1944 / 112 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Meichs · und Etaatsanzetger r. 11 vGn 18. ai ES. S. 4

m m,, mam

1. Untersuchungs⸗ und Straflachen. 2. Zwangsver fteigerungen, 3. NAufgedote,

4. 5. Berluft⸗ und Funbsachen, 6. Auslosung fw. von Werty an

Oeffentliche Zuftellungen,

to. . 42.

Geno chaften, Offene —à— nnd Rommanbdttgesellschaften,

ta. B. G..

und avati denver sicherungen,

18. Unfall ͤ 14. Deuntsche Re 1— und Bankauswetfe. 185. Verschiedene tanntmachungen.

8. Aufgebote

12048 Aufgebot.

27 F 16444. Der Reichsbund für Vogelschutz e. V., Gruppe Litzmann- stadt, in Litzmannstadt, Adolf-Hitler- Straße 133, W 11, hat das Aufgebot des angeblich gestohlenen, auf seinen Namen ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 5955 der Stadtsparkasse Litzmrann- stadt beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 11. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hindenburgplatz 5, Saal 11, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Buches erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 8. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

2049 Aufgebot.

27 F 14 44. Frau Eugenie Lange geb. Peterson, Lager Tuschin-Wald (Krs. Litzmannstadt), Haus 315, hat das Aufgebot des angeblich gestohle- nen auf ihren Namen ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 10 160 der Stadt- sparkasse Litzmannstadt beantragt. Der Inhaber des Buches wird auf-

fordert, spätestens in dem auf Mon- tag, den 11. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hindenburgplatz 5, Saal 11, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung des Buches erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 8. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

E050 Aufgebot.

27 F II 44. Der Feldwebel Fried- rich Thauer in Litzmannstadt, König- Heinrich-Str. 39, hat das Aufgebot des angeblich gestohlenen Sparkassen- buchs Nr. 5126 der Stadtsparkasse Litzmannstadt, ausgestellt für den minderjährigen Detler Thauer, bean. tragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 11. Dezember 1944. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt, Hindenburgplatz 5, Saal 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Buches erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 8. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

PR2051

Der Verwaltungsoberinspektor Heim- rich Amann in Ludwigshafen a. Rh., Brucknerstraße 12, als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des am 10. 5. 1940 in Frankenthal gestorbenen, zuletzt in Ludwigshafen a. Rh. wohnhaften Fucharius Heckel, Invalide, hat das Aufgebot folgender Urkunde bean- tragt: Spareinlagebuch Nr. 4570 bei der Deutschen Bank, Filiale Mann- heim, lautend auf den Namen Eucha- rius Heckel, Ludwigshafen a. Rh., Donnersbergweg 48. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens im Aufgebotstermin am Don- nerstag, 21. Dezember 1944, vormit- tags gis Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, 2. Stock, Zimmer Nr. 227, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls wird die Ur- kunde für kraftlos erklärt werden.

Mannheim, den 20. April 1944.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

B. -G. 8.

2052

2 F 2144. Die Studentin der Philo- sophie Ruth Hähner in Köln, Hülch- rather Straße 4, vertreten durch den Leiter der Sparkasse der Stadt Lever- kusen in Leverkusen-Wiesdorf, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. S705 der Zweigstelle Leverkusen J. G. Werk der Stadtsparkasse Lever- kusen über 781,50 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 27. Ja- nuar 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfakls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Gpladen, den 6. Mai 1944.

Amtsgericht.

2055 Aufgebot.

Die Ehefrau Hildegard Sperling geh. Matschke aus Zielenzig, Kreis Stern- berg, hat das Aufgebot des verloren- gegangenen, auf den Namen des In- habers Otto Matschke aus Seeberg lautenden Sparkassenbuches Nr. 17 482 der ehem. polnischen Stadtsparkasse Wollstein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Juli 1944, 10 Uhr, Vol eli in te rzeichietkeil Seriell ö beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widhigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. 4 F 943.

Wollstein, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

2056 Aufgebot.

Die verw. Frau Wanda Simon geb. Klopsch aus Käampfheide, vertreten durch Rechtsanwalt Karkut aus Woll- stein, hat das Aufgebot des verloren- gegangenen, auf den Namen des Im- habers Benno simon aus Kampfheide sautenden Sparkassenbuches Nr. 17 616 der ehem. polnischen Stadtsparkasse wWollstein beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Juli 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an— beraumten Aufgebotstermin seine Kechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. F 2414.

Wollstein, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

2057] Aufgebot von Wertpapieren.

T 38/4413. Auf Antrag des Alois Kiesling, Lehrers in Tullnitz, wird nachstehendes, dem Antragsteller an- geblich in Verlust geratenes Wert- papier aufgeboten. Dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen einer Frist von 6 Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erk läri werden. Bezeichnung des Wert- papieres: Sparbuch Nr. 4954/6866 der Kreditanstalt der Deutschen in Znaim.

Landgericht Znaim, Abt. 3, am 9. Mai 1944.

T2054

Dotzheim Blatt Nr. 69/30. An Stelle des abhanden gekommenen oder ver- nichteten Hypothekenbrieies über 1498,78 GM im Grundbuch Dotzheim Blatt 69 Abt. III Nr. 2 für das Groß- deutsche Reich früherer Gläubiger August Israel Michel zu Wiesbaden, Bülowstr. 3 ist ein neuer Hypo- thekenbrief gebildet worden. Der alte Hypothekenbrief ist kraftlos ge- worden.

Wiesbaden, den 18. April 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 3b.

1973

In der Grundbuchsache Siemen Band 5 Blatt Nr. 27 und Band 9 Blatt 226 sind auf Ersuchen des Be— auftragten des Reichskommissars für

che Festigung deutschen Volkstums, Bodenamt in Gotenhafen, auf Grund

der Einziehungsverfügung und des Er- suchens vom 21. Juni 1944 2116 c/ 4 die auf dem Grundstück des Polen Macklewiczęe in Abteilung III Nr. 15 bzw. 7 eingetragenen 20 000, Goldzloty des Grafen Ludolf von Al- vensleben aus Tannhagen, jetzt un- bekannten Aufenthahs im Auslande, gemäß §5 8 der Schuldenabwick- lungsverorchung vom 15. 8. 1941 RGBlI. IJ S. 516 ff. im Grundbuche gelöscht worden. Thorn, den 14. April 1944. Das Amtsgericht.

1971 Betre Grundhuchanlegung in den Gebieten Eupen, Malmedy und Mores- net. Gemäß §5 8 der AV. d. RIM. V 24 Deutsche Justiz 8. 310 werden die Personen, die das Eigentum oder ein Recht an einem Grundstück, welches in dem Gemeindebezirk Ovifat belegen ist, für sich in Inspruch nehmen, aufge-— fordert, ihr Recht innerhalb einer Frist von sechs Wochen dem unter- zeichneßen Gericht anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls das Recht bei der Anlegung des zrundbuchs nicht berücksichtigt zu werden braucht. Die Frist beginnt am 15. Maj und endet am 24. Juni 1944. Die senigen Personen, welche benach— richtigt worden sind, daß das von ihnen in Anspruch genommene Recht in das Grundbuch aufgenommen wird, werden von dieser Aufforde- rung nicht betroffen. Amtsgericht Malmedy. Grun dbuchanlegungsstelle.

2044 Oeffentliche Aufforderung.

Die am 10. 5. 1884 in Berlin ge- borene Witwe Rentner Karl Ferdinand Christian Koska, Luise geb. Heufahl, zuletzt wohnhaft in Melbergen, Kob-— lenzer Straße 24, ist am 19. Dezember 1940 versiorben. Die Erben werden aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum 10. 8. 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Nach frucht- losem Ablauf der Frist wird fest- gestellt, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist ( 1964 BGB..

Bad Oeynhausen, den 6. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

19744 Oeffentliche Aufforderung. Der Rentner Karl Ziefuß ist am 2. Oktober 1943 zu Wesermünde, seinem letzten Wohnsitze, Ver- storben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen,

häermit aufgefordert, ee Rechte bis zum 1. August 1944 bei dem unter- zeichneten Gerichte anzumelden, andernfalls wind festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Weser- münde, den 3. Mai 1944. Das Amts- gericht Wesermünde. Abt. Lehe, Nordstr. 10 VI 327/43.

1969 Beschluß.

VI 200360. Am 12. Februar 1940 ist in Christertshofen, Kreis Illertissen, der ledige Rentner Anton Grün ver- storben. Er ist am 8. Juni 1858 als Sohn der Söldnerseheleute Franz aver Grün und Maria Anna, geb. ziegelmayer, in Utzwingen geboren. Da ein Erbe bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefor- dert, diese Rechte bis zum 15. August 1944 bei dem unterzeichneten Ge- richte anzumelden, widrigenfalls fest- gestellt wird, daß ein anderer Erbe als das Land Bayern nicht vorhanden ist. Es ist ein Reinnachlaß von über RM 1000, vorhanden.

Illertissen, den 6. Mai 1944.

Amtsgericht. Röttenbacher, Amtsgerichtsrat.

1959 Aufgebot.

F II44. Der Steuerberater Albrecht Brodhag in Bad Dürkheim hat als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 8. Dezember 1944 in Bad Dürkheim wohnhaft gewesenen, verstorbenen Friedrich von Einsiedel das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu— bigern beantragt. Die Nachlaßgläu- biger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf Freitag, den 21. Juli 1944, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tei- lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläu-— biger aus Pflichtteilsrechten, Ver- mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe- schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Bad Dürkheim, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

2047

Durch Ausschlußurteil vom 9. Mai 1944 ist das am 7. Juni 1940 auf den Namen des Lehrers Max Scholz in Oderwiese, z. Z. Leutnant, Feldpost- nummer 24260 D, ausgestellte Spar- kassenbuch der Stadtsparkasse Krap- pit? Nr. 5965 über 416221 RM für kraftlos erklärt worden. 2 F. 443. Amtsgericht Krappitz, O. S., 9. 5. 1944.

2045

Durch Beschluß vom 11. Mai 1943 ist der Tod des Ss -Rottenführers Artur Ernst Hoffmann, geboren am 1. März 1917 zu Grünberg, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 40, Lehrter Str. 43, fest- gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 22. November 1943. 455. II. 71. 44.

Berlin, den 14. Mai 1944.

Das Amtsgericht Berlin.

2058] Oettentliche Rastellungenm.

Es Klagen: 1. Behördenangestelfter Alfred Drechsler, Berkin-Wilmersdorf, Pfalzburger Str. 43 bei Scheibel, Pro- ze ßbevosimächtigter: Rechtsanwalt Schoettke, Berlin, gegen Luise Drechis- ler geb. Gerstner, früher Berlin, 215. R. 269. 44, 2. Professor Dr. Häns Hen- ning von der Osten, Kücük Bagce evler, Birinci Cenup sok. 20, Ankara (Türkei), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brunzlow, Berlin, Tier- gartenstr. 2b, gegen Maria Isabel von der Osten geb. de Baptista, Saracas Venezuęla), Paraiso, Avenida del FEjercito, Casa Baptista, z41. R. 109144, 3. Umsiedlerin Marie Josefine Neun- reuther geb. Bernhard, Champigny, 9 rue Jacques Richard, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Vahl- diek, Berlin, Uhlandstr. 156, gegen Schreiner Michel Neunreuther, 241. R. 202. 44, 4. Näherin Ede Gaigals geb.

( bpesemiat zunelmnenn

Illust, Berlin - Nikolassee, Cimbern- straße 1 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jürgen, Berlin, Char- (lottenstr. 7J4, gegen Holzflößer Valen- tin Gaigals, früher Leningrad, Pro- spekt Großpeterein, Haus Nr. 12, 241, R. 230. 441, mit den Anträgen auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Land- gericht Berlin, Grunerstraße, und zwar auf den 1. 6. 7. 1944, 115 Uhr, Zimmer 253, 2. 25. 7. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 3. und 4. 17. 68. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 15. Mai 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

2059] Oeffentliche Zustellung.

1 R 197ö143. BI. 44. Der Tischler Arno Erich Fischer in Dittersbach bei Frankenberg i. Sa. Nr. 87, z. Z. bei der Wehrmacht, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Lehmann und Dr. Hauffe in Chemnitz, Kläger, klagt gegen seine Ehefrau Frieda Gertrud Fischer geb. Suhrmann, früher in Frankenberg i. Sa., z. Z. unbekannten Aufenthalts, Beklagte, mit dem An- trag auf scheidung der Ehe gem. § 49 des Ehegesetzes vom 6. 7. 1938. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgerieht Chemnitz, 1. Zivilbammer, auf Mittwoch, den 9. August 1944, vorm. 1015 Uhr (zim- mer 123 Eg.), mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen kechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Chemnitz, den 13. Mai 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäfts- stelle bei dem Landgericht.

2060] Oeffentliche Zustellung.

prozeßregister Nr. 3 R 43/44. Wolf, Wilhelmine, Ingenieursehefran in Icking Hs. Nr. 64, Klägerin, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Simon in München, Maximilians- platz t 12 all, klagt gegen Wolf, Fried- rich, Ingenieur, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, nicht ver- treten, wegen Eheschsidung, mit dem Antrage zu erkennen: J. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. II. Der Be- klagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreites vor die 3. Zivilbammer des Landgerichts München II auf Montag, den 11. Sep- tember 1944, vormittags 9 Uhr, S8. 8. 453711, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch- tigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird, dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

München, den 12. Mai 1944.

Geschäftstelle des Landgerichts München II.

2061] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Maria Flügger geb. Thoben verw. Hörmann, Varel i. O. Gartenstraße 15, Prozeßbevollmäch- tigter: Reghtsanwalt Dr. von Cölln, Varel, klagt gegen den Maurer Ernst Flügger, früher in Varel i. O., Garten- straße 15, mit dem Antrage: 1, die am 24. Juni 1943 vor dem Standesamt in Delmenhorst geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden; 2. den Beklag- ten für den alleinschuldigen Teil zu er- klären; 3. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 10. August 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Oldenburg, den 11. Mai 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

2062 Oeffentliche Zustellung. t

Die Rhefrau Katharina Braun geb. Grünen in Göttelborn, Adolf-Hitler- Straße 105, z. Zt. Luftwäaffenhelferin, Feldpost-Nr. 39 354 LGPA. Hamburg, Prozeßbevollmächtigter:; Rechtsanwalt Macke in Saarbrücken, klagt gegen 6 Maler Emil Erwin Braun, früher in

uierschled, Sgldat, z. Zt. fahnen- flüchtig, auf EhEscheidung und Schul- digerklärung des Beklagten. Der Be- klagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilbammer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 13. Juli 1944. 9e Uhr, geladen mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Saarbrücken, den 5. Mai 1944.

20631 Ladung. geb. Wennrich Fürstenberg i. Meckl., Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. meister in Ludwigslust, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Alexan-

scheidung. Die Klägerin ladet den

kammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 26. Juli 1944, vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro- zeßbevollmächtigten vertreten lassen.

Schwerin, den 12. Mai 1944.

7. Attien⸗ gesellschaften

1989 Plauener Bank Aktiengesellschaft. Plauen i. V.

Vorstand und Aufsichtsrat unseres Instifuts haben gemeinsam be- schlossen, aus dem Reingewinn des zeschäftsjahres 1943 einen Gewinn. anteil von 437, an die Aktionäre zu0

Nr. 21 unter Abzug der Kapitaälertrag-

steuer mit ö.

RM 3,40 für je RM 100. —, RM 34 für je RM 1000,

Filialen; in Berlin, Dresden, Leipzig

durch die Commerzbank und die

Deutsche Bank. . Plauener Bank Aktiengesellschaft.

12112

Pürrwerke Aktiengesellschaft

sellschaft haben in der Bilanzsitzung vom 25. 4. 1944 auf Grund der 2. Ver- ordnung über die Einschränkung von

beschlossen.

Die Auszahlung erfolgt abzüglich Kapitalertragsteuer und Kriegszu— schlag ;

bei der Gesellschaftskasse in Ra

tingen,

bei der Berliner Handels-Geselh

schaft, Berlin, und *

bei der Dresdner Bank in Düsseldon

14 Tage nach Bekanntmachung in der Sammelliste aufgerufener Wertpapiere gegen Einlieferung des Gewinnantei scheins Nr. 9. *

Dürr werke Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

12113

Vereinigte Zünder- u. Kabelwerkde . A.-G., Meißen.

In der am 12. Mai d. J. abgehalte- nen sitzung haben gemäß §5 4 der 2. Verordnung über die Einschrän- kung von Mitgliederversammlungen vom 23. 12. 1943 Vorstand und Auf sichtsrat gemeinsam beschlossen, füt das Geschäftsjahr 1943 die Jahres. dividende der Stammaktien auf 4 v. H festzusetzen. 4

Die Dividende wird, nach § 8 def Verordnung zur Vereinfachung der Bekanntmachungen über Wertpapiere vom 22. 1. 1944 zwei Wochen nach dem Tage fällig, an dem die Nummei der „Sammelliste aufgerufener Wert- papiere“, welche die entsprechende Bekanntmachung enthält, in Berlin ausgegeben ist und gelangt gegen Rückgabe eines Dividendenscheines, Nr. 32 Lit. C zu RM 200, Aktie mit RM S. und Lit. D zu RM 100— Aktie mit RM 4 unter Abzug de Kapitalertragsteuer plus Kriegszu schlag bei ö

der Dresdner Bank in

Chemnitæ,. . der Deutschen Bank in Dresden Chemnitz und Meißen,

der Commerzbank Aßktienges ell

schaft in Dresden, Chemnitz uni

Dresden und

der Allgemeinen Deutschen Credit Anstait in Leipzig, Dresden unt Chemnitz

Eine Hauptversammlung Jahre 1944 nicht statt. Meißen, den 12. Mai 1944.

Der Vorstand.

Verantwortlich für den Amilichen und Mlch amtlichen Teil, den redaktionellen Teil, de Anzeigenteil 32 für den Verlegt

1. V. Ru d Ot La sch iu Berlin Sw Druck der Preußischen Verlags- und Drucker Gmbltl., Berlin .

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

preis dieser Nummer: 10 Rp. .

3 KR sad. Die Fraù Anna Safkin in Tiefenbrunn bei

Bur- der Safkin, früher in Werle b. Gra- . bow (Meckl.), z. Zt. unbekannten Auf.

enthalts mit dem Antrage auf Ehe.

Beklagten zur mündlichen Verhand. lung des Rechtsstreits vor die Zivil-

.

Der Urkundsbeamte der Geschäfts- .

voerteilen. . Die Zahlung desselben erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins

an unseren Kassen in Plauen und den

in Ratingen. . Vorstand und Aufsichtsrat der Ge-

Denischer

Erscheint an sedem Wochentag abends.

kosten 10 Sy“ Einzelnummern werden nur

hen. Bezugspreis durch die Po

monatlich 2.30 24 zuzüglich Zustellgebühr. a De e de . Anzeige nastelle monat ich 1. gh -. Alle P. stanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Se bstabholer die Auzeigenstelle Sm / 5. Wilhelmstr. 33. Preis der einz lnen Nummer nach lung Der Ein zespreis seder Rummer sft aus det Angahe unter dem Pflicht nde lck zu ersehen Einzelne Beilagen gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Porn dr ö

Neichsanzeiger

Nr. 112 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 35

zu.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Exequaturerteilung.

Bekanntmachungen über die Einziehung von Diphtherie-

Meningokokken- und Tebanusserum. Zweite Anordnung zur Durchführung der

15. Mai 1944. .

Bekanntmachang über den Widerruf der Verfallserklä-

rung von beschlagnahmtem Vermögen.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Aufhebung einer Einziehung von Vermögenswerten

für das Reich.

Bekanntmachung Nr. 1 des Reichsbeauftragten für Edel- metlalle über Gültigkeitsdauer von Edelmetallscheinen 17. Mai

ünd Edelmetallübertragungsscheinen. Vom

1944.

Druckfehlerberichtigung der Anordnung zur Regelung der Preise für die Feuerschutzmittel II und III, in

Nr. 106.

Amtliches Deutsches Reich

Dem Königlich Rumänischen Generalkonsul in Wien, Mihail Stanescu, ist namens des Reichs unter dem

27. April 1944 das Exequatur erteilt worden.

*

.

9 Einziehung von Diphtherlies . Mitgliederversammlungen vom 23. 12. 9 9 P erum 1943 für das Geschäftsjahr 1943 die

Verteilung einer Dividende von 5 ?;

RaEri. d. RMI. v. 24. 4. 1844 Ag Ia las. S5 3 (1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern

1462 bis 1474 (wörtlich: „eintausendvierhundertzweiund- eintausendvierhundertvierundsiebzig“) aus dem Serotherapeutischen Institut Gmbł. in Wien sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein-

sechzig“ bis

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deut- schen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen

Zentralhalle für Deutschland. J I. A.: Dr. Bieber.

Einzlehung von Meningokokkenserum RilErl. d. RMdl. v. 14. 4. ig44 Ag 663 / 44.5543

(() Das Meningbkokkenserum mit der Kontrollnummer 7 (wörtlich: „sieben“) aus dem Serotherapeutischen In-

stitut GmbH. in Wien

ist wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein-

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deut- schen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen

TZentralhalle für Deutschland. I. A.: Dr. Christiansen.

Finziehung von Tetanusserum RdErl. d. RMdI. v. 24. 4. 1944 Ag 75244-5543

(I) Die Tetanussera mit den Kontrollnummern S7 6 bis 579 (wörtlish;: „fünfhundertsechsundsiebzig“ bis „fünfhundertneunundsiebzig“) aus dem Serotherapeuti- schen Institut Gmbtfi. in Wien sind wegen Ablauss der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt. ; . (2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deut- schen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

1 At Dr. Bieber.

Zweite Anordnung

zur Durchführung der Gerbrindenaufbringung, betr. Gewährung von Lederprämien

. Vom 15. Mai 1944

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstlichen Nebenerzeug- nissen vom 31. Jahuar 1939 (RGBI. J 8. 133) wird ange- ordnet: ö

I. Gewährung der Lederprämien

8 1

*

4069 Für die Gewinnung von Eichen- und Fichtengerb- inde werden nach Wereinbarung mit der Reichsstelle für ederwirtschaft aus dem dem Reichsforstmeister zur Ver- ügung gestellten Kontingent Lederprämien gewährt.

2 * n Gerbrinden- aufbringung über Gewährung von Lederprämien. Vom

Anzeig

Selle J. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw tz. Walhe mstraße 32. an. Alle vruckauftrãge sind a f einseitig heschtiebenem aper völlig druckteis ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben. wesche Woste etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Specr ruck (besonderer Vermerk am Rande] hervorgehoben werden sollen. Vesesstete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle en gegangen sein.

Preunischer Staatsanzeiger

reis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petlte Gan, einer dreigespaltenen 97 min hreiten Petst⸗Zeile 1,35 est.

Berlin, Freitag, den ig. Mai, abends

(2 Die Lederpramie besteht in der Zuweisung einer bestimmten Menge von „Unterleder I“ (Sohlenleder) gegen Bezahlung.

68 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leder- prämien besteht nicht.

§5 2 (I) Die Lederprämien werden gewährt:

a) den bei der Gerbrindenaufbringung (Schälen, Auf- stellen, Trocknen und sonstige Pflege) unmittelbar Beschäftigten, das sind insbesondere: Wald- arbeiter, die Rinden selbst aufarbeitende Wald- eigentümer bzw. Wäldnutzungsberechtigte, die Rindengewinnung selbst durchführende Käufer und deren Arbeitskräfte (Lederprämie A), denjenigen im Reichsgebiet wohnhaften Wald- eigentümern bzw. Waldnutzungsberechtigten so- wie den jenigen Forstbeamten und im Außendienst tätigen forstlichen Angestellten (auch des Reichs- nährstandes]), die bei der Gerhrindenaufbereitung zwar nicht unmittelbar beschäftigt sind, in deren Waldungen bzw. Dienstbezirken aber Gerbrinde gewonnen wird Lederprämie B).

(2) Darüber hinaus sind die Forst- und Holzwirtschafts- ämter ermächtigt, Prämien im Wege des Härteausgleichs zu gewähren. Die Gewährung dieser Prämien liegt im freien Ermessen der Forst- und Holzwirtschaftsämter; sie erfolgt jedoch nur, wenn bésondere Leistungen für die Bereitstellung der Gerbrinde nachgewiesen und als solche anerkannt werden können.

§5 3 (I) Die Lederprämie A I§5 2 Abs. (1) a] beträgt:

im einzelnen Forstbetrieb: 3 kg Unterleder 1 je 100 dz) ordnungs- gemäß aufbereiteter Lohrinde,

b) bei der Gewinnung von Fichtenlohrinde im einzelnen Forstbetrieb: s 15 kg Unterleder 1 je 100 dz) ordnungs- gemäß aufbereiteter Lohrinde.

(2) Die Lederprämie B I§5 2 Abs. (1) b] beträgt ins- gesamt je Prüfungsstelle bis zu 0,1 kg Unterleder 1 je 100 dz ordnungsgemäß aufbereiteter Eichen- und Fichten- gerbrinde jedoch je Einzelperson in keinem Falle mehr als 0, 250 kg.

(3) Für der Fichtenlohrinde gleichwertige Fichten- reppelrinde werden ebenfalls Lederprämien ge- währt; der Reichsforstmeister trifft hierzu die näheren Bestimmungen. i

( Lederprämien werden nur in einer Höhe von Oo, 250 kg (Grundprämie) oder einem Vielfachen hiervon gewährt.

Ueber die Abrundung von aus der Gerbripdenauf- bringungsmenge sich errechnenden Teilbeträgen der Grundprämie ergehen besondere Ausführungsbestim- mungen.

Il. Verfahren

§5 4

(I) Die Gewährung der Lederprämien A und B erfolgt auf Antrag der gemäß § 2 Abs. (1) in Frage kommenden Empfänger durch die Prüfungsstelle, die für die Erteilung und Durchführung der zerbrindenaufbringungsfest- setzungen und der sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen zuständig ist.

(2) Für die Lederprämie A gilt der Antrag gemäß Abs. (1) als gestellt, wenn der zur Gerbrindenaufbringung Verpflichtete der Prüfungsstelle den Abschnitt IIIl des Einkaufsscheines über die verkauften Gerbrindenmengen übermittelt. Die Vorlage der Abschnitte III der Ein- kaufsscheine darf erst, nach vollständiger Abwicklung sämtlicher Gerbrindenverkäufe des betreffenden Forst- betriebes erfolgen; eine gesonderte Prämienberechnung für Einzelverkäufe findet nicht statt. Ergeben sich insbesondere durch Abschluß von Vorverkäufen Minderlieferungen gegenüber den verkauften Gerb- rindenmengen, so ist der Antragsteller verpflichtet, auf der Rückseite des Abschnitts Il des Einkaufsscheines die Höhe der tatsächlichen Lieferungen besonders zu ver- merken und durch Namenszug zu beglaubigen. . Die Prüfungsstellen können zur Nachprüfung der auf

dem Einkaufsschein verzeichneten Rindenmenge weitere . Frachtbriefe, amtliche Wiegescheine) an- ordern.

Forstbetriebe, die wegen zu geringer Aufbringungs-

mengen für sich allein eine Lederprämie nicht erhalten, können gemeinsam mit anderen Forstbetrieben die Ge- währung einer Lederprämie beantragen, wenn die Wald- besitzer sich gütlich darüber einigen, wer die Prämie er- halten soll.

a) bei der Aufbringung von Eichenlohrinde

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Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nit. 11913 Postscheckkonlo: Berlin 418 21

1944

Die Verteilung der Lederprämien innerhalb des ein- zelnen Forstbetriebes ist Sache des Betriebsführers.

(3) Die Lederprämie B ist durch die hierfür in Frage kommenden Einzelpersonen 158 2 Abs. (U) b] schriftlich nach Vorlage des endgültigen Aufbringungsergebnisses für den betreffenden Forstbetrieb bzw. Dienstbezirk bei der gemäß Abs. (1) zuständigen Prüfungsstelle zu bean- tragen.

Die Verteilung der Lederprämie B auf die Antragsteller erfolgt nach Abschluß der Rkindengewinnung durch die Prüfungsstelle; Antragsteller, die besondere Leistungen bei der Aufbringung und Pflege der Rinde aufweisen, wer- den hierbei in erster Linie berücksichtigt.

(4) die Zuweisung von Lederprämien erfolgt durch Aus- gabe von Sohlenmarken. Diese lauten jeweils auf 250 g Unterleder I.

(G5) Die Gültigkeit der Sohlenmarken ist befristet; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer sowie ein Ersatz ver- lorengegangener Soohlenmarken findet nicht statt.

(6) Gegen die ausgegebenen Sohlenmarken kann die daradf vermerkte Menge Unterleder J bei Lederhändlern 6g Schuhmacherrohstoffgenossenschaften bezogen wer-

en. * z

N. Strafbestimmungen §5 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden, soweit sie die Lederabgabe betreffen (unrichtige Angaben, Mißbrauch der Soohlenmarken, bestimmungswidrige Ver- teilung des Leders usw. nach der Verordnung über Stra- fen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem. Gebiete der Bewirtschaftung be- zugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs- Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGB. 1 S. 734) bzw. nach den Bestimmungen der 55 12 bis 15 der VO. über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGSBI. I S. 685), soweit sie die Vor- schriften über Aufbringung und Absatz der Gerbrinde be- treffen, nach den Bestimmungen des §S 4 der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirt- schaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBI. I S. 133) bestraft.

IV. Schlußbestimmungen §5 6 Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach ihrer

Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

§57 Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten.

Berlin, den 15. Mai 1944. Der Reichsforstmeister. In Vertretung des Staatssekretärs: Mahler.

Bekanntmachung

Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzung für den Vermögensverfall gemäß §5 6 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsangehörigkeit vom 2. No- vember 1942 (RGBI. I, S. 637) wird widerrufen für:

1. Graetz, Bruno, geb. 9. 2. 1878 in Rumhurg, heimat- zust., nach Warnsdorf, Bez. Rumburg, wohnh. gew. Wien J, Bartensteingasse 16. (Siehe Deutscher Rkgeichs- d4nzeiger Mr. 291/43, Seite 1, Ordnungszahl 24)

Gran geb. Mandl, Luise Marion, geb. 26. 12. 1905

in Kyjov Mähren, heimatzust, nach Kyjov, wohnh. gew. Wien II, Hotel Dianabad. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nr. 40144, Seite 1, Ordnungszahl 18.) wy, Max Israel, geb. 10. 6. 1894 in Raudnitz, Löwy, Otto Jakob Israel, geb. 12. 12. 1924 in Luck, und Löw y, Susanne Sara, geb. 24. 12. 1928 in Luck, Sämtlich heimatzust. nach Raudnitz und wohnh. gew. in Prag I, Lange Gasse 33. (Siehe Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 28243, Seite 1, Ordnungszahl 64 - 66.) Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

Prag, den 17. Mai 1944. I. A.: Dr. Maurer.

Bekanntmachung

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGbßl. 158. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Finziehung volks- und staaisieindiichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBI. 1 8. 479 dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 9go03/42 5400 MßliV. vom 22. Juli 1942 S. isi über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung

kommuristischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des