1944 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichẽõ⸗

Hornung, David, geb. 13. 1. 1886 in Auschwitz, hei⸗ matzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew Mähr. Ostrau,

Scheuergasse 3,

2. Hornung, Ruth, geb. 14. 3. 1918 in Mähr. Ostrau,

Ostrau, wohnh. gew. Mähr.

heimatzust. nach Mähr. Ostrau, Scheuergasse 3, . Dr. Huppert, Isidor, geb. 17. 3. 1897 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Celakovskygasse 3, 4. Jelinek, Erna, geb. 7. 10. 1913 in Proßnitz, heimat⸗ zust. nach Austerlitz, Bez. Brünn, wohnh. gew. Proßnitz, Selinek, Melita, geb. 5. J. 19068 in Qlmütz, heimat⸗ zust. nach Ung. Hradisch, wohnh. gew. Ung. Hradisch, Marienplatz 69, Klaubauf, Heinrich, geb. 10. 3. 1902 in Ostrawitz, Bez, Friedeck, heimatzust. nach Ostrawitz, wohnh. gew. Mähr, Ostrau, Große Gasse 4, Königsgarten, Gerta, geb. 20. 6. 1912 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Winter⸗ hollerplatz 18, Kohn, Helene, geb. 10. 3. 1918 in Wien, heimatzust. nach Göding, wohnh. gew. Brünn, Krenovagasse 14,

59. Kornstreicher, Hermann, geb. 25. 7. 1920 in Jam⸗

nitz, heimatzust. nach Jamnitz, wohnh. gew. Jamnitz Nr. 17,

0. Linsmner, Arthur, geb. 21. 4. 1905 in Mähr. Ostrau⸗

Hruschau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau-Hruschau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 102, Löffler, Sidonie, geb. 28. 1. 1915 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Freiherr-von⸗ Neurath⸗Str. 5,

2. Löw, geb. Rosenfeld, Hedwig, geb. 18. 10. 1874 in Kojetein, Bez. Prerau, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Innere Gasse 20,

3. Merz, Felix Wolfgang, geb. 6. 1. 1928 in Brünn, hei⸗

matzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Alleegasse W, Dr. Morgenbesser, Fritz, geb. 12. 5. 1912 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Winter— hollerplatz 12,

Dr. Morgenbesser, Hans, geb. 29. 10. 1913 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Winterhollerplatz 12,

. Münster, Georg (Jiri), geb. 3. 10. 1925, heimatzust. nach Wischau Mähren, wohnh. gew. Brünn, Lenau⸗— gasse 19,

. Mün ster, Lotte, geb. 24. 9. 1930, heimatzust. nach Wischau⸗- Mähren, wohnh. gew. Brünn, Lenaugasse 19 Neu tadtl, Leo, geb. 29. 7. 1922 in Zwittau / Ost⸗Sud., heimatzust. nach Zwittau / Ost⸗Sud., wohnh. gew. Ingro⸗ witz Nr. 34, Bez. Neustadtl Mähren,

Neu tadtl, Otto, geb. 18. 6. 1920 in Zwittau / Ost⸗ Sud, heimatzust. nach Zwittau / Ost⸗Sud., wohnh. gew. Ingrowitz Nr. 34, Bez. Neustadtl / Mähren,

70. Neu stadtl, Paul, geb. 29. 6. 1921 in Zwittau / Ost⸗

Sud., heimatzust. nach Zwittau / Ost⸗ Sud, wohnh. gew. Ingrowitz Nr. 34, Bez. Neustadtl Mähren,

Neu stadtl, Wilhelm, geb. 21. 7. 1926 in Zwittau / Ost⸗ Sud, heimatzust. nach Zwittau / Ost⸗Sud., wohnh. gew. Ingrowitz Nr. 34, Bez. Neustadtl / Mähren,

Novak, Emil, geb. 25. 1. 1901 in Kschetin, Bez. Bosko⸗ witz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Glaeis Nr. 73,

O berbreit, geb. Gottlieb, Laura, geb. 11. 6. 1883 in Bielitz O. S., heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Kinderspitalgasse 20,

Oberbreit, Marianne, geb. 26. 7. 1920 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Kinder⸗— spitalgasse 20,

Oberbreit, Richard, geb. 21. 1. 1879 in Wien, hei⸗ matzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Kinderspital— gasse 20, ö.

76. Ssterreicher, Johann (Hans), geb. 10. 12. 1906 in

Nikolsburg / N. D., heimatzust. nach Nikolsburg / N. D., wohnh. gew. Brünn, Kreuzgasse 44, Pagliari, geb. Ferber, Aloisie Slava, geb. 23. 2. 1888 in Marburg, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Ponavkagasse 45, Perlhäfter, geb. Feinberg, Alice, geb. 27. 1. 1913 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn⸗ Sebrowitz, Brezinagasse 44 a, Perlhäfter, Hans, geb. 24. 11. 1911 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn⸗Sebrowitz, Brezinagasse 44 a, Redlich, geb. Meyer, Dorothea Erika, geb. 10. 3. 1902 in Wilhelmshafen, heimatzust. nach Auspitz, wohnh. gew. Brünn, Kröna 55,

Reich ard, geb. Krakauer, Frieda, geb. 27. J. 1878 in

Nikolsburg / N. D., heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Alleestr. 26,

Ro sauer, Viktor, geb. 6. 4. 1885 in Neu⸗Raußnitz, heimatzust. nach Mähr. Ostrau-⸗Witkowitz, wohnh. gew. Mähr. Ostrau⸗Witkowitz Friedengasse 29,

„Singer, geb. Stern, Edith, geb. 3. 6. 1905 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohl⸗ weg 17, J

Sin ger, Felix, geb. 8. 1. 1934 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohlweg 17, „Singer, Franz, geb. 5. 3. 1899 in Olmütz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohlweg 17,

. Singer, Kurt, geb. 12. 6. 1936 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohlweg 17, Schenk, Karl, geb. 3. 10. 1903 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Huttetteich 4, Ticho, Alice, geb. 26. 3. 1939 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7, Ticho, Harald, geb. 28. 12. 1921 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Speckbachergasse ö,

. Tich o, Karl Hans, geb. 21. 4. 1927 in Brünn, heimat—⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7, Dr. Tich o, Otto, geb. 15. 5. 1906 in Boskowitz, heimat ust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7,

i cho, geb. Pollaesek, Regina, geb. 17. 5. 1915 in Preß burg, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, gik era 7

Ticho, Stefan Felix, geb. 20. 4. 1931 in Brünn, hei⸗ matzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Sir e gel . Weiser, Hans (Jan), geb. 21.9. 1919 in Mähr. Ostrau, e gr lt. nach Hultschin, wohnh. gew. Proßnitz, Zerotin— p atz ö ;

95. Weiser, geb. Offer, Hildegard, geb. 30. 11. 1891 in Wien, heimatzust. nach Hultschin, wohnh. gew Proßnitz, Zerotinplatz 10,

96. Ing. Wengraf, Ernst, geb. J. 8. 1908 in Preßburg, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Glacis

O9. Weng raf, geb. Birnbaum, Gertrude, geb. 24. 10.

1913 in Wien, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Glacis Nr. 63.

Prag, den 25. Juli 1944. ;

Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, SSc⸗Standartenführer.

Einziehungsverfügung

Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen einschließlich aller Rechte und Ansprüche der Zigeunerin Anna Sarközi, geb. Baranyai, geb. am 15. Juli 1905 in Zahling, Kreis Fürsten⸗ feld, wird gemäß der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 RGBl. 1 S. 1620 zu Gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.

und Staatsanzeiger Nr. 169 hom 29 Juli 1944. S. 2

Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das

Deutsche Reich über.

(Bisher festgestelltes Vermögen *s6 Anteil an der Liegen⸗ schaft Ez. 1520, KG. Zahling). Graz den 19. Juli 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. Berichtigung = der Anordnung VII 44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Absatzregelung und , für Industrie⸗ reinigungsmittel)h in Nr. 164 Im §3 muß es statt „2500 kg“ richtig „2, 500 kg“ heißen.

Berichtigung der Anordnung II 44 des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel (Verbrauchsregelung für Seife, Seifen⸗ erzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel) in Nr. 164 Im § 1 Nr. 5. ist hinzuzufügen: „Reinigungsmittel für grobverschmutzte Berufswäsche“.

MWirtschaftsteil

Rohstoff Altpapier .

Altpapier ist ein kriegswichtiger Rohstoff, wie allmählich jeder Deutsche wissen sollte. Die Kriegswirtschaft braucht viel mehr Papier und Papiererzeugnisse als die Friedenswirtschaft. Da Zellulose für die Erzeugung von Neupapier und noch für viele andere Zwecke eingesetzt werden muß, ist es notwendig, Altpapier als Rohstoff in steigendem Umfange einzusetzen.

Ein Waggon Altpapier zu 190 006 kg enthält 8400 kg Rohfaser— stoff für die Neupapiererzeugung. Man müßte 25 Festmeter Faserholz schälen, putzen, entrinden, evtl. von entfernten Höhen⸗ lagen zur Fabrik anführen, sodann schälen (oder weißschnitzen) und verschleifen, um 8400 kg Rohfaser zu erhalten.

25 Festmeter Faserholz ergeben aber 105 Fichten, die 1,30 m über dem Boden 18 em Durchmesser und eine Scheitelhöhe von 15 m haben. Aber nicht nur diese 105 Bäume werden erspart, sondern auch die Arbeit des Schlagens, der Entrindung, des Putzens, des Schälens und der Verschleifung, für die gering ge⸗ rechnet 400 Lohnstunden von Facharbeitern anzusetzen sind.

Um einen Waggon Altpapier im Großhandel aufzubringen und die Papierfaser in einem modernen Stampfer aufzuschließen, benötigt man lediglich 1600 Lohnstunden von größtenteils ange⸗ lernten Hilfsarbeitern. Auf alle Fälle sind also 300 Facharbeiter lohnstunden erspart. Aber dies ist noch immer nicht alles.

Das, Altpapier wird entweder im sogenannten Kollergang der Papiermühle zermalmt, wobei durch Wasserzusatz die Faser wieder vollständig erschlossen wird, oder es wird in einem modernen Großstampfer im Schnellverfahren (zwei Waggons am Tage) gleichzeitig von Fremdkörpern befreit, von Farben teils gereinigt und unter etwa 60 Grad Hitze die Faser aufgeschlossen. Das Faserholz hingegen wird in 1 m langen Prügeln im Miagschleifer geschliffen. Für 25 Festmeter Holz benötigt der Miagschleifer über 12 000 Kilowattstunden. Der moderne Groß⸗ stampfer hingegen benötigt für die äquivalente Altpapiermenge nicht ganz 10060 Kilowattstunden.

Es werden demnach weiter mindestens 11000 Kilowattstunden bei jedem Waggon Altpapier eingespart bzw. anderen Zwecken ugeführt. . . Uebersicht halber sei wiederholt: Ein Waggon Alt⸗ papier erspart das Schlagen von 1065 Bäumen, von 360 Fach⸗ arbeiterlohnstuünden, von etwa 11000 Kilowatt⸗

stunden Strom!

Bei solchen Ziffern, die nur an einem Waggon aufgestellt wurden, ist jede Mühe gerechtfertigt, um das Altpapier sicher⸗ zustellen. Und wieviel kann der Einzelne dazu beitragen! Die Straßenbahnkarte gehört in einen Abfallbehälter, die ge⸗ lesene Zeitung, die alten unbrauchbaren Schriften und Bücher sollen nicht mehr herumliegen, sondern gesammelt und abgeführt werden. Dabei ist wichtig, daß das Papier nicht fett und ver— schmutzt wird, da solche Papiere nicht mehr gebraucht werden können. Ueberhaupt alle verunreinigten oder mit fettölhaltigen

Farben getränkten Papiere sind wertlos. Man nehme daher ein Gefäß, wenn man Essiggurken holt, einen Teller, wenn man Fleisch zu tragen hat, geeignete Gefäße beim Einkauf von Butter und Marmelade. Außerordentlich viel Papier wird verheizt. Auch hier kann man sich mit den käuflich erhältlichen Unterzündern helfen. Privatbriefe, Rechnungen und Quittungen, die für andere

Augen nicht mehr bestimmt sind oder mit denen Mißbrauch ge-

trieben werden könnte, sollen vor dem Einwerfen in den Sammel⸗ behälter zerrissen werden.

Wieviel kann der Einzelne nun durch seine Sammeltätigkeit für die Allgemeinheit leisten. Wer monatlich 12 kg Altpapier auf⸗ bringt, erspart im Jahre einen ganzen Baum! Jene vorhin be— sprochene 18 i hohe Fichte kann also weiterwachsen bzw. andere Verwendung finden. Die Rechnung ist denkbar einfach:

1 Kubikmeter Holz in frisch geschlägertem Zustand etwa

600 kg. Da ein 18m hoher Baum 0,24, also M Kubikmeter

Rauminhalt hat, so wiegt der für uns in Frage kommende

Teil ein Viertel von 600 kg 150 kg. Diese 150 kg auf den Monat gerechnet, ergeben rund 12 kg. Nun wiegt eine größere Tageszeitung im Jahr ungefähr 10—15 1g. Sie läßt sich unschwer sammeln. Ebenso ist das gleiche Gewicht mit illustrierten Zeitungen und Zeitschriften nicht schwer zu erlangen. Auch alte Bücher stellen keine zu große Menge bei 12 kg dar. Ferner haben alte Akten und Geschäftsbücher sehr rasch dieses Gewicht. Auch die Tüten und das Verpackungsmaterial, das die Hausfrau beim täglichen Einkauf erhält, geben zusammen monatlich einige Kilogramm Altpapier. Wer aber vermeint, diese Summe nicht schaffen zu können, der sei darauf verwiesen, daß der Anfall von 8 kg Altpapier pro Haushalt und Monat durch die Praxis längst erreicht wurde, und zwar in einer Zeit, wo noch nicht intensiv gesammelt wurde.“ ;

Nur Unratpapiere, Butter⸗, Margarinepapier, Oelpapiere

Schreibmaschinenkohlepapiere, sogen. Wachspapiere wie Wachstüten oder Wachsbecher, gehören nicht zur Altpapiersammlung, sondern in den Ofen oder in den Mülleimer. ,

Zur Selbsterziehung gehört es, das entwertete. Papier, das groß oder klein sein kann, nicht zu knüllen, sondern flach zu legen; man spart Zeit und Raum bei der Ablage, beim Abtransport und bei aller weiteren Behandlung. Ferner sollte man soweit es an⸗ gängig ist das Paper nach Sorten trennen; Bücher zusammen, Zeitungen zusammen, Papierkorbinhalt zusammen, Akten zu— sammen. Daͤ die Sorten verschieden bewertet werden, lohnt es sich, auch in dieser Hinsicht, die Mühe nicht zu scheuen, weil bei Nicht— , nur die geringere Quote vom Altstoffhändler bezahlt wird.

Nun nehme sich jeder Leser vor: „Ich erspare in diesem Jahre meiner Heimat einen ganzen Baum! Wenn ich monatlich wenig— stens 2 kg Altpapier zusätzlich aufbrxinge, habe ich es erreicht und mit fünf anderen gewissenhaften Altpapiersammlern rette ich jähr⸗ lich einem deutschen Baum im Walde das Leben.“

Wirtschaft des Auslandes

Gründungsvoraussetzungen für kroatische Genossenschaften

Agram, 28. Juli. Das Amtsblatt vom 27. Juli veröffentlicht eine Gesetzesnovelle über das kroatische Genossenschaftswesen. Für die Gründung einer Genossenschaft bedarf es demzufolge keiner vor⸗ herigen Genehmigung, mit Ausnahme der Kreditgenossenschaften. Jede Genossenschaft muß Mitglied der für sie in Frage kommenden Genossenschaftszentrale sein. Sie unterliegt der Revision des zu⸗ ftändigen Genossenschaftsverbandes. Es gibt fünf Genossenschafts⸗ verbände, einen für die Bauern, einen für das Handwerk, einen für die staatlichen Angestellten, einen für die Arbeiter und einen für die volksdeutschen Genossenschaften. Gleichzeitig wird als oberstes Organ ein zentraler Genossenschaftsverband mit dem Sitz in Agram gegründet, für den der Landwirtschaftsminister ermächtigt wird, die notwendigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

Das neue spanische Bergbaugesetz

Madrid, 28. Juli. Das kürzlich von den Cortes verabschiedete neue , . besteht aus 7 Kapiteln mit 77 Artikeln. In der Präambel wird betont, daß die Grundlage der Neuregelung der bis⸗ herigen Verfügungen des neuen Staates das Jahr 1938 sei. Es sei jetzt angebracht, die Erfahrungen der letzten Zeit auszuwerten und überhaupt das Bergbaugesetz der heutigen . anzupassen. Das neue Grundprinzip des Gesetzes ist, daß die Bodenschätze als Eigen⸗ tum der Nation betrachtet werden, und daß der Staat diese direkt ausbeuten oder die Ausbeutung genehmigen kann. Die Boden⸗— schätze werden in zwei Klassen, entsprechend ihrer chemischen Zu⸗ sammensetzung aufgeteilt: J. Steine, die meistens an der Ober⸗ fläche vorkommen, hier sind Erleichterungen für die Konzession vor⸗ esehen, wobei sich allerdings der Staat im Hinblick auf die Gesamt⸗ interessen die Ausbeutung in Sonderfällen vorbehält, und 2. Mine⸗ ralien, für die stets eine stagtliche Konzession erforderlich ist. Das Gesetz führt wieder die Verpflichtung der Konzessionäre für Mutungen und Betriebsaufrechterhaltung ein, gleichzeitig erfolgt eine verschärfte stqatliche Kontrolle und Lenkung der Gesamtförde⸗ rung, entsprechend den Wirtschaftsinteressen der Nation, wozu auch eine staatliche Hilfe gegebenenfalls vorgesehen ist. Die Bergbau⸗ steuern bleiben auf zwei Abgaben beschränkt, und zwar auf eine Flächenabgabe und eine Erzeugerabgabe. Gleichzeitig ist eine Mindestausdehnung für die Konzessionen vorgesehen und ferner das Prinzip der Unteilbarkeit der Ausbeutung von Einzelvorkommen eingeführt worden. Eine , n,. der übertriebenen Mineral⸗ ausfuhr im Hinblick auf die Bevorzugung der weiterverarbeitenden einheimischen Industrie ist vorgesehen. Neu geregelt wurden: das Enteignungsrecht, die Shia e eg ng bes Bergbaues, die Ab— grenzung der Kompetenzen der verschiedenen Staatsstellen usw. Eine Konzession an Ausländer ist in Zukunft nicht mehr zulässig.

*

erichte von auswärtigen Devisenmärtten

Prag, 28. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 Gn, 13,ů27 B., Zürich 578,900 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 56s,s80o B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 236,66 G., 236,95 B., Mailand 99, go G., 166,0 V., Jie Nork 24.98 G., 265,02 VB., Paris 49,95 G., 50, 5 B., Stockholm 594, 60 G., 59h, 0 VB., Brüssel 9h, g G., 400 46 B.

Bu dapest, 28. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam

18073 , Berlin 136, 20, Bukapest 378 , Helsinki 6,95, London

Mailand 17,7, New Jork Paris 6,8, Prag 13,62, Preßburg 1I,71, Sofia 4,15 1, Zagreb 6,51, Zürich 806, 2.

London, 28. Juli. (D. N. B.) New Jork 4,02 v5 —= 4,03 ,

Spanien (offiz. 44,00, Montreal 4,43 -=4, 47, Schweiz 17,30 17,46,

Stockholm 16,86 16,965, Lissabon 99, 80 100,20. Rio de Janeiro S3, 56 si. G.

Amsterdam, 28. Jult. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin ——, London —, New York —, Paris —— Brüssei 30, i135, 17, Schwei; 3, 63 =43, 7, Helsinki Italien (Clearing Madrid —,

Zürich, 28. Juli. (D. N. B.) [II. 40 Uhr. Paris 7, 00, London⸗Clearing 17, 303, New York 4,36, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ve, Madrid 39576: B., Holland 22 / , Berlin 172,58, Lissabon 17,25, Stockholm 162, 6s, Oslo 98, 62 , Kopenhagen d0s37 *, Sofiʒa 5,37 4, Prag 17,28, Budapest joa, 50, Zagreb s, 15, Istanbul 3, 509 B., Bukarest 2, n, Helsinki 8,75, Preß— burg 15,00, Buenos Aires 98,25, Japan 161, 00, Rio 20,560 B.

Kopenhagen, 28. Juli. (D. N. B.) London 19,34 New Dort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,865, Antwerpen 76, sc, Zürich

1,25, Rom Amsterdam 264,0, Stockholm 114,15, Oslo=

109,80, Helsinki 9,83. Sosia —, Madrid —, Bukarest —. Alles Briefkurse. .

Stockholm, 258. Juli. (D. M. B. London 16,s8 G., 16,5 V., Berlin 165366 G., 166,50 B., Paris G., H. B' Yrüssel G., 57,89 B., Schweiz. Plätze M Ho G., 7 306 B. Amsterdam G., 223,50 V., Kopenhagen 87, 60 G., s7, 90 B., Delo ö, s C., os, 6tz. B., Wastjnigton (16 G., d 20 B., Helsinij S6 G., 3666 B., Rom, =. Gr, 226 V., Fanadd 83M G., 3382 B.,, Madrid —— G., Türkei —— B., Lissabon —— G., 17, 109 B., Buenos Aires 101,50 G., 105,50 B.

gondon, 28. Juli. (D. N. B.) Silber Barren pron t 23,50 Silber auf Lieferung Barren 28,50, Gold 1686 —. J .

n

Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44,81 - 44,90, Prag :

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 169 vom 29. Juli 1944. S. 3

Sffentlicher Anzeiger

1. Untersuchunga⸗ und Strafsachen, ; 2. Zwangs verfteigerungen, 53. Aufgebote,

4d. Oeffentliche Zuftellungen, 65. Berlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslofung usfw. von Wertpapieren,

7. Attiengesellschaften, 8. Qommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. S. S., 11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Komm anbitgesellschaften,

14. Deutsche R

chsb ant und Bankausweise,

135. unfall · uad ne, ern, e 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

5454 Aufgebot.

Der Korvettenkapitän Carl Alfred Diestel in Langenargen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pfenningsdorf in Kröpelin, hat das Aufgebot der beiden auf ihn umgeschriebenen und abhanden ekommenen Schuldverschreibungen der

tadt Neubukow vom 1. Juli 1912 Lit. A Nr. 31 und Lit. A Nr. 34 über je 8000 Mark, aufgewertet auf 235 v. H. des Nennbetrages, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, e gte in dem auf den 13. März 1945, nachmittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu— melden und die Urkunde vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urkunde i n wird. Neubukow, den 11. Juli 1944. Amtsgericht.

ö ö]

Der Geschäftsführer und Prokurist Hauptmann Karl Hornburg in Wan⸗ gerin, z. 3. im Felde, vertreten durch die Stadtsparkasse zu Wangerin, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen 4 39) in er 41 M0) Pom⸗ merschen landschaftlichen Reichsmark⸗ Pfandbriefe Serie 11 Nr. 13314, 13315, 13 311 über je 300 drei⸗ 6 HM nebst Zinsscheinen ab JT. 1942 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte— stens in dem auf den 18. Januar 1945, 10. Uhr, vor dem unterzeichneten Ge— richt, Frauenstraße 31 (Altes Rathaus), Zimmer 18, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er— folgen wird. ĩ Amtsgericht Stettin, 24. Juli 1944.

5513 Aufgebotsedikt.

2 F 5s44. Auf Ersuchen des Bauern Karl Riedl aus Ruditzgrün Nr. 8 als Eigentümer der Has erungspolizze Nr. 188 915 der Allgemeinen Versiche⸗ rungs⸗A. G6. Anker in Wien wird kundgemacht, daß diese Polizze in Ver⸗ lust geraten ist. Der Inhaber wird aufgefordert, dieselbe binnen sechs Mo⸗ naten vom Tage der Veröffentlichung diesem Gerichte vorzulegen, da sie sonst nach Ablauf der Frist für kraftlos er⸗ klärt würde.

Falkenau a. d. Eger, 17. Juli 1914.

Das Amtsgericht.

5521 Aufgebot.

3 F S8I44. Die Emilie Swierczek, Arbeiterswitwe in Konskau Nr. 61, hat im eigenen Namen und als Mutter und gesetzliche Vertrete— rin ihres . Sohnes Josef Swiere ek das Aufgebot des angeblich in Verlust geratenen Spareinlagebuches des Spar⸗ und Vorschußvereins (Townraystwo Oerczednosci i an- lievek) in Teschen, Nr. 5322, lautend auf den Namen Adam Swierezek in Roppitz und den Betrag von 791,44 Reichsmark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 24. November 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem un— terzeichneten Gericht, Zimmer 128, an— beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung der Urkunde erfolgen

Teschen, den 21. Juli 1944. Auitsgericht.

5450] Aufgebot.

Es ist beantragt, den verschollenen Flugkapitän Jakob Georg Lenzinger, evangelisch, geboren am 20. Mal 1516 zu Pasing bei München, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis

wird.

zum 4. Ołktober 1944, 11 Uhr, bei dem

unterzeichneten Gericht, Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, J. Stock, Zim⸗ mer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen känn. An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, spä— 66. 96 gn fen bestimmten Zeit⸗ unkt dem Gericht Anzeige zu machen. = A456. II. 118. 44 . ö ? Berlin, den 22. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.

lö5 o)] Aufgebot.

Es ist beantragt, den verschollenen Sohn, Maler f hhns Marian Gacki, gehoren am 17. November 1895 zu Hohensalza / Posen, zuletzt wohnhaft in Berlin, Brunnenstr. 52, für tot zu er— klären. Der bezeichnete Verschollene wird i,, sich spätestens bis zum 18. Oktober 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, J. Stock, Zimmer Nr. 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tob des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum obengenannten Zeitpünkt dem Ge— ,,,, zu machen. 455. II. 959. 4.

Berlin, den 25. Juli 1944. Das Amtsgericht Berlin.

5445

Am J. 4. 1944 ist zu Rehtwischfeld der Rentner und Arbeiter Johann Joachim Hartwig Lundt verstorben, welcher am 12. 4. 1866 zu Holldorf Kreis Greversmühlen im damaligen Groß⸗Herzogtum Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin geboren war. Ich bin zum Nach⸗ laßverwalter bestellt und habe die Erben zu ermitteln. Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der Nach⸗ laß überschuldet ist. Etwaigen Erben gebe ich anheim, mir Mitteilung zu machen.

Bad Oldesloe, den 22. Juli 1944.

Dr. Krueger, Rechtsanwalt und Notar.

56519 Aufforderung.

VI 35841/1939. Am 29. November 19338 verstarb zu München Miller, Anna, geb. 30. 41. 1855 zu Unsern⸗ herrn b. Ingolstadt, Maschinistens⸗ witwe von hier, geb. Klügl. Da Erben nicht ermittelt werden können, so fest⸗ gestellt werden, daß der Fiskus des Landes Bayern Erbe geworden ist. Ge⸗ mäß § 1965 Abs. 1 BGB. werden Per⸗ sonen, die als Erben in Betracht zu kommen glauben, hiermit aufgefordert, ihre . Erbrechte bis Montag, 16. Oktober 1944, einschließlich beim Amtsgericht München, Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht, Maria-Hilf⸗Platz Nr. 17a, anzumelden. Bisheriger Nach⸗ laßpfleger ist Rechtsanwalt Richard Schmitt, München, Barer Str. 26. Auf §z 1965 Abs. II BGB. wird hingewiesen.

München, den 19. Juli 1044.

Amtsgericht München.

Vormundschafts- und Nachlaßgericht.

5455

n ch Ausschlußurteil des unter zeichneten Gerichts vom 21. Juli 1941 ist die angeblich verlorengegangene Stammaktie Nr. 537 der Lasferder At— tien-Zuckersabrik in Groß⸗Kafferde, lautend auf den Namen Wilhelm Ohlendorf in Hoheneggelsen Nr. 20, über 300, It für kraftlos erklärt. Amtsgericht Peine, den 21. Juli 1944.

5452 Beschluß.

2 VI Al 44. Der Witwe Maria Schwabe geb. Scholz aus Welkersdorf ist von dem unterzeichneten Nachlaß gericht am 13. Januar 1934 ein Erb⸗ schein erteilt worden, worin bescheinigt ist, daß diese befreite Vorerbin ihres am 12. Oktober 1921 verstorbenen Ehe⸗ mannes, des Hausbesitzers Robert Schwabe ist und Nacherben auf den Ueberrest dessen Kinder, Klara Rückert, Alwine Irrgang und Martha Zinnow sind. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.

Löwenberg, Schl., den 19. Juli 1944.

Das Amtsgericht.

5511 Beschluß.

In der Nachlaßsache betreffend den am 27. August 19412 gefallenen Direktor Bruno Elwin Emil Hänicke wird der am 12. April 1943 erteilte Erbschein des unterzeichneten Gerichts für kraft⸗ los erklärt.

Berlin⸗Neukölln, den 18. Juli 1941.

Amtsgericht Neukölln. Abt. 14.

ö 14 VI. 186. 43.

5151

In der Rachlaßsache des am 26. Mai 1926 zu Hamburg verstorbenen Aman⸗ dus Rudolph Heinrich Eggers wird das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft des hamburgischen Rechts vom 23. Juli 1966 für kraft⸗ los erklärt.

Hamburg, 20. 7. 1944.

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

5416 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Juli 1914 wird der Tod der Louise Christine Boeker, geb. am 26. Januar 1853 zu Papendorf, und des Kaufmanns Willi Boeker, geb. am 28. Oktober 1879 zu Berlin, beide zuletzt wohnhaft in Berlin NW.s7, Lessingstr. 33, festgestellt und als Zeit⸗= punft? des Tobes' beider der 22. No— vember 1943. 455 II 127128. 44. Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.

5447 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Juli 1944 ist der Gefreitez Ferdinand Bürger, geboren am 8. Januar 1920 zu Wünnenberg für tot erklärt und als Zeitpunkt. des Todes der 24. März 1942 festgestellt worden. 455 II 86. 44 —. Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.

z

5448

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Juli 1944 ist die Anng, Luise Niewiera, geboren am s. März 1887 zu Sachen, für tot er⸗— llärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1923 festgestellt worden. 456 II 9. 44 —.

Berlin, den 21. Juli 1944.

Amtsgericht Berlin.

Amitsgerichts 1914 ist der geboren am

5449

Durch Beschluß des Berlin vom 21. Juli Gefreite Josef Schuck,

1 Februar 1923 in Hürbel, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5. April 1943 festgestellt worden. 455 II 94. 44. —. Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.

4. dessenlliche Jusellungen 5458 bessentliche Bekanntmachung.

10 KR 1464. Es klagt auf' Khe⸗ scheidung aus 5 49 Ehegesetzes die Ehe⸗ frau des Arbeiters Paul. Zakezewski, Anna geb. Wachsmuth, in Bottrop, Lüderitzstr. 11, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Nuphaus in Bottrop, gegen ihren Ehemann, früher in Bottrop, jetzt unbekannten Aufenthalts. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Land⸗ gericht Essen, 10. Zivilkammer, zum 18. Oktober 1944, 9 Uhr, Saal 241, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Essen, den 14. Juli 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

5459) Oeffentliche Zustellung.

12. R. 279/44. Die Ehefrau Rosalie Matysiak, geb. Marschalek, in Katto⸗ witz, Hoher Weg 8, Prozeßbevollmäch⸗— tigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowitz, klagt gegen den Schachtmeister Eduard Matysiak, früher in Kattowitz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus S5 47, 19 des Ehegesetzes und Schuldigerklä⸗— rung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer des Landgerichts auf en 12. September 1944, vormittags 0 Uhr, mit der Aufforderung, sich zurch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 12. Juli 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts 5460 Ladung.

2 R g4/44. Die Frau Resi (Raissa) Gromodwinilow geb. Hill in Dassow Meckl.), Luisenstraße, Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte K. Hall und H. H. Hall in Schönberg, klagt gegen ihren Ehemann Wassili Gromodwini⸗ kow, früher Offizier in der Sowjet— armee in Rußland, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 1. Novem⸗ ber 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die— sem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. .

Schwerin, den 25. Juli 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. I(461] Oeffentliche Zustellung.

3 R 744 Die Ehefrau Ingeborg von Seydlitz⸗Kurzbach, geb. Barth, in Verden (Aller), Burgberg 3a, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vogel und Dr. Frhr. von Massenbach in Verden (Aller), klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Walter von . z. Zt. in russischer Kriegsgefangenschaft, früher in Verden, Burgberg 3a, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Ehemann für schuldig zu erklären, Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer III des Landgerichts in Verden (Aller), Jo⸗ hanniswall Nr. 6, 1. Stockwerk, Zim⸗ mer Nr. 48, auf den 22. September 1944, 9! Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen.“ Verden (Aller), den 25. Juli 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. öß 22] Ladung.

Der Möbeltransporteur Otto Klei⸗ necke, Feldpostnummer;: 32 440 E, klagt gegen seine Ehefrau Luise Ida Hildegard Kleinecke geb. Fitzenreiter gesch. Wendt gesch. Behr, z. 3. ünbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung (8 47 Ehe⸗-Ges). Verhandlungstermin: 27. September 1944, 915 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 162.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlufst⸗ n. Ʒundfachen 5523)

Der Versicherungsschein Nr. 266 009, auf das Leben des Herrn Helmut von der Stück ausgestellt, ist verloren⸗ gegangen und wird , von uns ür kraftlos erklärt, fofern nicht inner— halb 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.

Mannheimer Lebensversicherungs⸗

Gesellschaft AG., Berlin Ws, Krausenstr. 9 / 10.

*

Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft des Rei

7. Mttiengesellfchaften

Niddaer Bank A.⸗GS., Nidda.

5466. Bilanz für den 31. Tezem ber 1943.

Attiva. J. Barreserve: a) Kassenbestand ; . b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheck= konto * 1 1 2 8 2 2 * * 2 2 1 1 1 * 2 8 2 214 415604 Schecks H Wechsel:

a) Wechsel (mit Ausschluß von Buchst. H und o)

b) eigene Ziehmngen. 2

e) eigene Wächsel ber Kunden an die Order der

.

In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem 513 Abf. 1 Nr. J des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach 516 Abs. 2 R WG.) RM 1499,50

Eigene Wertpapiere: . . . a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und ber Länder,. 1784 dos, 6

b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere.... . 133 38040

S3 110,ů27

R . , .

1409, vo

Q

1

2 .

In der Gesamtsumme 4 sind enthalten: Wertpapiere, die die

Reichsbank beleihen darf Re 1 849 511,45 . AKurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute ? w Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben; R. 339 199, 3. Schuldner: a) Kreditinstitute .. b) Sonstige Schuldner. In der Gesamtsumme 6 sind enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere RM 16 521.75 bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten FM 140 846,655 ‚Hypotheken⸗, Grund⸗ und Rentenschulden w 8. Beteiligungen (5131 Abs. 1 AIINr. 6 des Aktiengesetzes). .. Davon find Beteiligungen bei an eren Kreditinstituten RM 1000, Grundstücke und Gebäude: a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienenden. b) Sonstige 6 Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung k— 5424 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . 2. In den Aktiven und in den Passiven 9 sind enthalten: a) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäfts⸗ führer und andere im 514 Abs. J und 3 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesell⸗ schafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört R. 21 268,29 b) Anlagen nach 517 Abs. 1 KWG. FAM c) Anlagen nach 517 Abs. 2 KWG. (Attiva S und 9) RM 30 425

Summe der Aktiva

J

1618587, 10 206 726,62

5

25 000, 4 000,

Passiva. Gläubiger: a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite e) Einlagen deutscher Kreditinstitute J 58 007, 25 d) Sonstige Gläubiger Von der Summe Buchstabe e) und q) entfallen auf: aa) jederzeit fällige Gelder R.M 1 133 102,94 bh) feste Gelder und Gelder auf Kündigung F. 2. Spareinlagen: a) Mit gesetzlicher Kündigungsfrist b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfristn. 3. wunde wer mmm tnpittsassss Rücklagen nach 511 KWG. : a) Gesetzliche Rücklage J b) Sonstige Rücklagen nach 511 8WG. .. 5. Rückstellungen 3. Wertberichtigungsposten , 7. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen ... 8. Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahre Get nn lone

1685 362,87

2 165 325, 76 70 000,

4246,17

9g. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften

sowie aus Gewährleistungsverträgen (5131 Abs.7 des Aktien⸗ gesetzes) RM 9 400, D. In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach 511 Abs. 1 KWG. (Passiva 1 und 2) FM 4 973 791,57 b) Gesamtverpflichtungen nach z16KWG. (Passixa 1) RM 1133 102,94 . Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 KWG. (Passiva 3, 4 und 8 soweit eine Zuführung zu den Rücklagen nach 11 des Gesetzes erfolgt) RM 180 000,

Summe der Passiva

5 206 7407

1075095,659

20 25 12 655

1 918 289

60 7154

825 313

es oo0

2 14 982

i183 102

3 840 688 63 1II0 000

70 000 35 664 28 8 000 4 60209

4 6828

32 7s 7s

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1943.

Aufwendungen.

. Persönliche und sachliche Unkosten ..... Soziale Abgaben 83. Steuern... Abschreibungen: a) Auf Anlagevermögen 1451,25

b) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung .... 199,

. Zuweisung zur Rückttellung für Pensionsverpflichtungen 11 596,51 Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage 2 500, . Reingewinn: Gewinnvortrag aus 192 . ...... Gewinn 10d. .

, 9 n Kd

, 2 .

R .

w

4246, 17

w

Ru 8 9. 560

7 9 9

*

15 746 765 468284

Ertrã ge.

Einnahmen aus ginsen, soweit sie die Zin Einnahmen aus sonstigen Provisionen . 3. Erträge aus Beteiligungen

Sonstige Erträge . Gewinn aus An⸗ und Verkauf von Effekten 3. Kursgewinne... Außerordentliche Erträge.. .... wennn n

enausgaben übersteigen 6 * .

J ;

Festgestellt durch Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat.

Nidda (Hesfen), den 7. Juni 1944. Niddaer Bank 2.6.

Vorstand. Aufsichtsrat.

6 zs J

30 45 34 50 30 21 67 66 518 43

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗ rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Dresden, den 7. Juni 1944.

chs verbandes der deutschen

landwirtschaftlichen Genossenschaften⸗Raiffeisen m. b. H. Dr. Müller, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr. Römer, Wirtschaftsprüfer.