1944 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Nichtamtliche Teil enthält:

Dentscher Reichs anzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugsbpteis durch die Post monatlich 2, 0 zuzüglich Zustellgebühr, für Gelbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1, 90 Mot. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmstr. 3051. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ye. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Preußijcher Staa

tsanzeiger

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zelle 1,18 , einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit⸗Zeile 1. 85 MM. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8 Ws, Wilhelmstr. 30 / 31, an. Alle Druckauftraͤge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch . Fettbruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck Ibesonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befrsstete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Sonnabend, den l. Juli, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 1944

. Nr. 146 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. 19 42 38

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen,

Anordnung VI / 44 des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Schreibfedern und Organisationshilfsmitteln. Vom 20. Juni 1944.

Anordnung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion über eine Verschrottungserklärung für Werk— zeugmaschinen. Vom 22. Juni 1944.

Bekanntmachung über die Ziehung der 4. Klasse 11. Deutscher Reichslotterie. —;

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung über die Preisbildung bei Schmiedestücken. Vom 22. Juni 1944. .

Berichtigung der Näheren Anweisung zur Anordnung Vr. 144 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz vom 30. September 1943, in Nr. 229 / 43.

Stand der Reichsschuld, Betrag der ausstehenden Steuer— gutscheine, Betriebsanlageguthaben und Warenbe— schaffungsguthaben.

Amtliches

Deutsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. Ernst Küster in Gießen mit Urkunde vom 28. Juni 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Anordnung V / ꝗ4

des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichs min isters für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Schreibfedern und Organisationshilfsmitteln

Vom 20. Juni 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver— bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. 1 S. 529 531) wird angeordnet:

§51

Die Hersteller von Schreibfedern und Organisationshilfs⸗ mitteln aus Eisen, NE⸗Metallen und deren Austauschstoffen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegs— produktion zulässig.

Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind:

Schreibfedern einschl. Füllhalterfedern ohne angeschweißte Spitze,

Kartenreiter,

Briefklammern,

Musterklammern,

Preishalternadeln,

Heftklammern,

Reißnägel,

. n.

Mechaniken für Füllbleistifte,

Bleistiftschoner,

Klipse,

Bleistiftspitzer. . „Der Leiter der Abteilung Schreibfedern und Organisations— hilfsmittel des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion erläßt die An⸗

weisungen, welche, die Herstellung dieser Erzeugnisse nach

Menge, Art, Ausführung, Abmessungen, Gewichk und Ver— packung regeln. 82 Zuwiderhandlungen gegen diese Ano nung werden nach 38 10, 12—15 der Verordnung R Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß 8 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß 15 dieser Verordnung werden vom Reichs— beauftragten für technische Erzeunisse wahrgenommen. . Viese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 20. Juni 1944. . Der Beauftragte für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beuriger.

Anordnung

eine Verschrottungserklärung für Werkzeugmaschinen Vom 12. Juni 1944

Um allen Zweifel darüber zu beseitigen, ob eine beschädigte Werkzeugmaschine instand gesetzt werden kann und soll, oder ob sie als unbrauchbar gilt und zu verschrotten ist, wird folgen⸗ des angeordnet:

(1) Zu der Erklärung, daß eine Maschine schrottreif ist, sind nur die Vertrauensleute des Arbeitsausschusses „Instand⸗ setzung von Werkzeugmaschinen“ berechtigt.

(2) Eine Prüfung auf Reparaturfähigkeit durch Vertrauens—⸗

maschinen“ kann im einzelnen Falle angeordnet werden:

a) von den Reparaturbeauftragten des Maschinenbaues

b) von der Zentralen Steuerstelle für fliegerbeschädigte Fertigungseinrichtungen (Dir. Forth, Borsig⸗-Loko⸗ motiv⸗Werke, Hennigsdorf (Ssthavelland), Fern⸗ sprecher: 30 79 38).

(3) Maschinen, die für schrottreif erklärt sind, müssen unbrauchbar gemacht werden. Brauchbare Einzelteile sind für Instandsetzungsarbeiten zu verwenden bzw. zur Verfügung zu halten und mit dem Besitzer der Maschine abzurechnen. Es ist für jede Maschine ein Verschrottungsprotokoll mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:

k Ma schin .. nete, Bau⸗ ann,, k Fabrikations⸗ niit nen,, , .

beschädigt wurde, ist heute von mir für schrottreif erklärt worden.

J den Unterschrift des Vertrauensmannes des Arbeits ausschusses Instandsetzung von- Werk—⸗ zeugmaschinen) Die oben für schrottreif erklärte Maschine ist heute von mir unbrauchbar gemacht zerschlagen worden. JJ den Unterschrift)

(4 Wenn eine Maschine, auch mit erheblichem Arbeits⸗ aufwand, selbst auch nur noch für untergeordnete Zwecke wieder hergerichtet werden kann, so darf sie nicht für schrott— reif erklärt werden.

Wenn der Besitzer für die beschränkt brauchbare Maschine keine Verwendung hat, ist sie von ihm der Maschinenstelle im er gam für den Maschinenausgleich anzu⸗ ieten. ö (5) Das Büro Fliegerschaden im Rüstungslieferungs⸗ amt, Berlin SW 68, Friedrichstr. 34/37 (Leiter Dr. Rüb⸗ samen) ist berechtigt, jederzeit Belege über die Ablieferung von Schrott und schrottreifen Maschinen von flieger— geschädigten Betrieben zu verlangen.

Berlin, den 12. Juni 1934.

Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

J. V: Schieber.

Bekanntmachung

Die Neulose der 4. Klasse der 11. Deutschen Reichslotterie sind nach den 85 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Dienstag, den 4. Juli 1944, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen.

Die Ziehung der 4. Klasse 11. Deutscher Reichslotterie beginnt Dienstag, den 11. Juli 1914, 7,30 Uhr, im Ziehungs⸗

saal des Lotteriegebäudes in Berlin, Margaretenstr. 6. Berlin, den 1. Juli 1944.

Der Präsident der Deutschen Reichslotterie— J. V.: Ko nopath.

Bekanntmachung Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volls⸗ und staatsseindlichen Vermögens in den sudeten deutschen Gebieten vom 13. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 1a 1594539 3818 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi- Jd 7126/3839. wird der gesamte Nachlaß, bzw das gesamte Vermögen folgender Personen: Regina Sara Buchwalder, geb. Haas, geb. am 21. 1. 1858 in Pruska b. Hava (Slowakei), ehem. wohn⸗ haft in Schönbrunn (Oder), Haus Nr. 535, verstorben am 3. Mai 1941, 2 ; Wilhelm Hlavacek, geb. am 30. 5. 1800 in Prag, ehem.

wohnhaft in Troppau, Teichgasse 8,

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über

leute des Arbeitsausschusses „Instandsetzung von Werkzeug—

Amalie Havacek, geb. Nossek, verw. Muckstein, geb. am 22. 1. 1877 in Eckersdorf, ehem. wohnhaft in Troppau, Teichgasse 8,

Dr. Ernst Israel Meißner, geb. am 9. 5. 1902 in Alt⸗ Moletein, Krs. Wagstadt, ehem. in Müglitz wohnhaft,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzver⸗ waltung eingezogen.

Troppau, den 23. Juni 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Anordnung über die Preisbildung bei Schmiedestücken Vom 22. Juni 1944

Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl1 S. 927 wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗

plan angeordnet:

51

(1) Für Schmiedestücke, einschließlich der Gesenkschmiede⸗ stücke gelten als höchstzulässige Preise:

a) soweit die Unternehmen gleiche oder vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt haben: die Preise für diese;

b) . gleiche oder vergleichbare Leistungen von dem Unternehmen selbst noch nicht, dagegen von vergleich⸗ baren Unternehmen ausgeführt worden sind: die Preise für die Leistungen des am besten vergleichbaren Unternehmens;

e) soweit gleiche oder vergleichbare Leistungen weder von dem Unternehmen selbst noch von vergleichbaren Unternehmen ausgeführt worden sind: die nach den folgenden Bestimmungen gebildeten Preise.

(2) Soweit der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen Höchstpreise für Schmiede⸗ stücke besonders festlegen, finden die Vorschriften dieser An⸗ ordnung keine Anwendung.

§ 2

(1) Der Preis ist durch Vorkalkulation festzustellen. Ber Aufgliederung der Kosten ist ein Kalkulationsschema zugrunde zu legen, das mindestens folgende Bestandteile enthalten muß:

Angebots⸗Nr.:

Bezeichnung des Schmiedestückes:

Art der Ausführung:

Stückzahl:

Abnehmerfirma oder Kunden-Nr.:

Tag des Abschlusses der Kalkulation:

Werk stoff:

Art:

Abmessungen und Profile des Vormaterials:

Preis je t:

Einsatzgewicht in kg: .

Schmiedestückgewicht (roh) in kg:

Ablieferungsgewicht in kg:

A. Werkstoffe

Einsatzkosten .

. Reststoffgutschriften

B. Fertigungslöhne x

C. n, ne nne sren ,, möglichst getrennt 2 Rüstkosten, Schmieden, Wär⸗

mebehandlung

und mechanischer

Bearbeitung, bei

Werkzeugen, ggfl.

auch Konstruk⸗

tions und Ent⸗

wicklungskosten D. Sonderkosten der Fertigung

a) Werkzeugerneuerungs- u. Instand⸗

haltungsrate ß b) Lohnarbeit fremder Zulieferer und fertig bezogene Zulieferungsteile .

e) Ausschußwagnis in v auf A—D— b RA ..... d) Sonstige Sonderkosten (ohne Sonder⸗

kosten des Vertriebs)

(Abnahme⸗ u. Probekosten, Lizenz

gebühren) . Herstellkosten einschl. von Sonderkosten

(A- D) FR. AM ö E. Verwaltungs und Vertriebsgemein⸗

kosten ... 3 ,

F. Sonderkosten des Vertriebs ö. ö vom Selbstkostenpreis RM ..... c) Ausgangsfrachten Rene,,

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