1944 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 126 vom 6. Juni 1944. S. 2

tragen werden, wenn dort eine , Bearbeitung ge⸗ währleistet ist. In den Provinzen Rheinland und Westfalen gilt das gleiche für die Aemter, in Schleswig-⸗Holstein für die Kirch- siel-Landgemeinden. Die Verordnung, die im Reichsgesetzblatt Teil 1, Nr. 23, veröffentlicht wurde, tritt am 1. Juli 1944 in Kraft.

In jedem Falle nach dem gesunden Volksempfinden. Erweiterter Strafrahmen im Kriegssonderstrafrecht

Die Kriegssonderstrafrechtsverordnung, die eine Reihe von militärischen Sondertatbeständen regelt, wie Spionage, Frei⸗ schärlerei, Zersetzung der Wehrkraft, unerlaubte Entfernung und Fahnenflucht, hat durch eine Verordnung des Q. K. W. eine Er gänzung erfahren. Es kann danach bei allen Tätern, die durch eine vorsätzliche strafbare Handlung einen schweren Nachteil oder eine ernste Gefahr für die Kriegführung oder die Sicherheit des Veiches verschuldet haben, unter Ueberschreitung des regelmäßigen Strafrahmens die Strafe bis zur Höchstgrenze der angedrohten Strafart erhöht oder auf zeitiges oder lebenslanges Zuchthaus oder auf Todesstrafe erkannt werden, wenn der regelmäßige

ö VMirtschafisteil

Strafrahmen nach gesundem Volksempfinden * Sühne nicht ausreicht. Das glei gilt für alle fahrlässigen trafbaren Hand⸗ lungen, durch die ein besonders schwerer Nachteil oder eine be— sonders ernste Gefahr für die Kriegführung oder die Sicherheit des Reiches verschuldet wurde. Bei strafbaren Handlungen gegen die Manneszucht oder das, Gebot, soldatischen Mutes kann der 6 ebenso überschritten werden, wenn es die Aufrechterhaltung der Manneszucht oder die Sicherheit der Truppe erfordert.

Kriegsvereinfachung für Urkunden: Stempel statt Siegel

Zur weiteren Vereinfachung der Rechtspflege im Kriege hat der Reichsjustizminister eine Verordnung über die Siegelung ge⸗ richtlicher und notarischer Urkunden erlassen. Hiernach kann zur Herstellung gerichtlicher oder notarischer Urkunden, die nach den Vorschriften mit einem Prägesiegel versehen sein müssen, bis auf weiteres auch der Farbdruckstempel verwendet werden! Sind die Siegelgeräte eines Notars vernichtet oder unbrauchbar eworden und können neue nicht sofort beschafft werden, dann kann der Notar auch ein Amtssiegel verwenden, dessen Umschrift nur die Bezeichnung „Der Notar“ ohne Namensangabe enthält.

Prämien und Tausch in Südost⸗Europa

Belgrad, 5. Juni. Mit der Einführung eines Prämiensystems im Banat und in Serbien ist ein weiteres südosteu vopäisches Land zu einem neuartigen Verfahren der Leistungsgnerkennung über⸗ gegangen. Im Zusammenhang damit bringt die „Donauzeitung“ einen Artikel über Prämien und Tausch in Südosteuropa, dem wir u. a. solgendes entnehmen: Während sich die So wakei bisher im allgemeinen mit der Gewährung von landwirtschaft⸗ lichen Produktlonsprämien, die aus den Gewinnen der Spiritus⸗

industrie gedeckt werden, begnügte, hat man in Kroatlen ein

staatlich sanktioniertes Tauschsystem aufgebaut, das in seinen

Konseguenzen am weitesten vorgeschritten erscheint. Das wesent⸗

liche Merkinal der Neuregelung bestand zunächst darin, daß nur

die Ueberschüsse, die die Bauern nach der Pflichtablieferung er⸗ zielten, zum Tausch zugelassen waren. Späterhin ging man aber dazu über, auch den Industrieunternehmungen das Recht zu eben, einen Teil ihrer Fabrikwaren gegen Lebensmittel für die

Versorgung ihrer Gefolgschaften einzutauschen. Damit verlor der

Staat in gewissem Sinne die vollständige Kontrolle über die

Ernährungswirtschaft des Landes und verlagerte den Tausch⸗

handel zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auf die Privatwirt⸗

schaft. In diesen Rahmen gehört auch die Verordnung über den

Tausch von landwirtschaftlichen Maschinen gegen Zucker und

Getreide.

In Ungarn bildet die geltende Ablieferungsverordnung für landwirtschaftliche Produkte, der Jurcsek Plan, die Ausgangs⸗ basis, innerhalb der die Ablieferungspflicht mit dem Recht auf Zuteilung wichtiger Industrieartikel berbunden werden kann. Man beabsichtigte eine Waxenzuteilung in der gleichen Grup— pierung vorzunehmen, wie sie bei der Ablieferung der Lebens⸗ mittel eingeführt ist. Inwieweit auch hier das Naturaltausch⸗ system auf eine breitere Grundlage gestellt worden ist, steht noch dahin. Man ist teilweise der Ansicht, daß neben der persönlichen

Beschaffung von Kleidung und Schuhware für die Landbevökke— rung das Textilproblem am besten durch Selbstversorgung, also durch Wiederbelebung des SHeimgewerbes gelöst werden könnte.

Immerhin wurde, wie kürzlich bei Hanf und Flachs, so jetzt auch

ei der Wolle die bemerkenswerte Neuerung eingeführt, daß

die Landwirte gegen die eingelieferten Produkte Wollstoffe er= halten

In Bulgarien beschränkt sich die Gewährung von Natural— prämien in erster Linie auf die Pflanzenöle, die für die Ernäh⸗ rung der bulgarischen Bevölkerung eine sehr wichtige Rolle spie⸗ len, aber auch zur Seifenherstellung benötigt werden. Die abge⸗ lieferten Kerne von Kürbissen, Melonen, Sonnenblumen usw. werden entweder bar bezahlt, meist aber durch Seife abgegolten.

Das Prämienprogramm in Serbien und im Banat ist an das Verfahren, das sich bereits im Generalgouvernement wie überhaupt im Osten bewährt hat, angelehnt. Neuartig für den Südosten ist dabei, daß auch einheimische Arbeitskräfte, die in kriegswichtigen Betrieben, u. a. im Metallerzbergbau und Kohlen⸗ abbau besonders zufriedenstellende Leistungen vollbringen, Waren für den persönlichen Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Der Plan ist auf die vorhandene Warenmenge abgestimmt, so daß die Gewähr besteht, daß alle erworbenen Prämienpunkte in Waren, die zum Teil aus dem Reich und dem Osten kommen, abgegolten werden können. Im landwirtschaftlichen Bereich wurde von der Prämienaktion zunächst die Sparte Schlachtvieh, Schlachtfette,

Häute und Felle, Wolle und Holz erfaßt.

Damit rundet sich das Bild von der Entwicklung einer in den Südostländern naturgemäß verschieden abgestuften und mehr oder weniger intensiv ausgebildeten Tauschmethodik, die in einem Raum mit vorwiegend agrarisch bestimmtem Gesicht unter den Zwangsläufigkeiten der Kriegserfordernisse mancherlei Vorteile bietet, die anderswo nicht gegeben sind. Eine gefährliche Neben⸗ erscheinung erhält dieser Tauschverkehr aber dann, wenn angesichts eines schon ohnehin unnatürlich ausgeweiteten Notenumlaufs plötzlich oder laufend große Geldmittelmengen frei werden, die dann neue Anlagen suchen.' Ein Erfolg des Systems der Natural— prämien und des Naturaltansches wird sich jedenfalls erst dann abzeichnen können, wenn es gelingt, den Bauern vom Schwarz⸗ verkauf seiner Erzeugnisse, der ihn in den vergangenen Jahren weitgehend zu seiner personellen und betrieblichen Entschuldung diente, abzuriegeln.

gebrauchslampen von 15 bis 40

Längeres Leben der Glühlampen Statt 1000 nun 1500 Stunden

Der Leiter des Sonderringes „Lampen und Leuchten“ und der „Gemeinschast Elektrische Lampen“, Drang. Freiberger, berichtet im „Vierjahresplan“ über die Glühlampe in der Kriegs wirtschaft. Es sind auf diesem Gebiet gewaltige Erfolge der Typenbexeinigung erzielt. Die Bereinigung, die schon vor dem Kriege begonnen hatte, führte dazu, daß z. B. bei den All—⸗ gebrauchslampen statt der bis dahin vorhandenen nicht weniger als 27000 Ausführungen Heute nur noch rd. 330 bestehen, die zur Deckung des wirklich notwendigen kriegswirtschaftlichen? Be⸗ barfs ausreichen. Und obwohl auch vor dem Kriege schon mehr als 80 96 aller Glühlampen überwiegend vollautomatisch her— gestellt wurden, konnte durch die Typenverringerung und andere Vereinfachungsmaßnahmen doch noch eine Steigerung der Aus— bringung um rd. 20 * erreicht werden. Um? darüber hinaus eine weitere Leistungssteigerung zu erzielen, wurde bei den All⸗ Watt eine Erhöhung der Lebens dauer von bisher 1000 auf 1504 Stunden vorgenommen. Diese Typen umfassen rd. drei Viertel asser Gebrauchslampen. Bewußt nahm man dabei einen aus verschiedenen Gründen sehr üner— wünschten Rückgang der Lichtleistung um etwa 6 * in Kauf. Die Erhöhung der Lebensdauer, die sich naturgemäß in der Praxis erst nach Aufbrauch der heute benutzten Lampen und auch dann erst nach Ueberschreiten von tausend Stunden Betriebszeit, also in etwa zwei bis drei Jahren voll auswirken wird, diese Er⸗ höhung der Lebensleistung gestattet bei gleichem Aufwand an Arbeitskräften, Material und Energie wie früher die Befriedi— ng eines um 50 96 höheren Bedarfs an Lampen der genannten Typen.

——

Leistungsförderung der flämischen Arbeitskräfte in Deutschland Um den ausländischen Arbeitskräften in den deutschen Be⸗ trieben Ausbildungs⸗ und Aufstiegs möglichkeiten zu geben, hat die DAF innerhalb der Leistungsertüchtigungswerke Lehrgruppen e hoffen, in denen sie sich beruflich weiterbilden können— Nach⸗ em die Leistungsförderung der französischen Arbeitskräfte an— gelaufen ist und bereits gute Erfolge gezeigt hat, ist nunmehr für die Flamen ein „Berufsentwicklungswerk für flämische Arbeiter in Deutschland“ errichtet worden. Das Amt sür Leistungsertüchti⸗ gung, Berufserziehung und Betriebsführung der DAF hat für den Aufbau dieses Werks Arbeitsrichtlinien zur einheitlichen methodischen Steuerung aufgestellt. Auch diese Einrichtung, die den flämischen Arbeitern in Deutschland die Weiterentwicklung ihres fachlichen Könnens ermöglicht und damit bessere Verdienst= möglichkeiten gibt, wird den Selbstverwaltungscharakter wahren, d. h. die praktische Schulung und Ausbildung wird in den einzel— nen Lehrgruppen von nationalen Kräften vorgenommen.

Wirtschaft des Auslandes

Neues Stcinlohlenvorlommen in Spanien

Vigo, 4. Juni. Die spanischen Techniker haben in Nordasturien ein neues Steinkohlenvorkommen von etwa 1909 qkm Aus⸗ dehnung entdeckt. Die angestellten Proben der drei übereinander⸗ liegenden Flöze haben ergeben, daß die vorgefundene Kohle von ausgezeichneter Qualität ist und über 382 bis 35 25 völlig ver⸗ brennbare Bestandteile hat.

Schwedische Staatsschuld gesunken Stockholm, 5. Juni. Die schwedische Staatsschuld, die sich am 30. April 1944 auf 10,)6 Mrd. Kr. belief, sank bis Ende Mai auf 9,97 Mrd. Kr.

Steigender Außenhandel zwischen der Schweiz und Schweden

Zürich, 5. Juni. Nach sgchwedischen Feststellungen zeigt der Lußenhandel. zwischen der Schweiz und Schweden eine steigende Tendenz. Die Einfuhr Schwedens aus der Schweiz sei von 45,38

Mill. Kr. im Jahre 1939 auf, 11057. Mill. Kr. im Jahre 1913

gestiegen. Während die schweizer Lieferungen vor dem Kriege

ö Snentlicher Anzeiger

nommen, um die Ausnutzung

S,75, Istanbul 3,59 B., Bukarest 2,371, Helsinki 8,5,

1. Untersuchungz⸗ und Strafsachen. 4. Oeffentliche ufste lungen, ö 2X. wangs versteigerunge 6. Ber! 2. 6 . 6. We r nd 3 8

ertvapteren,

J. Nttiengese n chaften 10. 14. Qenossenschaften,

9g . 2. Qommanditgefe Attien, 9. Deutsche . ͤ

Sesellschaften m. b. S. 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesetlschaften.

nur 1,8 3 des schwedischen Gesamtimports ausmachten, sind sie

, , Jahr auf g, 1 „, angewachsen. Wesentlich stärter sind die Käufe der Schweiz in Schweden gestiegen. Schweden lieferte 1939 für 178 Mill. Kr. Waren an die Schweiz, 1943 jedoch für 106,4 Mill. Kr. 1939 machte der schweizerische Anteil an den schwedischen Gesamtezporten noch nicht 129, aus, 1943 sedoch fast 19 4. Die Schweiz steht heute im schwedischen Äußen— handel an zweiter Stelle. Schweden steht im schweizerischen Außenhandel an dritter Stelle (vor dem Kriege nahm Schweden bei der schweizer Einfuhr den 12. Platz ein, bei der schweizer Ausfuhr den 6. Platz nach der schweizerischen Statistik).

Gründung einer türkischen Städtebanl

Ankara, 5. Juni. Das türkische Innenministerium bereitet einen neuen Gesetzentwurf vor über die Gründung einer Städtebank für Zwecke des Wiederaufbaues. Der Sitz der Bank soll Ankara sein. Von dem Kapital in Höhe von 100 Mill. Türk— pfund sollen 40 a, durch die Provinzverwaltungen, 30 3, durch die Städte und die restlichen 30 2. durch die Dörfer aufgebracht werden. Der Ministerrat soll ermächtigt werden, zu gegebener Zeit eine Kapitalerhöhung durchführen zu lassen.

England überläßt den U Sol. die Erdölinteressen im Mittleren Orient „Die britische Regierung hat nichts unter— der den amerikanischen Erdölgesell⸗ schaften im Mittleren Orient eingeräumten Konzessionen zu be⸗ einträchtigen, und alle Anzeichen deuten darauf hin, daß diese Konzessionen von ihren amerikgnischen Besitzern ohne britischen Einspruch ausgegeben werden können.“ ö Dies ist die Schlußfolgerung, die „New Work Times“ zufolge von den Teilnehmern an der hritisch⸗amerikanischen Erdölkonferenz erreicht wurde, auf der alle Erdölfragen, besonders die der Zeit nach dem Kriege, ausführlich besprochen wurden.

Genf, 5. Juni.

Der Schwarzhandel blüht in den amerikanischen Staaten „Genf, 4. Juni. Der wirtschaftliche Niedergang in den Staaten Amerikas habe bereits keine Grenzen mehr, heißt es in Berichten aus Mittelamerika. Daß in den ÜUSMA der Schwarzhandel blühe, sei angesichts der dort üblichen Wirtschaftsmethoden schließlich nicht weiter verwunderlich, daß aber in typischen Viehzuchtländern wie Mexiko, Costarica und Nikaragua auf normalem Wege nicht einmal mehr Fleisch t erhalten sei, könne man nur darauf zurückführen, daß die Behörden entweder unfähig seien oder aber mit Spekulanten und Schiebern zusammenarbeiteten. In Mexiko beispielsweise sei eine staatliche Organisation für die Fleischver⸗ sorgung geschaffen worben, die die Verpflichtung habe, der Be⸗ völkerung der mexikanischen Hauptstadt monatlich 14000 Schlacht⸗ tiere zur Verfügung zu stellen. Der normale Fleischverbrauch habe 24 009 Tiere im Monat betragen, und, da es in Mexiko rg Schlachtvieh gebe, liege das Schwarzhandelsgeschäft auf der Hand. ö

Nach den Erklärungen der mexikanischen Zeitschrift „Hoy“ be⸗ trage die offizielle“ Preissteigerung für Fleisch bereits 200 23, und für Brot und Mais 69 bis go 3, so daß man sich leicht ausrechnen kann, welche Preise im Schwarzhandel verlangt würden. Auf Grund der offiziell festgesetzten Preise müsse man für die lebensnotwendigsten Artikel für Kuba eine Indexziffer von 160,5 und für Venezuela eine von 333,35 einsetzen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 5. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 8,30 G., o80,10 B., Oslo 56h, 0 G., Sös, so ., Kopen? hagen al, 59 G., 522,590 B., London 96,90 G., 99, 19 B., Madrid 235.65 G., 236,935 B., Mailand 99, 9o G., 165,19 ., Fer, Hört 2th CE, 25,02 B.. Paris 49,95 G., 50, o B., Stockholin 694, zo G., 9h, 80 B., Brüssel 395,60 G., 400,165 B.

Bu dapest, 5. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterbam 180,73 4, Berlin 136,209, Bukarest 2,78 , Helfinki 6, 90, London Mailand 17,77, New York Paris 6,81, Prag 18,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,8s1, Zürich S6, 20.

London, 5. Juni. (D. N. B. New Vork 4, 02 - 4,03 1, Spanien (offiz.) 44,900, Montreal 4, 13 - 4,47, Schweiz 17, 30 17,46, Stockholm 16,85 16,905, Buenos Aires soffiz) —, Rio S3, 566 G., Schanghai Tschungking⸗Dollar —.

Amsterdam, 5. Juni. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Zeit.! (Amtlich. Berlin ——, London —, New work —, Paris

Brüssel 30, i 1— 30,17, Schiveiz 43,63 43, M, Helsinki —— Italien (Clearing) —, Madrid Oslo —, Kopenhagen Stockholm 44,81 = 44,90, Prag —.

Zürich, 5. Juni. (D. N. B.) 11.46 Uhr.) Paris 6, 30, London⸗Clearing 17,303, New York 4,365, Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,57 B., Madrid 39,75 B., Holland 2292/s, Berlin 172,55, Lissabon s7,39, Stockholm 102, 65, Oslo 98,62 r, Kopenhagen 20371 Sofia 5,374, Prag 17,25, Budapest. 104,50, Zagreb

Preß⸗ burg 15, 0, Buenos Aires 97, 285, Japan 101,00, Rio 22, 569 B. Kopenhagen, JH. Juni. D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,8ws, Antwerpen 76, 8ꝰo, Zürich 11,25, Rom Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,09, Helsinki 9,83, Madrid Alles Briefkurse. Stockholm, 5. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 6,95 B., Berlin 167,60 G., 168,50 B., Paris ——— Ge, 9, 00 B., Hrüssel G., 6i,ßo Y. Schweiz. Plätze o H0 G., 9) 80 . Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen S7, 60 G., 87,90 B., Oslo 95,ů6 G., 9s, 66 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8, 35, G., 83659 B., Rom G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 382 B,, Madrid —— G. Türkei —— B., Lissabon G. 17520 B., Buenos Aires 101,55 G., 103, 530 B.

.

1 1

London, 5. Juni.

(D. N. B.) Silber Barren Silber auf Lieferung B

prompt. 23,50,

ö , , .. ꝛtsche Re ant un a 185. 8235 ene Bekanntmachungen.

2844 Aufgebot. T 51d 4 liese von Matthey, Straße Nr. 69, Verlust 54 (C 88 a,

3. Aufgebote

2984 Aufgebot.

T 58/44 4. Auf Antrag des Dr. Martin Lirmberger, Assistenzarzt, Feld⸗ postnummer 3360, wird das angeblich in Verlust geratene Sparkassenbuch der Steiermärkischen Sparlasse in Graz, ß 31 505, lautend auf Lirmberger, Mar— tin, über 730,25 It. aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebotes hei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.

Landgericht Graz, Nelkengasse 2,

Abt. 4, am 1. Juni 1944.

geratene

Graz. Herrengasse

649,713, lautend auf Mattey, aufgeboten. dieses Einlagebuches dert, Tage

15,

der

dungen Sonst

klärt werden.

Auf Antrag der Anne—⸗ Graz, wird das angeblich in j Einlagebuch ausgestellt von der Filiale Graz Creditanstalt Bankverein,

Anneliese von Die Inhaberin wird aufgefor⸗ es binnen sechs Monaten vom Kundmachung des gebotes hei Gericht vorzuweisen. andere Beteiligte haben ihre Einwen— gegen den Antrag zu erheben. wärde dieses Einlagebuch nach Ahlauf dieser Frist für kraftlos er⸗

Landgericht Graz, Nelkengasse 2, Abt. 4, am 26. Mai 1944.

2978 Durch Beschluß vom 30. Mai 1944 ist der kaufmännische Angestellte, Gefreite Anton Adam Gündert, geboren am 26. April 1918 zu Würzburg, erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. April 1941 festgestellt worden. = 455. II. 105. 44. . Berlin, den 30. Mai 1944. Amtsgericht Berlin.

Triester 3004

Nr.

Goldschläger,

über H. M

2979 ;

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 36. Mai 1944 ist der Un⸗ teroffizier Kurt Wilhelm Krüger, ge⸗ A horen am 20. März 1919 zu Conweiler, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 7. Dezember 1942 festgestellt worden. 455. JI. 72. 44.

Berlin, den 30. Mal 1944.

Auf⸗ Auch

tzgersdorf,

willigt.

(. Nessenlliche Juellimngen

n Ich gebe den Juden 1. Margarethe für tot Dach Goldschläger, 2. Goldschläger, 3. Eharlotte Streit geb. i

kannten Aufenthaltes, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jü⸗ dischen Vermögens vom 3. RGBl. 1 S. 1709 (GBL. f. d. E. Nr. 633 / 38) auf, ihre Geschäftsanteile an der „Kagor“, Seisen⸗ und Kerzen— dertriebsgesellschaft an

Wien, 5, Margarethengürtel 36, bis zum 20. Juni 1944 zu veräußern. Eine Verlängerung der

Amtsgericht Berlin. 8

3003 Oeffentliche Zustellung.

1. C0 124143. Die Ehefrau Bring⸗ friede Ansorg geb. König in Arnstadt, Himmelreich 41, vertreten durch den Rechtsanwalt Emmrich in Suhl, klagt den Schleifer Fritz Ansorg, rüher in Zella⸗Mehlis, jetzt unbe— kannten Aufenthaltes, mit dem An— trage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von monatlich 8, l- Unterhalt. Zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits wird der Be— klagte vor das Amtsgericht in Suhl, Zimmer 7, auf den 20. Juli 1944, um J. Uhr, geladen. Zum Iwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser, Auszug aus der Klage bekanntgemacht. Aktenzeichen: 1 CG 184143.

Die Geschäftsstelle 1 des Amtsgerichts

Karl Israel

sämtliche derzeit unbe⸗

15.

1938,

Oe.

mbß. in Wien⸗ Hermann Mrva in

Frist wird nicht be⸗

Der Reichsstatthalter in Wien. Suhl. A.: Pei chl

ö

Reichs und Staatsanzeiger Nr 128 om G. Juni 19414 . 3

8

7. Aktiengesellschaften

ag08]. Elettrizitäts wert Schlesien Attien⸗Gesellschaft, Sreslau.

Gemäß z 4 der zweiten Verordnung über die Einschränkung von Mitglieder⸗ versammlungen vom 23. Dezember 1943 haben Aufsichtsrat und Vorstand gemein- sam für das Geschäftsjahr 1943 die Aus⸗ schüttung einer Dividende von 699 be⸗ schlossen.

Die Ausschüttung erfolgt 14 Tage nach Bekanntmachung in der Sammelliste auf⸗ gerufener Wertpapiere mit:

RM 6, für die Aktie zu nominell

R

Bankhäusern:

bei der

sellsch afts kasse in Sreslau straße 22/23, sowie bei den na

in Breslau: bei der Deutschen Bank, iliale Breslau, ei der Dresdner Bank, Filiale Breslau, ; bei der Commerzbank wttienge⸗ sellschaft, Filiale Breslau, bei dem Bankhaus Eichborn Co., bei dem . E. Heimann; in Berlin; bei ber Deutschen Bank, bei der Dresdner Bank, Berliner Handels⸗Ge⸗

O0, sellsch aft,

R. is, = für die Aktie zu nominell R. 300, —, Re 60, für die Aktie zu nominell Ru J ioo, —, FM 600, für die Aktie zu nominell Ri 160 000, unter Abzug von 1895 Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag bei der Ge⸗

e856.

Nr. 33.

/ ö *

Aktiv a. 1. Barreserve: ,,, a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zah⸗ lungsmittel, Gold) ... . b) Guthaben auf Reichsbank⸗Giro⸗ und Postscheck⸗ n, ö Wechsel J . In dieser Summe sind enthalten: Wechsel, die dem z 13 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzss über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Hasidelswechsel nach 516 Abs. 2 KW.) Mn 3 347, Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Länder Steuergutscheine)) .. In 3 sind enthalten: Schatzwechsel und Schatz⸗ anweisungen, die die Reichsbank beleihen darf 9 * Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Länder.... b) sonstige verzinsliche Wertpapiere.... e) börsengängige Dividendenwerte In der Gesamtsumme 4 sind enthalten; Wert⸗ papiere, die die Reichsbank beleihen darf *, n los 150,16 ö . Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute .. Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) R. M 324 di 4, 4. 6. Schuldner: J b) sonstige Schuldner ...... In der Gesamtsumme 6 sind enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere RM, 18 az. . bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten RM 226 189,70 2 . Grund und Rentenschulden. . * 8. Beteiligungen (z 131 Abs. 1 AII Nr. 6 des Aktien⸗ k . Davon find Beteiligungen bei anderen Kredit- instituten R. M 8 350, 9. Grundstücke und Gebäude: = dem eigenen Geschäftsbetrieb dienend .. .... Bestand am 1. 1. 1913 R.M 24 600, normale Abschreibung R.M 300, steuerfreie Abschreibung NJ. RA 24 299, 19. Betriebs. und Geschäftsausstattung .. 11. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen... 12. In den Aktiven und in den Passiven I sind enthalten: a) Forderungen an Mitglieder des Vorstands, an Ge— ö chäftsführer und an andere im 14 Abs. 1 und 3 KWG genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäfts⸗ leiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers an⸗ . ehört RM 23 34,ã.ꝛ. . 8X bp) e,. nach 5 17 Abs. 1 WCG FM 100 936, ) Anlagen nach 517 Abs. 2 KWG (Aktiva 8s uyd 9) RA 8 351, - .

K

Summe der Aktiva Passiva. 1. Gläubiger:

a) Einlagen deutscher Kreditinstitute ..... b) sonstige Gläubiger ..

Von der Summe a und b entfallen auf: aa) jederzeit fällige Gelder RM 1 0161,97 bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung RM 1 404 gos, 2 . Von bb werden durch Kündigung oder sind ällig: k ier hem 7 Tagen EM 2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten R. M 531 411,22 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten R. S873 497, 70 2. Spareinlagen: . a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist. .... b) mit besonders vereinbarter Kündigungasfrist 3. Grundkapital: Stammaltieng ..... 4. Rücklagen nach 511 KWG.:— . a) gesetzliche Rücklage. b) sonstige Rücklagen nach 511 WG .... Sonstige Rücklagen... . Rücstellungen·—⸗ . Rückstellung für Pensionsverpflichtungen .. Wertberilhligungsposten.. .... .. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahre Gewinn 1943 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsver⸗ trägen (5 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes RM 4 500, „In den Passiven sind enthalten:

88

2 2 8 2 2 2

de

a) Gesamtverpflichtungen nach 5 11 Abs. 1 KWG

(Passiva 1 u. 2) RM 3 010 325, 29

b) Gesamtverpflichtungen nach 5 15 A WG (Passiva l)

e, 2 415 Oro, sg

Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2

¶Wch RM I60 oσ,.--

= Summe der Vassiva

Il t, oc * . 83

und zwar für die einzelnen emissionen auf die Gewinnanteilscheine

28 125

2332981 r

bei der Commerzbank Attienge⸗ go. . m. b. SH.

Breslau, den 1. Juni 1944. . Der Vorst and.

Boltsbant Sünsen 21. G.

Jahresbilanz vom 31. Dezember 1943.

RM

II6 897

S47 114 75 1401 866 12735 2

Il oᷣ0s g5

41 089

*

1, Albrecht⸗ ö

stehenben

Aktien⸗

145 022 3 347

25 31250

261 71575

z24 414 44

z15 zos gs

256730

8 350

1 28 459 90

241507080

Sitz der Gesellschaft in Butarest, Straße

Soziale Abgaben Steuern und Abgaben .... Sonstige Unkosten

5. Abschreibung auf Bankgebäude:

a) Normale Abschreibung ... d) Abschreibung NF. Zuweisung auf:

a) Gesetzliche Rücklagen .. b) Sonstige Rücklagen

Reingewinn:

Summe der Au

Erträge. l. Gewinnvortrag 1942.

Summe

Füssen, Ende Mai 1944. . Volksbank F

Nach dem abschließenden Ergebnis unsere

Berlin, Ende Mai 1944. . Treugenossen Deutsche Wirtscha

„Colombia“ Rumänische Petroleum⸗Attien gesellschaft. Kapital: Lei 380 000 600. Einladung zur ordentlichen Generalversammlung. Gemäß Art. 246 der Statuten werden die Herren Aktionäre zu der am 15. Juni 1944 um 17 Uhr nachmittags, am

Romana Nr. 10, stattfindenden ordent⸗

lichen Generalversammlung einge—

laden, um über die nachstehende Tages⸗ ordnung zu entscheiden:

a) Bericht des Verwaltungsrates und der Zensoren;

b) Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung;

) Entlastung des Verwaltungsrates und der Direktion;

d) Festsetzung der Tagesdiäten der Ver⸗ waltungsräte und der Honorare der Zensoren;

e) Wahl der Verwaltungsräte;

f) Wahl der Rechnungsprüfer und der Rechnungsprüferstellvertreter.

Um an dieser ordentlichen Genexalver⸗

sammlung teilnehmen zu können, werden

die Herren Aktionäre gebeten, ihre Aktien

spätestens bis zum 19. Juni 1944

zu hinterlegen:

in Bukgrest: Sitz der Gesellschaft

in Bukarest, Straße Romang 16; in Beriin: bei der „Deutschen Bank“; in Paris: bei der „Banque de Paris et des Pays Bas“, rue d' Antin, 3

Bis zum selben Termin müssen am

Sitz der Gesellschaft in Bukarest die

Origin al⸗Spezial⸗Bollmachten

zwecks Bevollmächtigung der Aktionäre

hinterlegt sein.

Wenn am 15. Juni 1944 die in den

Statuten vorgesehene Zahl der Aktionäre

nicht erreicht wird, dann wird eine eite VBersammlung ohne weitere

Heer enn e l. am 22. Juni 1944, am

Sitz der Gesellschaft, zur selben Stunde

stattfinden, welche über dieselbe Tages⸗

ordnung gültig entscheiden wird, ohne

Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden

oder vertretenen Aktien.

3005]. Der Verwaltungsrat.

Bayerische Vereinsbank, München⸗ 2858 . ;

Kündigung von Goldpfandbriefen. Wir verweisen auf die in der Allge⸗ meinen Verlosungstabelle Nr. 21 vom 2tz. Mai 1944 veröffentlichte Bekannt⸗ machung, wonach wir zum 1. Juli 1944, die 4 70, ursprünglich 8 274 Goldpfgnd⸗ briefe der Serien 36 mit einschließlich und die 4 76, ursprünglich 7 Goldpfandbriefe der Serien 1 und 2 kündigen. Mit, dem 30. Juni 1944 treten die gekündigten Stücke außer

R Rückstellung für Pensionsverpflichtungen . ... Gewinnvortrag 1942 ... e nn ,,,

2. Zinsen, Provisionen und sonstige Erträgen.

Der Vorstand. Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗

rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung. der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Dr. Schmidt, Wirtschaftsprüfer.

neuerungsschein einzureichen. Den von

27 72508 136147 26 156 86 11 959 51 6

24 599

10 on, 2 800

fwendungen 109 . 7 9

los 733 18 109 94277

der Erträge

üssen 2A. G. Schropp. r pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der

Jahre sabschluß und der

fstsprüfung Attien geselischaft. i. V.: Stoll.

hin werden gesondert gegen Ein⸗ reichung der Zinsscheine vom J. April

den gekündigten Stücken sind die Zins— scheine per 1. April 1945 ff. famt Er— der Kündigung betroffenen Pfandbrief⸗— besitzern stellen wir unsere Dienste für die Wiederanlage der Einlösungsbe⸗ träge zur Verfügung. Wir nehmen in Aussicht, für einen Teil des Ein— lösungsbetrages, etwa bis zu M des— selben, 4M ige Reichsmarkpfandbriefe unseres Instituts zu überlassen; ein Rechtsanspruch auf Zuteilung solcher Pfandbriefe, besteht nicht. Diesbezüg— liche Aufträge sind bei der Einreichung der gekündigten Pfandbriefe zu er— teilen. Sie werden, soweit es Stückelung erlaubt, und nach der ; Neihenfolge ihres Eingangs erledigt. Die neuen Stücke, die mit Zinslauf ab i 1. Juli 1944 und mit Zinsscheinen per 1. Januar und 1. Juli erster Zins⸗ schein 1. Januar 1945, erster Jahres- zinstermin daher 1. April 1915 aus— estattet sind, werden spesenfrei zum Tageskurs abgegeben. Abdrucke der Kündigungsbekanntmachung, auf die wir wegen der weiteren Einzelheiten verweisen, sind an den Schaltern der Bank sowie bei allen Pfandbriefver— triebsstellen erhältlich und werden auf Wunsch portofrei zugesandt. München, im Mai 1944. zayerische Vereinsbank.

Nebelhornbahn⸗Aktiengesellschaft, 29255 Oberstdorf.

Durch gemeinsamen Beschluß des Vorstandes und des Aufsichtsrats ist die Dividende für das Geschäftsjahr 1943 auf 6 * festgesetzt worden. Der Gewinnanteilschein Nr. 10 wird für unsere Aktien zu RM 100, mit Is. für jede Aktie abzüglich 15 5. Kapitalertragssteuer (einschl. Kriegszu—⸗ schlag) 14 Tage nach Bekanntmachung in der Sammelliste aufgerufener Wert— papiere

bei unserer Gesellschaftskasse in Oberst⸗

dorf oder bei der Bayerischen Vereinsbank, Zweigstelle Oberstdorf, eingelöst. Oberstdorf, den 31. Mai 1944. Nebelhornbahn⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

10. Gesellschaften m. b. H. 301041.

Die diesjährige ordentliche Gesell⸗ schafterversammlung der Zucker⸗ fabrik Hötensleben GmbH., Hötens⸗ leben, findet am Dienstag, dem

20. Juni 1944, 10 uyr, in Bosse's Gasthaus in Hötensleben statt.

Verzinsung, Die Zinsen für die Jeit vom. 1. Oktober 1913 bis 30. Juni

Deutsche Re

14.

3016. K Attiva.

des Reichs

M0). )

Lombardforderungen deutschen Scheidemünzen „Rentenbankscheinen .. sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven Passiva. ne,, 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen .....

3. Betrag der umlaufenden Noten .. . 5 sällige Verbindlichkeiten. 5. An eine Kündigungsfrist ge

6. Sonstige Passiva ....

1

8 214 700

Puhl. Lange. ren sch ell

ichsbant Wochen Abersicht der Deutschen Reichsbank vom 31. Mai 1944.

J. Deckungsbestand an Gold und Devisen ... w 2. Bestand ö. Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln

Wertpapieren, die nach z 13 Ziffer 3 angekauft wor⸗ den sind (deckungsfähige Wertpapiere) ....

b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen 22

im Inlande zahlbaren Wechseln: R

Der Vorstand.

und Bankausweise

RM, 7 217 000

42 159 454 000

637 00 es 37 00 z 286 000 594 gs O00 l 22 Sztz 009 ; w 1467 759 009

R

. 150 000 000

ö 150 000 009 . S06 539 000

35 229 142 000 7240 168 0090

05? 33 000

2 1

ink.

der Sammelliste 209 59 bqhigte.

nachmittags 3 schäftsraum der Kreditkasse, Raadhus⸗ pladsen 59, die übliche jährliche Haupt⸗ versammlung mit folgender Tages⸗

und 1. Oktober 1544 ausbezahlt. Mit ordnung abgehalten:

7. AktiengesellQlschaften

X Il3006. l

Auf Grund der zweiten Verordnung

über die Einschränkung von Mitglieder— versammlungen vom 23. Dezember 1943 haben Vorstand und Aufsichtsrat unserer

esellschaft am 2. Juni 1944 gemeinsam

beschlossen, aus dem Reingewinn des Ge⸗ schäftsjahres 1943 eine Dividende von

Ig zu verteilen. . Die Auszahlung erfolgt gegen Ein—

reichung des Gewinnanteilscheines Nr. 13 unter Abzug von 1595 Kapitalertragsteuer 209 leinschl. Kriegszuschlag) bei unserer Ge⸗ . 8 340 85 FKellsch afts tasse ; Bant, Filiale Stuttgart, in Stutt⸗

und der Deutschen

art 14 Tage nach Bekanntmachung in aufgerufener Wert⸗

Württembergische Metallwaren fabrik. Der Vorstand.

Verschiedene Bekanntmachungen.

8012

Kreditkasse für Hausbesitzer in Kopenhagen. Am Donnerstag, dem 22. Juni 19443, Uhr, wird im Ge⸗

1. Vorlage der revidierten Bücher und der Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. April 1943 bis zum 31. März 1944.

„Geschäftsbericht der Kasse über das verflossene Geschäftsjahr.

3. Wahl eines kommittierten Inter⸗ essenten an Stelle des der Reihe nach Zurückgetretenen.

. Wahl eines Revisors.

Vorschlag zur Genehmigung einer Sonder ⸗Teuerungszulage.

Einlaßkarten werden im Geschäfts⸗

raum der Kreditkasse bis zum 15. Juni 1944 an die stimmberechtigten Inter⸗ die essenten ausgeliefert, und zwar gegen Vorzeigung eines Verzeichnisses

über hre vor dem 30. November 1943 auf hren Namen notierten Obligationen

gemäß den näheren Bestimmungen im Paragraphen 36 der Satzungen.

Kopenhagen. den 25. Mai 1944. , Der Vorstand.

3011.

Zinsherabsetzungsangebot. Auf Grund des 5 4 der Verordnung

über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. L Nr. 138) bieten wir hiermit den Inhabern unserer 412 RM⸗gKreditbriefe (Kommu⸗ nalobligationen) Reihe 4 Nr. 21019) mit Wirkung vom 2. Januar 1945 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 494 an.

(Kenn⸗

Die Inhaber, die statt der Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke

mit Zinsscheinen per 1. Juli 1945 ff. und

Erneuerungsscheinen bis spätestens zum 1. September 1944 mit einem Antrag auf Bareinlösung bei uns einzu⸗ reichen. Die fristgemäß eingereichten Stücke gelten gemäß der Verordnung als zum 2. Januar. 1945 zur Rückzahlung ge⸗ kündigt und werden zu diesem Termin in bar eingelöst. Für diejenigen Stücke, die nicht bis zum l. September 1944 zur Bareinlösung ein⸗ geliefert sind, gilt das Angebot zur Herab⸗ setzung des Zinsfußes auf 495 mit Wirkung vom 2. Januar 1945 ab nach 51 Abs. i der Verordnung als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß 55 der Ver⸗ ordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam. Mit Rücksicht auf die vorstehende Be⸗ kanntmachung werden die Depotbanken gemäß dem Erlaß des Herrn Reichswirt⸗ schaftsministers vom 8. Dezember 1941 IV Krd. 19082 41 ihren einzelnen Depotkunden keine besondere Mitteilung über das Angebot zukommen lassen. Dresden, im Juni 1944.

Der Landwirtschaftliche

Kreditverein Sachsen.

3013]. 5 30 Schuldverschreibungen 2 3 5 Dine Braunschweiger en⸗ gesellsch aft *** e Am 1. Juli 1944 gelangen die restlichen 184 Stücke unserer 57 Schuldverschrei-⸗ bungen von 1935 über je R. 25, zur Rückzahlung. Gegen Einreichung der Stücke zahlt die Braunschweigische Staats bank, Vraunschweig, ab J. Juli 1944 RM 265, für den Kapitainennwert. Braunschweiger , tn gn a . 1545. retz.

3015.

Die direkten Nachkommen des am 15. 12. 1750 in Riga geborenen und 1812 dortselbst verstorbenen Jakob Johann von Berckholtz, welche Ansprüche bei Liquidation des Fatob Johann von Bercholtzschen Familienlegats er⸗ heben, werden aufgefordert, sich im Zeit⸗ raum von sechs Monaten schriftlich unter folgender Anschrift zu melden: Dpl. Ldw.⸗R. de la Eroir, Deutsche Umsiedlungs⸗Treuhand Ges., Dan⸗ zig, Langer Markt 12/13. Nach diesem Termin erhobene Ansprüche können nicht

nn. Wilhelm. Bayrhoffer.

berücksichtigt werden.