1944 / 120 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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chenden Sackbreite

lich eines Zuschlages

Sackbreite für 60 und 65 en

für 70 em Sackbreite

ür 75 em Sackbre ür 80 em Sackbre

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halten.

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klebt werden.

von unberührt.

zugeordneten Sacklängen zuzüg⸗ ö ist, der für 45, 50 und 55 em

1 Sackbreite ite ite

6: Herstellung der Papiersäcke von Hand. Es ist verboten, Papiersäcke herzustellen, bei denen Schlauch und / oder Böden von Hand geformt und ver⸗

nstandsetzung der bei der maschi⸗

nellen Herstellung anfallenden Ausschußsäcke bleibt hier⸗

§ 7: Bedrucken von Papiersäcken.

Papiersäcke dürfen nur rot, blau oder grün be

Bewirtschaftungsvorsch gen. druck und das Bedrucke

lässig. Es darf nur eine Breite der

bedruckt sein.

Das Bedrucken von Papiers

einfarbig in den Farben schwarz, Aufdruck auf Das Füllgut, Füllgewicht und auf beruhende Kennzeichnun⸗ eitenfalt⸗ ln sind nicht zu— Säcke zu 25 Prozent

druckt werden.

riften

Bildliche Darstellungen, sogenannter S

n von Bodenzette

ab 5000 Stück erfolgen.

§ 8: Aufbrauchsfrist.

Der Papiersäcken darf nur kenntlich machen: seinen Hersteller oder Lieferer, das

10 em 12 em 13 em = 14 em

15 em beträgt. 5: Uebergangsregelung für Querfasersäcke. s. findet auf die Herstellung fogenannter Querfaser⸗ säcke bis auf weiteres keine Anwendun schränkung der Größen von Querfaser gleichung an den 5 4 dieser Anweisung bleibt vorbe—

äcken darf nur bei Auflagen

Vapiervorräte in abweichenden Farben, Rollenbreiten

oder Formaten dürfen arbeitet werden.

bis zum 31.

Juli 1914 aufge⸗

Vorhandene Druckstöcke für Säckeaufdrucke, die den Be— icht entsprechen, dürfen noch bis zum 30. 9. 1944 benutzt werden.

stimmungen des 57 n

§ 9: Ausnahmen.

Ausnahmeanträge von Papiersackfabriken ; Papier verarbeitende Neubaustr. 60, unmittelbar einzureichen. verbraucher können nur Ausnah

gruppe

meiner Bedeutung stel Organisation der gewe mit deren begutachten

F 10: Strafvorschriften.

Zuwiderhandlungen gegen diese nach S§5 10, 12—15 der

verkehr bestraft. Das das Ordnungsstrafrecht

nommen. §S 11: Inkrafttreten.

(I) Diese Anordnung tritt am 1.

Bereits vorliegende

len, die rblichen

Industrie,

sind der Fach⸗ . , Papiersack⸗

meanträge von allge⸗ über ihre zuständige Wirtschaft (G. G. Wh der Stellungnahme der Fach⸗ gruppe einzureichen sind. .

Anordnung werden Verordnung über den Waren— Antragsrecht gemäß § 14, sowie

gemäß 8 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Papier wahrge⸗

Juni

1944 in Kraft.

Aufträge dürfen innerhalb sechs

Wochen nach Veröffentlichung noch ohne Genehmigung

ausgeführt werden. (T2) Die Anordnung gilt gebieten und in den Ge net sowie mit der Zivilverwaltung Lothringen, Luxemburg in der Untersteiermark Kärntens und Krains. Berlin, den 9. Mai 1944.

auch in den eing

egliederten Ost⸗

bieten Eupen⸗Malmedy, Mores—

Zustimmung des zuständigen Chefs sinngemäß auch im Elsaß, in

und im Bezirk Bialystok fowie

und

in den besetzten Gebieten

Der Produltionsbeauftragte Papierverarbeitung des Reichs⸗

ministers für Heinz

Ashelm.

Bekanntmachung ausgegebene Nummer 22 des

Die am 24. Mai 1944 Reichsgesetzblatts, Teil I, ent

hält:

Rüstung und Kriegsproduktion.

Fünfte Verordnung zur Ergänzung der Kriegssonderstrafrechts⸗

verordnung. Vom 5. Mai 1944

Vierte Verordnung zur Durchführung der V die Behandlung feindlichen Vermögens. Vom 5.

Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über das Vom 6. Mai 1944.

korps der Luftwaffe. Verordnung über die Siegel Urkunden. Vom 10. Mai 1941. Viehseuchenpolizeiliche seuchenhaften 16. Mai 1944. Umfang: „. Bogen. rungsgebühren: G,. 03 Fe, für

Verkalbens (Ba

Anordnung über die

Verkaufspreis:

ung gerichtlicher

nginfektion des

ein Stück

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin O2, den 25. Mai 1944. Reichsverlagsamt.

J. V.

Stern.

Bekann Mai 1944

Die am 24.

tmachung ausgegebene N

Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

Verordnung über die Zusatzabkommens zum Abkomm Verrechnungsberkehr. Vom 30.

Sechsundfünfzigste nung. Vom 13. Mai 1913.

Siebenundfünfzigste Verordnung

nung. Vom 18. Mai 1944. 5 Belanntmachung zu der dem über den Eisenbahnfrachtverkehr

1944. Umfang:; „. Bogen. rungsgebühren: (,. 05 R. 4 für

unser Postscheckkonto: Berlin 96 2h0.

vorläufige

Verordnung

Verkaufspreis:

e Anwendung en übe April 1944.

zur

erordnung über Mai 1944. Ingenieur⸗

und notarischer

Bekämpfung des

Rindes). Vom

0,15 Rau. Postbeförde⸗ bei Voreinsendung auf

ummer 8 des

eines Vierten

r den deutsch⸗schweizerischen Eisenbahn⸗Verkehrsord⸗

zur Eisenbahn⸗-Verkehrsord⸗

Internationalen Uebereinkommen

beigefügten Liste.

ein Stück

Berlin C2, den 25. Mei 1944. Reichsverlagsamt.

J n

Stern.

Vom 15. Mai

0,15 M. Postbeförde⸗ bei Voreinsendung auf

Nichtamtliches Deutsches Reich Der Königlich Thailändische Gesandte in

Generalmajor Prasat C hutin,

gekehrt und hat die Leitung nommen.

ist nach der Gesandtschaf

4

Berlin, Herr Berlin zurück⸗

t wieder über⸗

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 119 vom 27.

ß Eine Ein⸗

äcken in An⸗

Mai 1944. S. 4

Aus der Verwaltung

Keine Vollstreckungs maßnahmen wegen Steuerrückständen gegen Empfänger von Stillegungshilfe

Der Reichsfinanzminister hatte bereits mit seinem Erlaß vom 23. Februar 1944 8 1239 451 III R angeordnet, daß gegen Unternehmer, deren Betriebe im Zuge der Stillegungs⸗ maßnahmen ganz oder teilweise geschlossen oder mit einem anderen ö. worden sind und deshalb Stillegungshilfe er⸗ alten, während der Zeit der Stillegung im allgemeinen keine Vollstreckungs maßnahmen wegen Steuerrückständen aus der Zeit vor der Stillegung zu ergreffen sind. Reichsminister des Innern in einem Runderla 1944 IV 3 Nr. 299 IV/ 3 562390 = (MBli Landkreise und Gemeinden ersucht, Abgaben entsprechend zu verfahren. Eine Ausnahme gilt nur / für die Gemeindegetränkesteuer und die Vergnügungssteuer, da

diese Steuern dem Unternehmer ja bereits erstattet worden sind.

vom 26. April 9 6 44 Nx. 18) die hinsichtlich der gemeindlichen

Daraufhin hat auch der

3

Es würde, wie in dem ministeriellen Erlaß betont wird, eine

ungerechtfertigte Bereicherung bedeuten, wenn bei stillgelegten Betrieben derartige Rückstände nicht beigetrieben würden? Postwesen 3

Fliegergeschädigte Rundfunkteilnehmer

Der Reichspostminister billigt flie ergeschädigten Rundfunkteil⸗ nehmern, die versäumt haben, den Verzicht auf ihre Rundfunk⸗ i n gung dem zuständigen Postamt rechtzeitig Kenntnis zu bringen, in jedem Falle Billigkeitsgründe zu. Rund— funkgebühren werden von dem auf den Verlust des Rundfunk⸗ empfangsgeräts folgenden Monat ab nicht mehr erhoben. Wenn es ein fliegergeschadigter Rundfunkteilnehmer überhaupt unter⸗ läßt auf seine Nunfunkgenehmigung schriftlich zu verzichten, wird postseitig im allgemeinen von einer nachtraglichen Einholung der Verzichterklärung abgesehen werden.

.

1

Wir ti ch ats tert I

Die Entwidlung des Nährstandhandels

Auf einer Tagung, die die Reichs Handelsabteilungen der Gauwirtschaftskammern in Danzig ab⸗ hielt, sprach auch der Leiter der Zentralstelle der Reichsfach⸗ schaften der Nährstandskaufleute, Georg Kugler. Er zeigte in einem Ueberblick der Machtergreifung, der NSDAP. Durch fachschaften der Nährstandkaufleute 1912 durch ein zwischen dem dem Reichsernährungsministerium geschlossenes Abkommen sowie durch die Ernennung des damaligen Leiters der Reichsgruppe Handel,. Dr. Hayler, zum Leiter der Zentralstelle ihre gesetz⸗ lich. Grundlage erhielt, wurde eine klaäͤꝛe , ende, z3wischen dem Reichsnährstand und der Reichsgruppe Handel in allen Fragen des Nährstandhandels geschaffen. Nach dlesem Ab⸗ kommen besitzt der ; f dem Gebiete der Markt—

ordnung und der Bewirtschaftung die alleinige Zuständigkeit,

während die Zentralstelle als Organ der beruflichen Selbstver⸗ waltung für alle Fragen der beruflichen und betrieblichen Be⸗ treuung des Nährstandhandels maßgeblich ist. Die Zentralstelle hat es dabei vermieden, neben der Reichsgruppe Handel für diejenigen Arbeitsgebiete einen besondern Apparat aufzubauen, für welche bereits in der Organifation des gewerblichen Handels Einrichtungen bestehen. Sie hat vielmehr diese ( . auch für den Nährstandhandel nutzbar gemacht.

die bestimmt wurde vom ö ramm die Gründung der Zentralstelle der Reichs- im Jahre 1940,

——

Reichsnährstand auf

erstreckt sich die Tätigkeit der Zentralstelle nach dem ihr vom de ern hun s mene gegebenen Auftrag auf folgende Ge— biete: 1. Führung des Nährstandhandels in allen bern lichen und betrieblichen Fragen, 2. Vertretung des Nährstandhandels auf dem Gebiete in der landwirtschaftlichen Marktordnung,

3. Vertretung des Nährstandhandels in allen Ein- und Aus⸗

fuhrfragen, 4. Vertretung des Handels zur Versorgung der Land—

wirtschaft mit Bedarfsgütern, 5 Aktivierung der Arbeit der

Spitzenvertretungen des Nahrstandhandels in den Landesbauern—

schaften. Den beruflichen und betrieblichen Fragen soll zukünftig

bei der Betreuung durch die Fachschaften mehr Augenmerk ge! schenkt werden, da die berufliche und betriebliche Srdnung die

Vaoraussetzung für eine ordentliche Durchführung der Hun slann? gaben des Nährstandhandels darstellt. Der Nährstandhandel hat

durch aktive Mitarbeit an der Marktordnung seit ihrem Bestehen

deren Grundsätze anerkannt. Im Frieden und besonders im Kriege hat sich der Nährstandhandel bei der Durchführung der

Marktordnung bewährt und damit bewiesen, daß eine stäͤrkere

Uebertragung von Aufgaben auf den unternehmerischen Kaufmann ohne Gefährdung der Sicherheit der Versorgung möglich ist. Dies , für die Binnenwirtschaft als auch für den Außen⸗ handel.

Bei der Versorgung der Landwirtschaft mit Bedarfsgütern han— delt es sich um eine umfassende Neuaufgabe, die von einer ge⸗ meinsam von der Reichsgruppe Handel und der Zentralstelle der Reichsfachschaften gebildeten Reichsarbeitsgemeinschaft des Han— dels mit Nährmitteln und landwirtschaftlichen Bedarfsgütern durchgeführt wird. Dieser Reichsarbeitsgemeinschaft gehören sämtliche Gliederungen der Reichsgruppe Handel an, die für den Absatz von landwirtschaftlichen Bedarfsgütern, wie insbesondere Düngemitteln, landwirtschaftlichen Maschinen, Kohlen, Betriebs⸗ stoff usw., in Frage kommen.

Die vom Ernährungsminister gewünschte aktivere Beteiligung der Nährstandkaufleute bei der Vorbereitung und Durchführung der Marftordnung und der Versorgung der Landwirtschaft mit Bedarfsgütern setzt eine Intensivierung der Arbeit der Ob= männer der Landesfachschaften in den Landesbauernschaften vor— aus. Diese vertreten die Gesamtheit des Nährstandhandels sowohl gegenüber den Landesbauernschaften in allen den Reichs nährstand betreffenden Fragen als auch gegenüber den Gauwirtschaftskam— mern und den bezirklichen Gliederungen der Reichsgruppe Handel in den Fragen der beruflichen und betrieblichen Ordnung.

.

6

Wirtschaft des Auslandes

Uneinheitliche Entwicklungstendenzen der schweizerischen Wirtschaft

Zürich, 26. Mai. Die Eidgenössische Kommission für Konjunk⸗ turbeobachtung beurteilt die wirtschaftliche Lage der Schweiz im Anschluß an ihren alle Vierteljahr wiederkehrenden Üeberblick über die Entwicklung im ersten Quartal 1944 folgendermaßen: Die anhaltend auf hoͤhen Touren laufende internationale Kriegs⸗ mittelerzeugung und die angespannte Beanspruchung des Trans⸗ , , für Kriegszwecke wirken sich in einer weiteren

erminderung der zivilen Versorgung aus. Diese Entwicklung nicht ohne e,, auf die

auf dem internationalen Felde blieb z sich versorgungspolitisch für

Wirtschaftslage der Schweiz, wobei die Schweiz die Beschränkung der internationalen Transport⸗ möglichkeiten als ernstes Hemmnis erweist. Die weitere Ein⸗ engung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit kommt zum Aus⸗ druck in der fortdauernd rückläufigen Entwicklung des schweize⸗ rischen Außenhandels. Der Au enhandelsindey (1938 160) beziffert sich im Mittel der zwölf vorangegangenen Monate am Ende des Berichtsquartals auf der Einfuhrseite noch auf 44 sen 17 Ende des Vorquartals und auf der Ausfuhrseite 7 9 gegen 63 bzw. 72. Das heißt: die Einfuhr der letzten zwöl Mongte erfuhr einen Ausfall von mehr als der Hälfte (— 55 33) der Importgüterversorgung von 1938, während der Export einen Rückschlag um zwei Fünftel 40 z) verzeichnet. Versorgungs⸗ n n sich die massiven Importausfälle in Lebensmitteln und Rohstoffen immer stärker bemerkbar. Daß sich die Versor⸗

ist vor allem der planmäßigen Produktionsumstellung und der intensiven Arheitsleistung der Schweizer Ven m g ef zu ver⸗

Die verminderten Ausfuhrmöglichkeiten finden ihren Ausdruck in, einem abgeschwächten Beschaäͤftigungsgrad verschiedener, ins⸗ besondere einiger im wesentlichen exporkorientierter Industrien. Der für das erste Quartal 1944 vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit berechnete Beschäftigungsindey von Indu⸗ strie und Baugewerbe (100 befriedigend) steht auf 103 hegen 105 im Vorquartal und 110 vor einem Ighr), während die Zahl der in den erfaßten Betrieben am Ende des Quartals beschaf⸗

Einrichtungen

Im einzelnen über 406006

gungslage im Ernährungssektor bisher recht erträglich gestaltete,

die Entwicklung des Nährstandhandels vor und seit

im d die im Jahre Reichswirtschaftsministerium und

ruppe Handel mit den

danken, die sehr gute Ernteerträge im verflossenen Herbst hatte. ͤ

/

tigten Arbeitskräfte um 3, 1 3. tiefer liegt als vor einem Viertel jahr und damit den Vorjahresstand um 3,9 3 unterschreitet. Die abnehmende Aktivität in den Industriezweigen wird im Gesamt⸗ bild , , , Beschäftigung zur Zeit weitgehend ausgeglichen durch eine verhältnismäßig bh ne Wohnbautätig⸗ keit. reits in den ersten drei Monaten des Jahres 1941 wurde die letztjährige Neuproduktion an Wohnungen in den Städten um 416 79 übertroffen, und die start erhöhte Zahl erteilter Baubewilli⸗ ,, ( 45 * gegen das Vergleichsquartal 1943) läßt für das aufende Jahr ein deutlich steigendes Baupolumen erwarten, das sich allerdings keineswegs gleichmäßig über das Land verteilt.

Imhortvermindernng, Lageraufbruch und teilweiser Real⸗ ertragsrückgang inländischer Produktionszweige wirken in Rich⸗ tung einer verschärften Konkurrenz um die verfügbare Güter⸗ menge. Das nach einer Periode ausgesprochener Stabilität wieder etwas deutlicher in Erscheinung tretende Anziehen der Preiskurve ist wohl letzten Endes als Ausdruck dieses Tat⸗ bestandes zu werten. So hat sich der Großhandelsindex im Be— richtsquarkal um 1,3 (Vorquartal 0, 3 *) gehoben, wobei die Inlandswaren (4 19 X) sich stärker erhöhten als die Import⸗ waren ( O,7 336). Die kriegsbedingte Reallohneinbuße hat sich auch während des Vierteljahres weiter etwas gemildert. Die rückläufigen Außenhandelsumsätze mit einem geschrumpften an einer kehr senkten die Gütertransporte der Bundesbahnen im Vergleich zum entsprechenden Quartaf des Vorjahres um 00 t oder 8 35. Andererseits weist der Personenver— kehr der S. B. B. mit einer Zunahme der Reisendenzahl um 9,3 eine anhaltende Steigerung auf.

Ein Beweis für die außerordentliche Flüssigkeit auf dem Geld— und Kapitalmarkt ist die überaus starke Ueberzeichnung der 5, 50⸗ Mill. sfrs. Bundesanleihe mit gg Mill. sfrs. Die Ueberzeich⸗ nung ist am ausgeprägtesten bei den 25. 9, kurzfristigen Kassen⸗ scheinen und ebenfalls recht bedeutend bei den 3 35 Obliga⸗

tionen mit 20jähriger Laufzeit, während der 3 9. mittelfristige Typ zwar auch, jedoch diesmal relativ weniger starkt überzeichnet

in die stagtliche Finanz- und Währungspolitik. Alles allem wird die schweizerische Wirtschaftslage auch im ersten Viertel⸗ jahr 1944 gekennzeichnet durch uneinheitliche zum Teil in ihrer Auswirkung sich kompensierende Entwicklungstendenzen.

wurde. Der Erfolg dieser Anleihen sprich! für das ö

Die Entjudung der ungarischen Börse

Budapest, 25. Mai. Der 30. Mai ist der Stichtag, an dem in Ungarn alle Juden aus der Budapester Effekten⸗ sowie aus allen übrigen Börsen ausgeschlossen sein müssen. Eine soeben er⸗ schienene Regierungsverordnung bestimmt daß von diesem Tage an ein Jude weder Börsenmakler noch Börsenagent, Börsenmit⸗ glied oder Börsenangestellter sein darf. Die Besetzung der Blätze der jüdischen Börsenräte hat auf der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Börse zu erfolgen.

Diese Regierungsberordnung setzt den radikalen Schlußstrich unter die Säuberung des ungarischen Börsenwesens von den Juden, die trotz verschiedenen, allerdings gerjngfügiger Aende⸗ rungen während der vergangenen vier Jahre im Zuge det Durch⸗ führung der beiden Judengesetze noch immer ihre Monopolstellung im ungarischen Börsengeschäft behaupten konnten.

Der türkische Außenhandel in 1913

Istanbul, 26. Mai. Nach Mitteilung des türkischen Finanz⸗ ministers anläßlich der Parlaments⸗-Aussprache über den Staats—

haushalt betrug der Wert der türkischen Einfuhr im Jahre 1913 03 Mill. Türkpfund gegen 147 Tpfd. in 1942 und der Wert der Ausfuhr 257 bzw. 165 Mill. Tpfd— Danach hat sich das Aktivum der türkischen Handelsbilanz 19543 auf 54 gegen 18 Mill. Tpfd.

im Jahre 1942 erhöht.

Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten

Prag, 25. Mar. (D. N. B.) Amsterdam 13,97 G., 13,27 B., Zürich S780 G., ss6, 10 BV., Oslo ö, 60 G., öh, go B., Kopen⸗ hagen S2l, 50 G., Saz, 509 B., London 98, 90 G., 99, 109 B., Madrid z36sss G., 236,068 B., Mailand 96,9 G., 106 10 B., Fe Hon 2408 G., 26,02 B., Paris 49, 96s G., 50,05 B., Stockholm 594, 60 G., 05 80 B., Brüssel zoß, 60 G., 490, 1 B.

udapest, 25. Mair. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam a30 73 K, Berlin 136 20, Buktarest js , Helsinti S, oh, Dondon Mailand 17,77, New Jork Paris 6, sl, Prag 13,62, Preßburg 11, Sofia 4. 163, Zagreb 6, So, Zürich Sb, dh. .

London, 25. Mair. (D. N. B. New Vork 4, 02 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4, 43 —–— 4,47, Schweiz 7, 10 - 17, 16, Stockholm 16, 86 - 16 5, Buenos Aires (offiz.) Rio S3, 647/s, Schanghai Tschungting⸗ Dollar

Amsterdam, 283. Nat. (D. J. V. JI3.00 Uhr holl. Zeit.] (Amtlich. Berlin —, London —— New Yori Paris

Drüssel 30, iL. = 36,17, Schiwwel; 43, 66 =3, 7, Hesstun T Italien (Cleariug]) —, Madrid —— . Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 4M, SIL - 4,90, Prag —.

Zürich, 265. Ma. (D. N. B.) [11.46 Uhr.) Paris 6,26, London 17,2, New Hort „30, Brüssel 69,25 B., ailand Rab, e Ts, äadri zs, 76 B. Holland 2aor/, Berisn 17266, Iissgbos. Isg, Stodhoim ö, d' l chen, vs, ge p, Kopenhagen 0.37 Mm, Sofia 6.379, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb S165, Istanhul 3,0 B., Bukarest 2, 37 ½, delsinti 3,715, Preß⸗ burg 15, 00, Buenos Aires ooö' /, Japan 101,00, Rio 22, 56 B.

Kopenhagen, 26. Mai. (D. N. B.) London 19, za, New Nork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,856, Antwerpen 76, o, Zürich IIl, 25, Rom ö. Amsterdam 254,70, Stockholm 114,16, Oslo 10h, 00, Helsinki H, 83, Madrid Alles Brie fkurse.

Stockholm, 26. Mai. (D. N. B.) Lon on 16,6 G., kömbs B., Berlin 16560 Gf, 166 50 H., Paris G., Yoo B. Brüssel —— G., 67,50 B. Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,89 B. Amsterdam G., gs. Sd V., Kopenhagen 87, 0 G., 87, 90 B., Dalo bs,sdz Ge, as ä H., Washhmmgton 4,1 C., T0 Hh, Helft W Gr, gs Br, Rom. . G, 22 ö V., Kanada , ', Es; K., Madrid SG. Turkei; =* ,, Life. , ö. 1720 B., Buenos Asres 102, 90 G., 104 00 B.

London, 25. Ma. (D. N. B.) Silber auf Lieferung Barren 238,50,

2

Silber Barren prompt 23, 6o, Gold 168/—

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zur

; ; ö . ö. ö . .

Nr.

Deutscher Reichs anzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. monatlich 2, 3 S.M

Bezugsprels dur

Pteis der einzelnen Nummer nach U

kosten 10 n. Sinzelnummern werden nur gegen

die zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1. 9 &. 4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Sw. Wilheimstt. 0/3. Der Einzelpreis seder Nummer st aus der Angabe unter dem Pflichtin druck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder

votherige Eiasendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

ost

zusenden, insb

silt

Preußischer Staats anzeiger

*. 10 Qa, einer dreigespaltenen 9 mm bresten Petit⸗Zeile 1. 83 RM. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw, Wilhelmste. 30 / 81, an. Alle Drucauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papler völlig bruckreif ein⸗

. ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdrnc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermert am Rande) hervorgehoben werden sollen. HVefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

J

Berlin, Dienstag, den 30. Mai, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1.19135 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1

m r.

Berichtigung der Bekanntmachung über die Verfallserkla⸗ rung von beschlagnahmten Vermögen in Nr. 143/43,

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. ;

Anordnung 44 des Hauptrings Steine und Erden über das Verbot der Errichtung, Erweiterung, Verlegung und des Ausbaus von Steinen und Erden, soweit sie zum Arbeits⸗ bereich des Hauptrings Steine und Erden gehören, vom 8. Mai 1944.

Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗ sammlung Nr. 3.

120 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Preußen

In der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 143413 veröffen lichten Bekanntmachung vom 21. Juni 1913 über das Vor— n der Voraussetzungen für den Vermögens verfall nach der Verordnung über den Verlust der Protektoratsange⸗

geg

örigkeit vom 2. t il ohr mit dem 16. 10. 1902 angegebene Geburtstag des

Heinrich Frank richtig als „16. 10. 1907“ festgestellt worden. Prag, den 25. Mai 1944. . Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.

Amtliches Deutsches Reich Berichtigung

November 1942 ist der unter Ordnungs⸗

J. A.: Dr. Maurer.

Bekanntmachung

Auf Grund des z 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren

vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I S. folgender Personen: Heinrich Frisch, geb. 21. 4.

1. 8.

Wilhelm Gallus, geb. 28. 11. 1896

28. Jaroslav Krulik, geb. 7. 6. 1907 in Josef Häjna, geb. 11. 13. 1897 in Bystra, Bez. Semil,

1998) wird das Vermögen

1903 in Rot⸗Retschitz, zu⸗ letzt Prag II, Tuchmachergasse 2, . .

Hugo Haimann, geb. 3. 3. 1903 in Wien, 4 Martha Haimann, geb. w 6. 1905 in Jägerndorf zuletzt Prag X, Königsstr. 30, 5 D ! b, geb. Hemmy, geb. 3. 5. 1911 in Pred⸗ meritz, zuletzt Prag 1, Galligasse 135. . Hermann Fleischl, geb. 6. 5. 1909 in Lemberg, Vlasta Fleischl, geb. Cerna, geb. J. 4. 1919 in Sicho⸗ wetz, zuletzt Prag XII, Riesengebirgsstr. 5,

Konrad Hart, geb. 6. 12. 1896 in Pisek, zuletzt Prag II,

Goldschmiedgasse 8, . J

en, Hamburger, geb. 26. 9. 1899 in Wien, zu⸗

letzt Prag XII, Ondricekgasse 22, ö

3 3 arnet, geb. 10. 1. 1878 in Sebanowitz, zu⸗

letzt Prag III, Plassergasse 8, ö . Jakob Horowitz, geb. 3. 12. 1893 in Aus⸗

schwitz, zuletzt Prag 1, Zeltnergasse 12, schwitz, zuletzt Prag 1, Ze gass ,

Prag II, Laznovskyufer 72,

Nathan Leopold Kohner, geb. 19. 2. 1860 in Neu⸗

sedlitz / Tachau, zuletzt Prag II, Rosengasse 1,

Oskar Kalina, geb. 3. 9. 1884 in Mozawetsch, Bez.

Tabor, . ö ö ͤ Jindra Kalina, geb. Spitz, geb. 7. 8. 1903 in Rakwitz, zuletzt Jungbunzlau, Schloßkaserne 1,

denek Flajzar, geb. X 2. 1912 in Bohuslawitz, . 6 Flaj är, geb. , 9120 in ; zuletzt Prag Xl, Lutherstr. ß. ; N, ö geb. 16. 9. 1905 in Krakau, zuletzt

Prag VII, Myslbektplaͤtz 28, rec rank . 3. 7. 1879 in Velen, zuletzt Prag XII,

ö opernikstr. 4, . ö . a sa, geb. 28. 8. 1888 in Woratschitz,

Marta Kr ass , geb. Strbkova, geb. 29. J. 1899 in

P zuletzt Prag VII, Schillerstr. 35, . g, 5 6 geb. 3. 4. 1904 in Schwarz⸗Kosteletz,

ö P Xl, Tomekgasse 28, . geb. ö. 3. 1887 in Hrachoviste, zuletzt

Komrau 2,

Anton Je emen, geb. 26. 12. 1894 in Prag, zuletzt

Prag-Troja Nr. 6, . ; ö geb. 16. 10. 1904 in Svietla, zuletzt Strakonitz, Siebertstr. 619, . ; Franz . geb. 4. 9. 19604 in Vinar, zuletzt

Prag, Gemeindesiedlung 510,

Friedrich Kalda, geb. 25. 4. 1890 in Ung. Ostrau, zu⸗

letzt Prag II, Heuwaagsplatz 3, . erf . geb. 22. 3. 1888 in

Prag II, Karlsplatz 3.

Schlan, zuletzt

Swinschan, zu⸗

letzt Prag II, Schulgasse 1,

zuletzt Prag⸗Hostiwar Nr. 667,

ö rr.— 2

25. Jaroslav Kasparides, geb. 16. 4. 1896 in Kolin, zuletzt Kolin 17, Maria⸗Theresia⸗Str. 183, .

26. Magda Jedli eka, geb. Nagy, geb. 1. 1. 1901 in Budapest, zuletzt Prag VII, Hermanngasse 10, .

27. Jaroslav Kulik, geb. 2. 12. 1891 in Pilgrams, zu⸗ letzt Prag Xll, Schwerinstr. 29,

28. Blasena Jane skova, geb. 3. 2. 1911 in Prag, zu⸗ letzt Prag 1, Viktoriastr. 29,

29. Josef Do stal, geb. 2. 11. 1885 in Böhm. Messeritsch, VUuletzt Böhm. Messeritsch 10,

30. Freimarer⸗LLogen „Union“, „Societät“, Ludwig Piette zur Aufrichtigkeit und Treue“ und „Hort“ in Pilsen,

31. Alice Harder, geb. Flatau, geb. 5. 10. 1884 in Berlin, zuletzt Königssaal bei Prag, Villa Maria Nr. 235,

32. Karl Klima, geb. 3. 10. 1883 in Brünn, Anna Klima, gesch. Sust, gesch. Boruvkova, geb. Patzovsky, geb. 1. J. 1899 in Woletsch, zuletzt Prag II, Havlisekstr. 69, .

33. Walter Katz, geb. 25. 1. 1912 in Prag⸗Smichow, zu⸗ letzt Prag J, Lange Gasse g,. .

34. Emil Beran, geb. 19. 5. 1874 in Königgrätz, zuletzt Nechanitz Nx. 352.

35. Leontine Denho j geb. 30. 7. 1867 Prag l, Stupartgasse 7, ö .

36. . Ka ö 21. 6. 1886 in Teplitz⸗Schönau, zuletzt Prag Xlil, König-Georg⸗Str. 1970,

37. Deutsch⸗Demokratische Freiheitspartei Prag,

38. Alois Hrbek, geb. 27. 7. 1891 in Prag,

Liebtschan, Bez. Bez. Königgrätz, in Prag, zuletzt

Karoline Hrbek, geb. Butkova, t 1 1892 in Kozo⸗ vasy, zuletzt Prag Xl, Jesenius n,

39. Eduard Dohnal, geb 1. 7. 1887 in Kvasiny, zuletzt Prag⸗Troja, Kasanallee 189,

140. Gottlieb Do st al, geb. 9. 9. 1906 in Halbendorf, zuletzt Halbendorf Nr. 7, ͤ

41. Jaroslav Hlsavsa, geb. 30. 3. 1893 in Prag, zuletzt Ladvi Nr. 64, Prag⸗Land⸗Süd,

42. Anton Berka, geb. 2. 5. 1906 in Pilsen, zuletzt

Prag XIII, Kopenhageneæ Str. 49, . Martha Berka, geb Innstein, geb. 1. 12. 1905 in Pilsen, zuletzt Rrag XIII, Tolstoigasse .

43. Gustav FIsrael Frankl, geb. 30. 9. 1898 in Prag, zu⸗ letzt Prag 1, Lange Gasse 18, 44. Z3denék Kosaty, geb. 22. 3. 1888 in Dickbart, zuletzt Dickbart Nr. 38, Bez. Böhm. . . 45. Josef Horava, geb. 2. 9. 1895 in Uhrice, - Maxie Horava, geb. Koutna, geb. 26. 5. 1000 in Melesowitz, zuletzt Prag Pangratz, Gerichtsgasse 139

46. Marie Höniger, geb. ö 22. 5. 1872 in Prag, zuletzt Prag Xl, Lutherstr. 24

47. Anton R nigsmark, geb. 1. 2. 1899 in Prag, . Marie Königsmark, geb. Mastnerova, geb. 12. 2. 1888 in Prag, zuletzt Rewnitz Nr. 392,

48. Josef Dei ml, geb. 12. 11. 1884 in Dobtiv . Christine Deism'lova, geb. Penz. geb. 5. 5. 1902 in Protiwetz b. Pisek, zuletzt Prag 11, Schwemmgasse 3,

19. Otto Kalensky, geb. 3. 11. 1906 in Wodnian, zuletzt Unter⸗Bukowsko 60, . .

50. Otto Bloch, geb. 3. 11. 1869 in Falkenau, zuletzt Prag XII, Belgische Str. 25, ö.

51. Feliz Bodansky, geb. 18. 9 1885 in Bukarest, zu⸗ letzt Prag II, Korngasse ö ;

52. Sal Jelinek, geb, 4 5. 1875 in Prag, . Antonie Jelinek, geb. Kulhava, geb. 20. 6. 1879 in Prag, zuletzt Prag⸗-Nusl, Blumengarten Nr. 2l, ;

53. Jaques Robert Futter, geb. 17. 12. 1835 in Brünn, zuletzt Frankfurt / M., Eppsteinstr. 5, und Ilten h lt.,

54. Leonhart Karl 3 . 1B. . . in Oder⸗ furt, zuletzt Prag XII, Günther-Prien⸗-Str, 11, .

55. 1 HoFfejsi, geb. Skleniekova, geb. 11. 11. 1897 in Budenitz, zuletzt Prag XII, Schwerinstr. 45, .

56. Valerie Kordulova, geb. Partlova, geb. 6. 4. 191 in Wien, zuletzt Tabor, Tr. Kramar⸗Gasse 1521,

57. Josef Kadlec, geb. 1. 5. 1895 in Ptenin, Bez. Klattau, zuletzt Pilsen, Böhmerwaldgasse 5, ö

58. Friedrich v. Kubinzkky, geb. 9. 5. 1910 in Prag, zu⸗

. letzt Prag 1, Bolzanogasse 5, .

59. Friedrich Adel, . 4. 8. 1901 in Pilsen, Jagelonengasse 14,

60. Jirina Kubankova, . 6. 1908 in Kuttenberg, zuletzt Prag II, Schulgasse 28, ö .

61. . 39 chl, geb. 4. 6. 1894 in Ober Haiscan, Miroslava Fischl, geb Bensetova, geb. 13. 6. 1902 in Prag, zuletzt Prag II, Koubekstr, 2,

62. Marie Friedmann, geb. 15 1 letzt Rewnitz Nr. 111, .

63. Frank Fronsék, geb. 6. 1. 1900 in Podmokl, Botena Fronsk, geb 19. 12. 1903 in Podmokl, zu⸗

letzt Podmokl 44, ö 64. . novsky, geb. 24. 10. 1882 in Stekna, zu⸗

letzt Senochrab Nr. 50, k 65. Vllmã Duchackova, geb. 16. 2. 1895 in Zelee, zuletzt

Pardubitz, Froschwinkel 898,

Pilsen, zuletzt

1887 in Prag, zu⸗

67. 68.

75.

tei an

66. Fa. Petschek u. Co., Prag,

Fa. Prager Commerz⸗Ges. m. b. H. in Prag,

mene mn, n, *

Jaroslav Eber,

zerstörten Ber a, a), der von teilzerstörten oder beschädigten Betrieben

einem Betriebsausbau (nach e) gleichzusetzen. Ver fahren nach dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft vom 2. Dezember 1943 wird von dieser Anordnung nicht berührt.

Marie Boubalova, geb. 6. 3. 1906 in Chrudim, zu⸗ letzt Chrudim, Sadka 192, .

Karl Benisko, geb. 14. 12. 1908 in Prag,

Spvétuse Benisko, geb. Amortova, geb. 7. 1. 1911 in Dobromilitz, .

Bosena Amortova, geb. Horakova, geb. 25. 6. 1887 in Dobromilitz, zuletzt Bochnitz bei Prag 46,

Botkena Dvorak, geb. 1. 2. 1882 in Podlesi, zuletzt Steinkirchen, Bergwerk 112, . Rudolf Fischer, geb. 26. 2. 1898 in Prag, zuletzt

Prag Xl, Paradiesgarten 6,

Veleslav Cisafovs ky, geb. 3. 5. 1900 in Littenetz,

zuletzt Prag II, Krakauer Gasse 23, geb 19 7. 1960 in Prag V, Nürnberger Str. 28,

Prag, zuletzt

Franz Drab, geb. 4. 10. 1905 in Bistritz, zuletzt

Kschenowitz 10, Bez. Sobieslau,

Josef Dostal, geb. 6. 5. 1891 in Tutschin, zuletzt

Klattau, Pilsner Str. 379, . . Josefine Duskova, geb. Hulkova, geb. 39. 5. 1892 in Politz a. d. Mettau, zuletzt Prag XIX, Kleiststr. 6

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren, ein⸗

gezogen. 13wert. . j amt beim Deutschen Staatsministerium für Böhmen und

Mähren in Prag III, Drazitzplatz 7), zu melden. Prag, den 24. Mai 1944.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögens⸗

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. Anordnung 144 des Hauptrings Steine und Erden

über das Verbot der Errichtung, Erweiterung, Verlegung und des Ausbaus von Steinen und Erden, soweit sie zum Arbeitsbereich des Hauptrings Steine und Erden gehören

Vom 8. Mai 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1917 (RGBl. 1, S. 686) in . mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung

und l Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenver⸗

Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für

lung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird geordnet: §1 Bis auf weiteres bedarf der Einwilligung, wer a) Anlagen zur Gewinnung oder Verarbeitung von Steinen und Erden errichten, erweitern, ausbauen oder verlegen, J b) wer vorhandene Anlagen der genannten Art, die länger als sechs Monate ruhen, betreiben will.

§2 Unter den in 51 gewählten Begriffen ist zu verstehen:

a) „Betriebserrichtung“ ist die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, auch der einer Zweigniederlassung.

b) „Betriebserweiterung“ ist die Erweiterung Des Pro⸗ duktionsprogramms durch Hinzunahme der Fertigung bisher in dieser Betriebsstätte nicht hergestellter Er⸗ zeugnisse.

c) in n e ist die Vergrößerung der Werks anlagen oder Betriebseinrichtungen oder Kapazität mit oder ohne Erweiterung des Produktionsprogramms,

d) Betriebsverlegung“ ist die räumliche Verlegung einer Betriebsstätte, auch innerhalb des gleichen Gemeinde⸗ bezirks. .

Der Wiederaufbau von aus irgendwelchen Gründen total

Betriebsstätten ist einer Betriebserrichtung

Das Ver⸗

83

Zum Arbeitsbereich des Hauptrings Steine und Erden ge⸗

hören Anlagen, die der Gewinnung und Verwertung von Steinen und Erden in nachfolgenden Wirtschaftszweigen

dienen:

Ziegelindustrie,

Natursteinbetriebe,

, ,

Kalkindustrie, .

Industrie feuerfester Erzeugnisse,

Sand, Kies- und Mörtelindustrie,

Betonsteingewerbe,

Steinzeugindustrie,

Kalksandsteinindustrie, . H

Gesteinaufbereitung (Kieselgur und mineralische Isolier⸗ mittel; Talkum, Speckstein und Glimmer, Feldspat und Quarz; Mineralmahlwerke; künstliche Steinprodukte, künstliche Mühlsteine und natürliche Schleifsteine),

Bimsindustrie, . .

Aufbereitung und Verwertung von Hochofenschlacke,