1944 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4. Genossenichasts⸗ register

KHüstrin.

Bekanntmachung. In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 97 eine Genossen⸗ schaft unter der Firma „Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe) des Kreises Königsberg, Neum., in Küstrin, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Küstrin eingetragen worden. Die Satzung ist am 24. Januar 1914 festgestellt worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be— triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteilig⸗ ten Betrieben, die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe.

Küstrin, den 22. Juni 1944. Das Amtsgericht.

41340

Landl erg, Warthe. 1341

Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.-R. 97 Zettritzer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zettritz: Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 18. Mai 1944 ist die Firma unter Aenderung des § 1 des Statuts geändert in: Raiffeisenkasse Zettritz, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Sitz bleibt Zettritz.

Landsberg (Warthe), 24. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Mährisch Schänhberꝶ. 13451

5 Gn. -R. 38. Im Genossenschafts— register wurde bei der Genossenschafts— sirma Spar⸗ und Darlehenskasse für Reitendorf, Weikersdorf und etersdorf in Reitendorf, registrierte Genossen— schaft mit unbeschränkter Haftung, ein— getragen: =

Gemäß 1 der geänderten Satzung lautet die Genossenschaftsfirma nun“ mehr: „Raiffeisenkasse Reitendorf, ein— getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung.“

Der Sitz ist Reitendorf, Kreis Mähr. Schönberg.

Mähr. Schönberg, den 22. Juni 1944.

Amtsgericht.

Mährisch Schäönhberz. 1316 5 Gn.⸗R. 640. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma Spar⸗ und Darlehenskassen⸗-Ver⸗ ein für Michelsdorf und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, eingetragen:

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses vom II. Juni (1944 lautet die Ge⸗ nossenschaftsfirma nunmehr: „Raiff⸗ eisenkasse Michelsdorf, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung.

Der Sitz ist Michelsdorf, Kreis Landskron.

Der Haftungsbetrag für alle Ver— bindlichkeiten der Genossenschaft wird außer mit dem Geschäftsanteil noch mit einem Betrag in der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles festgesetzt.

Der Geschäftsanteil beträgt 50 R. A. Die Erwerbung mehrerer Geschäftsan— teile durch einen Genossenschaftler ist zulässig.

Die übrigen Aenderungen der Satzungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Eingetragen wird ferner das neu⸗— gewählte Vorstandsmitglied Herr Josef Janda, Zahlmeister in Michelsdorf Nr. 50

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Das Amtsgericht. Mührisch Schäönher'r. 1347 5 Gn.⸗R. 172. Jin Genossenschafts register wurde bei der Genossenschafts— firma. Spar⸗ und Darlehensk nn: für Müglitz und , ,, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschrärkter Haftung in Müglitz, eingetragen:

Die Genossenschaftsfirma lautet nun— mehr: Raiffeisenkasse Müglitz, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränkter ann, Sitz: Müglitz, Kreis Hohen⸗

adt.

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Amtsgericht.

Mährisch Sc;udsnhberg. 4318

5 Gn.⸗R. 50. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma „Rübenverwertungs⸗Genossen⸗ schaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“, Sitz: Mähr. Neustadt, Geschäfts nummer 5 Gn. R. 50, eingetragen:

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses vom 21. Mai 1944 wurde §5 A der Satzungen der Genossenschaft dahin ab⸗ geändert, daß der Geschäftsanteil für sedes Mitglied 110 'M beträgt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für je 50 d Lieferrechtrübe einen Anteil zu zeichnen. Bruchteile unter 25 qu. bleiben un— berücksichtigt, jedoch muß jedes Mitglied mindestens einen Anteil zeichnen.

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Amtsgericht.

Mährisch Schäönhberxꝶ. 4349 5 Gn. ⸗R. 279. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma Spar⸗ und Darlehenskasse für Nieder⸗Johnsdorf und Umgebung, re⸗ istrierte Genossenschaft mit unbe⸗ khn Haftung, eingetragen:

Schlawe,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 149 vom 5. Juli 1944. S. 4

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses der Genossenschaft vom 11. Juni 1944 lautet die Genossenschaftsfirma nun— mehr: Raiffeisenkasse in Nieder⸗Johns⸗2 dorf, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Der Geschäftsanteil an der Genossen— schaft beträgt 50 Hi.MAM. Die Haftsumme wurde außer mit dem Geschäftsanteil noch mit einem Betrage in der fünf⸗ fachen Höhe des Geschäftsanteils fest⸗ gesetzt.

Mähr. Schönberg, den 27. Juni 1944.

Das Amtsgericht. Mayen. 4350

Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen, daß der Spar⸗ u. Kreditverein, e. G. m. u. H. in Bell, seinen Namen geändert hat in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Bell über Mayen.

Mayen, den 29. Juni 1944. Amtsgericht. Ohergllogan. 41351

In unser Genossenschaftsregister Nr. 11 ist heute hinsichtlich der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Walzen, Kreis Neustadt, O. S., eingetragen worden: .

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. Juni 1944 führt die Ge⸗ nossenschaft jetzt die Firmenbezeichnung Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflich in Walzen, Kreis Neustadt, O. S. 5 Gn.⸗R. 11 a.

Amtsgericht Oberglogau, 12. Juni 1944. HR egennwalde. 143521

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 12 Molkereigenossenschaft Klein⸗ Raddow, e. G. m. b. H., heute einge—⸗ tragen worden, daß die Firma der Ge— nossenschaft gsmäß § 1 des durch Ge⸗ neralversammlungsbeschluß vom 30. Mai 1944 anderweit gefaßten Statuts abge⸗ ändert ist in Raiffeisen⸗Molkerei Klein⸗ Raddow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Regenwalde, 21. 6. 1914.

1353 HK ei chelsheim, dGdenwald.

In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei den nachstehend ge⸗ nannten Genossenschaften eingetragen, daß die Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Winterkasten als übertragende Genossenschaft mit der Bezugs- und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Reichelsheim als über— nehmende Genossenschaft verschmolzen worden ist. Den Gläubigern der über— tragenden Genossenschaft ist, wenn sie

Kreises Ennepe⸗Ruhr, e. G. m. b. H., Gevelsberg. Die Firma ist geändert in Sozial⸗Gewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Ennepe⸗Ruhr⸗Kreises, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Gevelsberg. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Die Schaffung und Bestätigung einer gemeinsamen Be— triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteilig— ten Betrieben. b) Die gemeinschaftliche Durchführung, und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be— teiligten Betriebe.

Durch Beschlüsse der Generalver— sammlungen vom 28. Februar 1944 hat die Genossenschaft das Vermögen der Sozialgenossenschaft von Handelskauf— leuten des Kreises Ennepe⸗Ruhr, e. G. m. b. H. in Gevelsberg, übernommen und sind beide Genossenschaften mitein— ander veischmolzen worden.

Den Gläubigern der Sozialgenossen— schaft von Handelskaufleuten des Kreises Ennepe⸗Ruhr, e. G. m. b. H., Gevels⸗ berg, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Springe. 1358

Gn.⸗-R. 24. In das hiesige Genossen⸗ schaftsregister ist am 30. Juni 1944 zu Nr. 6 Spar⸗ und Darlehnskasse Ben⸗ nigsen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bennigsen, eingetragen worden:

Durch die Beschlüsse der Generalver— sammlungen vom 19. Mai 19144 und 14. Juni 1944 sowie auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15. Mai 1914 ist die Genossenschaft mit der unter Nr. 24 eingetragenen Spar- und Darlehnskasse Gestorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gestorf, verschmolzen.

Den Gläubigern der übertragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekannt— machung bei der übernehmenden Ge— nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Springe (Deister).

St olp., Pom. Amtsgericht Stolp, 27. Juni 1944. Gn. R. 55 A Genossenschaftsmolke⸗

rei Zitzewitz, eingetragene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht, Zitze⸗ witz. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗

Molterei Zitzewitz, eingetragene Ge⸗

sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen— den Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Reichelsheim i. O., 30. Juni 1944. Amtsgericht.

Ry hnile. 4354

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 84, Landwirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Rydultau, Kreis Rybnik, eingetragen worden:

Liguidatoren sind: Landwirt Theodor Brachmann in Rydultau und Landwirt Theodor Pietrasch in Rydultau. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist durch die Auflösung erloschen.

Die Genossenschaft ist durch die Be— schlüsse der Generalversammlungen vom 16. Januar und 22. Februar 1944 auf⸗ gelöst.

Amtsgericht Rybnik, den 27. April 1944.

Saarhurg, ry. Trier. 1355

Gn-R. 11 Irscher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Irsch.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 7. 5. 1944 ist 5 1 des Statuts betr. die Firma geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschast mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Irsch, Kreis Saarburg, Bez. Trier.

Amtsgericht Saarburg (Bez. Trier), den 27. Juni 1944. Knoepfel, Amtsgerichtsrat. Pom. 41371

Im Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 23 eingetragenen Mol⸗ kerei Wiesenthal e. G. m. b. H. folgen⸗ des eingetragen worden: schluß der Generalversammlung vom 18. 6. 1944 ist die Firma der Genossen⸗ schaft (6 1 des Statuts) geändert wor⸗ den. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ Molkerei Wiesenthal, e. G. m. b. H., Wiesenthal. Schlawe, den 29. Inni 1944. Das Amtsgericht.

Schwelm. : 4356 Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schwelm. Vexänderungen: 21. Juni 1944.

54 Sozialgenossenschaft von Handels⸗ kaufleuten des Kreises Ennepe⸗Ruhr e. G. m. b. H., Gevelsberg. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 25. Februgr 1944 hat die Genossenschaft ihr Vermögen auf das Sozial-Gewerk für Handwerker des Kreises Ennepe⸗ Ruhr, e. G. m. b. H. in Gevelsberg,

Durch Be⸗

nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

LTrautennau. 11421 Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Genossenschaft.

Gn.-R. 19. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei der Spar⸗ und Varlehnskasse für die Gemeinden Parschnitz, Alt⸗Sedlowitz, Bausnitz, Bösig, Döberle, Gabersdorf. Markausch, Petersdorf, Welhotta und Wolta, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Parschnitz, folgende Aenderung eingetragen.

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 26. März 1944 in den s§5 1, 3, 7, 12, 13, 41, 53, 55, 61 und 83 abgeänderte Statut.

Nach §z 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut: „Raifseisenkasse in Parschnitz registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung.“

Auf Grund des Genehmigungs— bescheides des Reichsaufsichtsamtes für das Kreditwesen in Berlin wurde der vorerwähnten Genossenschaft die Er— laubnis zur Aenderung der Rechtsform in eine eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht erteilt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗— schaft in Parschnitz oder durch Rund— schreiben an alle Mitglieder. ö. Die übrigen Veränderungen betreffen. die internen Verhältnisse der Genossen— schaft.

Trautenau, den 1. Juli 1944.

Amtsgericht.

Irautennu. ! 1431 Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Genossenschaft.

Gn. R. 79. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für Oberaltstadt, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, fol⸗ gende Aenderung eingetragen.

Die Rechtsverhältnisse der Genosseg⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 5. Mai 1911 in den 1, 3, 7, 12, 13, 44, 53, 55 und 83 abgeänderte Statut.

Nach s 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut; „Raiffeisenkasse in Oberalt⸗ stadt, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schrüänkter Haftung.“ .

e mijß des Genehmigungsbescheides des Richsaufsichtsamtes für Kredit⸗ wesen in Berlin vom 29. Januar 1941 wurde die Raiffeisenkasse in Oberast⸗ stadt ermächtigt, die Rechtsform in der

übertragen.

2 12 1359 bei Arnau,

Weise zu ändern, daß sie nunmehr als

ter Haftung gilt. Die offentlichen Be— kanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungs— tafel in Oberaltstadt oder durch Ein

schalten in einer Tageszeitung oder

durch Rundschreiben an alle Mitglieder.“

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Ge⸗ nossenschaft.

Trautengu, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. LTrautenau. 4144

Aenderungen bei einer bereits ein⸗

getragenen Genossenschaft:

Gn. It. 53. Im Genossenschaftsregister wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für Henners⸗ dorf und Umgebung, registrierte Ge— nossenschaft mit unbeschräntter Haftung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß 2. April 1944 in den §§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach S 1 ist nunmehriger Firmen— wortlaut: „Raiffeisenkasse in Henners⸗ dorf, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Hennersdorf oder durch Rundschreiben an alle Mit⸗ glieder. Die übrigen Veränderungen be— treffen die internen Verhältnisse der Genossenschaft.

Josef Hackel wurde als Vorstands— mitglied gelöscht. Alfred Zuzanek, Land— wirt in Hennersdorf Nr. 30, wurde als Vorstandsmitglied neu eingetragen.

Trautenau, den 25. Juni 1941.

Amtsgericht.

Traut enazu. 4145 Aenderungen bei einer bereits ein⸗ getragenen Genossenschaft:

1 Gn.⸗R. 82. Im Genossenschafts⸗ register wrde am 14. Juni 1944 bei dem Spar? und Darlehnskassenverein für Tschermna bei Arnau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haf— tung, folgende Aenderung eingetragen: Die Rechtsverhältnisse der Genossen— schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 30. April 1914 in den Ss§ 1, 44, 53

und 85 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut: „Raiffeisenkasse in Tschermna registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft in Tschermna oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Lrautenau. 1146

Aenderungen bei einer bereits ein⸗

getragenen Genossenschaft:

Gn.-R. 28. Im Genossenschaftsregister wurde am 14. Juli 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein in Nieder⸗ langenau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 16. April 1944 in den 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlañt: in Nieder⸗ langenau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen nun—⸗ mehr durch Anschlag an, der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft in Niederlangengau oder durch Rundschrei⸗ ben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht.

Luut enziu-, 41147 Aenderungen bei einer bereits ein⸗ getragenen Genossenschaft:

1 6Gn.⸗R. 64. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für die Pfarrgemeinde Mohren, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, folgende Aenderung ein⸗

getragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 26. März 1911 in den 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen— wortlaut: „Raiffeisenkasse in Mohren, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr

durch Anschlag an der Kundmachungs⸗

tafel der Genossenschaft in Mohren oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übkigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft. . Trautenau, den 25. Juni 1944. Amtsgericht. Traut enz m. sds 48] 1 Gn.⸗R. 111. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei der Bürgerlichen Vorschußkasse, ein⸗

vom

14. Juni

53 Sozial⸗Gewerk für Handwerker des registrie rte Genossenschaft mit beschränk⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗

ter Haftung in Liguidation in Trautenau

nunmehr folgendes eingetragen: Die Genossen⸗

schaft wurde am 14 Juni 1944 infolge beendeter Liquidation gelöscht. Trautenau, den 26. Juni 1944. Amtsgericht. .

——— ** 6

5. Musterregijter

Faultier lain, Voxzti. z 0]

In das Musterregister ist eingetra— gen worden: ;

Nr. 705. Dorfstadt, ein offener Umschlag mit 5 Mustern für Gardinenstoffe, Ge⸗ schäftsnummern S54, S855, S56, S857, S858, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. Juni 1944, vormittags 11 Uhr.

Amtsgericht Falkenstein, Vgtl., den 1. Juli 1944. MH a lIberstadt. 4362

M⸗R. 257. Fabrikant Friedrich Graepel, Halberstadt. Die Verlangerung der Schutzfrist auf weitere sieben Jahre ist am 18. Juni 1944, vormittags 10 Uhr, angemeldet worden.

Halberstadt, den 30. Juni 1944.

Amtsgericht. Abt. 9. Her decle e. . Musterregistereintragung vom 27. Juni 1944.

Nr. 700. Firma Heinrich Habig, Ak⸗ tiengesellschaft in Herdecke, ein ver⸗ siegelter Umschlag, enthaltend 28 Stoff— muster für Kleiderstoffe aus Geweben aller Art, wie Kunstseide, Zellwolle und Mischgarnen, Fabriknummern 7 2873, 7 281d, 7 2830, 7 2901, 7 2965, 7 2964. IgG, J 2911, Z 2912, 7 2916, Z 25917, Ih 24. . 327, g g6f7, g 68, Z 2971, 2 2975, 7 2987, 7 3002, 7 3003, 7 3005, 7 I00tz, 7 3007, 7 3008, 7 3009, 7 3015, z 3021, 7 3026, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 19. Juni 1944, 893 Uhr.

Amtsgericht Hagen. Xcuß. 4368

In unser Musterregister ist unter Nr. 136 bei der Firma Bauer G Schaurte in Neuß am 6. Juni 1944 ein⸗ getragen: Die Verlängerung der Schutz⸗ frist auf weitere sieben Jahre bis 29.5. 1951, 9 Uhr 15 Minuten, bzgl. Preis⸗ liste der Firma Bauer C Schaurte über „Preise Marken Schrauben“, offen, Flächenmuster, Fabriknummern Ww 331 92 641 ist angemeldet.

Amtsgericht Neuß.

Pforzheim. 4364 Musterregistereintrag. 54

Johannes Doll, Hausmeister, Pforz⸗ heim, angemeldet am 20. Juni 1944, 19. Uhr, ein versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend die Modelle zweier Tabaks⸗ pfeifen mit den Fabriknummern 10 und 11 für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre. Amtsgericht Pforzheim. Solingen. ; 41365

Musterregistereintragung.

Nr. 5138. Firma Puma⸗Werk Lauter⸗ jung C Sohn in Solingen. Die Ver⸗ längerung der Schutzfrist ist am 1944, 11 Uhr, um weitere sieben Fahre angemeldet.

Amtsgericht Solingen, 1. Juli 1944. Wauaihling en. . 4366 Amtsgericht Waiblingen. Musterregistereintrag vom 30. 6. 1944. Für die Firma Karl Oppenländer u. Söhne o. 5. G. in Waiblingen, unter Nrn. 26, 39 und 52: Die Schutzfrist der Modelle mit Fabriknummern 6211, 6304, 6315, 63 19, 6214, 357, h358, 6360, 5362, 6363, 636, 6366, 63665, 6370 und 4099 ist um weitere 3 Jahre verlängert.

7. Konlurse und Vergleichs lachen

4446

HK öln. Konkurseröffnung. 18 N 7744. Ueber das dem Reich ver⸗ fallene Vermögen des Josef Israel Sommer, früher wohnhaft in Köln⸗ Braunsfeld, Eupener Str. 24, ist am 29. Juni 1944, 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Verwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ortmann, Köln, Schwalbengasse 44. Fernruf: 77 043. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 21. Juli 1944. Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 28. Juli

1944, 109 Uhr, und n,, Prü⸗

fungstermin am 8. ugust 1944, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude, Reichenspergerplatz 1, immer 361, 3. Stock. Köln, den 29. Juni 1944. Amtsgericht. Abt. 78.

Mannheim. 4447

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Carl Landes & Söhne Nachf., off. Handelsges. in Mannheim, Bellenstraße 2, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Mann⸗ heim, den 28. Juni 4944. Amtsgericht. B.⸗G. 2.

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1944

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Linz Donau über

Anweisung Nr.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

3 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf— tragten für Forst und Holz für die. Grubenholzbewirtschaf⸗ tung über Käufereinweisung für die nachträgliche Umlage in Nadelgrubenholz. ö ;

Anweisung Nr. 4 des Sonderbeauftragten des Reichsbeguf—

tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf⸗

tung über Festsetzung der Einkaufsmengen, Durchführung

der Käufereinweisung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwendung von Grubenhol; für das Forstwirtschaftsjahr

1945. ö.

Anordnung Nr. 18 zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung L43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für Holzkohle). Vom 5. Juli 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Verfügung Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. No⸗ vember 1938 (RGBl. 1 S. 1620) wird das gesamte im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Juden Friedrich Israel Mahler, geboren am 234. 1. 1878 in Wien, rk, verh., ehem. Architekt, früher Mühlbachberg 5e, Gmd. Traunkirchen, wohnh. gew., dzt. in Theresienstadt, Eugen Israel Kaldi, geboren am 18. 8. 1872 in FJanoshaza, Oberreg.⸗Rat i. R., verw., Kalvinist, früher in Unterach 98, Krs. Vöcklabruck, und Budapest, Rezeda utea 6, wohnhaft gewesen, dzt. Aufenthalt unbekannt, Leo Israel Alberti, geboren am 17. 5. 1889 in Budapest, evangl.,, led., Chemiker, früher Bad Aussee 187, und Budapest, Bulyovsky utea 20, wohnh. gew., dzt. Auf⸗ enthalt unbekannt, U Erwin Israel Alberti, geboren am 20. 3. 1891 in Budapeft, Kaufmann, früher in Bad Aussee 196 und Budapest 1V, Bajza utea 58, und dessen Ehefrau Luise Sara Alberti, geb. Lederer, geb. am 24. 11. 1892 in Budapest, beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. Linz (Donau), den 30. Juni 1944. Geheime Stena polizei. Staatspolizeistelle Linz.

8

Anweisung Nr. 3 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung

Betr.: Käufereinweisung für die nachträgliche Umlage in Nadelgrubenholz Vom 1. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

assung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 685) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung Nr. 244 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz betreffend Grubenholzbewirtschaftung vom 29. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. 10. 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz folgendes angeordnet:

81 ;

1. Die zufolge Erlasses des Reichsforstmeisters vom 18. Mai 1944 B 358. 16 155 (nicht veröffentlicht) anfallenden Grubenholzmengen haben diejenigen Grubenholzkäufer zu er⸗ halten bzw. zu übernehmen, die bei den betreffenden Wald⸗ eigentümern bzw. Waldnutzungsberechtigten für das Forst⸗ wirtschaftsjahr 1944 als Käufer für Grubenholz eingewiesen worden sind.

2. Wurden bei einem Waldeigentümer bzw. Waldnutzungs⸗ berechtigten mehrere Grubenholzkäufer eingewiesen, so ent⸗ scheidet über die Verteilung der Nachtragsumlagen auf sie nach Anhörung des Einweisungsausschusses der Leiter des für den Waldbesitz zuständigen Forst- und Holzwirtschafts⸗ amtes.

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1. Bisherige anderweitige Regelungen sind ungültig und gemäß S5 1 und 9 meiner Anweisung Nr. 1 strafbar.

2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ weisung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr.

Diese Anweisung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver— kündung in Kraft. Königs Wusterhausen, den 1. Juli 1944. Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung. Boh nekamp.

. Anweisung Nr. 4 ;

des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Fort

und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung

Betr.: Festsetzung der Einkaufs mengen, Durchführung der Käufereinweifung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwen⸗

dung von Grubenholz für das Forstwirtschafts jahr 1945 Vom 1. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 1. Dezember 1912 (RGBl. .] S. 685) in Ver⸗ bindung mit der Anordnung 2144 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz, betr. Grubenholzbewirtschaftung vom 30. Sep- tember 1913 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. Ot⸗ tober 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz folgendes angeordnet:

Festsetzung der Einkaufsmengen 5 (1) Die Festsetzung der Einkaufsmengen durch den Sonder⸗ beauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung (im nachstehenden „Sonder⸗ beauftragten“ wird wie folgt durchgeführt J. Ohne Antrag für Bergbaubetriebe a) zum Einkauf beim Handel,

eingedeckt haben; II. auf schriftlichen Antrag (kein Vordruck) für

Lieferungsverpflichtungen an Bergbaubetriebe für den

reichung des Abschnittes II des Handelseinkaufsscheines

Forst und Holz, für die Grubenholzbewirtschaftung, straße 8, nachgewiesen haben;

auf schriftlhichen Antrag (kein Vordruck) für

gehörigen Versorgungszeitraum durch Einreichung der Lieferungsverträge über mindestens 300 im nachgewiesen haben. Die Lieferungsverträge sind in zweifacher Aus⸗ fertigung, von beiden Vertragspartnern unterschrieben, an den „Sonderbeauftragten“, Königs Wusterhausen⸗ Neue Mühle b. Berlin, Tiergartenstr. 8, einzureichen, wovon eine Ausfertigung bei den Akten verbleibt, während die andere Ausfertigung den Unterlieferanten zurückgesandt wird.

(2) Ein Anspruch auf Festsetzung einer bestimmten Ein⸗ laufsmenge besteht nicht. Insbesondere werden in der Regel Ausweitungen der Lieferungsverpflichtungen von Zechen⸗ lieferanten an Bergbaubetriebe und der Unterlieferanten an Zechenlieferanten über den Umfang des Vorjahres hinaus nicht berücksichtigt.

Käufereinweisungen

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(1) Rechtsgeschäfte, wie Kauf, Tausch, Aufrechnung, Ver⸗ gleich, Schenkung u. ä., über Grubenholz zwischen Waldeigen— tümern und Waldnutzungsberechtigten einerseits und Ab⸗ nehmerm andererseits, sind nur zulässig, soweit Käuferein⸗ weisungen durch den „Sonderbeauftragten“ erfolgt sind.

(2) Sofern Grubenholz zur Herstellung von Telegraphen⸗ stangen und Masten sowie Rüststangen, Steifen, Netzriegeln u. dgl. im Forstwirtschaftsjahr 1945 freigegeben wird, ergeht noch besondere Anweisung. . ;

§83 ö

(1) Die Käufereinweisung wird in dem Bezirk eines jeden Forst- und Holzwirtschaftsamtes von einem Einweisungsaus⸗ schuß vorbereitet, der die Richtlinien für seine Arbeit von dem „Sonderbeauftragten“ erhält.

(2) Der Einweisungsausschuß setzt sich zusammen aus dem Leiter des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes als Vorsitzer, aus Vertretern des Waldbesitzes, die vom Leiter des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes berufen, und Vertretern der Gruben⸗ holzkäufer, die vom „Sonderbeauftragten“ bestimmt werden.

(3) Die endgültige Einweisung erfolgt durch den „Sonder⸗ beauftragten“.

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(1) Als Käufer werden Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von Zechenlieferanten beim Wald⸗ besitzer eingewiesen.

(2) Die Käufereinweisung gilt als erfolgt, sobald der Wald⸗ eigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigte und der Erwerber im Besitze ihrer rechtskräftigen Einweisungsbescheide sind.

(3) Die Waldeigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigten er⸗ halten ihre Einweisungsbescheide im Auftrag des „Sonder⸗ beauftragten“ durch den Leiter des für sie e gen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes.

.

b) zum Einkauf vom Waldbesitz in der Regel mit der Menge, die sie bisher unmittelbar beim Waldbesitz

Zechenlieseranten, die bis spätestens 31. August 1944 ihre

zum Forstwirtschaftsjahr 1945 gehörigen Versorgungs⸗ jeitraum in Höhe von mindestens 300 km durch Ein

an den Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für die Beschwerde wird auch der an den vorgesehenen Vertrags⸗

Grubenholz abzuschließen hätte, zu verständigen.

Königs Wusterhausen⸗Neue Mühle b. Berlin, Tiergarten

tragten“.

Waldfläche unter 50 ha Sammeleinweisungen von den zu⸗ ständigen Prüfungsstellen in der Regel über die Bürger⸗ meister durch Veröffentlichung in der jeweils ortsüblichen Weise. .

(6) Die Erwerber von Gruhenholz erhalten ihre Ein⸗ weisungsbescheide unmittelbar durch den „Sonderbeauf⸗ 85

(1) Die Käufereinweisung erfolgt im allgemeinen in An— lehnung an die gemäß 5 1, Absatz 2 und 3, nachgewiesenen Lieferungsverpflichtungen. . . . .

(2) Ist die Einweisung höher, so dürfen weitere Liefe⸗ rungsverpflichtungen nur mit vorheriger Genehmigung des „Sonderbeauftragten“ eingegangen werden.

§86

(1) Die Einweißsungsbescheide können binnen einer Frist von 10 Tagen nach erfolgter Zustellung durch Einspruch mittels eingeschriebenen Briefes angefochten werden. We Einspruch erhebt, hat hiervon sofort denjenigen, mit dem er

auf Grund des Einweisungsbescheides ein Rechtsgeschäft über

Der Ein⸗ spruch ist vom Waldbesitzer über seine forstliche Prüfungs— stelle an den Leiter des für den Waldbesitz zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsamtes zu richten. Ueber den Ein⸗ spruch entscheidet der Leiter des Forst- und Holzwirtschafts— amtes nach Beratung im Einwersungsausschuß. Seine Ent— scheidung ist rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen nach exfolgter Zustellung Beschwerde, von der eben⸗ falls der Vertragspartner sofort zu verständigen ist, mittels eingeschriebenen Briefes an den Reichsbeauftragten für Forst und Holz erhoben wird. Die Beschwerde ist bei dem Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt einzureichen, das über den Einspruch entschieden hat. Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz entscheidet endgültig.

(2 Bis zur Entscheidung über den Einspruch bzw. über

partner gerichtete Einweisungsbescheid, sofern die vorge⸗ schriebenen Benachrichtigungen erfolgt sind, nicht rechtskräftig,

auch wenn jener selbst kein Rechtsmittel ergriffen hat. Unterlieferanten von Zechenlieferanten, die bis zum 31. August 1944 ihre Lieferungsverpflichtungen an Zechenlieferanten für den zum Forstwirtschaftsjahr 1945

Ausgabe der Einkaufsscheine §87

Die Einkaufsscheine für Grubenholz werden ohne Antrag mit dem Genehmigungsschreiben durch den „Sonderbeauf⸗

tragten“ übersandt, und zwar J. zweiteilige Einkaufsscheine zum Ein⸗ kauf beim Handel an Bergbaubetriebe zwecks Ab⸗ schlusses der Lieferungsverträge mit den Zechenlieferanten C6 1 Ziff. 14), drriteilige kauf heim

Einkaufsscheine zum Ein⸗ Waldbesitz an Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von Zechen⸗ lieferanten für die in den Einweisungs⸗ bescheiden angegebenen Mengen.

Verwendung von Grubenholz 8 8

(1) Grubenholz und Stammholz zu Starkstempel sind aus⸗ schließlich zum Rundeinbau als Grubenlangholz oder Gruben⸗ stempel, Mollrollen, Rollholz, Spitzenknüppel, Schienholz, Halbhölzer, Schalhölzer, Spitzen, zweiseitig bearbeitete Grubenschwellen, Klötze für Wanderpfeiler, Mauerklötze und Quetschhölzer dem Bergbau zuzuführen.

(2) Die Herstellung zu bzw. Lieferung und Verwendung als Pfeilerholz, Abschwarten, vierseiti bearbeitete Schwellen, Schwarten und sonstigem Schnittholz sowie Telegraphenstangen, Masten, Rüststangen, Steifen, Netz⸗ riegeln u. dgl. ohne vorherige Genehmigung des „Sonder⸗ beauftragten“ ist verboten.

Grubenholzmeldungen

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Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von Zechenlieferanten haben bis zum 10. eines jeden Monats dem „Sonderbeauftragten“ in Königs Wuster⸗ hausen⸗Neue Mühle b. Berlin, Tiergartenstraße 8, Meldung über Vorrat, Ein⸗ und Verkauf sowie Verbrauch im voran⸗ gegangenen Monat auf Vordrucken für

a) Bergbaubetriebe (Bestell⸗Nr. 187),

b) Zechenlieferanten und Unterlieferanten (Bestell⸗Nr. 188) ohne Anschreiben zun erstatten. Vordrucke sind vom Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N 4, Oranienburger Straße 59, unter der Bestellnummer zu beziehen.

Schluß vorschriften

§10

(1) Unbeschadet der Vorschriften dieser Anweisung haben Erwerber und Lieferanten von Grubenholz die Bestimmungen der grundsätzlichen marktordnenden Anordnungen und näheren Anweisungen des Reichsbeauftragten für Forst und Holz zu beachten.

(4 Abweichend von der Regelung nach Absatz 3 erfolgen für Waldeigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigte mit einer

(3) Die Einkaufsgenehmigungen (dreiteilige Einkaufsscheine zum Einkauf beim Waldbesitz; für Grubenholz dürfen nur