Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 6. Juli 1944. 8. 2
gemäß des Einweisungsbescheides verwendet werden. Jede anderweitige Verwendung der Grubenholz⸗Einkaufsscheine sowie auch die Uebertragung von Einweisungsbescheiden an Dritte sind untersagt.
§ 11
Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung können in Einzelfällen vom „Sonderbeauftragten“ zugelassen werden.
§ 12
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An— weisung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr.
t §813
Diese Anweisung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver—
kündung in Kraft.
Königs Wusterhausen, den 1. Juli 1944.
Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung. Bohnekamp.
Anordnung Nr. 18 — zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung L43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für Holzkohle) Vom 5. Juli 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu— stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General— bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
§1
Diese Anordnung gilt für Holzkohle mit Ausnahme von
1. Meilerkohle die im Inland erzeugt wird,
2. Holzkohle für den Betrieb von Holzgasgeneratoren, die
a) von Selbstversorgern mit Zustimmung der Zentral— stelle für Generatoren bzw. deren Gebietsbeauf— tragten für den eigenen Bedarf b) aus Holzabfällen mit Genehmigung der Zentralstelle für Generatoren erzeugt wird.
3. Holzkohlebriketts.
§ 2
Holzkohle darf nur auf Grund ejner Bezugsgenehmigung bezogen und geliefert werden.
83
(1) Die Bezugsgenehmigung wird durch Universalscheck von folgenden Kontingentsträgern für die von ihnen be— treuten Betriebe erteilt:
Deutsche Reichsbahn, Deutsche Reichspost, Reichsnährstand, Reichsgruppe Handwerk, . Reichsgruppe Energiewirtschaft, Reichsvereinigung Eisen . Wirtschaftsgruppe Bergbau, 8. Wirtschaftsgruppe Metall-Industrie, g. Wirtschaftsgruppe Gießerei⸗Industrie, .Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau, Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Wirtschaftsgruppe Fahrzeug⸗Industrie, .Wirtschaftsgruppe Luftfahrtindustrie, Wirtschaftsgruppe Elektro-Industrie, .Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik, Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung wandte Eisenindustriezweige, . Wirtschaftsgruppe Eisen,, Stahl- und Blechwaren— industrie,
und ver⸗
56 Für den Betrieb von Generatoren darf Holzkohle nur ver— wendet werden, die von der Generator⸗Kraft A. G. oder den Lägern und Tankstellen ihrer Großverteiler bezogen wor— den ist. § 7
Der Reichsbeauftragte behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.
88 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 5§5 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 9
(I Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebiesen von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim— mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
. 5 6 der Anordnung L483 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19. 12. 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 398 vom 19. JI2. 1942), soweit er Holzkohle im Sinne des § 1 dieser Anordnung betrifft (monatsdurchschnittlicher Bezug bzw. Lieferung im Kalenderjahr 1942),
2. die Anordnung Nr. 11 zur Durchführung der Anord— nung 1143 Verwendungsverbot für Holzkohle für Generatorzwecke) vom 10. 3. 1942 (Deutscher Reichs⸗ ö Preußischer Staatsanzeiger Nr. 58 vom
6
die Anordnung Nr. 13 zur Durchführung der Anord— nung 143 (Holzkohle für Generatoren) vom 30. 6. 1913 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer
anzeiger Nr. 150 vom 1.7. 1943.
Berlin, den 5. Juli 1944.
Der Reichsbeauftragte: Dr. Claus Ungewitter.
Nichtamtliches Postwesen
Personentarife der Kraftpost Die Ueberfüllung auf den Kraftposten und die Notwendigkeit der Vereinfachung des Tarifsystems hat zu zahlreichen Anträgen von Reichspostdirektionen bei Preisbildungsstellen auf Genehmi— gung des Wegfalls von Fünferkarten und Zehnerkarten, Rück— fahrscheinen und anderen Vergünstigungen geführt. Zwecks ein⸗ heitlicher Regelung hat sich der Preiskommissar mit den Aende⸗
verstanden erklärt. Die mit Wirkung vom 1. Juli 1944 ab ein⸗ tretenden Aenderungen werden wie folgt zusammengefaßt: 1. Rück— fahrscheine fallen nach dem Ermessen der Post fort, soweit der Wegfall notwendig ist. 2. Fünferkarten fallen fort. 3. Zehner— karten sind nicht mehr übertragbar und werden nur noch gegen Nachweis der Dringlichkeit der Reise abgegeben. Sie gelten vis Aufruf. 4. Einige Zeitkartenarten fallen fort. 5. Die Grund— gebühr im Kraftpostdienst und Landkraftpostdienst beträgt künftig einheitlich nur noch 4 S, je km. Bisher niedrigere Grund⸗ gebühren bleiben bestehen. — Diefse Einheitlichkeit der Grund— gebühr bedeutet eine wesentliche Verbilligung bei der Benutzung der Kraftposten, die die etwa aus dem Wegfall einzelner Zeit— lartenarten für die Benutzer folgenden Verteuerungen im ganzen bei weitem überwiegt. Die Mehrzahl der Kraftpoftbenutzer wird lünftig nicht unerheblich billiger fahren. (Mitt. Bl. 1
Wirt fchaftstein
Nr. 27 vom 3. Juli 1914)
— Der Kriegseinsatz der nichtberufstätigen Frau Die, Zahl der Frauen, die in den deutschen Betrieben unmittel⸗ bar ihren Kriegseinsatz leisten, ist ständig gestiegen und zeigt weiter erfreulicherweise zunehniende Tendenz. Dennoch gibt es zahlreiche Fälle, in denen besondere Gründe die Frauen an dieser unmittelbaren arbeitseinsatzmäßigen Beteiligung hindern. Es wäre aber falsch, anzunehmen, daß diese nichtberufstätigen Frauen keine Gelegenheit hatten oder nähmen, sich dennoch auf den ver— schiedensten Gebieten ehrenamtlich und zufätzlich zu betätigen. Es iit, wie ein Bericht der Deutschen Arbeitsfront sagt, bei einem Blick hinter die Kulissen der Frauenarbeit von heute festzustellen, daß es kaum eine Frau gibt, die nicht über ihre täglichen Pflichten hinaus ein gutes Maß von Arbeit freiwillig über⸗ Aommen hat. Gerade in den Städten, in denen der feindliche Terror Zerstörungen anrichtete, kann man viele Musterbeispiele tapferer älterer Frauen sehen, die, wenn sie auch nicht an der Maschine stehen oder hinter Schteibtifchen sitzen, doch kriegs—⸗ wichtigen Dienst leisten. Fast alle diese Frauen sind im Deutschen Frauenwerk zusammengefaßt, das durch zahlreiche Maßnahmen mit Rat und Tat den berufstätigen Frauen hilft, die Doppel— belastung der Kriegszeit freudig zu ertragen. Dem dienen 4. B. 3 Mill. Frauen, die heute überall im Reich als Nachbarschafts⸗ helferinnen wirken. Sie betreuen' die Kinder berufstätiger Frauen, besorgen den Haushalt, übernehmen die Einkäufe und sind in Krankheitsfällen auch zur Hauspflege bereit. In den. Näh⸗ stuben sind 3,6 Millionen Frauen eingesetzt, die freiwillig das
Ausbessern von Militär- und Lazarettwäsche übernommen haben
und su die Industrie entlasten. Regelmäßig werden die Flickbeutel aus- 69 C00 Haushalten berufstätiger Frauen von älteren Frauen in Ordnung gebracht. Auch der Werkehrendienst ist hier zu nennen, der ehrenamtlich die Ablösung berufstätiger Mütter für einen zusätzlichen Urlaub übernimmt.
R T eapnnr ff j z R. j
In den Tagen nach Terrorangriffen sind vielfach Frauen, die sonst zu Hause ihren Haushalt führten, ihren Männern in die Betriebe gefolgt, um sich in den Werkküchen, an den Verpflegungs—= stellen der NSV. oder beim Abtransport von Kindern und Müttern zu betätigen. In erster Linie waren es auch Frauen, die in bomhardierten Städten für die Haushalte betroffener be⸗ rufstätiger Frauen die notwendigsten Einkäufe in den dafür be— stimmten Gebieten erledigten. So hat z. B. die Frau eines Be⸗ triebsführers in Hamburg, eine kinderreiche Mutter, ihr Haus soweit irgendmöglich den Gefolgschaftsmitgliedern geöffnet. Sie hat sich außerdem sofort mit Hunderten von Bezugsscheinen bombengeschädigter Gefolgschaftsmitglieder auf die Bahn gesetzt und als Einkäuferin für Kleidung, Wäsche, Küchengeschirr, Möbel und Betten betätigt. Für den Einsatz der Frauen außerhalb des Betriebes ließen sich Hunderttausende von Beispielen aufzählen. Die hohe Belastung der berufstätigen Frauen in diesen Kriegs⸗ jahren wäre ohne die kameradschaftliche Hilfe derjenigen, die außerhalb der Betriebe stehen, nicht so gut' zu ertragen. Wenn man vom Kriegseinsatz der Frauen spricht, darf man also auch 3. J der Nichtberufstätigen und doch so Tätigen nicht ergessen.
Wirtschaft des Auslandes
Die Bedeutung der französischen Landwirtschaft
Pariz, 4. Juli. Im Rahmen einer feierlichen Sitzung der Französischen Landwirischaftlichen Akademie betonte Staats— sekretär Cathala die Bedeutung der Landwirtschaft für die Zu— kunft Frankreichs. Die Landwirtschaft sei für Frankreichs Zu— kunst von größter Wichtigkeit. Allerdings sei leider festzustellen, daß im Laufe eines halben Jahrhunderts die Bedeutung der franzäsischen Landwirtschaft zurückgegangen sei, es sei daher not— wendig, alles zu tun, um die Landwirtschaft wieder auf die Höhe zu bringen, denn Frankreich sei zu einem großen Teil Bauernland. er Wiederaufbau der Zutunft sei nur möglich, wenn die Einfuhr von Rohstoffen und Maschinen durch die Ausfuhr von landwirt- schaftlichen Erzeugnissen ausgeglichen werde.
„Latin American World“,
treffen geraten. das Blatt, „die alten Handelsbeziehungen zwischen England und Ibero⸗Amerike wieder aufzunehmen, aber der Erfolg war nicht sehr groß. nicht genügend unterstützt.
„England ist in Südamerika völlig ins Hintertreffen geraten“
Stockholm, 5. Juli. „Eine Erscheinung, die uns immer ernst⸗ licher beunruhigt, ist die ständig zunehmende wirtschaftliche Vor— herrschaft der Vereinigten Staaten in allen ibero⸗amerikanischen Ländern“, heißt es in einem sehr sorgenvollen Leitartikel der tin ) n W einer führenden englischen Fachzeit⸗ schrift für englisch-südamerikanische Handelsfragen. Das Blatt
erklärt, die amerikanische Wirtschaft . eutschlossen, alle wirt— schafts- und handelspolitischen Möglich
t. . ichkeiten, die ihr der Krieg England sei in Südamerika völlig ins Hinter— „Wir haben von Zeit zu Zeit verfucht“, erklärt
biete, auszunutzen.
Außerdem wurden wir von den Londoner Amtsstellen
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 150 vom H. Juli 1941. 2. 3
Staats⸗⸗—
rungen, die das Reichspostministerium bereits verfügt hat, ein⸗
Sssentlicher Anzeiger
1. Unterfuchungs⸗ unb Straffachen, 2. Zwangs versteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Meti elMsschaften, 8. —— auf Aktien, 9. Dentsche Kolonialgesellschaften,
16. en. [i. B. S., . — Rommanditgesellschaften,
15. B
18. Unfall⸗ und 14. Deutsche Reichsbank und
nvalibenversicherungen, antauswetse. erschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
4056 Aufgebot. F I44. Der Karl Wilhelm Laun in Nierstein hat das Aufgebot des von dem Grundbuchamt in Oppenheim a. Rh. im Dez. 1939 ausgestellten Hypotheken⸗ briefs, lautend über zweitausendacht⸗ hundertzweiunddreißig K / ino Goldmark — eine Goldmark gleich dem Preise von 1er kg Feingold und mindestens einer Reichsmark — nebst 5 v. H. Zinsen für ein Darlehen der Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft in Mainz beantragt. Belastet sind die im Grundbuch von Nierstein Band XXVII Blatt 1245 für Karl Wilhelm Laun und Maxia geb. Dengel, dessen Ehefrau, in Nierstein als Gesamtgut der allgemeinen Güterx⸗ gemeinschaft und Band XXX Blatt 1415 für Karl Wilhelm Laun in Nierstein eingetragenen Grundstücke. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, en ten in dem auf Mittwoch, den 9. August 1944, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 3, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä—⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Oppenheim, den 20. Juni 1944. ; Das Amtsgericht.
4386 . . Durch Ausschlußurteil vom 27. Juni 1914 — 3 F 1245 — wurden die nach⸗ bezeichneten Urkunden für lraftlos erklärt: Mäntel wie folgt: 4r½ . Gold⸗ pfandbriefe der Rhein, Hypothekenbank Mannheim Reihe 26 Buchstabe E Nr. 0418 über 5000 GM; 4 * 3, Gold⸗ pfandbriefe der Rhein, Hypothekenbant Mannheim Reihe 29 Buchstabe E Nr. O3 166, 03 167, 03 168, 03 169 und O3 170 über je 1000 G66. Mannheim, den 27. Juni 1944. Amtsgericht. B.⸗G. 8.
4577. Ausschlußurteil. . Im Namen des Deutschen Volkes!
3 F 8/43. In der Aufgebotssache 1 der geschiedenen Frau Elfriede Doussin, geborenen Wiedermann, in Charlottenburg, z. Zt. in Hanau, Goldberger Straße, vertreten durch Rechtsanwalt Eichstädt in, Haynau, 2. der verwitweten Frau Ling Thiel, geborenen Hartig, in Berlin-Pankow, Dolomitenstraße 2711II, vertreten durch Rechtsanwalt von Einsiedel in Lauban, 3. des Gasthofbesitzers Alfred Kühn in Bunzlau, Schloßstraße 3, 4. der verehe⸗ lichten Angestellten Eleonore Patschke, geborenen Fertsch, in Prenzlau, 5. des Ern ene gere a. D. Emil Fertsch in Bunzlau, Antonienstraße 13, 6. der verehelichten Professor Klara Lamprecht, geborenen Maschke, in Bunzlau, jetzt in Klein Biesnitz bei Görlitz, vertreten durch Ulrich Lamprecht in Görlitz, Emmerichstraße 2, hat das Amtsgericht in Bunzlau durch den Amtsgerichtsrat Dr. Köhler für Recht erkannt: J. Die Hypothekenbriefe, betreffend die in Grundbuch von zu 1: Gremsdorf Blatt Nr. 202 (früher 6) in Abt. III. Nr. 14 für die
Antragstellerin Doussin ein—⸗ getragene Hypothek von 19 985,12 C4, zu 2: Gersdorf am Queis Blatt 76 in Abt. III Nr. 2 für die Antragstellerin Thiel eingetragene Teilhypothek von W0.— GM, II. die von der Stadt⸗ und Kreissparkasse zu Bunzlau ausgestellten Sparkassenbücher für die Antragsteller
4272) JJ Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. Juni 1944 ist der Oberleutnant Johannes Alfred Thöm, geboren am 25. Januar 1912 zu Toft⸗ kund, Kreis Hadersleben, für tot er⸗ klärt und als Zeitpunkt des Todes der 13. September 1942 festgestellt worden. Berlin, den 20. Juni 1944.
Amtsgericht Berlin. — 456 II. 68. 44.
4273 ö Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. Juni 1944 ist der Tod des Arbeiters Willi Karl Ralf, geboren am 28. März 1895 zu Berlin, fest⸗ gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 28. Juni 1916.
Berlin, den 20. Juni 1944. Amtsgericht Berlin. — 456 II. 125. 44.
W . Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. Funi 1944 ist der Tod des Oberleutnants Paul Karl Merkel, geboren am 27. Juli 1917 zu Gontsch (Lopienno Bahnhof), für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. Dezember 1942 festgestellt worden. Berlin, den 24. Juni 1944.
Amtsgericht Berlin. — 456. II. 129. 44.
4275 V Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. Juni 1944 ist der Unteroffizier Paul Otto Schließke, ge⸗ boren am J. März 1916 zu Prxeußisch⸗ Eylau, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 17. Oktober 1942 festgestellt worden. — 156. JI. 1330. 44. Berlin, den 24. Juni 1944. Amtsgericht Berlin.
4276 ; . Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 26. Juni 1944 sind für tot erklärt worden: a) Augusta Hunger, ge⸗ boren etwa Ehefrau des am
44007.
Sächsische Bant (Sachsenbank).
Bilanz am 31. Dezember 1943.
Oskar Hunger, ohne letzten Wohnßitz im Inlande, nicht deutscher Reichs⸗ angehörigkeit, h) die Kinder der zu a genannten aus ihrer Ehe mit dem am 23. April 1858 zu Ottowisch geborenen Oekonomen Otto Oskar Hunger: 1. Otto Frederik August Hunger, geboren am 8. Mai 1889, 2. Augusta Ida Hunger, geboren am 11. Juni 1891, 3. Clara Leonora Hunger, geboren etwa 1893, sämtlich ohne letzten Wohnsitz im In⸗ lande, nicht deutscher Reichsangehörig⸗ keit. Als Zeitpunkt' des Todes sämt⸗ licher obengenannten Verschollenen ist der 31. Dezember 1921 festgestellt worden. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für die Rechtsverhält⸗ nisse, welche nach deutschem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Inland befindliche Vermögen. Berlin, den 26. Juni 19414. Amtsgericht Berlin. — 455. II. 345, 42.
4283 . ö
Durch Ausschlußurteil vom 28. Juni 1944 ist der am 25. Januar 1892 in Berlin geborene, zuletzt in Reppen wohnhaft gewesene Steward Max Karl Daniel Sippach für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1936 festgestellt. . .
Reppen, den 28. Juni 1944.
Vas Amtsgericht.
4374 . . Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 29. Juni 1944 ist der Gaston Francois Joseph Kast, geboren am 20. Februar 1878 zu Colombes (Seine), ohne feststellbaren letzten Wohnsitz im Inlande, französischer Staatsangehörigkeit, für tot erflärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. De⸗ zember 1911 festgestellt worden. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wir⸗ kung für die Rechtsverhältnisse, welche nach deutschem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen. — 455. II. 166. 43.
Berlin,
— — —— — ————
Attiva. Barreservoe: a) Kassenbestand Gold) b) Guthaben konto Fällige Zins- und Dividendenscheine Schecks Wechsel:
(deutsche und
b) eigene Ziehungen.
Bank
mark 45 945 606,97.
und der Länder. .. ö Darin sind enthalten: Schatzwechsel ur
ausländisch
a) Wechsel (mit Ausschluß von b und c) .. . e) eigene Wechsel der Kunden an die Order der In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem 5 13 Abs. J Nr.! des Gesetzes über die Deutsche Reichs baut ent⸗ sprechen (Handelswechsel nach z 16 Abs. ? KWG.) Reichs⸗
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs
die Reichsbank beleihen darf EM 74 158 397,27.
Zahlungsmittel, 9 556 198,77
20 942 385 45 797 484 36 2021 230 36
16 011 477,34
1
46 011 477 *
1
74 158 397:
Passiva.
Gläubiger:
a) seitens der Kundschaft bei Dritten ben Kredite
Gelder und Kredite e) Einlagen deutscher Kredit⸗
institute ö d) sonstige Gläubiger...
b) sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene
FR. t
utzte ö 1346 988,40
2210,66
2 341 456,64 138 930 608,55 251 272 065,19
252 631 an n.
Von der Summe e 4 4 entfallen auf J. jederzeit fällige Gelder E 11719
Von 2 werden durch Kündigung o
a) innerhalb ?
Spareinlagen: . R a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist
Anleihen .
Aktienkapital . Gesetzliche Rücklage nach z 11 des Reichsges wesen
Rückstellungen
Unerhobene Dividende .. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dien Reingewinn ;
Eigene Ziehungen im Umlauf Heiß — — Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ sowie aus Gewährleistungsverträgen (z gesetzes) R.M 10 484 9655,78.
Eigene Indossamentsverbindlichkeiten:
a) aus weiterbegebenen Bankakzepten RK.
.
In den Passiven sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber mark 16823 719,30,
Gesamtverpflichtungen
358 980 127,77,
Konzernun
nach 5 11 Abs.
mark 22 500 000, —.
Gewinn- und Verlustrechnu
2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung EM 134 078 969, 83.
bj mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist.
Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte)
p) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank
e) aus sonstigen Rediskontierungen F. 2689 696, 64.
Gesamtverpflichtungen nach 8 16 KW. F. j 254 757 od0, 95, Gesamtes haftendes Eigenkapital nach z 11 Abs. 2 KWG. Reichs⸗
3095,36,
der sind fällig:
1ͤ04 223 72
36 364 65 w 15 000 000 — etzes über das Kredit⸗ . ; 7500 000 — 188471753 . 16932 — en. ö ‚ 41 345 36 750 000 —
und Scheckbürgschaften
131 Abs. 7 des Aktien⸗
4
ternehmen Reichs⸗
1KWG. Reichsmark
Summe der Passiva 384 209 487 31 ig am 31. Dezember 1943.
Aufwendungen. FR. M Personalaufwendungen .... Ausgaben für soziale Zweste, Wohl⸗ fahrtseinrichtungen u. Pensionen Sonstige Aufwendungen .. Steuern. w Abschreibung auf Einrichtungen .
Reingewinn . 750 0
Nach dem abschließenden Ergebnis unsere
bericht, soweit er den Jahresabschluß erläu Berlin, den 15. Juni 1944. Deutsche Revisions⸗ und Tr Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer. Dresden, im Juni 1944.
Nebelung.
10. Gesellschaften m. b. H.
Die Ventimotor Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Weimar ist aus⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft
I DVDemsche Reicheha
3 144 867 14 354 322 30 871 046 93
1774729 77
15982 80
mn
.
H Erträge.
Zinsen und Pro⸗ visionen
Vertragliche Un⸗ kostenvergütung der Sächsischen Staatsbank
6 119 666 44
gl s 2 50 )0 —
6 910 948 94 r pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der
Bücher und der Schriften der Bank sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts—
tert, den gesetzlichen Vorschriften.
euh and⸗Attiengesellsch aft. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer.
Der Vorstand der Sächsischen Bant.
Springer.
r
werden aufgefordert, sich bei ihr bis zum 20. Juli 1944 zu melden. Weimar, den 17. Juni 1916. 38387) Ventimotor G. m. b. H. in Liquidation. Der Liquidator: Hans Sauerzopf.
nt und Vantansweise
.Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Indu— striezweige, ; Wirtschaftsgruppe Bauindustrie,
Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie,
.Wirtschaftsgruppe Lebensmittel-Industrie, Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe,
Sonderring Glüh⸗ und Härtetechnik,
. Sonderring Gasversorgung⸗ Arbeitsring 6 — Ace⸗ tylenflaschen,
5. Sonderring Leichtmetall-Vorstoff⸗ und Erzeugung,
i3. Fachbereich Aktivkohle der Fachabteilung Karbidchemie, Methanol und Holzverkohlung der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie,
Fachbereich Cyan Cyanmetallsalze der Sammelgruppe sonstige anorganische Erzeugnisse der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie,
28. Fachabteilung Ferrolegierungen, Stahl und Leicht⸗ . der Wirtschaftsgruppe Chemische Indu— rie,
29. Schwefelkohlenstoff G. m. b. H.,
30. Zentralstelle für Generatoren.
(2) Von der Reichsgruppe Handwerk werden für die ihr
angegliederten Betriebe für kleine Mengen auch Bezugs⸗ marken ausgegeben.
Das Blatt behandelt dann vor allem die Luftverkehrspläne der Vereinigten Staaten in Ibero⸗Amerika, die eine wesentliche Förderung des amerikanischen Geschäfts zum Ziel hätten. Für Großbritannien stünden riesige Interessen auf dem Spiel. Die Kapitalanlagen Englands in Ibero-Amerika betrügen rund 1000 Millionen Pfund Sterling. Davon bringen rund 400 Mil- lionen Pfund Sterling zur Zeit keine Zinsen. „Wir sollten ein— mal unverblümt mit den Vereinigten Staaten reden“, schließt das Blatt seine Ausführungen, „wie es jetzt steht, kann es nicht weitergehen. Es hat Fälle gegeben, wo unsere Ausfuhr! dadurch gehemmt wurde, daß wir Washington erst um die Erlaubnis bitten mußten, nach unserem eigenen. Empire exportieren zu dürfen. Das ist die Lage, in der sich die englische Wirtschaft zur Zeit befindet.“
Eigene Wertpapiere: . .
9 ae , n, verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und
der Länder .. ; .. 84644 148,48
447 543, 657
2570 503, 83
k S s29 804,02
In der Gesamtsumme sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf REA S4 455 549,50.
Konsortialbeteiligungen . .. J .
z2 457 185 03
zu 3 bis 6, und zwar zu 3: Nr. 18867, zu 4: Nr. 26 7135, zu 5: Nr. 32 719, zu 6: Nr. 26282, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsver⸗ fahrens tragen die Antragsteller. Amtsgericht Bunzlau, 22. Juni 1944.
4449 Kraftloserklärung. (1 F. 8. 43) Durch Ausschlußurteil vom 30. Juni 1944 ist der Teilhypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Thorn, Neue Kulmer Vorstadt Band Vl Blatt 185 in Abt. III unter Nr. L ein⸗ getragene Teilhypothek von 15 009 Gold⸗ zloty, zu 425 verzinslich, für kraftlos erklärt. . 6 Thorn, den 30. Juni 1944. Das Amtsgericht.
Budapest, 5. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam la lg], Beschluz. 9 18073 *, Berlin 136,209, Bukarest 2.78 , ge un ö, . 20 VI 139144. Der 6 4 ö Mailand 17,77, New Jork — — Paris 6,8i, Prag 13,52, Preßburg erteilte Erbschein, 3 . : t am „ili, Sofis ä, is zz, Zagreb Fel, gnri, Zh, r . , ,,, n.
London, 5. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 ,. = 4,03 M, wohnhaft gewesene Arbeiter Alfons Spanien (offiz.) 4,00, Montreal 1445— 4,47, Schweiz 17, 30 - 17,46 Paul Kunath 1. von seinem Vater, dem y Lissabon 99, 8o— 160, 20 Rio de aner Werftarbeiter Franz ien t 6
deutsche Anregung hin in den letzten Jahren eine weltere Aus“ e, , . Langfuhr, 2. vgn seiner Schwe ter, . § 4 dehnung erfahren, und die , sind sehr um Amsterdam, 5. Juli. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit.! k e, ,, .
Für Verbraucher, für die Kontingentsträger nicht eingesetzt inen ÄAusbar der Tabakwirtschaft bemüht. Bulgarien steht nach (Amtlich. Berlin — —, London — New York — —, Paris geb. Kunath in , , gg sind, werden die Bezugsgenehmigungen durch erer gf ä gcderug g. zer the ä schen, id, n czedonibhen Ceziele an de; T= rie zo, it 6, 1s, Scheel; 4 63 etz, f, Hefe, J von, der Holzkohle⸗Verkaufsstelle G. m. b. S Frankfurt am. Sbitze der südostenropäischen Tabakländer. Dem starken Absiinken — — Italien Clearing] —— Nadrid — — S5lo — —. für e, . 1 lär 17 Juni 1944 , . m., D . der bulgarischen Tabaktanbaufläche bis auf 29 300 Hektar im Jahre Kopenhagen — — Stockholm M, 81-44, 90, Prag — —. ; Hamburg A tona, 6 r .
. ; 193 infolge der griechischen und türkischen Konkurrenz folgte eine Zuri 5. Juli. (D. N 6 Das Amtsgericht. Abt. 26. § 5 = rasche Vergrößerung der Anbaufläche, als Deutschland als Käufer 84. ⸗ ,,,. 9 . 11.40. Uhr. Harig Job, Mackkeprang, Amtsgerichtsrat.
(1 Auf Bezugsmarken kann Holzkohle nur vom Händler für, bulgerischen Tabak auftrat. Bis gf war! die Anbaufläche 22,57 y 3. . ld kz 6 . . 4192 be; 4. . auf 50 (6 Hektar angestiegen und erreichte 1941 nach Eingliede— , 5 He Holland 2206, Berlin 172, 6s, 23 ö richts
esogen werden. rung der thrazischen und. mazedonischen Gebiete sh hoi Hektar, Kispt hon 14324, Stocholm 06,6, Oslo üs, C3 z., Kopenhagen Durch Bzschluß des Kmtegerichts
(J Händler können die bei ihnen eingereichten Bezugs- 1943 wurden durch Deutschland' die Tabatpreise um 60 vB. erhöht, 2037 3. Sofia , g. Prag 17,25, Budapest joa, s), Zagreb Berlin vom 37 Juni 196 . Tisch. marken, wenn deren Gesamthöhe mindestens eine Monge und die Anbaufläche stieg auf fast 97 0h0 Hektar. Gleichzeitig mit i. , 360 B., Bularest 23374, Helsinti S8, 6. Preß⸗ , Paul inn . . H'lztohlg srreicht, die handelsüblich vom Erzeuger. bezogen pers flagsennnsßigen Auszzehnzing des Babak zing auch ne gzugli, br 18,oo, Buenos Ahrcs gs, Japän 1ös, o Nlio 2a, sh . , . wird, bei der für den Sitz ihres Betriebes zuständigen Be- tative Verbesserung. Tas Landwirtschaftsministerinm sorgte für . el erh er en als Zeitpunkt des Todes zirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel (D. N. B.) bzw. der Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel einreichen, die ihnen über die Gesamtmenge der eingereichten Bezugsmarken einen Universalscheck für Holzkohle ausstellt.
Wochen ⸗Lbersicht der Deutschen Reichsbank
. 30. Juni 1944. Neuordnung des Textilwarenverkaufs in Italien vom 38 3
Mailand, 5. Juli. Durch eine Verfügung des Ministeriums für lorporative Wirtschaft haben, sämtliche' Kleiderkarten in Gebt der faschistischen Sozialrepublik am 30. Juni 1944 ihre Gültigkeit verloren. Seit dem 1. Juli darf kein Textilwarenhändler mehr Kleiderkartenabschnitte annehmen. Die Abgabe von Textilwaren Kleidern und Schuhen erfolgt vom 1. Juli 1944 ab bis au weiteres ausschließlich gegen Bezugscheine. Solche . werden vom zuständigen Provpinzialwirtschaftsrat (dest früheren Handelskammern) ausgestellt, jedoch nur in nach gewiesenermaßen dringenden Fällen (Totalverlust bei Ausgebombten usw.. Im übrigen wird die Abgabe von Textilwaren in Zukunft von der restlosen Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten abhängig ge⸗ macht werden. Ansätze dazu sind bereits gemacht worden. So er— halten die Kokonzüchter in diesem Jahre erstmals Textilwaren als Prämien für die restlose Ablieferung ihrer Kokonernte. Aehn⸗ lich wird auch die restlose Ablieferung der diesjährigen Hanf⸗ und Flachsernte mit Textilien prämiiert werden. Allmählich dürfte die Ablieferung der gesamten Agrarproduktion mit Textilprämien belohnt werden.
4496.
Attiva. . Deckungsbestand an Gold und Devisen
2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln . ; des irn. ö d 42 lõ0 117 000 Wertpapieren, die nach 13 Ziffer z angekauft wor⸗
den sind (deckungsfähige Wertpapiere) .. . Lombardforderungen !. .
deutschen Scheidemünzen .. ‚ Rentenbankscheinen ... 5 ö
96 492 000
624 000
25 831 000 34 219 000 598 033 000 27 220 000
j W i n 1. sonstigen Wertpapiere 1764 803 000
sonstigen Aktiven ....
Schuldner: ö ö. Kreditinstitute«. ... . 1991 415,B09 b) sonstige Schuldner .. . . 108 234 168, 98 In der Gesamtsumme sind enthalten: . ö ö. ,. ö. börsengängige Wertpapiere R. 8483 235,25, bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten RM 75 236 333,44. Hypotheken, Grund und Rentenschulden .. Langfristige Ausleihungen gegen Kommunaldeckung .... Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte)! ß ... Beteiligungen (§ 131 Abs. 1A II Nr. 6 des Aktiengesetzes)z ... Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten EM“ — — Grundstücke und Gebäude, dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende Betriebs- und Geschäftsausstattung —ͤ ö Zugang et 15 982,80, Abschreibung RAM 15 982,80. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen?... . In den Aktiven sind enthalten: w Forderungen an Konzernunternehmen leinschließlich der unter den eigenen Ziehungen im Umlauf, unter den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen und unter den Indossamentsverbind⸗ lichkeiten enthaltenen) RM 4 372 976,64. Forderungen an Mitglieder des Vorstands Ee — — Forderungen an andere im 5 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Ge⸗
9 iva. ö . 150 000 000
150 000 000 S06 539 0090 35 919 518 000 5 754 255 000
Grundkapital! ...... Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen ‚ . b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen ö „Betrag der umlaufenden Noten.. ... . Täglich fällige Verbindlichkeiten. .
Berichte von auswärtigen Devisenmãrtten
109 238 584
Is s02 16 ( 371 7660 0? 5 z6 za 6
J.
„An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . Sonstige Passiva ... Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: R
erlin, den 4. Juli 1944. J ⸗ 9 ö Reichs bankdirektorium.
. Funk. Puhl. Lange. Kretzschmann. Wilhelm.
S97 635 000
w
Ausdehnung des bulgarischen Tabalbaues Sofia. 6. Juli. Der Anbau von Tabak hat in Bulgarien auf
Bayrhoffer.
6 n e
15. Berschiedene Bekammtmachnngenm
4484 Deutsche Rentenbank. des Umlaufs an Rentenbankscheinen
. vom 30. August 1924 (RGBl. IIS. 252)
gemäß 89 Absatz 3 der Satzung der vorgeschriebene . der Renten⸗
Deutschen Rentenbank. briefe und Rentenbankscheine vorhan⸗
Durch eine unter Mitwirkung der den ist. .
mitunterzeichneten, von der Reichsregie⸗ Berlin, den 30. Juni 1914.
rung und vom Präsidenten des Rech⸗ Der Verwaltungsrat:
aftslei Mitalted e ltungsträgerz angehört nungshofs des Deutschen Reichs bestell. . Granzow, , n 6 after n er weitaglted kntes Kerteltung et ägerg ang ten Kommissare stattgehabte Prüfung ist Der Kommissar der Reich egierung: FM 247 332,93. an j festgestellt worden, daß die durch die Tr. Scheche, n , .
Anlagen nah mrs. smn, , n, me, m. Rentenbankverordnung vom 15. Oktober Der Kommissar des Präsiden en ;
Anlaßen nach 1 Ao. g. , do Col — — — 1923 (RGBl. J S. 965 in Verbindung des Rechnungshofs des Deutschen Reichs:
Summe der Aktiva! 384 209 487331 mit dem Gesetz über die Liquidierung Stengel, Vizepräsident.
—
——
i S jen S . für mwfan d geeignete Samen derjenigen Sorten, die für Pfeifentabake un London, 5. Juli. Silber Barxen prompt „n 30, der 81. Dezember 1314 sestgestellt wor⸗=
Zigarren besonders geeignet sind. Auch der Anbau von Virginia— ; . ö ? a . ⸗ Tabat ist in Bulgarien ,, verlaufen und konnte von Silber auf Lieferung Barren 23, so. Gold 168, = ,, 194 ben n,. 944.
2000 Heftar im Jahre 1942 auf 2200 Hektar im letzten Jahr aus— 27. : gedehnt 353 ) ; Amtsgericht Berlin.