1944 / 113 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

D .

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 19. Mai 1944. S. 4

Zentralhandels register

i

1. Handels regifter.

2. Güterrechtsregifter,

8. Bereinsregifter, 4. Geno sfsenschaftsregister,

65. Masterregitfter, 6. Urheberrechts einteagsrolle,

rr, me, Vergleichs. 8. BVerschiedenes. 11

o, e.

l. Handelsregister

ür die Angaben in 9 5 wird eine Gewähr r vie Richtigkeit seitens der Negistergerichte nicht übernommen.

Bernburg. 1831

Handelsregister

Amtsgericht Bernburg, 10. Mai 1944. ; Vweränderung:

B 223 Deventer- Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leo- poldshall:

Die Prohkuren Paul Morgner und Otto Wieneke sind erloschen.

Löschung:

B 230 Baentsch & Behrens Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Sandersleben.

Die Gesellschaft ist in der Weise umgewandelt, daß ihr Vermögen unter Ausschluß der Liquidation auf die alleinige Gesellschafterin, die Firma Deventer-Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Spezial- fabrik für Dichtungen aher Art in Leopoldshall, übertragen ist.

Pie Firma Baentsch & Behrens Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung in Sandersleben ist damit aufgelöst.

Nicht eingetragen, aber veröffent- licht wird: Bie Gläubiger der Firma FBaentsch & Behrens Gmbfl. haben das Recht, binnen sechs Monaten Sicher- heit zu fordern, soweit sie nicht Be- friedigung verlangen können.

Bonn. 1832 In das Handelsregister A Nr. 3424 ist am 9. 5. 1944 bei der Firma Hans Pakleppa in Bonn eingetragen wor-

den: Die Prokura des Peter Jakob

Schmitz ist erloschen. Amtsgericht, Abt. 5b, Bönn.

Boppard. 1833 Amtsgericht Boppard, 9. Mai 1944. A 7275 Monreal's Verbandmittel-

fabrik, Inhaber: Jakob Monreal in

Boppard am Rhein. Die Proßẽura der

Ehefrau Jakob Monreal ist erloschen.

Das Geschäft nebst Firma ist durch

Erbgang auf die Witwe Jakob Mon-

real in Boppard übergegangen. Ge-

schäftsinhaberin ist die Witwe Jakob

Monreal, Elisabeth geb. Helm in

Boppard. Der Ehefrau Kurt Peters,

Lissy geb. Monreal, in Boppard ist

Einzelproura erteilt mit ger Maß-

gabe, daß sie die Firma nür in Ge-

meinschaft mit der Inhaberin zeich- nen darf.

Bredstedt. 1834

In das Handelsregister Abt. A 136 ist am 28. April 1944 bei der Firma Peter Nielsen, Kraftfahrzeughandlung und Reparaturwerkstatt, Bredstedt, eingetragen worden: Die Prokura des Buchhalters Frit-, Koch ist er- loschen.

Das Amtsgericht Bredstedt.

Breslau. 1917

Amtsgericht Breslau, 4. Mai 1944.

Veränderung:

Aht. 62. B 3097 Huta Hoch- Tiefbau- Aktiengesellschaft, Breslau (Hindenburgplatz 5): Die Prokura des Dipl.- Ing. Ludwig Küchle in Breslau und des Dr.-Ing. Otto Heesch in Halle a. S. ist erloschen. Bezüglich Heesch wird die gleiche Eintragung für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Halle a. S. erfolgen.

und

Crailsheim. Amtsgericht Crailsheim. Eintraqung im Handelsregister des Amtsgerichts Langenburg vom 8. Mai 1944 bei B 1 Schüle-Hohenlohe Akt. Ges., Sitz Gerabronn: Die Prokura des Carl Fuhr in Kassel ist erloschen. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Kassel bei dem Amtsgericht Kassel und für die Zweigniederlassung in Plüderhausen bei dem Amtsgericht Schorndorf er- folgen.

is35

Düsseldorf. Handelsregister. Amtsgericht Düsseldorf, 9. Mai 1944.

H.-R. A 11401 Walz & Windscheid. Düsseldorf: Die Prokura des Dr. Walter Reinecke ist erloschen.

H.-R. A 13 472 Stahlwerk Carp Hones Kommanditgesellschaft, Düssel- dorf: Die Einlagen von 2 Komman- ditisten sind herabgesetzt.

isis]

Duisburg. 1919 Amtsgericht Duisburg, 8. Mai 1944. Veränderung:

A 7543 Kohlenhandelsgesellschaft Niederrhein Wepper, Franke & Co. in Duisburg (Claubergstraße 11). 14 Kom- manditisten sind neu eingetreten, 5 Kommanditisten sind ausgeschie- den; bei 11 Kommanditisten ist die Einlage erhöht und bei 43 herab-

gec etzt.

Freiberg, Sachs. Amtsgericht Freiberg, Sa., am 10. Mai 1944. Veränderung: HR A 309 Böttcher Co. in Frei- berg: Eingetreten als persönl. haften- der Gesellschafter Kaufmann Hans

1920]

Ommert in Freiberg. Nunmehr offene Handelsgesellschaft seit 1. Mai 1944. Zur Vertretung der Gesell; schaft ist nur der Gesellschafter Friedrich Wilhelm Böttcher in Frei- berg ermächtigt.

Hagen, Westf. 1836 Handelsregister des Amtsgerichts Hagen.

Aenderung:

Am 6. 5. 1944: A 2806 Wilhelm

Holthaus, Hagen:

Die Proßkꝛuren der Ehefrau Emil Garthe, Laura geb. Wallberg, und des Kaufmanns Erich Feuerbaum sind er- loschen.

Heiligenbeil. Veränderung: Eingetragen bei H.-R. B 3 Heiligen-

peiler Zeitung, Druckerei und Ver-

lagsanstalt G. m. b. H. in Heiligen- beil am 26. April 1944. Das Stamm- kapital ist auf Grund der Urkunde vom 23. Dezember 1943 (Nr. 547 der

Urk.-Rolle des Notars Nueske in

Königsberg Pr) um 7600, RM er-

höht und beträgt daher jetzt 40 000

Reichsmark.

Heiligenbeil, den 26. April 1944. Amtsgericht.

isa)

Iserlohn. 19231 Amtsgericht Iserlohn, 30. April 1944. A 1443 Rudolf Kruse, Iserlohn: Die Prokura der Ehefrau Rudolf Kruse in Iserlohn ist erloschen. Korneuburg. 1921 Amtsgericht Korneuburg, Korneuburg, 4am 25. April 1944. Veränderung:

Nr. H.-R. B 64 Fa. Niederdonau Erdöl-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Niederlassung: Prinzendorf, Niederdonau. Armin Rüscher, Diplom- kaufmann, Wien 89, Penzinger- straße 86, ist Gesamtprokura erteilt. Er zeichnet gemeinsam mit einem Geschäftsführer,. Der Gesellschafts- vertrag wurde in der Gesellschafter- versammlung vom 12. Oktober 1943 abgeändert und neu gefaßt. Korneuburg. 1922

Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 17. April 1944.

Veränderung: H.-R. A 46 Fa. Alois Gasser, Eisengroßhandlung u. Nie derlas-

Nr. Kom. Ges. Schlosserwarenerzeugung, sung: Retz: Dorothea Gasser, Han- dels gesellschafterin, Wien, . Brucknerstraße 8, ist Kollektivpro- kura erteilt. Sie zeichnet und ver- tritt gemeinsam mit Alois Gasser oder mit einem anderen Prokuristen die Firma.

Labiau. 1924 Bekanntmachung. Unter Nr. 16 des Handelsregisters A ist am 28. April 1944 folgendes ein- getragen worden: Die Firma Franz Morgenroth in Labiau ist auf den Kaufmann Ernst Liedtke in Labiau übergegangen. Die Haftung des Pächters für die im Betriebe des Geschäftes begründeten Verbindlich—m keiten des Verpächters sowie der Uebergang der im Betriebe be- gründeten Forderungen auf den Pächter ist ausgeschlossen. Labiau, den 28. April 1944. Amtsgericht. Leitmeritꝝ. 1925 Handelsregister. Amtsgericht Leitmeritz, 26. April 1944. Aenderung: .

7 HR. A 278 Josef Peh k Co., Fabrik pharmazeutischer Präparate und Produkte, Tetschen: Die Prokura des Ph. Mr. Rudolf Lorenz ist er- loschen. ö

Liegnitz. 1838 Handelsregister Amtsgericht Liegnitæz. 4. Mai 1944.

B 282 Gemüse Zentrale, G. m. b. H.,

Liegnitz: Die Prokura Martin Reich loschen.

ist er-

Linz, Donau. 1926 Amtsgericht Linz (Donau), Abt. 8, am 8. Mai 1944. Vveränderung:

A 1097 Reisser u. Co., Sitz Linz (Goethestraße 30): Die Prokura des

Walter Barfuss ist erloschen.

Litzmannstadt. . Handelsregister. Amtsgericht Litzmannstadt, den 5. Mai 1944. Veränderungen. H.-R. A 28 „Trikotagenfabrik Albert Seide & Co.“ in Litzmannstadt (Fride- ricusstr. 65). Der Industrielle Arthur Fiedler in Litzmannstadt ist in die Ge- sellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Zur Ver- tretung der Gesellschaft sind, unter Ausschluß des Gesellschafters Arthur Fiedler von der Vertretung, nur die Gesellschafter Albert Seide und Leo- pold Jesse, und zwar ein jeder von ihnen selbständig, berechtigt.

lisag

Luckau. 1840 Bekanntmachung. Firma Ernst Haack, Luckau N/ L. H.-R. A 1 —. Die Prokura der Witwe Alma Schimmelpfennig geb. Kaske in Luckau NIL. ist erloschen. Luckau NIL., den 22. April 1944. . Amtsgericht. M. Gladbach. 1927 Handelsregister Amtsgericht M. Gladbach. Vmeränderungen:

Am 5. 5. 1944. B 629 Maschinen- fabrik Meer Aktiengesellschaft M. Gladbach: Die Prokura des Dr. Her- mann Christoph Eberle ist erloschen. Opladen. ( 1842

Handelsregister Amtsgericht Opla- den, 6. Mai 1944. Veränderungen: Firma Werner Co., Spezialfabrik für Feuerlöschtechnik in Leverkusen Nr. 952 der Abt. A. Die Prokuren paul Werner und Walther Bode sind infolge Eintritts als persönlich haf- tende Gesellschafter erloschen.

Pulsnitz. 1843 Handelsregister.

Amtsgericht Pulsnitz, 4. Mai 1944. Veränderung:

A 272 Otto Käppler, Pulsnitz, Ernst Otto KHäppler ist durch Tod ausge- schieden. Es haben eine offene Han- dels gesellschaft errichtet: Margarete Helene verw. Trommer geb. Käppler in Pulsnitz Meta Erna verehel. Glöckner geb. Käppler in Freiberg, Flora Liesbet verehel. Dulheuer geb. Käppler in Pulsnitz. Die offene Han- deisgesellschaft führt die bisherige Firma fort, Zur Vertretung der Ge- sellschaft sind nur die Frauen Trom- mer und Dulheuer ermächtigt, und zwar jede für sich allein. Frau Glöckner ist von dęr Vertretung ausgeschlossen.

Schopfheim. 19268 Handelsregistereintrag A Band II Nr. 16 zur Firma Gg. Uehlin in Schopfheim: Der Alma Brüderlin geb. Zubler in Schopfheim ist Einzelpro- kura erteilt und der Liselotte Kalt- hoff geb. Brüderlin in Schopfheim Gesamtproßkura. Die Gesamtprokura des Karl Leidner ist erloschen. Schopfheim, den 10. Mai 1944. Amtsgericht.

Salzwedel. 1929

Handelsregister Amtsgericht Salz- wedel, 11. Mai 1944. Veränderung: A Nr. 339 G. Schröter, Samenzucht und Gartenbau in Salzwedel. Die Prokura des Gerhard Schröter in Salzwedel ist erloschen.

2

Seelow, Mark. 19301 Handelsregister Amtsgericht Seelow / Mark.

B 5 Kreissiedlungsgesellschaft Le- bus, G. m. b. H., Seelow Mark: Die Prokura des Hochbautechnikers Kurt

Biering in Seelow ist erloschen.

Seelow, den 2. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Striegau. isi

Amtsgericht Striegau, den 11. Mai 1944. Veränderung: B 55 Flachs werk Mittelschlesien

G. m. b. H. in Gräben: Durch Be- Gesellschafterversamm-

schluß der lung vom 15. Dezember 1943 ist das Stammkapita! um 900 000 RM auf 2 600 000 RM erhöht worden. Wien. 1932 Amtsgericht Wien,

Abt. 131, am 4. Mai 1944.

A 11335 Gebauer, Griller & Dörtf- ler (früher: A. Dörfler & Co. Kommandit- gesellschaft) (Wien, XVI., Bach- gasse 23, fäbriksmäßige Erzeugung von Isolierschläuchen, isolierten Drähten und Litzen für elektrische Zwecke sowie Spezialantennen). Die Prokuren des Dr. Heinrich Gebauer und Karl Griller sind erloschen.

A 12188 Thomas Travnisek (Wien, XVI., Schillhammergasse 20, Handel mit Papier-, Material- und Farbwaren im großen). Während der Dauer der Verlassenschaft nach Thomas Trav-

nisek wird dis Firma von Zdenko,

Travniéek vertreten. 98

A 12189 Marie und Franz Wodak, Obst- und Gemüsegroßhandel (Wien, XVI., Schellhammergasse 13). Die Gesellschaft wird nur durch die Ge- sellschafterin Marie Wodak treten. 9 Wien. 19331 Amtsgericht Wien,

Abt. 131, am 28. April 1944.

A 6038 Franz Herrmann, Inh. Wil- helm Herrmanns Witwe & Söhne (früher: Franz Herrmann, offene Han- delsgesellschaft) (Wien X. 75, David- gasse 95, fahriksmäßige Erzeugung von Gewächshausbauten und Zentral- heizungen). Die nunmehrige offene Handelsgesellschaft wird nur von der Gesellschäfterin Rosa Herrmann ver-

treten.

Ver-

Winsen, Luhe. 1934

In das hiesige Handelsregister A ist heute unter Nr. 319 die offene Handelsgesellschaft Spedition „Adler“ E. Hansen & Co. in Hörsten Nr. 9 eingetragen. Das bisherige Filial- geschäft des Hamburger Hauptge- Sschäfts wird nunméhr als Hauptge- schäft weitergeführt. Gesellschafter sind Kaufmann Ernst Peter Friedrich Hansen und Ehefrau Gertrud Hansen geb. Müller, beide in Hörsten Nr. 9. Amtsgericht Winsen /L., 4. Mai 1944.

4. Genossentichafts⸗ rxengister Berlin. 1847

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 473 Lindenberger Spar- unde Darlehnskasse im Kreise Nieder- barnim eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht einge- tragen wörden: Die Firma ist geän- dert in Raiffeisenkasse Lindenberg eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht zu Linden- berg, Kreis Niederbarnim. Satzung ge- ändert durch Beschluß der General- versammlung vom 16. April 1944 hin- sichtlich 5 1 (Firma). Amtsgericht Ber- lin, Abt. 571, den 11. Mai 1944.

Böhm. - Leipa. 1848 Genossenschaftsregister. Amtsgericht Böhm. -Leipa,

am 58. Mai 1944. Veränderung.

Gen. Ill 15 Bei der Genossen- schaftsfirma: Volksbank Teichstatt, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftung mit dem Sitze in Teichstatt, wurde folgende Aende- rung eingetragen: Neueingetragen wird als Vorstandsmitglied: Adolf Ha- nisch, Gastwirt in Teichstatt.

Breslau. * 49 In unser Genossenschaftsregistèr ist heute bei Nr. 430 Bau- und Wirt- schaftsgemeinschaft eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht Breslau folgendes eingetragen worden: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet. Die Firma ist erloschen. ; Breslau, den 5. Mai 1944. Amtsgericht. Crossen, Oder. 1936 Amtsgericht Crossen (Oder), den 5. Mai 1944. Genossenschaftsregister. 17 Durch Beschluß der Gene- pril 1944

Nr. ralversammlung vom 23. ist die Firma der Cossarer Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. b. H., in Raiffeisenkasse Cossar, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, geändert. Dippoòldiswalcde. 1850]

Genossenschaftsregister. Amtsgericht Dippoldiswalde, am 8. Mai 1944.

12. Spar- und Darlehnskasse Oher- carsdort, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Obercarsdorf. Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Ilaft— pflicht umgewandelt worden. Die Firma lautet jetzt Spar- und Darlehns- kasse Obercarsdorf, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht.

Ebenrode. 1851 Amtsgericht Ebenrode, am 24. April 1944. Genossenschaftsregister.

Gen. -R. 33. Brennereigenossenschaft Mühlengarten, eingetragene Genossen- schait mit beschränkter Haftpflicht in Mühiengarten. Die Firma ist er- loschen. Exin. 1852 Veränderung.

Gn.-R. 9 Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H.; Exin. Durch Generalversamm- lungsbeschluß vom 16. Februar 1944 ist das Statut in §5 54 Abs. 1 geän- dert. An Stelle 4 vom Hundert können 5 vom Hundert Zinsen den zum Schluß des vorhergehenden Jahres ermittel- ten Geschäftsguthaben der Genossen zugewiesen werden.

Exin, den 9. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Freiberg, Sachsen. 1938 Amtsgericht Freiberg, Sa., 6. 5. 1944. Auf Blatt 16 des Genossenschafts- registers für Frauenstein, betr. die Spar- und Darlehnskasse Hartmanns- dorf b. Frauenstein eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist heute eingetragen worden, daß die Genossenschaft durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Februar 1943 in eine solche mit heschränkter Haftpflicht umge- wandelt worden ist. Glatz. 1939 Im Genossenschaftsregister Nr. 84 wurde bei der Volksbank Glatz, ein-

n, mit

getragene Geng in Glatz,

schränkter ain! 6. Mai 1944 einge gre

Die General ve ae n einstimmig die itt mme 500. auf RM S e Ante zusetzen. .

Ferner wurd. dort einge tra ralversammlui. Haftsumme u! t tig beschlossen Generalver Amn] Zerlegung on Haftsumme von 1 gleiche Tei J zeitig wird schäftsante le, nosse sich he einstimmig ae sert V schlußfassung wurde dis zustimme Gutachten des Revisionsverban verlesen.

Amtsgericht Glatz, 10. Mai 194

Von il he ra

* VJ Ke der die * ser t7 M

Halle, Saale. ö In das Genossensc aftsregister heute unter Nr. 339 Fei dem Sor Gewerk für Handwerl ar von Halle und Umgebung, ein setragene nossenschaft mit beschränkter Rz pflicht, Halle a. S eingetrag vrorden: . Durch Beschluß der sammlung vom 24. Oktober 1943 die Firma geändert in: Sozialgewe der DAF (Handwerk, Handel und

werbe) des Kreises Halle-Stadt ein 4

Genossenschaft mit schränkter Haftpflicht. des Unternehmens ist jetzt: 1.

Schaffung und Betätigung einer

meinsamen Betriebsorganisation die Gebiete der Menschenführun sozialen Betreuung und Leistun förderung in den beteiligten trieben; 2. die gemeinschaftlic

tragene

Durchführung und Förderung sozia

Einrichtungen und Maßnahmen beteiligten Betriebe. Die Tätigkeit der Genossenschaft hat“ Zielsetzung der Deutschen Arbe front zu entsprechen und sich na den vom Amt für Sozialgestaltung

Handwerk und Handel in der D

schen Arbeitsfront ergehenden Rich

linien zu vollziehen. Halle à. S., den 6. Mai 1944. Das Amtsgericht.

Stolp. . Amtsgericht Stolp, 28. April 1 50 A Molkereigenossensc

lautet Stolpmünde, mit

Die Firma Molkerei Genossenschaft Haftpũilicht.

Traben-Trarbach. Bekanntmachung.

Gen-Reg. Nr. 17 (Zelh.

Genossenschaftsregister des

hei dem unter Nr. 17 (Zell) eins

tragenen Pündericher Spar- und M lehnskassenverein, e. G. m. u. H. pünderich eingetragen worden, d

die Firma nunmehr lautet: Raiffei kasse, mit unbeschränkter pünderich / Mosel. . Traben-Trarbach, den 10. Mai 19 Amtsgericht.

Konkursverfahren über Nachlaß des Architekten Richi Ohlsen, Berlin-Schöneberg, Tran steiner Str. 8, ist nach Abhaltung“

Schlußtermins aufgehohen worden.

Berlin, den 10. Mai 1944. Amtsgericht Berlin.

Hamburg. Das Konkursverfahren Nachlaß vermögen der am 19. Ob tob

1939 verstorbenen Ehefrau Ella U helmine Margareta Specht geb. Ho zuletzt wohnhaft Hamburg- Lokste

pinneberger Str. 21, ist am 15.) 1944 nach erfolgter Abhaltung Schlußtermins aufgehoben worden, Das Amtsgericht Hamburg. Abt.

Limbach, Sachsen. 21

Konkursverfahren über

Das Bãch⸗

Nachlaß des verstorbenen

wird unbeschadet weiterer trags verteilungen aufgehoben. Sch termin ist abgehalten (5 163 Ko). Amtsgericht Limbach / Sachs., den 2. Mai 1944.

Verantwortlich för den Amtlichen und Nl amtlichen Teis, en redektignellen Teil, Anzeigenteil und für den Verlag:

1. V Ru d ont Lentz ch in Berlin śiy

Druck der Preußischea Verlags- und Druck Gmbkl., Berlin

preis dieser Nummer; 10 Rpk.

lung beschlie

4 9 . z ai 1944 eb]

Gegensta

gesan

Am gerichts Traben-Trarbach ist her

eingetragene Genossensch Haftpilicht

Abt. 363:

Deutscher Neichs anzeiger

(

Erschelnt an sedem Wochentag abends. Bezugspreis dur

Anzeigenstelle monatlich 1. 90 an, in Berlin für Selbstabholer die

kosten 10 Sy. Ginzelnummern werden nur gegen

h dle monatlich 2.30 MM zu gg Huh gel ah, für Selbstabholer . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen Anzeigenstelle Sw 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des . e

L. 113 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 38

Berlin, Sonnabend, den 20. Mai, abends

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung über Weinverteilerspannen beim Verkauf

ggdeutscher Weine. Vom 18. Mai 1944.

Bekanntmachung des Polizeidirektors in Kaiserslautern n, Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung

über Weinverteilerspannen beim Verkauf deutscher Weine]

Vom 18. Mal 1944

Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Fierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars 'ür die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGB. 1

927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den ierjahresplan angeordnet:

q 81

(i) Bei dem inländischen Verkauf von deutschem

eiß- oder Rotwein dürfen höchstens die sich aus der Unlage zu dieser Anordnung ergebenden Bruttoverdienst- bannen auf den Einstandspreis aufgeschlagen werden. sofern der sich nach Gruppe Il oder Il der Anlage er- lebende Bruttoverdienst niedriger ist als der nach der Forgruppe höchstens zulässige Verdienstbetrag, kann an

Stelle des Vomhundertsatzes der Gruppe Il oder III der

nach der Vorgruppe höchstens zulässige Verdiensthetrag

berechnet werden. Die Anlage ist Bestandteil dieser An- nung.

(2) 95. unter Nr. 1a und 2a der Anlage zugelassenen zruttoverdienstspannen gelten nur für Lieferungen an nzelhändler (Ladengeschäfte und andere offene Ver-

Taufsstellen), an Gaststätten und an letzte Verbraucher.

3) Für alle anderen Lieferungen der Weinverteiler

ster Hand dürfen höchstens die Spannen nach Nr. 1b nd 2b der Anlage berechnet werden.

§5 2 (1 Außer den nach § 1 zulässigen Bruttoverdienst- annen dürfen folgende Unkosten berechnet werden: aA) beim Bezug im Faß und bei der Abgabe in Flaschen zur Abgeltung der Kosten für Abfüllung und Ausstattung von den abfüllenden Weinver- teilerbetrieben mit Ausnahme der Betriebe des Einzelhandels ein Zuschlag von O, 15 RM für die Liter- und ili-Flasche und von O, 12 RM für die æFFlasche, die beim Bezug der Weine entstandenen normalen Kosten für Fracht, Rollgeld und Transportversiche- rung und gegebenenfalls die Kosten für Fracht und Rollgeld bei Rücksendung oder Voreinsendung des Leergutes, die bei der letzten Anschaffung zulässigerweise gezahlten Preise für Gebinde, Flaschen und Ver- packung sowie die normale Fracht hei Belieferung des Empfängers (Cieferfracht). Bei überwiegenden Lieferungen innerhalb des Ortes der Lieferfirma und dessen Umgebung kann die zuständige Preis- bildungsstelle auf Antrag die Berechnung durch- schnittlicher Frachten und Rollgelder zulassen, die von der Hauptvereinigung der deutschen Wein- und Trinkbranntweinwirtschaft nach den je- weiligen Bestimmungen erhobene Abgabe zur Be- seitigung von Notständen im deutschen Weinbau, e) zur Abgeltung der Pflege- und Lagerkosten für Weine älterer Jahrgänge ein Zuschlag von höchstens 10 v. H. des nach § 3 bestimmten Ein- standspreises für jedes volle Jahr der Lagerhaltung durch den den Zuschlag berechnenden Weinver- teiler. Die Lagerfrist beginnt mit dem Tage der Schlußschein- oder Rechnungsausstellung, frühe- stens jedoch mit dem 15. Januar des der Ernte des Weines folgenden Jahres. Die Berechnung dieses Zuschlages ist nur Weinverteilerbetrieben ge- stattet, nicht dem Einzelhandel. 2 Die Kosten zu a, c und d sind bei Lieferungen Wiederverkäufer (Weinverteiler, Einzelhändler, Gast-

ch

P 838 * instandspreis im Sinne des § 1 ist

a) beim Erwerb des Weines vom Erzeuger der zu- lässige Schlußscheinpreis frei Keller Verteiler- betrieb, einschließlich der Schlußschein- und der

9) Gilt nicht i den Ajpen- und Donaureichsgauen und in eingegliederten Ostgebieten.

für

werden.

schlagen.

(41 (2) Das Verhältnis käufen der von

nicht werden.

berechenbaren Kommissionsgebühren, jedoch ohne ] die Kosten für die Bezugsfracht und ohne Rollgeld.

Die Kosten frei 2. v. H. des Schlußscheinpreises nicht übersteigen. Sie können pauschal in dieser Höhe bei Bildung des Einstandspreises berechnet werden. statt Wein Trauben, Maische oder Most erworben, so gilt als Einstandspreis der unter Berücksichti- gung des von dem Reichskommissar für die Preis- bildung oder mit seiner Zustimmung festgesetzten Umrechnungsschlüssels, des Kelterungszuschlages und der Abstichzuschläge sich errechnende Betrag. Bei dem Erwerb von Jungwein vor dem zweiten Abstich können zur Errechnung des Einstands- preises auf den Schlußscheinpreis 4 v. H. des Schlußscheinpreises aufgeschlagen werden;

beim Erwerb des Weines von einem Weinverteiler der nach den Vorschriften dieser Anordnung ge- bildete Rechnungsbetrag einschließlich der Kosten frei Keller Verteilerbetrieb, jedoch ohne die Kosten die Bezugsfracht, packung, Abfüllung und Ausstattung und ohne die nach §5 2 Abs. Berechnung der Kosten frei Keller Verteilerbetrieb

gilt die Bestimmung unter a.

für Verteiler mit Eigenerzeugung der für die Eigen-

erzeugung nach den geltenden Bestimmungen der

Hauptvereinigung der deutschen Wein- und Trink-

branntweinwirtschaft zulässige Schlußscheinüber-

nahmepreis zuzüglich der Scwhlußscheingebühren;

für zugelassene Weinverteiler oder gleichgelagerte Betriebe, die Wein in ihren Filialen oder in ihren

Ladengeschäften abgeben, diesen Filialen und Ladengeschäften der sich nach §S I berechnende Abgabepreis ohne die in §S 2 be- zeichneten Unkosten.

( üĩ Bei der Abgabe deutscher Weine durch Weinver-

teilerbetriebe, die nicht Einzelhändler sind, an letzte Ver- braucher, kann zu den nach §5 1 errechneten Abgabe-— preisen ein Zuschlag von 15 v. H. dieser Preise berechnet

(2) Wein verteilerbetriebe, die bisher bei der Abgabe deutscher Weine an letzte Verbraucher sowohl im Ver- sandgeschäöft wie auch im eigenen Ladengeschäft oder in der eigenen offenen Verkaufsstelle die gleiche Preis- bildung hatten, dürfen bei diesen Geschäften auf den Großverteilerabgabepreis nach 5 1 die nach der Anlage zulässigen Bruttoverdienstspannen der Einzelhändler auf-

Die Zahlungs- Wein verteiler im Geschäftsjahr 1936 dürfen nicht zuun- gunsten der Abnehmer geändert werden.

ii Flaschen gefüllten Weine im Geschäftsjahr 1940 darf zugunsten der Flaschenweinverkäufe geändert

Anlage zur Anordnung über Weinverteilerspannen beim Verkau

Anzeigenpreis flir den Raum emer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petlt Zeile 1. 10 MM, einer dreigespaltenen 7 imm breiten Petit⸗Zeile 1.8 RM. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Verlin Sw 6s. Wilhelmstraße 32, an. Alle druckaufttãge sind auf einseitig beschtiebenem Papier völlig bruckreis ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rorde) hervorgehoben werden sollen. HVefristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Preußhischer Staatsanzeiger

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 111913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

t ·¶Kůw ua

———

Keller Verteilerbetrieb dürfen

Werden

und durch Gast-

Gebinde, Flaschen, Ver-

14berechnete Abgabe. Für die

ordnung zulassen.

bei der Abgabe in

§5 4

aufgehoben.

§5 5

und Lieferungsbedingungen der

der Faßweinverkäufe zu den Ver- den Weinvorteilerbetrieben auf

Die Anordnung tritt am 1. Juni 1944 in Kraft. auch für alle Verträge, die bis zu diesem Tage noch nicht erfüllt sind. Mit dem gleichen Zeitpunkt werden die An- ordnung über die Festsetzung von Weinverteilerspannen vom 25. Juni 1940 RAnz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940 in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 30. Juni 1942 RAnz. Nr. 155 vom 7. Juli 1942 und die zur Durchführung dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen

§5 6

(1 Schlußscheinfrei eingekaufte Weine dürfen von Weinverteilern nur an Ladengeschäfte oder ähnliche offene Verkaufsstellen, und an letzte Verbraucher verkauft werden. schaltung eines Weinverteilers zweiter Hand muß volks- wirtschaftlich notwendig sein. Verteilerstufe, die lediglich zur Erzielung von Gewinnen erfolgen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung zur Verbilligung des Warenverkehrs vom 29. Oktober 1937 (RGBI. IJ S. 1142) unzulässig.

(2) Die Abgabe deutscher Weine durch Einzelhändler Ladengeschäfte oder ähnliche offene Verkaufsstellen) und Schankwirtschaften darf nur an letzte Verbraucher erfolgen.

Gast- und Schank wirtschaften

Die Ein-

Verkäufe an eine zweite

§57

Einkaufsbelege und die schriftlich zu fertigenden Kalkulationsunterlagen für die Preisbildung deutscher Weine sind von den Weinverteilerbetrieben mindestens drei Jahre aufzubewahren. ;

§5 8

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftlich begründeten Fällen oder zur Vermeidung unhilliger Härten Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An-

Insbesondere kann Wieinverteiler-

betrieben auf Antrag von der zuständigen Preisbildungs- stelle nach Anhörung des Wein- und Trinkbranntwein- wirtschaftsverbandes gestattet werden, daß sie Durch- schnittsspannen nach den bisher geltenden Vorschriften der Anordnung über die Festsetzung von Weinverteiler- spannen vom 25. Juni 29. Juni 1940 jedoch unter Zugrundelegung der sich aus der Anlage ergebenden Spannensätze berechnen.

1940 RAhnz. Nr. 150 vom

589

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung er- forderlichen Rechts- und Verwäaltungsvorschriften.

§5 10 Sie gilt

Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 53 der Haupt- vereinigung der deutschen Wein- und Trinkbranntwein- wirtschaft, betr. Preisbildungs- und Lieferbestimmungen für die Versorgung der Wehrmacht, der Waffen- und des Reichsarheitsdienstes mit Weinbauerzeugnissen vom 15. März 1943 (RNVbl. S. 119), werden durch diese An- ordnung nicht herührt.

Berlin, den 18. Mai 1944.

Der Reichskommissar für die Preisbildung,

Fischböckl.

f deutscher Weine vom 18. Mai 1944

Verteilerstufe

Verkaufsart

ö Bruttoverdienstspannen in v. H.- Sätzen bei Einstandspreisen nach § 3 der Anordnung

Grvppe II:

über 2.— RM bis 4. RM je Ltr od. Gb. 1,50 RDX bis 3. RM je 1/1 Hasche

Gruppe 1; bis zu 2.— RM je Liter oder bis zu 1,50 RM je 11 FHasche

Gruppe II:

üher 4.— RM se Liter oder öber 3. RM je 11 Flasche

1. Weinverteiler 1. Hand (bei schlußschein- pflichtigem Einkauf vom Erzeuger)

Einkauf im Faß oder in Flaschen und Abgabe im FWaß, in Korbflaschen oder Flaschen

a) für Mengen bis zu S Stück (d. h. durchschnittlich 600 Liter)

b) für Mengen über S. Stück

Einkauf im Faß und Abgabe in M oder H Flaschen a) für Mengen bis 800 1 oder 1600 ½ Flaschen b) für Mengen über 800 1.½ oder 1600 M Flaschen

3. Weinverteiler 2. Hand (bei schlußschein-

freiem Einkauf vom Wein verteiler 1. Hand)

Einkauf im Faß und Abgabe im Faß oder Korbflaschen

a) für Mengen bis zu 3 Stück ; (d. i. durchschnittlich 600 Liter)

*) feir Mengen über 6 Stück

r

Einkauf im Faß und Abgabe in 1M oder Ss Flaschen a) für Mengen bis 800 * oder 1600 Flaschen b) für Mengen über S800 1 oder 1600 i Flaschen

5. *

Einkauf in Flaschen und Abgabe in Flaschen

6. Einzelhändler (Laden- geschäfte und andere offene Verkaufsstellen)

Lose und in Flaschen

79 Vergl. jedoch 8 1

Absatz 2 und 3 der Anordnungl

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