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Neichs ⸗ und Staatsanzeiger Rr. 104 vom 10. Mai 1944. 6. 2
Mirtschaftsteil
Sparen bedeutet Stärkung des Kriegspotentials
Reichsbank vizepräsident Kurt Lange sprach anläßlich eines Betriebsappells der Hamburger Sparcasse von 1827 über aktuelle Fragen der Gegenwart. Nach einer Würdigung der Verdienste der deutschen Sparkassen in der Propagierung des Spargedenkens umriß Vizepräsident Lange in großen Zügen das System unserer Kriegsfinanzierung. Wichtig sei eine aus- reichende Bildung von Sparkapital. Dadurch könne der Staat eine maßvolle Steuerpolitik betreiben und den Notenbank- kredit in verhältnismäßig bescheidenen Grenzen halten. Durch weitgehenden Konsumverzicht trage der Sparer zu einer Pro- duktionsvermehrung in der Rüstungsindustrie bei, so daß also heute Sparen bedeute, das deutsche Kriegspotential zu stärken. Der Sparer trage aber auch zur Stabilerhaltung der Währung bei und helfe dem Reich den Sieg zu erringen, der allein die Erhaltung aller Werte verbürge. Deutschland und Europa wür- den im Falle eines Sieges der Feindmächte nur zum Aus- beutungsobjekt fremder Interessen werden. Was übrigens den Morgenthau-Plan betreffe, so gelte für ihn das gleiche wie für die projekte von White und Keynes, daß man nämlich mit Hilfe künstlicher Währungskonstruktionen niemals bestehende wirtschaftliche Mißstände beseitigen könne.
Auf alle Feindmärchen von einer Sonderbesteuerung oder ganzen oder teilweisen Beschlagnahme der Sparguthaben jetzt oder nach Kriegsende habe der deutsche Sparer selbst immer die einzig richtige Antwort gegeben, indem er erst recht jede Freimark zur Sparkasse oder Bank getragen habe. Dieses Ver- trauen würde nicht enttäuscht werden, denn der heutige Staat habe nicht nur den Willen, sondern auch die Macht, die Wäh- rung unter allen Umständen stabil zu halten. Vizepräsident Lange betonte die hohe Einsatzbereitschaft der Hamburger Geld- und Kreditinstitute in den Hamburger Terrortagen. Das deutsche Kreditwesen habe hier und in allen anderen deut- schen Städten durch seine Haltung und Leistungen bewiesen, daß es die Stellung innerhalb unseres Volkes verdiene, die ihm auf Grund seiner Aufgaben zukomme. Die Deutsche Reichs- bank sei bestrebt, in allem vorbildlich zu sein. Sie werde zu- saramen mit den deutschen Kreditinstituten so wie bisher auch in Zukunft jeder Belastungsprobe standhalten.
Probleme der Rüstungspolitik
In einer von der Gauwirtschaftskammer Westfalen-Süd in Soest veranstalteten Industrieversammlung sprach Rechts- anwalt Dr. Roesen, Berlin, vom Reichskommissar für die Preisbildung über „Probleme der Rüstungspreispolitik!. Er führte u. a. aus:
Die Preispolitik hat die Aufgabe, durch stetige Preise die Kaufkraft der Löhne zu sichern und zur Sicherung der Wäh- rung beizutragen. Der Rüstungspreispolitik sind darüher hinaus die weiteren Aufgaben gestellt, im Rahmen der Preise für eine gesunde Kriegsfinanzierung zu sorgen und die tech- nische Leistung zu steigern. Die technische Leistung kann von der Preisseite her nur durch feste, einheitliche Preise gesteigert werden, wobei von Amts wegen ein angemessener Preisdruck ausgeübt werden muß. Denn da in der totalen Kriegswirt- schaft der freie Wettbewerb ausgeschlossen ist, können sich auch keine freien Leistungspreise entwickeln. Wenn man feste, einheitliche Preise bildet, daß der schlechte Hersteller alles aus seinem Betrieb herausholen muß, um auszukommen, und der gute Hersteller einen entsprechenden Leistungsgewinn er- zielt, wird sich jeder Hersteller bemühen, am Rohstoffeinsatz zu sparen und die Fertiggungszeiten zu verkürzen.
Sobald Rüstungsgüter serienmäßig hergestellt werden,
werden für sie von einem bei dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion bestehenden Arbeitsstab, in dem der Reichskommissar für die Preisbildung mitwirkt, Einheits oder Gruppenpreise festgesetzt. Die Einheitspreise und die Preise der niedrigsten Preisgruppen sind steuerlich begünstigt. Auf dem Gebiet der Unterlieferungen streuen die Kosten manch— mal derart, daß obligatorische Einheits- und Gruppenpreise nicht gebildet werden können. Deshalb werden in solchen Fällen fakultative Gruppenpreise festgesetzt, bei denen es den Lieferern überlassen bleibt, ob sie weiter zu ihrem bisherigen zuverlässigen Preis liefern oder in einem der Gruppenpreise eintreten wollen. Dieses Wahlrecht der Lieferer steht unter der Regel des S 22 KwWVoO., nach der die Preise gemäß den Grundsätzen der kriegs verpflichteten Volkswirtschaft gebildet werden müssen.
An sich steht nichts im Wege, daß auch gebundene Preise durch Einheits- oder Gruppenpreise ersetzt werden. Da aber Verbandspreise bereits feste einheitliche Preise sind, ist ihre Umwandlung in Einheits oder Gruppenpreise nicht so dringend wie die Umwandlung von Kostenpreisen Es ist be— zeichnend, daß in anderen kriegführenden Ländern, z. B. Ame- ria, mit der Dauer des Krieges immer mehr die Nachteile von Kostenpreisen erkannt werden: Auch in Amerika werden in großem Umfang bisherige Kostenpreise durch feste einheitliche Preise abgelöst. Die Systematik der deutschen Preispolitik ist jedoch in Amerika nicht erreicht. Auch bei individuellen Er- zeugnissen, wie z. B. bei den vielen wechselnden Preßteilen aus Leichtmetall, werden feste einheitliche Preise angestrebt. Hierbei legt man Schwierigkeitsgrade aller möglichen Aus- führungen fest, die es gestatten, mit Hilfe einzeiner Formeln die jeweiligen Preise aus einer ein für allemal gültigen Tabelle abzulesen. An den Vortrag schloß sich eine lebhafte Aus— sprache, in der eine Reihe von Zweifelsfragen geklärt werden konnten.
Eröffnung einer Sonderschau „Altstoff ist Rohstoff“ in Wien
Das Landwirtschaftsamt Wien hat zusammen mit den staat- lichen Cewerbeförderungsdienst und dem Reichspropaganda— amt Wien eine Sonderschau unter dem Titel „Altstoff ist Roh- stoff“ zusammengestellt, die in ihrer Art über den örtlichen kahmen hinausragt. Zur Eröffnung waren viele Ehrengäste aus Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft erschienen. in seiner Begrüßungsansprache stellte der Leiter des Landes wirtschafts- amtes Wien, Ministerialrat Dr. Förster, die beiden Leit- gedanken dieser Sonderschau heraus, nämlich die Altstoffe auch in kleinsten Mengen zu erfassen und darüber hinaus mit den vielfach noch bestehenden Vorurteilen gegenüber dem Altmaterialhandel und der Altmaterialerfassung aufzuräumen. Jedermann müsse sich heute darüber im klaren sein, daß die Notwendigkeiten dieses Krieges dazu verpflichten, alle Alt- und Abfallstoffe zu nutzen und in den Dienst der Kriegs- produktion zu stellen. Von der entscheidenden Bedeutung der Altstoffe für den Rohstoffhaushalt und die Produktion sprach Direktor Hocke. Je mehr sich dieser Krieg seinem Höhepunkt nähere, um so größer müßten die Anstrengungen sein, die Alt- und Abfallstoffe selbst im kleinsten Haushalt zu erfassen. Trotz aller bisherigen Erfolge setzte diese Aktion jedoch noch eine beträchtliche Erziehungsarbeit voraus, welchem Zwecke auch die Sonderschau in erster Linie dienen wolle.
Sodann eröffnete stellvertretender Gauleiter Scharizer die Schau, die sämtliche Gebiete der Altstoffsammlung und verwertung enthält und in übersichtlicher, jedem Laien ver- ständlicher Form die einzelnen Arbeitsgänge vom Rohstoff bis
zum fertigen Produkt darstellt.
Wirtschaft des Auslandes
Dänemarks Außenhandel im 1. Vierteljahr 1944
Kopenhagen, 9. Mai. Die gesamte Einfuhr Dänemarks (vgl. DHD. vom 4. Mai 1944) stieg bekanntlich von 87,5 Mill. Kronen im Februar 1944 auf 95,9 Mill. Kr. im März d. J. Sie betrug im März 1943 119,7 Mill. Kr. Bei der Ausfuhr ist eine Steigerung von 110,ů,, Mill. Kr. im Februar d. J. auf 129,7 Mill. Kr. im März zu verzeichnen; sie betrug im März 1943 108,1 Mill. Kr. Die Mehrausfuhr betrug im Februar 1944 23,2 Mill. Kr., im März 1944 33,8 Mill. Kr. Im März 1943 war eine Mehreinfuhr von 11,5 Mill. Kr. vorhanden.
Im ersten Vierteljahr 1944 betrug die durchschnittliche Ein- fuhr 90,8 Mill. Kr. gegenüber 105,7 Mill. Kr. in der gleichen Periode des Vorjahres. Die durchschnittliche Ausfuhr des ersten Vierteljahres 1944 betrug 116,4 Mill. Kr. bzw. 90,6 Mill. Kronen. Im ersten Vierteljahr war somit eine Mehrausfuhr von 25.5 Mill. Kr. per Monat zu verzeichnen, während in der gleichen Feriode des Vorjahres eine durchschnittliche Mehr- einfuhr von 15,1 Mill. Kr. vorhanden war.
Schweizerische Bundesbahnen in 1943 — Einnahmeüberschuß 0,40 Mill. sfrs
Zürich, 65. Mai. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen hat der Personenverkehr 1943 mengen und einnahmemäßig weiter- hin zugenommen. Die Zähl der Reisenden stieg um 1s auf 177 Millionen beförderter Personen; dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 1114 75. Dieser Mehrverkehr bewirkte auch eine Einnahmevermehrung um 16,9 Mill. sfrs oder um 9.5 * von 176,8 Mill. sfrs im Jahre 1942 auf 193,7 Mill. sfrs im Jahre 1943. Im Güterverkehr dagegen hielt die 1942 ein- setzende Rückwärtsbewegung an. Sie war vor allem in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres ausgeprägt. Insgesamt wur- den 1943 20,54 Mill. t transportiert, d. h. 1,76 Mill. t oder 7,9 9. weniger als im Vorjahr. Der Ausfall zog auch einen Rückgang der Einnahmen aus dem Güterverkehr um 7,3 Mill. sfrs oder 2.6 7, von 27555 auf 268.3 Mill. sfrs nach sich. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 1943 schließt noch mit einem Einnahmeüberschuß von rd. 400 000 sfrs gegen 2,5 Mill. sfrs im Jahre 1942 und 18,5 Mill. sfrs im Jahre 1941 ab. Die Ver- schlechterung ist auf das stetige Ansteigen der Betriebsaus— gaben zurückzuführen. Der Einnahmeüberschuß wird zur Nach- holung rückständiger Abschreibungen auf dem Anlagever- mögen verwendet.
Aufhebung der Auszahlungsbeschränkungen bei den italienischen Banken
Mailand, 9. Mai. Durch eine Verfügung des Finanzministers in seiner Eigenschaft als Präsident des Ministerratkomitees zum Schutz der Sparer und für das Kreditwesen ist angeordnet wor- den, daß mit Wirkung vom 15. Mai alle Enischränkungen aufge- hoben werden, die im Oktober 1943 für Bankguthaben usw. dekretiert worden vraren. Bekanntlich war im Herbt vorigen Jahres zus verschiedenen Ursachen, die mit dem Umsturz vom 25. Juli und der 45tägigen Badoglio-Herrschaft zusammen-
hingen, eine Verknappung von Zahlungsmitteln eingetreten.
Gleichzeitig war auch eine starke Abhebung von Bankgut- haben festzustellen. Infolgedessen sah sich die Regierung veranlaßt, durch das sogenannte Ministerkomitee zum Schutz des Sparers und für das Kreditwesen eine Auszahlungs- beschränkung für alle Bankguthaben auf 5 2)65 monatlich zu dekretieren. Selbstverständlich wurden für gewisse staäats- wichtige Zwecke weitgehende Erleichterungen von dieser Auszahlungsbeschränkung gewährt. Viele Banken sind auch von sich aus ihrer Stammkundschaft weitgehend entgegen- gekommen.
Seit Ende 1943 war dann erstmals eine Entspannung am Geldmarkt eingetreten, die sich im laufenden Jahr von Monat zu Monat verstärkt hat. Die Bankeinlagen sind wieder ge- stiegen, und zwar derart beträchtlich, daß das Ministerkomitee jetz zur Aufhebung jeder Auszahlungsbeschränkung über- gehen kann. Damit wird die korrekte Haltung der italieni- schen Sparer belohnt und das Vertrauen in die Zukunft der Lira verstärkt. Die Maßnahme beweist, daß die Regierung der Faschistischen Sozial-Republik auch auf diesem Sektor der Wirtschaft gewillt ist, die Interessen der breiten Sparer- masse wirksam zu schützen.
zur Intensivierung der chinesischen Baum wollindustrie
Schanghai, 8. Mai. Zwischen dem Baumwoll-Kontroll-Aus schuß und dem Konsortium der chinesisch-japanischen Banken in Schanghai wurde, wie schon kurz gemeldet, eine Anleihe in Höhe von 14 Mrd. Nanking-Vuan für die Baumwollindustrie vereinbart. Man hofft, daß dieser Kredit dazu dienen wird, die Anstrengungen zur Steigerung der Rohbaumwollproduktion zu unterstützen. Die Baum wollkäufe des Baumwoll-Kontroll-Aus- schusses sind in letzter Zeit wesentlich geringer als die Schätzungen gewesen, weil die Rohbaumwollproduktion nach- gelassen hat. Mehrfach wurde schon berichtet, daß Schang- hais Baumwollindustrie ihre Tätigkeit aus Mangel an Roh- baumwolle mehr und mehr einschränken mußte. Seit langem hat der Baum woll-Kontroll-Ausschuß daher Pläne erwogen, wie man der Pròduktionseinschränkung entgegenwirken könne. Die Besprechungen zwischen den verschiedenen chinesischen und japanischen Baumwollorganisationen führten zur Grün- dung eines Verbandes zur Erhöhung der Baumwollproduktion, dem die schwierige Aufgabe zufällt, unter den gegenwärtigen dringlichen Verhältnissen alle Möglichkeiten zur Baumwoll- steigerung ausfindig zu machen. Das neue Baumwoll-Kredit- abkommen wird als das beste und schnellste Mittel hierzu an- gesehen. Während die kürzlich gewährte Anleihe in Höhe von 1 Mrd. Vuan für die chinesische Seidenindustrie nur von chine-— sischen Interessenten aufgebracht wurde, ist die große Baum- wollanleihe gemeinsam von chinesischen und japanischen Ban- ken aufgebracht worden. Von den 14 Mrd. Vuan werden 700 Mill. Vuan von einer Gruppe japanischer Banken unter Führung der Vokohama Specie Bank und 700 Mill. Vuan von chinesischen Banken unter Führung der Bank von China auf- gebracht. Garantiert wird die Anleihe vom chinesischen Schatzamt. 1 Mrd. Vuan werden in Form von Bankwechseln
Der Milliardenkredit
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 8. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 13,B27 G., 13,27 B.,
hagen 521,50 G., 522,50 B., London 95,90 G., 99, 10 B., Madrid
24668 G', 25 0ꝛ B., Paris 49,95 G., 50, s P., Stockholm 594,60 G.
5095,80 B., Brüssel 399, 9 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50, 5 B.,
. 49,95 G., 50, 05 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G., . ö
Budapest, 9. Mai. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 4, Berlin 136,20, Bukarest 278 , Helsinki 6,9, London — —,
11,1, Sofia , I8 z, Zagreb s, zo, Zurich? s 5). Son enn g. ej. Sagte, n, 35 ĩ
Stockholm 16,85 —16,K,95, Buenos Aires (offiz.) — — 83,B647*, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —
Amsterdam.s. 9. Mai. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Zeit.! (Amtlich. Bellin ——, London — — New YJork — — Paris
Brüssel 30, 11— 30,17, Schiveiz 43,63 — 43,B71, Helsinki
= Italien (Clearing) — — Madrid — —, Oslo — —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 = 44,90, Prag — —.
Zürich, 9. Mai. (D. N. B.) JI1. 46 Uhr.! London 17,⁊eè, New York 4,36, Brüssel
/ 1
6h, 5 B.,
Lissabon 17,30, Stockholm 162,64, Oslo 98, 629, Kopenhagen 07 wr Sofia 5,3733, Prag 17,25, Budapest fa, So, Zagreb
burg 15,00, Buenos Aires 97, 0, Japan 161,00, Rio 22,00 B. Kopenhagen, 9. Mai. (D. N. B.) Vork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, 80, Zürich 11,25, Rom — —, Amsterdam 254,B,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,09, Helsinki 9,83, Madrid —, — Alles Briefkurse. Stockholm, 9. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168, 5o B., Paris —— G., 9, 90 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 G., 97,89 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87, 60 G., 87,90 B., 8,3865 G., 8.59 B., Rom — — G., 22,20 B., 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.
Oslo, 9g. Mai. (D. N. B.). London — — G., 17,75 B.,
103,00 B., Helsinki s, 0 G., 9, 29 B., Antwerpen — — G., 71,50 B.,
Rom — — G., 23,20 B., Prag — — G., — — B.
London, 9. Mai. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
10. Mai Geld Brief
5. UM Geld Brief
, . (Alexandrien und
airo)
Afghanistan (Kabul)
Albanien (Tirana)
Argentinien (Buenos Aires)).
Australien (Sidney)
Belgien (Brüssel u. Antwerpen)
Brasilien (Rio de Janeiro) ...
Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta)
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen) ....
England (London)
Finnland (Helsinki)
Frankreich (Paris) .... ......
Griechenland (Athen)
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
dam)
Iran (Teheran)
Island (Reykjavik)
Italien (Rom und Mailand) .
Japan (Tofio und Kobe) ....
Kanada (Montreal)
Kroatien (Agram)
Neuseeland (Wellington) .... 1
Norwegen (Oslo) 1
Portugal (Lissabon)
Rumänien (Burarest)
Schweden (Stockholm u. Göte⸗
18,79 80,92 0, 58s
18,79 80,92 0,588
1 ägypt. Pfund 109 Afghani 100 Franken 1è1Pap. - Pes.
1 austr. Pfund 109 Belga
1 Cruzeiro
39,96
39,96
3, 047 52, 15
3, 47 52, 15
100 Rupien 1090 Lewa
100 Kronen 1engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs.
100 Drachmen
5, 6
1,668
5, s 1,668
132,70 14,59 38, 12
9, 99 58,591 4,995
100 Gulden 132,70 100 Rials / 14,59 100 isl. Kr. 38,42 100 Lire 9, 99 100 en 58,591 1 kanad. Dollar — 100 Kuna 4995 neuseel. Pfd. — 00 Kronen 100 Escudo
100 Lei
5, 0065 56, 88 10,21
56,76 10,19
56, 76 10, 19
100 Kronen 59 46 59,58 59, 46 100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr.
100 Pesetas
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1è Dollar
57, 89 4.996 8, 59
23, 565
58, 91 5, 006 8. 509
23, 605
57, 89 13395 3, 591
236 565
Bern)
Serbien (Belgrad)
Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul)
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1, 978
1,982
1,978
1,ů 199
1199 1,201
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
England, Aegypten, Südafrikanische Union Frankreich
Australien, Neuseeland
Britisch⸗Indien
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerkka Brasilien
AMusländische Geldsorten und Banknoten
10
Geld 20,38 16, 16
4,185
4,39
Mar Brie 20, 46 16,22 4206 4,41
a 5 Brief Geld 20, 16 20, 38 16,22 16,16
4,205 4,41
Sovereigns
20⸗Frances⸗ Stücke Gold⸗Dollars
Aegyptische
Amerikanische: 1000—5 Dollar und 1 Dollar
ür 1 Stück 1 ägypt. Pfd. 1ollar 1ẽ Dollar 1 Pap. Pes. 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
Notiz
0, 44 2, 44 39,92 9,08 22, 95
o, 46 216 4608 06, O9 23. 05
0, 46 2, 46 40,08 0, 09 23,05
Argentinische Australische Belgische Brasilianische Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 8 und darunter . i .
ranzösische Holländische Italienische: große 10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 60 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große ...... . 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... Serbische
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs.
100 Gulden 190 Lire
100 Lire
1 kanad. Dollar 100 Kuna
100 Kronen
100 100 100
3,07 3,09
52, 10
3, 09 52, 0
52, 0 5 055 4, 9h
182,70 9, 98 9. 95 6, 99 499
66, 89
5, 0655 4,99 152,70 9, 98 9, 98 0, 99
4,99. 56, 89
5, o76 5,01 152,70 16, 9e 10, 92 1,01 5,01 57 11
5,075 5,01 152,760 10,02 10,02 1,01 5,01 57, 11
8 Kronen Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Dinar Slowatische: 20 Kronen und
100 slow. Kr.
darunter S 1 südafrit. Pfd. Türkisch 1 türk. Pfund
1,66 59, ao 57,53 57,85
1399
1,58 1,66 1,98
59, 54 58,07 58,07
5, 01
59, 5a 58, 97 58, 97
6, 01
50 40
57,8
55, 8z 496 8, 58
4,39 1,91
8, õs 4,59 1,91
8, 62 441 1,95
8,52 441 1,95
ausgegeben und der Fest von 400 Mill. Vuan in Form von Hypothekenwechseln.
Ungarische: 100 Pengö und 100 Peng
darunter .. es, 3 61,02 ] 60,8 gi, os
2
Zürich 578, 90 G., 586, 109 B., Oslo 567,50 G., Hös, 80 B., Kopen? 236,65 G., 236,05 B., Mailand 99, 9 G., 1066,10 B., Jiew Jort . Mailand 17,77 drt ĩ ö ; h .
ila 77, New York — — Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg des Radio⸗Fngenleurs Leg Krut,
. ; New Jork 4,02 h - 4,03 v, Spanien (offiz.) 44,90, Montreal 4,43 -=- 4,47, Schweiz 17, o- 17.45, f
Rio , a.
Berlin, den 27. April 1944.
Paris 6,25, Berlin vom 27. April 1944
— Mailand 22,67 3 B., Madrid 39,75 B., Holland 229, Berlin 172,55, w. ö Wilmersdorf, für tot erklärt und als
Bis, Istanbul 3,569 B., Bukarest' 2 373, Helsinki 8, s5, 2preß
London 19,34, New . . Amtsgericht Berlin.
Oslo 956,386 G., 956, 65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsini; Kanada 3,77 G.,
nn Lr, Vadrid M, Gi Türkei M, Be, Lissabon — G., L. Dejember fs? fest gestest' morden.
Berlin 115, 6s G., 176,5 B. Paris = G., Iö,po B, Reid' wort = G., 4440 B., Amsterdam — — G., 2, 35 B., Zürich 101,50) G.,
Stockholm 194,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92, 25 B., . . .
dDeutschem Recht zu beurteilen
1
. Bezirk
. schollene wird aufgefordert, sich späte⸗
IL. Stock, Zimmer 118,
⸗ inn Manon Reinsch geb. Grunow in .
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 104 vom 10. Mai 1944. S. 3
Sffentlicher Anzeiger
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangs voersteigerungen, 8. Aufgebote,
5. Berluft - und Fundsachen,
4. Oeffentliche Zuftellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Attiengesellschaften, S8. Sommanditgesellschaften auf Attien, 8. Deutsche Kolonialgesellschaften,
109. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellfchaften,
18. Unfall ⸗ und ZInvalidenversicherungen. 14. Deutsche Reichsbank und Bantausweife, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote 1558
. Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 27. April 1944 ist der Tod geboren am 17. Juni 1900 zu Kiew, estgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 4. Juli 1941. — 455
Amtsgericht Berlin.
1560 Durch Beschluß des Amtsgerichts . ist der Hauptmann Günter Ingenehl, ge⸗
boren am 13. März 1941 zu Berlin⸗
Zeitpunkt des Todes der 2. August 1942 festgestellt worden. — 455 11. 31. 4
4. Berlin, den 27. April 1944.
. 7 .
list] ö Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 26. April 1944
ist der Reichsangestellte August Friedrich Hermann Otte, geboren am 15. August 1599 zu Hannover, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der
— 466 11. 125. 43. Berlin, den 26. April 1944. Amtsgericht Berlin.
(iöb2]
Durch Beschluß des Amtsgerichts
. Berlin vom 27. April 1944 ist Frau Cenarlotte Wiesner geb. Grauberger,
geboren am 15. April 1893 zu Gnadent⸗
au, Gouvernement Samara / Rußland,
ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, nicht Deutsche Reichsange⸗ hörige, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 31. Dezember 1922 festgestellt worden. Die Todes⸗ erklärung ist erfolgt mit Wirkung für Nechtsvoerhältnisse, welche a, ind,
und mit Wirkung für das im Inland
befindliche Vermögen. — 466. II. 246. Berlin, den 25. April 19d. Amtsgericht Berlin.
(1563 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 27. April 1944 ist der
Tod des Waldarbeiters Adolf Pfaivt,
auch Pscheidt, geboren am 21. April 1877 zu Crasni⸗Soara (Althütte), Storojinet, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1917. — 456. II. 254. 43. Berlin, den 27. April 1944. Amtsgericht Berlin.
lid — Es ist beantragt, den verschollenen
Aufgebot.
Intendanturbeamten im ehemaligen polnischen Heere Peter Trapp, ge⸗ boren am 15. September 1897 in Zagorz / Galizien, ohne letzten Wohn⸗ sit im Inlande, Angehöriger des ehe⸗ maligen polnischen Staates, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗
stens bis zum 12. Juli 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin, C2, Neue Friedrichstraße 4, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verscholle⸗ nen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum obengenannten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen — 456. II. 10. 44 — Berlin, den 2. Mai 1944. Amtsgericht Berlin.
1565
Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 27. April 1944 ist auf Antrag des Chemikers Dr. phil. habil. Gerhard Patscheke in Berlin⸗Friedrichshagen, Fürsten⸗ walder Damm 345, als Testaments⸗ vollstrecker des verorbenen Brauerei⸗ besitzers Waldemar Bräuer, vertreten durch den Hausverwalter Friedrich Cramer in Berlin⸗Hirschgarten, Wormditter Straße 13, der verloren⸗ gegangene Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Breslau⸗Gabitz ! Bd. 49. Bl. 1622 (früher Bl. 156) in Abtl. Il unter Nr. für den Brauerei⸗ besitzer Waldemar Bräuer in Breslau eingetragene Hypothek über 840, 08s G. aufgewertetes Restkaufgeld, das nach der Aufwertungsgesetzgebung verzins⸗ lich und zahlbar ist, für kraftlos er⸗ klärt worden. (54 F 14/43)
Breslau, den 27. April 1944.
Amtsgericht.
1566
Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 27. April 19g14 ist auf Antrag der verwitweten 1, ver⸗
erlin, Tontanepromenade
treten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Georg Krüger in Berlin, Saarland— straße 14, der abhanden gekommene Hypothetenbrief über die im Grund⸗ buch von Breslau⸗-Schweidnitzer Vor⸗ stadt Band 40 Blatt 1419 in Abtl. III unter Nr. 8 für Fräulein Dorothea Hartmann in Breslau eingetragene Aufwertungshypothek über 3750 Gold⸗ mark Restkaufgeld für kraftlos erklärt worden. (54 F 45143) Breslau, den 27. April 1944. Amtsgericht.
1567
Durch Ausschlußurteil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 27. April 1944 ist auf Antrag der Arztfrau Ida Sara Hirschfeld geb. Koritzinsky in Rasunda b. Stockholm, Solgatan 10, vertreten durch den Notar Dr. Theo Stachewitsch in Breslau, Tauentzien⸗ straße 2, der verlorengegangene Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Breslau ⸗ Neudorf Kommende Band 51 Blatt 1792 (früher Blatt 1091) in Abtl. IIll unter Nr. 16 für die Arztfrau Ida Hirschfeld geb. Koritzinsky in Breslau eingetragene mit 5 ', jährlich verzinsliche Dar⸗ lehnshypothek über 32 500 GS Teil⸗ betrag für kraftlos erklärt worden. (54 F ga /d3)
Breslau, den 27. April 1944.
Amtsgericht.
11568] Aufgebot.
Auf Antrag des gemäß 8 138 Zwangsversteigerungsgesetzes hierzu ermächtigten Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg „Vermögensver⸗ wertungsstelle“ als Verwalter des für das Deutsche Reich beschlagnahm⸗ ten Vermögens der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, in die die Jonas Fraenkel'sche Familienstiftung — Ausstattungsfonds — in Breslau eingegliedert worden ist, sollen die infolge der Nichtvorlage der Hypo⸗ thekenbriefe unbekannten und auch nicht ermittelten Berechtigten der im Grundbuch von Breslau-Innere Stadt Band 77 Blatt 2735 in Abtl. III Nr. 23, 24, 29 a eingetragen gewesenen Hypo⸗ theken, die auf den Namen des ver⸗ storbenen Kaufmanns Lippmann Bloch aus Breslau vermerkt waren und auf die bei der Versteigerung des Grund⸗ stücks in den Akten 54 K 54/39 Be⸗ träge von 1981,88 R.M, 626, 89 P., und 918,58 RM entfallen sind, von der Befriedigung aus diesen zugeteil⸗ ten Beträge nebst Zinsen zugunsten des Antragstellers, dem sie auf seinen Ausfall von 14468 M ersatzweise zu⸗ geteilt worden sind, ausgeschlossen werden, und es wird hierfür ein Auf— gebotstermin auf den 31. August 1944, um 11,B10 Uhr, im Zimmer Nr. 453 im 2. Stock des Amtsgerichts Breslau, Museumstraße Nr. 9, bestimmt. Die unbekannten Berechtigten werden auf⸗ gefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, wid⸗ rigenfalls ihre Ausschließung von der Befriedigung aus dem zugeteilten Be— trage erfolgt. (54 K 54/39)
Breslau, den 2. Mai 1944.
Amtsgericht.
1569
Der Hypothekenhrief über die im Grundbuch von Slupp Blatt 18 und Blatt 121 in Abteilung III Nr. 24 und Nr. 9 für Alexander Gorny in Slupp eingetragene Hypothek von 6000 Zloty ist kraftlos geworden.
Graudenz, den 27. April 1944.
Das Amtsgericht.
1570
3 F 113. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Teschen vom 24. April 1944 — 3 F 11143 — ist das Spareinlagebuch der Kreissparkasse Teschen, Filiale Trzynietz, Nr. 2353 über den Betrag von 3000 RM für kraftlos erklärt worden.
Teschen, den 24. April 1944.
Das Amtsgericht.
1571 Aufgebot.
33 F 1144. Die Witwe Emil Hal⸗ bach, Maria geb. Ziegler, in Wupper⸗ tal⸗Barmen, Heinrich⸗Jansen⸗Straße 7, in ihrer Eigenschaft als Testaments⸗ vollstreckerin des verstorbenen Kauf⸗ manns Hugo Ziegler in Luzern, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Barmen Band 10tz Blatt 8950 Abr III Nr. 1 eingetragene Restlaufpreishypothek von 20 000 GM, Grundstückseigentümer Eheleute Eberhard Nasemann und Maria geb. Birrenbach in Wuppertal⸗ Ronsdorf, Resedastr. 82, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1944, mittags 12 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Eiland 4, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunde erfolgen wird,
Wuppertal, den 13. April 1944.
Amtsgericht. Abt. 33.
Kraftloserklärung
1572 Aufgebot.
33 F 8/44. Der berufslose Michael Reuther aus Wuppertal, Gennebrecker Straße 199, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothetenbriefs über die im Grundbuch von Barmen Band 312 Blatt 12 976 Abteilung III Nr. 1 eingetragene Restkaufpreishypo⸗ thek von 2105, — GM, Grundstücks— eigentümer Eheleute Fritz Dieckmann, Maurerpolier, und Anna geb. Schmidt in Wuppertal-Barmen, Sternenberg 7, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Dezember 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Eiland 4, Zimmer 35, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an— zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 25. April 1944.
Amtsgericht. Abt. 33. ᷣ
4. Dessenllilhe Justellingen
1573 Oeffentliche Zustellung.
Der Schlosser Kasper Kadora in Mildensee, Winkel 22, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Haenisch in Dessau, klagt gegen seine Ehefrau Rosa Kadora geb. Prsek in Chikago, Vereinigte Staaten von Nordamerika, auf Ehescheidung aus §§ 49 hilfsweise 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklä⸗ rung der Beklagten gemäß § 60 des Ehegesetzes. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Dessau auf den 7. Juli 1944, 9 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dessau, den 4. Mai 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
1574 Ladung.
Der Obergefreite Franz Scham⸗ bowsti, Hamburg 4, Eckernförderstr. 18 Hs. 14 b. Knolinski, klagt gegen seine Ehefrau Hildegard Helene Scham⸗ bowstki, geb. Wenzel, jetzt unbekannten Aufenthalts, zuletzt Drögenbostel— Visselhövede, Bez. Bremen, auf Ehe⸗ scheidung. Verhandlungstermin: Diens⸗ tag, den 27. Juni 1944, 10 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkam⸗ mer 12, Zimmer 312. . ⸗
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 15751 Bekanntmachung. ordnung über den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. 12. 1938 — Reichsgesetzblatt 1 Seite 1709 — wird der Grundeigentümer der Parzelle Nr. 1156/43 in Größe von 9, 3535 ha des Grundstücks Deutsch⸗Czarnikau Band 1X Blatt 174, Kaufmann Salo⸗ mon Israel Cohn (Aufenthaltsort un⸗ bekannt), aufgefordert, dieses Grund⸗ stück innerhalb drei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an zu ver⸗ äußern. Nach Ablauf dieser Frist werde ich zur Herbeiführung der Per⸗ äußerung einen Treuhänder bestellen. Gegen diese Verfügung steht dem Be⸗ troffenen binnen zwei Wochen nach diefer Bekanntmachung die Beschwerde beim Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin Ws, Wilhelmstr. 72, zu.
Labes, den 4. Mai 1944. .
Der Oberpräsident der Proninz
Pommern, Landeskulturabteilung.
15761 Oeffentliche Zustellung.
k. 58/44. Die Ehefrau Irmgard Kröll geb. Kellberg verw. Möller in Neuhaus / Oste, Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte Hauschildt, Dr. Drewes und Schulz in Stade, klagt gegen den Tischler Georg Kröll, z. Zt. Soldat, unbekannten Aufenthalts (fahnen⸗ flüchtig), früher 2. Veterinär Abtl. d. Luftwaffe, auf Ehescheidung aus §z 49 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Stade auf den 11. Juli 1944, 10 Uhr, ge⸗ laden mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen gegen die Klägerin dem Gericht in einem Schristsatz mit⸗ zuteilen.
Stade, den 3. Mai 1944. —
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
1502 e nich Zustellung und Ladung. In der Streitsache Werner, Maria Sofia, Heimarbeiterin in Weißen⸗ burg / Bay., Am Hof 19. Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Pilland in Weißenburg / Bay,. gegen Werner, Otto August, Kunstmaler, unbekann⸗ ten Aufenthalts, Beklagter, wegen
Ehescheidung, Aktenzeichen: R 44/44.
wird der Beklagte Verhandlung des
Gemäß §§ 1,2, 6 und 17 der Ver⸗
zur mündlichen Rechtsstreits vor das Landgericht Eichstätt, Zivilkam⸗ mer, Zimmer Nr. 31/1. Stock, auf Mittwoch, den 5. Juli 1944, nachmit⸗ tags 34 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem Prozeß⸗ gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und etwaige gegen die Be⸗ hauptungen der Klägerin vorzu⸗ bringende Einwendungen und Beweis⸗ mittel durch den bestellenden Rechts⸗ anwalt in einem Schriftsatz dem Landgericht Eichstätt mitzuteilen. Im Termin wird der Vertreter der Kläge⸗ rin beantragen, zu erkennen: 1. Die am 28. 12. 1926 vor dem Standesamt Weißenburg i. Bay. geschlossene Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. 2. Der Be⸗ klagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die öffentliche Zustellung der Ladung ist bewilligt. Eichstätt, den 3. Mai 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.
(1503) Oeffentliche Zustellung.
C 13144. Der minderj. Rudolf Thom. geb. zu Hanau am 31. Okt. 1942, wohnhaft in Hanau, Metzger—⸗ straße 9, Prozeßbevollmächtigter: Jugendamt — Landrat — Offenbach a. M. — Amtmann Ritz —, klagt gegen den Schneider Leo Weimer, früher in Zeppelinheim, zuletzt bei der Wehrmacht, jetzt unbekannten Auf— enthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenplichtig zu verurteilen, dem Kinde — zu Hän⸗ den seines jeweiligen Vormundes — von seiner Geburt ab bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres eine im voraus fällige Geldrente von vierteljährlich ga9 — neunzig — M. und vom 15. bis zur Vollendung des 185. Lebensjahres eine solche von 120 Fab (einschl. der Kosten der Vorbil⸗ dung zu einem Berufe) zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Langen, Zimmer Nr. 15, auf den 28. Juni 1944, 10 Uhr, geladen.
Langen, den 29. April 1944.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1504] Oeffentliche Zustellung.
Die Fabrikarbeiterin Stefanie Bozescu geb. Neudeck in Polsnitz, Kreis Waldenburg i. Schles., Schloß⸗ blick 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prüfer in Schweidnitz, klagt gegen den Reichsbahnangestell⸗ ten Wladimir Bozescu, früher in Czernowitz (Rumänien), Ackergasse Nr. 1b, jetzt unbekannten Aufent— halts, auf Ehescheidung aus S§ 47, 49 des Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Abs. 1 Ehe⸗ ges., hilfsweise aus 5 55 Eheges. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Schweidnitz auf den 8. August 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung geladen, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbeollmächtigten vertreten zu lassen.
gesellschaften 1589
Rheinische Nadelfabriken, Aachen.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am Sonn⸗ abend, den 3. Juni 1944, 12 Uhr, in unserem Verwaltungsgebäude statt⸗ findenden außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung ein.
Aktionäre, welche in der Hauptver⸗ sammlung stimmen oder Anträge stellen wollen, haben ihre Aktien ge⸗ mäß § 13 unserer Satzung spätestens bis 30. Mai 1944 bei der Gesellschaft bei der Deutschen Bank Filiale Aachen, Aachen, bei der Dresdner Bank in Aachen oder bei einem deut⸗ schen Notar ist dessen Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung späte⸗ stens einen Tag nach Ablauf der oben⸗ genannten Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aachen, den 6. Mai 1944.
Der Vorstand. Hesse.
1591 Ostmark Versicherungsaktiengesellschaft, Wien. Vorstand und Aussichtsrat haben ge⸗ mäß § 4 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1943 für das Geschäftsjahr 1942 die Ausschüttung einer Divi⸗ dende von 4,5 * beschlossen. Die Aus⸗ zahlung erfolgt gegen Ablieferung des Coupons Nr. 3 an der Gesellschafts⸗ kasse in Wien, I., Renngasse 1, ab⸗
Kriegszuschlag. nach 5 58 der Verordnung zur Verein⸗ fachung der Bekanntmachungen über Wertpapiere zwei Wochen nach dem Tage fällig, an dem die Nummer der „Sammelliste aufgerufener Wertpapiere“, welche die entsprechende Bekanntmachung enthält, in Berlin ausgegeben ist.
Ausschüttung
Die Dividende wird
95
vom Januar 1944
Wien, am 3. Mai 1944. Der Vorstand.
/ 1592
Milchindustrie Aktiengesellschaft, Wien.
Vorstand und Aussichtsrat haben ge⸗
mäß § 4 der Verordnung vom 23. 12.
1943 für das Geschäftsjahr 1943 die einer Dividende von 1164 v. H. beschlossen. Die Ausschüttung erfolgt gegen Ablieferung des Ge⸗ winnanteilscheins Nr. 3 der über Nominale Mee 200, — lautenden Ak⸗
tien bei der Creditanstalt⸗Bankverein,
Wien, J., Schottengasse 6, mit Reichs⸗ mark 2,50 abzüglich 15 v. H. Kapital⸗ ertragsteuer einschließlich Kriegszu⸗ schlag 14 Tage nach Bekanntmachung in der „Sammelliste aufgerufener
Wertpapiere“.
Wien, den 2. Mai 1944. Der Vorstand.
10. Gesellschasten m. b. H.
1596 Bekanntmachung an die Gesellschafter der Deutschen Niles⸗Werke Gesellschaft m. b. H., Berlin⸗Weißensee. In der Hauptversammlung der Deutschen Niles⸗-Werke Aktiengesell⸗ schaft in Berlin-⸗Weißensee ist unter dem 25. 4. 1944 die Umwandlung des Unternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß S3 263 ff. Akt.⸗Ges. auf Grund der festgestellten Jahresbilanz vom 31. 12. 1942 be⸗ schlossen worden. Die Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister des Amts⸗ gerichtes Berlin ist am 28. 4. 1944 er⸗ folgt. Damit ist nach z 265 Akt.⸗Ges. das Grundkapital zum Stammkapital, sind die Aktien zu Geschäftsanteilen geworden.
An dem Stammkapital sind die bis⸗ hexigen Aktionäre gemäß dem ge⸗ nannten Beschluß der Hauptversamm⸗ lung mit folgender Maßgabe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun—⸗ gen beteiligt:
Der Nennbetrag des Geschäfts⸗ anteiles eines Aktionärs entspricht dem Gesamtnennbetrag seines bis⸗ herigen Aktienbesitzes, soweit dieser Aktienbesitz mindestens nom. . M 500, — den gesetzlichen Mindeftnennwert eines Geschäftsanteiles — oder einen höheren durch RM 100, — teilbaren Betrag ausmacht. Der dem Einzel⸗ aktionär hiernach zustehende Anteil an dem Stammkapital kann auf seinen Wunsch in mehreren Geschäftsanteilen, zumindest RM 500, — dargestellt wer⸗ den.
Einzelaktien über nom. M 100, —, die nach dem Vorstehenden zur Bil⸗ dung eines Geschäftsanteiles nicht verwendet werden können, weil sie zu⸗ sammen den genannten Mindestbetrag von nom. RM 500, — nicht erreichen, sowie die Aktien über nom. M 100, —, die trotz dreimaliger Aufforderung nicht fristgemäß bei der Gesellschaft zur Bildung eines Geschäftsanteiles oder zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten eingereicht werden, werden für kraftlos erklärt, wobei § 179 Akt.⸗Ges. entsprechende Anwen⸗ dung findet.
Für den Betrag, der dem Nenn⸗ betrag der für kraftlos erklärten Aktien entspricht, werden ein oder mehrere Geschäftsanteile gebildet. Die Verwertung dieser Geschäftsanteile geschieht für Rechnung der Beteiligten durch öffentliche Versteigerung gemäß den Bestimmungen des § 179 Akt. Ges.
Für die bei Durchführung der Um⸗ wandlung nicht vorkommenden Aktien über RM 1000, — werden unter Kraftloserklärung dieser Aktien Ge⸗ schäftsanteile über FM 1000, — ge⸗ bildet, die zur Verfügung der sich später meldenden Aktioiäre stehen.
Die Gesellschafter werden nunmehr gemäß §§ 67, 266, 257, 179 Akt.⸗Ges. aufgefordert, ihre Aktien bis zum 1. 9. 1944 einschließlich unter genauer Angabe ihres Namens, Berufes und ihrer Anschrift zwecks Umtausches gegen Geschäftsanteile oder zur Ver⸗ wertung gemäß § 179 Att.⸗Ges. bei der Gesellschaftskasse in Berlin einzu⸗ reichen.
Im Fall des Umtausches haben die Gesellschafter eine entsprechende Er⸗ klärung abzugeben, wenn sie den ihnen zustehenden Anteil in mehreren Ge⸗ schäftsanteilen dargestellt zu sehen wünschen.
Berlin⸗Weißensee, 8. April 1944.
Deutsche Niles⸗Werke G. m. h. 5.
züglich 15 25 Kapitalertrazsterer und
Die Ges⸗häftsführung.