1944 / 148 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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mittel Gmb. schließt von Fall zu Fall mit dem Bedarfs-

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 147 v om 3. Juli 1944. S. 2

( Die Produktionslenkungsstellen haben a) die als berechtigt festgestellten Anforderungen in der Spalte technische Vorprüfung auf Seite 2 des An⸗ forderungsscheines mit dem Vermerk „befürwortet“ nebst Tatum und Kurzzeichen der Produktions— lenkungsstelle zu versehen, b) die als nicht berechtigt festgestellten Anforde⸗ rungen mit dem Vermerk „abgelehnt“ nebst Datum und Kurzzeichen der Produktionslenkungsstelle in der Spalte technische Vorprüfung zu versehen und an den Bedarfsbetrieb zurückzusenden.

§5 4 Bedarfs⸗ und Erzeugungsplanung

() Die Maschinenstelle der Fertigungsmittelbewirtschaftung teilt den Hauptbedarfsträgern (Aemter des Reichsministeriums sür Rüstung und Kriegsproduktion, öffentliche Bedarfsträger usw.) im Rahmen des festgelegten Produktionsumfanges des Werkzeugmaschinenbaues Bestellhöchst mengen zu.

(I) Die Hauptbedarfsträger haben die von der Maschinen⸗ stelle zugeteilten Bestellhöchstmengen auf ihre Produktions— lenkungsstellen aufzuteilen.

(G3) Die Produktionslenkungsstellen können Anforderungs— scheine bis zur Höhe ihrer Bestellhöchstmenge zur Bestellung zulassen. Sie tragen in die Spalte „Vormerkung“ auf Seite 2 des Anforderungsscheines bei den zugelassenen An— forderungen „genehmigt“, bei den nicht zugelassenen Anforde— rungen „abgelehnt“ ein. Sie senden zwei Ausfertigungen der genehmigten und abgelehnten Anforderungsscheine an die „Auftragskartei“ der Fertigungsmittelbewirtschaftung ein.

(h Ferner haben die Produktionslenkungsstellen für jeden Monat auf Formblatt Ak, in zweifacher Ausfertigung an die Maschinenstelle über die Anforderungen zu berichtén, und zwar:

a) Eingang von den Bedarfsbetrieben, b) Befürwortung nach technischer Vorprüfung, e) Genehmigung gemäß Bestellhöchstmenge.

Eine dritte Ausfertigung ist dem zuständigen Hauptaus— schuß, Hauptring bzw. bei Anforderungen nach § 2, Abf. 2b) der zuständigen Rüstungsinspektion einzusenden.

(5) Die Auftragskartei erstellt für den Hauptausschuß Fertigungseinrichtungen aus den genehmigten Anforderungs— scheinen einen Gesamtbedarfsplan nach geforderten Einfaͤtz— terminen. .

(6) Der Hauptausschuß Fertigungseinrichtungen stimmt nach dem Gesamtbedarfsplan im Einvernehmen mit der Fertigungsmittelbewirtschaftung die Produktionspläne der Werkzeugmaschinenhersteller ab.

(I) Die Auftragskartei läßt die durch die Produktions— lenkungsstellen genehmigten Anforderungsscheine im Rahmen der vom Hauptausschuß Fertigungseinrichtungen festgelegten Produktion spläne zu. Sie ändert erforderlichenfalls den An— forderungsschein auf einen anderen als den ursprünglich vor— gesehenen Hersteller ab.

8 5 Beschaffung

() Die Auftragskartei verteilt die gemäß 8 4, Abs. zuge⸗ lassenen und die gemäß 8 4, Abs. 3 abgelehnten Anforderungs⸗ scheine (Klassen A, B Und C) je in einer Ausfertigung an die Hersteller. .

(2) Der Hersteller sendet bei zugelassenen Anforderungs⸗

scheinen Terminbestätigung (Formblatt 7) für sämtliche Maschinenklassen (A, B und O) in einer Ausfertigung an die Auftragskartei und in einer Ausfertigung an den vorge⸗ merkten Empfänger. Bei zentraler Bestellung sendet er eine weitere Ausfertigung an den Sammelauftraggeber (s. Abs. 3). Tie abgelehnten Anforderungsscheine sind an den Bedarfs⸗ betrieb zurüchugeben. 26) Die Maschinen der Klasse A werden in dem vom Rüstungslieferungsamt bestimmten Umfang auf Weisung der Maschinenstelle entweder durch die Betriebs mittel⸗GmbH. oder durch beauftragte Unternehmungen des Fachhandels bei der Werkzeugmaschinenindustrie zentral in Auftrag gegeben.

Ferner können Maschinen der Klasse A von Hersteller nach einer vom Hauptausschuß Fertigungseinrichtungen gegebenen Produktionsanweisung ohne Vorliegen eines Auf⸗ trags zur Fertigung aufgelegt werden.

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Ter zugelassene Anforderungsschein für Maschinen der Klasse A berechtigt den Bedarfsbetrieb nicht zum Abschluß i, Kaufvertrages, wenn zentrale Beschaffung oder Pro⸗ ukttionsanweisung ohne Auftra orli .. Abs. 2 . sung oh ftrag vorliegt (. S 6, Abf

( Der zugelassene Anforderungsschein für Maschinen der Klassen B und 9e berechtigt den Bedarfsbetrieb zum unmittel— baren Kaufabschluß mit dem Hersteller, sofern nicht in besonderen Fällen seitens des Rüstungslieferungsamtes anders verfügt wird. .

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(65) Das Rüstungslieferungsamt (Maschinenstelle) kann im Bedarfsfall Werkzeugmaschinen durch die Betriebsmittel— Gmb, an die Bedarfsbetriebe vermieten. Die Betriebs—

betrieb einen Mietvertrag ab und erläßt Bestimmungen üb

die pflegliche und sachgemäße B . . J.

af. sachgemäße Behandlung der vermieteten 56

Zuteilung und Kontingentierung

(I) Der Hersteller sendet für jede Maschine der Klasse A zu einem für die einzelnen Maschinenarten vom

. Fertigungseinrichtungen festzulegenden Zeit— pun vor Auslieferung einen Z3uteilungsschein

Formblatt 2) nach Ausfüllung der Seite über die Auf⸗ tragskartei an die Mehren ee ein. V (2). Die Maschinenstelle verteilt die 3 uteilungs⸗ scheine der K lasse A nach einem vom Reichs minister für Rüstung und Kriegsproduktion angeordneten Schlüssel an die zuständigen Hauptbedarfsträger. Die Hauptbedarfsträger verteilen die Maschinen entsprechend den Erfordernissen auf . ,, , , Diese verteilen ihrerseits die Maschinen nach den ü ichts e auf die Henn rfebe rs r w (8) Die Zuteilungsscheine der M aschinen der Klassen B und C sind vom Hersteller zehn Wochen vor Auslieferung der Maschine an die Auftragskartei einzusenden die sie an die zuständigen Produktionslenkungsstellen verteilt Diese prüfen, ob der vorgemerkte Empfänger auf Grund der augenblicklichen Programmlage noch zum Bezug der Maschine

(4 Die Produktionslenkungsstellen versehen die Zuteilungs⸗ scheine der Klassen A, B und 6 gemäß Abs. 2 und 3 gegebenen⸗ falls mit ihrem Genehmigungsvermerk in der dafür vor⸗ gesehenen Spalte auf Seite 2.

(5) Ergibt die Prüfung der Produktionslenkungsstelle, daß der vorgemerkte Empfänger nicht mehr zum Bezug der Maschine berechtigt ist, so kann die Produktionslenkungsstelle die Maschine einem anderen Bedarfsbetrieb zuteilen, indem sie dieen in Spalte 2 auf Seite 3 des Zuteilungsscheines vermerkt und ihren Genehmigungsvermerk in der zugehörigen Spalte einträgt.

(6) Ergibt die Pvüfung der Produktionslenkungsstelle, daß in ihrem Bereich für eine Maschine zum Zeitpunkt der Aus— lieferung kein vertretbarer Bedarf mehr besteht, so ist der Zuteilungsschein an die Maschinenstelle zwecks anderweitiger Zuteilung einzusenden.

(I) Die Produktionslenkungsstellen übersenden den geneh— migten Zuteilungsschein zusammen mit dem nach § 6, Abs. 2 der Anordnung über Planung, Beschaffung und Bewirt— schaftung der Fertigungs mittel vom 16. Juni 1944 erforder⸗ lichen Eisenbezugsrecht (Eisenschein oder Eisenübertragungs— scheinz an den Bedarfsbetrieb.

Die Eisenscheine oder Eisenübertragungsscheine müssen gemäß Anordnung EI 9 der Reichsstelle Eisen und Metalle mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ gekennzeichnet sein. Sie sind auf den Hersteller auszustellen.

(8) Der Betriebsführer des Bedarfsbetriebes hat die Er— klärung auf. Seite 2 des Zuteilungsscheines für alle Maschinen— klassen (à, B und C) zu unterzeichnen.

( Der Bedarfsbetrieb hat den Zuteilungsschein zusammen mit dem Eisenbezugsrecht an den Hersteller einzusenden.

Ohne vorherige Uebertragung der Eisenbezugsrechte dürfen die Hersteller Werkzeugmaschinen nicht ausliefern

(10) Werkzeugmaschinen, die mangels Uebertragung von Eisenbezugsrechten nicht ausgeliefert werden dürfen, melden die Hersteller der Maschinenstelle.

(4h. Der Bedarfsbetrieb hat, sofern er für die betreffende Maschine noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat (s. § 5, Abs. 3 und 4 und soweit nicht Vermietung vorgesehen' ist, entweder mit dem Hersteller oder mit dem ihm von diesem benannten Sammelauftraggeber (Betriebsmittel-GmbH. oder Fachhandelsunternehmen) den Kaufvertrag abzuschließen und . Lieferumfang (Sonderzubehör, Werkzeuge usw) zu ären.

(127 Bei Sondermaschinen (Klasse C) sind von den Werk— zeugmaschinenherstellern auf Anforderung des Bedarfs— betriebes die für die ersten drei Monate benötigten Sonder— werkzeuge mitzuliefern.

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4 Wird eine Maschine durch inzwischen eingetretene Rüstungsprogrammänderungen, durch gänzlichen Fortfall des geplanten Frogramms oder durch inzwischen erfolgte Be⸗ ö nicht mehr benötigt, so ist der Bedarfs— etrieb verpflichtet, den Zuteilungsschein der Maschinenstelle zur anderweitigen Verwendung einzusenden.

(14). Zur Deckung unvorhergesehenen Stoßbedarfs behält die Maschinenstelle des Rüstungslieferungsamtes aus der Er— zeugung der Werkzeugmaschinenindustrie eine nach Maschinen⸗ arten unterschiedliche Dispositlonsreserve zurück.

57 Versand

Bei Versand der Maschine sendet der Hersteller Versand— anzeige (Formblatt V) in zweifacher Ausfertigung an die Auftragskartei, die nach Herausnahme des Anforderungs⸗ scheines aus der Kartei eine Ausfertigung an die zuständige Produktionslenkungsstelle weiterleitet.

ö Einsatznachprüfung

Die Auftragskartei sendet die zweite Ausfertigung der Versandanzeige an das für den Bedarfsbetrieb zustandige Rüstungskommando, dem hierdurch ein Mittel an Hand gegeben ist, bei der Maschinenhauptkommission eine Nach⸗ zrüfung des rechtzeitigen Einsatzes der ausgelieferten Maschinen zu veranlassen. Wird festgestellt, daß die Maschine in einer je nach Art der Fertigung vertretbaren Zeit nicht zum Einsatz gelangt, so verfällt die Maschine dem Maschinen⸗ ausgleich und ist der Maschinenstelle des Rüstungslieferungs⸗ amtes vom Rüstungskommando zwecks weiterer Verfügung zu melden.

5 9 Ausnahmen Das Rüstungslieferungsamt, Fertigungsmittelbewirt— schaftung, kann in besonderen Fällen , von den

Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.

5810 Schlußbestimmungen

(4) Diese Durchführungsanordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft. (2) Soweit durch diese Anordnung die Anordnung 143 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als gleich stelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Maschinen⸗ bauerzeugnisse vom 22. Dezember 1942 berührt wird, werden entsprechende Ergänzungsbestimmungen erlassen.

.

Regelung werden für die beteiligten Stellen besondere Ver— fügungen durch das Rüstungslieferungsamt erlassen. 1 * . s Berlin „den 28. Juni 1944. Der Reichsminister für Rüstung u. Kriegsproduktion. J. B.:; Walther Schieber. ö Anmerkung; Die in der Anordnung genannten Formblätter können bei Firma A. Seydel & Cie, Berlin Smw t, Obentraut— straße 60, bezogen werden.

Anordnung 3 er ö der Anordnung L43 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Härteprüfmaschinen und -geräte

Vom 29. Juni 1944

. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 19542 (RGBl. 1 S. 685) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion angeordnet: .

1. An Stelle der in 8 4 meiner Anordnung 43 be— zeichneten Bedarfsprüfungsstellen treten ab 1. Juli 1944 für Härteprüfmaschinen und -geräte die bei den Sonderausschüssen und Sonderxringen eingefetzten Lehrenbewirtschafter, die die Bedarfsprüfung nach Weisungen der Lehren⸗ und Werkzeug- stelle des Rüstungslieferungsamtes des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion durchführen. ö

Die Lehrenbewirtschafter reichen die von ihnen geprüften Maschinenauftragszulassungsscheine für Härteprüfmaschinen und -geräte“ an die Lehren- und Werkzeugstelle, die den

Bedarf. anerkennt und die Genehmigung des Auftrags— 3 bei der Bewirtschaftungsstelle Prüfmaschinen erwirkt.

8 2. Vor dem 1. Juli 1944 erteilte Aufträge können von den Herstellern noch erledigt werden, wenn der Bedarfsfall bereits von den Lehrenbewirtschaftern geprüft und von der Lehren⸗ und Werkzeugstelle anerkannt ift.

83. Zuwiderhandlungen gegen diese nach den sz 10, 12—15 der Verordnung über den Waren— derkehr und den Strafporschriften der' Verordnung über Strafen und Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Be— wirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs⸗ regelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. No⸗ vember 1941 (RGGBl. 1 S. 734) bestraft. ̃

X4. Diese Anordnung tritt am 1j. Juli 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, ferner mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok. .

Berlin, den 29. Juni 1944. .

. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.

Anordnung werden

Besehluß

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 265. Mai 1933 Rö]. S. 273 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein iehung volls⸗- und staatsseindlichen Vermögens vom 14. 3 1935 .* GBl. 18 6 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver—⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1951 RGGBl. 1 8. 303 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Jüdin Karoline Sara Kirchhau sen, geb. Kaufmann, geb, 19. 4. 1863 in Affaltrach, zuletzt wohnhaft in Tarmstadt, Eschollbrückerstr. 112, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 28. Juni 194.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

(Unterschrift.)

Bekanntmachung

Die am 29. Juni 1944 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält;

ö e Verordnung , Durchführung der Gewinnabführungs— zerordnung für das Kalenderjahr 1943 (Erste GAD V. 1983). Vom 21. Juni 1944. , ) Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die bücher— liche Anmerkung der Rangordnung. Vom 25. Juni 1944. Umfang: Bogen, Verkaufspreis; 9, 15 Ref. Postbeförderungs— gebühren; G05 He für ein Stück bei Voreinsendung auf unfer Postscheckkonto: Berlin 96 2060.

Berlin O2, den 30. Juni 1944.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

VMichtamtliches

Deutsches Reich

Nr. 10 des Reichsministerialblatts vom 23. Juni 1944 ist so— eben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2, Breite Straße 37, zu beziehen. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequatur— erteilungen. 2. Steuer- und Zollwesen: Verordnung uͤber ver— einfgchte Erhehung von Verhrauchssteuern. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung. 3. Wehrmachtsange⸗

(3) Für den Uebergang vom bisherigen Bewirtschaftungs⸗ verfahren zu der mit der vorliegenden Anordnung getroffenen

legenheiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Pottenstein (Ofr.). ö

Wir rech ar is ter

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Wirtschaft des Auslandes

Alliierte Inflationsängste

In Brettan Woodz ist die schon seit einiger Zeit angekündigte alliierte Finanz und Währungskonferenz eröffnet worden. Als die dringendsten Aufgaben dieser Konferenz wird die Notwendig. leit bezeichnet, zu einer Regelung der Währungskurse zu ge langen und dafür einen mit entsprechenden Machtbefugnissen aus gestatteten interngtionalen Ausschuß zu schaffen, da es notwendig

berechtigt ist.

ei, auf diese Weise einer sich aus dem gegenwärtigen Kriege viel leicht ergebenden internationalen Inflation vorzubeugen.

Die damit angedeuteten Inflationsbefürchtungen der Anglo— Amerikaner für die Nachkriegszeit sind nicht unbegründet, nach— dem sich schon heute in England, ebenso wie in den Vereinigten Staaten und vor allem aber im Britischen Empire, im Nahen Osten und in so gut wie allen ko Gruppe der „Vereinigten

Nationen! gehörenden Ländern starke Inflationserscheinungen zeigen. In einem zu begründenden internationalen Ausschuß vürden notwendigerweise nach den zur Debatte stehenden

imerikanischen und englischen Währungsplänen die Amerikaner und Engländer die absolute Stimmenmehrheit besitzen, und es ist, deshalb auch leicht vorstellbar, auf welche Weise später die Währungskurse der einzelnen Länder festgesetzt und kontrolliert

1 k . . ö . . ; 5 . ö 3 ö.

88. r

Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 147 vom 3. Juli 1844. g. 3

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würden, nachdem die Anglo⸗Amerikaner schon bisher bei der Festsetzung der Währungskurse der italienischen nach ihren Besetzungen

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ranzöfischen Gebiets unverhüllt gezeigt haben, daß sie Währungs— kurse nur so festsetzen, daß für die betreffenden Gebiete eine ge⸗ —,

teiligung, für die Anglo⸗Amerikaner und gegen Vorteile erwachsen.

Es ist im übrigen bezeichnend, daß zu dieser internationalen

Finanz und Währungskonferenz die

aupt nicht eingeladen worden sind, so daß die Konferenz sich unverhüllt als eine einseitige und wahrhaft undemokratische Ein⸗

richtung zur Durchsetzung und amerikanischen Wirtschaftsimperialismus

erweist.

Der hemmungslose Wirtschaftsimperialismus der USA

„Aftenposten“ zu den Raubplänen der USA. gegenüber der Schiffahrt der kleinen Rationen

Oslo, 2. Juli. Voller Empörung werden die Raubpläne der

USA. gegen die norwegische Schiffahrt zur Kenntnis genommen. Eingeständnis des ; Institutes der USA.-Handelsmarxine und Ratgebers Roosevelts, ranz Taylor, der sich darüber beklagt, daß Norwegen im Ver⸗

„Aftenpoften“ zitiert daͤs

ö. zu seiner Einwohnerzahl eine zu große Handelsflotte habe. In diesen Ausführungeen werde das Streben der US. deutlich, die alleinige Vormacht in der Handelsschiffahrt zu er⸗ ringen und insbesondere die kleinen Nationen auch in dieser Be⸗ ziehung an die Wand zu drücken. Bereits gegen Ende dieses

ahres wolle man in USA. 50 9) tonnage werden.

Hier mache sich ein . um die ganze

ahrt zu bringen. Die USA. fürchten nämlich, so betont „Aften⸗ often“ weiter, den freien Wettbewerb, den sie mit politischen . unter allen Umständen auszuschalten wünschten. Wie die Taylor zeigen, hyänen der Wallstreet bereits. über fertig ausgearbeitete

Ausführungen des Herrn

für ihre Piratenzüge.

7, 26

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Lonbon, 1. Juli. (D. N. B.)

; . ö. . 6 ; ; . Stockholm 16,86 16,95, Lissabon 99, 80 - 100,20, Rio de Janeiro Zürich, 1. Juli. (D. N. B.) . 1140 Uhr], Faris 7,25 Lira und des 83,565 / G London⸗Clearing 17,304, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand . . e, * 39 75 2392, Berli 72.55 italienischen und Amsterdam, 1. Juli. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit. 22,657 B., Madrid 50, 75 B., Holland 229 , Bern 172,56, Amtlich. Berlin ——, London —, New York —, Paris Lissabon 17,35, Stockholm 102,657, Oslo 98, 62, Lopenhagen ĩ . ) ) z z * 2 5 48 z 56 50 2 !. , Brüssel 30, = 30,17, Schweiz 43,63 = 43,71, Helsinti 90, 37, , , . 3 3 rn, . 3 . * * f 4 1 g , 25 5 9 6 z 3 H 5 H 8 75 zreß⸗ ige Abwer ni eheur . e Be Clearing) —, Madrid —, Oslo 8,765, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,377 B., Helsinki 8,75, waltige Abwertung und damit ungeheure wirtschgftliche Bengch Italien 9 93 T q ö ö ö geln gen benen Wahrung da. Kopenhagen , Stockholm 44, si = 44,90, Prag burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22 so B. 95 üb Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: ar ; ; 26 ö. neutralen Länder über In Berlin sestgestellte Notierungen für telegraphische , cet, ö ngland, Aeg S ikan K -. 89 6 Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten fe nine d , sel, J . 363 . 5 Australien, Neuseeland ...... ...... ö . 7,912 3902 Untermauerung des . anglo⸗ Telegraphische Auszahlung Britisch⸗ Indien . ...... ...... 74,15 N in der Nachkriegszeit ,, K 2, ons ne 3. Juli 30. Juni Vereinigte Staaten von Amerika.... ...... . . Geld Brief Geld Brief Brasilien ...... ...... ..... 13 132 Aegypten (Alexandrien und a mn Ausländische Geldsorten unde Ban noten Kairo) ...... 44 ghpt. Pfun . 3 . . Afghanistan (Kabuh ..... ... 199 Afghani 18,9 18,83 185,9 16,83 3. JZul⸗ 39. Juni Albanien (Tirana) ...... ... 100 Franken 30,92 31,98 80,92 1,95 geid Brief Geld' Brief Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. Pes. O,688 0,692 O0, 5s. 0,592 . k Australien (Sidney) ..... ... 1 austr. Pfund Soꝛereigns . ———— Notiz 20, 80 6 36 83 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 39,96 40,94 D- Trance Stüde ö ür ĩ 11, ., 3 J. 3 Brasilien (Rio de fern, g ö 1 Cruzeiro n, . . ö pt . 1 . . ö Br rr sc. Vombay⸗ * . he 2 . ag . . 351 . 353 * . Präsidenten des , , ö 100 Rupien Ameritanische: 1000-5 Dollar 1 Dolla: . Bulgarien (Sofia) .... ..... 1090 Lewa .. 9, 047 3,0953 3,047 5, 0655 ö 2 und 1 Dollar 1 Dollar ; J . ö Dänemark (Kopenhagen) r... 100 Kronen 52, 15 52, 25 52,15 52,25 Argentinische ...... 1Fap. Pes. 3 3, 98* 9465 England (London) ...... 1 engl. Pfund Australische ...... 60 1 gu, Pfd. . 3e . ö Finnland (Helsinki) .. ..... 100 Finnmark 5,06 5,07 5,906 5,07 , . 6 , , . . 1499 . . ̃ kreich (Paris) .... ...... 100 Frs. . . . Brasilianischs .... *. zei to 98.0 m . 900 rn n z ö 100 . rachmen 1,368 1,8672 1,668 1,672 Britisch⸗Indische . 100 Rupien 22, 95 23,05 22 95 23,05 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ Bulgariche: 5600 Lewa und . . ö dam) . 100 Gulden 132,79 132,70 182,709 182,70 x , 4 . . 3,07 3, o 8,07 3, eheran) .... 100 Rialis 14,59 14,831 14,59 14,61 änische: große.. ...... Kronen . w rei . Ii nn ef i w 100 isl. Kr 35 42 358,50 35 42 58,590 10 Kr. und darunter ...... 100 Kronen 52,10 52, 30 52,10 52, 30 * 0 sz der Welttonngge erreichen: Italien Mont lund Mailand;. 160 Lire g, sü5 160,1 9,535 o, ot. Englische: 10 F und darunter. 1 engl. Pfd. , Rechne man Kanada mit, so dürften es rund 60 3. der Welt⸗ Ian i (Tokio und Kobe) .. 100 . n 5, 5h 55,711 58,591 58,71 ö . . i mnart ,, K da (Montreal) ... ..... 1 fkanad. Dollar Französische ..... 544. Frs. kö. 655 4,2 365.9 ; . 2 336; 2 eren in , . 100 Kuna 4,995 5,005 4, 995 5,905 Holländische=—== . . 109 Gulden 133,9 163,9 133,9 1 hemmungsloser Ristschafts imp tialis nutz Neusee land (Wellington) ... 1 neuseel. Pfd. 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Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 -= 4,47, Schweiz 17,30 —- 17,40,

*

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zuftellungen, 8. Berluft⸗ und Funbdsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengeseüschaften, 10. Gesellschaften m. S. H. 13. 8. Rommanbitgesellschaften auf Aktien, 11. GSenofsenschaften, 14. 8. Deutsche Kolonialgesellschaften. 12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 15.

Unfall⸗ und Snvalidenversichernungen, Deutsche Reichsbank und Bankausweife, Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote,

1. Inlemihungs - Mn 6tussuchen

Aufhebung des Steuersteckbriefs und der Vermögensbeschlagnahme. Der gegen die Gräfin Elisabeth

von Westerholt geb. de Renesse, geb. am T. 19. 1884 in Voordt b. Looz, Provinz Limbourg, Belgien, erlassene Reichs⸗ fluchtsteuerbescheid vom 21. 7. 1942 ist durch den Reichsfinanzhof aufgehoben worden. Der Steuersteckbrief und die Vermögensbeschlagnahme vom gleichen Tage werden hiermit ebenfalls auf—

gehoben. Bitburg, den 10. Juni 1944. 4271

Finanzamt Bitburg. Bering, Steueramtmann.

3. Aufgebote

4055 Aufgebot.

27 F 1744. 1, Frau Kornelie Lück geb. Zimmer in Litzmaunstadt König⸗ Heinrich⸗Str. 100, 2. Frau Theophile Schröder geh. zimmer in Breslau, Oypitzstr. 46, 3. Willy Zimmer in Chem nitz, Haydnstr. 24 a, vertreten durch Frau Lück, haben das Aufgebot folgen der vom Juden Frydlender, zuletzt wohnhaft in Litzmannstadt, Alexander⸗

hofstr. 111, ausgestellter, auf ihn selbst zugunsten des Erblassers der Antrag— stelser, des Wilhelm Zimmer, zuletzt in Petrikau (Generalgouvernement), Kra⸗ kauer Str. 36, gezogener Wechsel: 50 000 Zloty, fällig und zahlbar in Litzmann⸗ fkadt am 25. 6. 1936, 5000 Zl., fällig und zahlbar in Litzmannstadt, am 25. 8. 1930, 5000 l., fällig und zahlbar in Litzmannstadt am 25. 10. 1650, bean— tragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 5. Februar 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hindenhurgplatz 5, Saal 11, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an— zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden wird. Litzmannstadt, den 7. Juni 1944. Das Amtsgericht.

Hdf. 2110/35. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Hermsdorf Blatt 2110 Abteilung III Nr. 2 einge⸗ tragene Hypothek von 900 Rat ist ge⸗ mäß 5.9 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz kraftlos geworden.

Berlin, den 28. Juni 1944.

(4194 Amtsgericht Wedding. n bie um mmm mm mmm un

gesenlsihe Jistelßugen

4286 Oeffentliche Zustellung.

2. R. 43j44. Der Landwirtsgehilfe Josef Erl in Chocznia bei Wadowitz tr. 520, Prozeßbevoll mächtigter: Rechts⸗ anwalt Zielecki in Bielitz, klagt gegen dessen Ehefrau Sophie Erl geb. Sau⸗ ink, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Corowia Nr. 228 bei Wisch⸗ niowski wohnhaft, Kreis Czernowitz, Bukowina (Rumänien), auf Eheschei⸗ dung aus 5 40 Ehegesetz und Schuldig⸗ erklärung der Beklagten gemäß 8 60

Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bielitz, O. S., Zim⸗ mer 35, auf den 31. August 1944, gz Uhr, mit der Aufforderung ge⸗ laden, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Bielitz, den 29. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

4287 Oeffentliche Zustellung.

4 R I37II44. Der Gefreite Peter Hendle in Köthen, Springstr. 38. z. Zt. Feldpostnummer 10536 C, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mat⸗ thias in Köthen, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Margarete Hendle geb. Nowak, unbekannten Aufenthalts, früher in Köthen, Parsevalstr. 25, auf Eheschei⸗ dung aus 5 49 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten ge— mäß 8 60 des Ehegesetzes. Die Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 1V. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Dessaun auf den 25. August 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Dessau, den 30. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. R. 79/44. Die Umsiedlerin Katha⸗ rina Dück geborene Klein in Wadowitz, O. S., Umsiedlerlager 65, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Prohaska in Bielitz⸗Ost, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Cornelius Dück, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Rosen⸗ bach (Ukraine), auf Ehescheidung aus sz 55 Chegefetz und 83 der 4. Durch⸗ ührungsverordnung zum, Ehegesetz. Der Beklagte wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Bielitz, O. S., Zimmer 35, auf den 17. August 191, 9! Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.

Bielitz, den 20. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 4106 Aufgebot.

z F 143. Die Ehefrau Lydia Baer geb. Schlak in Posen, Grätzer Straße Nr. 4 W, hat beantragt, ihren Ehe⸗ mann, den verschollenen Robert Baer, geb. am 2. Juni 1904 in Piaski, Kreis Gostyn, kaufmännischer Korrespondent, zuletzt wohnhaft in Krenau, Bahnhofs⸗ straße 4, für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermin am 20. Sep⸗ tember 19144, 106 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Ausgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Krenau, den 21. Juni 1944.

4105

.

.

Rechtsstreits

5. Berluft⸗ n. Funmbsachen

4291 Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 17897 über 5000 Ra, ausgestellt von der VoHRK Lebensversicherungsanstalt ost⸗ deutscher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin auf den Namen Kurt Seifert, Klemzig, wird hiermit aufgeboten. Er wird kraftlos, falls er bei der Vo HK nicht innerhalb zweier Monate vor— gelegt ist.

Berlin, den 30. Juni 1944.

VO Hk Lebensversicherungsanstalt ostdeutscher Sandwerkskammern V. a. G. zu Berlin.

J. Attien / gesellschaften

4293)

Wohnungsgesellschaft des Bayerisch⸗ Württembergischen Handwerks A. G., München 9. Grünwalder Str. 239 (Postschließfach).

Die Aktionäre werden hiermit zu der am 18. Juli 1941 um 11 Uhr in Mün—⸗ chen im Sitzungssaal des Bauzunft— hauses, Oberer Anger 441V, stattfin⸗ denden ao. Hauptversammlung einge⸗

laden.

Wir weisen darauf hin, daß die⸗ jenigen Aktionäre, die nicht selber an der Hauptversammlung teilzunehmen beabsichtigen, einen Dritten bevollmäch⸗ tigen können, in ihrem Namen an der Hauptversammlung teilzunehmen. Dazu ist die Erteilung einer Vollmacht in schriftlicher Form erforderlich. Dieses Schriftstück muß in der Hauptversamm⸗ lung vorgelegt werden.

Wir bitten evtl. Anträge, die be⸗ gründet sein müssen, bis spätestens 7. Juli 1944 bei uns einzureichen.

München 9, den 27. Juni 1944.

Wohnungsgesellschaft des Bayerisch⸗

Württembergischen Handwerks A. G.

Der Vorstand. Mens.

Ferdinands⸗Nordhahn.

4294 Kundmachung.

der Rechnungsabschluß für

nicht

tarischen Organen werden.

der au den 1 J. la winnanteilscheine von Aktien,

Mit Rücksicht auf die erst vor kurzer Zeit veröffentlichten bzw. noch zu er⸗ wartenden Durchführungsverordnungen zu der neuen Steuergesetzgebung, kann das Ge⸗ schäftsjahr 1943 in der satzungsmäßigen Frist bis zum 30. 6. 1944 von den statu⸗ genehmigt

Demzufolge muß auch die Einlösung 1944 lautenden Ge⸗ Genuß⸗

4295 Aufruf zur Anmeldung von Aktien

der Firma A. Rapaport & Söhne

Aktiengesellschaft, Bielitz, O. S.

Auf Grund von § 31 der Verord— nung über die Abwicklung der Forde— rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941 (RGBl.! S. 516) und der dazu ergangenen 5. An⸗ ordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwick⸗ lungsverordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1058/42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der Firma!

A. Rapaport & Söhne Aktiengesell⸗ schaft, Bielitz, O. S., aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten Abwickler binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinignng iner als zuverlässig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkun⸗ den genau zu bezeichnen sind (Nenn⸗ betrag, Stücknummer).

Erfolgen die Anmeldung Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der An—⸗ meldung der Aktien oder der Ein⸗ reichung der Urkunden (Hinterlegungs— bescheinigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 190 (RGBl. 1 .S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder

b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht

nach dem 1. September 1939 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts⸗ vorgänger nicht zu den Personen ehört, deren Vermögen der Be⸗ , nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied⸗ schaftsrecht am 1. September 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie folgt

zu führen: 1. für deutsche Staats- und Volks⸗

zugehörige:

und die

scheinen und Rentenscheinen auf einen späteren, der betreffenden Generalver⸗ sammlung nachfolgenden Termin ver⸗ legt werden.

Die Verschiebung der sammlung und der Fälligkeit der Ge⸗ winnanteilscheine wurde dem Mini⸗ sterium für Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnis gebracht.

Mähr. Ostrau, den 28. Juni 1944.

Ehegesetz, Die Beklagte wird hiermit zur mündlichen. Verhandlung des

Das Amtsgericht.

Die Generaldirektion.

Generalver⸗

durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid ! oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche

Volksliste erfolgt ist) oder Ein— bürgerungsurkunde, 2. für kanfsch Volkstumszugehörige

durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis- oder Stadthaupt— manns, . 3. für Protektoratsangehörige: ö. durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats, ö 4. für ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung). Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Versonen

RB

gehörte, deren Vermögen der Beschle nahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgeben beeinflußt war (vgl. 8 10 Pol. Verm VO. ). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständiger Genossenschastsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939

4 192

(sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schlußscheine, Depotauszüge, Anliefe— rungsquittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in- oder aus⸗ ländischen Bank

Kattowitz, Schenkendorfstr. 14, den den 3. Juli 1944.

Johannes Borowka, Abwickler des Restvermögens der Firma A. Rapaport K Söhne A. G., Bielitz, O. S.

0. Gesellschafsten m. b. H. 3731

Die Lagerhaus⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Magdeburg, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Magdeburg, Wasserkunststr. 100, den 20. Juni 1944. Lagerhaus⸗Gesellschaft m. b. H.

Die Liquidatoren:

Biedermann. Balzer.

hꝛAuiouθuBruteM———

15. Verschiedene .

Bekanntmachungen

4296 Reichsverband zur Unterstützung Deutscher Veteranen e. V.

Einladung zum Verbandstag auf Mittwoch, den 17. Juli 1944, nach⸗ mittags 5 Uhr, Berlin-Steglitz, Schloß⸗ straße 501.

Die Tagesordnung wird am handstage bekanntgegeben.

Teltow⸗Seehof, Kantstr. 34, den 1. Juli 1944. Der Präsident:

H. von Felgenhauer,

Nax Ver⸗

im Generalgouvernement:

Generalmajor a. D.