1944 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

* .

Sc bstkosten A— RAM....

, 5 auf A- E w Selbstlostenpreis i Stück ,, 83 Eine weitergehende Aufgliederung der Kosten ist

zulässig. §5 3

§5 4 .

Als Löhne dürfen höchstens die den Zweiten K bestimmungen zum Abschnitt II der KWVO. vom 13. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2028) entsprechenden Löhne (Stoplöhne) eingesetzt werden. Wenn die Löhne durch Tarifordnung oder durch eine sonstige Anordnung des zuständigen Reichs- oder Sondertreuhänders neu gebildet werden, find der Preis⸗ errechnung höchstens die neuen Löhne zugrunde zu legen. Wenn die Stoplöhne über den neuen Tariflöhnen liegen, dürfen die betroffenen Unternehmer ihre Stoplöhne auch weiter der Preiserrechnung zugrunde legen, solange sie diese fortzahlen dürfen und tatsächlich fortzahlen.

85

(I) Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungs- und Ver⸗ triebsgemeinkosten dürfen mit den Zuschlagsätzen eingesetzt werden, die sich aus dem letzten Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 1944 tatsächlich ergeben. Verringern sich die an⸗ teiligen Gemeinkosten in der Folgezeit, so dürfen jeweils nur

die geringeren Zuschlagsätze des letzten abgeschlossenen Ge⸗

schäftsjahres eingesetzt werden. Als Abschreibungen sind höchstens die verbrauchsbedingten Abschreibungen anzusetzen.

(2) Die Abgrenzung zwischen Einzel Gemein- und Sonder⸗ kosten sowie auch zwischen diesen und dem Gewinnaufschlag darf gegenüber der Vergleichszeit grundsätzlich nicht geändert werden. Eine Aenderung ist nur zulässig, wenn der Erhöhung des einen Preisbestandteils eine entsprechende Senkung des anderen gegenübersteht. Sind z. B. Werktzeugkosten in der BVergleichszeit in den Gemeinkosten enthalten, so bedingt ihr Ansatz als Sonderkosten nunmehr eine entsprechende Senkung des Gemeinkostensatzes.

G) Eine Verfeinexung des Rechnungswesens darf nicht zu Preiserhöhungen führen. .

§S 6

(1) Die Verrechnung der Werkzeuge erfolgt gemäß den „Technischen Richtlinien für die Herstellung ünd Lieferung von Gesenkschmiedestücken aus Stahl“, 5. Auflage, genehmigt durch den Reichskommissar für die Preisbildung am 30. Juni 1941 III 345 8996/41.

(2) Hiernach ergibt sich die zulässige Höhe der Werkzeug⸗ erneuerung und Instandhaltungsrate aus der Vorkalkulation der Werkzeuge, die nach dem Kalkulationsschema des 32 A— aufzustellen ist. Die vorkalkulierten Werkzeugkosten der Ferti⸗ gung sind durch die Zahl der aus dem Gesenk im Rahmen der Dinnormtoleranzen herstellbaren Schmiedestücke zu teilen und in dieser Höhe einzurechnen.

() Werkzeuge, die nur für den Auftrag eines einzelnen Auftraggebers verwendet werden können, dürfen dem Auftrag⸗ geber besonders in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind in diesem Falle, wie folgt, zu errechnen:

a) Werkzeuge, die im Eigentum des Herstellers bleiben: nach dem Kalkulationsschema 5 2 A— C abzüglich des Schrottwertes; x

b) Werkzeuge, die in das Eigentum des Bestellers über— gehen: nach dem Kalkulationsschema des 52 A— 0

; mit Ausnahme der Position PH a (Werkzeugerneue— . rungs- und Instandhaltungsrate).

Werden die Werkzeugkosten dem Besteller besonders in Rechnung gestellt, so dürfen bei der Preiserrechnung des Gesenkschmiedestücks Werkzeugerneuerungs- und Instand⸗ haltungskosten insoweit nicht berechnet werden.

(. Das Ausschußwagnis ist nach den tatsächlichen Ver⸗ hältnissen des Betriebes zu errechnen.

587 Als Gewinn darf höchstens der Gewinnsatz kalkuliert werden, der sich aus dem Verhältnis des Umsatzes im Ge⸗ schäftsjahr 1937 zu den auf diesen Umsatz entfallenden Selbst⸗ kosten des Betriebes exgibt. Sofern dieser Gewinnsatz der Forderung des 522 der KWO. nicht entspricht, ist er auf eine angemessene Höhe zu senken.

§8 8 Soweit in Vorstehendem nichts anderes bestimmt ist, sind die Bestimmungen der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen für öffentliche Auftrag⸗ geber (28S. entsprechend anzuwenden.

89 Durch eine Kalkulation nach 5 2 genügen die Betriebe den Vorschriften des 51 der Verordnung über den Nachweis von Preisen vom 23. November 1940 (RGBl. 1 S. 153).

§510 Der Erlaß, betr. Preisermittlung für neue Schmiedestücke, an die Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie vom T November 1911 III 121413 058/41 (Mittl. Teil 18. 537) tritt außer Kraft.

§ 11 Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm

beauftragten Stellen können Ausnahmen zulassen oder anordnen.

§5 12 () Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. (2 Sie findet auf Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschloͤssen waren, keine Anwendung. Berlin, den 22. Juni 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Fisch ck.

, . Berichtigung

Zu Abschnitt III (Regelung der Ausfuhr) der Näheren An— weisung zur Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz vom 30. September 1943 (Deutscher Reichs—

anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1943) muß es bei den

7

statistischen Warenverzeichnisses

statt „Nadelschnittholtz ...

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 1 Juli 1944. S. 2

usfahrnummern des

wd

8§z (Nennbetrag. 315,8 Einlösungsbetrag zu

105 —= 33,4 9h) L

richtig heißen: „Nadelschnitthol; .... . 76 9 amt e- mm Nichtamtliches Dentsches Reich I. Stand der Neichsschuld

fd ö Betrag Fr. Bezeichnung der Schuld (in Mill. Ru) ö am 31. 12. 453 31. 3. 44 A. Fundierte Schuld a) Auf Reichsmart lautende Schuld: 1 3! 90 Schatzanweisungen des Deut— schen Reichs von 1944, Folge 1 ... 3 409, 2 3 o Anleihe des Deutschen Reichs I 3 364,3 3 3*½ 60 Schuldscheindarlehn von i934 100,0 * 313 50 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1943, Folgen l, ö. . . HJ 16 104,5 18 06640 3M 9o Anleihe des Deutschen Reichs „e gebe de Reutchen Reich z zigs ln ic 3 Y 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1942, Folgen 1, . . 18 003,1 18 003,2 7 3u/ a 96 Anleihe des Deutschen Reichs , 9 264,9 9 264,9 8 3 o Schatzanweisungen des Deut— ; ö. schen Reichs von 1941, Folge VII 39, 39, 3a 90 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1941, Folge Vl 10,0 10,0 10 3usa 90 Schatz anweisun gen des Deut schen Reichs von 1941, Folgen! * 14 999, 14 999, 11 i. 3 Anleihe des Deuthchen Reichs von 1941. 7 L921, 7 921,3 12 479 Schatzanweisungen des Deut- ö . ö schenReichs von 946, Folgen VII 7838, 7 837, 40 Anleihe des Deutschen Reichs von 1946 J . 14 44 0 Anleihe des Deutschen Reichs R 3 841,1 3 840,5 15 45 90 Anleihe des Deutschen Reichs ö 2 928,ů 2928, . Desgl., Zweite Ausgabe... 67,2 62,9 41 76 Schatzanweisungen des Deut⸗ . 9 schen Reichs von 15zg.... 51, 2, 4 860 Schatzanweisungen des Deut- ichen Reichs von 1935, Folgen VII ö JJ 37,5 37,6 1 4M 960 Anleihe des Deutschen Reichs 20 k,, 586,5 1 589,5 21 Desgl., Zweite Aus gabe ..... .. .. 908, 908,0 43 S0 auslosbave Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, ö 20 Erste Folge 699,6 580,4 43 * Anleihe des Deutschen Reichs 2 k hol, 534, Reichsschuldbuchforderungen, eingetr. auf Grund von 5 66 des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaft⸗ 2 lichen Schuldberhältnisse. 410, 40, -. 43 „0 auslosbare Schatzanweisungen g des Deutschen Reichs von 1936, . 26 , 197,5 497,6 30 Desgl., Zweite Felge.. 556, õõb, 0 4 70 Schatzanweisungen des Deut—⸗ 9 schen Reichs von 19535. ol 625,0 3 Schuldschemdarlehn von 19356... 56, b, r Y auslosbare Schatzanweisungen 4 26 des Deutschen Reichs von 1935.5. 185, 185, z3 4.94, Schuldscheindariehn von 1935 264, 264, 43 260 Anleihe des Deutschen Reichs ne 6649464 3. Desgl, Zweite Ausgabe 905,9) Sb, 4 6 Anleihe des Deutschen Reichs ö. 9 en ,,, 33,0 33, 0 Reichsschuldbuchforderungen s. frei⸗ 3 willigen Arbeitsdienst. 4,6 th Reichsschuldbuchforberungen, einge⸗ tragen auf Grund ‚. a) des Kriegsschädenschlußgesetzes 516, 431,5 3s b) der Polenschädenverordnung.. 75, I,] 33 Schuldscheindarlehn von 1928. 6,9 6, 9 k des Deutschen eichs: a) mit Auslosungsrechten 1943,39 1 94265 3. b) ohne Auslosungsrechte 57,8 57,6 Rentenbankdarlehn . I 546,9 15499 Summe a los 56,2 118 044, b) Auf fremde Währung lautende Schuld (in Millionen): 360 69 Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 ö . 298,2 298,7 d 39 Internationale ö bige Anleihe des Deutschen Reichs 1530 . 653, 652,2 , .. JJ ö,, n JJ , . 90,5 Schwed. Er...... S044 chen, Ft, , m,, 2 . 40 Deutsche Aeußere Anleihe von igꝛa 282,! 28038

J . Schweiz. Fr. .... 7,2 Schwed. Kr. 5 4 * 17, k . I, Summe b 1203,5 1201, Summe a 1109 546,2 118 444d,

Summe der fundierten Schuld

110 749 II 215,5

. =.

,

1 , .

Bezeichnung der Schuld

Betrag (in Mill. RAM)

4am 4 31. 12. 43 31. 3. 44

B. Schwebende Schuld

1 Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ gebung von

a) unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs—

wechseln ö sz osz,7 144 499, P) unverzinslichen Schatzanweisungen ! n ,, 11,4 . 2 Kurzfristige Darlehen 8 588,323 9 245,3 3 Betriebskredit b. d. deutschen Reichsbank 629,5 411,2 Summe der Zahlungsverpflichtungen 142 311,8 15 151,8

4 Schatzanweisungen zum Zwecke von / Sicherheitsleistungen. ... 9, 8,6

Summe der schwebenden Schuld 142 320, 154 1704 Il. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

1 AnleihestocksSteuergutschein? ... 46,3 44,5 2 N F⸗Steuergutscheine 989,3 ö . 11 10,55 151,6 999, 8 III. Betriebsanlageguthaben und Waren⸗ beschaffungsguthaben 2 1 Betriebs anlageguthaben .. 589,4 . 689, 3 2 Warenbeschaffungsguthaben. .. 177,0 176,9

1. Die Umrechnung der fremden Währungen in Rs ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierungen des Stichtags erfolgt, die Um⸗ rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

2. Die insolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hol⸗ ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapilal ab⸗ gesetzt; sie beliefen sich am 31. März 1944, ebenfalls umgerechnet zu den Mitt elkursen der Berliner Notierungen des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 55,4 Mill. RM für die Internationale 5z gige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 90,7 Mill. RAM für die . ,, Anleihe von 1924.

. ie Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich d die Abrund ungen. . 1 ,

Nummer 25 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Niniste riums des Innern vom 23. Juni 1944 hat folgenden Jah A t: Alllge me ine Verwaltung. Anordn. 12.35. 4, Hilfeleistg. in d. Landwirtschaft. RdErl. 14. 6. 44, Vollziehg. v. Verträgen u. rechtsgeschäftl. Urkunden. RdErl. 17. 6. 4à, Ausf.-Best. zur Unfallversicherg. d. nichtbeamt Dienstkräfte. Kom munalverbände. RdErl. 14. 5. Bestellg. v. Be⸗ zirks beauftragten f. d. Gemeindewald bei d. forstlichen Mittel⸗ behörden. RdErl. 14. 6. 44, Verbrauchergenossenschaften; hier: Gewerbestenter. För. 14 6. Vergnügungssteuer; hier: Anerken mg. d. dtn. Wochenschau Nr. 25/44. Rdérl. 15. 6. 44, Verein fachg. d. Verw.; hier: Einschränkg. d. Prüfgn. bei gemein nützigen Wohnungsunternehmen mit kommunaler Beteil g. Poli zei verwaltung. RdErl. 26. 5. 44, Tragen v. Schuß⸗ waffen durch d. Führer v. Werkfeuerwehren. RdErl. J. G. 44, Besoꝛrde ve Kosten“ im Sinne d. 3 1 Abf. 3 d. Luftschutzgef.; hier? Instandsetzgs⸗ u. Betriebsstoffkosten f. Kraftfahrzeuge (ins bes. Feuerlöschfahrzeuge) d. LSPol. RdErl. 16. 6. 44, Einfatz⸗ besoldg. f. d. Angehörigen d. Pol-RKeserve (einschl. S8SPol). RdErl. 14. 6. 44, Ungezieferbekämpfg. i. d. Pol. ⸗Gefängnissen u. polizeil. Däftlingslagern. Wehrangelegenheiten. Krieg sschäden. Familienunterh akt. RdErl. 10. 6. 44, Anmsführg. d. Räumungs⸗Familienunterhalts; hier: Heran— ziehg. Unterhaltspflichtiger. RdErl. 10. 6. 44, Einsatzbesoldg. f. d. Angehörigen d. Pol.⸗Reserve (einschl. LSSPol.). RdErk. 13. 86. 44. Anwendg. d. Personenschäden⸗VO. auf SÄ⸗Angehörige im Dienst d. Land- u. Stadtwacht. RdErl. 13. 6. 14, Umsetzg. v. Betrieben u. Betriebsteilen (Umsetzgs.-Grundsätze). RdEr̃. 16. 6. 44, Zweite Ergänzg. d. Durchf. Best. zum Erl. d. Führers über d. Ausgleich kriegswichtigen Raumbedarfs. Volts? . RdErl. 10. 6. 44, Einteilg. u. Unterstellg. d.

ezirksgapothetenkammern. RdErl. 12. 6. 44, Vergütg. d. Be⸗ reitschaftsdienstes medizin. ⸗techn. Gehilfinnen u. medizin. techn. Assistenrtinmen in Krankenanstalten. RdErl. 12. 6. 44, Einziehg. v. Meningokokkenserum. Veterinärverwaltung. RdErl. 12. G6. 44, Einfuhr v. Tieren f. Zoolog. Gärten u. Tier? parke. RdErl. 14. 6. 44, Bekämpfg. d. seuchenhaften Vertalbens (Banginfektion d. Rindes) Sam mlu ngs⸗u. Lotterie⸗ wesen. Rdérl. 10. 5. 44, Werbg. v. Geldspenden u. Mitglie⸗ dern f. d. Dte, Gesellschaft zur Rewig. Schiffbrüchiger. RdErl. 14 6. 44, A dols⸗Hitler⸗Spende d. din. Wirtschaft. Steilen? ausschreibungen für Gemeindebeamte. Zu beziehen durch alle Postan fate Carl Heymanns Verlag Berlin Ws, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2, ß Ree„,“e für Ausgabe A zwei⸗ seitig bedruckt) und 2.0 Fei für Ausgabe B in bedruckt).

Aus der Verwaltung =

Erfolgreiche Sozialpolitik für Soldaten und Arbeiter

Fünf Jahre Reichs⸗Krankheitsschutz für Kriegshinterbliebene und Rentner

Ein wesentliches Glied in der Reihe jener Maßnahmen, die von Partei umd Staat zur sozialen Sichexüng für den deutschen Sol— daten und seine Familie vollzogen wurden, bildet jene Verord— nung des Reichsarbeitsministers Seldte über die Krankenver— sorgung der Kriegshinterbliebenen, die anläßlich des 50. Geburts⸗ tags des Führers am 20. April 1939 ergangen ist. Mit Wirkung vom 1. Juli 1939, vor nunmehr also genau fünf Jahren, wurde damit ein einzigartiges Sozialwerk zur Tat, in das später auch die Sozialrenttner der Reichsversicherung einbezogen wurden. Zu— nächst galt es für die Witwen, Waisen und Eltern der Hinter⸗ bliebenen des ersteßr Weltkrieges und der Kämpfer für die natio⸗ nale Exhebung, die versorgungsrechtliche Bezüge erhalten. Sie waren bis dahin im Krankheitsfalle im gen n aufdie öffent⸗ liche Fürsorge angewiesen und mußten, entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften, die verauslagten Arzt- und Arzneikosten

usw. allmählich wieder zurückbezahlen, und zwar häufig durch ent

sprechende Einbehaltung von ihrer Rente. Die neue Verordnung ., ihnen statt dessen den Rechtsanspruch auf eine zeitlich nicht egrenzte Krankenpflege, bestehend in ärztlicher und fachärztlicher Behandlung, Zahnbehandlung, Versorgung mit Arznei und klei neren Heilmitteln sowie Wochenhilfe. ea , wird bis zur Dauer von 26 Wochen für den Haupt- und bis zu 13 Wochen für die mitversicherten Angehörigen gegeben. Anfäng⸗ lich war eine geringe monatliche. Beikragsleistung vorgesehen als Zuschuß, den die Versicherten leisteten. Das Reich hat aber für die Dauer des gegenwärtigen Krieges die gesamten Beiträge für die Hinterbliebenen selbst aus Reichsmitteln übernommen. Auch entrichten die Hinterbliebenen weder eine Krankenscheingebühr noch einen Arzneikostenanteil Bei freier Arztwahl bekommen sie

ihre Kranken versorgung durch die örtlich zuständigen Orts- und

e . / . err 1 e, r e sn en e 6

8

* ———

1 *

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 1. Juli 1944. S. 3

. 1 335 , . . 1 ..

Landkrankenkassen. Seit 1941 ist diese großzügige Krankenversiche⸗ rung des Reiches auch auf diejenigen ausgedehnt worden, die als Hinterbliebene des gegenwärtigen Krieges aus Wehrmacht, Waffen⸗sß, RAD. oder als Hinterbliebene der Luftkriegsbetroffe⸗ nen und sonst nach Maßgabe des Reichsversorgungsgesetzes Bezüge erhalten. Welchen Umfang das Gesamtwerk hat, wird daraus 34 daß eine entsprechende Krankenversicherung für Rentner mit über fünf Millionen Sozialrentnern geschaffen wurde. Sie enießen trotz des naturgemäß größeren Versicherungsrisikos des 6 Lebensalters die gleichen Vergünstigungen wie

die Kriegshinterbliebenen. Hier wurde der Grundgedanke einer

vernünftigen Versorgung verwirklicht und zugleich deutlich, welche großen konstruktiven Möglichkeiten sich einer einheitlich ge⸗ steuerten Sozialpolitik für Soldaten und Arbeiter bieten. Die auf Befehl des Führers erfolgte Uebertragung der Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen mit AÄAus⸗ nahme der Berufssoldaten auf den Reichsarbeitsminister ge⸗ winnt unter diesem Gesichtspunkt auch für den Laien eine höchst praktische Bedeutung. Bemerkenswert ist endlich die bei dieser Krankenversicherung erzielte Verwaltungsvereinfachung und Per— songlersparnis, da die Beiträge von den Kostenträgern zentral be⸗ zahlt und an die einzelnen Kassen abgeführt werden.

.

Wir th arts tei;

Ausgleich für Fliegerschäden bei stillgelegten Betrieben

Erleidet ein Betrieb, der infolge kriegswirtschaftlicher Maß⸗ nahmen bereits stillgelegt worden war, Fliegerschaden, so wird für die Tauer der Stillegung eine Beihilfe gewährt. Die Rege⸗ lung erfolgt nach den Bestimmungen über die Gemeinschaftshilfe

der Wirtschaft oder nach den Bestimmungen über Stillegungshilfe.

Wird ein fliegergeschädigter Betrieb nachträglich stillgelegt, so wird der Betriebsinhaber nach dem Nutzungsschädenrecht ent⸗ schädigt. Die Entschädigung wird spätestens von dem Monat ab gezahlt, der dem Zeitpunkt der Stillegung folgt. Maßgebend ist die dritte Nutzungsschädenanordnung vom 23. April 19411. .

Ueber alle hiermit zusammenhängenden Fragen unterrichtet ein Runderlaß des Reichsführers SS, Reichsminister des Innern vom 14. 4. 1944 weröffentlicht im Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1944 Nr. 16 Seite 393). Einzelheiten dieses Fragengebietes behandelt auch das Rund⸗ schreihen des Präsidenten des Reichsverwaltungsgerichts (Reichs⸗ kriegsschädenamt) vom 10. 5. 1944 (veröffentlicht in der Zeitschrift „Deutsche Verwaltung“ Heft 5 Seite 139).

Erste Tagung des Reichsbeirats Ackerbau

Am 28. und 29. Juni fand die erste Arbeitstagung des Reichs⸗ beirats Ackerbau im Reichsnährstand statt. An der Tagung, die von dem Reichssachwart Ackerbau im Reichsnährstand, Dr. Roemer, geleitet wurde, nahmen Vertreter aus Wissenschaft und Praxis und der Dienststellen des Reichs nährstandes aus allen Teilen Großdeutschlands teil. Als besonders vordringliche Auf— gaben der Arbeitstagung stellte der Vorsitzende zwei Probleme heraus: 1. Die Möglichkeit der Ausweitung des Hülsenfruchtbaues und 2. die Erhaltung der natürlichen Fruchtbarkeit der Böden. Auf diese beiden Probleme waren alle Vorträge und die daran anschließenden Beratungen ausgerichtet.

Einleitend sprach zu den beiden Hauptproblemen Reichsland⸗ wirtschaftsrat Dr. Schulze, Abteilungsleiter Ackerban im

Reichsnährstand Berlin, der einen umfassenden Ueberblick über die Entwicklung der pflanzlichen Erträge in den letzten sechs Jahrzehnten gab und daraus die gegenwärtigen Forderungen auf dem Gebiete der Erzeugungsschlacht im pflanzenbaulichen Sektor ableitete. Als besondere Aufgabe der Erzeugungsschlacht des kommenden Wirtschaftsjahres stellte er neben der vollen Aufrecht⸗ erhaltung der Hackfruchtanbaufläche sowie der Wiedererreichung der Brotgetreidefläche der Jahre 1938/39 die Ausweitung des Körnerhülsenfruchtbues heraus. Diese Ausweitung ist einmal notwendig, um die Versorgung mit Hülsenfrüchten für die mensch⸗ liche Ernährung sicherer zu n n, zum andexen um dem Boden Stickstoff zuzuführen und damit einen gewissen Ausgleich für den nur ,, zur Verfügung stehenden Handelsdüngerstick⸗ stoff zu schaffen. .

Zur Frage der Möglichkeiten der vermehrten Hülsenfrucht— erzeugung ö des weiteren für Ostdeutschland Prof. Konold, Bromberg, für Mitteldeutschland Oberlandwirtschafts— rat Dr. Hahne, Halle, und für Süddeutschland Oberlandwirt⸗ schaftsrat Griesbeck, München. Alle Vortragenden waren sich darin einig, daß es auch unter den heutigen Verhältnissen durchaus möglich ist, den Hülsenfruchtbau sei es im Rein⸗ anbau oder im Beisaatverfahren noch auszuweiten. Die an die Vorträge sich anschließende rege Aussprache trug zur Klärung dieses für unsere Ernährungswirtschaft sehr wichtigen Problems weiter bei und erbrachte wertvolle Hinweise für die in nächster Zeit auf diesem Gebiet zu ergreifenden Maßnahmen der Reichsnährstandsführung.

Am zweiten Tag der Tagung standen die Möglichkeiten zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit im Vordergrund der Be⸗ ratungen. Als Wissenschaftler sprach zu diesem für die Sicherung unserer Erträge und Ernährung wichtigen Thema Prof. Meyer, Halle; als anerkannter Praktiker auf diesem Gebiet Landwirt K. Gundel, Schandhof, der sich eingehend über die in seinem Betrieb mit großem Erfolg durchgeführte Bodenbearbeitung aus— ließ und daraus die Forderungen für eine sachgemäße Boden— bearbeitung zur Gesunderhaltung der schweren Böden ableitete.

Wirtschaft des Auslandes

Befriedigende Lage der norwegischen Landwirtschaft

Oslo, 30. Juni. Die 3 der norwegischen Landwirtschaft und

der Saatenstand sind in diesem Frühjahr als zufriedenstellend an— zusehen, so heißt es in einem Lagebericht der Wirtschaftszeitschrift „Okonemist Revue“. Im einzelnen habe sich die Saatgutversor— . . die Bereitstellung künstlicher Düngemittel gebessert.

9 be ein großer Teil der vorhandenen kandwirtschaftlichen Traktoren .. Generator⸗Antrieb umgestellt werden können. Was die Selbstversorgungslage Norwegens betreffe, so konnte gegen⸗ über der Vorkriegszeit eine wesentliche Steigerung erreicht wer⸗ den. Während vor diesem Kriege nur 43 3 des gesainten Kalo— rienbedarfs im Lande selbst erzeugt wurden, sei diese Zahl im letzten Jahr auf 7⁊0 3 angestiegen.

Attiver Staatshaushalt in Dänemark Kopenhagen, 30. Juni. Das Finanzjahr 1943/44 schloß für den

dänischen Staat mit einem Ueberschuß von rd. 10 Mill. Kr. An

Stelle des zunächst veranschlagten Unterschusses von 88,7 Mill. Kr.

ist ein Ueberschuß von 98, Mill. Kr. getreten. Die Einnahmen beliefen sich auf insgesamt 1153,8s, die Ausgaben auf 143,8 Mil— lionen Kr.

Zur Sanierung des schweizerischen Hotelgewerbes

Zürich, 30. Juni. Von den Sanierungsmaßnahmen im schwei— zerischen Hotelgewerbe gab die Generalversammlung der Schwei— zerischen Hotel⸗-Treuhand⸗Gesellschaft am 27. Juni in Zürich ein Bild. Das Unternehmen hat seit seiner Gründung im Fahre 14921 35.5. Mill. sfrs an Darlehen und Vorschüssen ausgezahlt. Durch— schnittlich entfallen auf jede Kreditgewährung 241 060 sfrs. Es handelt sich dabei um gesicherte Leistungen, für die in privile— gierter Form kapitalsmäßig genügend. Deckung besteht. An eigent— lichen Subventionen hat der Bund der Schweiz. Hotel⸗-Treuhand— Gesellschaft 21,5 Mill. sfrs zur Verfügung gestellt. durch die Tätigkeit dieser Organisation erzielte Abbau von Schuld verpflichtungen erreichte bisher insgesamt 120 Mill. sfrs. Von . er Bedeutung sind die Zinserleichterungen, die mit Unter— tützung des Bundes bei allen Hypotheken erreicht werden konnten und sich auf einen Kapitalbetrag von 300 Mill. sfrs erstrecken. Gegenwärtig liegen neue gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes

1 .

betten stillgelegt.

Der gesamte

im Entwurf vor. Sie jollen dem notleidenden Hotelgewerbe vor allem die Bereitschaft für die Nachkriegszeit erleichtern und als einschneidende Neuerung die Möglichkeit, ungedeckte hypotheta⸗ rische Verpflichtungen durch Leistung angemessener Teilzahlungen zwangsweise abzulösen. Diese Maßnahme wird die zukünftige Sanierungstätigkeit fördern. Die Aweikerte Hilfsaktion erfordert allerdings einen wesentlich höheren Einsatz an öffentlichen Mitteln. Das Hotelgewerbe soll in die Lage versetzt werden, den Aufgaben der kommenden Zeit gerecht zu werden. Die Stillegungsattion hat im übrigen weitere Fortschritte gemacht. Insgesamt wurden bis jetzt unter Mithilfe der Gesellschaft 43 Betriebe mit 3600 Gast—

Neuordnung der Chemikalien⸗ und Seifen⸗Wirtschaft Italiens

Mailand, 29. Juni. Durch ein Drekret der italienischen Regie⸗ rung ist soeben ein „Ufficig Nazionale per la disciplina dell'iapprovigionamento e della distribuzione dei prodotti chimici e dei saponi“ ins Leben gerufen worden, welches dem Ministerium für korporative Wirtschaft unterstellt wird. Wie der Name des neuen Amtes besagt, besteht seine Aufgabe in der Ver⸗ sorgung und Verteilung der chemischen Produkte und speziell der Seifen. Das neue Amt wird gleichzeitig die Funktionen der ver— schiedenen Körperschaften übernehmen, welche in diesem Sektor der italienischen Wirtschaft bereits vorhanden gewesen waxen. Zunächst wird einmal der effektive Bedarf der Bevölkerung an Seifen und Chemikalien festgestellt werden. Daraufhin kann dann ein Verteilungsplan ausgearbeitet werden, der eine reibungslose Verteilung der Produktion an die Verbraucher garantieren soll. Besondere Kontrollorgane des neuen Amtes werden die rigorose Durchführung aller von ihm erlassenen Anordnungen überwachen.

Anleihekonversionen in Argentinien

Madrid, 30. Juni. Die argentinische Regierung erließ dieser Tage eine Verordnung, durch die die Konversion von 375 Mill. Pesos der inneren argentinischen Anleihen von 1936 und 1938 und die Repartierung der äußeren Anleihe von 1937, die alle zu einem Zinssatz von 4 34 ausgegeben waren, verfügt wird. Die neuen Titel, die im Gegensatz zu den früheren Stücken nicht steuer⸗ frei sind, sind zu 3 * verzinslich, führen die Bezeichnung „Eredito Argentino Interno Conversion 3 3 1944“ und haben eine Lauf— zeit bis 1937 mit einer jährlichen Amortisation von 1 25. Die Zinszahlung erfolgt wie bei den früheren Anleihen jeweils am 15. der Monate April, Juli, Oktober und Januar und beginnt zum ersten Male im Oktober dieses Jahres. Die Zeichnungs—⸗ listen sollen in der Zeit vom 3. bis 11. 7. 1944 aufgelegt werden. Der Ausgabekurs wird in den nächsten Tagen durch eine weitere Regierungsverordnung festgelegt. Der Rückkauf von nicht kon— vertierten Stücken erfolgt zu Pari zuzüglich der Zinsen bis zum 13. J. Außerdem wird auch die Schatzkasse ihrerseits einen zu— sätzlichen Betrag von 100 Mill. Pesos zu den gleichen Bedingungen auflegen, während die Stadtverwaltung von Buenos Aires in der gleichen Zeit 90 Mill. Pesos verschiedener iger Anleihen konvertieren wird.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 30. Juni. (D. N. B.) New York 4,02. = 4,03 , Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —= 447, Schweiz 17,50 - 17,46, Stockholm 16,85 16,965, Lissabon 99, 809 - 100,20, Rio de Janeiro S3, 56. /n, G.

Amsterdam, 30. Juni. (D. N. B.) [I2.00 Uhr holl. Zeit.) (Amtlich. Berlin —, London —, New York —, Varis —— Brüssel 30, i1 4 30,17, Schwelz 43, 63 =* 43,71, Helsinki

—— Italien (Clearing) Madrid Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44, 81—- 44,90, Prag —. Zürich, 30. Juni. (D. N. B.) [11.40 Ühr. Paris 7, !,

London⸗Clearing 17,304, New York 4,36, Brüssel 69,25 B., Mailand 22.67 B., Madrid 39,75 B., Holland 2293, Berlin 172,55, Lissabon 17,385, Stockholm 102,671s., Oslo g8, 524, Kopenhagen 20.371, Sofia 5,B37 2, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8, 5, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,3 . B., Helsinti 8,75, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 98, 00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

London, 30. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23, 50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 / —.

Untersuchuaga · nd Steasffachen. 2. Qesfentiiche Zuftennagen, . Attiensg 19. Desemchaften n. 8. 0. 19. nafeg. ad rungen.

2. Zwangaver feigen ge. 8. Ber und Fun S. Qommand Nttian. Geno ssenschaften, Dent BVantangweife,

3. 3 4. * ufw. 8 2 8. olon . 166 *. Ossene Oandelg-⸗ and Rommanditgesenschaften, * ——·

6 Erbenaufgebot. anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗sden gemäß §8 31 der Schuldenabwick⸗

3. Aufgebote 77 VI H 35/44. m 19. 2. 1944 ist 4. Oeffentliche treten zu lassen. lungsverordnung vom 15. 8. 1941 in Chemnitz der Maschinenformer Magdeburg, den 19. Juni 1944. Reichsgesetzblatt 1, S. 516 ff. für kraft⸗

4054 Aufgebot.

2 F 3/3 - G. Die Firma Textilwerke Karl T. Buhle Akt. Ges., Litzmannstadt, Dachdeckerstraße 779, hat das Aufgebot des am 18. 8. 1939 in Dodsch von St. Burchardt über 100, JI. ausgestellten und am 19. 10. 1959 in Zagorow von Ordre K. Ganciarski zahlbaren Wechsels, den sie von der Firma Geb. M. u. A. Przygorsey, Litzmannstadt, Adolf⸗Hitler⸗ Straße 69, erhalten und am 4. 9 1939 an die Bank Gaspodarstwa Krajowego (Bank der , . Wirtschaft) Litz⸗ mannstadt zum Diskont weitergegeben . beantragt. Der Inhaber der Ur⸗

und Mähren),

verwandtschaft mit

Franz Holub, geboren am 24. August 1861 in Salzberg (Protektorat Böhmen“ kinderlos verheiratet gewesen mit der verstorbenen Auguste Emilie geb, Fischer und wohnhaft ge⸗ wesen in Chemnitz, Fichtestr. 6, ver⸗ storben. Diesenigen, die Ansprüche auf seinen Nachlaß, insbesondere auf Grund Erbrechtes, erheben, werden . dert, dies bis zum 15. August 19

Zimmer 189 Neubau, J. Amtsgerichts Chemnitz schriftlich oder persönlich anzumelden unter Nachweis des Grundes, insbesondere der dem Erblasser.

uftellungen

4062] Oeffentliche Zustellung.

8 R 125/44. Es klagen: 1. die Ehe⸗ frau Emilie Konosenko geb. Kruger, Magdeburg, Maybachstrée i (Gemein- schaftslager), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Ehrhardt in Magdeburg, gegen den Eisenbahnbüro⸗ angestellten Andreas Konosenko, zuletzt wohnhaft 6 . in Artjemowst (Sta⸗ linogebiet), Utrgine, 2. die Ehefrau Else Tschernjawshig geb. Gurke, bis⸗ her in Magdeburg, Maybachstr. 12 (Gemeinschaftslagers, z. Z. in Unter⸗

4060

4 im Stock), des

luts⸗ lung des

unde wird aufgefordert, spätestens in Später angemeldete Rechte können h erf ö ü

dem auf den 19. . 1945, 10 Uhr, nicht berücksichtigt werden. a , , n e ,.

vor dem unterzeichneten Gericht anhe⸗ Amtsgericht emnitz, Abt. 7, Ehrhardt, Magdeburg, gegen ihren Ehe—

vaumten Aufgehotstermine seine Rechte am A. Juni 1944. mann, den Eisenbahnbuchhalter Johann diesem Gericht anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ TT Tschernjawshig, zuletzt wohnhaft ge⸗ walt als

legen, widrigenfalls die Kraftloserklä—⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin v 20. Konin, den 16. Juni 1944. ö i.

Juni

ö Das Amtsgericht. boren am 25. Mai 1913 zu Strehlen, für tot erklärt und als Zeitpunkt des i053 Aufgebot. Todes der 27. Oktober 11 festgestellt

worden. 455. II. 868.

4 F 4I44. Der ,, Fried⸗ Berlin, den V.

mund Freiherr von Arnim in Zernikow, vertreten durch den Rechtsanwalt Becker

Durch Beschluß des , , e. Unteroffizier Georg Fritz Becker, ge⸗

Juni 1944. Amtsgericht Berlin.

wesen in Artjemowst (Stalinogebiet), Ukrgine, 3. die Ehefrau Ida 6

schaff geb. 5 in Staßfurt, Wachtelstr. 65, Prozeßbevollmächtigter: . Rechtsanwalt Dr. Dr. Bundschuh, Magdeburg, gegen ihren Ehemann, den Sattler Paul Wahnschaff in New York (Vereinigte Staaten von Nord⸗Ame⸗ rika). Madisonstr. 800, sämtlich mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die

ist der

4207 Der

in Jüterbog, hat das Aufgebot des

Bypgthetenbriefes über die für den An 15. IV. Hohiß. Die Witwe Helene zu J. zur mündlichen Verhandlung des lragsteller im Grundbuch von Rinow Heinriette Hoffmann geborene Gabert Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer Band 4 Blatt 69 Abt. II1 Nr. 1 ein⸗ ist am 4. des Landgerichts in Magdeburg auf

getragene Hypothek von 1500 Ge, be⸗

be- Wohnsitz antragt. Der Inhaber der Urkunde wird

gestorben.

4103] Oeffentliche Aufforderung.

ärz 1943 in n ihrem l Da ein Er * des Nachlasses nicht ermittelt wor⸗

Klägerin zu 1. ladet den Beklagten

den 8. September 1944, 19 Uhr. Die

be zu ö Klägerinnen zu 2. und 3. laden die

Geschäftsstelle 8 und 4 des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Chemiker Cornelius Souverein in Peine, Hagenstraße 21, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dieckhoff und Dr. Munzel in Peine, klagt gegen die Ehefrau Martha (genannt Mabel) Her⸗ mina Souverein geborene Boßschieter. zuletzt in Harlem (Holland), auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 47, 49 Eheges. und Schuldigerklärung der Beklagten ge⸗ mäß § 60 Eheges. r die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ echtsstreits vor die 3. Ziv kammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 12. Oktober 1944, 16 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei

Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. hn⸗ Hildesheim, den 19. Juni H44

Die Geschaftsstelle des Landgerichts.

d. Verlust ˖ und Jundsachen.

Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt. Ges., Köln. Sinterlegungsschein Gustav Stange, Halle, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗ halb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 27. 8 1944. Der

los erklärt, nachdem der Aktienaufruf vom 19. 2. 1944, veröffentlicht im Deut⸗ schen Reichs und Preußischen Staats⸗ anzeiger Nr. 73 vom 27. 3. 1944, er⸗ folglos geblieben ist. Ratibor, den 25. Juni 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan Haupttreuhandstelle Ost.

Die Aktionäre nachgenannter Stutt- garter Grundstücksgesellschaften, näm⸗ der

Der Kläger ladet lich a) Schloßgartenbaun A.⸗G., b) Industriehof A.⸗G.,

) Bahnhofplatz⸗Ges. Stuttgart A.⸗G., d) Württ. Aktiengesellschaft für Bau⸗ aus führungen werden zu den am Mittwoch, den 2. August 44, im Sitzungszimmer der Schloßgartenbau A.⸗G., Stuttgart⸗N., Königstr. 1, J. Stock, Zimmer 41, statt⸗ findenden Hauptversammlungen ein⸗ geladen. Die Hauptversammlungen be⸗ ginnen für a) um 10,0 Uhr, b) um 11,30 Uhr,. G um 11,45 Uhr, d) um 12 Uhr.

Zur Teilnahme ist jeder Aktionär be⸗ rechtigt, der seine Aktien P itestens am 31. Juli 1944 bei der Gesellschaft, der Städtischen Girokasse in Stuttgart, der Dresdner Bank, Filiale Stuttgart, oder orstand. bei einer Effektengirobank hinterlegt

* und sich in der Hauptversammlung über

ivil·

ugelassenen Rechtsan⸗

die erfolgte Hinterlegung ausweist. Im

aufgefordert, spätestens in dem auf den ist, werden diesenlgen, denen Erb. Beklagten zu 3. Und 3. zur mündlichen : .

ren den 9. Februar 1945, 19 Uhr, rechte an dem Nachlaß zustehen, hier⸗ Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2 Attiengesellichaften Falle der 6 bei me. 9. tor dem unterzeichneten Gericht, imnier mik aufgefordert, lhre Erbrechie bis . Zivilkammer des Landgerichts in ö tar oder Liner Wertpapiersammelstelle Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine zum 26. September 1944 bei dem un Magdeburg, und zwar die Klägerin 14219 Bekanntmachung. ' muß der Hinterlegungsschein spätestens seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ terzeichneten Gericht anzumelden, an⸗ zu 2. den Beklagten zu 2. auf den Die Aktien der Firma Leslauer am 31. Juli 1944 bei der Gesellschaft

kunde, vorzulegen, widrigenfalls die , nnn ärung der Urkunde erfolgen wird. Das Amtsgericht Jüterbog, den 23. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

dernfalls wird festgestellt werden, daß ein, anderer Erbe als das Deutsche Reich nicht vorhanden ist.

Danzig, den 17. Juni 1944. Abt. 15.

J. November 1944, 11 Uhr, und die , 3. den n , zu 3. auf den 10. August 1944, 19 Uhr, sämtlich mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗

)

Drahtwerke vormals C. Klauke A. G. (Wioclawska Fabryka Lin i Drutu Stalowego, dawSn. C. Klauke, Spolka Akeyjna) in Leslau mit dem Firmen⸗ sitz in Warschau, Senatorenstr. 10, wer⸗

eingereicht werden. Stuttgart, den 28. Juni 1944. Der Vorstand obengenannter Gesellschaften. Stickel.