Vermittlergewerbe bei
. Betriebe der Wittschaftsgruppe l Berlin⸗
Wirtschaftsgruppe. Vermittlergewerbe, chöneberg, Salzburger Str. 21,
3. Betriebe, die keiner vorgenannten fünf Wirtschafts⸗ gruppen angehören, unter Angabe ihrer organisatorischen Zugehörigkeit bei der Bewirischaftungsstelle Spinnstoff⸗ waren in der Reichsgruppe Handel, Berlin Schöneberg,
Salzburger Str. 21.
der
der
; 85 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 88 16, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §5 1
Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 2. Mai 1944.
EGrnppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichs⸗ gruppe als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
Dr. Heine m ann.
A rys Handel
Anordnung Nr. 187
des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Verein⸗ . heitlichung von Hartzerkleinerungsmaschinen
Vom 22. April 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Maschinen und Ein— richtungen für den Bergbau und des Sonderausschusses Ma— schinen für die Bauwirtschaft im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs— produftion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§81
Hartzerkleinerungsmaschinen sind unter Beachtung der Anordnung Nr. 116 des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produftion als Reichsstelle Maschinenbau zur Einschränkung der Konstruktions, Modell- und Fertigungsarbeiten für Auf⸗ bereitungs- und Baustoffmaschinen sowie Hartzerkleinerungs— maschinen jeder Art vom 27. Juli 1913 (Deutscher Reichs— anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 183 vom 9. August 1913) nur noch in den nachstehenden Größen herzustellen und zu liefern:
Maße in Millimeter (Tie eingeklammerten Größen sind möglichst zu vermeiden)
J. Backenbrecher A. Kniehebelbrecher a) Grpßbxecher Manlbreite- zwischen den Seitenkeilen gemessen: , . 1600 Maulweite zwischen Zahnspitze und Zahngrund gemessen: 630 1000 1250 Grobbrecher Maulbreite zwischen den Seitenkeilen gemessen: 2560) 315 400 500 6360 (710 800 Maulweite zwischen Zahnspitze und Zahngrund gemessen: 140 18 224 280 355 (400) 450 Feinbrecher Maulbreite zwischen den Seitenkeilen gemessen: 500 630 800 1000 Maulweite zwischen Zahnspitze und Zahngrund gemessen: 140 169 180 2009 B. Kurbelschwingenbrecher (Einschwingenbrecher) a) Großbrecher Maulbreite zwischen den Seitenkeilen gemessen: 1000 1500 Maulweite zwischen 630 630
Zahnspitze und Zahngrund gemessen:
by Grobbrechen Maulbreite zwischen den Seitenkeilen gemessen: 250) 315 400 500 630 800 Maulweite zwischen Zahnspitze und Zahngrund gemessen:
(140 180 224 280 355 4560 Feinbrecher
Maulbreite zwischen den Seitenkeilen gemessen: 400 500 630 800 1000
Maulweite zwischen Zahnspitze und Zahngrund gemessen: 196 140 1660 180 260
II. Kegelbrecher Grobbrecher oberer Brechöffnungsdurchmesser gemessen: 856 10900 2000 2500 3150
zwischen den Spitzen 1200 1400 1700
Feinbrecher unterer Brechöffnungsdurchmesser: 680 1250
800 1000
III. Walzenbrecher und Walzen mühlen
A. Walzenbrecher mit Zahnen, Nocken, Wulsten, Leisten a) für harte Brechgüter Walzendurchmesser Richtmaß):
6530 500
800 630
1250 1000
1000
800
1600 Walzenbreite: 1250 für mittelharte Brechgüter größere Brecher Waljendurchmesser (Richtmaß): 630 83800 00 1090
1000 1250 1600
1600 1600 2000
1250 1600 2009
Walzenbreite n!: Walzenbreite II: 1000 1250 Walzenbreite III: 1250 1600 kleinere Brecher
Walzendurchmesser (Richtmaß): 2560 315 400 500
B. Walzenmühlen mit glatten Walzen a) für hartes Zerkleinerungsgut“ Walzendurchmesser: Waljenbreite 1: Walßzenbreite II: Walzenbreite III:
100 500
630
315 200 250 315 400 500 100 500 630
für mittelhartes Zerkleinerungsgut Walzendurchmesser: 636 800 1000 Wal;enbreite 1: 1000 1250 1600 Walzenbreite I!: 1250 1600 C. Walzenstühle
Walzendurchmesser: Walzenbreite ]: Walzenbreite II:
630 1500 1700
315 630 800
400 1900 1250
IV. Brechschnecken Schneckendurchmesser: 200 315 Schneckenlänge: S800 1000
500 1250 1500
500 1250
V. Kollergänge Läufer⸗ durchmesser: Läuferbr. I: 1090 200
315 650 800 1000 1250 1400 1600 1800 2000 2560 355 400 450 450 5009 Läuferbr. II: — — — 450 — 500 560 630 Läuferbr. II: — 400 500 630 630 500 — — Läuferbr. 1: für Trocken- und Mischkollergänge
Läuferbr. II: für Rost- bzw. Naßkollergänge
Läuferbr. III: für Spezialkollergänge
VI. Hammerbrecher und Hammermühlen A. Hammerbrecher Schlagwerkdurchmesser:
B. Doppelhammerbrecher Schlagwerkduxchmesser:
12560 1600 2000
1120 1600 2240
C. Hammermühlen Schlagwerk⸗ durchmesser: 400 Schlagwerkbreite !: (125) II 315 III: 100
630 800 1000 1250 16900
100) (630) 630 800 S800 1000
800) 1000 12560
1259 1600
1600 2000
VII. Schnelläufermühlen Scheiben- und Stifischeibenmühlen Scheiben! oder äußerer Korbdurchmesser: 315 400 500 630 8090 1000 Schlagklorbmühlen Schlagkorbdurchmesser: 20090 2500 28090: Schlagkreuzmühlen, Schlägermühlen Schlagwerktdurchmesser: 630 16606 2000 25090 Schlägermühlen mit Luftstromsichtung Schlagwerkdurchmesser:; 630 800 1600 2000 2500
VIII. Fremdkraftmühlen Pendelfliehkraftmühlen
größter Mahlringdurchmesser: 1600 2000 2240
B. Federrollenmühlen a) mit waagerechter Achse größter Mahlringdurchmesser: 630 b) mit senkrechter Achse größter Mahlringdurchmesser: 400 1250 1600 2000
C. Kugelringmühlen a) Fliehkraft mit waagerechter Achse größter Mahlringdurchmesser: 630 b) Fliehtrast mit senkrechter Achse größter Mahlringdurchmesser: 1250 1600 2000 e) Federdruck mit senkrechter Achse größter Mahlringdurchmesser: 1250 1600 2000
200 1250
250
1600
630 800 1000 1250 1600
S0 1600 1250
1000
630 800 10090
00 530
S800 1000 1250
630 800 1000
100 630 809 1000
IX. Schwerkrafttrom mel mühlen
A. Kugelmühlen (Siebtugelmühlen)
lichter mittlerer Mahlbahndurchmesser: 600 1200 1400 1609 1800 2000 2600 2800 3000
B. Trommelmühlen für satzweise Mahlung
lichter Durchmesser der ungepanzerten Trommel: 800 1000 1200 1400 1600 1800 2200 2400 2600 2800 3000
C. Rohr⸗ und Mehrkammerrohrmühlen a) sichterlose Mühlen lichter Durchmesser der ungepanzerten Trommel: 1200 1400 1600 1800 2000 2200 2600 2800 3000 b, Becherwerksumlaufmühlen lichter Durchmesser der ungepanzerten Trommel: 1200 1400 1600 1800 2000 2200 2600. 2800 3000 ch Luftstrommühlen lichter Durchmesser der ungepanzerten Trommel: 1200 1400 1600 1800 2000 2200 2600 2800 3000 . Die Hersteller sind berechtigt, an Stelle einer vorgeschrie⸗ benen Größe eine Größe ihrer jetzigen Fertigung vorläufig weiterzubauen, die der vorgeschriebéenen Größe nahekommt— Die vorgesehenen Ersatzgrößen sind der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der Wirt— schaftsgruppe Maschinenbau, Berlin Wo, Marburger Str. 3, unverzüglich zu melden und bedürfen deren Anerkennung.
Die Herstellung von Ersatzteilen und die Ausführung von
800 2209
1000 2400
600. 2000
1000 2400
1000 2400
1000 2400
Walzenbreite: 315 400 500 630
Reparaturarbeiten bleiben von der Anordnung unberührt.
100 500 630 800 1000 1250 1600 630 800
156 3 zur Aen. 26568 zur Annahme von Veterinärpraktikanten für dse
Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 103 vom 6. Mat 1944. 2.2
§8 4
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der Wirt⸗ schaftsgruppe Maschinenbau Austunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa er— forderliche Prüfungen zu gestatten.
855
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an die Arbeits— gemeinschaft „Aufbereitungsmaschinen“, Berlin W550 Mar— burger Straße 3, einzureichen.
86
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 58 19, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren— verkehr bestraft.
§7
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedh und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal— tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luzem— burg und im Bezirk Bialystok.
Gleichzeitig tritt hiermit die Anordnung Nr. 11 des Bevoll— mächtigten für die Maschinenproduktion für die Normung und Typisierung von Grobkeramikmaschinen für die Naß— bearbeitung von Steinen und Erden vom 26. Juni 1916, Ziffer J, 2 bis 4 und 6, außer Kraft.
Berlin, den 22. April 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Bevollmächtigter für die Maschinenproduktion.
Karl Lange.
Nichtamtliches Deutsches Reich Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 4. Mai 1944 verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de Steensen-⸗Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.
—
Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Pro— fessor Dr. Slavtscho Sagoroff, hat Berlin am 1. Mai d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Legationssekretär, Herr Dr. Ivan Zlatin, die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nr. des Reichsministerialblatts vom 28. April 1944 ist so⸗ eben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2, Breite Straße 37, zu beziehen. Inhalt: J. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über die Aufhebung von Finanzämtern im Ober⸗ sinanzbezirk Hamburg. Zweite , , über Aenderung der , über den Verlauf der Seezollgrenze. 2. Veterinär— wesen: Bekanntmachung zur Aenderung des Perzeichnisses der Ausbildung in der Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau zugelassenen Schlachthöfe.
Postwesen Verzeichnis der Posttimter mit Postleitzahl erschienen
Das vor einiger Zeit angekündigte, für den Handgebrauch bestimmte Verzeichnis der Postämter des Reichspostgebietes mit Angabe der Postleitzahl ist jetzt erschienen und kann durch die Postämter bezogen werden (Preis 19 Rpfz.
Das im Reichspostministerium bearbeitete Verzeichnis ent⸗ hält die Namen sämtlicher Postämter im Reich (ausschließlich GFeneralgouvernement und Protektorat). Die Postleitzahl soll bei allen Postsendungen — auch bei Paketen — in der Anschrift und bei den Absenderangaben in einer kreisförmigen Umran—
dung oder — bei Maschinenschrift — in Klammern links neben
der Bezeichnung des Postorts niedergeschrieben werden. Ihre Angabe trägt wesentlich zur schnellen und sicheren Beförderung der Sendungen bei. In naher Zeit wird noch ein volstän— diges Ortsverzeichnis sämtlicher Postämter und ⸗—amtsstellen, der Bahnhöfe, der Schiffsanlegeplätze und Flughäfen in Groß deutschland einschließlich Generalgouvernement und Protekto— rat mit Angabe der Postleitzahl herausgegeben werden.
Postspar kassendienst
Das Postsparbuch ermöglicht die Einahlung und Abhebung von Spargeldern bei jeder Postdienststelle des Großdeutschen Reichs. Das ist namentlich jetzt, wo viele Volksgenossen zur Aenderung des Wohnorts gezwungen sind, für die Postsparer vorteilhaft. Das Postsparbuch sollte daher, und zwar getrennt von der zugehörigen Ausweiskarte, bei Terrorangriffen stets gesichert untergebracht werden. Zur Abhebung von Sparbträ⸗ gen dienen in erster Lime die Rückzahlungsscheine, die in Heft— form geliefert werden. Um Ungelegenheiten bei kriegsbeding— ten Verzögerungen in der Lieferung zu vermeiden, empfiehlt es sich, neue Rückzahlungsscheine rechtzeitig vor Verbrauch des alten Heftes zu bestellen. Postsparer, die häufiger Spar⸗ beträge abheben, können vorsorglich gleich zwei Hefte mit Rück— zahlungsscheinen bestellen. Die Bestellungen, zu denen die Rückseite des Titelblattes der Hefte zu verwenden ist, werden bei Benutzung der am Postschalter erhältlichen besonderen Postsparkartenumschläge gebührenfrei befördert,
3 Neue Sondermartken
Der Reichspostminister gibt sechs Sondermarken „Kamerad⸗ schaftsblock der Deutschen Reichspost“ heraus. Die Marken zeigen zum Teil die gleichen Bilder wie die der Ausgabe 1939, jedoch in neuen Farben, und zwar: 5 4 Rpf. Briefträgerin in dunkelblauer Farbe, 8 12 Rpf. Postkutsche in schwarzgrauer Farbe, 12 18 Rpf. Feldpost im Osten in roter Farbe, 16 * 24 Rpf. Geländefahrer in grüner Farbe, 20 4 30 Rpf. Postkutsche in hellblauer Farbe, 34 4 36 Rpf. Segelflugwerk⸗ stätten in dunkelvioletter Farbe. Die Entwürfe stammen von dem Graphiker von Axster⸗Heudtlaß. Der Beginn der Ausgabe wird an den Schaltern der Postämter bekanntgegeben.
zeitige Verlust der Arbeitskraft, tätigen Menschen darstellt.
Aus der Verwaltung . Sozialerholungswert der deutschen Rentenversicherung Eine der häufigsten Ursachen für soziale Not ist der vor— t. die das wertpollste Gut des . d Infolgedessen begnügt sich die In— validenversicherung und Angestelltenversicherung nicht damit,
Renten zu gewähren, sondern sie sorgt nach Möglichkeit dafür, daß eine rechtzeitige Heilbehandlung den frühzeitigen Verlust der Arbeitsfähigkeit
verhindert. Neuerdings sind nun die
Stellen, die die Rentenversicherung durchzuführen haben, d. h.
U
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 103 vom 6. Mai 1914. S.
—
die Versicherungsanstalten und die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, dazu übergegangen, nicht nur Heilkuren, son dern auch Erholungskuren zu übernehmen.
Vor dem Kriege blieb es jedem einzelnen überlassen, sich seinen Erholungsurlaub selbst zu gestalten oder eine schöne KdF⸗Reise mitzumachen. Im Kriege stehen jedoch einem Er— holungsurlaub zuweilen Schwierigkeiten entgegen, die es dem einzelnen manchmal unmöglich machen zu verreisen. Mitunter glaubt er auch, aus einer großen Verantwortung für seine Arbeit sich davon nicht freimachen zu können, und schiebt des— halb einen notwendigen Urlaub immer wieder hinaus. Es war deshalb notwendig, besonders erholungsbedürftigen Volksgenossen rechtzeitig die Möglichkeiit zu geben, einmal auszuspannen, um zu verhindern, daß aus Ueberarbeitung Krankheit und aus Krankheit Arbeitsunfähigteit wird. Die Reichsregierung hat deshalb die Träger der Rentenversicherung schon 1911 ermächtigt, Erholungskuren für versicherte Männer und Frauen durchzuführen, die durch die Anstrengungen der Kriegsarbeit erholungsbedürftig geworden sind. Die Renten— versicherung hat für diesen Zweck das sogenannte Sozial— erholungswerk geschaffen, in dem möglichst viele Volksgenossen, die der Invalidenversicherung oder Angestelltenversicherung an—
gehören, Erholung finden sollen, ohne Rücksicht darauf, ob sie in der Rüstung oder in der Landwirtschaft arbeiten. Trotz der Schwierigkeiten, die sich vor allem aus der Beschaffung von Quartieren für diese Erholungsbedürftigen ergaben, ist es ge— lungen, im Jahre 1913 329 32 Versicherten einen Erholungs— aufenthalt zu gewähren gegenüber 265 60 im Jahre 19412, in dem das Sozialerholungswerk geschaffen worden ist.
Sozialausgleichsabgabe der Ostarbeiter
Die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter sind durch die Ver- vom April 1944 neu geregelt wor⸗
ordnung des Ministerrats für 25. März 1911 mit Wirkung ab 1. den. Ostarbeiter sind dieser pflichtig. Sie fallen in die der Sozialausgleichsabgabe. trägt 15 vom Hundert des Arbeitslohns. aber vor Berechnung der Sozialausgleichsabgabe um 39.5. monatlich, kürzen. führungsverordnung des Reichsministers der Finanzen 19. April 1914, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht ist.
die Reichsverteidigung
Verordnung gemäß lohnsteuer⸗
Steuergruppe
vom
Wir tschaftstei
Spinnstoff- Wäsche- und Kleidersammlung 1941 Der Reichskommissar für die Altmaterialerfassung, Hans Heck, hat zur Spinnstoff⸗ Wäsche- und Kleidersammlung 1514 aufge— rufen und fordert alle deutschen Männer und Frauen, die noch nicht oder nur unwesentlich vom Feindterror betroffen wurden, auf, alles, was sie an Altspinnstoffen (Lumpen, Hadern). Wäsche und Kleidung aller Art im eigenen Haushalt oder in der Betriebsgemeinschaft entbehren können, in der Zeit vom bis 27. Mai in den Annahmestellen der Partei abzugeben. Er weist darauf hin, daß es auch auf dem Bekleidungsgebiet trotz aller Schwierigkeiten gelungen ist, durch die Auswertung neuer Erfindungen und vor allem durch eine wohldurchdachte Planung und Lenkung zu erreichen, daß Front und Heimat weit hesser ausgerüstet und versorgt sind als im ersten Weltkrieg. Darüber hinaus war es möglich, durch freiwillige Spenden aus der Textilreserve der deutschen Haushaltungen Millionen aus— ländischer Arbeiter, die zum Teil total abgerissen zum Arbeits- einsatz nach Deutschland kamen, mit hrauchbarer Arbeitsklei⸗ dung zu versorgen. Wenn auch eine nicht unerhebliche Anzahl Volksgenossen infolge des Feindterrors ihr letztes Hab und Gut verloren hat, so ist gemessen am Gesamtbesitz des deutschen Volkes an Spinnstofferzéugnissen aller Art doch nur ein ver⸗ hältnismäßig kleiner Teil vernichtet worden, Durch frei⸗ willige Spenden zur Spinnstoff-, Wäsche- und Kleidersammlung Ill aus den Haushaltungen und Betrieben wird es, wie der Reichskommissar zum Ausdruck bringt, auch weiterhin möglich sein, trotz erhöhter Anforderungen die ausreichende Versorgung von Front und Heimat mit allen notwendigen Spinnstoff⸗ erzeugnissen zu gewährleisten.
Zu den technischen Einzelheiten der neuen Sammelaktion ist zu sagen, daß die Sammlung von der Partei unter Leitung des Reichsbeauftragten der NSDAP, Heck, im ganzen Reich unter Beteiligung aller Parteigliederungen durchgeführt wird. Es werden 35 006 bis 146000 ÄUnnahmestellen errichtet, so daß jeder seine Spende selbst abliefern und den Spendenschein als Ehrenurkunde empfangen kann. Rund 169 60 ehrenamtliche Helfer werden in den drei Wochen vom 7 bis 27. Mai ih re Freizeit in den Dienst der Partei stellen, damit auch die neue Spinnstofssammlung zu einem Bekenntnis der Heimat für den zukunftentscheidenden Kampf wird. Wenn wegen Krankheit oder aus beruflichen Gründen die persönliche Ablieferung von Spenden in den Annahmestellen nöcht möglich ist, erfolgt die Abholung und die Zustellung der Quittung durch die HJ. Auf den Annahmestellen übernisimt die NS⸗Frauenschaft wieder das verantwortungsvolle Amt der Sortierung des abgelieferten Altmaterials. Die noch tragfähige Kleidung und brauchbare Wäsche wird gereinigt, repariert und umgearbeitet, um dann in Lager zu wandern, aus denen die Bedürftigen rasch versorgt werden können. Mit der Spinnstoff-, Wäsche- und Kleider sammlung verbunden ist eine Sonderaktion der Hitlerjugend mit dem Ziele, die Zivilkleidung der früheren inzwischen ein— geßogenen Kameraden sowie die HJ⸗Uniformen und -Uniform— teile zu erfassen, um für die heranwachsende Jugend Kleidung, Uniformen und auch Ausrüstungsgegenstände in ausreichendem Maße zur Verfügung zu haben.
Es mag noch besenders darauf hingewiesen sein, daß irgend⸗ welche Zwangsmaßnahmen zur Erfassung der entbehrsichen Spinnstoffe und Kleidung, wie sie in England und Amerika angekündigt bzw. bereits stattgefunden haben, selbstverständ— lich nicht in Frage kommen und auch nicht notwendig sind, weil das deutsche Volk immer freiwillig geleistet hat, was die Füh⸗ rung zur Sicherung des Sieges braucht.
Facharbeiter für die Aufbauschlachten nach dem Kriege Zur Berujsaufklärung für den Schulschlußjahrgaung 1915
Gegenwärtig wird zum sechsten Male in Zusammenarbeit der Hitler-Jugend und der Arbeitsämter mit Unterstützung von Partei, Staat und Wirtschaft eine Aufklärungsaktion zur Be— rufswahl der Jugend begonnen. Sie will der Oeffentlichkeit die besondere Bedeutung der Berufswahl als wichtige Lebens— entscheidung bewußt machen und die Aufmerksamkeit der 1915 zur Schulentlassung kommenden Jungen und Mädel und ihrer Eltern auf die Berufe lenken, die vordringlich Nachwuchs be— nötigen. In allen Gebieten werden entsprechende Veranstal—
tungen durchgeführt, Kundgebungen, stunden. Wie in diesem
Jugendführers des Deutschen Reiches, land“, aussührt, kann die ganz besonderer sichere Sieg unserer Waffen eröffnet für jedermann in jedem Beruf die dentbar besten Zukunstsaussichten. Vielleicht denkt dieser oder jener, daß die Lehre heute an Wichtigkeit eingebüßt habe, da man sich ja doch in absehbarer Zeit freiwillig Wehrmacht melden und dann Soldat werden wird. über aber ist zu betonen, daß genau so wichtig wie ertüchtigung heute die Berufsausbildung ist, und zwar nicht nur für die Gegenwart, sondern vor allem auch für die
„Das junge Jugend im fünften Kriegsjahre mit
lich sind. Kriegswirtschaft. gen erhalten, sondern rufsausbildung. ten nach dem Kriege schlagen werden, zählen in erster Linie jene Jungen, die heute vor der Berufsivahl stehen. Aufbau im Frieden wird allem anderen voran ein Nachwuchs
nur durch jahrelange sorgfältige
tüchtiger
wollen.
ausrüstung auf beruflich gut vorgebildete Rekruten angewiesen.
So zeigt sich für Krieg und Nachkriegszeit die hervorragende Dabei gilt denjenigen Beruf zu ergreifen, zu dem er ein Höchstmaß an Eignung mitbringt und in dem zugleich der meiste Nachwuchs benötigt wird. Um der Jugend eine rich⸗
Bedeutung der Berufserziehung unserer Jugend. es für den einzelnen,
tige Vorstellung vom Berufsleben zu vermitteln, wird danach gestrebt werden, daß Fachleute im Rahmen der Berufsaufklä⸗ rungsaktion den Jugendlichen aus der Arbeitswelt erzählen. Meister und Lehrgesellen, ältere Berufstätige, Sieger aus dem Kriegsberufswettkampf, Männer, die sich in' der Kriegswirt⸗ schast durch Leistungen ausgezeichnet haben, werden dazu immer gern bereit sein. Auch Berufsbesichtigungen im Be— triebe oder auf dem Lande sind vorgesehen.
Die Abgeltung von Bagatellschäden aus feindlichen Angriffen
Zur Frage der Behandlung der sog. „Bagatellschäden“ hat das Reichskriegsschädenamt erneut Stellung genommen. Nach den Bestimmungen zur Kriegssachschäden-Verordnung kann die
Feststellungsbehörde Schäden, die so gering sind, daß sie im
Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Geschädigien eine Ent— schädigung nicht rechtfertigen, unberücksichtigt lassen. Diese Möglichkeit wurde geschaffen, um die Feststellungsbehörden von Kleinigkeiten zu entlasten und das Verfahren zu vereinfachen. Sie soll, wie die neue Entscheidung des Reichskriegsschäden⸗ amts erklärt, nicht etwa zu eingehenden Ermittlungen über die wirtschaftlchen Verhälnisse des Geschädigten führen. Denn dies würde nicht eine Vereinfachung, sondern eine Erschwerung des Verfahrens bedeuten. Die Berüchsichtigung der wirtschaftlichen Lage des Geschädigten besagt ferner nicht, daß die Erstattung von Beträgen, deren Tragung dem Geschädigten zuzumuten ist, allgemein abgelehnt werden könnte. Denn es ist keineswegs beabsichtigt, den Anspruch auf Entschädigung in eine soziale Fürsorgemaßnahme zu verkehren. Die Bagatellvorschrift wird jedoch z. B. in Frage kommen, wenn bei einem Schadensobjekt von vielen Tausend Reichsmark Gegenstände, die nur wenige Reichsmark wert sind, aufgeführt werden oder wenn nach einem Großangriff, der zahllose Volksgenossen um Heim und Habe brachte, ein einzelner nur wegen geringfügiger Gegen— stände Ersatz beantragt oder wenn ein reicher Hausbesitzer einige wenige Dachziegel auswechseln lassen muß und dafür Entschädiguno jordert. Selbstverständlich ist es andererseits durchaus möglich, daß eine Häufung kleinerer Schäden ins— gesamt eine Summe ergibt, die eine weitere Ablehnung der Entschädigung nicht mehr in Frage kommen läßt.
Wirtschaft des Auslandes
Erfolgreiche Anleihezeichnung in Frankreich
Paris, 5. Mais Die Zeichnungen auf eine 31 „* Anleihe in Höhe von 19 Mrd. ffrs, die für die Kapital- und Versicherungs—⸗ gesellschaften vorgesehen ist, wurde erfolgreich geschlossen. Kurz vor Schluß der Zeichnung lagen 8,5 Mrd. ffrs vor, dann kamen aber noch Zeichnungen von mehr als 1,5 Mrd. ffrs ein, so daß ein Betrag von über 10 Mrd. zustande kam.
Erhöhte Zoll- und Verbrauchsabgaben in Dänemark
Kopenhagen, 5. Mai. Die Zoll- und Verbrauchsabgaben er⸗ brachten in Dänemark im ersten Monat des neuen Finanz⸗ jahres 71,25 Mill. Kr, d. s. 20 Mill. Kr mehr als im April I943, als die Staatseinnahmen aus den genannten Abgaben 57 Mill. Kr betrugen.
Neues Gesetz zum Wiederaufbau der finnischen Handelsflotte
Helsinki, J. Mai. Der finnische Reichstag hat ein neues Gesetz über die Zukunftsentwicklung der finnischen Handelsflotte an⸗ enommen. Danach ist mit Wirkung vom 1. Januar 1911 ,. vom Reingewinn bei Schiffs ver käufen als auch von der bei Schiffsverlusten ausgezahlten Versicherungssumme eine Sondersteuer von 35 an den Reedereifonds der Bank von Finnland abzuführen. Die hierdurch angesammelten Mittel kind zur Wiederbelebung der finnischen Handelsflotte bestimmt,
die im Laufe des Krieges einen Teil ihres Schiffs raumes ver⸗ loren hat. Zugleich sind nach dem neuen Gesetz Reeder, die bei Schiffsverlusten die ganze Versicherungssumme bei der Bank von Finnland hinterlegen, im Falle neuer Schiffs an käufe von jeder Besteuerung befreit. Falls sie jedoch bis zwei Jahre nach dem Krieg kein neues Schiff erworben haben, ist die gesamte inzwischen fällig gewordene Steuer nachzuzahlen. ᷣ
Mit diesen gesetzlichen Maßnahmen a fg noch keines⸗ falls die große Nachkriegsaufgabe der finnischen Schiffahrt als gelöst, doch dürfte damit eine gesunde Basis geschaffen sein, um nach dem Kriege die Handelsflotte wenigstens wieder im euro päischen Seeverkehr auf eine konkurrenzfähige Höhe entwickeln zu können.
Der schweizerische Außenhandel im 1. Quartal 1944
Zürich, 2. Mai. Der schweizerische Außenhandel im ersten Vierteljahr 1941 hat bei der Einfuhr eine Verminderung er⸗ fahren, während mengenmäßig bei der Ausfuhr eine Erhöhung eingetreten ist. Wertmäßig ist die Ausfuhr gesun ken. Die Ein⸗ fuhr stellte sich auf 83 111 Wagen zu 10 t im Werte von 374,0) Mill. sfrs gegen Si 817 Wagen im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres im Werte von 481, Mill. sfrs. Die Ausfuhr erreichte im ersten Vierteljahr 1944 9470 Wagen zu 10 t im Werte von 350,1 Mill. sfrs gegen 777? Wagen im Werte von 374,9 Mill. sfrs i. V. Die Passivität der schweizerischen Sandelsbilanz be⸗ lief sich im ersten Vierteljahr 19 auf 23,9 Mill. frs gegen 166, Mill. irs im Vorjahr und gegen 28238 Mill. sfrs in den ersten drei Monaten 1940.
und unterliegen Die Sozialausgleichsabgabe be⸗ Der Arbeitslohn ist
um 9m -l wöchentlich oder um 1,50 „M täglich zu Weitere Einzelheiten ergeben sich aus einer Durch-
Elternabende und Film- ü Zusammenhang Bannführer Leopold Ost von der Reichsjugendführung in dem amtlichen Organ des Deutsch⸗
Zuversicht an die Berufswahl herangehen. Der
zur Demgegen⸗ die Wehr⸗
( 3u⸗ kunft, in der, tüchtige deutsche Facharbeiter einfach unenthehr⸗ Facharbeiter bilden jetzt auch das Rückgrat unserer Man wird sie niemals von heute auf mor—
Be⸗ Zu den Facharbeitern, die die Äufbauschlach⸗
Für den
in der Landwirtschaft, im Bergbau, in den Bau- berufen gebraucht; es werden Kaufleute benötigt, es muß ge⸗n nügend Rachwuchs in den Verkehrsberufen sein, man braucht Jungen für die Binnenschiffahrt und solche, die zur See fahren Es kommt hinzu der Bedarf an tüchtigen Lehrern, Ingenieuren, Technikern, Chemikern und Beamten“ Alle Wehr⸗ machtteile sind bei dem hohen technischen Stand der Truppen⸗
Juden beherrschten den ungarischen Handel
Budapest, 5. Mai. Die gewaltige Verjudung des Budapester Handels geht mit erschreckender Deutlichkeit aus der Angabe hervor, daß sich rund 66 “ der Budapester Kaufläden in jüdi⸗ schen Händen befanden, so daß jetzt von den etwa 30 000 Ge— schäften 18 000 geschlossen werden mußten.
Neben dem Handel waren es vor allem das Geldwesen und die Industrie, die stark verjudet waren. Im März 1941 betrug der Hundertsatz der Juden nach den Angaben des Budapester Regierungskommissariats bei den Kreditanstalten 37, bei den Privatbanken und Wechselgeschäften 46,5 . In der Beklei⸗ dungsindustrie des Landes belief sich der jüdische Anteil auf I9, 5 „6, in der Holz⸗ und Knochenindustrie auf 43, „, in der Filmindustrie sogar auf 18,5 ½“ ,. Beim Viehhandel waren 41,4 M, beim Stoff⸗ und Kleiderhandel 16,2 “4, und beim Handel mit Holz⸗, Leder und Kunstartikeln sowie mit Papierwaren, Schreib⸗ und Zeichenartikeln 49,8 . Juden. Im Holzhandel und Handel mit Mineralien und forstwirtschaftlichen Erzeug— nissen gab es schließlich 54,3 * Juden.
Alle diese Zahlen beweisen, wie tief bereits die Juden in das ungarische Wirtschaftsleben eingedrungen waren und wie not— wendig neben der Schließung der jüdischen Geschäfte die Ver— ordnungen über das Verbot der Beschäftigung von Juden in industriellen, gewerblichen, handels- und landwirtschaftlichen Betrieben war.
Die Wirtschaftsentwicklung in den japanischen Südgebieten
Schanghai, 3. Mai. Wirtschaftsdienst von Domei hat auf Grund verschiedener Aeußerungen von hohen japanischen Beamten in Nanking und in den besetzten japanischen Süd— gebieten eine Uebersicht über die Wirtschaftsentwicklung dieser Gebiete gegeben.
In der. Abhandlung über Indochina heißt es, daß die dorti— gen Behörden keine Mühe scheuten, um die landwirtschaftliche und industrielle Produktion ihres Landes zu erhöhen. So se vor allem an eine Ausdehnung der Rohbaumwoll- und Baum— wollgarnproduktion gedacht. Shbwohl die Erzeugung von Reis und anderen Stapelprodukten infolge der kriegsbedingten Ver— hältnisse mehr oder weniger im Äbnehmen sei, habe man in Indochina größte Anstrengungen gemacht, um das Produktions— niveau zu steigern. Trotz aller kriegsbedingten Hemmnisse habe daher Indochina seine Exporte nach Japan aufrecht— erhalten können und die Bedingungen des Abkommens von 1913 und des neuen Abkommens zwischen Tokio und Hanoi ein— gehalten.
Anter allen Ländern der unter japanischem Einfluß stehen— den südlichen Gebiete konnte Thailand die größte Stabilität behaupten. Die Steigerung der Rohbaumwollproduktion, die im Rahmen eines Fünfjahresplanes gefördert wurde, habe sich schon im zweiten Jahr positiv bemerkbar gemacht. Im ersten Jahr dieses Fünfjahresplanes hatte Thailand seine Rohbaum— wollproduktion fast verdoppeln können. Man erwarte daher, daß bei Abschluß des Fünfjahresplanes die Rohbaumwoll— produktion nicht nur ausreicht, um den einheimischen Bedarf zu decken, sondern daß auch noch Ueberschüsse für die Ausfuhr vorhanden sein werden. Parallel mit der Steigerung der Rohbaumwollproduktion schreite auch die Spinnerej-Industrie ständig fort. Webstühle und Spindeln wurden aus Japan eingeführt, so daß eine feste Grundlage für die Entwicklung der Textilindustrie in Thailand geschaffen sei. Auch andere Industriezweige in Thailand, z. B. die Seiden- und Teder— industrie, haben in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung erlebt.
Der Kriegseinsatz der Philippinen konzentriert sich haupt⸗ sächlich auf eine Steigerung der Lebensmittelproduktion. Ein großer Teil der Rohrzuckerpflanzungen wurde mhe— eit ümge⸗ wandelt und für andere lebenswichtige Nahtungsmpttel zur Verfügung gestellt.
In Burma seien die allgemeinen Lasten für die Bevölkerung stärker als in den andereen japanischen Südgebieten, weik Burma zur Zeit an der Front des großasiatischen Kriegsschau⸗ platzes liegt. Da Japan 3. Z. militärische Operationen gegen Indien führt, hänge es stärker denn je von Burmas Ärberts—
Der
kräften, seinen Transport- und anderen Materialmöglichkeiten
ab. Trotz der verschiedensten Schwierigkeiten, die sich der Re— gierung von Burma entgegenstellen, hat sie nichts unter— lassen, um die Lebensverhältnisse der breiten Masse zu heben. Ein umsassender Plan zur Steigerung der Reisproduttion liege bereits vor, der eine 50 Hige Steigerung der Reiserzeugung
gegenüber dem Vorjahr zum Inhalt hat.
Vereinfachung des Zollsystems zwischen Japan und Mandschukuo
Tokio, 5. Mai. Das japanische Informationsamt gibt eine Vereinbarung zwischen Japan und Mandschukuo bekannt, wo⸗ nach ab 1. Mai für japanische Waren in Mandschukuo keine Zölle mehr erhoben werden. Auch die Ausfuhrzölle Man— dschukuos für die Ausfuhr nach Japan fallen weg. Das Zoll⸗ verfahren zwischen den beiden Ländern wird weiter vereinfacht und damit die schon seit Beginn des Jahres angestrebte Zoll⸗ erleichterung fortgesetzt. Das Zollverfahren für Reisende wird gemildert, auch die Devisenkontrolle wird vereinfacht. Ausge⸗ nommen sind aber Rohstoffe. In diesen Fällen behält sich Mandschukuo bei der Einfuhr aus Japan die Erhebung von Beiträgen zum Ausgleichsfonds vor, wenn zwischen den beiden Ländern Preisunterschiede für den betreffenden Rohstoff be⸗ stehen.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, H. Mai. (D. N. B. Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. Zürich 578,90 G., sSs0, 10 B., Oslo 567,60 G., 56s, 89 B., Kopen—⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 986,90 G., 99,10 B., Madrid 236,65 C., 236,95 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24798 (G6. 25,02 B., Paris 49,95 G., 0, 05 B., Stockholm Ih, 60 G., 95, 8o B., Brüssel 399, 60 G., 4090,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30, 53 B., Athen 16,68 G.; 16,72 B.
Budapest, 5. Mai. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 186,29, Bukarest 278 , Helsinki 6, 99, London — —, Mailand 17,77, New Jork — —, Paris 6„Sl, Prag 13,62, Preßburg II, 7, Sofia 4.1572, Zagreb 6,89, Zürich S6, 26.
London, 5. Mai. (D. R. B. New York 1,027 . — 4,0314, Spanien (offiz.) 41,00, Montreal 4,13 — 4,47, Schweiz 17, 30 - 17,46, Stockholm 16,85 — 16,99, Buenos Aires offiz. — —, Rio S3 645, Schanghai Tschungking-⸗Dollar — —
Amsterd am, 5. Mai. (D. N. B. JI12. 00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin — , London ——, New York — —, Pari
Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 13,53 — 413,71, Helsinki — — Italien (Clearing) Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen — —, Stockholm 4481 — 44,990, Prag — —
Zürich, 6. Mai. (D. N. B.) J11. 40 Uhr. Paris 6,25, London 17,6, New York 4,30. Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,57 VB., Madrid 39,75 B., Holland 229,37, Berlin 172,55, Lissabon 17,30, Stockholm 102,633, Oslo 98, 6219, Kopenhagen bs 7 *, Sofig e371, Prag 17,25, Budapest 1604,50, Zagreb seUlss. Istanbul 3,590 B., Bularest 2,12, Helsinkt. 8,75 Preßburg 15,00, Buenos Aires 97, C0, Japan 161,00, Rio 22,00 ð.
— —
London, 8. Mai. (D. N. B.) Silber Barren Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 166/—
/ 1
— c —
(
prompt 25, a