Pommern) verstörbenen Kauf— mann Moritz Mareuse, geboren am 23. 11. 1879 in Greifen⸗ hagen, aus einer Entschuldungssache stammenden Geldbetrages . ö Großdeutschen Reiches ein. ies wird an Stelle ei iermi = ö, ö ner Zustellung hiermit bekannt Stettin, den 8. April 1944. Der Regierungspräsident. J. V.: Hagemeiste r.
in . Juden Erich Israel Mareuse, und zwar: „ie Erbanteil von dem bei der Pommerschen Lan ⸗ * Reichs fir a desgenossenschaftskasse e. G. m. b. S. Stettin, für den am J ,
oder Bezugscheinen beigebracht werden muß.
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Anordsödnung 1/44
des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete
(Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren) Vom 1. April 1944
Inhalts übersicht Erster Teil:; Umfang und Art der Bezugsbeschränkung z 1: Art der Bezugsbeschränkung . 3 2: Bedarfsnachweis 38: Bezugsberechtigung bei Uebergröße 5 4: Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren Zweiter Teil: Ausgabe von Kleiderkarten Abschnitt 1: Karten für bestimmte Versorgungsabschnitte z 5: Vierte Reichskleiderkarte z 6: Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte 53 JT: Weitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte sz 8: Spinnstoffkarte für Polen Abschnitt 3: Kleiderkarten für bestimmte Personenkreise z g: Säuglingskarte 10: Zusatzkleiderkarte für werdende Mütter 11: Zusatzkleiderkarte für Trauerkleidung 123 Zusatzkleiderkarte für Schwer⸗Fliegergeschädigte ) I 14:
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schnitt 3: Gemeinsame Vorschriften für alle Kleiderkarten 3 13: Ausgabeverfahren
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§z 14: Zulässigkeit der Verbindung
15: Räumliche Geltung der Kleiderkarten itter Teil: Punktberechnung
16: Abrundung 17: Abgabe von nicht normaler Ware 18: Aenderung der Punktbewertung Vierter Teil: Schlußbestimmungen 19: Ausnahmen 20: Strafvorschriften 21: Inkrafttreten
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 197 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von §§ 1, 4 der Verordnung über die Verbrauchs— regelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 17. Fe— bruar 1943 (RGGBl. 1 S. 104) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: .
Erster Teil Umfang und Art der Bezugs beschränkung
851 Art der Bezugsbeschränkung
(1) Aus der Anlage A — „Liste der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ — ergibt sich, welche Waren an den Ver— braucher auf Kleiderkarte oder auf Bezugschein oder auf beide Bezugsberechtigungen abzugeben sind.
(2) Bei der Ausstellung von Bezugscheinen über Berufs— bekleidung und Arbeitsbekleidung sind , bzw. „ der nach dem Warenwertverzeichnis der Vierten Reichs kleiderkarte er⸗ forderlichen Zahl von Bezugsabschnitten an das Wirtschafts⸗ amt (Kartenstelle) abzugeben.
() Bei der Ausstellung von Bezugscheinen über Männer— anzüge und Teile davon ist é der nach dem Warenwertver— . der Dritten Reichskleiderkarte erforderlichen Zahl von
ezugsabschnitten an das Wirtschaftsamt (Kartenstelle) ab⸗ zugeben. Bei Knabenwintermänteln und Mädchenwinter— mänteln beträgt die Zahl der abzugebenden Bezugsabschnitte 25 bzw. 20. .
4) Neben den Bezugschüinen über Schuhe für Erwachsene sind noch 6 Bezugsabschnitte für ein Paar Lederstraßenschuhe, 3 Bezugsabschnitte für leichte Straßenschuhe, Ueberschuhe sowie Haus- und Turnschuhe und 2 Bezugsabschnitte für Berufsschuhe an die Verkaufsstelle abzugeben.
(6) Bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren dürfen an Ver— braucher, die nicht im Besitz der Vierten Reichskleiderkarte sind, nur abgegeben werden, wenn sie sich durch eine mit Licht—⸗ bild versehene öffentliche Urkunde über ihre Person aus— weisen.
582
Bedarfs nachweis
Der Reichsbeauftragte kann bei bestimmten Spinnstoff— waren die Abgabe an Verbraucher und den Bezug durch diefe von der Vorlage eines Bedarfsnachweises abhängig machen, der neben den erforderlichen Reichskleiderkartenabschnitten Zur Aus⸗ stellung von Bedarfsnachweisen kann der iche em ft e, bestimmte Verbrauchergruppen berechtkgen. Soweit dies nicht
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den die Verkaufsstellen über ihre Organisation im Auftrage des Reichsbeauftragten unterrichtet werden, bei welchen Spinnstoffwaren ein Bedarfsnachweis erforderlich ist und welche Verbrauchergruppen zur Ausstellung berechtigt sind. §5 3 Bezugsberechtigung bei Uebergröße
(11 Benötigen Kinder infolge überdurchschnittlicher Körper— groß Bekleidungsstücke, auf die sie nach der ihnen zustehen⸗ en Kleiderkarte keinen Anspruch haben, so ist auf der Kleider
karte vom zuständigen Wirtschaftsamt oder der zuständigen Kartenstelle der Vermerk „Uebergröße“ unter Beifügung des Dienststempels anzubringen. Bei der Antragstellung muß das Kind anwesend sein.
(2) Vor Abgabe jedes Bekleidungsstückes hat der Verkäufer zu prüfen, ob eine Uebergröße benötigt wird. Die tatsächlich benötigte Uebergröße ist gegen die in der Karte — ein⸗ schließlich Katalog — des Kindes angegebene Zahl von Be⸗ zugsabschnitten abzugeben. Vor Abgabe der Ware hat der Verkäufer eine Uebergrößenbescheinigung gemäß Anlage D auszufertigen, die vom Käufer unter Angabe seiner Wohnung zu unterzeichnen ist.
584 Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren
Die in Anlage B — „Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ — aufgeführten Waren sind ohne Bezugs⸗ abschnitte (Bunkte) einer Kleiderrte oder Bezugschein an den Verbraucher abzugeben.
7 Zweiter Teil Ausgabe von Kleiderkarten
Abschnitt 1 Karten für bestimmte Versorgungsabschnitte §55 Vierte Reichskleiderkarte ( (1) Für den Versorgungsabschnitt vom 1. Januar 1943 bis zum 30. Juni 1944 ist die Vierte Reichskleiderkarte aus⸗ gegeben, und zwar in fünf verschiedenen Arten: 1. für Kleinkinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
2. für Knaben vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr,
3. für Mädchen vom vollendeten 8. his zum vollendeten 15. Lebensjahr,
4. für Männer vom vollendeten 15. Lebensjahr ab,
5. für Frauen vom vollendeten 15. Lebensjahr ab.
E) Burschen und Maiden vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten neben der Kleiderkarte für Erwachsene die Zusatzkleiderkarte für Burschen und Maiden in der gleichen Ausführung.
§86 Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte Außer den auf der Vierten Reichskleiderkarte aufgeführten Spinnstoffwaren können auf die Bezugsabschnitte . einer Reichskleiderkarte auch die in Anlage C — „Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte“ — genannten Spinnstoffwaren an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden.
57 ; =
Weitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte (ü) Die Dritte Reichskleiderkarte nebft den dazu heraus- gegebenen Zusatzkleiderkarten gelten weiter bis zum 80. Juni 19414. Sämtliche Bezugsabschnitte dieser Karten sind fällig. (2) Auf die Bezugsabschnitte dieser Karten können alle Spinnstoffwaren bezogen werden, die nach Anlage A zum Be⸗ zug auf Kleiderkarte zugelassen und auf den Kleiderkarten oder der Anlage C aufgeführt sind, auch wenn fie erst nach der Herausgabe dieser Karten bezugsbeschränkt geworden find.
§. 5 Spinnstoffkarte für Polen Für die Versorgung der erwerbstätigen Bevölkerung polni⸗ scher Volkszugehörigkeit ist für die Zeit vom 1. Januar 1943 bis zum 30. Funi 1944 die Zweite Spinnstoffkarte für Polen ausgegeben, und zwar in fünf verschiedenen Arten: für Kleinkinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, für Knaben vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, für Männer vom vollendeten 13. Lebensjahr ab, für Frauen vom vollendeten 13. Lebensjahr ab.
Abschnitt 2 Kleiderkarten für bestimmte Personenkreise
§ 9 Säuglingskarte (I) Für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr wird eine Reichskleiderkarte ausgegeben (Zweite Säuglingskarte), die der werdenden Mutter nach Vollendung des vierten Monats der Schwangerschaft auf Antrag ausgehändigt wird. ) Fikr das erste Kind ist die Karte mit 150 Bezugs— abschnitten, für die folgenden mit 100 Bezugsabschnitten aus⸗