2 ö 2
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 162 vom 21. Juli 1944. S. 2
Das Kennzeichen für
PA
PF List: pp
ö 1—
Wer dieses Holzschutzmittel gegen Pilze und Feuer her⸗ stellen will, erhält auf Antrag durch den Reichsarbeitsminister ein Kennzeichen zugewiesen. Der Hersteller ist verpflichtet, ckung anzubringen. Ein An⸗ eines Kennzeichens besteht nicht.
das
spruch auf Zuweisung
Kennzeichen auf der Verpa
III.
Die Herstellung der vom Prüf
schutzmittel unterliegt der Ueber können Werksbesichtigungen vorgenommen und hergestellte Nachprüfung unterworfen werden. Der entnommene Schutzmittel t die Nachprüfung, daß das stimmungen in Abschnitt 1 so hat der Hersteller die im Zu— sammenhang mit der Nachprüfung entstand
Schutzmittel einer Hersteller unentgeltlich zu überlassen. und II nicht entspricht, tragen oder zu erstatten.
ministers auszuweisen.
hat dem Werkslager tlich zu Ergibt die nachgeprüfte Schutzmittel den Be
zwang ausgenommenen Holz— vachung. Zu diesem Zwecke
ich andenen Kosten zu er Der mit der Ueberwachung Beauf⸗— tragte hat sich durch eine Bescheinigung des Reichsarbeits— Dem Beauftragten ist der Zutritt
zu allen Räumen des Betriebes zu gestatten und Auskunft
zu erteilen.
äßigkeiten festgestellt, so
kann der Reichsarbeitsminister das Kennzeichen zurücknehmen.
das Anbringen des Kennzeichens muß sichergestellt werden, daß unvor—
schriftsmäßig hergestellte Schutzmittel nicht in den Handel
Die mit der Prüfung oder Personen haben über die
gänge strengstes Stillschweigen bewahren. .
IV. In der Elften Bekanntmachung zur
Grwundsticksein richtungsgegen stände vom , . S. 1 447 und Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 2 September 1943) wird das Holzschutzmittel gegen Feuer
FM III gestrichen. Berlin, am 17. Juli 1944. Der Reichsarbei
J. A.: Sch — — — * Platz für Herstellernummer. Bekanntma
zu der dem Internationalen Ueber bahn⸗Personen⸗ und Gepãäckve
Die Liste der Eisenbahnstrecken, fahrtslinien, auf die d. über den Eisenbahn⸗Personen— dung findet (Deutscher Staatsanzeiger kung vom 1. August 1944 wie folg Im Abschnitt d Worte gestrichen:
Reichs a
„mit Ausnahme der Strecken Stavanger — Flekkefjord und
Ganddal = Algard.“ Berlin, den 13. Juli 1944.
Ueberwachung beauftragten ihnen zur Kenntnis gebrachten Vor— 2
zu
Dritten gegenüber
31. August
tsministe oltz.
*
chung
einkommen über den Eisen⸗
rkehr beigefügten Liste
istre Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ das Internationale Uebereinkommen und Gepäckverkehr Anwen— h Preußischer Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wir—
nzeiger und
t geändert:
Der Reichsverkehrsminister.
ö . 8
Nachtrag zur Anord
des Leiters des Hauptausschusses Rü
minister für Rüstung wendungsbeschränkung
Bürsten und kaltgeformten
(Deutscher Reichs⸗ und Preußischer
Die vorgenannte Anordnung wird in der Be
§z 1 wie folgt ergänzt:
von Stahl⸗
Unterschrift.)
nung Nr. 11
Staatsanzeiger Nr. 148 vom 4. Juli 1944) 3.
stimmung des
(4) Die Vorschrift über die Ausführung für den im §51
der Anweisung Nr. 56 vom 15.
Dezember 1942 Abschnitt 1
für die derstellung von Einfriedigungen (Enotengitter usw.) zugelassenen Draht wird wie folgt berichtigt:
Abmessungen: Werkstoff: Ausführung:.
341 3
Festigkeit etwa Toleranz nach Oberfläche ver
Thomasstahl in WG⸗Güte
2,8 100 kg /mmzꝰ DIN I77 zinkt.
Der Leiter des Hauptausschusses Rüstungsgerät bei Leiter des Ha ussch ät beim Reichsminister für Rüstung und .
Feuerhake.
Anordnung
zur Aenderung der Vierten Durchführungsanordnung
Verordnung zur Sicherstellung des gaben von besonderer staatspolitische Alters ⸗ und Hinterbliebenenversor
Dienstes bei
ur Kräftebedarfs sür 6 r Bedeutung Gusätzliche gung des öffentlichen
Dienstverpflichtung)
Vom 5. Juli 1944
Auf Grund der Verordnung zur S bedarfs für Aufgaben von
Verbindung mit der den z5. Mai 1912
Verordnung übe
(RGBl. 1 S. 347) besti . 51 § 2 der Vierten ur Sicherstellung erer staatspolitischer Hinterbliebenenversorgung Dienstverpflichtung) S. 1532) erhält folgende Fassung: „Wer zu einer zeitlich begren öffentlichen Dienst dienstverpflicht in einem Beschäftigungsverhältnis
des
Durchführungsanordnung zur des Kräftebedarfs für Aufgaben von beson⸗ Bedeutung (Zusãätzliche öffentlichen
vom 28. November 1940
icherstellung des Kräfte⸗
besonderer staatspolitischer Be— deutung vom 13. Februar 1939 eue kf . scher Be
206 8 9 in
r die Rechtsetzung durch
Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaetz vom
mme ich folgendes:
Verordnung
Alters⸗ Dienstes bei
(RGBl. J
zten Dienstleistung im et wird, ohne vorher im öffentlichen Dienst
2, mm
und
„Norwegen“ werden unter Ziffer 1 folgende
; stungsgerät beim Reichs⸗ und Kriegsproduktion über die Ver—
und Eisendrähten zur Herstellung von Nadeln, Sattelsedern, Kratzen, ö
Federn vom 30. Juni 1944.
Verordnung über 1943
6,6. vH. des letzten
sätzliche Alters⸗ stand.“ Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1944. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. J. V.: Dr. Bei siegel.
Fünfte Durchführungsanordnung
liche Alters⸗
— 27
Wirtschaft bei Dienstverpflichtung) Vom 5. Juli 1944
Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte⸗ bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be⸗ deutung vom 18. Februar 1959 (Rö Bl. J S. 206) 8 9 in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 192 (RGBl. 1 S. 347) bestimme ich folgendes:
§81
1) Die über die Pflichtversicherung hinausgehende oder neben ihr bestehende Alters- und Hinterbliebenenversorgung Gusätzliche Versorgung), auf deren Leistungen ein Rechts⸗ auspruch besteht, bleibt für zeitlich begrenzt Dienstver— pflichtete, die aus Beschäftigungsverhältnissen in der privaten Wirtschaft kommen, während der Dienstleistung nach- den Grundsätzen geregelt, die für das bisherige Beschäftigungs⸗ verhältnis maßgebend waren. Hängen ÄAnsprüche aus der zu⸗ sätzlichen Versorgung von der Beschäftigung oder ihrer Dauer ab, so gilt die Dienstpflichtzeit als Beschäftigung im bis⸗ herigen Betrieb. Entgegenstehende Bestimmungen und Ver— einbarungen werden aufgehoben. (») Zeitlich begrenzt Dienstverpflichtete nehmen auf An— trag an der zusätzlichen Versorgung nach Abs. !] auch dann teil, wenn eine zusätzliche Versorgung im Rahmen des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses nach dem Zeitpunkt der Dienst— derpflichtung eingeführt oder geändert wird. Der bisherige Dienstberechligte hat dem neuen Dienstberechtigten die Ein— richtung oder Aenderung einer jusätzlichen Versorgung unter Erteilung einer Vescheinigung nach z 2 Abs. 5 anzuzeigen. Der Antrag, ist unzuläsig, wenn der Dienstverpflichtete an einer zusätzlichen Versorgung im neuen Beschäftigungsver⸗ hältnis teilnimmt.
P /
die zu einer zeitlich unbegrenzten Dienstleistung in der pri— vaten Wirtschaft verpflichtet werden, richtet sich nach den für dieses Beschäftigungsverhältnis maßgebenden
liche Versorgung, hältnis erhalten, wenn der Tienstverpflichtete dies an Stelle der Entschädigung nach 5 14 der Dienstpflicht⸗Durchführungs⸗ anordnung vom 2. März 1939 (RGBl. ] S. 403) beantragt. §z 2 gilt entsprechend. Der Träger der Versicherung oder Ver— sorgung aus, dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis hat dem Dienstverpflichteten entsprechende Rechte einzuräumen.
Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
von dem neuen Dienstberechtigten Träger der Versicherung oder Versorgung, im Falle einer Gruppen⸗ ( Gefolgschafts?) Versicherung an den Dienstberechtigten abzuführen. auf den Dienstberechtigten und den Dienstverpflichteten er— gibt sich aus 51 Abs. J.
pflichteten für den neuen Dienstberechtigten eine Bescheini— gung über die Höhe der bisherigen Steigerungen (1Abs. 1) auszustellen, tragsanteile des Dienstberechtigten und des teten, die Bezeichnung des Trägers der Versicherung oder Ver— sorgung sowie die Zahlstelle
Versorgung nicht vorgesehen, Dienstverpflichtete auf einen Antrag an der zusätzlichen Ver— sorgung im neuen Beschäftigungsverhältnis teilnehmen.
unterliegen nicht der zusätzlichen Versorgung bei dem neuen
schäftigungsverhältnis durch Lebensversicherungsvertrages oder durch eine folgschafts) Versicherung bewirkt, so hat der berechtigte die erforderlichen Beiträge, Reichsmark monatlich im Einzelfall, zu entrichten.
() Der neue Dienstber⸗ ti te hat seine Beitrag— — § 2 Abs. chtigte hat seine Beitragsanteile
im neuen Beschäftigungsverhältnis keine zusätzliche Ver⸗
(3) Dienstverpflichtete, auf die Abs. 1 Anwendung findet, Dienstberechtigten.
(4 5 2 der Vierten Durchführungsanordnung zur Kräfte— bedarfsverordnung vom 28. November 1935 (RGBl. ] S. 1532) in der Fassung der Anordnung vom 5. Juli 1944 (RGBl. 1 S. 156) bleibt unberührt.
82
(d Als Beiträge zur zusätzlichen Versorgung (6 1 Abs. 1) sind die Beträge zu entrichten, die im bisherigen Beschäfti⸗ gungsverhältnis entrichtet worden sind. Lohnsteigerungen, die sich bei Fortsetzung des bisherigen Beschäftigungsverhält⸗ nisses zwingend aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung des Reichstreuhänders oder Sondertreu? händers der Arbeit ergeben würden, sind zu berücksichtigen. (2) War im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Versicherung der Versorgungsanwartschaft oder des Versorgungsanspruchs bei einem Drittten (Versorgungsanstalt, Versorgungskasse) vor— gesehen, so hat der bisherige Dienstberechtigte als der Ver— sorgungsträger Anspruch auf einen Beitrag in Höhe von Entgelts aus der bisherigen Beschäftigung. 3), War die zusätzliche Versorgung im bisherigen Be—⸗
den Abschluß eines Einzel— Gruppen (Ge⸗ neue Dienst⸗ höchstens jedoch 60, —
(4 Die nach Abs. 1 bis 3 zu entrichtenden Beiträge sind (Unternehmer) an den bisherigen Die Verteilung des Beitrags
5) Der bisherige Dienstberechtigte hat dem Dienstver⸗
Bezüge und etwaiger aus der auch die Bei⸗ Dienstverpflich⸗
hervorgehen muß. 33
War im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine zusätzliche so kann der zeitlich begrenzt
§5 4
() Die zusätzliche Versorgung für Arbeiter und Angestellte,
5 . 8.1 Bestimmungen. ) Besteht im neuen Beschäftigungsverhältnis keine zufätz. so bleibt das bisherige Versorgungsver⸗
885
1 bis 3, 5 4 Abs. 2) allein zu tragen. Ist jedoch
Gz I gestanden zu haben, kann auf seinen Antrag für das neue Beschäftigungsnerhälrnis an der zusätzlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten teilnehmen, sofern im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine zu⸗ und Hinterbliebenenversorgung nicht be⸗
ur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für usgaben von besonderer staatspoliktischer Bedeutung (Husätz⸗ und Hinterbliebenenversorgung der privaten
antrag dem Arbeitsamt zur Einsicht und zur Verfügung gestellt werden müssen, und daß der Betrieb für
Auf Grund von 5 4 Abs. protektors in Böhmen und zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird das Vermögen des Wenzel Maje r, geb. am 2. 4. 1900 in Doudlevec, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Michl, Taborer Straße 88, hierdurch treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Deutschen Staatsminister für Böhmen und? Mähren in Prag III, Drazitzplatz 7), zu melden. eine Durchschrift dieser zuzuleiten.
Prag, den 17. Juli 1944.
— —
durch das für den Betriebsort Antrag ist nach dem als jöhrlich beim Arbeitsamt
länger als 6 Monate vor
(2) Abs. 1 Sätze? bis 4 bindet und Betriebe im Sinne des 1 Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (R BJ. 1 S. 220) keine Anwendung.
§5 6
(I) Diese Anordnung tritt mit Wirkun 2
1944 in Kraft. ! .
C) Ist der Versorgungsfall während einer zeitlich be⸗ grenzten Dienstverpflichtung vor dem 1. August 1944 ein⸗ getreten, so leben die Ansprüche aus der zufätzlichen Ver— sorgung im bisherigen Beschäftigungsverhältnis in dem
Umfange auf, wie sie bestanden haben würden, wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis bis zum Eintritt des Ver— sorgungsfalles fortbestanden hätte.
(3) Beantragt ein Dienstverpflichteter auf Grund des § 3 die Teilnahme an der zusätzlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten innerhalb von 3 Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung, so wirkt sie auf den Beginn der Dienstleistung bei dem neuen Dienstberechtigten zurück. ( Für die Dienstverpflichteten, die vor dem 1. August 1944 dienstverpflichtet worden sind, werden die Beiträge für die Zeiten der Dienstverpflichtung bis zum 31. Juli 1944 auf Antrag des Trägers der Versicherung oder Versorgung nach Maßgabe dieser Anordnung aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz nachentrichtet, soweit sie noch nicht entrichtet, verrechnet oder erlassen sind. Das Nähere hierüber bestimmt der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatzd. Der Um⸗ fang und die Fälligkeit einer Leistung der zusätzlichen Ver⸗ sorgung im Sinne dieser Anordnung ist von der Nachent⸗ richtung der Beiträge und deren Zeitpunkt unabhängig.
Berlin, den 5. Juli 1944.
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. J. V.: Dr. Beisiegel.
Anlage zu § 5 der Fünften Durchführungs anordnung zur Kräftebedarfsverordnung
c ορνοssũKr'ÿ¶eázceroύcd , den 2
Betr.: Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversor ung; hier: Erstattung von Beiträgen auf Grund der gr n Durch⸗ führungsanordnung zur Kräftebedarfsverordnung.
An das Arbeitsamt
1. Für die Gesolgschaftsmitglieder meines Betriebes besteht keine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (zufätzliche
Versorgung) mit Rechtsanspruch.
2 ö ö
2. Für Dienstverpflichtete meines Betriebes habe i r Anm rechterhaltung der zusätzlichen, 6. ö
stellenden Versorgung aus früheren Beschäftigungsverhält⸗ nissenr in der eite, . ie
a) für Ueberversicherung bei den reichsgesetzlichen Renten⸗ versicherungen
fir n,, é m, b) für zusätzliche Versorgung ohne Versiche⸗
rung der Versorgungsanwartschaft oder
des Versorgungsanspruchs bei einem
Dritten (6 2, Abs. 2)
, ,, ö. RF. AM e) für Einzel⸗ Lebensversicherungsverträge
(8 2, Abs. 3)
von Hon e, , c) für sonstige zusätzliche Versorgungen
nn e e nge,
ö, wenn,, H. l
zusammen: Re
— —— — ——
Ich bitte um Erstattung und Ueberweisung auf das Postscheck—
konto Nx.
Ich bestätige,
a) daß in den vorstehenden Beträgen keine anteile enthalten sind,
b) daß in den vorstehenden Beträgen keine Beiträsse ent⸗
halten sind, deren Fälligkeit mehr als 5 Monate zurückliegt.
Mir ist bekannt, daß die Ünterlagen für diesen Erstattungs—
Prüfung auf Anforderung
Arbeitnehmer⸗
. infolge unrichtiger Angaben in diesem Antrag aftet. .
ven, * * ...... .. — . Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigten)
Bekanntmachung
1 der Verordnung des Reichs⸗ Mähren über die Verhängung des
zugunsten des Deutschen Reiches — ver—
u m Eine Abschrift bzw. Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle
Geheime Staatspolizei — Staatspolizeileitstelle Prag.
Druckfehler⸗Berichtigung
In der in Nr. 77 des Deutschen Neichsanzeigers und Preu— ßischen Staatsanzeigers v. 31. Anlage zur Anordnung über die Normen für den Kraftsahrzeugbau v.
. „7. Fahrgestell ohne Motor, Kupplung und Getriebe“ a
März 1944 veröffentlichten verbindliche Einführung von 24. März 1944 muß es
„Din' Fichtr.
heißen.
74 269“ richtig „DIN-FI⸗-Nr. 74 268“
sorgung vorgesehen, so werden ihm diese Anteile auf Antrag
: — . zuständige Arbeitsamt aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz erstattet. Der Anlage . viertel⸗ n . einzureichen. Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen für Beiträge, deren Fälligkeit dem Tage des Antragseingangs liegt. auf öffentliche Verwaltungen 1 Abs. 1 Buchst. a und h des
Erste Veilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger
*r 16
Berlin, Freitag, den 21. J
uli
, mm mer n,
1944
———
Zentralhandelsregijter
1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,
3. Vereinsregister,
4. Genossenschaftsregister,
6. Mufterregifter, 6. Urheberrechts eintragsrolle,
7. Ronkurse und Bergleichssachen, 8. Berschiedenes.
l. Handelsregister
ür die Angaben in g Y wird eine Gewähr är te Richtigteit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Angermünde. . 5042 Im hiesigen Handelsregister Abt. A Nr. 283 ist heute bei der Firma „August Krause, Inh. Max Schönberger in Angermünde,“ eingetragen.
Die Firma ist in Max Schönberger, Inh. Heinz Schönberger, geändert. eren Inhaber ist der Kaufmann Heinz Der Ehefrau Elli
Schönberger, ebenda. Anger⸗
Schönberger geb. Paepke in
münde ist Prokura erteilt.
Angermünde, den 29. Juni 1944. Das Amtsgericht.
Bielitz. lõ0otd sandelsregister . Amtsgericht Bielitz, den 10. Juli 1944. Veränderung: B 129 Straßenbahn⸗ und Autobus⸗ gesellschaft, Altiengesellschaft, Bielitz.
Die Firma ist geandert in: Bielitzer Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist der Be⸗ trieb von Straßenbahnen und Omni⸗ bussen zur Beförderung von Personen und Gütern, insbesondere auf be⸗ stimmten Verkehrslinien, und dessen weiterer Ausbau; ferner der Exwerb und die Ausnutzung von Konzessionen zur Anlage und zum Betrieb von Ver— kehrsunternehmen gleicher oder ähn⸗ licher Art, die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen und der Erwerb von solchen sowie die Vor— nahme aller zur Erreichung und För— derung des Gesellschaftszweckes erfor⸗ derlichen Geschäfte. Grundkapital: 410109 Hei, Vorstandsmitglieder: Dipl-Ing. Johannes Drescher, Bielitz, Vorsitzer, Kurt Guodas, kaufm. Leiter der Stadtwerke Bielitz, Prokurist: Ing. Wilhelm Fentzl, Bielitz. Die kommissa⸗ tische Verwaltung wurde durch Ver⸗ fügung der Haupttreuhandstelle Ost mit dem Tage des 31. Mai 1944 auf⸗
ehoben. Die Satzung wurde in der 5auptversammlung vom 31. Mai 1944
neu gefaßt. Die Gesellschaft wird, falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, gesetzlich durch zwei Vorstands⸗ mitglieder oder durch ein Vorstands⸗ mitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aussichts— rat ist berechtigt, einem Vorstandsmit⸗ glied die Befugnis zur Alleinvertretung zu verleihen. Das Grundkapital ist zerlegt in 300 000 het Stammaktien im Nennbetrage von 1000 ä, 110100 Rei Stammaktien im Nenn⸗ betrage von 109 Fu. Es entspricht den bei der Umstellung der Gesellschaft auf deutsches Recht auf Grund der Umstellungsverordnung vom 3. 2. 1941 — RGBl. 1 S. 76 — vorhandenen 13 109 Aktien, umbewertet in der Um⸗ stellungsbilanz vom 1. 1. 1940 mit je 20 Re je Aktie zu 262 180 Jen, sowie 739; Nutzungsaktien (Genußscheine), umbewertet ebenfalls mit je 20 Lö, 147 920 Len, zusammen 410 100 HM. Um den in 5 8 des Aktiengesetzes vor— d, ,. Mindestnennbetrag einer
tammaktie von 1000 Ren und in
,,, der auf Grund früher tatutengemäß erfolgten Aktienaus⸗ losungen herausgegebenen Nutzungs⸗ aktien (Genußscheine) erloschen. Damit haben die Inhaber von Nutzungsaktien das ihnen auf Grund früherer Sta⸗ tuten zustehende Stimmrecht seit dem 19. Oktober 1911 eingebüßt. Hingegen bleiben weiterhin die Ansprüche auf Teilnahme an einer Ueberdibidende ge— mäß § 22 Ziffer 5 sowie an der Ver— teilung des Vermögensüberschusses im Falle der Auflösung der Gesellschaft gemäß 5 24 dieser Satzung als Glöu— bigertechte bestehen. Dabei entspricht eine Nutzungsaktie (Genußschein) einem Fünftel einer Stammaktie im Nenn— betrage von 100 I-.
Den Inhabern von Nutzungsaktien (Genußscheinen) wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb des Geschäfts— jahres 1914 durch Wiedereinzahlung des bisherigen Auslosungsbetrages von 12.50 FM je Aktie ihr Mitgliedschafts— recht wieder zu erwerben. Sie erhalten dann für, fünf Nutzungsaktien eine Stammaktie im Nennbetrage von 100 Re, die von dem Ersten des der Wiedereinzahlung folgenden Monats
umgewandelt werden.
ab auch gemäß § 22 Ziffer 4 dieser Satzung diwidendenberechtigt ist.
Der Verzicht auf die Umwandlung von Nutzungsaktien in Stammaktien bewirkt eine entsprechende Herabsetzung des in § 4 festgestellten Grundkapitals, da hei dessen Ermittlung von der Vor— aussetzung ausgegangen worden ist, daß alle Nutzungsaktien in Stammaktien
Als nicht eingetragen wird noch ver⸗
öffentlicht: Die Geschäftsstelle befindet sich in Bielitz, Auf der Bleiche 64.
Hremen. . 5065
(Nr. 33) Handelsregister .
Amtsgericht Bremen, den 14. Juli 1944. Veränderung:
B 107 Deutsche Torfhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen (Domshoff 2223). Die au Carl Kurth erteilte Prokura ist durch Tod erloschen. PDres den.
5047 Handelsregister ; Amtsgericht Dresden, am 13. Juli 1944.
A 327 Hermann Roch, Dresden (Alt⸗ markt 55. Der Gesellschafter Otto Ju⸗ lius Peter Hoppe ist von der Vertre⸗ tung ausgeschlossen.
A 5432 Kurt Staudt, Dresden (Mar⸗ schallstr. 4). Die Prokura des Curt Schleinitz ist erloschen.
B 99 Oscar Witte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dresden (Frei⸗ berger Str. 325. Die Prokura des Mar⸗ tin Hauswald ist erloschen.
B 321 Zeiß Ikon Atiengesellschaft, Dresden (Schandauer Str. 76). Die Prokura des Fritz Reichenbach ist er⸗ loschen. (Die gleiche Eintragung wird für die in Berlin und Stuttgart unter der Firma der Hauptniederlassung mit den Zusätzen „Goerz⸗Werk“ und „Con⸗ tessa⸗Werk“ bestehenden Zweignieder⸗ lassungen bei den Amtsgerichten Berlin und Stuttgart erfolgen.)
Elbing. 5048 Handelsregister Amtsgericht Elbing, den 4. Juli 1944.
Veränderung. A 264 Carl Zachau, Großhandlung, Elbing. Infolge Ueberganges des unter un⸗ veränderter Firma fortgeführten Ge⸗ schästs auf die, verw. Frau Ella Zachau geb. Schielke in Elbing als Alleininhaberin ist die ihr erteilte Einzelprokura erloschen.
Tabakwaren⸗
Essen. 5049 Amtsgericht Essen, 14. Juli 1944. Veränderung. B Werden 128 Funke CK Huster Elektrizitätsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettwig. Die Prokura des Paul Glüxmann ist erloschen. . Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen in Herne und Menzingen bei den Amtsgerichten Herne und Bruchsal erfolgen.
Huamhurꝶ. . 4895 Handelsregister Amtsgericht Hamburg. Abt. 66.
6. Juli 1914 Veränderungen:
A 43080 Frese & Gödecken (Handels⸗ makler u. Vertreter, Sandtorkai 23).
Die an Th. Petersen erteilte Prokura ist erloschen. ; .
A 40498 Olff, Köpke C Co. (Einfuhr⸗ u. Großhandel mit Südfrüchten, Obst u. Gemüse sowie Nahrungsmitteln aller Art, Ferdinandstr. 58).
Die an A. Graef erteilte Prokura ist durch Tod erloschen. .
Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht:
Die gleiche Eintragung wird für die
Zweigniederlassungen in Allenstein, Auerbach (Vogtl., Bamberg, Berlin, Beuthen, O. S. Breslau, Chemnitz, Co⸗ burg, Cottbus, Dessau, Tresden, Elbing, Flensburg. Frankfurt (Oder), Gleiwitz, Görlitz, Grünberg i. Schles., Heide, Hindenburg, O. S., Hirschberg i. Riesen⸗ gebirge, Hof (Bay.), Insterburg, Kiel, Königsberg (Pr), Kolberg, Krakau, Landsberg (Warthe), Leipzig, Liegnitz, Ludwigslust, Lübeck, Magdeburg, Mün⸗ chen, Neisse, Nürnberg, Oppeln, Pillau, Plauen i. V., Potsdam, Ratibor, Rostock. Schneidemühl. Schwerin Meckl.). Stettin, Stolp i. Bomm. , Stral⸗ sund, Troppau, Waldenburg, Schles., Wittenberge, Westerland und Zwickau bei den Gerichten in Allenstein, Auer⸗ bach (Vogtl.), Bamberg, Berlin, Beu⸗ then, O. S., Breslau, Chemnitz, Co⸗ burg, Cottbus, Dessau, Dresden, Elbing, Flensburg, Frankfurt (Oder), Gleiwitz, Görlitz, Grünberg i. Schles., Heide, Holst., Hindenburg, O. S., Hirschberg i. Riesengebirge, Hof (Bay.), Insterburg, Kiel, Königsberg (Pr), Kuülberg, Deut⸗ sches Gericht Krakau, Landsberg (Warthe), Leipzig, Liegnitz, Ludwigslust,
Lübeck, Magdeburg, München, Neisse, Nürnberg, Oppeln., Pillau, Plauen
Vogtl ), Potsdam, Ratibor, Seestadt
Rostock, Schneidemühl, Schwerin
Meckl. Stettin, Stolp i. Pom., Stral⸗ r Troppau, Waldenburg, Schles., Dittenberge, Bz. Potsdam, Westerland und Zwickau erfolgen.
B 3932 Gemeinschaftswerk der Deut⸗ schen Arbeitsfront Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (zur Zeit in Lobeda b. Jena, Reichsschulungsburg).
Die an O. Neuberg erteilte Prokura ist erloschen. .
7. Juli 1944. Veränderungen:
A 14 802 C. E. Schwarz K Co. (Ein⸗ u. Ausfuhr sowie Fabrikation von Ge⸗ weben u. Geflechten, zur Zeit in Kelling⸗ husen, Fviedrichstr. 45.
Die an W. 8. R. F. Plaumann er⸗ teilte Prokura ist durch Tod erloschen. 8. Juli 1944. Veränderungen:
B 3129 Stromversorgung Wandsbek Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(Pferdemarkt 48). ᷣ
Die an J. H. R. Thiemann erteilte Prokura ist erloschen.
Hameln. 15050 In das haiesige e g Abt. A ist zu Nr. 1020, Chemische Fa⸗
brik Dr. Koch in Hameln, am 12. Juli 1944 eingetragen worden, daß die Pro⸗ kura des Karl Thiele erloschen ist. Amtsgericht Hameln, den 12. Juli 1944. IHHunnover.
5051 Veränderung.
A 14870 Natura⸗Werk Gebrüder Hiller, Hannover. Zur Vertretung der Hesellschaft sind immer nur 2 Gesell⸗ schafter gemeinsam ermächtigt der⸗ gestalt, daß je einer der Gesellschafter Hiller mit je einem der Gesellschafter Igorzalewicz die Gesellschaft vertreten. Amtsgericht Hannover, 14. Juli 1944.
HHersfelil. 5052] Amtsgericht Hersfeld, 13. Juli 1944.
S. R. A 471 Friedrich Krause, Rohr⸗ leitungs⸗ und Apparatebau, Hersfeld. Infolge 3 des Sitzes der Niederlassung von Gummersbach⸗Wind⸗ hagen nach Hersfeld hier eingetragen (1 H.⸗R. A 262 des Amtsgerichts Gummersbach).
505d
.
Kassel. Amtsgericht Kassel. Veränderung: 14. 7. 1944.
B 966 Hassia Kohlenvertriebs⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Kassel. Die Prokura für Werner Meyer ist erloschen.
Krefeld. ; 5051 Handelsregister Amtsgericht Krefeld. Eingetragen am 11. Juli 1944.
Veränderung: ;
S.-R. B 1141 Brauerei Tinoli Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Kre—⸗ feld. Die Prokura von Heinz Dieck⸗ mann ist erloschen. Memminen. 5055]
Amtsgericht Memmingen, am 14. Juli 1944. Aenderung:
A 60 — 1. J. 194 — Joh. Pfeffer, Memmingen (Duüngermittel fabrik). Die Prokura des Dr. Max Neudegger ist durch Tod erloschen.
Væeumiünster. 1Ilhoßl H.-R. B 127 Firma Emil Köster, A. G., Lederfabriken, Neumünster⸗ Gadeland.
Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 27. März 1944 ist der Prokurist Adolf Drenckhahn zum Vorstandsmit— glied ernannt. Seine Prokura ist da— mit erloschen. .
Neumünster, den 27. Mai 1941.
Das Amtsgericht.
Xcurunhpin. 5057 xn . Siebold und Krüger, G. m. b. S., Neuruppin, ist am 11. Juli 1914 im Handelsregister eingetragen:
Durch Gesellschafterbeschluß vom 30. Juni 1943 ist die Umwandlung der
Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom.
5. Juli 1934 in eine gleichzeitig neu er⸗ richtete offene Handelsgesellschaft unter der Firma Siebold und Krüger, Buch⸗ druckerei, Sitz Neuruppin, durch Ueber⸗ tragung des Vermögens auf diese be⸗— schlossen worden. Die Firma ist er⸗ loschen. .
Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ öffentlicht: Den Gläubigern der Gesell— schaft steht es frei, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können, binnen sechs Mongten seit dieser Bekannt⸗ machung Sicherheitsleistung zu ver⸗ langen. 2 H.N. B 80 —.
Amtsgericht Neuruppin.
—
Rostock., Meclelb. 5058 . Amtsgericht Rostock. Eingetragen am 3. Juli 1944:
3 H.-R. A 564 Friedrich Sievert (Elektro⸗ und Radio Großhandlung, Rostock, Augustenstraße 19). Die Pro— kura des Paul Harder ist erloschen.
Sangerhausen. 5059 Handelsregister Amtsgericht Sangerhausen, den 15. Juli 1944. Veränderung:
A 160 (Allstedt) Gewerkschaft Thürin⸗ gen⸗Heygendorf. Die Prokura des Hein⸗ rich Dietzel in Roßleben ist erloschen.
Striegun. 5060 Amtsgericht Striegau, den 14. Juli 1944. Veränderung:
A 440 Paul Thiel, Kom. Ges., Strie⸗ au. ; Direktor Erich Müller ist als persön⸗ lich haftender Gesellschafter ausgeschie⸗ den. An seine Stelle ist Frau Luise Spatz geb. Thiel getreten. Die Prokurg des Michael Schoppel in Striegau ist erloschen. Stuttgart. 5061
Amtsgericht Stuttgart. Handelsregistereintragung vom 16. Juli 1914. . Veränderung: ;
B 279 N. S. Presse Württemberg Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Stuttgart. Zweigniederlassungsprokuren Wendel Härle für Leonberg und Alfred Britsch für Heilbronn erloschen. Gleiche Eintragung wird im Register der Zweigniederlassungen erfolgen.
Quedlinburg. 50652 Eintragung im Handelsreg. A Nr. 1114 am 14. Juli 1944 bei der Firma Metallwerk Wilhelm Loges in Quedlin⸗ burg: Die Prokuren des Kaufmanns Julius Leberer und des Betriebsleiters Wilhelm Ohnesorge, beide in Quedlin⸗ burg, sind erloschen. Amtsgericht Quedlinburg, 14. Juli 4944.
4. Genossenichafts⸗ regifter
Arnstadt. Genossenschaftsregister
Amtsgericht Arnstadt, 20. Juni 1944.
Gn.⸗-R. 30 Dienstedter Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Dienstedt.
Durch Generalversammlungsbeschluß vom 5. Dezember 1943 ist das vom Reichsverband der deutschen landwirt⸗ schaftlichen Genossenschaften — Raiff⸗ eisen — e. V., Berlin, herausgegebene Musterstatut E2a angenommen werden.
Die Firma der Genossenschaft lautet nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Dienstedt.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
19074
Had Lausick. 565094 Auf Blatt 3 des Genossenschafts⸗
registers, betr. den Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugsverein Prießnitz und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Prießnitz, ist heute eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. August 1943 ist das Sta⸗ tut vom 3. April 1991 mit seinen mehr— fachen Abänderungen außer Kraft ge⸗ setzt.
Das neue Statut stammt vom 22. August 1943. Es ist durch Beschluß vom 22. Angust 1943 mehrfach abgeän⸗ dert worden.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns, zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und zur Förderung der Maschinenbenutzung. Die von der Ge⸗ nossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen im Wochen⸗ blatt der Landesbauernschaft Sachsen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Beim Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Hauptversammlung, in der ein
anderes Veröffentlichungsblatt zu be⸗ stimmen ist, der Deutsche . zeich?⸗ anzeiger. Das Geschäftsjahr läuft vom
1. Januar bis 31. Dezember. .
Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewan⸗ delt worden. Die Firma lautet jetzt Spar⸗ und Darlehnskasse Flößberg, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Der Geschäftsanteil wird auf 100 RetK, die Haftsumme für
jeden Geschäftsanteil auf 400 R. M fest-= gesetzt. Die Höchstzahl der Geschäfts⸗ anteile, deren Erwerb durch einen Ge⸗ nossen möglich ist, beträgt 25. Amtsgericht Bah Lausick, 30. Juni 1944. Bergreichenstein. 4 Nö
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Bergreichenstein,
den 11. Juli 1944.
Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die politischen Gemeinden Klösterle und Korkushütten, registrierte Genossen⸗ schaft mit unkeschränkter n n ff Ge⸗ änderte Firma: Raiffeisenkasse Klösterle⸗ Korkushütten, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Klösterle, Paft Winterberg. (Gen.⸗R. Winterberg 10.)
Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse.
Bergreichenstein, 4976 Genossenschaftsregister Amtsgericht Bergreichenstein, den 13. Juli 1944. Weidegenossenschaft für Wallern, regi⸗ strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wallern. Ge⸗ aͤnderte Firma: Weidegenossenschaft für Wallern, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Wallern. ö. Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Viehweide für das Vieh der Mitglieder der Genossen⸗ schaft.
Blieskastel. 4977 Veränderung: Gen.⸗-Reg. I/36. Der Spar⸗ und
Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitze in Medelsheim hat die Bezeichnung seiner Firma ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Medelsheim, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Medelsheim. Blieskastel, den 14. Juli 1944. Amtsgericht. Abt. 5.
Cammin, Fomm, 4984 Bekanntmachung. .
Gn.⸗-R. 7 Molkereigenossenschaft Gül⸗
zow, e. G. m. b. S. zu Gülzow i. Pomm. Die Genossenschaft heißt jetzt: Raiff⸗
eisen⸗Molkerei Gülzow, eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗
pflicht. Cammin (Bomm), den 14. Juli 1944.
Amtsgericht.
Dresden. . 4956 Auf Blatt 309 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Hefe⸗Vertrieb Dres⸗ dner Bäcker und Konditoren zu Dresden eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Dresden ist heute folgendes eingetragen worden:
Nach Beschluß der Hauotversamm⸗ lung vom 29. Juni 1944 wird die
Satzung in den 88 1 Abs. 3 Gegen— stand),9 Aa Abs. 1 Vorstand) sowie durch Streichung des 15 Abs. 2 (Auf⸗ sichtsrat geändert. Gegenstand ꝛ Unternehmens ist jetzt der Großhandel mit Hefe. Der Geschäftsbetrieb mit Nichtmitgliedern ist zulässig.—
Amtsgericht Dresden, 14. Juli 1944.
des
Dresden. 4149871 Auf Blatt 38 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Bäcker⸗Einkauf Dresden eingetragene Genossenschaft
mit beschränkter Haftpflicht in Dresden, ist heute folgendes eingetragen worden:
Nach Beschluß der Hauptversammlung vom 9. Juni 1914 wird die Satzung in 8 1 Abs. 3 (Gegenstand) geändert. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Großhandel mit Roh⸗ und Ver⸗ brauchsstoffen sowie sämtlichen Be⸗ darfsgegenständen, die der Be⸗ und der Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker— und Konditorhandwerk dienen. Die Be⸗ lieferung von Nichtmitgliedern ist zu⸗
lagsig . Amtsgericht Dresden, 14. Juli 1944. Dresden. 4983
Auf Blatt 112 des Genossenschafts⸗ registers, betreffend die Großeinkauf der Sächsischen Bäckergenossenschaften ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter en hf lich in Dresden, ist heute folgendes eingetragen worden: Nach Beschluß der Hauptversammlung vom 25. Juni 1944 wird die Satzung in 81 Abs. 3 und durch Hinzufügung eines 2e 4 geändert. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist jetzt der Großhandel mit Roh⸗ und Verbrauchsstoffen sowie sämt⸗ lichen Bedarfsgegenständen, die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und
dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditorenhandwerk die⸗ nen. Die Belieferung von Nichtmit⸗
gliedern ist zulässig. —⸗ Amtsgericht Dresden, 14. Juli 1944.