die dem einzelnen Betrieb genehmigt sind. Anträge sind an
Burg 9, Lindenallee 16, bezogen werden.
—ö—— , den, , ,. ö . *
.
Reichs. und Staatsanzeiger Rr. 136 vom 17. Juni 1944. 8. 2
Ernährungswirtschaftliche Maschinen im Hauptausschuß
Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung
nd Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über kn reren in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
81
and⸗ und kraftangetriebene Membranpumpen im Sinne ae , welche in handels⸗ üblicher Ausführung aus Gußeisen oder Stahlblech hergestellt sind und bei denen h Membrane durch die Antriebseinrich⸗ tung unmittelbar bewegt wird. Sie dienen vorwiegend zur Förderung von verunreinigten oder mit Fremdkörpern durch⸗ etzten Fluͤssigkeiten, wie z. B. Baugrubenwasser, Fauche und dergleichen, sowie anderen pumpfähigen Dickstoffen. Aus⸗ genommen sind hand⸗ und kraftangetriebene Membran⸗ pumpen in Sonderausführung zur Förderung von Laugen, Säuren und anderen angreifenden Flüssigkeiten.
§ 2 Hand- und kraftangetriebene Membranpumpen dürfen ent⸗ sprechend Anordnung Nr. 172 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs—⸗ produktion über die Konzentrierung der Pumpenfertigung vom 15. Januar 1944 nur mit besonderer Genehmigung und nur in dem Umfange und in den Größen hergestellt werden,
die entsprechenden Sonderausschüsse zu richten.
Die .. darf ausschließlich nach bestehenden DIN- Normen bzw., . solche nicht vorhanden sind, nur in den bislang von der betreffenden Firma hergestellten Bauformen erfolgen, soweit die Anordnung nicht Abweichungen vor—
schreibt. 83
Folgende hand⸗ und kraftangetriebene Membranpumpen dürfen nur noch in nachstehenden Größen, Bauformen und Ausrüstungen hergestellt werden:
I. Handangetriebene Membranpumpen A. Zugelassene Größen
Membran⸗ Saugpumpen Membran⸗Saug⸗ und Druckpumpen Bild mj (Bild 2) Nennweite 30 mam 40 65 ober 80 100 mm des Saug⸗ u. 3* 199 22 oder 3“ * Druckstutzens Zugelassene — nur für für jeden Her- un kür heson⸗ Aus führungen Bend. Bike fe ereichen eff. befestigung nisse ortsfest und ortsbeweglich
B. Zugelassene Bauformen
1. Liegende Membrane mit eingebautem Druchventil (Bild 1 und 2);
2. liegende Membrane mit seitlich angeordnetem Druck— ventil (Bild 3 a); .
3. stehende Membrane mit seitlich angeordnetem Druck— ventil (Bild 36).
Jeder Hersteller darf nur eine der vorstehend beschriebe⸗ nen Bauformen anfertigen. Er hat dem zuftändigen Sonder⸗ ausschuß zu melden, für welche Bauform er sich ent⸗ schieden hat.
C. Zugelassene Ausrüstungen
1. Die, Pumpengrößen 40 und 66 mm (11a und 2) dürfen nur mit einfachem Handhebel, Pumpen röße 80 mm (3.) mit einfachem Hebel oder a Pumpengröße 100 mm (4 nur mit Doppelhebel aus⸗ gerüstet werden.
2. Die Ventile sind als Klappen, Teller⸗ oder Kugelventile auszubilden und mit einem elastischen Dichtungs⸗ material?) zu versehen.
3. Die Saug⸗ und Druckanschlüsse stnd wie folgt aus⸗ uführen:
l en, g 40 mm (11 nur mit Rohrinnengewinde nach BIN 2999, 2. Ausgabe, November 1942 Pumpengröße 65 und 80 mm (2Qisu“ und 8 ): 9h e l üblicher Konstruktion, Tanschenanschlußmaße nach DIN 5435, Ausgabe Deptenther 1942. ! 5 * Pumpengröße 190 mm (4*: öh Schnellverschluß üblicher Konstruktton, b n che man chlßmahe nach DIN 2502, 5. Ausgabe, tovember 1942.
4. Bei ortsbeweglicher Ausführung dürfen, mit Ausnahme der Pumpengröße 100 mm (4), keine besonderen Gestelle derwendet werden. Achse und Holme sind in Leichtbau⸗ weise unmittelbar am Pumpengehäuse anzubringen. Für die Pumpengröße 1090 mm (44). ist nur ein zwei⸗ ädriger Karren mit Handgriffen zulässig.
II. Kraftangetriebene Membranpumpen
A. Zugelassene Größen ausschließlich Saug⸗ und Druckpumpen)
65 80 100 mm 21 * 3* 14 mit einer Membrane . des Saug⸗ ,n, und ckst 3 , . mit zwei Membranen 125 mm 5* mit drei Membranen Zugelassene Ausführungen Asse Größen ortsfest und ortsbeweglich
. B. Zugelassene Bauformen
Liegende Membrane mit eingebaute il (ähn⸗
. gebautem Druckventil (ähn
2. liegende Membrane mit ventil (ähnlich Bild 3 a),
— —
) Die in der Anordnung genannten Bilder können durch di Fachgruppe Druckluft- und wle nnd e ennie
seitlich angeordnetem Druck⸗
) Als elastisches Dichtungs material gelten Leder, Gummi, Buna, Mipolam oder ähnliche Austauschstoffe, soweit deren Ver⸗
der Wirtschaftsgtuppe Maschinenbau Auskunft
bestraft.
3. stehende Membrane mit seitlich angeordnetem Druck⸗ ventil (ähnlich Bild 3 b). ̃ Jeder Hersteller darf nur eine der vorstehend beschriebe⸗ nen Bauformen anfertigen. Er hat dem zuständigen Sonderausschuß zu melden, für welche Bauform er sich ent⸗ schieden hat.
C. Zugelassene Ausrüstungen
1. Der Antrieb hat mittels Flach⸗ oder Keilriemen oder durch Zahnräder zu erfolgen.
Die Anwendung anderer Riemen, und Motorantriebe in Gestalt von Vorgelegen, Schnecken⸗ und Exzenter⸗ etrieben und dergleichen, die ausschließlich zur mechani⸗ en Betätigung von Handmembranpumpen dienen, ist untersagt.
2. Die Ventile sind als Klappen⸗ Teller⸗ oder Kugelventile auszubilden und mit einem elastischen TDichtungs— material?) zu versehen.
3. Die Saug⸗ und Druckanschlüsse werden wie folgt aus—⸗ geführt:
a) Schnellverschlüsse üblicher Konstruktion, b) Flanschenanschlußmaße nach DIN 2502, 5. Ausgabe, ovember 1942.
4. Bei ortsbeweglichen Ausführungen sind nur folgende
Ausführungen zugelassen:
it 8 3 ö Membranzahl *,, Gestellaus führung E65 und 80 mm zweirädriger Karren ö. 21 * und 3“ mit Handgriffen ö 100 mm 4* vierrädriges Fahrgestell mit zwei J, lenkbarer Vorberachse und Handdeichsel 3 ier mn
Das aus Gründen des Unfallschutzes und des Schutzes des Antriebsmotors vor Witterungseinflüssen vorzufehende Schutzgehäuse ist nur über dem Antriebsmotor selbst und dem Antrieb anzuordnen, während die Membranpumpe ohne Ver⸗ kleidung auszuführen ist. ,
84
1. Pumpenhersteller dürfen Saugfüße ohne Vemil und Fußventile zur Verwendung bei Membranpumpen im Rahmen der vorstehenden Anordnung nur noch aus Gußeisen in den Größen und Anschlußweiten 40, 65, 80, 100 und 125 mm (Ii, 2, 3, 4 und 5) in folgenden Bauarten anfertigen:
a) Saugfüße ohne Ventil (Bild 4) für verunreinigtes, mit Ii, . Fremdkörpern durchsetztes Fördergut . chlauchstutzen zum Einbinden in die Schlauch⸗
eitung.
Soweit für die Saugleitung Stahlrohr verwandt wird, a an Stelle der Saugfüße ohne Ventil w , te Bügel aus Flacheisen verwandt werden Bi ö
b) k mit Klappe aus elastischem Werkstoff und Beschwereisen für reines und sandhaltiges Wasser.
toff und sonstige mit gröberen Fremdkörpern durch⸗ setzte Flüssigkeiten.
2. Der Anschluß der unter 1a) bis e genannten Armaturen kann als Schlauchstutzen, Schraub- oder Flanschverbin⸗ dung nach den jeweiligen Vorschriften des Sonderringes Armaturen erfolgen.
§8 5
Zwecks Vereinheitlichung konstruktiver Einzelheiten und Einsparung von Baustof en, insbesondere Mangelstoffen, können im Einverständnis mit den zuständigen Reichsstellen gemeinsam vom Sonderausschuß Kompressoren und Pumpen und Sonderausschuß Ernährungswirtschaftliche Maschinen lonstruktive und sonstige Richtlinien in Form von verbind⸗ ichen Anweisungen gegeben werden. Ste werden den Her⸗ stellerwerken jeweils mitgeteilt. ;
§56 1. Gehäusehälften der durch diese Anordnung nicht mehr zugelassenen Pumpengrößen dürfen als L fe fem, nicht mehr hergestellt werden. 2. Die Lieferung aller übrigen Ersatz, und Bestandteile für ausgeschiedene Pumpengrößen ist — vorbehaltlich späte⸗ rer Festlegungen — bis auf weiteres erlaubt.
8587
ür die Umstellung der Flanschen von Membranpum en , DINSd35 und DIXN2502 wird en gangsfrist bis zum 1. Oktober 1944 gewährt.
. 8§88 Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber na dieser Anordnung nicht mehr auszuführen sind, dürfen noch erledigt werden, wenn hierfür erforderliches Material in erheblichem Umfange beim Hersteller oder dessen Unter⸗ lieferanten vorgearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht verwendet werden kann.
8§9 .
In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften * sn; Anordnung , . , An⸗ träge sind an den Sonderausschuß Kompressoren und Pum⸗ pen, Berlin⸗ Charlottenburg 93, Lindenallee 15, zu richten.
810 Die Hersteller sind verpflichtet, der zuständigen Fachgruppe * : Masc ꝛ u erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebs besichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. §11
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über . en, .
8512 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
co) Fußventile mit elastisch abdichtender Kuhßel für Dick⸗
tung — sinngemäß n . Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 30. Mai 1944. J Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduftlon. Karl Lange.
Anordnung Nr. 197
des Hauptausschusses Maschinen und Apparate
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs produltion
über die Vereinheitlichung von Schlag- und Rühr maschinen für Nahrungs⸗ und Genußmittel
Vom 31. Mai 1944.
4 Vorschlag des Sonderausschusses Ernährungswirt⸗ ir. iche Maschinen im Hauptausschuß Maschinen und pharate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs— n,. wird auf Grund der Verordnung über den grenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912
Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
9 Unter diese Anordnung fallen Schlag- und Rührmaschinen, deren Schlag⸗ bzw. Rührwerkzeug üm einen Punkt auf loder in der Nähe) der senkrecht durch die Kesselmitte gehen⸗
stehend kurz Schlag⸗ und Rührmaschinen genannt. Der An⸗ ordnung unterliegen nicht Spezialrührmaschinen, die als ia ne en gr, r men konstruiert sind und deren Werk⸗ i. sich gleichzeitig sowohl um eine senkrecht zur Kesselmitte tehende Achse als auch um die eigene Achse bewegen.
§82 Schlag⸗ und Rührmaschinen dürfen nur noch in fol enden Ausführungen hergestellt werden: .
. Einarmige Maschine . Aus führung: Zubehör: Type: Tischmaschine 1: für einen Kessel mit angebautem Universal⸗ 1 Kessel, Stahl⸗ mit o od. 10 Li⸗· Motor 0, 15 Ps mit stufenloser blech verzinnt ter Inhalt Geschwindigkeitsregelung 1 Schlagrute Werkzeuge mit Schla gbewe⸗ fung, RNührkreisverstellung nur ei Stillstand, Kessel feststehend Ständermaschine oder Tischmaschine 2: für einen Kessel mit angebaut. Motor O, 34 Pd 1 Kessel, Stahl⸗
bis 16 Liter für Dreh⸗, Wechsel⸗ od. Gleich- 1 verzinnt Inhalt strom oder Universalmotor, 3 Rü rwerlzenge Werkzeuge: mit Heizvorrich⸗ a) mit Schlagbewegung tung, wahlweise f. b) mit Rührbewegung Stadtgas, Spiri⸗ Rührkreisverstellung während tusgas ob. Clek= des Betriebes, Kessel in senk⸗ trizität rechter Richtung beweglich Type: Ständermaschine 3a: für einen Kes⸗ mit angebaut. Motorlo, sa Ps 1 Kessel, Stahl⸗ sel bis 20 Liter für Dräh⸗, Wechsel- od. Gleich blech verzinnt Inhalt strom oder Universalmotor, 3 Rührwerkzeuge
a) mit stufenloser Geschwin⸗ digkeitsregelung P) mit mindestens 3, höchstens 4 Geschwindigkeiten . Werkzeuge: J a) mit Schlagbewegung b) mit Rührbewegung Rührkreisverstelsung während des Betriebes, Kessel in senk⸗ rechter Richtung beweglich Ständermaschine — 3b: für einen Kes⸗ mit angebautem Motor o, sps sel his 39 Li⸗ für Dreh⸗, Wechsel⸗ od. Gleich- ter Inhalt strom a) mit stufenloser Geschwin⸗ digkeitsregelung . b) mit mindestens 3, höchstens 4 Geschwindigkeiten Werkzeuge: a) mit Schlagbewegung b) mit Rührbewegung
mit 2 tung, wahlweise s. Stabtgas, Spiri⸗ tusgas ob. Elek⸗ trizit t *
1᷑ Kessel, St ahl⸗
blech verzinnt
3 Rührwertzeuge mit Heizvorrich⸗
tung, wahlweise f. Stabtgas, Spiri⸗ tusgas od. Elek⸗ trizität
e) mit frei beweglichem Schlagen d) mit Planetenbewegung
Rührkreisverstellung während
des Betriebes, Kessel in senk⸗
rechter Richtung beweglich
Ständermaschine . mit an gebautem Motor 1,0968 1 Kessel, Stahl⸗ für Dreh, Wechsel⸗ od. Gleich- blech verzinnt
tro
strom 3 Rührwerkzeuge a) mit stufenloser Geschwin⸗ mit Heizvorrich'
. tung, wahlweise f. b) mit mindestens 3, höchstens Stadtgas, Spiri⸗
Geschwindigtelten fasga ob. Lie- Werkzeuge: triz tät
a) mit Schlagbewegung
b) mit Rührbewegung
o) mit frei beweglichem
Schlagen
ch mit Planetenbewe gung Rührkreisverstellung während des Betriebes, Kessel in senk⸗ rechter Richtung beweglich
Doppelarmige Maschi ne Aus führung: Ständermaschine mit angebautem Motor 2, ls Es oder 2 Motoren von je l, Ps für Dreh⸗, Wechsel⸗ oder Gleichstrom a) mit stufenloser Geschwin⸗ tung, wahlweise f. digkeitsregelung Stadtgas, Spiri⸗ db) mit mindestens 3, höchstens tusgas oder Elek= 4 Geschwinbigkeiten trizität Werkzeuge: a) mit Schlagbewegung b) mit Rührbewegung o) mit frei beweglichem Schl agen . d) mit Planetenbewegung Rührkreisverstellung während des Betriebes, Kessel in senk rechter Richtung beweglich
3e: für einen ges⸗ el bis 40 Li⸗ P ter Inhalt
Zubehör:
2 Kessel, Stahl⸗ blech verzinnt
4 Rühr werkzeuge mit Heizvorrich⸗
Tyve:
4: für zwei Kessel bis 40 Liter Inhalt
Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedh und Moresnet sowie —
wendung zulässig ist.
mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal—
e
8§883 Schlag, und Rührmaschinen für dürfen nicht mehr hergestellt werden.
Transmissionsantrieb
(RG Bl. J S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für
den Achse als Spitze einen Kegelmantel beschreibt, nach⸗
w /
Ableitung des Heizmittela (Dampf, in , nur mit glatten 3 en zu liefern. Die n h . en ver⸗
‚ 2 und Staats anzeiger Nr. 136 vom 17. Juni 1944. S. 3
§8 4 1. Schlag⸗ und Rührmaschinen dürfen nur noch mi re , . Werktzeugbefestigung ausgestattet werden, d in drei Größen, und zwar für duroh 6 bis 10, 16 b und 32 bis 40 Liter hergestellt werden darf.
2. Kessel sowie Schlag- und Rührbesen r Schlag⸗ Rührmaschinen dürfen nur noch in Form, Größe und führung einheitlich hergestellt werden.
3. Die nach Ziffer 1 und 2 zu beachtenden Zeichnun
sind von der e gruppe Maschinen für die Nahrungs⸗ u Genußmittelindustrie der Wirtschaftsgruppe Berlin W 15, Kurfürstendamm 46, zu beziehen.
Vorgearbeitetes Material, das
Dezember 1944 aufgearbeitet werden. ; 56 Die Herstellung von Reparatur— durch diese Anordnung nicht berührt. §7 In besonders begründeten . können Ausnahmen ö 64 en werden. Anträge sind an den Arbeitsaussch
Maschinen für die übrige Nahrungsmittelindustrie, Berlin
Wlö5, Kürfürstendamm 46, zu richten.
8 8
Zuwiderhandlungen gegen diese n 3 nach tit en Warenver⸗ ntil,
den 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über kehr bestraft. 90
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit —
auch im Elsaß, in zirk Bialystot. Berlin, den 31. Mai 1944.
Der Leiter des Hauptauss usses Maschinen und A parate üstung und Kriegsproduktion.
veim Reichsminister für Karl Lange.
Anordnung Nr. 198
des Hauptausschusses Maschinen und Apparate ür Rüstung und Kriegsproduktion ohrflanschen bei Wan lufterhitzern
deim Reichsminister zur Einsparung don
Vom 3. Junl 1944
Auf Borschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Sauptaus schuß Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf arenverkehr in der t u⸗ Reichsgr Hand immung des Reichsministers für Rüstung und 3 d er, ge.
Grund der Verordnung über den enn vom 11. Dezember 1942 MGBI. 1 S. 6586) mit
produktion angeordnet: z 1 Wandlufterhitzer sind für den An Anschlüsse sind, wenn ö e. mögli zu
a ul Flanschen dürfen nur in Ausnahmefä wendet werden und sind vom Bezieher selbst zu beschaffen.
. bei denen die Flansch
582 , auf Wandlufterhitzer, 31. Juli Fedd ausgelie
ert werden.
§53 Die Geschäftsführung der
Hersteller sind verpflichtet, Auskün usw. . gewähren und Betrie forderliche Prüfungen zu gestatten.
§5 4 In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen . sen . pressoren un umpen, Berlin⸗Charlottenbur allee 15, zu richlen. ; ! 6.
Zuwiderhandlungen Eegen diese e, . werden nach 5 en Warenver⸗
den S5 10, 12 bis)]
er Verord 9 kehr bestraft. erordnung über
56
Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und parate *. Mittel sei auch hier die ständige Marktbeobachtung der Unter
beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Anordnung Nr. 200
des Sguptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs minister für Nüstung und Kriegsproduktion S über die ereinheitlichung von Handfeuerlöschern für den
Feuerschutz Vom 7. Juni 1944
Auf Vorschlag des Sonderausschusses Feuerlöschgeräte im ö. beim Reichs⸗ üstung und Kriegsproduktion wird auf Grund assung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 656 mit Zustimmung des Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗
8 n . Maschinen und Apparate minister für
der Verordnung über den Warenverkehr in der Reichsministers für ordnet:
51
Für den Feuerschutz erforderliche Handfeuerlöscher dürfen nur noch von solchen Firmen, die dazu eine besondere Ge⸗
Maschinenbal a) Naßlöscher PIX Naß 10
für andere kriegswichtige . nicht mehr verwendet werden kann, darf bis zum .
und Ersatzteilen wird
zu⸗ ockenlöscher DIN Trocken 6
Mal et ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemä othringen und Luxemburg sowie im Be⸗
d leit d e,, ,
ersteller . sind, dürfen nur noch bis zum
achgruppe Druckluft und
Pum en⸗Industrie der Wirtscha tsgruppe . hat
die Durchführung dieser Anordnun zu überwachen. Die den Außenhandelseinsatz de
Herst nd ve t lu. 6e zu erteilen, Einsicht
in die Geschäftsbücher, e , g, Unterlagen, Zeichnungen sbesichtigungen und etwa er⸗
nträge sind an den , , . Kom⸗ 9, Linden⸗
ö uständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in wolftinßß und
nehmigung erhalten haben und nur in den für sie zugelasse⸗ nen Ausführungsarten und Größen hergestellt werden. Ueber die Begriffsbestimmung „Handfeuerlöscher“ vergleiche Norm⸗ blatt HIN E 14032, Ausgabe April 1941.
§82
1. Für den Feuerschutz erforderliche Handfeuerlöscher, ein⸗ chien 2. . nur in folgenden Ausfüh⸗ tungsarten und nach den vom Sonderausschuß Feuerlösch⸗ eräte genehmigten Zeichnungen hergestellt werden: 1. mit Säuretube bei Normalfüllung (nicht frost⸗
beständig), . .
2. mit Druckgasstahlflasche bei frostbeständiger Füllung
bis — 305 C;
Tetralöscher DIN Tetra 2 1. mit Niederschraubventil, 2. mit Druckhebelventil;
Schaumlöscher DIN Schaum 10
mit Glaseinsatzbehälter, ö. mit Bleieinsatzbehälter für Sonderfälle;
uß t außen liegender Kohlensäureflasche; Ehlensaureschneelöscher, 6 kg,
] i Ausführungen wahl⸗ mit Niederschraub⸗ . , . oder entil⸗ Leichtstahlflasche;
Leichtstahlflaschen nur für . der Wehrmacht;
t) Mdlöscher PIX Bromid A4, ⸗ hrung gleich wie b 1; in 8) Miumspeziallöscher; in h) Erksöscher; . x 9 löscher, 10 Liter, 15 Liter, 50 Liter. d ñ Dicgheitszei nungen für die einzelnen Baumuster sind bei . Fel nd ge r hinterlegt und von Hersteirmen dorther zu beziehen. 38. Antz auf Genehmigung sind an den Sonderausschuß Feuerlöschce, Um a. De, Schillerstr. à, zu richten.
andfeuemher, die den in 2 angeführten Baumustern . Einheit i. nicht . ich aber schon in
Werkstattfertsg befinden oder für die Vormaterial vor⸗ banden ist, dür andere kriegs wichtige Jwecke nicht ver
v
1
wendet werdet ü noch bis zum 1. August 1944 fertiggestellt wl . ö
Die Planung. Iich Erg gen ges eschäfte bestimmten eichswirtschaftsminister h minister oder deren O ö. die h fe g, 6 Vorschläge der Berufsorganisation stütz!? kussionen bestehe heute schaftliche Abwicklung artigen Konstruktionen, en Wenn im ah die Lenküß des Außenhandels eine Hoheitsauf— o
waltungen. Bei diesen lie Unternehmen in die Lage Netzen, den jeweilig an sie gestellten, im Krieg. z. T. sehr gewäenen Anforderungen zu genügen. Die Berufsorganisationen hen daher ein Vorschlagsrecht sür Firmen und sie vertreten und en, bei der ,, von Anordnungen über Preise, Kontingents, Arbeitseinsatz⸗, Nachwuchsfragen und vielem hr.
Durch außergewöhnliche Plz und Währungsverhältnisse, durch übermäßiges Anwachsen Risiken usw. seien in Sonder⸗ fällen Hilfseinrichtungen mit schiebenen Zwecksetzungen not- wendig geworden, die z. T. stülichen Charakter tragen. Es
beraten sie bei Kalkulations
zue werde stets darauf geachtet, daß sese Instrumente die Täti keit der Firmen erleichtern, nicht abherseßen, und daß das Risito, welches dem Privatunternehmen sigemutet werden kann, auch ndere Hilfsinstrumente des Außenhandels, wie z. B. die Deut Griechische Warenausgleichz⸗ sgleichsbüro, die Einkaufs in den Westgebieten usw,
von ihm getragen werden muß. esellschaft, das ,
Ausgehend von den ebenfalls im Ausland viel erörterten * wuchsproblemen betonte Dr. v. Poll, daß hier der deuts
füge. Die hier in, Aufgaben kern aber noch ni
a solange unser Nachwuchs im Felde stehe und die klassisch ulung
Ausland selbst, durch den Krieg stark behindert sei.
Gebieten nur unvoll
aus dem Krieg keine Außenhandelsausbildung durch P nossen haben. Hier seien u. a. erfolgversprechende Methoden scho
hoffen.
lern der ürden neue Institute und ch stehe man ö, .
arkt⸗
a . in den tiefgreifenden Veränderungen in großen VWirtschafte⸗ räumen könne aber meist noch nicht g agt werden, wie weit sie
Außenhandel über besondere Traditionen und Erfahrungen ö
jedes Außenhandelsnachwuchses, der Aufenthalt im i. Abgesehen von Sprachkursen sei im Augenblick die Wirksamkeit der Außen handels chulen beeinträchtigt, weil der Unterricht über Struktur, Lieferungs- und Aufnahmefähigteit der Märkte, ebenso wie über technische Entwicklungen im Reich wie im Ausland auf fachlichen
r, bleiben müsse. Als wichtig beg ht Dr. v. Poll die Frage, wie eine angemessene Ausbildung für die zeimkehrenden egg werden kann, die noch
Praxis und Schulung ge⸗
bei der Ausbildung von Kriegsverfehrten gefunden worden. Manche Anzeichen sßrächen dafür, daß sich nach dem Krieg die send neben den technischen Berufen sehr stark auch der Tätig- eit im Außenhandel zuwenden wird. Man könne also auf einen menschlich und fachlich gleichmäßig qualifizierten Nachwuchs
5 S8. 306.
2
e
n
Kraft. r . von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie
— mit Zustimmung
§ 4
Reparaturen und Ersatzteillieferungen sowie Liefekungen
von Ersatzfüllungen fallen nicht unter diese Anordnung.
§5 5 ; Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung des
Sonderausschusses Feuerlöschgeräte Auskunft zu erteilen und Einsicht elche e einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.
56 n besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen 9 ö e che r, dieser Anordnung zugelassen werden.
Anträge sind an den Sonderausschuß Feuerlöschgeräte zu
ichten. 857 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
ö. 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
estrast. §8 8
Durch diese Anordnung bleiben die Bestimmungen der
, , vom 19. September 1941 (RGBl. 1
574) über Handfeuerlöscher und sonstige von Hand trag⸗
bare Feuerlöschgeräte unberührt.
89 iese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in . Sie gilt ö. in den eingegliederten Ostgebieten und
es zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 7. Juni 1944. Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr . ö von Nagysötstag, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft
wieder übernommen.
Die deutschen Aktiengesellschaften im Jahre . k nde 1942 waren im Deutschen Reich insgesamt 5525 en⸗ gel cha ? einschließlich Kommanditgesellschaften auf Aktien dorhanden gegen 55h Ende 1941 (vergleiche Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reiches 52. Jahrgang 1913, 3. und 6. Heft Die Gesamtzahl aller vorhandenen r, gesellschaften 1st also wie in den Vorjahren wieder etwas . = gegangen, wobei der Hauptteil des Räggangs auf. die 3 esellschaften mit fremder Währung entfällt. Das auf Reichsmar lautende Gesamtgrundtapital der Aktiengesellschaften hat sich auch im Jahre 1843 wieder außerordentlich erhöht. Es I. . 24 908 Mill. ERM Ende 1941 um 16, * auf 29 O61 Mill. . Ende 1942 gestiegen. Der Rückgang der Zahl der Aktiengesell⸗ chaften mit Reichsmarkkapital ist hauptsächlich auf das merkliche Nachlassen der Umstellungen e t n, Der sich im Jahre 19175 in erhöhtem Maße fortfetzende Kapitalzugang gründet sich auf die außerordentlich zahlreichen und erheblichen Kapital⸗ erhöhungen. Den Hauptteil der Kapitalerhöhnngen bilden jedoch die Kapitalberichtigungen auf Grund der DAVOS, die insgesamt S07 Gesellschaften mit insgesamt 26795 Mill. eM vornahmen.
Die Gründungen von Aktiengesellschaften mit RM⸗Kapital im Jahre 1942 blieben mit 36 neuen Gesellschaften der Zahl nach nur wenig hinter dem Vorjahr (10 zurück. Sie hatten e. mit einem Hef n ern dre von nuür 190,4 Mill. RM (1941: 1039.5 Mill. RM) eine verhältnismäßig geringe Kapitalstärke. Auch die Zahl der aufgelösten Kapitglgesellschaften ermäßigte sich auf 151 mit einem Gesamtkapital von 296,31 Mill, Re (1941: 33. mit 368,3 Mill. FM A6). Die weitaus größte Zahl der aufgelösten Aktiengesellschaften mit 40 wurde abgewickelt. Gelöscht wurden wegen Verschmelzung 36, wegen Verstaatlichung 10, wegen Umwandlung in GmbH. 25, wegen Umwandlung in Kommandit⸗ esellschaften 7, wegen Umwandlung in Einzelfirmen 11 und . aus anderen Gründen 18.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten Prag, 16. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., ürich ys, o J., 80, i B., Bslo Sr, o G., Sss, 80 B., Topen= . 521,59 G., 522,590 B., London 08,90 G., 99, 19 B., Madrid 2556 66 . 236, jz P., Mailand gh, 99 G., 106 10 B., Riem Port 24,98 G., . n , ü, 9 56 B., Stockholm 594, 60 G., 595, 80 B., Brüsse . „400, ö Hubapest, er Hunt. (v. JJ. B.) Alles in Pengb. Amsterdam 180,73 , Berlin 135,29, Bukarest 2.78 2, Helsinki 6, 0, London — — Mailand 17,77, 6 . 5 — ö 13,2, Preßburg Sofia 4 agre ür „20. e, . 16. Find ! D. z. 85 New York 4,02 — 4, 08 M, Spanien (offiz. 4100, Montreal 443 —=4,47, Schweiz 17,30 - 17,46, Stocholm 15,563 Is, 5, Lisfab on bo, so- 160, 5, Rio Se Jancirs 83, 56 as G.
Amsterbam, 16. Juni. (D. N. B.) II12.00 Uhr holl. in Amtlich. Berlin ——, London — — New York — —, Paris . pr fl zo, (1 35,17, Schlwelz 13, 93 43,1, Helsimki C JItallen lie, ö ,, ee. Glo = Kopenhagen — —, Stockholm 44, 90, Prag — —. 3a , 16. Jun. (D. J. B.) III. 40 Uhr.] Paris 6,56,
ondon⸗Clearing 17,5323, New Jork 4,30, Brüssel 69,26 B., Mailand ö B., abr tz B., Holland 229*/, Berlin 172,55, Lissabon 17,383, Stockholm 162,64, Oslo 98, 82 2, Kopenhagen go, 37 12, Sofia 6,374, Prag 17,25, Budapest i069, Zagreb 8, 765, , 3, so B., Bularest 2,371 B., Helsinkti 8.715, Preß- burg 15,00, Buenos Aires 97, 59, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
KopEnhagen, 159. Juni. . J. B.. Bondon 18 4, New Vork 4,ů79, Hern 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,So,ů Zürich 111,25, Rom / Amsterdam 254,709, Stockholm 114,15, Dao loo /o, delsintj h 83, Mabrid — — Alles Briefturse.
Stockholm, 165. Juni. (D. R. B.) London 16,88 G., 18,95 B., Berlin 16556 G., 168,50 B., Paris —— G., T9, 00 B., Brüssel . G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.. Amsterbam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 9 S790 B., Oslo gö5,35 G., 9g65, 65 B., Washington 4,15 G., 4. 20 B., Helsinki
zs G., 365 P., Rom.; ==. G, 23 20 B., Kanada 87 G., 332 B., Madrib' —— G., Türkei — BV. Lijsabon —— G. 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,900 B.
London, 16. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. j