1944 / 119 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzetger Nr. 118 vom 26. Mat 1944. 8 2

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le . , 2 ,. 6 1 Cech s, Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1943. 2216 Die Firma Seiden Krefeld. ; ; gen Allien orseñ haft in? Gp Mitten, ters in 2 . Aufwendungen. d, , Re, , Bank für gandwirtschast Attien⸗ hat am 17. Mai 1914 ihre X. ordent Spaichingen, den 17. Mai 1944. Personalaufwendungen .... .... ..... 2 906 162 45 gesellschaft, Berlin. liche Hauptversammlung abgehalten. Seidenweberei Spaichingen Aktien- Sonstige Handlungsunkosten ...... 6209 428 41 3 536 590 83 Vorstand und Aufsichtsrat unserer Als neues Aufsichtsratsmitglied an gesellschaft. Steuern und soziale Abgaben ...... ..... 261656 osg 70 Gesellschaft haben am 17. Mai 1944 Stelle des verst. Aufsichtsratsvorsitzers Der Vorstand. Abschreibungen: gemeinsam beschlossen, für das Ge—⸗ a) Immobilien und Hauszinssteuerabgeltung. ... do z6z o schäftsjahr 1943 eine Dividende von 267 b) Sonderabschreibung durch Bewertungsfreiheit für 5 auszuschütten. n,. ll t. Berlin 6 wil ö L auf Immobilien und Be⸗ t . Auszahlung der Dividende er— mk Fi j f triebs⸗ und Geschäftsausstattung .. ..... . 269 400 - olgt zwei Wochen nach dem Tage der Bank für Landwirtschast Aktiengesellschaft, Berlin 9 Betriebs und Heschäftadusstatt ung! ... K ss 36s 163 Bifan ' a denn qhr „Sammelliste Bilanz zum 31. Dezember 1943. ,, aus dem Vorjahr.... J Id dd d . . Ab⸗ —— . Gewinn 1943 ...... . ö 485 039 08 531 072 38 zug. von 15 *. Kapitalertragsteuer ein⸗ . . 1. . , , rreserve: . . rträge. . . a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungsmittel , i. k m ö GJ sche Zahn ng, net ö Diskont J sitd esd, kg, bes fir jede Attie zu ReichsJ b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ u. Postscheckkonto 9 287 595, 65 11 473 765 65s Provifionen und Gebühren! ???. g86s o/ 36) g markt, 100. 4. . Fällige Zins⸗ und Dividendenscheine. ... . 51 160 36 ; 959m 3 fes eg Für jede Attie zu Reichs— , O. 356 Ji; 1353 65133 Berlin, den 1J. Mai 1944. 704g gas o! mark 100 .= ,, Bant für Landwirtschaft Attien gesellschaft. hei Germz d ahtzttesse En erer Sejensichgst a) Wechsel (mit Ausschluß von Buchstabe b und ) 18 632 363,608 Dr. Skiebe. Weber. Steinmann. Strueß. in Berlin s 14. Dessauer Straße 26, JJ . n , , ,, 1 . 1678]. ' ' ' assungen. o) . X h; sel der ,,,, . . . 18 632 36308 1 Vereinsbank in Nürnberg. Berlin, den 17. Mai 1944. In der Gesamtsumme sind 32 h B f j 3 Abf. 1 Rr. r des Gesepes uber die Deut sche Reichsbank ent. . Bilanz zum 31. Dezember 1943. , 36 e, ien. sprechen (Handelswechsel nach z 16 Abs. 2 KWG.) ö Asftid a an ns rm g 9 Dr. Sti tn schaft. Web Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs , e. Xr. teh e. eber. g . w 6 89 z . ö. . . 57 L. Kassenbestand einschließlich Reichsbank u. Postscheckguthaben 17 61043 e nl,, ö. 712 82251 2. Wertpapiere: Darin sind enthalten: Schatzwechsel und Schatzanweisungen ö . ö. ; die die Jeeichsbant beleihen darf M S0 S ld god, 7 ; a) Schatzanweisun gen, Anleihen und Schuldbuchforderungen 2397 . Gigene Wertpapiere: des Reiches und der Länder...... 5 549, 78 Waagner⸗Birs Aktiengesellschaft, Wien. a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und ') Sonstige Wertpapiere.... . 16 oo? Pir laden hiermit die Aktionäre 8 ,,, . . 43 351 660, 42 3. Eigene Hypothekenpfandbriefe ..... ö 175 500 unserer Gesellschaft zu der am Diens⸗ b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere.... . 1 064 225,04 / 4 Bankguthaben JJ J 4272 365 71 tag, dem 13. Juni 1944, 18 Uhr, in o) Börsengängige Dividendenwerte ...... , ngen uu w 593 206 13 Wien, L, „Grand-⸗Hotel“, Kärntnerring q Sonstige Wertpapiere.. ...... 3, 12 44 415 888 ss 6. Hypotheken... ..... 122015 30851 Nr. 9, stattfindenden außerordentlichen In der Gesamtsumme sind enthalten: Werfßäpierẽ, die die davon im, Deckun gsregister e, 121 hz zo 561) Hauptversammlung ein. Reichsbank beleihen darf RAM 43 050 561,34 h) darunter Abgeltungs darlehen RM 28 228 616, - Die Tagesordnung wird in der Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität FKommunaldarlehen JJ 642 564 9 Hauptversammlung bekanntgemacht. w z2 ziz 20551 (davon im Deckungsregister RM, 642 554,92) Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ Davon sind täglich fällig (Mostroguthaben) R 32313205, ol 3 gin arunter Abgeltungsdarlehen eM 23 z28. 4 ammlung und zur. Ausübung des Borschüffe auf verfrachtet oder eingelagerte Waren: Zinsen von Hypotheken und Kommunaldarlehen: Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre JJ . a) Anteilige Zinsen von: Hypotheken -: 1081 420,25 berechtigt, die ihre Aktien oder die ent— t Sonstige kurzfristigẽ Kredite gegen Berpfændung Kommunaldarlehen 7715,83 1089 13608 sprechenden Hinterlegungsscheine einer bestimmt bezeichneter marktgängiger Waren . 185 788 516,8 16788 5165 38 b) Rückständige Zinsen ... .... s Ts deutschen Wertpapiersammelbank bis Schuldner: Abgang durch Abschreibung ...... 68 149, 8 zum 109. Juni 1914 einschließlich bei J 2 36a6 4461,46 X. Beteiligungen (G 121 Abs. 1A II Nr. 6 d. Alë- Te- is0 ooo , GM selsschaftelg e, deng Län der bant h Sonstige Schuldner. ..... . s 228 590, 10 18.5 76 151 385 (nur Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten Bien, Attien gesellfchaft, Wien, 13 Am In der Gesamtsumme sind enthalten; 19. Grundstücke und Gebäude: nicht dem eigenen Geschäftsbetrieb a 66 9 , . aa) gedeckt durch börsen gängige Wertpapiere RM 8 636 70s, os K n . G oype' drm d fei , e he an is zi zs zi, ö J w . d Vhpotheken, Grund⸗ und Rentenschulden ...... .. 22 6; n nenn, e 5 Die Atti 5 ür di j Durchlaufen de Kredite (uur Treuhandgeschäst ;! ?? 2 1166 599 50 11. Posten der Rechnungsabgrenzung ..... 4 zl6 608 12 t . e rn f . Außerdem Entschuldungsdarlehen F, So gss, 1 12 In, den Aktinen sind enthalten: Forderungen an Angestellte ,, . . ; 3 ; 361 bei einer anderen Bank verwahrt und Beteiligungen z 131 Abs. ILA II Nr. 6 des Aktiengesetzes) ö 1123 776 90 RM 58 143,17 er, m,, ,, Beendi der . find Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten Reichs⸗ . Passiva. 160 s gen y. 6 . ö. ö en r en f. mark 577 043,90 Anleihen im Umlauf: 6 r i n g. ugange , sss, an ; , , . . ; ö. tien hei einem deutschen Notar hinter⸗ dug ö ö Abgänge und Abschreibungen 9 , . 4 . 6 legt, ist . fair sprechenᷣ Hinterlegungs⸗ Garn ndstücke und Gebäude 4 ige Kommunalobligationen ..... 612 100. 115 132 0000 sch * . ü . . . gi, ,. a 3 eigenen Geschäftsbetrieb dienende... 350 000, 2. Verbindlichkeiten: a n, n, srift bei der Gesen⸗ Zugänge R. —, Abgänge und Abschrei⸗ a) Verloste und gekündigte Hypothekenpfandbriefe 187 360,— Mai bungen FEls 216 163,365 b Andere r ien fen do . J n 122 14117 sos soi Wien, den . . an ,, S382 Goo. den n,, nn,,,e/ee,, . 1200 000 D, . ö , R 2072,32, Abgänge u. Abschr. RT 5d 5 4. Rücklagen nach 5 11 KWG. und 57 5B6.: etriebs⸗ un deschäftsausstattung d . , 420 000, 2461 ö . e. , . Abschreibungen RM 277, b) Rücklage für das Hypothekengeschäft.. 3 756 000. 1200 000 Brauhaus Torgau Atiengesellschaft, osten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... 1062 1099 66 5. Rückstellungen: a) Unterstützungsverpflichtungen dp pddõdõ -= Torgau a. d. E. Summe der Aktiva Y ö ss 35 v b) Sonderrückstellung.. ... 881 046, 34 1381 016 34 Ausgabe von Zusatzaktien infolge vaffiva 8. Wertberichtigungsposten .. ...... . ; S00 00 Kaypitalberichtigung. Gtaubiger: 7. Zinsen von Hypothekenpfandbriefen u. Kommunalobligationen: Durch Beschluß unseres Aufsichts⸗ a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte a) Anteilige Zinsen von: Hypothekenpfandbriefen 1925258, 50 rates ist auf Vorschlag des Vorstandes JJ 1200, . Kommunalobligationen 6 886, 13 1932 144 63 das Grundkapital unserer Gesellschaft b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene b) Fällige Zinsen von: Hypothekenpfandbriefen . Id Zdd ß auf Grund der DAV. vom 12. Juni Heider und Rretite. . . 10s oꝛa A Kommunalobligationen 492, 75 149 85918 1941 und der beiden Durchführungs⸗ 9) a. deutscher Kredit⸗ 8. 6 der Rechnungsabgrenzung: pee ne ngen 3 K Kapi⸗ 5 676 452,80 a) Vorausbezahlte Zinsen und Tilgungen von Hypotheken und ,,, , . Sonstige Gläubiger... 256 361 Mö, as 261 oss 2086, is 26e oad 43260 Tommunalbarlehen .= . 2. os 3790, 9 K, . , , ,, ,. . Ti salen ni; ; ö Sonstige transitorische Posten. ..... . 202 727 56 oo? o9s za ee ldi lr ge en h rg. a) jederzeit fällige Gelder RM 163 722 642,59 JJ, i JJ 262 000 21 ] ob) feste Gelder und Gelder auf Kündigung KM os 215666, s 19. In den Passiven sind enthalten: . . ö de nr , n ghd, n,, ö . ö. werden . Kündigung oder sind fällig: a) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 KWG. (Passiva 1 , e, , . ö. innerhalb 7 Tagen RM 1179 464,69) und 2 RM 115741 501,17 r ,, ,, ,. ., e 2 darüber hinaus bis zu 3 Monaten ke sa 184611, 6s D) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach z 11 Abf. 2 A284. I 3. darüber hinaus bis zu 13 Monaten R,, 12668 203 Passiva 3 und 4) Re s 405 090, = eme, dss kienbeträge besitzen, haben die ihnen an 1. über 12 Monate hinaus RM, 185 440 8 . 136 553 54a9ssßß́ der Zuteilung zusätzlicher Anteilsrechte Verpflichtungen aus der Annahme gezöoßsener und der Ausstellung Gewinn- und Bertustrechuung für das Jahr 194. üKest (ig, oh fehlenden Spitzen ge— eigener Wechsel (Akzepte und Solawechsel,, soweit sie sich im ——— mäß § 51 Abs. 1 der 1. DADV. zuzu⸗ G , 1100 000 Aufwendungen. Ker, d haufen, oder die entsprechenden Spitzen. Spareinlagen: . 1. Zinsen für: Hypothekenpfandbriefe ...... 1763 968,73 beträge zu verkaufen, Die Einreichungs⸗ 3 . e ichen Kündigungsfrist. ...... S4 s17 475,35 / nnn , Xe 4 70l S183 23 ö . . ) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist .. 29 197 763.79 S4 015 22914 2. Gehälter und Löhne . ..... G 207 bot 3; na oglichteit zu vermitteln. Langfristige Berbindlichteiten.. ... ; ( z zas o g 20] * Soziale Leistungen: a) Gesetzliche Leistungen 65 310,14 Nach . der Ka⸗ Durchlaufende Kredite nur Treuhanögeschästet? ** . 116536 og 56 Freiwillige Leistungen. I 8907 3 n da n Außerdem Entschuldungsdarl z ) Muhe gehn lter 38 725, 2 925 n, unsere ia näre hier mi Atte er m, e. ) gsdarlehen E, S870 938, e ,, eg ö 1 . . . auf, ihr Bezugsrecht auf Zusatzaktien 9 J JJ , 5 Finrel ĩ il⸗ . nach 92411 KWG.: 5. Sonstige Aufwendungen. dd i; 165 491 71 een e,, . . . n g., Rücklage k 2 000 000, 6. Abschreibg.: a) auf Grundstücke und Gebäude 56 124,41 einschließlich bei der 5 ; , . stige Rücklagen nach z 11 8BG. .... L000 000, 3 000 000 - b) auf Kapital⸗, Zins⸗ u. Nebenforderungen 116 600, 172 724 41 Allgemeinen Deutschen Credit Anstalt ö , dd 06 6388 85 7. Zuweisung zu Wertberichtigungsposten . 250 000 - in Leipzig und der Ken, die der Rechnungsabgrenzung dienen... 181 779 08 (davon R 100 000, aus Gewinnvortrag) Allgemeinen Deutschen Credit Anstalt Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr.... 46033, 30 8. Zuweisung zur 8öneee 2056 168 93 Zweigstelle Torgau, Torgau . Gewinn , 485 39. Hs 531 orags 9. Gewinn J w 2652 000 während der üblichen Deschaͤftsftunden e fi ungen im Umlauf RM Ertrã 6 665 T7 J geltend zu . fr bindlichteiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften . rträage. Gleichzeitig fordern wir unsere Ak⸗ sotwie aus Gewährleistungsverträgen 5 131 Mb 7 deg Aktien⸗ , , an,, . a 100 C00 = tionãre uf ihre alten Aktien zu gesetzes R. 6 818 537, g 2. Zinsen aus: Hypothekendarlehen. ..... 5 759 983, 04 IM, 200, Gewinnanteilschein Cinzne de enter bmg ichtesten J Kommunaldarlehen . ö 31 gls, 10 5791 898 74 Nr. 19 u. ff. und die ihnen zustehen⸗ s weiterbegebenen Bankatzepten e —— wd, . 204 10338 den Zusatzaktien gemäß der 3. 2 2) ö eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bant 4. . und andere einmalige Einnahmen aus dem . irn ge, ere nn . ef, ,. w Dar ans e schtfttä mw 1172 86469 vom 21. Dezember 1938 in Aktien über e aus sonstigen Rediskontierungen Ru 8 ; 306 539 44 . , . 33 vorgenannten 0 z . 5 655 725 735 Stellen innerhalb der oben angegebenen Summe der Passiva 374 oss 430 75 Nach d schließ is ichtmäti , n, ö em abschließenden Ergebnis un l Prüf Frist umzutauschen , ge, Aktiven sind enthalten: der Bücher und ö. 436 ö. ,, ,,, Ueber die eingereichten Gem innanteil⸗ ö ; Forderungen an Konzernunternehmen R 9ls6,— llärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der . bzw über hdie, ging reichten Forderungen an Mitglieder des Vorstands, an Geschäftsfü Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den esetzlichen V ift Aktien werden zunächst nicht shhertrag= im ß 14 Abs. J und 3 KW. genannte Personen . den 10. April 1914. V— Kasenquittungen ausgestellt, gegen er erer d hatte cer Jeselhschaftet bens renne! Baherische ren hand Lit ten gesellschaft 2zirtschaf fs prüfungsgejellsch aft. ,, , wr e r Ter HSeschästsleiter oder Mitglied eines Verwaltungstränsrs 5 Kempter, Wirtschaftsprüfer. a Lauer, Wirtschaftsprü tzaktien bim der Umtauschaktien bei mark I6] 85377 ungsträgers angehört Reichs⸗ Ph HRirtschaftsprüufer. derjenigen. Stelle erfolgen wird, die sie wangen . n ghs. 1 ug , we n, . 1L der VO. des Reichs ministers der Justiz vom 23. 12. 1943 ausgestesft hat. Die Einreichungsstellen q) Anlagen nach z 17 Abf. 2 KWh. R 21 haben Perstand und Aufsichtsrat gemeinsam die Verteilung von 6 Dividende sind berechtigt, aber nicht verpflichtet ö . 2 * HM 2 105 776,90 für 1943 beschlossen. Sie ist abzüglich 109 Kapitalertragsteuer nebst 5099 Kriegs⸗ die Legitimation der Vorzeiger der In den Passiven sind enthalten: chi ,, . 14 ., Bekanntmachung in der Sammelliste aufgerufener Kassenquittungen zu prüfen ; a) NVerbir sli ctirèa; * 6 FEinliefe j z j Ip. 9. 1 z 3 5 e,, ,,,. . , ,,,, RM 10171 136,33 zer aher . , ,, , b ö. d w . Zusetzakti en ) itverpflichtungen nach 8 Abs 86 ĩ ö 4 , , n , , , 2 = . r j ü 6 Gejamtverpfsichtun gen . 5 19 8. ö 9 498 340, g4 an der Kasse der Bant, bei sämtlichen Niederlassungen der Bayerischen ö Ati mr , r n, . Gesamier haften ee C ans , 9 ö 6. . Vereinsbank, sowie bei allen Ban kgeschäften. Torgau, den 23. Mai liga s. . O00, Der VBorstand. Hanns Lindner. Stellv.: Wilhelm Haas. Brauhaus Torgau Aktiengeselischaft.

und verwandte

deutscher Reichs anzeiger

BPreußischer Staatsanzeiger

.

Erscheint an jedem Wochentag abends.

kosten 10 heH. Einzelnummern werden

h Bezugspreis durch die Post k , monatlich 236 es zuzüglich Zufteligebtlhr, fin Selbstabhoker bei der 5

Anzeigenstelle monatlich l. o . 4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Ses. Wiülhesmste. 0/1. = Bteis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen ; nur gegen Barzahlung oder dorherige Einsendung des Betrages einschließzlich des Portos abgegeben.

9

. 1. .

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Aanzeig

Zeile J,. 18 Mau, einer dreigespaltenen 0 mm breiten Petit⸗Heile 1. 5 &νↄ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S8, Wilhelmstr. J0 / 1, an. Alle Druckauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreiß ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Vefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. ;

reis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

Nr. 11 9 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35

Berlin, Sonnabend, den 27. Mai, abends

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung über die verbindliche Einführung von Normen

für Drahtseile. Vom 17. Mai 1944.

Erlaß über die Ausnutzung von Lebensmittelkarten bei Aus⸗

landsreisen.

Anordnung Nr. 9 zur Durchführung der Anordnung XVis

der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse (Ablieferungs⸗ Vom

pflicht für und RTE⸗Markem.

23. Mai 1944.

RTE⸗Schecks

Erste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 9 zur Durch— führung der Anordnung XV.43 der Reichsstelle für Tech⸗

nische Erzeugnisse. Vom 23. Mai 1944.

Anordnung 1144 des Produktionsbeauftragten Papierverar— beitung des Reichsminislers für Rüstung und Kriegs produktion (Herstellungsvorschriften für Lernmitteh. Vom 9. Mai 1944.

Anordnung 244 des Produktionsbeauftragten Papierverar—

Rückkehr,

beitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs-

produktion (Herstellungsvorschriften für Taschen- und Notiz— kalender, Geschäftsbücher und Vormerkbücher 1915). Vom 9. Mai 1944. . .

Anordnung 3/44 des Produktionsbeauftragten Papierverar— beitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion (Herstellungsvorschriften für Durchschreibebücher, Formularbücher, Hefte und Blöcke, Notizbücher und -Blöcke). Vom 9. Mai 1944.

Anordnung 4/44 des Produktionsbeauftragten Papierverar⸗ beitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion (Zulassungspflicht für Kartonagen). Vom 9. Mai 1944.

Anordnung 5/44 des Produktionsbeauftragten Papierverar— beitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion (Herstellungsvorschriften für Briefhüllen und Papierausstattungen). Vom 9. Mai 1944.

Anordnung 544 des Produktionsbeauftragten Papierverar-,

beitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs—

produktion (Herstellungsvorschriften für Papierbeutel). Vom

9. Mai 1944.

Anordnung 744 des Produktionsbeauftragten Papierverar— beitung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion (Beschränkungen bei der Herstellung von Papiersäcken). Vom 9. Mai 1944.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 22, und II, Nr. 8.

Amtlich es Deutsches Reich Anordnung über die verbindliche Einführung von Normen für Drahtseile Vom 17. Mai 1944 Auf Grund der Verordnung über die verbindliche Ein⸗ führung von Normen, Geschäfts⸗ und Lieferbedingungen so⸗ wie von Güte⸗ und Bezeichnungsvorschriften vom 8. Septem⸗ ber 1939 (RGBl. 1 S. 1745) wird angeordnet: §1 Fir die Bestellung, Herstellung und Lieferung von Draht⸗ seilen werden die Normen *) PM. 6zßß 4. Ausgabe September 1919. Drahtseile für Krane und Hebezeuge, DIN 656 Ausgabe September 1942, Drahtseile in Seale⸗, Warrington⸗ und Fülldraht⸗Machart für Sonderzwecke, DIN 657 Ausgabe September 1942, Drahtseile in Seale⸗ Machart für Treibscheibenaufzüge,

DIN 11332 Ausgabe April 1943, Drahtseile für Greifer⸗

aufzüge für die Landwirtschaft,

DIN 68900 Ausgabe Oktober 1943, gungen für Drahtseile, für alle Wirtschaftsstufen für verbindlich erklärt.

Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung Eisenindustriezweige überwacht die Ein⸗ haltung der vorstehenden Bestimmungen. Die von dieser Anordnung betroffenen Hersteller sind zur Auskunfterteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur 3Zu⸗ lassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet.

83 . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Durch⸗ führung des Vierjahresplans vom 5. November 1936 (RGBl. 1 S. 936) bestraft.

Technische Lieferbedin⸗

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1944 in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1944. Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: Ohlendorf.

*) Die angegebenen Normblätter sind von der Beuth⸗Vertriebs Gmbh. 86

in 8W 6s, Dresdener Str. 9, zu beziehen.

Geschäfts bücher,

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1.1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 1944

Erlaß Betrifft: Ausnutzung von Lebensmittelkarten bei Auslandsreisen Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung ordne ich an: (I) Versorgungsberechtigte, die sich für eine Woche oder länger in Gebiete begeben, in denen reichsdeutsche Lebens— mittelbedarfsnachweise weder gelten noch gegen dort gültige

Bedarfsnachweise umgetauscht werden können, dürfen die im

Reichsgebiet zugeteilten Lebensmittelkarten nicht für sich oder

zeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943

andere ausnutzen oder ausnutzen lassen. Sie haben nach ihrer spätestens zu Beginn der nächstfolgenden Zu— teilungsperiode, dem Ernährungsamt (nicht Kartenstelle) die

Einzelabschnitte der Brot⸗, Fleisch⸗ und Fettkarte abzugeben

oder einzusenden, die sie infolge ihrer Abwesenheit nicht aus.

nutzen durften. Bei Reisen, die sich über vier Wochen oder länger erstrecken, sind auch die Abschnitte der übrigen Lebens— mittelkarten, die infolge der Abwesenheit nicht ausgenutzt wer⸗ den durften, an das Ernährungsamt zurückzugeben.

(2) Es sind immer nur so viel Kartenabschnitte abzuliefern, wie Rer jeweiligen Wochenration des betreffenden Erzeugnisses entspticht. Fleisch⸗ und Fettkarten für eine Woche, bei fünfzehntägiger Abwesenheit für zwei Wochen zurückzugeben.

(3) Ich bitte die Exnährungsämter, Vorsorge, dafür zu treffen, daß die eingefandten Abschnitte durch besonders ver— trauenswürdige Personen entwertet werden.

(4) Von der Einrichtung eines besonderen An- und Ab— meldeverfahrens bei Auslandsreisen und von besonderen Ueberwachungsvorschriften sehe ich mit Rücksicht auf die geringe Bedeutung der Angelegenheit ab. Die Bevölkerung wird über die oben erlassene Vorschrift durch eine kurze reichs⸗ einheitliche Presse⸗Notiz unterrichtet werden. Die Auslands⸗ reisenden werden darin aufgefordert, sich wegen der Einzel⸗ heiten Auskünfte bei der zuständigen Kartenstelle einzuholen. Die Kartenstellen haben den Anfragenden vor allem mitzu⸗ teilen, welche Abschnitte sie zurückgeben müssen.

(6) Zuwiderhandlungen werden nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung bestraft.

(6 Dieser Erlaß gilt nicht für die Chefs und Mitglieder ausländischer Missionen, die Mitglieder der Berufs⸗General⸗ konsulate und Berufskonsulate ufw. (Erl. d. Reichsmin. f. Ern. u. Landw. v. J. 7. 42 II B Za 865.

Berlin, den 17. Mai 1944.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. A.: Dr. Moritz.

. Anordnung Nr. 9 zur Durchführung der Anordnung XVM der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse (Ablieferungspflicht für RTE⸗Schecks

und RTE⸗Marken)

Vom 23. Mai 1944 Soweit Bestände des Handels an Erzeugnissen, die in das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XV½43) aufge— nommen sind oder künftig aufgenommen werden, für die reibungslose Durchführung der Bewirtschaftung nicht unbe⸗ dingt notwendig sind, müssen sie der Verbraucherversorgung nutzbar gemacht werden können. Hierzu muß die Möglichkeit des Handels, seine Bestände gegen RTE⸗-Schecks- und RTE⸗ Marken in vollem Umfang zu ergänzen, in Notfällen vor⸗

übergehend ausgesetzt werden.

Daher wird auf Grund von 5 8 Abs. 1 der Anord⸗ nung XVs3 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE-Schecks und RTE-⸗Marken für Er⸗

(Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1913 mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsauf⸗ gaben Planungsamt C angeordnet:

1 Zu § 4 Weitergabe von RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken 1

() Handelsbetriebe haben RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken nach Weisung der Reichsstelle vorübergehend abzuliefern.

(2) TDurch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bestimmt die Reichsstelle, welche Erzeugnisse des Warenverzeichnisses (Anlage zur An⸗ ordnung XVIt3) unter diese Anordnung fallen.

2

(1 Nach Weisung der Reichsstelle bestimmen die Gauwirt⸗ schaftstammern mit Zustimmung der Landeswirtschaftsämter,

delsbetriebe verpflichtet, sämtliche bei Empfang der Weisung der Gauwirtschaftskammer vorhandenen und später eingehen⸗ den RTE-Schecks und RTE⸗Marken für die nach Nr. 1 Abs. 2 bestimmten Erzeugnisse jeweils am Monatsende abzuliefern.

stimmten Etzeugnisse Kreditschecks oder Kreditmarken erhalten

welche Handelsbetriebe RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken, die unter die Bekanntmachung nach Nr. 1 Abs. 2 fallen, an die Gauwirtschaftskammern einstweilen abzugeben haben, und in welchem Umfang die Ablieferung zu erfolgen hat.

(2) Bis zur Erfüllung des Ablieferungssolls sind die Han⸗

(3) Soweit Handelsbetriebe für die nach Nr. 1 Abs. 2 be⸗

Bei elftägiger Auslandsreise sind z. B. die Brot-,

(4) Zur Feststellung des Ablieferungssolls an RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken haben die Handelsbetriebe dem zuständigen Wirtschaftsamt über die Erzeugnisse, die unter die Bekannt⸗ machung (Nr. 1 Abs. 2) fallen, folgendes zu melden:

a) die Lagerbestände, b) die von ihnen noch nicht ausgeführten Kundenaufträge, c) die von Lieferanten noch nicht belieferten Bestellungen, d) den Vorrat an RTE-Schecks und RTE⸗Marken. Der Stichtag der Meldung wird in der Bekanntmachung (Nr. 1 Abs. 2) bestimmt.

Den Handelsbetrieben werden die abgelieferten RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken von den Gauwirtschaftskammern gutge⸗ schrieben und zu einem Zeitpunkt erstattet, der durch die Reichsstelle bestimmt wird.

4

(I) Den Handelsbetrieben sind gleichgestellt Auslieferungs⸗ läger der Hersteller, soweit nicht die Bestände dieser Läger in die monatliche Erzeugungs- und Liefermeldung nach Ab⸗ schnitt V Abs. 4 der Anordnung XV43/1 aufgenommen werden.

(2) Auf Reichsstellenlägern liegende Waren sind nicht zu melden.

II. Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Ver⸗ kündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy, und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Luxzem⸗ burg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 23. Mai 1944. Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kem na.

Erste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 9 zur Durchführung der Anordnung XV43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse

Vom 23. Mai 1944

Auf Grund von Abschnitt 1 Nr. 1 Abs. 2 der Anordnung Nr. 9 zur Durchführung der Anordnung XV43 der Reichs⸗ stelle für Technische Erzeugnisse vom 23. Mai 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 119 vom 27. Mai 1944) wird bestimmti: .

ö.

Folgende Erzeugnisse des Warenverzeichnisses (Anlage zur Anordnung XV.M43) aus Eisen oder Metall fallen unter die Anordnung Nr. 9 zur Durchführung der Anordnung XTV43: Auch Zwischengrößen sind einbegriffen.

Sammel⸗ Waren⸗Nr. Waren⸗Nr. Einheit Erzeugnisbezeichnung 430/120 Waschtöpfe und Viehkessel: 130/722 Stück Waschtopf 34 em mit und ohne Siebeinlage 430 / 723 4 Waschtopf 42 em mit und ohne Siebeinlage 430 / 721 . Einkochapparat mit Einsatz 430 / 724 ö Viehkessel 42 em, verzinkt 430/020 Wannen: 430/622 . . 50 bis 60 em, ver⸗ zinkt 430 / 624 ö Wanne über 60 bis 90 em, verzinkt 430/423 Wanne 40 bis 60 em, emailliert 432/080 . Gaskocher, zweiflammig 132 / 180 n Gasherd, dreiflammig, einschl. Gas⸗Kohle kom⸗ binierter Herd 432/090 . Kohleherd, 80 em breit 132/903 Kohleherd, 120 em breit S6õ / 10 . Elektro⸗Einzelkochplatte Sb / 20 Elektro⸗Doppelkochplatten: S6 / 211 . Elektro⸗Doppelkochplatte Sb / 12 . Elektro⸗Tischherd zwei Platten) S6 / 030 ; Elektroherde: 65/213 ö Elektro⸗Vollherd dbõ / 214 y Elektroherd, kohlekombi⸗

niert. II.

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Stichtag für die nach Abschnitt 1 Nr. 2 Abs. 4 der An⸗ ordnung XVI43/9 durch die Handelsbetriebe abzugebende Meldung ist der 15. Juli 1944.

111 Diese Bekanntmachung tritt am siebenten Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1944. Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse.

haben, sind diese vorweg abzudecken.

Dr. Kemna.

ö