Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S5 vom 13. April 1944. S. 4
Größentabelle
Vorbemerkung: Zu den links aufgeführten Artikeln find jeweils für Säugling, Kleinkind, Mädchen und Knaben die entsprechenden Positionsnummern laut, Punktliste. mit den für diese Position gültigen Größen aufgeführt. Größen, die über den für Mädchen oder Knaben angegebenen Obergrenzen liegen, müssen nach den Punktwerten für Erwachsene berechnet werden.
l. Kleidung aus gewebten Stoffen
Anlage 0
Artikel
Säugling
Klein kind
Mädchen einschl.
Jungmädchengrößen
Knabe ;
Position
Größe
Position
Größe
Position
Größe
Position
.
:
Größe
Mäntel (Winter-, Uebergangs⸗ und Sommermäntel, Loden⸗, Gummi⸗, Regenmäntel und ⸗umhänge) TJ...
Windjacken, Windblusen
Skianzüge, jacken, chosenn .....
Anzüge (Wasch⸗, Spiel⸗ u. Luftanzüge, auch Einzelhosen) .
Jacken, Janker (auch Waschjacken), Kletterwesten. Kleider, Röcke, Kostüme, Complets .. Blusen
Polohemden oder ⸗blusen (auch Polojacken)
, Kittelschürzen . Taghemden (Hemdchen).
Unterhemden, jacken. Hemdhosen ;
Säuglingshöschen mit ganzen Beinlängen ;
Windelhöschen aus Stoff zum Knöpfe Unterkleider (auch Unterröcke! ....
Schlüpfer (Höschen, auch Schlupfhösche
Nachthemden Schlafanzüge Schlafsäckchen
Babeanzüge und Kleider, Röcke
— 2 2 2 1 2 2 2 e 2 8
Jacken und Janker ö
Polo- und Charmeusehemden oder ⸗blusen, auch Polojacken
3 2 .
ö Kindersöckchen und Kinderstrümpfe .
Unterhosen, auch Netzunterhosen
Kinder⸗Turnjacken und Hemden . Schlafanzüge . Gymnastikanzüge . Kinder⸗Anzüge, gestr. .
Kinder⸗Hemdhosen.
Kleider (Röckchen, Jacken, Blusen] Spielanzüge
Strampelanzüge
Strampelhose Trägerhöschen
Vullover
Unterziehjäckchen ... 4 Säuglingshöschen und Windelhöschen ö Hemdchen und Hemden.
Leibchen, Strumpfhalterhemden Unterkleider, Unterröcken.
Schlüpfer, Höschen und Schlupfhosen Trainingsanzüge w dgl. Hose dgl. Jacke ö Handschuhe, gestrickt dgl. gewirkt, mit Futter Schals . Gamaschenhosen
Anmerkung: Für sämtliche mit einem *) bezeichneten Artikel gilt für die Größenbezeichnung folgendes:
Die Zahl vor dem Strich bedeutet das Lebensalter, die Kind im 3. Lebensjahr bei einer Körperlänge von 100 em.
Anlage DP
Liste der zum außerordentlichen Wiederbezugsverfahren j zugelassenen Artikel
. A. Männer B. Frauen
Wintermäntel Wintermäntel Winterjoppen Umschlagtücher Stutz er Rege nmäntel Regenmäntel Windjacken Windjacken Wollkleider
71072
71030 71041
7221, 7231
1041 71042
1300
1060 1060 71050
II. Kleidung aus Gewirken und Gestricken
1060
7221 7231
71221 7231 7221 231 041 7222 1232 71228 71233
7071 Iod -= J7od2 7030 7020
1212
1300
71075
71074 7041
40, 42
40, 42
—
entspr. 40, 42
000 entspr. 40, 42
1—3 entspr. 40-42 1—3
28 entspr. 40-42 60 65 60 65
650, 80
24 und 26 o /- 70 - 1/805)
40 50, 56, zo
40, 45, 5o
oM — 1 / 90)
o/ 1/805)
— 001 1—3
1—3 65
1 bis 90 em lg.
*
6140-6143
6050 - 6051 070 - 6072 6111 h 1306132 6080 - 6081 6120 6640 - 6642 6630-6632 65 10 = 6512 65160-6163 65 10 — 6512
bh l' -= 6512 6570 -= 6522
66206622 6500 605306031 6040 —6041
6052 — 6054
6130-6132
65106512
6661 — 6665
6040-6041
6070 6110 65206522 6080 — 6081 5120
6530 — 6532
6610 —–- 6615
5540
6513 hh 10 - 6512
6o0bß0 -= 6062 620 - 66522
5500 6150-6151 6152 - 6153 6154 -= 6155
h010
6010 6021-6023
6100
/
.
Zahl hinter dem Strich dagegen die Körperlänge.
2/90, 3 / 100*)
45, 50, 5s — 00, o, 1
*
*
45, 50, 55 — 00, o,
O 2 entspr. , 45, 50, 55 *
45, 50, 56
— 00, 0, 1 entspricht 45, 50, 55 265/50 —= 0-2 entspr. 45-55 1555 4055 entspr. 24-30 4055 40 —55
28-32 — 45—55 30-32
710— 80 710— 80
28 - 32
99 100 — 28-32 — 00-1
28 - 32
28 32
. 28—- 32 45, 50, 56
2/90, I10οο5) 2 / go, Mom
1—3 — 28— 382 6 u. gr. 4055
— 2832 4 und 5 28 - 32
3032 000-00 00000 00000
3 2 S0 — 120 lang
45 — 65
— 002
1060 4061 4071 —4076 081 —4082
4650
4660
4670 5060 –— 5061
051 —4058
011-4013 1031 —4036
4041 —4044
4091 4095
4681 — 4683 5052 — 5055
5052 — 5053 1100–— 4101
1530 4532
4520 - 4522
4541 — 4545 41500-4502
41104111 112 - 4113
4620 - 4622
1011-40185 4042 4044 1051 — 4057
4681 — 4683 9.
5500, 5504 S505, 55s
121 — 4126
4102
4601 — 4602 4541 - 4545
4500-4502 5020 - 5021 5022 — 5023 5024 - 5025 5040 5040
4128
60 - 112 60C = 110
60 — 100
60 — 110
34— 40 so- 110
4/1014 / 170)
34 40 — —1 2
110 14/1705)
34 — 40
t 12
00 — 83 34 — 40
34 — 40
— 34 - 40 — —12
31 40. . 4 6— 4 . 3
8 n gr.,
34—10 — 0-3
1/110 14/1705)
3101 - 3107 3111-3112
3650 3660, 3620
3011-3012 3031 — 3032 3040-3041 3050 — 3051 3021-3024 3062 — 3063 3612
3060 — 3061
S126 - 3128 oh 0 — 5h05] 3121 — 531235
8501 3601
3130-3131 zi3 -= 5133
3620 - 56522 36530 3632
302 1 - 5024
3126 — 3128
doo, Sbo4 dos, öhos z6 11 = 3512 521 -= 3522 z 1 = 86502 doll 313
3011-353012.
3601 3602
.
3071-3072
— .
124 - 3125 3501 - 3502
und
412 und 13 — 38 2 —12 13 —
43
r
und 13
. * g ö 6
2 —12
und 15—
90120 90-180
—
4 40 14 — 3440
Mio- 4/1705 834 — 40
ni0 - 14si70) 3 - 40 — 416
12
00 — 3 34 —— 40
oo -
141100 14/170 1 84440 - 0—
Mp0 - 140 34 — 40 ,,
0003 40
— 34
So bedeutet z. B. 3/100, daß das Kleidungsstück bestimmt ist für. ein
wasserwirtschaftlichen Generalplanung;
B. Frauen andere Kleider Röcke Unterkleider . Arbeits- und Berufskleidung (Gr. 3. 2025/5 der Punktliste) Pullover Strickwesten Taghemden Nachthemden
A. Männer
Anzüge und Teile davon Arbeits⸗ und Berufskleidung
Gr. 3. 1041 -= 1692 und 1740/1 der Punktliste) Pullover Strickwesten Taghemden Nachthemden Unterhosen Unterhemden
B. Frauen Schals Schlüpfer Krawatten Schals Hüte, mit Ausnahme der = Strohhüte Ausgenommen sind jedoch: Umstandskleider schwarze Kleider, Blusen und Röcke ohne andersfarhige Garnierung schwarze Krawatten (Fortsetzung in der Vierten Beilage.)
A. Männer
vierte veilage
zum Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staats anzeiger
Berlin, Donnerstag, den 13. April
24
— —
Nr. 85
(Fortsetzung aus der Dritten Beilage.) Ferner sind zum außerordentlichen Wiederbezugsvoerfahren zugelassen: 233 der Gruppenziffer 8121 —3123 der Punkt⸗ liste Pferde- und Viehdecken der Gruppenziffer 8161 der Punktliste Gardinen⸗, Gitter⸗ und Dekorationsstoffe der Gruppen⸗ ziffer 9371 —9373 der Punktliste Bettfedern Flickköper Anlage E I. Männerkleidung 1011, 1021 mit 1031 1012, 1022 mit 1032 1025, 1026, 1027 1052, 1053, 1054 1200, 1201, 1202, 14204, 1205, 1208, 1209 ⸗ . 1210, 1211 1516, 1511, 1520, 1521, 1530, 1531, 1131, 1132 , . 16501, 16502
II. Frauenbekleidung 2011, 2041 mit 2121
2021, 2022
2zö3l], 2532, ,
2623, 2624,
2500, 2501,
2632, 2633,
2170, 217
wl,
dgl. für Burschen
Jacken, Janker. ö Arbeitsjoppen ungefüttert . Taghemden
Nachthemden Unterhemden Unterhosen Unterhosen, kurz B Wintermäntel, langer Stutzer Schals ö. 8
1512, 1522 1532
Wollkleider andere Kleidern. Unterkleider Taghemden
Schlüpfer
2534, 2535 2tzꝛ, 26522,
2533, 2142, 2525 2502,
2503, 2631, 2634,
2635 Nachthemden . Arbeitskleider J Pullover, Strickwesten .. 2191, 2193, Regenmäntel . 2070, 2081, Wintermäntel . 2060, 2061 Schals 2Zz60l, 26502
III. Meterware
gz371, 9372 8371, 9372
2025 2195
2082, 2085
Garn,, leichte Dekorationsstoffe ..
J Gelieferte Artikel nach Gruppenziffern
Anlage F
Menge und Gruppenziffer der zu beziehenden Meterware a)] Oberstoff b) Futterstoff
3, 0m 143 breit 4,50 qm
1. Männer⸗ und Burschen⸗ Gr.⸗3. 9061 Gr.⸗J. 9252
anzüge Gruppenziffer 1011/12
**
A B .Männer⸗ und Burschen⸗ 1,70 m 143 breit 2,40 qm sakko Gr. 3. 9061 Gr. J. 9262 Gruppenziffer 1021/22 Hosen für Männer und Burschen Gruppenziffer 1031/32 Arbeits joppen Gruppenziffer 1051 Arbeitshosen Gruppenziffer 1061 Männer⸗Taghemd Gruppenziffer 1202 J. Männer ⸗Nachthemd Gruppenziffer 1211 Männer⸗ und Burschen⸗ wintermäntel Gruppenziffer 1121/22 Frauenwollkleid Gruppenziffer 2011 Frauenwollrock Gruppenziffer 2041 andere Kleider Gruppenziffer 2021
l,0 m 143 breit Gr.⸗3. 9061
0, 75 ꝗm Gr.⸗3. 9252
l,I0m 143 breit
Gr. ⸗Z3. 9031 1,20 m 143 breit 0, 0 dm
Gr.⸗3. 9031, 9033 Gr.⸗J. 9252
3,10 m 80 em breit
Gr. 3. 9160, 9043
3,50 m 80 em breit
Gr. ⸗3. 9160
3m 143 em breit 3,50 qm
Gr. 3. 9071 Gr. ⸗ 3. 952
2, 40 ꝗm Gr.⸗J3. 9252
2,50 m 130 em breit Gr.⸗3. 9090
o, )0 m 130 em breit Gr. ⸗3. 9090
3,30 m 90 em breit Gr. ⸗3. 9120/23 oder 3,715 m 80 em breit Gr. ⸗3. 9140
l,s5 m 80 em breit Gr. ⸗3. 9160
3,50 m 80 em breit Gr. 3. M66, 903 3,540 m 80 em breit Gr. 3. M172 2, 8o m 140 breit Gr. J. 00
Frauen⸗Taghemd Gruppenziffer 2130 Frauen⸗Nachthemd Gruppenziffer 2171 Frauen⸗Nachthemd Gruppenziffer 2170 Frauen⸗Wintermantel Gruppenziffer 2060
2,90 m 90 em breit Gr. ⸗Z3. 9251 Frauenarbeitskleid 4m 80 em breit Gruppenziffer 2023 Gr. ⸗3. 9140 Liegt der Stoff schmäler oder breiter als oben angegeben, so erhöht oder vermindert sich das Längenmaß soweit, daß sich in Quadratmeter die gleiche Menge ergibt.
Anlage
Vunktverrechnungsstelle Datum
An
In der Anlage übersenden wir Ihnen die nachstehend auf— geführten Osten⸗Bezugsrechte.
Die beigefügte Durchschrift wollen Sie umgehend zwecks Bestätigung der Richtigkeit dieses Schreibens durch uns hierher zurücksenden.
Mwirtfchaftstenl
Wasserwirtschaftliche Generalplanung
Der Ministerrat für die Reichsverteidigung hat eine von Reichsminister Speer vorgeschlagene Verordnung über vordring⸗ liche Aufgaben der Wasser⸗ und Energiewirtschaft erlassen. Diese und eine Durchführungsverordnung sind im Reichsgesetzblatt (Teil 1 Nr. 15) veröffentlicht. Verordnung und Durchführungs⸗ verordnung behandeln die Feststellung wasserwirtschaftlicher Ge⸗ neralpläne und vordringliche Wasserbauten.
Durch die wasserwirtschaftliche Generalplanung soll der Wasser— anfall planmäßig so verteilt werden, daß der größtmögliche Nutzen für die Allgemeinheit erzielt wird. Das Wasser ist für die Gemeinden, für Landschaft und Industrie, für den Verkehr und die Energieversorgung lebenswichtig. Die Generalpläne sollen für die einzelnen Niederschlagsgebiete verbindliche Richt⸗ linien geben, die der Entwicklung fortlaufend angepaßt werden. Die Aufgabe ist umfassend und wird restlos erst im Laufe von Jahren verwirklicht werden können, 9 aber sofort tatkräftig angefaßt werden. Der Ausbau der Wasserkraftwerke gehört zur ) er ist vordringlich, um die weitgehende Ausnutzung der Kohle für die Gewinnung von kriegsentscheidenden Erzeugnissen zu ermöglichen. Die Verord— nung bestimmt daher, daß Wasserbauten zur Gewinnung von elektrischer Energie zu vordringlichen Wasserbauten erklärt werden können, was dann die Konzession, das Enteignungsrecht und den Vorrang vor anderen wasserwirtschaftlichen Befugnissen gewährt. Einzelheiten regelt ein einheitliches Planfeststellungsverfahren, das alle für das Bauvorhaben erforderlichen behördlichen Genehmi⸗ gungen umfaßt. Es ist also künftig neben der wasserrechtlichen keine besondere enteignungsrechtliche Planfeststellung durchzuführen und es entfallen besondere bau- und gewerbepolizeiliche Genehmi— gungen.
Die Verfahrensbestimmungen, die in der Durchführungsverord— nung eingehend behandelt sind, sichern den Unternehmer nach Möglichkeit vor nachträglichen Ansprüchen, während berechtigte Ansprüche der Betroffenen befriedigt werden. Alle Voraus⸗ setzungen für eine verhältnismäßig rasche Schaffung der recht— lichen Grundlagen für den Baubeginn sind damit gegeben. Länder— grenzen spielen, da es sich um eine reichsrechtliche Regelung han— delt, keine Rolle mehr, Landesrecht wird weitgehend ausgeschaltet. Die Vorschriften der Verordnung und der Durchführungsverord⸗ 1 können auch für die Ausgestaltung andérer Wassernutzun— gen sowie für den Ausbau und die Aenderung von Wasserläufen angewendet werden. Sondergesetze für den Ausbau von Wasser⸗ straßen werden daher künftig nur noch in besonderen Fällen er⸗ lassen werden müssen. .
Auf dem Gebiete des Wasserrechts, das bisher noch fast voll⸗ ständig auf Landesrecht beruhte, ist nun ein wesentlicher Fort⸗ schritt in der Rechtseinheit geschaffen.
Rationalisierungserfolge der Elektrotechnik
Durch die von Reichsminister Speer geschaffene Organisation der Hauptausschüsse, Sonderringe und Sonderausschüsse wurden auf dem Gebiete der Elektrotechnik erhebliche Erfolge ght So konnte die Zahl der zur Bestellung treigegebenen Ausführungs⸗ varianten elektrischer Maschinen durch die Ringmaßnahmen auf etwa 40 v. H. gesenkt werden. Die Zahl der Baumuster von Stromerzeugern mit Verbrennungskraftmaschinen wurde von 550 mit 190 Leistungsstufen auf 51 mit 24 Leistungsstufen herab⸗ gesetzt. An Stelle der bisher in Deutschland vorhandenen 22 Fer⸗ tigungsstellen mit 65 Bügeleisentypen werden künftig zwei Fer⸗ tigungsstellen mit einer Type treten. Die Typenzahl an Lampen wurde von etwa 20 000 ausgeführten Bauformen auf 450 Bau—
Reihe von Mittelmeerhäfen durch die Deuts
formen herabgesetzt. Besonders gute Erfolge wurden im Meß⸗ instrumentenbau bei einem in seh⸗ großen Stückzahlen von der e . benötigten Instrument durch Verwendung eines neuen Meßprinzips und Einsatz eines besonderen Magnetwerkstoffes er⸗ zielt. Dadurch konnte die Fertigungszeit von 18 auf 2,8 Stunden und der Bedarf an hochwertigem Magnetwerkstoff von 90 auf 0,5 g je Meßinstrument verringert werden. Diese Einsparungen ermöglichten ohne zusätzliche Arbeitskräfte eine Steigerung der Ausbringung auf das Vierfache innerhalb eines halben Jahres. Durch Verringerung der Typenzahl für Installationsrohr von 56 auf 28 wurde bei entsprechender Auswahl eine jährliche Ersparnis an Blei in Höhe von g00 t und an Eisen in Höhe von 3500 t erzielt. Beim Elektrorohrzubehör wurde die Typenzahl von 1387 herabgesetzt auf 2140, wodurch sich eine jährliche Materialersparnis von zög0et Eisen und 900 t Blei ergab. Der Bedarf der Elektro⸗ industrie an Kupfer bei Kriegsausbruch konnte durch eine syste⸗ matisch durchgeführte Umstellung auf 30 v. H. herabgesetzt werden. Weitere Reduktionen sind noch vorgesehen.—
8
Wirtschaft des Auslandes
11 Milliarden kWh Krafterzeugung in Schweden
Stockholm, 12. April. Vorläufigen Berechnungen zufolge wur— den im Jahre 1945, wie „Nyng Dagligt Allehanda“ meldet, in Schweden insgesamt 11 Mrd. kWh produziert. Das bedeutet eine 12 75ͤige Steigerung gegenüber 1942. 10,3 Mrd. kWh oder 7,5 vH. davon entfallen ai hydroelektrische Energie, während der Anteil der Wärmekraft 2,5 vH. beträgt. Im Laufe des Jahres sollen große Neuanlagen in Norrland, insbesondere am Indalsäl⸗ ven, in Betrieb genommen werden. Der schwedische Staat ver⸗ fügt über 37 vH. der Gesamtanlagen. In der Wasserkraftindustrie sind insgesamt 336 Mill. Kr. investiert, d. h. ein Fünftel aller industriellen schwedischen Investierungen.
Unsichere Aussichten der englischen Lebensmittelversorgung Genf, 12. April. „Wenn Napoleon mit der Feststellung Recht hatte, der Soldat marschiere mit dem Magen, dann dürfen wir uns nicht beklagen, daß sich die Lebensmittelrationen weder er— höhen noch abwechslungsreicher gestalten lassen. Aber wir müßten
noch viel mehr hungern, wenn der Endsieg durch irgendeine Schwä⸗—
chung der innerenglischen Front auf unbestimmte Zeit hinaus— gezögert wird.“ — Diese Erklärung gab der britische Ernãährun 8. minister Oberst Llewellyn in einem Interview der englischen Wochenzeitschrift „Leader“. ;
Es kehrten wohl, so führte Llewellyn im einzelnen aus, viele Handelsschiffe, die Lebensmittel nach England bringen müßten, unbeladen zurück, doch sei der Schiffsraum so knapp, daß diese Schiffe in den Mittelmeerhäfen nicht tagelang auf Frachten warten könnten. Außerdem würden den Engländern eine ganze n versperrt. Der Minister bat den Korrespondenten, mit allem Nachdruck die Oeffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß er, obwohl er von Natur aus ein Optimist sei, für das englische Volk eine Zeit kommen sehe, in der es noch weniger Lebensmittel zur Verfügung habe als zur Zeit der stärksten deutschen U-Boot Blockade. Zur Zeit sei es in England besonders schlecht um die Fett-, Fleisch⸗ und Käsever⸗ sorgung bestellt. Fette habe England früher größtenteils aus den Ländern bezogen, die infolge der deutschen?Besetzung nicht mehr für die Versorgung Englands in Frage kämen. In Westafrika würden zwar alle Änstrengungen gemacht, diese Ausfälle auszu⸗— ,. doch könne man sich trotzdem nur noch gerade über Wasser alten.
Verzeichnis der Osten⸗Bezugsrechte (Punktschecks)
Nr. des Punkt⸗ schecks
Grup⸗ pen⸗ ziffer
Gesamt⸗ punktzahl
Punktzahl
Menze je Einheit
Unterschrift Anlage H
Stempel
Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete bzw. Fahne,,
An
Datum
. Firma In der Anlage übersenden wir Ihnen die nachstehend auf⸗ geführten Osten⸗Bezugsrechte. Die beigefügte Durchschrift wollen Sie umgehend zwecks Bestätigung der Richtigkeit dieses Schreibens durch uns hierher zurücksenden.
Verzeichnis der Osten⸗Bezugsrechte (R⸗Bezugsberechtigungsscheine)
Punkt⸗ wert je Einheit
Gesamt⸗ punkt-
zahl
Waren⸗ bezeich⸗ nung
Datum des R⸗ Bbschs.
Grz. Menge
Stempel Unterschrift
Anlage J
Wirtschaftsamt Datum
An Firma In der Anlage übersenden wir Ihnen die nachstehend auf⸗ geführten Osten⸗Bezugsrechte. . Die beigefügte Durchschrift wollen Sie umgehend zwecks Bestätigung der Richtigkeit dieses Schreibens durch uns hier⸗ her zurücksenden. Verzeichnis der Osten⸗Bezugsrechte (Bezugscheine und W⸗Bezugsberechtigungsscheine)
Zahl der Artikel (Warenmenge)
Waren⸗
Bezeichnung bezeichnung
des Scheins
*
Datum
(
Stempel Unterschrift
Burmesischer Fünfjahresplan zur Industrieentwicklung
Bangkok, 12. April. Die burmesische Regierung beschloß die Aufstellung eines Fünfjahresplanes zur Entwicklung einheimischer Industrien. Der Plan soll noch im gegenwärtigen Rechnungsjahr durchgeführt werden. Die Grundlagen zu diesem Plan wurden schon im Mai des Vorjahres mit der Bildung von Gilden der Handspinner und Handweber gelegt. Für die Transportrationali⸗ sierung veranlaßte die Regierung bereits im November des Vor—⸗ jahres die Bildung von Gilden der Besitzer von Ochsenkarren. Dieses System der Gildenbildung soll auch beim Fünfjahresplan verwendet werden und gilt der Herstellung von Zement, Seife, Papier, Leder, Jutesäcken, landwirtschaftlichen Geräten, kleinen Schiffen und Ochsenkarren.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 12. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580, 10 B., Oslo 567, s0 G., 568,80 B., Kopen— hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,55 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,8 G., 25,02 B., Paris 49ů95 G., 50, 05 B., Stockholm 594, 60 G., S9ö6, 8o B., Brüssel 39h, 89 G., 400,466 B., Belgrad 49,65 G., 50, os B. . G., 50, 05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest. 12. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180 73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,99, London — — Mailand 17,77, New Jork — —, Paris 6, 8l, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 4, Zagreb 6,81, Zürich 86,20.
London, 12. April. (D. N. B. New York 4,02 ,s = 4,08 , Spanien (offiz. 44, 90, Montreal 4,43 = 4,47, Schweiz 17, 80 - 17,46, Stockholm 16,8s — 16,95, Buenos Aires (offiz. —— Rio S3, 6473, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —.
Amsterdam, 12. April. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin ——, London — — New York — —, Paris — — Brüsse! 30,11 — 30,17, Schweiz 43,68 — 43,71, Helsinki — — Italien (Clearing) Madrid — —, Oslo — —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 - 44,90, Prag — —.
Zürich, 12. April. (D. N. B. ÜI.40 Uhr. Paris 6,28t, London 17,36 New York 4,30, Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,57 ,. B.,. Madrid 359,75 B., Holland 22935, Berlin 172,55, Lissabon 17374, Stockholm 102,65, Oslo 98,624, Kopenhagen go, 87 3, Sofia 6,37 3, Prag 1725, Budapest Joa, 50, Zagreb S475, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 9g7, 50, Japan 161,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 12. April. (D. N. B.) London 19, ;4, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,so, Zürich 111,'ß', Rom — — Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,090, Helsinki 9,3, Madrid — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 12. April. (D. N. B. London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., 9,00 B., Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97, so B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen S7, 60 G., S7, 90 B., Oslo 96,35 G., 95,65 B.. Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki S, 86 G., 859 B. Rom — — G., 22,A,20 B., Kanada 3,577 G., 3.82 B., Madrid —— G., Türkei — — B., Lissabon —— G., 17,25 B., Buenos Aires 101,50 G., 105,50 B.
Oslo, 12. April. (D. N. B.) London — — G. 17,75 B., Berlin 175,265 G., 17ñ6,75 B., Paris — — G., 10, 0 B., New York — G., 440 B. Amsterdam — — G., 2,35 B. Zürich 101,50 G., 103,09 B. Helsinki s, 0 G., 9, 29 B., Antwerpen — — G. 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B. Kopenhagen gl 75 G. 92.25 B., Rom — — G., 23,26 B. Prag —— G. —— B
Sondon, 12. April (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ —.