2 — * D.
4. Genossenschafts⸗ register
Aꝑgolda, 5221
In unser Genossenschaftsregister 26 3. zur
ist bei der Bäcker⸗Einkauf Apolda, e. G. m. b. H. in Apolda, eingetragen worden: Der Gegenstand des Unternehmens ist: Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder, insbeson⸗ dere durch den gemeinsamen Einkauf, die Herstellung und den Verkauf der zum Betriebe des Bäcker-, des Kondi⸗ torengewerbes und verwandter Gewerbe erforderlichen Rohstoffe, halb⸗ und ganz⸗ fertiger Waren sowie der Maschinen, Geräte und sonstiger Bedarfsartikel. Die Belieferung der Nichtmitglieder ist zulässig. Apolda, den 6. Juli 1944. Das Amtsgericht. Abt. VI.
AEolda. 5225
In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma Herresser Spar⸗ und Darlehnskassenverein, ein⸗
. Genossenschaft mit unbe⸗ chränkter Haftpflicht in Herressen, ein⸗ getragen:
Durch Beschluß der Mitgliederver⸗ sammlung vom 5. 12. 1942 und 6. 11. 1943 ist die Satzung durch Annahme einer neuen Satzung geändert und die Umwandlung der unbeschränkten in beschränkte Haftpflicht einstimmig be⸗ schlossen.
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hoftpflicht in Herressen.
Die Gläubiger, der Genossenschaft haben sich innerhalb 6 Monaten bei der Genossenschaft zu melden, wenn sie Be⸗ friedigung bezw. Sicherheit ihrer For⸗ derung beanspruchen.
Apolda, den 10. Juli 1944.
Das Amtsgericht. Abt. VI.
Eees kon. 5175
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 4 eingetragenen Landwirtschaftlichen Bezugs- und Ab⸗ satzgenossenschaft in Neu Golm einge— tragen worden: Durch Generalver— sammlungsbeschluß vom 5. Juli 1944 ist die Firma der Genossenschaft geän— dert in „Raiffeisen⸗Warengenossenschaft Nen⸗Golm, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Neu Golm. Amtsgericht Beeskow, den 14. Juli 1944
KRœes ko nm. 5176
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. R eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Landwirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft Oelsen, Krs. Lübben, eingetragen worden:
Durch Generalversammlungsbeschluß vom 18. Juni 1944 ist die Firma der Genossenschaft geändert in „Raiffeisen⸗ Warengenossenschaft Oelsen, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oelsen“. Amtsgericht Beeskow, den 14. Juli 1944.
Bees ls Om. 5177 In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 20 eingetragenen Buckower Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Buckow einge⸗ tragen worden: Durch Generalver⸗ sammlungsbeschluß vom 20. Mai 1944 ist die Firma der Genossenschaft geän⸗ dert in „Raiffeisenkasse Buckow, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Buckow“. Amtsgericht Beeskow, 14. Juli 1944.
Eerlin. 5225 In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 2204 Milchlieferungs⸗ genossenschaft Mahlow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, eingetragen worden? Die Firma ist ge⸗ ändert in Raiffeisen⸗Milchverwertung Mahlom eingetragene. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Berlin, Abt. 571, den 20. Juli 1944. In unser Genossenschaftsregister ist heute hei Nr. 2064 Neu⸗Bötzower Spar⸗ und Darlehnskasse eingefragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht eingetragen worden: Die Firma ist ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Neubötzow ein⸗
ßetrageng Genvssenschaft mit beschränk⸗ hain, eingetragene Genossenschaft mit Berlin, beschränkter Krs. Guben.
ter Haftpflicht. Amtsgericht Abt. 571, den 20. Juli 1944.
KRerlin. 5227
In unser Genossenschaftsregister ist trägt 6 heute bei Nr. 3350 ene r g lil g, Lit und die Höchstzahl der An— Bezugs- und Abfatzgenossenschaft ein⸗ teile 10,
tragene Genossenschaft mit beschränk⸗
er Haftpflicht eingetragen worden: Tie ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten Firma ist geändert in Raiffeisen⸗Waren⸗ nach ; - genossenschaft Gosen eingetragene Ge⸗ Benossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Amtsgericht Guben, den 12. Juli 1944.
nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. . Berlin, Abt. zi 21. Juli
KElaukenhnain, Thür. 5228 Amtsgericht Blankenhain, Thür., den 14. Juli 1944.
Verein e. G. m. u. 5. in Tonndorf. Die Firma ist geändert in: Raiff⸗, eisenkasse
Hahelschwerdt. 5365181 r unter . 4 n,, des Statuts vom 20. 11. register eingetragene Spar⸗ un ar⸗ Gn .⸗ NR. 48 Tonndorfer Darlehnskassen⸗ lehnskasse e. ö
eingetragene Genossenschaft schaft mit unbeschrankter mit unbeschränkter Haftpflicht in Tonn⸗ Altweistritz, n.
Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Cammin, Pom. 5229 Bekan nlmachung.
Gn.⸗R. 14 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Jassow, e. G. m. b. S. zu Fassow. Die Genossenschaft heißt jetzt: Raiff⸗ eisenkasse Jassow eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Cammin (Bommern), 19. Juli 1944.
Amtsgericht. Danzig. õꝛ30l Amtsgericht, Abt. 10, Danzig.
Veränderung.
Am 10. Juni 1944. 10 Gn.⸗R. 35. „Langenauer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht“, Langenau, Kr. Dan⸗ zig⸗Land. Durch Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 15. April 1944 ist die Firma geändert in: „Raiffeisenkasse Langenau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“. Neueintragung am 26. Juni 1944. 10 Gn.-R. 259. „Gau⸗Sozialgewerk
der DAF. (Handwerk, ,. und Gewerbe) des Gaues zanzig⸗West⸗ preußen eingetragene Genossenschaft
mit beschränlter Haftpflicht“ Danzig
Wiebenwall 3—1). Statut vom 8. Februar 1944. Gegenstand des
Unternehmens: Der Zusammenschluß der im Gau Danzig-Westpreußen be⸗ stehenden Sozialgewerke für Hand⸗ werks, Handels⸗ und Gewerbebetriebe zur gemeinschaftlichen Förderung und Durchführung sozialer Einrichtungen und. Maßnahmen für die den einzelnen Sozialgewerken angeschlossenen Be— triebe, soweit die Aufgaben über den Rahmen der einzelnen Sozialgewerke hinausgehen. Die gesamte Tätigkeit der Genosfenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu ent⸗ sprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. Diet rurt. 51781 G.⸗Reg. 22. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 10. Juli 1944 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse Linden⸗ brück, e. G. m. b. H. folgende Aende⸗ rung eingetragen:
Die Firma lautet: Raiffeisenkasse Lindenbrück, eingetragene Genossen⸗
schaft mit beschränkter Haftpflicht. Dietfurt, den 10. Juli 1944. Amtsgericht.
Pirschun. 5231] Die in unser Genossenschaftsregister unter Nr. 1 eingetragene Viehverwer⸗ tungsgenossenschaft Dirschau e. G. m. b. H. hat den Gegenstand ihres Unter⸗ nehmens erweitert. Er betrifft jetzt die gemeinschaftliche Verwertung von Schlachte, Nutz- und Zuchtvieh auf Rechnung und im Namen der Mit⸗ glieder und für eigene Rechnung. Dirschau, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht.
Freren. n. Gn.⸗-R. 25 a Spar⸗ und Darlehns⸗
kasse Andervenne, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnslasse zur Pflege des Geld- und KLreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinnes mit Beschränkung des Ge⸗ schäftsbetriebes auf den Ir der Mitglieder der Genossenschaft. Freren, den 7. Juli 1944. Amtsgericht Lingen. M nhen. — 5180 Genossenschaftsregister Nr. 12 Lin⸗ denhainer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Lindenhain, Krs. Guben. Durch Generalversammlungsbeschluß vom s. Mai 1944 ist die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haft— pflicht umgewandelt und die Firma umgeändert in Raiffeisenkasse Linden—⸗
Saftpflicht,
Die Haftsumme be⸗
der. Bekanntmachung bei der
Raiffeisenkasse eingetragene Genossen⸗
belschwerdt “.
dorf. Gegenstand des Unternehmens ist: Amtsgericht Habelschwerdt, 18. 7. 1944. ͤ
Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur
Lindenhain, Glöwen
8 ; ; a Generalversammlungsbeschluß vom . 6 unter, lichem, Dae 8. Juli 19h! st bie? Fernhi der Ge
ö r . nossenschaft geändert, 50. Ii, der Geschäftsanteil Raiffeisenkasse Schönhagen eingetragene
Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ Den Gläubigern der Genossenschaft ,, , n. Kreis Ostyrignitz Amtsgericht Kyritz, den 19. Juli 1944,
Lindlar. 5298 Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ m. b. register unter Nr. 8 eingetragenen Land⸗ wirtschaftlichen Bezugs⸗ . genossenschaft Hohkeppel ist heute fol⸗ gendes eingetragen worden: An Stelle
) Nachträgen ist das Statut vom 20. 9. nskasse mh. u. 5 in Alt⸗ 1936 getreten. weistritz führt jetzt die Bezeichnung: nehmens ist gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen aftpflicht zu ständen des triebes, gemeinschaftlicher Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse.
Reichs. und Staats anzeiger Rr. 167 vom 27 Juli 1944. .
Hamburg. 5232 Genossenschaftsregister
Amtsgericht Hamburg. Abt. 66.
] 20. Juli 1944.
Gn. R. 613. Hafentransport⸗Ge⸗ nossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Die Genossenschaft ist auf Grund des 5 3 des Löschungsgese zes vom J. Oktober 1934 gelöscht worden. Von Amts wegen eingetragen.
Hersreol.il. 5182
In das Genossenschaftsregister wurde heute bei Nr. 28, „Sozialgewerk Hers⸗ felder Handwerker, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Hersfeld“, Lingetragen: Die Firma lautet jetzt: Sozialgewerk der DAFß (Handwerk. Handel und Ge⸗ werbe) des Kreises Hersfeld, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hersfeld. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr:
1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorgani⸗ sation für die Gebiete der Menschen⸗ führung, sozialen Betreuung und Lei— stungsförderung in den beteiligten Be⸗
trieben.
2. Die gemeinschaftliche Durchfüh⸗ rung und Förderung sozialer Ein⸗ richtungen und Maßnahmen der betei⸗ ligten Betriebe.
Bei Nr. 29, „Sozialgenossenschaft
von Handelskaufleuten im Kreis Hersfeld der NSDAP, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Hersfeld“, ist eingetragen:
Die Genossenschaft ist durch Verschmel⸗ zung mit dem Sozialgewerk ers⸗ felder Handwerker, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hersfeld — Genossenschaftsreg. Nr. 28 — gemäß dem Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 26. 6. 1914 und dem Verschmelzungsvertrag vom 12. 6. 1944 erloschen. Den Gläubigern der über— tragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen⸗ den Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können.
Hersfeld, 14. 7. 1944. Amtsgericht. HKalisch. 52331 Veränderung. Gn.⸗R. 6 Kempen) Die Firmen⸗
bezeichnung der „Spar⸗ und Darlehns⸗
kasse Mechau eingetragene Genossen⸗
schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“
3 abgeändert in „Raiffeisenkasse
echau eingetragene Genossenschaft
mit unbeschränkter Haftpflicht“. Kalisch, den 18. Juli 1944. Das Amtsgericht.
HKallies. 565184 In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 7 bei der „Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse in Altkörtnitz e. G. m. b. H.“ eingetragen worden, daß die Firma jetzt lautet: „Raiffeisenkasse Alt⸗ körtnitz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.“
Kallies, den 19. Inli 1944.
Das Amtsgericht. Königs Wust grhnausen. lölssl In unserem Genossenschaftsregister ist unter Nr. 35 bei der Milchlieferungs⸗ genossenschaft Waltersdorf eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. April 1944 ist die ran. geändert in: Raiffeisen Milchlieferungs⸗ . e. G. m. b. H., Walters⸗
orf. Amtsgericht Königs Wusterhausen,
den 10. Juli 1944.
Königs Wust erhaisen. sölss] In unserem Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der Waltersdorfer Spar⸗ und Darlehnskasse im Kreise Teltow eingetragen worden:
Durch Beschluß der ,, lung vom 4. Juni 1944 ist die Firma geändert in: Raiffeisenkasse Waltersdorf eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht.
Amtsgericht Königs Wusterhausen, den 11. Juli 1944.
HK yritz, Prignitn. 5234 Gn. -R. 3. Schönhagener Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Schönhagen, Kreis Ostprignitz üben Kreis Westprignitz. Durch
sie lautet jetzt:
1898 nebst
und Gegen⸗
*
gung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,
stand des Unternehmens dahin ergänzt wird: Die Belieferung von Nichtmit⸗ gliedern ist zulässig.
Xeunriinster.
Nr. 1 Bordesholm i Meiereigenossenschaft e. G. m. u. H. in Sören ö eingetragen worden:
5
lung vom 5. März 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht Die Firma
genossenschaft
schaft mit beschränkter Haftpflicht in Sören. ä schäftsanteil Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, ist 30.
ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachun nossenschaft zu diesem Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Veustettin.
kassen⸗Verein. Die Genossenschaft heißt jetzt: 6 Flötenstein e. G.
und Absatz⸗ Vent itschein. Amtsgericht Neutitschein, 18. Juli 1944.
Gegenstand des Unter⸗ in Odrau. herigen Vorstandsmitglieder Karl Ol— f t brich und Josef Foltas. landwirtschaftlichen Be⸗ werden die neu gewählten Vorstands⸗ mitglieder Josef Eichler, Bauer in Kamitz Nr. 60, und Fran
Lissa, Wartheland.
2 sõꝛ 3g] Berichtigung der Bekanntmachung in Nr. 133 S. 4.
Gn.⸗R. 2 Schmückert. Die neue Firmenbezeichnung lautet nicht „Raiff⸗ eisenkasse“ pp., sondern Raiffeisenbank Schmückert eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Lissa, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Mar burg, Dran. 5236
Marburg, Drau, am 12. Juli 1944.
Veränderung:
Anstalt der Marburger Dienstmänner Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Sitz Marburg. Auf Grund der Verordnung des Chefs der Zivilverw. vom 16. 4. 1941, V. u. AI. BI. Nr. H, und vom 6. 7. 1942, V. u. A. Bl. Nr. 89, wurde mit Verfügung des Stillhalte—⸗ kommissars vom 1. 1. 1941, Nr. 3449 / 3450, die Genossenschaft Anstalt der Marburger Dienstmänner Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung als übertragende Genossenschaft mit der Genossenschat Marburger Dienst— männergenossenschaft eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung (Gen. 1 52) als übernehmende Ge⸗ nossenschaft in der Weise verschmolzen, daß das Vermögen der übertragenden Genossenschaft mit allen Aktiven und Passiven an die übernehmende Ge⸗ nossenschaft übertragen wird.
Mar hurx. Dran. 65237 Marburg, Drau, am 12. Juli 1944. Veränderung:
Alt Gen. 1 527 Anstalt der Kom⸗ missionare und für das Plakatieren in Marburg Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Marburg. Auf Grund der Verordnung des Chefs der Zivilverwal⸗ tung vom 16. 4. 1941, V. u. A. Bl. Nr. 5, und vom 6. 7. 1942, V. u. A. Bl. Nr. 89, wurde mit Verfügung des Still⸗ haltekommissars vom 1. 1. 1946, Nr. 3449/3450, die Satzung neu fest⸗ gesetzt. Firmawortlaut nunmehr: Marburger Dienstmännergenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz: Marburg, Drau. Mit der gleichen Verfügung des Stillhaltekommissars vom 1. 1. 1944, Nr. 344913450, und der Verordnung über die Verschmelzung von Genossen— schaften wird die Genossenschaft Anstalt der Marburger Dienstmänner Ge— nossenschaft mit beschrünkter Haftung in Marburg (Gen. 1 142) als übertra⸗ gende Genossenschaft mit der Mar— burger Dienstmännergenossenschaft ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung (Alt Gen. 1 52) als über⸗ nehmende Genossenschaft in der Weise verschmolzen, daß das Vermögen der übertragenden Genossenschaft mit allen Aktiven und Passiven an die überneh⸗ mende Genossenschaft übertragen wird. M. GIa¶dhbagh. 51831
Genossenschaftsregister Amtsgericht M. Gladbach. Veränderung: Gen. ⸗R. 92. Am 18. Juli 1944 ist bei der Kolonialwaren Einkaufsvereini⸗
M. Gladbach, folgendes eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 17. April 1944 ist 531 des Statuts dahin geändert, daß der Gegen—
5187 In das r n r fr e sser Gn.⸗R. t heute bei der
Durch 3 der Generalversamm⸗
worden. Meierei⸗ Genossen⸗
umgewandelt lautet jetzt: eingetragene
Die Haftsumme beträgt je Ge⸗
50. — IHM. Die Hh e Den Gläubigern der Genossenschaft bei der Ge⸗ weck melden,
Neumünster, den 7. Juli 1944. Das Amtsgericht.
5188 Genossenschaftsregister Amtsgericht Neustettin, 17. Juli 1944. Veränderung: 5 Flötensteiner Spar⸗ u. Darlehns⸗
Hl 89l
Veränderung:
HKRHunnl au.
Trautennau. 65241] Bekanntmachung. Gn.⸗-⸗R. 55. Im Genossenschafts⸗
register wurde am 15. Juli 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für die politische Gemeinde Ottendorf bei Braunau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Aenderung eingetragen.
Die Rechtsverhältnisse der Genossen— schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 4 Juni 1944 in den S8 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.
Nach 5 1 ist nunmehriger Firmen— wortlaut: „Raiffeisenkasse in Otten⸗ dorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“.
Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ . in Ottendorf und in der in
erscheinenden Zeitschrift
Reichenberg „Raiffeisenbote“.
Die übrigen Veränderungen be⸗ treffen die internen Verhältnisse der Genossenschaft.
Amtsgericht Trautenau, 19. Juli 1944.
Traut enam. 5242 ̃ Bekanntmachung. Gn.⸗R. 711. Im Genossenschafts⸗
register wurde am 15. Juli 1944 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse für Merkelsdorf., Nieder⸗Adersbach und Liebenau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Mer⸗ kelsdorf, folgende Aenderung einge⸗ tragen.
Die Rechtsvoerhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 11. Juni 1944 in den 85 1, 10, 44, 53, 83 und 84 abgeänderte Statut. Nach § 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut „9laiffelsenkasse in Hertelts⸗ dorf, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“. Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen jetzt durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Merkels⸗ dorf oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Verände⸗ rungen betreffen die internen Verhält- nisse der Genossenschaft.
Amtsgericht Trautenau, 19. Juli 1944.
Trauntennann. B28] Bekanntmachung. Gn.⸗R. 225. Im Genossenschafts⸗
register wurde am 15. Juli 1944 bei der Elektrizitätsbezugsgenossenschaft für die Gemeinde Oberkleinaupa, re⸗ gistrierte Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Liquidation, folgendes eingetragen.
Infolge beendeter Ldiquidatton wurde die Genossenschaft gelöscht. Amtsgericht Trautenau, 19. Juli 1916.
5. Musterregijter
He ott weil. (5309 Amtsgericht Rottweil. Ins Muster⸗ register ist eingetragen: Nr. 763. Firma W. K A. Schmid⸗Schlenker jr., Schwen⸗ ningen a. N.: Offen, 1 Abbildung der Sumiswälder Stiluhr, Fahrikations⸗ nummer 1960, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 5 Jahre, angemeldet am 21. Juli 1944, 153 Uhr.
Wie cdenhrii cle. . 6810 In unser Musterregister ist unter
Nr. 29 folgendes eingetragen:
Die Firma P. Baumhüter in Baten⸗ horst hat für die eingetragenen 3 Muster eines Aschenbechers die Verlängerung
der Schutzfrist auf weitere 5 Jahre an⸗
gemeldet. Wiedenbrück, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht.
7. Konlurse und Vergleichs sachen
Berlin. 54081 Ueber den Nachlaß des am 28. 9.
1942 verstorbenen Bäckers Karl Otto Gross straße 34, wohnhaft gewesen, ist heute, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. — 362. N. 5. 44. Willy Meyer, Berlin-Spandau, Schön⸗ walder Str. 134. Frist zur Anmel⸗ dung der 30. 9. 1944. lung: 21. 8. 1944, 11,45 Uhr. fungstermin am 15. 10. 1944, 11,45 Uhr, im Gerichtsgebäude, Tegeler Weg 17620, JI. Stock, Zimmer Nr. 280. frist bis 30. g. 1944.
in Berlin-Neukölln, Lessing⸗
Verwalter:
Konkursforderungen bis Erste Gläubigerversamm⸗ Prü⸗ Charlottenburg, Sffener Arrest mit Anzeige⸗
Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.
̃ 6409 In dem Konkursverfahren über das
Vermögen des Rittergutsbesitzers Al⸗— fred Porak in Waldau, O. L., hat der Gemeinschuldner . des Konkursverfahrens ge⸗ stellt. menden Erklärungen der Konkursgläu— ; biger sind auf der Geschäftsstelle des 16n-R. X — N Landwirtschaftliche Amtsgerichts, Lutherstr. 9, niedergelegt. Genossenschaft in Odrau, e. G. m. b. H.
einen Antrag auf
Dieser Antrag und die zustim⸗
Amtsgericht Bunzlau, 22. Juli 1944.
Gelöscht werden die bis—
Eingetragen
Verantworilich für den Amtlichen und Nichtamt lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An—
zeigenteil und für den Verlag:
Amtsgericht Lindlar.
Bauer in Dobischwald Nr. 24.
Münster,
Präsident Dr. Schlange in Potsdam.
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei
Gmbp., Berlin Preis dieser Nummer: 10 H
ö
Deuischer Reichsanzeiger
Brenßischer Staatsanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends.
l llgeb eder, 3 ö. ö. 8 ⸗. 2 Zelle I. 10 MM, einer dreigespalt 92 breiten Petit⸗Zeile 1, So, -M ich 2,30 NM zuzügli ustellgebühr, für Selbstabholer bei der * CX h eile 1, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1, ; e n. ian , n 262 . — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8 Ws, Wilhelmstr. 30 / 31, an. Alle Druckausträge sind auf einseitig beschrlebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Anzeigenstelle monatlich 1, 90 M.. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWwös, Wilhelmstr. 0 / . Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 „. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗
Berlin, Freitag, den 28. Juli, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 1.1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
. , 8
1944
Nr. 168 Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 42 35
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das Verbot der Ein⸗ fuhr von Hunden aus den Ost- und Südoststaaten.
Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über Erwerb und Abgabe von Ferkeln, Läufern, Schafen und Rindern sowie von Schlachtschweinen.
Anordnung Vt des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Errichtung einer Prüfstelle für Ge— webe und Verarbeitung der Fertigteile bei der Wirtschafts— gruppe Bekleidungsindustrie) . Vom 20. Juli 1944.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die
Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Neunte Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemein— schaft Schuhe (Absatzerleichterung für Holzsandalen). Vom 25. Juli 1944.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil 1 Nr. 33.
een mr me mm.
Amtliches Deutsches Reich
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über das Verbot der Einfuhr von Hunden aus den Ost⸗ und Südoststaaten
Auf Grund des 37 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1999 (RGBl. S. 519) bestimme ich folgendes:
Der 51 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 11. November 1940 (Reichsanzeiger und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 270 vom 16. November 1940) erhält folgende Fassung: .
Die Einfuhr von lebenden Hunden aus den besetzten Ost— gebieten, aus Finnland, aus Ungarn, aus der Sloldakei, aus Kroatien, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Grie— chenland und aus der Türkei sowie über diese Länder ist ver— boten.
Berlin, den 22. Juli 1944.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Weber.
Exlasß ö betr. Erwerb und Abgabe von Ferkeln, Läufern, Schafen und Rindern sowie von Schlachtschweinen
Mit meinen Runderlassen vom 10. 2. 1912 — 11B6 — 32 (EwRMBl. S. 147) und vom JT. 4. 1943 — 11 A 12 — 1200 (LwRMBl. S. 313) habe ich Bestimmungen über die Genehmigungspflicht beim Ein- und Verkauf von Schlacht— schweinen sowie von Ferkeln, Läufern und Schafen ge⸗ troffen ). Unter Aufhebung dieser Erlasse bestimme ich folgendes:
A. Erwerb und Abgabe von Ferkeln, Läufern, Schafen und Rindern
(1) Nach den geltenden Bewirtschaftsbestimmungen ist jede Schlachtung von Tieren, die der öffentlichen Bewirtschaftung unterliegen, genehmigungspflichtig. Diese Bestimmung gilt auch für Jungtiere aller Art (Ferkel, Läufer, Schaflaͤmmer und Kälber). Notschlachtungen oder das Schlachten kranker Tiere sind dem Ernährungsamt oder den Außenstellen der Viehwirtschaftsverbände nach den bestehenden Vorschriften unverzüglich anzuzeigen. ; (2) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter bedürfen für den Er— werb von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern der Genehmigung durch das für ihren Wohn— sitz zuständige Ernährungsamt, Abt. B. Die Genehmigung wird in Form einer Eintaufsgenehmigung erteilt; dem Er= werb durch Kauf steht gleich der Erwerb durch Tausch sowie jeder andere — auch unentgeltliche — Erwerb.
(3) Die Einkaufsgenehmigung ist für Ferkel und Läufer nur bis zu einem Lebendgewicht von 50 kg zu erteilen; dieses Lebendgewicht von 50 kg darfabei der Uebergabe an den Er⸗ werber nicht überschritten werden.
(4). Ein Muster für die mit einer Einkaufsbestätigung ver⸗ bundene Einkaufsgenehmigung ist nachstehend abgedruckt.
(5) Die Erteilung der Einkaufsgenehmigung ist grundsätz—⸗ lich davon abhängig zu machen, daß der Antragsteller den Nachweis der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage er— bringt. Soll das Tier zum Zwecke der Hausschlachtung ein— gestellt werden, so ist die Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn der Antragsteller außerdem nachweist, daß er im vor⸗ hergehenden Hausschlachtungsjahr für die entsprechende An— zahl von Schweinen oder Schafen Hausschlachtungsgenehmi— gungen erhalten hat. Die Ernährungsämter können Aus— nahmen in den Fällen machen, in denen derartige Aus⸗ nahmen nach den Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen zulässig sind. .
) Die Runderlasse sind auch im Deutschen Reichs anzeiger Nr. 94 v. 22. 4. 1943 bekanntgegeben worden.
(6) Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe B) und Selbstversorger der Gruppe C dürfen zu Hausschlachtungs⸗ zwecken und zur Weitermast lediglich Futter⸗ und Nutzschweine, also Schweine mit einem Lebendgewicht bis 50 kg erwerben vgl. jedoch Abschn. B Nr. 9). Wenn gegen diese Bestimmung verstoßen wird, ist die Hausschlachtungsgenehmigung zu versagen.
(7) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter sind solche Personen, die nicht ständig hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. Als nichtlandwirtschaftliche Tierhalter gelten ins— besondere alle Personen, die im Sinne der Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen zu den Selbst⸗ versorgergruppen B und C zählen. Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger, die als Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, weil sie ihren ständigen Wohnsitz nicht auf ihrem Betrieb haben, bedürfen keiner Einkaufs⸗ genehmigung.
(8) Die Abgabe von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern an nichtlandwirtschaftliche Tierhalter ist verboten, sofern nicht die im Abs. 2 vorgesehene Genehmi⸗ gung vorgelegt wird. Der Abgabe durch Verkauf stehen gleich die Abgabe durch Tausch sowie jede sonstige — auch unent⸗ geltliche — Ueberlassung von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern.
(9) Die Einkaufsgenehmigung und die dazugehörige Ein⸗ kaufsbestätigung sind sowohl vom Abgebenden als auch vom Uebernehmenden oder deren Beauftragten eigenhändig zu unterschreiben. Die Einkaufsgenehmigung verbleibt in den Händen des Abgebenden, während die Einkaufsbestätigung von dem, der die Tiere erwirbt, innerhalb eines Monats an das Ernährungsamt zurückzugeben ist. Wenn die Einkaufs⸗ genehmigung nicht ausgenutzt worden ist, ist sie gleichfalls von dem Antragsteller an das Ernährungsamt zurückzugeben.
(10) Betriebe, die zum Handel mit Ferkeln und Läufern oder mit Schafen zugelassen sind (Viehhandelsbetriebe, Ge⸗—
nossenschaften,, sowie gewerbliche Schlachtbetriebe bedürfen
zum Einkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen keiner Einkaufsgenehmigung; die Hauptvereinigung der Deutschen Biehwirtschaft regelt den Ein- und Verkauf von Ferkeln und Läufern bis zu 50 kg Lebendgewicht und von Schafen durch diese Betriebe.
(11) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter, die unentgeltlich erworbene Ferkel und Läufer oder sonstige Schweine, ferner Schafe, Hammel oder Lämmer vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses eingestellt haben, sind verpflichtet, dies unverzüglich dem für ihren Wohnsitz zuständigen Ernährungsamt anzu— zeigen, sofern die Tiere noch in ihrem Besitz sind. Die Melde⸗ pflicht besteht ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck Hausschlachtung, Wiederverkauf, Milchgewinnung usw. ). Die⸗ jenigen nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorger, die als In⸗ haber landwirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, weil sie ihren ständigen Wohnsitz nicht auf ihrem Betrieb haben, sind von der Meldepflicht befreit.
(12 Vom 1. 9. 1944 ab sind von den Ernährungsämtern, Abt. B (Kartenausgabestellen), Hausschlachtungen der Selbst⸗ versorger der Gruppe B und von den Ernährungsämtern, Abt. A, Hausschlachtungen der Selbstversorger der Gruppe C nur noch dann zu genehmigen, wenn entweder eine Ge⸗ nehmigung nach Abs.?2 erteilt oder der unentgeltliche Erwerb nach Abs. 1 angezeigt worden ist; ausgenommen sind Haus⸗ schlachtungen von Tieren, die von eigenen Muttertieren auf— gezogen worden sind.
(13) Die Landesernährungsämter — Abt. A — können mit meiner Zustimmung den Erwerb von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern durch landwirt— schaftliche Tierhalter sowie die Abgabe an diese ebenfalls von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Sie können ferner mit meiner Zustimmung entsprechende Bestimmungen über den Erwerb von Rindern einschl. Kälbern durch nicht⸗ landwirtschaftliche Tierhalter sowie über die Abgabe an diese erlassen. Anträge dieser Art sind mir durch die Hand des Reichsbauernführers vorzulegen.
(14) Die Landesernährungsämter — Abt. A — werden er⸗ mächtigt, Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage zu erlassen. Zu den selbst erzeugten Futtermitteln sind entsprechend den Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen auch die gesammelten Abfälle sowie als Entgelt für geleistete landwirtschaftliche Arbeit bezogene Futtermittel zu zählen.
B. Erwerb und Abgabe von Schlachtschweinen
(1) Der Erwerb von Schlachtschweinen ist außerhalb de Schlachtviehmärkte und Verteilungsstellen nur gestattet, wen der Erwerber
a) im Besitz eines Schlußscheinbuches ist — also grundsätz⸗ lich den Viehhändlern und den Schlächtern — oder
b) im Besitz einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung des für seinen Wohnsitz zuständigen Ernährungsamtes, Abt. A, ist. ;
(2) Die Einkaufsgenehmigung nach Abs. 1 ist nach dem nach⸗ stehend abgedruckten Muster zu erteilen.
(3) Dem Erwerb durch Kauf steht gleich der Erwerb durch Tausch sowie jeder sonstige — auch unentgeltliche — Erwerb.
(4 Als Schlachtschweine — auch im Sinne der Preisvor⸗ schriften — gelten alle Schweine, die bei der Uebergabe an
den Käufer mehr als 50 kg wiegen; ausgenommen sind Zuchtschweine. Als Zuchtschweine im Sinne dieser Vor⸗ schriften gelten:
a) Eber und Sauen, die in einem Herdbuch eingetragen sind oder die nachweislich von eingetragenen Herdbuch⸗ tieren stammen und als solche gekennzeichnet sind,
b) alle sonstigen sichtbar tragenden Sauen.
(5) Derjenige, der ein Schlachtschwein abgibt, ist verpflichtet, sich vor der Abgabe den Schlußschein oder die Einkaufs— genehmigung vorlegen zu lassen; ohne Ausfertigung des Schlußscheines oder der Einkaufsgenehmigung ist die Abgabe verboten. Der Abgabe durch Verkauf stehen gleich die Abgabe durch Tausch sowie jede sonstige — auch unentgeltliche — Ueberlassung von Schlachtschweinen. Die im Schlußschein oder in der Einkaufsgenehmigung erforderlichen Eintragungen sind von dem zu machen, der das Schlachtschwein erwirbt. Beide Teile oder ihre Beauftragten haben die Schlußscheine oder die Einkaufsgenehmigung eigenhändig zu unterschreiben. Dies gilt auch für den Einkauf von Schweinen über 50 kg Lebendgewicht auf den Nutz und Zuchtviehmärkten, soweit es sich nicht um Zuchtschweine im Sinne dieser Bestimmungen handelt.
(6) Sofern zum Handel mit Vieh zugelassene Betriebe den Verkauf von Schlachtschweinen lediglich vermitteln, ist weder die Vorlage eines Schlußscheines noch einer Einkaufgenehmi— gung des Ernährungsamtes, Abt. A, notwendig. Im übrigen gelten für den Verkauf von Schlachtschweinen an die Besitzer eines Schlußscheinbuches die von der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft oder den Viehwirtschaftsverbänden erlassenen Bestimmungen.
( 7) Für landwirtschaftliche Selbstversorger (Gruppe A), die auf Grund der für die Genehmigung von Hausschlachtungen bestehenden Bestimmungen aus zwingenden, von der Abt. A des Ernährungsamtes (Greisbauernschaft) bescheinigten Gründen eine Hausschlaͤchtung vornehmen dürfen, ohne das. Tier die vorgeschriebene Zeit selbst gehalten und gemästet zu haben, wird die Genehmigung der Kreisbauernschaft zum Er⸗ werb von Schlachtschweinen durch die von der Kartenaus— gabestelle oder dem Ernährungsamt, Abt. B, erteilte Haus—⸗ schlachtungsgenehmigung ersetzt. In diesem Fall ist die Hausschlachtungsgenehmigung durch Stempelaufdruck oder in gleichwertiger Weise mit folgendem Zusatz zu versehen:
„Gilt gleichzeitig als Einkaufsgenehmigung der Kreisbauern—
2 Schlachtschweinle).
Stempel und Unterschrift der Ausgabestelle).“
Darunter ist eine Einkaufsbestätigung in folgender Form vorzusehen: ;
, elne) im Gnnnne, ea,
w
w JJ Unterschrift des Käufers). Unterschrift des Verkäufers).“
(8) Landwirtschaftljche Selbstversorger, die ausnahmsweise Schlachtschweine zur Weitermast (3. B. zur Verwertung vor— handener Futterbestände) erwerben wollen, haben, soweit sie nicht im Besitz eines Schlußscheinbuches sind, die vorge— kö Einkaufsgenehmigung der Kreisbauernschaft einzu— olen.
(9) Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger der Gruppe B können die Genehmigung zum Erwerb eines Schlachtschweines als Ersatz für ein durch unmittelbare Kriegseinwirkung ver— lorengegangenes Schlachtschwein erhalten. In diesem Fall er— teilt das Ernährungsamt, Abt. A, im Benehmen mit dem Er— nährungsamt, Abt. B, eine Einkaufsgenehmigung zum Er— werb eines zur Weitermast einzustellenden Schweines bis zu 75 kg Lebendgewicht.
C. Gemeinsame Vorschriften (zu A und B).
(l) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Er⸗ lasses werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. So— fern nicht ein öffentliches Interesse an der gerichtlichen Straf— verfolgung besteht, hat die Ordnungsstrafe beim Erwerb und der Ueberlassung von Ferkeln, Läufern, Schafen, Hammeln, Lämmern und Schlachtschweinen ohne Einkaufsgenehmigung das Ernährungsamt, Abt. B, festzusetzen. Dem Erwerb und der Ueberlassung von Schlachtschweinen ohne Einkaufs⸗ genehmigung ist es gleichzusetzen, wenn auf Gvund einer Ein— kaufsgenehmigung für Ferkel oder Läufer widerrechtlich Schlachtschweine erworben oder abgegeben worden sind.
(2) Die Ernahrungsämter haben durch Bekanntmachung in den amtlichen Verkündungsblättern und auf sonstige geeignete Weise dafür zu sorgen, daß die neuen Bestimmungen über das Halten unentgeltlich erworbener Ferkel und Läufer sowie Schafe, Hammel und Lämmer durch nichtlandwirtschaftliche Tierhalter möglichst beschleunigt in den beteiligten Kreisen bekannt werden. .
Dieser Erlaß tritt am Tage der Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 5. Juli 1944.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke. II A 12 — 2100.
Anlage 1 und II auf Seite 2