Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 139 vom 21. Juni 1944. S. 2
ar
die Reichsfettkarte SV 4 enthalten wie bisher die Abschnitte EI bis F5 zum Bezuge von Kunsthonig (wahlweise Zucker), Kakaopulver und Marmelade.
Die Bezugsabschnitte über je 62,;5 g Käse bzw. 125 g Quark sind in zwei Hälften von je 30 g Käse und 60 g Quark unterteilt, so daß sie auch für die Abgabe dieser Er⸗ zeugnisse in Gaststätten geeignet sind. Um den Ernährungs⸗ ämtern die Regelung der Abgabe bestimmter Käsesorten zu ermöglichen, sind die Käseabschnitte mit dem Aufdruck 1 und 2 versehen worden.
Sämtliche Abschnitte der Reichsfettkarten sind, soweit darauf Ware abgegeben wird, von den Kleinverteilern abzutrennen und bei den Ernährungsämtern aufgeklebt abzuliefern.
Die Vermehrung der Kleinabschnitte für Fette und die Unterteilung der Käseabschnitte muß zu einer wesentlichen Einschränkung in der Ausgabe von Reise⸗ und Gaststätten⸗ marken führen. Bei dem Umtausch ist daher ein äußerst strenger Maßstab anzulegen.
Die Reichsfettkarten sind wie bisher auf gelbem Wasser⸗ zeichenpapier zu drucken (Farbton Nr. 4). Dies gilt auch für die Berliner Fettkarten. ⸗
Infolge der Neugestaltung haben die Formate der Reichs⸗ fettkarten nunmehr folgende Größen: (
Reichsfettkarte für Normalverbraucher über 18 Jahre Din A5 — 16 Nutzen (wie bisher)
für Jugendliche von 14—18 Jahren (gch Din A 65 — 16 Nutzen (wie bisher) *
für Kinder von 6—14 Jahren () 14: 1438 em — 24 Nutzen
für Kinder von 3—5 Jahren (Klk) 14: 148 em — 24 Nutzen
für Kinder bis 24 Nutzen
Reichsfettkarte SV 1 bisher)
Reichsfettkarte
Reichsfettkarte
Reichsfettkarte
Reichsfettkarte bisher)
zu 3 Jahren (Klst) 14: 148 em —
14: 14,Bð em 24 Nutzen (wie 36 Nutzen . 40 Nutzen
28 Nutzen
20 Nutzen (wie
Reichsfettkarte em 40 Nutzen Reichsfettkarte em — 48 Nutzen „Die Formate der braunen Zusatz⸗ und Zulagekarten haben sich ohne Aenderung der Bogenausnutzung wie folgt geändert: Zusatzkarte für Schwerarbeiter 10,5: 14 em = 32 Nutzen Zusatzkarte für Schwerstarbeiter 105: 19 em — 24 Nutzen Zulagekarte 8. : 14 em — 40 Nutzen An der Größe der Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter hat sich nichts geändert. Das Format der Reichs⸗ fleischkarten für Kinder bis zu 6 Jahren (Klk) ist auf 9: 11K,z em — 45 Nutzen verkleinert worden.
2. Abschluß des / bisherigen Abrechnungsverfahrens
Zum 23. Juli 1914 wird den Lieferanten der Kleinver— teiler von der Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗, Fett⸗ und Eierwirtschaft ein Abschluß der Bezugscheinkonten der Kleinverteiler für Butter, Margarine, Käse, Sauermilch⸗ lase, Speisequark, Butterschmalz und Speiseöh vorgeschrieben. Die Kleinverteiler haben sämtliche bis zum 23. Juli 1944 be⸗ lieferten Bedarfsnachweife (Reise⸗ und Gaststättenmarken Urlauberkarten, Berechtigungsscheine usw.) in der ersten Woche der 65. Zuteilungsperiode zum Umtausch in Bezug⸗ scheine A einzureichen. Diese Bezugscheine werden auf die 64. Zuteilungsperiode ausgestellt. Dabei müssen im Besitze des Kleinverteilers befindliche Berechtigungsscheine, die bis zum 23. Juli 1944 nur teilweise beliefert sind, dem Ernäh⸗ rungsamt. (Abrechnungsstelle) gleichfalls vorgelegt werden. Das Ernährungsamt berückichtigt die schon ausgelieferten Mengen bei der Ausstellung der Bezugscheine A und kürzt die Berechtigungsscheine entsprechend.
Eine vorschußweise Belieferung der Verbraucher am Ende der 64. Zuteilungsperiode auf der Grundlage der Fettkarte für die 63. Zuteilungsperiode ist, wie überhaupt die vorschuß⸗ weise Belieferung von Verbrauchern, untersagt. Die Klein⸗ verteiler sind weiter darauf hinzuweisen, aß sie zur Ver⸗ meidung von Bestandsverlusten den Verbrauchern Gut⸗ schriften auf für die 64. Zuteilungsperiode gültige Bedarfs⸗ nachweise zur Belieferung in der 65. Zuteilungsperiode nicht machen dürfen: ausgenommen bleiben die seltenen Fälle, in denen Ware zur Belieferung der V ᷣ üg⸗ K. z f 9g der Verbraucher nicht verfüg
3. Fortfall der Rückrechnung: Anrechnung von Gutschriften ö. und Belastungen
Mit der Einführung der Bestellscheinfreihei i 1944 fällt das , . . ; Gutschriften und. Belastungen aus der Zeit bis zum 23. Juli 1944 dürfen nicht auf die Bezugsverhältnisse der Kleinverteiler nach dem 23 Juli 1944 zur Anrechnung ge⸗ bracht werden. Hieraus ergibt sich, daß eine Rückrechnung zu Lasten des Kleinverteilers letztmalig nur bei den Bezug⸗ scheinen erfolgen darf, die nach dem 23. Juli 1944 auf Grund der Bedarfsnachweise für die Zeit vor dem 23. Juli 1944 ausgestellt wurden. Rückrechnungsposten, die demnach nicht niehr angerechnet werden können sind unter Angabe der Anschrift des Kleinverteilers und unter Angabe der Zu⸗ teilungs periode, auf die sie sich beziehen, dem zuständigen Milch. Fett⸗ und Eierwirtschaftsverband mitzuteilen. er Verband wird die Anrechnung dieser Posten auf das alte zum 23. Juli 1944 abzuschließende Bezugscheinkonto des ge⸗ meldeten Kleinverteilers durchführen. j
4. Zur Durchführung der Bestandsaufnahme am 23. Juli 1944
cm cm 3 ch cm
1111
M M D M m.
86 11
Im Zusammenhang mit der Einführung der bestellschein Fett⸗ und Eierwirt⸗ in Frage
freien Fettkarten führen die Milch⸗, chaftsverbände eine Bestandserhebung für die lommenden Erzeugnisse bei den Kleinverteilern zum 23. Juli 1944 durch. Die Ernährungsämter bzw. deren Abrechnungs⸗ stellen haben nach Maßgabe der vom Landesernährungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Milch-, Fett? und Eierwirtschafts verband getroffenen Bestimmungen und fest⸗ gesezten Termine die von diesem Verbande bereitzustellenden Bestandsaufnahme formulare an die Kleinverteiler auszu⸗ geben, wieder einzuziehen und und Eierwirtschaftsverband zurückzugeben.
5. Die Neuregelung der bezugschein mäßigen Abrechnung
Die in der 65. Zuteilungsperiode (224. Juli bis 20. August 1944) belieferten Bedarfsnachweise (Abschnitte der Fettkarten, Reise⸗ und Gaststättenmarken, Urlauberkarten, Berechtigungs⸗
. usw.) sind vom Kleinverteiler in der . Woche er 66. Zuteilungsperiode (möglichst zu Beginn der Woche) zum Umtausch in Bezugscheine A in einem Posten gleich zeitig einzureichen (vgl. 9 8 der Anordnung Nr. A 49 vom 30. Mai 1944). Die Einreichung hat für alle Bedarfsnach⸗ weise, ausgenommen Berechtigungsscheine, aufgeklebt zu er⸗ Higen und ist nicht nur stichprobenweise zu überprüfen. Die edarfsnachweise dürfen außerhalb der angegebenen Frist — also auch in der 65. Zuteilungsperiode — zum Umtausch in Bezugscheine A nicht angenommen werden. Das gleiche gilt fortlaufend für die welteren Zuteilungsperioden, d. h. n daß die Bedarfsnachweise aus der 66. Zuteilungsperiode erst in der 67. Zuteilungsperiode zum Umtansch angenommen werden dürfen usw. ie e,. A, die erstmalig in der 66. Zuteilungsperiode nach dem neuen Verfahren auf Grund der Bedarfsnachweise ausgestellt werden, die die Kleinverteiler in der 65. Zuteilungsperiode eingenommen und in der ersten Woche der 66. Zuteilungsperiode einzu⸗ reichen haben, lauten auf die 65. Zuteilungsperiode. Die in der 67. Zuteilungsperiode ausgestellten Bezugscheine A sind entsprechend auf die 66. Zuteilüngsperiode auszuschreiben uff.
Die Belieferung der Kleinverteiler geschieht für die laufende Zuteilungsperiode auf Grund der Bezugscheine A, die in der vorhergehenden Zuteilungsperiode ausgestellt wurden. Die Ausstellun von Bezugscheinen zwischendurch würde zu einer e lseehe sche und der Verwirtschaftung Vorschub
eisten.
Hat ein Kleinverteiler infolge besonderer Umstände in der laufenden Zuteilungsperiode einen Bedarf, der über die normale, durch vorher eingereichte Bezugscheine belegte und die ihm in 59 der Anordnung bewilligte Vorschußmenge von 20 8 hinausgeht. so ist er von den Ernährungsämtern an den , Milch, Fett⸗ und Eierwirtschaftsverband zu berweisen, der nach Prüfung eine Lieferermächtigung (nicht Bezugschein) ausstellen kann gl. 5 9 Abs. 4 der Anordnung Nr. A 49 vom 30. Mai 1944). Die Ausstellung von Ueber⸗ brückungsbezugscheinen und ieferermächtigungen durch die Ernährungsämter und deren Abrechnungsstellen ist nicht statt⸗ haft. Die Ausstellung von Bezugscheinen A erfolgt nur im Austausch gegen Bedarfsnachweise (lbschnitte der Fettkarten, Reise⸗ und Gaststättenmarken, Urlauberkarten, Berechtigungs⸗ scheine usw.). .
„Bezugscheine A für Großverbraucher und Bezugscheine B y,. nicht in Bezugscheine A für Kleinverteiler umgetauscht werden. Kleinverteiler haben solche Bezugscheine zur Ab⸗ deckung dafür erhaltener Lieferungen unmittelbar an ihre . weiterzureichen.
Zweiter Abschnitt
Kartenwesen
Durch Erlaß über die Durchführung des Kartensystems vom 10. Februar 1944 — 1IIBI — 61 ist die Einführung eines neuen Wasserzeichenpapiers für Lebensmittelkarten an“ 6 worden. Nachdem die produktionstechnischen Vor—
ereitungen hierfür abgeschlossen sind, bestimme ich hiermit, daß von der 66. Zuteilungsperiode ab (Beginn 21. August 1944) das Papier mit dem neuen reichseinheitlichen Waffer⸗ zeichen zur Herstellung der Lebensmittekkarten zu benutzen ist. Zur Vermeidung von Uebergangsschwierigkeiten bin ich da— mit einverstanden, daß etwaige Vorräte an dem bisherigen reichseinheitlichen Wasserzeichenpapier zur Drucklegung der Lebensmittelkarten für die 66, 67. und 68. Zuteilungsperiode aufgebraucht werden. Ich habe auch nichts dagegen einzu⸗
J wenden, daß während dieser Zeit innerhalb eines Ernäh⸗
rungsamtsbezirks beide Papiersorten nebeneinander verwen— det werden (z. B. rotes und gelbes Papier mit dem alten Wasserzeichen, die übrigen Farben mit dem neuen). Von der 69. Zuteilungsperiode ab (Beginn 13. November 19449 darf jedoch einheitlich nur noch das neue Wasserzeichenpapier zur Herstellung der Lebensmittelkarten benutzt werden.
Das mit Erlaß vom 5. März 1942 — ICI — 525 — mitgeteilte Verzeichnis der Papierfabriken, welche zur Her⸗ stellung von Lebensmittelkartenpapier zugelassen sind, ent⸗ spricht infolge verschiedener Veränderungen nicht mehr dem gegenwärtigen Stande. Es wird deshalb durch das Verzeich— nis Anlage 2 ersetzt.
Die Reichs⸗Mahlkarten werden mit Beginn des Getreide— wirtschaftsjahres 1944ỹ45 für die 65. bis 67. Zuteilungs— periode neu ausgegeben. Die Bestimmungen über die Her— stellung und Ausgabe der Reichs⸗Mahlkarten bleiben unver— ändert. Das Format beträgt HIN A5 (16 Nutzen).
„Der Reichsminister des Jnnern hat im Interesse einer Ver— einfachung und Vereinheitlichung des Drucks der FI-Abreise— bescheinigungen in Ergänzung des gemeinsamen Erlasses betr.
ßere Schadensfälle vom 12. November 1943 (fla 21 ½ν II — 220 9 — IIIL 7 75345/ 43 — IIBI — 29238 — im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und mir fol— gende Vorschriften erlassen:
„Zur Geschäftsvereinfachung und Papierersparnis werden die Landeswirtschaftsämter (LW) beauftragt, für alle Dienststellen der Geschäftsbereiche des Reichsministers des Innern, des Reichswirtschaftsministers und des Reichs— ministers für Ernährung und Landwirtschaft in ihrem Be— zirk die FI-Abreisebescheinigung einheitlich herstellen zu lassen nehmen. Es dürfen also Aufträge von Fl-Abreisebescheinigungen nur no wirtschaftsämtern erteilt werden; bereits erteilte Auf⸗ träge sind nicht zurückzuziehen. Die Dienststellen haben den LW ihren Bedarf an Fl⸗-Abreisebescheinigungen, soweit er nicht schon durch eigene Bestellungen gedeckt ist, auf⸗ zugeben. Die LWK werden angewiesen, rh en? ihres Be⸗
für die Herstellung von den Landes⸗
alsdann an den Milch- Fett ⸗
rei übersandt.
. eine allzu große Anhäufung von Formularen zu ver⸗ indern; sie können zu diesem Zweck Anforderungen anderer Dienststellen kürzen.“
drucke an Fl-Abreisebescheinigungen herstellen zu lassen, son⸗ dern haben ihren Bedarf an solchen Vordrucken über die Jan— desernährungsämter bei den Landeswirtschaftsämtern anzu⸗
fordern. Dritter Abschnitt Schlußbestimm ungen
Die Verbraucher haben die Bestellscheine 65 in der Woche vom 17. bis 22. Juli 1944 bei den Verteilern abzugeben, so⸗ . nicht die Ernährungsämter die Abgabe /. fein i.
age dieser Woche beschränken. . z riften dieses Erlasses hergestellten
ie gemäß den Vors von der Deutschen Zentraldrucke⸗
Matern werden wie übli
Einführung einer einheitlichen Abreisebescheingung für grö Margarine k
und die Verteilung an die einzelnen Dienststellen zu über⸗
Die Ernährungsämter haben die Druckmatern, die nicht für das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergestellt werden, sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. .
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 24. Juli bis 20. August 1944 treten am 24. Juli 1944, die übrigen Anordnungen, soweit nichts ande⸗ res bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 2. Juni 1944.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
J. A.: Dr. Moritz. Anlege ]
Zusammensetzung der Fettrationen Normalverbraucher über 18 Jahre
Abschnitte A—D . . . . 5999
w, , , . 1259 auf Kleinabschnitte
Margarine . 1269 auf Kleinabschnitte
Margarine oder 100g Speiseöl . 1259 auf Kleinabschnitte 875 g
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren
Abschnitt A— F.. een 750 g
Butter aun n
Margarine. . 12659 auf Kleinabschnitte
Margarine oder 1009 Speiseöl . 1259 auf Kleinabschnitte 11259
Kinder von 6— 14 Jahren
S7ĩh g 250 g
11259
Kinder von 3 bis 6 Jahren Butter e , . auf Kleinabschnitte Kinder bis zu 3 Jahren Butter . 550 g, davon 509g
Butter Margarine
Selbstversorger mit Butter SVI — über 18 Jahre Margarine 8350 g, davnn 1h
auf Kleinabschnitte oder 100g Speiseöl . 1259 auf Kleinabschnitte
4759 SV3 — 6 bis 14 Jahre WJ SV5 — 14 bis 18 Jahre Margarine . . 500g, davon 1259
auf Kleinabschnitte oder 100g Speiseöl . 1259 auf Kleinabschnitte
6259 Selbstversorger mit Schlachtfetten
SV2 — über 18 Jahre
Butter . 1600 9 dabon nn auf Kleinabschnitte
SVA — 6 bis 14 Jahre Butter ö 750 g SV6 — 14 bis 18 Jahre J Ausländische Zivilarbeiter
K e Margarine . 375g, davon 1259 auf Kleinabschnitte
875g Zulagen in Fett für Schwerarbeiter
Margarine
Margarine.
Margarine
Margarine Schlachtfette.
Schwerstarbeiter
Margarine. . Schlachtfette. . . 14759
Lang⸗ und Nachtarbeiter 80 g.
Verzeichnis
der Papierfabriken, welche zur Herstellung von Lebensmittel⸗ kartenpapier zugelassen sind.
Papierfabrik Albbruck, Albbruck / Baden
G. Haindl'sche Papierfabriken KG. H n Werk Hegge
Papierfabrik Bruckmühl, Steinbeis & Eonsorten, Bruckmühl / Oberbayern
München Dachauer Papierfabriken H. Nicolaus, Dachau / Bayern
Th. D. Lovis Söhne, Heiligenstadt / Eichsfeld, Provinz Sachsen
Papierfabrik Rothfest, Rothfest bei Deutschwette / Schlesien
F. E. Weidenmüller AG., Dreiwerden über Mittweida / Sachs.
Papierfabriten Grünhainichen GmbH., Grünhainichen / Sachs.
Thode'sche ,,. AG., Hainsberg / Sachsen
Papierfabrik Limmritz⸗Steina AG., Steina⸗Saalbach / Sachsen
ken nr , Niederschmiedeberg GmbH., Niederschmiedeberg / Sachsen
Wildenfelser Papierfabrik Osthushenrich AG., Fährbrücke / Die Ernährungsämter sind demgemäß nicht berechtigt, Vor⸗
achsen — Papierfabrik Scheer, J. Kraemer, Scheer a. d. Donau / Würt⸗ e er 1. Neusiedler AG. für Papierfabrikation, Wien 1, Schotten⸗ ring 21, Werk Schlögelmühl Leykam⸗Josefstal Pa e AG., Werk Gratwein Papierfabriken Pötschmühle⸗Steyrermühl AG., Steyrer⸗ mühl / Oberdonau ,. Sudetengau . amnitzer Papierfabriken AG., Kamnitz / Sudetengau a Papierfabrik Andreas Scherb GmbH., Türkheim / Flsaß Warthegau Weichselmühlen Papier⸗ und Zellstoffwerke AG., Leslau / Warthegau
Norwegen von 130 Mill. RM 7 500 Mill. EM
auf Kleinabschnitte
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 139 vom 21. Juni 1944. S. 3
Nichtamtliches 5 Postwesen
Keine Postsendung ohne Postleitz ahl Es sind Zweifel darüber entstanden, ob die Postleitzahl auch in der Aufschrift von Postsendungen im Ortsverkehr vor dem Bestimmungsort niedergeschrieben werden sosl. Hierzu wird uns vom Reichspostministerium mitgeteilt, daß die Kellern i auf
allen Postsendungen notwendig ist, auch auf den im Orte ver⸗ bleibenden. .
Der Grund dafür ist, daß in 3 Orten die Briefe beim ersten Verteilen lediglich nach der Postleitzahl sortiert werden. Es führt also zu Verzögerungen, wenn die Briefe für den Orts⸗ bereich des Postamts erst zu ben Briefen ohne Postleitzahlen kommen, die zunächst durch gelernte Kräfte weiterverteilt werden müssen.
Die Parole ist: „Keine Postsendung ohne Postleitzahl!“
JI;
WMWirtschaft steil
Deutsche Ausfuhrleistungen im Kriege
Seit Anfang des Krieges 7 Deutschland sich bemüht, seinen Außenhandel mit den europäischen Ländern nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern zu erweitern. Diese Bemühungen konnten auch im vierten und fünften Kaiegsjahr fortgésetzt und sogar intensiviert werden. Über die hierbei erzielten Erfolge gab der Leiter der Hauptabteilung Außenwirtschaft im Reichswirtschafts⸗ ministerium, Dr. Kir eld, in einem Vortrag vor der Presse erstmalig Zahlen und inzelheiten bekannt. Als charakteristische Beispiele für die Ergebnisse des deutschen Außenhandels im Kriege ,, Dr. Kirchfeld u. a. die Entwicklung des Warenver⸗ kehrs Deutschlands mit Bulgarien, Ungarn und Norwegen heraus. Die deutsche Einfuhr aus Ungarn hat sich von 190 Mill. Reichsmark im Jahre 1933 auf 620 Mill. E44 im Jahre 1913 erhöht, in der gleichen Zeir ist die deutsche Ausfuhr nach Ungarn von 150 Mill. Rn auf 570 Mill. Ee gestiegen. Die Einfuhr aus Bulgarien betrug 1938 100 Mill. Ren, 1943 aber 309 Mill. Reichsmark, die Aussuhr erhöhte sich von 60 Mill. Ren auf M0 Mill. Fe. Die Einfuhr aus Norwegen wurde in denselben Jahren von 100 Mill. RM auf 230 Mill. M, die . nach „M gesteigert. — 2h Durchschnitt ist die deutsche Ausfuhr nach allen .
. im Jahre 1943 gegen 1938 auf mehr als das Vierfache gestiegen.
Bei den drei als Beispiel angeführten Ländern ist nicht nur der Gesamtaußenhandel mit Deutschland vervielfacht worden, besonders bemerkenswert ist vor allem die Tatsache, daß in allen drei Fällen die deutsche Ausfuhr wesentlich über der Einfuhr aus den betreffenden Ländern liegt. Das Verhältnis zwischen Ein⸗ und Ausfuhr hat sich außerdem durchweg i n. der be⸗ treffenden Länder verschoben. Selbst wenn man die inzwischen eingetretenen Preiserhöhungen n f zeigen schon diese drei Beispiele das Bild einer eindrucksvollen ,, Deutsch⸗ lands als . und — was z. Zt. besonders wichtig ist — als Lieferant, Diese Zahlen rücken die von deutscher Seite be⸗ reits mehrfach getroffene Feststellung erst ins rechte Licht, daß
die deutsche Außenhandelsbilanz hinsichtlich des Warenverkehrs
mit allen europäischen Ländern durchweg aktiv ist. Wo das im
Clearingstand nicht zum Ausdruck kommt, wurde es durch außerhalb des Warenverkehrs liegende Faktoren hervorgerufen. Die deutschen Lieferungen 6 wesentlich zur Aufrecht⸗ erhaltung der Versorgung fowie der Leistungsfähigkeit der Wirt— ᷣ . in vielen Ländern Europas beigetragen. Der deutsche lußenhandel dient im Kriege in erster Linie der Sicherung und Steigerung der deutschen Kriegskraft. Gleichzeitig führt er zu einer Eihöhung der deutschen Leistungsfähigkeit ünd damit der Abwehrkraft des Kontinents gegen die anglo⸗amerikanische Blockade. Es ist sichergestellt, daß der deutsche Außenhandel auch weiterhin die gleiche Leistungsfähigkeit aufweisen wird.
Börsenkennziffern für die Woche vom 12. bis 17. Juni 19441
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern
stellen sich für die Woche vom 12. bis 17. Juni 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
Wochendurchschnit Monats
; vom 12. 6. vom 8. 6. durchschnit
Aktienkurse (CLennziffer 924 bis 17. 6. bis 10 6. Mai
bis 1926 — 100)
Bergbau und Schwerindustrie
Verarbeitende Industrie ..
Handel und Verkehr ....
Gesamt ...
Kursniveau der 49 1gen Wertpapiere
Ffanbbrie;̃crc.-.. 102,50 Kommunalobligationen ... 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen
1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnan leihe 1940 Anleihen der Länder .... Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen . t
162, 146 1658, 8 155,55
168,78
162, 56 158, 89 155, 81
5658,90
162, 19 158,78 155.5
1658, 77
102,50 102,50
102,50 102,50
10487 107.25 104.83 103, 99) 106,13 109. 56
105,07 107, 26 104,8 103,97 106,42 109,5
108,07 107, 25 104,59 103, 3 106, 16 100 66
Wirtschaft des Auslandes
Geplante Milliardenemission in Spanien
Madrid, 20. Juni. Die Finanzkommission der Cortes berät ur f einen neuen Gesetzentwurf über die Genehmigung einer mission in Höhe von einer Milliarde Peseten durch die halb⸗ staatliche Kommunalbank Eredito Loco de Espana sowie eine stärkere Beteiligung des Stagtes an den Operationen des halb⸗ . Banco de Credito Industrial für langfristige Industrie⸗ redite.
Weitere Schrumpfung der ausländischen Besucherzahl der Schweiz
Zürich, 19. Juni. Ueber die Entwicklung des Fremdenverkehrs in der Schweiz im Jahre 1913 hat das Endgen. Statistische Amt einen kurzen Ueberblick gegeben. Es kommt dabei zu dein Schluß, daß im Jahre 1913 der erfreulichen Ausdehnung des Binnen⸗ verkehrs eine weitere Schrumpfung der ausländischen Besucher⸗ zahl gegenüberstand. Die bemerkenswerte Zunahme aller Ueber⸗ nachtungen um rund ein Zehntel auf 13 Millionen war aus⸗ schließlich den inländischen Gästen zu verdanken, deren Logier⸗ nächte allein um ein Achtel auf 11,B? Millionen anstiegen. Für Besucher aus dem Ausland wurden dagegen nur noch 1,8 Mil⸗
lionen Uebernachtungen eingetragen oder 675 weniger als im
Vorjahr. Wie die Ergebnisse für 1943 igen kommt daher dem langfristigen Berufsverkehr erhebliche Bedeutung zu, entfällt auf ihn doch rund ein Zehntel aller Logiernächte. Indessen ist die Vermehrung der Uebernachtungen zum größten Teil tatsäch⸗ lich dem intensiveren i , , zuzuschreiben. Während die Struktur des erheblich größeren Binnenverkehrs gegenüber 1912 und der Vorkriegszeit keine nennenswerten Veränderungen er⸗ fahren hat, zeigt der eigentliche „Fremdenverkehr“, soweit noch von einem solchen gesprochen werden kann, ein völlig ver⸗ ändertes Gesicht. Wurden 1937 vier Fünfte der Logiernächte ausländischer Besucher in den Hotels und nur etwa ein Zehntel in den Sanatorien gezählt, so entfielen 1943 nur noch rund 44 2 der . internationaler Gäste auf Hotels und
Prozentsatz auf Sanatorien und Kuranstalten.
Nachteilige Auswirkung der Invasion auf die schwedische Fischerei
Stockholm, 19. Juni. Die alliierte Invasion in Nordfrankreich hatte, wie „Nya Vagligt Allehanda“ aus Göteborg berichtet, sehr nachteilige Folgen auf die Fischerei an der schwedischen Westküste. Die Botschaft Eisenhowers an die Fischer führte zur Einstellung der Arbeit durch zahlreiche schwedische Fischer oder zumindest zur teilweisen Einschränkung der Fischereitätigkeit. Darüber hinaus wang das stürmische Wetter der letzten Tage die schwedischen be ir ebenfalls, sich in ihren Heimgthäfen zu halten. Die Fischereiergebnisse der letzten Wochen sind infolgedessen schlecht. Dem Fischerhafen Göteborgs wurden in den letzten sechs Arbeits— tagen nur 172 000 Kilo Fisch zugeführt.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Bu dapest, 20. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 43, Berlin 186,29, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New Jork — —= Paris 6, si, Prag lz, 62, Preßburg II, 71, Sofia 4,15 ve, Zagreb 6, s, Zürich 86,20.
London, 20. Juni. (D. N. B. New York 4,02 M —= 4,03 M, Spanien (offiz. 44,90, Montreal 4, 13 –= 4,47, Schweiz 17,50 - 7,4, Stockholm 16,8ß — 16,966, Lissabon 99, so — 160,20, Rio 8de Janeiro S3, 565 / G.
. Helsinki . . . Oslo .
Prag e .
172,565, Kopenhagen
Stockholm, 20. Juni.
8,38 G., 8.659 B.,
Rom — — G., . 3.82 B., Madrid — — G., Türtei —— B., Lissabon — — G. 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
(D. N. B.)
London
22,20 B.,
16,85 6,95 B., Berlin 167,56 G., 168,50 B., Paris — — G., 9,00 B.
Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97, 8090 B., Amsterdam —— G., 223,56 V., Kopenhagen 87, 60 G., 87,900 B., Oslo Dö,zs G., os, 63 B. Wastzington 4, iz G., ee finis
.,
.
anada 3,77 G.,
London, 20. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegranhische Auszahlung
Aegypten (Alexandrien und Kairo) 1 Afghanistan (Kabul) Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) .. 1 Australien (Sidney) 1 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .... 1 Britisch⸗Indien (VBombay⸗Cal⸗ cutta)
Bulgarien (Sofia)
Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) 1
Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
Kanada (Montreal Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) ....
Rumänien (Bukarest)
Schweden (Stocholm u. Göte⸗—
Schweiz (Zürich, Basel und Bern)
Serbien (Belgrad)
Slowalei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union Peetoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul)
Ungarn (Budapest)
Uruguay (Montevideo)
Verein. Staaten von Amerika (New York)
100 Rupien 109 Lewa. 100 Kronen 5
Finnland (Helsinki) 100 Finnmark Frankreich (Paris) .... ...... 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen
borg) 100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 109 slow. Kr. 100 Pesetas
1ẽ südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 16Goldpeso
1 Dollar
ägypt. Pfund
100 Afghani 1 100 Franken 8
Pap. Pes. austr. Pfund
100 Belga 3
Cruzeiro
engl. Pfund
dam) 100 Gulden 138 Iran (Teheran) 100 Rialis 1 Island (Reyktjavih) 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire Japan (Tokio und Kobe) ... 100 Yen 1 kanad. Dollar 100 Kuna 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen Portugal (Lissabon) 100 Escudo 100 Lei
21. Juni Geld
3, 79 0, 2 0,558
9, os
3,047 2, 15
5, 06z
1, 66g
2,70 4,59
35,12 9,99 55, 591
1,995
56, 76 10, 19
59,46
57, 89
4995 5, 5h]
23,565
1,978 1,199
Brief
18,53 1 81,05 0, 592
40, 0a
3, 53 52, 25
5,07
1,6572
132, 70 14,61 38,50 16,01 68, 7511
5, 006 66, 8s 16, 21
59,58
58,01 5, 065 8. 59g
23,505 1,9582 1,201
19. Juni
Geld
8,79
50, 92
0, 588
30,96
3,047
52, 15
5,06
1,668
16a, 0 14,55 36, 12
9, 99
55, 5h
4,995
56, 76 10, 19
59, 46
57,39
443995 5, 591
23, 565
1,978 1,199
Brief
18,8 51, 0s 0, 59e
40, a
3, o5z 62, 26
5, o⸗ 1, 672 132,70 1461 35, 50 10, 01 o8, 711 5, 00s Sz, 85 10, 2
69, 5s
8, ol 5, 00s 58. 560g
a8, 605 1,982 1,201
Frankreich
Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien
Canada
Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien
England, Aegypten, Südafrikanische Union
Geld
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Sovereigns 20- Frances ⸗ Stücke Gold ⸗Dollars Aegyytische . ...... z Amerikanische: 1900—5 Dollar 3 und 1 Dollar Argentinische z Australische Belgische Brasilianische Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 1090 Kr. und darunter Englische: 10 8 und darunter. Finnische Französische Holländische Italie nische: große 19 Lire Kanadische on, . . Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... Serbische ö Slowakische: 290 Kronen und darunter Südafrikanische Union Türkische
Ungarische: darunter
1 ägypt. Pfd. 1Dollar 1Dollar 1FPayp. - Pes. 1 austr. Pfd. 109 Belgas 1Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd 100 Finnmark 100 Frs.
100 Gulden 1 100 Lire
100 Lire
1 kanad. Dollar 1900 Kuna
100 Kronen
100 Let 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.
1090 Frs.
100 serb. Dinar
109 solw. Kr. 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Peng
21. Juni
Geld 20,38 16,16
4, 185 4,89 0, 44 2, 44 38,92 6, 08s
22, 95
3,07
52, 10
5,055 4,99 32,70 9, 98 9,95 0, 99 4,99 56, 89
1,66 59, 40 57, 3 57,83
4,969
Brief 20, 46 16,2 4,205 4, 41 0, 26 2, 46 40, 95 9, 99 23,05
3, o9
52,30
5,075 5,01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57, 11
1, 68 59, 3a 55, 07 585, 07
5, 01
19. Juni
Geld
20, 38 16, itz 14,1655 4, 39 o, 44 2, 44 39,92 0, Os 22,95
3.07 52, 10
5, ss 4,99
132,70
93, 96s 9, hs 6, 99 14,59 56,89
1,66 30, 40 57, 83 57,53
4,99
Brief 20, a6 1622 4,205 4,41 0, 16 26 46,05 9, O9 28,05
3, 9 52, 360
5,075 5, 01 132,70 10,02 10,02 1,01 5,01 57, 11
1,88
59, 8 56, 97 58, 9 5, i 8, 62 4411 1,93
51,02
4. Oeffentliche Zuftellungen, 65. Berlust⸗ und Fundsachen,
1. Unterfuchunga ⸗ und Straffsachen. 2. n e m, m,. 8. fgebote,
6. Aualofung usw. von Wertpapter--n,
8. Qommanditgesellschaften auf NAttien. 11. Genossenschaften,
J. Attiengesellschaften, 8. Deutsche Kolonialgefensschaften,
109. Gesenschaften m. S. O., 12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften,
18. Unsall⸗- und
nvalibenversicherungen, 14 Deutsche Reichsdank und Bantausweise,
Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
3721 Bekanntmachung.
2. VI. 15/485. Frau Natalie Malzahn eb. Meyer in Schloß⸗-Golau, Kreis riesen, hat die Erteilung eines ge⸗
tragen.
vorliegenden Beweises erteilt werden. ; t Der reine Nachlaß soll 1200, — EM be⸗- Die Kreissparkaf ⸗
ollub, Westpr., 15 Juni 1944. Amtsgericht Briesen, Westpr., Zweigstelle Gollub.
3789 Aufgebot.
ö Dirschau hat das Aufgebot des von ihr auf den Namen Ernst Reich in Raikau, Kreis Dirschau, ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 691 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem
3727)
meinschaftlichen Erbscheins nach der am 8. e. 1922 in Schloß⸗Golau ver⸗ storbenen Frau Eva Meyer geborene Schmeichel beantragt, vermag aber nicht die mit völliger Gewißheit anzugeben, ob außer den von ihr namentlich kezeich⸗ neten Personen, nämlich: 1. Witwer Karl Meyer, verstorben 28. 11. 1930, 2. Witwe Ernestine Lenz geborene Meyer in Schloß⸗Golau, 3. ilhelm Meyer, etwa 1911 ausgewandert nach Kanada,
3793
wertungshypothek von kraftlos erklärt.
/
2 F. 1144. Durch Ausschlußurteil vom! 14. 6. 1944 ist der Hypothekenbrief über im Grundbuch von Band III Blatt 77 in Abt. III unter Nr. 11 für die Stadtgemeinde-Stadt⸗ sparkasse⸗Kirchhain , . ene 1
62, 065 GM für
irchhain (Niederlausitz), 14. 6. 1944. Das Amtsgericht. J
auf Dienstag, den 17. Oktober 1944, Uhr, hestimmten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls wird die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen. Dirschau, den 16. Juni 1944. Das Amtsgericht. J.
Kirchhain
Auf⸗ lung, mit
3790 Die Kreissparkas
, . Aufgebot des von ihr auf den Namen
e Dirschau hat das des bilden,
4. Friedrich eyer, Arbeiter in Neu⸗ manschnow bei Küstrin, Neumark, 5. Jo⸗ ann Meyer, Bahnarbeiter in Brom⸗ rg, , n. 60, und 6. Frau Natalie Malzahn geborene Meyer in Schloß⸗Golau, noch andere Personen in Betracht kommen. Die etwa sonst noch erbberechtigten Personen
77
Grundbuch III. Abteilun
moos eingetragene
der Erblasserin werden daher hiermit . . 66 eim vom 19. Juni 1944, * 154, für
öffentlich aufgefordert, die ihnen zu⸗ stehenden Erbrechte anzumelden. Nach Ablauf von 2 Monaten seit der Ver⸗ öffentlichung dieser Bekanntmachung wird der Erbschein nach Maßgabe des
raftlos erklärt worden.
Der Grundschuldbrief über die im schau, von Wehr, Band 17 Heft, Nr. 8, zugunsten Kaufmanns Ignaz Schnitzer in Todt⸗ rundschuld in Höhe von 1005 G nebst 8 25 Zins
chopfheim, den 16. Juni 1944. Amtsgericht.
des Fräulein Erna Schneider in Dir⸗ Roonstraße 4, ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 3164 beantragt. des Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, spätestens in dem auf Diens⸗ tag, den 17. Oktober 1944, 9 Uhr, he⸗ stimmten Aufgebotstermine seine Rechte 1936 ab t anzumelden und die Urkunde vorzu— — legen. Widrigenfalls wird die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen. Dirschau, den 16. Juni 1944. Das Amtsgericht.
porteur, 1 stangen, 4“
bezeichneten Gegenstand der , r. Anmeldung Klägers beim K
im alleinigen Klägers stehen: 1 rätewagen Nr. 2, 1 Handwagen, 4räd., 27 Schubkarren, 3 Gerätekisten, 1 Trans⸗
7 Richtscheite, Absperrschragen, 10 Dreifüße, 15 Ab⸗ verrstangen, Sturmlaternen, 209 1, 7 Doppelpick Schneidpickel Pickel, 7 Holzrammen, 2 Wurfgitter, 5 eiserne Rechen, 15 Schaufeln mit
4. Oeffentliche Sustellungen.
Oeffentliche Zustellung.
3.0. 14144. Berger, Josef, Pflasterer⸗ meister in München, bevollmächtigter: Rechtsanwalt Stadler in Berger, Anna, Pflasterermeisterswitwe, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be— klagte, nicht vertreten, wegen Feststel⸗ dem Antrag, Es wird festgestellt,
Kläger, Prozeß⸗ Dr. gegen
München, klagt
zu erkennen: daß die nach⸗ Gegenstände, die den riegsschädenamt Eigentum des irmenschild, 1 Ge⸗
Nivellierlatte, 45 Visier⸗ Winkel, 6 Wasserwaagen, 2 Reklametafeln, 16
2 Warnungstafeln, 7 1 n nern
el mit Stiel, 4 Stiel, 2
mit einfache
Stiel, 1 hämmer, 14 hämmer,
men,
2600 Asphaltschien Pflastererstü
Der
66 vor
lassenen
Gro
en,
hle.
Kläger ladet
die
bevollmächtigten ; Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
4. Mosaikhämmer, hämmer, 12 Maurerkellen, 3 Setzeisen, 4 Kleinsteinrammen, 11 Kopfsteinram⸗ 109 Steingabeln, 5 Teerkännchen, 3 Teerschöpfer, kübel, 9 Asphalttragel, 3 Winde, 160 m Straßenschlauch m. H⸗ Gummieinlage, 2 Stahlrohre, 8 Gieß⸗ kannen, 2 Aufzugseile, 1 Schanze, 12 Laufdielen, 17 Stahlbesen, 7 Schablonen, Stück Asphaltverbundplatten, 5
,, ,. 7 Richt- Abputzhämmer, 2 Platten⸗ 9 Holz⸗
, .
Teer⸗
etonpratschen,
1 Betonwalze, 10 2. Die Beklagte hat
3. Das Urteil ist — evtl. gegen Si heitsleistung — vorläufig vollstreckbar. die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts-
die Kosten des Rechtsstreits zu .
er⸗
3. Zivilkammer des
als
Geschãftsstelle
andgerichts München 1 auf Freitag, den 11. August 1944, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 87,1, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ Rechtsanwalt zu bestellen.
Brozeß⸗ 4
des Landgerichts München. I.