1944 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 158 vom 17. Juli 1944. S. 2

8. Einpolige, 97

Null.

Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49 326 (in

Vorbereitung).

Nach Erscheinen von DIN E 49 326 ist bei Neuanferti⸗ gung von Werkzeugen die Ausführung nach PINE 49 326

maßgebend. Ausführungsbeispiel:

X

K .

, SS 8

.

9g. Einpolige Freileitungssicherung E27 25A 60 ohne Null, mit und ohne Abspannisolator.

Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49 326 (in Vorbereitung) und DIN 49 321 oder DIN E 49327 (in

Vorbereitung).

ö Nach Erscheinen von DIN E 49 326 und 49 327 ist bei Neuanfertigung von Werkzeugen die Ausführung nach DIN

E 49 326 und 49 327 maßgebend. Ausführungsbeispiel: mit Abspannisolator

,

und E 33

.

li jweipolige und dreipolige D-Sicherungssockel E27 25 Fit vorderseitigem Anschluß für direkte Wand⸗ montaze und Rohreinführung (Rohrkappenelement) mit

)

2 .

2 2

J.

ohne Abspanieso. dtor

. Bei Sicherungssockeln bis 500 V nach A 1 bis 3 und AG bis 8 ist die Glasierung der keramischen Sockelunter— teile verboten. Dagegen müssen die Abdeckungen und Berührungsschutzringe mit Glasierung versehen ssein.

. Bei Schalttafel-Sicherungssockeln bis 500 V, 25 und 0 A nach A 4 und A5 sind die Anschlußbolzen in Stahl auszuführen.

2. Bei Sicherungssockeln bis 500 V, 25 A und 60 A nach A L bis A8 sind die Fußkontakt- und Nulleiterschienen in Stahl auszuführen.

B (I). Von Schraubkappen bis 500 V dürfen nur no olgende hergestellt werden: ̃ .

1. D-Schraublappen E21 15 A 250 V, E 44 100 A 500 V und E57 200 A 500 V mit Kennfenster ohne Plombier— löcher,

Ausführung der Gewindehülse

von D-Schrauhkappen E21 in Stahl bzw. Stahl plattiert mit einer Auflage von insgesamt höchstens 20 Kupfer oder Kupferlegierung,

don bP-Schraubkappen E44 und E57 in nur einem Werkstoff (Kupfer oder Kupferlegierung).

D-Schraubkappen E 16 25 A, E27 235 A, E 33 60 A, R Ii. 100 A und R 2“ 200 A 500 V mit Kennfenster ohne Plombierlöcher.

Ausführung der Gewindehülse

von h-Schraubkappen E 16, E27 und Ess in Stahl oder Stahl plattiert mit einer Auflage von insgesamt höchstens 20 3. Kupfer oder Kupferlegierung,

bon h-Schraubkappen R 116 und R 2“Vi in nur einem Werkstoff upfer oder Kupferlegierung).

, für D⸗Schraubkappen E 16 nach DIN 49 380 Aböncffungen für b-Schraubklappen E27 und DIN49 360 BI. 1. . 5 Abmessungen für D-S raubkappen R 1“ . nach DIN 49 365 Bl. . 3.

2) Die Herstellung von Schraubkappen mit

löchern für D-⸗Schmelzeinsätze 750 V ist verboten. C J. Schmelzeinsätze (flink) (I) Von Schmelzeinsätzen (flinh) bis zu 500 V dürfen nur . ö . hergestellt werden: Schmelzeinsätze für das Ringbolzensystem in flacher Aus— führung 6 1 15 20 25 36 3. f . ö. ; D-Schme zeinsätze E21 259 V, 2 4 6 10 15 4 D-Ichmeljeinsätze E16 500 V, 2 4 6 16 15 20 25 A nach DIN 49 360 Bl. 2.

Plombier⸗

4. D-Schmelzeinsätze E27 und E32, 500 V, 2 4 6 10 15 20 25 35 50 60 A nach DIN 49 350 Bl. 2.

5. D⸗Schmelzeinsätze R 116“ und R 2“ 500 V, 80 100 125 160 200 A nach DIN 49 365 BI. 2.

6. Rur für den Auslandsbedarf dürfen hergestellt und ge⸗ liefert werden: ( Einteilige Schraubstöpsel E27 und E33, 500 V, mit

und ohne Kennmelder, ohne Plombierlöcher.

(E) Als Schmelzleiter sind bei Schmelzeinsätzen bis 500 V Kupferdrähte bzw. plätten mit „einer Silberauflage bis höchstens 10 4, zu verwenden. G) Die zusätzliche Kennzeichnung der Schmelzeinsätze mach Nennstromstufen durch Farbauftrag auf den Kennnielder ist bei den Stromstufen 15 A und höher nicht notwendig.

II. Schmelzeinsätze mit erhöhter Verzögerung träge) (1) Geschlossene Schmelzeinsätze mit erhöhter Verzögerung als Leitungsschutzsicherungen dürfen nur für das. B System hergestellt werden. Sie müssen den für Schmelzeinsätze mit erhöhter Verzögerung aufgestellten Regeln der Technik ent⸗ sprechen. . E) Verboten ist die Herstellung von a) D-Schmelzeinsätzen mit erhöhter Verzögerung für Sicherungen mit Gewinde E21 250 V für alle Strom— stufen, mit Ausnahme der Schmelzeinsätze nach Kriegs⸗ marinenormen KM 5374, b) D-Schmelzeinsätzen mit erhöhter I50 Vin allen Stromstufen, e) H-Schmelzeinsätzen mit erhöhter Verzögerung für 500 Vin den Stromstufen 2 und 4 A, d) D-Schmelzeinsätzen mit erhöhter Verzögerung für Sicherungen mit Gewinde E 44 und M 57 500 Vein den Stromstufen 80 100 125 160 und 200 A. (3) Als Schmelzleiter sind Kupferdrähte bzw. plätten mit einer Silberauflage bis höchstens 20 5 zu verwenden. (4) Die zusätzliche Kennzeichnung der Schmelzeinsätze nach Nennstromstufen durch Farbauftrag auf den Kennmelder ist bei den Stromstufen 15 A und höher nicht notwendig.

D (1) Von Paßeinsätzen dürfen nur noch folgende hergestellt

Verzögerung für

Nennstromstufen durch Farbauftrag ist nicht notwendig.

schlossenem Schmelzeinsatz nach Vb 0610 bzw. O635, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten.

werden: D-⸗Paßeinsätze E21 250 V, 6 10 15 A. . 2. D-Paßeinsätze E 16 500 V, 6 10 15 20 A nach DIXN49 360 8 . D-Paßeinsätze oder D⸗-Paßringe E27 und E33 500 V, 6 10 15 20 25 35 50 60 A nach DIN49360 Bl. 3 oder DINRE 49362 Bl. 2 (in Vorbereitung). 4. D-Paßeinsätze R 14 und R?2“ 5065 V, 80 100 125 180 200 A, nach DIN 49365 Bl. 3. (2) Die zusätzliche Kennzeichnung von D-Paßeinsätzen nach §82 Jede Firma darf von den zugelassenen Sicherungssockeln, Schraubkappen, Schmelzeinsätzen und Paßeinsätzen nur je eine Ausführung herstellen. 83

Die Vorschriften der 85 1 und ? gelten auch für Einzelteile für die in diesen Paragraphen aufgeführten Erzeugnisse. §54 Die Vorschriften der 85 1 bis 3 gelten für Inlands⸗ und Auslandsbedarf, mit Ausnahme von 51 C1 Absatz 1 Ziffer 6.

2 *

55 Die Neuentwicklung von Leitungsschutzsicherungen mit ge⸗

In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen. 586 Der Zusammenbau und die Auslieferung von Leitungs—

§7

ie Fertigung neuer Werkzeuge im eigenen Betrieb sowie die Bestellung solcher für Schraubkappen E 27 und E 33 nach 8 1 B. Abs. 1 Ziffer Z und für D⸗ elzeinsätze bis 500 V

„E27 und E33 nach § 1 C. I. Abs. 1 Ziffer 3 und 4 bedarf der Genehmigung des Leiters des Hauptausschusses „Eleitrotechnik“. Bei Erteilung der Genehmigung werden bestimmte Vorschriften über die Ausführung der Werkzeuge gegeben werden. .

D

§8 Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften zu 55 1 bis 7 in besonders begründeten Einzelfällen, zuzulassen. Anträge sind bei, dem Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“, Berlin SW ll, Schöneberger Str. 3— 4, zu stellen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reich iunungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde, Drakestr. 51, einzureichen. 4 , . , . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 55 10, 12 -= 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. §10 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Gleich⸗ zeitig treten außer Kraft Leitungsschutzsicherungen mit geschlossenem Schmelz insatz bis 200 A vom 16. Februar 1913 (Deutscher 8 oz R Z 5 !. San * ** 5 2 9 . 412 Reichs anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 43 vom 22. Februar 1943), ö . . n die 1. Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 25 (FA 5) über die Herstellung von Leitungsschutzsiche— rungen mit geschlossenem Schmelzeinsatz bis 260 A vom 27. April 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußi— scher Staatsanz. Nr. 97 vom 27. April 1943). Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresntè sowie mit , Zustimmung des zuständigen Chefs der Zi

d , ,, mmung tand ien Chefs her. Zintlben. waltung sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 27. Juni 1944. Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“

Lüschen.

Yichtamtli ? hes Verkehrs wesen

Neue Wege im Straßenverkehr. Straßenbahnen als Lastzugschlepper

In letzter Zeit sehen wir, daß auch die Straßenbahn dem Güterverkehr gute Dienste zu leisten vermag. Straßenbahntrieb⸗ wagen mit angehängten Lastkraftwagen oder Lastkraftwagen⸗ anhängern bilden Schleppzüge und helfen erfolgreich mit, das Gütertransportwesen unserer Städte zu fördern und flüssiger zu gestalten. ö . Damit ist eine Aktion fortgeführt, die bisher schon zum Ziele hatte, den Transportraum der Straße nunerkehrsmittel, ins⸗ besondexe der Kraftfahrzeuge, voll auszunntzen, und die nun ihre folgexichtige Ergänzung durch einen Erlaß des Führers vom 13. Jult 1944 findet, der den Reichsverkehrsminister ermächtigt hat, alle zivilen Straßenverkehr nittel zum Einsatz heranzuziehen und die Vexteilung der Kraftstoffe und Reifen im Straßenver⸗ kehr zu lenken. Es ist selbstverständlich, daß im Kriege die Sonderinteressen einzelner zurückgesteilt werden müssen. Auch auf dem Geyviet des Transportwesens müssen alle Mittel und Kräfte im Interesse der Gesamtheit eingesetzt werden. Die diesem Ziel dienenden neuen Maßnahmen werden sicherlich von der Wirtschaft und ollen am Straßenverkehr Beteiligten hilfsbereit und verständnis— voll unterstützt werden.

die Anordnung Nr. 25 (FA 5) über die Herstellung von?

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 158 vom 17. Juli 1944. S. 3

Wirtschaft des Auslandes

Die Neuordnung der italienischen Filmwirtschaft

Venedig, 16. Juli. Der Minister für Volkskultur hat im Ein— vernehmen mit dem Finanzminister die Gründung des „Ente Nazionale Importazione ed Esportazione Film“ (E. N. J. E. F.) angeordnet, das den Ankauf, die Einfuhr und die Verteilung ausländischer Filme in Italien und die Ausfuhr und den Absatz italienischer Filme im Ausland übernehmen soll. Der Sitz der neuen Körperschaft ist Venedig, wo auch die großen italienischen Filmgesellschaften ihren Sitz aufgeschlagen haben. Das „E. N. J. E. F.“ erhält überdies das Recht, nach vorausgehender Ermächtigung durch den Kultusminister die Leitung italienischer oder ausländischer Filmgesellschaften zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, die die Herstellung, den Handel, Verkauf und Verleih italienischer oder ausländischer Filme zum Gegen— stand haben, oder die Errichtung, die Führung und den Ankauf von Lichtspieltheatern, von Produktionswertstätten, von Synchro— nisieranstalten und ähnlichen Betrieben der Filmindustrie. Rück— wirkend ab 1. Juni erlöschen alle bisher erteilten Genehmigungen zur Betätigung auf diesem Gebiet, dis an öffentliche oder private Körperschaften früher erteilt wurden. Damit hat die Neuordnung der italienischen Filmwirtschaft weitere Fortschritte gemacht.

Einschränkungen des Börsengeschäftes in Italien

Mailand, 16. Juli. Um Spekulationsgeschäfte zu unterbinden, hat das Komitee der Mailänder Wertpapier-Börse beschlossen, daß mit Wirkung vom 6. Juli die Aktien und Obligationen solcher Gesellschaften, deren Geschäftssitz sich außerhalb der Lombardei befindet, nur noch gegen sofortige Barzahlung gehandelt werden sollen. Es handelt sich im einzelnen um folgende Aktiengesell— schaften: Assicurazioni Generali, Venete, N. G. J., Rossari, Cotoniere Meridionali. Finsider, Ilg Amiata, Siele, Ansaldo, Fiat, Pignone, Silurificio, Sade, Cieli, Campania, Valdarno, Sarda, Emiliang, Sesio, Pugliese, Sip, Meridelettrica, Romana Elettricitâ, Terni, Unes, Teti, Stet, Eridiana, Romana Zuccheri, Italgas, Miralanza, Rumianeca, Fondi Rustiei, Beni Stabili, Silos, Genova, Burgo, Ciga und Acqui. Da S5' 9, aller Aktien“ geschäfte heute an der Mailänder Börse getätigt werden (weitere 11 * in Turin und der Rest in Genug), fo schneidet die neue Be— stimmung tief in das gefamte Aktiengeschäft der italienischen Börsen Überhaupt ein, indem die bisher Überwiegend üblichen Termingeschäfte in Zukunft fortfallen.“

Organisationsänderungen in der bulgarischen Volkswirtschaft

Sofia, 15. Juli. Bei der früheren Regierung waren fast alle leitenden wirtschaftlichen Funktionen in der Hand des Ministerpräsidenten konzentriert, indem ein Oberstes Kom— missariat für die Kriegswirtschaft unter seiner Aufsicht gegründet war, das sich mit der Koordination und Vereinheitlichung der Wirtschaftsführung in Bulgarien beschaftigte. Dieses Institut, das seine Funktionen den verschiedenen Ministerien entnommen hatte, konnte aber nicht die erwarteten Ergebnisse zeitigen. Aus diesem Grunde sah sich der Ministerrat jetzt veranlaßt, die Auflösung des Obersten Kommissariats zu beschließen. Die Dienststellen' des Obersten Kommissariats werden der Dircktion für die zivile Mobilmachung angeschlossen. Die Regierung sieht in diesem Zu⸗ sammenhang die Begründung einer neuen Wirtschaftsdirektion bei dem Handelsministerium vor, die sämtliche Aufgaben bezüg⸗ lich der Erzeugung und Verteilung der volkswirtschaftlich wich⸗ tigeren Waren zusammenfassen soll. Auf diese Weise soll eine doppelseitige Wirtschaftsführung, wie sie bisher in vielen Fällen vorlag, vermieden werden. Die Vereinheitlichung der Maßnahmen, die bisher eine Aufgabe des Obersten Kommissariats war, soll von uun an von einem Rat der Wirtschaftsministerien, nämlich des Handels,, Finanz- und Landwirtschaftsministeriums, durch— geführt werden. Dieser Rat wird unter der Leitung des Minister⸗ präsidenten stehen. Auf diese Weise schreitet die Regierung weiter auf dem Wege zur Liquidierung einer Reihe früher geschaffener wirtschaftlicher Gebilde mit dem Ziele, diese durch ein klareres System in der Wirtschaftsführung zu ersetzen. x

17,1090 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

Starke Steigerung der finanziellen Forderungen in den USA.

Stockholm, 15. Juli. Die Goldreserven und finanziellen For⸗

derungen der südameritanischen Länder in den USA., die sich Teleg

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Sanknoten

raphische Auszahlung

Ende 1939 auf 953 Mill. Dollar beliefen, waren Ende 1943 auf 2689 Mill. Dollar angestiegen. Der größte Teil hiervon ent— fällt auf Argentinien, dessen Forderungen sich in dem genannten Zeitraum von 593 Mill. Dollar auf 1688 Mill. Dollar erhöhten. Die verhältnismäßig stärkste Zunahme der Forderungen und Goldbestände weist Brasilien auf, im Jahre 1939 betrug der ent⸗ sprechende Betrag 57 Mill., während er bis Ende 1943 auf 525 Mill. Dollar angestiegen war.

Aegypten (Alexandrien und . ö Afghanistan (Kabul) ... ..... Albanien (Tirana) ... ...... Argentinien (Buenos Aires) .. Australien (Sidney) . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ... Britisch⸗Indien (Bombah⸗Cal⸗- cutta) Bulgarien (Sofia) ... Dänemark (Kopenhagen) .... England (London) .. Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris) .... ...... Griechenland (Athen) .. ..... Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) Iran (Teheran) ... ..... w

Die kritische Versorgungslage Südafrikas

Genf, 13. Juli. Ueber den besorgniserregenden Zustand des südafrikgnischen Transportwesens äußerte sich Transportminister Sturrock, wie „South Africa? meldet, in einem Juterview in Pretoria. Der Zeitpunkt rücke schnell heran, so erklärte Stur⸗ rock u. a., an dem alle noch im Lande vorhandenen Privatwagen

22

y ö *

—“—

, . , , . . ; 6 , Italien (Rom und Mailand) . sprünglich sei Südafrika von den USA. für die nächsten zwölf Japan (Tokio und Kobe) ... ) ö ö S jofoxy— 5 1 2111 9 * af 9 Monate die Lieferung einer genügenden Anzahl von Kraftwagen k a. 3 . . ö ö Neuseeland (Wellington) .... Lieferverpflichtung um 50 85 gekürzt und berufe sich dabei zur ö . 8nts j f j z . j zriegs stei zortugal (Lissabon) .. Entschuldigung auf den eigenen durch die Kriegslage gesteigerten , ,, ,,, Sturrock warnte abschließend vor der Annahme, dieser Krieg hborg) . 23 . . ; . ö ö Schweiz (Zürich, Basel und sei „fo gut wie vorüber“, und man brauche deshalb die ver! Schweiz (Zürich, Base Serbien (Belgrad) . Nichts sei falscher als das. Slowakei (Preßburg) ... .... Südafrikanische Union (Eretoria und Johannisburg) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) ..... [

Wiederherstellung der wirtschaftlichen Autonomie der Philippinen

Tokio, 15. Juli. Die japanische Militärverwaltung auf den

24 k ; ö 5 ; Island (Reytjavik für kriegswichtige Zwecke beschlagnahmt werden müßten. Ur⸗ . ö Kanada (Montreah ... zugesagt worden. Die Washingtoner Regierung habe aber ihre Norwegen (Oslo) Bedarf. Schweden (Stockholm u. Göte⸗ , . s 5 x. ö. ; ö Bern) . schärften Versorgungsnöte nicht besonders ernst zu nehmen. Spanien (Madrid u. Barcelona) , , ,,, . ö .. Verein. Staaten von Amerila Philippinen hat gestern auf Grund von Verhandlungen zwischen

(New JYork) .

100 Afghani 100 Franken 9 81,08

IL austr. Pfund

100 Finnmark 100 Frs.

100 Gulden

100 isl. Kr

100 Frs. 100 serb. Dinar

14. Juli Brief

17. Juli Brief Geld

1 ägypt. Pfund * . .

18, 83 18,79 80, 92 1èFᷣap.Pes. 58 0,58?

18,83 81,08 0,592 100 Belga 39,96 40,04 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa .. 100 Kronen 1 engl. Pfund

100 Drachmen

132,70 100 Rialis 14,59 38 42 100 Lire 9,99 100 Yen: 58,591 1 kanad. Dollar

100 Kuna 4,995 1 neusee]. Pfd.

100 Kronen 56,76 100 Escuda 10,19 100 Lei

100 Kronen 59, 46 57,89 4, 995 8,591 3,565

100 flow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,978 100 Veng5 1 Goldpesy 1,199

1 Dollar

der japanischen und philippinischen Regierung die Kontrolle über das philippinische Verkehrswesen und große Teile der philippi⸗ nischen Industrie aufgegeben und auf die philippinische Regie⸗ rung übertragen. Die japanischen Militärbehörden auf den Philippinen gaben in einer gleichzeitigen Erklärung der Hoff— nung Ausdruck, daß durch die Herstellung der wirtschaftlichen Autonomie der Philippinen eine starke Grundlage für den Wie— deraufbau der philippinischen Wirtschaft und für das wirtschaft— liche Wohlergehen der Philippinen gelegt sei.

Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien Kanada

Vereinigte Staaten von Amerike ,

Für den innerdeutschen Verrechnungsvvmrkehr gelten folgende Kurse:

Geld

England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ...... 9, 89 3 / GJ

4,995

7.9123 74,18

2098

J 2,498

V . 6,136

Ausländische Geldsorten und Baninoten

*

Sovereigns ... ......

20⸗Franes⸗Stücke .

Gold⸗Dollars

Aegyptische

Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 15. Juli. (D. N. B.) New Jork 4,02, —= 4,03 , Spanien (offiz.) 44,90, Montreal 4,43 —–— 4,47, Schweiz 17,50 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99, 80 1060,20. Rio de Janeiro S3, 56 . G.

güärich, 18. uli, (D. N. B. 11 49 Uhr Paris 7 00 London⸗Clearing 17,305, New York 4,30, Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,67 L, Madrid 39,75 B., Holland 228, Berlin 172,55, Lissabon 11261, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 9, Kopenhagen 20.37 , Sofia 5,372, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 7, Helsinki 8,75, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 161,00, Rio 20,0 B.

Kopenhagen, 15. Juli. (D. N. B.) London 19,34, New Vork 4,79, Berlin 191,86, Paris 10,sõ, Antwerpen 76, so, Zürich U1,25, Rom Amsterdam 264,0, Stockholm 114, 15, Oslo 109,80, Helsinki 9,83. Sofia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse.

Stockholm, 15. Juli. (D. M. B.) London 16,ssé G., 16,95 B., Berlin 1675606 G., 168,50 B., Paris —— G., H, o B. Brüssel G., 67,60 B., Schweiz. Plätze 97,50 G., 97,80 B., Amsterdam —— G., 223,560 J., Kopenhagen S7, 5) G., 87, 90 B. Oslo 95,36 G., 95,66 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsint 8,85 G, S368 B., Rom G., 22,20 B., Kanada 3,577 G., 382 B., Madrid —— G. Türkei B., Lissabon G.,

Argentinische Australische Belgische .. Brasilianische . Brit ich Jo ische Bulgariche: 500 Lewa und darunter Duni sche: große 10 Kr. und darunter ...... Englische: 10 F und darunter. Finnische . Französische Holländische Italienische: 10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große .. ..... .. 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 100 Frs. und darunter .... , . Slowakische: 20 Kronen un dannen, Südafrikanische Union ...... Türkische Ungarische: darunter

! 2 ——2 *

SOnentlicher Anzeige

100 Belgas 1 CEruzeiro r 0, 99 100 Rupien 22, 25,05 2295

1099 Finnmark 100 Gulden

100 Lire 989, 983 10,02 9, 98 100 Lire 9,98 10,02 9,98

100 Kronen

100 Frs.

IL türk. Pfund ; 1,98

17. Jul 14. Geld Brief Geld Brief 20,38 20,46 20,33 20,46 16,16 16,2 16,16 16,22 4,205 4,185 4,205 441 439 4,41

Stück ägyypt. Pfd Dollar Dollar Pav.⸗Pes. . o, 45 0, 44 0, 465 austr. Pfd. 2, 44 2,46 2, 4 2, 46 40,98 389,92 40,08 0, 08 0,09 23,05

100 Lewa 1 3,09 3,07 3, 09 10900 Kronen . 100 Kronen 52,10 52,80 52,10 52,30 1 engl. Pfd w 5,075 5,055 5,07 5,0. 4,99 5,91 132,70 132,70 132,70 10,02 10,02 1kanad. Dollar O0, 99 1,01 0, 99 1,01 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 100 Kronen 3, 8d 57,11 56,89 57,11

5,055 10900 Frs. 4,99 132,70

1090 Lei 1,68 1,66 1,68 100 Kronen 59, 64 9, 4 59,64 Frs 58,07 7,8? 58,07 58,07 S8 558,07

91

100 Frs. ; 4,979 5, 01

5 01

P . 100 serb. Dinar

109 slow. Kr. 8,58 8, 62 8 8,62 1 südafrik. Rfd. 4,39 4,41 9 4,41 1,91 1 1,93

60,78 51, 02 60,73 61,02

schutzsicherungen mit geschlossenem Schmelzeinsatz, die den Vor⸗ schrrten des 1 a 15 11. und 12 B 1 1 ind . G1 (3) und II. (3) nicht entsprechen, darf bis zum 30. September 1941 vorgenommen werden, wenn wichtige Einzelteile hierfür vor⸗ handen sind. Die Anfertigung fehlender, Ergänzungsteile ist gestattet.

Postwesen

Vorübergehende Einstellung des Postpaketdienstes nach Finnland und Norwegen Der Postpaketdienst nach Finnland und Norwegen ist vorüber—

gehend eingestellt worden.

ö

MWirtschaftsteil

Speisekartoffelversorgung 1944/45

In einem RdErl. d. RMfEuL, vom 8. Juni 1944 11 AT - 2000 der im Reichsministerialblatt der Lanbwpirtschaftlichen Verwaltung Nr. 20 vom 8. Juli d. J. veröffentlicht ist, macht dieser es allen beteiligten Stellen zur besonderen Pflicht, durch vorbehaltlosen Einsatz und in verständnisvoller Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen und bei der Durchführung der Speise— kartoffelversorgung 1954445 mitzuwirken. Aus den Erfahrungen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres ergeben 19 verschiedene Aende— rungen des Verfahrens gegenüber der bisherigen Regelung. So wird in Zukunft beim laufenden Bezug auf das Bestellscheinver— fahren und auf die Kundenhindung verzichtet; damit entfällt die bisherige „Reiseregelung“. Ferner muß die im letzten Jahr zur Entlastung der Kartenstellen eingeführte Verbindung des Ein— kellerungsscheines mit dem Bezugsausweis wieder aufgegeben werden, da in vielen Fällen die Einkellerungsscheine entgegen der Vorschrift für sich abgetrennt und dann die am Bezugsausweis derbliebenen Bestellscheine zum laufenden Bezug, also zu einer Doppelyversorgung, verwendet wurden. Ein Mangel ist auch darin ju erblicken, daß beim unmittelbaren Bezug der Einkellérungs— artoffeln vom Erzeuger der jeweilige Einkellerungswille und der Versorgungsstand nicht zu übersehen waren. Mehr denn je, so betont der RMfEuL, muß aber entscheidender Wert darauf gelegt werden, diese Lücke beim unmittelbaren Verkehr zwischen Erzeuger und Verbraucher, zu schließen; dies soll durch Einführung eines Einkellerungsscheines geschehen. ;

Für die Versorgung mit Spätkartoffeln wird mit Wirkung vom 13. November 1944 wieder ein Wochensatz von 3.5 kg Speise⸗ kartoffeln je Kopf der Versorgungsberechtigten reichseinheitlich also auch für Ueherschußgebiete vorgesehen. Endgültige Fest⸗ setzung des Wochensatzes bleibt für einen späteren Termin voh— behalten. Die Einkellerungshöchstmenge, die bei Volleinkellerung je Kopf der Versorgungsberechtigten für neun Zuteilungsperioden (13. November 1944 bis 22. Juli 19465) bezogen werden darf, wird wie im abgelaufenen Wirtschaftsjahr auf 150 Eg Speisekartoffeln festgesetzt. Kleinstkinder bis zu drei Jahren erhalten ab 13. No— vember die Hälfte des jeweiligen Wochensatzes und des Ein—

lellerungssatzes. Ob in allen Fällen die Volleinfellerung in Höhe von 150 kg auf einmal ermöglicht werden kann, ist erst später zu

übersehen, die Hauptvereinigung ist daher ermächtigt worden, die

Einkellerung in Teilmengen durchführen zu lassen. Außerdem ist die Hauptvereinigung ermächtigt, den Wochensatz für die einzelnen Abschnitte und Zusatzabschnitte sowie die Höchstsätze für Groß⸗ verbraucher einschließlich Gaststäten jeweils festzusetzen.

Der RdErl. regelt sodann die einzelnen Verfahrensvorschriften hinsichtlich der Bezugsausweise und des laufenden Bezugs sowie die Einkellerung, soweit sie vom Verteiler vorgenommen wird oder ein unmittelbarer Bezug vom Erzeuger vorgesehen ist. Weiter werden die sonstigen Vorschriften hinsichtlich der Zusatzbezüge für Bergarbeiter und die Versorgung für Evakuierte usmww. behandelt. Hervorzuheben ist noch, daß der Kleinanbau von Speisekartofseln in Haus- und Schrebergärten auf den Bezugsausweis nicht anzu⸗ rechnen ist. Bei einem darüber hinausgehenden Kleingnbau, ins— besondere beim Anbau durch landwirtschaftliche Klein— betriebe, ist ir 200 am angebauter Kar⸗ toffeln der Hermng cen wg für je einen Haushaltsangehörigen einzubehalten; bei einem Anbau von weniger als 200 qm sind eine entsprechende Anzahl von Wochenabschniften durch die Karten— stellen abzutrennen und zu entwerten. Ist im Wirtschaftsjahr ihd3 4 eine Hausschlachtungsgenehmigung erteilt und wird auch für 1944145 ein Hausschlachtungsschwein gehalten, dann ist der Ertrag von 500 qm angebauten Kartofseln je Schwein auf den Bezugsausweis nicht anzurechnen.

In einem weiteren RdErl. d. RMfEuL. II A7 2200 - hebt dieser hervor, daß bei der Planung für die Speisekartofsel⸗ dersorgung 1914sß im besonderen Maße der angespannten Transportlage Rechnung getragen werden“ muß. Dort, wo zur Persorgung bestimmter PVedarfsgebiete die Versendung großer Mengen Speisekartoffeln über weite Entfernungen unvermeiobar ist, müssen diese Transporte so niedrig wie möglich gehalten werden. In Anlehnung an hergebrachte Ernährungsgewvohnheiten werden daher die Zuteilungen au Speisekartoffeln in den Gebieten der Landesernährüngsämter Baden, Württemberg, Wien, Nieder⸗ donau, Oberdongu, Salzburg, Steiermark, Kärnten und Tirol— Vorarlberg auf der Grundlage eines Wochensatzes von 2,5 lig bei eutsprechender Zuteilung von Getreiderzeugnissen vorgenommen. Da in der 65. Zuteilungsperiodbe vorqussichtlich der Wochensatz von 2,5 kg Speisekartoffeln (Frühkartoffeln) gelten wird, kommt die Zuteilung von Getreideerzeugnissen erst in der 66. Zuteilungs— periode in Betracht. Die Einkellerungshöchstmenge wird für diese Gebiete auf 100 kg Speisekartoffeln festgesetzt.

1. Unter suchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangs versteigerungen, 8. Aufgehote.

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und FSundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

S8. Sommanditgeseslschaften auf Attien,

7. Attiengesellschaften, 9g. Deutsche Kolonialgefellschaften,

19. Gesellschaften m. b. H. 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

1 15.

18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 4. Deutsche Reichsband und Bankansweise,

Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Mufgebote

4873 Aufgebotsedikt.

2 F 3j44. Auf Antrag der Eleltri⸗ zitätsgenossenschaft für Litschkau i. L. eingebracht am 19. 4. 1944, wird der Verlust folgender Urkunden verlaut— bart: Sparbuch des Spar⸗ und Dar—⸗ lehenskassenvereines für Liebeschitz und Umgebung reg. Gen. m. b. H. in Liebe⸗ schitz, lautend auf Elektrizitätsgenossen⸗ schaft für den Ort Litschkau Nr. D 2, Stand 31. 12. 1943 Re 287,36. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Ge— richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzu— legen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da sonst das Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Mo⸗ naten, von der Kundmachung im Deut— schen Reichsanzeiger, auf weiteren An— trag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres vom Fälligkeitstag der Forde— rung aus der Urkunde.

Saaz, den 7. Juli 1944. Das Amtsgericht.

41869 Aufgebot.

5 F 4144. Die Firma Petersen und Helbig in Danzig, Am Sande ?, ver— treten durch die Rechtsanwälte Kiew— ning und Richter in Danzig, hat das Aufgebot des von der Antragstellerin auf Otto Dorloff in Fürstenwerder ge— zogenen und von diesem akzeptierten, bei der Deutschen Bank, Filiale Danzig, zahlbaren Wechsels über 305,50 Danziger Gulden, datiert Danzig, den 25. 5. 1932, beantragt. Der Inhaber der Urkunde

wird aufgefordert, spätestens in dem auf! den 8. Februar 1915, 12 Uhr, vor dem;

unterzeichneten Gericht, Zimmer 207, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunde erfolgen wird. Danzig, den 27. Juni 1944. Das Amtsgericht Abt. 5.

41868 Aufgebot.

Die Wladislawa Behrend aus Brom— berg, vertreten durch den Rechtsanwalt H. Tews in Bromberg, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuches der hiesigen Stadtsparkasse, ausgestellt auf ihren Namen unter Nr. 6112, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberaumten Aufgebots⸗— termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird..

Bromberg, den 3. Juli 1944.

Das Amtsgericht.

4946 Aufgebot.

8 F 514. Die Stadtsparkasse der Gauhauptstadt Posen, vertreten durch den Sparkassenvorstand, hat das Auf⸗ gebot der verlorenen Sparkassenbücher: L. Nr. 116185, lautend auf Martha Metje geb. Herbst, Posen, Halbdors— straße 25 W. J. 2. Nr. 117 704, lautend auf Helga Metje, Posen, Halbdorf⸗

auf Rosemgrie Kuntscher, Schülerin, Posen, Luisenstraße N. 82/3, 4. Nr. 122517, lautend auf Alexander Dum— berg, Feldpostnummer 12732 D, Son⸗ derführer⸗Einheit, 5. Nr. B 15 8564, lautend auf Erwin Schlag, 6. Nr. 200/13, lautend auf Hermine Baumann, techn. Assistentin, 7. Nr. 150 226/44, lautend auf Meta Söhler geh. Rupp, Münch— berg, Friedrichstraße 19, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf— gefordert, spätestens in dem auf den 28. Oktober 19464, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Posen, Müh— lenstraße JL a, II. Stockwerk, Zimmer 84, anberaumten Aufgebotstermin sein« Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Posen, den 28. Juni 1944. Das Amtsgericht.

straße 27 W. 7. 3. Nr. 105 725, lautend!

4. Nessenlliche guslellungen

1822 Oeffentliche Zustellung.

Frau Käthe Hoffmann geb. Gruhn in Breslau 13, Opitzstraße 9, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lutz Matschke in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Hotelkellner Fritz Hoff⸗ mann aus Breslau, zuletzt Schütze, Feldpostnummer: 06219 B, z. Zt., unbe⸗ kannten gufenthalts, auf Grund des sz 49 des Ehegesetzes auf Scheidung der Ehe aus Alleinschuld des Beklagten. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 26. September 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung geladen, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 10 R. 20144.

Breslau, den 5. Juli 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

48781 Ladung. Ehefrau Valborg Popp geb. Larsen, Sinsen bei Oslo, Knut Alvsonsp 31, klagt gegen ihren Ehemann Wolfgang Popp, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung (EG 55 evtl. 5 49 Eheges.). Verhandlungstermin: 8. Sep⸗ tember 1944, 9y5 Uhr, vor dem Land⸗ gericht Hamburg, Zivilkammer 11. Die Geschäftsstelle des Landgerichts

erm n mh a en

1883 Gerling⸗Konzern, Lebensversicherungs Att. Ges.

Der Versicherungsschein Ur. J. 342 388, Hans Eubell, Betzdorf, Sieg, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 10. Juli 1944.

Der Vorstand.

4950 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt. Ges,. Köln. Der Versicherungsschein Nr. L 363 906

Artur Doerge, Berlin W 15 ist

abhanden gekommen. Er tritt außer

Kraft, wenn nicht innerhalb zweier

Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 10. Juli 1944. Der Vorstand.

4951 Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft. olizenaufgebot!

Die Unsallversicherungsscheine Nr. 2535 412 255 412 a Curt Lehmann, Lauchstädt, Nr. 330764 Friedrich Feyotk, Pirmasens, Nr. 377763 Fried⸗ rich Wunschmann, Wittenberg, Nr. 377 948 Hermann Holtzhausen, Erde⸗ born, Nr. 386031 Johannes Julitz, Leipzig, Nr. 389 905 Paul Worbs, Lirschberg,. Nr. 438 442 Friedrich Schüler, Berlin, Nr. 461 926 Georg Leonhardt, Kassel, Nr. 466 059 An dreas Thomsen Rasch, Hannover, Nr. 468 80ꝰ Adolf Höhn, Schwäbisch Gmünd, Nr. 477894 Georg Strecke, Berlin-Neukölln, sind abhanden ge⸗ kommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, werden die Scheine außer Kraft gesetzt.

Berlin, den 14. Juli 1944.

Der Vorstand.

b. Geselschaften m. b. 9.

4952 .

Die unterzeichnete Gesellschaft hat ihre Auflösung beschlossen. Die Gläu⸗ biger werden hierdurch aufgefordert, sich bei der unterzeichneten Gesellschaft umgehend zu melden. ;

adersleben, den 15. Juli 1944. Zuckerfabrik Badersleben G. m. b. 5H. in Liquidation. Kramer. Bode.

I5. Verschiedene Belannmmachungen

Göppinger Schützengilde e. V.

in Liquidation.

An die Mitglieder und Anteilschein⸗ besitzer der Göppinger Schützengilde! Aufruf!

Die Mitgliederversammlung der Göppinger Schützengilde e. V. hat am 9. 4. 19435 die Auflösung des Vereins beschlossen und den Unterzeichneten als Liquidator bestellt. Das ganze An⸗ wesen ist nunmehr verkauft und der

Kaufpreis bezahlt. ;

Die Befitzer von Anteilscheinen der Göppinger Schützengilde werden hier⸗ mit. aufgefordert, dieselben zwecks Prüfung auf ihre Gültigkeit und Er⸗ rechnung des Ausschüttungsbetrages zu treuen Händen dem Bankhaus Gebr. Martin in Göppingen bis spä⸗ testens 1. November 1944 gegen Empfangsbescheinigung einzusenden bzw. abzugeben. Gleichzeitig sind auch die Quittungen für die seinerzeit be⸗ zahlte Aufwertung der Anteilscheine mit den Nummern von 687 bis 2418 miteinzureichen. .

Nichtabgabe der Anteilscheine und Quittungen für bezahlte Aufwertung innerhalb obiger Frist gilt als Ver⸗ zicht auf die Lusschl ting auf diese Scheine zugunsten der Göppinger Schützengilde. . ;

Im Falle verspäteter Einsendung von Anteilscheinen oder der Quittun⸗ gen über bezahlte Aufwertung von obengenannten Nummern gelten die sel⸗ ben als „verfallen“.

Sonstige Forderungen von Ge⸗ schäftsleuten usw. sind ebenfalls bis zu obigem Termin bei dem Unterzeich⸗ neten anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben später nicht mehr berücksichtigt werden können.

Göppingen, den 30. Juni 1944. Vorstand und Liquidator:

Georg Schwanz, Verwaltungsdirektor i. R.

Austr. 26.

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