Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 138 vom 20 Juni 1944. S. 2
582
d ö n Umtauschberechtigt sind Deutsche, die ihren Wohnsig oder Niederlassung im Deutschen Reich einschließ⸗
ihre gewerbliche hre gewe Protektorats
lich der eingegliederten Ostgebiete und des Böhmen und Mähren haben. Als Deutsche gelten: fe r a) deutsche Staatsangehörige einschließlich der in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen, ;. b) . des Protektorats Böhmen und Mähren, wr , f Lo = 1 c) juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, wenn mindestens die Hälfte der Anteile oder Beteiligungen am 1. Sep⸗ tember 1939 Personen zu a) und h) gehörte und die satzungsmäßige Verwaltung von solchen Personen aus— geübt wird. 583 Die in § 2 zu a) bis e) bezeichneten Personen haben sich durch folgende Legitimationspapiere auszuweisen: zu a) Deutscher Reisepaß oder Kennkarte des Deutschen Reiches oder Ausweis der Deutschen Volksliste (an Stelle des Ausweises der Deutschen Volksliste ge⸗ nügt auch ein Vorbescheid der Deutschen Volksliste, daß die Eintragung in die Deutsche Volksliste er⸗ folgt ist) oder Einbürgerungsurkunde (Umsiedler); zu b) Bescheinigung über die Protektoratszugehörigkeit, ausgestellt von der zuständigen Landes- oder Be⸗ zirksbehörde des Protektorats; zu e) Beliebiger Ausweis gemäß den Umständen des Ein⸗ zelfalles, notfalls Bescheinigung der zuständigen Gauwirtschaftskammer, bei Genossenschaften Be⸗ scheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes. 84 Der Berechtigte hat nachzuweisen, daß er am 1. September 1939 Eigentümer der Pfandbriefe (Obligationen) und der zugehörigen Zinsscheine war (ÜAltbesitz. Hat er die Wert papiere erst nach dem 1. September 1939 erworben, so hat er auch den Altbesitz seiner Rechtsvorgänger nachzuweisen. Der Nachweis des Altbesitzes soll durch bankmäßige Belege (insbesondere Bescheinigungen eines Kreditinstitutes, daß die Wertpapiere seit dem 1. September 1939 im Depot des Kreditinstitutes liegen) oder andere geeignete Urkunden ge⸗ führt werden.
§ 5
Der Umtausch erfolgt zum Nennbetrag, 100, — Zloty gelten gleich 50, — I'. M. Soweit die Pfandbriefe (Obligatio- nen) auf ausländische Währung lauten, werden die Nenn⸗
werte in Reichsmark umgerechnet, und zwar nach dem Mittel kurse der Berliner Börse vom 29. August 1942 (wenn eine Notierung nicht erfolgt ist, nach dem innerdeutschen Ver— rechnungskurse). Die Berechtigten erhalten in Höhe der auf Reichsmark umgestellten Kapitalbeträge, zuzüglich des Reichs⸗ markbetrages der an den eingereichten Stücken befindlichen nicht eingelösten, bis zum 1. Oktober 1944 fälligen Zins⸗ scheine, 4 „ige deutsche Kommunalanleihe von 1942 mit Zinsen ab 1. Oktober 1944 zum Anrechnungskurse von 102,50 FR. II.
Die sich aus dem geringsten Anrechnungswert von 102,50 Reichsmark ergebenden Spitzenbeträge werden in bar aus⸗ gezahlt.
§8 6 — Die Umtauschanträge sind bis zum 30. September 1944 bei der Landesbank und Girozentrale Wartheland in Posen, Wilhelmplatz 16, einzureichen. Später eingereichte Umtausch⸗
anträge können nicht berücksichtigt werden. Für die Um⸗ tauschanträge sind Formulare zu benutzen, welche bei der Umtauschstelle angefordert werden können. Für jede Wert— papiergattung ist ein besonderes Formular zu verwenden. Es wird empfohlen, sich der Hilfe eines deutschen Kredit⸗ institutes zu bedienen.
Dem Antrage sind beizufügen:
a) die Legitimationsurkunde gemäß 5 3 im Original. Statt des Originals kann auch eine amtliche Bescheini⸗ gung (3. B. eines Notars oder einer Polizeibehörde) über die stattgehabte Vorlage des Originals einge— sandt werden. Die Einreichung einer anderen als der oben bezeichneten Legitimationsurkunde ist zwecklos;
b) die Urkunden zum Nachweis des Altbesitzes gemäß 8 4:
8 .
e) die umzutauschenden Wertpapiere. Mit den Wert— papieren sind auch die nach dem 1. Oktober 1944 fälligen Zinsscheine sowie die Erneuerungsscheine ein— zureichen.
Der Umtausch erfolgt in Form der Girosammelverwahrung sofern nicht die Lieferung von effektiven Stücken ausdrückli beantragt wird.
Ratibor, den 15. Juni 1944.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan — Haupttreuhandstelle Ost —. Dr. Winkler.
Anordnung Vl44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel Vom 15. Juni 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. JI 6. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 197 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmüng des Reichswirtschaftsministers und des General- bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
81
(l) Erzeuger, Einführer und Verteiler (Händler und Ge⸗
nossenschaften) sämtlicher Stufen (Groß- Zwischen⸗ und Kleinverteiler) dürfen für die Zeit vom 1. Juni 1g44 bis 31. Mai 1945 stickstoffhaltige Tungemittel, berechnet auf den Gehalt an Reinstickstoff (U), vorläufig nur in Höhe von 80 v. H. ihres Bezuges bzw. ihrer Lieferungen in der Zeit vom 1. Juni 1943 bis 31. Mai 1944 Vergleichszeit) be⸗ ziehen und liefern. . J
*
(2) Als Bezug bzw. Lieferung in der Vergleichszeit gelten
a) die Mengen, die in der Vergleichszeit dere wr be⸗ zogen und geliefert wurden G 1 der Anord⸗ nung XIII /43 vom 31. Mair 1943 — Deutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr, 124 vom 31. Mai 1943 — in der Fassung der Anord⸗ nung Nr. 3 zur Aenderung der Anordnung Nr. XIIII43 vom 15. Februar 1944 — Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1944 —, . ;
pb) die zusätzlichen Mengen von stickstoffhaltigen Dünge— mitteln, welche die zuständigen Landes- bzw. Kreis⸗ bauernschaften in der Vergleichszeit gemäß 5 3 der Anordnung XIIIId3 über den in Buchstaben a), ge⸗ nannten Umfang hinaus nach Richtlinien des Reichs⸗ bauernführers zum Zwecke der Kontingentsberichti⸗ gung (blaue Scheine) verteilt haben. Dagegen gelten nicht als Bezug bzw. Lieferung in der Vergleichszeit die für andere Zwecke von den Landes- bzw. Kreis⸗ bauernschaften zusätzlich verteilten Mengen.
(3) Bis zum 15. November 1944 dürfen nur dreiviertel der in Absatz () festgesetzten Mengen bezogen bzw. geliefert werden.
(4) Die in Absatz (i) festgesetzten Mengen dürfen von den Verteilern nur an Abnehmer geliefert werden, an die sie in der Vergleichszeit geliefert haben. Dabei dürfen auch jeweils an den einzelnen Abnehmer nur 80 v. H. der nach Absatz (2 zu berücksichtigenden Mengen geliefert werden. Auch Verbraucher dürfen für die Zeit vom J. Juni 1944 bis 31. Mai 1945 nur 80 v. H. der nach Absatz (2) zu berück⸗— sichtigenden Mengen beziehen.
§8 2
Der Verbrauch selbst erzeugter stickstoffhaltiger Dünge⸗
mittel gilt als Bezug. 83
Verteiler sämtlicher Stufen sowie Verbraucher haben die Lieferung der Mengen an sticktoffhaltigen . die nach dieser Anordnung bezogen werden dürfen, spätestens bis zum 15. April 1945 in Auftrag zu geben. Mengen, die bis zum 15. April 1945 nicht in Auftrag gegeben sind, dürfen nicht geliefert werden.
81
Die Verteilung zusätzlicher Mengen von stickstoffhaltigen Düngemitteln über den in F 1 genannten Umfang hinaus kann im Einvernehmen mit der Reichsstelle in besonderen Bedarfsfällen durch die zuständigen Landes- bzw. Kreis— bauernschaften nach Richtlinien des Reichsbauernführers er⸗ solgen.
55
(1) Jede Menge stickstoffhaltiger Düngemittel, die nicht gemäß z 1 abgesetzt werden kann, ist der Stickstoffsyndikat GmbH., Berlin NW 7, Neustädtische Kirchstraße, als Beauf⸗ tragter Stelle des Reichsbeauftragten für Chemie zur Ver— teilung anzubieten. ;
(2) Das gleiche gilt für alle eingeführten Mengen stickstoff⸗ haltiger Düngemittel.
§86
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sowie die ge⸗ m §z 4 vom Reichsbauernführer und die von der Stick⸗ stoffSyndikat GmbH., Berlin, als Beauftragter Stelle des Reichsbeauftragten für Chemie erlassenen Richtlinien zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung werden nach den 58§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugs⸗ beschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelung⸗Strafverord⸗ nung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. J S. 734) bestraft. §8 7
Diese Anordnung tritt rückwirkend vom 1. Juni 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet und — mit Ausnahme des 51 — in den eingegliederten Ostgebieten sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in i nn, und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Ge⸗ bieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 15. Juni 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung
des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Klassen⸗ einteilung für hitze⸗, rost⸗ oder gegen chemische Einflüsse be⸗ ständige Stähle Vom 16. Juni 1944
Die ehemalige Reichsstelle für Eisen und Stahl hatte die Anordnung 54 über Begrenzung der Herstellung oder Liefe— rung von hitze⸗, rost⸗ oder gegen chemische Einflüsse beständigen ö. vom 18. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. u. 6 Staatsanz. Nr. 296 vom 18. Dezember 1941) erlassen.
ie gilt auf Grund der Neuordnung der Zuständigkeiten der Reichsstellen als Anordnung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle.
ur Durchführung der Anordnung 54 hatte der damalige Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl Verfahrensbestimmun⸗ gen durch sein Rundschreiben 3941 vom 18. Dezember 1941 bekanntgegeben. Nach diesen erfolgt die Freigabe von hitze-, rost⸗ oder gegen chemische Einflüsse beständigen Stählen je⸗
weils für eine bestimmte Stahlklasse. Zu diesem Zwecke war dem Rundschreiben als Anlage 3 die, „Klasseneinteilung der hitze⸗ rost⸗ oder gegen chemische Einflüsse beständigen Stähle“ beigefügt.
Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle hat nunmehr ein neues „Verzeichnis der Stahlklassen für hitze, rost⸗ oder egen chemische Einflüsse beständige Stähle (Anordnung 54) usgabe März 1944“ herausgegeben. Dieses Verzeichnis tritt an Stelle der bisherigen Anlage 3 des Rundschreibens zur Anordnung 54. Es kann als Sonderdruck unter der Vordrück— nummer g5 beim Verlag Ernst Janetzke, Berlin SW 6s, Wassertorstr. 14, bezogen werden.
Berlin, den 16. Juni 1944. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle.
Müller⸗Zimmermann.
Nichtamtliches Verkehrswesen
Aufgaben der Bezirksfahrbereitschaftsleiter
In seiner Durchführungsverordnung vom 11. Mai 1944 zur Verordnung über die Reichsverteidigungskommissare hatte der Reichsverkehrsminister bestimmt, daß in Reichsverteidigungs⸗ bezirken, in denen keine Bevollmächtigten für den Nahverkehr be⸗ stellt sind, ein Bezirksfahrbereitschaftsleiter eingesetzt wird. In einem weiteren Erlaß (K 41. 6412 — RVkBl. B Nr. 14) regelt der Reichsverkehrsminister nunmehr die erforderlichen Einzelheiten, insbesondere den Aufgabenbereich der Bezirksfahrbereitschafts⸗ leiter (Bfbl.). Die bei der Bestellung von Bezirksfahrbereitschafts⸗ leitern notwendig werdenden Aenderungen der Bezirke der Gruppenfahrbereitschaften und Fahrbereitschaften führt der Be⸗ vollmächtigte für den Nahverkehr durch. Er hat ferner den Reichsverteidigungskommissar bei der Auswahl des Bezirksfahr— bereitschaftsleiters und seines Vertreters zu beraten und ihm ge— eignete Fachkräfte namhaft zu machen. Dem Bezirksfahrbereit— schaftsleiter werden durch den Erlaß des Reichsverkehrsministers ferner die folgenden Aufgaben übertragen: a) Einheitliche Aus⸗ richtung der Maßnahmen zur Durchführung des Straßenverkehrs in seinem Bezirk, h) Fahrzeugausgleich bei Transportaufgaben, die über das Leistungsvermögen einer Gruppenfahrbereitschaft oder Fahrbereitschaft hinausgehen, e) Vorbereitung und Durch führung der Soforthilfemaßnahmen, soweit sie nicht in das Auf— gabengebiet der Partei fallen; hierzu beruft der Reichsverteidi⸗ gungskommissar den Bezirksfahrbereitschaftsleiter als Vertreter des Bevollmächtigten für den Nahverkehr in den Gaueinsatzstab, d) laufende Unterrichtung des Reichsverteidigungskommissars und des Leiters der geschäftsführenden Behörde des Reichsver— teidigungskommissars über die Verkehrslage und über wichtige , n, e Sonderaufträge des Bevollmächtigten für den Nah— verkehr.
Ueher das Verhältnis zwischen Bezirksfahrbereitschaftsleiter und den Leitern der Gruppenfahrbereitschaften und Fahrbereit⸗ schaften bestimmt der Erlaß, daß der Bezirksfahrbereitschaftsleiter den Gruppenfahrbereitschafts und Fahrbereitschaftsleitern seines Bezirks im Rahmen seiner Aufgaben Weisungen erteilen und sie zu Besprechungen zusammenrufen kann, worüber er den Bevoll⸗ mächtigten für den Nahverkehr rechtzeitig unterrichten muß.
Schließlich stellt der Durchführungserlaß des Reichsverkehrs— ministers neben der Regelung der allgemeinen Geschäftsbedürfnisse der Bezirksfahrbereitschaftsleiter fest, daß der Bezirksfahrbereit⸗ schaftsleiter nicht Bedarfsstelle im Sinne des z 165 des Reichs- leistungsgesetzes ist. Daraus ergibt sich, daß die zur Durch— führung seiner Aufgaben notwendigen Beorderungen auf seine Veranlassung die internen Verwaltungsbehörden — Fahrbereit⸗ schaftsleiter — durchführen.
Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 21. bis 26. Juni.
Staatsoper.
Mittwoch, den 21. Juni. Tannhäuser. Schüler. Beginn: 1615 Uhr.
Donnerstag, den 22. Juni. Andreasnacht (Bruder Lustig). Musifkal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Freitag, den 23. Juni. Tristan und Isolde. Musikal. Lei⸗ tung: Furtwängler. Beginn: 14, Uhr.
Sonnabend, den 24. Juni. Die verkaufte Braut. Be⸗ ginn: 18 Uhr. ;
Sonntag, den 25. Juni. von Hans Pfitzner. Bohöéme. Musikal. Leitung: Lenzer.
Montag, den 25. Juni. Der Troubadour. tung: Heger. Beginn 17, Uhr.
Schauspielhaus.
Mittwoch, den 21. Juni. Einen Juz willersich machen. Beginn: 1714 Uhr.
Donnerstag, den 22. Juni. Geschlossene Vorstellung. Kein Verkauf.
Freitag, den 23. Juni. Einen Juxzwiller sich machen.
Beginn: 171 Uhr. Sonnabend, den 24. Juni. Die Räuber. Neu einstudiert. Be⸗ Othello. Beginn: 17 Uhr.
Musikal. Leitung:
Konzert zum 75. Geburtstag Beginn: 11 Uhr.
Beginn: 18 Uhr. Musikal. Lei⸗
ginn: 17 Uhr. Sonntag, den 25. Juni.
Montag, den 26. Juni. Das Leben ist Traum. Beginn: 179 Uhr. ; Lustspielhaus. Mittwoch, den 21. Juni. Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uhr. ö ,,, den 22. Juni. Mit meinen Augen. Beginn: 1714 Uhr. Freitag, den 23. Juni. Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uhr. . Sonnabend, den 24. Juni. Mit meinen Augen. Beginn: 1713 Uhr. . . ; Sonntag, den 25. Juni. Die Reise nach Paris. Beginn: 18 Uhr. ͤ Montag, den 25. Juni. Mit meinen Augen. Beginn: 171½ Uhr.
Wir ieh aft s ei
.
Kriegsfinanzierung und Kreditausweitung Wirtschaftswissenschaftliche Forschung im Ruhrgebiet
Auf einer Vortragsveranstaltung der Volkswirtschaftlichen Ver⸗ . im r r erg nn. Industriegebiet in Essen, die von zahlreichen Vertretern der Wirtschaft des Reviers besucht war, sprach Dir. Dr. B. Benning (Reichs⸗Kredit⸗Gosellschaft AG.,
erlin) über „Kriegsfinanzierung, Kreditausweitung und geld— wirtschaftliche Abwicklung in der Nachkriegszeit“. Der Vortragende ging davon aus, daß im totalen Krieg der Gegenwart die Kriegs⸗ finanzierung im Gegensatz zu früheren Zeiten ein sekundäres Problem darstellt, das gegenüber dem Vorrang der güterwirt⸗ schaftlichen Bereitstellung der Rüstung gn Bedeutung zurücksteht. Andererseits aber wäre es ein großer Irrtum, das Gewicht der
*
1
Kriegsfinanzierungsaufgaben zu unterschätzen. Die hohen Beträge, die ein bedentsames Licht auf die entsprechenden güterwirtschaft⸗ lichen Leistungen des gesamten deutschen Kriegs- und Rüstungs⸗ apparates werfen, wurden in der Hauptsache aus drei Quellen . a) aus inländischen laufenden Steuereinnahmen des Reiches, die sich bekanntlich von 17, Mrd. e im Jahre 193839 auf rund 35 Mrd. list im vergangenen Nechnungsjahr erhöhten, b) aus so ustigen Einnahmen des Reiches (Staatssekretär Reinhardt bezifferte die Höhe dieser Einnahmen für das abgelaufene Jahr auf 25 Mrd. äcld), c) aus Kreditaufnahmen sowohl in lang⸗ fristiger als auch in kurzfristiger Form.
Besondere Aufmerksamkeit wandte der Vortragende den mit der Reichsverschuldung verbundenen kreditwirtschaftlichen Vor⸗ gängen zu. Während es sich bei der Unterhringung der lang⸗
ü . w 6 ö.
.
1 ä
2
. ö. ; ö. 5 2 fristigen Schulden um ein endgültiges Placement unter vor— wiegender Einschaltung der deutschen Kapitalmarktinstitute (Spar⸗
kassen, Versicherungen, Sozialversicher
die kurzfristige Finanzierung auf einer zielbewußten geldwirtschaft⸗
lichen Kreditausweitung.
mäßigen und liquiditätsmäßigen Verbindungen für weitung der Kreditbankbilanzen schuf. Vergleicht man die Finan⸗
n Die Führung liegt hier der Reichsbank, die durch ihre Kreditaktivität die geldmengen
Tilgung, eindeutig bei
die Aus⸗
, ,,,. des gegenwärtigen Krieges mit denen des ersten vo rausgesa 9
eltkrieges, so zeigt sich eine gründlegende Wandlung. Während
damals nur 13 7 der Kriegskosten
gedeckt werden konnten, erreicht diese Deckungsquote im gegen—
wärtigen Kriege 50 „56. Trotzdem gilt keit, die Deckungsquote aus laufenden sorgfältig auszunutzen. Diesem Ziel
veröffentlichte Neugestaltung der Gewinnabführung. Eine zusätz= liche Abschöpfung von ,, könnte ferner durch die . Anleihen apparates beim Publikum selbst bewirkt werden, es ist zu er— warten, daß der vor einigen Wochen neu aufgelegte Typ einer
Unterbringung langfristiger
zehnjährigen unverzinslichen Reichsan shüsstge Publikumsgelder aufsaugt.
durch laufende Einnahmen den ot. bringen w es, jede zusätzliche Möglich Einnahmen weiter zu heben, dient z. B. auch die soeben blick über außerhalb des Kredit⸗
leihe in diesem Sinne über⸗
Verhältnissen
Reiche; und Staatsanzeiger Nr. 138 vom 20. Junk 1944. S. 3
Abschließend wurde die große Zukunftsaufgabe art p schaftlichen Abwicklung in der Nachkriegswirtscha ungen usw.) handelt, basiert Ddierfür stehen ö ;
Sonderhesteuerungsmaßnahmen,
gt werden können. Die Wahrscheinlichkeit
daß man zweckmäßigerweise verschiedene dieser Methoden in einer
ö. angepaßten Kombination zur ird.
Prof Dr. Da mbritz⸗Essen hielt sodann einen Wirtschaftswissenschaftliche Forschung volkswirtschaftliche Vereinigung“
Der Redner gab
! her die auf der Eisen⸗ und Kohlenseite entstandenen For— schungsinstitute der einzelnen Konzerne, die von d (Verein Deutscher Eisenhüttenleute, Bergbaulicher Verein u. a) organisierte Forschungsarbeit und die Tätigkeit der . handenen Forschungsstellen, insbesondere der drei Kaiser⸗Wilhelm— Institute in Westdeutschland.
ch vier Methoden zur Verfügung, nämlich
; o. Konsolidierung und Geldwertpolitit. Welche dieser Methoden indꝛ l ] und in welcher Kombination sie tatsächlich Anme wird, hängt naturgemäß wesentlich von Entwicklungen und Vor— gängen ab, die heute noch in keiner Weise überbkickt oder gar
im Ruhrgebiet
en Verbänden
der geldwirt⸗ ft untersucht.
gewählt wird, ndung finden
spricht dafür, öhß, so B, Vrüfssel 9h, th
Anwendung
Vortrag über und die
. 9g einen Ueber⸗ London,
19. Juni.
Stockholm 16,85 — 16,95, S3, 56 / 9 G.
sonst vor⸗ Amtlich. Berlin — —, — —, Brüssel — — Italien
Wirtschaft des Auslandes
Aus dem Geschäftsbericht der Belgischen Staatsbahnen im Brüssel, 19. Juni, Im Geschäftsbericht der Belgischen Staats⸗
bahnen (Société Nationale des Chemi
wird mitgeteilt, daß die gesamten Wiederaufbauausgaben für das Schienennetz 837. Mill. bfrs erreichten, die bom Staat zurück— Die Kosten der noch auszuführenden Arbeiten werden auf 14909 Mill. bfrs geschätzt.
erstattet wurden.
Krieg und die Besatzung verursachten 3569 Mill. bfrs aus.
u erreichen.
Bersonen⸗ und Gütertarife beantragt, Einnghme von 400 Mill. bfrs erbrin des Staates, die zum größten Teil bezahlten Kriegsausgaben und —eist reichten Ende 1943 3343 Mill. bfrs.
(943 gestiegen und erreichte 101 25 des
966 d in 1942. des Verkehrs von 1938 gesunken gegen
Die Gesellschaft setzt ihre Besprechungen mit dem Staat fort, um eine Auszahlung diefer Aufwendungen . Eine Abmachung ist bereits zustande gekommen.
ie Verwaltung hofft, daß die Verordnung über die Regelung der Mobiliarschadenfrage demnächst erscheinen wird. Im ver— gangenen Fehrugr hat die Gesellschaft eine neue Anpassung der
Dagegen ist der zivile Güterverkehr auf 59 9.
Budapest
Janua
us de Fer Belges) für 1943
Die übrigen durch den Kosten machten Ende 1943
jedes einze
die eine zusätzliche jährliche gen sollte. Die Vorschüsse für die Deckung der nicht ungen dienen sollten, er⸗ Der zivile Reiseverkehr ist z Verkehrs von 1938 gegen
62 3 in 1942.
vorhergehenden Monats behaupten. nur von 94, auf 878 Mill. P verringerte, ging von 172, auf 128,5 Mill. P, d. h. um rund 2533, zurück. Dem— entsprechend verringerte sich der Ausfuhrüberschuß von 77,5 auf 40,7 Mill. P.
Sofia, 19. Juni.
neuen Regierung.
Der ungarische Außenhandel im Januar 1944
„19. Juni. Der ungavische Außenhand r nicht auf dem ungewöhnlich hohen Während sich
Der bulgarische Handelsminister über die Wirtschaftspolitil der
neuen Regierung
lnen Bulgaren,
Abschließend betonte Minister
nentiicher Anzeiger
. h Handelsminister Vasileff hielt im bulga⸗ rischen Rundfunk eine Ansprache über die Wirts Die wirtschaftliche Lage in Bulgarien sowie ⸗ o erklärte er u. a, sei heute sehr schwer. Insbesondere das Beamtentum könne bei der heutigen Lage kaum eine einigermaßen befriedigende Existenz führen. Dies alles mache durchgreifende Maßnahmen, einen umfassenden Plan und eine strenge Organisation notwendig. Allerdings müsfse die Einführung einer neuen wirtschaftlichen Politik behutfam und allmählich geschehen. daß die Grundlage der neuen Preispolitik der Regierung die gerechte und nach der tatsächlichen Leistung abgestimmte Bezah— lung der Arbeit sei.
chaftspolitik der
Zürich, 19. Juni.
el konnte sich Stand des die Einfuhr die Ausfuhr
22,97 ½ B., Lissabon 17,39,
037, Sofia 5,37 ,
Kopenhagen,
, .
Stockholm,
Brüssel „ — G., 67,50 / /
835 G., 3,60 B.
Vasileff,
London, 19. Juni.
Prag, 19. Juni. (D
Amsterdam, 19. Juni. (D. N. B.) I12. 00 Uhr holl. 3
zo, 11 30,17, (Clearing) —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 -= 44,900, Prag — — (D. N. B.) London⸗Clearing 17,323, New York 4,30, Brüssel 69,2 Madrid 39,
; Rom — — G., 382 B;, Madrid — — G. Türkei — — B., Lissabon — — G., 17,29 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
. (D. N. B.) Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
N. B.) Amsterdam 13,27 G., Zürich 518,90 G., 5380,10 B., Oslo 567, 60 G., 5s, s7o B., Kopen⸗ hagen 521,560 G., 522,59 B., London 95,90 G., 99,10 B., Madrid 236.55 G., 236,95 B., Mailand 99,90 G., 156,0 B., Rew Jork 24458 G., 25,02 B., Paris 49, 95 G., 50, 0E B ;
13, 27 .,
„Stockholm 594,50 G., G., 400,40 B.
Bu dapest, 19. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterbam 13073 *, Berlin 136,29, Bukarest 2, 18 v, Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,7, New York — —, Paris 6,8!, Prag 13,62, II,71, Sofia 4,161, Zagreb 6,51, Zürich S6, 25.
Preßburg
Vork 4,029 = 4,03 1, . 4, Schweiz 17, 9 –— 17,465, Lissabon 90, 8o — 100,20, Rio de Janeiro
(D. N. B.) New
Spanien (offiz.) 44,90, Montreal 4,43 -= 4,47
London — — New Jork — —, Paris Schweiz 43,563 = 43,A,71, Helsinki
Mahr ,
/ *.
Paris 6, 60, 5 B., Mailand
III. 40 Uhr.!
id 6 B., Holland 229*/, Berlin 172,56, Stockholm 102,65, Oslo 98,52 v, Kopenhagen
Prag 17,25, Budapest 194,50, Zagreb
s, 15, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,3757 B., Helsinki 8, 5, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 97, 50, Japan 10I, 00, Rio 22,50 B.
19. Juni. York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Amsterdam 254,70, Oslo 109, 0, Helsinki 9, 8, Madrid — — Alles Briefkurse.
: 19. Juni. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B.
(D. N. B.) London 19,34, New
Stockholm 114,15,
(D. N. B.) London 16,ß5 G., „ Faris — — G., 9, 00 B.,
V. Schweiz. Plätze 97, 90 G., 97, 809 B.,
Amsterdam — — G., 223,56 B., Kopenhagen 87, 59 G., 87,90 B., Oslo 956,35 G., 95,65 B.
„Washington 4,15 G., 4 20 B., Helsinki 22,20 B., Kanada 3,77 G.,
1
Silber Barren prompt 23, 50,
1. Untersuchungs⸗ und Gtrafsachen.
4. Oeffentliche Zuftenilungen,
J. Artiengesellschaften,
2. Zwangs versteigerungen, 5. Verlust⸗ und Fundsache r, n, r, . . , , . — 8. e . ö 6. . 363 see ö . , w . . nn, n,, Kommanditgesellschaften, * ,. k 3 3739) 3735 ud Aufgebote . dessenlliche Illllellungen 7. Aktien Basalt⸗Actien⸗Gesellschaft Elbschloß⸗Verwaltungs⸗AG., Leitmeritz. BDi(e Witwe Emilie Tezlaff geborene ö. Defsentliche Zustellung gesellschaften n d, , , n. panr ra l, Bertil Bite , 3 k 41/44. Die Ehefrau. Wanda zn33J Sudetenbräu Ach, Auss Gemäß Bekanntmachung in den Ge⸗— Die ordentliche Hauptversammlung burger Str. TWh, hat das Aliifgebot bez Pakulsti geb. Heinrich in Leslau, nbräu AG., Aussig. sellschaftsblättern (u. a, im Deutschen findet am Samstag, den 8. Juli 1944 210 9g Posener Str. 23, Prozeßbevollmächtig⸗ Einladung. Reichsanzeiger Nr. 144 vom 24. 6. um 15,30 Uhr in Aussig, „Sudeten⸗
Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Wittenau Blatt 373 Abt. III ypothet von 5000 Re beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 8. November
Nr. 8 für sie eingetragene
1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten
Hähicht, 3mm 6, anberaumten Auf. deg Nechtsstreils lvorrcbie F. göviltum'
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde ö, ,. widrigen falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. — 20. F. J. 44. Berlin, den 14. Juni 1944. Amtsgericht Wedding. Abt. 20.
8720
Beschluß. Die 2. Ausfertigung des am 12. November 1926 erteilten Erb⸗ scheins (1 XI. 6371) nach dem am 2. Mai 1925 verstorbenen Rentner Carl Frohne wird für kraftlos erklärt, da die befreite Vorerbin, die Witwe Henriette Frohne geb. Iffert, am 18. November 1931 verstorben, der Erbschein sonach un⸗
richtig geworden ist. Amtsgericht Braunschweig. 3718
Beschluß. Der am 17. Oktober 19365 erteilte Erbschein 1 VI 660/38 nach der am 13. Dezember 1934 verstorbenen Ehefrau des Kaufmanns Hugo Böwig, Marie geb. Schrader verw. Meyer, wird für kraftlos erklärt, da der Vorerbe, der Rentner Hugo Böwig, am 8. Juni 1943 verstorben, der Erbschein sonach unrichtig geworden ist. Amtsgericht Braunschweig.
35) F 144. Die
Sparkassenbücher: 1. Ur. 36870 der Stadtsparkasse Lippstadt, lautend auf Ww. Franz Piek, Herringhausen, 2. Nr. 46 103 der Stadtsparkasse Lippstadt, lautend auf Josef Piek, Herringhausen, 3. Nr. 6417 der Sparkasse Geseke, lautend auf Gertrud Dirksmeier, Verlar, 4. Nr. 8703 der Sparkasse der Aemter Erwitte und Anröchte zu Erwitte, lautend auf Josef, Piek, Herringhausen, sind durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Lipp⸗ stadt vom 12. Juni 1944 für kraftlos
erklärt. Amtsgericht Lippstadt.
3646 Durch Beschluß vom 13. Juni 1944 ist der Mechaniker, Unteroffizier Alfred Hörsch, geboren am 6. April 1919 zu Schwäbisch⸗Gmünd, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. Juli 1912 festgestellt worden. — 455. II. 5. 44. Berlin, den 13. Juni 1944. Amtsgericht Berlin.
3648 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil vom 13. 6. 1944 ist der am 1 12. 1938 von Rentner Gustay Conrad ausgestellte, von Vieh⸗ händler Otto Ninke in Bublitz an⸗ genommene Wechsel über 600, — Hä,
ter: Rechtsanwalt Dr. Uhlmann in Leslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Johann Pakulsti, z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Eher scheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Das Landgericht ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
mer des Landgerichts in Leslau auf den 19. September 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuügelassenen Rechts—⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Leslau, den 7. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
37267 Oeffentliche Zustellung.
Der Ehefrau Gertrud Leppek geb. Runschkowski in Bruß, Kreis Konitz, Schulstraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gierszewski in Konitz (Westpr.), klagt gegen ihren Ehemann, den Bautechniker Peter Leppek, früher in Kasparhausen, Kreis Pr. Stargard, ncht unbekannten Aufenthalts, auf ,, aus § 49 Eheges. und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Konitz (Westpr.),, Zimmer 2, auf den 16. August 1944, 101 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelafsenen techtsanwalt als k. vertreten zu lassen.
Konitz (Westpr.), den 15. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verlust⸗ und Fundsachen 3730 Friedrich Wilhelm
Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 4654 Dr. jur. et phil. Gerhard Leibholz, à S382 Carl Döker, A 35 960 Otto Müller, A 46 90 u. A S6 155 Albert Riescher, A 47542 Jakob Fetzer, A 47 662 Marie Pfeiffer, A 55 989 u. A 70 482 Prof. Dr. Gerhard Leibholz, A 72 476 Franz Frantzen, A 75 650 Otto Regenthal, A 91375 Maria Holzmann, A 124785 Hans Cholewa, A 125 244 Gottfried Rüegg, A 128792 u. A 188 499 Dr. med. Grosse⸗Kettler, A 139 645 Wolf⸗ gang Herrmann, A Kreit, E 343 180 Ernst Juta, Ez 307 443a Therese Grunow, E7z 342181 Grunhild Juta, M 753 031 Louise Däweritz, M 936319 Eugen Doll, Mnf 923 5sg u. Mn 935 990 Rudolf Preuß, und die Hinterlegungsscheine vom 11. 12. 1934 zur Vi. A 33 628 Dr. jur Otto Rilk und vom B. 9. 1939 zur Vers. A 91394 Marig Schneid sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Monats Einspruch bei uns erfolgt. Berlin, den 17. Juni 1944.
140 629 Josef
Die 49. ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet am Samstag, den 8. Juli 1944, um 17 Uhr in Aussig⸗Schön⸗ priesen, Bräuhaus, statt.
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind alle Aktionäre berech⸗ tigt, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes aber nur jene Aktionäre, die sich spätestens am 6. Juli 1944 bei der Gesellschaft ge⸗ meldet haben. Diesen Aktionären wer⸗ den Eintrittskarten ausgefolgt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer als solcher im Aktien⸗ buche eingetragen ist. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; hierzu kann aber nur der Ehe— gatte des Aktionäres oder ein anderer Aktionär bestellt werden. Die Vollmacht muß schriftlich erteilt werden; sie bleibt in Verwahrung der Gesellschaft.
Aussig, am 17. Juni 1944.
Der Vorstand.
Rheinische Textilfabriken A. G., 53734 Wuppertal⸗Elberfeld. Einladung zu der am Montag, dem 17. Juli 1944, vormittags 11,36 Uhr, im Geschäftshause der Deutschen Bank Filiale Elberfeld, Wuppertal⸗-Elber⸗ feld, Straße der SA 1—11, stattfinden— den ordentlichen Hauptversammlung. Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien nach 5 17 der Sat— zung spätestens am 13. Juli 1944 bei der Gesellschaft, ö bei der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Filiale in Wuppertal⸗ Elberfeld oder bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar zu hinterlegen. Im Falle der Hinter- legung der Aktien bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens am 14. Juli 1944 bei der Gesellschaft einzureichen. Wuppertal⸗Elberfeld, 14 Juni 1944. Der Aufsichtsrat. Abraham Frowein, Vorkßitzer.
3736 G. Schuy Nachf. A.-G., Nürnberg. Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben auf Grund der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliedsversammlungen vom X. 12. 1945 gemeinsam in der Sitzung am 15. 6. 1944 gemäß § 4 der genann⸗ ten Verordnung den Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr 1943 festgestellt und beschlossen, von einer Gewinnausschüttung abzusehen. Nürnberg, den 15. Juni 1944.
Der Vorstand. Bernhard Klaes. Erich Herrmann.
zahlbar bei Sicht, für kraftlos erklärt. Amtsgericht Bublitz.
Der Vorstand.
1943), haben wir unsere Wandelanleihe (Goldanleihe) von 1924 zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1943 gelündigt.
Der Zinslauf hat am 1. Januar 1944 aufgehört.
Den Einlösungsbetrag für diejenigen Teilschuldverschreibungen, die nicht fristgemäß zur Rückzahlung vorgelegt sind, einschl. der aus früheren Aus⸗ losungen noch rückständigen Anleihe⸗ stücke, ferner für die nicht vorgelegten noch nicht verfallenen Zinsscheine haben wir gemäß §z 372 B. G.⸗B. bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Linz / Khein unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt. Die Inhaber von Teilschuldverschreibungen und Zinsscheinen, die diese Stücke und Zinsscheine nicht fristgemäß vorgelegt haben, haben sich zur Auszahlung des auf ihre Stücke und Zinsscheine ent⸗ fallenden Anteils an dem Hinterle⸗ gungsbetrage ausschließlich an die Hinterlegungsstelle zu halten. Jeder Anspruch gegen die Gesellschaft ist durch die Hinterlegung erloschen.
Basalt⸗Aetien⸗Gesellschaft.
Der Vorstand, Dr.⸗Ing. Heim Krukenberg.
3740 Finow Kupfer⸗ und Messingwerke Aktiengesellschaft. Gemäß unserer Bekanntmachung in Nr. 293 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 13. Dezember 1911 haben wir unseren Aktionären, entsprechend der Kapital⸗ berichtigung um 50 „3, Zusatzaktien in Form von Zwischenscheinen ausgehän⸗ digt. Diese Zwischenscheine können nun⸗ mehr in Aktien unserer Gesellschaft eingetauscht werden. ] Wir fordern hiermit unsere Aktio⸗ näre auf, die Aktien gegen Einreichung der Zwischenscheine bis zum 31. Juli 1944 einschließlich bei der Deutschen Bank, Berlin, Dresdner Bank, Berlin, Berliner Handelsgesellschaft, Berlin, in Empfang zu nehmen. Gleichzeitig können bei diesen Banken neue Gewinnanteilscheinbogen zu unse⸗ ren Aktien, bestehend aus den Gewinn⸗ anteilscheinen Nr. 1. — 290, und Erneue⸗ rungsscheine gegen Einreichung der alten n ,,, erhoben wer- den. Für die Inhaber von Zwischen⸗ scheinen erfolgt die Ausgabe der neuen Gewinnanteilscheinbogen nebst. Er⸗ neuerungsschein gegen Rückgabe des Zwischenscheines. ö Für das Geschäftsjahr 1913 und fol— gende werden die zur Ausschüttung ge⸗ langenden Dividenden ausschließlich gegen Vorlage der aufgerufenen Ge⸗ winnanteilscheine und nicht mehr gegen Abstempelung von Zwischenscheinen ge⸗ zahlt werden. Berlin, den 15. Juni 1944.
deutscher Hof, statt.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind alle Aktionäre berechtigt, zur Stellung von Anträgen und zur Ausübung des Stimmrechtes aber nur jene Aktionäre, die sich spätestens am 6. Juli 1944 bei der Gesellschaft gemel⸗ det haben. Diesen Aktionären werden Eintrittskarten ausgefolgt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, wer als solcher im Aktien⸗ buch eingetragen ist. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; hierzu kann aber nur der Ehe⸗ gatte des Aktionärs oder ein anderer Aktionär bestellt werden. Die Voll⸗ macht muß schriftlich erteilt werden; sie bleibt in Verwahrung der Gesellschaft.
Leitmeritz, am 17. Juni 1944. Vorstand und Aussichtsrat.
11. Genossenschaften 8732 Hoteltreuhandgenossenschaft E. G. m. b. 5. Düsseldorf, Steinstraße 4. Einladung zu der am Mittwoch, den 5. Juli 1944, 19 Uhr, im Palast⸗Hotel in Potsdam stattfindenden 24. ordent⸗ lichen Hauptversammlung. Düsseldorf, den 20. Juni 1944. Der Aufsichtsrat. Kreuzer.
2678
Die Elektrizitätsgenossenschaft Chli⸗ witz registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Chliwitz in Liquidation.
Die Genossenschaft ist laut Vollver⸗ sammlungsbeschluß vom 14. 11. 1943 und laut. Eintragung im Genossen⸗ schafts vegister in Liquidation getreten, die Gläubiger der Genossenschaft wer⸗ den aufgefordert, sich bei den gefer⸗ tigten Liquidatoren zu melden.
Elektrizitätsgenossenschaft Chliwitz
mit beschränkter Haftung in Liquidation. Die Liquidatoren. August Stierand. Josef Tomek.
3251 Bekanntmachung. iquidation der Siedlungskameradschaft e. G. m. b. H., Gleiwitz⸗Richtersdorf. Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung am 7. 4. 1949 ist die Liquidation der Siedlungskamerad⸗ schaft beschlossen worden. Zu Liqui⸗ datoren sind bestellt worden: Oberhäuer Ignaz Daniel, wohnhaft Gleiwitz, derm annẽhöhe 50, und Schneider⸗ meister Josef Steinhorst, wohnhaft Gleiwitz Hermannshöhe 58. Alle Gläubiger der Siedlungskameradschaft werden hiermit aufgefordert, ihre An⸗ sprüche binnen einer Woche bei dem unterzeichneten Liquidator anzumel⸗ den. Ignaz Daniel,
Der Vorstand.
Gleiwitz, Hermannshöhe 50.