e e eg S ee, , en, .
S S*
Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 108 vom 11. Mai 1944. S. *
26 ? n. nem! ö e er. / r . n m
JI Wir ch ersten.
Gruppenpreis und Steuervorteil
Im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preisbil- dung Nr. 19 vom 8. Mai veröffentlicht Ministerialrat Dr. H. Dichgans, Berlin, einen Artikel Gruppenpreis und Steuer- vorteil.. Bekanntlich werden Unternehmen, die ein Erzeugnis zum Einheitspreis oder zum Gruppenpreis I liefern, steuerlich begünstigt. Nach den Bestimmungen vermindert sich der Ge- winnabführungsbetrag gemäß dem Anteil des Umsatzes zu Einheitspreisen und zu Gruppenpreisen 1 am Ses amtumsat. Es braucht derjenige, der die Hälfte seines Umsatzes zu Ein- neitspreisen oder zu Gruppenpreisen I abführt, also nur die Hälfte des Betrages als Steuer abzuführen, den er zu entrich- ten haben würde, wenn er keine Umsätze zu Gruppenpreisen hätte.
Der Steuervorteil des Gruppenpreises Il, so führt Ministerial- rat Dr. Dichgans aus, habe sich aus den Vorschriften über die Gewinnabschöpfung entwickelt, die der Reichskommissar für die Preisbildung vor einigen Jahren durchgeführt hat. Der Gruppenpreis werde je weils so bemessen, daß es für die Unter- nehmer, die in ihn eingereiht werden, eine Leistung bedeutet, wenn sie bei diesem Preis noch einen besonderen Gewinn erzielen.
Demgemäß habe seinerzeit der Preiskommissar angeordnet, daß Gewinne bei Gruppenpreisen nicht unter die Gewinn- abschöpfung fielen. Als die Gewinnabschöpfung des Preis- kommissars dann durch die Gewinnabführung des Reichs- finanzministers ersetzt wurde, habe die Leistungsprämie, die sich aus den Vorschriften des Preiskommissars ergeben hatte, in irgendeiner Form in die Steuerbestimmungen übernommen werden müssen. Daraus habe sich dann die steuerliche Be- günstigung des Einheitspreises und des Gruppenpreises I ent- wickelt. Die höheren Gruppenpreise würden von der Steuer nicht begünstigt, jedoch gelte für diese weiterhin die Bestim- mung des Preiskommissars, daß sie als kriegswirtschaftlich gerechtfertigt im sinne des 5 22 KWVo. gelten. ;
Der Steuervorteil werde für den Gruppenpreis Lals Leistungs- prämie gewährt. Es solle nicht verkannt werden, fährt Mini- sterialrat Dr. Dichgans weiter fort, daß gelegentlich die indi- viduelle Leistung eines Unternehmers, der zu einem höheren Gruppenpreis liefert, größer sein kann als die eines anderen, der zur Preisgruppe l gehört. Wenn man höchste Gerechtigkeit erstreben wollte, müßte man also ein Verfahren suchen, das den Steuervorteil nicht an die absolute Leistung, d. h. an die absolut niedrigsten Kosten knüpft, vielmehr an die relative Leistung unter Begünstigung der Unternehmer, die ihre an- fänglich gegebenen Kosten am stärksten senken. Das ser aber praktisch undurchführbar. Es bleibe nichts anderes übrig, als eine absolute Größe, nämlich den absolut billigsten Kosten- stand zur Grundlage des Steuervorteils zu machen. Im allge- meinen könne nur der Betrieb einen Steuervorteil erhalten, dessen absolute Herstellungskosten im Vergleich zu denen der übrigen Hersteller besonders niedrig sind.
Den Steuervorteil erhalte nur der Unternehmer, der seine Leistung durch Lieferung zum Einheitspreis oder zum Gruppen- preis I nachweist. Folgerichtig werde daher ein Unternehmer, dem der Arbeitsstab einen Ausnahmepreis bewilligt, von der
nur für solche Lieferungen, die in dem beim Inkrafttreten des
nur von Unternehmern mit besonderen Leistungen eingehalten werden könne. Eine freiwillige nachträgliche Ermäßigung führe also den Steuervorteil nicht mehr herbei, es sei vies- mehr erforderlich, daß der Unternehmer von vonherein den niedrigsten Preis berechnet hat.
technischen Gründen gerade bei solchen Erzeugnissen, bei denen die Leistungen des Konstrukteurs und des Herstellers besonders groß sind, weil sich die Form immer wieder ver- ändere, so daß von einem Einheitspreis für eine einheitliche Leistung keine Rede sein könne. Es sei daher verständlich, wenn in solchen Fällen die Hersteller von Geräten, für die es ohne ihr Verschulden zu Gruppenpreisen kommen kann, den Wunsch haben, in irgendeiner Weise ihre Leistungen mit dem gleichen steuerlichen Vorteil belohnt werden, wie er für die Einheitspreise gilt. Man werde, so sagt Dr. Dichgans hierzu, den Versuch machen müssen, durch entsprechende Erweiterung des Gruppenpreisverfahrens die Bildung von Gruppenpreisen auch für solche Erzeugnisse möglich zu machen, bei denen das bisher wegen der vielfachen Aenderungen der Konstruk- tion auf Schwierigkeiten stieß. ;
Steuer nicht begünstigt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er die besondere wirtschaftliche Lage, die zur Bewilligung des Ausnähmepreises führte, verschuldet hat oder nicht.
Eine abweichende Behandlung des Ausnahmepreises sei nur in den Fällen möglich, in denen ein Unternehmer, der bei seiner normalen Fertigung zum Gruppenpreis I liefert oder
liefern könnte, neben dem Gruppenpreis 1j mit Rücksicht auf
besondere Umstände noch bestimmte Mehrkosten vergütet erhält. ;
Für das Ausmaß der steuerlichen Begünstigung komme es darauf an, welcher Teil des Gesamtumsatzes auf Lieferungen zu Einheitspreisen und Gruppenpreisen 1, und welcher Feil auf die übrigen Lieferungen entfalle. Diese Errechnung des Steuervorteils sei nur dann gerecht, wenn bei den Einheits- preisen durchschnittlich der gleiche Gewinn erzielt werde wie bei den übrigen Lieferungen. Bezüglich einer Steuerbegünsti- gung bei rückwirkendem Eintritt, sagt Dr. Dichgans, habe sich gezeigt, daß ein solcher verhältnismäßig viel Verwaltungs-
arbeit mit sich brachte, und zwar sowohl bei den Unternehmen
als auch bei den Behörden.
Daher habe man mit der Anordnung vom 24. März 1944 zur Vereinfachung der Verwaltung die Steuerbegünstigung des rückwirkenden Eintritts aufgehoben. Eine freiwillige rück- wirkende Preisermäßigung ziehe demgemäß für die Vergan- genheit keine Steuerbegünstigung mehr nach sich. Für den Uebergang sei der Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung maß- gebend.
Einen Steuervorteil für Lieferungen aus der Vergangenheit gebe es in Zukunft nur: 1. Wenn der Beginn der Geltungsdauer des Gruppenpreises in der Vergangenhest liegt, und 2. èrstrebe die neue Anordnung die Steuerbegünstigung auf Lieferungen, ö bereits vor dem Inkrafttreten des Gruppenpreises ausge- führt worden sind zu Preisen, die nicht höher sind als diese Preise. Diese Begünstigung der Vergangenheit wirke jedoch
Gruppenpreises lautenden Wirtschaftsjahr ausgeführt worden sind. Der Gruppenpreis J genieße den steuervorteil, weil er
Die Festsetzung von Gruppenpreisen verbiete sich aus rein
Der Arbeitseinsatz im fünften Kriegs jahr
Im Rahmen einer in Gemeinschaft mit der Verwaltungs- und Wlirtschaftsakademie Düsseldorf vom Gauarbeitsamt Düsseldorf veranstalteten Vortragsreihe sprach auf Einladung des Gauarbeitspräsidenten Ebel vor zahlreichen Vertretern der Wirtschaft, der Partei und Behörden Ministerialrat Dr. Lets ch- Berlin über Tagesfragen im Arbeitseinsatz. Der Vortragende zeichnete ein Bild der Entwicklung der Organi- sation des Arbeitseinsatzes vor und während des Krieges, die es ermöglichte, die Zahl der Beschäftigten ständig zu steigern, um die Arbeitsplanung zu einem europäischen Ar- beitseinsatz zu gestalten und so den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Dr. Letsch wies darauf hin, daß es in diesem Jahr darauf ankommt, weitere Kräfte für die Land- wirtschaft zu mobilisieren durch Rückführung landwirtschaft- licher Arbeiter aus der gewerblichen Wirtschaft sowie der noch nicht genutzten Kräfte auf dem Lande und in den kleineren Städten und durch Einsatz der aus luftgefährdeten Gebieten Abgewanderten, soweit das möglich ist. Die für die Durchführung der wesentlichen Rüstungsprobleme erforder- lichen Arbeitskräfte konnten von den Arbeitsämtern bisher stets zur Verfügung gestellt werden. Auch in diesem Jahr wird es gelingen, nicht nur entstehende Lücken aufzufüllen. sondern darüber hinaus auch zusätzliche Arbeitskräfte bereit- zustellen. Eine verstärkte Arbeiteran werbung soll nicht nur in den westlichen, sondern auch in den östiichen Gebieten erfolgen; allerdings muß sich der gewerbliche Sektor darauf einstellen, daß aus dem Osten überwiegend Arbeitskräfte mit Familien zur Verfügung gestellt werden. Neben den aus. ländischen Arbeitskräften müssen auch die noch im deutschen Raum vorhandenen Reserven verstärkt zum Einsatz gebracht werden. Ein wesentliches Aktivum des innerdeutschen Kräfteeinsatzes bildet der freiwillige Ehrendienst der über 45 Jahre alten Frauen, der in seiner Anlaufzeit schon beacht- liche Erfolge zeitigte. Die Industrie müsse weitere Arbeits- plätze für halbtägige Beschäftigung bereitstellen und sich auf eine Ausweitung der Heimarbeit einrichten.
Handelseinsatz und Verbraucherversorgung in den Luftnotgebieten
Die Reichsgruppe Handel hatte durch die Gauwirtschaftskam- mer Oberrhein — Abteilung Handel — die mit der Leitung und Geschäftsführung des Hanqdelseinsatzes bei Fliegerschäden be- auftragten Persönlichkeiten zu einer Arbeitstagung nach Hyeidelberg zusammengerufen, die aus Mittel-, Süc. und Süd- westdeutschland sehr zahlreich besucht war. Ministerpräsident Köhler begrüßte in seiner Eigenschaft als Leiter der Gau- wirtschaftskammer Oberrhein die Tagungsteilnehmer. Der Luftkrieg habe auch den Handel vor schwerste, ja oft kaum zu lösende Probleme gestellt. Es gelte vor allem, die Waren mög- lichst rasch an die Bevölkerung heranzubringen anstatt sie äufzuspeichern. Denn es müsse alles, was dem Handel an Volksgut unterstellt sei, wenn irgend möglich den Angriffen der feindlichen Bomber entzogen werden. Nach einem Ferror- angriff müsse dafür gesorgt werden, daß das normale Leben einer Stadt so rasch wie möglich wieder in Gang komme. Hier hätten die Menschen auch im Handel eine Improvisationsgabe gezeigt, die geradezu glänzend sei. Die privatinitiative habe dabei ganz außerordentliches geleistet. Es werde vielfach dar- über geklagt, daß der Handel noch stark übersetzt sei. Den Gedanke der Betriebszusammenlegungen sei richtig gewesen. Alle Kreise im Handel müßten sich die größten Beschränkungen auferlegen, damit jede Kraft, die irgendwie entbehrt werden könne, der Rüstung zugeführt wird. Die Arbeiten auch der im Handel beschäftigten Volksgenossen müssen im übrigen getragen sein von einer anständigen nationalsozialistischen Gesinnung,
die auch die Gesinnung der großen Mehrheit des deutschen Volkes sei.
über Zweck und Aufgabe der Arbeitstagung. Die Reichsgruppe Handel habe es abgelehnt, für den Krieg einen besonderen mechanischen Verteislungsapparat aufzubauen. Sie habe viel- mehr dem Handel seine Funktionen gelassen. Die Entwick- lung habe diesem Standpunkt recht gegeben. Je länger der Krieg dauere, desto mehr sei die Biskussion darüber ver- schwunden, ob man den Handel ausschalten solle und desto mehr sei der selbständige Kaufmann hervorgetreten, der ge- rade nach Fliegerangriffen seine Bewährungsprobe bestanden habe. — An die Kundgebung schloß sich eine interne Arbeits- tagung.
1944, der die Entstehung von in den Wintermonaten! zahlbaren Zinsscheinen bei neu auszugebenden Anleihen verhindert, ist eine Fülle von Unzuträglichkeiten beseitigt worden. Diese Ver- ordnung hat bekanntlich an Stelle der halbjährlichen Zahlungs- weise der Zinsen, mit welcher die weitaus überwiegende Mehr- zahl der deutschen Anleihen ausgestattet war, einheitlich die ganzjährliche eingeführt. Hinsichtlich der Lage des Jahreszins- termins war aber ein Unterschied zwischen bereits laufenden und neu zu emittierenden Anleihen gemacht worden, indem bei bereits laufenden Anleihen die jeweils im gleichen Kalenderjahr fälligen Zinsscheine gemeinsam zu honorieren sind, bei Neu- emissionen dagegen — ungeachtet in welches Jahr die einzelnen Halbjahresznstermine falsen — der 1. und 25, der 3. und 4. us w. Kupon. In beiden Fällen hat dabei der Jahreszinstermin genau in der Mitte zwischen den Fälligkeits terminen der zwei zu- sammengefaßten Halbjahreskupons zu liegen.
leihen Zinsen nur noch im Sommerhalbjahr zwischen dem 1. April und dem 30. September fällig werden können, bei Neu- emissionen der Jahreszinstermin auch in den Wintermonaten liegen kann. Die Möglichkeit des Vorkommens von Winter zinsscheinen bringt nun zahlreiche Erschwerungen für Banken und Emissionshäuser mit sich. Das RW. haf sich daher lt. „Bankwirtschaft“ bereit erklärt, bei der Genehmigung neuer Anleihen den Antragstellern eine Auflage dahingehend zu machen, daß der Beginn des Zinslaufs in die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember verlegt, der erste Zinsschein also in der ersten Hälfte des Kalenderjahres fällig wird, so daß in Zu— kunft auch bei neuen Anleihen nur Sommerzinsscheine vor- kommen können. Zum Ausgleich der vorher entstandenen Zinsansprüche sind bei im ersten Halbjahr emittierten Anleihen den Erwerbern bis zum Beginn des zZinslaufs Stückzinsen (Minuszinsen) zu vergüten.
Keine Winterzinsscheine mehr Durch den Erlaß des Reichs wirtschaftsministers vom 28. Mã rz
Diese Regelung hat zur Folge, daß, während bei alten An-
eine Verfügung der Regierung zur Steigerung der spanischen Steinkohlenproduktion. Auf Grund dieser Verfügung sind die Ministerien für Heer, Justiz und Arbeit angewiesen worden, S000 Krbeiter zum Einsatz in den Steinkohlenbergwerken bereit- zustellen. Diese neue Maßnahme soll vor allem dazu dienen, Spanien von der Notwendigkeit ausländischer Steinkohlen- einfuhr frei zu machen. Bereits in den letzten Jahren konnte die Produktion erheblich gesteigert werden. 1935 wurden in
Spanien 6,3 Mill. t Steinkohle gefördert, 1942 79 Mili. t und 1943 8,‚4 Mill. t. ;
verfügt zur Zeit über eine Bruttoregister-Tonage von 130 000
Dr. Stern von der Reichsgruppe Handel sprach sodann kurz
Tonnen. Nach den bisher vorliegenden Daten werden die spanischen Tanker monatlich etwa 45 000 To. Erdöl befördern.
Wirtschaft des Auslandes
Spanische Masinahmen zur Hebung der Kohlenproduktion Madrid, 6. Mai. Der Spanische Staatsanzeiger veröffentlicht
—
Spaniens Tankflotte Madrid, 9. 5. 1944. Die nationalspanische Tankschiff- Flotte
Die achwedische Staatsschuld im April
Stockholm, 10. 5. 1944. — Die schw wie „Aftontidningen“ meldet,
überschritten., Sie betrug Ende April 10058 über 9917 Millionen am 31. März.
edische Staatsschuld hat . Milliardengrenze
Am 31. August i939 bene: totals schwedische Staatsschuld auf nur 270 Mill. Kr, 4
Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Prosperität der Philippinen
4. — In einem Artikel über die furcht. Abhängigkeit der Philippinen von d die nachteiligen Auswirkungen. gsausbruch im Pazifik stellte Bot. schafter Vargas kürzlich in einer Ansprache drei Grundvor. ganisation der Wirtschaft der Philip. derartige Mißverhältnisse in Zukunft vermeiden wolle. Seiner Ansicht nach müssen die Philippinen erstens vor allem die Autarkie im Nahrungsmittelsektor und bis zu einem gewissen Grade in der Textilwirtschaft erreichen. Es dürfte niemals wieder vorkom Lebensmittelmangel leiden, der n ausgerichteten Wirtschaftspolitik und infolge der Isolierun unter den gegenwärtigen Kriegsverhältnissen entstanden is Die zweite Voraussetzung für eine gesunde Wirtschaft der Philippinen ist nach Ansicht des Botschafters, einen Absatz. markt für die Produkte der Philippinen zu finden. pinos seien darauf angewiesen, bestimmte Produk kaufen, um damit andere einzukaufen, die sie dr nötigten, aber selbst nicht erzeugen können. gas sieht große Möglichkeiten in einer engen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Japan und den Philippinen. dritte grundsätzliche Voraussetzung für die Reorganisation Wirtschaft der Philippinen fordert Vargas schließlich die derung der industriellen Entwicklung. Richtung sei bereits mit der Gründung d macht worden.
Schanghai, 10. 5. 194 baren Folgen der einseitigen den Vereinigten Staaten un auf ihre Wirtschaft bei Krie
aussetzungen für die Reor pinen auf, durch die man
men, daß die Philippinos an ur als eine Folge ihrer falsch
Die Philip- te zu ver- ingend be. Botschafter Var-
ee.
.
6 in dieser er Leichtindustrie ge i
Heute könnten die Philippinos nicht 3 . ö der primitiven reinen Agrarwirtschaft zurückgehen. Um den Lebensmittelstandard, den die Philippinos bereits j nießen, zu erhalten und noch zu steigern, müßten Tex Konservenfabriken und andere Leichtindustrien erric . Abschließend gab Vargas der Hoffnung Ausdruck, daß diesen Anspruch der Fhilippinos anerkennen und nichts unternehmen werde, diese gesunden Aspirationen zu hemmen.
Börsenkennziffern
Vergleich zur Vorwoche wi
; a. Wochendurchschnitt Börs enindizes Vom 24. 4. durchschnitt 1. Aktienkurse
Index 1924 - 1926 — 100
Bergbau u. Schwer-
Verarbeit. Industrie . Handel u. Verkehr
Kursniveau der 42 igen Wertpapiere Pfandbriefe Kommunal- obligationen Reichsschatz- anweisungen enn ,, Reichsbahn- anleihe 1940 . der Länder Anleih. d. Gemeinden Gemeinde- Umschuld.-
Industrieobligationen
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., o 667, 560 G., 56s, 89 B., Kopen don 96,90 G., 99, 10 B., Madrid 9909 G., 109,10 B., New Jork 50,05 B., Stockholm 594, 60 G., 400416 B. Belgrad 49,65 G., So os B.. „Sofia 30, 47 G., 39, 63 B., Athen 16,88 G.,
Prag, 10. Mai. Zürich 57s, 90 G., 580,0 B., Dsl hagen 52l, 50 G., 522,509 B., Lon 235,65 G., 236, 66 B. 24.58 G., 25, 2 B., Paris 49,95 G 595,80 B., Brüssel 399, 60 G Agram 49,95 G., 50, 0s B
(D. N. B.)
„Mailand 99
Alles in Pengö. Amsterdam 4 Ha, Helsinki 6,90, London ——, g 13, , Preßburg
New York 4, 02 = 4, 08s ṽ, 3 4,47, Schweiz T, Jo = 17,45, Buenos Aires S3, 64/4, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —. Amsterdam, 10. Mai. Amtlich.) Berlin
Budapest, 10. Mai. 180,73 5, Berlin 136, 20, Bukarest 2,58 Mailand 17,77, New Jork — — Par 11,71, Sofia 4, 185 4, Zagreb 6, o, Zürich 80,20. (D. N. B.) Spanien (offiz.) 44, 00, Montreal 4,4 16,85 = 16, 95,
(D. N. B.) is 6, 81, Pra
(D. N. B.) „ London — — New 9Y 30, i130, 17, Italien (Clearing) ö. Kopenhagen — —, Stockholm 44,8 Zürich, 10. Mai. London 17,35, 22,674 B., Madrid 39,75 B., Lissabon 17,0, Stockholm 162.64, Oslo 9s, d 20437 , Sofia 5,37 *, Prag 17,25, Budapest S, 5, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 M, Helsin burg 15, 009, Buenos Aires 97, 00, Fapan 161, Kopenhagen, 10. Mai. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 16,56, Antw , Amsterdam 254,70,
Oslo 109,09, Helsinki 9.83, Madrid — —.
Stockholm, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 166,50 B., Paris — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, Amsterdam — — G., 223,56 B., Oslo 95,36 G., 96,65 B., Washi Rom — — G., adrid —— G., Turkei — B
[12.00 Uhr holl.
13,55 = 43,71, Madrid — —,
(D. N. B.) J11.46 Uhr.! New York 4,30, Holland 229*/,
(D. N. B.)
(D. N. B.) . G., 9,00 B., G., 97,890 B., Kopenhagen 87, 60 G., 87,90 B. ngton 4, 15 G.,
Brüssel —,
B., Helsinki 5 anada 3,77 G., 26 Lissabon 6 m, G.,
83
E Untersuchungs ⸗ und Gtrafsfachen, ae, meme.
Aufgebot. Im Grundbuch von Rutesheim Heft
Nr. 1182 Abt., Il Nr. id ist am
24. März 1931 auf dem Grundstück des damaligen Eigentümers Gottlieb Kühnle, Landwirts in Rutesheim, Geb. Nr. 4 Malmsheimer Straße, zu-
gglunsten der Eigenheim und Hypothe- rTkengesellschaft, Hamburg, eine Hypo-
hek im Betrag von 806, — GM ein-
getragen.
Die jetzigen eingetragenen Eigen- tümer des verpfändeten Grundstücks haben das Aufgebot zum Zweck der Ausschließung des derzeit unbekann- ten Gläubigers beantragt. Es ergeht daher an den Gläubiger die Auffor- derung, spätestens in dem auf Dienstag, den 22. August 1944, vorm. 11 Uhr, vor dem oben bezeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster- min seine Rechte anzumelden, widri- genfalls er mit denselben ausge- schlossen wird.
1633 Aufgebot. Die Rheinische Genossenschafts
hat das Aufgebot des Hypotheken- briefes über 6760, — — sechstausend- siebenhundertsechzig — RM, betref- fend die Hypothek, eingetragen im Grundbuch von Steffeln Blatt 525 und 467 in Abt. III Nr. 5 bzw. 2 zugunsten der RKheinischen Genossenschafts
Treuhandgesellschaft m. b. H. in
Koblenz beantragt. Der Inhaber der — — Urkunds wird aufgefordert, späte- stens in dem auf den 7. November
. 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem
unterzeichneten Gericht, Zimmer 3,
aanberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- lUloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Prüm, den 3. Mai 1944. Amtsgericht.
1634 Durch Ausschlußurteil vom 2. Mai 1944 ist der Hypothekenbrief über die
auf dem Grundbuchblatte Nordassel Band I Blatt 25 in Abt. Ilg unter
Nr. 6 (jetzt nach Umschreibung: Band 2 Blatt 14 unter Nr. I) für den Kaufmann Richard Singenstreu,
früher in Nordassel, jetzt in Voorst
(Holland), eingetragene Hypothek von 4000, — RM für kraftlos erklärt wor-
Agen. Salder, den 3. Mai 1944. Amts. gericht.
Iis35
Der vom Amtsgericht Johann- georgenstadt am 13. November 1939
unter dem Zeichen VI 21/39 erteilte Erbschein nach Kaufmann Albert Rudolf Reinhold Neynaber, verstorben am 16. August 1939 in Gera, wohn- haft gewesen in Johanngeorgenstadt, wird gemäß § 2361 Abs. 2 BGB. für rFrattlos erklärt. — VI 21 / 89.
Amtsgericht Schwarzenberg (Erzgeb.), den 29. April 1944.
1669
Aufgebot. Die Witwe Margarete Lemke geb. SoLeVnke aus Schlablau, Kreis Marienburg, Westpr., hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die in Abt. III Nr. 28 des Grundbuches von Schlab- lau Band IJ Blatt Nr. 1 für die Ost- preußische Landschaft zu Königsberg
Pr) eingetragene Darlehnshypothek
im Betrage von 53 000 GM beantragt. Der Inhaber des Hypothekenbriefes
wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9g. September 1944, 9 Uhr, vor
dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Hypo- thekenbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Hypo-
Paris 6 265 . thekenbriefes erfolgen wird. * 9,
66, 36 B., Mailans Berlin 172,55, ä, Kopenhagen
Marienburg, Vrpr., den 4. Mai 1944. Das Amtsgericht.
1671 Ausschlußurteil.
ki 8, j6, Preß ⸗ Im Namen des Deutschen Volkes
oo, Rio 22, 9 B. ondon 19, 34, New erpen 76,80, Stockholm 114, 15s, Alles Briefkurse.
2 F 143. In der Aufgebotssache
des Forstschutzgehilfen Albert Schmidt in Rozoga — Försterei Plo- s882y8ze — hat das Amtsgericht in Scharfen wiese durch den Amts- Leæerichtsdirektor Krause für Recht erkannt: Das Eiserne Sparbuch Nr. 1214 der Kreissparkasse Zichenau wird für kraftlos erklärt.
Scharfenwiese, den 2. 5. 1944. Das Amtsgericht. Krause, Amtsgerichtsdirektor.
17.20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B (D. N. B.) Berlin 176,25 G., 176,75 5 —— G., 4 410 B., Amst 105, 0 B., Helsinki 8, 0 G., g, 20 Stockholm 194,55 G., 106, 10 B., Rom — — G., 258,20 B., Prag — G
London —— G., 17,15 B., „Paris — — G., 16, 90 B., New York „2,386 B., Zürich 101,50 G., Antwerpen — — G., 71, 50 B., openhagen . G
erdam — — G
* 92, 25 B.,
London, 10. Mai. (D. N. B.)
. er Barren prompt 23, 5o, . Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gol -
1631] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen
Ehemann, den Tischler Eduard Dymel, gehoren am 5. Juni 1879 zu Huta Dlutowska (Wartheland), ohne letz- ten Wohnsitz im Inlande, Staatsange- höriger des ehemaligen russischen Zarenreiches, für tot zu erklären. PDer bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, sich spätestens bis zum
Reichs., und Staataanzeiger Rr. 108 von 11. ai 19a. 6.3 — —
Sffentlicher Anzeiger
ame m r eee. 4. Qesfentiiche Zuftellun I. Attiengesenschaften, S*. Vertust⸗ uud Fund 8. Qomm and — Nerien, G. Mus lostung um. K v. Dent che i, k—
8. Aufgebote ;
Ui6321 Amtsgericht Leonberg.
von
12. Juli 1944, 11 Uhr, bei dem unter- zeichneten Gericht zu melden, widri- genfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verscholle- hen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum oben genannten Zeitpunkt dem Ge-
— 5 Anzeige zu machen. — 455. II.
Berlin, den 27. April 1944. Das Amtsgericht Berlin.
1670 Aufgebot.
1657144. Die Justizräte E. Müller, Hans Müller, Rechtsanwälte in Kob- lenz, haben das Auigebot des Hypo- thekenbrietes über die im Grundbuch von Neuss Band 60 Blatt 2983 in Abt. IIll unter Nummer 91 eingetra- genen Darlehnshypothek im Betrage von 5000 Goldmark beantragt. Gläubiger ist der verstorbene Arbei- ter Edmund Schmitz in Neuss. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 17. November 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Breite Straße 46, Zimmer 2is, anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neuss, den 5. Mai 1944. Amtsgericht.
1637
Es klagen: 1. 1 R 80/42, Ehefrau Irma Glicksmann geb. Scheef, Pir- masens, Fröhnstr. 23, gegen Schnei- der Schija Glicksmann, zuletzt in Zelow, Kreis Lask (Warthegau), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung; 2. 1 R 204 / 44, Ehefrau Natalie Beerenfeld geb. Wolkow, Lager Home bei Litzmannstadt, Haus Nr. 24, gegen Lehrer Alfred Beeren- feld, zuletzt in Obol bei Witebsk (Rußland), jetzt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung; 3. 1 R 137/44, Landwirt Heinrich Kage, Zivildolmet- scher bei der Dienststelle Feldpost-— nummer: 15090, z. Zt. Litzmannstadt, Umsiedlungslager Buschlinie 60, gegen Ehefrau Lina Kage geb. Jan, zuletzt in Ebenfeld bei Rostow, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung; 4. 1 R 160/44, Ehefrau Nadeschda Krolikowski geb. Zna-— mienski in Litzmannstadt, Sänger- straße 17, W. 34, gegen Ehemann Julian Krolikowski, zuletzt in War- schau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 5. 1 R 220/44 Leh- rerin Maria Andruschtschenko geb. Fischer in Wielka Wies, Gemeinde Wiedenbruch, Kreis Lask, gegen Ehe- mann Sergej Andruschtschenko, zu- letzt in Rationowka, jetzt unbekann- ten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 6. 1 R 235/44 Ehefrau Nina Balbeko- geb. Morgunenko in München ls, Nordenstr. 11II, 1, bei von Ostranitza, gegen Maschinisten Iwan Balbekow, zuletzt in Fastow bei Kiew (Rußland), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 7 1 R 181144 Ehefrau Helene Marciniak geb. Kowäal in Litz- manns tadt, Kleingärtnerstraße 105, W. 13, gegen Arbeiter Kazimierz Marciniak6, zuletas in Luniniec (Ukraine), beim Bahnhof Luniniec, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung; 8. 1 R 215/44, Tischler Johann Schmalz in Andreashof bei Litzmannstadt, Umsiedlungslager, ge- gen Ehefrau Emma Schmalz geb. Hartmann, zuletzt in Woroschilask (Rußland), jetzt unbekannten Aufent- halts, auf Ehescheidung; 9. 1 R 18344, Angestellter Faul Adolf Stark in Litz- mannstadt, Spinnlinie 74, W. 18, gegen Ehefrau Wanda Marie Stark geb. Rappaport, zuletzt in Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe- scheidung; 10. 1 R 237 / d4, Ehesrau Viktoria (Wik toria) Schnee weiss (Szneewajs) in Litzmannstadt, Binge- ner Straße 12, W. 3, gegen Scherer Franciszek Schneeweiss (8Szneewajs), früher in Litzmannstadt, jetzt unbe- kannten Aufenthalts, auf Eheschei- dung und Alleinschuldigerklärung des Beklagten. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht in Litzmannstadt zu 1-6: vor die 1. Zi- vilkßammer auf den 4. Juli 1g44, 10 Uhr, zu J — 10: vor die 2. Zivil. kammer auf den 10. Juli 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozen- bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Kläger vorzubringende Einwen- dungen und Beweismittel unverzüg- lich durch den zu bestellenden An- walt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen. Litzmannstadt, den 6. Mai 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts
Litzmannstadt.
12
4. dessentlihe Jultellungen
is 2] Oetfentliche Zustellung.
1 R A9I44. Der Eisendreher Paul Schönfelder aus Trügleben, Allee- straße 65, jetzt Obergefreiter, Feld- post-Nr. 10 446, vertreten durch den Rechtsanwalt Kibat in Gotha, klagt gegen seine Ehefrau Olga Schön- felder geb. Jekimenko, zuletzt in Markowitschi, Kreis Gomel, jetzt un- bekannten Aufenthaltes, wegen Ehe- aufhebung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aufzuheben und die ver- klagte Ehefrau für allein schuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Be- klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkam- mer 1 des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 27. Juli 1944, vor- mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kanntgemacht.
Gotha, den 5. Mai 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäfts-
stelle des Thür. Landgerichts.
1636 Oeffentliche Zustellung.
3 R 49144. Die Frau Rosalie Guschak (alias Gluszak geb. Chaf— kransky (Szafranski) in Arnstadt, Gothaer Straße 36, vertreten durch den Rechtsanwalt Peters in Arnstadt, klagt gegen ihren Mann, den Berg- mann Josef Guschak (alias Gluszak), zuletzt in Langlar (Belgien) wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Verklagten für schuldig an der Scheidung zu er- klären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klä- gerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilßbammer 3 des Land- gerichts in Gotha auf Freitag, den 14. Juli 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- nannten Gericht zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der klage bekanntgemacht.
Gotha, den 5. Mai 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäfts- stelle des Landgerichts.
(1638 Oeffentliche Zustellung.
3 R — 31144. Die Ehefrau Alfons Nikolaus Osch, Elisabeth Maria, geb. Staudt, in Luxemburg, Maria-Adel- haid-Straße Nr. 15, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. August Thorn in Luxemburg, klagt gegen den Kaufmann Alfons Nikolaus Osch, früher in Luxemburg. Brückenring Nr. 10, jetzt ohne bekannten Wohn- sitz, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien gemäß §S 49 des Ehegesetzes zu scheiden, den Beklagten für allein schuldig zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Be- klagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilbammer des Landgerichts in Luxemburg, Gerichtshofstraße, 2. Stock werk, Zimmer Nr. 31, geladen auf den 18. Juli 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Luxemburg, den 3. Mai 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verlust⸗ und Fundsachen.
1639 Victoria zu Berlin Allgemeine. Versicherungs- Actien- Gesellschaft.
Policen- Aufgebot.
Der Hinterlegungsschein zum Un- fallversicherungsschein Nr. 311 357 Friedrich Mohr, Elmshorn. und die UNnfallversicherungsscheine Nr. 331 622 Dr. phil. Reinhold Wolf, Leip- zig-⸗Go., Nr. 336 077 Robert Hembeck, Lösenbach, Nr. 343 277, 349 019, 367 923 Rudolf Meissner, Penzig, Nr. 377 673 Karl Sautter, Magdeburg, Nr. 382 4530 Dr. Hermann Klages, Han- nover, Nr. 452 369 Dr. med. Wilhelm Schütz, Hamburg, Nr. 462 012 Fräulein Olga Herbst, Kassel, Nr. 467 688 Max Striegler, Berlin - Charlottenburg, Nr. 467 689 Friedrich Schorkopf, Berlin- Wilmersdorf, und Nr. 470 4833 Frau Hanni Fehse, Hannover, sind abhan- den gekommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, wer- den die Scheine außer Kraft gesetzt.
Berlin, den 6. Mai 1944.
Der Vorstand.
1673 ö
Es ist abhanden gekommen: der Vwrersicherungsschein Nr. A 28959 über RM 3000, — für Herrn Carl Cor- des, Lesse, geboren 3. 6. 1893, und für Katharina Cordes, geboren 15. 5. 1937, Lesse. Der Versicherungsschein verliert seine Gültigkeit, und wir fer-
10. Gesessschaften m. dv. O. 11. Genoffenschafte Offene Ya
6 Rommanbd itgesenischaften,
der jetzige Inhaber nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet. Magdeburg, den 9. Mai 1944.
Magdeburger Allgemeine Lebens- und Renten versicherungs-Aktien-
16431 3M 7 Hypotheken- Obligationen 1. Serie der
Danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank. Aktieselskab, Kopenhagen.
Die in den Satzungen für die Hypo- theken-Obligationen unserer Bank vorgesehene, durch den Notarius publicus vorzunehmende halbjähr- liche Auslosung hat stattgefunden. Die ausgelosten Stücke sind zur Rückzahlung am 1. Juli 1944 fällig. Interessenten wird auf Wunsch eine Liste über die ausgelosten
Stücke kostenlos zugestellt.
Kopenhagen, den 10. März 1944.
Die Direktion.
7. Aktien⸗ gesellschaften
1674 SIEMENS C HALSKE AKTIEN. GESELLSCHAFI.
Gemäß §5 2 (1) der Zweiten Verord- nung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. De- zember. 1943 findet für das Ge— schäftsjahr 1942/43 eine Hauptver- sammlung nicht statt. Vorstand und Aufsichtsrat haben 5 4 der gleichen Verordnung entsprechend am 25. April 1944 gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1942/43 auf das ge— winnberechtigte Grundkapital einen Gewinnanteil von 3,5 35 auszuschüt- ten, wovon 07 * gemäß 5 2 DAV. dem für die Aktionäre gebildeten LTreuhandvermögen zufließen, während die restlichen 2.56 3 abzüglich 15 3. Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag an die Aktionäre zur Auszahlung gelangen.
Es werden demgemäß
auf die Stammaktien zu je Reichs-
mark 1000, —,
auf die Vorzugsaktien mit Stimm-
recht zu je RM 1000,‚— auf die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht zu je RM 1000, — (je RM 23,80 gezahlt).
Die Auszahlung erfolgt gemäß 5 8 der Verordnung zur Vwrereinfachung der Bekanntmachungen über Wert- papiere vom 22. 1. 1944 It. Veröffent- lichung in der „Sammelliste aufgeru- fener Wertpapiere“ der Deutschen Reichsbank Nr. 95 vom 27. 4. 1944 ab 11. Mai 1944 auf die Gewinnanteil- scheine Nr. 1 bei den bekannten Zahlstellen.
Berlin, im Mai 1944.
Der Vorstand.
1644 Bekanntmachung.
Wir geben hiermit bekannt, daß neue Gewinnanteilscheinbogen zu den Aktien unserer Gesellschaft gegen Einreichung des Erneuerungsscheines Nr. 21 bei uns zur Abforderung be- reit liegen.
Bad Lausick, den 8. Mai 1944.
Uhlig & Weiske Mühlenwerke
Aktiengesellschaft.
1590 Länderbank Wien Aktiengesellschaft. Aufsichtsrat und Vorstand unserer Gesellschaft haben gemäß der Zweiten Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. Dezember 1943 in der gemein- samen Sitzung vom 4. Mai 1944 be- schlossen, für das Geschäftsjahr 1943 eine Dividende von 63 auf unsere Aktien zu verteilen. Die Auszahlung erfolgt ab 23. Mai 1944 gegen Ein-
reichung des Gewinnanteilscheines
Nr. 4 nach Abzug von 15 3 Kapital- ertragsteuer samt Kriegszuschlag mit RM 51, — für jede Aktie über RM 1000. — und RM 5,10 für jede Aktie über RM 100, — an unseren Kassen in Wien und bei unseren sämtlichen
Niederlassungen, ferner bei der
Dresdner Bank, Berlin, und deren in-
ländischen Niederlassungen.
Wien, den 4. Mai 1944.
Länderbank Wien Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
tigen Ersatzurkunde aus, wenn sich
11675
Vom Vorstand und Aufsichtsrat der
Porzellanfabrik Kahla ist am 26. 4. 1944 für das Geschäftsjahr 1943 die Ausschüttung einer Dividende von 5 25 auf die Vorzugsaktien und 4 * auf die Stammaktien beschlossen worden. Die Auszahlung der Divi- dende auf die Stammaktien abzüglich der 15 3 igen Kapitalertragssteuer (einschließlich Kriegszuschlag) erfolgt gegen Einreichung der Gewinnanteil-
13. M⸗ und Invalidenver sichernngen, 14. r 8bank — Bankangweise, 18. Berschiedene
tanntmachungen.
scheine Nr. 10 der Stammaktien 14 Tage nach Bekanntmachung in der Sammelliste aufgerufener Wert papiere bei den nachstehenden Stel- len: bei der Gesellschaftskasse in Kahla, bei der Deutschen Bank in Berlin, Dresden, Erfurt, Essen, Wei-
m mar, Leipzig, Mannheim, Meiningen,
bei der Allgemeinen Deutschen Cre- dit- Anstalt in Leipzig, Berlin, Dres- den, bei dem Bankhaus Burkhardt & Co. in Essen, bei der Commerzbank Aktiengesellschaft in Berlin, Dresden, Erfurt, Essen, Jena, Leipzig, Mann- heim. Kahla, den 8. Mai 1944. Porzellanfabrik Kahla. Der Vorstand.
16761
Hierdurch lade ich die Aktionäre der Zuckerfabrik & Raffinerie Gosla- witz A.-G. zu einer ao. Hauptver- sammlung zum 19. Mai 1944, nach- mittags 14 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Zuckerfabrik & Raffinerie Goslawitz A.-G. ein.
Der kommissarische Verwalter.
1677 Graz-Köflacher Eisenbahn-
und Berghau-Gesellschaft, Graz.
Am g. Juni 1944, 11,30 Uhr, findet in den Räumen der Reichswerke Aktiengesellschaft Alpine Montan- betriebe „Hermann Göring“, Wien l, Friedrichstraße Nr. 4, J. Stock, eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Graz-Köflacher Eisenbahn- und Berghbau-Gesellschaft Statt.
Jene Aktionäre, welche an dieser Hauptversammlung teilzunehmen wünschen, werden eingeladen, ihre Aktien oder die für ihre Aktien aus- gegebenen Zwischenscheine späte- stens am 5. Juni 1944 bei der Gesell- schaftskasse, Wien 1, Friedrichstr. 4, Bei der Creditanstalt - Bankverein, Wien 1, Schottengasse 6-3, bei der Länderbank A. G., Wien I, Am Hof Nr. 2, oder bei einer Wertpapier- sammelbank oder bei einem deut- schen Notar während der üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hin- terlegungsbescheinigung spätestens am 6. Juni 1944 bei der Gesellschaft einzureichen.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Dieses wird nach den Aktiennenn- beträgen ausgeübt.
Wien, am 5. Mai 1944.
Der Vorstand.
1641 ⸗
Hüttenwerk, Eisengießerei & Maschi- nenfabrik Michelstadt A.-G., Michel- stadt / Oden. Aufsichtsrat und Vorstand haben in der am 22. 4. 1944 stattgefunde- nen Sitzung heschlossen, eine Divi- dende von 6 35, auf die Vorzugsaktien für die Geschäftsjahre 1941, 1942 und 1943 sowie 17, auf die Stammaktien kür das Geschäftsjahr 1943 aus-
zuschütten.
Die Auszahlung der Dividende er- folgt abzüglich 15 *. Kapital- Ertrags- steuer einschließlich Kriegszuschlag gegen Vorlage des Nachweises vom Aktienbesitz unserer Firma bei der Deutschen Effecten- und Wechsel- bank, Frankfurt / M., durch die Deut- sche Effecten- und Wechselbank Frankfurt / Main.
Michelstadt, den 22. April 1944.
Der Vorstand. Ernst Knust.
1642 Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 31 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über die Ab- wicklung der Forderungen und Schulden polnischer Vermögen vom 15. 8. 1941 (RGBI. IJ 8. 516 erkläre ich hiermit die Mitgliedschaftsrechte aus den Aktien 5001 bis 10 000 der Textilwarenfabrik Hirszberg & Birn- baum AG in Litzmannstadt, As- kanierstraße 23 (Fabryka Wyrobow Wlokienniczyvch Hirszberg i Birnbaum w Lodzie Spmr. A), für erloschen und die über diese Mitgliedschaftsrechte ausgestellten Urkunden für kraftlos.
Ratibor, den 19. April 1944.
Der Beauftragte für den Vierjahres- plan — Haupttreuhandstelle Gst —.
15. Verschiedene Bekanntmachungen 1509 Aufruf
zur Anmeldung von Altien der Vereinigte Maschinen⸗, Kessel⸗ und Waggonfabriten L. Zieleniewsti und Fitzner⸗GCamper Attiengesellschaft,
Krakau. Auf Grund von 3 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗
mögen Schuldenabwicklungsverord. nung) vom 15. August 1941 (RGBl. 1
S. 516) und der dazu ergangenen 5. An=