Reichs und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 31 Juli 1944. . 4
4. Genossenichaits⸗ reaister
Ham bur. 5488 Amtsgericht Hamburg. Abt. 66. Genossenschaftsregister.
27. Juli 1944. ;
Gn. ⸗R. 647 Hamburger Kreditbank
eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.
Die Genossenschaft ist auf Grund des
8 3 des Löschungsgesetzes vom 9. Ok⸗
tober 1934 gelöscht worden. Von Amts
wegen eingetragen.
Hobhensalna. 5489 Bekanntmachung. ö
6 Gn.⸗R. 12. Im hiesigen Genossen⸗ schaftsregister ist heute unter Nr. 12 bei der Firma Spar- und Darlehnskasse Grünkirch eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Grünkirch unter anderem fol⸗ gendes eingetragen worden;
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. Mai 1942 ist die n schraͤnkte Haftpflicht in die beschränk Haftpflicht umgewandelt. Die §§ 1, 14 Punkt 5 und 14 sind geändert. Firma und Sitz lauten wie folgt: —
„Spar⸗ und Darlehnskasse Grünkirch eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Grünkirch.
Hohensalza, den 17. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Hobensalza. 5490 Bekanntmachung. ö
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 17 bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Tannhofen eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Tannhofen auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 8. Fe⸗ bruar 1944 die Aenderung des 8 1 der Satzung eingetragen worden. Firma und Sitz lauten jetzt: .
Raiffeisenkasse Tannhofen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Tannhofen.
Hohensalza, den 18. Juli 1944.
f Das Amtsgericht.
Hohensalnm n. 5491 . Bekanntmachung. . Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 24. Juli 1944 unter Nr. 11 bei der Firma „Sozial-Gewerke der deutschen andwerker von Hohensalza und Um⸗ gegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Hohensalza unter anderem solgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der General- versammlung vom 12. Oktober 1913 sind die S§ 1, 2, 3,9 und 15 der Satzung ge⸗ ändert. Die Firma lautet jetzt: „Sozial⸗ Gewerk der Deutschen Arbeitsfront (Handwerk, Handel und Gewerbe) des reises Hohensalza, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Hohensalza. . Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und gr men der beteiligten Betriebe. Das Amtsgericht Hohensalza.
Kallies. 54535 In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der „Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse in Balster e. G. m. b. H.“ eingetragen worden, daß die Firma jetzt lautet:. „Raiffeisenkasse Balster, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Balster“. Kallies, den 21. Juni 1944. Das Amtsgericht.
Kremmen. 5 36 Im Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Gärtner⸗Wirt⸗ schafts⸗-Spar⸗ und Kredit⸗Genossenschaft Schwante, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht ist geändert in Raiffeisenkasse Schwante, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Kremmen, 24. Juli 1944. Landsberg, Warthe. 5402 Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 24 Liebenower Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liebe⸗ now: Durch Beschluß der Generalver— sammlung vom 11. Juni 1914 ist der z 1 des Statuts (Firma) geändert. irma jetzt: , . Liebenow eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz bleibt Lieben ow.
Amtsgericht Landsberg (Warthe), 18. Juli 1944. Landsherg, Warthe. 5403 Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 165 Guscht⸗Christophswalder Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschast mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Christophswalde: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom
24. Funi 1914 ist der 51 des Statuts
ö, geändert. Die Firma ist jetzt: Raiffeisenkasse Guscht⸗Christophswalde eingetragene Genossenschaft mit be⸗ . Haftpflicht. Sitz bleibt ristophswalde. Amtsgericht Landsberg (Warthe), 19. Juli 1944.
Lebach. . 5404 Bekanntmachung. In das Genossenschaftsregister Vr. 45 wurde heute bei dem Nalbacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H., Nalbach, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalver sammlung vom 11. Juni 1944 wurde die Firma wie folgt geändert: Die Firma der Genossenschaft führt nun⸗ mehr den Namen „Raiffeisenkasse Nal⸗ bach, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“. Lebach, den 18. Juli 1944. Das Amtsgericht.
Liegnitæ. . 5405 Genossenschaftsregister Amtsgericht Liegnitz, 18. Juli 1944. Nr. 115 Sozial gewerk für Handwerker von Liegnitz und des Kreises Liegnitz e GmbH., Liegnitz: Die Firma ist in „Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel u. Gewerbe) von Stadt und Kreis Liegnitz edmbp., Liegnitz“ ge— ändert. Der Gegenstand des Unter— nehmens ist: Die Schaffung und Be⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs⸗ orgänisation für die Gebiete der Men⸗ schenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, die gemeinschaftliche Durch⸗ führung und Förderung sozialer Ein⸗ richtungen und Maßnahmen der be— teiligten Betriebe. Die gesamte Tätig⸗ keit der Genossenschaft hat der Ziel— setzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. Weiterhin sind bei den 88 2, 3, 9, 15. 25 und 31 der Satzung Aende⸗ rungen bzw. Streichungen vor⸗
genommen worden. . 7 Meuselwitz. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 die Genossenschaft „Prößdorfer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Prößdorf betr., eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Meuselwitz, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht. Abt. 3.
5406
Vau en. 5492 Veränderung: Genossenschaftsregister. Nr. 24 Grüne⸗ felder Spar⸗ und Darlehnskasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Grünefeld, Krs. Ost⸗ havelland. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom
28. 2. 1943 in eine Genossenschaft mit be⸗
schränkter Haftpflicht umgewandelt und heißt jetzt: Grünefelder Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Grünefeld, Kreis Osthavelland. Die Haftsumme beträgt 500, — „M, die höchste Zahl der Geschäftsanteile: 10.
Nauen, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 3.
XCusalz, Oder. 5434
Im Genossenschaftsregister Nr. 10 ist bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Mittel⸗Herzogswaldau ein⸗ getragen worden: „Die Firma ist in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. geändert.“ Amtsgericht Neusalz (Oder), Zweigstelle
Freystadt, N. S., 25. Juli 1944.
5437 Neustadt R. Riühenherge.
In das hiesige Genossenschaftsregister Gn. R. 2, betr. die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. in Bordenau ist heute folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm— lung vom 4. Juni 1944 ist die Genossen⸗ schaft in „Spar⸗ und Darlehnskasse Bordenau e. G. m. b. H. in Bordenau“ umgewandelt.
Amtsgericht Neustadt a. Rbge., 15. Juli 1944.
Neustadt, O9. S8... 5407
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft „Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Ellguth, Kr. Neustadt O / S eingetragen: Der Name der Genossen⸗ schaft lautet jetzt „Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗2 schränkter Haftpflicht, Ellguth, Kr. Neu⸗ stadt O /S“. Amtsgericht Neustadt, O. S., den 22. Juli / 1944.
Veust acht, ( . S. 5493
In unser Genossenschaftsregister Nr. 3 ist heute bei der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Kreiwitz, Kr. Neustadt, O. S., eingetragen: Der Name der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Kreiwitz, Kr. Neustadt, O. S. ; Amtsgericht Neustadt, O. S., 25. 7. 1944.
Xeuti schein, 5494
Amtsgericht Neutitschein, 25. Juli 1944.
Veränderung:
16n.⸗-R. X — 84 Spar⸗ und Dar⸗ Firma
lehenskasse für Bielau, r. G. m. u. S. in Bielau, Kreis Wagstadt. Durch Be⸗
schluß der o. Frühjahrsvollversammlung vom 9. Juli 1944 sind 51 und 8 55 Abs. 2 der Satzungen geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Bielau, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung. Die übrige Aenderung be⸗ trifft innere Verhältnisse der Benossen⸗ schaft. Der bisherige Obmann Rudolf Schindler ist ans dem Vorstand aus— geschieden. Eingetragen das neu ge— wählte Vorstandsmitglied Rudolf Feil— hauer, Kleinlandwirt und Pensionist in Bielau Nr. 34. Angemerkt wird, daß der bisherige Obmannstellvertreter Jo— hann Pawlik, Hausbesitzer in Bielau Nr. 101, zum Obmann und das bis⸗ herige Vorstandsmitglied Josef Schenk zum Obmannstellvertreter gewählt wurde.
Xeutitschein. 5495 Amtsgericht Neutitschein, 25. Juli 1944. Veränderung:
1 Gn. -R. 1 — 150 Darlehenskassenver⸗ ein zu Bölten, r. G. m. u. H. in Bölten. Durch Beschluß der o. Vollversammlung vom 9. Juli i944 ist § 1 der Statuten geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet: Raiffeisenkasse in Bölten, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ier Haftung. Sitz: Bölten, Kreis Neu⸗ titschein. Das bisherige Vorstandsmit— glied Johann Jaschek ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. Eingetragen das neu gewählte Vorstandsmitglied Ludwig Blaschke, Landwirt in Hermitz Nr. 37.
Pirmasens. 5496 Genossenschaftsregister Amtsgericht Pirmasens, 24. Juli 1944. Veränderungen:
1. A I/32 Spar⸗ u. Darlehens kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Hermersberg, 2. D II0 Spar⸗ u. Darlehens kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Bruchweiler, 3. A I10 Spar⸗ u. Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Busenberg. Durch Beschluß der Generalver— sammlung vom: 1.) 23. April 1944 — 2.) 21. Mai 1944 — 3.) 4. Juni 1944 wurden die vorgenannten Genossen⸗— schaften durch entsprechende Statuten⸗— änderung in Genossenschaften mit be—
schränkter Haftpflicht umgewandelt.
Die Firmen sind geändert in: 1. Raiffeisenkasse Hermersberg, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht — 2. Raiffeisenkasse Bruch⸗ weiler, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht — 3. Raiff⸗ eisenkasse Busenberg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Den Gläubigern der Genossenschaften ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Posen. 5438 Genossenschaftsregister.
17 Gn. R. 3 Pinne Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Neustadt bei Pitne, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Neustadt bei Pinne. Zufolge behördlicherseits verfügter Aenderung des Ortsnamens
in Verbindung mit dem Beschluß der Generalversammlung vom 20. 5. 1944. lautet die Firma künftig: Raiffeisen⸗ kasse Kirschneustadt eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Kirschnenstadt, Krs. Gratz.
Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944. Posen. 5497 Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 14 Neutomischel Spar⸗ und Darlehnskasse Waldtal, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter 6 mit dem Sitz in Waldtal. Zufolge Beschlusses der Generalver⸗ sammlung vom 39. Mai 1914 lautet die Firma künftig: Raiffeisenkasse Waldtal, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Waldtal“ und sind die 5§ 1, 16, 39 und 42 des Statuts geändert worden. Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944.
Posen. Genossenschaftsregister.
17 Gn. ⸗R. 15 Posen Volksbank Schwersenz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Schwersenz. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Mai 1912 ist die Haftsumme von hisher 1000 IM auf 200 17M je Anteil herab— gesetzt worden. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekannt— machung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944. Posen. 5499 Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 32 Birnbaum Sozial⸗ Gewerk der deutschen Handwerker des Kreises Birnbaum eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht
mit dem Sitz in Birnbaum.
Zufolge Satzungsänderung lautet die jetzt: Sozialgewerk der DAß (Handwerk, Handel und Gewerbe) des
5498
Kreises Birnbaum, eingetragene Ge⸗
nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Birnbaum. . Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944.
Sa nlkfeldl. Saal e. . 5500
In das hiesige Genossenschastsregister ist heute unter Nr. 55 die Gendssen schaft Sozial⸗Gewerk DAFß (Handwerk, Handel u. Gewerbe) von Saalfeld u. ümgebung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Saalfeld⸗Saale eingetragen worden:
Die Satzung ist am 31. 3 1941 festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. die Schaffung und Be—⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs— organisation für die Gebiete der Men⸗ schenführung, soziglen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.
Saalfeld / Saale, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Schwerin, Mecklh. 5440 Genossen schaftsregistereintrag vom 5. Juli 1944.
Die Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Demen e. G. m. u. H. in Demen ist ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Demen e. G. m. b. H.
Amtsgericht Schwerin (Mecklb.).
Schwerin, Mechilh. 5501 Genossen schaftsregistereintrag vom 18. Juli 1944.
Die Firma Sukower Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Sukow ist geändert in Raiffeisenkasse
Sukow e. G. m. u. H. Amtsgericht Schwerin (Meckl.).
Schwerin,. Mee lelhh. 5441 Genossenschaftsregistereintrag vom 290. Juni 1944.
Die Firma Schuhmacher ⸗Rohstoff Genossenschaft e. G. m. b. H. in Schwe⸗ rin ist geändert in Schuhmacher Ein⸗
kaufsgemeinschaft G. m. b. H.
Amtsgericht Schwerin (Mecklb.). Stargard. Fm. 5502 Amtsgericht Stargard i. Pom.,
den 24. Juli 1944.
Im Genossenschaftsregister gendes eingetragen worden:
Gn. R. 5 Molkereigenossenschaft Star⸗ gard i. P. e. G. m. b. H. in Stargard i. Pom. Die Firma ist geändert in Raiffeisen⸗Molkerei Stargard i. Pom. e. G. m. b. H. 12. Juni 1944.
Gn. R. 22 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Hansselde, e. G. m. b. H. ans ez. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Hansfelde, e. G. m. b. H., Hansfelde. 6. Juli 1944.
Gn. R. 81 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Sallentin, e. G. m. b. H. in Sallentin. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Sallentin e. G. m. b. H. in Sallentin. 21. Juni 1944.
Gn. R. 107 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Voßberg, e. G. m. b. H. in Voßberg. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Voßberg e. G. m. b. H. 23. Juni 1944.
ist fol⸗
Str nulsundl. 5442 Gn. -R. 50 Edeka, Großhandel, e. G. m. b. H. in Stralsund. 8 1 des Statuts
(Gegenstand des Unternehmens) ist ge⸗
ändert worden. Amtsgericht Stralsund, 20. Juli 1944.
St rie an. 55 ( Amtsgericht Striegau, den 26. Juli 1944. Veränderung:
Gn. R. 9 Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. S., Järischau.
Die Firma lautet jetzt; Raiffeisenkasse, e. G. m. u. H.. Järischau, Kreis Schweidnitz.
Treucnhbrietyen. 54431
Durch Beschluß vom 18. Juni 1944 ist das Statut der Spar- und Dar⸗ lehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schla⸗ lach, dahin geändert, daß die Firma lautet: Raiffeisenkasse Schlalach, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht.
Amtsgericht Treuenbrietzen.
Varel, Oldenn. 50a] Amtsgericht Varel, den 25. Juli 1944. Gn. R. I6: In das hiesige m, re, schaftsregister ist bei der Spar⸗ u. Dar⸗ lehnskasse Bockhorn, e. G. m. b. H., Bock⸗ horn, am 18. Juli 1944 eingetragen: Die Firma lautet jetzt: Raifseisenkasse Bockhorn, e. G. m. b. H., Bockhorn.
Wultershnnsen. 5505
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 27 Schwarzhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Schwarzhausen, eingetragen worden:
In der Generalversammlung vom 5. Dezember 1943 hat der Schwarzhäuser Spar- und Darlehnskassen Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe— schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Schwarzhausen, den Geschäftsanteil auf l, — It herabgesetzt und dann wieder auf 50, — IM erhöht, auch die Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt, neue Satzun⸗ gen angenommen und den Namen in Raiffeisenkasse geändert.
Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung (6 2). ,
Haftsumme: 500, — FM (8 14 Ziff. 5 höchste Zahl der Geschäftsanteile:; 1 (5 44 Abs. c.
Gläubigern ist, wenn sie sich inner⸗ halb sechs Monaten bei der Genossen⸗ schaft melden, Sicherheit zu leisten, so⸗ weit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Waltershausen, Th., den 24. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
. 0
Waltershausen. 55 ( 6
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 14 Winterstein⸗Schwarz⸗ hausen⸗Schmerbacher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Winterstein, eingetragen worden:
In der Generalversammlung vom 4. Dezember 1943 hat der Winterstein⸗ Schwarzhausen⸗Schmerbacher Spar⸗ und Darlehnskassen-Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Winterstein, den Geschäfts⸗ anteil auf 1 — HM herabgesetzt und dann auf 50, — En erhöht, die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht umgewandelt und neue Satzungen angenommen Einheits⸗ satzung), sovie den Namen geändert in Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Gläubigern ist, wenn sie sich inner⸗ halb sechs Monaten zu diesem Zwecke bei der Genossenschaft melden, auf Ver⸗ langen Sicherheit zu gewähren, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Waltershausen, Thür., 25. Jult 1944.
Das Amtsgericht.
5. Musterrenijter
PFIlauen, Vogt. 55
Musterregister Nr. 13 139. Firma Vogtländische Tüllfabrik Aktiengesell⸗ schaft in Plauen, ein verschlossener Um⸗ schlag mit zwei Mustern, Tarnstoff, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 24. Juli 1944, vorm. 11,20 Uhr.
Amtsgericht Plauen, N. Fuli 1946.
7. Kontkurse j und Vergleichsjachen
Husum. oss
Ronkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der am 13. August 1941 in Moorhof verstorbenen unverehelichten Magdalene Sünckfen aus Bredstedt ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti⸗ genden Forderungen der Schlußtermin auf den 11. August 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt.
Husum, den 26. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
K inrelsnn. ß 59
Amtsgericht Künzelsau (Württ. . Im Konkurs über das Vermögen der Firma A. Stahl, G. m. b. H. in Berlichingen, ist zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung gem. S 162 KO. Schlußtermin bestimmt auf Mittwoch, 23. August 1944, vorm. 9 Uhr. Der Beschluß des Ge⸗ richts über Festsetzung der Gebühren und Auslagen des Verwalters ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Kon⸗ kursglänbiger niedergelegt.
Teiprig. Bb so]
24 Ronkuvsversahren über den Nachlaß der in Leipzig Gl, n n, . straße 8, wohnhaft gewesenen, in Leip- zig CI, n,, 4, am 16. Funi ig4z verstorbenen Anna Ida Heile⸗ mann geb. Scholl wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben.
Amtsgericht Leipzig, Abt. 10, am 27. Juli 1944.
Vw eihriicken. 5b ] Beschluß.
N 337. Auf Antrag des Konkursver⸗ walters wird in dem Konkursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Schuhfabrikanten Friedrich Kilian, z. Zt. Alschwil, Schweiz, eine Gläubigerver⸗ sammlung einberufen zwecks. Neu⸗ besetzung des Gläubigerausschusses. Neuer Termin wird bestimmt auf Don⸗ nerstag, den 12. Oktober 1944, vorm. 11 Uhr, im Sitzungssaal des Amts⸗ gerichts.
Zweibrücken, den 27. Juli 1944.
Amtsgericht.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt- sichen Teil, den redaktionellen Teil, den An— zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlamge in Potsdam. Druck der Preußischen Verlags, und Druckerei GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer: 10 Mn
bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942
ziehung zum kurzfristigen Notdienst einen Ausgleich in Höhe
Einkünfte zieht.
Deuntscher Reichsanzeiger
Preußischer Staats anzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 RM, zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1, 90 M. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SWös, Wilhelmste. 30 5. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis seder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 M. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
An eis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ . *
Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SWS, Wilhelmstr. 30 / 31, an. Alle 2 sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein= zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Jettbruc (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermeck am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Vefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
MM, einer dreigespaltenen 2 mm breiten Petit⸗Zeile 1, 8 4M.
Nr. 171 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35 — — — — —
Berlin, Dienstag, den 1. August, abends
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich
Anordnung über Ansprüche der Notdienstpflichtigen auf Arbeitsentgelt bei kurzfristigem Notdienst von längerer Dauer als 3 Tage. Vom 27. Juli 1944.
Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst. Vom 27. Juli 1944, nebst Anlage.
Anordnung Nr. VI /44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Beschlagnahme von Teerfarbstoffen). Vom 27. Juli 1944.
erer
Amtliches
Anordnung
über Ansprüche der Notdienstpflichtigen auf Arbeitsentgelt bei kurzfristigem Notdienst von Längerer Dauer als drei Tage
Vom 27. Juli 1944
Auf Grund des 5 7 Abs. 1 der Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938 (RGBl.è 1 S. 1441) wird im Einvernehmen mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan, General— bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, zur Ergänzung des § 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung folgendes bestimmt:
(I) Der Notdienstpflichtige hat bei kurzfristigem Notdienst Anspruch auf das regelmäßige Arbeitsentgelt und die sonstigen Bezüge aus seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis auch dann, wenn der kurzfristige Notdienst die Zeitdauer von drei Kalendertagen übersteigt.
(2) Auf meinen Runderlaß vom 5. August 1913 über kurz⸗ —ᷣ̃ Notdienst bei größeren Luftangriffen (MBliV.
1294) weise ich in diesem Zusammenhang hin.
(3) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft.
Berlin, den N. Juli 1944.
Der Reichsminister des Innern. J. A:. Ehrensberger.
Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdiens⸗ Vom 27. Juli 1944
Um den Betrieben bei Heranziehungen ihrer Arbeitskräfte
m kurzfristigen Notdienst für die dadurch entstehenden ohnaufwendungen einen Ausgleich zu gewähren, ferner um auch selbständige Gewerbetreibende bei solchen Heranziehnngen angemessen zu entschädigen, ordne ich auf Grund der Ver— ordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeits— losenhilfe vom 1. September 1939 (RGBl. J S. 1662) und der Verordnung über die Rechtsetzung durch den General—
(RGBl. J S. 347) im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern folgendes an:
J. Den Betrieben werden die Arbeitsentgelte und sonstigen Bezüge, die sie Arbeitern und Angestellten bei deren Herän— zteyung zum kurzfristigen Notdienst auf Grund des 8 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung oder der zur Ergänzung dieser Vor⸗ schrift erlassenen Vorschriften zu zahlen haben, auf Antrag vom Arbeitsamt in vollem Umfange erstattet.
Il.
Der Erstattung werden die Bruttobeträge der Arbeits— entgelte und sonstigen Bezüge zugrunde gelegt. Erstattet werden auch die Unternehmeranteile der e n, die für die erstattungsfähigen Arbeitsentgelte zu entrichten sind, jedoch ausschließlich der Unternehmeranteile zur Unfall⸗ dersicherung.
III.
Arbeitsentgelte und sonstige Bezüge, die öffentliche Ver— waltung oder Betriebe im Sinne des 8 1 Abs. 1 Buchst. a und h des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. ! S. 220) gezahlt haben, werden vom Arbeitsamt nicht erstattet.
IV.
Selbständigen Gewerbetreibenden einschließlich der selbstän⸗ digen Handwerker, selbständigen Landwirten und Angehörigen freier Berufe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder sonstiger hauptberuflich ausgeübter selbständiger Arbeit haben, hat das Arbeitsamt bei Seran“
des nachstehenden Stundensatzes zu gewähren Ausgeglichen wird die zeit, die der Herangezogene durch die Heranziehung während seiner Arbeitszeit versäumt hat, als Arbeitszeit gilt die regelmäßige Arbeitszeit einschließlich regelmäßig geleisteter Ueberstunden des Betriebes, aus den der Selbftändige seine tinkü Gibt es insbesondere bei freien Berufen eine solche Arbeitszeit nicht, so wird die Arbeitszeit zugrunde gelegt, die bei Beschäftigung unselbständiger Hilfskräfte für den Beruf üblich ist. In Zweifelsfällen entfcheidet das
Der Stundensatz beträgt bei Einkünften aus Land⸗ und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit nach dem letzten Einkommensteuerbescheid von
0, — bis 1200, — RA. 0,50 RA über 1200— „ 1800 „ 675 1800, — „ 2400, — 9, 3000, — 3600, — 3600. , 4200, — 1200. — , 4800, — 1800 —–— „ 5400, — 55490, „ RAM 2,50 „ Soweit ein Einkommensteuerbescheid nicht vorhanden ist, wird je Stunde ein Betrag von 0,50 FM gezahlt.
Entschädigungen für etwa fortlaufende Betriebskosten des Gewerbetreibenden werden neben diesem Ausgleich vom Arbeitsamt nicht gewährt.
Vl & —
V.
Der Antrag auf Erstattung ist jeweils längstens binnen zwölf Wochen nach dem Ende des kuxzfristigen Notdienstes bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Sitz des Betriebes liegt. Nr. 39 der Lohnausfallregelung bei Fliegerangriffen vom 25. Januar 1944 (RABl. S. I 66) gilt entsprechend. Das Arbeitsamt hat dem Unternehmer oder dem selbständigen Gewerbetreibenden erforderlichenfalls auf die Erstattungsbeträge auch schon während des kurzfristigen Notdienstes Vorschüsse zu leisten.
Der Antrag auf Erstattung ist für Arbeiter und Angestellte nach dem in dem in der Anlage angegebenen Muster zu stellen. Für selbständige Gewerbetreibende, Heimarbeiter, die für mehr als einen Betrieb tätig sind, und Hausgewerbetreibende gelten die Abschnitte 1II1 und 1 der Anordnung über Er— stattung von Arbeitseinkommen für die Zeit kurzfristigen Wehrdienstes bei der Wehrmacht vom 10. August 1943 (RABl. S. 1 424) entsprechend; die hier erforderlichen An⸗ tragsvordrucke stellt das Arbeitsamt auf Verlangen zur Verfügung. . ;
VI.
Zweifelsfragen, die sich bei der Durchführung dieser An— ordnung anläßlich des einzelnen Erstattungsfalles ergeben, hat der Präsident des Gauarbeitsamts, erforderlichenfalls im Benehmen mit der Behörde, die die Notdienstleistung gefordert hat, endgültig zu entscheiden. Das gleiche gilt für Beschwerden, wenn eine Erstattung vom Arbeitsamt ganz oder teilweise abgelehnt wird. .
VII.
Die auf Grund dieser Anordnung erstatteten Beträge sind vom Arbeitsamt bei Kap 4 Tit. 3 der fortdauernden Aus— gaben im Haushaltsplan des Reichsstocks für Arbeitseinsatz zu buchen und in der Vermerksspalte der Monatsabrechnung im Anschluß an Erläuterung a und h ssiehe, Runderlaß ARG. 590 43) unter „c) kurzfristiger Notdienfst kenntlich zu machen. —
VIII. Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 19414 an in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete. Gleichzeitig tritt die Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst vom 30. Juli 19413 (Deutscher Reichs— anzeiger Nr. 177) und die Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst (erste Ergänzungsanordnung) vom 2. März 1544 (Deutscher Reichsanzeiger Rr. 6162) außer Kraft. Berlin, den 27. Juli 1944. ꝛ Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz.
J A: Dr. Zschu che. Anlage. Betr.: Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst (Anordnung vom 27. Juli 1944, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171) An das Arbeitsamt
a) In der Zeit vom meinem Betriebe .. kurzfristigen
e ,, sind aus Arbeiter und
83 insgesamt .
Von diesem Arbeitsentgelt und diesen Bezügen wurden die den Arbeiter und Angestellten treffenden Steuern und Anteile zur Sozialversicherung entrichtet.
b) Für den unter a) genannten Betrag an Arbeitsentgelt und sunstigen Bezügen habe ich für die gleiche Zeit an erstattungs⸗ fähigen Unternehmeranteilen zur Sozialversicherung entrichtet
n en nt, , (erstattungsfähig und daher hier aufzuführen sind die Unter⸗ nehmeranteile in der Krankenversicherung, Invalidenversicherung, knappschaftlichen Pensionsversicherung. Angestelltenversicherung
und Arbeitslosenversicherung, nicht diejenigen in der Unfallver—⸗
sicherung),
so mit a 4 h Re, .
Ich bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein Postscheck⸗ konto . Bankkonto . ... .. bei der
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 11913 Postscheckkonto: Verlin 418 21
1944
II.
Gleichzeitig bestätige ich, daß a) in dem unter La genannten Betrag nur Zahlungen enthalten sind, zu denen ich auf Grund der dort genannten gesetzlichen Vorschriften verpflichtet war, ̃ b) über die Berechnung der zur Erstattung angemeldeten Beträge sowie über die durch den Notdienst ausgefallenen Arbeits⸗ stunden beim Betriebe im einzelnen prüfungsfähige Unter⸗ lagen vorhanden sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts zur Einsicht im Betriebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.
(Name und Sitz des Betriebes) Unterschrift des Unternehmers Betriebsstempel) oder seines Bevollmächtigten) Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist längstens binnen zwölf Wochen nach dem Ende des kurzfristigen Notdienstes bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Der Erstattungsantrag für Angestellte kann von demjenigen für Arbeiter getrennt eingereicht werden.
Anordnung Nr. Vl / 44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Beschlagnahme von Teerfarbstoffen) Vom 29. Juli 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver—⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 1982 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet:
§1 Beschlagnahme
Die bei Inkrafttreten dieser Anordnung im Besitze der Mitglieder der Reichsvereinigung Textilveredlung befindlichen oder für sie an dritter Stelle lagernden Bestände von
a) Küpenfarbstoffen (Indanthrenfarbstoffen)
b) Antrasolfarbstoffen (Indigosolfarbstoffen)
c) Schwefelfarbstoffen
d) Substantiven und Diazofarbstoffen
e Woll- und Halbwollfarbstoffen werden mit sofortiger Wirkung zugunsten der Reichsvereini⸗ gung Textilveredlung beschlagnahmt. Die Beschlagnahme er⸗ streckt sich auch auf Waren der vorstehend genannten Art, die
nach Inkrafttreten dieser Anordnung auf Grund früherer Be⸗
stellungen erworben werden. §2 Wirkungen der Beschlagnahme (1) Die Veräußerung der beschlagnahmten Waren bedarf der Genehmigung. (2) Der Verbrauch der beschlagnahmten Waren in einem Umfange, der zur Durchführung der den Betrieben erteilten
Herstellungsanweisungen erforderlich ist, bedarf keiner Ge⸗
nehmigung. G) Im übrigen finden die Vorschriften der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. 3. 1940 (RGBl. 1 S. 551) Anwendung.
(4 Die nach Absatz 1 und 3 erforderlichen Genehmigungen werden von der Reichsvereinigung Textilveredlung erteilt. Diese kann die über die beschlagnahmten Waren Verfügungs⸗ berechtigten anweisen, ihre Bestände an Dritte zu veräußern.
Meldepflicht
Bestände in den nach 5 1 beschlagnahmten Farbstoffen sind der Reichsvereinigung Textilveredlung bis zum 15. August 1944 zu melden.
— 54
Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr beftraft. §585
Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elfaß, in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 29. Juli 1944. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. El aus Ungewitter.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 27. Juli d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr egationgrat V. de
Arbeitsamt endgültig.
5 55 6 zu übermweisen.
Steensen⸗Leth die Geschafte der Gesandtschaft.