1944 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 141 vom 26. Juni 1944. S. 4

Von einer Gläubigernation zur größten Schuldnernation Lytteltoꝛ: weissagt vorm Unterhaus

Stockholm, 24. Juni. Der britische Produktionsminister Lyttelton ist bemüht, sich durch Reden vorm Unterhaus wieder eine feste Plattform zu schaffen; denn seine Worte über die Ver⸗ antwortung der US2A. am pazifischen Krieg haben einen Sturm entfacht, der sich noch nicht gelegt hat. Nachdem er sich inzwischen gegen Fapan stark gemacht hat, beschäftigte er sich jetzt mit der Arbeitsbeschaffung. Er mischte Negatives mit Positivem, um ja nicht wieder anzuecken.

Lyttelton sagte, England sei in seinem industriellen Leben bis⸗ her stets eine Gläubigernation gewesen, würde aber diesen Krieg als die größte Schuldnernation der Welt beenden. Aber so fügte er großsprecherisch hinzu die aufhauende Kraft eines modernen Industriestaates sei so groß, daß bei Zusammenarbeit aller Industriezweige England wieder reich werden, aufblühen und vielleicht das Problem der Arbeitslosigkeit lösen könne, „was in der Vergangenheit so oft nicht geglückt sei.“

Lyttelton hat noch Illusionen. Ob er selbsst daran glaubt, ist eine andere Frage. Wahrscheinlich aber, denn der Glaube der britischen Plutokraten an den Reichtum ist zugleich ihre Religion. Doch einerlei, wie England aus diesem Krieg hervorgehen wird: Bei dem heutigen Regierungssystem würden sich die Verhältnisse nicht zum Besseren wenden, jedenfalls nicht für die Arbeiterschaft.

Fortschritte im japanischen Produktionserhöhungs⸗Programm

Tokio, 24. Juni. „Asahi Shimbun“ kommt bei der Besprechung der Maßnahmen zur Produktionssteigerung zu dem Ergebnis,

gemeinen zufriedenstellendes Ergebnis erzielt worden sein, was der Rohstoffzufuhr sehr zustatten kommen wird. Aus diesem Grunde und infolge des überdurchschnittlichen Regenfalls und des dementsprechend reichen Anfalls an elektrischer Kraft werde das erste Vierteljahr des neuen Rechnungsjahres auch eine Ueher⸗ schreitung des Produktionszieles für Leichtmetall bringen. Die Kapazität der Elektrizitätswerke sei außerdem so im Steigen begriffen daß der Bau weiterer Aluminiumwerke erfolgen kann. Wenn auch bei Kohle und beim Transport die erwarteten Ziffern nicht ganz erreicht wurden, so liege doch die Sonderstahlerzeugung wesentlich über der in der entsprechenden Vorjahrszeit. Wichtig sei jetzt, die Kohlenarbeiterfrage zu lösen. Dazu diene die Rege⸗ lung der Verträge mit den Koreg-Arbeitern, aber auch die be⸗ sonderen Maßnahmen der Kontrollkörperschaften werden zu einer Lösung beitragen. Die Vergrößerung der Flugzeugherstellung entwickele sich gemäß der erfolgreichen Produktionsplanung. Im weiten Vierteljahr des Rechnungsjahres werde durch die ver⸗ en, Anwendung des Gesetzes über die Rüstungsgesellschaften eine weitere Ausdehnung der Rüstungsfabrikation erfolgen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 23. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. Zürich s, 96 ., ös0, id B., Sslo S6ß7,60 G., Ss, so B., Kopen= Jagen 521,50 G., 522,50 B., London 95,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,65 G., 236,565 V., Mailand 99, go G., 16610 B., New Hort 24, 8 G., 25, 02 B., Paris 49,95 G., 50, os B., Stockholm 5g, 60 G., 5h65, 80 B., Brüssel 399, 60 G., 400,46 B.

Budapest, 23. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2, 18 M, Helsinki 6, 90, London

London, 24. Juni. (D. N. B.) New Nork 4,025 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 = 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99, So- 100, 20, Rio de Janeiro 83,567 / 135 G.

Amsterdam, 23. Juni. (D. N. S.) 12.00 Uhr holl. Zeit.) Amtlich. Berlin ——, London ——, New York —, Paris —,. Brüssel 30,i! - 30,17, Schweiz 13,63 —= 43,71, Helsinki Italien (Clearing) Madrid —, Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44,81“ -= 44,90, Prag —.

Zürich, 24. Juni. (D. N. B.) III.40 Uhr.! Paris 7,20, London⸗Clearing 17, 303, New York 4,30, Brüssel 69, 265 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229, Berlin 172,55, Lissabon 17,371 /, Stockholm 102,671 /, Oslo 98, 62 v, Kopenhagen go, 37 ½, Sofia 5,37 4, Prag 17,35, Budapest 104,509, Zagreb s, is, FIstanbul 3,50 B., Bukarest 2,377 B., Helsinki 8, 1 5, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 2A. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,830, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich iil,'5s, Rom Amsterdam 254K, 70, Stockholm 114,165, Oslo 10g, 00, Helsinki 9,83, Madrid —. Alles Briefkurse.

Stockholm, 24. Juni. (D. N. B. London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,56 G., 168,560 B., Paris —— G., 9,00 V., Brüssel —— G., 65,50 B., Schweiz. Plätze M, 0 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,56 B., Kopenhagen 87, 69 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 96,55 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki S, 3õ' G., 8,50 B., Rom G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3, 8zꝛ B., Madrid G., Türkei —— B., Lissabon G., 17,209 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,90 B.

daß nach dem Flugzeugbau besonders der Schiffsbau und die Leichtmetallerzeugung befriedigten. Im ersten Vierteljahr dürfte, so wird in der Zeitung ausgeführt, im Schiffsbau ein im all⸗

3787 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. Juni 1944 ist der Tod der verwitweten Frau Louise Sophie Anng Jaap geb. Noack, geboren am 28. November 1862 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 21, Wilhelms⸗ havener Str. 14, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 15. Fe⸗ bruar 1944. 455. II. 79. 44. Berlin, den 13. Juni 1944. Amtsgericht Berlin.

38 28

Das Amtsgericht Radebeul hat am 17. Juni 1944 beschlossen: Der am 25. 8. 1883 in Ringenwalde, Kr. Templin, ge⸗ borene, zuletzt in Kötzschenbroda (jetzt Radebeul), Meißnerstraße 146, wohnhaft gewesene frühere Postbote Wilhelm Karl Julius Plunz wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird das Ende des 31. Dezember 1935 festgestellt. 6 II P 7 / ds.

Das Amtsgericht.

3829

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Radebeul vom 16. 6. 1944 ist erkannt: Der Hypothelenbrief vom 5. 10. 1927 über die Hypothek von ATS, 19 Goldmark (RGBl. 1924 1 S. 415), die auf Blatt g4aß des Grund⸗ buchs für Kötzschenbroda in Abt. III unter Nr. 39 verb. mit 13, 23 für den inzwischen verstorbenen Hofbäcker und Conditor Friedrich Theodor Müller in Bernburg eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.

Radebeul, den 20. Juni 1944.

Das Amtsgericht. Aufgebot.

Landwirt Adolf Bläsing in Waldgabel, Kreis Wollstein, vertreten durch Rechtsanwalt Karkut in Woll⸗ stein, hat das Aufgebot zur Ausschlie⸗ ßung des Eigentümers des Grundstücks Waldgabel, Blatt 608, eines Ackers, der 22 a 50 am groß ist, gemäß 927 BGB. beantragt. Der Eigentümer Heinrich Ruttig in Waldgabel und dessen Ehe⸗ frau Wanda geborene Endler, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 6. anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. 4 FE Z3I44.

Wollstein, den 1I7. Juni 1944. Das Amtsgericht.

3884

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. Juni 1914 ist der Tod des Hotelbesitzers Carl Willy Schulze festgestellrt worden und als Zeitpunkt des Todes der 23. November 1943. 456. II. 76. 44.

Berlin, den 15. Juni 1944.

Amtsgericht Berlin.

n.

38551 Oeffentliche Aufforderung.

74 VU 3685/42. Am 328. Januar 1942 ist Lilli Auguste Juliane Zielke ge⸗ borene Steffen, des Gustav Adolf Zielke Witwe, geb. 15. Olktober 1884 in Ham⸗ burg, in Hamburg gestorben. Ihr Vater Heinrich August Peter Steffen starb am 27. August 1892 in Altona. Als Mit⸗ erben wären berufen die Großeltern der Erblasserin: Christian Steffen und Ca⸗ tharina Margaretha Steffen geb. Chri⸗ stensen beziehungsweise deren Ab⸗ kömmlinge. Diese werden aufgefordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die mit dem Tage der Bekanntmachung im Deutschen Reichs— anzeiger beginnt, bei dem unterzeichne⸗ ten Gericht unter 74 VlI 3685/42 anzu⸗ melden und glaubhaft zu machen, widri⸗ genfalls sie bei der Erteilung des Erb⸗ scheins nicht berücksichtigt werden.

Samburg, 16. Juni 1944. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen 3725 Oeffentliche Zustellung.

13 R 145141. Der Ehemann Johann Woloszyk. Gotenhafen, Tannenberg⸗ weg b. Fa. Borsch, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte J.-⸗R. Dr. E. Wil⸗ lers und Dr. Ratzke in Danzig, klagt gegen seine Ehefrau Anna Woloszyt e Lufkaszuk, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten nach 5 60 des Ehegesetzes. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten 30 / 4, Stockwerk II, Zimmer Nr. 227, auf den 25. August I944, 10 Uhr, geladen mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 6. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

3833 Oeffentliche Zustellung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:

Die englische Motoryacht „Numero Einqg“, 29 BRT., Eigentümer: der eng⸗ lische Staatsangehörige E. Henry Mo⸗ lineux, ist im Hafen von Monaco in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. Wegen der Motoryacht ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteilig⸗ ten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗ öffentlichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Elßholzstrpaße 32, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 20. Juni 1944. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.

2 R 218/44. Slotosch geb. Powalla in Salzgitter, Ludendorffstraße 27, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Fischer, Wolfen⸗ büttel, klagt gegen ihren Ehemann, Zugführer Johann Slotosch, zuletzt wohnhaft in Pludy bei Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie bös⸗

willig verlassen habe, mit dem Antrage f

auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. , des Landgerichts in Braunschweig auf den 29. August 1944, 9 // Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Braunschweig, den 14. Juni 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts. 2. Zivilkammer.

3729) Oeffentliche Zustellung.

3 R 103144. Die Ehefrau Olga Ratajezak geb. Fürstenau in Vosen, Adalbertstr. 8 W. 8, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Muhring in Posen, klagt gegen ihren Ehemann Michael Ratajczak, früher in Posen, Adalbertstraße 8 W. 8, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, hilfsweise auf Aufhebung der Ehe. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße 32, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 24. August 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Posen, den 215. Mai 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Nallan6 17MM“, New Vork =, Paris 6, sI, Prag 13 62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80, 20.

3835 Oeffentliche Zustellung. Martha Braun Ehefrau geb. Hof⸗ mann in Neckarzimmern klagt gegen ihren fahnenflüchtigen Ehemann, Pio⸗ nier Eduard Braun aus Hamm /Westf., zuletzt Feldpost⸗Nr. 35 066, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrag auf Schei⸗ dung der am 23. Dezember 1942 in Neckarzimmern a Ehe aus seinem Verschulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht Zivil⸗ kammer Mosbach (Baden 17a) auf Dienstag, den 15. August 1944, 9 Uhr, vorgeladen. Mosbach, den 17. Juni 1944. Der Urkundsbeamte der Ge⸗ schäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ n. Fund sachen

3836

Es sind , die Be⸗ stattungs⸗ und ersorgungs⸗Police Nr. 323 91g über Re 398, und die Bestattungs⸗ und Versorgungs⸗Poliee Nr. 328 950 über Ee 199, für Herrn Karl Hugo Dietzel, Werdau, geb. 230. 6. 1867, ausgestellt von der Hovad Lebens⸗ versicherungs⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin. Die Policen verlieren ihre Gültigkeit, und wir fertigen Ersatz⸗ urkunden aus, wenn sich die jetzigen Inhaber nicht innerhalb zweier Mo⸗ nate bei uns melden.

Magdeburg, den 21. 5. 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.

Gerling⸗Konzern

Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Hinterlegungsschein vom 8. 6. 1936 zur Versicherung Nr. L 141766 (Arthur Lenz, Tanna i. Sa.) ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 21. Juni 1944.

Der Vorstand.

3886

3917 3. Bekanntmachung.

Die Vereinsbrauerei Herrenhausen⸗ Hannover A.⸗G. ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 22. Fe⸗ bruar 1914, eingetragen in das Han⸗ delsregister des Amtsgerichts Han⸗ nover am 16. März 1944, in eine Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung um⸗ gewandelt worden. Gemäß § 266 des AÄktiengesetzes vom 30. Januar 1937 ordern wir die Gesellschafter der Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung hiermit auf, die Aktien der ehemaligen Vereinsbrauerei Herrenhausen⸗Han⸗ nover A.⸗G. bis zum 31. Juli 1944 direkt an die

Verwaltung der Gesellschaft in

Hannover⸗Herrenhausen oder durch die

Commerzbank A.⸗G., Filiale Han⸗

nover, Hannover,

Dresdner Bank, Filiale

Hannover,

Deutsche Bank, Filiale

Hannover, einzureichen. Die bisherigen Aktionäre sind in der Höhe des Nennwertes ihrer Aktien an der G. m. b. H. beteiligt. Jedem Gesellschafter steht es jedoch frei, nach seiner Wahl gegen Aufgabe der Beteiligung entweder eine Barabfindung in Höhe von RM 151,75 für je Rey 100, Aktienkapital

oder

eine Abfindung in gleicher Höhe in mündelsicheren Wertpapieren zu

verlangen.

Aktien, die bis zum Ablauf der ge⸗ nannten Frist nicht bei der Gesell⸗ schaft eingereicht worden sind, werden für kraftlos erklärt.

Hannover, den 20. Juni 1944.

Vereinsbrauerei Herrenhausen⸗Hannover G. m. b. H.

Hannover,

Hannover,

Viersener Aetien⸗Gesellschaft für Spinnerei & Weberei, 3916 Viersen, Rhld.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 20. Juli 1944, vorm. 11 Uhr, in den Räumen von Rechtsanwalt und Notar, Herrn Dr. Mangold, Kassel, Kölnische Straße 171, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einge⸗ laden.

Die Tagesordnung wird in der Ver⸗ sammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nach 5 16 unserer Satzung alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien . am 16. Juli 1944 bei der Deutschen Bank, Berlin WS, Behrenstr. 65 Il, dem Bank⸗ haus von Wangenheim C Co., Kassel, oder bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Wegen der bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapier⸗ sammelbank tätigen Reichsbankanstalt zulässigen Hinterlegung wird auf § 1607 Akt. Ges. und 5 16 unserer Satzung verwiesen.

Viersen, den 20. Juni 1944.

Der Vorstand.

3912 Sächsische Emaillier⸗ und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel Aktiengesellschaft.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Dienstag, den 18. Juli 1944, 12 Uhr, im Sitzungssaale der Allge⸗ meinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig C 1, Neumarkt 14, Treppe k, III. Stock, stattfindenden außerordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Die Tagesordnung wird vor Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am 15. Juli 1944

bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗

Anstalt in Leipzig oder deren Ab⸗ teilung Bedker & Co. sowie deren Niederlassungen in Aue und Chem⸗ nitz oder

bei der Deutschen Reichsbank als

Wertpapiersammelbank oder

bei einem deutschen Notar . hinterlegen.

Bezüglich der Hinterlegung bei der Deutschen Reichsbank oder einem Notar wird auf die Vorschrift im 5 15 Abs. 4 der Satzung verwiesen.

Den 21. Juni 1944.

Sächsische Emaillier⸗ und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel Aktiengesellschaft.

en

Bayerische Warenvermittlung

landwirtschaftlicher Genossenschaften, Aktiengesellschaft, München.

Auf Grund des §z 23 der Satzung laden wir hiermit die Aktionäre zu der am Mittwoch, den 19. Juli 1944, vormittags 8 Uhr 30, im Sitzungs⸗ saale des Hauses der landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften, München, Türkenstraße 16, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist nur ge⸗ stattet:

a) wenn die Inhaber der Namens⸗ aktien ihre Teilnahme spätestens am dritten Werktage vor der Ver⸗ sammlung, d. i. am 15. Juli 1944, am Sitz der Gesellschaft (München, Türkenstraße 16), schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienbuche dient; wenn die Besitzer von Inhaber⸗ aktien bis zum gleichen Termin vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Bayerischen Zen⸗ tral⸗Darlehenskasse, e. G. m. b. H., München, oder einer ihrer Zweig⸗ niederlassungen hinterlegt haben.

Es genügt zur Ausübung des

London, 23. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Stimmrechts auch, wenn sie späte⸗ stens am 15. Juli 1944 den Nach⸗ weis der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammel⸗ bank erbringen, was durch Ein⸗ reichung einer Bestätigung bei der hahn ee, Zentral⸗Dar⸗ lehenskasse, e. G. m. b. H.;, Mün⸗ chen oder einer ihrer Zweignieder⸗ lassungen geschehen kann. ! Jahresabschluß und ö für 1943 liegen zwei Wochen vor der Hauptversammlung im Geschäftslokal: München, Türkenstraße 16, zur Ein⸗ sicht auf.

München, den 22. Juni 1944. Bayerische Warenvermittlung landw. Genossenschaften, Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

3899 . Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank.

Zinsherabsetzungsangebot an die Inhaber unserer

R-A⸗Pfandbriefe von 1939

(Wertpapier⸗Nr. 22 605).

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 3. Dezember 1911 (RGBl. 1 S. 746) bieten wir hiermit den Inhabern unserer 41 9, Re-⸗Pfandbriefe von 1939 mit Wirkung vom 1. November 1944 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 90 an.

Diejenigen Inhaber, die statt der Zinsherabsetzung die Bareinlösun ihrer Stücke wünschen, werden . S5 Jin Verbindung mit 5 1 der Ver⸗ ordnung aufgefordert, die Stücke nebst den Jinsscheinen vom 1. April 194ꝑ5 u, ff. und den Erneuerungsscheinen bis spätestens 30. September 1944 bei uns mit einem Antrag auf Bareinlösung einzureichen. Die fristgemäß einge⸗ reichten Stücke werden zu dem nach den Anleihebedingungen nächstzulässigen Kündigungstermin, das ist der 1. No⸗ vember 1944, von uns in bar eingelöst. Zu diesem Termin gelten sie gemäß 5 1 Abs. 5 der Verordnung als zur Rück⸗ zahlung gekündigt. Für diejenigen Stücke, die infolge dieses Aufrufs nicht bis zum 30. September 1944 zur Bar⸗ einlösung eingereicht sind, gilt das An⸗ gebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 49.5 mit Wirkung vom 1. November 1944 nach 51 der Verordnung als an⸗ genommen. Die Zinssenkung ist gemäß 35 der Verordnung jedem späteren In⸗ haber der Stücke gegenüber wirksam.

Hannover, 21. Juni 1944. Der Vorstand.

4 *

10. Gesellschaften m. b. S.

Steirische Bergbau⸗Gesellschaft m. b. H.

der Reichswerke „Hermann Göring“

39165 in Liquidation. Gläͤubigeraufruf.

Die außerordentliche Generalver⸗ sammlung vom 21. Mai 1914 hat die Auflösung und Liquidation der Gesell⸗ schaft beschlossen. Herr Direktor Dr. Hans Bornitz, Leoben, Peter⸗-Tunner⸗ r. 15, wurde zum Liquidator be⸗ tellt.

Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche gegen unsere Gesellschaft beim Liquidator anzumelden.

Leoben, am 22. Juni 1944.

Steirische Bergbau⸗Gesellschaft m. b. S. der Reichswerke Hermann Göring“ i. L.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗— zeigenteil und für den Verlag.

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin 8Wwö6s Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH., Berlin Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20 m

dentscher Reichs anzeiger Preuyijcher Staats anzeiger

Preis der einzelnen Nummer na

kosten 10 Sp5n/. Einzelnummern werden nur gegen

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post . W monatlich 2360 eo zuzüglich Zustelgebühr, für Selbstabholer bei der 2 D

Anzeigenstelle monatlich 1, go .- Æ. Alle Postanstalten nehmen Vestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmstr. 30/51. Umfang. Der Einzelpreis jedet Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Zelle 1,1

eis für den Raum elner sünfgespaltenen 5 mm breiten Petit⸗= MA., einer drelgespaltenen 93 mm breiten Petit⸗Zelle 1. 83 Rec. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Swös, Wilhelmstr. 30/81, an. Alle drudanstrãge sind auf einseitig beschrlebenem Papier völlig brucreis ein zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch JendrnC (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdtuck (besonderer Vermerk am Rande) herborgehoben werden sollen. Hefristete Anzeigen müssen 3 Zage vor dem Einriickungstermin bel der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 142 Sernsprech Sammel. Ar. 19 42 35

Berlin, Dienstag, den 27. Juni, abends

Reichebankgirokonto Derlin, Konto Nr. 1.1913 Poftscheckkonto: Berlin 41821

aa

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Zweite Anordnung über die Erstreckung des Bezirks der Niederschlesischen Steinkohlen⸗Bergbauhilfskasse in Walden⸗ burg (Schles. auf Teile der eingegliederten Ostgebiete. Vom 16. Juni 1944.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Aus ssihrungsbestin mungen zu den Verlegungs-Grundsätzen vom 26. August 1913 und den Umsetzungs-Grundsätzen vom 20. April 1944 für die Feststellung des Schadens⸗ ausgleiches im Wege der Vereinbarung vom 20. Mai 1944.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Brünn über die Aufhebung einer Einziehungsverfügung in Nr. ö.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1 Nr. 26.

2

Amtliches

Deutsches Reich Zweite Anordnung

über die Erstreckung des Bezirks der Niederschlesischen Stein⸗ kohlen⸗Bergbauhilfsasse in Waldenburg (Schles.) auf Teile der eingegliederten Ostgebiete

Vom 16. Juni 1944

Auf Grund des 5 8 der Verordnung über das Bergwesen in den eingegliederten Ostgebieten vom 10. August 1949 (RBl. 1 S. I59g9) wird mit Wirkung vom 1. Juli 1944 ab der Bezirk der Niederschlesischen Steinkohlen⸗Bergbauhilfs⸗ kasse in Waldenburg (Schles.) auf den Reichsgau Danzig⸗ Westpreußen sowie den Regierungsbezirk Zichenau Provinz Ostpreußen) erstreckt. . . Die Eigentümer und Besitzer der in diesen Gebietsteilen liegenden Bergwerke können die Mitgliedschaft bei der Nieder⸗ schlesischen Steinkohlen⸗Bergbauhilfskasse in Walden burg Schles nach Vorschrift der maßgebenden Vereinssatzung er—

werben. Die Beitragspflicht für Nichtmitglieder regelt 3 9 der eingangs genannten Verordnung. Berlin, den 16. Juni 1944. Der Reichswirtschaftsminister. J. A: Klapper.

Bekanntmachung Auf Grund des 5 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeut⸗ schen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) wird das gesamte Vermögen Privat- und Firmenvermögen) und der Nachlaß der Firma H. Osterreicher in Wilhelmshof und Haselbach, das der Juden: Ssterreicher, Heinrich, verst. J. 6. 1920 Wassersuppen, OSsterreicher, Wilhelmine, geb. Naschauer, geb. 12. 5. 1857, Osterreicher, Julie, geb. J. 3. 1885, OSsterreicher, Ida, verh. Natzler, geb. 1. 10. 1895, Osterreicher, Richard, geb. J. 1. 1894 Wassersuppen, OSsterreicher, Louise, geb. Wilhelm, geb. 1. 4. 1899 Stankau, Ost erreich er, Hanna, geb. 25. 10. 1927 Prag, Brunner, Rudolf, geb. 3. 12. 1889 Nürschan, verst. 8. 5. 1939, Brunner, Emilie, geb. Ssterreicher, geb. 25. 10. 1890 Wassersuppen, . Brunner, Erich, geb. J. 6. 1923 München, . Brunner, Harry, geb. 7. 6. 1923 München, Zwillinge, und der Anteil und der Nachlaß der vorgenannten Juden aus dem Vermögen der Firma: Ssterreicher und Pollak in Nürschan zugunsten des Großdeutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, am 21. Juni 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

Aus führungsbestimmungen zu den Verlegungs⸗Grundsätzen vom 26. August 1943 und den Umsetzungs⸗Grundsätzen vom 20. April 1944 für die Fest⸗ stellung des Schadensausgleiches im Wege der Vereinbarung Vom 20. Mai 1944 Bedarfsbetrieb ist der Rüstungs⸗) Betrieb, der die

1. Rechtliche Grundlagen

() Der Schadensausgleich bei der Verlegung oder Um⸗

etzung von Betrieben regelt sich nach folgenden Be⸗

timmungen:

a) Erlaß über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile (Verlegungs-Grundsätze) vom 26. August 1943 (Dt. RAnz. Nr. 203 vom 1. September 19135) nebst Aenderungserlaß zu den Verlegungs⸗Grundsätzen vom 4. April 19544 (Dt. RAnz. Nr. 83 vom 11. April 1944).

b) Erlaß über die Umsetzung von Betrieben und Betriebs⸗ teilen (Umsetzungs-Grundsätze) vom 20. April 1944 (Dt. RAnz. Nr. 977 vom 27. April 1949.

e) Anordnung über den Ausgleich von Schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen vom 26. September 1941 (RMBl. Seite 254 Anlage 1).

ch 3. Anordnung über die Entschädigung von Nutzungs⸗ schäden (Gewerbliche Wirtschaft) vom 23. April 1941 (Dt. RAnz. Nr. 106 vom 12. Mai 1941 Anlage ).

e) Richtlinien für die Bemessung der Vergütung und Ent⸗ schädigung bei Inanspruchnahme von gewerblich genutzten Grundstücken, Gebäuden usw. auf Grund des Reichsleistungsgesetzes, RdErl. des Rd J. vom 20. Januar 19412 (MBliV. Seite 241 Anlage 3).

h Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs— und Anlaufkosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungskosten⸗ richtlinien) *).

g) Richtlinien für die finanzielle Abwicklung von wider⸗ rufenen Rüstungsaufträgen Restabgeltungsrichtlinien) *).

(2) Welche Bestimmungen im einzelnen anzuwenden sind,

ist aus der Uebersicht der Ziffern 4— zu ersehen. 2. Klärung von Begriffen (i) Da die Verlegungs-Grundsätze und die Umsetzungs⸗ Grundsätze für die Bezeichnung der Betriebe verschiedene Begriffe verwenden, wird erläuternd klargestellt:

Verlegungsbetrieb ist der Rüstungs⸗ Betrieb, der von seinem bisherigen Standort (Verlegungsort) nach einem anderen Standort (AÜusweichort) ganz oder teil— weise verlegt wird.

Aufnahmebetrieb ist der (in der Regel Zivil⸗

Betrieb, der an seinem Standort (Ausweichort) den

Verlegungsbetrieb ganz oder teilweise aufnimmt.

umsetzungsbetrieb ist der (in der Regel Zivil⸗) Betrieb, . Gefolgschaft und gegebenenfalls Betriebs⸗ organisation dem Bedarfsbetrieb zur Verfügung gestellt (umgesetzt) werden.

In Neubearbeitung.

umgesetzte Gefolgschast und gegebenenfalls Betriebs⸗ organisation für seine Fertigung einsetzt. (2) Es ist demnach der Rüstungsbetrieb, dem die Verlegung oder Umsetzung zugute kommt, im Falle der Verkegung der Verlegungsbetrieb der Umsetzung der Bedarfsbetrieb.

3. Allgemeines über den Umfang des Schadensausgleiches (4) Den Rahmen für den Umfang des Schadensausgleiches bilden die unter Ziffer 1 aufgeführten Bestimmungen. Da diese, soweit sie dem Luftschutz und Kriegsschädenrecht zuge⸗ hören, nicht gesondert auf rüstungswirtschaftliche Tatbestände abgestellt sind, müssen sie sinngemäß angewendet werden.

Bedarfsträger und Prüfung sind daher nicht in allen Fällen an den Wortlaut dieser Vorschriften gebunden. Insbesondere wird bei Betriebsverlegungen die Beachtung der allgemeinen Vorschrift (3iffer 5 Abs. 2 der Verlegungs⸗Grundsätze), daß Vorteile den Betrieben nicht zuwachsen dürfen, zu einer engen Auslegung der Entschädigungsbestimmungen führen und beispielsweise die Erstattung nach der Luftschutzanordnung entschädigungsfähiger aktivierbarer Aufwendungen in der Regel ausschließen.

2) Soweit die unter Ziffer 1 aufgeführten Vorschriften keine ausreichenden Bestinimungen über die Bewertung der schadensausgleichsfähigen Aufwendungen enthalten, sind hilfsweise die LSS. anzuwenden. Die Entschädigung eines entgangenen Gewinnes ist den unter 1 (1) aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen entsprechend jedoch ausgeschlossen.

(3) Es ist darauf zu achten, daß lediglich der durch die Ver⸗ legung oder Umsetzung unmittelbar verursachte und nachge⸗ wiesene Aufwand in angemessener Höhe entschädigt wird. Aufwendungen, die zwar gelegentlich einer Verlegung oder Umsetzung entstehen, aber durch diese nicht unmittelbar ver⸗ ursacht sind, wie z. B. Kosten einer mit der Verlegung gleich— zeitig vorgenommenen Betriebsverbesserung oder -erweite⸗ rung, sind nicht erstattungsfähig.

(4 Die Gewährung von Ausnahmepreisen für die Rüstungsaufträge des Verlegungs⸗- oder Bedarfsbetriebs zwecks Ausgleichs der Verlegungs⸗ oder Umsetzungskosten ist grundsätzilch verboten Verlegungs-Grundsätze Ziff. 10; Um⸗ setzungs-Grundsätze Ziff. ). Aus diesem Grunde ist die gesonderte Entschädigung der unzumutbaren Mehrkosten vor⸗ gesehen. Ergeben sich jedoch infolge der Verlegung erhebliche laufende Mehrkosten, die die ursprüngliche Kostenlage grund⸗ legend verändern, so ist zu prüfen, ob die Bildung neuer Preise nicht eine zweckmäßigere Lösung ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, auf den Betrieb auch unter den veränderten Kostenverhältnissen von der Preisseite her wiederum einen Zwang zur Kostensenkung auszuüben.

(5) die nachfolgende Uebersicht der entschädigungsfähigen Aufwendungen (Ziff. 4— ) läßt die ebenfalls schadensaus⸗ gleichsfähigen Aufwendungen der Rückverlegung oder ⸗-um⸗ fetzung von Betrieben unberücksichtigt. Der Schadensausgleich hierfür erfolgt erst nach erfolgter Rückverlegung oder ⸗um⸗ setzung. Vorkommendenfalls sind die Ziff. 6b) bb und 79 der Verlegungs⸗Grundsätze sowie Ziff. 6b) bb der Um⸗ setzungs⸗Grundsätze zu beachten.

4. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Verlegungs⸗ betriebes

J. Einmalige Verlegungskosten

a) Art der Kosten: Abbau⸗ und Auslaufkosten am Verlegungsort Umzugskosten Aufbau⸗ und Anlaufkosten am Ausweichort.

b) Gesetzliche Bestimmungen: Verlegungs⸗Grundsätze Ziffer 7a 4d, f Luftschutzanordnung Ziffer 1 (2), 6 Umstellungskostenrichtlinien. Zu beachten: Grundstücke und Bauten am Ausweichort. Nach dem Luftschutzrecht sind auch die Kosten für den Erwerb von Grundstücken oder für die Errichtung von Bauten entschädigungsfähig, jedoch mit nachträglichem Vorteilsausgleich. Bei Schadensausgleich im Wege der Vereinbarung sind derartige aktivierungspflichtige Auf⸗ wendungen daher in der Regel von vornherein nicht zu entschädigen, sondern zu aktivieren.

II. Am Verlegungsort weiterlaufende Kosten

a) Art der Kosten:

Instandhaltungskosten der verbliebenen Anlagen Verwaltungskosten.

b) Gesetzliche Bestimmungen: Verlegungs⸗Grundsätze Ziffer 7e, anordnung Ziff. 2.

c) zu beachten: Anlagenabschreibung In der Regel werden die am Verlegungsort verbliebenen Anlagen, Grundstücke, Gebäude, maschinelle Einrich⸗ tunger einer anderweitigen Verwendung zugeführt wer⸗ den können, z. B. durch Vermietung oder Verpachtung, so daß eine Entschädigung entfällt. Für ausnahmsweise ungenutzt bleibende Anlagen können Abschreibungen in Höhe der in der Liste der verbrauchsbedingten Abschrei⸗ bungssätze des Oberkommandos der Wehrmacht vom November 1940 *) für Bereitschaftsanlagen vor⸗ gesehenen Sätze entschädigt werden. Die Entschädigung für die jährliche Abschreibung un⸗ genutzter Baracken beträgt im Höchstfalle 10 3 des Neu⸗ wertes. (RMfRuK / WF Ag Preis Nr. 1154144 vom 29. Februar 1944). Zinsen und Wagnis Kalkulatorische Zinsen und Entgelt für Unternehmer⸗ wagnis sind nicht entschädigungsfähig. Verzinsung des Fremdkapitals siehe 3. Nutzungsschäde nanordnung Ziff. 2 (2) b.

III. Laufende Mehrkosten am Ausweichort

Art der Kosten: Standortbedingte Mehrkosten Kosten infolge veränderter Fertigungsverhältnisse Verwaltungsmehrkosten

b) Gesetzliche Bestimmungen: Verlegungs⸗Grundsätze Ziffer 8 3. Nutzungsschädenanordnung Ziffer 3

e) zu beachten: Einschränkende Bestimmungen Die Entschädigung laufender Mehrkosten ist nur zuläfsig aa) bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte bb) für eine begrenzte Zeit. In der Regel werden am Ausweichort entstehende Mehr⸗ kosten vom Verlegungsbetrieb getragen werden müssen. Eine Aufbesserung der für Rüstungsaufträge verein⸗ barten Preise auf dem Umweg der Erstattung von nicht ausgleichsfähigen Mehrkosten ist zu vermeiden. Wegen Bildung neuer Preise vgl. Ziffer 3 (H).

5. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Aufnahma⸗ betriebes

I. Einmalige Kosten

a) Art der Kosten:

Räumungskosten

Umzugs kosten

Kosten für die Einrichtung von Ersatzräumen. b) Gesetzliche Bestimmungen:

Richtlinien für die Bemessung der Vergütung wsw.

Ziff. 7, 15 a, 16.

II. Laufende Mehrkosten

Art der Kosten:

Lagerkosten

Produktionsmehrkosten

Stillstandskosten.

3. Nutzungsschaden⸗

* In Neubearbeitung.