Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 142 vo
m 27. Juni 1944. S. 2
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Gesetzliche Bestimmungen: . Richtlinien für die Bemessung der Vergütung usw. Ziff. 15 b— d, 17 - 19.
III. Ueberlassung von Anlagen oder Betriebs mitteln (1) Für die Ueberlassung von Anlagen oder Betriebsmitteln an den Verlegungsbetrieb hat der Aufnahmebetrieb gegen den Verlegungsbetrieb Anspruch auf eine laufende Vergütung, deren? Höhe sich nach Ziff. 1, 1 der Richtlinien für die Be⸗ messung der Vergütung usw. ermittelt. ; ö (Y) Uebersteigt die nach Abs. (I) ermittelte Vergütung eine dem Verlegungsbetrieb zumutbare Höhe, so erfolgt der Schadensausgleich für den unzumutbaren Unterschiedsbetrag a entweder durch unmittelbare Uebernahme auf den Be⸗ darfsträger . b) oder durch Entschädigung des Verlegungsbetriebes nach Ziff. 4, III. . ; . (3 Für die Ueberlassung von Räumen sind die ortsüblichen Entgelte als zumutbar anzusehen.
z. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Umsetzungs⸗ betriebes
J. Aufwendungen für die stillgelegten Fertigungen a) Art der Kosten: . ; Aufwendungen bzw. Restwerte für: Werkstoffe Halbzeuge, halbfertige Erzeugnisse Betriebsmittel Sondermaschinen und -einrichtungen. b) Gesetzliche Bestimmungen: Restabgeltungsrichtlinien. II. Einmalige Umsetzungakoster a) Art der Kosten: Räumungskosten Umzugskosten b) Gesetzliche Bestimmungen: Umsetzungsrichtlinien Ziffer 6 bb ö Richtlinien für die Bemessung der Vergütung usw. Ziffer 7b. III. Am Standort des Umsetzungsbetriebes weiterlaufende Kosten Vergleiche 41I. Es gilt die gleiche Regelung wie für den Verlegungsbetrieb.
IV. Ueberlassung von Anlagen oder Betriebsmitteln Vergleiche 51III. Es gilt dieselbe Regelung wie für den Aufnahmebetrieb.
7. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Bedarfsbetriebes
I. Umstellungs⸗ und Anlaufkosten
a) Art der Kosten:
Bauliche Veränderungen
Umstellung von Maschinen
Anlernlöhne
höherer Lohnaufwand D) Gesetzliche Bestimmungen
Umstellungskostenrichtlinien ) zu beachten:
Vermeidung von Dappelentschädigung. Es ist darauf zu achten, daß Aufwendungen, wie z. B. Um⸗ zugskosten usw. nicht doppelt, also sowohl beim Umsetzungs⸗ betrieb wie beim Bedarfsbetrieb entschädigt werden.
II. Sonstige Kosten Etwaige sonstige Kosten vergleiche 4.
8. Umsatzsteuerliche Behandlung des Schadensausgleichs
(I) Die Schadensausgleichsbeträge sind
a) umsatzsteuerfrei, soweit es sich um einen echten
Schadensersatz handelt, der nicht im Zusammenhang mit einer Leistung gewährt wird,
b) umsatzsteuerpflichtig, soweit es sich um ein Entgelt für
eine Leistung handelt.
(2) Im Zweifel kann Umsatzsteuerfreiheit angenommen werden, wenn der Schadensausgleich nach dem unter ij 1 (1 a—e aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen er⸗ olgt, dagegen Umsatzsteuerpflicht, wenn der Schadensaugz⸗ gleich sich nach den unter Ziff. 1 (1) L—g aufgeführten Be⸗ stimmungen regelt.
J. Prüfung
(I) Die Anträge der beteiligten Betriebe auf Schadensaus⸗ gleich anläßlich einer Betriebsverlegung oder Betriebsum⸗ setzung sind an den zuständigen Bedarfsträger zu richten. Der Bedarfsträger entscheidet über die Anträge ohne besondere Prüfung im Rahmen der Grundsätze und Ausführungs— bestimmungen nach eigenem Ermessen, wenn der Schade nz⸗ ausgleich für einmalige Aufwendungen insgesamt den Be⸗ trag von eM 50 000, — nicht übersteigt und wenn an der . der Angaben des Antragstellers Zweifel nicht be— ehen.
2) Anträge auf Schadensausgleich, bei denen
a) Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antrag⸗ stellers bestehen oder
b) der Schadensausgleich für einmalige Aufwendungen EM 50 000, — übersteigt oder
e) laufende Kosten erstattet werden sollen, bedürfen einer besonderen Prüfung vor Abschlußz der Ver⸗ einbarung über den Schadensausgleich. Die Prüfung wird durch einen Prüfungssonderstab beim RMfRuß (32A. WFin) durchgeführt. Der Bedarfsträger gibt den Antrag mit Unter— lagen gegebenenfalls an den Pruͤfungssonderstab zur Durch⸗ führung der Prüfung weiter.
(G3) Auf den Schadensausgleich können vom Bedarfsträger ohne besondere Prüfung Vorschußzahlungen unter eigener Verantwortung gewährt werden.
10. Prüfungsaufgabe Aufgabe der Prüfung ist, die aus Anlaß der Verlegung oder Umsetzung von Betrieben geltend gemachten Kosten auf ihre Berechtigung und zahlenmäßige Angemessenheit zu prüfen
und den als angemessen ermittelten Schadensausgleichsbetrag
festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Frage ob die geltend gemachten Kosten im einzelnen a, ,, gleichsfähig sind. Die Prüfung ist ohne kleinliche Verfolgung unwesentlicher Einzelheiten, jedoch unter voller Wahrung des Reichsinteresses, beschleunigt durchzuführen. .
11. Beurteilung technischer Fragen
Zur Beurteilung technischer Fragen ist je nach Erfordernis der Bedarfsträger oder die zuständige Rüstungsinspekltion hin⸗ zuzuziehen.
12. Feststellungsbescheid (1) Der Prüfungssonderstab legt das Ergebnis seiner Prü⸗ fung in einem „Feststellungsbescheid über Schadensausgleich“ Muster siehe Anlage nieder. Dem Feststellungsbescheid ist ein Nachweis über die Höhe und Zusammensetzung der fest⸗ gestellten Entschädigung beizufügen. Der Prüfungssonderstab übersendet den Feststellungsbescheid über Schadensausgleich dem Bedarfsträger als Grundlage für die von ihm mit den beteiligten Betrieben abzuschließende Vereinbarung. Der Be⸗ darfsträger ist bei seiner Vereinbarung mit den beteiligten Betrieben grundsätzlich an die Feststellungen des Prüfungs⸗ sonderstabes gebunden. ö. (2) Die Vereinbarung des Bedarfsträgers mit den Be⸗ trieben regelt den Schadensausgleich anläßlich einer Betriebs⸗ verlegung oder Betriebsumsetzung endgültig.
Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. J. V.: Prof. Dr. He ttlage.
Bekanntmachung Die in Nr. 65 des Deutschen Reichs und Preußischen , . vom 17. März 1944 unter fd. Nr. 29 ver⸗ öffentlichte Vermögenseinziehung der „Närodni jednota“ in Olmütz wird zugunsten des Beauftragten für Organisationen beim Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren aufgehoben.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Brünn. (Unterschrift.)
Bekanntmachung
Die am 22. Juni 1944 ausgegebene Nummer 26 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Zweite Verordnung über die Meldung von Männern und , für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom 10. Juni
Verordnung über die Unterstellung des Zollgrenzschutzes unter die Wehrmachtgerichtsbarkeit und die militärischen Strafgesetze. Vom 11. Juni 1944.
Polizeiverordnung über die Anzeige von Schadensfällen in den der Gewerhegufsicht unterstehenden Betrieben und an über⸗ wachungspflichtigen Anlagen. Vom 14. Juni 1941ↄ. Verordnung üher die Wehrmachtrichter im Truppensonder⸗ dienst. Vom 17. Juni 1944.
Umfang; „S Bogen. Verkaufspreis; (0,iß RM.. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Rei für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin C2, den 24. Juni 1944.
Reichsverlagsamt. J. V. Stern.
Nichtamtliches
Postwesen
Ab 1. Juli verbilligter Kraftposttarif — Neue Zeitkarten⸗ bestimmungen
Der Kraftpostdienst, dessen erste Linien in Bayern und Hessen demnächst ihren 40. Jahrestag begehen, hat seitdem einen ge⸗ waltigen Aufschwung genommen. Bei Beginn dieses Krieges wurden rd. 83 000 km befahren, ein Streckennetz, das dreimal so ö. war wie das Schienennetz der, Reichsbahn. Der Krieg rachte dann auch für den Kraftpostdienst wesentliche Einschrän⸗ kungen, obwohl der Verkehrsanfall weiter zunahm. Während 1938 etwa 110 Millionen Kraftpostreisende gezählt wurden, waren es 1943 über 238 Millionen, also mehr als doppelt soviel wie vor dem Kriege. In großem Umfange werden von der Reichspost auch Kraftfahrlinien betrieben, die reine Zuschußlinien a und der Bevölkerung wenig erschlossener Gebiete ein Verkehrsmittel liefern. Wie ihre sonstigen Einrichtungen will die Reichspost auch die Kraftpost der Bevölkerung möglichst billig zur Verfügung stellen, zumal die Fahrgäste bei der heutigen starken Besetzung der Wagen manche Ungnnehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen. Der Reichspostminister hat daher eine weitere Senkung der Fahr⸗ gebühren mit Wirkung ab 1. Juli angeordnet. Der Fahrpreis⸗ . werden künftig einheitlich auf sämtlichen Kraftposten und Landkraftposten 6 S als Grundgebühr zugrunde gelegt. Vor dem Kriege betrug der Richtpreis 8 M, seit Anfang des vorigen Jahres 5 My. ie neuerliche Senkung um 20 * ist also eine sehr beachtliche Verbilligung. Da Vergnügungsfahrten nicht mehr ausgeführt werden können, schon wegen der Platzfrage, kommt diese , . ausschließlich den Volksgenossen zugute, die die Kraftpost zu beruflichen oder lebensnotwendigen Fahrten brauchen. Gleichzeitig sind wichtige Aenderungen bei den Zeitkarten durch⸗— geführt worden. Ihre Zahl wird auf 13 herabgesetzt. Ein Unter⸗ schied zwischen werktäglicher und täglicher Benutzung besteht bei
2B ir tũ chaftstei .
allen Monats- und Wochenkarten nicht mehr. Monats- und Wochentarten für eine Fahrt täglich werden nicht mehr ausgestellt. Fünf⸗Fahrten⸗Karten fallen weg, die Zehnerkarte bleint. Mit allen heuen Monatskarten kann täglich eine Hin- und Rückfahrt ausgeführt werden. Die Wochenkarten gelten für sechs Hin- und Rückfahrten in der Woche. Ferner ist eine Teilwochenkarte bei⸗ behalten worden, die für sechs beliebige Fahrten in der Woche gilt. Soweit durch die Zeitkartenänderungen Ermäßigungen weg⸗ fallen, werden sie durch die allgemeine Gebührensenkung aus⸗ geglichen. Vereinfgchungen sind auch für die Prüfung und Ent⸗ wertung der M arg, vorgesehen. Da die Karten für eine bestimmte Zahl von Fahrten gelten, ist keine Entwertung mehr tig. wenn es nach dem Fahrplan der Kraftposten ausgeschlossen ist, daß sie häufiger benutzt werden. Im Interesse der Verein—
fachung mußte gleichzeitig eine Beschränkung der jetzt sehr weit⸗
gehenden Erstattungsmöglichkeiten erfolgen. Nach einer Ende 1942 durchgeführten Zählung benutzten damals kläglich 440 000 Reisende die Kraftpost mit Zeitkarten. Seitdem sind es infolge Verstärkung des Berufsverkehrs noch mehr geworden.
Aus der Verwaltung
Lohusteuerabzug trotz Veranlagung
Es gibt Arbeitgeber, die glauben, von der Vornahme des Lohn— steuerabzugs absehen zu können, wenn der Arbeitnehmer ver— anlagt wird. Sie meinen, weil bei der Veranlggung das ganze Einkommen erfaßt werde, erübrige sich der Lohnsteuerabzug. Sie lassen sich von dieser Meinung insbesondere dann leiten, wenn sie bei der Zahlung bestimmter Bezüge im Zweifel sind, ob es sich um Arbeitslohn handelt und ob der Empfänger der Bezüge als Arbeitnehmer anzusehen ist. Das gilt beispielsweise, wenn ein Unternehmer einen bisher selbständigen Vertreter infolge Be⸗ en, n, der Werbung gegen festen Monatslohn mit Büro⸗ arbeiten beschäftigt. Ebenso gibt es Fälle, in denen ein Unter— nehmer dem im Felde stehenden Sohn, der vor der Einberufung bei ihm als Angestellter tätig war und außerdem noch Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, von Zeit zu Zeit größere Beträge meist durch Gutschriften zuwendet. Die „Deutsche Steuer⸗ Zeitung“ weist darauf hin, daß der Arbeitgeber nicht die Wahl bei der Vornahme des Lohnstenerabzuges hat. Er muß grunß— sätzlich von jedem Bezug, der Arbeitslohn ist, Lohnsteuer ab⸗ lehen. Der Umstand, daß ein Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch veranlagt wird, befreit den Arbeitnehmer nicht von dieser Pflicht. Er darf auch in Zweifelsfällen nicht einfach vom; Steuerabzug ahsehen, sondern muß dann das Finanzamt um Auskunft und Entscheidung anrufen. Unterläßt er eigenmächtig den Steuerabzug, so setzt er sich der Gefahr der Haftung für etwaige Steuerausfälle aus.
Gewinnabführungserklärungen bis 10. August abgeben
In den nächsten Tagen wird die Erste Verordnung zur Durch⸗ führung der Gewinnabführungsverordnung für das Kalenderjahr 1943 im Reichsgesetzhlatt erscheinen. Sie bestimmt unter anderem, daß die Gewinnabführungserklärungen bis zum 10. August 1944 abzugeben sind. Die amtlichen Vordrucke wer⸗ den den Unternehmern vom Finanzamt übersandt werden. Die Vorauszahlungen auf den Gewinnabführungsbetrag sind am 20. August und am 20. Oktober 1944 zu entrichten.
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Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 28. Juni bis 3. Juli 1944
. Staatsoper Mittwoch, 28. Juni: Rigoletto. Musikal. Leitung: Heger.
Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 29. Juni: Figaros Hochzeit. Muffkal. Leitung: Heger. Beginn: 17 Uhr. Freitag, 30. Funi: Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 16 Uhr. Sonnabend, 1. Juli: Geschlossene Hochzeit. Beginn: 17 Uhr. Sonntag, 2. Juli. Geschlossen. Montag, 3. Juli. Geschlossen. Schauspielhaus . 28. Zuni: Florentiner Brokat. Beghmnt 18 Uhr. . Donnerstag, 29. uni: Die Räuber. Beginn: 17 Uhr. Freitag, 36. Juni: Florentiner Brokat. Beginn 18 Uhr. Sonnabend, J. Juli: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Sonntag, 2. Juli: Die Räuber. Beginn: 17 Uhr. Montag, 3. Juli: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Lustspielhaus Mittwoch, 28. Juni: Die Reise nach Paris.
18 Uhr. Donnerstag, 29. Zuni: Mit meinen
17355 Uhr. Freitag, 30). Juni: Die RKeise nach Paris,
18 Uhr.
Vorstellung. Figargs
Beginn: Beginn Be ginnt
Augen.
Wirtschaft des Auslandes
Produktions aufschwung für Maschinen und Eleltromaterial in Spanien
Madrid, 235. Juni. Die arg elektrischer Maschinen und Geräte sowie elektrotechnischer Materialien hat in Spanien in den letzten Jahren ständig zugenommen. Die Produktion der egenwärtig hiermit beschäftigten Unternehmen erreichte im letzten Jahr einen Wert von rund 500 Mill. Peseten. Bereits im vorangegangenen Jahr war der Wert der Einfuhr dieser Artikel auf 15 Mill. Goldpeseten gesunken, während 1931 noch entsprechende Artikel für 45 Mill. Goldpeseten eingeführt wur⸗ den. 60 9 der i , kommen im übrigen noch aus Deutschland, das vor dem Bürgerkrieg der bedeutendste Lieferant für elektrische Maschinen, Geräte und Materialien war und auch heute noch an erster Stelle bei diesen Lieferungen steht, gefolgt von der Schweiz und von Schweden, die zusammen 20 3. der Gesamteinfuhr bestreiten.
— —
Straffe Organisation der spanischen Tabakindustrie
Madrid, 26. Juni. Zur allgemeinen Regelung des Tabakanbaues in Spanien hat General Franco in Fovm eines neuen Gesetzes Durchführungsbestimmungen erlassen, die in Zukunft von allen Produzenten zu berücksichtigen sind. Innerhalb der General⸗ direktion der Landwirtschaft wird dangch zunächst unter anderem ein neues besonderes Tabakamt geschaffen, dem alle Fragen über Anbau und Außsbereitung übertragen werden. Das Landwirt⸗ schaftsministerium wird sodann alljährlich die nicht unter 9000 ha liegende offiziell zugelassene Anbaufläche bestimmen und auch zu⸗ sammen mit dem Finanzministerium die Preise für die einzelnen an das-Tabakmonopol abzuliefernden Tabaksorten festlegen. Das Finanzministerium wird schlic lich dafür sorgen, e die Tabak⸗
ernte, jaweit sie nicht für den Export bestimmt ist, vom Tabak⸗
monopol gemäß den e, eee, Bestimmungen restlos abgenommen wird. Ohne offizielle Genehmigung ist der Tabakanbau künftig allen Landwirten untersagt.
Neuordnung der italienischen Textilversorgung
Mailand, 26. Juni. Durch einen Erlaß des Wirtschaftsministers, der sofort in Kraft getreten ist, wurde beim gleichen Ministerium ein „Uffieio Tessili e Abbigliamento“ errichtet, das die Aufgabe hat, Textilwaren an die Zivilbevölkerung , , Zu diesem 36 hat dieses neue Textil- und Bekleidungsamt zunächst den Hivilbedarf festzustellen und auf Grund eines allgemeinen Ver⸗ teilungsplanes die einzelnen Provinzen mit Textilwaren zu ver⸗ sorgen. Ferner untersteht ihm die Kontrolle des gesamten Textil⸗ warenverkehrs von der Produktion bis zum Verbraucher. Sämtliche Erzeuger⸗ und Verteilerfirmen der Textil⸗ und Bekleidungs⸗ industrie müssen dem neuen Amt alle notwendigen Daten und Informationen liefern, die es zur Durchführung seiner Aufgabe den tigt. Mit dieser Gründung übernimmt die Regierung den Versuch, die Textilversorgung, die im letzten Jahr völlig in Un⸗ ordnung geraten war, wieder zu ordnen und der Zivilbevölkerung die ,, ü von Textilwaren zu ermöglichen. An Textil⸗ waren selbst besteht kein Mangel.
Argentiniens Ausfuhr Januar — Mai 1944 ;
Madrid, 26. Funi. Aus amtlichen argentinischen Veröffent⸗ lichungen geht . daß der Wert der argentinischen Ausfuhr in den ö. echs Monaten 1944 um 232 Mill. Pesos bzw. 31,7 , , der gleichen Zeit des Vorjahres stieg. Er betrug d6ö,6 Mill, gegenüber 732, Mill. Pesos i. V. Auch die Menge der ausgeführten Waren erfuhr eine Steigerung. Diese erreichte 2531 006 6 gegenüber 1810 000t i. V, d. h. sie stieg um 691 009 t bzw. 37, *. Diese Zunahme verteilt sich auf e alle Waren⸗
gruppen. Die Wertzunahme erklärt sich in erster Linie aus dieser mengenmäßigen Steigerung. Daneben sind jedoch auch Preis⸗ erhöhungen eingetreten. Auch die Zunahme der Fertigwaren⸗ gusfuhr hat eine Rolle gespielt. Im Mai erreichte die Ausfuhr 28 000.t im Werte von 183,B8ð Mill. Pesos, d. h. 26 600 t bzw 28,9 Mill. Pesos mehr als im April 1944. ;
Die gesamte Ausfuhrmenge ist in den ersteñ ünf Monaten dieses Fahres jedoch geringer als im gleichen . der ver⸗ gangenen zehn Jahre, mit Ausnahme von 1942 und 1943, während ihr Wert die Zahlen der vergangenen zehn Jahre — mit Aus— nahme des Jahres 1937, wo 1,35 Mrd. ue fer wurden — weit übertraf.
werichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 26. Juni. (D. R. B.) Amsterdam 18,2 G., 1827 B., üirich os, 36 B., so, i B., Bslo s sh Ge, zs, sh 3, Kopen
agen 521, 50 G., 522,509 B., London 98,00 G., 99, 10 B., Madrid
Reichs- und 2Ztaatsanzeiger Nr. 149 nom 27. Jun 1944. g. 3
236,65 G., 236, 95 B., Mailand 99, 90 G., 100,0 B., New York 24658 G., 26,02 B., Paris 46, 95 G., 50,05 B., Stockholm 504, 50ë G., 595, So B., Brüssel 30h, 69 G., 400,46 B.
Bu dapest, 26. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180, 3 n, Berlin 136,29, Bukarest 2,73 a, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New York — —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 , Zagreb s, sl, Zürich 8b, 20.
London, 25. Juni. (D. N. B.) New York 4,02 3-403, Spanien (offiz.) 4400, Montreal 443 4,47 Schweiz 11,30 - 17,46, Stockholm 16,85 — itz, 95, Lissabon Oo, 8o— 160,20, Rio de Janeiro dd, b /si⸗ G.
Amsterdam, 26. Juni. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit.] Amtlich. Berlin ——, London — — New York — —, Paris — — Irüssel 30, 1142 36,17, Schweiz 43,65 = 43,71, Helsinti — — Italien (Clearing) — —, Madrid — —, Oslo — —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 - 44,900, Prag — —.
26. Juni.
L Untersus und Strassachan. 4. O t 3 e , 6. . —
min
Lissabon 17,37, Stockholm 102, 6s/s,, Oslo 98, 624, Kopenhagen go, 37 9, Sofia 5,37 , Prag 17,25, Budapest ib, so, Zagreb 8, 15, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 , B., Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97. 75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 26. Juni. 1D. N. B.) London 19,A34, New York 4,579, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom — —, Amsterdam 254,B Jo, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinti 9,83, Madrid — — Alles Briefkurse.
Stockholm, 26. Juni. (D. N. B. London 16, 8s G., 1tzů „H B., Berlin 167,55 G., 166,50 B., Paris — — G., H,00 B., Brüssel — G., 67,so B., Schweiz. Plätze 97, Ho G., 97,89 B., Amsterbam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87, 90 B., Oslo 96,366 G., ob,äs B., Washington 4,15 G., 420 B., Helsinki 8,85 G., 8,59 B., Rom — — G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid — — G., Türkei — — B., Lissabon —— G., 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
—
London, 26. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28, do, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
L — r . auf Attien, * . , D 8 Dent 7 — 6. Auslofung usw. von Wertpapisræn, 9. Deut che e. elischaften, 12. Sffene *.. Aommanbiegeseltfchaften, 18. — Beranntm acht g en. u e O Q x 2 -
ate,
3. Aufgebote
4. Oeffentliche
Oeffentliche Zustellung. 3980 Ehefrau Herta
Müller, geb. Versicherungs⸗Gesellschaft gegen Feuer⸗
Basler und daß diesem das Mitglied⸗
schaftsrecht am 1. September 1939
3665] Oeffentliche Aufforderung nach z 2358 B.⸗G.⸗B.
4 VI 201. 42. Frau Anna Maria aßhold geb. von Malachowski in Mannheim B. 2. 1, hat die Erteilung eines gemeinschaftlichen Teilerbscheins nach dem am 22. August 19490 in Perpignan, (Frankreich) verstorbenen Hauptmann a. D. Friedrich von Ma⸗ achowski beantragt, der zuletzt in Werben-Süd wohnhaft gewesen ist. , sollen sein: 1 Karl Lindner, apitän in Hamburg, zu 1, 2. Martha Günther, geb. Lindner, in Görlitz, Mittelstr Nr. 4, zu 1sia, 3. Anng Maria Faßhold, geb. von Malachowski, Ehefrau der Thomas Faßhold, Mannheim B. 2. 1, zu 116, 4. Adolfine Mara Sonja don Malachowski in Chemnitz zu e Anteilen. Andere Personen werden gafgefordert, ihre ihnen etwa zu⸗ henden Erbrechte bis 5 Monate nach Ende des heute von Deutschland ge⸗ führten Krieges hier anzumelden, widrigenfalls der beantragte Erbschein erteilt werden wird. Als Erben neben den oben Genannten kommen etwaige Abkömmlinge der etwa 1842 geborenen und später nach Amerika ausgewander⸗ z von Malachowski in Betracht.
ottbus, den 19. Juni 1944.
Das Amtsgericht.
ff 67 Aufgebot.
59 / 44 — 4. Auf Antrag des Josef Schmid, Zugwachtmneisters der Schutz= polizei, Feldpost⸗Nr. 82 640, wird das . abhanden gekommene Spar⸗
lassenbuch der Steiermärkischen Spar⸗ kasse in Graz, Eß 240788 lautend auf Schmid, Josef, über 3439,21 RM auf⸗ geboten. Der Inhaber dieses Spar⸗ kassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Ein⸗ wendungen gegen den Antrag zu er⸗— heben. Sonst würde dieses Sparkassen⸗ buch nach Ablauf dieser Frist für kraft⸗ los erklärt werden. Landgericht Erg Nelkengasse 2, Abt. 4, am 21. Juni 1944.
Fo defence snffordernng
VI 240943. Die Kunstmalerswitwe Sofie Helene Baraseoudt geschiedene Seiler geb. Bock, geb. 5. Sept. 18656 in Hannover gls Tochter von Heinxich August Bock und , Ehefrau Jo⸗ hanna Emma Josefine geb. Nicking, ist am 25. März 1943 in München, ihrem letzten Wohnsitz, verstorben. Es ist Erbschein beantragt, wonach Erben auf Grund ,, folgende Verwandte mütterlicherseits sind: 1. Klara Krohme ch Nicking, Kunstmalersehefrau in feld, zu 5, 2. a) Walter Tamme, Kaufmann in Elze (Hann), b) Exich Tamme in Görlitz, ey Ehefrau Elise Hannich in Weinhübel b. Görlitz zu je e, 3. Elise, Howind geb. Tamme, chlächtermeisterswitwe in Gronau, zu tio, 4. Emmg Tönnies geb. Tamme, n , n, m, in Völksen a. d. Deister, zu si, 5. Berta Lange geb. Tamme, ag, d, , g, in Wülfingen, zu u, 6. Helene Degen⸗ hart . Tamme, Kaufmannswitwe in Elze hint zu Ii. Personen, denen Erbrechte am Nachlaß der Erblasserin zustehen, werden hiermit .
ihre Erbrechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die an dem Tage der Einrückung dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger beginnt, beim unterzeichneten Gericht anzumelden. München, den 19. Juni 1944. AUnmtsgericht München. Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht.
3969 .
Durch Ausschlußurteil vom 19. 6. 1944 ist. das auf den Namen der am 15. April 1924 geborenen Gerda Gieß⸗ mann lautende Sparkassenbuch Nr. 206 der n n Pleß. Zweigstelle Nikolai, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Nikolai. — 3. F. 2/44.
3970
Durch Ausschlußurteil vom 19. 6. (944 ist das auf den Namen des An⸗ ragstellers Viktor Kietzka lautende Eiserne Sparbuch Nr. 5092 175 der Kreissparkasse Pleß, Nebenstelle Ober Lazist, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Nikolai. — 3. F. 144.
marckstraße 17,
ustellungen
3834 Oeffentliche Zustellung.
8 R 3046/44. Der Diplom⸗Ingenieur Rudolf Johannes Clauß in Dresden, ö Zt. Hohenstein⸗Ernstthal, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoßfeld in Dresden, klagt 7 seine Ern Mary Anna Maxwell Clauß geb. Wray in Portrusch (Mordirland), 5. Thu Varren, auf Grund von 5 56 des Ehe⸗ legen wegen Ehezerrüttung mit dem Untrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte gu münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Zivilammer des Landgerichts zu Dresden auf den 16. August 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforder⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Wie e dbepoll mach taten vertreten zu assen.
Dresden, den 19. Juni 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Dresden.
I858] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Helene Krzentowski. geb, Geib, in Völklingen⸗-Fürstenhausen / Saar, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Kuhring in Saarbrücken, klagt gegen ihren Ehemann Bairech Nachman Krzentowsti, früher in Lens Frankreich, rue Feliz Faure 165, jetzt unbekannten Wohn- und Aufenthalts⸗ ortes, auf Ehescheidung aus 5 49 EheG. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß §z 60 8h g Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken, Lange⸗ Zimmer 11, Rück⸗ gebäude, auf den 21. August 1944, it Uhr, mit der Aufforderung ge⸗ laden, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen. — 2. R. 6g / d3. ;
aarbrücken, den 14. Juni 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
3973 Deffentliche Zustellung. . Die Frau Marie Bruniauy geh Bieber in Marienfeld, Kreis Dietfurt, Prozeßbevoll mächtigter:; Rechtsanwalt Meister in Hohensalza, klagt gegen den Arbeiter Johann Bruniany, früher in Solotwina bei Stanislau (Gen« Gouv.), wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe gemäß 5 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. i nnn, des Landgerichts in Hohensalza, Bismarckstrahe Nr. 46 fJ. Stockwerk, Zimmer Nr. 52, auf den 22. September 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, . durch einen bei diesem Gericht zuge assenen Rechts⸗ anwalt n, vertreten zu lassen.
De earn, den 22. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
3977 Oeffentliche Zustellung.
4 P 36 Die Reißerin Martha Rentzsch geb. Lehmann in Mylau i. Vogtl, Netzschhauer Berg 7, Prozeß⸗ bevoll mächtigter. Rechtsanwalt Dr, Halbauer in Reichenbach i. V. klagt gegen ihren Ehemann, den Zement⸗ arbeiter, zuletzt als Bergarbeiter tätig gewesenen Alfred Rentzsch, bis 19 wohnhaft gewesen in Mylau i. Vogtl., Netzschkauer Berg T. jetzt unbekannten Aufenthalts, aus z oö des Eheges. wegen Ehezerrüttung auf Ehescheidung, mit dem Antrage; Die am 18. Mai 1911 vor dem Standesbeamten zu Netzschkau (Vogtl.) geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Landgericht ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Land⸗ erichts in Plauen auf den 12. Sey⸗ e . 1944, vormittagsCs 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ tveten zu lassen.
Plauen, den 20. Juni 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgericht.
Beck in Exin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Otto Roemer, Hohen⸗ salza, klagt gegen . Ehemann, den Lehrer Thomas Müller, z. It. unbe⸗ kannten Aufenthalts, 69 Scheidung aus 5 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen der e n des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza auf den 22. September 1944, 97 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prxozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu . Hohensalza, den 19. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Veriuft⸗ u. Fund achen
3978 Aufgebot.
Der Versicherungsschein Nr. 14 360 über 1000 Het, ausgestellt von der VOsgK Lebensversicherungsanstalt ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. 4. G. zu Berlin auf den Namen Joseph
chnepf, Tischlermeister, Berlin NM ls, Gr. Frankfurter Str. 39, wird hier⸗ mit aufgeboten. Er wird kraftlos, falls er bei der VOK nicht innerhalb zweier Monate vorgelegt ist.
Berlin, den 24. Juni 1944.
VOhHgᷣ e, , , , . ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin.
3979 , Der am 10. Oktober 1936 auf das Leben des Fräulein Charlotte Schulz, Blumenbinderin in Sensburg, Ostpr. geboren am 29. Juni 1909, von uns ausgefertigte Versicherungsschein Nr. M 1435371 über 840 RM ist abhanden gekommen. Er verliert seine Gültigkeit, und wir fertigen eine Ersatzurkunde aus, wenn sich der jetzige Inhaber des Ver⸗ sicherungsscheins nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet.
Magdeburg, den 25. Juni 1944. Magdeburger Allgemeine Lebengz⸗ und Rentenversicherungs⸗Aktiengesellschaft.
J.
3984
AMtnengeselshasen
8
Deutsche Centralbodenkredit⸗Altien⸗ esellschaft Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken — Zinsherabsetzungs angebot.
Auf rund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 bieten wir hiermit den Inhabern der 4½ 2. Hypotheken⸗ Pfandbriefe Emission 11 der Deutschen Centralbodenkredit⸗ Aktien gesellschaft die Herabsetzung des Zinsfußes vom 1. Ja⸗
nuar 1945 ab auf 4 vom Hundert an.
Inhaber, die statt der Zinsherab— setzung die Bareinlösung ihrer Pfand—⸗ briefe wünschen, werden aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen zum 1. Juli 1945 und folgenden nebst Erneuerungs⸗ scheinen in der Zeit vom 1. Juli bis 15. August 1944 mit einem entsprechen⸗ den Antrag an unseren Kassen in Ber⸗ lin und Breslau einzureichen. Die frist⸗ gemäß eingereichten Stüche werden zum 3. Januar 1945, dem nach, den An⸗ leihebedingungen nächstzulässigen Kümn⸗ digungstermin, in bar eingelöst; zu diefem Termin gelten sie gemäß der Verordnung als gekündigt, J
Für diejenigen Pfandbriefe, die in⸗ folge dieses Aufrufs nicht bis zum 15. August 1944 zur Bareinlösung ein⸗ gereicht sind, gilt nach der Verordnung das Angebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert mit
Wirkung vom 1. Januar 19465 ab als
angenommen. Die Zinssenkung ist ge⸗ mäß z 5 der Verordnung jedem snäte⸗ ren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam. Berlin MW e7, Unter den Linden 26 / 0, den 20. Juni 1944. Der Vorstand.
chaden in Basel. Die Herren Aktionäre obgenannter
Gesellschaft werden ergebenst zur Teil⸗ z
nahme an der achtzigsten ordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 30. Juni 1944, vormittags 11 Uhr, in das Verwaltungsgebäude der Gesell⸗ schaft, In b ner. e 46 in Basel, zur Behandlung nachstehender Trat⸗ tanden eingeladen:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Verwaltungsrates und der Rech⸗ nung über das Betxiebsjahr 1943.
Bericht der Kontrollstelle.
Beschlußfassung bezüglich der Rech⸗ nung pro 31. Deren ihn 1943 und Verwendung des Ergehnisses.
Döchargeerteilung an die Verwal⸗ tung.
Wahl der Mitglieder der Kontroll⸗ stelle und zweier Suppleanten zur Prüfung der Jahresrechnung pro 1944.
6. Wahlen in den Verwaltungsrat.
Laut 5 25 der Statuten sind diejeni⸗ gen Herren Aktionäre stimmberechtigt, auf deren Namen die Aktien in den Registern der Gesellschaft acht Tage vor Abhaltung der Generalversammlung eingetragen sind.
Die Eintrittskarten können gegen Einsendung des Anmeldungsformulars ab 19. Juni an der Hauptkasse der Ge⸗ sellschaft bezogen werden, wo auch vom gleichen Tage an die Jahresrechnun und der Bericht der Kontrollstelle auf⸗ liegen werden.
Basel, den 14. Juni 1944.
Der Verwaltungsrat.
3981) * Aufruf 4 zur Anmeldung von Altien der Widzewer Manufaktur A. G., Litzmannstadt ¶ Wide waeka Manufaktura Spolka Akeyinn).
Auf Grund von 5 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941 (RGBlI. ! S. 5I6) und der dazu ergangenen 5. An⸗ ordnung der Haupttreuhandstelle Ost ur Durchführung der Schuldenabwick⸗ lun sverordnung (O. Nr, 16) vom 8. Mai 1912 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 10842) werden hiermit die Aktio⸗ näre der
Widzewer Manufaktur A. G., Litzmannstadt ¶ Widaꝛewskn Manufaktura Spolka Akeyina) mit dem Sitz in Litzmannstadt
aufgefordert, ihre Aktien bei dem
unterzeichneten Abwickler binnen einer
Frist von drei Monaten anzumelden. Die Aktionäre haben mit der An⸗
meldung die Aktien entweder in Ur⸗
schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen
Bank nachzuweisen, in der die Urkun—⸗
den genau zu bezeichnen sind (Nenn-
betrag, Stücknummer).
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb, der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.
Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Ein⸗ N. der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:.
1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der n, , , ,, vom 17. September 190 (RGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und
2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗
vecht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz, oder
b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht
nach dem 1 September 1339 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts⸗ vorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Vermögen der Be⸗ schlagnahme nach der Polenver—
zustand. Der persönliche Nachweis ist wie folgt u führen: 1. für deutsche Staats⸗ und Volkgz⸗ zugehörige: durch Staatsangehörigkeitsgus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 lauch „Vorbescheid! oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde ö für n,, Vollstumszugehbrige im Generalgouvernement: durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns, für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats, ö für ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Stkaates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung). Jul n h. Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ zuweisen, daß am 1. September 1959 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (ogl. 3 10 Pol. Verm⸗ VO). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden. Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, B. durch Ankaufsabrechnungen, kbichlu chern Depotauszüge, Anliefe⸗ rungsquittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank. . Litzmannstadt, den 22. Juni 1944. Der Abwickler:
Z3olg] Cornelia G. m. b. S.
Wir laden unsere Gesellschafter Gesellschafterversammlung in die ⸗ schäftsräume der Lederfabrik Blanken⸗ burg Mark A. G., Berlin⸗Buchholz, um 22. Juli ds. Is., 9 Uhr, zwecks Le in cn über die Entlastung, den Jahresabschluß und die Gewinn⸗ verteilung ein. Der Jahresabschluß siegt in den Geschäftsräumen Berlin, Französtsche Str. 32, aus.
Berlin, X. Juni 1944. Die Geschäftsführung.
Seotti. Busch mann.
S855? Bekanntmachung.
Die Alfelder Zeitungs⸗Gesellschalt m. b. S5. in Liquidation (früher Leine⸗ Zeitung., Verlag, G. m. b. H. in Alfeld, deine, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr . melden. ;
Alfeld, den 15. Juni 1944.
Der Liquidator der Alfelder Zeitungs⸗ Gesellschaft m. b. H. in Liquidation: Adolf Hesse. 3553 Bekanntmachung.
Die Zeitungs⸗Verlags⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidatien (früher Hildesheimer Zeitung Verlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Hildesheim ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefor⸗ dert, sich bei ihr zu melden.
Hildesheim. den 15. Juni 1944.
Der Liquidator der Zeitungs⸗Verlags⸗Gesellscha mit beschränkter Haftung in Liquidation
mögensverordnung unterliegt,
Adolf Hesse.