1944 / 98 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 97 vom 27. April 1944 S. 4

Scheidung ihrer am 25. Februgr 194 in Mannheim geschlossenen Ehe auf rund des s 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die 2. Kammer des Land⸗ gerichts Mannheim im Amtsgerichts gebäude in Mannheim, 2. Stock, Rm; mer 215, auf Dienstag, den 4. Juli 1944, vorm. 94 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Heidelberg, den 19. April 1914. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim in Heidelberg.

U1i7 Oeffentliche Zustellung.

3 R JISs'4. Die Frau Veronika Landeis geb. Landeis in Zwickau⸗ Planitz, Lager „Freier Blick“, Prozeß— bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heiling in Zwickau (Sa.), klagt gegen ihren Ehemann, den Händler landwirt-

chasllicher! Krabulte Michael Landeis,—

früher in Dobrinke (Ukraine), jetzt un= bekannten Aufenthaltes. Sie beantragt Scheidung der Ehe der Parteien. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts zu Zwickau. (Sachs.) auf den 27. Juni 1944, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zügelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. . Zwickau (Sachs.), den 22. April 1044. Der Urkundsbeamie der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

1082 Oeffentliche Zustellung.

58 C 14444. Der Professor Dr. E. K. Frey, Direktor der Medizinischen Klinik in München Nußbaum⸗ straße 20 22, Kläger, llagt gegen die Frau Else Wirtz, geschiedene Frau Georg Zimmermann, geboren am 14. 1. 1919, zuletzt wohnhaft in Sin dorf bei Köln, Heppendorfer Straße 23, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be— klagte, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und vorläufig vollstreck⸗ bar, evtl. gegen Sicherheitsleistung, zu verurteilen, an den Kläger 1040, li. nebst 12, Zinsen seit dem 1. 7. 1943 zu zahlen. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits auf den 29. Juni 1944, vorm. 1015 Uhr, Saal 218, vor das Amts⸗ gericht Düsseldorf, Mühlenstraße 34, hiermit geladen.

Düsseldorf, den 8. April 1944.

Das Amtsgericht, Abt. 58.

E

11149

Nr. 2085 da 144. Betreff: VO. über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ gens vom 3. 12. 1938 (RGBl. 1 S. 1709). Anordnung. Die Jüdinnen 1. Pieard, Ella, geb. Behrends, ge⸗ schiedene Kaufmannsfrau, in Zürich und 2. Kan, Herta Luise, geb. Beh⸗ rends, Ehefrau des Kaufmanns Alex— ander Kan, in Eindhoven (Holland), sind Miteigentümer der in Nürnberg, Stgde. Galgenhof, gelegenen An⸗ wesen Allersberger Straße Nr. 62, Pl. Nr. Itzu /a, Allersberger Straße Nr. 64, Pl. Nr. 61e und Wiesen⸗ straße Nr. 186, Pl. Nr. 4. Den Ge⸗ nannten wurde mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers durch meine Anordnung vom 14. September 1943, Nr. 2085 da 122, aufgegeben, die obengengnnten Anwesen längstens innerhalb eines Monats von der Be— kanntgabe der Anordnung an im Be— nehmen mit dem Oberfinanzpräsiden⸗ ten in Nürnberg, dem die Verwaltung und Verwertung des dem Deutschen Reich verfallenen Vermögens der Kaufmannswitwe Berta Sarg Beh⸗ rends, geb. Philippsohn, der früheren Miteigentümerin der genannten An⸗ wesen, obliegt, zu veräußern. Die Be⸗ teiligten sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Gemäß S§§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird nunmehr der Notariatsinspektor a. D. Konrad Dörflein in Nürnberg, Vor— jurastraße 125, zum Zwecke der Ver— äußerung der bezeichneten Anwesen die im Einvernehmen mit dem Finanzamt Nürnberg, Augustiner⸗ straße, dem die Verwaltung und Ver⸗ wertung des eingezogenen Vermögens übertragen worden ist, zu erfolgen hat, als Treuhänder mit sofortiger Wirksamkeit bestellt. Die Kosten dieser treuhänderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treuhänders haben die unter Ziffer 1 und 2 genannten Grund⸗ stücksmiteigentümerinnen gesamtver⸗ bindlich zu tragen. Die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu erstattenden Aus⸗ lagen erfolgt nach Abschluß der treu⸗ händerischen Tätigkeit durch den Re⸗ gierungspräsidenten. Für diese An⸗ ordnung wird eine Gebühr von 20 Reichsmark nebst einem Zuschlag von 20 7 angesetzt. Gegen diese Anord⸗ nung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preuß. Staats⸗ anzeiger Beschwerde an den Reichs⸗ wirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Ferti⸗ gung oder zur Niederschrift beim Re⸗ gierungspräsidenten in Ansbach ein⸗ zulegen.

Ansbach. 4 April 1944.

Der Regierungspräsident. J. V.: Unterschrift).

Dividendenabgabeverordnung als Treu⸗

5. Verlust⸗u. undsachen

1118 Aufruf.

Der Versicherungsschein Nr. 538 158 der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Helmuth Hörstmann, Arzt in Berlin Wilmersdof, vom 30. Januar 1939 ist abhanden ge— kommen;

Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, sie binnen jwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzulegen; anderen« falls wird die Urkunde für kraftlos er klärt

Berlin, den 25. April 1944. Berlinische Lebensversicherungs⸗Gesell⸗

schaft Aktiengesellschaft.

1121 Kundmachung.

Die Aktionäre der gewesenen Stegersbach Spar und Kreditbank AG. in Stegersbach werden aufgefordert, sich mit ihren Aktien wegen Auszah— lung des auf diesen Aktien entfallenden Einlösungswertes bis 1. Juli 1944 bei der r*nrasse für Stegersbach und Um⸗ gebung in Stegersbach zu melden. Der Einlösungswert der bis zu diesem Tage nicht vorgelegten Aktien wird auf Gefahr der Aktieneigentümer ohne Zin⸗ sen durch die Sparkasse für Stegers bach und Umgehung in Stegersbach verwaltet.

Stegersbach, den 20. April 1944.

Sparkasse für Stegersbach und

Umgebung.

1120 'i serwern für das nördliche west⸗ sälische Kohlenrevier zu Gelsenkirchen. Vorstand und Krussthtorn unserer Gesellschaft haben in der Sitzung am 24. 4. 1944 gemeinsam gemäß der durch die zweite Verordnung über die Ein« schränkung von, Mitgliederversamm— lungen vom 233. 12. 1943 erteilten Er⸗ mächtigung den Gewinnanteil für das Jahr 1943 auf 6 25

Hiervon werden von uns

festgesetzt. ; Vorschriften der

b, 2, gemäß den

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

1119 Umnschulbungaverhaud deutscher Gemeinden. Auslosung von 4 * Schuld⸗ verschreibungen.

Die Veröffentlichung des Ergebnisses der am 24. 4. 1944 stattgefundenen 3. Auslosung erfolgt gemäß der gesetz⸗ ichen Bestinmung in der Allgemeinen Verlosungstabelle. Sonderdrucke der Ziehungsliste sind zu beziehen vom Ver⸗ lag der Allgemeinen Verlosungstabelle in Grünberg (Schlesien), Postscheckkonto Breslau 13347, zum Preise von: 1 Stück M —,„ 30, 10 Stück das Stück R.M 27 (ausschl. Porto).

Berlin WS, den 24. April 1944.

Umschuldungsverband deutscher Gemeinden.

I Mnengesenschaften

handvermögen für unsere Aktionäre bei der Gesellschaft in Schatzanweisungen des Reiches angelegt und verwaltet.

Ausgezahlt werden nach Abzug von 10 9 Kapitalertragsteuer zuzüglich 50 7 Kriegszuschlag

iet, 4,93 für jede Aktie im Nennwert

von IM 100, —,

Rent 24,55 für jede Aktie im Nenn⸗

wert von Ii.M 500,

FM 49,30 für jede Aktie im Nenn⸗

wert von IM 1000,

bei der Deutschen Bank in Berlin,

Düsseldorf. Essen, Gelsenkirchen, Köln, oder

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft

in Berlin oder

bei der August Thyssen⸗Bank AG. in

Berlin

egen Einlieferung des Gewinnanteil⸗ eng

Nr. 6 zu den Aktien im Nennwert

von , 100, und Ht.M 1000, —.

Für die Aktien im Nennwert von it 500, erfolgt die Auszahlung der Dividende gegen Abstempelung des Er⸗ ö durch die Einlösungs⸗ telle.

Die Auszahlung des Gewinnanteils erfolgt zwei Wochen nach dem Tage, an dem die Nummer der „Sammelliste aufgerufener Wertpapiere“, welche die Bekanntmachung enthält, in Berlin ausgegeben .

er Vorstand.

10415.

Actien Brauerei Neustadt⸗ Magdeburg.

Bilanz für den 30. September 1843.

Stand am l. 10. 1942

Zugänge

Stand am

Abgänge Abschr. 39. 9. 1943

Attiva. Ru Ss, RA

Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: mit Brauereigebäud.: Grundstücke Gebäude . mit Geschäfts⸗ und Wohngebäuden: in Magdeburg: Grundstücke ... Gebäude... . außerhalb: Grundstücke ... Gebäude ... Haus zinssteuer⸗ abgeltung... Unbebaute Grundstücke Maschinen u. maschi⸗ nelle Anlagen ö Gespanne u. Fuhrpark Betriebs⸗ u. Geschäfts⸗ ausstattung ... Lager⸗ u. Gärgefäße: Tankanlage... Sonstige Gefäße. Kurzlebige Wirtschafts⸗ üter: Hilfsmaschinen und Einrichtungs⸗ gegenstände ... Transportgefäße . Flaschen und Flaschenkasten .. ,,,, 4 Wirtschaftsmobiliar Luftschutzanlagen und -geräte... 2 Sonst. kurzlebige Wirtschaftsgüter. 1

507 567 599 733

58 700 405 050 28 350

1565 000 57 600

10 800

200 000 17 000

45 794 z6 66

9 R 8 Ru 8 RA

8. 6/6 ooo ö. S22 ob

507 552 428 483

54 700 366 750

429 930 28 350

136 000 51 200

7 600

175 000 14 000

45 794 36 956 Jotz 4706 915 20915 691 1691

3 597 307 606 028

15 525 490 238 3 697 572

Betriebs anlageguthaben ...... Bet eil un gn. Umlaufvermögen:

Vorräte: Rohr, Hilfs- und Betriebsstoffe 184 707,55 Dälbferlige u. fertige Erzeugnisse 94 441,50 249 149, 05s

Wertpapiere Hypothekendarlehen Sonstige Darlehen

Forderungen auf Grund von WMarenlie rungen d

Leistungen .

Forderungen an Konzernunternchmen.

Schecks

KGassenbefland einschließlich Reichs bank⸗ und osticheck⸗

guthaben ...

Andere Bankguthaben. . Sonstige Forderungen

Warenbeschaffungsguthaben ...... enen 290 900

Posten, die der Rechnungsabgrenzung di Treuhandvermögen der Aktionäre R. M

9 2 9 9 9 2 2

300 000 30 000

. iss 240 19 12 g55, 2s 202 195,47

122 926,80 las, go 2 391, 9

1652 393,48 53 439, 24

4711939

256 234,

8 769 1

Passiva. Grundkapital 8 , Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage. 2. Andere Rücklasen: a) Rücklage B66. . 3. Rücklage für Ersatzbeschaffung von wlan h Neuzuweisung in 1942/43 21 150, Wertberichtigungsposten auf Umlaufvermögen Rückstellungen: Rückstellung für ungewisse Schulden Steuer⸗Rückstellung . Rückstellung für Pauschsteuer. Verbindlichkeiten: Hypothekenschulden . Kautionen und Einlagen Von Gesolgschaftsmitgliedern gegeßbene Tfandge!der Verbindlichkeiten auf Grund von Barense erungen und Leistungen ..

oI0 000,

100 000, 220 000,

211 231,69

270 000, 520 000, 56 666,

2l6 260, 16s 570, 5a 359,

187 5690,

5 100 000

1041231 5 113 663 9

46 666

Dentscher Reiths anzeiger

Preupijcher Staatsanzeiger

Erscheint an sedem Wochentag ahends. Bezugspreis durch die Poft monatlich 2, 30 ec zuzüglich Zustellgeblihr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle mongtlich J, q0 r. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Sw 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ö. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pet

Zeile 1, 19 us, einer dreigespaltenen H mm hreiten Petit⸗Zeile 1, 85 62 . Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw 58, Wilhesmstraßze 32, an. Alle Druct aufträge sind auf einseitig beschrlebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetihruck (einmal unterstrichen) ober durch Speridruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. BVefristete Anzeigen müssen 3 Tage dor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenflelle eingegangen sein.

Sonstige Verbindlichkeiten . Poösten, die der Rechnungsabgrenzung Reingewinn: Vortrag aus 1941/42 Gewinn in 1942/43

Noch nicht fällige Biersteuern einschl. Krier szuschlag

Treuhandvermögen der Aktionäre RM 26 234,

Gewinn⸗ und Berlustrechnung für den 30. September 1943.

dienen

zz gsg, 53 346 9065, 65 g9a7 606 26

386 026 50

z6 sb, 8

26 276, 39] 334 128 0

sg M 37

Soziale Abgaben ... Abschreibungen:

Sonderabschreibungen NF . .. Sonstige Abschreibungen ..

Steuern:

Reingewinn: Vortrag aus 1941,42 .. Gewinn in 1942/43

Gewinnvortrag aus 1941/4323...

Akt. ⸗Ges.

Erträge aus Beteiligungen Zinsen

Miet- und Pachteinnahmen Außerordentliche Erträge

Magdeburg, im Januar 1944. Scheffsty. Leipzig, im Januar. 1944.

loss].

Bilanz vom 31. Dezember 1943.

; Aufwendungen. e , h nnn; ,

Abschreibungen auf Anlagen einschließl. R.M 150 000,

Beiträge zu Berufsvertretungen. ....

Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Reichsbiersteuer und andere Steuern.

Zuweisungen an Rücklagen und Rückstellungen: Rücklage für Ersatzbeschaffung von Anlagen . Rückstellung für ungewisse Schulden....

8 2

Erträge.

Ausweishflichtiger Rohüberschuß gemäß z 132, Abs. 1, Mn, Zif

öjö. desenshanen

Attiva.

Bankguthaben ..

Wertpapiere 9 40 Kasse 05 Postscheckguthaben ..... 58

Forderungen ...

65

Passiva. Stammkapital ... Reservefonds Schadensreserven. Prämienüberträ. Verpflichtungen Bankschuld Gewinnvortrag ar Gewinn 1943.

R

Einnahmen⸗ und Ausgaben⸗ rechnung für 1943.

Einnahmen. Prämienüberträge. .. Schadensreserve .. Prämien üsee n Aufnahmegebühre Wertminderung... Kostenersatz..... Versicherungssteuern. Sonstige Einnahmen.

R. M 4 576 1000 17223 2 500 49 34 1550 1011 446 28 391

Ausgaben. Schäden aus dem Vorjahr. 810 Schäden aus 1943. 649,35 u. Rückstellung .. 1 000, 1649

Drucksachen ... ; 117 k 492 Gehälter... 13 461 Versicherungssteuern 1076 Allgemeine Steuern 21651 Allgemeine Unkosten 2398 Prämienüberträge . 4319 Provisionen .... 722 Gewinn 1192

28 39

20. Januar 1944.

Fahrraddiebsta z G. m. b

Borchers. Nlhrecht.

z. Zt. Hagen (hannover), den

Nad mo v . K,

93 43 66 25 38 07 06 10 84

77

. 2414 469,3!

RM & 1309927 67 87 163 43

190 238. 36 17131, 25 507 36961 29 504 18

1372 882,ů 46

3 847 351 77

al 150, 136 955,35 168 105 36 z6 s6l, 18

297 276,29 334 128 07

5 Y SS s —— .

36 851 78

fer I 655670198 30 12 0650

97 521 67 200 660 50 256 267 81

d 277 55 õ

Acetien⸗Brauerei Neustadt⸗Magdeburg. Der Vorstand. Reinhardt, z. Zt. im Felde.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklck⸗ rungen unb Nachweise entsprechen bie Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Sächsische Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft A.-G. Muth, Wirtschaftsprüfer, i. V.: Grawert.

ien mm F.

563 H.-R. B 56 658. Die Epstein Co. Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung ist am 18. April 1944 aufgelöst und der Direktor Gustav August Reitz zum Ahwickler bestellt worden. .

Etwaige Gläubiger werden aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats anzumelden.

Berlin, den 20. April 1944.

942

563 H⸗R. B 53 180. Die Große Präsidentenstraße 3 Grundstücksgesell⸗ schaft m. b. H. ist am 20. n, 1944 aufgelöst und der Direktor Gustav August Reitz zum Liquidator bestellt worden. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats anzumelden.

Berlin, den 20. April 1944.

321 ö. Eisenbahn⸗Gesellschaft mit

e

15. Verschiedene Bekanntmachungen 1127 .

ke enrbentl iche Vertreterversamm⸗ lung der Hanseatischen Lebensversiche⸗ rung und Begräbniskasse V. V. a. G. zu Hamburg am Freitag, d. 19. Mai 1944. 18 Uhr, in den Geschäftsräumen An der Alster 40 41.

Der Vorstand. C. Cordes. H. Eckhoff.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— sichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf gantzsch in Berlin 8Wös Druck der Preußischen Verlags- und Drucke te GmbH., Berlin ö.

Preis dieser Nummer: 10 M

Nr. 98 Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 33 33

Berlin, Freitag, den 28. April, abends

RNeichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 74 des Leiters des Hauptausschusses „Elektro—

technik“ über die Herstellung von Schwunglichtanlaßzündern für Kraftfahrzeuge, und Verbrennungsmotoren. Vom 26. April 1944. .

Anordnung II44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver⸗ bot des Aufklotzens von Klischees). Vom 25. April 1944.

Anordnung I[II44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Her— , für Kollianhänger). Vom 25. April

Anordnung 1V/44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver⸗ bot des Heftens und Beschneidens von Zeitschriften). Vom 25. April 1944.

Anordnung Vjf44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Ver— bot des Drucks am Rande abfallender Bilder, Linien und Zeilen). Vom 25. April 1914.

Anordnung Vl / 44 des Produktionsbeauftragten Druck des

Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Her-

stellungsbeschränkungen für Blocks. Vom 25. April 1944. Anordnung Vll 44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Her— stellung von Vordrucken). Vom 26. April 1944. . Berichtigung zur Anordnung 144 des Leiters des Produk— en ene f, Druck (Einführung von Dringlichkeitsstufen für Druckaufträge). Vom 1. März 1944, in Nr. 53.

51 ae e,

Amtliches Deutsches Reich

Beschluß

. Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein— ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. J S. 3083 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der verstorbenen Eheleute Heinrich Israel Ehrmann, geboren am 2. 2. 1856 in Poppenlauter (Unterfranken), und Regina Sara geborene Pfeifer, geboren am 17. 4. 1855 in Burgpreppach (Unterfranken), beide zuletzt wohnhaft, in Friedberg (Hessen), zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. .

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 18. April 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

J. A.: Schwinn.

Anordnung Nr. 74

des Leiters des Hauptausschusses Elektrotechnik“ über die Herstellung von Schwunglichtanlaßzündern für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren

Vom 26. April 1944

Auf Vorschlag des Sonderringes „Elektro⸗Zubeéhör für Kraftfahrzeuge nd Verbrennungsmiotoren“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 19412 (RGBl. 1 S. 686) mit Justimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§1

Die Fertigung von Schwunglichtanlaßzündern, sog. Dyna⸗ start⸗Anlagen (meist für -Takt⸗-Motoren verwendet) wird bis auf weiteres verboten. Sie sind zu ersetzen durch getrennte Lichtanlagen, Zündanlagen und mechanische Startvorrichtun— gen (3. B. Kickstarter, Seilzug, Andrehkurbeh.

852

. 8

Das in 1 ausgesprochene Verbot gilt für Erstausrüstung. Der für In- und Ausland dringend notwendige Ersatzbedarf an Schwunglichtanlaßzündern, dessen Senkung durch möglichst weitgehende Instandsetzung anzustreben ist, darf noch weiter

gefertigt und ausgeliefert werden.

583 Der Leiter des Sonderringes „Elektro⸗Zubehör für Kraft—

fahrzeuge und Verbrennungsmotoren“ wird ermächtigt, in be⸗ sonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von dem Ver-

bot zuzulassen. Anträge sind beim Arbeitsring „Elektrische

Anlasser und Lichtmaschinen“, Herrn Dipl.-Ing. Honold, i. Fa. R. Bosch G. m. b. H., Stuttgart, Militärstr. 4, einzureichen.

§8 4 Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den 558 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§85

auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, sowie mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ gemäß duch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg, sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 26. April 1944. Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. Lüschen.

Anordnung H 44

des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Verbot des Aufklotzens von Klischees) Vom 25. April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 19Hl2 (RGBl. J S. 686) in Ver— bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep— tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung

im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: .

§ 1. Es ist verboten, Klischees (Aetzungen, Stereos, Gal⸗ vanos) aufgeklotzt zu liefern.

52. Ausgenommen hiervon sind Klischees bis zu einer Größe von 70 dem. Weitere Ausnahmen können von mir in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden.

§z 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden

nach S5 19, 12— 45 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 14 sowie das Ordnungs— strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Papier wahrgenommen. S4. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats— anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter— 1 und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Becker:

Anordnung III/ 44 des Produktionsbeaguftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Herstellungsbeschränkungen für Kollianhänger) Vom 25. April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep tember 1943 (RGBl. 1 S. , 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§ 1. Die Herstellung spitzgefalzter Anhänger ist nur auf vollautomatischen Kollianhängermaschinen gestattet. Die Herstellung auf gewöhnlichen Druckmaschinen ist verboten.

§ 2. Alle Hersteller, die spitzgefalzte Kollianhänger während

hergestellt haben, sind

Kollianhänger mit Oesen zu versehen.

hängern und Druckarbeiten, die geöst werden müssen, für die die Rohstoffe bereits sichergestellt sind, dürfen bis zum 30. Mai 1941 fertiggestellt werden.

§5. Ausnahmen können von mir in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden.

S6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 88 19, 12—15 der Verordnung über den Waxrenverktehr. bestraft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs-

strafrecht gemäß z 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗

beauftragten für Papier wahrgenommen.

Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1944 in Kraft. Sie gilt

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und“

1944

57. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost— gebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter— steiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. 5 Becker.

4 Anordnung lyVi44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Verbot des Heftens und Beschneidens von Zeitschriften)

Vom 25. April 1944 6

ö Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl.ö 1 S. 686 in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ temher 1913 (RG Bl. 1 3. 529/63!) wird mit Zustimmung des Neichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Pro⸗ paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

51. Das Heften von Zeitschriften, die einen Umfang bis

zu 24 Seiten haben, ist verboten.

F 2. Das Beschneiden von Zeitschriften ist verboten.

§5z 3. Ausgenommen vom Heft⸗ und Schnittverbot ist der Teil der Auflage von Zeitschriften, der in das Gebiet außer⸗ halb des Deutschen Reiches verbracht wird. Weitere Aus⸗ nahmen können von mir in besonders begründeten Einzelfällen zugelassen werden.

5 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 538 19, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 3 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Papier wahrgenommen.

55. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Stas's⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten 2st⸗ gebieten und in den Gebieten Eupen-Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Becker. Anordnung V44 des Produktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Verbot des Drucks am Rande abfallender Bilder, Linien und Zeilen) Vom 25. April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration

der Kriegswirtschaft vom 2. September 1913 und der ersten k 3 ; der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗

8 4 2 3t vorlje ne de Auf 69e spitzg of 13 9 A 9 53 6 egende Aufträge an spitzgefalzten An⸗ 3 . ö 3 ] be 8 ö h lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗

Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration l 7

tember 1913 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zustimmung des

Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im

Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragtén für Buch, Pro⸗ paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

3 j. Der Druck am Rande abfallender Bilder, Linien und

Zeilen ist verboten.

5 2. Ausnahmen können von mir in besonders begründeten

2 2 h 2 Einzelfällen zugelassen werden. des vierten Quartals 1943 und des ersten Quartels 1944 verpflichtet, dies unverzüglich mir unter der Adresse Reichenbach i. Vogtl., Markt 5, mitzuteilen. 83. Es ist verboten, andere Druckarbeiten als spitzgefalzte

; beauftragten für Papier wahrgenommen.

z 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Fs 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 5 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 8 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗

§z 4. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗

anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗

gebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗

tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxembur . . ) 1.

und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in

den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. 1 Becker.